Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047228.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:48

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

DB Stellungnahme der Verwaltung zur Petition Nr. V/P 141/14 vom 16.06.2014 Dienstberatung des Oberbürgermeisters Datum: 02.12.2014 TOP: 10.1 vertagt auf: Lärmschutz für die Anwohner der Riebeckbrücke Beschlussvorschlag Abhilfe Berücksichtigung Veranlassung näher bez. Maßnahmen erledigt ✘ nicht abhilfefähig Eingereicht von Mitwirkend Dezernat Stadtentwicklung und Bau Bitte wählen <DATUM/UNTERSCHRIFT> <DATUM/UNTERSCHRIFT > Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Ergebnis der Dienstberatung vom <DATUM> bestätigt mit Änderungen bestätigt nicht bestätigt Beschlussvorschlag Für eine wesentliche Zustandsverbesserung als Grundlage für die Herstellung der Radverkehrsanlagen ist der grundhafte Ausbau der Riebeckstraße notwendig. Da diese Maßnahme derzeit nicht einordenbar ist, kann eine Anordnung von Radverkehrsanlagen derzeit nicht erfolgen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Rampenbereich wird im Kontext des Lärmaktionsplanes der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss V-1914/13 vom 11.12.2013) weiter verfolgt. Stadt Leipzig 01.15/048/05.11 Entscheidungsgründe Die Erneuerung der Fahrbahn und gegebenenfalls der Gleisanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH ist für die Herstellung von Radverkehrsanlagen in der Riebeckstraße im Bereich zwischen Brücke und Breite Straße aufgrund des Fahrbahnzustandes erforderlich. Die Riebeckstraße wurde im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 91 (von 190) der Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen mit schlechter Zustandsnote erfasst. Die Erneuerung der Riebeckstraße ist somit finanziell nicht gesichert. Die finanziellen Mittel für einen kurzfristigen Ausbau der Straße stehen nicht zur Verfügung. -2In dem am 11.12.2013 beschlossenen Lärmaktionsplan 2012 (RBV-1914/13) als Maßstab für eine stadtweite und damit ortsübliche, einheitliche und angemessene Herangehensweise bezüglich der Notwendigkeit verkehrlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes ist kein Handlungsbedarf für eine Geschwindigkeitsreduzierung festgestellt. Aus den Belangen der Verkehrssicherheit oder der Luftreinhaltung ergeben sich ebenfalls keine diesbezüglichen Anhaltspunkte. Die 2012 aktualisierte Lärmkarte, die schon auf der Internetseite der Stadt Leipzig veröffentlicht ist, wird bei der Fortschreibung des aktuellen Lärmaktionsplanes 2012 berücksichtigt. Sachverhaltsdarstellung 1. Ist-Situation Die Fahrbahn der Riebeckstraße besitzt im Bereich der Brückenrampe einen überalterten Pflasterbelag. Dieser weist Unebenheiten auf. Insbesondere für den Radverkehr ist der Fahrbahnzustand unbefriedigend. Aufgrund der vorhandenen Oberflächenbefestigung und der Unebenheiten in der Fahrbahn besteht eine erhöhte Lärmbelastung. Ursachen hierfür sind zum Einen der vorhandene Pflasterbelag und zum Anderen der bauliche Zustand der Straße. Im Bereich zwischen der Oststraße und dem Täubchenweg sind in der Riebeckstraße keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Aufgrund der verkehrlichen Situation und des Fahrbahnzustandes wären diese jedoch wünschenswert, da diesbezüglich auch Bedarf besteht. Aufgrund des Fahrbahnzustandes wurden in der Vergangenheit festgestellte Unebenheiten im Rahmen der laufenden Straßeninstandhaltung immer wieder punktuell instand gesetzt. Auch die des Öfteren auftretenden Fahrbahnschäden im Gleisbereich der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH wurden immer wieder durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH punktuell beseitigt. Eine nachhaltige Verbesserung des Fahrbahnzustandes kann mit dieser Maßnahme jedoch nicht erreicht werden. Im Bereich der Brückenüberführung besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, da zum Schutz des Bauwerkes beidseitig auf den Gehwegen ein Anprallschutz aufgebracht wurde und somit das Lichtraumprofil zur Fahrbahn eingeschränkt ist. 2. Maßnahmen zur Zustandsverbesserung Im derzeit gültigen Lärmaktionsplan wird die Riebeckstraße nicht als Schwerpunkt der Straßenverkehrslärmbelastung benannt. Vielmehr wird anderen Straßen ein Handlungsvorrang zugewiesen. Die Riebeckstraße gehört nach Anhang 17.6 des Lärmaktionsplanes 2012 nicht zu den Straßen, an denen 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten sind und eine hohe Zahl von Personen betroffen ist. Dementsprechend ist sie nicht zur Prüfung von Sofortmaßnahmen gemäß Anhang 17.7 des Lärmaktionsplanes 2012 vorgesehen. Nur im Anhang 17.8 des Lärmaktionsplanes 2012 ist sie als langfristige Straßenbaumaßnahme aufgeführt. Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung sind nicht vorgesehen. Der Kfz-Verkehr wird in der Riebeckstraße am lichtsignalgeregelten Knoten Breite Straße/ Täubchenweg in der Knotenpunktzufahrt Breite Straße zweistreifig zugeführt. Aufgrund der Fahrbahnbreite kann dieser bis zur Brückenüberführung (diese ist wegen des eingebauten Anprallschutzes nur einstreifig befahrbar), zweistreifig weiter fahren. Auf diesem kurzen Abschnitt wäre ein Radfahrstreifen realisierbar. In entgegengesetzter Richtung zur Breite Straße würde ein Radfahrstreifen kaum zu einer veränderten Fahrweise und damit zu einer Lärmreduzierung führen. Bedingt durch die einstreifige Knotenpunktabfahrt an der Lichtsignalanlage Riebeckstraße/Oststraße wird auch nur einstreifig gefahren. Erst in der -3Knotenpunktzufahrt der Lichtsignalanlage an der Zweinaundorfer Straße wird sich im Stauraum zweistreifig aufgestellt. Die vorgeschlagene Anordnung und Herstellung eines Radfahrstreifens ist aufgrund des derzeitigen Straßenzustandes nicht realisierbar. Zum Einen bietet der gegenwärtige Fahrbahnzustand nicht die Bedingungen, dass die Ausweisung einer Benutzungspflicht mit Zeichen 237 StVO möglich ist, zum Anderen ist der vorhandene Belag für das Aufbringen einer dauerhaften Markierung ungeeignet. Die Markierung von Radverkehrsanlagen im Bereich der Riebeckbrücke setzt die Erneuerung der Fahrbahn voraus. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Fahrbahnzustandes und des vorhandenen Fahrbahnaufbaus ist eine Sanierung bzw. ein reiner Belagswechsel nicht möglich. Für eine wesentliche Zustandsverbesserung ist der grundhafte Ausbau der Straße erforderlich. Die Kosten für den grundhaften Ausbau der Fahrbahnen betragen ca. 190.000,00 €. Im Rahmen der Planung wäre zudem zu prüfen, inwieweit eine koordinierte Baumaßnahme mit der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH aufgrund des Zustandes der Gleisanlagen sinnvoll bzw. erforderlich ist. Unter Berücksichtigung der Randbedingungen wurde die Riebeckstraße im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 91 (von 190) der Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen mit schlechter Zustandsnote erfasst. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 beschlossen. Aufgrund der Position ist der Ausbau der Riebeckstraße gegenwärtig als finanziell nicht gesichert eingeordnet. Bei einem langfristig zu sehenden Brückenneubau über den Lene-Voigt-Park wäre es auch möglich, das neue Bauwerk ca. 2 bis 3 m niedriger als das Heutige zu bauen. Randbedingungen sind vor allem die südlich anschließende Bebauung, die erforderliche Durchfahrtshöhe im Lene-Voigt-Park und die technische Infrastruktur (Leitungen, Fernwärme usw.). Durch eine Absenkung der Brückenhöhe würde sich im Längsprofil eine komplett neue Straßenlage mit kürzeren Rampen und geringeren Lärmproblemen als heute ergeben. Eine Anbindung der Charlottenstraße und der Schirmerstraße (rechts rein/rechts raus) könnte geprüft werden. Ebenfalls wären Varianten denkbar bei denen der Radverkehr und ggf. auch der Fußgängerverkehr nicht über die Brücke, sondern durch den Lene-Voigt-Park geführt werden, wenn dann die Anbindung an die südliche Riebeckstraße möglich ist. Auch könnte der Bau eines eigenen Bahnkörpers für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH erforderlich sein, um gegebenenfalls eine bessere Basis bei der Bereitstellung von Fördermitteln zu erlangen. Insofern sind bei einem Brückenneubau nicht nur viele Details noch offen, sondern es stehen auch die Grundzüge der Planung noch nicht fest. Gegenwärtig ist eine zeitliche Einordnung der Realisierung daher noch nicht möglich. Aufgrund der schlechten Radverkehrsbedingungen auf der Riebeckbrücke, aber auch darüber hinaus bis zur Wurzner Straße, wurde mit dem ADFC Leipzig e.V. im Zuge der Netzpräzisierung des innergemeindlichen Hauptradnetzes (IR III) eine alternative Hauptradroutenführung abgestimmt. Die parallel zur Riebeckstraße befindliche IR III Verbindung verläuft beginnend ab der Oststraße über die Albert-Schweitzer-Straße, den LeneVoigt-Park und die Kippenbergstraße bis zur Dresdner Straße. Mit dieser Verbindung kann am östlichen Rand des Lene-Voigt-Parks auch die Ost-West-Verbindung durch den Park bzw. in Richtung Anger-Crottendorfer direkt angebunden werden. Diese Ost-West Verbindung ermöglicht auch ein niveaufreies Kreuzen der Riebeckstraße unterhalb der Riebeckbrücke.