Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011383.pdf
Größe
616 kB
Erstellt
24.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage
Informationsvorlage Nr. DS-00729/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.12.2014
Information zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
11.12.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
21.01.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2013
Der Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2013 wird zur Kenntnis
genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung
Tätigkeitsbericht
Begründung
Gemäß der Dienstanweisung Nr. 38/2012 „Anti-Korruptions-Konzept“ erstellt der Anti-KorruptionsKoordinator einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
Dieser Tätigkeitsbericht bezieht sich auf das Berichtsjahr 2013. Er wurde den Amtsleitungen von
Hauptamt, Rechnungsprüfungsamt, Personalamt, Stadtkämmerei, Rechtsamt, Ordnungsamt und
dem Vertreter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau sowie dem Sonderprojekt Gesetzliche
Vertretung vorab zur Stellungnahme zugeleitet. Entsprechend der hohen Priorität von
Korruptionsprävention und -bekämpfung fungiert dieser Personenkreis nach der neuen
Dienstanweisung als allgemeiner Ansprechpartner.
Die daraufhin ergangenen Empfehlungen, Hinweise etc. wurden berücksichtigt. Der vorliegende
Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2013 ist mit dem genannten Personenkreis abgestimmt.
Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators
Zeitraum: 01.01.2013 bis 31.12.2013
Berichtsstand: 31.08.2014
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgaben des Anti-Korruptions-Koordinators..................................................................................................4
2 Begriff der Korruption......................................................................................................................................4
2.1 Überblick.................................................................................................................................................4
2.2 Korruption im engeren Sinne...................................................................................................................5
2.3 Korruption im weiteren Sinne..................................................................................................................5
3 Anti-Korruption als Kontaktstelle / Hinweisbearbeitung...................................................................................6
3.1 Stellung des Anti-Korruptions-Koordinators............................................................................................6
3.2 Statistik....................................................................................................................................................7
3.3 Entwicklung der offenen Hinweise aus 2013 und früher.........................................................................9
3.4 Vorgang der gesetzlichen Vertretung....................................................................................................10
3.5 Einige Ausführungen zu Hinweisen.......................................................................................................11
4 Fortbildung/ Prävention.................................................................................................................................12
5 Regelungen mit Korruptionsrelevanz............................................................................................................12
5.1 Dienstanweisung Sponsoring................................................................................................................12
5.2 Anti-Korruptions-Konzept......................................................................................................................13
6 Mitarbeit bei Transparency International Deutschland e.V............................................................................13
6.1 Allgemeines...........................................................................................................................................13
6.2 Veranstaltungen von TID und Arbeitsgruppe Kommunen.....................................................................14
6.3 Regionalgruppe Sachsen .....................................................................................................................15
6.4 Informationsfreiheitssatzung.................................................................................................................15
7 Ehrenkodex für Mandatsträger......................................................................................................................16
8 Prüfung von Sponsoringverträgen.................................................................................................................17
9 Presse/ Öffentlichkeitsarbeit..........................................................................................................................19
2
Einleitung
Die Stadt Leipzig hat sich neben verschiedenen verwaltungsinternen Vorschriften mit der
Beschlusslage zur Einführung eines Ehrenkodex für Mandatsträger frühzeitig zu mehr Transparenz
bekannt. Mit dem Beitritt zu Transparency International Deutschland e. V. ist sie Mitglied einer
Nichtregierungsorganisation geworden, die sich dem Kampf gegen Korruption verschrieben hat. Dass
Korruptionsprävention wichtig ist und ein zunehmend höheres Augenmerk erhält, zeigen die
nachfolgenden Beispiele. In Hamburg wird die Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren für
ausscheidende Senatoren für geplante Tätigkeiten mit Interessenskonflikten diskutiert. Gemäß dem
Vorstoß einer Landtagsfraktion von Baden-Württemberg soll für die dortigen Abgeordneten eine
weitreichende Transparenzregelung für Nebeneinkünfte gelten, die in der Bundesrepublik
ihresgleichen sucht. Die Bundesrepublik Deutschland will einer internationalen Allianz beitreten, die
sich gegen Korruption beim Handel mit Rohstoffen einsetzt. Der Bundestag verabschiedete im Februar
2014 mit breiter Mehrheit die Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung. Nach
dem Willen der Justizminister der Bundesländer sollen korrupte Unternehmen künftig in einem
bundesweiten Register aufgelistet werden. Der für die Überwachung der Zusammenarbeit zwischen
Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie der Organisationen
der Patientenselbshilfe zuständige Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ legt
in seinem Kodex fest, die Annahme jeglicher Geschenke sei unzulässig.
