Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1012114.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
16.10.14, 12:00
Aktualisiert
16.11.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. DS-00581/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
09.12.2014
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
10.02.2015
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
25.02.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig
Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2013
Vorschlag:
Der Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Jahr 2013 wird
zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Berichterstattung (siehe Anlage) wird über die Umsetzung der im
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 verankerten Maßnahmen bezogen auf das Jahr
2013 informiert. Sie dient der Selbstkontrolle der Verwaltung sowie der Information des Leipziger
Stadtrates, der Bevölkerung und im Weiteren der EU-Kommission (KOM). Die Berichterstattung
unterstützt zugleich die Erfüllung der im Luftreinhalteplan benannten Maßnahmen (M5.1 und M6.2)
hinsichtlich Selbstkontrolle und Öffentlichkeitstransparenz.
1. Ausgangssituation
Im Dezember 2009 hat die Stadt Leipzig einen neuen Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt. Dieser löste
den Luftreinhalteplan des Freistaates Sachsen für die Stadt Leipzig aus dem Jahr 2005 sowie den
Aktionsplan aus dem Jahr 2006 ab. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan enthält eine Reihe von
Maßnahmen, mit denen die Luftqualität in Leipzig verbessert werden soll. Primär geht es darum, den
Gesundheitsschutz zu verbessern und die für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) gesetzlich
vorgegebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten.
Die für PM10 zutreffenden Grenzwerte (für das Tages- und Jahresmittel der Massenkonzentration)
gelten seit dem Jahr 2005. Die für NO2 maßgebenden Grenzwerte (für das Stunden- und
Jahresmittel der Massenkonzentration) gelten seit dem Jahr 2010.
Zur Einhaltung des Grenzwertes für PM10 (Grenzwert für das Tagesmittel der Massenkonzentration)
wurde der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf Leipzig seitens der KOM im März 2010 eine
Fristverlängerung nach Artikel 22 der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL
2008/50/EG) gestattet.
An diese Fristverlängerung waren und sind gewisse Voraussetzungen geknüpft. So sind bspw. alle
verhältnismäßigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die eine Einhaltung bzw.
Unterschreitung der Grenzwerte nach Ablauf der gewährten Frist verlässlich erkennbar werden
lassen.
Die Fristverlängerung endete am 11. Juni 2011. Mit der Fristverlängerung konnte zugleich ein
seitens der KOM Anfang 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland geführtes
Vertragsverletzungsverfahren (Vertragsverletzung Nr. 2008/2191) wegen der anhaltenden
Grenzwertüberschreitungen bei PM10 in Leipzig gestoppt werden.
Da der Tagesgrenzwert für PM10 auch bis zum Ablauf der neuen Frist und in den Folgejahren 2012
und 2013 nicht eingehalten wurde, liegt derzeit erneut ein vertragsverletzender Zustand vor. Auch im
laufenden Jahr wurden bereits an der Messstation in der Lützner Straße 38 Tage, an der
Messstation Leipzig-Mitte 31 Tage und an der Messstation Leipzig-West 20 Tage mit einer
Überschreitung des Tagesgrenzwertes registriert (Stand: 15.11.2014). Erlaubt sind 35 Tage.
Im Zusammenhang mit der Verletzung des Tagesgrenzwertes für PM10 im Jahr 2011 erging ein
Schreiben der KOM mit Datum vom 26. April 2013 (Ergänzendes Aufforderungsschreiben –
Vertragsverletzung Nr. 2008/2191). Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich zum
Sachverhalt der Grenzwertüberschreitung und im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zu
äußern.
Die Stadt Leipzig übergab auf Anforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft (SMUL), zur Weiterleitung an die KOM, am 29. Mai 2013 eine tabellarische
Gesamtübersicht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen bezogen auf das Jahr 2011 und (bis dato
vorbehaltlich) 2012.
Mit Schreiben vom 26. November 2014 teilte die KOM der Bundesrepublik Deutschland mit, dass sie
der Auffassung ist, Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie (RL 2008/50/EG) nicht
nachgekommen. In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme verweist sie darauf, dass der
Tagesgrenzwert für PM10 u. a. im Gebiet „DEZNXX001A Leipzig“ seit Ablauf des
Ausnahmezeitraums nach Artikel 22 der RL 2008/50/EG bis mindestens 31. Dezember 2013 nicht
eingehalten wurde.
Zugleich fordert die KOM die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 258 Absatz 1 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um
dieser ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme binnen zwei Monaten nach ihrem
Eingang nachzukommen. Derzeit prüft das Amt für Umweltschutz in Abstimmung mit dem SMUL, in
welcher Form auf das Schreiben der KOM zu reagieren ist.
Analog wie schon zuvor für PM10 wurde im Jahr 2011 mit dem Luftreinhalteplan eine
Fristverlängerung zur Einhaltung des seit dem Jahr 2010 geltenden Grenzwertes für NO2 bei der
KOM beantragt. Mit Beschluss vom 20. Februar 2013 wurde der Bundesrepublik Deutschland für
Leipzig eine Fristverlängerung bis zum 01. Januar 2015 gewährt.
2. Erforderlichkeit der Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen
Um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Grenzwerte zu gewährleisten, ist es erforderlich, die im
Luftreinhalteplan benannten Maßnahmen auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) seitens der Verwaltung konsequent umzusetzen und deren
Umsetzung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen.
Neben der bestehenden gesetzlichen Bindungspflicht wurden die beteiligten Ämter/Dezernate mit
abschließender Lesung der Vorlage DS V/621 (Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig;
Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in der Umweltzone, Umsetzung der Maßnahmen des
Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 entsprechend der Zuständigkeit der Ämter) in
der DB OBM am 24.08.2010 an die pflichtgemäße Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen
des Luftreinhalteplans gebunden. Gleichzeitig wurden sie beauftragt, in eigener Verantwortung im
Rahmen der Haushaltsplanungen der kommenden Jahre die erforderlichen Haushaltsmittel
anzumelden (vgl. Beschlusspunkt 7 in DS-V/621). Ebenso wurden die Bürgermeister verpflichtet im
Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für die Unternehmen auf die Umsetzung der Maßnahmen
des Luftreinhalteplans hinzuwirken (vgl. Beschlusspunkt 8 in DS-V/621).
Der vorliegende Bericht soll in erster Linie Einsichten in die Bereiche aufzeigen, wo Defizite bei der
Umsetzung von Maßnahmen bestehen und zugleich deren konsequente Umsetzung einfordern.
Um dies an einem Beispiel näher zu verdeutlichen, sei auf die bislang nicht umgesetzte Maßnahme
M2.6 „Verstärkte Baustellenkontrollen“ verwiesen. In Kapitel 5 des Umsetzungsberichtes ist
ebenfalls erläutert und bildlich dokumentiert, dass Baustellen und zum Teil unzureichende
Emissionsminderungsmaßnahmen am Bau einen deutlichen Einfluss auf die PM10-Belastung in den
Jahren 2012 und 2013 hatten. 2012 wurde an der Messstation Leipzig-Mitte an 28 Tagen eine PM10Zusatzbelastung durch Bautätigkeit festgestellt. An insgesamt 6 Tagen verursachte sehr
wahrscheinlich Bautätigkeit in Nähe zur Messstation eine Überschreitung des Tagesgrenzwertes für
PM10. Ohne diese Überschreitungen wäre der Grenzwert für PM10 im Jahr 2012 unterschritten
worden. Auch im Jahr 2013 führte die Bautätigkeit zu 4 PM10-Überschreitungstagen.
Rechtlich gesehen, besteht keine Möglichkeit, baustellenbedingte Grenzwertüberschreitungen aus
der Gesamtstatistik der Überschreitungen eines Kalenderjahres herauszurechnen.
Aus diesem Grund sind Minderungsmaßnahmen im Bausektor besondere Bedeutung beizumessen,
was durch eine adäquate behördliche Kontrolle und Überwachung sichergestellt werden sollte.
Überwiegende Ursachen einer defizitären Umsetzung von Maßnahmen sind, wie auch im
vorangegangenen Berichtszeitraum festgestellt, aus Sicht des Amtes für Umweltschutz eine
begrenzte Finanzausstattung der Ämter und eingeschränkte Kapazitäten beim Personal.
In dem beigefügten Jahresbericht wird die Umsetzung der Maßnahmen erneut als nur befriedigend
eingeschätzt.
Eine Verbesserung der Luftqualität im Hinblick auf die Unterschreitung/Einhaltung von Grenzwerten
ist nur bei Umsetzung aller Maßnahmen des Luftreinhalteplans zu erreichen. Dabei sei auch an die
mit dem Jahr 2014 endende Frist zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid erinnert.
Es ist zu konstatieren, dass mit der jetzigen Entwicklung der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr
2015 nicht gehalten werden wird.
Vor diesem Hintergrund gilt es nicht nur die im Luftreinhalteplan umrissenen Maßnahmen intensiv
umzusetzen. Andere Planungen wirken ebenfalls positiv im Sinne der Luftreinhaltung und sollten
daher ambitioniert umgesetzt werden (z. B. Lärmaktionsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr und
öffentlicher Raum, Energie- und Klimaschutzprogramm). Der besondere Fokus ist dabei auf die
Stärkung des Umweltverbundes zu richten.
Anlage:
Umsetzungsbericht für das Jahr 2013
Die vorliegende Publikation wurde durch das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig erarbeitet und wird im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Leipzig herausgegeben.
Impressum
Herausgeber
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Amt für Umweltschutz
Tel.: 0341-123 3409
Fax: 0341-123 3405
E-Mail: umweltschutz@leipzig.de
Postanschrift:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
04092 Leipzig
Verantwortlich i. S. d. P.: Angelika von Fritsch
Redaktion:
Abt. Umweltvorsorge
Titelbild:
1, 2, 4, 5, 6 | M. Anhalt, L. Weiß
3 | D. Kalinovsky/shutterstock.com modifiziert durch Ungestalt GbR
7 | Freistaat Sachsen
Redaktionsschluss:
19.12.2014
Hinweise:
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Inhalt
Zusammenfassung............................................................................................................................................1
1 Einleitung......................................................................................................................................................2
Allgemeine Erläuterungen...................................................................................................................................2
Rechtliche Grundlagen........................................................................................................................................2
Erläuterungen zur Bewertung der Maßnahmen und zum Textverständnis.........................................................3
2 Beschlossene Maßnahmen des Luftreinhalteplans.................................................................................5
3 Erläuterungen zum Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen..............................................12
Verkehr ...........................................................................................................................................................12
Industrie und Gewerbe......................................................................................................................................29
Energie ...........................................................................................................................................................32
Raum- und Stadtplanung..................................................................................................................................33
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit....................................................................................................................35
Maßnahmenmanagement.................................................................................................................................37
4 Übersicht und Umsetzung der angestrebten Maßnahmen des Luftreinhalteplans............................39
5 Erläuterungen zur Entwicklung der Luftqualität.....................................................................................41
Feinstaub (PM10)................................................................................................................................................41
Stickstoffdioxid (NO2)........................................................................................................................................43
6 Wirkung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung........................................................................................45
Allgemeine Erläuterungen.................................................................................................................................45
Sondermessungen und deren Ergebnisse........................................................................................................45
7 Quellenverzeichnis.....................................................................................................................................46
Literatur
......................................................................................................................................................46
Rechtsvorschriften.............................................................................................................................................47
8 Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten..........................................................................................47
Abkürzungen.....................................................................................................................................................47
Einheiten ...........................................................................................................................................................49
Abbildungen
Abb. 1.
Zahlenmäßige Verteilung der Einzelmaßnahmen aus den jeweiligen Bereichen entsprechend der Kategorie: umgesetzt, teilweise umgesetzt und nicht umgesetzt,
bezogen auf das Jahr 2013............................................................................................................1
Abb. 2.
Prozentualer Anteil der Busse mit grüner Plakette im Linienbusbetrieb.......................................14
Abb. 3.
Anzahl der von der SWL geförderten Erdgasfahrzeuge...............................................................15
Abb. 4.
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für den Straßenunterhalt (in TEUR)............................15
Abb. 5.
Prozentualer Anteil moderner Niederflurfahrzeuge am Straßenbahnbestand..............................16
Abb. 6.
Fahrgastzahlen der LVB (in Mio.).................................................................................................19
Abb. 7.
Anzahl Jobticketnutzer..................................................................................................................19
Abb. 8.
Investitionen in das Straßenbahnnetz (in TEUR).........................................................................22
Abb. 9.
vorhandene Rasengleisfläche (in m²)...........................................................................................22
Abb. 10.
Anzahl Hybridbusse bei den LVB..................................................................................................22
Abb. 11.
Anzahl der jährlich neu errichteten Ladesäulen im Stadtgebiet...................................................24
Abb. 12.
Prozentualer Anteil der Großkehrmaschinen mit PM10-Technologie...........................................25
Abb. 13.
Prozentualer Anteil der Kleinkehr-maschinen mit PM10-Technologie..........................................25
Abb. 14.
Prozentualer Anteil der Abfallsammelfahrzeuge mit Standard der grünen Plakette.....................25
Abb. 15.
Anzahl zusätzlich gepflanzter Straßenbäume...............................................................................33
Abb. 16.
Anzahl der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von
50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von
2005 bis 2013 [LfULG, 2014]........................................................................................................42
Abb. 17.
Verteilung der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe
von 50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im
Jahr 2013 [LfULG, 2014]..............................................................................................................42
Abb. 18.
Jahresmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]..........................................................43
Abb. 19.
Monatsmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014]..................................................................44
Tabellen
Tab. 1.
Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)..........................................................2
Tab. 2.
Gesamtdarstellung der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] beschlossenen
Maßnahmen und Stand deren Umsetzung in den Jahren 2010-2013............................................5
Tab. 3.
Ergebnisse der Verkehrszählung an der B181/Sandberg............................................................28
Tab. 4.
Ergebnis der Verkehrszählung an der Käthe-Kollwitz-Straße.......................................................28
Tab. 5.
Jahresmittelwerte der Schadstoffkonzentration von PM10 an den verkehrsnahen
Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]..........................41
Tab. 6.
Einfluss von Bautätigkeit auf den Tagesmittelwert für PM10 an der Messstation
Leipzig-Mitte [Löschau et al., 2012, 2013, 2014]..........................................................................43
Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht verdeutlicht, dass viele der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] genannten Maßnahmen sich in der Umsetzung befinden oder bezogen auf den betrachteten Zeitraum der Berichterstattung das Jahr 2013 - bereits umgesetzt wurden. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen ist laufend und bedarf auch
weiterhin einer konsequenten Umsetzung. Dazu zählen Maßnahmen, wie bspw. die Erhöhung der Attraktivität
des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Radverkehrs oder des Carsharings.
Die auch im Jahr 2013 registrierten Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) an der Messstation in der
Lützner Straße und Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstation Leipzig-Mitte zeigen beispielhaft, dass eine Fortsetzung und Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität notwendig ist.
Bezüglich Feinstaub ist allerdings bemerkenswert, dass an der Messstation Leipzig-Mitte erstmals seit 2005 die
maximal zulässige Anzahl an PM10-Überschreitungstagen unterschritten wurde. Eine Ausnahme bildet nur das
Jahr 2009, wo die Messstation aufgrund eines Verkehrsunfalls längere Zeit außer Betrieb war, was eine geringere Anzahl an Überschreitungstagen begünstigte.
Die ebenfalls leicht gesunkenen, aber immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die maßgeblich vom Kraftfahrzeugverkehr verursacht werden, bleiben problematisch.
Mit der lang erwarteten Inbetriebnahme des City-Tunnels im Dezember letzten Jahres wurde das Nahverkehrsangebot im Ballungsraum Leipzig deutlich verbessert, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung des
motorisierten Individualverkehrs erwartet wird.
Im Resümee zeichnet sich wie auch im Jahr 2012 ein befriedigendes Bild der im Jahr 2013 und bis dahin erbrachten Leistungen mit einer geringfügigen Steigerung zum Vorjahr ab. Eine Verbesserung der Luftqualität im
Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte ist jedoch nur bei Umsetzung aller Maßnahmen zu erreichen.
Abb. 1. Zahlenmäßige Verteilung der Einzelmaßnahmen aus den jeweiligen Bereichen entsprechend
der Kategorie: umgesetzt, teilweise umgesetzt und nicht umgesetzt, bezogen auf das Jahr 2013
1
1 Einleitung
Allgemeine Erläuterungen
Die Stadt Leipzig steht wie viele andere Kommunen im Bereich der Luftreinhaltung vor der Herausforderung,
Sorge dafür zu tragen, dass die gesetzlich geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht überschritten werden, was in den zurückliegenden Jahren nicht gelang.
PM10 und NO2 sind jedoch nicht die einzigen Problemfelder, denen es sich insbesondere im Verkehrsbereich zu
widmen gilt.
Neben der Verbesserung der Luftschadstoffsituation ist auch die Verringerung der Lärmbelastung ein Handlungsschwerpunkt im Bereich „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ des städtischen Zielsystems. Zudem gewinnt
der Klimaschutz als eine der zentralen Fragen des 21. Jahrhunderts sowie die notwendigen Anpassungen an
den Klimawandel auch für das Handeln auf der Ebene der Stadt Leipzig zunehmend an Bedeutung.
Viele der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bewirken auch eine Verminderung der Lärmbelastung, was dem im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] verfolgten integrativen Ansatz entspricht.
Vor diesem Hintergrund ist es um so dringlicher, ihre Umsetzung konsequent weiter zu verfolgen.
Die vorliegende Berichterstattung über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen dient der Selbstkontrolle der
Verwaltung im Rahmen der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und zugleich als Steuerungsinstrument.
Darüber hinaus wird über die Entwicklung der Luftbelastung informiert.
Wie bereits im letztjährigen Bericht, bleibt die Vorstellung der aktuellen Ergebnisse aus den wissenschaftlichen
Untersuchungen zur Wirkung der Luftreinhaltemaßnahmen, insbesondere der Umweltzone, offen. Der Untersuchungsbericht des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie war bei Abschluss des vorliegenden
Berichts noch nicht fertig gestellt.
