Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016500.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
28.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-00988
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Konsequenzen des Verzichtes auf die beschlossene Brückenlösung für das
Gymnasium Schönefeld
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage:
Wie in der Ratssitzung am 20.11.2014 bekannt wurde, soll die Sanierung des Gymnasiums
Schönefeld nunmehr ohne die vom Rat beschlossene Brückenlösung erfolgen.
Stattdessen sollen im Schulalltag die notwendigen Wege beim Wechsel zwischen beiden Gebäuden
ebenerdig zurückgelegt werden.
Wir fragen an:
1.
Welche versicherungsrechtlichen Folgen hätte die tägliche ebenerdige Querung durch eine
Vielzahl von Schüler (die jeweils ein kurzzeitiges Verlassen des Schulgeländes bedeutet) ?
2.
Hat der Friedhofsträger der ebenerdigen Querung zugestimmt ?
Wenn er nicht zustimmt: Welche Folgen hätte dies ?
3.
Wie hoch ist das Einsparpotenzial durch Wegfall der Brückenlösung, in absoluten Zahlen und
in Relation zu den Gesamtbaukosten ?
4.
Nach bisherigem Bekunden des OBM hält dieser den Wegfall der Brückenlösung für keine
wesentliche Veränderung gegenüber dem Baubeschluss, so das auch kein Änderungsbeschluss
des Rates erforderlich sei.
Wie begründet der OBM diese Rechtsauffassung ?
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