Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1009659.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
30.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00313/14-ÄA-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen
sowie freiberufliche Dienstleistungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Im Punkt 9. „Vergabegremien“wird der Absatz Vergabegremium VOF wie folgt ergänzt:
Vergabegremium VOF:
...
der/die Baubürgermeister(in) als Vorsitzende(r) mit Stimmrecht sowie 4 stimmberechtigte
Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau, angehören
Einfügung: Die in den jeweiligen Gremien vertretenen Stadträte wählen aus ihrer Mitte die
Vorsitzenden der Gremien VOL und VOB sowie in allen Vergabegremien einen
stellvertretenden Vorsitzenden.
Begründung:
Da in die Vergabegremien VOL und VOB die vier stärksten Fraktion je ein stimmberechtigtes
Mitglied entsenden, sollte dies auch im VOF Gremium neben dem Kriterium der Mitgliedschaft im
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Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau sein. Auf Grund der Spezifik der zu vergebenden VOFLeistungen sollte der/die Baubürgermeister(in) nicht nur das Gremium moderieren und leiten,
sondern als Wahlbeamter/in auch ein Stimmrecht in diesem Gremium ausüben. Das Kriterium der
Mitgliedschaft im Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau ist deshalb sinnvoll weil hier Planungen
frühzeitig vorgestellt werden und der Stadtrat bei zahlreichen Bauvorhaben erst im Rahmen der
Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse eingebunden ist, die aber auch die im
Rahmen der durch das VOF-Gremium vergebenen Planungsleistungen als Grundlage haben. Die
Einsetzung von Vorsitzenden der Gremien VOL und VOB sowie einem stellvertretenden
Vorsitzenden aus den Reihen der Stadträte ist bewährte und gelebte Praxis.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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