Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016170.pdf
Größe
6,0 MB
Erstellt
01.12.14, 12:00
Aktualisiert
30.01.16, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00053/14-VSP-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
04.02.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
17.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung
(eRIS: V/A 568)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschluss:
"Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten
Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im
Bebauungsplan Nr. 132.1 'Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung' zu erarbeiten und dem Stadtrat zur
Information vorzulegen."
Sachverhalt und Begründung des Alternativvorschlages:
Anfang der 1990er Jahre entstanden in vielen Umlandgemeinden von Leipzig auf der grünen Wiese
in teilweise städtebaulich nicht integrierten Lagen umfangreiche Eigenheimsiedlungen.
Um der damit verbundenen Stadtflucht entgegenzuwirken, wies die Stadt unmittelbar angrenzend an
die „alte“ Thomas-Müntzer-Siedlung in Knauthain Bauland für ca. 600 Eigenheime in Reihen-,
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Doppelhaus- und Einzelhausbebauung aus (B-Plan Nr. 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung
vom 13.04.1996).
Im Unterschied zu vielen Eigenheimgebieten im Umland der Stadt Leipzig sollten auch ausdrücklich
bauträgerfreie Grundstücke den bauwilligen Leipziger Bürgern angeboten werden. Da
Haushaltsmittel für die Erschließung nicht eingesetzt werden sollten, übertrug die Stadt mit
Städtebaulichem Vertrag vom 03.06.1996 die Erschließung und Vermarktung der Eigenheimsiedlung
auf die städtische Grundbesitzgesellschaft Leipzig-Nordost. Die LESG hat dann 1997 die
Rechtsnachfolge für die städtische Grundbesitzgesellschaft Leipzig-Nordost und mit ihr ein
begonnenes Entwicklungsgebiet übernommen. Nicht vermarktete Flächen sollten per
Rückkaufverpflichtung an die Stadt Leipzig nach Ablauf einer bestimmten Frist, die mehrfach
verlängert wurde, zurück gegeben werden.
Auf Grund der Immobilienmarktkrise Ende der 90er Jahre konnte das überdimensionierte Baugebiet
nicht in der ursprünglich erwarteten Geschwindigkeit entwickelt werden. Begleitend sank durch den
in Rehbach angrenzenden Kiesabbau, der nicht verhindert werden konnte, die Akzeptanz bei den
Kunden zudem weiter. Schließlich mussten die Verkaufspreise nach unten angepasst werden, damit
überhaupt eine kontinuierliche, Vermarktung der bereits erschlossenen Grundstücke in den
südlichen Siedlungsteilen C, D, E erreicht werden konnte (siehe Anhang).
Die nördlichen Siedlungsteile A, B und F waren bereits zu Beginn der landwirtschaftlichen Nutzung
entzogen und lagen brach. Als Medien wurden noch Gas und Elektro in die Hauptachse gelegt, eine
weitere Erschließung erfolgte dann nicht mehr. Damit besaßen die großen nördlichen Flächen keine
zeitlich greifbare Entwicklungssperspektive, mussten aber wiederkehrend mit hohem Aufwand vom
Aufwuchs befreit werden.
So wurde zuletzt 2007 eine turnusmäßige Freimachung der Bauflächen in den Siedlungsteilen A, B
und F zur Freihaltung der Bauplätze vorgenommen. Für diesem Rückschnitt mussten allein 20 T €
aufgewendet werden.
Mit nachfolgender Umsetzung der Rückkaufverpflichtung (RBV-128/09 vom 16.12.2009) durch die
Stadt Leipzig, die sich auf die Siedlungsteile A, B und F mit ca. 8 Hektar Baulandflächen und ca. 12
Hektar sonstige Grünflächen / nicht vermarktbare Flächen bezog, schien es dann zwischenzeitlich
nicht vertretbar, die jährlich wiederkehrenden Kosten für das Zurückschneiden der jungen Triebe
und Setzlinge in erwarteter Höhe fünfstelliger Beträge aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereit zu
stellen.
Die Phase der schleppenden Vermarktbarkeit dauerte dann etwa bis 2011 weiter an.
Durch die zwischenzeitlich vorgenommene B.-Plan Änderung für den bereits erschlossenen
Siedlungsteil C (frei stehende Häuser statt Hausgruppen) und die zunehmende Verbesserung der
allgemeinen Nachfragesituation, hat die LESG in den vergangenen 3 Jahren insgesamt ca.
