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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1015146.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
07.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00895 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH Beschluss: 1. Die Ratsversammlung schlägt der Gesellschafterversammlung der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH unter Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vor, folgende Vertreter der Stadt Leipzig aus dem Aufsichtsrat der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH abzuberufen: Herrn Heiko Rosenthal Herrn Torsten Bonew Herrn Ansbert Maciejewski Herrn Claus-Uwe Rothkegel Herrn Dr. Lothar Tippach Herrn Wolfgang Denecke Herrn Manfred Rauer Herrn Christopher Zenker Herrn Norman Volger Herrn Reik Hesselbarth Herrn René Wiesner. Seite 1/3 2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH folgende Personen der Gesellschafterversammlung der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH widerruflich zur Wahl in den Aufsichtsrat der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vorschlägt: Herrn Heiko Rosenthal Herrn Volkmar Müller Herrn Andreas Geisler Herrn Christopher Zenker Frau Dr. Ilse Lauter Herrn Dr. Lothar Tippach Herrn Wolfgang Denecke Herrn Falk Dossin Herrn Achim Haas Herrn Norman Volger Frau Nicole Lakowa. 3. Die nach Ziffer 2 benannten Vertreter üben ihr Mandat jeweils aus, bis die Stadt Leipzig der Gesellschafterversammlung der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH neue Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vorschlägt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3