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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1015226.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
12.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00523/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel, Stadträtin Franziska Riekewald Betreff Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum Beschluss: Im Stadtentwicklungsplan als Teil des Beschlussvorschlags werden im Kapitel 1, Absatz „stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs fördern“ (2. Absatz, Zeile 19) folgende Präzisierungen ergänzt: ... 25 % ÖPNV. Dieser Personenverkehr findet als Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV mit Straßenbahn, Bus, S-Bahn) oder als motorisierter Individualverkehr (MIV einzeln bzw. Mitfahrgemeinschaft) statt. Als Personennahverkehr werden vor allem Wege zum Einkaufen, zu Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, zur und von der Arbeit, zur beruflichen oder Schulausbildung und zur Freizeit auch in Fahrgemeinschaften verstanden. Langfristig wird eine weitere Erhöhung des Umweltverbundes angestrebt ... Begründung: Der Modal Split erfasst nur die von Privatpersonen zurückgelegten Entfernungen nach den einzelnen Verkehrsarten. Wirtschaftsverkehr, z. B. zum Transport von Gütern oder zur Lieferung von Waren, wird dabei nicht einbezogen. Für den Personenverkehr sind für 2025 Zielgrößen festgelegt. Nur durch entsprechende Angebote und Tarifstrukturen werden mehr Leipzigerinnen und Leipziger sowie Gäste die öffentlichen Verkehrsmittel noch stärker nutzen. Gleiches gilt für Angebote an Radverkehrsanlagen sowie Fußwege. Nicht nachvollziehbar sind deshalb Debatten über die Behinderung des Wirtschaftsverkehrs. Dabei haben bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen sowie Kfz-Aufkommen bezogene Signalsteuerung mit ÖPNV-Bevorrechtigung dazu geführt, den Straßenverkehr flüssig zu halten. Im weitgehend autofreien Stadtzentrum können in den vorgesehenen Lieferzeiten die Liefer- und Dienstleistungsfahrzeuge problemlos ihre Ziele erreichen. Zur Präzisierung soll deshalb der betrachtete Personenverkehr näher beschrieben werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1 Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3