Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1012713.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
21.10.14, 12:00
Aktualisiert
13.09.17, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. DS-00607/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Kultur
16.01.2015
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
25.02.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Information über die Prüfung des urbanen Kulturraums Stadt Leipzig durch den
Sächsischen Rechnungshof [eRIS V/3653]
Der Stadtrat nimmt die Information und den Sachstand zur Prüfung der Haushalts- und
Wirtschaftsführung des GRASSI Museums für Angewandte Kunst Leipzig, des Museums der
bildenden Künste und des Thomanerchores Leipzig durch den Sächsischen Rechnungshof zur
Kenntnis.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaus
halt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushal
Einzahlungen
t
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder
Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Der Sächsische Rechnungshof (SRH) prüfte seit November 2010 Einrichtungen des urbanen
Kulturraumes Stadt Leipzig.
1. GRASSI Museum für Angewandte Kunst (MAK)
Der Prüfungszeitraum für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst lag zwischen November
2010 und Mai 2012. Prüfungsrelevant sollten die Jahre 2008 und 2009 sein. Insgesamt erfolgte
eine erweiterte Betrachtung über einen Zeitraum von 2002 bis 2011. Mit Schreiben vom
23.05.2012 erhielt die Stadt Leipzig die Prüfungsmitteilung übersandt.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wurde dem SRH mit Schreiben vom 19.07.2012 übergeben.
Notwendige Ergänzungen erfolgten zum 19.11.2012 und 29.01.2013.
Mit Schreiben vom 05.03.2013 erklärte der SRH das Prüfungsverfahren für abgeschlossen. Das
SMWK erteilte mit Schreiben vom 03.11.2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über
den Abschluss der überörtlichen Prüfung.
2. Museum der bildenden Künste (MdbK)
Im Zeitraum Juli 2013 bis Oktober 2013 prüfte der SRH die Haushaltsführung des Museums der
bildenden Künste. Die Jahre 2008 bis 2011 wurden schwerpunktmäßig betrachtet. Sofern zur
Erfüllung des Prüfungsauftrages die Einbeziehung weiterer Jahre erforderlich erschien, ist der
Zeitraum erweitert worden.
Der SRH verzichtete auf eine Prüfungsmitteilung, da die Prüfung zu keinen erheblichen
Einzelfeststellungen führte. Die mit Schreiben des SRH vom 13.11.2013 übermittelten Hinweise
werden beachtet.
3. Thomanerchor
Von November 2011 bis Juni 2013 erfolgte die Prüfung der Einrichtung Thomanerchor/
Thomasalumnat. Prüfungsrelevant waren die Jahre 2008 und 2009. Der Zeitraum wurde in
einzelnen Bereichen erweitert auf 2002 bis 2011.
Mit Schreiben vom Juli 2013 (ohne Datum) erhielt die Stadt Leipzig die Prüfungsmitteilung
übersandt.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wurde dem SRH mit Schreiben vom 26.09.2013 übergeben.
Der SRH lehnte mit Schreiben vom 06.01.2014 die Stellungnahmen zu den Folgerungen 4 bis 6
ab. Mit Schreiben vom 11.03.2014 übersandte die Stadt Leipzig die überarbeitete Stellungnahme
zu den Folgerungen 4 bis 6, die mit Schreiben des SRH vom 02.04.2014 anerkannt wurde. Die
Erläuterungen zu den Folgerungen 2 und 3 wurden mit Schreiben vom 19.05.2014 an den SRH
übergeben.
Mit Schreiben vom 17.09.2014 erklärte der SRH das Prüfungsverfahren für abgeschlossen. Das
SMWK erteilte mit Schreiben vom 06.10.2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über
den Abschluss der überörtlichen Prüfung.
