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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008622.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
17.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:31

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00313/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.11.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel Betreff Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt geändert: Der Punkt 4.2 „Vergabe von Aufträgen nach VOF (Freiberufliche Dienstleistungen)“ wird im letzten Absatz wie folgt ergänzt: Die Sitzungstermine sind den VOF - Gremiumsmitgliedern rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Begründung: Im Text des letzten Absatzes ist davon die Rede, dass berufene Mitglieder des VOF - Gremiums die Möglichkeit erhalten, an den einzusetzenden Preisgerichtssitzungen teilzunehmen. Diese Termine sind den VOF - Gremiumsmitgliedern in der üblichen Weise bekannt zu geben. Im Punkt 8. „Auftragsvergabe“ wird der 3. Absatz wie folgt ergänzt bzw. geändert: Bei der Planung, der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffung-info.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RALSeite 1/4 Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder vergleichbare Prüfsiegel existieren, sind bei der Planung, Ausschreibung und bevorzugten Vergabe die Erfüllung der Kriterien eines Umweltzeichens zu fordern. Begründung: Ein Ausschlusskriterium im Vergabeverfahren ist die fehlende Übereinstimmung zwischen geforderter und angebotener Leistung. Deshalb sind gewünschte und einzuhaltende Forderungen bereits in der Planung und in der Ausschreibung zwingend zu berücksichtigen und zu formulieren. Dies nur bei der Vergabe zu berücksichtigen, wäre eine nachträgliche Änderung der Ausschreibungsbedingungen. Ebenso muss gesichert bleiben, dass jeder Lieferant diese Kriterien erfüllen kann, und jeder Baubetrieb in der Lage ist, entsprechende Produkte zu beschaffen und einzusetzen. Deshalb sind neben dem RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ auch vergleichbare Prüfsiegel gleichberechtigt zu berücksichtigen. Im Punkt 9. „Vergabegremien“ ist der Text zur Zusammensetzung des Vergabegremiums VOF wie folgt zu ändern: Vergabegremium VOF: 4 Stadträtinnen bzw. Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau angehören 1 Protokollant 2 Vertreter des Dezernates VI Begründung: Da in die Vergabegremien VOL und VOB die vier stärksten Fraktionen je ein stimmberechtigtes Mitglied entsenden, sollte dies neben dem Kriterium der Mitgliedschaft im Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau auch für das VOF Gremium gelten. Wie in den Fachausschüssen werden auch für die Vergabegremien Stellvertreter aus den jeweiligen Fraktionen gewählt. Da die stimmberechtigten Mitglieder im VOF - Gremium gleichzeitig dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau angehören, muss die jeweilige Fraktion in diesem auch mindestens zwei Mitglieder haben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4