Daten
Kommune
Leipzig
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1047228.pdf
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87 kB
Erstellt
09.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:48
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DB
Stellungnahme der Verwaltung
zur Petition Nr. V/P 141/14 vom 16.06.2014
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum: 02.12.2014
TOP: 10.1
vertagt auf:
Lärmschutz für die Anwohner der Riebeckbrücke
Beschlussvorschlag
Abhilfe
Berücksichtigung
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
erledigt
✘ nicht abhilfefähig
Eingereicht von
Mitwirkend
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Bitte wählen
<DATUM/UNTERSCHRIFT>
<DATUM/UNTERSCHRIFT >
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom <DATUM>
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
Beschlussvorschlag
Für eine wesentliche Zustandsverbesserung als Grundlage für die Herstellung der
Radverkehrsanlagen ist der grundhafte Ausbau der Riebeckstraße notwendig. Da diese
Maßnahme derzeit nicht einordenbar ist, kann eine Anordnung von Radverkehrsanlagen derzeit
nicht erfolgen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im
Rampenbereich wird im Kontext des Lärmaktionsplanes der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss
V-1914/13 vom 11.12.2013) weiter verfolgt.
Stadt Leipzig
01.15/048/05.11
Entscheidungsgründe
Die Erneuerung der Fahrbahn und gegebenenfalls der Gleisanlagen der Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH ist für die Herstellung von Radverkehrsanlagen in der Riebeckstraße
im Bereich zwischen Brücke und Breite Straße aufgrund des Fahrbahnzustandes erforderlich.
Die Riebeckstraße wurde im „Mittelfristigen Investitionsprogramm des Straßen- und
Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 91 (von 190) der Hauptverkehrs- und
Erschließungsstraßen mit schlechter Zustandsnote erfasst. Die Erneuerung der Riebeckstraße
ist somit finanziell nicht gesichert. Die finanziellen Mittel für einen kurzfristigen Ausbau der
Straße stehen nicht zur Verfügung.
-2In dem am 11.12.2013 beschlossenen Lärmaktionsplan 2012 (RBV-1914/13) als Maßstab für
eine stadtweite und damit ortsübliche, einheitliche und angemessene Herangehensweise
bezüglich der Notwendigkeit verkehrlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes ist kein
Handlungsbedarf für eine Geschwindigkeitsreduzierung festgestellt. Aus den Belangen der
Verkehrssicherheit oder der Luftreinhaltung ergeben sich ebenfalls keine diesbezüglichen
Anhaltspunkte. Die 2012 aktualisierte Lärmkarte, die schon auf der Internetseite der Stadt
Leipzig veröffentlicht ist, wird bei der Fortschreibung des aktuellen Lärmaktionsplanes 2012
berücksichtigt.
Sachverhaltsdarstellung
1. Ist-Situation
Die Fahrbahn der Riebeckstraße besitzt im Bereich der Brückenrampe einen überalterten
Pflasterbelag. Dieser weist Unebenheiten auf. Insbesondere für den Radverkehr ist der
Fahrbahnzustand unbefriedigend.
Aufgrund der vorhandenen Oberflächenbefestigung und der Unebenheiten in der Fahrbahn
besteht eine erhöhte Lärmbelastung. Ursachen hierfür sind zum Einen der vorhandene
Pflasterbelag und zum Anderen der bauliche Zustand der Straße.
Im Bereich zwischen der Oststraße und dem Täubchenweg sind in der Riebeckstraße keine
Radverkehrsanlagen vorhanden. Aufgrund der verkehrlichen Situation und des
Fahrbahnzustandes wären diese jedoch wünschenswert, da diesbezüglich auch Bedarf
besteht.
Aufgrund des Fahrbahnzustandes wurden in der Vergangenheit festgestellte Unebenheiten im
Rahmen der laufenden Straßeninstandhaltung immer wieder punktuell instand gesetzt. Auch
die des Öfteren auftretenden Fahrbahnschäden im Gleisbereich der Leipziger Verkehrsbetriebe
GmbH wurden immer wieder durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH punktuell beseitigt.
Eine nachhaltige Verbesserung des Fahrbahnzustandes kann mit dieser Maßnahme jedoch
nicht erreicht werden.
Im Bereich der Brückenüberführung besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h,
da zum Schutz des Bauwerkes beidseitig auf den Gehwegen ein Anprallschutz aufgebracht
wurde und somit das Lichtraumprofil zur Fahrbahn eingeschränkt ist.
2. Maßnahmen zur Zustandsverbesserung
Im derzeit gültigen Lärmaktionsplan wird die Riebeckstraße nicht als Schwerpunkt der
Straßenverkehrslärmbelastung benannt. Vielmehr wird anderen Straßen ein Handlungsvorrang
zugewiesen. Die Riebeckstraße gehört nach Anhang 17.6 des Lärmaktionsplanes 2012 nicht
zu den Straßen, an denen 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten sind und eine hohe
Zahl von Personen betroffen ist. Dementsprechend ist sie nicht zur Prüfung von
Sofortmaßnahmen gemäß Anhang 17.7 des Lärmaktionsplanes 2012 vorgesehen. Nur im
Anhang 17.8 des Lärmaktionsplanes 2012 ist sie als langfristige Straßenbaumaßnahme
aufgeführt. Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung sind nicht vorgesehen.