Anlagen:
ANLAGE 1 - Übersicht der Prüfungsfeststellungen des SRH mit wesentlichen Punkten der
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum MAK
ANLAGE 2 - Prüfungsmitteilung des SRH zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des
GRASSI Museums für Angewandte Kunst (MAK)
ANLAGE 3 - Bestätigungsvermerk nach § 109 Abs. 5 SächsGemO zum MAK
ANLAGE 4 - Schreiben des SRH vom 13.11.2013 zur Prüfung des Museums der
bildenden Künste
ANLAGE 5 - Übersicht der Prüfungsfeststellungen des SRH mit wesentlichen Punkten der
Stellungnahme der Stadt Leipzig zu Thomanerchor
ANLAGE 6 - Prüfungsmitteilung des SRH zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des
Thomanerchores Leipzig
ANLAGE 7 - Bestätigungsvermerk nach § 109 Abs. 5 SächsGemO zum Thomanerchor
ANLAGE 1
Übersicht der Prüfungsfeststellungen des SRH mit wesentlichen Punkten der
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum GRASSI Museum für Angewandte Kunst
(MAK)
1. Der Gesamtzuschussbedarf des MAK betrug im Haushaltsjahr 2008 rd. 2.454 T€ und
erhöhte sich bis zum Haushaltsjahr 2010 um rd. 250 T€. Bei einzelnen Ausgabengruppen
war die notwendige Transparenz nicht gewährleistet.
Die Jahre 2007 bis 2012 waren bzw. sind geprägt von der schrittweisen Eröffnung der Rundgänge
der Ständigen Ausstellung. Aus diesem Grund sind auch die einzelnen Ergebnisse der
Jahresrechnungen nicht direkt miteinander vergleichbar.
Die Wiedereröffnung des Museums mit dem ersten Teil der Ständigen Ausstellung „Antike bis
Historismus“ Anfang Dezember 2007 war mit einem gesteigerten Publikumsinteresse verbunden,
das sich direkt auf die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2008 auswirkte.
Mit der Eröffnung des zweiten Teils der Ständigen Ausstellung „Asiatische Kunst. Impulse für
Europa“ und der Einweihung der wiederhergestellten Art déco-Pfeilerhalle am 31.01.2010 erlebte
das Haus zu Jahresbeginn einen weiteren großen Besucherschub.
Mit der Eröffnung des dritten Rundgangs der Ständigen Ausstellung am 4. März 2012 hat die 2001
begonnene Sanierung des Grassimuseums ihren eigentlichen Abschluss gefunden. Damit sind die
Sammlungen jetzt zum ersten Mal seit der kriegsbedingten Schließung des Hauses in einem
repräsentativen Überblick von der Antike bis zur Gegenwart erfahrbar.
Erst wenn sich in den Folgejahren ein normaler „Museumsalltag“ einstellt, werden direkte
Vergleiche möglich und sinnvoll sein.
Die Einordnung des MAK im Gesamthaushalt erfolgt im Rahmen der Budgetvorgaben unter
Berücksichtigung von Dienstanweisungen (DA) des OBM. Für den geprüften Zeitraum galten die
DA Nr. 23/2005 (Einhaltung der Haushaltsgrundsätze in der Stadt Leipzig), DA Nr. 13/2007
(Regelung zu Rechtsgeschäften und zum Anordnungswesen) und DA Nr. 07/2010 (Verbindliche
Regelungen zu Freigaben von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Anwendung der
Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung und Haushaltssperre und Freigaben, Bewilligungen
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei
uneingeschränkter Haushaltsführung). Ab 2012 ist die DA Nr. 02/2012 (Budgetbildung und
-bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) maßgebend. Die Vorgaben des Landes Sachsen in Bezug
auf die Produktbildung wurden beachtet.
2. Auf Grund der fehlenden Arbeitsplatzbeschreibung war die Eingruppierung der
Museumsdirektorin nicht prüfbar.
Die Arbeitsplatzbeschreibung wurde neu erstellt, bewertet und dem SRH zur Kenntnisnahme
übermittelt.
3. Das MAK ist der Pflicht zur Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden nach der
Mitteilungsverordnung nicht nachgekommen.
Das MAK kommt der Mitteilungspflicht über Honorarzahlungen und Vergütungen an freie
Mitarbeiter gegenüber deren Wohnsitzfinanzamt nach und übermittelt die Daten jeder Zahlung an
die Stadtfinanzkasse. Die Daten der vergangenen 10 Jahre wurden nachgereicht.
1
4. Die Vergabevorschriften wurden nicht in allen Fällen eingehalten
Für das Museum gelten die entsprechenden städtischen Dienstanweisungen zur Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL) und zur Vergabe von
freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen
sind. Darin sind die Vorgaben für eine ordnungsgemäße Ausschreibung und die entsprechenden
Werte festgelegt. Auf die Einhaltung der städtischen Regelungen wird zukünftig stärker geachtet.
5. Das MAK leistete erhebliche Ausgaben für Werbemaßnahmen ohne Erfolgskontrolle und
ohne aktuelles Marketingkonzept.
Der größte Teil der Werbemittel ist nicht allein als Imageträger ausgerichtet, sondern kommuniziert
konkrete Ausstellungsprojekte mit Terminen und Veranstaltungsangeboten. Anzeigen (zu 90%
bewerben sie Sonderausstellungen) werden gezielt in Medien geschaltet, über die sich das
definierte Zielpublikum informiert, Plakate (nur zu großen Sonderausstellungen bzw. zu den
Rundgängen der Ständigen Ausstellung) werden dort platziert, wo die Zielgruppen sich aufhalten.
Spezielle Zielgruppen, beispielsweise Touristen, werden über relevante Medien, etwa der Leipzig
Tourismus und Marketing GmbH, direkt angesprochen. Der Auftritt auf der Internationalen
Tourismus-Börse Berlin wird intensiv für Kontakte mit Tourismusveranstaltern wie auch mit
Individualtouristen genutzt. Kooperationen mit Hotels ermöglichen die Ansprache und Information
von Touristen vor Ort. Der Vertrieb insbesondere an touristische Dienstleister wird laufend
optimiert.
Eingesetzte Kontrollinstrumente (Beispiele):
- Auswertung der Ticketverkäufe aus dem Kassensystem
- Besucherzählung in den Ausstellungen
- gezielte Besucherbefragungen nach Informations- und Nutzungsverhalten von
Werbemedien und „Kulturkonsum“
- Analyse der Besucherbücher in den Ausstellungen
- Verknüpfung von Werbemaßnahmen mit Gewinnspielen und Couponing
(Rücklaufauswertung)
- Einführung eines neuen Kassensystems mit erweiterten Möglichkeiten zur
Besucheranalyse (PLZ-Abfrage)
- Auswertung der Presseberichterstattung und Darstellung im Internet
- Zielauswertung nach Ablauf der Sonderausstellungen
Der SRH erhielt das vollständige Marketingkonzept.
6. Die Entgeltordnung für das MAK und die Öffnungszeiten der Bibliothek sollten überprüft
werden.
Entgeltordnung:
Die Überarbeitung der Entgeltordnungen der städtischen Museen erfolgt entsprechend des
jeweiligen Stadtratsbeschlusses. In der Entgeltordnung für das MAK ist eine Laufzeit bis 2015 mit
jährlicher Überprüfung der Höhe der Entgelte festgelegt.
Bei der Festlegung der Höhe der Entgelte werden auch kulturpolitische Aspekte mit betrachtet,
z. B. der Wunsch, junge Menschen für das Museum zu interessieren, weswegen Entgeltfreiheit für
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre eingeführt wurde (gilt für alle drei Museen im
Grassikomplex).1
Der freie Eintritt an jedem ersten Mittwoch im Monat ist eine bindende Regelung für alle
städtischen Museen in Leipzig. Der Leipziger Bevölkerung, insbesondere sozial Schwachen, soll
damit kostenfrei Zugang zu kultureller Bildung ermöglicht werden.
1 Ende 2012 wurde vom Stadtrat für die städtischen Museen der freie Eintritt bis zum vollendeten
19. Lebensjahr beschlossen.
2
Bibliothek:
Der SRH konzentriert sich auf die externe Nutzung der Fachbibliothek. Diese berührt jedoch nur
einen Aspekt der komplexen Arbeit der Bibliothek. Das hierbei festgestellte und monierte
Missverhältnis zwischen Benutzungsmöglichkeit und realer Benutzungsfrequenz hat Gründe, die
im Prüfbericht nicht reflektiert werden.
Mit der Sanierung des Grassimuseums und dem Wiedereinzug ins angestammte Haus erhielt die
Bibliothek 2006 seit der kriegsbedingten Schließung und nachfolgenden Zerstörung erstmalig
wieder Räume zur öffentlichen Bibliotheksarbeit.
Die Ausstattung mit moderner Bürotechnik und Bibliothekssoftware erfolgte nur schrittweise. Bis
heute ist die innerstädtische Vernetzung nicht realisiert. Als größtes Desiderat im Hinblick auf die
Nutzungsfrequenz durch externe Benutzer erweist sich, dass es nach wie vor keinen Zugriff auf
elektronisch erfasste und lesbare Bestandsdaten gibt. Erst nach der Einrichtung des online
erreichbaren OPAC's für den externen Internet-User kann die Frage nach Aufwand und Ertrag der
öffentlichen Nutzung realistisch gestellt werden. Dies bedarf jedoch einer zentralen städtischen
Regelung und Realisierung, die seit langem in der Diskussion ist.
Weiterhin verhindert die ausschließliche Fokussierung auf die externen Nutzer der Fachbibliothek
den Blick darauf, dass die Bibliotheksabteilung über weitere Funktionen, Tätigkeiten oder
Arbeitsbeteiligungen Benutzer generiert, die statistisch nur schwer bzw. nicht erfassbar sind. Die
Bibliothek ist Arbeitsinstrument aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses. Sie umschließt
diverse Dokumentationsbereiche, verwahrt, betreut und entwickelt umfangreiche
Sondersammlungen und ist am Ausstellungs- und Publikationsgeschehen des Hauses aktiv
beteiligt.
7. Die vorliegende Museumskonzeption entspricht inhaltlich nicht den Empfehlungen der
„Standards für Museen“ des Deutschen Museumsbundes und ist teilweise nicht mehr
aktuell. Ein Sammlungskonzept fehlt.
Die Orientierung an den im Prüfbericht genannten „Standards für Museen“ ist eine
selbstverständliche Voraussetzung für die Arbeit des Museums, deren Erfolg mit Maßstab
setzenden Ergebnissen seit 20 Jahren unter Beweis gestellt wird.
Das MAK ist nicht nur Mitglied des Sächsischen Museumsbundes, sondern wird durch seine
Direktorin auch im Deutschen Museumsbund, bei ICOM Deutschland und in einer Vielzahl weiterer
öffentlichen Gremien vertreten, die alle mit professioneller Museumsarbeit verbunden sind.
Die dem SRH vorliegende Museumskonzeption fußt auf zahlreichen seit 2007 erstellten
Konzeptionen und Positionspapieren für die Kulturentwicklungsplanung der Stadt Leipzig und fasst
deren Inhalt in konzentrierter Form zusammen. Sie wird in der gewünschten Weise, soweit dies
möglich ist, fortgeschrieben.
3
ANLAGE 2
ANLAGE 3
ANLAGE 4
ANLAGE 5
Übersicht der Prüfungsfeststellungen des SRH mit wesentlichen Punkten der
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Thomanerchor Leipzig
1. Die Stadt sollte künftig realistischer planen. Darüber hinaus sollte sie zur Begrenzung
des Zuschusses die Möglichkeiten von Einnahmeerhöhungen überprüfen. Diese könnten
beispielsweise in der Anpassung der Elternkostenbeiträge, der Programmgeldeinnahmen
bei Motetten sowie der Erhöhung der Honorare des Thomanerchores und der
Ausgabenreduzierung bei Konzerten/Gastspielen bestehen. Wir bitten um Mitteilung,
welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Die Haushaltsplanung für den Thomanerchor/ Alumnat erfolgt nach Vorgaben der Stadt Leipzig
(Personalkosten, Energie, Fernwärme, Wasser und Abwasser, Bewachung, Reinigung u. a.).
Für alle anderen Sachkonten, die der Thomanerchor/ Alumnat selbst verwaltet, sind die
Jahresergebnisse der vergangenen HH-Jahre Grundlage für die Planung, aber immer unter
Beachtung des § 10 Allgemeine Planungsgrundsätze der KomHVO-Doppik. Notwendige
Anpassungen an die steigenden Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten und die zusätzlich
entstehenden Ausgaben durch die gestiegene Anzahl von Thomanern werden sorgsam und nur in
dem vorgegebenen Rahmen vorgenommen.
Mit Beschluss vom 17.06.2009 (RB IV-1662/09) hat der Stadtrat die Entgeltordnung für das
Schuljahr 2009/2010 beschlossen. Diese Entgeltordnung trat zum 01.09.2009 in Kraft und galt
über den 31.08.2010 hinaus, solange keine neue Entgeltordnung beschlossen wurde.
In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 08.06.2010 (DS Nr. V/623) wurde bestätigt,
dass die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchores unverändert für
das Schuljahr 2010/2011 und 2011/2012 gilt. Im Zusammenhang mit dem Umbau und der
Erweiterung des Thomasalumnates sollte nach dem Rückzug der Thomaner aus dem Interim in
das erweiterte und sanierte Thomasalumnat eine neue Entgeltordnung in Kraft treten.
Da sich die Fertigstellung verzögerte, die Ausstattung des Gebäudes erst bis Ende März 2013
erfolgen konnte und der Rückzug der Thomaner danach in den Osterferien im April 2013 erfolgte,
wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 30.10.2012 festgelegt (DBV-552/12),
dass die Entgeltordnung vom 17.06.2009 unverändert auf das Schuljahr 2012/2013 angewendet
wird. Eine neue und überarbeitete Entgeltordnung trat mit Beschluss des Stadtrates vom
10.07.2013 (RBV 1713/13) mit Schuljahresbeginn 2013/2014 in Kraft.
Die demnach zu zahlenden gestaffelten Entgelte stellen sich wie folgt dar:
Jahresbeitrag monatlicher
Erläuterungen
Beitrag
Vollzahler
Vorbereitungsklasse
Geschwisterkind
1.560,00 €
130,00 €
936,00 €
78,00 € 60 % des vollen Entgeltes
1.170,00 €
97,50 € 25% Ermäßigung auf den ungekürzten Entgeltbetrag
Sozialermäßigung
780,00 €
65,00 € 50 % des vollen Entgeltes
(Berechnungsgrundlage
"Leipzig-Pass")
1
Für die Festsetzung des Elternbeitrages in der Entgeltordnung werden nur die Leistungen des
Alumnates als Wohn-, Lern- und Übstätte, – also als Ausbildungsstätte – herangezogen. Die damit
zusammenhängenden Leistungsangebote werden im Alumnat des Thomanerchores (Hillerstraße
8), aber z. T. auch außerhalb des Alumnates (z. B. in der angemieteten Villa Thomana, Seb.-BachStr.3) erbracht.
2. Die Stadt Leipzig hat dafür zu sorgen, dass der Thomanerchor der Mitteilungspflicht
nach MVB nachkommt.
Die Aussage, dass der Thomanerchor in keinem Fall der Mitteilungspflicht nach MV über
Honorarzahlungen nachgekommen ist, kann nicht bestätigt werden. Wenn verwaltungs-interne
Auszahlungsanordnungen über Honorarverträge ausgelöst wurden, ist immer in den
vorgesehenen Spalten auf der Auszahlungsanordnung die Mitteilungspflicht mit "Ja" angekreuzt
worden. Warum diesen Angaben in der Stadtkasse nicht nachgegangen wurde, wird
verwaltungsintern ausgewertet.
Seit Einführung von SAP im Jahr 2012 wird der Mitteilungspflicht direkt vom Thomanerchor
nachgekommen.
Die Nacharbeiten zur Mitteilungspflicht für die vergangenen 10 Jahre wurden durch eine
Mitarbeiterin des Thomanerchores vorgenommen und am 12.05.2014 abgeschlossen.
Die Stadtkasse hat sämtliche Nachmeldungen zur weiteren Bearbeitung erhalten.
3. Die Stadt Leipzig hat die Anwendung der Dienstreiseordnung durch den Thomanerchor
zu sichern
Bei Konzertreisen des Thomanerchores handelt es sich nicht um Dienstreisen im klassischen
Sinn.
Die Reisestelle ist nur für Dienstreisen zuständig, die Bedienstete der Stadt Leipzig, die über das
Personalamt registriert sind, durchführen. Konzertreisen zu organisieren und abzurechnen gehört
nicht zu deren Aufgaben.
Die städtischen MA des Thomanerchores, die mit auf Konzertreisen gehen, stellen gemäß der
derzeit gültigen DA einen Dienstreiseantrag. Ab sofort wird jeweils eine Abrechnung vorgelegt, die
Angaben zum zeitlichen Umfang und zu gestellten Mahlzeiten enthält, um der Reisestelle die
Betrachtung der steuerlichen Relevanz zu ermöglichen und gegebenenfalls Kosten zu erstatten.
Nach Auskunft des Hauptamtes, das für die Erarbeitung bzw. Überarbeitung der
Dienstanweisungen und -vereinbarungen innerhalb der Stadtverwaltung zuständig ist, erfolgt die
Überarbeitung der DRO der Stadt Leipzig im Jahr 2016. Zu diesem Zeitpunkt wird die Thematik
einer Sonderregelung für den Thomanerchor mit diskutiert.
