Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014103.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
14.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00425/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
12.01.2015
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
27.01.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
2. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
04.02.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Umweltbibliothek Leipzig - Fortbestand sichern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung:
Den Fortbestand der Umweltbibliothek durch eine eigene Haushaltsposition im städtischen Haushalt
zu sichern, die jährlich mit 75.000 EUR untersetzt wird, würde Sinn und Zweck der Rahmenrichtlinie
der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen widersprechen. Eine solche Förderung würde, da die für das kommende Haushaltsjahr zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits feststehen, zulasten anderer Vereine und Verbände
gehen, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind. Sie würde den
haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zuwiderlaufen.
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Zuwendungen der Stadt Leipzig an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung werden auf Grundlage
der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen auf Antrag gewährt. Die Richtlinie legt
verbindlich fest, wie bei der Vergabe von Zuwendungen zu verfahren ist und soll die einheitliche
Ausübung des Ermessens und eine gleichmäßige Behandlung aller Antragsteller sicherstellen. Nach
Art. 3 Abs. 1 GG haben mögliche Zuwendungsempfänger einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei
der Ausübung des Ermessens (Selbstbindung der Verwaltung). Ein Ratsbeschluss mit dem Inhalt,
die Umweltbibliothek voll zu finanzieren würde unter anderem andere Zuwendungsempfänger
benachteiligen.
In den Jahren 1997 – 2014 hat der Ökolöwe Umweltbund für die Umweltbibliothek von der Stadt
Leipzig jeweils Fördermittel von durchschnittlich 35.000 EUR erhalten. Die Förderhöhe ist also über
die Jahre in etwa konstant geblieben. Die Zuwendung ab dem Jahr 2015 um mehr als das Doppelte
auf 75.000 EUR zu erhöhen, erscheint, zumal sich die Höhe der für die Bibliothek beantragten
finanziellen Mittel bislang nicht verändert hat, nicht plausibel.
Im Ergebnis hieße eine Förderung i.H.v. 75.000 EUR, dass der Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.,
der neben der Förderung der Umweltbibliothek regelmäßig die Förderung weiterer Projekte
beantragt, insgesamt mehr als die Hälfte der für alle Umweltvereine und -verbände jährlich zur
Verfügung stehenden Fördermittel für sich beansprucht. Andere, insbesondere kleinere Vereine, die
auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind, gingen leer aus.
Die Förderung i.H.v. 75.000 EUR steht auch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.
Im Verwendungsnachweis führt der Trägerverein Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. aus, dass die
Umweltbibliothek im Vergleich zu Allgemeinbibliotheken nur wenig für den allgemeinen Lesebedarf,
sondern eher anlassbezogen genutzt wird. Im Jahr 2012 bspw. hatte die Umweltbibliothek 2.000
Nutzungsfälle pro Jahr. Das sind acht Nutzungsfälle täglich. Die Nutzungsfälle verteilten sich auf
etwa 300 Nutzer. Den Erhalt der Bibliothek in Anbetracht dieser Nutzungszahlen in der geforderten
Höhe zu subventionieren, widerspricht jeglicher Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Um den Fortbestand
der Bibliothek zu sichern, sollten auch andere kostentragende Modelle geprüft werden (bspw.
Senkung von Personalkosten, Erhöhung der Erträge durch Einführen von Nutzungsgebühren). Denn
unbestritten handelt es sich bei der Umweltbibliothek um eine zentrale und renommierte
Informationsstelle für alle Umweltfragen und sollte als solche möglichst erhalten bleiben.
Ihr Fortbestehen kann aber nicht einzig von der Erhöhung der Finanzhilfen der Stadt Leipzig
abhängig gemacht werden.
Dass dem Förderverein Auwaldstation eine regelmäßige Zuwendung zukommt, beruht auf einer
vertraglichen Vereinbarung zum Fortbestand der Auwaldstation infolge der Eingemeindung von
Lützschena-Stahmeln. Die Situation des Fördervereins ist mit der Situation des Ökolöwe Umweltbund Leipzig e. V. folglich nicht vergleichbar.
Seite 2/4
Fassung vom:
Thema ►
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Finanzen
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
✘
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
✘
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
VI
Stadtentwicklung
und Bau
VII
Wirtschaft
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja