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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1012114.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
16.10.14, 12:00
Aktualisiert
16.11.18, 12:09

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. DS-00581/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 09.12.2014 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 10.02.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 25.02.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2013 Vorschlag: Der Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt: Mit der vorliegenden Berichterstattung (siehe Anlage) wird über die Umsetzung der im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 verankerten Maßnahmen bezogen auf das Jahr 2013 informiert. Sie dient der Selbstkontrolle der Verwaltung sowie der Information des Leipziger Stadtrates, der Bevölkerung und im Weiteren der EU-Kommission (KOM). Die Berichterstattung unterstützt zugleich die Erfüllung der im Luftreinhalteplan benannten Maßnahmen (M5.1 und M6.2) hinsichtlich Selbstkontrolle und Öffentlichkeitstransparenz. 1. Ausgangssituation Im Dezember 2009 hat die Stadt Leipzig einen neuen Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt. Dieser löste den Luftreinhalteplan des Freistaates Sachsen für die Stadt Leipzig aus dem Jahr 2005 sowie den Aktionsplan aus dem Jahr 2006 ab. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Luftqualität in Leipzig verbessert werden soll. Primär geht es darum, den Gesundheitsschutz zu verbessern und die für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten. Die für PM10 zutreffenden Grenzwerte (für das Tages- und Jahresmittel der Massenkonzentration) gelten seit dem Jahr 2005. Die für NO2 maßgebenden Grenzwerte (für das Stunden- und Jahresmittel der Massenkonzentration) gelten seit dem Jahr 2010. Zur Einhaltung des Grenzwertes für PM10 (Grenzwert für das Tagesmittel der Massenkonzentration) wurde der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf Leipzig seitens der KOM im März 2010 eine Fristverlängerung nach Artikel 22 der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL 2008/50/EG) gestattet. An diese Fristverlängerung waren und sind gewisse Voraussetzungen geknüpft. So sind bspw. alle verhältnismäßigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die eine Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte nach Ablauf der gewährten Frist verlässlich erkennbar werden lassen. Die Fristverlängerung endete am 11. Juni 2011. Mit der Fristverlängerung konnte zugleich ein seitens der KOM Anfang 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland geführtes Vertragsverletzungsverfahren (Vertragsverletzung Nr. 2008/2191) wegen der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen bei PM10 in Leipzig gestoppt werden. Da der Tagesgrenzwert für PM10 auch bis zum Ablauf der neuen Frist und in den Folgejahren 2012 und 2013 nicht eingehalten wurde, liegt derzeit erneut ein vertragsverletzender Zustand vor. Auch im laufenden Jahr wurden bereits an der Messstation in der Lützner Straße 38 Tage, an der Messstation Leipzig-Mitte 31 Tage und an der Messstation Leipzig-West 20 Tage mit einer Überschreitung des Tagesgrenzwertes registriert (Stand: 15.11.2014). Erlaubt sind 35 Tage. Im Zusammenhang mit der Verletzung des Tagesgrenzwertes für PM10 im Jahr 2011 erging ein Schreiben der KOM mit Datum vom 26. April 2013 (Ergänzendes Aufforderungsschreiben – Vertragsverletzung Nr. 2008/2191). Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich zum Sachverhalt der Grenzwertüberschreitung und im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zu äußern. Die Stadt Leipzig übergab auf Anforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), zur Weiterleitung an die KOM, am 29. Mai 2013 eine tabellarische Gesamtübersicht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen bezogen auf das Jahr 2011 und (bis dato vorbehaltlich) 2012. Mit Schreiben vom 26. November 2014 teilte die KOM der Bundesrepublik Deutschland mit, dass sie der Auffassung ist, Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie (RL 2008/50/EG) nicht nachgekommen. In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme verweist sie darauf, dass der Tagesgrenzwert für PM10 u. a. im Gebiet „DEZNXX001A Leipzig“ seit Ablauf des Ausnahmezeitraums nach Artikel 22 der RL 2008/50/EG bis mindestens 31. Dezember 2013 nicht eingehalten wurde. Zugleich fordert die KOM die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 258 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dieser ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme binnen zwei Monaten nach ihrem Eingang nachzukommen. Derzeit prüft das Amt für Umweltschutz in Abstimmung mit dem SMUL, in welcher Form auf das Schreiben der KOM zu reagieren ist. Analog wie schon zuvor für PM10 wurde im Jahr 2011 mit dem Luftreinhalteplan eine Fristverlängerung zur Einhaltung des seit dem Jahr 2010 geltenden Grenzwertes für NO2 bei der KOM beantragt. Mit Beschluss vom 20. Februar 2013 wurde der Bundesrepublik Deutschland für Leipzig eine Fristverlängerung bis zum 01. Januar 2015 gewährt. 2. Erforderlichkeit der Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen Um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Grenzwerte zu gewährleisten, ist es erforderlich, die im Luftreinhalteplan benannten Maßnahmen auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) seitens der Verwaltung konsequent umzusetzen und deren Umsetzung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Neben der bestehenden gesetzlichen Bindungspflicht wurden die beteiligten Ämter/Dezernate mit abschließender Lesung der Vorlage DS V/621 (Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig; Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in der Umweltzone, Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 entsprechend der Zuständigkeit der Ämter) in der DB OBM am 24.08.2010 an die pflichtgemäße Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans gebunden. Gleichzeitig wurden sie beauftragt, in eigener Verantwortung im Rahmen der Haushaltsplanungen der kommenden Jahre die erforderlichen Haushaltsmittel anzumelden (vgl. Beschlusspunkt 7 in DS-V/621). Ebenso wurden die Bürgermeister verpflichtet im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für die Unternehmen auf die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans hinzuwirken (vgl. Beschlusspunkt 8 in DS-V/621). Der vorliegende Bericht soll in erster Linie Einsichten in die Bereiche aufzeigen, wo Defizite bei der Umsetzung von Maßnahmen bestehen und zugleich deren konsequente Umsetzung einfordern. Um dies an einem Beispiel näher zu verdeutlichen, sei auf die bislang nicht umgesetzte Maßnahme M2.6 „Verstärkte Baustellenkontrollen“ verwiesen. In Kapitel 5 des Umsetzungsberichtes ist ebenfalls erläutert und bildlich dokumentiert, dass Baustellen und zum Teil unzureichende Emissionsminderungsmaßnahmen am Bau einen deutlichen Einfluss auf die PM10-Belastung in den Jahren 2012 und 2013 hatten. 2012 wurde an der Messstation Leipzig-Mitte an 28 Tagen eine PM10Zusatzbelastung durch Bautätigkeit festgestellt. An insgesamt 6 Tagen verursachte sehr wahrscheinlich Bautätigkeit in Nähe zur Messstation eine Überschreitung des Tagesgrenzwertes für PM10. Ohne diese Überschreitungen wäre der Grenzwert für PM10 im Jahr 2012 unterschritten worden. Auch im Jahr 2013 führte die Bautätigkeit zu 4 PM10-Überschreitungstagen. Rechtlich gesehen, besteht keine Möglichkeit, baustellenbedingte Grenzwertüberschreitungen aus der Gesamtstatistik der Überschreitungen eines Kalenderjahres herauszurechnen. Aus diesem Grund sind Minderungsmaßnahmen im Bausektor besondere Bedeutung beizumessen, was durch eine adäquate behördliche Kontrolle und Überwachung sichergestellt werden sollte. Überwiegende Ursachen einer defizitären Umsetzung von Maßnahmen sind, wie auch im vorangegangenen Berichtszeitraum festgestellt, aus Sicht des Amtes für Umweltschutz eine begrenzte Finanzausstattung der Ämter und eingeschränkte Kapazitäten beim Personal. In dem beigefügten Jahresbericht wird die Umsetzung der Maßnahmen erneut als nur befriedigend eingeschätzt. Eine Verbesserung der Luftqualität im Hinblick auf die Unterschreitung/Einhaltung von Grenzwerten ist nur bei Umsetzung aller Maßnahmen des Luftreinhalteplans zu erreichen. Dabei sei auch an die mit dem Jahr 2014 endende Frist zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid erinnert. Es ist zu konstatieren, dass mit der jetzigen Entwicklung der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2015 nicht gehalten werden wird. Vor diesem Hintergrund gilt es nicht nur die im Luftreinhalteplan umrissenen Maßnahmen intensiv umzusetzen. Andere Planungen wirken ebenfalls positiv im Sinne der Luftreinhaltung und sollten daher ambitioniert umgesetzt werden (z. B. Lärmaktionsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum, Energie- und Klimaschutzprogramm). Der besondere Fokus ist dabei auf die Stärkung des Umweltverbundes zu richten. Anlage: Umsetzungsbericht für das Jahr 2013 Die vorliegende Publikation wurde durch das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig erarbeitet und wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Leipzig herausgegeben. Impressum Herausgeber Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Amt für Umweltschutz Tel.: 0341-123 3409 Fax: 0341-123 3405 E-Mail: umweltschutz@leipzig.de Postanschrift: Stadt Leipzig Amt für Umweltschutz 04092 Leipzig Verantwortlich i. S. d. P.: Angelika von Fritsch Redaktion: Abt. Umweltvorsorge Titelbild: 1, 2, 4, 5, 6 | M. Anhalt, L. Weiß 3 | D. Kalinovsky/shutterstock.com modifiziert durch Ungestalt GbR 7 | Freistaat Sachsen Redaktionsschluss: 19.12.2014 Hinweise: Die Broschüre steht nicht als Printmedium zur Verfügung, kann aber als PDFDatei unter www.leipzig.de heruntergeladen werden. Vervielfältigen, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und unter Quellenangabe gestattet. Der Bericht verweist auf Links zu externen Webseiten Dritter. Auf diese Inhalte nimmt die Stadt Leipzig keinen Einfluss. Aus diesem Grund kann die Stadt Leipzig für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte dieser Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die Links wurden zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das vorliegende Dokument auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Aufnahme dieser Links nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der mit dieser Verlinkung angegebenen Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen wird die Stadt Leipzig derartige Links umgehend entfernen. Inhalt Zusammenfassung............................................................................................................................................1 1 Einleitung......................................................................................................................................................2 Allgemeine Erläuterungen...................................................................................................................................2 Rechtliche Grundlagen........................................................................................................................................2 Erläuterungen zur Bewertung der Maßnahmen und zum Textverständnis.........................................................3 2 Beschlossene Maßnahmen des Luftreinhalteplans.................................................................................5 3 Erläuterungen zum Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen..............................................12 Verkehr ...........................................................................................................................................................12 Industrie und Gewerbe......................................................................................................................................29 Energie ...........................................................................................................................................................32 Raum- und Stadtplanung..................................................................................................................................33 Öffentlichkeits- und Gremienarbeit....................................................................................................................35 Maßnahmenmanagement.................................................................................................................................37 4 Übersicht und Umsetzung der angestrebten Maßnahmen des Luftreinhalteplans............................39 5 Erläuterungen zur Entwicklung der Luftqualität.....................................................................................41 Feinstaub (PM10)................................................................................................................................................41 Stickstoffdioxid (NO2)........................................................................................................................................43 6 Wirkung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung........................................................................................45 Allgemeine Erläuterungen.................................................................................................................................45 Sondermessungen und deren Ergebnisse........................................................................................................45 7 Quellenverzeichnis.....................................................................................................................................46 Literatur ......................................................................................................................................................46 Rechtsvorschriften.............................................................................................................................................47 8 Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten..........................................................................................47 Abkürzungen.....................................................................................................................................................47 Einheiten ...........................................................................................................................................................49 Abbildungen Abb. 1. Zahlenmäßige Verteilung der Einzelmaßnahmen aus den jeweiligen Bereichen entsprechend der Kategorie: umgesetzt, teilweise umgesetzt und nicht umgesetzt, bezogen auf das Jahr 2013............................................................................................................1 Abb. 2. Prozentualer Anteil der Busse mit grüner Plakette im Linienbusbetrieb.......................................14 Abb. 3. Anzahl der von der SWL geförderten Erdgasfahrzeuge...............................................................15 Abb. 4. Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für den Straßenunterhalt (in TEUR)............................15 Abb. 5. Prozentualer Anteil moderner Niederflurfahrzeuge am Straßenbahnbestand..............................16 Abb. 6. Fahrgastzahlen der LVB (in Mio.).................................................................................................19 Abb. 7. Anzahl Jobticketnutzer..................................................................................................................19 Abb. 8. Investitionen in das Straßenbahnnetz (in TEUR).........................................................................22 Abb. 9. vorhandene Rasengleisfläche (in m²)...........................................................................................22 Abb. 10. Anzahl Hybridbusse bei den LVB..................................................................................................22 Abb. 11. Anzahl der jährlich neu errichteten Ladesäulen im Stadtgebiet...................................................24 Abb. 12. Prozentualer Anteil der Großkehrmaschinen mit PM10-Technologie...........................................25 Abb. 13. Prozentualer Anteil der Kleinkehr-maschinen mit PM10-Technologie..........................................25 Abb. 14. Prozentualer Anteil der Abfallsammelfahrzeuge mit Standard der grünen Plakette.....................25 Abb. 15. Anzahl zusätzlich gepflanzter Straßenbäume...............................................................................33 Abb. 16. Anzahl der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]........................................................................................................42 Abb. 17. Verteilung der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014]..............................................................................................................42 Abb. 18. Jahresmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]..........................................................43 Abb. 19. Monatsmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014]..................................................................44 Tabellen Tab. 1. Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)..........................................................2 Tab. 2. Gesamtdarstellung der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] beschlossenen Maßnahmen und Stand deren Umsetzung in den Jahren 2010-2013............................................5 Tab. 3. Ergebnisse der Verkehrszählung an der B181/Sandberg............................................................28 Tab. 4. Ergebnis der Verkehrszählung an der Käthe-Kollwitz-Straße.......................................................28 Tab. 5. Jahresmittelwerte der Schadstoffkonzentration von PM10 an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]..........................41 Tab. 6. Einfluss von Bautätigkeit auf den Tagesmittelwert für PM10 an der Messstation Leipzig-Mitte [Löschau et al., 2012, 2013, 2014]..........................................................................43 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht verdeutlicht, dass viele der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] genannten Maßnahmen sich in der Umsetzung befinden oder bezogen auf den betrachteten Zeitraum der Berichterstattung das Jahr 2013 - bereits umgesetzt wurden. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen ist laufend und bedarf auch weiterhin einer konsequenten Umsetzung. Dazu zählen Maßnahmen, wie bspw. die Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Radverkehrs oder des Carsharings. Die auch im Jahr 2013 registrierten Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) an der Messstation in der Lützner Straße und Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstation Leipzig-Mitte zeigen beispielhaft, dass eine Fortsetzung und Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität notwendig ist. Bezüglich Feinstaub ist allerdings bemerkenswert, dass an der Messstation Leipzig-Mitte erstmals seit 2005 die maximal zulässige Anzahl an PM10-Überschreitungstagen unterschritten wurde. Eine Ausnahme bildet nur das Jahr 2009, wo die Messstation aufgrund eines Verkehrsunfalls längere Zeit außer Betrieb war, was eine geringere Anzahl an Überschreitungstagen begünstigte. Die ebenfalls leicht gesunkenen, aber immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die maßgeblich vom Kraftfahrzeugverkehr verursacht werden, bleiben problematisch. Mit der lang erwarteten Inbetriebnahme des City-Tunnels im Dezember letzten Jahres wurde das Nahverkehrsangebot im Ballungsraum Leipzig deutlich verbessert, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs erwartet wird. Im Resümee zeichnet sich wie auch im Jahr 2012 ein befriedigendes Bild der im Jahr 2013 und bis dahin erbrachten Leistungen mit einer geringfügigen Steigerung zum Vorjahr ab. Eine Verbesserung der Luftqualität im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte ist jedoch nur bei Umsetzung aller Maßnahmen zu erreichen. Abb. 1. Zahlenmäßige Verteilung der Einzelmaßnahmen aus den jeweiligen Bereichen entsprechend der Kategorie: umgesetzt, teilweise umgesetzt und nicht umgesetzt, bezogen auf das Jahr 2013 1 1 Einleitung Allgemeine Erläuterungen Die Stadt Leipzig steht wie viele andere Kommunen im Bereich der Luftreinhaltung vor der Herausforderung, Sorge dafür zu tragen, dass die gesetzlich geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht überschritten werden, was in den zurückliegenden Jahren nicht gelang. PM10 und NO2 sind jedoch nicht die einzigen Problemfelder, denen es sich insbesondere im Verkehrsbereich zu widmen gilt. Neben der Verbesserung der Luftschadstoffsituation ist auch die Verringerung der Lärmbelastung ein Handlungsschwerpunkt im Bereich „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ des städtischen Zielsystems. Zudem gewinnt der Klimaschutz als eine der zentralen Fragen des 21. Jahrhunderts sowie die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel auch für das Handeln auf der Ebene der Stadt Leipzig zunehmend an Bedeutung. Viele der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bewirken auch eine Verminderung der Lärmbelastung, was dem im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] verfolgten integrativen Ansatz entspricht. Vor diesem Hintergrund ist es um so dringlicher, ihre Umsetzung konsequent weiter zu verfolgen. Die vorliegende Berichterstattung über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen dient der Selbstkontrolle der Verwaltung im Rahmen der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und zugleich als Steuerungsinstrument. Darüber hinaus wird über die Entwicklung der Luftbelastung informiert. Wie bereits im letztjährigen Bericht, bleibt die Vorstellung der aktuellen Ergebnisse aus den wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirkung der Luftreinhaltemaßnahmen, insbesondere der Umweltzone, offen. Der Untersuchungsbericht des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie war bei Abschluss des vorliegenden Berichts noch nicht fertig gestellt. Rechtliche Grundlagen Die Beurteilung der Luftqualität erfolgt nach der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL 2008/50/EG), die mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Die 39. BImSchV enthält u. a. die relevanten Grenz- und Zielwerte einschließlich vorgegebener Toleranzmargen. Für die in Leipzig problematischen Luftschadstoffe PM10 und NO2 gelten die in Tab. 1 genannten Grenzwerte. Tab. 1. Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) Schadstoff Kenngröße Einheit Grenzwert u. in Klammern Gültigkeit des zulässige Überschreitungen Grenzwertes im Kalenderjahr Feinstaub (PM10) 24-Stunden-Wert µg/m³ 50 (35) Jahresmittelwert µg/m³ 40 Stickstoffdioxid (NO2) 1-Stunden-Wert µg/m³ 200 (18) Jahresmittelwert µg/m³ 40 seit 01.01.2005 seit 01.01.2010 Nach Artikel 22 der RL 2008/50/EG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Frist zur Einhaltung der in Tab. 1 genannten Grenzwerte beantragt werden. Dabei ist in einem Luftreinhalteplan nachzuweisen, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um die Grenzwerte bis zum Ablauf der neuen Frist einzuhalten. 2 Für die Stadt Leipzig wurde seitens der EU-Kommission (KOM) im März 2010 eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Tagesgrenzwertes für PM10 genehmigt. Diese Frist endete im Juni 2011. Da der Tagesgrenzwert für PM10 auch bis heute nicht eingehalten wurde, liegt derzeit ein vertragsverletzender Zustand vor. Mit Beschluss vom 20.02.2013 genehmigte die KOM für Leipzig ebenfalls eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes für das Jahresmittel von NO2. Diese Frist endet am 01.01.2015. Der Luftreinhalteplan entfaltet keine Außenwirkung. Er bindet jedoch gemäß § 47 Abs. 6 BImSchG die zuständigen Ämter und Organisationseinheiten der Stadt Leipzig an die Umsetzung der in ihm benannten Maßnahmen. Der hier vorliegende Bericht soll in erster Linie Einsichten vermitteln und die Bereiche aufzeigen, wo Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung von Maßnahmen besteht. Erläuterungen zur Bewertung der Maßnahmen und zum Textverständnis Bei der Wiedergabe aller Informationen wurde Wert auf eine möglichst kompakte Darstellung und auf einfache Lesbarkeit gelegt. Dennoch erscheint es angebracht, einige nähere Erläuterungen insbesondere zur vorgenommenen Bewertung zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen zu geben. Die gesamte Darstellung beruht im Wesentlichen auf den Mitteilungen der für die Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen zuständigen Ämter sowie städtischen Betriebe. Die tabellarische Gesamtübersicht aller Maßnahmen enthält einen Indikator, welcher den Stand der Umsetzung - teilweise Umsetzung, - überwieder jeweiligen Maßnahme visuell klassifiziert ( - keine Umsetzung, gende Umsetzung). Bei dem Indikator handelt es sich je nach Maßnahme um eine teilweise kombiniert qualitativ/ quantitative Einschätzung mit dem Ziel, auf einem Blick zu vermitteln, an welcher Stelle ggf. Nachholbedarf besteht bzw. was bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass im Luftreinhalteplan vorgesehen ist, verschiedene Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen. Der Indikator sollte daher auch korrespondierend mit den Angaben in der Spalte „Zeitplan der Realisierung“ gelesen werden. Die Bewertung der Umsetzung jeder Maßnahme orientiert sich an den Anforderungen des Luftreinhalteplans und den erzielten Ergebnissen und Aktivitäten innerhalb des diesem Bericht zu Grunde liegenden Zeitraums – dem Jahr 2013. Darüber hinaus wird der bis zum jeweiligen Berichtsjahr erreichte Stand der Umsetzung mit berücksichtigt. Teilweise werden, dem besseren Verständnis dienend, auch Aktivitäten in jüngerer Zeit oder in zukünftigen Zeiträumen liegend erwähnt. Maßnahmen, die in einem Berichtsjahr umgesetzt wurden und für die es keinen unmittelbaren Umsetzungsbedarf in den darauffolgenden Berichtsjahren gab, wurden, bezogen auf diese Berichtsjahre, dennoch als umgesetzt bewertet. Dies sei an einem Beispiel näher verdeutlicht. Die Maßnahme M1.12 – Einführung einer Umweltzone – wurde im Jahr 2011 umgesetzt. Obwohl sich an der Maßnahme inhaltlich nichts geändert hat, denn in den Folgejahren wurde weder erneut eine Umweltzone eingeführt noch die bestehende modifiziert, wird die Maßnahme in den Jahren nach 2011 als umgesetzt bewertet. Die in diesem Bericht als teilweise umgesetzt klassifizierten Maßnahmen sind jene Maßnahmen, deren Umsetzungsziel noch nicht erreicht wurde. Hierzu zählt bspw. die Ausrüstung aller Abfallsammelfahrzeuge der Stadtreinigung mit einem Partikelfilter. Als ebenfalls nur teilweise umgesetzt bewertet wird der bei öffentlichen Bauaufträgen geforderte Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge. Bei dieser Maßnahme wurde die Bewertung gegenüber dem Umsetzungsbericht 2011 [Stadt Leipzig, 2012] geändert. Die anteilige Umsetzung liegt darin begründet, dass es bspw. bei der Vergabe von Hochbaumaßnahmen eine Vorgabe in den zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Leipzig gibt. Allerdings sind die Regelungen im Hinblick auf einheitliche Standards wenig konkret und nicht praxistauglich. Darüber hinaus gibt es zielorientiert offene Maßnahmen. Gab es im Berichtsjahr keine Aktivitäten, wurde betrachtet, was bislang in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurde und bewertet, ob die Wirkung dieser Aktivitäten noch Bestand hat. Wenn dies der Fall ist, wurde die Maßnahme als teilweise umgesetzt bewertet. Ein Bsp. hierfür ist die Maßnahme M1.15 bei der es um die Beschaffung von Hybridbussen geht. Im Jahr 2011 wurden 18 Hybridbusse angeschafft. Die Maßnahme wurde bezogen auf das Jahr 2011 als überwiegend umgesetzt klassifiziert. Im Jahr 2012 und 2013 kamen keine weiteren Hybridbusse dazu. Die im Jahr 2011 ange- 3 schafften Hybridbusse sind aber nach wie vor im Linieneinsatz. Deshalb wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt bewertet. Daneben gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die, bezogen auf den jeweiligen Berichtszeitraum, nicht umgesetzt wurden. Der überwiegende Grund hierfür ist deren ungesicherte oder unzureichende Finanzierung. Beispielhaft dafür sind die geplante Intensivierung von Baustellenkontrollen oder die Neuauflage der „Aktion Klettermax“ zur Fassadenbegrünung. Der für die Jahre 2010 bis 2012 angegebene Indikator wurde aus den vorhergehenden Berichten nachrichtlich übernommen. Die zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahme benannten Kosten wurden teilweise aktualisiert und können daher von den Angaben im Luftreinhalteplan abweichen. 4 2 Beschlossene Maßnahmen des Luftreinhalteplans Das vorliegende Kapitel bietet eine umfassende Gesamtschau aller Maßnahmen der Luftreinhalteplans und gibt zu jeder Maßnahme eine symbolisierte Einschätzung zum jeweiligen Stand der Umsetzung. Tab. 2. Nr. Gesamtdarstellung der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] beschlossenen Maßnahmen und Stand deren Umsetzung in den Jahren 2010-2013 Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig Verkehr M1.1 Straßenbaumaßnahmen 2013-2014 M1.2 Förderung von ÖPNV nicht genau bezifferbar M1.3 Ausrüstung aller ÖPNV-Busse mit Partikelfilter für Nachrüstung keine LVB Mittel eingeplant M1.4 Unterstützung bei der Umstellung des kommunalen und gewerblichen Fuhrparks auf schadstoffreduzierte Antriebe/Fahrzeuge, u. a. wird die Erarbeitung eines Förderprogramms mit einem Finanzbudget von 200 TEUR geprüft M1.5 M1.6 5.685 TEUR Stadt Leipzig 2009-2015 Stadt Leipzig, LVB lfd. lfd. x x x 2012-2014 ca. 3.726 Stadt Leipzig*, 2010 ff. TEUR für Kommunal- SWL fahrzeuge Priorisierung von Straßenbelagsarbeiten unter Berück- 5.735 TEUR sichtigung möglicher Entlastungseffekte für die Immissionssituation; keine Verschlechterung Straßenzustand Stadt Leipzig Weiterentwicklung des Parksystems (Bewirtschaftung, P+R, Leitsystem) Stadt Leipzig 40,5 TEUR x lfd. x lfd. x Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 5 6 Nr. Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig M1.7 M1.8 M1.9 Fortführung Straßenbahnausbauprogramm bis 2018 160.000 TEUR (50 % Förderung avisiert) LVB lfd. x Weitere Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch vernicht genau bezifferstärktes Marketing, Firmenabo, Großveranstaltungen bar mit ÖPNV-Ticket-Vertrag, Mobilitätsmanagementinitiativen/ Fahrgemeinschaften in Betrieben, Mobilitätsinitiativen im Leipziger Umland zur Förderung des Umweltverbundes, Optimierung des S-Bahn-Netzes nach Fertigstellung des City-Tunnels; Steigerung der Attraktivität des Fußgängerverkehrs Stadt Leipzig*, lfd., 2012 LVB*, SWL (Citytunnel) Verwendung von 10 % der Haushaltsmittel des Straßenbaus (Neubau und Sanierung im Haupt- und Nebenstraßennetz ohne Brückenbau) für Rad- und Fußgängerverkehr Stadt Leipzig 709,5 TEUR x lfd. x M1.10 Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge des ÖPNV sowie der Stadtreinigung in stark schadstoffbelasteten Gebieten kein Bedarf Stadt Leipzig, LVB*, SRL* lfd. M1.11 Prüfung und Umsetzung gebietsbezogener Verkehrsbeschränkungen (z. B. Lkw-Durchfahrverbote) kein Bedarf Stadt Leipzig bei Bedarf M1.12 Einführung einer Umweltzone 160,5 TEUR Stadt Leipzig 2011 x M1.13 Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknoten- kein Bedarf, Maßnah- Stadt Leipzig, punkt B2/A38 (Ableitung Zielverkehr GVZ Leipzig Nord me soweit möglich Autobahnamt über A38/A14) sowie generelle Prüfung des Wegweiabgeschlossen Sachsen* 2010 x x x Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 Nr. Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig sungskonzeptes für Ziele mit überregionaler Bedeutung und für Fernziele bis 2018 M1.14 Weiterer Ausbau und Modernisierung des ÖPNVNetzes ca. 150.000 TEUR LVB lfd. M1.15 Ergänzung/Erneuerung der Fahrzeugflotte für den ÖPNV bei der LVB durch die Beschaffung von Hybridbussen k. A. LVB ab 2011 bis 2015 M1.16 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modell- k. A. vorhaben „Förderprogramm Modellregion Elektromobilität“ mit einem Busförderprojekt LVB M1.17 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität“ mit einem Projekt zum Einsatz von Elektroantrieben im kommunalen Fuhrpark sowie der LVV Stadt Leipzig*, ab 2009 LVV, SWL, LVB keine Mittel eingeplant, E-Fahrzeuge werden erst ab 2015 wieder beschafft x x ab 2009 x M1.18 Steigerung der ÖPNV-Attraktivität durch Einführung der 1.200 TEUR Leipzig-Pass-Mobilcard („Sozialticket“) Stadt Leipzig*, ab 08/2009 LVB M1.19 Erneuerung der Kehrmaschinenflotte der Stadtreinigung durch PM10-arme Fahrzeuge ca. 9 TEUR Mehrkosten pro Fahrzeug SRL M1.20 Ausrüstung aller Müllfahrzeuge der Stadtreinigung mit einem Partikelfilter keine Kosten benannt SRL bis 2015 M1.21 Fortschreibung des Konzeptes „Autoarme Innenstadt“ keine Mittel bewilligt ab 2009 Stadt Leipzig ab 2008 bis 2012 x x x x x Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 7 8 Nr. Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig M1.22 Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs (Erhöhung der Anzahl an Fahrradabstellanlagen, Sanierung/ Aufstellung Fahrradwegweisungen, Öffentlichkeitsarbeit) Mitteleinsatz in Angaben zu M1.9 und M5.1 enthalten Stadt Leipzig ab 2009 M1.23 Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen kein Bedarf Stadt Leipzig bei Bedarf M1.24 Prüfung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen auf hoch belasteten Straßenabschnitten 4,7 TEUR Stadt Leipzig bei Bedarf x M1.25 Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners und Imple- kein Bedarf (Anschaf- Stadt Leipzig mentierung in das bestehende Verkehrsmanagement- fung abgeschlossen) system ab 2008 M1.26 Förderung von Carsharing kein Bedarf Stadt Leipzig ab 2009 M1.27 Verkehrsreduzierung an Abschnitten der B 181, Dufourstraße, Harkortstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Rödelstraße, Lützner- und Berliner Straße; Durchfahrverbot für Lkw > 12 Tonnen in der Harkortstraße im HH nicht explizit planbar Stadt Leipzig ab 2010 x x x x x Gewerbe und Industrie M2.1 Besondere Berücksichtigung der Feinstaub- und Stick- kein Bedarf stoffdioxidbelastung bei Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren Stadt Leipzig M2.2 Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge kein Bedarf bei öffentlichen Bauaufträgen Stadt Leipzig lfd. M2.3 Ertüchtigung der Gasturbinen im GuD-Heizwerk Nord durch Einbau moderner Brenner SWL 2012 ca. 2.500 TEUR (bei Umsetzung) lfd. x x x Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 Nr. Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig M2.4 Baustellen: Reifenwaschanlage bei großen Baustellen, kein Bedarf vorübergehende Zuwegungen mit Asphaltdecke M2.5 Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich Stadt Leipzig bei Bedarf x nicht explizit ausweis- Stadt Leipzig*, bei Bedarf bar, da in Bauneben- SRL kosten enthalten x M2.6 Verstärkte Baustellenkontrollen keine Mittel bewilligt Stadt Leipzig ab 2010 x M2.7 Restriktive Genehmigung von Feuerwerken kein Bedarf Stadt Leipzig ab 2008 x Energie M3.1 Erstellung eines neuen Energie- u. Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms ca. 27 TEUR Stadt Leipzig 2009 bis 2010 M3.2 Erstellung einer „Energieleitlinie“ für Neubau und Sanierung kommunaler Gebäude kein Bedarf Stadt Leipzig 2009 x x Raum- und Stadtplanung M4.1 Schadstoffbegrenzung für Energieträgernutzung (Bauleitplanung), Prüfung der Kontrollmöglichkeit kein Bedarf Stadt Leipzig lfd. M4.2 Verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand (Vermeidung unbefestigter, vegetationsloser Flächen) – Erhöhung des Baumbestandes um 5.000 Bäume bis 2015 und Erhalt des Altbaumbestandes 50 TEUR Stadt Leipzig bis 2015 x x Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 9 10 Nr. Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig M4.3 Darstellung der Immissionsschutzbelange im Landschaftsplan (z. B. Immissionsschutzpflanzungen) kein Bedarf Stadt Leipzig lfd. M4.4 Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflächen (z. B. „Urbaner Wald“) 363 TEUR (größtenteils Förderung, 12 TEUR Eigenanteil) Stadt Leipzig 2009 bis 2012 Neuauflage der Aktion zur Fassadenbegrünung „Aktion Klettermax“; Prüfung der Möglichkeit einer Intensivierung von Dachbegrünungen keine Mittel bewilligt Stadt Leipzig Prüfung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen in stark schadstoffbelasteten Straßenräumen kein Bedarf Stadt Leipzig ab 2010 ca. 12 TEUR Stadt Leipzig ab 2009 M4.5 M4.6 x x ab 2010 x x Öffentlichkeits- und Gremienarbeit M5.1 M5.2 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Maßnahmen des Luftreinhalteplanes und Klimaschutzes x Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik – kein Bedarf Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur weiteren Verbesserung der Kfz-Abgasstandards (Druck auf die Fahrzeughersteller) sowie Schaffung finanzieller Anreize zur Kraftfahrzeugmodernisierung Stadt Leipzig*, ab 2009 SMUL x Maßnahmenmanagement M6.1 Priorisierte Einordnung der zur Realisierung geplanter Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung kein Bedarf x alle Ämter/ Betriebe ab 2009 Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 Nr. Maßnahme Finanzmittel 2013 hochgestellt = Jahr, falls beteiligte Organisationseinheit abweichend von 2013) (* = hauptverant- (k. A. = keine Angabe, Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung Realisierung keine laut LRP teilweise überwiegende wortlich) kurzfristig mittel- u. langfristig M6.2 Berichterstattung der zuständigen Ämter über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kein Bedarf alle Ämter/ Betriebe M6.3 Kontrolle der lufthygienischen Wirkung der realisierten Maßnahmen kein Bedarf bzw. k. A. Stadt Leipzig*, ab 2011 LfULG* M6.4 Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die mit der Durchführung der Maßnahmen betrauten Ämter keine zusätzlichen Mittel bewilligt Stadt Leipzig ab 2011 bei Bedarf Bezugsjahr 20.. 10 11 12 13 11 3 Erläuterungen zum Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen Verkehr M1.1 Straßenbaumaßnahmen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Jahr 2013 wurde mit dem weiteren Ausbau der Lützner Straße von der Plautstraße bis zur Henriettenstraße (Stadtbahnlinie 15, Bauabschnitt 20.2) begonnen. Der Bau wird anteilig durch Fördermittel finanziert, der städtische Anteil beträgt ca. 3.900 TEUR.  Ebenfalls wurde in 2013 mit der Erneuerung der Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße begonnen. Der Bau wird anteilig durch Fördermittel finanziert, der städtische Anteil beträgt ca. 1.785 TEUR.  Die umfassende Sanierung der Könneritzstraße wird voraussichtlich erst ab dem Jahr 2015 mög- lich sein. Fazit: M1.2 In der Gesamtschau der im LRP (S. 65, Tabelle 26) benannten Baumaßnahmen können diese als mehrheitlich umgesetzt bewertet werden. Bislang nicht realisiert werden konnte die Sanierung der Könneritzstraße im Bereich Holbeinstraße bis Oeserstraße. Der Ausbau der Wurzner Straße erfolgt derzeit. Förderung von ÖPNV  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig LVB MDV  Die Neuausrichtung des MDV-Tarifs im Jahr 2012 hat sich im Jahr 2013 bewährt. Die in das ABO „Basis“ überführte ABO-Monatskarte, bietet unter anderem eine ausgeweitete Mitnahmemöglichkeit ab 17 Uhr, statt bisher 19 Uhr. Das ABO „Basis 10-Uhr“ gilt künftig am Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr. Mit Einführung weiterer neu entwickelter ABO-Produkte erfolgte eine Ausrichtung an individuellen Mobilitätsbedürfnissen. Die Tages- bzw. Gruppenkarte wurde hinsichtlich der Personenzahl (1, 2, 3, 4 oder 5 Personen) flexibilisiert.  Die Kooperation mit dem Carsharing-Anbieter teilAuto wurde auch im Jahr 2013 zur Stärkung des Umweltverbundes fortgesetzt. Seit 2011 ist ein monetärer Nachlass beim MDV-Abo und auch bei teilAuto vereinbart, wenn der Kunde sowohl bei teilAuto als auch bei einem Verkehrsunternehmen eine Mitgliedschaft bzw. einen Abo-Vertrag schließt.  Die Zugriffszahlen des handybasierten Auskunfts- und Ticketing-Systems easy.GO erhöhten sich in 2013 weiter. Die Anwendung („App“) ermöglicht Kunden verbundweite Fahrplanauskünfte und bargeldlosen Ticketerwerb sowie eine adressscharfe Verbindungssuche, Ortung der nächst gelegenen Haltestelle und Erwerb der Anschlusstickets. Darüber hinaus werden Verkehrsinformationen zu Baumaßnahmen und ad hoc über Störungen sowie Echtzeitdatenauskünfte der DB Regio (Info zu tatsächlichen Abfahrtszeiten) gegeben. Im Jahr 2013 nutzten monatlich im Durchschnitt bereits 76.000 Fahrgäste im Verbund den Informations- und Ticketing-Service der App.  Mit der Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes ist es auch gelungen eine Regelung für die Schülerinnen und Schüler in Leipzig zur Nutzung des SPNV mit der SchülerCard bzw. SchülerMobilCard zu finden. Bis August 2014 kann das SPNV-Netz in Leipzig mitgenutzt werden, im neuen Schuljahr erfolgt eine vollständige Integration in den MDV-Tarif, so dass dann alle öffentlichen Verkehrsmittel in Leipzig und einer angrenzenden Tarifzone von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden können. 12 LVB  In 2013 wurde der behindertengerechte Ausbau von Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Stadt- gebiet fortgeführt. - Straßenbahnhaltestellen: Bayerischer Bahnhof, Härtelstraße (Restleistung), Hildebrandstraße, S-Bahnhof Connewitz - Bushaltestellen: z. B. Schenkendorfstraße, August-Bebel-/Kurt-Eisner-Str., Fockestraße, Mockau West, Schildberger Weg  Das Bedienungsangebot im Straßenbahn- und Busnetz blieb 2013 gegenüber dem Vorjahr weit- gehend unverändert. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurden die Fahrplanzeiten an ausgewählten Verknüpfungspunkten auf das neue Mitteldeutsche S-Bahn-Netz ausgerichtet. Der im Dezember 2012 testweise samstags auf drei Straßenbahnlinien eingeführte 10-Minuten-Takt wird fortgeführt. Eine Entscheidung über eine betriebswirtschaftlich darstellbare Ausweitung auf weitere Straßenbahnlinien kann noch nicht getroffen werden und ist von der Entwicklung der Fahrgastzahlen nach Inbetriebnahme des City-Tunnels abhängig. Die Ersatzangebote für die bis Dezember 2013 ausgesetzte S-Bahnlinie S1 nach Grünau endeten planmäßig mit Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes am 15.12.2013.  Durch erfolgreiche Projekte im Rahmen von Förderprogrammen des BMU, BMVBS und Frei- staates Sachsen sind seit 2011 insgesamt 19 Hybridbusse im Linienverkehr eingesetzt. Diese haben, ebenso wie weitere Neufahrzeuge, alte Linienbusse ersetzt. Im Jahr 2013 wurden 30 Gelenk-Dieselbusse mit dem Abgasstandard EEV-Standard in den Dienst gestellt. Fazit: M1.3 Die o. g. Teilmaßnahmen fördern die Akzeptanz und damit Nutzung des ÖPNV (Bus/Bahn). Zukünftig sollten neue Finanzierungskonzepte jährliche Tariferhöhungen möglichst vermeiden, um die Attraktivität des ÖPNV nicht zu gefährden. Bei der Förderung von ÖPNV handelt es sich um eine laufende Maßnahme, die permanente Umsetzung erfährt. Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert. Ausrüstung aller ÖPNV-Busse mit Partikelfilter  Umsetzung/Information durch: LVB  83 % der eingesetzten Busse im Stadtlinienverkehr und 50 % der Busse im Regionalverkehr ver- fügten zum 31.12.2013 über eine grüne Plakette. Ausgehend vom Start der Umweltzone stieg der Anteil an Bussen mit grüner Plakette im gesamten Linienbusbetrieb, der die Umweltzone berührt, auf 74 % (Abb. 2). Nach dem Übergang der meisten Regionalbuslinien zur Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH (PVM) und der damit einhergehenden Fahrzeugübergabe erhöhte sich mit Beginn 2014 der Anteil an Linienbussen mit grüner Plakette in der Leipziger Umweltzone weiter erheblich.  Das Fahrzeugerneuerungskonzept führt schrittweise zur Aussonderung von Altfahrzeugen und durch die Beschaffung von Linienbussen mit Abgasnormen größer/gleich Euro 5 zur Reduzierung der fahrzeugspezifischen Abgasemissionen. Der nachträgliche Einbau von Partikelfiltern in Altfahrzeugen wird aufgrund der Unwirtschaftlichkeit und Risiken nicht befürwortet.  Die Ersatzbeschaffung für Altfahrzeuge erfolgt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages, den die LeoBus GmbH (selbständige Tochtergesellschaft der LVB) mit der Stadt Leipzig auf Grund der Umweltzone geschlossen hat. Dieser sieht eine schrittweise Umstellung des gesamten Busfuhrparks bis spätestens Ende 2016 auf die grüne Plakette vor. Mit den im Jahr 2013 neu beschafften 30 Gelenkbussen (EEV) konnten die geplanten Ziele zur Verbesserung der Abgasstandards im Linienbusverkehr übertroffen werden. 13 Stadt Leipzig  Neben der LeoBus GmbH haben drei weitere Unternehmen, welche Busse im Rahmen des öffent- lichen Personennahverkehrs betreiben, öffentlich-rechtliche Verträge mit der Stadt Leipzig abgeschlossen. Diese sehen ebenfalls eine Umstellung der jeweiligen Busflotten auf die grüne Plakette bis spätestens Ende 2016 vor. Fazit: M1.4 Die Umsetzung der Maßnahme M1.3 kann als fortlaufend eingeschätzt werden und wird weiterhin als teilweise umgesetzt klassifiziert. Unterstützung bei der Umstellung des kommunalen und gewerblichen Fuhrparks auf schadstoffreduzierte Antriebe/Fahrzeuge, u. a. wird die Erarbeitung eines Förderprogramms mit einem Finanzbudget von 200 TEUR geprüft  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Sowohl die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Flottendurchschnitt beim CO2-Ausstoß (RB- V-1030/11) ist Schwerpunkt bei der Bewirtschaftung des Verwaltungsfuhrparks, als auch die Kompensation der Fahrzeuge, welche nicht über eine grüne Plakette verfügen. Können alte Dienstkraftfahrzeuge nicht entfallen, sondern müssen zur notwendigen Aufgabenerledigung ersetzt werden, haben bei der Neubeschaffung Elektrofahrzeuge bzw. (in ihrer Fahrzeugklasse) sehr schadstoffarme Fahrzeuge Vorrang.  Bis 31.12.2014 werden alle Dienstkraftfahrzeuge, die keine grüne Plakette tragen, ausgesondert. Ausgenommen hiervon ist die Branddirektion.  Ein Förderprogramm zur Unterstützung der Umrüstung gewerblicher Fuhrparks auf schadstoffar- me Antriebe konnte bislang nicht realisiert werden. SWL  Im Jahr 2013 wurde die Umrüstung von 27 Fahrzeugen auf umweltschonenden Erdgasantrieb mit einem Finanzvolumen von ca. 13 TEUR gefördert (Abb. 3). Seit Mai 2013 gilt eine neue Förderprämie in Form eines 400 kg-Erdgas-Tankgutscheins.  Seit Beginn des Förderprogramms wurden bis zum 31.12.2013 insgesamt 510 Erdgasfahrzeuge gefördert.  Auf Grund der Umweltzone wurde im Eigenfuhrpark der Bestand von 6 Nutzfahrzeugen ohne grü- ne Plakette auf 3 Fahrzeuge reduziert. Im selbst genutzten Bestand gibt es 12 Elektrofahrzeuge, davon sind 5 Nutzfahrzeuge. Der Nutzfahrzeugmietbestand lag per 31.12.2013 bei 119 Fahrzeugen, davon 56 Erdgasfahrzeuge. Der Pkw-Bestand fährt durchgängig mit grüner Plakette.  Im Bereich der Elektromobilität wurde ein Förderprogramm zur Errichtung von Ladesäulen bei Pri- vatkunden aufgelegt. Allerdings wurde dieses im Jahr 2013 noch nicht nachgefragt. 14 Fazit: M1.5 Ein städtisches Förderprogramm zur Unterstützung der Umrüstung gewerblicher Fuhrparks auf schadstoffarme Antriebe wurde bislang nicht aufgelegt. Deshalb wird die Maßnahme als nur teilweise umgesetzt bewertet. Die Umsetzung eines Förderprogramms wird jedoch weiter verfolgt, dies jedoch ggf. unter einem abweichenden Fördergegenstand. Priorisierung von Straßenbelagsarbeiten unter Berücksichtigung möglicher Entlastungseffekte für die Immissionssituation; keine Verschlechterung für den Straßenzustand  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Für den Straßenunterhalt standen im Haushalt 2013 insgesamt 5.735 TEUR zur Verfügung (Abb. 4). Darin enthalten sind 1.792 TEUR für die Beseitigung der Winterschäden. Obwohl mehr Mittel als im Jahr zuvor zur Verfügung standen, wiesen die Instandsetzungsarbeiten weiterhin nur punktuellen Charakter auf und betrafen vorrangig immissionsseitig stark belastete Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen.  Zusätzlich zu den punktuellen Instandsetzungen konnte im Rahmen des umfangreichen Decken- bauprogramms im Jahr 2013 lediglich das Vorhaben Brückenstraße zwischen Dieskaustraße und Ortsdurchfahrtsgrenze realisiert werden. Hierzu wurden Fördermittel und ein städtischer Anteil in Höhe von ca. 103 TEUR verwandt. Fazit: Die erforderlichen Ausgaben für die Instandsetzung von Straßen wurden, an den Vorgaben des Luftreinhalteplanes gemessen, erreicht. Deshalb wird die Maßnahme als überwiegend umgesetzt klassifiziert. 15 M1.6 Weiterentwicklung des Parksystems (Bewirtschaftung, P+R, Leitsystem)  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die im Jahr 2010/2011 erarbeitete und beschlossene Parkgebührenverordnung (RBV-773/11) gilt fort. Mit ihr geht, insbesondere in den Zonen 1 (Innenstadt) und 2 (Gebiet etwa innerhalb des Tangentenvierecks bzw. Stadtbezirks Mitte), eine deutliche Anhebung der Parkgebühren einher.  Im Jahr 2013 wurde im Zuge der Umsetzung der „Sofortmaßnahmen zum Nutzungskonzept zum öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums“ für die P+R-Plätze Plovdiver Straße, Völkerschlachtdenkmal, Neue Messe und Schönauer Ring die Wegweisung ergänzt bzw. erneuert. Die dabei realisierte durchgängige Namensnennung auf den Wegweisern verbessert die Orientierung und Bewerbung der P+R-Plätze.  Von der B 181 kommend wurde eine zusätzliche Route zum P+R-Platz Plovdiver Straße ange- ordnet.  Auf verschiedenen P+R-Plätzen wurden Verbesserungen durchgeführt bzw. sind noch geplant. Dazu zählen Belagsverbesserungen und die Erneuerung der Fußgängerwegweisung zur nächsten Straßenbahnhaltestelle. Am P+R-Platz Schönauer Ring wurde die bisher kaum genutzte zweite Fläche aufgewertet und beschildert.  Eine Aufwertung der P+R-Plätze durch bspw. ein Kombiticket P+R/ÖPNV wird als langfristige Auf- gabe gesehen. Auch im Jahr 2013 wurde diese Maßnahme nicht aufgegriffen. LVB  Das Zoo Leipzig MobilTicket wird weiter angeboten und von den Zoobesuchern angenommen. Fazit: M1.7 Die Aufwertung der P+R-Plätze wird als langfristige Aufgabe gesehen. Aufgrund noch vorhandener Potentiale zur Errichtung weiterer P+R-Plätze sowie Aufwertung bestehender Plätze, wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt klassifiziert. Fortführung des Straßenbahnausbauprogramms  Umsetzung/Information durch: LVB  Der Bestand an aktiven Straßenbahnfahrzeugen beträgt 308 Stück zum 31.12.2013.  Im Jahr 2013 wurde der Anteil moderner Niederflurfahrzeuge auf 57 % erhöht (Abb. 5). Tatrafahr- zeuge wurden weiter schrittweise ausgesondert. Aus Rostock wurden fünf gebrauchte Niederflurbeiwagen beschafft, um den Niederfluranteil weiter zu steigern. Die Fahrzeuge stehen kurz vor der Inbetriebnahme. Fazit: 16 Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Ziel ist es, alle alten Tatrabahnen bis 2018 schrittweise abzulösen und die Gesamtattraktivität des schienengebundenen ÖPNV durch nutzerfreundliche Fahrzeuge und Haltestellen sowie Reisezeitverkürzungen zu steigern. Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert. M1.8 Weitere Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch verstärktes Marketing, Firmenabo, Großveranstaltungen mit ÖPNV-Ticket-Vertrag, Mobilitätsmanagementinitiativen/Fahrgemeinschaften in Betrieben, Mobilitätsinitiativen im Leipziger Umland zur Förderung des Umweltverbundes, Optimierung des S-Bahn-Netzes nach Fertigstellung des City-Tunnels; Steigerung der Attraktivität des Fußgängerverkehrs  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Jahr 2013 wurden an folgenden Stellen Optimierungen für den ÖPNV bzw. den Fuß- und Rad- verkehr an Lichtsignalanlagen vorgenommen: - Riesaer Straße/Hans-Weigel-Straße, Pfaffendorfer Straße/Uferstraße und Zoo, BMW-Allee/Re- gensburger Straße, Hauptbahnhof/Goethestraße, Max-Liebermann-Straße/Landsberger Straße, Landsberger Straße/Viertelsweg, Delitzscher Straße/Wittenberger Straße, Delitzscher Straße/Mosenthinstraße, Delitzscher Straße/Wölkauer Weg, Georg-Schumann-Straße/Lützowstraße, Georg-Schumann-Straße/Am Viadukt, Waldplatz, Waldstraße/Gustav-Adolf-Straße, Jahnallee/Elsterstraße, Jahnallee/Lessingstraße, Jahnallee/Leibnizstraße, Adler, Maximilianallee/Theresienstraße, Chausseehaus, Permoserstraße/Leonhard-Frank-Straße, Ratzelstraße/ Schönauer Straße, Ratzelstraße/Kiewer Straße.  Die Arbeiten erfolgten im Rahmen der regulären Laufendhaltung der Lichtsignalanlagen bzw. des Betriebes der Verkehrsmanagementzentrale. Gesonderte finanzielle Mittel standen nicht bereit.  Im Umfeld des Sportforums wurde das Fußgängerleitsystem für ca. 4,5 TEUR erweitert.  Im Technischen Rathaus gibt es für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter ausschließlich kosten- pflichtige (30 EUR/Monat) Parkplätze. Es ist vorgesehen diese Handhabe auf alle Verwaltungsstandorte auszudehnen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) betreut.  Das Mobilitätsmanagementkonzept für die Stadtverwaltung wird kontinuierlich umgesetzt; darin werden Fahrradfahren und Jobticket priorisiert.  Das „Jobticket“ (spezielles Angebot des MDV) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird mit den derzeit erreichten Konditionen (höchstmöglicher Rabatt von 11 %) fortgeführt. Ein Zuschuss seitens der Stadt Leipzig wird nicht erwogen.  In 2013 wurde der Jobticket-Rahmenvertrag der Stadt Leipzig für Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung geöffnet. Fünf große Unternehmen haben den Benutzerkreis weiter vergrößert. Damit erhöhte sich die Zahl der Jobticketnutzer der Stadt Leipzig und ihrer Unternehmen auf ca. 1.400.  Zum Jahreswechsel 2012/2013 wurden erste Gespräche mit dem Personalrat über den Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Telearbeit aufgenommen. Eine Aussage zum Inkrafttreten der Regelung ist derzeit noch nicht möglich. Durch die Tele- oder Wohnraumarbeit wird zwar nicht zwangsläufig der Umweltverbund gestärkt. Dennoch könnten dadurch bedingt individuelle motorisierte Fahrten reduziert werden.  Wünschenswert wäre die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für einen Mobilitätsmanager inner- halb der Stadtverwaltung, was zugleich zentrales Ergebnis des Forschungsprogramms „effizient mobil“ ist. Eine Maßnahme, die auch im Ergebnis des „Runden Tisches“ zum STEP Verkehr und Öffentlicher Raum im Jahr 2013 vorgeschlagen wurde. Ein Mobilitätsmanager sollte neue Impulse sowohl intern als auch extern geben, die Mobilitätsvernetzung weiter vorantreiben und so zu einer weiteren Stärkung des Umweltverbundes beitragen.  Der City-Tunnel Leipzig wurde am 15. Dezember eröffnet. Mit ihm beschleunigt sich der regionale Zugverkehr und wird für viele Fahrgäste effizienter und durch hochmoderne, spurtstarke Elektrotriebzüge komfortabler. Auf der Nord-Süd-Achse verkürzt sich die Gesamtfahrtzeit auf einigen Strecken um bis zu 40 Minuten gegenüber dem alten Fahrplan. 17 LVB  Folgende Optimierungen erfolgten an Lichtsignalanlagen speziell im ÖPNV-Bereich: - Käthe-Kollwitz-/Gottschedstraße, Neubau LSA mit ÖPNV-Beeinflussung, - Lützner Straße/Schönauer Ring, Programmänderung und Erweiterung der ÖPNV Beeinflus- sung; Einführung von Rest-Rotanzeigen zur energiesparenden Fahrweise, - Riesaer Str./Hans-Weigel-Str., Programmänderung und Einrichtung der ÖPNV-Beeinflussung, - Prager Str./Riebeckstr., Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Prager Str./Kregelstraße, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Prager Str./Alte Messe, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Prager Str./Friedhofsweg, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Prager Str./Schleife Naunhofer Str., Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Prager Str./Tabaksmühle, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Prager Str./Kommandant-Prendel-Allee, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74), - Lützner Str./Zschochersche Str., Programmänderung und Erweiterung ÖPNV-Beeinflussung, - Kurt-Eisner-/Altenburger Str., Programmänderung zur Verbesserung der ÖPNV-Beeinflussung, - Prager Str./Meusdorf, Programmänderung und Erweiterung der ÖPNV-Beeinflussung, - Bornaische/Klemmstr., Programmänderung und Erweiterung der ÖPNV-Beeinflussung, - Bayrischer Platz, Programmänderung und Installation von Vorsignalen zur energiesparenden Fahrweise.  Die Fahrgastzahlen konnten im Jahr 2013 auf 142,2 Mio. erhöht werden, was einer Steigerung um 3,1 Mio. Fahrgästen gegenüber dem Vorjahr und um 7,7 Mio. Fahrgästen seit 2011 entspricht ( Abb. 6).  Die Zusammenarbeit zwischen dem Fahrradverleiher nextbike und dem Carsharer teilAuto wurde im Jahr 2013 fortgeführt.  Das Kombiticket mit den städtischen Theaterhäusern wird ab der Spielsaison 2013/2014 bis Ende der Spielzeit 2014/2015 fortgeführt.  Im Jahr 2013 konnten wieder Kombiticketverträge mit 80 % der Konzert- und Sportveranstalter in den Spielstätten Arena Leipzig, Red Bull Arena, Festwiese und Völkerschlachtdenkmal geschlossen werden.  Im Jahr 2013 gab es erneut eine Vereinbarung mit der Leipziger Messe, welche die Anerkennung der Messeintrittskarten für verschiedenste Eigenveranstaltungen auf dem Leipziger Messegelände als Fahrausweise im Straßenbahn- und Omnibuslinienverkehr sowie in den Nahverkehrszügen innerhalb der Tarifzonen 110, 151, 156, 162, 163,168, 201 und 225 des MDV beinhaltet. Darüber hinaus wurden durch die LVB mit Unterstützung des Congress Centers Leipzig weitere Veranstalter davon überzeugt, eine Kombiticketvereinbarung einzugehen.  Auch im Jahr 2013 konnten neue Kunden für das Jobticket akquiriert werden. Abgesehen von der Stadt Leipzig und ihren mehrheitlich beteiligten Unternehmen haben sich bereits 23 Unternehmen für das spezielle Produkt entschieden. Neben dem Anstieg der Vertragszahlen mit den Unternehmen konnte ebenfalls ein Zuwachs an Jobticketnutzern verzeichnet werden, insgesamt 3.208 Fahrgäste nutzten im Dezember 2013 diesen Service ( Abb. 7).  Aktuell gibt es in Leipzig viele kleine und mittelständische Unternehmen, die den Mindestschwel- lenwert von 20 Jobticketnutzern nicht erfüllen. Dies nahm die LVB zum Anlass und startete in Kooperation mit der Handwerkskammer zu Leipzig ein Pilotprojekt. Für 2 Jahre können Unternehmen, die an der HWK zu Leipzig registriert sind und mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, das Jobticket erwerben.  Im Jahr 2013 konnte ein neues Projekt zwischen LVB, Stadt Leipzig und weiteren Partnern star- ten, welches mit Unterstützung von Fördermitteln die Einrichtung von 20+x Mobilitätsstationen in den Jahren ab 2014 vorsieht. Die Stationen ermöglichen eine besonders attraktive Verknüpfung 18 der Angebote des Umweltverbundes. Sie sind Teil der Strategie zur weiteren Steigerung des Modal Splits, bei dem für den ÖPNV bis 2025 eine Steigerung auf 25 % angestrebt wird. SWL  Die im Rahmen des Forschungsprogramms „effizient mobil“ angezeigten Maßnahmen zur Mobili- tätsverbesserung werden bei den SWL und der Netz AG weiter verfolgt. Dazu zählen bspw. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, Umkleideeinrichtungen. Diese wurden beim Umzug in das neue Bürogebäude „Europahaus“ umgesetzt. Ansonsten ist „effizient mobil“ nicht mehr Bestandteil der Aktivitäten der SWL. Fazit: M1.9 Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Die Maßnahme wird bezogen auf die Ergebnisse im Berichtszeitraum als umgesetzt klassifiziert. Wesentlicher Faktor ist im Jahr 2013 die Inbetriebnahme des City-Tunnels. Verwendung von 10 % der Haushaltsmittel des Straßenbaus (Neubau und Sanierung im Haupt- und Nebenstraßennetz ohne Brückenbau) für Rad- und Fußgängerverkehr  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Eine jährliche prozentuale Erfassung ist nicht möglich, da die Finanzmittel ohne erheblichen per- sonellen und finanziellen Aufwand nicht in unterschiedliche Verwendungsarten aufschlüsselbar sind.  Stichproben bei Vorhaben jüngster Zeit weisen auf ein deutliches Überschreiten der 10 %-Marke. Im Jahr 2013 wurden Mittel in Höhe von 709,5 TEUR für die Erneuerung und den Ausbau des Radwegenetzes bzw. der Radverkehrsanlagen wie folgt investiert: - Rekonstruktion von Radwegen (8 TEUR), - Neubau von Radwegen (458,3 TEUR), - Radfahrstreifen (126,3 TEUR), - LSA, Markierung, Beschilderung (79,7 TEUR), - Fahrradanlehnbügel (37,2 TEUR).  Im Haushaltsjahr 2014 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 800 TEUR möglich. Fazit: Die Maßnahme wurde umgesetzt. 19 M1.10 Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge des ÖPNV sowie der Stadtreinigung in stark schadstoffbelasteten Gebieten  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Seitens des AfU wurde eine Liste mit stark schadstoffbelasteten (PM10, NO2) Straßenabschnitten LVB  Die konkrete Ausrichtung auf einzelne Straßenzüge ist linien- und fahrgastabhängig. Bei großen erarbeitet. Diese enthält eine Differenzierung der Straßenzüge nach „Grenzwert erreicht“ und „Grenzwert überschritten“. Die Liste wurde der LVB und SRL bereits im 4. Quartal 2010 mit der Bitte übergeben, ihren Fahrzeugeinsatz daran ausgerichtet zu koordinieren. Fahrgastaufkommen werden Gelenkbusse eingesetzt, in besonders belasteten Straßenzügen und bei ausreichendem Fahrgastaufkommen seit 2011 insbesondere Hybridbusse und die neu beschafften Gelenkwagen mit dem Abgasstandard EEV. SRL  In den besonders stark schadstoffbelasteten Gebieten werden vorrangig Fahrzeuge der Schad- stoffklasse Euro V bzw. EEV eingesetzt. Fazit: M1.11 Die Buserneuerung des Stadtbusverkehrs der LVB führt wie geplant schrittweise zur weiteren lufthygienischen Entlastung. Die Hybridbusprojekte führten zusätzlich schrittweise zur Ablösung von Altfahrzeugen in besonders belasteten Gebieten. Bislang ist jedoch nur ein anteilig gezielter Fahrzeugeinsatz bei der LVB möglich. Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert. Prüfung und Umsetzung gebietsbezogener Verkehrsbeschränkungen (z. B. Durchfahrverbote für Nutzfahrzeuge u. a.)  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Jahr 2013 fand keine neuerliche Prüfung der Straßenabschnitte hinsichtlich notwendiger Ver- kehrsbeschränkungen statt. Nach wie vor gilt das seit dem Jahr 2011 bestehende Durchfahrverbot für schwere Nutzfahrzeuge in der Harkortstraße, vgl. M1.27. Fazit: M1.12 Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund der im Luftreinhalteplan prognostizierten Verkehrs- u. Schadstoffbelastung wurde bislang kein Bedarf gesehen, weitere Verkehrsbeschränkungen vorzunehmen. Bei Vorliegen neuerer Erkenntnisse über das Fahrzeugaufkommen und die dadurch bedingten Emissionen/Immissionen, ist ein zukünftiger Bedarf nicht auszuschließen. Einführung einer Umweltzone  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Einführung der Umweltzone wurde mit der Erarbeitung des Luftreinhalteplans initiiert.  Die Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone er- folgt durch die Arbeitsgruppe „Umweltzone“.  Zum 31.12.2013 waren noch 797 Fahrzeuge per Einzelgenehmigung vom Fahrverbot befreit. Mit- tels öffentlich-rechtlicher Verträge waren lt. Abschlüssen bis 31.12.2013 unter Berücksichtigung vorzeitiger Vertragserfüllungen noch insgesamt 2.086 Fahrzeuge vom Fahrverbot befreit.  Das Fahrverbot innerhalb der Umweltzone wird durch die Mitarbeiter der Polizeidirektion (fließen- der und ruhender Verkehr) und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (ruhender Verkehr) seit dem Start der Umweltzone kontrolliert, festgestellte Verstöße werden geahndet. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 3.225 Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht angezeigt. Fazit: 20 Die Maßnahme ist seit dem 1. März 2011 umgesetzt. M1.13 Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknotenpunkt B2/A38 (Ableitung Zielverkehr GVZ Leipzig Nord über A38/A14) sowie generelle Prüfung des Wegweisungskonzeptes für Ziele mit überregionaler Bedeutung und für Fernziele  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Das Ziel „Flughafen“ wurde als Symbol in die wegweisende Beschilderung (AS Leipzig-Südost) bereits im April 2011 aufgenommen.  Die Ergänzung der Ziele „GVZ“ und „Messe“ am Knoten B 2/AS Leipzig-Süd (BAB 38) über AD Parthenaue bis zur AS Leipzig-Nord (BAB 14) ist aus beschilderungstechnischen Gründen nicht möglich. Die zulässige maximale Anzahl von Zielangaben ist, gemäß Punkt 3.2.3 der Regeln zur Begrenzung der Zielanzahl der RWBA 2000, bereits erreicht. Für die Wegweisung am Knoten B2/AS Leipzig-Süd (BAB 38) ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zuständig.  Eine Änderung der Fernwegweisung auf Bundesstraßen ist nicht möglich, da laut Verzeichnis der Fern- und Nahziele an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen die aufzuführenden Fernziele vorgegeben sind. Fazit: M1.14 Die ursprünglich avisierte Erweiterung in der Beschilderung, insbesondere der Verweis auf das GVZ Leipzig Nord und die Messe, konnte nicht realisiert werden. Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert, wobei der nicht umgesetzte Anteil außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leipzig liegt. Weiterer Ausbau und Modernisierung des ÖPNV-Netzes  Umsetzung/Information durch: LVB  Im Jahr 2013 erfolgten Investitionen in das Straßenbahnnetz in Höhe von 24.049 TEUR ( Abb. 8), davon 12.042 TEUR in die Fortführung des Stadtbahnprogramms (Linie 15: Lützner Straße; Linie 7: Wurzner Straße; Linie 11: Bornaische Straße sowie Haltestelle Klemmstraße, Haltestelle Hildebrandstraße und Endhaltestelle; Linie 16: Bayrischer Platz/Windmühlenstraße).  Bezüglich der Herrichtung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen vgl. Angaben unter M1.2.  Die Investitionen könnten größer sein, stellen jedoch einen sinnvollen Kompromiss hinsichtlich Haushaltslage und verfügbarer Fördermittel dar.  Die LVB verfügt im Jahr 2013 über ca. 34.580 m² Rasengleis ( Abb. 9). Nächste Planungen sehen den Umbau und die Verlegung von Rasengleis an der Lützner Straße von Engertstraße bis Plautstraße vor. Der Einbau von Rasengleis an der Georg-Schumann-Straße zwischen Ölhafenstraße und Pittlerstraße kann derzeit aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.  Streckenverlängerungen und Neubauvorhaben basieren auf dem Konzept „Netz 2020“. Folgende Streckenverlängerungen/Neubauvorhaben sind geplant: - Neutrassierung der Linien 1 und 9 in Mockau über nördliche Mockauer Str./westliche Tauchaer Str. und Aufgabe der Kieler Straße, - Verlängerung der Linie 9 über Thekla ins Wohngebiet Thekla (Sosaer Str./Freiberger Str.) bis Bereich Bhf. Thekla und Weiterführung einer Betriebsstrecke bis Technisches Zentrum (Nordanbindung), - Neutrassierung der Linienführung zum Herzklinikum; 2013 wurden im Rahmen eines Bürgerbe- teiligungsverfahrens unter Federführung des Stadtplanungsamtes zwei Vorzugstrassenvarianten erarbeitet, die in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollen. Der tatsächliche Bau der Trasse ist von der Realisierung der Erweiterungsvorhaben auf dem medizinischen Campus rund um das Herzklinikum abhängig.  Eine Verlängerung der Linie 11 zum Markkleeberger See wird nicht weiter verfolgt, da sich die Stadt Markkleeberg gegen eine Verlängerung ausgesprochen hat. Zudem wurde beim mittlerweile erfolgten Neubau der Bornaischen Straße in Markkleeberg-Ost zwischen der bestehenden Endhaltestelle und dem Markkleeberger See eine mögliche Trasse baulich nicht berücksichtigt. 