4. Die Stadt Leipzig hat umgehend zu prüfen, ob die Geschäftsbesorgung durch eine
Agentur wirtschaftlich ist. Bei Entscheidung für eine Geschäftsbesorgung ist ein Vertrag
abzuschließen und ein Konto unter dem Namen der Stadt Leipzig mit ggf. beschränkten
Verfügungsrechten des Geschäftsbesorgers zu führen.
Die Hinweise des SRH zu den Vertragsgestaltungen mit Konzertagenturen werden aufgegriffen,
sodass die bisherigen Usancen aus der langjährigen Beziehung zur Konzert- agentur Contour
GmbH sich in einer Schriftform als Vorvertrag abbilden lassen und daraus die Aufgabenstellungen
abzulesen sind. Dies untersetzt die bisherige Vorgehensweise der intensiven Gespräche bei
Treffen bzw. Telefonaten in Vorbereitung und während der Konzertreisen.
Bis auf das letzte Detail sind die Reisen pauschal nicht zu fassen. Endgültig werden diese durch
Belegsammlung entsprechend der vertragsgebundenen Aufgaben im KBB des Thomanerchores
2
nachvollziehbar sein. Den Hinweisen des SRH folgend, erfolgt eine Doppelung der
Belegaufbewahrung im KBB Thomanerchor und bei der Konzertagentur.
Mittelfristig wird sich eine Änderung ergeben und eine Zusammenarbeit mit einer voraussichtlich
in Leipzig ansässigen Konzertagentur angestrebt. Somit wäre eine Detailprüfung von Vorgängen
vor Ort leichter möglich.
Mit der Schaffung einer KBB-Stelle beim Thomanerchor wurde die buchhalterische Betreuung und
die Belegdokumentation verbessert. Das KBB hat die Koordinations-aufgaben mit den
Konzertveranstaltern übernommen, sofern die Konzerte direkt vom Thomanerchor organisiert
werden, und dokumentiert auch abgesprochene Regelungen mit Konzertagenturen, Veranstaltern
und Medienproduzenten. Der Schriftformerfordernis wird damit Rechnung getragen.
Die Absicherung gegen und der höchstmögliche Ausschluss von wirtschaftlichen
Sicherheitsrisiken, bei Betrachtung und Einhaltung wirtschaftlicher Verhältnismäßig-keit und der
Erwartungshaltung, dass der Thomanerchor bei Auftritten in aller Welt die Stadt Leipzig als einer
der wichtigsten Kulturträger quasi als Botschafter vertritt, stand bisher stets im Mittelpunkt aller
Reisevorbereitungen.
Die Forderung nach Einhaltung der Vergabeordnung bei der Auswahl von Konzertreiseanbietern,
Konzertagenturen und Medienproduzenten ist berechtigt. Die besonderen Anforderungen, die die
Anbieter beachten müssen, schränken jedoch die Auswahl erheblich ein. In der Dokumentation ist
zukünftig das Auswahlverfahren deutlicher zu begründen. Die jugendlichen Sänger des Chores
sind die Leistungserbringer und bedürfen besonderen Schutzes. Gleichwohl müssen die
allgemeinen Grundsätze, wie die Haushaltssicherheit und die vertragliche Bindung von
Sicherheiten von den einem Dritten überlassenen finanziellen Mitteln fixiert werden. Das wird
durch die Schriftform künftig umgesetzt.
Für die Erfordernisse einer Handlungssicherheit muss zwischen dem Thomanerchor Leipzig und
den Dezernaten I, II und IV sowie dem Rechtsamt der Stadt Leipzig eine entsprechende
Sonderregelung gefunden werden, die unter Zuhilfenahme einer Beratungsfirma entwickelt und
mit dem SRH abgestimmt wird. Im Zusammenhang mit den laufenden Überlegungen, den
Thomanerchor in eine andere Betriebsform zu überführen, wird schriftlich niedergelegt werden,
welche Aufgabenstellungen der Thomanerchor Leipzig als Teil der Stadtverwaltung hat, in welcher
Beziehung die Thomaner als „nicht angestellte“ Leistungserbringer zur Stadt Leipzig stehen, und
wie die geltenden Haushalts- und sonstigen Rechtsvorschriften (Dienstreiserecht,
Versicherungsrecht, Betreuungsverpflichtungen, Leistungsentgelte etc.) anzuwenden sind und ob
gegebenenfalls Sonderregelungen getroffen werden können.
