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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1013797.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
15.12.14, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 10:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. DS313-ÄA-001-NF-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit 2. Lesung Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel Betreff Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Beschlussvorschlag: Die Vorlage wird im Punkt 4.1 wie folgt ergänzt: In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Leistungen nach VOB/A sind ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 (geeignete) Firmen aufgefordert werden, so ist dies ebenfalls von der auszuschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken. Begründung: Um einigermaßen Sicherheit zu haben, bei einseitiger Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe eines Angebotes wenigstens 3 wertbare Angebote zu erhalten, sollten bei Leistungen nach VOB (A) ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.Während es bei zahlreichen Lieferungen und Leistungen nur einen begrenzten Teil von Herstellern und regional tätigen Anbietern gibt, sind die meisten Bauunternehmen deutschlandweit tätig. Anders als bei einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, bei dem die Unternehmen durch ihre Teilnahme ihr Interesse bekunden, ist bei diesem Verfahren nicht bekannt, ob die aufgeforderten Unternehmen an der der Leistungsübernahme interessiert sind. Außerdem werden neben dem Bieter, welcher den Zuschlag auf das wirtschaftlichstes Angebot erhalten soll, über die Bieter der engeren Wahl auch die Angemessenheit der Preise überprüft und nicht nur die Kostenberechnung bzw. der Kostenanschlag des Planers zu Grunde gelegt. Da mit zunehmender Anzahl der Bieter aber auch die Wahrscheinlichkeit zur Beauftragung sinkt, sollten erst ab einer Wertgrenze von 60.000 Euro brutto mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auf diese Weise wird auch der Wettbewerb gefördert. Die von Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer als Beobachter in das VOB-Gremium entsandten Vertreter unterstützen diesen Vorschlag.