Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016524.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
30.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01006
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Roland Ulbrich
Betreff
Lob vom Ordnungsbürgermeister für Ordnungswidrigkeit
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf der LEGIDA-Demonstration am 21.01.2015 schritt ein Mann auf der Höhe des Gewandhauses
an die Spitze des Aufzuges, stellte sich vor denselben und präsentierte ein Transparent. Ein Ordner
trat auf ihn mit der Aufforderung zu, den Weg für den Aufzug freizugeben, als auch die
Wiederholung erfolglos blieb, schritt die Polizei ein. Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko
Rosenthal zollte dem Einsatz des Mannes für Toleranz und Offenheit Respekt. Der Bild-Zeitung
sagte er: „Mutig, als einzelne Person soviel Zivilcourage aufzubringen.“ (LVZ-Online, 23.01.2015,
17:05 Uhr) § 30 I Nr. 5 Sächsisches Versammlungsgesetz lautet: „Ordnungswidrig handelt, wer trotz
wiederholter Zurechtweisung durch den Leiter oder einen Ordner fortfährt, den Ablauf einer
öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges zu stören.“
Ich frage Sie:
1.
Sehen auch Sie in der ordnungswidrigen Störung eines Aufzuges ein zu respektierendes
Zeichen für „Offenheit und Toleranz“?
2.
Was sagen Sie dazu, dass der für Ordnung in der Stadt Leipzig zuständige Bürgermeister
Ordnungswidrigkeiten lobt?
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