Die Aufzählung ließe sich problemlos weiter fortführen. Deutlich wird, in Deutschland wird der Kampf
gegen Korruption für mehr Transparenz immer weiter ausgedehnt. Alle Bereiche werden von
Präventionsmaßnahmen einbezogen. Sie haben nationale, teils internationale Auswirkungen. Wichtige
Initiativen sind oft überparteilich bzw. stoßen auf breite Mehrheiten, egal ob sie von Seiten des Bundes,
der Bundesländer, von Industrie und Handwerk, von gemeinnützigen Organisationen oder auch von
Privatpersonen ausgehen.
Transparenz soll Entscheidungen nachvollziehbar machen. Die Akteure, die Verfahren werden
bekannt. Mögliche Abhängigkeiten und Interessenskonflikte werden verstärkt offenkundig. Mit
allgemeinen Informationsrechten und -pflichten kann einem Machtmissbrauch wirksamer begegnet
werden. Je weiter der potenzielle Kreis derjenigen ist, für die Informationen zugänglich sind, desto
transparenter werden getroffene Entscheidungen. Einwohner können in ganz anderer Qualität an den
Meinungsbildungsprozessen teilhaben. Das führt zu Verständnis und Akzeptanz, anderenfalls werden
sich die Entscheidungsträger mit Fragen konfrontiert sehen, müssen die Entscheidungen erklären und
Rechenschaft ablegen. Mit Transparenz steigt das Entdeckungsrisiko für mögliche korruptive
Handlungen.
Diese wichtige Transparenz wird bspw. durch die Gewährung von Informationszugang und Open Data
gefördert. Im Gegensatz zum Freistaat Sachsen, bei dem die Verabschiedung einer entsprechenden
Regelung weiterhin aussteht, hat die Stadt Leipzig im Jahr 2012 eine Informationsfreiheitssatzung
beschlossen. Mittlerweile liegt ein erster Erfahrungsbericht zur Nutzung der kommunalen
Informationsfreiheitssatzung vor. Die Inanspruchnahme ist dabei noch als zurückhaltend
einzuschätzen. Gemäß den Ergebnissen bei anderen vergleichbaren Informationsfreiheitsregelungen
stellt dies jedoch keine Besonderheit dar.
Auf den folgenden Seiten finden Sie den Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators der Stadt
Leipzig für das Jahr 2013. Soweit in diesem Tätigkeitsbereicht die männliche Sprachform verwendet
wird, gilt sie gleichermaßen für Frauen in der weiblichen Sprachform. Für Fragen, Anregungen, Kritik
etc. stehe ich gern zur Verfügung.
gez.
Sven Aust
Anti-Korruptions-Koordinator
3
1 Aufgaben des Anti-Korruptions-Koordinators
Mit Beschluss des Stadtrates RBIII-212/00 vom 16.02.2000 wurde die Korruptionsbekämpfung als
eigene Aufgabe im Bereich der Stadtverwaltung Leipzig erstmals förmlich festgeschrieben. Die
Zuständigkeit für diese Aufgabe liegt gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Leipzig
beim Rechnungsprüfungsamt. Eine verwaltungsinterne Dienstanweisung Anti-Korruptions-Konzept
(DA Nr. 38/2012 vom 18.12.2012) enthält weitere Einzelheiten zur Art und Weise der Betätigung
des Anti-Korruptions-Koordinators. Nach dieser Vorschrift sind dem Anti-Korruptions-Koordinator
folgende Aufgaben zugewiesen:
•
Kontaktstelle für Bürger, Firmen, Mitarbeiter und andere Kommunen bei allen Fragen der
Korruptionsbekämpfung
•
Vertretung der Stadt Leipzig in der Organisation Transparency International
Deutschland e.V.
•
Teilnahme an den Sitzungen des Ehrenrates des Stadtrates (mit beratender Stimme)
•
Aufklärung und Beratung bei allen Fragen der Korruption
•
Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen (einschließlich
Verfolgung anonymer Hinweise)
•
Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
•
Umsetzung des Anti-Korruptions-Konzeptes und Erstellung eines jährlichen
Tätigkeitsberichtes
•
Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Korruption
•
Überprüfung der Regelungen bezüglich der Belange der Korruption
•
Mitwirkung beim Aufbau und Überwachung interner Kontrollmechanismen
•
Fachliche Auswahl von Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Korruption
•
Auswertung abgeschlossener Korruptionsfälle in den betroffenen und gleichgelagerten
Ämtern
•
Verallgemeinerung von Korruptionsursachen und Einbindung in
Qualifizierungsmaßnahmen
Die Erledigung der vorgenannten Aufgaben wird in einem Tätigkeitsbericht festgehalten. Der
vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum des Kalenderjahres 2013. Angesichts des
Zeitfortschrittes (Berichtsstand 31.08.2014) erfolgen gegebenenfalls Ausführungen zur weiteren
Entwicklung im Jahr 2014.
