Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1013797.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
15.12.14, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. DS313-ÄA-001-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
2. Lesung
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie
freiberufliche Dienstleistungen
Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wird im Punkt 4.1 wie folgt ergänzt:
In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige,
leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Bei Leistungen nach VOB/A sind ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto
mindestens 5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 (geeignete) Firmen aufgefordert werden, so ist dies
ebenfalls von der auszuschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken.
Begründung:
Um einigermaßen Sicherheit zu haben, bei einseitiger Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe
eines Angebotes wenigstens 3 wertbare Angebote zu erhalten, sollten bei Leistungen nach VOB (A)
ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden.Während es bei zahlreichen Lieferungen und Leistungen nur einen begrenzten
Teil von Herstellern und regional tätigen Anbietern gibt, sind die meisten Bauunternehmen
deutschlandweit tätig.
Anders als bei einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, bei dem die Unternehmen durch ihre
Teilnahme ihr Interesse bekunden, ist bei diesem Verfahren nicht bekannt, ob die aufgeforderten
Unternehmen an der der Leistungsübernahme interessiert sind. Außerdem werden neben dem
Bieter, welcher den Zuschlag auf das wirtschaftlichstes Angebot erhalten soll, über die Bieter der
engeren Wahl auch die Angemessenheit der Preise überprüft und nicht nur die Kostenberechnung
bzw. der Kostenanschlag des Planers zu Grunde gelegt.
Da mit zunehmender Anzahl der Bieter aber auch die Wahrscheinlichkeit zur Beauftragung sinkt,
sollten erst ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 Unternehmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auf diese Weise wird auch der Wettbewerb gefördert. Die
von Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer als Beobachter in das VOB-Gremium
entsandten Vertreter unterstützen diesen Vorschlag.