Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017935.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
12.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01053
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Geringfügige Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels auf Kosten der Eltern?
Sachverhalt:
Die Sächsische Landesregierung plant die Veränderung des Betreuungsschlüssels im Kindergarten
von derzeit 1:13 auf 1:12,5 (zum 1.9.2015) bzw. 1:12 (zum 1.9.2016). Damit werden sich die
Gesamtkosten pro Kindergartenplatz erhöhen. Ob die gleichzeitige Erhöhung der Kitapauschale
diese Mehrkosten auffängt, ist fraglich.
Im Doppelhaushalt des Freistaates ist zudem eine Erhöhung der prozentualen Beteiligung der Eltern
um 3 Prozentpunkte angekündigt. Zudem soll mit der Änderung des Sächsischen Kitagesetzes auch
die „Flexibilität des Personaleinsatzes auch hinsichtlich der Qualifikation erhöht“ werden. Dies
bedeutet, dass auch pädagogische Hilfskräfte (z. B. SozialassistentInnen) auf den
Betreuungsschlüssel angerechnet werden können.
Wir fragen vor diesem Hintergrund:
1. Welche Mehrkosten sind für die Stadt Leipzig durch die Veränderung des
Betreuungsschlüssels zu erwarten?
2. In welcher Höhe wird der Freistaat die Mehrkosten erstatten, und welche Differenz muss die
Stadt Leipzig selbst tragen?
3. Plant die Stadt Leipzig, die Mehrkosten auf die Eltern umzulegen?
4. Plant die Stadt Leipzig, den erhöhten prozentualen Anteil an den durch die Eltern zu
tragenden Kosten pro Kindergartenplatz zu erhöhen?
5. Inwieweit stehen in Leipzig ausreichend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um dem
wachsenden Bedarf an Kinderbetreuung gerecht zu werden?
6. Welche Einstufung hat eine pädagogische Fachkraft im Vergleich zu einer pädagogischen
Hilfskraft?
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7. Wie bewertet die Verwaltung die mit der Änderung des SächsKitaG geplante Erhöhung der
„Flexibilität des Personaleinsatzes hinsichtlich der Qualifikation“?
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