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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1015211.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.01.15, 12:00
Aktualisiert
19.07.17, 09:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00525/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von SR J. Nagel, S. Pellmann, F. Riekewald, B. Ehms, M. Gehrt Betreff Baubeschluss: Asylbewerberheim, Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude, Brandschutzmaßnahmen und Sanierung Torgauer Str. 290, 04347 Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Von der Erweiterung des Asylbewerberheims Torgauer Straße 290 wird abgesehen. Stattdessen setzt die Verwaltung ihre Bemühungen entsprechend des Beschlusses DSV/ 3368 fort (Erstunterbringungseinrichtungen a 200 Personen, Gemeinschaftsunterkünfte a 50 bis100 Personen und dezentrales Wohnen). Die Verwaltung legt einen Termin für die endgültige Schließung der Unterkunft Torgauer Straße 290 fest. Bis dahin werden nur die Wohnungen der Eingänge 1 bis 3 im Haus 1 genutzt. Die Verwaltung legt bis zum Ende des 1. Quartals 2015 einen Vorschlag zur Herrichtung von technischen Anlagen, Mehrzweckgebäude, Heizhaus und Freianlagen vor, damit für die verbleibenden BewohnerInnen bis zur endgültigen Schließung der Unterkunft ein akzeptabler Lebensstandard gewährleistet werden kann. Begründung: Die Schließung der Massenunterkunft in der Torgauer Straße 290 war und ist ein Kernpunkt der Debatte um einen Paradigmenwechsel bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Leipzig. Die Seite 1/3 Massenunterkunft im Leipziger Norden widerspricht dem von Zivilgesellschaft und Politik geforderten Ansatz der menschenwürdigen und integrativen Unterbringung. Neben den akuten baulichen Mängeln sind es vor allem die Lage im Gewerbegebiet am Stadtrand und die Ballung von mehreren Hundert Menschen an einem Ort, die auf Kritik stoßen. Auch der ehemalige Sächsische Ausländerbeauftragte Martin Gillo stufte die Torgauer Straße in seinem Heim-TÜV 2011 als eine der sachsenweit schlechtesten Unterkünfte ein. Zudem forderte er immer wieder den Vorrang der dezentralen Unterbringung in eigenen Wohnungen sowie kleinteilige Gemeinschaftsunterkünfte für 50 bis maximal 100 Menschen. Das 2012 vom Stadtrat beschlossene Unterbringungskonzept wies den richtigen Weg hin zu Gemeinschaftsunterkünften für zirka 50 Menschen, die übers Stadtgebiet verteilt liegen. Davon gibt es inzwischen fünf, drei weitere sind in Planung. Darüber hinaus wurde die dezentrale Unterbringung und die Unterbringung in Gewährleistungswohnungen verstärkt. Um die steigenden Zahlen der nach Leipzig zugewiesenen Asylsuchenden aufzufangen, wurden darüber hinaus zwei Notunterkünfte für jeweils bis zu 200 Personen geschaffen. An diesem mit der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes im November 2013 auch an die steigenden Zuweisungszahlen angepassten Ansatz (vgl. DSV/3368 "Überplanmäßige Aufwendungen 2013 gem. § 79 (1) SächsGemO und Eckwertbereinigung 2014 in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber". Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig": Beschreibung benötigter Unterbringungskapazitäten aufgrund gestiegener Zuweisungszahlen, Handlungsbedarf zur Sicherstellung der Unterbringung 2013 und 2014, Fertigstellung der Erhaltungsmaßnahmen am Standort Torgauer Str. 290) soll alternativ zum Erhalt der Torgauer Straße festgehalten werden. Die Unterbringung in kleinteiligen Unterkünften sowie die dezentrale Unterbringung müssen einen klaren Vorrang vor Massenunterkünften haben. Auch die gestiegene Zahl von nach Leipzig zugewiesenen Asylsuchenden darf nicht dazu führen, selbst gesteckte und vom Stadtrat legitimierte Standards zu unterlaufen. Es bedarf anderer Wege als die Zementierung des Standortes Torgauer Straße, der mit dem Ausbau zur größten kommunalen Massenunterkunft für Asylsuchende in Sachsen werden würde. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3