Rechtliche Grundlagen
Die Beurteilung der Luftqualität erfolgt nach der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL
2008/50/EG), die mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die 39. BImSchV enthält u. a. die relevanten Grenz- und Zielwerte einschließlich vorgegebener Toleranzmargen. Für die in Leipzig problematischen Luftschadstoffe PM10 und NO2 gelten die in Tab. 1 genannten Grenzwerte.
Tab. 1.
Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)
Schadstoff
Kenngröße
Einheit Grenzwert u. in Klammern
Gültigkeit des
zulässige Überschreitungen Grenzwertes
im Kalenderjahr
Feinstaub (PM10)
24-Stunden-Wert
µg/m³
50 (35)
Jahresmittelwert
µg/m³
40
Stickstoffdioxid (NO2) 1-Stunden-Wert
µg/m³
200 (18)
Jahresmittelwert
µg/m³
40
seit 01.01.2005
seit 01.01.2010
Nach Artikel 22 der RL 2008/50/EG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Frist zur
Einhaltung der in Tab. 1 genannten Grenzwerte beantragt werden. Dabei ist in einem Luftreinhalteplan nachzuweisen, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um die Grenzwerte bis zum Ablauf der neuen Frist
einzuhalten.
2
Für die Stadt Leipzig wurde seitens der EU-Kommission (KOM) im März 2010 eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Tagesgrenzwertes für PM10 genehmigt. Diese Frist endete im Juni 2011. Da der Tagesgrenzwert für
PM10 auch bis heute nicht eingehalten wurde, liegt derzeit ein vertragsverletzender Zustand vor.
Mit Beschluss vom 20.02.2013 genehmigte die KOM für Leipzig ebenfalls eine Fristverlängerung zur Einhaltung
des Grenzwertes für das Jahresmittel von NO2. Diese Frist endet am 01.01.2015.
Der Luftreinhalteplan entfaltet keine Außenwirkung. Er bindet jedoch gemäß § 47 Abs. 6 BImSchG die zuständigen Ämter und Organisationseinheiten der Stadt Leipzig an die Umsetzung der in ihm benannten Maßnahmen.
Der hier vorliegende Bericht soll in erster Linie Einsichten vermitteln und die Bereiche aufzeigen, wo Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung von Maßnahmen besteht.
Erläuterungen zur Bewertung der Maßnahmen und zum Textverständnis
Bei der Wiedergabe aller Informationen wurde Wert auf eine möglichst kompakte Darstellung und auf einfache
Lesbarkeit gelegt. Dennoch erscheint es angebracht, einige nähere Erläuterungen insbesondere zur vorgenommenen Bewertung zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen zu geben.
Die gesamte Darstellung beruht im Wesentlichen auf den Mitteilungen der für die Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen zuständigen Ämter sowie städtischen Betriebe.
Die tabellarische Gesamtübersicht aller Maßnahmen enthält einen Indikator, welcher den Stand der Umsetzung
- teilweise Umsetzung,
- überwieder jeweiligen Maßnahme visuell klassifiziert ( - keine Umsetzung,
gende Umsetzung). Bei dem Indikator handelt es sich je nach Maßnahme um eine teilweise kombiniert qualitativ/ quantitative Einschätzung mit dem Ziel, auf einem Blick zu vermitteln, an welcher Stelle ggf. Nachholbedarf
besteht bzw. was bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass im Luftreinhalteplan vorgesehen ist, verschiedene Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen. Der Indikator sollte daher auch korrespondierend mit den Angaben in der Spalte „Zeitplan der Realisierung“ gelesen werden.
Die Bewertung der Umsetzung jeder Maßnahme orientiert sich an den Anforderungen des Luftreinhalteplans
und den erzielten Ergebnissen und Aktivitäten innerhalb des diesem Bericht zu Grunde liegenden Zeitraums –
dem Jahr 2013. Darüber hinaus wird der bis zum jeweiligen Berichtsjahr erreichte Stand der Umsetzung mit berücksichtigt. Teilweise werden, dem besseren Verständnis dienend, auch Aktivitäten in jüngerer Zeit oder in zukünftigen Zeiträumen liegend erwähnt.
Maßnahmen, die in einem Berichtsjahr umgesetzt wurden und für die es keinen unmittelbaren Umsetzungsbedarf in den darauffolgenden Berichtsjahren gab, wurden, bezogen auf diese Berichtsjahre, dennoch als umgesetzt bewertet. Dies sei an einem Beispiel näher verdeutlicht. Die Maßnahme M1.12 – Einführung einer Umweltzone – wurde im Jahr 2011 umgesetzt. Obwohl sich an der Maßnahme inhaltlich nichts geändert hat, denn in
den Folgejahren wurde weder erneut eine Umweltzone eingeführt noch die bestehende modifiziert, wird die
Maßnahme in den Jahren nach 2011 als umgesetzt bewertet.
Die in diesem Bericht als teilweise umgesetzt klassifizierten Maßnahmen sind jene Maßnahmen, deren Umsetzungsziel noch nicht erreicht wurde. Hierzu zählt bspw. die Ausrüstung aller Abfallsammelfahrzeuge der Stadtreinigung mit einem Partikelfilter.
Als ebenfalls nur teilweise umgesetzt bewertet wird der bei öffentlichen Bauaufträgen geforderte Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge. Bei dieser Maßnahme wurde die Bewertung gegenüber dem Umsetzungsbericht 2011 [Stadt Leipzig, 2012] geändert. Die anteilige Umsetzung liegt darin begründet, dass es bspw.
bei der Vergabe von Hochbaumaßnahmen eine Vorgabe in den zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt
Leipzig gibt. Allerdings sind die Regelungen im Hinblick auf einheitliche Standards wenig konkret und nicht praxistauglich.
Darüber hinaus gibt es zielorientiert offene Maßnahmen. Gab es im Berichtsjahr keine Aktivitäten, wurde betrachtet, was bislang in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurde und bewertet, ob die Wirkung dieser Aktivitäten noch Bestand hat. Wenn dies der Fall ist, wurde die Maßnahme als teilweise umgesetzt bewertet.
Ein Bsp. hierfür ist die Maßnahme M1.15 bei der es um die Beschaffung von Hybridbussen geht. Im Jahr 2011
wurden 18 Hybridbusse angeschafft. Die Maßnahme wurde bezogen auf das Jahr 2011 als überwiegend umgesetzt klassifiziert. Im Jahr 2012 und 2013 kamen keine weiteren Hybridbusse dazu. Die im Jahr 2011 ange-
3
schafften Hybridbusse sind aber nach wie vor im Linieneinsatz. Deshalb wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt bewertet.
Daneben gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die, bezogen auf den jeweiligen Berichtszeitraum, nicht umgesetzt wurden. Der überwiegende Grund hierfür ist deren ungesicherte oder unzureichende Finanzierung.
Beispielhaft dafür sind die geplante Intensivierung von Baustellenkontrollen oder die Neuauflage der „Aktion
Klettermax“ zur Fassadenbegrünung.
Der für die Jahre 2010 bis 2012 angegebene Indikator wurde aus den vorhergehenden Berichten nachrichtlich
übernommen.
Die zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahme benannten Kosten wurden teilweise aktualisiert und können daher von den Angaben im Luftreinhalteplan abweichen.
4
2 Beschlossene Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Das vorliegende Kapitel bietet eine umfassende Gesamtschau aller Maßnahmen der Luftreinhalteplans und gibt zu jeder Maßnahme eine symbolisierte Einschätzung
zum jeweiligen Stand der Umsetzung.
Tab. 2.
Nr.
Gesamtdarstellung der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] beschlossenen Maßnahmen und Stand deren Umsetzung in den Jahren 2010-2013
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
Verkehr
M1.1
Straßenbaumaßnahmen
2013-2014
M1.2
Förderung von ÖPNV
nicht genau bezifferbar
M1.3
Ausrüstung aller ÖPNV-Busse mit Partikelfilter
für Nachrüstung keine
LVB
Mittel eingeplant
M1.4
Unterstützung bei der Umstellung des kommunalen
und gewerblichen Fuhrparks auf schadstoffreduzierte
Antriebe/Fahrzeuge, u. a. wird die Erarbeitung eines
Förderprogramms mit einem Finanzbudget von 200
TEUR geprüft
M1.5
M1.6
5.685 TEUR
Stadt Leipzig
2009-2015
Stadt Leipzig,
LVB
lfd.
lfd.
x
x
x
2012-2014
ca. 3.726
Stadt Leipzig*, 2010 ff.
TEUR für Kommunal- SWL
fahrzeuge
Priorisierung von Straßenbelagsarbeiten unter Berück- 5.735 TEUR
sichtigung möglicher Entlastungseffekte für die Immissionssituation; keine Verschlechterung Straßenzustand
Stadt Leipzig
Weiterentwicklung des Parksystems (Bewirtschaftung,
P+R, Leitsystem)
Stadt Leipzig
40,5 TEUR
x
lfd.
x
lfd.
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
5
6
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M1.7
M1.8
M1.9
Fortführung Straßenbahnausbauprogramm
bis 2018
160.000 TEUR
(50 % Förderung avisiert)
LVB
lfd.
x
Weitere Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch vernicht genau bezifferstärktes Marketing, Firmenabo, Großveranstaltungen
bar
mit ÖPNV-Ticket-Vertrag, Mobilitätsmanagementinitiativen/ Fahrgemeinschaften in Betrieben, Mobilitätsinitiativen im Leipziger Umland zur Förderung des Umweltverbundes, Optimierung des S-Bahn-Netzes nach
Fertigstellung des City-Tunnels; Steigerung der Attraktivität des Fußgängerverkehrs
Stadt Leipzig*, lfd., 2012
LVB*, SWL
(Citytunnel)
Verwendung von 10 % der Haushaltsmittel des Straßenbaus (Neubau und Sanierung im Haupt- und Nebenstraßennetz ohne Brückenbau) für Rad- und Fußgängerverkehr
Stadt Leipzig
709,5 TEUR
x
lfd.
x
M1.10 Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge des
ÖPNV sowie der Stadtreinigung in stark schadstoffbelasteten Gebieten
kein Bedarf
Stadt Leipzig,
LVB*, SRL*
lfd.
M1.11 Prüfung und Umsetzung gebietsbezogener Verkehrsbeschränkungen (z. B. Lkw-Durchfahrverbote)
kein Bedarf
Stadt Leipzig
bei Bedarf
M1.12 Einführung einer Umweltzone
160,5 TEUR
Stadt Leipzig
2011
x
M1.13 Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknoten- kein Bedarf, Maßnah- Stadt Leipzig,
punkt B2/A38 (Ableitung Zielverkehr GVZ Leipzig Nord me soweit möglich
Autobahnamt
über A38/A14) sowie generelle Prüfung des Wegweiabgeschlossen
Sachsen*
2010
x
x
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
sungskonzeptes für Ziele mit überregionaler Bedeutung und für Fernziele
bis 2018
M1.14 Weiterer Ausbau und Modernisierung des ÖPNVNetzes
ca. 150.000
TEUR
LVB
lfd.
M1.15 Ergänzung/Erneuerung der Fahrzeugflotte für den
ÖPNV bei der LVB durch die Beschaffung von Hybridbussen
k. A.
LVB
ab 2011 bis
2015
M1.16 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modell- k. A.
vorhaben „Förderprogramm Modellregion Elektromobilität“ mit einem Busförderprojekt
LVB
M1.17 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität“ mit einem Projekt zum Einsatz von Elektroantrieben im kommunalen Fuhrpark sowie der LVV
Stadt Leipzig*, ab 2009
LVV, SWL,
LVB
keine Mittel eingeplant, E-Fahrzeuge
werden erst ab 2015
wieder beschafft
x
x
ab 2009
x
M1.18 Steigerung der ÖPNV-Attraktivität durch Einführung der 1.200 TEUR
Leipzig-Pass-Mobilcard („Sozialticket“)
Stadt Leipzig*, ab 08/2009
LVB
M1.19 Erneuerung der Kehrmaschinenflotte der Stadtreinigung durch PM10-arme Fahrzeuge
ca. 9 TEUR Mehrkosten pro Fahrzeug
SRL
M1.20 Ausrüstung aller Müllfahrzeuge der Stadtreinigung mit
einem Partikelfilter
keine Kosten benannt SRL
bis 2015
M1.21 Fortschreibung des Konzeptes „Autoarme Innenstadt“
keine Mittel bewilligt
ab 2009
Stadt Leipzig
ab 2008 bis
2012
x
x
x
x
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
7
8
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M1.22 Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs (Erhöhung
der Anzahl an Fahrradabstellanlagen, Sanierung/ Aufstellung Fahrradwegweisungen, Öffentlichkeitsarbeit)
Mitteleinsatz in Angaben zu M1.9 und
M5.1 enthalten
Stadt Leipzig
ab 2009
M1.23 Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich
von Großbaustellen
kein Bedarf
Stadt Leipzig
bei Bedarf
M1.24 Prüfung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen auf hoch belasteten Straßenabschnitten
4,7 TEUR
Stadt Leipzig
bei Bedarf
x
M1.25 Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners und Imple- kein Bedarf (Anschaf- Stadt Leipzig
mentierung in das bestehende Verkehrsmanagement- fung abgeschlossen)
system
ab 2008
M1.26 Förderung von Carsharing
kein Bedarf
Stadt Leipzig
ab 2009
M1.27 Verkehrsreduzierung an Abschnitten der B 181, Dufourstraße, Harkortstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Rödelstraße, Lützner- und Berliner Straße; Durchfahrverbot für Lkw > 12 Tonnen in der Harkortstraße
im HH nicht explizit
planbar
Stadt Leipzig
ab 2010
x
x
x
x
x
Gewerbe und Industrie
M2.1
Besondere Berücksichtigung der Feinstaub- und Stick- kein Bedarf
stoffdioxidbelastung bei Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren
Stadt Leipzig
M2.2
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge kein Bedarf
bei öffentlichen Bauaufträgen
Stadt Leipzig
lfd.
M2.3
Ertüchtigung der Gasturbinen im GuD-Heizwerk Nord
durch Einbau moderner Brenner
SWL
2012
ca. 2.500 TEUR (bei
Umsetzung)
lfd.
x
x
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M2.4
Baustellen: Reifenwaschanlage bei großen Baustellen, kein Bedarf
vorübergehende Zuwegungen mit Asphaltdecke
M2.5
Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich
Stadt Leipzig
bei Bedarf
x
nicht explizit ausweis- Stadt Leipzig*, bei Bedarf
bar, da in Bauneben- SRL
kosten enthalten
x
M2.6
Verstärkte Baustellenkontrollen
keine Mittel bewilligt
Stadt Leipzig
ab 2010
x
M2.7
Restriktive Genehmigung von Feuerwerken
kein Bedarf
Stadt Leipzig
ab 2008
x
Energie
M3.1
Erstellung eines neuen Energie- u. Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms
ca. 27 TEUR
Stadt Leipzig
2009 bis
2010
M3.2
Erstellung einer „Energieleitlinie“ für Neubau und Sanierung kommunaler Gebäude
kein Bedarf
Stadt Leipzig
2009
x
x
Raum- und Stadtplanung
M4.1
Schadstoffbegrenzung für Energieträgernutzung (Bauleitplanung), Prüfung der Kontrollmöglichkeit
kein Bedarf
Stadt Leipzig
lfd.
M4.2
Verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand (Vermeidung unbefestigter, vegetationsloser
Flächen) – Erhöhung des Baumbestandes um 5.000
Bäume bis 2015 und Erhalt des Altbaumbestandes
50 TEUR
Stadt Leipzig
bis 2015
x
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
9
10
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M4.3
Darstellung der Immissionsschutzbelange im Landschaftsplan (z. B. Immissionsschutzpflanzungen)
kein Bedarf
Stadt Leipzig
lfd.
M4.4
Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflächen (z. B. „Urbaner Wald“)
363 TEUR (größtenteils Förderung, 12
TEUR Eigenanteil)
Stadt Leipzig
2009 bis
2012
Neuauflage der Aktion zur Fassadenbegrünung „Aktion Klettermax“; Prüfung der Möglichkeit einer Intensivierung von Dachbegrünungen
keine Mittel bewilligt
Stadt Leipzig
Prüfung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen in stark schadstoffbelasteten Straßenräumen
kein Bedarf
Stadt Leipzig
ab 2010
ca. 12 TEUR
Stadt Leipzig
ab 2009
M4.5
M4.6
x
x
ab 2010
x
x
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
M5.1
M5.2
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf
Maßnahmen des Luftreinhalteplanes und Klimaschutzes
x
Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik –
kein Bedarf
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur weiteren
Verbesserung der Kfz-Abgasstandards (Druck auf die
Fahrzeughersteller) sowie Schaffung finanzieller Anreize zur Kraftfahrzeugmodernisierung
Stadt Leipzig*, ab 2009
SMUL
x
Maßnahmenmanagement
M6.1
Priorisierte Einordnung der zur Realisierung geplanter
Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung
kein Bedarf
x
alle Ämter/
Betriebe
ab 2009
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2013
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2013)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan der Wirkungseintritt Umsetzung
Realisierung
keine
laut LRP
teilweise
überwiegende
wortlich)
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M6.2
Berichterstattung der zuständigen Ämter über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
kein Bedarf
alle Ämter/
Betriebe
M6.3
Kontrolle der lufthygienischen Wirkung der realisierten
Maßnahmen
kein Bedarf bzw. k. A. Stadt Leipzig*, ab 2011
LfULG*
M6.4
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die mit der
Durchführung der Maßnahmen betrauten Ämter
keine zusätzlichen
Mittel bewilligt
Stadt Leipzig
ab 2011
bei Bedarf
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
11
3 Erläuterungen zum Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen
Verkehr
M1.1
Straßenbaumaßnahmen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2013 wurde mit dem weiteren Ausbau der Lützner Straße von der Plautstraße bis zur
Henriettenstraße (Stadtbahnlinie 15, Bauabschnitt 20.2) begonnen. Der Bau wird anteilig durch
Fördermittel finanziert, der städtische Anteil beträgt ca. 3.900 TEUR.
