Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014307.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
09.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-00925
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Mangelhafte Beratung von Asylsuchenden
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Kurz vor Weihnachten wurde eine 18-jährige Bewohnerin der Gemeinschaftsunterkunft
Markranstädter Straße in einer gnadenlosen nächtlichen Aktion von ihrer Familie getrennt
und abgeschoben. Sie hatte über ihren Geburtstag die Volljährigkeit erreicht und offenbar
die eigenständige Antragstellung auf Asyl aus Nichtwissen versäumt. Der Bescheid über die
Abschiebung hat nach unserer Information die Betroffene nicht erreicht, obwohl sie in einer
städtischen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht war.
Wir fragen an:
1. Welche Handlungsleitlinie besteht bei der Beratung von Asylsuchenden in einem
solchen Fall der Änderung einer Eigenschaft beim Asylgesuch?
2. Hat die Stadt Leipzig Hinderungsgründe für die Abschiebung geltend gemacht
3. Welche Pläne hat die Stadt Leipzig als Unterbringungsbehörde, die Hilfe für
Asylsuchende zukünftig besser zu koordinieren, insbesondere die Beratung über
den Aufenthaltsstatus?
Anlagen:
Seite 1/3
Seite 2/3