21  Bei den im Luftreinhalteplan benannten Neutrassierungen der Linien 7 und 8 handelt es sich um langfristig angelegte Projekte. Fazit: M1.15 Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung, sie wird bezogen auf den Berichtszeitraum als überwiegend umgesetzt klassifiziert. Ergänzung/Erneuerung der Fahrzeugflotte für den ÖPNV bei der LVB durch die Beschaffung von Hybridbussen  Umsetzung/Information durch: LVB  Die Teilnahme an den geförderten Projekten „SaxHybrid“, vgl. M1.16, und „RegioHybrid“ ermög- lichte im Jahr 2011 den Aufbau einer Hybridbusflotte für den Linienverkehr bestehend aus 19 Fahrzeugen, die sich auch 2013 weiter im Linieneinsatz befanden ( Abb. 10).  Das Projekt und der Linieneinsatz zeigen, dass von den Herstellern sowohl weitere Verbesserun- gen hinsichtlich des Gewichts und des Kraftstoffverbrauchs sowie der Speicher- und Antriebstechnik als auch in der Einsatzsicherheit und bei den Kosten zu erwarten sind.  Zusätzliche Neubeschaffungen sind kurzfristig nicht vorgesehen, sofern sich die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Dieselbus nicht noch weiter verbessert oder Fördermittelprogramme zur Verfügung stehen. Zudem wird die Weiterentwicklung zum reinen nachladefähigen Elektrobus verfolgt, vgl. dazu auch M1.16. Fazit: 22 Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Perspektivisch können jedoch nur bei ausreichender Förderung und Finanzierbarkeit weitere Hybridantriebsfahrzeuge beschafft und dadurch Altfahrzeuge ersetzt werden. Da im Jahr 2013 keine weiteren Hybridbusse beschafft wurden, wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt klassifiziert. M1.16 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregion Elektromobilität“ mit einem Busförderprojekt  Umsetzung/Information durch: LVB  Die Teilnahme am Modellvorhaben Elektromobilität – Electric Street Saxony – Teilprojekt ÖPNV – SaxHybrid “Serielle Hybridbusse mit partiell rein elektrischem Fahrbetrieb“ wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2011 konnten aus dem Projekt insgesamt 10 der unter M1.15 genannten 18 Hybridbusse finanziert und in Betrieb genommen werden.  Ausgehend von den Erfahrungen mit den erfolgreichen Hybridbusprojekten engagieren sich die LVB weiter in regionalen und überregionalen Partnerschaften mit dem Ziel, die Emissionen und Kraftstoffverbräuche im Busverkehr zu mindern.  Es wurde das Folgeprojekt SaxHybrid Plus erarbeitet, welches die Entwicklung, den Test und den Einsatz eines Plug-In-Hybridbusses, seiner Energiespeichersysteme und des dafür erforderlichen Energiemanagements umfasst. Dieses sowie die folgenden zwei Projekte wurden dem neuen bayerisch-sächsischen Schaufenster „Elektromobilität verbindet Bayern und Sachsen“ zugeordnet.  Das Projekt „eBus Batterfly“ hat den Betrieb von zwei Elektrobussen im Linienverkehr zum Ziel. Das Projekt „eBus Skorpion“ dient der Entwicklung und Erprobung eines selbsttätigen automatischen Nachladesystems zum An- und Abdrahten der Stromabnehmer während der Fahrt und Nachladung der benötigten Traktions- und Hilfsenergie über kurze Fahrleitungsabschnitte bei minimaler zu errichtender Infrastruktur. Hierzu ist ein Systemtest mit einem 18 Meter-Gelenkbus vorgesehen. Dieser Test soll der Prüfung für einen Flotteneinsatz mit 5 Gelenkbussen vorgeschaltet werden. Alle Projekte sind nur mit ausreichender Förderung wirtschaftlich für die LVB umsetzbar. Fazit: M1.17 Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Auf Grund des bisher erreichten Standes wird die Beteiligung an weiteren Projekten zur Förderung der Entwicklung der Elektromobilität geprüft. Die Maßnahme wird als umgesetzt klassifiziert. Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität“ mit einem Projekt zum Einsatz von Elektroantrieben im kommunalen Fuhrpark sowie in der LVV-Unternehmensgruppe  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Das Projekt SaxMobility I wurde mit dem Kauf von 10 Elektrofahrzeugen (Pkw) bereits im Jahr 2011 erfolgreich abgeschlossen.  Im Folgeprojekt SaxMobility II arbeitet die Stadt Leipzig gemeinsam mit ihren Projektpartner (SWL und LVB) an der Weiterentwicklung des Einsatzes von Elektroantrieben. LVB  Die LVB waren am Projekt SaxMobility I indirekt beteiligt und haben 4 Elektro-Pkw mitfinanziert und in ihrer Unternehmensgruppe eingesetzt.  Im Folgeprojekt SaxMobility II (Laufzeit 10/2011 bis 09/2014) sind die LVB direkter Projektpartner. Gegenstand des Projekts ist die Verkettung umweltfreundlicher elektromobiler Verkehrsangebote, der weitere Infrastrukturausbau (Ladesäulen, Parkflächen, Leihsysteme) und eine geförderte Fahrzeugbeschaffung.  Mit Beteiligung der LVB sollen durch Synergien mit den mobilen Abrechnungsmethoden im ÖPNV noch größere Nutzergruppen für die umweltfreundliche Elektromobilität erschlossen werden. SWL  Die SWL sind am Projekt SaxMobility II beteiligt (Laufzeit bis 30.09.2014). Dabei sollen insbeson- dere der Ausbau der Ladeinfrastruktur und der elektromobile Flottenbetrieb wissenschaftlich begleitet werden. Zur Vereinfachung der Ladeinfrastruktur soll die Einbindung mobiler Endgeräte (z. B. „Smartphone“) dienen. Gemeinsam mit den LVB wird an der Verknüpfung dieser Systeme zum ÖPNV gearbeitet. 23  Bis Ende 2013 wurden an markanten Plätzen in Leipzig und Umgebung insgesamt 43 Ladestatio- nen (7 öffentlich, 21 halböffentlich, 15 privat) an 32 Ladestandorten mit 115 Ladepunkten errichtet , vgl. Abb. 11. Der Ausbau von Ladestationen im öffentlichen Bereich stagnierte im Jahr 2013 aufgrund von erhöhtem Genehmigungsaufwand und mangels geeigneter städtischer Standorte.  Gemeinsam mit den LVB arbeiten die SWL an der Errichtung von 20 Mobilitätsstationen. Diese Stationen sollen eine Verknüpfung von Straßenbahn, Fahrrad und Car-Sharing ermöglichen.  Die SWL ist Partner in Projekten des Schaufensters „Elektromobilität verbindet Bayern und Sach- sen“ (Laufzeit bis 30.11.2015). Im Rahmen des Projekts werden weitere Ladesäulen und Fahrzeuge für Forschungszwecke gefördert. So werden bspw. das „Laternenparken“ getestet. Darüber hinaus werden gemeinsam mit der BMW AG Untersuchungen zu Langstreckenpendlern durchgeführt.  Im selbst genutzten Bestand betreiben die SWL 12 Elektrofahrzeuge, davon 5 Nutzfahrzeuge.  Die SWL sind geförderter Partner im Rahmen des Projektes „eConnect Germany“ des Bundes- wirtschaftsministeriums (Laufzeit bis 30.06.2014). Im Rahmen des Projekts wird das Laden bei Car-Sharing-Anbietern, beim Arbeitgeber sowie bei Privatpersonen untersucht. Dazu werden Fahrzeuge für eine Pilotanwendung beschafft. Fazit: M1.18 Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses des Projektes SaxMobility I und der Projektfortführung im Rahmen von SaxMobility II wird die Maßnahme bezogen auf das Jahr 2013 als umgesetzt klassifiziert. Steigerung der ÖPNV-Attraktivität durch Einführung der Leipzig-Pass-Mobilcard (Sozialticket)  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Leipzig-Pass-Mobilcard wird für fünf Jahre, gerechnet ab dem 01.01.2011, fortgeführt. LVB  Die LVB sind Anbieter der Leipzig-Pass-Mobilcard.  Im Jahr 2013 kauften im Jahresdurchschnitt 20.969 Kunden monatlich das Ticket. Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Käufer um 1,39 % gesunken. Dieser Rückgang ist mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu begründen und dem dadurch bedingten Absinken der Anspruchsberechtigten (62.293 in 2012 zu 61.447 in 2013). Der Modal-Split liegt in dieser Zielgruppe bei rund 34 % (20.969 Nutzer bei ca. 61.477 Anspruchsberechtigten). Fazit: 24 Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt und wird fortgeführt. M1.19 Erneuerung der Kehrmaschinenflotte der Stadtreinigung durch PM10-arme Fahrzeuge  Umsetzung/Information durch: SRL  Der Bestand an Kehrmaschinen gliedert sich bezogen auf das Jahr 2013 wie folgt: - 13 Großkehrmaschinen, davon 11 mit PM10-Technologie (Abb. 12), - 9 Kleinkehrmaschinen, davon 8 mit PM10-Technologie ( Abb. 13).  Im Jahr 2013 erfolgte die Beschaffung einer Groß- und einer Kleinkehrmaschine.  Die weitere Beschaffungsplanung sieht wie folgt aus: - 2014 - 2016: jährlich 1 Großkehrmaschine, 1 Kleinkehrmaschine. Fazit: M1.20 Nach den mitgeteilten Beschaffungszahlen wurde das Ziel laut Luftreinhalteplan, bis 2012 alle Kehrmaschinen durch PM10-arme Fahrzeuge auszutauschen, zwar nur anteilig erreicht. Zwischenzeitlich sind jedoch fast ausschließlich nur noch Fahrzeuge mit PM10-Technologie im Einsatz, so dass die Maßnahme als überwiegend umgesetzt klassifiziert wird. Ausrüstung aller Müllfahrzeuge der Stadtreinigung mit einem Partikelfilter  Umsetzung/Information durch: SRL  Im Jahr 2013 befanden sich 52 Abfallsammelfahrzeuge im Bestand des EB Stadtreinigung Leip- zig, davon entsprechen 32 Fahrzeuge dem Standard der grünen Umweltplakette, vgl. Abb. 14.  Im Jahr 2013 wurden 5 Abfallsammelfahrzeuge mit grüner Plakette beschafft.  Die weitere Beschaffungsplanung sieht bezogen auf Abfallsammelfahrzeuge wie folgt aus: - 2014: 7 Stück, 2015: 6 Stück, 2016: 6 Stück.  Die Fahrzeuge zur Abfallsammlung und Straßenreinigung fallen unter den § 35 der StVO. Danach sind sie gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. Anhang 3 der 35. BImSchV vom Verkehrsverbot der Umweltzone ausgenommen. Der Beschaffungsplan sieht allerdings vor, dass alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge bei technischer Möglichkeit der Hersteller den Abgasstandard Euro V bzw. EEV oder höher aufweisen müssen, was die Ausstattung mit einem Partikelfilter einschließt. Fazit: Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert. 25 M1.21 Fortschreibung des Konzeptes „Autoarme Innenstadt“  Umsetzung/Information durch : Stadt Leipzig  Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 nicht weiter umgesetzt. Fazit: M1.22 Die ursprünglich vorgesehenen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie Maßnahmen bzgl. Polleranlagen waren im Jahr 2012 bereits überwiegend abgeschlossen. Mit Realisierung der 1.030 Fahrradbügel im Jahr 2012 wurde die laut Maßnahmeplan (RBIV-1730/09) benannte Anzahl von 1.000 Fahrradbügeln bis zum Jahr 2011/2012 übererfüllt. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen an Straßen ist ein großer Teil noch zu realisieren. Die Maßnahme wird unter Einbeziehung der bislang umgesetzten Einzelmaßnahmen als teilweise umgesetzt klassifiziert. Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs (Erhöhung der Anzahl an Fahrradabstellanlagen, Sanierung/Aufstellung Fahrradwegweisungen, Öffentlichkeitsarbeit)  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Es wurden 1.491 Meter neue Radwege hergestellt und Radfahrstreifen mit einer Gesamtlänge von 2.025 Meter neu markiert. Die Markierung von Schutzstreifen für Fahrradfahrer erfolgte auf einer Länge von 210 Metern, auf 16 Metern wurden Radwege rekonstruiert.  Seit Mitte 2013 wird das geplante Hauptnetz des Radverkehrs hinsichtlich der innergemeindlichen Hauptradrichtungen überarbeitet. Für Mitte 2014 ist der Abschluss der Netzpräzisierung mit der Überarbeitung der Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010–2012 geplant.  Im Jahr 2013 wurden im Stadtgebiet 143 Fahrradbügel errichtet.  Das Aufstellung von Fahrradboxen im Stadtgebiet von Leipzig wird derzeit aufgrund fehlender Be- treiberkonzepte sowie mangels verfügbarer Aufstellflächen nicht weiter verfolgt. Bei Bike-and-Ride-Anlagen wird prioritär der Leipziger Fahrradbügel aufgestellt.  Zur Unterstützung der Intermodalität im Umweltverbund wird auf eine Verdichtung und Attraktivie- rung des Fahrradleihsystems bzw. des Systems der Mobilitätsstationen orientiert.  Die Stadt Leipzig beteiligte sich am EU-Projekt zur Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und klei- neren Infrastrukturmaßnahmen (Central MeetBike). Das Projekt lief bis Februar 2014.  Eine Neuauflage/Überarbeitung des Fahrradstadtplans konnte im Jahr 2013 nicht realisiert wer- den und ist für das Jahr 2014 vorgesehen.  In 2013 wurde eine europäische Radverkehrskonferenz mit Teilnehmern aus 10 Ländern sowie Radverkehrsexperten aus Mitteldeutschland durchgeführt.  Seit dem Jahr 2011 existiert eine Dienstreiseordnung, die zu Fuß gehen, Radnutzung und ÖP(N)V-Nutzung für Dienstreisen oder Reisen zu Aus- und Fortbildung priorisiert. Flugreisen werden mit einer Ausgleichsabgabe belastet.  Im August 2013 wurde im Neuen Rathaus eine neue Fahrradgarage freigegeben, die ca. 100 Fahrräder aufnehmen kann. In der Stadtverwaltung stehen insgesamt 89 Dienstfahrräder zur Verfügung, darunter zwei Pedelec. Die Nutzung des Dienstfahrrades durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung leistet einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs.  Auch im Jahr 2013 war die Stadt Leipzig Mitorganisator des „Stadtradelns“. Mehr als 3.600 Radler beteiligten sich an der dreiwöchigen Aktion in Leipzig, bei der rund 792.000 Kilometer erradelt wurden. Darüber hinaus beteiligte sich die Stadt Leipzig an der von Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e. V. veranstalteten Ökofete. Fazit: 26 Das Ziel, jährlich 100 Fahrradbügel neu zu errichten, wurde im Jahr 2013 erreicht. Fahrradboxen wurden hingegen keine aufgestellt. Die Überarbeitung des Hauptnetzes des Radverkehrs leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit zur Attraktivität des Radverkehrs. Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert. M1.23 Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Berichtszeitraum wurden keine Temporeduzierungen angeordnet und damit auch keine Ge- schwindigkeitskontrollen im Bereich von Großbaustellen durchgeführt.  Eine Temporeduzierung der zulässigen Geschwindigkeit käme nur im Hauptstraßennetz in Frage, dort wo 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist. Allerdings würde eine Temporeduzierung ein koordiniertes Fahren unmöglich machen, solange die LSA auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h abgestimmt sind. Problematisch ist, dass sich in der Folge mehr Abbrems- und Anfahrvorgänge ergeben, die mit zusätzlichen Emissionen verbunden wären. Fazit: M1.24 Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 nicht umgesetzt, da kein Bedarf bestand. Prüfung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen auf hoch belasteten Straßenabschnitten  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Da kein Bedarf bestand, wurden bislang keine Geschwindigkeitsreduzierungen an stark belaste- ten Straßenabschnitten zum Zwecke der Emissionsminderung initiiert.  Im Jahr 2013 erfolgte eine Untersuchung an insgesamt mehr als 40 Straßenabschnitten hinsicht- lich der möglichen Wirkung von Tempo 30. Die Ergebnisse liegen in qualitativer Form vor und zeigen sowohl immissionsseitige Verbesserungen als auch Verschlechterungen von Tempo 30 gegenüber Tempo 50. Fazit: M1.25 Im Jahr 2013 erfolgte eine Untersuchung der Wirksamkeit von Tempo 30 gegenüber Tempo 50 an verschiedenen Straßenabschnitten. Gemessen am Wortlaut der Maßnahme, kann sie daher als umgesetzt bewertet werden. Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 wurde als Prüfauftrag im Lärmaktionsplan verankert; die Prüfung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners und Implementierung in das bestehende Verkehrsmanagementsystem  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Rahmen des laufenden Prozesses „Anschluss von LSA an den Verkehrsrechner“ wurden im Jahr 2013 insgesamt 17 Lichtsignalanlagen (LSA) angeschlossen. Dadurch vereinfachte sich die Störungserkennung und -suche und es verringerten sich die störungsbedingten Ausfallzeiten der LSA und damit auch Verkehrsprobleme.  Der Anschluss weiterer LSA (meist nach Neubau oder Rekonstruktion) an den Verkehrsrechner ist ein laufender Prozess der mit den bekannten Synergien auf die Luftreinhaltung auch in den Folgejahren fortgesetzt wird. Fazit: Die Maßnahme wird als erfüllt eingestuft, der neue Verkehrsrechner wurde angeschafft und in das Verkehrsmanagementsystem der Stadt Leipzig eingebunden. Die Optimierung des Verkehrsgeschehens mit Unterstützung des Verkehrsrechner ist ein laufender Prozess. 27 M1.26  Förderung von Carsharing Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Jahr 2013 wurde ein Carsharingvertrag für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 mit dem Carsharing-Anbieter teilauto geschlossen. Die Ämter sind aufgefordert, Dienstkraftfahrzeuge durch Carsharingfahrzeuge zu ersetzen. Mit Stand März 2013 waren 130 Personen der Stadtverwaltung beim Carsharinganbieter registriert.  