Ebenfalls wurde in 2013 mit der Erneuerung der Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und
Torgauer Straße begonnen. Der Bau wird anteilig durch Fördermittel finanziert, der städtische Anteil beträgt ca. 1.785 TEUR.
Die umfassende Sanierung der Könneritzstraße wird voraussichtlich erst ab dem Jahr 2015 mög-
lich sein.
Fazit:
M1.2
In der Gesamtschau der im LRP (S. 65, Tabelle 26) benannten Baumaßnahmen können
diese als mehrheitlich umgesetzt bewertet werden. Bislang nicht realisiert werden konnte
die Sanierung der Könneritzstraße im Bereich Holbeinstraße bis Oeserstraße. Der Ausbau
der Wurzner Straße erfolgt derzeit.
Förderung von ÖPNV
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
LVB
MDV
Die Neuausrichtung des MDV-Tarifs im Jahr 2012 hat sich im Jahr 2013 bewährt. Die in das ABO
„Basis“ überführte ABO-Monatskarte, bietet unter anderem eine ausgeweitete Mitnahmemöglichkeit ab 17 Uhr, statt bisher 19 Uhr. Das ABO „Basis 10-Uhr“ gilt künftig am Wochenende und an
Feiertagen rund um die Uhr. Mit Einführung weiterer neu entwickelter ABO-Produkte erfolgte eine
Ausrichtung an individuellen Mobilitätsbedürfnissen. Die Tages- bzw. Gruppenkarte wurde hinsichtlich der Personenzahl (1, 2, 3, 4 oder 5 Personen) flexibilisiert.
Die Kooperation mit dem Carsharing-Anbieter teilAuto wurde auch im Jahr 2013 zur Stärkung des
Umweltverbundes fortgesetzt. Seit 2011 ist ein monetärer Nachlass beim MDV-Abo und auch bei
teilAuto vereinbart, wenn der Kunde sowohl bei teilAuto als auch bei einem Verkehrsunternehmen
eine Mitgliedschaft bzw. einen Abo-Vertrag schließt.
Die Zugriffszahlen des handybasierten Auskunfts- und Ticketing-Systems easy.GO erhöhten sich
in 2013 weiter. Die Anwendung („App“) ermöglicht Kunden verbundweite Fahrplanauskünfte und
bargeldlosen Ticketerwerb sowie eine adressscharfe Verbindungssuche, Ortung der nächst gelegenen Haltestelle und Erwerb der Anschlusstickets. Darüber hinaus werden Verkehrsinformationen zu Baumaßnahmen und ad hoc über Störungen sowie Echtzeitdatenauskünfte der DB Regio (Info zu tatsächlichen Abfahrtszeiten) gegeben. Im Jahr 2013 nutzten monatlich im Durchschnitt bereits 76.000 Fahrgäste im Verbund den Informations- und Ticketing-Service der App.
Mit der Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes ist es auch gelungen eine Regelung
für die Schülerinnen und Schüler in Leipzig zur Nutzung des SPNV mit der SchülerCard bzw.
SchülerMobilCard zu finden. Bis August 2014 kann das SPNV-Netz in Leipzig mitgenutzt werden,
im neuen Schuljahr erfolgt eine vollständige Integration in den MDV-Tarif, so dass dann alle öffentlichen Verkehrsmittel in Leipzig und einer angrenzenden Tarifzone von den Schülerinnen und
Schülern genutzt werden können.
12
LVB
In 2013 wurde der behindertengerechte Ausbau von Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Stadt-
gebiet fortgeführt.
- Straßenbahnhaltestellen: Bayerischer Bahnhof, Härtelstraße (Restleistung), Hildebrandstraße,
S-Bahnhof Connewitz
- Bushaltestellen: z. B. Schenkendorfstraße, August-Bebel-/Kurt-Eisner-Str., Fockestraße,
Mockau West, Schildberger Weg
Das Bedienungsangebot im Straßenbahn- und Busnetz blieb 2013 gegenüber dem Vorjahr weit-
gehend unverändert. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurden die Fahrplanzeiten an
ausgewählten Verknüpfungspunkten auf das neue Mitteldeutsche S-Bahn-Netz ausgerichtet. Der
im Dezember 2012 testweise samstags auf drei Straßenbahnlinien eingeführte 10-Minuten-Takt
wird fortgeführt. Eine Entscheidung über eine betriebswirtschaftlich darstellbare Ausweitung auf
weitere Straßenbahnlinien kann noch nicht getroffen werden und ist von der Entwicklung der Fahrgastzahlen nach Inbetriebnahme des City-Tunnels abhängig. Die Ersatzangebote für die bis Dezember 2013 ausgesetzte S-Bahnlinie S1 nach Grünau endeten planmäßig mit Inbetriebnahme
des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes am 15.12.2013.
Durch erfolgreiche Projekte im Rahmen von Förderprogrammen des BMU, BMVBS und Frei-
staates Sachsen sind seit 2011 insgesamt 19 Hybridbusse im Linienverkehr eingesetzt. Diese
haben, ebenso wie weitere Neufahrzeuge, alte Linienbusse ersetzt. Im Jahr 2013 wurden 30 Gelenk-Dieselbusse mit dem Abgasstandard EEV-Standard in den Dienst gestellt.
Fazit:
M1.3
Die o. g. Teilmaßnahmen fördern die Akzeptanz und damit Nutzung des ÖPNV
(Bus/Bahn). Zukünftig sollten neue Finanzierungskonzepte jährliche Tariferhöhungen
möglichst vermeiden, um die Attraktivität des ÖPNV nicht zu gefährden.
Bei der Förderung von ÖPNV handelt es sich um eine laufende Maßnahme, die permanente Umsetzung erfährt. Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Ausrüstung aller ÖPNV-Busse mit Partikelfilter
Umsetzung/Information durch:
LVB
83 % der eingesetzten Busse im Stadtlinienverkehr und 50 % der Busse im Regionalverkehr ver-
fügten zum 31.12.2013 über eine grüne Plakette. Ausgehend vom Start der Umweltzone stieg der
Anteil an Bussen mit grüner Plakette im gesamten Linienbusbetrieb, der die Umweltzone berührt,
auf 74 % (Abb. 2). Nach dem Übergang der meisten Regionalbuslinien zur Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH (PVM) und der damit einhergehenden Fahrzeugübergabe erhöhte sich
mit Beginn 2014 der Anteil an Linienbussen mit grüner Plakette in der Leipziger Umweltzone weiter erheblich.
Das Fahrzeugerneuerungskonzept führt schrittweise zur Aussonderung von Altfahrzeugen und
durch die Beschaffung von Linienbussen mit Abgasnormen größer/gleich Euro 5 zur Reduzierung
der fahrzeugspezifischen Abgasemissionen. Der nachträgliche Einbau von Partikelfiltern in Altfahrzeugen wird aufgrund der Unwirtschaftlichkeit und Risiken nicht befürwortet.
Die Ersatzbeschaffung für Altfahrzeuge erfolgt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages,
den die LeoBus GmbH (selbständige Tochtergesellschaft der LVB) mit der Stadt Leipzig auf Grund
der Umweltzone geschlossen hat. Dieser sieht eine schrittweise Umstellung des gesamten Busfuhrparks bis spätestens Ende 2016 auf die grüne Plakette vor. Mit den im Jahr 2013 neu beschafften 30 Gelenkbussen (EEV) konnten die geplanten Ziele zur Verbesserung der Abgasstandards im Linienbusverkehr übertroffen werden.
13
Stadt
Leipzig
Neben der LeoBus GmbH haben drei weitere Unternehmen, welche Busse im Rahmen des öffent-
lichen Personennahverkehrs betreiben, öffentlich-rechtliche Verträge mit der Stadt Leipzig abgeschlossen. Diese sehen ebenfalls eine Umstellung der jeweiligen Busflotten auf die grüne Plakette
bis spätestens Ende 2016 vor.
Fazit:
M1.4
Die Umsetzung der Maßnahme M1.3 kann als fortlaufend eingeschätzt werden und wird
weiterhin als teilweise umgesetzt klassifiziert.
Unterstützung bei der Umstellung des kommunalen und gewerblichen Fuhrparks auf schadstoffreduzierte Antriebe/Fahrzeuge, u. a. wird die Erarbeitung eines Förderprogramms mit
einem Finanzbudget von 200 TEUR geprüft
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Sowohl die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Flottendurchschnitt beim CO2-Ausstoß (RB-
V-1030/11) ist Schwerpunkt bei der Bewirtschaftung des Verwaltungsfuhrparks, als auch die Kompensation der Fahrzeuge, welche nicht über eine grüne Plakette verfügen. Können alte Dienstkraftfahrzeuge nicht entfallen, sondern müssen zur notwendigen Aufgabenerledigung ersetzt
werden, haben bei der Neubeschaffung Elektrofahrzeuge bzw. (in ihrer Fahrzeugklasse) sehr
schadstoffarme Fahrzeuge Vorrang.
Bis 31.12.2014 werden alle Dienstkraftfahrzeuge, die keine grüne Plakette tragen, ausgesondert.
Ausgenommen hiervon ist die Branddirektion.
Ein Förderprogramm zur Unterstützung der Umrüstung gewerblicher Fuhrparks auf schadstoffar-
me Antriebe konnte bislang nicht realisiert werden.
SWL
Im Jahr 2013 wurde die Umrüstung von 27 Fahrzeugen auf umweltschonenden Erdgasantrieb mit
einem Finanzvolumen von ca. 13 TEUR gefördert (Abb. 3). Seit Mai 2013 gilt eine neue Förderprämie in Form eines 400 kg-Erdgas-Tankgutscheins.
Seit Beginn des Förderprogramms wurden bis zum 31.12.2013 insgesamt 510 Erdgasfahrzeuge
gefördert.
Auf Grund der Umweltzone wurde im Eigenfuhrpark der Bestand von 6 Nutzfahrzeugen ohne grü-
ne Plakette auf 3 Fahrzeuge reduziert. Im selbst genutzten Bestand gibt es 12 Elektrofahrzeuge,
davon sind 5 Nutzfahrzeuge. Der Nutzfahrzeugmietbestand lag per 31.12.2013 bei 119 Fahrzeugen, davon 56 Erdgasfahrzeuge. Der Pkw-Bestand fährt durchgängig mit grüner Plakette.
Im Bereich der Elektromobilität wurde ein Förderprogramm zur Errichtung von Ladesäulen bei Pri-
vatkunden aufgelegt. Allerdings wurde dieses im Jahr 2013 noch nicht nachgefragt.
14
Fazit:
M1.5
Ein städtisches Förderprogramm zur Unterstützung der Umrüstung gewerblicher Fuhrparks auf schadstoffarme Antriebe wurde bislang nicht aufgelegt. Deshalb wird die Maßnahme als nur teilweise umgesetzt bewertet. Die Umsetzung eines Förderprogramms
wird jedoch weiter verfolgt, dies jedoch ggf. unter einem abweichenden Fördergegenstand.
Priorisierung von Straßenbelagsarbeiten unter Berücksichtigung möglicher Entlastungseffekte für die Immissionssituation; keine Verschlechterung für den Straßenzustand
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Für den Straßenunterhalt standen im Haushalt 2013 insgesamt 5.735 TEUR zur Verfügung (Abb.
4). Darin enthalten sind 1.792 TEUR für die Beseitigung der Winterschäden. Obwohl mehr Mittel
als im Jahr zuvor zur Verfügung standen, wiesen die Instandsetzungsarbeiten weiterhin nur punktuellen Charakter auf und betrafen vorrangig immissionsseitig stark belastete Hauptverkehrs- und
Haupterschließungsstraßen.
Zusätzlich zu den punktuellen Instandsetzungen konnte im Rahmen des umfangreichen Decken-
bauprogramms im Jahr 2013 lediglich das Vorhaben Brückenstraße zwischen Dieskaustraße und
Ortsdurchfahrtsgrenze realisiert werden. Hierzu wurden Fördermittel und ein städtischer Anteil in
Höhe von ca. 103 TEUR verwandt.
Fazit:
Die erforderlichen Ausgaben für die Instandsetzung von Straßen wurden, an den Vorgaben des Luftreinhalteplanes gemessen, erreicht. Deshalb wird die Maßnahme als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
15
M1.6
Weiterentwicklung des Parksystems (Bewirtschaftung, P+R, Leitsystem)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die im Jahr 2010/2011 erarbeitete und beschlossene Parkgebührenverordnung (RBV-773/11) gilt
fort. Mit ihr geht, insbesondere in den Zonen 1 (Innenstadt) und 2 (Gebiet etwa innerhalb des Tangentenvierecks bzw. Stadtbezirks Mitte), eine deutliche Anhebung der Parkgebühren einher.
Im Jahr 2013 wurde im Zuge der Umsetzung der „Sofortmaßnahmen zum Nutzungskonzept zum
öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums“ für die P+R-Plätze Plovdiver Straße, Völkerschlachtdenkmal, Neue Messe und Schönauer Ring die Wegweisung ergänzt bzw. erneuert. Die
dabei realisierte durchgängige Namensnennung auf den Wegweisern verbessert die Orientierung
und Bewerbung der P+R-Plätze.
Von der B 181 kommend wurde eine zusätzliche Route zum P+R-Platz Plovdiver Straße ange-
ordnet.
Auf verschiedenen P+R-Plätzen wurden Verbesserungen durchgeführt bzw. sind noch geplant.
Dazu zählen Belagsverbesserungen und die Erneuerung der Fußgängerwegweisung zur nächsten
Straßenbahnhaltestelle. Am P+R-Platz Schönauer Ring wurde die bisher kaum genutzte zweite
Fläche aufgewertet und beschildert.
Eine Aufwertung der P+R-Plätze durch bspw. ein Kombiticket P+R/ÖPNV wird als langfristige Auf-
gabe gesehen. Auch im Jahr 2013 wurde diese Maßnahme nicht aufgegriffen.
LVB
Das Zoo Leipzig MobilTicket wird weiter angeboten und von den Zoobesuchern angenommen.
Fazit:
M1.7
Die Aufwertung der P+R-Plätze wird als langfristige Aufgabe gesehen. Aufgrund noch vorhandener Potentiale zur Errichtung weiterer P+R-Plätze sowie Aufwertung bestehender
Plätze, wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt klassifiziert.
Fortführung des Straßenbahnausbauprogramms
Umsetzung/Information durch:
LVB
Der Bestand an aktiven Straßenbahnfahrzeugen beträgt 308 Stück zum 31.12.2013.
Im Jahr 2013 wurde der Anteil moderner Niederflurfahrzeuge auf 57 % erhöht (Abb. 5). Tatrafahr-
zeuge wurden weiter schrittweise ausgesondert. Aus Rostock wurden fünf gebrauchte Niederflurbeiwagen beschafft, um den Niederfluranteil weiter zu steigern. Die Fahrzeuge stehen kurz vor
der Inbetriebnahme.
Fazit:
16
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Ziel ist es, alle alten Tatrabahnen bis 2018 schrittweise abzulösen und die Gesamtattraktivität des schienengebundenen ÖPNV durch nutzerfreundliche Fahrzeuge und Haltestellen sowie Reisezeitverkürzungen zu steigern. Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert.
M1.8
Weitere Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch verstärktes Marketing, Firmenabo, Großveranstaltungen mit ÖPNV-Ticket-Vertrag, Mobilitätsmanagementinitiativen/Fahrgemeinschaften
in Betrieben, Mobilitätsinitiativen im Leipziger Umland zur Förderung des Umweltverbundes,
Optimierung des S-Bahn-Netzes nach Fertigstellung des City-Tunnels; Steigerung der Attraktivität des Fußgängerverkehrs
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2013 wurden an folgenden Stellen Optimierungen für den ÖPNV bzw. den Fuß- und Rad-
verkehr an Lichtsignalanlagen vorgenommen:
- Riesaer Straße/Hans-Weigel-Straße, Pfaffendorfer Straße/Uferstraße und Zoo, BMW-Allee/Re-
gensburger Straße, Hauptbahnhof/Goethestraße, Max-Liebermann-Straße/Landsberger Straße,
Landsberger Straße/Viertelsweg, Delitzscher Straße/Wittenberger Straße, Delitzscher
Straße/Mosenthinstraße, Delitzscher Straße/Wölkauer Weg, Georg-Schumann-Straße/Lützowstraße, Georg-Schumann-Straße/Am Viadukt, Waldplatz, Waldstraße/Gustav-Adolf-Straße,
Jahnallee/Elsterstraße, Jahnallee/Lessingstraße, Jahnallee/Leibnizstraße, Adler, Maximilianallee/Theresienstraße, Chausseehaus, Permoserstraße/Leonhard-Frank-Straße, Ratzelstraße/
Schönauer Straße, Ratzelstraße/Kiewer Straße.
Die Arbeiten erfolgten im Rahmen der regulären Laufendhaltung der Lichtsignalanlagen bzw. des
Betriebes der Verkehrsmanagementzentrale. Gesonderte finanzielle Mittel standen nicht bereit.
Im Umfeld des Sportforums wurde das Fußgängerleitsystem für ca. 4,5 TEUR erweitert.
Im Technischen Rathaus gibt es für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter ausschließlich kosten-
pflichtige (30 EUR/Monat) Parkplätze. Es ist vorgesehen diese Handhabe auf alle Verwaltungsstandorte auszudehnen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) betreut.
Das Mobilitätsmanagementkonzept für die Stadtverwaltung wird kontinuierlich umgesetzt; darin
werden Fahrradfahren und Jobticket priorisiert.
Das „Jobticket“ (spezielles Angebot des MDV) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird mit den
derzeit erreichten Konditionen (höchstmöglicher Rabatt von 11 %) fortgeführt. Ein Zuschuss seitens der Stadt Leipzig wird nicht erwogen.
In 2013 wurde der Jobticket-Rahmenvertrag der Stadt Leipzig für Unternehmen mit mehrheitlicher
städtischer Beteiligung geöffnet. Fünf große Unternehmen haben den Benutzerkreis weiter vergrößert. Damit erhöhte sich die Zahl der Jobticketnutzer der Stadt Leipzig und ihrer Unternehmen
auf ca. 1.400.
