Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1013759.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
16.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00828/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Jugendhilfeausschuss
2. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
2. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Zusammenarbeit von Unternehmen mit Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen unterstützen (V/A 433)
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit städtischen Unternehmen, die Realisierung
von betriebsnahen Kindertagesstätten voranzubringen. Darüber hinaus sollen private
Unternehmen angesprochen werden, um sie auf die Möglichkeit von Betriebseigenen- bzw.
Betriebsnahen Kindertagesstätten hinzuweisen. Dabei sollen die Unternehmen auch auf
Fördermöglichkeiten des Bundes für die Errichtung von Betriebskindergärten aufmerksam
gemacht werden.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit Trägern der Tagespflege einen
Rahmenvertrag für die Einrichtung von betriebseigener bzw. betriebsnaher Tagespflege.
Begründung:
Laut der Elternumfrage 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
sind 88 Prozent der Beschäftigten der Meinung, dass Betriebe eine Mitverantwortung bei der Kinderbetreuung haben. Von 57 Prozent der Befragten werden flexible Betreuungszeiten dabei die
größte Bedeutung zugemessen. In Leipzig gibt es aktuell nur im St. Georg Krankenhaus eine betriebseigene Kindertagesstätte. Zusätzlich gibt es einige betriebsnahe Kindertagesstätten. Hierzu
zählen die Caritas Kindertagesstätte „Elifant“ auf dem Gelände es St. Elisabeth Krankenhauses, die
Plaußiger Johanniter Kindertagesstätte „Strolche“, die von BMW unterstützt wurde, sowie die Fröbel
Kindertagesstätte „Einsteinchen“, welche mit dem Studentenwerk kooperiert.
Betriebsnahe Kindertagesstätten bzw. Tagespflege sind auch für Kinder außerhalb des Unternehmens geöffnet und werden generell von einem freien oder kommunalen Träger geführt. Das betriebliche Engagement kann beispielsweise von einer Finanzierung der Ausstattung, dem zur Verfügung
stellen eines Grundstücks / bzw. von Räumlichkeiten bis hin zur Beteiligung an den laufenden BeSeite 1/3
triebskosten reichen. In der Tagespflege kann das bedeuten, dass das Unternehmen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt oder sich an den Gehaltskosten der Tagespflege beteiligen. Für die Unternehmen bietet eine betriebseigene Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei Tagespflegepersonen insbesondere die Vorteile die Betreuungszeiten an die Arbeitszeiten des Unternehmens bzw.
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen und die Nähe des Arbeitsplatzes zur Betreuungseinrichtung. Tagespflege könnte sogar in Betriebseigenen Räumen stattfinden. Für die ersten zwei
Jahre besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund. Auch wenn es in Leipzig bereits betriebseigene bzw. betriebsnahe Kindertagesstätten gibt, ist das Engagement diesbezüglich bisher
als gering anzusehen. Während es in anderen Städten bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen Tagespflege und Unternehmen gibt, wird dieses Modell, welches gerade für kleinere und mittlere Unternehmen interessant sein könnte, bisher nicht praktiziert. Die Stadtverwaltung ist
daher aufgefordert, diese Form der Kooperationen aktiver zu bewerben und durch Musterverträge
die notwendigen Rahmenbedingungen für solche Kooperationen zu schaffen. Bei Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sind auch die Unternehmen gefordert, insbesondere wenn es darum geht, die Betreuungszeiten den Bedarfen des Unternehmens bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Dabei sollten städtische Unternehmen ebenso mit gutem Beispiel vorangehen wie der Arbeitgeber Freistaat Sachsen, um dadurch auch andere Unternehmen zu animieren sich im Bereich
Kinderbetreuung zu engagieren. Die Anfragen von kleineren und mittleren Unternehmen für Kooperationen mit Tagespflege liegen bereits vor, die Stadtverwaltung ist hier aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen, diese auch mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen zu ermöglichen. Der Ausbau betrieblicher Kindertagesstätten bzw. Tagespflege kann ein Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Er bietet für die Unternehmen die Möglichkeit sich als Arbeitgeber von anderen Unternehmen abzuheben und verschafft sich dadurch
einen Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. Viel wichtiger ist jedoch, dass dadurch zusätzliche
Betreuungsplätze entstehen können, die den Mangel an Betreuungsplätzen reduzieren können.
Seite 2/3
RV
Antrag Nr. V/A 433 vom 29.05.2013
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 19.06.13
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
JSGS
JHA
W+A
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
hier eintragen
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Zusammenarbeit von Unternehmen mit Kindertagesstätten und
Kindertagespflegepersonen unterstützen
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit städtischen Unternehmen,
die Realisierung von betriebsnahen Kindertagesstätten voranzubringen. Darüber
hinaus sollen private Unternehmen angesprochen werden, um sie auf die
Möglichkeit von Betriebseigenen- bzw. Betriebsnahen Kindertagesstätten
hinzuweisen. Dabei sollen die Unternehmen auch auf Fördermöglichkeiten des
Bundes für die Errichtung von Betriebskindergärten aufmerksam gemacht werden.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit Trägern der Tagespflege
einen Rahmenvertrag für die Einrichtung von betriebseigener bzw. betriebsnaher
Tagespflege.
Begründung
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
Laut der Elternumfrage 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend sind 88 Prozent der Beschäftigten der Meinung, dass Betriebe eine
Mitverantwortung bei der Kinderbetreuung haben. Von 57 Prozent der Befragten
werden flexible Betreuungszeiten dabei die größte Bedeutung zugemessen.
In Leipzig gibt es aktuell nur im St. Georg Krankenhaus eine betriebseigene
Kindertagesstätte. Zusätzlich gibt es einige betriebsnahe Kindertagesstätten. Hierzu
zählen die Caritas Kindertagesstätte „Elifant“ auf dem Gelände es St. Elisabeth
Krankenhauses, die Plaußiger Johanniter Kindertagesstätte „Strolche“, die von BMW
unterstützt wurde, sowie die Fröbel Kindertagesstätte „Einsteinchen“, welche mit dem
Studentenwerk kooperiert.
-2-
Betriebsnahe Kindertagesstätten bzw. Tagespflege sind auch für Kinder außerhalb
des Unternehmens geöffnet und werden generell von einem freien oder kommunalen
Träger geführt. Das betriebliche Engagement kann beispielsweise von einer
Finanzierung der Ausstattung, dem zur Verfügung stellen eines Grundstücks / bzw.
von Räumlichkeiten bis hin zur Beteiligung an den laufenden Betriebskosten reichen.
In der Tagespflege kann das bedeuten, dass das Unternehmen Räumlichkeiten zur
Verfügung stellt oder sich an den Gehaltskosten der Tagespflege beteiligen.
Für die Unternehmen bietet eine betriebseigene Betreuung in einer Kindertagesstätte
oder bei Tagespflegepersonen insbesondere die Vorteile die Betreuungszeiten an die
Arbeitszeiten des Unternehmens bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anzupassen und die Nähe des Arbeitsplatzes zur Betreuungseinrichtung.
Tagespflege könnte sogar in Betriebseigenen Räumen stattfinden. Für die ersten
zwei Jahre besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund.
Auch wenn es in Leipzig bereits betriebseigene bzw. betriebsnahe Kindertagesstätten
gibt, ist das Engagement diesbezüglich bisher als gering anzusehen. Während es in
anderen Städten bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen
Tagespflege und Unternehmen gibt, wird dieses Modell, welches gerade für kleinere
und mittlere Unternehmen interessant sein könnte, bisher nicht praktiziert. Die
Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, diese Form der Kooperationen aktiver zu
bewerben und durch Musterverträge die notwendigen Rahmenbedingungen für
solche Kooperationen zu schaffen.
Bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind auch die Unternehmen gefordert,
insbesondere wenn es darum geht, die Betreuungszeiten den Bedarfen des
Unternehmens bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Dabei
sollten städtische Unternehmen ebenso mit gutem Beispiel vorangehen wie der
Arbeitgeber Freistaat Sachsen, um dadurch auch andere Unternehmen zu animieren
sich im Bereich Kinderbetreuung zu engagieren. Die Anfragen von kleineren und
mittleren Unternehmen für Kooperationen mit Tagespflege liegen bereits vor, die
Stadtverwaltung ist hier aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen,
diese auch mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen zu ermöglichen.
Der Ausbau betrieblicher Kindertagesstätten bzw. Tagespflege kann ein Baustein zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Er bietet für die Unternehmen die
Möglichkeit sich als Arbeitgeber von anderen Unternehmen abzuheben und
verschafft sich dadurch einen Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. Viel
wichtiger ist jedoch, dass dadurch zusätzliche Betreuungsplätze entstehen können,
die den Mangel an Betreuungsplätzen reduzieren können.