Die Teilnahme der Stadt Leipzig am Forschungsprojekt „Mobilität in Städten - SrV“ in Zusammen- arbeit mit der TU Dresden eröffnet neue Perspektiven wie auch die Diskussion des Themas „Mobilität der Zukunft“ im Rahmen von „Leipzig weiter denken“. Auch die geplante Errichtung von Mobilitätsstationen an 20 Netzpunkten zeigt weitere Aktivitäten auf. Fazit: M1.27 Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Ein wesentlicher Fortschritt konnte durch den Abschluss des Carsharingvertrages erzielt werden. Die Maßnahme wird deshalb bezogen auf den Berichtszeitraum als umgesetzt gewertet. Weitere Aktivitäten sind jedoch geboten, dazu zählen die Ausweisung von Stellplätzen auf städtischen Flächen (Ziel „40+“) oder die Einrichtung der geplanten Mobilitätsstationen gemeinsam mit den LVB. Verkehrsreduzierung an Abschnitten der B 181, Dufourstraße, Harkortstraße, Käthe-KollwitzStraße, Rödelstraße, Lützner- und Berliner Straße; Durchfahrverbot für Lkw > 12 Tonnen in der Harkortstraße  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Das Durchfahrverbot für Lkw > 12 t in der Harkortstraße wurde am 14.12.2010 realisiert und gilt fortlaufend.  Für die in Tab. 31 des Luftreinhalteplans genannten Straßen (B 181 von Miltitzer Straße bis Leipzi- ger Straße/Stadtgrenze, Dufourstraße von Wundtstraße bis Floßplatz, Käthe-Kollwitz-Straße von Thomasiusstraße bis Dittrichring, Rödelstraße von Beipertstraße bis Schnorrstraße) und weitere Straßen erfolgte eine Analyse der Verkehrsbelastung bereits im Frühjahr 2011 [Stadt Leipzig, 2012]. Im Jahr 2013 konnten an der B181/Sandberg (Abschnitt von Miltitzer Straße bis zur Stadtgrenze) und Käthe-Kollwitz-Straße (Höhe Gottschedstraße) Verkehrszählungen durchgeführt werden, vgl. nachfolgende Tab. 3. Tab. 3. Jahr Erhebung DTVMo-So Kfz/24 h Nfzab 3,5 t rel. Anteil Nfzab 3,5 t absolut 2011 Prognose im Jahr 2009 17.555 10,4 % 1.820 2010 Zählung 18.875 6,2 % 1.170 2011 Zählung 19.200 4,3 % 826 2012 Zählung 20.471 5,2 % 1.064 2013 Zählung 18.270 6,7 % 1.224 Tab. 4. 28 Ergebnisse der Verkehrszählung an der B181/Sandberg Ergebnis der Verkehrszählung an der Käthe-Kollwitz-Straße Jahr Erhebung DTVMo-So Kfz/24 h Nfzab 3,5 t rel. Anteil Nfzab 3,5 t absolut 2011 Prognose im Jahr 2009 16.150 4,8 % 780 2013 Zählung 12.510 4,6 % 575  Für die B181/Sandberg ist das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den drei Vorjahren wieder rückläufig.  Die Verkehrsabnahme in der Käthe-Kollwitz-Straße ist in Verbindung mit dem Straßenumbau im Haltestellenbereich zu sehen.  Im Bereich Dufourstraße, Berliner Straße und Rödelstraße waren im Jahr 2013 aufgrund massiver Baumaßnahmen keine Zählungen möglich. Für die Lützner Straße liegen zwar Zählwerte vor. Aus den Daten lässt sich jedoch aufgrund der Baumaßnahmen in der Lützner Straße keine normale Verkehrsentwicklung ableiten.  Wie im vorhergehenden Umsetzungsbericht [Stadt Leipzig, 2012] bereits aufgezeigt, ist an der Wohnbebauung der B 181 zwischen Miltitzer Straße und Bienitzstraße von einer Unterschreitung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid auszugehen. Dabei wurde die im Jahr 2012 ermittelte Verkehrsbelastung (Tab. 3) zu Grunde gelegt.  Für die Käthe-Kollwitz-Straße werden die im Luftreinhalteplan prognostizierten Werte der Ver- kehrsbelastung deutlich unterschritten. Fazit: Die Maßnahme wird als teilweise erfüllt/umgesetzt klassifiziert. Die verkehrlichen Entwicklungen auf den genannten Strecken sind weiter zu beobachten. Ein Nachweis zur verkehrlichen Entlastung auf der Rödel- und Dufourstraße sowie Lützner Straße, wie im Vorjahresbericht angemerkt, konnte aufgrund des massiven Baustelleneinflusses auch im Jahr 2013 nicht erbracht werden. Industrie und Gewerbe M2.1 Besondere Berücksichtigung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung bei Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Untere Immissionsschutzbehörde erteilt im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG Auflagen zur Staubminderung.  Die Untere Immissionsschutzbehörde bringt im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungs- verfahren auf der Grundlage des § 22 BImSchG Maßnahmen zur Minimierung der Staubimmissionen ein, durch Auflagen im baurechtlichen Vollverfahren (Genehmigung von Sonderbauten), Hinweise im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO sowie in nach § 61 SächsBO verfahrensfreien Verfahren.  Der Bereich Umweltvorsorge prüft im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung von Bebauungs- plänen die Verträglichkeit geplanter Nutzungen vor dem Hintergrund der lokalen Luftschadstoffsituation (PM10, NO2) und gibt entsprechende Hinweise. Fazit: Die Maßnahme wird als umgesetzt klassifiziert. 29 M2.2 Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge bei öffentlichen Bauaufträgen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Ausschreibung von Bauleistungen stützt sich zum einen auf das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB), insbesondere dessen Vorgaben in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB) in der Fassung 2010. Darin heißt es: „Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen.“  Eine Forderung nach dem Einsatz emissionsarmer Baumaschinen ist Bestandteil der zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (Hochbau). In Punkt 17 (Umweltschutz) ist dazu festgelegt: „Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dazu gehören u. a. auch die Anwendung emissionsarmer Arbeitsverfahren und der Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Geräte. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.“  Es erfolgen keine Vorgaben zum Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei Erteilung von Abriss- maßnahmen im Zuge der Ersatzvornahme. Die Auftragserteilungen an Abrissfirmen erfolgen nach wie vor im Zuge der Gefahrenabwehr und dann meist unmittelbar und unverzüglich. Fazit: M2.3 Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert. Baufahrzeuge (bspw. Lkw-Kipper) unterliegen bereits der Plakettenregelung zur Umweltzone, sodass nur jene mit grüner Plakette das Stadtgebiet befahren dürfen und damit als emissionsarm gelten. Für Baumaschinen sind die derzeitigen städtischen Regelungen nicht ausreichend, um emissionsarme Baumaschinen bzw. Geräte bei öffentlichen Bauaufträgen zu fordern. Konkretere Vorgaben, insbesondere landesweite Regelungen, würden Einsatz und Kontrollen erleichtern. Ertüchtigung der Gasturbinen im GuD-Heizwerk Nord durch Einbau moderner Brenner  Umsetzung/Information durch: SWL  Die Umrüstung beider Gasturbinen kostet ca. 2.500 TEUR. Aufgrund der erheblichen Investitions- kosten wird unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der GuD-Anlage die Maßnahme nicht weiterverfolgt. Die aktuellen Emissionsgrenzwerte werden von der Anlage eingehalten. Fazit: M2.4 Die Maßnahme wird als nicht umgesetzt klassifiziert. Baustellen: Reifenwaschanlage bei großen Baustellen, vorübergehende Zuwegungen mit Asphaltdecke  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Jahr 2013 gab es kein Erfordernis für Reifenwaschanlagen.  Im Regelfall gibt die Immissionsschutzbehörde im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren das Ziel vor, eine Verschmutzung der anliegenden Straßen, Wege und Plätze durch Baufahrzeuge oder -maschinen nach Verlassen der Baustelle unverzüglich zu beseitigen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 17 SächsStrG. Fazit: 30 Die Maßnahme wurde im Jahr 2012 nicht umgesetzt, da kein Bedarf bestand. M2.5 Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig AfU  Großflächige Straßenreinigungen wurden als Nassreinigung an folgenden Stellen durchgeführt: - August-Bebel-Straße zwischen Wundtstraße und Kurt-Eisner-Straße, - Paul-List-Straße, - Brückenstraße, - Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße, - Lützner Straße zwischen Plautstraße und Henriettenstraße, - Schenkendorfstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße, - Windmühlenstraße-/Grünewaldstraße.  Die Untere Immissionsschutzbehörde verweist in Stellungnahmen zu Bauanträgen auf § 17 Abs. 1 SächsStrG („Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; anderenfalls kann der Träger der Straßenbaulast – in Ortsdurchfahrten die Gemeinde – die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen...“) SRL  Neben den gewöhnlichen Reinigungszyklen (Tourenreinigung, Baustellenreinigung) gab es keine besonderen Aktivitäten in der Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich. Fazit: M2.6 Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert. Verstärkte Baustellenkontrollen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Auch im Jahr 2013 konnten keine verstärkten Baustellenkontrollen durchgeführt werden.  Baustellenkontrollen erfolgten und erfolgen durch die Untere Immissionsschutzbehörde in Abstim- mung mit dem Stadtordnungsdienst nach Erfordernis. Besondere Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 nicht. Fazit: M2.7 Die Maßnahme wird aufgrund der nicht realisierten zusätzlichen Baustellenkontrollen als nicht umgesetzt klassifiziert. Restriktive Genehmigung von Feuerwerken  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Maßnahme wurde, wie im Luftreinhalteplan beschrieben, auch im Jahr 2013 restriktiv umge- setzt. Im Jahr 2013 wurden 150 Feuerwerke angezeigt bzw. genehmigt.  Darüber hinaus gab es eine unbekannte Zahl illegal abgebrannter Feuerwerke. Fazit: Die Maßnahme wurde umgesetzt. 31 Energie M3.1 Erstellung eines neuen Energie- und Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept wurde bereits im Jahr 2011 fertiggestellt.  Im Jahr 2013 wurde ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm 2014 - 2020 auf der Grundlage des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2011 erarbeitet.  Das Energie- und Klimaschutzprogramm ist zugleich das Energiepolitische Arbeitsprogramm, welches im Rahmen des EEA-Prozesses erstellt wurde. SWL  Seit 2010 leiten die SWL die Arbeitsgruppe 3 „Versorgung/Entsorgung“ des Energieteams Leipzig und erarbeiten entsprechende Maßnahmen für das Energiepolitische Arbeitsprogramm im Rahmen des EEA-Prozesses.  Die SWL setzen gemeinsam mit der Stadt Leipzig die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept um. Insgesamt 21 der 86 Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes sind auf die Stadtwerke Leipzig zugeschnitten, so z. B. der Ausbau und die Verdichtung des Fernwärmenetzes bzw. der Ausbau der Versorgung auf Basis der hoch effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Dies bedeutet langfristig gesehen, eine Verringerung des Schadstoffausstoßes gegenüber dezentraler und weniger effizienter Energieerzeugung.  Außerhalb der Fernwärmegebiete offerieren die SWL die Einrichtung hoch effizienter Wärmeinseln durch die gleichzeitige Erzeugung von Wärme bzw. Wärme und Strom mittels Erdgasbrennwerttechnik bzw. Kraft-Wärme-Kopplung in einem Blockheizkraftwerk. Dabei wird die Brennwerttechnik auch kombinierbar mit solarer Wärmeerzeugung angeboten.  In 2013 wurde das Umweltplusprogramm fortgeführt. In diesem Rahmen werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs gefördert. LVB  Die LVB ist aktiver Partner bei der Erstellung des Energie- und Klimaschutzprogramms und im Energieteam im Rahmen des EEA-Prozesses vertreten. SRL  Im Jahr 2013 wurde in einem Betriebsobjekt vom Brennstoff Heizöl auf Fernwärme umgestellt. Dadurch werden ca. 68.000 Liter Heizöl und ca. 111 Tonnen Kohlendioxid eingespart. In einem weiteren Betriebsobjekt wurde die vorhandene Heizungsanlage durch ein Brennwertgerät ersetzt. Fazit: M3.2 Die Maßnahme wurde umgesetzt. Erstellung einer „Energieleitlinie“ für Neubau und Sanierung kommunaler Gebäude  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die im Jahr 2011 erstellte und vom Stadtrat beschlossene (RBV-784/11) Energieleitlinie gilt unver- ändert. Darin sind u. a. enthalten: - Hinweise zur Errichtung, Sanierung und Versorgung von kommunalen Gebäuden und darin vor- handenen technischen Anlagen, - eine Erhöhung der Klimaschutzziele für verwaltungsgenutzte Liegenschaften gegenüber der vor- herigen Leitlinie (z. B. Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020 um 45 % statt um 30 %, Reduzierung der CO2-Emissionen für kommunale Gebäude bis 2020 um 50 % statt um 40 %). Fazit: 32 Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2011 umgesetzt. Für das Jahr 2013 gibt es keinen neuen Sachstand. Raum- und Stadtplanung M4.1 Schadstoffbegrenzung für Energieträgernutzung (Bauleitplanung), Prüfung der Kontrollmöglichkeit  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  In die jeweiligen B-Pläne wird eine Verwendungsbeschränkung bzgl. fester Brennstoffe aufgenom- men. Diese orientiert sich an der novellierten 1. BImSchV und fordert die vorzeitige Einhaltung der dort festgelegten Grenzwerte.  Gegenüber der im Luftreinhalteplan benannten Emissionsbegrenzung für Staub im Abgas von Festbrennstofffeuerungsanlagen in Höhe von 50 mg/m³ wurde eine Absenkung auf den niedrigeren Grenzwert gemäß Stufe 2 der novellierten 1. BImSchV vorgenommen. Stufe 2 der 1. BImSchV gilt für die Errichtung von Anlagen ab dem 31.12.2014, in Abhängigkeit von der Feuerstättenart wird in Stufe 2 eine Emissionsbegrenzung in Höhe von max. 0,04 g/m³ oder weniger gefordert.  Eine Kopie des B-Planes wird nach dessen Inkrafttreten der Handwerkskammer übergeben, wel- che die Information an die Schornsteinfegerinnung weiterleitet. Dies soll einen besseren Informationsfluss zum Schornsteinfeger bzw. zum Bauherren gewährleisten.  Eine Kontrolle der Feuerstätten ist auf Grund der personellen Kapazitäten nicht realisierbar, erfolgt i. d. R. jedoch wiederkehrend bei gewerblich betriebenen Anlagen. Fazit: M4.2 Es handelt sich um eine laufende Maßnahme, die als umgesetzt klassifiziert wird. Verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand (Vermeidung unbefestigter, vegetationsloser Flächen) – Erhöhung des Baumbestandes um 5.000 Bäume bis 2015 und Erhalt des Altbaumbestandes  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Jahr 2013 wurden 133 Straßenbäume an zusätzlichen Standorten im Sinne des Luftreinhalte- planes gepflanzt ( Abb. 15).  Für Baumpflanzungen wurden Finanzmittel in Höhe von 50 TEUR für Baumpflanzungen bewilligt. Davon konnten u. a. 16 Pflanzungen im Kohlweg realisiert werden.  Für das Jahr 2014 sind 575 TEUR bewilligt worden. Fazit: Gemäß dem Luftreinhalteplan sind bis zum Jahr 2015 insgesamt 5.000 Bäume zusätzlich zu pflanzen, was einem gleichmäßig jährlichen Zuwachs von 1.000 Bäumen entspräche. Dieses Ziel wurde im Jahr 2013 mit 133 Bäumen anteilig erreicht. Neben den Aufwendungen für den Erhalt von Altbäumen wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt gewertet. 33 M4.3 Darstellung der Immissionsschutzbelange im Landschaftsplan (z. B. Immissionsschutzpflanzungen)  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Darstellung der Immissionsschutzpflanzungen an Autobahnen (A 38, A 14), der Bundesstraße B 186 und der Staatsstraße S 46 erfolgt sowohl im Zielkonzept Klima/Luft wie im Integrierten Entwicklungskonzept (IEKO) des Landschaftsplanes.  Der Verzicht auf die Darstellung im IEKO im Unterschied zum Zielkonzept Klima/Luft erfolgt aus folgenden Gründen: im entsprechenden Trassenabschnitt grenzt Wald an, Immissionsschutzmaßnahmen sind bereits vorhanden, andere umweltschützende Maßnahmen oder vorhandene Bauwerke stehen einer Realisierung entgegen.  Der Landschaftsplan wurde am 16.10.2013 durch die Ratsversammlung als Arbeitsgrundlage der Verwaltung bestätigt. Fazit: M4.4 Die Maßnahme wurde bzw. wird umgesetzt. Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflächen („Urbaner Wald“)  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Juli 2013 wurde mit der vollständigen Realisierung einer Aufforstungsfläche (ca. 4 ha) im Stadt- umbaugebiet Leipziger Westen (WK 7, Neue Leipziger Straße in Grünau) eine weitere Modellfläche des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens „Urbaner Wald Leipzig“ auf einer Brachfläche fertiggestellt.  Eine weitere Modellfläche im Bereich des zukünftigen Gleisgrünzuges Bahnhof Plagwitz befindet sich aktuell in der konzeptionellen Vorbereitung.  Im untersuchten und verwaltungsintern abgestimmten Flächenpool befinden sich aktuell insge- samt 10 Modellflächen und weitere Eignungsflächen. Fazit: M4.5 Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Bezogen auf den Berichtszeitraum wird die Maßnahme als umgesetzt klassifiziert. Neuauflage der Aktion zur Fassadenbegrünung - „Aktion Klettermax“; Prüfung der Möglichkeit einer Intensivierung von Dachbegrünungen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Auch im Jahr 2013 konnte die Maßnahme nicht umgesetzt werden.  Im Rahmen verschiedenster Programme und Aktionen (u. a. „Grün macht Schule") werden städti- scherseits Realisierungsmöglichkeiten von Fassadenbegrünungen geprüft. So wurde bspw. im Jahr 2013 im Rahmen des Projektes „Grünes Tor Schönefeld“ (Stadtumbau Ost) eine Pergola zur Begrünung eingerichtet.  Die Umsetzung der Maßnahme ist zur Schaffung gesunder Wohn- u. Arbeitsverhältnisse im Zu- sammenhang mit Bau- und Ordnungsmaßnahmen geeignet, z. B. bei der Sanierung von Schulgebäuden. Die Federführung zur Initiierung bzw. das Mitdenken solcher Maßnahmen liegt bei den entsprechenden Fachämtern.  