2 Begriff der Korruption
2.1 Überblick
Eine formaljuristische Definition von Korruption ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht
vorhanden. Von daher wird Korruption je nach Standpunkt und Organisation unterschiedlich weit
gefasst und bewertet. Allgemein wird Korruption als der Missbrauch einer Vertrauensstellung in
einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen
Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen) verstanden, um einen materiellen
oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf welchen kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
Ausgehend von der strafrechtlichen Bestimmung unterscheidet die Stadt Leipzig bei Korruption
4
zwischen Korruption im engeren Sinne und Korruption im weiteren Sinne.
2.2 Korruption im engeren Sinne
Die Korruption im engeren Sinn bezieht sich auf die klassische strafrechtliche Betrachtung. Die
zentralen strafrechtlich relevanten Tatbestände sind Bestechung und Bestechlichkeit,
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (vgl. §§ 331 ff. StGB). Sie sind können mit weiteren
unerlaubten Handlungen, wie Betrug und Untreue, verbunden sein.
Nachfolgend werden die strafrechtlich relevanten Definitionen – in etwas redaktionell
überarbeiteter Form - wiedergegeben:
−
Vorteilsannahme (§ 331 StGB) liegt vor, wenn ein Amtsträger (= städtischer Bediensteter)
für die Dienstausübung (rechtmäßige Diensthandlung) einen Vorteil für sich oder einen
Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
−
Bestechlichkeit (§ 332 StGB) liegt vor, wenn ein Amtsträger (= städtischer Bediensteter)
für die Ausübung einer Diensthandlung mit der er Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen
wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
−
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) liegt vor, wenn einem Amtsträger für die (rechtmäßige)
Dienstausübung ein Vorteil für diesen oder einen Dritten angeboten, versprochen oder
gewährt wird.
−
Bestechung (§ 334 StGB) bedeutet, dass einem Amtsträger für Diensthandlungen, die
unter Verletzung von Dienstpflichten zustande kommen oder zustande gekommen sind, ein
Vorteil für diesen oder einen Dritten angeboten, versprochen oder gewährt wird.
Ein Dritter im Sinne des Strafgesetzbuches kann beispielsweise auch ein Verwandter, Bekannter,
Verein und sogar der Arbeitgeber, also die Stadt sein. So kann deshalb bspw. bei Sponsoring eine
strafrechtliche Relevanz auftreten. Klare Regelungen und transparente Verfahrensabläufe sind
auch zum Schutz der städtischen Mitarbeiter zur Korruptionsprävention äußerst wichtig. Nähere
Bestimmungen sind in einer separaten, kürzlich aktualisierten Dienstanweisung des Oberbürgermeisters enthalten (aktuell DA Nr. 13/2013 „Behandlung von Sponsoring in der Stadt Leipzig“).
2.3 Korruption im weiteren Sinne
Als Korruption im weiteren Sinne wird die nicht genehmigte Annahme von Belohnungen und
Geschenken sowie die Nutzung von Vergünstigungen in Bezug auf das Amt/die Funktion des
Mitarbeiters, ohne dass eine konkrete Diensthandlung hiermit verbunden ist bzw. hierzu den
Anlass gibt, gesehen. Werden diese durch Dritte gewährt, beabsichtigen die Geber mit derartigen
„Aufmerksamkeiten“ ein angenehmes Arbeits-/ Verhandlungsklima zu schaffen und eine gute
Zusammenarbeit für die Zukunft zu erreichen. Dieses als „Anfüttern“ oder „Klimapflege“
bezeichnetes Verhalten geht häufig korruptiven Handlungen im engeren Sinne voraus bzw. kann
sogar für sich genommen bereits strafrechtlich relevant sein. Es handelt sich oftmals um einen
schleichenden Prozess, bei welchem im fortschreitenden Maße ein Abhängigkeitsverhältnis
entsteht. Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten der Stadt entsprechend zu sensibilisieren.