Zum Jahreswechsel 2012/2013 wurden erste Gespräche mit dem Personalrat über den Abschluss
einer Dienstvereinbarung zur Telearbeit aufgenommen. Eine Aussage zum Inkrafttreten der Regelung ist derzeit noch nicht möglich. Durch die Tele- oder Wohnraumarbeit wird zwar nicht
zwangsläufig der Umweltverbund gestärkt. Dennoch könnten dadurch bedingt individuelle motorisierte Fahrten reduziert werden.
Wünschenswert wäre die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für einen Mobilitätsmanager inner-
halb der Stadtverwaltung, was zugleich zentrales Ergebnis des Forschungsprogramms „effizient
mobil“ ist. Eine Maßnahme, die auch im Ergebnis des „Runden Tisches“ zum STEP Verkehr und
Öffentlicher Raum im Jahr 2013 vorgeschlagen wurde. Ein Mobilitätsmanager sollte neue Impulse
sowohl intern als auch extern geben, die Mobilitätsvernetzung weiter vorantreiben und so zu einer
weiteren Stärkung des Umweltverbundes beitragen.
Der City-Tunnel Leipzig wurde am 15. Dezember eröffnet. Mit ihm beschleunigt sich der regionale
Zugverkehr und wird für viele Fahrgäste effizienter und durch hochmoderne, spurtstarke Elektrotriebzüge komfortabler. Auf der Nord-Süd-Achse verkürzt sich die Gesamtfahrtzeit auf einigen
Strecken um bis zu 40 Minuten gegenüber dem alten Fahrplan.
17
LVB
Folgende Optimierungen erfolgten an Lichtsignalanlagen speziell im ÖPNV-Bereich:
- Käthe-Kollwitz-/Gottschedstraße, Neubau LSA mit ÖPNV-Beeinflussung,
- Lützner Straße/Schönauer Ring, Programmänderung und Erweiterung der ÖPNV Beeinflus-
sung; Einführung von Rest-Rotanzeigen zur energiesparenden Fahrweise,
- Riesaer Str./Hans-Weigel-Str., Programmänderung und Einrichtung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Prager Str./Riebeckstr., Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74),
- Prager Str./Kregelstraße, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74),
- Prager Str./Alte Messe, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74),
- Prager Str./Friedhofsweg, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74),
- Prager Str./Schleife Naunhofer Str., Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie
15/74),
- Prager Str./Tabaksmühle, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung Linie 15/74),
- Prager Str./Kommandant-Prendel-Allee, Programmänderung (Fördervorhaben Beschleunigung
Linie 15/74),
- Lützner Str./Zschochersche Str., Programmänderung und Erweiterung ÖPNV-Beeinflussung,
- Kurt-Eisner-/Altenburger Str., Programmänderung zur Verbesserung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Prager Str./Meusdorf, Programmänderung und Erweiterung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Bornaische/Klemmstr., Programmänderung und Erweiterung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Bayrischer Platz, Programmänderung und Installation von Vorsignalen zur energiesparenden
Fahrweise.
Die Fahrgastzahlen konnten im Jahr 2013 auf 142,2 Mio. erhöht werden, was einer Steigerung um
3,1 Mio. Fahrgästen gegenüber dem Vorjahr und um 7,7 Mio. Fahrgästen seit 2011 entspricht
( Abb. 6).
Die Zusammenarbeit zwischen dem Fahrradverleiher nextbike und dem Carsharer teilAuto wurde
im Jahr 2013 fortgeführt.
Das Kombiticket mit den städtischen Theaterhäusern wird ab der Spielsaison 2013/2014 bis Ende
der Spielzeit 2014/2015 fortgeführt.
Im Jahr 2013 konnten wieder Kombiticketverträge mit 80 % der Konzert- und Sportveranstalter in
den Spielstätten Arena Leipzig, Red Bull Arena, Festwiese und Völkerschlachtdenkmal geschlossen werden.
Im Jahr 2013 gab es erneut eine Vereinbarung mit der Leipziger Messe, welche die Anerkennung
der Messeintrittskarten für verschiedenste Eigenveranstaltungen auf dem Leipziger Messegelände als Fahrausweise im Straßenbahn- und Omnibuslinienverkehr sowie in den Nahverkehrszügen
innerhalb der Tarifzonen 110, 151, 156, 162, 163,168, 201 und 225 des MDV beinhaltet. Darüber
hinaus wurden durch die LVB mit Unterstützung des Congress Centers Leipzig weitere Veranstalter davon überzeugt, eine Kombiticketvereinbarung einzugehen.
Auch im Jahr 2013 konnten neue Kunden für das Jobticket akquiriert werden. Abgesehen von der
Stadt Leipzig und ihren mehrheitlich beteiligten Unternehmen haben sich bereits 23 Unternehmen
für das spezielle Produkt entschieden. Neben dem Anstieg der Vertragszahlen mit den Unternehmen konnte ebenfalls ein Zuwachs an Jobticketnutzern verzeichnet werden, insgesamt 3.208
Fahrgäste nutzten im Dezember 2013 diesen Service ( Abb. 7).
Aktuell gibt es in Leipzig viele kleine und mittelständische Unternehmen, die den Mindestschwel-
lenwert von 20 Jobticketnutzern nicht erfüllen. Dies nahm die LVB zum Anlass und startete in Kooperation mit der Handwerkskammer zu Leipzig ein Pilotprojekt. Für 2 Jahre können Unternehmen, die an der HWK zu Leipzig registriert sind und mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, das Jobticket erwerben.
Im Jahr 2013 konnte ein neues Projekt zwischen LVB, Stadt Leipzig und weiteren Partnern star-
ten, welches mit Unterstützung von Fördermitteln die Einrichtung von 20+x Mobilitätsstationen in
den Jahren ab 2014 vorsieht. Die Stationen ermöglichen eine besonders attraktive Verknüpfung
18
der Angebote des Umweltverbundes. Sie sind Teil der Strategie zur weiteren Steigerung des
Modal Splits, bei dem für den ÖPNV bis 2025 eine Steigerung auf 25 % angestrebt wird.
SWL
Die im Rahmen des Forschungsprogramms „effizient mobil“ angezeigten Maßnahmen zur Mobili-
tätsverbesserung werden bei den SWL und der Netz AG weiter verfolgt. Dazu zählen bspw. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, Umkleideeinrichtungen. Diese wurden beim Umzug in das neue
Bürogebäude „Europahaus“ umgesetzt. Ansonsten ist „effizient mobil“ nicht mehr Bestandteil der
Aktivitäten der SWL.
Fazit:
M1.9
Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Die Maßnahme wird bezogen
auf die Ergebnisse im Berichtszeitraum als umgesetzt klassifiziert. Wesentlicher Faktor ist
im Jahr 2013 die Inbetriebnahme des City-Tunnels.
Verwendung von 10 % der Haushaltsmittel des Straßenbaus (Neubau und Sanierung im
Haupt- und Nebenstraßennetz ohne Brückenbau) für Rad- und Fußgängerverkehr
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Eine jährliche prozentuale Erfassung ist nicht möglich, da die Finanzmittel ohne erheblichen per-
sonellen und finanziellen Aufwand nicht in unterschiedliche Verwendungsarten aufschlüsselbar
sind.
Stichproben bei Vorhaben jüngster Zeit weisen auf ein deutliches Überschreiten der 10 %-Marke.
Im Jahr 2013 wurden Mittel in Höhe von 709,5 TEUR für die Erneuerung und den Ausbau des
Radwegenetzes bzw. der Radverkehrsanlagen wie folgt investiert:
- Rekonstruktion von Radwegen (8 TEUR),
- Neubau von Radwegen (458,3 TEUR),
- Radfahrstreifen (126,3 TEUR),
- LSA, Markierung, Beschilderung (79,7 TEUR),
- Fahrradanlehnbügel (37,2 TEUR).
Im Haushaltsjahr 2014 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 800 TEUR möglich.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
19
M1.10
Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge des ÖPNV sowie der Stadtreinigung in stark
schadstoffbelasteten Gebieten
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Seitens des AfU wurde eine Liste mit stark schadstoffbelasteten (PM10, NO2) Straßenabschnitten
LVB
Die konkrete Ausrichtung auf einzelne Straßenzüge ist linien- und fahrgastabhängig. Bei großen
erarbeitet. Diese enthält eine Differenzierung der Straßenzüge nach „Grenzwert erreicht“ und
„Grenzwert überschritten“. Die Liste wurde der LVB und SRL bereits im 4. Quartal 2010 mit der
Bitte übergeben, ihren Fahrzeugeinsatz daran ausgerichtet zu koordinieren.
Fahrgastaufkommen werden Gelenkbusse eingesetzt, in besonders belasteten Straßenzügen und
bei ausreichendem Fahrgastaufkommen seit 2011 insbesondere Hybridbusse und die neu beschafften Gelenkwagen mit dem Abgasstandard EEV.
SRL
In den besonders stark schadstoffbelasteten Gebieten werden vorrangig Fahrzeuge der Schad-
stoffklasse Euro V bzw. EEV eingesetzt.
Fazit:
M1.11
Die Buserneuerung des Stadtbusverkehrs der LVB führt wie geplant schrittweise zur weiteren lufthygienischen Entlastung. Die Hybridbusprojekte führten zusätzlich schrittweise zur
Ablösung von Altfahrzeugen in besonders belasteten Gebieten. Bislang ist jedoch nur ein
anteilig gezielter Fahrzeugeinsatz bei der LVB möglich. Die Maßnahme befindet sich in der
laufenden Umsetzung und wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Prüfung und Umsetzung gebietsbezogener Verkehrsbeschränkungen (z. B. Durchfahrverbote
für Nutzfahrzeuge u. a.)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2013 fand keine neuerliche Prüfung der Straßenabschnitte hinsichtlich notwendiger Ver-
kehrsbeschränkungen statt. Nach wie vor gilt das seit dem Jahr 2011 bestehende Durchfahrverbot
für schwere Nutzfahrzeuge in der Harkortstraße, vgl. M1.27.
Fazit:
M1.12
Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund der im Luftreinhalteplan prognostizierten Verkehrs- u. Schadstoffbelastung wurde bislang kein Bedarf gesehen, weitere Verkehrsbeschränkungen vorzunehmen. Bei Vorliegen neuerer Erkenntnisse über das Fahrzeugaufkommen und die dadurch bedingten Emissionen/Immissionen,
ist ein zukünftiger Bedarf nicht auszuschließen.
Einführung einer Umweltzone
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Einführung der Umweltzone wurde mit der Erarbeitung des Luftreinhalteplans initiiert.
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone er-
folgt durch die Arbeitsgruppe „Umweltzone“.
Zum 31.12.2013 waren noch 797 Fahrzeuge per Einzelgenehmigung vom Fahrverbot befreit. Mit-
tels öffentlich-rechtlicher Verträge waren lt. Abschlüssen bis 31.12.2013 unter Berücksichtigung
vorzeitiger Vertragserfüllungen noch insgesamt 2.086 Fahrzeuge vom Fahrverbot befreit.
Das Fahrverbot innerhalb der Umweltzone wird durch die Mitarbeiter der Polizeidirektion (fließen-
der und ruhender Verkehr) und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (ruhender Verkehr) seit dem
Start der Umweltzone kontrolliert, festgestellte Verstöße werden geahndet. Im Jahr 2013 wurden
insgesamt 3.225 Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht angezeigt.
Fazit:
20
Die Maßnahme ist seit dem 1. März 2011 umgesetzt.
M1.13
Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknotenpunkt B2/A38 (Ableitung Zielverkehr
GVZ Leipzig Nord über A38/A14) sowie generelle Prüfung des Wegweisungskonzeptes für
Ziele mit überregionaler Bedeutung und für Fernziele
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das Ziel „Flughafen“ wurde als Symbol in die wegweisende Beschilderung (AS Leipzig-Südost)
bereits im April 2011 aufgenommen.
Die Ergänzung der Ziele „GVZ“ und „Messe“ am Knoten B 2/AS Leipzig-Süd (BAB 38) über AD
Parthenaue bis zur AS Leipzig-Nord (BAB 14) ist aus beschilderungstechnischen Gründen nicht
möglich. Die zulässige maximale Anzahl von Zielangaben ist, gemäß Punkt 3.2.3 der Regeln zur
Begrenzung der Zielanzahl der RWBA 2000, bereits erreicht. Für die Wegweisung am Knoten
B2/AS Leipzig-Süd (BAB 38) ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zuständig.
Eine Änderung der Fernwegweisung auf Bundesstraßen ist nicht möglich, da laut Verzeichnis der
Fern- und Nahziele an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen die aufzuführenden Fernziele vorgegeben sind.
Fazit:
M1.14
Die ursprünglich avisierte Erweiterung in der Beschilderung, insbesondere der Verweis auf
das GVZ Leipzig Nord und die Messe, konnte nicht realisiert werden. Die Maßnahme wird
als teilweise umgesetzt klassifiziert, wobei der nicht umgesetzte Anteil außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leipzig liegt.
Weiterer Ausbau und Modernisierung des ÖPNV-Netzes
Umsetzung/Information durch:
LVB
Im Jahr 2013 erfolgten Investitionen in das Straßenbahnnetz in Höhe von 24.049 TEUR ( Abb. 8),
davon 12.042 TEUR in die Fortführung des Stadtbahnprogramms (Linie 15: Lützner Straße; Linie
7: Wurzner Straße; Linie 11: Bornaische Straße sowie Haltestelle Klemmstraße, Haltestelle Hildebrandstraße und Endhaltestelle; Linie 16: Bayrischer Platz/Windmühlenstraße).
Bezüglich der Herrichtung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen vgl. Angaben unter M1.2.
Die Investitionen könnten größer sein, stellen jedoch einen sinnvollen Kompromiss hinsichtlich
Haushaltslage und verfügbarer Fördermittel dar.
Die LVB verfügt im Jahr 2013 über ca. 34.580 m² Rasengleis ( Abb. 9). Nächste Planungen sehen
den Umbau und die Verlegung von Rasengleis an der Lützner Straße von Engertstraße bis Plautstraße vor. Der Einbau von Rasengleis an der Georg-Schumann-Straße zwischen Ölhafenstraße
und Pittlerstraße kann derzeit aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.
Streckenverlängerungen und Neubauvorhaben basieren auf dem Konzept „Netz 2020“. Folgende
Streckenverlängerungen/Neubauvorhaben sind geplant:
- Neutrassierung der Linien 1 und 9 in Mockau über nördliche Mockauer Str./westliche Tauchaer
Str. und Aufgabe der Kieler Straße,
- Verlängerung der Linie 9 über Thekla ins Wohngebiet Thekla (Sosaer Str./Freiberger Str.) bis
Bereich Bhf. Thekla und Weiterführung einer Betriebsstrecke bis Technisches Zentrum (Nordanbindung),
- Neutrassierung der Linienführung zum Herzklinikum; 2013 wurden im Rahmen eines Bürgerbe-
teiligungsverfahrens unter Federführung des Stadtplanungsamtes zwei Vorzugstrassenvarianten
erarbeitet, die in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollen. Der tatsächliche Bau
der Trasse ist von der Realisierung der Erweiterungsvorhaben auf dem medizinischen Campus
rund um das Herzklinikum abhängig.
Eine Verlängerung der Linie 11 zum Markkleeberger See wird nicht weiter verfolgt, da sich die
Stadt Markkleeberg gegen eine Verlängerung ausgesprochen hat. Zudem wurde beim mittlerweile
erfolgten Neubau der Bornaischen Straße in Markkleeberg-Ost zwischen der bestehenden Endhaltestelle und dem Markkleeberger See eine mögliche Trasse baulich nicht berücksichtigt.
21
Bei den im Luftreinhalteplan benannten Neutrassierungen der Linien 7 und 8 handelt es sich um
langfristig angelegte Projekte.
Fazit:
M1.15
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung, sie wird bezogen auf den Berichtszeitraum als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Ergänzung/Erneuerung der Fahrzeugflotte für den ÖPNV bei der LVB durch die Beschaffung
von Hybridbussen
Umsetzung/Information durch:
LVB
Die Teilnahme an den geförderten Projekten „SaxHybrid“, vgl. M1.16, und „RegioHybrid“ ermög-
lichte im Jahr 2011 den Aufbau einer Hybridbusflotte für den Linienverkehr bestehend aus 19
Fahrzeugen, die sich auch 2013 weiter im Linieneinsatz befanden ( Abb. 10).
Das Projekt und der Linieneinsatz zeigen, dass von den Herstellern sowohl weitere Verbesserun-
gen hinsichtlich des Gewichts und des Kraftstoffverbrauchs sowie der Speicher- und Antriebstechnik als auch in der Einsatzsicherheit und bei den Kosten zu erwarten sind.
Zusätzliche Neubeschaffungen sind kurzfristig nicht vorgesehen, sofern sich die Wirtschaftlichkeit
im Vergleich zum Dieselbus nicht noch weiter verbessert oder Fördermittelprogramme zur Verfügung stehen. Zudem wird die Weiterentwicklung zum reinen nachladefähigen Elektrobus verfolgt,
vgl. dazu auch M1.16.
Fazit:
22
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Perspektivisch können jedoch
nur bei ausreichender Förderung und Finanzierbarkeit weitere Hybridantriebsfahrzeuge
beschafft und dadurch Altfahrzeuge ersetzt werden.
Da im Jahr 2013 keine weiteren Hybridbusse beschafft wurden, wird die Maßnahme als
teilweise umgesetzt klassifiziert.
M1.16
Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregion Elektromobilität“ mit einem Busförderprojekt
Umsetzung/Information durch:
LVB
Die Teilnahme am Modellvorhaben Elektromobilität – Electric Street Saxony – Teilprojekt ÖPNV –
SaxHybrid “Serielle Hybridbusse mit partiell rein elektrischem Fahrbetrieb“ wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2011 konnten aus dem Projekt insgesamt 10 der unter M1.15 genannten 18
Hybridbusse finanziert und in Betrieb genommen werden.
Ausgehend von den Erfahrungen mit den erfolgreichen Hybridbusprojekten engagieren sich die
LVB weiter in regionalen und überregionalen Partnerschaften mit dem Ziel, die Emissionen und
Kraftstoffverbräuche im Busverkehr zu mindern.
Es wurde das Folgeprojekt SaxHybrid Plus erarbeitet, welches die Entwicklung, den Test und den
Einsatz eines Plug-In-Hybridbusses, seiner Energiespeichersysteme und des dafür erforderlichen
Energiemanagements umfasst. Dieses sowie die folgenden zwei Projekte wurden dem neuen
bayerisch-sächsischen Schaufenster „Elektromobilität verbindet Bayern und Sachsen“ zugeordnet.
Das Projekt „eBus Batterfly“ hat den Betrieb von zwei Elektrobussen im Linienverkehr zum Ziel.
Das Projekt „eBus Skorpion“ dient der Entwicklung und Erprobung eines selbsttätigen automatischen Nachladesystems zum An- und Abdrahten der Stromabnehmer während der Fahrt und
Nachladung der benötigten Traktions- und Hilfsenergie über kurze Fahrleitungsabschnitte bei
minimaler zu errichtender Infrastruktur. Hierzu ist ein Systemtest mit einem 18 Meter-Gelenkbus
vorgesehen. Dieser Test soll der Prüfung für einen Flotteneinsatz mit 5 Gelenkbussen vorgeschaltet werden. Alle Projekte sind nur mit ausreichender Förderung wirtschaftlich für die LVB umsetzbar.
Fazit:
M1.17
Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Auf Grund des bisher erreichten
Standes wird die Beteiligung an weiteren Projekten zur Förderung der Entwicklung der Elektromobilität geprüft. Die Maßnahme wird als umgesetzt klassifiziert.
Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität“ mit einem Projekt zum Einsatz von Elektroantrieben im kommunalen
Fuhrpark sowie in der LVV-Unternehmensgruppe
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das Projekt SaxMobility I wurde mit dem Kauf von 10 Elektrofahrzeugen (Pkw) bereits im Jahr
2011 erfolgreich abgeschlossen.
Im Folgeprojekt SaxMobility II arbeitet die Stadt Leipzig gemeinsam mit ihren Projektpartner (SWL
und LVB) an der Weiterentwicklung des Einsatzes von Elektroantrieben.
LVB
Die LVB waren am Projekt SaxMobility I indirekt beteiligt und haben 4 Elektro-Pkw mitfinanziert
und in ihrer Unternehmensgruppe eingesetzt.
Im Folgeprojekt SaxMobility II (Laufzeit 10/2011 bis 09/2014) sind die LVB direkter Projektpartner.
Gegenstand des Projekts ist die Verkettung umweltfreundlicher elektromobiler Verkehrsangebote,
der weitere Infrastrukturausbau (Ladesäulen, Parkflächen, Leihsysteme) und eine geförderte
Fahrzeugbeschaffung.
Mit Beteiligung der LVB sollen durch Synergien mit den mobilen Abrechnungsmethoden im ÖPNV
noch größere Nutzergruppen für die umweltfreundliche Elektromobilität erschlossen werden.
SWL
Die SWL sind am Projekt SaxMobility II beteiligt (Laufzeit bis 30.09.2014). Dabei sollen insbeson-
dere der Ausbau der Ladeinfrastruktur und der elektromobile Flottenbetrieb wissenschaftlich begleitet werden. Zur Vereinfachung der Ladeinfrastruktur soll die Einbindung mobiler Endgeräte
(z. B. „Smartphone“) dienen. Gemeinsam mit den LVB wird an der Verknüpfung dieser Systeme
zum ÖPNV gearbeitet.
23
Bis Ende 2013 wurden an markanten Plätzen in Leipzig und Umgebung insgesamt 43 Ladestatio-
nen (7 öffentlich, 21 halböffentlich, 15 privat) an 32 Ladestandorten mit 115 Ladepunkten errichtet , vgl. Abb. 11. Der Ausbau von Ladestationen im öffentlichen Bereich stagnierte im Jahr 2013
aufgrund von erhöhtem Genehmigungsaufwand und mangels geeigneter städtischer Standorte.
Gemeinsam mit den LVB arbeiten die SWL an der Errichtung von 20 Mobilitätsstationen. Diese
Stationen sollen eine Verknüpfung von Straßenbahn, Fahrrad und Car-Sharing ermöglichen.
Die SWL ist Partner in Projekten des Schaufensters „Elektromobilität verbindet Bayern und Sach-
sen“ (Laufzeit bis 30.11.2015). Im Rahmen des Projekts werden weitere Ladesäulen und Fahrzeuge für Forschungszwecke gefördert. So werden bspw. das „Laternenparken“ getestet. Darüber
hinaus werden gemeinsam mit der BMW AG Untersuchungen zu Langstreckenpendlern durchgeführt.
Im selbst genutzten Bestand betreiben die SWL 12 Elektrofahrzeuge, davon 5 Nutzfahrzeuge.
Die SWL sind geförderter Partner im Rahmen des Projektes „eConnect Germany“ des Bundes-
wirtschaftsministeriums (Laufzeit bis 30.06.2014). Im Rahmen des Projekts wird das Laden bei
Car-Sharing-Anbietern, beim Arbeitgeber sowie bei Privatpersonen untersucht. Dazu werden
Fahrzeuge für eine Pilotanwendung beschafft.
Fazit:
M1.18
Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses des Projektes SaxMobility I und der Projektfortführung im Rahmen von SaxMobility II wird die Maßnahme bezogen auf das Jahr 2013 als
umgesetzt klassifiziert.
Steigerung der ÖPNV-Attraktivität durch Einführung der Leipzig-Pass-Mobilcard
(Sozialticket)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Leipzig-Pass-Mobilcard wird für fünf Jahre, gerechnet ab dem 01.01.2011, fortgeführt.
LVB
Die LVB sind Anbieter der Leipzig-Pass-Mobilcard.
Im Jahr 2013 kauften im Jahresdurchschnitt 20.969 Kunden monatlich das Ticket. Verglichen mit
dem Vorjahr ist die Zahl der Käufer um 1,39 % gesunken. Dieser Rückgang ist mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu begründen und dem dadurch bedingten Absinken der Anspruchsberechtigten (62.293 in 2012 zu 61.447 in 2013). Der Modal-Split liegt in dieser Zielgruppe bei rund
34 % (20.969 Nutzer bei ca. 61.477 Anspruchsberechtigten).
Fazit:
24
Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt und wird fortgeführt.
M1.19
Erneuerung der Kehrmaschinenflotte der Stadtreinigung durch PM10-arme Fahrzeuge
Umsetzung/Information durch:
SRL
Der Bestand an Kehrmaschinen gliedert sich bezogen auf das Jahr 2013 wie folgt:
- 13 Großkehrmaschinen, davon 11 mit PM10-Technologie (Abb. 12),
- 9 Kleinkehrmaschinen, davon 8 mit PM10-Technologie ( Abb. 13).
Im Jahr 2013 erfolgte die Beschaffung einer Groß- und einer Kleinkehrmaschine.
Die weitere Beschaffungsplanung sieht wie folgt aus:
- 2014 - 2016: jährlich 1 Großkehrmaschine, 1 Kleinkehrmaschine.
Fazit:
M1.20
Nach den mitgeteilten Beschaffungszahlen wurde das Ziel laut Luftreinhalteplan, bis 2012
alle Kehrmaschinen durch PM10-arme Fahrzeuge auszutauschen, zwar nur anteilig erreicht.
Zwischenzeitlich sind jedoch fast ausschließlich nur noch Fahrzeuge mit PM10-Technologie
im Einsatz, so dass die Maßnahme als überwiegend umgesetzt klassifiziert wird.
Ausrüstung aller Müllfahrzeuge der Stadtreinigung mit einem Partikelfilter
Umsetzung/Information durch:
SRL
Im Jahr 2013 befanden sich 52 Abfallsammelfahrzeuge im Bestand des EB Stadtreinigung Leip-
zig, davon entsprechen 32 Fahrzeuge dem Standard der grünen Umweltplakette, vgl. Abb. 14.
Im Jahr 2013 wurden 5 Abfallsammelfahrzeuge mit grüner Plakette beschafft.
Die weitere Beschaffungsplanung sieht bezogen auf Abfallsammelfahrzeuge wie folgt aus:
- 2014: 7 Stück, 2015: 6 Stück, 2016: 6 Stück.
Die Fahrzeuge zur Abfallsammlung und Straßenreinigung fallen unter den § 35 der StVO. Danach
sind sie gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. Anhang 3 der 35. BImSchV vom Verkehrsverbot der Umweltzone ausgenommen. Der Beschaffungsplan sieht allerdings vor, dass alle neu zu beschaffenden
Fahrzeuge bei technischer Möglichkeit der Hersteller den Abgasstandard Euro V bzw. EEV oder
höher aufweisen müssen, was die Ausstattung mit einem Partikelfilter einschließt.
Fazit:
Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert.
25
M1.21
Fortschreibung des Konzeptes „Autoarme Innenstadt“
Umsetzung/Information durch :
Stadt
Leipzig
Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 nicht weiter umgesetzt.
Fazit:
M1.22
Die ursprünglich vorgesehenen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie Maßnahmen bzgl. Polleranlagen waren im Jahr 2012 bereits überwiegend abgeschlossen. Mit
Realisierung der 1.030 Fahrradbügel im Jahr 2012 wurde die laut Maßnahmeplan (RBIV-1730/09) benannte Anzahl von 1.000 Fahrradbügeln bis zum Jahr 2011/2012 übererfüllt.
Bei den Umgestaltungsmaßnahmen an Straßen ist ein großer Teil noch zu realisieren. Die
Maßnahme wird unter Einbeziehung der bislang umgesetzten Einzelmaßnahmen als teilweise umgesetzt klassifiziert.
Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs (Erhöhung der Anzahl an Fahrradabstellanlagen,
Sanierung/Aufstellung Fahrradwegweisungen, Öffentlichkeitsarbeit)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Es wurden 1.491 Meter neue Radwege hergestellt und Radfahrstreifen mit einer Gesamtlänge von
2.025 Meter neu markiert. Die Markierung von Schutzstreifen für Fahrradfahrer erfolgte auf einer
Länge von 210 Metern, auf 16 Metern wurden Radwege rekonstruiert.
Seit Mitte 2013 wird das geplante Hauptnetz des Radverkehrs hinsichtlich der innergemeindlichen
Hauptradrichtungen überarbeitet. Für Mitte 2014 ist der Abschluss der Netzpräzisierung mit der
Überarbeitung der Maßnahmen aus dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010–2012 geplant.
Im Jahr 2013 wurden im Stadtgebiet 143 Fahrradbügel errichtet.
Das Aufstellung von Fahrradboxen im Stadtgebiet von Leipzig wird derzeit aufgrund fehlender Be-
treiberkonzepte sowie mangels verfügbarer Aufstellflächen nicht weiter verfolgt. Bei Bike-and-Ride-Anlagen wird prioritär der Leipziger Fahrradbügel aufgestellt.
Zur Unterstützung der Intermodalität im Umweltverbund wird auf eine Verdichtung und Attraktivie-
rung des Fahrradleihsystems bzw. des Systems der Mobilitätsstationen orientiert.
Die Stadt Leipzig beteiligte sich am EU-Projekt zur Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und klei-
neren Infrastrukturmaßnahmen (Central MeetBike). Das Projekt lief bis Februar 2014.
Eine Neuauflage/Überarbeitung des Fahrradstadtplans konnte im Jahr 2013 nicht realisiert wer-
den und ist für das Jahr 2014 vorgesehen.
In 2013 wurde eine europäische Radverkehrskonferenz mit Teilnehmern aus 10 Ländern sowie
Radverkehrsexperten aus Mitteldeutschland durchgeführt.
Seit dem Jahr 2011 existiert eine Dienstreiseordnung, die zu Fuß gehen, Radnutzung und
ÖP(N)V-Nutzung für Dienstreisen oder Reisen zu Aus- und Fortbildung priorisiert. Flugreisen werden mit einer Ausgleichsabgabe belastet.
Im August 2013 wurde im Neuen Rathaus eine neue Fahrradgarage freigegeben, die ca. 100
Fahrräder aufnehmen kann. In der Stadtverwaltung stehen insgesamt 89 Dienstfahrräder zur Verfügung, darunter zwei Pedelec. Die Nutzung des Dienstfahrrades durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung leistet einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs.
Auch im Jahr 2013 war die Stadt Leipzig Mitorganisator des „Stadtradelns“. Mehr als 3.600 Radler
beteiligten sich an der dreiwöchigen Aktion in Leipzig, bei der rund 792.000 Kilometer erradelt wurden. Darüber hinaus beteiligte sich die Stadt Leipzig an der von Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.
V. veranstalteten Ökofete.
Fazit:
26
Das Ziel, jährlich 100 Fahrradbügel neu zu errichten, wurde im Jahr 2013 erreicht. Fahrradboxen wurden hingegen keine aufgestellt. Die Überarbeitung des Hauptnetzes des Radverkehrs leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit zur
Attraktivität des Radverkehrs. Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
M1.23
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Berichtszeitraum wurden keine Temporeduzierungen angeordnet und damit auch keine Ge-
schwindigkeitskontrollen im Bereich von Großbaustellen durchgeführt.
Eine Temporeduzierung der zulässigen Geschwindigkeit käme nur im Hauptstraßennetz in Frage,
dort wo 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist. Allerdings würde eine Temporeduzierung
ein koordiniertes Fahren unmöglich machen, solange die LSA auf eine Geschwindigkeit von
50 km/h abgestimmt sind. Problematisch ist, dass sich in der Folge mehr Abbrems- und Anfahrvorgänge ergeben, die mit zusätzlichen Emissionen verbunden wären.
Fazit:
M1.24
Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 nicht umgesetzt, da kein Bedarf bestand.
Prüfung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen auf hoch belasteten Straßenabschnitten
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Da kein Bedarf bestand, wurden bislang keine Geschwindigkeitsreduzierungen an stark belaste-
ten Straßenabschnitten zum Zwecke der Emissionsminderung initiiert.
Im Jahr 2013 erfolgte eine Untersuchung an insgesamt mehr als 40 Straßenabschnitten hinsicht-
lich der möglichen Wirkung von Tempo 30. Die Ergebnisse liegen in qualitativer Form vor und zeigen sowohl immissionsseitige Verbesserungen als auch Verschlechterungen von Tempo 30 gegenüber Tempo 50.
Fazit:
M1.25
Im Jahr 2013 erfolgte eine Untersuchung der Wirksamkeit von Tempo 30 gegenüber Tempo
50 an verschiedenen Straßenabschnitten. Gemessen am Wortlaut der Maßnahme, kann sie
daher als umgesetzt bewertet werden. Eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 wurde als Prüfauftrag im Lärmaktionsplan verankert; die Prüfung ist allerdings noch
nicht abgeschlossen.
Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners und Implementierung in das bestehende Verkehrsmanagementsystem
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Rahmen des laufenden Prozesses „Anschluss von LSA an den Verkehrsrechner“ wurden im
Jahr 2013 insgesamt 17 Lichtsignalanlagen (LSA) angeschlossen. Dadurch vereinfachte sich die
Störungserkennung und -suche und es verringerten sich die störungsbedingten Ausfallzeiten der
LSA und damit auch Verkehrsprobleme.
Der Anschluss weiterer LSA (meist nach Neubau oder Rekonstruktion) an den Verkehrsrechner ist
ein laufender Prozess der mit den bekannten Synergien auf die Luftreinhaltung auch in den Folgejahren fortgesetzt wird.
Fazit:
Die Maßnahme wird als erfüllt eingestuft, der neue Verkehrsrechner wurde angeschafft und
in das Verkehrsmanagementsystem der Stadt Leipzig eingebunden. Die Optimierung des
Verkehrsgeschehens mit Unterstützung des Verkehrsrechner ist ein laufender Prozess.
27
M1.26
Förderung von Carsharing
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2013 wurde ein Carsharingvertrag für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 mit dem
Carsharing-Anbieter teilauto geschlossen. Die Ämter sind aufgefordert, Dienstkraftfahrzeuge
durch Carsharingfahrzeuge zu ersetzen. Mit Stand März 2013 waren 130 Personen der Stadtverwaltung beim Carsharinganbieter registriert.
Die Teilnahme der Stadt Leipzig am Forschungsprojekt „Mobilität in Städten - SrV“ in Zusammen-
arbeit mit der TU Dresden eröffnet neue Perspektiven wie auch die Diskussion des Themas „Mobilität der Zukunft“ im Rahmen von „Leipzig weiter denken“. Auch die geplante Errichtung von Mobilitätsstationen an 20 Netzpunkten zeigt weitere Aktivitäten auf.
Fazit:
M1.27
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Ein wesentlicher Fortschritt
konnte durch den Abschluss des Carsharingvertrages erzielt werden. Die Maßnahme wird
deshalb bezogen auf den Berichtszeitraum als umgesetzt gewertet. Weitere Aktivitäten sind
jedoch geboten, dazu zählen die Ausweisung von Stellplätzen auf städtischen Flächen
(Ziel „40+“) oder die Einrichtung der geplanten Mobilitätsstationen gemeinsam mit den LVB.
Verkehrsreduzierung an Abschnitten der B 181, Dufourstraße, Harkortstraße, Käthe-KollwitzStraße, Rödelstraße, Lützner- und Berliner Straße; Durchfahrverbot für Lkw > 12 Tonnen in
der Harkortstraße
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das Durchfahrverbot für Lkw > 12 t in der Harkortstraße wurde am 14.12.2010 realisiert und gilt
fortlaufend.
Für die in Tab. 31 des Luftreinhalteplans genannten Straßen (B 181 von Miltitzer Straße bis Leipzi-
ger Straße/Stadtgrenze, Dufourstraße von Wundtstraße bis Floßplatz, Käthe-Kollwitz-Straße von
Thomasiusstraße bis Dittrichring, Rödelstraße von Beipertstraße bis Schnorrstraße) und weitere
Straßen erfolgte eine Analyse der Verkehrsbelastung bereits im Frühjahr 2011 [Stadt Leipzig,
2012]. Im Jahr 2013 konnten an der B181/Sandberg (Abschnitt von Miltitzer Straße bis zur Stadtgrenze) und Käthe-Kollwitz-Straße (Höhe Gottschedstraße) Verkehrszählungen durchgeführt werden, vgl. nachfolgende Tab. 3.
