Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011487.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. A-00068/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Kultur
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Bestätigung
Jugendhilfeausschuss
Bestätigung
Fachausschuss Sport
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Bestätigung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Bestätigung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14)
Beschluss:
Die Beschlusspunkte werden wie folgt ersetzt:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung und Weiterentwicklung
des bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig und der Leipziger Vereinslandschaft zu erarbeiten.
Die zu berücksichtigenden Aspekte sind in der Begründung dargelegt. Das Konzept ist im
fünfjährigen Turnus in seiner Umsetzung zu evaluieren und fortzuschreiben.
2.
Parallel dazu werden 2015 folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt:
o
Innerhalb der Stadtverwaltung wird eine Leitstelle „Bürgerschaftliches Engagement“ (1 VzÄ)
eingerichtet, die das Handeln der Stadtverwaltung in diesem Themenfeld dezernatsübergreifend
koordiniert sowie verwaltungsseitig Strategien entwickelt, wie die strukturellen Rahmenbedingungen
für bürgerschaftliches Engagement verbessert werden können.
o
Bei einem Träger außerhalb der Stadtverwaltung wird eine Servicestelle eingerichtet, die
Vereine und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit berät und
unterstützt.
o
Der Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig wird ab 2014 mit folgenden Informationen ergänzt:
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Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung
übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben,
weisungsgebundene Pflichtaufgaben);
Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den Teilsummen
institutionelle und Projektförderung.
o
Es wird ein Beirat „Bürgerschaftliches Engagement“ gemäß SächsGemO mit Vertretern der
Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie Vereinen und Verbänden gebildet, der den Prozess der
Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung des städtischen Konzeptes aus Beschlusspunkt 1.
begleitet.
Begründung
Das Wirken gemeinnütziger Organisationen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
Stabilisierung einer demokratisch verfassten Gesellschaft unverzichtbar. Dabei wird ein Großteil der
Arbeit durch ehrenamtliches Engagement getragen. Viele gemeinnützige Organisationen könnten
ihre humanitären, kulturellen, politischen, sozialen oder sportlichen Zielstellungen nicht realisieren,
wenn es das ehrenamtliche Engagement nicht gäbe. Andererseits braucht ehrenamtliches
Engagement, das Teil einer verlässlichen Leistungserbringung sein soll, auch solide hauptamtliche
Strukturen, die das Engagement fördern, einbinden und unterstützen.
Die Stadt Leipzig sollte daher sowohl die strukturellen Rahmenbedingungen für die Entfaltung
bürgerschaftlichen Engagements optimieren als auch gezielt Strukturen stärken, die ein
professionelles und stabiles Rückgrat der Engagementlandschaft in Leipzig bilden können. Diese
Gesamtverantwortung und Steuerungskompetenz muss die Stadtverwaltung integrativ wahrnehmen.
Das unter Beschlusspunkt 1. genannte Konzept soll folgende Aspekte berücksichtigen:
eine Analyse der ökonomischen und nicht-ökonomischen Effekte sowie des
gesellschaftlichen Mehrwerts der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen für die Stadt Leipzig und
ihre Bürgerinnen und Bürger sowie eine Darstellung der Erwartungen der Stadtverwaltung an die
Leistungen und die gesellschaftliche Wirksamkeit der gemeinnützigen Organisationen;
eine Analyse der sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für
gemeinwohlorientiertes Engagement;
Darstellung der zukünftigen strukturellen Rahmenbedingungen zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig;
Darstellung, wie die Leistungsfähigkeit stabiler Strukturen des bürgerschaftlichen
Engagements nachhaltig gesichert werden können;
Vorschläge zu innovativen Strukturen der finanziellen Unterstützung (z. B. Einrichtung eines
Gemeinwohlfonds);
Weiterentwicklung der Anerkennungskultur bürgerschaftlichen Engagements;
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Kritische Weiterentwicklung der städtischen Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie
unter dem Aspekt der Durchlässigkeit und Innovationssicherung (Verfahrensweisen, Transparenz,
Evaluation, u. a.).
Die Leitstelle (Beschlusspunkt 2.) soll Kooperationen mit Akteuren aus der Wirtschaft, dem
Wissenschafts- und Bildungsbereich, dem Gemeinwohlsektor und anderen Einrichtungen in Leipzig
initiieren. Ziel ist dabei, vorhandene Ressourcen aus allen Bereichen optimal zu bündeln und gezielt
an die Träger bürgerschaftlichen Engagements zu vermitteln und somit eine Lotsenfunktion nach
außen wahrzunehmen.
Die externe Servicestelle (Beschlusspunkt 2.) leistet Hilfe zur Selbsthilfe, etwa im Bereich
Vereinsrecht, Fundraising, Finanzverwaltung, Mitgliedergewinnung, Schulungen, etc. Sie organisiert
einen Pool zur Vermittlung materieller Ressourcen sowie Kompetenzen unter den gemeinnützigen
Organisationen in Leipzig.
Vor der Gründung des Beirates (Beschlusspunkt 2.) ist anzuregen, dass die Vereinslandschaft eine
Vertreterstruktur schafft, um die konstruktive Arbeit des Beirates zu gewährleisten. Das ist auch als
Impuls in die Landschaft des bürgerschaftlichen Engagements zu betrachten, um demokratisch
legitimierte Interessensvertretungen in allen Fachbereichen zu festigen bzw. wo notwendig, zu
solchen zu gelangen.
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