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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016170.pdf
Größe
6,0 MB
Erstellt
01.12.14, 12:00
Aktualisiert
30.01.16, 12:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00053/14-VSP-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 04.02.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 17.02.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung (eRIS: V/A 568) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Beschluss: "Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Bebauungsplan Nr. 132.1 'Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung' zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Information vorzulegen." Sachverhalt und Begründung des Alternativvorschlages: Anfang der 1990er Jahre entstanden in vielen Umlandgemeinden von Leipzig auf der grünen Wiese in teilweise städtebaulich nicht integrierten Lagen umfangreiche Eigenheimsiedlungen. Um der damit verbundenen Stadtflucht entgegenzuwirken, wies die Stadt unmittelbar angrenzend an die „alte“ Thomas-Müntzer-Siedlung in Knauthain Bauland für ca. 600 Eigenheime in Reihen-, Seite 1/5 Doppelhaus- und Einzelhausbebauung aus (B-Plan Nr. 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung vom 13.04.1996). Im Unterschied zu vielen Eigenheimgebieten im Umland der Stadt Leipzig sollten auch ausdrücklich bauträgerfreie Grundstücke den bauwilligen Leipziger Bürgern angeboten werden. Da Haushaltsmittel für die Erschließung nicht eingesetzt werden sollten, übertrug die Stadt mit Städtebaulichem Vertrag vom 03.06.1996 die Erschließung und Vermarktung der Eigenheimsiedlung auf die städtische Grundbesitzgesellschaft Leipzig-Nordost. Die LESG hat dann 1997 die Rechtsnachfolge für die städtische Grundbesitzgesellschaft Leipzig-Nordost und mit ihr ein begonnenes Entwicklungsgebiet übernommen. Nicht vermarktete Flächen sollten per Rückkaufverpflichtung an die Stadt Leipzig nach Ablauf einer bestimmten Frist, die mehrfach verlängert wurde, zurück gegeben werden. Auf Grund der Immobilienmarktkrise Ende der 90er Jahre konnte das überdimensionierte Baugebiet nicht in der ursprünglich erwarteten Geschwindigkeit entwickelt werden. Begleitend sank durch den in Rehbach angrenzenden Kiesabbau, der nicht verhindert werden konnte, die Akzeptanz bei den Kunden zudem weiter. Schließlich mussten die Verkaufspreise nach unten angepasst werden, damit überhaupt eine kontinuierliche, Vermarktung der bereits erschlossenen Grundstücke in den südlichen Siedlungsteilen C, D, E erreicht werden konnte (siehe Anhang). Die nördlichen Siedlungsteile A, B und F waren bereits zu Beginn der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und lagen brach. Als Medien wurden noch Gas und Elektro in die Hauptachse gelegt, eine weitere Erschließung erfolgte dann nicht mehr. Damit besaßen die großen nördlichen Flächen keine zeitlich greifbare Entwicklungssperspektive, mussten aber wiederkehrend mit hohem Aufwand vom Aufwuchs befreit werden. So wurde zuletzt 2007 eine turnusmäßige Freimachung der Bauflächen in den Siedlungsteilen A, B und F zur Freihaltung der Bauplätze vorgenommen. Für diesem Rückschnitt mussten allein 20 T € aufgewendet werden. Mit nachfolgender Umsetzung der Rückkaufverpflichtung (RBV-128/09 vom 16.12.2009) durch die Stadt Leipzig, die sich auf die Siedlungsteile A, B und F mit ca. 8 Hektar Baulandflächen und ca. 12 Hektar sonstige Grünflächen / nicht vermarktbare Flächen bezog, schien es dann zwischenzeitlich nicht vertretbar, die jährlich wiederkehrenden Kosten für das Zurückschneiden der jungen Triebe und Setzlinge in erwarteter Höhe fünfstelliger Beträge aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereit zu stellen. Die Phase der schleppenden Vermarktbarkeit dauerte dann etwa bis 2011 weiter an. Durch die zwischenzeitlich vorgenommene B.