Eine von baulichen Aktivitäten losgelöste Umsetzung der Maßnahme ist im Rahmen der Städte- bauförderung gemäß der VwV StBauE nicht förderfähig.  Für die Bürger der Stadt wird eine sogenannte Bauherrenmappe erstellt. Deren Inhalte werden im Zuge des Arbeitsprogramms zum EEA aufbereitet. In die Bauherrenmappe sollen auch Informationen zur Fassaden- und Dachbegrünung einfließen. Fazit: 34 Die Maßnahme wurde nicht umgesetzt. M4.6 Prüfung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen in stark schadstoffbelasteten Straßenräumen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Eine Übersicht zu stark schadstoffbelasteten Straßenabschnitten wurde bereits in den vergange- nen Jahren erarbeitet und findet bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen Berücksichtigung.  An der Wundtstraße und Prinz-Eugen-Straße (ca. 20 m von Koburger Straße entfernt) wurden die Gebäude der Stadtwerke abgerissen. Eine Aufforstung der verfügbaren Flächen ist für 2014 vorgesehen. Fazit: Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird als umgesetzt klassifiziert. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit M5.1 Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Maßnahmen des Luftreinhalteplanes und Klimaschutzes  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Zur Minderung der Luftschadstoffbelastung wurde eine Infokarte (Titel: „Sei schlau am Bau! ...Ge- sundheitsgefahr Staub“) mit Tipps zur Emissionsminderung auf Baustellen und ein Flyer (Titel: „FEINDSTAUB ... Unsichtbar, aber gefährlich...“) mit Informationen zur Wirkung der Umweltzone und Tipps zur Luftschadstoffminderung für den Alltag erarbeitet und verteilt.  Die Stadt Leipzig beteiligte sich erneut am bundesweiten Städtewettbewerb „Stadtradeln“ des Klima-Bündnisses e. V. An der Aktion nahmen insgesamt über 3.500 Teilnehmern, vgl. dazu auch M1.22.  Auch im Jahr 2013 erfolgte eine Teilnahme an der Radtour im Rahmen des Internationalen Trans- portforums in Leipzig. An dem Forum und an der Radtour beteiligten sich politische Entscheidungsträger aus verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern.  Die Stadt Leipzig bewarb eine nachhaltige Mobilität im Rahmen der Lokalen Agenda 21. Dazu wur- den Fragebögen und Postkarten mit Ankreuzfragen zur nachhaltigen Mobilität an ca. 700 Leipziger Adressaten (Unternehmen) versandt. Es wurden die Leipziger Unternehmen gesucht und prämiert, die sich besonders für eine umweltfreundliche Mobilität ihrer Mitarbeiter engagieren.  Erstmalig beteiligte die Stadt Leipzig sich an der Kindermeilen-Kampagne („Zu Fuß unterwegs und Meilen sammeln“) des Klima-Bündnisses (Durchführung/Betreuung erfolgten durch das UIZ).  Die Aktion „Baumstarke Stadt“ wurde auch 2013 mit öffentlichen medienwirksamen Veranstal- tungen (z. B. zum „Tag des Baumes“) mittels diverser Pressemitteilungen, über die städtische Internetpräsenz (http://www.leipzig.de/baumstark) sowie Eichenstelen mit Baumschild intensiv beworben. Die Bürger werden mit dieser Aktion in die Baumpflanzungen der Stadt einbezogen. Es wurden im Rahmen der Aktion im Jahr 2013 Spenden für Baumpflanzungen in Höhe von rund 106 TEUR getätigt. Insgesamt konnten 330 Baumpatenschaften vergeben und in kommunaler Eigenleistung 356 Bäume neu gepflanzt werden.  Gegenwärtig wird eine Aktualisierung und Überarbeitung des Baustelleninformationssystems ge- prüft. LVB  Die LVB fördern Umweltinformationen und gemeinnützige Umweltbildungsprojekte mit der Stadt Leipzig bspw. am Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig sowie im jährlichen Wettbewerb zur umweltfreundlichen Mobilität mit der Leipziger Agenda 21. SWL  Die SWL beraten in ihrem Energie- und Umweltzentrum Leipzig u. a. zum umwelt plus-Programm, welches energiesparende und umweltschonende Dienstleistungen sowie Förderprogramme mit dem Ziel bündelt: die Umwelt und den Geldbeutel der Kunden zu schonen. Darunter fällt bspw. die 35 Förderung von Kühl- und Gefriergeräten, die Förderung solarthermischer Anlagen oder die Anschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. die Fahrzeugumrüstung auf Erdgas. Im Jahr 2013 lag die Gesamtfördersumme bei ca. 422 TEUR.  Ergänzend werden Veranstaltungen und Fachvorträge rund um das Thema Energie angeboten. Fazit: M5.2 Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird bezogen auf das Jahr 2013 als umgesetzt klassifiziert. Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik - Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur weiteren Verbesserung der Kraftfahrzeugabgasstandards (Druck auf die Fahrzeughersteller) sowie Schaffung finanzieller Anreize zur Kraftfahrzeugmodernisierung  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Durch die regelmäßige Teilnahme der Amtsleiterin des Umweltamtes an der „Fachkommission Umwelt“ des DST (Deutscher Städtetag) werden aktuelle Themen der Luftreinhaltung und der Stand der Luftreinhaltemaßnahmen in Leipzig in den Fokus gerückt. Durch Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten der Fachkommission weist die Stadt Leipzig bereits im Vorfeld der Tagung auf aktuelle Problematiken hin und bestärkt entsprechende Punkte.  Bereits im Jahr 2012 hat sich der DST mit der beschleunigten Einführung der Abgasnorm Euro 6/VI auseinandergesetzt und im Folgejahr seine Forderung gegenüber der Bundesregierung/der EU verstärkt. Das Thema wurde auch in den aktuellen Forderungskatalog des DST an die neue Bundesregierung aufgenommen. Auch die Forderung nach Anreizen für die Nachrüstung (Fortführung) mit Dieselrußpartikelfiltersystemen ist als Forderung enthalten.  In der Vergangenheit hatte der DST bereits u. a. erfolgreich hinsichtlich der Förderung des nach- träglichen Einbaus von Dieselrußpartikelfiltern und der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Umweltzonen auf den Bund Einfluss genommen. SMUL  Der Freistaat Sachsen setzte und setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, die Par- tikelfilternachrüstung auch zukünftig weiter zu fördern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist festgeschrieben, die Luftqualität zu verbessern, Schadstoffe bereits an der Quelle mit innovativen Techniken zu reduzieren und dazu auch die Umrüstung mit Rußpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiter zu fördern [Bundesregierung, 2013; zitiert in Böhme, 2014].  Nach Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 25.06.2013 wurde das Förderprogramm zur Nachrüstung von Diesel-Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern aufgrund des hohen Zuspruchs und der dadurch bedingt aufgebrauchten Fördermittel (60 Mio. Euro) eingestellt. Im Förderzeitraum wurden damit insgesamt 186.000 Anträge positiv beschieden [BAFA, 2013; zitiert in Böhme, 2014].  Neben den anderen Bundesländern sprach sich der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umwelt- ministerkonferenz im Jahr 2013 gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU) für eine ambitionierte Weiterentwicklung einer schadstoffarmen Fahrzeugflotte aus. In diesem Sinne wurde auf ein EU-weit verbindliches Prüfverfahren abgestellt, welches gewährleistet, dass die anspruchsvolle Euro 6-Norm nicht nur auf dem Fahrzeugprüfstand sondern auch unter realen Fahrbedingungen eingehalten wird. Das BMU wurde gebeten, bei Verhandlungen um die Aufnahme des neuen Prüfverfahrens in den EU-Rechtsrahmen auf schnellstmögliche Umsetzung hinzuwirken [Umweltministerkonferenz, 2013; zitiert in Böhme, 2014].  Die Umweltministerkonferenz erachtet aufgrund der anhaltenden Grenzwertverletzungen bei PM10 eine weitere Partikelreduktion an der Quelle für notwendig. Hierzu soll das vorhandene Minderungspotenzial bei Baumaschinen kurz- und mittelfristig u. a. durch Nachrüstung des bestehenden Maschinenparks mit wirksamen Partikelfiltern und durch strengere Abgasstandards erschlossen werden. Die Bundesregierung wird u. a. darum gebeten, für eine schnelle Verabschiedung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte für die Partikelmasse und -anzahl sowie für Stickstoffoxide 36 (Abgasstufe V) für alle Motorengrößen einzutreten. Für das Land Sachsen nahmen an der UMK Herr Staatsminister Frank Kupfer und Herr Bert Hommel teil [Umweltministerkonferenz, 2013]. Fazit: Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten sind dabei jedoch weitgehend begrenzt. Maßnahmenmanagement M6.1 Priorisierte Einordnung der zur Realisierung geplanter Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die jeweils zuständigen Ämter eigenverantwortlich. Auf SRL  Die generelle Erneuerung und der Ersatz des Fahrzeug- und Technikbestandes erfolgt durch den Grund der Vielzahl der zu erfüllenden, vielfach ebenfalls prioritär eingestuften Aufgaben, ist eine darüber hinausgehende Priorisierung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung häufig erschwert.  Für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen bedarf es in den Folgejahren einer weiteren Diskussion um die Erhöhung der den einzelnen Ämtern zugeordneten finanziellen Eckwerte. Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig nach bestätigtem Investitionsplan aus Eigenmitteln. Es ist festgelegt, dass alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge, bei technischer Möglichkeit der Hersteller, den Abgasstandard Euro V bzw. EEV oder höher aufweisen müssen.  Im Fuhrpark der Stadtreinigung befinden sich auch Fahrzeuge, für die keine Sonderrechte gemäß § 35 StVO gelten. Diese Fahrzeuge sind daher auch nicht von der Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette im Sinne der 35. BImSchV befreit. Alle hierunter fallenden Fahrzeuge, denen keine grüne Plakette zugeteilt werden konnte, wurden im Jahr 2013 ausgesondert. Fazit: M6.2 Aufgrund der Vielzahl zu erledigender Aufgaben und des Anspruches einer nachhaltigen Haushaltsführung können Maßnahmen der Luftreinhaltung nur teilweise priorisiert werden. Wie auch im Vorjahr wird die Maßnahme deshalb als anteilig umgesetzt gewertet. Berichterstattung der zuständigen Ämter über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Berichterstattung der zuständigen städtischen Ämter und Betriebe ist erfolgt. Fazit: M6.3 Die Maßnahme wurde umgesetzt. Kontrolle der lufthygienischen Wirkung der realisierten Maßnahmen  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Wirkungsuntersuchungen erfolgen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geo- LfULG  Das LfULG untersucht im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit TROPOS die Entwicklung logie (LfULG) in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig (TROPOS) unter Beteiligung der Stadt Leipzig. der Luftqualität anhand der Daten einzelner Messstationen in und außerhalb von Leipzig. Zu diesem Zweck wurden einzelne Messstationen mit Sondermesstechnik ausgestattet, mittels derer die Rußbelastung und die Größenverteilung feiner und ultrafeiner Partikel ermittelt wird. Mit Hilfe dieser Sondermessgrößen ist es möglich, Veränderungen durch das Wirken von Maßnahmen zur 37 Luftreinhaltung, insbesondere das Wirken der Umweltzone, relativ frühzeitig nachzuweisen.  Bislang sind folgende wissenschaftliche Untersuchungsberichte erschienen: - Umweltzone Leipzig, Teil 1 – Ausgangsbeurteilung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14411) - Umweltzone Leipzig, Teil 2 – Immissionssituation 2011 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/18590  Aktuell wird am Bericht „Umweltzone Leipzig, Teil 3 – Immissionssituation 2012/2013“ gearbeitet. Fazit: M6.4 Die Maßnahme wurde umgesetzt bzw. befindet sich in der lfd. Umsetzung. Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die mit der Durchführung der Maßnahmen betrauten Ämter  Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Neben der gesetzlichen Verpflichtung wurden die beteiligten Ämter/Dezernate mit der Vorlage DS V/621 in der Dienstberatung beim Oberbürgermeister am 24.08.2010 an die pflichtgemäße Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans gebunden. Im Weiteren wurden sie beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung der kommenden Jahre anzumelden. D. h., es erfolgt keine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln; die Maßnahmen sind innerhalb der jeweiligen Eckwerte der Fachämter ggf. unter Verschiebung dortiger Prioritäten zu finanzieren.  Prinzipiell ist festzustellen, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes eine Vielzahl von Fak- toren zu berücksichtigen sind. Wie bereits in den Vorjahren wurden in 2013 überwiegend Entscheidungen zugunsten anderer Aufgaben getroffen. Die im Haushaltsplan verankerten Maßnahmen, welche u. a. der Umsetzung des Luftreinhalteplans dienen, stellen bereits einen Kompromiss zwischen Notwendigkeit und Finanzierbarkeit dar. Fazit: 38 Aufgrund der städtischen Haushaltslage erfolgte eine Finanzierung der Maßnahmen bisher überwiegend im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Fachdezernate/Ämter. Die Maßnahme wird daher als nicht umgesetzt klassifiziert. 4 Übersicht und Umsetzung der angestrebten Maßnahmen des Luftreinhalteplans Erarbeitung von Beschaffungskriterien für den städtischen Fuhrpark – mittelfristige Umstellung der Fahrzeugflotte auf 120 g CO2/km langfristig 90 g CO2/km im Flottendurchschnitt für die gesamte Pkw-Flotte Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Zur Minderung der Motoremissionen hat die Stadtverwaltung einen Ratsbeschluss zur Festlegung von ambitionierten Flottendurchschnitten im CO2-Ausstoß für zukünftig zu beschaffende Dienstkraftfahrzeuge aller Klassen im Jahr 2011 initiiert (RBV-1030/11). Dieser sieht u. a. vor, dass unter Einbeziehung alternativer Antriebstechniken der Flottendurchschnitt des Kohlendioxidausstoßes der ab 01.01.2009 beschafften Pkw mit höchstens 5 Sitzplätzen auf 130 g/km gesenkt wird. Mittelfristig ist eine Senkung des CO2-Ausstoßes auf 120 g/km, langfristig auf 90 g/km zu erreichen.  In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten zur Nutzung von Carsharing als Alternati- ve zur Anschaffung eigener Fahrzeuge zu prüfen. Fazit: Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt gewertet. Es existiert eine feste Vorgabe, dem mittelfristigen Ziel „120 g CO2/km“ zu entsprechen. Für die Beschaffung von Pkw (mit höchsten 5 Sitzplätzen) konnte jedoch zunächst nur eine Vorgabe von 130 g CO2/km vereinbart werden. Bereitstellung eines verkehrssystemübergreifenden adressencodierten Routenwahlsystems zur bestmöglichen Wahl des zu benutzenden Verkehrsmittels unter den Gesichtspunkten Reisezeit, Kosten, Umwelt (Luft/Lärm/Klima) Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Umsetzung der Maßnahme konnte bislang nicht in Angriff genommen werden. Fazit: Die Maßnahme wurde bislang nicht umgesetzt. Einführung einer Pendlerplattform im Internet (Synergieeffekt Luft/Lärm/Klima) und Ankopplung an Carsharing-Angebote Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Umsetzung ist bereits erfolgt. Fazit: Die Maßnahme wurde umgesetzt. Sowohl die Pendlerplattform als auch Carsharingangebote sind auf der Webseite der Stadt Leipzig verknüpft. Weitere Verbesserungen (Inhalte, Design, Anwenderfreundlichkeit) sind vorgesehen. Eine Verknüpfung für die Beschäftigten der Stadtverwaltung im Intranet wäre wünschenswert. (http://www.leipzig.de/umwelt-undverkehr/unterwegs-in-leipzig/auto-motorrad-und-reisemobile/) 39 Umsetzung des Instrumenten- und Maßnahmenkataloges des Energie- und Klimaschutzkonzeptes nach Fertigstellung (ab 2010) Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Folgende Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der laufenden Umsetzung: - Einrichtung und Verwaltung eines Klimaschutzfonds, - Mustergestattungsvertrag für Bürgersolaranlagen, - Veröffentlichung und Pflege des Solardachkatasters, - Erstellung einer CO2-Bilanz für das Bilanzjahr 2011, - Festhalten an den Nachhaltigkeitsstrategien der Stadtentwicklung, - stärkere Berücksichtigung der energetischen Nachhaltigkeit in Stadtteilkonzepten, - Berücksichtigung von Solarthermie bei der Analyse städtischer Dächer (erfolgt i. Z. m. Solar- dachkataster), - Umsetzung des ganzheitlichen Lichtkonzeptes bei der Straßenbeleuchtung, - Erstellung eines Konzeptes für eine regionale Energieagentur als Resultat von Leipzig weiter denken, - Erarbeitung eines SEKo Fachkonzeptes Energie und Klimaschutz mit Aussagen zu kommu- nalen Gebäuden, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbe, Infrastruktur und Mobilität, - Entwicklung und Test eines Klima-Checks für Planungsvorhaben auf Quartiers- bis Stadtteil- ebene (über die Initiative koop-Stadt). Fazit: Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird als umgesetzt bewertet. Thermalbefliegung des Leipziger Stadtgebietes zur Aktualisierung von Informationen über Kaltluftentstehungsgebiete, Luftleitbahnen, Wärmeinseln Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Die Thermalbefliegung wurde bereits im Sommer 2010 realisiert. Fazit: Die Maßnahme wurde umgesetzt. Weitere Erhöhung des Grünanteils, Strauchnachpflanzungen in den Grün- und Parkanlagen, Intensivierung der innerstädtischen Beetbepflanzungen Umsetzung/Information durch: Stadt Leipzig  Im Berichtszeitraum erfolgte eine Erhöhung des Grünanteils durch zusätzliche Gehölzpflanzungen in Grün- und Parkanlagen an den nachfolgenden Standorten mit einer Gesamtfläche von 7.048 m²: - Wohngebiet "Neubauernsiedlung" = 3534 m², - Spielplatz Azaleenweg = 124 m², - Lützner-/Schönauer Straße = 216 m², - Störmthaler-/Muldentalstraße = 1930 m², - Sonnenpark Probstheida (Ersatzhabitat) = 1280 m². Fazit: 40 Die Maßnahme wird bezogen auf den Berichtszeitraum als überwiegend umgesetzt klassifiziert. 