Näheres zur Annahme von Belohnungen und Geschenken wird in einer Dienstanweisung des
Oberbürgermeisters geregelt. Hierbei handelt es sich derzeit um die DA Nr. 19/2002, „Verbot der
Annahme von Belohnungen und Geschenken“. Diese wurde in den Jahren 2013/2014 in enger
Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Anti-Korruptions-Koordinator neu
überarbeitet. Ihre Bestätigung erfolgte in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am
29.07.2014. Da sie beteiligungspflichtig ist, bedarf sie noch der Zustimmung des Personalrates,
die mittlerweile vorliegt.
5
3 Anti-Korruption als Kontaktstelle / Hinweisbearbeitung
3.1 Stellung des Anti-Korruptions-Koordinators
Eine zentrale Aufgabe des Anti-Korruptions-Koordinators besteht in der Koordinierung der
Bearbeitung von Verdachtshinweisen auf vermutete korruptive Handlungen. Jedermann kann sich
– ausdrücklich auch anonym – an die Stadt wenden und Hinweise auf konkrete oder vermutete
korruptionsrelevante Handlungen geben. Dieser Weg steht nicht nur natürlichen Personen offen,
auch Vereine, Unternehmen und andere Institutionen können sich an den Anti-KorruptionsKoordinator wenden.
Der Anti-Korruptions-Koordinator arbeitet unabhängig. Er ist also fachlich nicht
weisungsgebunden. Seine Stellung ist mit der des Rechnungsprüfungsamtes vergleichbar,
welches von der klassischen Verwaltungshierarchie losgelöst ist. Nach der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen ist das Rechnungsprüfungsamt ein besonderes Amt, welches bei der
Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig arbeitet und an Weisungen nicht
gebunden ist. Es ist direkt dem (Ober-)Bürgermeister zugeordnet, weshalb es nahe lag, den
gleichfalls
unabhängig
agierenden Anti-Korruptions-Koordinator
organisatorisch
dem
Rechnungsprüfungsamt - dem Amtsleiter - zuzuordnen. Es entstehen auch arbeitsmäßig
Synergieeffekte, so ist der Anti-Korruptions-Koordinator zu einem geringerem Zeitanteil noch
Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes. Er ist beispielsweise für Sponsoring zuständig, wirkt aber
auch bei anderen Prüfungen, wie der Prüfung der Eröffnungsbilanz mit. Aus der Arbeit des AntiKorruptions-Koordinators können Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes folgen. Umgekehrt gilt
das auch für Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes, die möglicherweise weitere
Aktivitäten des Anti-Korruptions-Koordinators nach sich ziehen.
Mit der Einrichtung der unabhängigen, von der klassischen Verwaltung losgelösten Funktion eines
Anti-Korruptions-Koordinators wird unterstrichen, welch hohen Stellenwert die Stadtverwaltung
einer unvoreingenommenen und unabhängigen Hinweisaufklärung beimisst. An dieser Stelle soll
nochmals darauf hingewiesen werden, dass die bereits im Jahr 2001 vorgenommene Installation
einer derartigen Funktion ohne rechtliches Erfordernis erfolgte. Es gab auch keinen Vorfall, wie
das Aufdecken korruptiver Handlungen, die oft zum Anlass werden, korruptionspräventive
Maßnahmen einzuführen bzw. zu intensivieren. Die Stadt Leipzig nimmt eine Vorreiterrolle ein.
Die Hinweise auf mögliche korrupte Handlungen gelangen auf unterschiedlichste Art zum AntiKorruptions-Koordinator. Vorgaben zur Form der eingehenden Hinweise gibt es nicht. Teilweise
wird der Anti-Korruptions-Koordinator direkt angeschrieben, in anderen Fällen ist der
Oberbürgermeister, der Stadtrat oder ein Amt/Referat der Adressat. Es erfolgen Hinweise in
schriftlicher Form, als Hausmitteilung von städtischen Mitarbeitern, als Brief oder E-Mail. Andere
Hinweisgeber entschließen sich für eine mündliche oder telefonische Übermittlung ihrer Hinweise.
Teilweise wird die Offenheit, in nicht wenigen Fällen aber auch die Anonymität gewählt. Die
Hinweisgeber stammen sowohl aus der Stadtverwaltung selbst, als auch von außerhalb. In
Einzelfällen kommt es zu „Selbstanzeigen“, um bestehenden Gerüchten entgegentreten zu
können. Auch „Vorgespräche“, insbesondere von potenziellen internen Hinweisgebern sind nicht
unüblich. Die Hinweisgeber wollen so ein Gespür entwickeln, ob eine Hinweisgebung aus ihrer
Sicht tatsächlich Sinn macht. In diesen Gesprächen ist es Ziel des Anti-Korruptions-Koordinators,
ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Persönliche Gespräche dienen weiterhin dem Zweck,
herauszufinden, ob die Einschätzung des potenziellen Hinweisgebers zu vermuteten korrupten
Handlungen plausibel erscheint. Besonders positiv bei Gesprächen ist, dass hieraus resultierende
Hinweise keine „Einbahnstraße“ bleiben. Ein gegenseitiger Kontakt, der für etwaig auftretende
Rückfragen/einen Austausch sehr wichtig sein kann, bleibt bestehen. Wie bereits in einem
vorangegangenen Tätigkeitsbericht ausgeführt wurde, ist eine aus Mitarbeitersicht unzureichende
Einbindung in Entscheidungsfindungen häufiger die Ursache für Unzufriedenheit. Intransparenz
kann zu Klärungsbedarf führen, was für sich betrachtet noch längst nicht mit korrupten
6
Handlungen gleichzusetzen ist. In diesen Fällen nimmt der Anti-Korruptions-Koordinator eine Rolle
ähnlich der eines Mediators ein. Häufiger beziehen sich die Hinweise auf kritikwürdige Zustände,
die ihre Ursache in der mangelhaften Beachtung von Vorschriften haben.
3.2 Statistik
Im betrachteten Berichtszeitraum 2013 gingen 11 neue Hinweise auf Korruptionsverdacht beim
Anti-Korruptions-Koordinator ein. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich damit die Anzahl.
Erstmals seit 2010 sinkt die Anzahl der vorgebrachten Hinweise. Mit Interpretationen dieser
Statistik muss jedoch angesichts der geringen Zahlenhöhe sehr vorsichtig umgegangen werden.
Ob sich ein Hinweisgeber zu einer Aktivität entscheidet, hängt in vielen Fällen von Kleinigkeiten
ab. So führte beispielsweise eine öffentliche Berichterstattung, in der sich kritisch mit einem
bestimmten Thema auseinandergesetzt wurde, in mehreren Fällen zu Hinweisen. Zwischen diesen
hieraus folgenden Hinweisen und den Themen der öffentlichen Berichterstattung waren dabei
keine fachlichen oder personellen Berührungspunkte vorhanden. Aus dem dargestellten Überblick
allgemeine Trends abzuleiten, ist nach Ansicht des Anti-Korruptions-Koordinators nicht zielführend
und nicht seriös belastbar. Die geringen absoluten Veränderungen sollten nicht überinterpretiert
werden.
Generell ist eine Wandlung der öffentliche Wahrnehmung von bestimmten Handlungen
festzustellen. Mittlerweile werden strengere Maßstäbe an das Verhalten der Führungskräfte von
der Gesellschaft angelegt. Fordern Führungskräfte aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft von der
Bürgerschaft korrekte Verhaltensweisen, muss sie dies erst recht für sich selbst gelten lassen.
Gerade Personen in Leitungsfunktionen haben eine Vorbildfunktion und stehen im öffentlichen
Blickfeld, sie nutzen die öffentlichen Kommunikationsmittel und müssen sich ihrerseits der
medialen Berichterstattung stellen. Keine öffentliche Stelle der Bundesrepublik ist davon
ausgenommen. Über die Art und Weise mancher medialer Aufbereitung und deren Methoden mag
man geteilter Meinung sein. Natürlich hat auch die sogenannte vierte Gewalt eine Verantwortung
in Bezug auf eine angemessene und ausgewogene Berichterstattung. Gleichwohl spiegelt sich
darin das öffentliche Interesse an derartigen Themen wider, auf Verstöße wird empfindlicher
reagiert, die Sensibilität der Allgemeinheit hat zugenommen.
7
Hinweise an den Anti-Korruptions-Koordinator können sich speziell auf eine Person, auf eine mehr
oder weniger große Gruppe, allgemein auf ein Amt oder sogar pauschal auf ein Dezernat oder gar
die Stadt selbst beziehen. Je unschärfer die Eingrenzung von Seiten der Hinweisgebung
vorgenommen wird, desto schwieriger wird es, dem Hinweis nachzugehen. In der Vergangenheit
wurden sogar ganze Dezernate pauschal und ohne weitere Eingrenzung unter Generalverdacht
gestellt. Regelmäßig handelt es sich in solchen Fällen um anonyme Hinweise, zu deren
Verfassern keinerlei Kontaktmöglichkeit besteht. Aufgrund fehlender Anhaltspunkte kann deshalb
in diesen Fällen eine Hinweisbearbeitung nur eingeschränkt erfolgten. Sofern keine
Konkretisierung des Hinweises vorgenommen werden kann, wird die weitere Bearbeitung
eingestellt. Für das Jahr 2013 wurde allerdings kein Hinweis bekannt, der in diese Gruppe
einzuordnen wäre.
In einigen wenigen Fällen werden vermutete korrupte Handlungen angezeigt, die sich auf Dritte,
auf außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen beziehen. Hier wird von
der Stadt erwartet, dass sie im Rahmen ihrer ordnungspolitischen Funktion aktiv wird und
dagegen vorgeht (z. B. vermutete Schwarzarbeit). Gehen derartige Anzeigen beim AntiKorruptions-Koordinator ein, so werden diese Fälle zur Bearbeitung an die entsprechend
zuständigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung oder auch an externe Stellen, wie dem
Sächsischen Rechnungshof, weitergeleitet.
Neben der Herkunft und der Form ist weiterhin die Qualität der vorgebrachten Hinweise
unterschiedlich. So sind die Hinweise in den letzten Jahren vergleichsweise komplexer geworden.
Sie führen oft zu einer intensiven und arbeitsaufwändigen Einarbeitung, die schon bei der
Bewertung der nicht selten umfangreichen Unterlagen beginnt, die bereits vom Hinweisgeber
übergeben werden. Dabei wird unter Umständen die Einbeziehung von weiteren
Querschnittsämtern, wie Rechtsamt, Stadtkämmerei, Personalamt, aber natürlich auch von
Fachämtern notwendig. Neben der Recherche in übergebenen, allgemein zugänglichen und
stadtinternen Medien finden diverse Gespräche statt. Auch die Erstellung von Gutachten und die
Einbeziehung von externem Sachverstand kann erforderlich sein.
Eine andere Kategorie bilden Hinweise, die in offensichtlich ehrverletzender, beleidigender Art
vorgebracht werden. Natürlich werden alle Hinweise auf ihre Plausibilität geprüft. Geht es aber der
Hinweisgebung vordergründig darum, andere zu schädigen, entscheidet der Anti-KorruptionsKoordinator über die Einstellung der weiteren Bearbeitung. Für eine Bearbeitung müssen
hinreichende Angaben mit einer gewissen Qualität vorliegen. Schon allein aus dem
Fürsorgeprinzip der Stadt gegenüber ihren Beschäftigten muss eine Abwägung erfolgen, ob die
vorliegenden Informationen eine u. U. mit weitreichenden Konsequenzen verbundene
Untersuchung rechtfertigen. Die Stadt hat auch die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Diffamierungen zu
schützen. In einem derartigen Fall ist die Stadt deshalb bereits gegenüber einer anonym
gebliebenen Hinweisgebung aktiv geworden und hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Eine Besonderheit unter den Hinweisen stellen die als politisch motiviert zu bezeichnenden
Hinweise dar. Die betreffenden Hinweisgeber machen einmal überhaupt keinen Hehl aus ihrer
Identität. Sie prangern herausragende Persönlichkeiten aus Kommunal-, Landes- und
Bundespolitik an und geben Hinweise auf vermutete systemhafte und flächendeckende korruptive
Verbindungen. Der Anti-Korruptions-Koordinator ist hierbei nur eine von vielen Anlaufpunkten, bei
denen die Hinweisgeber vorstellig werden. Teilweise finden wiederholte und intensive Gespräche
statt, eine tatsächliche inhaltliche Bearbeitung ist dem Anti-Korruptions-Koordinator im Sinne des
städtischen Anti-Korruptions-Konzeptes dennoch oft nicht möglich.
Bei einer weiteren Gruppe, die allerdings nicht als förmliche Hinweisgeber im Sinne der
Dienstanweisung zu verstehen sind, wird der Anti-Korruptions-Koordinator als Vermittler tätig. Sie
setzen sich kritisch mit bestimmten Sachverhalten auseinander, die in keinem örtlichen und
sachlichen Zusammenhang zur Stadt Leipzig stehen. Wahrscheinlich über überregionale Medien
8
oder das Internet werden sie bei der Recherche nach Ansprechpersonen für ihre Problemlage auf
den Anti-Korruptions-Koordinator der Stadt Leipzig aufmerksam und nehmen Kontakt auf. In den
meist auf telefonischer Basis stattfindenden Konsultationen setzt der Anti-Korruptions-Koordinator
den Betreffenden seine Nichtzuständigkeit auseinander, vermittelt jedoch nach Möglichkeit andere
Ansprechpartner. Gleichwohl werden auch trotz des ausdrücklichen Hinweises, dass der
städtische Anti-Korruptions-Koordinator nicht für die Lösung zuständig sei, teilweise nicht
unerhebliche Entfernungen für eine persönliche Vorsprache überwunden. Wird an einem
derartiger Entschluss festgehalten, verschließt sich Anti-Korruptions-Koordinator einem
gewünschten Gespräch nicht. Nach dem Anspruch des Anti-Korruptions-Koordinators steht
grundsätzlich jeder Person seine Tür offen. Wie bereits oben aufgeführt, stellen derartige
Problemanzeigen keine Hinweise im Sinne des Anti-Korruptions-Konzeptes der Stadt Leipzig dar.
Eine Einbeziehung in die oben dargelegte Statistik erfolgte mangels Zuständigkeit nicht. Dennoch
zeigen auch diese Mitteilungen, dass die Installierung der Funktion eines Anti-KorruptionsKoordinators über das eigentliche Leipziger Gebiet weit hinaus strahlt.
Die Bearbeitung der Hinweise stellt eine anspruchsvolle und interessante, oft komplexe Tätigkeit
dar, für die auch ein gewisses Einfühlungsvermögen notwendig ist.
3.3 Entwicklung der offenen Hinweise aus 2013 und früher
Zum Zeitraum 31.12.2012/ 01.01.2013 war die Bearbeitung bei 9 Fällen noch nicht
abgeschlossen. Die Bearbeitung dieser sogenannten Altfälle konnte im Laufe des Jahres 2013 für
5 Fälle abgeschlossen werden. Anhaltspunkte für korruptive Handlungen wurden nicht festgestellt.
Aus dem Zeitraum vor 2013 sind damit noch 4 Fälle offen.
Im Zeitraum 2013 wurden 11 Hinweise neu registriert. Hiervon konnte die Bearbeitung von 10
Hinweisen noch im Jahr 2013 abgeschlossen werden, ohne dass Korruption festgestellt worden
wäre. In einem vom Anti-Korruptions-Koordinator bereits abgeschlossenem Fall erstattete die
Hinweisgebung später eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Infolgedessen wurde der
gesamte Vorgang des Anti-Korruptions-Koordinators von der Staatsanwaltschaft eingefordert und
nach Erteilung der hierfür erforderlichen Aussagegenehmigung auch übergeben. Eine persönliche
Befragung des Anti-Korruptions-Koordinators ist zu dieser Strafanzeige nicht erfolgt. Über den
aktuellen Verfahrensstand liegen dem Anti-Korruptions-Koordinator keine Erkenntnisse vor. Zum
01.01.2014 war damit die Bearbeitung von 5 Hinweisen noch offen.
9
Beim Vergleich 01.01.2013 zu 31.12.2013 zeigt sich ein Abbau der offenen Bearbeitungsfälle. Sie
reduzieren sich von 9 auf 5 Vorgänge. Wie bereits in den Vorjahresberichten ausgeführt wurde,
liegt eine längere Bearbeitungsdauer in der Komplexität verschiedener Vorgänge, aber auch in
anhängigen Strafverfahren begründet. Der Anti-Korruptions-Koordinator begleitet die Verfahren in
der Regel bis zum Abschluss und hält, sofern möglich und gewünscht, die Verbindung zum
Hinweisgeber.
Bis zum Stichtag 31.08.2014 wurde ein weiterer Fall abgeschlossen. Zum 01.09.2014 sind damit
insgesamt 4 Fälle aus dem Zeitraum vor dem 01.01.2014 offen. Bei einem dieser offenen
Hinweise handelt es sich um den Vorgang der gesetzlichen Vertretung.
3.4 Vorgang der gesetzlichen Vertretung
In den Vorjahresberichten wurde bereits mehrfach und ausführlich über diesen Punkt berichtet,
von einer erneuten Darstellung innerhalb dieses Berichtes wird deshalb abgesehen. Zu näheren
Einzelheiten der Entwicklung bis Ende 2012 wird auf die Ausführungen in den Tätigkeitsberichten
für 2011 und 2012 verwiesen.
Die Aufarbeitung der Thematik ist auch im Jahr 2013 fortgeschritten. Im Vorgriff auf die
Berichterstattung für das Jahr 2014 soll jedoch bereits an dieser Stelle darüber informiert werden,
dass Anfang April 2014 ein Ergebnisbericht des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“
vorgelegt wurde. Das Team mit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hatte seit Sommer 2012
insgesamt 784 Grundstücksakten ausgewertet und diese vor allem unter den Gesichtspunkten
Eigentümerermittlung, Kaufpreisüberprüfung und Anwaltsvergütung untersucht. Wie bereits die
Staatsanwaltschaft kommt auch das Sonderprojekt zu dem Ergebnis, dass es keinen Hinweis auf
korruptes Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gab und gibt. Auch gibt es keine Anhaltspunkte
dafür, dass Verwaltungsmitarbeiter Teil krimineller Netzwerke rund um diese Grundstücksfragen
waren.