-Plan Änderung für den bereits erschlossenen Siedlungsteil C (frei stehende Häuser statt Hausgruppen) und die zunehmende Verbesserung der allgemeinen Nachfragesituation, hat die LESG in den vergangenen 3 Jahren insgesamt ca. 15.000m2 Grundstücksflächen für Einfamilienhäuser veräußern können und geht nun davon aus, bis 2015 die verbliebenen Restflächen in den Siedlungsteilen C, D und E vollständig zu verkaufen. Angesichts der schrittweise ins Positive geänderten Rahmenbedingungen ist nun einzuschätzen, dass für die bisher nicht erschlossenen Siedlungsteile nun erstmals eine wirtschaftlich tragfähige Entwicklungsperspektive erreicht werden könnte. Dazu tragen folgende Rahmenbedingungen günstig bei bzw. müssen folgende Prämissen eingehalten werden: . Weiteres Einwohnerwachstum der Stadt Leipzig . Ausgeprägte Angebotsknappheit an Baugrundstücken in den südwestlichen Stadtteilen. Es ist bereits jetzt erkennbar, dass sich das Angebot an erschlossenen Eigenheimgrund-stücken bei steigenden Bodenpreisen spürbar ausdünnt. . Geringe Restbetriebszeit der Kiesgrube Rehbach. Entsprechend Planfeststellungsbeschluss und Auskiesungsstand wird die Kiesgrube nur noch bis längstens 2020 betrieben. . Verbesserte Naherholung, Cospudener See/Zwenkauer See (ab 2015) . Bereits ausgeprägter Waldsaum um das zukünftige Baugebiet . Flächensparendes, kompaktes, auf absehbare Nachfrage zugeschnittenes Bebauungskonzept, welches im Rahmen der Änderung der städtebaulichen Planung umgesetzt werden soll. Seite 2/5 Dies vorausgesetzt ist zu erwarten, dass mit Minimierung des Erschließungsaufwandes und derzeit stark steigenden Preisen für Eigenheimgrundstücke ein nicht unerheblicher Teil der bisher unbebaut gebliebenen Siedlungsbereiche A, B und F wirtschaftlich tragfähig entwickelbar sein wird. Auf eine Bebauung wird im Wesentlichen dort zu verzichten sein, wo das Waldgesetz greift und eine Wohnbebauung nur mit erheblichem Aufwand möglich wird. Zur Vermeidung weiterer Waldentwicklung wurde zwischenzeitlich die Sukzession durch die Bewirtschaftung mit Hüteflächen für Schafe erheblich eingeschränkt. In Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Stadtforsten und dem Liegenschaftsamt besteht dadurch die Option, die fortgeschrittenen Sukzessionsbestände im Rahmen der Anpassung des B-Planes zu berücksichtigen. Das eröffnet die Möglichkeit bei der B-Plan-Anpassung teilweise neu über die Anordnung von Bau- und Grünflächen (Wald) zu entscheiden. Bei Sicherstellung der Größenordnung der geplanten Bauflächen kann der Waldbestand zu einem überwiegenden Teil sinnvoll integriert werden. Von daher ist beabsichtigt, in den nächsten Monaten die infrastrukturellen, wirtschaftlichen, waldrechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine optimierte Neuplanung zu klären und auf dieser Basis mögliche Entwicklungsvarianten zu skizzieren. Die Stadtverwaltung beabsichtigt deshalb im Jahre 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen erarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Erst nach Vorlage der Entwicklungsstrategie kann abgeschätzt werden, in wieweit aus den zu erwartenden Verkaufserlösen des Nettobaulandes eine vollständige Deckung der Aufwendungen für Planung, Parzellierung, Freilegung, Erschließung, Zwischenfinanzierung, Projektsteuerung, Vertrieb und sonstige Projektkosten zu erreichen ist. Anlage 1: Ursprüngliche Planung Anlage 2: Übersicht Neuplanungsbedarf Seite 3/5 Neue Thomas-Müntzer-Siedlung - Ursprüngliche Planung Neue Thomas-Müntzer-Siedlung - Übersicht Neuplanungsbedarf A F B F A E C D Siedlungsteile A - F Sukzessionswaldfläche Neuplanungsbedarf