Insofern sind die Hinweise und Forderungen des SRH ein weiterer und wichtiger Anlass,
gesonderte Regelungen zu prüfen, die den Thomanerchor weiterhin wie bisher so erfolgreich
weltweit agieren lassen.
5. Bei Fortführung des Vertrages mit Contour GmbH empfehlen wir der Stadt Leipzig
dringend, die Abrechnung der Konzertreisen neu zu gestalten. Für einen transparenten
Nachweis der Einnahmen und Ausgaben sind detaillierte Abrechnungen sowie die
Einsichtnahme in die Originalbelege unerlässlich. Die Stadt sollte die Abrechnungen
künftig regelmäßig prüfen.
Die Hinweise des SRH, die Abrechnungen neu zu gestalten, wurden bereits aufgegriffen, um diese
sowie die Belegprüfungen im Künstlerischen Betriebsbüro (KBB) des Thomanerchores in Leipzig
vornehmen und darstellen zu können.
Die Abrechnungen von Contour wurden regelmäßig bei Besuchen in Düsseldorf oder bei
gemeinsamen Treffen hier in Leipzig mit dem Geschäftsführer der GmbH durch Sichtung geprüft.
Die Ausgaben waren abgesprochen. Die GmbH wird in Düsseldorf steuerlich geprüft, die Belege
müssen aus diesem Grund dort geführt werden.
3
Für die Teilbereiche der Geschäftsbesorgung (Medien) wurden Bilanzen vorgelegt und der
Kämmerei übergeben.
Für die Konzertreisen, die Contour GmbH zu verantworten hatte, waren die Abrechnungen, so wie
sie auch dem SRH zugänglich waren, der Stadt Leipzig aussagekräftig genug. Dennoch wurde in
Folge der Hinweise des SRH die schriftliche Fixierung der Aufgaben und die entsprechende
Rechnungsdokumentation beim KBB neu geregelt.
Der SRH erhielt das vollständige Marketingkonzept.
6. Stellungnahme zur Konzertreise im März 2009 nach Singapur/Australien
Die CONTOUR GmbH war für den Thomanerchor nicht in die Vertragsverhandlungen und
Gestaltung der Konzertreise nach Australien/Singapur eingebunden. Es war jedoch notwendig, die
CONTOUR GmbH als Abrechnungsstelle zu nutzen. Daher wurde über das Konto von Contour die
Verbuchung und Verwaltung der Einnahmen und Zahlungsflüsse für die Konzertreise, so wie vom
SRH und von CONTOUR GmbH dargestellt, vorgenommen.
Sowohl mit der Schema-Agentur in Singapur, mit den Veranstaltern in Australien (Melbourne,
Sydney) als auch mit dem Goethe-Institut (als Zuwendungsgeber) gab es Verträge, die dem SRH
zugänglich waren.
In Singapur wurde ein bekannter Veranstalter gefunden, der das Risiko auf sich nahm, den
Thomanerchor in das größte Konzerthaus Singapurs zu bringen. Leider fielen die ursprünglich
vom Goethe-Institut in Aussicht gestellten Zuwendungen niedriger aus, was bei den langen
Planungsvorläufen nicht abzusehen war. Dennoch wurde nach Bekanntwerden der Minderung
entschieden, die Reise durchzuführen. Für Leipzig war es ein Image-Gewinn von höchstem Wert.
Im Rahmen des Budgetgedankens wurden daher die Ergebnisse aus Gastspielen insgesamt
betrachtet.
Eine „Anzeige der Minderung“ der Position Einnahmen aus Gastspielen im HH der Stadt Leipzig
war nicht zwingend, weil das Soll gemäß der Haushaltsplanung für die Einnahmen aus
Gastspielen mehr als erfüllt wurde. Die Haushaltsstelle 1.335.110.200/9 des Thomanerchores
schloss 2009 mit einem Plus in Höhe von 27.837,67 EUR ab. Zukünftig werden die Hinweise des
SRH berücksichtigt, entsprechende Anzeigen bei erheblichen Abweichungen in der Abrechnung
von Gastspielen bei der Kämmerei vorzunehmen.
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ANLAGE 6
ANLAGE 7