Der Kfz-Verkehr wird in der Riebeckstraße am lichtsignalgeregelten Knoten Breite Straße/
Täubchenweg in der Knotenpunktzufahrt Breite Straße zweistreifig zugeführt. Aufgrund der
Fahrbahnbreite kann dieser bis zur Brückenüberführung (diese ist wegen des eingebauten
Anprallschutzes nur einstreifig befahrbar), zweistreifig weiter fahren. Auf diesem kurzen
Abschnitt wäre ein Radfahrstreifen realisierbar. In entgegengesetzter Richtung zur Breite
Straße würde ein Radfahrstreifen kaum zu einer veränderten Fahrweise und damit zu einer
Lärmreduzierung führen. Bedingt durch die einstreifige Knotenpunktabfahrt an der
Lichtsignalanlage Riebeckstraße/Oststraße wird auch nur einstreifig gefahren. Erst in der
-3Knotenpunktzufahrt der Lichtsignalanlage an der Zweinaundorfer Straße wird sich im Stauraum
zweistreifig aufgestellt.
Die vorgeschlagene Anordnung und Herstellung eines Radfahrstreifens ist aufgrund des
derzeitigen Straßenzustandes nicht realisierbar. Zum Einen bietet der gegenwärtige
Fahrbahnzustand nicht die Bedingungen, dass die Ausweisung einer Benutzungspflicht mit
Zeichen 237 StVO möglich ist, zum Anderen ist der vorhandene Belag für das Aufbringen einer
dauerhaften Markierung ungeeignet.
Die Markierung von Radverkehrsanlagen im Bereich der Riebeckbrücke setzt die Erneuerung
der Fahrbahn voraus. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Fahrbahnzustandes und des
vorhandenen Fahrbahnaufbaus ist eine Sanierung bzw. ein reiner Belagswechsel nicht möglich.
Für eine wesentliche Zustandsverbesserung ist der grundhafte Ausbau der Straße erforderlich.
Die Kosten für den grundhaften Ausbau der Fahrbahnen betragen ca. 190.000,00 €. Im
Rahmen der Planung wäre zudem zu prüfen, inwieweit eine koordinierte Baumaßnahme mit der
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH aufgrund des Zustandes der Gleisanlagen sinnvoll bzw.
erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung der Randbedingungen wurde die Riebeckstraße im „Mittelfristigen
Investitionsprogramm des Straßen- und Brückenbaus 2013 - 2020“ unter Position 91 (von 190)
der Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen mit schlechter Zustandsnote erfasst. Dieses
Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 beschlossen. Aufgrund der Position
ist der Ausbau der Riebeckstraße gegenwärtig als finanziell nicht gesichert eingeordnet.
Bei einem langfristig zu sehenden Brückenneubau über den Lene-Voigt-Park wäre es auch
möglich, das neue Bauwerk ca. 2 bis 3 m niedriger als das Heutige zu bauen.
Randbedingungen sind vor allem die südlich anschließende Bebauung, die erforderliche
Durchfahrtshöhe im Lene-Voigt-Park und die technische Infrastruktur (Leitungen, Fernwärme
usw.). Durch eine Absenkung der Brückenhöhe würde sich im Längsprofil eine komplett neue
Straßenlage mit kürzeren Rampen und geringeren Lärmproblemen als heute ergeben. Eine
Anbindung der Charlottenstraße und der Schirmerstraße (rechts rein/rechts raus) könnte
geprüft werden. Ebenfalls wären Varianten denkbar bei denen der Radverkehr und ggf. auch
der Fußgängerverkehr nicht über die Brücke, sondern durch den Lene-Voigt-Park geführt
werden, wenn dann die Anbindung an die südliche Riebeckstraße möglich ist. Auch könnte der
Bau eines eigenen Bahnkörpers für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH erforderlich sein, um
gegebenenfalls eine bessere Basis bei der Bereitstellung von Fördermitteln zu erlangen.
Insofern sind bei einem Brückenneubau nicht nur viele Details noch offen, sondern es stehen
auch die Grundzüge der Planung noch nicht fest. Gegenwärtig ist eine zeitliche Einordnung der
Realisierung daher noch nicht möglich.
Aufgrund der schlechten Radverkehrsbedingungen auf der Riebeckbrücke, aber auch darüber
hinaus bis zur Wurzner Straße, wurde mit dem ADFC Leipzig e.V. im Zuge der
Netzpräzisierung des innergemeindlichen Hauptradnetzes (IR III) eine alternative
Hauptradroutenführung abgestimmt. Die parallel zur Riebeckstraße befindliche IR III
Verbindung verläuft beginnend ab der Oststraße über die Albert-Schweitzer-Straße, den LeneVoigt-Park und die Kippenbergstraße bis zur Dresdner Straße. Mit dieser Verbindung kann am
östlichen Rand des Lene-Voigt-Parks auch die Ost-West-Verbindung durch den Park bzw. in
Richtung Anger-Crottendorfer direkt angebunden werden. Diese Ost-West Verbindung
ermöglicht auch ein niveaufreies Kreuzen der Riebeckstraße unterhalb der Riebeckbrücke.