15.000m2 Grundstücksflächen für Einfamilienhäuser veräußern können und geht nun davon aus, bis
2015 die verbliebenen Restflächen in den Siedlungsteilen C, D und E vollständig zu verkaufen.
Angesichts der schrittweise ins Positive geänderten Rahmenbedingungen ist nun einzuschätzen,
dass für die bisher nicht erschlossenen Siedlungsteile nun erstmals eine wirtschaftlich tragfähige
Entwicklungsperspektive erreicht werden könnte.
Dazu tragen folgende Rahmenbedingungen günstig bei bzw. müssen folgende Prämissen
eingehalten werden:
. Weiteres Einwohnerwachstum der Stadt Leipzig
. Ausgeprägte Angebotsknappheit an Baugrundstücken in den südwestlichen Stadtteilen. Es ist
bereits jetzt erkennbar, dass sich das Angebot an erschlossenen Eigenheimgrund-stücken bei
steigenden Bodenpreisen spürbar ausdünnt.
. Geringe Restbetriebszeit der Kiesgrube Rehbach. Entsprechend Planfeststellungsbeschluss und
Auskiesungsstand wird die Kiesgrube nur noch bis längstens 2020 betrieben.
. Verbesserte Naherholung, Cospudener See/Zwenkauer See (ab 2015)
. Bereits ausgeprägter Waldsaum um das zukünftige Baugebiet
. Flächensparendes, kompaktes, auf absehbare Nachfrage zugeschnittenes Bebauungskonzept,
welches im Rahmen der Änderung der städtebaulichen Planung umgesetzt werden soll.
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Dies vorausgesetzt ist zu erwarten, dass mit Minimierung des Erschließungsaufwandes und derzeit
stark steigenden Preisen für Eigenheimgrundstücke ein nicht unerheblicher Teil der bisher unbebaut
gebliebenen Siedlungsbereiche A, B und F wirtschaftlich tragfähig entwickelbar sein wird. Auf eine
Bebauung wird im Wesentlichen dort zu verzichten sein, wo das Waldgesetz greift und eine
Wohnbebauung nur mit erheblichem Aufwand möglich wird.
Zur Vermeidung weiterer Waldentwicklung wurde zwischenzeitlich die Sukzession durch die
Bewirtschaftung mit Hüteflächen für Schafe erheblich eingeschränkt. In Zusammenarbeit zwischen
der Abteilung Stadtforsten und dem Liegenschaftsamt besteht dadurch die Option, die
fortgeschrittenen Sukzessionsbestände im Rahmen der Anpassung des B-Planes zu
berücksichtigen. Das eröffnet die Möglichkeit bei der B-Plan-Anpassung teilweise neu über die
Anordnung von Bau- und Grünflächen (Wald) zu entscheiden. Bei Sicherstellung der
Größenordnung der geplanten Bauflächen kann der Waldbestand zu einem überwiegenden Teil
sinnvoll integriert werden.
Von daher ist beabsichtigt, in den nächsten Monaten die infrastrukturellen, wirtschaftlichen,
waldrechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine optimierte Neuplanung zu klären
und auf dieser Basis mögliche Entwicklungsvarianten zu skizzieren.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt deshalb im Jahre 2015 einen mit Flächen und Kosten untersetzten
Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen erarbeiten und
dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Erst nach Vorlage der Entwicklungsstrategie kann abgeschätzt werden, in wieweit aus den zu
erwartenden Verkaufserlösen des Nettobaulandes eine vollständige Deckung der Aufwendungen für
Planung, Parzellierung, Freilegung, Erschließung, Zwischenfinanzierung, Projektsteuerung, Vertrieb
und
sonstige
Projektkosten
zu
erreichen
ist.
Anlage 1: Ursprüngliche Planung
Anlage 2: Übersicht Neuplanungsbedarf
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Neue Thomas-Müntzer-Siedlung - Ursprüngliche Planung
Neue Thomas-Müntzer-Siedlung - Übersicht Neuplanungsbedarf
A
F
B
F
A
E
C
D
Siedlungsteile A - F
Sukzessionswaldfläche
Neuplanungsbedarf