Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017855.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
19.01.15, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 13:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00525/14-ÄA-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Baubeschluss: Asylbewerberheim, Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude,
Brandschutzmaßnahmen und Sanierung, Torgauer Straße 290, 04347 Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
neu 8. Die Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge wird zeitlich
befristet bis im Leipziger Süden eine neue Einrichtung fertiggestellt ist, also spätestens 2018.
neu 9. Die Stadtverwaltung trägt Sorge dafür, dass die Asylsuchenden und Flüchtlinge, die
anfänglich in der Gemeinschaftsunterkunft Torgauer Straße 290 untergebracht werden, nach
spätestens sechs Monaten in dezentralen und kleinen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht
werden. Das Konzept zur dezentralen Unterbringung von 2012 wird weiter umgesetzt und um neue
Einrichtungen erweitert.
neu 10. Begleitend zur Umsetzung des Konzeptes „dezentrale Unterbringung“ wird eine
Arbeitsgruppe des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gebildet. Von hier
aus wird ein Runder Tisch „Asylunterbringung“ gebildet, um mit größerer Beteiligung als bisher die
Fragen um die Asylunterbringung möglichst konsensorientiert voranzubringen.
Seite 1/4
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung will angesichts der von ihr angezeigten „Alternativlosigkeit“ am Standort
Torgauer Straße 290 dauerhaft festhalten. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist auch
weiterhin der Auffassung, dass Flüchtlingsunterkünfte grundsätzlich in Wohngebieten liegen
müssen, mit Anschluss an die Infrastruktur vor Ort und nicht in Gewerbegebieten. Wir halten deshalb
am Konzept der dezentralen und kleinteiligen Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
fest.
Die Unterbringung in kleinteiligen und dezentralen Unterkünften - auf die gesamte Stadt verteilt muss auch weiterhin einen klaren Vorrang vor Massenunterkünften haben. Auch die gestiegene
Zahl von nach Leipzig zugewiesenen Asylsuchenden darf nicht dazu führen, dass selbst gesteckte
und vom Stadtrat legitimierte Standards unterlaufen werden.
In Anbetracht der von der Stadtverwaltung erklärten Notsituation, die wachsende Zahl von
Flüchtlingen in Leipzig angemessen unterzubringen, halten wir es ausnahmsweise für vertretbar,
die in der Vorlage vorgeschlagene bauliche Ertüchtigung der Gemeinschaftsunterkunft mitzutragen
und sprechen uns gleichzeitig für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft im Leipziger Süden
aus, die die Gemeinschaftsunterkunft in der Torgauer Straße 290 ab 2018 ersetzen soll.
Hinsichtlich des Konzeptes zur dezentralen Unterbringung und seiner Umsetzung werden die
städtischen Gremien nicht ausreichend informiert und insbesondere frühzeitig eingebunden. Vor
diesem Hintergrund und zur Förderung schnellerer und konsensfähiger Lösungen schlagen wir die
Bildung einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule vor.
Anlagen:
Seite 2/4