Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014132.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
06.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-00887
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Ralf Kohl
Betreff
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung zur letzten (ihrer) Stadtratswahl lag bei 40,8 Prozent. Da der aktuelle Stadtrat
damit nach meiner Meinung nicht die Mehrheit der Leipziger Bürger durch die geringe
Wahlbeteiligung vertritt, können doch auch die Beschlüsse nicht mehr mit einfacher Mehrheit
beschlossen werden. Daher sollte der Stadtrat vor einem ersten Beschluss, nach einer ausgiebigen
Diskussion, die Mindeststimmenanzahl für die Annahme eines Beschlusses festlegen. Denkbar
wären, z.B. Stimmzahlen von 37 bis 47 Stimmen (zweidrittel). Diese erste Abstimmung könnte
letztmalig mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden.
Frage 1: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Wahlbeteiligung bei Ihrer Stadtratswahl?
Frage 2: Sind Ihre Beschlüsse aus Ihrer persönlichen und demokratischen Sicht für alle Leipziger
bindend?
Frage 3: Wäre es im Interesse aller Wahlberechtigten denkbar, meinen Vorschlag für ein neues
Abstimmungsmodell zu prüfen?
Bitte begründen Sie Ihre Antwort bei ja oder nein entsprechend!
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