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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1013877.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
29.12.14, 12:00
Aktualisiert
27.11.17, 16:43

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Inhalt der Datei

Eilentscheidung Nr. VI-DS-00856 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Mitteilung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 Abs. 4 SächsGemO Gewährung einer zusätzlichen Zuwendung an den Eigenbetrieb Gewandhaus Leipzig für das Wirtschaftsjahr 2014 Beschluss: Gemäß § 52 Abs. 4 SächsGemO ergeht folgende Entscheidung 1. Die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses zu Gunsten des Eigenbetriebes Gewandhaus zu Leipzig in Höhe von 644.185,39 € zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen und zur Abwehr des Verlustes des Status der Gemeinnützigkeit des städtischen Eigenbetriebes Gewandhaus zu Leipzig wird bestätigt. 2. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 644.185,39 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 – Gewandhaus zu Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Seite 1/3 Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 30.12.14 1.100.26.2.0.03 644137,39 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, x nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: Begründung: Nach aktueller Hochrechnung und unter Berücksichtigung des in der Ratsversammlung am 20.11.2014 beschlossenen zusätzlichen städtischen Zuschusses in Höhe von 1.000 T€ wird für das Gewandhaus für das Wirtschaftsjahr 2014 ein Verlust in Höhe von 826 T€ prognostiziert. Da der in der o. g. Ratsversammlung beschlossene zusätzliche städtische Zuschuss nicht ausreicht, um das Defizit des Wirtschaftsjahres 2014 nach Abzug des Gewinnvortrages und der allgemeinen Rücklage (insgesamt 662 T€) auszugleichen, wird das Gewandhaus zum Jahresende 2014 unverändert einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweisen (lt. Hochrechnung 165 T€). Steuerliche Überprüfungen haben ergeben, dass bei Vorliegen eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gemeinnützigkeitsunschädliche Mittelübertragungen nach § 58 Nr. 2 AO nicht mehr möglich sind, da die gebotene 50-Prozent-Grenze eines positiven Eigenkapitalbetrages nicht erfüllt werden kann. Daher droht aufgrund der bereits im Jahr 2014 vollzogenen verdeckten Gewinnausschüttungen des Gewandhauses durch die bestimmten Einrichtungen gewährten Rabattierungen bei der Miete und der Benefiztätigkeiten der Verlust des Status der Gemeinnützigkeit des Gewandhauses. Nach steuerlicher Prüfung sollte das Eigenkapital des Gewandhauses mindestens 480 T€ betragen. Um den Verlust der Gemeinnützigkeit zu vermeiden, bedarf es in 2014 einer zusätzlichen städtischen Zuwendung zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen des Gewandhauses in Höhe von 644.185,39 €. Seite 2/3 Begründung Eilfallkompetenz: Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann: innerhalb der 52. KW. (29. - 30. 12. 2014) ist es nicht möglich gewesen, auch unter Außerachtlassung der Ladungsfrist eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre. Nach der am 18.12.2014 durchgeführten konstituierenden Sitzung des Stadtrates der 6. WP sind zahlreiche Mitglieder des Stadtrates in die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel gefahren; eine unbekannte Zahl hat sich darauf eingerichtet, erst zu den nächsten planmäßigen Gremiensitzungen ab dem 05.01.2015 wieder vor Ort in Leipzig zu sein. Solange kann in der vorliegenden Angelegenheit nicht mit einer Entscheidung seitens der Stadt Leipzig zugewartet werden, ohne vermeiden zu können, dass das Jahresergebnis des Gewandhauses zum Jahresende 2014 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, der den Status der Gemeinnützigkeit akut gefährden könnte. Der Verlust der Gemeinnützigkeit birgt dabei die konkrete Möglichkeit des Eintritts von nicht unwesentlichen Nachteilen in Form von finanziellen Schäden für die Stadt Leipzig in Form von erheblichen Steuerrückzahlungen, deren Wahrscheinlichkeit größer einzuschätzen ist als der Nichteintritt dieser Nachteile. Die o.g. Eckpunkte um den 29. - 30.12.2014 belegen damit die Notwendigkeit einer unverzüglichen Entscheidung in dieser Angelegenheit unabhängig von der Bedeutung und der weiteren Diskussion zu gemeinnützigkeitsunschädlichen Mittelweiterleitungen nach §58 Nr. 2 AO mit dem Finanzamt. Anlagen: Seite 3/3