Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016026.pdf
Größe
54 kB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00523/14-ÄA-007
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
Beschluss:
Die Projekte zur Umsetzung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum werden auch zukünftig
unter gleichberechtigter Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange,
Verbände, Kammern und Initiativen sowie in den betroffenen Stadtgebieten mit der dort
lebenden Bevölkerung abgestimmt.
Begründung:
In einer kompakten Stadt mit beträchtlichem Bevölkerungswachstum, die nur behutsam
erneuert werden soll, sind die Freiräume zwischen den gebauten Strukturen sehr endlich,
und es gibt eine Vielzahl von berechtigten Anforderungen und Nutzungsansprüchen. Deshalb
bedarf es eines integrierten Ansatzes für die Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan
sowie im Stadtentwicklungskonzept (SEKO), welcher wiederum durch die
Stadtentwicklungspläne als Fachpläne untersetzt ist. Das integrierte
Stadtentwicklungskonzept verbindet die Ziele der Fachkonzepte mit den übergeordneten
strategischen Zielen der Kommunalpolitik sowie den planerischen Grundsätzen, die aus der
Leipzig Charta abgeleitet wurden. Die Ziele der Kommunalpolitik konzentrieren sich primär
auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bewältigung des demografischen Wandels. Die
Leipzig Charta fordert eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige
Stadtentwicklung. Daraus abgeleitete Grundsätze für die Stadtentwicklung sind: die
europäische, nutzungsgemischte Stadt, die Stadt der kurzen Wege, Innenentwicklung vor
Außenentwicklung und eine Stadtentwicklung, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit
orientiert. Neben dem zu beschließenden Fachkonzept STEP Verkehr und öffentlicher Raum
gibt es weitere, gleichermaßen wichtige Fachkonzepte, wie Wohnen, Soziales, Bildung,
Kultur, Freiraum und Umwelt, Hochschulen und Forschung und den STEP Wirtschaft und
Beschäftigung. Letzterer geht besonders auf die spezifischen Anforderungen und Ansprüche
der Wirtschaft ein. Deshalb braucht es keine besondere Hervorhebung einzelner Bereiche in
den STEP`s.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt: y
Anlagen:
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