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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1017855.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 13:27

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00525/14-ÄA-004 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Baubeschluss: Asylbewerberheim, Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude, Brandschutzmaßnahmen und Sanierung, Torgauer Straße 290, 04347 Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: neu 8. Die Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge wird zeitlich befristet bis im Leipziger Süden eine neue Einrichtung fertiggestellt ist, also spätestens 2018. neu 9. Die Stadtverwaltung trägt Sorge dafür, dass die Asylsuchenden und Flüchtlinge, die anfänglich in der Gemeinschaftsunterkunft Torgauer Straße 290 untergebracht werden, nach spätestens sechs Monaten in dezentralen und kleinen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Das Konzept zur dezentralen Unterbringung von 2012 wird weiter umgesetzt und um neue Einrichtungen erweitert. neu 10. Begleitend zur Umsetzung des Konzeptes „dezentrale Unterbringung“ wird eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gebildet. Von hier aus wird ein Runder Tisch „Asylunterbringung“ gebildet, um mit größerer Beteiligung als bisher die Fragen um die Asylunterbringung möglichst konsensorientiert voranzubringen. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Stadtverwaltung will angesichts der von ihr angezeigten „Alternativlosigkeit“ am Standort Torgauer Straße 290 dauerhaft festhalten. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist auch weiterhin der Auffassung, dass Flüchtlingsunterkünfte grundsätzlich in Wohngebieten liegen müssen, mit Anschluss an die Infrastruktur vor Ort und nicht in Gewerbegebieten. Wir halten deshalb am Konzept der dezentralen und kleinteiligen Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen fest. Die Unterbringung in kleinteiligen und dezentralen Unterkünften - auf die gesamte Stadt verteilt muss auch weiterhin einen klaren Vorrang vor Massenunterkünften haben. Auch die gestiegene Zahl von nach Leipzig zugewiesenen Asylsuchenden darf nicht dazu führen, dass selbst gesteckte und vom Stadtrat legitimierte Standards unterlaufen werden. In Anbetracht der von der Stadtverwaltung erklärten Notsituation, die wachsende Zahl von Flüchtlingen in Leipzig angemessen unterzubringen, halten wir es ausnahmsweise für vertretbar, die in der Vorlage vorgeschlagene bauliche Ertüchtigung der Gemeinschaftsunterkunft mitzutragen und sprechen uns gleichzeitig für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft im Leipziger Süden aus, die die Gemeinschaftsunterkunft in der Torgauer Straße 290 ab 2018 ersetzen soll. Hinsichtlich des Konzeptes zur dezentralen Unterbringung und seiner Umsetzung werden die städtischen Gremien nicht ausreichend informiert und insbesondere frühzeitig eingebunden. Vor diesem Hintergrund und zur Förderung schnellerer und konsensfähiger Lösungen schlagen wir die Bildung einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vor. Anlagen: Seite 2/4