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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011487.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. A-00068/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Fachausschuss Kultur Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Bestätigung Jugendhilfeausschuss Bestätigung Fachausschuss Sport Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung Bestätigung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Bestätigung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14) Beschluss: Die Beschlusspunkte werden wie folgt ersetzt: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig und der Leipziger Vereinslandschaft zu erarbeiten. Die zu berücksichtigenden Aspekte sind in der Begründung dargelegt. Das Konzept ist im fünfjährigen Turnus in seiner Umsetzung zu evaluieren und fortzuschreiben. 2. Parallel dazu werden 2015 folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt: o Innerhalb der Stadtverwaltung wird eine Leitstelle „Bürgerschaftliches Engagement“ (1 VzÄ) eingerichtet, die das Handeln der Stadtverwaltung in diesem Themenfeld dezernatsübergreifend koordiniert sowie verwaltungsseitig Strategien entwickelt, wie die strukturellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert werden können. o Bei einem Träger außerhalb der Stadtverwaltung wird eine Servicestelle eingerichtet, die Vereine und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit berät und unterstützt. o Der Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig wird ab 2014 mit folgenden Informationen ergänzt: Seite 1/3  Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben, weisungsgebundene Pflichtaufgaben);  Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den Teilsummen institutionelle und Projektförderung. o Es wird ein Beirat „Bürgerschaftliches Engagement“ gemäß SächsGemO mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie Vereinen und Verbänden gebildet, der den Prozess der Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung des städtischen Konzeptes aus Beschlusspunkt 1. begleitet. Begründung Das Wirken gemeinnütziger Organisationen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stabilisierung einer demokratisch verfassten Gesellschaft unverzichtbar. Dabei wird ein Großteil der Arbeit durch ehrenamtliches Engagement getragen. Viele gemeinnützige Organisationen könnten ihre humanitären, kulturellen, politischen, sozialen oder sportlichen Zielstellungen nicht realisieren, wenn es das ehrenamtliche Engagement nicht gäbe. Andererseits braucht ehrenamtliches Engagement, das Teil einer verlässlichen Leistungserbringung sein soll, auch solide hauptamtliche Strukturen, die das Engagement fördern, einbinden und unterstützen. Die Stadt Leipzig sollte daher sowohl die strukturellen Rahmenbedingungen für die Entfaltung bürgerschaftlichen Engagements optimieren als auch gezielt Strukturen stärken, die ein professionelles und stabiles Rückgrat der Engagementlandschaft in Leipzig bilden können. Diese Gesamtverantwortung und Steuerungskompetenz muss die Stadtverwaltung integrativ wahrnehmen. Das unter Beschlusspunkt 1. genannte Konzept soll folgende Aspekte berücksichtigen:  eine Analyse der ökonomischen und nicht-ökonomischen Effekte sowie des gesellschaftlichen Mehrwerts der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen für die Stadt Leipzig und ihre Bürgerinnen und Bürger sowie eine Darstellung der Erwartungen der Stadtverwaltung an die Leistungen und die gesellschaftliche Wirksamkeit der gemeinnützigen Organisationen;  eine Analyse der sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Engagement;  Darstellung der zukünftigen strukturellen Rahmenbedingungen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig;  Darstellung, wie die Leistungsfähigkeit stabiler Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements nachhaltig gesichert werden können;  Vorschläge zu innovativen Strukturen der finanziellen Unterstützung (z. B. Einrichtung eines Gemeinwohlfonds);  Weiterentwicklung der Anerkennungskultur bürgerschaftlichen Engagements; Seite 2/5  Kritische Weiterentwicklung der städtischen Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie unter dem Aspekt der Durchlässigkeit und Innovationssicherung (Verfahrensweisen, Transparenz, Evaluation, u. a.). Die Leitstelle (Beschlusspunkt 2.) soll Kooperationen mit Akteuren aus der Wirtschaft, dem Wissenschafts- und Bildungsbereich, dem Gemeinwohlsektor und anderen Einrichtungen in Leipzig initiieren. Ziel ist dabei, vorhandene Ressourcen aus allen Bereichen optimal zu bündeln und gezielt an die Träger bürgerschaftlichen Engagements zu vermitteln und somit eine Lotsenfunktion nach außen wahrzunehmen. Die externe Servicestelle (Beschlusspunkt 2.) leistet Hilfe zur Selbsthilfe, etwa im Bereich Vereinsrecht, Fundraising, Finanzverwaltung, Mitgliedergewinnung, Schulungen, etc. Sie organisiert einen Pool zur Vermittlung materieller Ressourcen sowie Kompetenzen unter den gemeinnützigen Organisationen in Leipzig. Vor der Gründung des Beirates (Beschlusspunkt 2.) ist anzuregen, dass die Vereinslandschaft eine Vertreterstruktur schafft, um die konstruktive Arbeit des Beirates zu gewährleisten. Das ist auch als Impuls in die Landschaft des bürgerschaftlichen Engagements zu betrachten, um demokratisch legitimierte Interessensvertretungen in allen Fachbereichen zu festigen bzw. wo notwendig, zu solchen zu gelangen. Seite 3/5