Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1013877.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
29.12.14, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 16:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Eilentscheidung Nr. VI-DS-00856
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 Abs. 4 SächsGemO
Gewährung einer zusätzlichen Zuwendung an den Eigenbetrieb Gewandhaus Leipzig
für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 4 SächsGemO ergeht folgende Entscheidung
1.
Die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses zu Gunsten des Eigenbetriebes
Gewandhaus zu Leipzig in Höhe von 644.185,39 € zur unterjährigen Deckung der laufenden
Aufwendungen und zur Abwehr des Verlustes des Status der Gemeinnützigkeit des
städtischen Eigenbetriebes Gewandhaus zu Leipzig wird bestätigt.
2.
Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 644.185,39
€ im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 – Gewandhaus zu Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 wird
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung
Ergebnishaushalt“ (1098600000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
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Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
30.12.14
1.100.26.2.0.03
644137,39
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
x nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x nein
ja,
Sachverhalt:
Begründung:
Nach aktueller Hochrechnung und unter Berücksichtigung des in der Ratsversammlung am
20.11.2014 beschlossenen zusätzlichen städtischen Zuschusses in Höhe von 1.000 T€ wird für das
Gewandhaus für das Wirtschaftsjahr 2014 ein Verlust in Höhe von 826 T€ prognostiziert.
Da der in der o. g. Ratsversammlung beschlossene zusätzliche städtische Zuschuss nicht ausreicht,
um das Defizit des Wirtschaftsjahres 2014 nach Abzug des Gewinnvortrages und der allgemeinen
Rücklage (insgesamt 662 T€) auszugleichen, wird das Gewandhaus zum Jahresende 2014
unverändert einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweisen (lt. Hochrechnung 165
T€).
Steuerliche Überprüfungen haben ergeben, dass bei Vorliegen eines nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrages gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelübertragungen nach § 58 Nr. 2 AO
nicht mehr möglich sind, da die gebotene 50-Prozent-Grenze eines positiven Eigenkapitalbetrages
nicht erfüllt werden kann. Daher droht aufgrund der bereits im Jahr 2014 vollzogenen verdeckten
Gewinnausschüttungen des Gewandhauses durch die bestimmten Einrichtungen gewährten
Rabattierungen bei der Miete und der Benefiztätigkeiten der Verlust des Status der Gemeinnützigkeit
des Gewandhauses. Nach steuerlicher Prüfung sollte das Eigenkapital des Gewandhauses
mindestens 480 T€ betragen.
Um den Verlust der Gemeinnützigkeit zu vermeiden, bedarf es in 2014 einer zusätzlichen
städtischen Zuwendung zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen des Gewandhauses in
Höhe von 644.185,39 €.
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Begründung Eilfallkompetenz:
Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine
rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann: innerhalb der 52.
KW. (29. - 30. 12. 2014) ist es nicht möglich gewesen, auch unter Außerachtlassung der
Ladungsfrist eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen
wäre.
Nach der am 18.12.2014 durchgeführten konstituierenden Sitzung des Stadtrates der 6. WP sind
zahlreiche Mitglieder des Stadtrates in die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel gefahren;
eine unbekannte Zahl hat sich darauf eingerichtet, erst zu den nächsten planmäßigen
Gremiensitzungen ab dem 05.01.2015 wieder vor Ort in Leipzig zu sein. Solange kann in der
vorliegenden Angelegenheit nicht mit einer Entscheidung seitens der Stadt Leipzig zugewartet
werden, ohne vermeiden zu können, dass das Jahresergebnis des Gewandhauses zum Jahresende
2014 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, der den Status der
Gemeinnützigkeit akut gefährden könnte. Der Verlust der Gemeinnützigkeit birgt dabei die konkrete
Möglichkeit des Eintritts von nicht unwesentlichen Nachteilen in Form von finanziellen Schäden für
die Stadt Leipzig in Form von erheblichen Steuerrückzahlungen, deren Wahrscheinlichkeit größer
einzuschätzen ist als der Nichteintritt dieser Nachteile.
Die o.g. Eckpunkte um den 29. - 30.12.2014 belegen damit die Notwendigkeit einer unverzüglichen
Entscheidung in dieser Angelegenheit unabhängig von der Bedeutung und der weiteren Diskussion
zu gemeinnützigkeitsunschädlichen Mittelweiterleitungen nach §58 Nr. 2 AO mit dem Finanzamt.
Anlagen:
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