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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014123.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
05.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Einwohneranfrage Nr. VI-EF-00899 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Wählervereinigung Leipzig e. V. Karsten Kietz, Falko Bestfleich, Stefan Kuhtz Betreff Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte GmbH Sachverhalt: Mit Beschluss zur Errichtung der BBWL gGmbH vom 17.04.1991 (OS I/147) hat die Stadt Leipzig der mit dem Gesellschaftszweck eines Berufsbildungswerkes, der Jugendberufshilfe und dem Betrieb einer Kindestagesstätte zu gründenden Gesellschaft 4 Hektar Boden und ein 70-MillionenObjekt, für welches die Instandsetzung und Modernisierung zu 90% von Bund, BfA und Land Sachsen finanziert werden soll, zur Verfügung gestellt. Die Stadt Leipzig hat darüber hinaus Eigenkapital i.H.v. 17.000 DM eingezahlt. Die BBWL gGmbH soll i.S. der §§51ff AO keinen Gewinn erwirtschaften. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass Überschüsse nicht bezweckt sind und so solche trotzdem erwirtschaftet werden, diese nur für den vertragsmäßigen Zweck verwendet werden dürfen. Die Gesellschafter sollen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Bei Aufhebung, Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes dürfen die Gesellschafter nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurückerhalten. Unsere Fragen: 1. Im Jahresabschluss per 31.12.2012 sind in der Bilanz 59.562.655102€ Gewinnrücklagen ausgewiesen, wovon 47.439.080,77€ in Finanzanlagen verbucht werden. Zu welchem Zweck wurden diese Rücklagen gebildet und in welcher Art von Finanzanlagen werden diese in o. g.Umfang bei welchem Finanzinstitut gehalten? 2. Im Geschäftsjahr 2012 haben die BBWL Umsatzerlöse i.H.v. 24.404.394,73€ und 2.253.346,31€ aus sonstigen betrieblichen Erträgen erwirtschaftet. Es wurde in diesem Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss i.H.v. 3.946.369,88€ erzielt und vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Wer ist, eventuell in welcher Teilsumme, Kostenträger für die erzielten Umsatzerlöse sowie die sonstigen betrieblichen Erträge und unter welchem Vergabeverfahren erfolgte die Leistungsbeauftragung der BBWL jeweils durch diesen? 3. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass im Falle eines durch Kündigung ausscheidenden Gesellschafters, diesem eine Abfindung in Höhe des Wertes seines Geschäftsanteiles, wie er sich auf Grund der auf den Tag des Ausscheidens des Gesellschafters zu erstellenden Steuerbilanz ergibt, auszuzahlen. Weiterhin ist im Gesellschaftsvertrag der Berufsbildungswerks Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH vereinbart, dass Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft mit den Gesellschaftern oder von Gesellschaftern untereinander in Angelegenheiten der Gesellschaft- soweit gesetzlich zulässig - unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein aus drei Personen bestehendes Schiedsgericht entschieden werden sollen. Diese Vereinbarung soll auch für die Fragen der Wirksamkeit der Schiedsklausel gelten. In welchen Unternehmen mit unmittelbarer bzw. mittelbarer Beteiligung der Stadt Leipzig (auch Tochter-, Enkel- und Urenkelunternehmen) ist außer der BBWL für bestimmte bzw. unbestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gesellschaft vereinbart, dass der ordentliche verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgeschriebene Rechtsweg ausgeschlossen ist und Entscheidungen in diesen Auseinandersetzungen durch Schiedsgerichte getroffen werden sollen? Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen.