Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1013780.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
18.12.14, 12:00
Aktualisiert
28.02.16, 08:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00321/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.01.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Jens Herrmann-Kambach
Betreff
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Stadtreinigung
Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Punkt 1:
Die Neufassung der Betriebssatzung gem. Anlage wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 9 , Satz 1:
Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens 4 weiteren Mitgliedern
(Stadträten) und einem nicht stimmberechtigten Mitglied (Arbeitnehmervertreter).
§ 11 neuer Absatz 5:
Der Oberbürgermeister beruft in Abstimmung mit der Personalvertretung des Eigenbetriebes das
nicht stimmberechtigte Mitglied des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes.
Begründung:
Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung in die Arbeit des Betriebsausschusses erhöht die
sachbezogene Arbeit des Ausschusses und ist gleichzeitig eine Würdigung der Leistung der
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Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Eigenbetriebes. Wichtige Entscheidungen und deren
Grundlagen treffen somit auf größeres Verständnis unter den Beschäftigten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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