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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1013780.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
18.12.14, 12:00
Aktualisiert
28.02.16, 08:29

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00321/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.01.2015 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Jens Herrmann-Kambach Betreff Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Punkt 1: Die Neufassung der Betriebssatzung gem. Anlage wird mit folgender Änderung beschlossen: § 9 , Satz 1: Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens 4 weiteren Mitgliedern (Stadträten) und einem nicht stimmberechtigten Mitglied (Arbeitnehmervertreter). § 11 neuer Absatz 5: Der Oberbürgermeister beruft in Abstimmung mit der Personalvertretung des Eigenbetriebes das nicht stimmberechtigte Mitglied des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes. Begründung: Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung in die Arbeit des Betriebsausschusses erhöht die sachbezogene Arbeit des Ausschusses und ist gleichzeitig eine Würdigung der Leistung der Seite 1/4 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Eigenbetriebes. Wichtige Entscheidungen und deren Grundlagen treffen somit auf größeres Verständnis unter den Beschäftigten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4