Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008622.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
17.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00313/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen
sowie freiberufliche Dienstleistungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
Der Punkt 4.2 „Vergabe von Aufträgen nach VOF (Freiberufliche Dienstleistungen)“ wird im letzten
Absatz wie folgt ergänzt:
Die Sitzungstermine sind den VOF - Gremiumsmitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Begründung:
Im Text des letzten Absatzes ist davon die Rede, dass berufene Mitglieder des VOF - Gremiums die
Möglichkeit erhalten, an den einzusetzenden Preisgerichtssitzungen teilzunehmen. Diese Termine
sind den VOF - Gremiumsmitgliedern in der üblichen Weise bekannt zu geben.
Im Punkt 8. „Auftragsvergabe“ wird der 3. Absatz wie folgt ergänzt bzw. geändert:
Bei der Planung, der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die
Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter
www.beschaffung-info.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RALSeite 1/4
Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder vergleichbare Prüfsiegel existieren, sind bei der Planung,
Ausschreibung und bevorzugten Vergabe die Erfüllung der Kriterien eines Umweltzeichens
zu fordern.
Begründung:
Ein Ausschlusskriterium im Vergabeverfahren ist die fehlende Übereinstimmung zwischen
geforderter und angebotener Leistung. Deshalb sind gewünschte und einzuhaltende Forderungen
bereits in der Planung und in der Ausschreibung zwingend zu berücksichtigen und zu formulieren.
Dies nur bei der Vergabe zu berücksichtigen, wäre eine nachträgliche Änderung der
Ausschreibungsbedingungen. Ebenso muss gesichert bleiben, dass jeder Lieferant diese Kriterien
erfüllen kann, und jeder Baubetrieb in der Lage ist, entsprechende Produkte zu beschaffen und
einzusetzen. Deshalb sind neben dem RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ auch vergleichbare
Prüfsiegel gleichberechtigt zu berücksichtigen.
Im Punkt 9. „Vergabegremien“ ist der Text zur Zusammensetzung des Vergabegremiums VOF wie
folgt zu ändern:
Vergabegremium VOF:
4 Stadträtinnen bzw. Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem
Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau angehören
1 Protokollant
2 Vertreter des Dezernates VI
Begründung:
Da in die Vergabegremien VOL und VOB die vier stärksten Fraktionen je ein stimmberechtigtes
Mitglied entsenden, sollte dies neben dem Kriterium der Mitgliedschaft im Fachausschuss
Stadtentwicklung/Bau auch für das VOF Gremium gelten. Wie in den Fachausschüssen werden
auch für die Vergabegremien Stellvertreter aus den jeweiligen Fraktionen gewählt. Da die
stimmberechtigten Mitglieder im VOF - Gremium gleichzeitig dem Fachausschuss
Stadtentwicklung/Bau angehören, muss die jeweilige Fraktion in diesem auch mindestens zwei
Mitglieder haben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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