Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014123.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
05.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-00899
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Wählervereinigung Leipzig e. V.
Karsten Kietz, Falko Bestfleich, Stefan Kuhtz
Betreff
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte GmbH
Sachverhalt:
Mit Beschluss zur Errichtung der BBWL gGmbH vom 17.04.1991 (OS I/147) hat die Stadt Leipzig
der mit dem Gesellschaftszweck eines Berufsbildungswerkes, der Jugendberufshilfe und dem
Betrieb einer Kindestagesstätte zu gründenden Gesellschaft 4 Hektar Boden und ein 70-MillionenObjekt, für welches die Instandsetzung und Modernisierung zu 90% von Bund, BfA und Land
Sachsen finanziert werden soll, zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Leipzig hat darüber hinaus Eigenkapital i.H.v. 17.000 DM eingezahlt.
Die BBWL gGmbH soll i.S. der §§51ff AO keinen Gewinn erwirtschaften. Im Gesellschaftsvertrag ist
vereinbart, dass Überschüsse nicht bezweckt sind und so solche trotzdem erwirtschaftet werden,
diese nur für den vertragsmäßigen Zweck verwendet werden dürfen. Die Gesellschafter sollen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten. Bei Aufhebung, Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres
bisherigen Zweckes dürfen die Gesellschafter nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
zurückerhalten.
Unsere Fragen:
1. Im Jahresabschluss per 31.12.2012 sind in der Bilanz 59.562.655102€ Gewinnrücklagen
ausgewiesen, wovon 47.439.080,77€ in Finanzanlagen verbucht werden.
Zu welchem Zweck wurden diese Rücklagen gebildet und in welcher Art von
Finanzanlagen werden diese in o. g.Umfang bei welchem Finanzinstitut
gehalten?
2. Im Geschäftsjahr 2012 haben die BBWL Umsatzerlöse i.H.v. 24.404.394,73€ und 2.253.346,31€
aus sonstigen betrieblichen Erträgen erwirtschaftet. Es wurde in diesem Geschäftsjahr ein
Jahresüberschuss i.H.v. 3.946.369,88€ erzielt und vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Wer ist, eventuell in welcher Teilsumme, Kostenträger für die erzielten Umsatzerlöse
sowie die sonstigen betrieblichen Erträge und unter welchem Vergabeverfahren erfolgte
die Leistungsbeauftragung der BBWL jeweils durch diesen?
3. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass im Falle eines durch Kündigung ausscheidenden
Gesellschafters, diesem eine Abfindung in Höhe des Wertes seines Geschäftsanteiles, wie er sich
auf Grund der auf den Tag des Ausscheidens des Gesellschafters zu erstellenden Steuerbilanz
ergibt, auszuzahlen.
Weiterhin ist im Gesellschaftsvertrag der Berufsbildungswerks Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH vereinbart, dass Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft mit den Gesellschaftern
oder von Gesellschaftern untereinander in Angelegenheiten der Gesellschaft- soweit gesetzlich
zulässig - unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein aus drei Personen
bestehendes Schiedsgericht entschieden werden sollen. Diese Vereinbarung soll auch für die
Fragen der Wirksamkeit der Schiedsklausel gelten.
In welchen Unternehmen mit unmittelbarer bzw. mittelbarer Beteiligung der Stadt Leipzig (auch
Tochter-, Enkel- und Urenkelunternehmen) ist außer der BBWL für bestimmte bzw.
unbestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gesellschaft vereinbart, dass der ordentliche
verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschriebene Rechtsweg ausgeschlossen ist und
Entscheidungen in diesen Auseinandersetzungen durch Schiedsgerichte getroffen werden
sollen?
Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen.