Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1015211.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.01.15, 12:00
Aktualisiert
19.07.17, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00525/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SR J. Nagel, S. Pellmann, F. Riekewald, B. Ehms, M. Gehrt
Betreff
Baubeschluss: Asylbewerberheim, Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude,
Brandschutzmaßnahmen und Sanierung
Torgauer Str. 290, 04347 Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Von der Erweiterung des Asylbewerberheims Torgauer Straße 290 wird abgesehen. Stattdessen
setzt die Verwaltung ihre Bemühungen entsprechend des Beschlusses DSV/ 3368 fort
(Erstunterbringungseinrichtungen a 200 Personen, Gemeinschaftsunterkünfte a 50 bis100 Personen
und dezentrales Wohnen).
Die Verwaltung legt einen Termin für die endgültige Schließung der Unterkunft Torgauer Straße 290
fest. Bis dahin werden nur die Wohnungen der Eingänge 1 bis 3 im Haus 1 genutzt.
Die Verwaltung legt bis zum Ende des 1. Quartals 2015 einen Vorschlag zur Herrichtung von
technischen Anlagen, Mehrzweckgebäude, Heizhaus und Freianlagen vor, damit für die
verbleibenden BewohnerInnen bis zur endgültigen Schließung der Unterkunft ein akzeptabler
Lebensstandard gewährleistet werden kann.
Begründung:
Die Schließung der Massenunterkunft in der Torgauer Straße 290 war und ist ein Kernpunkt der
Debatte um einen Paradigmenwechsel bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Leipzig. Die
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Massenunterkunft im Leipziger Norden widerspricht dem von Zivilgesellschaft und Politik geforderten
Ansatz der menschenwürdigen und integrativen Unterbringung. Neben den akuten baulichen
Mängeln sind es vor allem die Lage im Gewerbegebiet am Stadtrand und die Ballung von mehreren
Hundert Menschen an einem Ort, die auf Kritik stoßen.
Auch der ehemalige Sächsische Ausländerbeauftragte Martin Gillo stufte die Torgauer Straße in
seinem Heim-TÜV 2011 als eine der sachsenweit schlechtesten Unterkünfte ein. Zudem forderte er
immer wieder den Vorrang der dezentralen Unterbringung in eigenen Wohnungen sowie kleinteilige
Gemeinschaftsunterkünfte für 50 bis maximal 100 Menschen.
Das 2012 vom Stadtrat beschlossene Unterbringungskonzept wies den richtigen Weg hin zu
Gemeinschaftsunterkünften für zirka 50 Menschen, die übers Stadtgebiet verteilt liegen. Davon gibt
es inzwischen fünf, drei weitere sind in Planung. Darüber hinaus wurde die dezentrale Unterbringung
und die Unterbringung in Gewährleistungswohnungen verstärkt. Um die steigenden Zahlen der nach
Leipzig zugewiesenen Asylsuchenden aufzufangen, wurden darüber hinaus zwei Notunterkünfte für
jeweils bis zu 200 Personen geschaffen.
An diesem mit der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes im November 2013 auch an die
steigenden Zuweisungszahlen angepassten Ansatz (vgl. DSV/3368 "Überplanmäßige
Aufwendungen 2013 gem. § 79 (1) SächsGemO und Eckwertbereinigung 2014 in der Budgeteinheit
50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber". Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für Berechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig": Beschreibung benötigter
Unterbringungskapazitäten aufgrund gestiegener Zuweisungszahlen, Handlungsbedarf zur
Sicherstellung der Unterbringung 2013 und 2014, Fertigstellung der Erhaltungsmaßnahmen am
Standort Torgauer Str. 290) soll alternativ zum Erhalt der Torgauer Straße festgehalten werden.
Die Unterbringung in kleinteiligen Unterkünften sowie die dezentrale Unterbringung müssen einen
klaren Vorrang vor Massenunterkünften haben. Auch die gestiegene Zahl von nach Leipzig
zugewiesenen Asylsuchenden darf nicht dazu führen, selbst gesteckte und vom Stadtrat legitimierte
Standards zu unterlaufen.
Es bedarf anderer Wege als die Zementierung des Standortes Torgauer Straße, der mit dem
Ausbau zur größten kommunalen Massenunterkunft für Asylsuchende in Sachsen werden würde.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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