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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014103.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
14.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00425/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 12.01.2015 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 27.01.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd 04.02.2015 Vorberatung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Umweltbibliothek Leipzig - Fortbestand sichern Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung: Den Fortbestand der Umweltbibliothek durch eine eigene Haushaltsposition im städtischen Haushalt zu sichern, die jährlich mit 75.000 EUR untersetzt wird, würde Sinn und Zweck der Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen widersprechen. Eine solche Förderung würde, da die für das kommende Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits feststehen, zulasten anderer Vereine und Verbände gehen, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind. Sie würde den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zuwiderlaufen. Seite 1/4 Zuwendungen der Stadt Leipzig an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung werden auf Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen auf Antrag gewährt. Die Richtlinie legt verbindlich fest, wie bei der Vergabe von Zuwendungen zu verfahren ist und soll die einheitliche Ausübung des Ermessens und eine gleichmäßige Behandlung aller Antragsteller sicherstellen. Nach Art. 3 Abs. 1 GG haben mögliche Zuwendungsempfänger einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Ausübung des Ermessens (Selbstbindung der Verwaltung). Ein Ratsbeschluss mit dem Inhalt, die Umweltbibliothek voll zu finanzieren würde unter anderem andere Zuwendungsempfänger benachteiligen. In den Jahren 1997 – 2014 hat der Ökolöwe Umweltbund für die Umweltbibliothek von der Stadt Leipzig jeweils Fördermittel von durchschnittlich 35.000 EUR erhalten. Die Förderhöhe ist also über die Jahre in etwa konstant geblieben. Die Zuwendung ab dem Jahr 2015 um mehr als das Doppelte auf 75.000 EUR zu erhöhen, erscheint, zumal sich die Höhe der für die Bibliothek beantragten finanziellen Mittel bislang nicht verändert hat, nicht plausibel. Im Ergebnis hieße eine Förderung i.H.v. 75.000 EUR, dass der Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V., der neben der Förderung der Umweltbibliothek regelmäßig die Förderung weiterer Projekte beantragt, insgesamt mehr als die Hälfte der für alle Umweltvereine und -verbände jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel für sich beansprucht. Andere, insbesondere kleinere Vereine, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind, gingen leer aus. Die Förderung i.H.v. 75.000 EUR steht auch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Im Verwendungsnachweis führt der Trägerverein Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. aus, dass die Umweltbibliothek im Vergleich zu Allgemeinbibliotheken nur wenig für den allgemeinen Lesebedarf, sondern eher anlassbezogen genutzt wird. Im Jahr 2012 bspw. hatte die Umweltbibliothek 2.000 Nutzungsfälle pro Jahr. Das sind acht Nutzungsfälle täglich. Die Nutzungsfälle verteilten sich auf etwa 300 Nutzer. Den Erhalt der Bibliothek in Anbetracht dieser Nutzungszahlen in der geforderten Höhe zu subventionieren, widerspricht jeglicher Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Um den Fortbestand der Bibliothek zu sichern, sollten auch andere kostentragende Modelle geprüft werden (bspw. Senkung von Personalkosten, Erhöhung der Erträge durch Einführen von Nutzungsgebühren). Denn unbestritten handelt es sich bei der Umweltbibliothek um eine zentrale und renommierte Informationsstelle für alle Umweltfragen und sollte als solche möglichst erhalten bleiben. Ihr Fortbestehen kann aber nicht einzig von der Erhöhung der Finanzhilfen der Stadt Leipzig abhängig gemacht werden. Dass dem Förderverein Auwaldstation eine regelmäßige Zuwendung zukommt, beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zum Fortbestand der Auwaldstation infolge der Eingemeindung von Lützschena-Stahmeln. Die Situation des Fördervereins ist mit der Situation des Ökolöwe Umweltbund Leipzig e. V. folglich nicht vergleichbar. Seite 2/4 Fassung vom:       Thema ►       Mitzeichnung Dezernat Mitzeichnung erforderlich I Allgemeine Verwaltung II Finanzen beteiligte Ämter Bemerkungen                                                  Unterschrift ✘ III Umwelt, Ordnung, Sport IV Kultur ✘ V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule             VI Stadtentwicklung und Bau             VII Wirtschaft             01.1 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates             01.2 GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtschaft             01.16 Datenschutz/ Sicherheits beauftragte/r             14 Rechnungsprüfungsamt                                                       Rechtsprüfung       Name Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Unterschrift nein ja