Tab. 3.
Jahr
Erhebung
DTVMo-So
Kfz/24 h
Nfzab 3,5 t
rel. Anteil
Nfzab 3,5 t
absolut
2011
Prognose im Jahr 2009
17.555
10,4 %
1.820
2010
Zählung
18.875
6,2 %
1.170
2011
Zählung
19.200
4,3 %
826
2012
Zählung
20.471
5,2 %
1.064
2013
Zählung
18.270
6,7 %
1.224
Tab. 4.
28
Ergebnisse der Verkehrszählung an der B181/Sandberg
Ergebnis der Verkehrszählung an der Käthe-Kollwitz-Straße
Jahr
Erhebung
DTVMo-So
Kfz/24 h
Nfzab 3,5 t
rel. Anteil
Nfzab 3,5 t
absolut
2011
Prognose im Jahr 2009
16.150
4,8 %
780
2013
Zählung
12.510
4,6 %
575
Für die B181/Sandberg ist das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den drei Vorjahren wieder
rückläufig.
Die Verkehrsabnahme in der Käthe-Kollwitz-Straße ist in Verbindung mit dem Straßenumbau im
Haltestellenbereich zu sehen.
Im Bereich Dufourstraße, Berliner Straße und Rödelstraße waren im Jahr 2013 aufgrund massiver
Baumaßnahmen keine Zählungen möglich. Für die Lützner Straße liegen zwar Zählwerte vor. Aus
den Daten lässt sich jedoch aufgrund der Baumaßnahmen in der Lützner Straße keine normale
Verkehrsentwicklung ableiten.
Wie im vorhergehenden Umsetzungsbericht [Stadt Leipzig, 2012] bereits aufgezeigt, ist an der
Wohnbebauung der B 181 zwischen Miltitzer Straße und Bienitzstraße von einer Unterschreitung
der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid auszugehen. Dabei wurde die im Jahr
2012 ermittelte Verkehrsbelastung (Tab. 3) zu Grunde gelegt.
Für die Käthe-Kollwitz-Straße werden die im Luftreinhalteplan prognostizierten Werte der Ver-
kehrsbelastung deutlich unterschritten.
Fazit:
Die Maßnahme wird als teilweise erfüllt/umgesetzt klassifiziert. Die verkehrlichen Entwicklungen auf den genannten Strecken sind weiter zu beobachten. Ein Nachweis zur verkehrlichen Entlastung auf der Rödel- und Dufourstraße sowie Lützner Straße, wie im Vorjahresbericht angemerkt, konnte aufgrund des massiven Baustelleneinflusses auch im Jahr 2013
nicht erbracht werden.
Industrie und Gewerbe
M2.1
Besondere Berücksichtigung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung bei Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Untere Immissionsschutzbehörde erteilt im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach
BImSchG Auflagen zur Staubminderung.
Die Untere Immissionsschutzbehörde bringt im Rahmen der Beteiligung im Baugenehmigungs-
verfahren auf der Grundlage des § 22 BImSchG Maßnahmen zur Minimierung der Staubimmissionen ein, durch Auflagen im baurechtlichen Vollverfahren (Genehmigung von Sonderbauten), Hinweise im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO sowie in nach § 61 SächsBO verfahrensfreien Verfahren.
Der Bereich Umweltvorsorge prüft im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung von Bebauungs-
plänen die Verträglichkeit geplanter Nutzungen vor dem Hintergrund der lokalen Luftschadstoffsituation (PM10, NO2) und gibt entsprechende Hinweise.
Fazit:
Die Maßnahme wird als umgesetzt klassifiziert.
29
M2.2
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge bei öffentlichen Bauaufträgen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Ausschreibung von Bauleistungen stützt sich zum einen auf das Handbuch für die Vergabe
und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB), insbesondere dessen Vorgaben in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im
Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB) in der Fassung 2010. Darin heißt es: „Zum Schutz der
Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen.“
Eine Forderung nach dem Einsatz emissionsarmer Baumaschinen ist Bestandteil der zusätzlichen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (Hochbau). In Punkt 17 (Umweltschutz) ist dazu festgelegt: „Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der
Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dazu gehören u. a. auch die Anwendung emissionsarmer Arbeitsverfahren und der Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Geräte. Behördliche Anordnungen oder
Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.“
Es erfolgen keine Vorgaben zum Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei Erteilung von Abriss-
maßnahmen im Zuge der Ersatzvornahme. Die Auftragserteilungen an Abrissfirmen erfolgen nach
wie vor im Zuge der Gefahrenabwehr und dann meist unmittelbar und unverzüglich.
Fazit:
M2.3
Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert. Baufahrzeuge (bspw. Lkw-Kipper)
unterliegen bereits der Plakettenregelung zur Umweltzone, sodass nur jene mit grüner Plakette das Stadtgebiet befahren dürfen und damit als emissionsarm gelten. Für Baumaschinen sind die derzeitigen städtischen Regelungen nicht ausreichend, um emissionsarme
Baumaschinen bzw. Geräte bei öffentlichen Bauaufträgen zu fordern. Konkretere Vorgaben,
insbesondere landesweite Regelungen, würden Einsatz und Kontrollen erleichtern.
Ertüchtigung der Gasturbinen im GuD-Heizwerk Nord durch Einbau moderner Brenner
Umsetzung/Information durch:
SWL
Die Umrüstung beider Gasturbinen kostet ca. 2.500 TEUR. Aufgrund der erheblichen Investitions-
kosten wird unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der GuD-Anlage die
Maßnahme nicht weiterverfolgt. Die aktuellen Emissionsgrenzwerte werden von der Anlage eingehalten.
Fazit:
M2.4
Die Maßnahme wird als nicht umgesetzt klassifiziert.
Baustellen: Reifenwaschanlage bei großen Baustellen, vorübergehende Zuwegungen mit
Asphaltdecke
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2013 gab es kein Erfordernis für Reifenwaschanlagen.
Im Regelfall gibt die Immissionsschutzbehörde im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren das
Ziel vor, eine Verschmutzung der anliegenden Straßen, Wege und Plätze durch Baufahrzeuge
oder -maschinen nach Verlassen der Baustelle unverzüglich zu beseitigen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 17 SächsStrG.
Fazit:
30
Die Maßnahme wurde im Jahr 2012 nicht umgesetzt, da kein Bedarf bestand.
M2.5
Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
AfU
Großflächige Straßenreinigungen wurden als Nassreinigung an folgenden Stellen durchgeführt:
- August-Bebel-Straße zwischen Wundtstraße und Kurt-Eisner-Straße,
- Paul-List-Straße,
- Brückenstraße,
- Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße,
- Lützner Straße zwischen Plautstraße und Henriettenstraße,
- Schenkendorfstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße,
- Windmühlenstraße-/Grünewaldstraße.
Die Untere Immissionsschutzbehörde verweist in Stellungnahmen zu Bauanträgen auf § 17 Abs. 1
SächsStrG („Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung
ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; anderenfalls kann der Träger der Straßenbaulast –
in Ortsdurchfahrten die Gemeinde – die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers
beseitigen...“)
SRL
Neben den gewöhnlichen Reinigungszyklen (Tourenreinigung, Baustellenreinigung) gab es keine
besonderen Aktivitäten in der Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich.
Fazit:
M2.6
Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Verstärkte Baustellenkontrollen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Auch im Jahr 2013 konnten keine verstärkten Baustellenkontrollen durchgeführt werden.
Baustellenkontrollen erfolgten und erfolgen durch die Untere Immissionsschutzbehörde in Abstim-
mung mit dem Stadtordnungsdienst nach Erfordernis. Besondere Kontrollen erfolgten im Jahr
2013 nicht.
Fazit:
M2.7
Die Maßnahme wird aufgrund der nicht realisierten zusätzlichen Baustellenkontrollen als
nicht umgesetzt klassifiziert.
Restriktive Genehmigung von Feuerwerken
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Maßnahme wurde, wie im Luftreinhalteplan beschrieben, auch im Jahr 2013 restriktiv umge-
setzt. Im Jahr 2013 wurden 150 Feuerwerke angezeigt bzw. genehmigt.
Darüber hinaus gab es eine unbekannte Zahl illegal abgebrannter Feuerwerke.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
31
Energie
M3.1
Erstellung eines neuen Energie- und Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept wurde bereits im Jahr 2011 fertiggestellt.
Im Jahr 2013 wurde ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm 2014 - 2020 auf der Grundlage
des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2011 erarbeitet.
Das Energie- und Klimaschutzprogramm ist zugleich das Energiepolitische Arbeitsprogramm, welches im Rahmen des EEA-Prozesses erstellt wurde.
SWL
Seit 2010 leiten die SWL die Arbeitsgruppe 3 „Versorgung/Entsorgung“ des Energieteams Leipzig
und erarbeiten entsprechende Maßnahmen für das Energiepolitische Arbeitsprogramm im Rahmen des EEA-Prozesses.
Die SWL setzen gemeinsam mit der Stadt Leipzig die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
um. Insgesamt 21 der 86 Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes sind auf die Stadtwerke Leipzig zugeschnitten, so z. B. der Ausbau und die Verdichtung des Fernwärmenetzes bzw.
der Ausbau der Versorgung auf Basis der hoch effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Dies bedeutet
langfristig gesehen, eine Verringerung des Schadstoffausstoßes gegenüber dezentraler und weniger effizienter Energieerzeugung.
Außerhalb der Fernwärmegebiete offerieren die SWL die Einrichtung hoch effizienter Wärmeinseln
durch die gleichzeitige Erzeugung von Wärme bzw. Wärme und Strom mittels Erdgasbrennwerttechnik bzw. Kraft-Wärme-Kopplung in einem Blockheizkraftwerk. Dabei wird die Brennwerttechnik auch kombinierbar mit solarer Wärmeerzeugung angeboten.
In 2013 wurde das Umweltplusprogramm fortgeführt. In diesem Rahmen werden eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs gefördert.
LVB
Die LVB ist aktiver Partner bei der Erstellung des Energie- und Klimaschutzprogramms und im
Energieteam im Rahmen des EEA-Prozesses vertreten.
SRL
Im Jahr 2013 wurde in einem Betriebsobjekt vom Brennstoff Heizöl auf Fernwärme umgestellt.
Dadurch werden ca. 68.000 Liter Heizöl und ca. 111 Tonnen Kohlendioxid eingespart. In einem
weiteren Betriebsobjekt wurde die vorhandene Heizungsanlage durch ein Brennwertgerät ersetzt.
Fazit:
M3.2
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Erstellung einer „Energieleitlinie“ für Neubau und Sanierung kommunaler Gebäude
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die im Jahr 2011 erstellte und vom Stadtrat beschlossene (RBV-784/11) Energieleitlinie gilt unver-
ändert. Darin sind u. a. enthalten:
- Hinweise zur Errichtung, Sanierung und Versorgung von kommunalen Gebäuden und darin vor-
handenen technischen Anlagen,
- eine Erhöhung der Klimaschutzziele für verwaltungsgenutzte Liegenschaften gegenüber der vor-
herigen Leitlinie (z. B. Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020 um 45 % statt um 30 %,
Reduzierung der CO2-Emissionen für kommunale Gebäude bis 2020 um 50 % statt um 40 %).
Fazit:
32
Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2011 umgesetzt. Für das Jahr 2013 gibt es keinen
neuen Sachstand.
Raum- und Stadtplanung
M4.1
Schadstoffbegrenzung für Energieträgernutzung (Bauleitplanung), Prüfung der Kontrollmöglichkeit
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
In die jeweiligen B-Pläne wird eine Verwendungsbeschränkung bzgl. fester Brennstoffe aufgenom-
men. Diese orientiert sich an der novellierten 1. BImSchV und fordert die vorzeitige Einhaltung der
dort festgelegten Grenzwerte.
Gegenüber der im Luftreinhalteplan benannten Emissionsbegrenzung für Staub im Abgas von
Festbrennstofffeuerungsanlagen in Höhe von 50 mg/m³ wurde eine Absenkung auf den niedrigeren Grenzwert gemäß Stufe 2 der novellierten 1. BImSchV vorgenommen. Stufe 2 der 1. BImSchV
gilt für die Errichtung von Anlagen ab dem 31.12.2014, in Abhängigkeit von der Feuerstättenart
wird in Stufe 2 eine Emissionsbegrenzung in Höhe von max. 0,04 g/m³ oder weniger gefordert.
Eine Kopie des B-Planes wird nach dessen Inkrafttreten der Handwerkskammer übergeben, wel-
che die Information an die Schornsteinfegerinnung weiterleitet. Dies soll einen besseren Informationsfluss zum Schornsteinfeger bzw. zum Bauherren gewährleisten.
Eine Kontrolle der Feuerstätten ist auf Grund der personellen Kapazitäten nicht realisierbar, erfolgt
i. d. R. jedoch wiederkehrend bei gewerblich betriebenen Anlagen.
Fazit:
M4.2
Es handelt sich um eine laufende Maßnahme, die als umgesetzt klassifiziert wird.
Verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand (Vermeidung unbefestigter, vegetationsloser Flächen) – Erhöhung des Baumbestandes um 5.000 Bäume bis 2015 und Erhalt
des Altbaumbestandes
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2013 wurden 133 Straßenbäume an zusätzlichen Standorten im Sinne des Luftreinhalte-
planes gepflanzt ( Abb. 15).
Für Baumpflanzungen wurden Finanzmittel in Höhe von 50 TEUR für Baumpflanzungen bewilligt.
Davon konnten u. a. 16 Pflanzungen im Kohlweg realisiert werden.
Für das Jahr 2014 sind 575 TEUR bewilligt worden.
Fazit:
Gemäß dem Luftreinhalteplan sind bis zum Jahr 2015 insgesamt 5.000 Bäume zusätzlich zu
pflanzen, was einem gleichmäßig jährlichen Zuwachs von 1.000 Bäumen entspräche. Dieses Ziel wurde im Jahr 2013 mit 133 Bäumen anteilig erreicht. Neben den Aufwendungen für
den Erhalt von Altbäumen wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt gewertet.
33
M4.3
Darstellung der Immissionsschutzbelange im Landschaftsplan (z. B. Immissionsschutzpflanzungen)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Darstellung der Immissionsschutzpflanzungen an Autobahnen (A 38, A 14), der Bundesstraße
B 186 und der Staatsstraße S 46 erfolgt sowohl im Zielkonzept Klima/Luft wie im Integrierten Entwicklungskonzept (IEKO) des Landschaftsplanes.
Der Verzicht auf die Darstellung im IEKO im Unterschied zum Zielkonzept Klima/Luft erfolgt aus
folgenden Gründen: im entsprechenden Trassenabschnitt grenzt Wald an, Immissionsschutzmaßnahmen sind bereits vorhanden, andere umweltschützende Maßnahmen oder vorhandene Bauwerke stehen einer Realisierung entgegen.
Der Landschaftsplan wurde am 16.10.2013 durch die Ratsversammlung als Arbeitsgrundlage der
Verwaltung bestätigt.
Fazit:
M4.4
Die Maßnahme wurde bzw. wird umgesetzt.
Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflächen („Urbaner Wald“)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Juli 2013 wurde mit der vollständigen Realisierung einer Aufforstungsfläche (ca. 4 ha) im Stadt-
umbaugebiet Leipziger Westen (WK 7, Neue Leipziger Straße in Grünau) eine weitere Modellfläche des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens „Urbaner Wald Leipzig“ auf einer Brachfläche
fertiggestellt.
Eine weitere Modellfläche im Bereich des zukünftigen Gleisgrünzuges Bahnhof Plagwitz befindet
sich aktuell in der konzeptionellen Vorbereitung.
Im untersuchten und verwaltungsintern abgestimmten Flächenpool befinden sich aktuell insge-
samt 10 Modellflächen und weitere Eignungsflächen.
Fazit:
M4.5
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Bezogen auf den Berichtszeitraum wird die Maßnahme als umgesetzt klassifiziert.
Neuauflage der Aktion zur Fassadenbegrünung - „Aktion Klettermax“; Prüfung der Möglichkeit einer Intensivierung von Dachbegrünungen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Auch im Jahr 2013 konnte die Maßnahme nicht umgesetzt werden.
Im Rahmen verschiedenster Programme und Aktionen (u. a. „Grün macht Schule") werden städti-
scherseits Realisierungsmöglichkeiten von Fassadenbegrünungen geprüft. So wurde bspw. im
Jahr 2013 im Rahmen des Projektes „Grünes Tor Schönefeld“ (Stadtumbau Ost) eine Pergola zur
Begrünung eingerichtet.
Die Umsetzung der Maßnahme ist zur Schaffung gesunder Wohn- u. Arbeitsverhältnisse im Zu-
sammenhang mit Bau- und Ordnungsmaßnahmen geeignet, z. B. bei der Sanierung von Schulgebäuden. Die Federführung zur Initiierung bzw. das Mitdenken solcher Maßnahmen liegt bei den
entsprechenden Fachämtern.
Eine von baulichen Aktivitäten losgelöste Umsetzung der Maßnahme ist im Rahmen der Städte-
bauförderung gemäß der VwV StBauE nicht förderfähig.
Für die Bürger der Stadt wird eine sogenannte Bauherrenmappe erstellt. Deren Inhalte werden im
Zuge des Arbeitsprogramms zum EEA aufbereitet. In die Bauherrenmappe sollen auch Informationen zur Fassaden- und Dachbegrünung einfließen.
Fazit:
34
Die Maßnahme wurde nicht umgesetzt.
M4.6
Prüfung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen in stark schadstoffbelasteten
Straßenräumen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Eine Übersicht zu stark schadstoffbelasteten Straßenabschnitten wurde bereits in den vergange-
nen Jahren erarbeitet und findet bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen Berücksichtigung.
An der Wundtstraße und Prinz-Eugen-Straße (ca. 20 m von Koburger Straße entfernt) wurden die
Gebäude der Stadtwerke abgerissen. Eine Aufforstung der verfügbaren Flächen ist für 2014 vorgesehen.
Fazit:
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird als umgesetzt klassifiziert.
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
M5.1
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Maßnahmen des Luftreinhalteplanes
und Klimaschutzes
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Zur Minderung der Luftschadstoffbelastung wurde eine Infokarte (Titel: „Sei schlau am Bau! ...Ge-
sundheitsgefahr Staub“) mit Tipps zur Emissionsminderung auf Baustellen und ein Flyer (Titel:
„FEINDSTAUB ... Unsichtbar, aber gefährlich...“) mit Informationen zur Wirkung der Umweltzone
und Tipps zur Luftschadstoffminderung für den Alltag erarbeitet und verteilt.
Die Stadt Leipzig beteiligte sich erneut am bundesweiten Städtewettbewerb „Stadtradeln“ des
Klima-Bündnisses e. V. An der Aktion nahmen insgesamt über 3.500 Teilnehmern, vgl. dazu auch
M1.22.
Auch im Jahr 2013 erfolgte eine Teilnahme an der Radtour im Rahmen des Internationalen Trans-
portforums in Leipzig. An dem Forum und an der Radtour beteiligten sich politische Entscheidungsträger aus verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern.
Die Stadt Leipzig bewarb eine nachhaltige Mobilität im Rahmen der Lokalen Agenda 21. Dazu wur-
den Fragebögen und Postkarten mit Ankreuzfragen zur nachhaltigen Mobilität an ca. 700 Leipziger
Adressaten (Unternehmen) versandt. Es wurden die Leipziger Unternehmen gesucht und prämiert,
die sich besonders für eine umweltfreundliche Mobilität ihrer Mitarbeiter engagieren.
Erstmalig beteiligte die Stadt Leipzig sich an der Kindermeilen-Kampagne („Zu Fuß unterwegs und
Meilen sammeln“) des Klima-Bündnisses (Durchführung/Betreuung erfolgten durch das UIZ).
Die Aktion „Baumstarke Stadt“ wurde auch 2013 mit öffentlichen medienwirksamen Veranstal-
tungen (z. B. zum „Tag des Baumes“) mittels diverser Pressemitteilungen, über die städtische Internetpräsenz (http://www.leipzig.de/baumstark) sowie Eichenstelen mit Baumschild intensiv beworben. Die Bürger werden mit dieser Aktion in die Baumpflanzungen der Stadt einbezogen. Es
wurden im Rahmen der Aktion im Jahr 2013 Spenden für Baumpflanzungen in Höhe von rund 106
TEUR getätigt. Insgesamt konnten 330 Baumpatenschaften vergeben und in kommunaler Eigenleistung 356 Bäume neu gepflanzt werden.
Gegenwärtig wird eine Aktualisierung und Überarbeitung des Baustelleninformationssystems ge-
prüft.
LVB
Die LVB fördern Umweltinformationen und gemeinnützige Umweltbildungsprojekte mit der Stadt
Leipzig bspw. am Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig sowie im jährlichen Wettbewerb
zur umweltfreundlichen Mobilität mit der Leipziger Agenda 21.
SWL
Die SWL beraten in ihrem Energie- und Umweltzentrum Leipzig u. a. zum umwelt plus-Programm,
welches energiesparende und umweltschonende Dienstleistungen sowie Förderprogramme mit
dem Ziel bündelt: die Umwelt und den Geldbeutel der Kunden zu schonen. Darunter fällt bspw. die
35
Förderung von Kühl- und Gefriergeräten, die Förderung solarthermischer Anlagen oder die Anschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. die Fahrzeugumrüstung auf Erdgas. Im Jahr 2013 lag die
Gesamtfördersumme bei ca. 422 TEUR.
Ergänzend werden Veranstaltungen und Fachvorträge rund um das Thema Energie angeboten.
Fazit:
M5.2
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird bezogen auf das Jahr
2013 als umgesetzt klassifiziert.
Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik - Schaffung der gesetzlichen Grundlagen
zur weiteren Verbesserung der Kraftfahrzeugabgasstandards (Druck auf die Fahrzeughersteller) sowie Schaffung finanzieller Anreize zur Kraftfahrzeugmodernisierung
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Durch die regelmäßige Teilnahme der Amtsleiterin des Umweltamtes an der „Fachkommission
Umwelt“ des DST (Deutscher Städtetag) werden aktuelle Themen der Luftreinhaltung und der
Stand der Luftreinhaltemaßnahmen in Leipzig in den Fokus gerückt. Durch Stellungnahmen zu
den Tagesordnungspunkten der Fachkommission weist die Stadt Leipzig bereits im Vorfeld der
Tagung auf aktuelle Problematiken hin und bestärkt entsprechende Punkte.
Bereits im Jahr 2012 hat sich der DST mit der beschleunigten Einführung der Abgasnorm Euro
6/VI auseinandergesetzt und im Folgejahr seine Forderung gegenüber der Bundesregierung/der
EU verstärkt. Das Thema wurde auch in den aktuellen Forderungskatalog des DST an die neue
Bundesregierung aufgenommen. Auch die Forderung nach Anreizen für die Nachrüstung (Fortführung) mit Dieselrußpartikelfiltersystemen ist als Forderung enthalten.
In der Vergangenheit hatte der DST bereits u. a. erfolgreich hinsichtlich der Förderung des nach-
träglichen Einbaus von Dieselrußpartikelfiltern und der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Umweltzonen auf den Bund Einfluss genommen.
SMUL
Der Freistaat Sachsen setzte und setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, die Par-
tikelfilternachrüstung auch zukünftig weiter zu fördern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD ist festgeschrieben, die Luftqualität zu verbessern, Schadstoffe bereits an der Quelle mit
innovativen Techniken zu reduzieren und dazu auch die Umrüstung mit Rußpartikelfiltern für Pkw
und leichte Nutzfahrzeuge weiter zu fördern [Bundesregierung, 2013; zitiert in Böhme, 2014].
Nach Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 25.06.2013
wurde das Förderprogramm zur Nachrüstung von Diesel-Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern aufgrund des hohen Zuspruchs und der dadurch bedingt aufgebrauchten Fördermittel (60 Mio. Euro)
eingestellt. Im Förderzeitraum wurden damit insgesamt 186.000 Anträge positiv beschieden
[BAFA, 2013; zitiert in Böhme, 2014].
Neben den anderen Bundesländern sprach sich der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umwelt-
ministerkonferenz im Jahr 2013 gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU) für eine ambitionierte Weiterentwicklung einer schadstoffarmen Fahrzeugflotte aus. In diesem Sinne wurde auf
ein EU-weit verbindliches Prüfverfahren abgestellt, welches gewährleistet, dass die anspruchsvolle
Euro 6-Norm nicht nur auf dem Fahrzeugprüfstand sondern auch unter realen Fahrbedingungen
eingehalten wird. Das BMU wurde gebeten, bei Verhandlungen um die Aufnahme des neuen Prüfverfahrens in den EU-Rechtsrahmen auf schnellstmögliche Umsetzung hinzuwirken [Umweltministerkonferenz, 2013; zitiert in Böhme, 2014].
Die Umweltministerkonferenz erachtet aufgrund der anhaltenden Grenzwertverletzungen bei PM10
eine weitere Partikelreduktion an der Quelle für notwendig. Hierzu soll das vorhandene Minderungspotenzial bei Baumaschinen kurz- und mittelfristig u. a. durch Nachrüstung des bestehenden Maschinenparks mit wirksamen Partikelfiltern und durch strengere Abgasstandards erschlossen werden. Die Bundesregierung wird u. a. darum gebeten, für eine schnelle Verabschiedung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte für die Partikelmasse und -anzahl sowie für Stickstoffoxide
36
(Abgasstufe V) für alle Motorengrößen einzutreten. Für das Land Sachsen nahmen an der UMK
Herr Staatsminister Frank Kupfer und Herr Bert Hommel teil [Umweltministerkonferenz, 2013].
Fazit:
Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten sind dabei jedoch weitgehend begrenzt.
Maßnahmenmanagement
M6.1
Priorisierte Einordnung der zur Realisierung geplanter Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die jeweils zuständigen Ämter eigenverantwortlich. Auf
SRL
Die generelle Erneuerung und der Ersatz des Fahrzeug- und Technikbestandes erfolgt durch den
Grund der Vielzahl der zu erfüllenden, vielfach ebenfalls prioritär eingestuften Aufgaben, ist eine
darüber hinausgehende Priorisierung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung häufig erschwert.
Für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen bedarf es in den Folgejahren einer weiteren Diskussion um die Erhöhung der den einzelnen Ämtern zugeordneten finanziellen Eckwerte.
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig nach bestätigtem Investitionsplan aus Eigenmitteln. Es ist
festgelegt, dass alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge, bei technischer Möglichkeit der Hersteller,
den Abgasstandard Euro V bzw. EEV oder höher aufweisen müssen.
Im Fuhrpark der Stadtreinigung befinden sich auch Fahrzeuge, für die keine Sonderrechte gemäß
§ 35 StVO gelten. Diese Fahrzeuge sind daher auch nicht von der Kennzeichnungspflicht mit einer
Plakette im Sinne der 35. BImSchV befreit. Alle hierunter fallenden Fahrzeuge, denen keine grüne
Plakette zugeteilt werden konnte, wurden im Jahr 2013 ausgesondert.
Fazit:
M6.2
Aufgrund der Vielzahl zu erledigender Aufgaben und des Anspruches einer nachhaltigen
Haushaltsführung können Maßnahmen der Luftreinhaltung nur teilweise priorisiert werden.
Wie auch im Vorjahr wird die Maßnahme deshalb als anteilig umgesetzt gewertet.
Berichterstattung der zuständigen Ämter über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Berichterstattung der zuständigen städtischen Ämter und Betriebe ist erfolgt.
Fazit:
M6.3
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Kontrolle der lufthygienischen Wirkung der realisierten Maßnahmen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Wirkungsuntersuchungen erfolgen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geo-
LfULG
Das LfULG untersucht im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit TROPOS die Entwicklung
logie (LfULG) in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig
(TROPOS) unter Beteiligung der Stadt Leipzig.
der Luftqualität anhand der Daten einzelner Messstationen in und außerhalb von Leipzig. Zu diesem Zweck wurden einzelne Messstationen mit Sondermesstechnik ausgestattet, mittels derer die
Rußbelastung und die Größenverteilung feiner und ultrafeiner Partikel ermittelt wird. Mit Hilfe dieser Sondermessgrößen ist es möglich, Veränderungen durch das Wirken von Maßnahmen zur
37
Luftreinhaltung, insbesondere das Wirken der Umweltzone, relativ frühzeitig nachzuweisen.
Bislang sind folgende wissenschaftliche Untersuchungsberichte erschienen:
- Umweltzone Leipzig, Teil 1 – Ausgangsbeurteilung
(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14411)
- Umweltzone Leipzig, Teil 2 – Immissionssituation 2011
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/18590
Aktuell wird am Bericht „Umweltzone Leipzig, Teil 3 – Immissionssituation 2012/2013“ gearbeitet.
Fazit:
M6.4
Die Maßnahme wurde umgesetzt bzw. befindet sich in der lfd. Umsetzung.
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die mit der Durchführung der Maßnahmen
betrauten Ämter
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Neben der gesetzlichen Verpflichtung wurden die beteiligten Ämter/Dezernate mit der Vorlage DS
V/621 in der Dienstberatung beim Oberbürgermeister am 24.08.2010 an die pflichtgemäße Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans gebunden. Im Weiteren wurden
sie beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung der kommenden Jahre anzumelden. D. h., es erfolgt keine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln; die
Maßnahmen sind innerhalb der jeweiligen Eckwerte der Fachämter ggf. unter Verschiebung dortiger Prioritäten zu finanzieren.
Prinzipiell ist festzustellen, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes eine Vielzahl von Fak-
toren zu berücksichtigen sind. Wie bereits in den Vorjahren wurden in 2013 überwiegend Entscheidungen zugunsten anderer Aufgaben getroffen. Die im Haushaltsplan verankerten Maßnahmen,
welche u. a. der Umsetzung des Luftreinhalteplans dienen, stellen bereits einen Kompromiss zwischen Notwendigkeit und Finanzierbarkeit dar.
Fazit:
38
Aufgrund der städtischen Haushaltslage erfolgte eine Finanzierung der Maßnahmen bisher
überwiegend im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Fachdezernate/Ämter. Die Maßnahme wird daher als nicht umgesetzt klassifiziert.
4 Übersicht und Umsetzung der angestrebten Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Erarbeitung von Beschaffungskriterien für den städtischen Fuhrpark – mittelfristige Umstellung der
Fahrzeugflotte auf 120 g CO2/km langfristig 90 g CO2/km im Flottendurchschnitt für die gesamte
Pkw-Flotte
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Zur Minderung der Motoremissionen hat die Stadtverwaltung einen Ratsbeschluss zur Festlegung
von ambitionierten Flottendurchschnitten im CO2-Ausstoß für zukünftig zu beschaffende Dienstkraftfahrzeuge aller Klassen im Jahr 2011 initiiert (RBV-1030/11). Dieser sieht u. a. vor, dass unter
Einbeziehung alternativer Antriebstechniken der Flottendurchschnitt des Kohlendioxidausstoßes
der ab 01.01.2009 beschafften Pkw mit höchstens 5 Sitzplätzen auf 130 g/km gesenkt wird. Mittelfristig ist eine Senkung des CO2-Ausstoßes auf 120 g/km, langfristig auf 90 g/km zu erreichen.
In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten zur Nutzung von Carsharing als Alternati-
ve zur Anschaffung eigener Fahrzeuge zu prüfen.
Fazit:
Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt gewertet. Es existiert eine feste Vorgabe, dem
mittelfristigen Ziel „120 g CO2/km“ zu entsprechen. Für die Beschaffung von Pkw (mit
höchsten 5 Sitzplätzen) konnte jedoch zunächst nur eine Vorgabe von 130 g CO2/km vereinbart werden.
Bereitstellung eines verkehrssystemübergreifenden adressencodierten Routenwahlsystems zur bestmöglichen Wahl des zu benutzenden Verkehrsmittels unter den Gesichtspunkten Reisezeit, Kosten,
Umwelt (Luft/Lärm/Klima)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Umsetzung der Maßnahme konnte bislang nicht in Angriff genommen werden.
Fazit:
Die Maßnahme wurde bislang nicht umgesetzt.
Einführung einer Pendlerplattform im Internet (Synergieeffekt Luft/Lärm/Klima) und Ankopplung an
Carsharing-Angebote
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Umsetzung ist bereits erfolgt.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt. Sowohl die Pendlerplattform als auch Carsharingangebote sind auf der Webseite der Stadt Leipzig verknüpft. Weitere Verbesserungen (Inhalte,
Design, Anwenderfreundlichkeit) sind vorgesehen. Eine Verknüpfung für die Beschäftigten
der Stadtverwaltung im Intranet wäre wünschenswert. (http://www.leipzig.de/umwelt-undverkehr/unterwegs-in-leipzig/auto-motorrad-und-reisemobile/)
39
Umsetzung des Instrumenten- und Maßnahmenkataloges des Energie- und Klimaschutzkonzeptes
nach Fertigstellung (ab 2010)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Folgende Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes wurden bereits umgesetzt oder
befinden sich in der laufenden Umsetzung:
- Einrichtung und Verwaltung eines Klimaschutzfonds,
- Mustergestattungsvertrag für Bürgersolaranlagen,
- Veröffentlichung und Pflege des Solardachkatasters,
- Erstellung einer CO2-Bilanz für das Bilanzjahr 2011,
- Festhalten an den Nachhaltigkeitsstrategien der Stadtentwicklung,
- stärkere Berücksichtigung der energetischen Nachhaltigkeit in Stadtteilkonzepten,
- Berücksichtigung von Solarthermie bei der Analyse städtischer Dächer (erfolgt i. Z. m. Solar-
dachkataster),
- Umsetzung des ganzheitlichen Lichtkonzeptes bei der Straßenbeleuchtung,
- Erstellung eines Konzeptes für eine regionale Energieagentur als Resultat von Leipzig weiter
denken,
- Erarbeitung eines SEKo Fachkonzeptes Energie und Klimaschutz mit Aussagen zu kommu-
nalen Gebäuden, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbe, Infrastruktur und Mobilität,
- Entwicklung und Test eines Klima-Checks für Planungsvorhaben auf Quartiers- bis Stadtteil-
ebene (über die Initiative koop-Stadt).
Fazit:
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird als umgesetzt bewertet.
Thermalbefliegung des Leipziger Stadtgebietes zur Aktualisierung von Informationen über Kaltluftentstehungsgebiete, Luftleitbahnen, Wärmeinseln
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Thermalbefliegung wurde bereits im Sommer 2010 realisiert.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Weitere Erhöhung des Grünanteils, Strauchnachpflanzungen in den Grün- und Parkanlagen, Intensivierung der innerstädtischen Beetbepflanzungen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Berichtszeitraum erfolgte eine Erhöhung des Grünanteils durch zusätzliche Gehölzpflanzungen
in Grün- und Parkanlagen an den nachfolgenden Standorten mit einer Gesamtfläche von
7.048 m²:
- Wohngebiet "Neubauernsiedlung" = 3534 m²,
- Spielplatz Azaleenweg = 124 m²,
- Lützner-/Schönauer Straße = 216 m²,
- Störmthaler-/Muldentalstraße = 1930 m²,
- Sonnenpark Probstheida (Ersatzhabitat) = 1280 m².
Fazit:
40
Die Maßnahme wird bezogen auf den Berichtszeitraum als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
5 Erläuterungen zur Entwicklung der Luftqualität
Feinstaub (PM10)
Für die Luftbelastung mit Feinstaub (PM10) spielen die meteorologischen Verhältnisse eine entscheidende Rolle.
Die meteorologische Situation im Jahr 2013 erwies sich bezogen auf die PM10-Belastung ähnlich günstig wie
im Vorjahr. Extreme Wetterlagen, wie sie im Jahr 2011 zu beobachten waren, blieben aus. Die PM10-Überschreitungstage lagen in Leipzig an der Messstation Lützner Straße dennoch knapp oberhalb der zulässigen Anzahl
von 35 Tagen im Jahr.