5 Erläuterungen zur Entwicklung der Luftqualität Feinstaub (PM10) Für die Luftbelastung mit Feinstaub (PM10) spielen die meteorologischen Verhältnisse eine entscheidende Rolle. Die meteorologische Situation im Jahr 2013 erwies sich bezogen auf die PM10-Belastung ähnlich günstig wie im Vorjahr. Extreme Wetterlagen, wie sie im Jahr 2011 zu beobachten waren, blieben aus. Die PM10-Überschreitungstage lagen in Leipzig an der Messstation Lützner Straße dennoch knapp oberhalb der zulässigen Anzahl von 35 Tagen im Jahr. Das Wetter fiel im Jahr 2013 deutschlandweit betrachtet recht durchschnittlich aus. Die Lufttemperaturen lagen leicht über dem langjährigen Mittel, Niederschläge und Sonnenscheindauer etwas darunter [DWD, 2013]. Die Jahresmittelwerte an PM10 waren im Jahr 2013, mit Ausnahme der Messstation Leipzig-Mitte, nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr und unterschritten den geltenden Grenzwert in Höhe von 40 µg/m³ sicher. Allerdings würde der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Luftgütewert für das PM10-Jahresmittel in Höhe von 20 µg/m³ [WHO, 2006] nur in Leipzig-West im Berichtsjahr eingehalten, an den verkehrsnahen Messstationen hingegen deutlich überschritten werden, vgl. Tab. 5. Sachsenweit lag die Anzahl der PM10Überschreitungstage mehrheitlich leicht über den Vorjahreswerten. Tab. 5. Jahresmittelwerte der Schadstoffkonzentration von PM10 an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014] Messstation Jahresmittelwerte in µg/m³ Grenzwert 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Leipzig-Lützner Straße (verkehrsnah) 36 39 31 31 33 33 34 29 29 Leipzig-Mitte (verkehrsnah) 38 37 32 34 25 32 35 31 28 Leipzig-West (städtischer Hintergrund) 23 25 20 19 23 21 22 19 19 40 µg/m³ Abb. 16 veranschaulicht die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung mit PM10 in Leipzig an Hand der kalenderjährlichen Anzahl an Tagen, an denen der Grenzwert für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ überschritten wurde. Grenzwertüberschreitungen an mehr als 35 Tagen treten dabei grundsätzlich nur an verkehrsnahen Messstellen auf. Dabei stieg die Anzahl der Überschreitungstage im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr auf 41 an der Messstation Lützner Straße. Dies erscheint besonders problematisch, denn das Verkehrsaufkommen lag im Jahr 2013 baustellenbedingt bei etwa 16.000 Kraftfahrzeugen (Mo-So) und damit bereits niedriger als im Normalfall: (ca. 19.800 Kfz). D. h., nach Ende der Baumaßnahmen in der Lützner Straße und Wiederanstieg des Verkehrsaufkommens im Jahr 2015 wird sich die PM10-Belastungssituation voraussichtlich weiter verschärfen, was eine Einhaltung der zulässigen Überschreitungstage nicht erkennbar werden lässt. An der Messstation Leipzig-Mitte sank die Anzahl der Überschreitungstage dagegen auf 33. Bleibt das Jahr 2009 unberücksichtigt, in welchem die Messungen längerfristig aufgrund einer Beschädigung der Messstation ausfiel, ist dies der niedrigste Wert seit 2005. 41 Anzahl Tage, PM10 > 50 µg/m³ 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Untersuchungsjahr Lützner Straße (verkehrsnah) Abb. 16. Leipzig-Mitte (verkehrsnah) Leipzig-West (städt. Hintergrund) Grenzw ert (35 Tage) Anzahl der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014] Im Jahr 2013 waren länger anhaltende Zeiträume erhöhter Feinstaubkonzentration in Leipzig insbesondere in den Wintermonaten Januar und Februar bzw. im zeitigen Frühjahr von März bis April zu beobachten, vgl. dazu Abb. 17. In diesen Zeiträumen wurde an der Messstelle Lützner Straße ein Spitzenwert als PM10-Tagesmittel in Höhe von 91 µg/m³ registriert. Abb. 17. Verteilung der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014] Von den hohen Luftschadstoffkonzentrationen waren auch andere sächsische Städte sowie Gebiete im übrigen Bundesgebiet betroffen. Nach dem bislang im Entwurf vorliegenden Bericht "Umweltzone Leipzig – Teil 3: Immissionssituation 20102013“ (Löschau et al., 2014) wirkten sich im Jahr 2013 Baumaßnahmen im Umfeld der Messstation Leipzig42 Mitte an 13 Tagen auf den PM10-Tagesmittelwert aus. An 4 Tagen führte die Bautätigkeit zu einer Überschreitung des Grenzwertes in Höhe von 50 µg/m³. Verglichen mit dem Jahr 2012, wo an 28 Tagen eine baustellenbedingte Zusatzbelastung ermittelt wurde, die an 6 Tagen zu einer Grenzwertüberschreitung führte, stellt dies einen weiteren Rückgang dar. Tab. 6 gibt die Ergebnisse ausgehend vom Jahr 2010 in der Gesamtschau für die Messstation Leipzig-Mitte wieder. Tab. 6. Einfluss von Bautätigkeit auf den Tagesmittelwert für PM10 an der Messstation Leipzig-Mitte [Löschau et al., 2012, 2013, 2014] Anzahl Tage im Jahr 2010 2011 2012 2013 mit PM10-Zusatzbelastung durch Baumaßnahmen 32 71 28 13 mit Überschreitung des Tagesgrenzwertes für PM10 durch Baumaßnahmen 9 13 6 4 Nach dem die Baumaßnahme „Höfe am Brühl“ mit deren Eröffnung im September 2012 weitgehend abgeschlossen war, liegen die weiteren Einflüsse sehr wahrscheinlich in Restbauarbeiten im näheren Umfeld der Messstation begründet. Grenzwertüberschreitungen, die auf bauliche Aktivitäten zurückfallen, dürfen aus der Gesamtstatistik nicht herausgerechnet werden. Dies ist besonders nachteilig, wenn die für den PM10-Tagesmittelwert registrierten Überschreitungen den gesetzlich möglichen Rahmen von 35 Tagen im Kalenderjahr nur gering übersteigen. Stickstoffdioxid (NO2) Die NO2-Belastung wird gegenüber der PM10-Belastung deutlich stärker durch lokale Quellen, insbesondere durch den Kraftfahrzeugverkehr, beeinflusst. Auch das Wetter hat auf die gemessene NO2-Konzentration einen Einfluss – im Vergleich zur PM10-Belastung jedoch in deutlich kleinerem Ausmaß. Abb. 18 illustriert die Entwicklung der Jahresmittelwerte von NO2 an den Messstationen in Leipzig vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2013. 60 NO2, µg/m³ 50 40 30 20 10 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Unters uchungs jahr Lützner Straße (verkehrs nah) Abb. 18. Leipzig-Mitte (verkehrs nah) Leipzig-Wes t (s tädt. Hintergrund) Grenzwert (40 µg/m ³) Jahresmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014] 43 Der in den Jahren 2012 und 2013 gegenüber den vorhergehenden Jahren niedrigere Jahresmittelwert der Konzentration an NO2 an der Messstation Leipzig-Lützner Straße ist primär auf die abschnittsweise Vollsperrung der Lützner Straße aufgrund von Straßen- und Gleisbauarbeiten und das dadurch reduzierte Kraftfahrzeugaufkommen zurückzuführen. Wie anhand der Monatsmittelwerte in Abb. 19 veranschaulicht, lag insbesondere an der verkehrsnahen Messstelle Leipzig-Mitte die NO2-Konzentration nahezu ganzjährig oberhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 µg/m³. Abb. 19. Monatsmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014] Aufgrund der überwiegend ganzjährig oberhalb des Grenzwertes liegenden Belastung mit NO2 bedarf es Minderungsmaßnahmen, die ebenfalls möglichst ganzjährig wirksam sind. Der Kurzzeitgrenzwert (Grenzwert für das Stundenmittel) für NO2 in Höhe von 200 µg/m³, der im Kalenderjahr 18-mal überschritten werden darf, wurde nur an der Messstation Leipzig-Mitte einmal überschritten. Dabei wurde eine Konzentration von 210 µg/m³ registriert. 44 6 Wirkung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung Allgemeine Erläuterungen Der Luftreinhalteplan (LRP) der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 weist aus, dass mit Umsetzung der in ihm enthaltenen Maßnahmen, die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einhaltbar sind [Stadt Leipzig, 2009]. Hierbei sind jedoch einige Randparameter zu berücksichtigen, die nachfolgend kurz betrachtet werden. Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Prognosen basieren auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Planerstellung. Durch die technische Fortentwicklung und u. a. daraus resultierende neuere Erkenntnisse insbesondere zum Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen können sich Abweichungen zu den im Luftreinhalteplan prognostizierten Werten ergeben. Zwischenzeitlich vorgestellte Untersuchungsergebnisse geben Hinweise darauf, dass Diesel-Pkw mit Euro 5 im realen Fahrbetrieb zum Teil höhere NOx bzw. NO2-Emissionen aufweisen können als ältere Diesel-Pkw mit geringerer Schadstoffnorm [Hausberger, 2010]. Dies muss nicht für die gesamte Fahrzeugflotte der Euro 5-Diesel-Pkw gelten, kann jedoch ein Indiz dafür sein, dass Emissionsminderungen an Kraftfahrzeugen geringer als prognostiziert eintreten. Die rechnerische Modellierung der Luftschadstoffbelastung erfolgt unter Berücksichtigung mittlerer Wetterbedingungen. D. h., unter mittleren Wetterbedingungen ist es rechnerisch möglich und plausibel, dass bei Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans, die Luftschadstoffgrenzwerte für PM10 und NO2 nicht überschritten werden. Weichen die meteorologischen Bedingungen in einem Jahr von diesen mittleren Wetterbedingungen ungünstig ab, können trotz konsequenter Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die entsprechenden Grenzwerte u. U. nicht eingehalten werden. Die mittlere Schwankungsbreite des PM10-Jahresmittelwertes beträgt auf Grund des Einflusses der Meteorologie 3,1 µg/m³ oder 16 % im regionalen Hintergrund. Dieser Wert übersteigt das Minderungspotenzial der Umweltzone in Leipzig, bei der an der Messstation Leipzig-Mitte eine Reduzierung des motorbedingten Immissionsanteils um etwa bis zu 2,2 µg/m³ oder 6,9 % bezogen auf den PM10-Jahresmittelwert erwartet werden kann [Löschau et al., 2012]. Aufgrund der überwiegend kurzfristig noch niedriger anzusetzenden Wirkung der sonstigen Maßnahmen des Luftreinhalteplans erweist sich die Messgröße PM10, trotz hoch präzisem Messverfahren, nicht empfindlich genug, um Veränderungen in der Luftqualität durch das Wirken der Luftreinhaltemaßnahmen nach nur kurzer Beobachtungszeit nachzuweisen. Erfolge zeigen sich hingegen bereits beim Ruß, der besonders gesundheitsschädlichen Teilmenge des Feinstaubes. Innerhalb des Zeitraumes von 2011 bis 2013 sank die motorbedingte Rußbelastung um ca. 40 % [Löschau et al., 2014]. Damit geht ein hoher Gesundheitsgewinn einher. Sondermessungen und deren Ergebnisse Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e.V. Leipzig (TROPOS) führen gemeinsam Untersuchungen zur Beurteilung der Umweltzone in Leipzig durch. Neben den gesetzlich vorgegebenen Messungen (z. B. PM10 oder NO2), werden Sondermessungen durchgeführt und dabei die Rußkonzentration sowie die Anzahlgrößenverteilung feiner und ultrafeiner Partikel (PN30-200 nm) bestimmt. Zur Realisierung der Sondermessungen wurden einzelne Messstationen in Leipzig und in Dresden mit zusätzlicher Messtechnik ausgestattet. Die hierbei gewonnenen Daten werden wissenschaftlich ausgewertet und in einer Reihe von Untersuchungsberichten dargestellt. Ein erster Bericht [Löschau et al., 2012] widmet sich der Situation im Jahr 2010, wo insbesondere die Umweltzone noch nicht wirksam war. Dieser Bericht stellt die Ausgangsbeurteilung dar und dient als Referenz, wohingegen die Folgeberichte die Veränderungen in den Jahren 2011 ff. gegenüber dem Jahr 2010 analysieren und dabei vergleichend auf die Situation in Dresden (ohne Umweltzone) und in Leipzig (mit Umweltzone) eingehen. Der Untersuchungsbericht über die Immissionssituation im Jahr 2013 war bei Abschluss des hier vorliegenden Berichts noch nicht fertiggestellt. Daher musste, entgegen dem Umsetzungsbericht 2011, auf eine Darstellung der Ergebnisse im hier vorliegenden Bericht verzichtet werden. 45 7 Quellenverzeichnis Literatur Böhme, 2014 BÖHME U. (2014): Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. persönliche Mitteilung am 13.02.2014. BAFA, 2013 BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (2013): http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/ Bundesregierung, 2013 DIE BUNDESREGIERUNG (2013): Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode. Hrsg.: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; http://www.bundesregierung.de DWD, 2013 DEUTSCHER WETTERDIENST (2013): Pressemitteilung des DWD vom 30.12.2013, abrufbar unter http://www.dwd.de (Zugriff am 20.02.2014). Hausberger, 2010 HAUSBERGER S. 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Hrsg.: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/18590. Löschau et al., 2014 LÖSCHAU G., WIEDENSOHLER A., BIRMILI W., RASCH F., SPINDLER G., MÜLLER K., WOLF U., HAUSMANN A., BÖTTGER M, ANHALT M., DIETZ V., HERRMANN H., BÖHME U. (2014): Umweltzone Leipzig, Teil 3 – Immissionssituation 2010-2013. Hrsg.: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Entwurf: Stand 18. August 2014. Stadt Leipzig, 2009 STADT LEIPZIG (2009): Luftreinhalteplan für die Stadt Leipzig, Stand 18. Dezember 2009. Hrsg.: Stadt Leipzig. Der Oberbürgermeister. Amt für Umweltschutz. Stadt Leipzig, 2012 STADT LEIPZIG (2012): Jahresbericht 2011 zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig. Hrsg.: Stadt Leipzig. Der Oberbürgermeister. Amt für Umweltschutz. UMK, 2013 UMWELTMINISTERKONFERENZ (2013): Ergebnisprotokoll der 81. Sitzung der Umweltministerkonferenz am 15. November 2013 in Erfurt. Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; http://www.umweltministerkonferenz.de/documents/Gesamt_UMK_2.pdf. WHO, 2006 WORLD HEALTH ORGANIZATION (2006): Air Quality Guidelines – Global Update 2005. Hrsg.: WHO Regional Office for Europe. 46 Rechtsvorschriften BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) RL 2008/50/EG Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 (ABl. L 152 vom 11.06.2008, S.1 ) RWBA Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (aktuelle Fassung: 2000) SächsBO Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl., Nr. 8, S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 556) SächsStrG Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 556) StVO Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) VwV StBauE Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung) vom 20. August 2009 (SächsABl. 37 S. 1467) 1. BImSchV Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I, S. 38) 13. BImSchV Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1023, 3754) 35. BImSchV Fünfunddreißigste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) 39. BImSchV Neununddreißigste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) 8 Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten Abkürzungen ABl. Amtsblatt (hier: der Europäischen Union) AD Autobahndreieck AfU Amt für Umweltschutz AGM Amt für Gebäudemanagement AS Autobahnanschlussstelle BAB Bundesautobahn BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung B+R Bike and Ride (Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV) 47 CO2 Kohlendioxid DS Drucksache EEA European Energy Award (Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen) EEV Enhanced Environmentally Friendly Vehicle (Abgasstandard) GuD Gas und Dampf GVZ Güterverkehrszentrum TROPOS Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig KOM EU-Kommission koop-Stadt vom BMVBS gefördertes Projekt zur Stadtentwicklung Kfz Kraftfahrzeug LfULG Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Lkw Lastkraftwagen LNfz Leichtes Nutzfahrzeug LRP Luftreinhalteplan LSA Lichtsignalanlage LVB Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrs GmbH MDV Mitteldeutscher Verkehrsverbund MIV motorisierter Individualverkehr Nfz Nutzfahrzeug NO Stickstoffmonoxid NO2 Stickstoffdioxid NOx Stickstoffoxide (Summe Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid) ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr P+R Park and Ride (Parkplatz mit ÖPNV-Anbindung in der Nähe) Pkw Personenkraftwagen PM10 Particulate Matter (Feinstaub oder Schwebstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer) PM Particulate Matter (als Sammelbegriff) SEKo Integriertes Stadtentwicklungskonzept SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft SPNV Schienenpersonennahverkehr SRL Stadtreinigung Leipzig SrV System repräsentativer Verkehrsbefragungen UMK Umweltministerkonferenz 48 Einheiten g/km Gramm pro Kilometer ha Hektar m² Quadratmeter nm Nanometer t Tonne TEUR Tausend Euro µg/m³ Mikrogramm pro Kubikmeter 49