Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018536.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
10.05.17, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00317/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St.
Georg" Leipzig
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23
Abs. 3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das
Risikomanagementsystem und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem
Betriebsausschuss vorzustellen. Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der
ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen ist. Bei Veränderungen der Bewertung von
Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu
informieren.“
Sachverhalt:
Mit dieser Ergänzung soll erreicht werden, dass die Mitglieder des Betriebsausschusses nicht nur
einmal im Jahr über bestehende Risiken informiert werden, sondern auch möglichst zeitnah über
deren unterjährige Veränderungen. Damit wird das Risikobewusstsein des Betriebsausschusses
gestärkt. Eventuell erforderliche Gegensteuerungen sind so schneller vom Betriebsausschuss zu
beschließen.
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