Das Wetter fiel im Jahr 2013 deutschlandweit betrachtet recht durchschnittlich aus. Die Lufttemperaturen lagen
leicht über dem langjährigen Mittel, Niederschläge und Sonnenscheindauer etwas darunter [DWD, 2013].
Die Jahresmittelwerte an PM10 waren im Jahr 2013, mit Ausnahme der Messstation Leipzig-Mitte, nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr und unterschritten den geltenden Grenzwert in Höhe von 40 µg/m³ sicher.
Allerdings würde der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Luftgütewert für das PM10-Jahresmittel in Höhe von 20 µg/m³ [WHO, 2006] nur in Leipzig-West im Berichtsjahr eingehalten, an den verkehrsnahen Messstationen hingegen deutlich überschritten werden, vgl. Tab. 5. Sachsenweit lag die Anzahl der PM10Überschreitungstage mehrheitlich leicht über den Vorjahreswerten.
Tab. 5.
Jahresmittelwerte der Schadstoffkonzentration von PM10 an den verkehrsnahen Messstellen
und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]
Messstation
Jahresmittelwerte in µg/m³
Grenzwert
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Leipzig-Lützner Straße
(verkehrsnah)
36
39
31
31
33
33
34
29
29
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
38
37
32
34
25
32
35
31
28
Leipzig-West
(städtischer Hintergrund)
23
25
20
19
23
21
22
19
19
40 µg/m³
Abb. 16 veranschaulicht die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung mit PM10 in Leipzig an Hand der kalenderjährlichen Anzahl an Tagen, an denen der Grenzwert für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ überschritten wurde.
Grenzwertüberschreitungen an mehr als 35 Tagen treten dabei grundsätzlich nur an verkehrsnahen Messstellen
auf. Dabei stieg die Anzahl der Überschreitungstage im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr auf 41 an der Messstation Lützner Straße. Dies erscheint besonders problematisch, denn das Verkehrsaufkommen lag im Jahr
2013 baustellenbedingt bei etwa 16.000 Kraftfahrzeugen (Mo-So) und damit bereits niedriger als im Normalfall:
(ca. 19.800 Kfz). D. h., nach Ende der Baumaßnahmen in der Lützner Straße und Wiederanstieg des Verkehrsaufkommens im Jahr 2015 wird sich die PM10-Belastungssituation voraussichtlich weiter verschärfen, was eine
Einhaltung der zulässigen Überschreitungstage nicht erkennbar werden lässt.
An der Messstation Leipzig-Mitte sank die Anzahl der Überschreitungstage dagegen auf 33. Bleibt das Jahr
2009 unberücksichtigt, in welchem die Messungen längerfristig aufgrund einer Beschädigung der Messstation
ausfiel, ist dies der niedrigste Wert seit 2005.
41
Anzahl Tage, PM10 > 50 µg/m³
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Untersuchungsjahr
Lützner Straße
(verkehrsnah)
Abb. 16.
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
Leipzig-West
(städt. Hintergrund)
Grenzw ert
(35 Tage)
Anzahl der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von
50 µg/m³ an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von
2005 bis 2013 [LfULG, 2014]
Im Jahr 2013 waren länger anhaltende Zeiträume erhöhter Feinstaubkonzentration in Leipzig insbesondere in
den Wintermonaten Januar und Februar bzw. im zeitigen Frühjahr von März bis April zu beobachten, vgl. dazu
Abb. 17. In diesen Zeiträumen wurde an der Messstelle Lützner Straße ein Spitzenwert als PM10-Tagesmittel in
Höhe von 91 µg/m³ registriert.
Abb. 17.
Verteilung der Tage oberhalb des Grenzwertes für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³
an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014]
Von den hohen Luftschadstoffkonzentrationen waren auch andere sächsische Städte sowie Gebiete im übrigen
Bundesgebiet betroffen.
Nach dem bislang im Entwurf vorliegenden Bericht "Umweltzone Leipzig – Teil 3: Immissionssituation 20102013“ (Löschau et al., 2014) wirkten sich im Jahr 2013 Baumaßnahmen im Umfeld der Messstation Leipzig42
Mitte an 13 Tagen auf den PM10-Tagesmittelwert aus. An 4 Tagen führte die Bautätigkeit zu einer Überschreitung
des Grenzwertes in Höhe von 50 µg/m³.
Verglichen mit dem Jahr 2012, wo an 28 Tagen eine baustellenbedingte Zusatzbelastung ermittelt wurde, die an
6 Tagen zu einer Grenzwertüberschreitung führte, stellt dies einen weiteren Rückgang dar. Tab. 6 gibt die Ergebnisse ausgehend vom Jahr 2010 in der Gesamtschau für die Messstation Leipzig-Mitte wieder.
Tab. 6.
Einfluss von Bautätigkeit auf den Tagesmittelwert für PM10 an
der Messstation Leipzig-Mitte [Löschau et al., 2012, 2013, 2014]
Anzahl Tage im Jahr
2010
2011
2012
2013
mit PM10-Zusatzbelastung durch Baumaßnahmen
32
71
28
13
mit Überschreitung des Tagesgrenzwertes für PM10 durch Baumaßnahmen
9
13
6
4
Nach dem die Baumaßnahme „Höfe am Brühl“ mit deren Eröffnung im September 2012 weitgehend abgeschlossen war, liegen die weiteren Einflüsse sehr wahrscheinlich in Restbauarbeiten im näheren Umfeld der
Messstation begründet.
Grenzwertüberschreitungen, die auf bauliche Aktivitäten zurückfallen, dürfen aus der Gesamtstatistik nicht herausgerechnet werden. Dies ist besonders nachteilig, wenn die für den PM10-Tagesmittelwert registrierten Überschreitungen den gesetzlich möglichen Rahmen von 35 Tagen im Kalenderjahr nur gering übersteigen.
Stickstoffdioxid (NO2)
Die NO2-Belastung wird gegenüber der PM10-Belastung deutlich stärker durch lokale Quellen, insbesondere
durch den Kraftfahrzeugverkehr, beeinflusst. Auch das Wetter hat auf die gemessene NO2-Konzentration einen
Einfluss – im Vergleich zur PM10-Belastung jedoch in deutlich kleinerem Ausmaß.
Abb. 18 illustriert die Entwicklung der Jahresmittelwerte von NO2 an den Messstationen in Leipzig vom Jahr
2005 bis zum Jahr 2013.
60
NO2, µg/m³
50
40
30
20
10
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Unters uchungs jahr
Lützner Straße
(verkehrs nah)
Abb. 18.
Leipzig-Mitte
(verkehrs nah)
Leipzig-Wes t
(s tädt. Hintergrund)
Grenzwert
(40 µg/m ³)
Jahresmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]
43
Der in den Jahren 2012 und 2013 gegenüber den vorhergehenden Jahren niedrigere Jahresmittelwert der Konzentration an NO2 an der Messstation Leipzig-Lützner Straße ist primär auf die abschnittsweise Vollsperrung der
Lützner Straße aufgrund von Straßen- und Gleisbauarbeiten und das dadurch reduzierte Kraftfahrzeugaufkommen zurückzuführen.
Wie anhand der Monatsmittelwerte in Abb. 19 veranschaulicht, lag insbesondere an der verkehrsnahen Messstelle Leipzig-Mitte die NO2-Konzentration nahezu ganzjährig oberhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 µg/m³.
Abb. 19.
Monatsmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen
Hintergrund im Jahr 2013 [LfULG, 2014]
Aufgrund der überwiegend ganzjährig oberhalb des Grenzwertes liegenden Belastung mit NO2 bedarf es Minderungsmaßnahmen, die ebenfalls möglichst ganzjährig wirksam sind.
Der Kurzzeitgrenzwert (Grenzwert für das Stundenmittel) für NO2 in Höhe von 200 µg/m³, der im Kalenderjahr
18-mal überschritten werden darf, wurde nur an der Messstation Leipzig-Mitte einmal überschritten. Dabei wurde eine Konzentration von 210 µg/m³ registriert.
44
6 Wirkung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Allgemeine Erläuterungen
Der Luftreinhalteplan (LRP) der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 weist aus, dass mit Umsetzung der in ihm enthaltenen Maßnahmen, die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) einhaltbar sind [Stadt
Leipzig, 2009]. Hierbei sind jedoch einige Randparameter zu berücksichtigen, die nachfolgend kurz betrachtet
werden.
Die im Luftreinhalteplan enthaltenen Prognosen basieren auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Planerstellung. Durch die technische Fortentwicklung und u. a. daraus resultierende neuere Erkenntnisse insbesondere zum Abgasverhalten von Kraftfahrzeugen können sich Abweichungen zu den im Luftreinhalteplan prognostizierten Werten ergeben. Zwischenzeitlich vorgestellte Untersuchungsergebnisse geben Hinweise darauf, dass
Diesel-Pkw mit Euro 5 im realen Fahrbetrieb zum Teil höhere NOx bzw. NO2-Emissionen aufweisen können als
ältere Diesel-Pkw mit geringerer Schadstoffnorm [Hausberger, 2010]. Dies muss nicht für die gesamte Fahrzeugflotte der Euro 5-Diesel-Pkw gelten, kann jedoch ein Indiz dafür sein, dass Emissionsminderungen an
Kraftfahrzeugen geringer als prognostiziert eintreten.
Die rechnerische Modellierung der Luftschadstoffbelastung erfolgt unter Berücksichtigung mittlerer Wetterbedingungen. D. h., unter mittleren Wetterbedingungen ist es rechnerisch möglich und plausibel, dass bei Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans, die Luftschadstoffgrenzwerte für PM10 und NO2 nicht überschritten werden. Weichen die meteorologischen Bedingungen in einem Jahr von diesen mittleren Wetterbedingungen ungünstig ab, können trotz konsequenter Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die entsprechenden
Grenzwerte u. U. nicht eingehalten werden.
Die mittlere Schwankungsbreite des PM10-Jahresmittelwertes beträgt auf Grund des Einflusses der Meteorologie 3,1 µg/m³ oder 16 % im regionalen Hintergrund. Dieser Wert übersteigt das Minderungspotenzial der Umweltzone in Leipzig, bei der an der Messstation Leipzig-Mitte eine Reduzierung des motorbedingten Immissionsanteils um etwa bis zu 2,2 µg/m³ oder 6,9 % bezogen auf den PM10-Jahresmittelwert erwartet werden kann
[Löschau et al., 2012].
Aufgrund der überwiegend kurzfristig noch niedriger anzusetzenden Wirkung der sonstigen Maßnahmen des
Luftreinhalteplans erweist sich die Messgröße PM10, trotz hoch präzisem Messverfahren, nicht empfindlich genug, um Veränderungen in der Luftqualität durch das Wirken der Luftreinhaltemaßnahmen nach nur kurzer Beobachtungszeit nachzuweisen.
Erfolge zeigen sich hingegen bereits beim Ruß, der besonders gesundheitsschädlichen Teilmenge des Feinstaubes. Innerhalb des Zeitraumes von 2011 bis 2013 sank die motorbedingte Rußbelastung um ca. 40 %
[Löschau et al., 2014]. Damit geht ein hoher Gesundheitsgewinn einher.
Sondermessungen und deren Ergebnisse
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das Leibniz-Institut für
Troposphärenforschung e.V. Leipzig (TROPOS) führen gemeinsam Untersuchungen zur Beurteilung der Umweltzone in Leipzig durch. Neben den gesetzlich vorgegebenen Messungen (z. B. PM10 oder NO2), werden Sondermessungen durchgeführt und dabei die Rußkonzentration sowie die Anzahlgrößenverteilung feiner und ultrafeiner Partikel (PN30-200 nm) bestimmt.
Zur Realisierung der Sondermessungen wurden einzelne Messstationen in Leipzig und in Dresden mit zusätzlicher Messtechnik ausgestattet. Die hierbei gewonnenen Daten werden wissenschaftlich ausgewertet und in einer Reihe von Untersuchungsberichten dargestellt. Ein erster Bericht [Löschau et al., 2012] widmet sich der Situation im Jahr 2010, wo insbesondere die Umweltzone noch nicht wirksam war. Dieser Bericht stellt die Ausgangsbeurteilung dar und dient als Referenz, wohingegen die Folgeberichte die Veränderungen in den Jahren
2011 ff. gegenüber dem Jahr 2010 analysieren und dabei vergleichend auf die Situation in Dresden (ohne Umweltzone) und in Leipzig (mit Umweltzone) eingehen.
Der Untersuchungsbericht über die Immissionssituation im Jahr 2013 war bei Abschluss des hier vorliegenden
Berichts noch nicht fertiggestellt. Daher musste, entgegen dem Umsetzungsbericht 2011, auf eine Darstellung
der Ergebnisse im hier vorliegenden Bericht verzichtet werden.
45
7 Quellenverzeichnis
Literatur
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persönliche Mitteilung am 13.02.2014.
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BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (2013): http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/
Bundesregierung, 2013
DIE BUNDESREGIERUNG (2013): Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode. Hrsg.: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; http://www.bundesregierung.de
DWD, 2013
DEUTSCHER WETTERDIENST (2013): Pressemitteilung des DWD vom
30.12.2013, abrufbar unter http://www.dwd.de (Zugriff am 20.02.2014).
Hausberger, 2010
HAUSBERGER S. (2010): Neue Emissionsfaktoren und deren Auswirkungen auf
die Belastung an NO2 und Feinstaub, in: KRdL (Hrsg.), Stickstoffdioxid und Partikel
(PM2,5/PM10), KRdL-Experten-Forum am 02. Dezember 2010, Bonn, KRdLSchriftenreihe 41, 2011, S. 69 - 83.
LfULG, 2014
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http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/Recherche.aspx.
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Teil 1 – Ausgangsbeurteilung. Hrsg.: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
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Löschau et al., 2013
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für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie;
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Löschau et al., 2014
LÖSCHAU G., WIEDENSOHLER A., BIRMILI W., RASCH F., SPINDLER G., MÜLLER K., WOLF U., HAUSMANN A., BÖTTGER M, ANHALT M., DIETZ V.,
HERRMANN H., BÖHME U. (2014): Umweltzone Leipzig, Teil 3 – Immissionssituation 2010-2013. Hrsg.: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Entwurf:
Stand 18. August 2014.
Stadt Leipzig, 2009
STADT LEIPZIG (2009): Luftreinhalteplan für die Stadt Leipzig, Stand 18. Dezember
2009. Hrsg.: Stadt Leipzig. Der Oberbürgermeister. Amt für Umweltschutz.
Stadt Leipzig, 2012
STADT LEIPZIG (2012): Jahresbericht 2011 zur Umsetzung der Maßnahmen des
Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig. Hrsg.: Stadt Leipzig. Der Oberbürgermeister.
Amt für Umweltschutz.
UMK, 2013
UMWELTMINISTERKONFERENZ (2013): Ergebnisprotokoll der 81. Sitzung der
Umweltministerkonferenz am 15. November 2013 in Erfurt. Hrsg.: Ministerium für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg;
http://www.umweltministerkonferenz.de/documents/Gesamt_UMK_2.pdf.
WHO, 2006
WORLD HEALTH ORGANIZATION (2006): Air Quality Guidelines – Global Update
2005. Hrsg.: WHO Regional Office for Europe.
46
Rechtsvorschriften
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943)
RL 2008/50/EG
Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 (ABl. L 152 vom
11.06.2008, S.1 )
RWBA
Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (aktuelle Fassung: 2000)
SächsBO
Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl., Nr. 8, S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Januar 2012
(SächsGVBl. S. 130, 556)
SächsStrG
Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz) vom 21. Januar
1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S. 130, 556)
StVO
Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)
VwV StBauE
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung
der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung) vom 20. August 2009 (SächsABl. 37 S. 1467)
1. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I, S.
38)
13. BImSchV
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV) vom 2. Mai 2013
(BGBl. I S. 1021, 1023, 3754)
35. BImSchV
Fünfunddreißigste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung zur
Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) vom 10.
Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember
2007 (BGBl. I S. 2793)
39. BImSchV
Neununddreißigste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065)
8 Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten
Abkürzungen
ABl.
Amtsblatt (hier: der Europäischen Union)
AD
Autobahndreieck
AfU
Amt für Umweltschutz
AGM
Amt für Gebäudemanagement
AS
Autobahnanschlussstelle
BAB
Bundesautobahn
BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
B+R
Bike and Ride (Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV)
47
CO2
Kohlendioxid
DS
Drucksache
EEA
European Energy Award (Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen)
EEV
Enhanced Environmentally Friendly Vehicle (Abgasstandard)
GuD
Gas und Dampf
GVZ
Güterverkehrszentrum
TROPOS
Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig
KOM
EU-Kommission
koop-Stadt
vom BMVBS gefördertes Projekt zur Stadtentwicklung
Kfz
Kraftfahrzeug
LfULG
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Lkw
Lastkraftwagen
LNfz
Leichtes Nutzfahrzeug
LRP
Luftreinhalteplan
LSA
Lichtsignalanlage
LVB
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
LVV
Leipziger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
MDV
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
MIV
motorisierter Individualverkehr
Nfz
Nutzfahrzeug
NO
Stickstoffmonoxid
NO2
Stickstoffdioxid
NOx
Stickstoffoxide (Summe Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid)
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
P+R
Park and Ride (Parkplatz mit ÖPNV-Anbindung in der Nähe)
Pkw
Personenkraftwagen
PM10
Particulate Matter (Feinstaub oder Schwebstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser
kleiner als 10 Mikrometer)
PM
Particulate Matter (als Sammelbegriff)
SEKo
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
SMUL
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
SRL
Stadtreinigung Leipzig
SrV
System repräsentativer Verkehrsbefragungen
UMK
Umweltministerkonferenz
48
Einheiten
g/km
Gramm pro Kilometer
ha
Hektar
m²
Quadratmeter
nm
Nanometer
t
Tonne
TEUR
Tausend Euro
µg/m³
Mikrogramm pro Kubikmeter
49