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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1009659.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
30.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00313/14-ÄA-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.11.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel Betreff Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Im Punkt 9. „Vergabegremien“wird der Absatz Vergabegremium VOF wie folgt ergänzt: Vergabegremium VOF: ... der/die Baubürgermeister(in) als Vorsitzende(r) mit Stimmrecht sowie 4 stimmberechtigte Stadträte aus den 4 stärksten Fraktionen, die zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, angehören Einfügung: Die in den jeweiligen Gremien vertretenen Stadträte wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzenden der Gremien VOL und VOB sowie in allen Vergabegremien einen stellvertretenden Vorsitzenden. Begründung: Da in die Vergabegremien VOL und VOB die vier stärksten Fraktion je ein stimmberechtigtes Mitglied entsenden, sollte dies auch im VOF Gremium neben dem Kriterium der Mitgliedschaft im Seite 1/4 Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau sein. Auf Grund der Spezifik der zu vergebenden VOFLeistungen sollte der/die Baubürgermeister(in) nicht nur das Gremium moderieren und leiten, sondern als Wahlbeamter/in auch ein Stimmrecht in diesem Gremium ausüben. Das Kriterium der Mitgliedschaft im Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau ist deshalb sinnvoll weil hier Planungen frühzeitig vorgestellt werden und der Stadtrat bei zahlreichen Bauvorhaben erst im Rahmen der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse eingebunden ist, die aber auch die im Rahmen der durch das VOF-Gremium vergebenen Planungsleistungen als Grundlage haben. Die Einsetzung von Vorsitzenden der Gremien VOL und VOB sowie einem stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der Stadträte ist bewährte und gelebte Praxis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4