Vielmehr wurde festgestellt, dass das Grundproblem darin lag, dass das Rechtsinstrument der
gesetzlichen Vertretung fehlerhaft angewendet worden war. Die Einsetzung eines gesetzlichen
Vertreters für Grundstücke, deren Eigentümer nicht bekannt oder erreichbar sind, war nach der
Wiedervereinigung zur Ankurbelung der der Wirtschaft und für den „Aufbau Ost“ geschaffen
worden, um die sonst üblichen, aber sehr aufwändigen Verfahren bei den Registergerichten,
insbesondere bei den Nachlassgerichten, zu vermeiden. Die hierfür erforderliche
Eigentümerrecherche durch die Behörde selbst war in Leipzig lückenhaft.
Verständlicherweise nimmt auch Transparency international Deutschland e. V. (TID) erheblichen
Anteil an den Aufklärungsbemühungen der Stadt, ist Leipzig seit 2011 doch selbst korporatives
Mitglied dieser Organisation. Bindeglied zwischen TID und der Stadt ist der Anti-KorruptionsKoordinator, er vertritt die Stadt Leipzig bei TID. In dieser Eigenschaft hat er TID über die
Entwicklung der Aufarbeitung der sogenannten „herrenlosen Grundstücke“ informiert. TID gilt
schlechthin als die Organisation, die gegen Korruption kämpft und sich für Korrutionsprävention
engagiert. Insofern werden alle Berichte über mögliche Korruptionsrelevanz sorgfältig
ausgewertet. Dies gilt verständlicherweise erstrecht für Mitglieder des Vereins, deshalb hat sich
TID frühzeitig in die Aufklärung eingebracht. Es gab verschiedene Gespräche, so auch ein
Spitzengespräch mit Vertretern des Vereinsvorstandes am Tisch des Oberbürgermeisters. TID
wurde in die Aufarbeitung mit einbezogen und über wesentliche Entwicklungen informiert. Mit dem
Ergebnisbericht des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ hat sich der geschäftsführende
Vorstand von TID auseinandergesetzt und mitgeteilt, dass von Seiten TID in der Sache nichts
weiter veranlasst würde. Weitere, zusätzliche Maßnahmen der Stadt sind danach aus Sicht von
TID aktuell nicht notwendig.
10
3.5 Einige Ausführungen zu Hinweisen
Bei der Vorstellung des vergangenen Tätigkeitsberichts wurden verschiedentlich die Möglichkeit
diskutiert, eingegangene Hinweis inhaltlich kurz und prägnant darzustellen. Die Ziele, einerseits
komplexe, anspruchsvolle Sachverhalte so zu verkürzen und zu verfremden, dass Personen und
Bereiche nicht mehr erkennbar sind und dennoch eine verständliche, aussagefähige Form zu
wahren, stehen jedoch zueinander im Konflikt. Nach Auffassung des Anti-Korruptions-Koordinators
führt eine anonymisierte Darstellung eher zu mehr Fragen, als dass sie einen hohen Nutzen hätte.
Überdies sind auch rechtliche Aspekte zu bedenken. So handelt es sich bei den
Persönlichkeitsrechten der von Hinweisen auf vermutete korruptive Handlungen betroffenen
Personen, die sich oft noch als unzutreffend erweisen, um hohe Rechtsgüter. Die Stadt Leipzig hat
im Sinne des Fürsorgeprinzips die Rechtsgüter ihrer Beschäftigten zu schützen. Eine
Erkennbarkeit muss vermieden werden. Umgekehrt verlassen sich auch viele Hinweisgeber auf
die gewünschte und vom Anti-Korruptions-Koordinator zugesicherten Anonymität, die allerdings
bei etwaigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keinen Bestand hat. In nicht wenigen Fällen
sind die Hinweisgeber sogenannte Insider. Lässt sich der vom Hinweis betroffene Bereich
eingrenzen, so erlaubt dies möglicherweise Rückschlüsse auf Personen des betreffenden
Bereiches und auch auf eventuelle Hinweisgeber. Denkbar sind auch falsche Rückschlüsse, die zu
völlig unbeteiligten Personen führen. Im Sinne des Schutzes aller Beteiligten ist eine inhaltliche
Darstellung problematisch.
Naturgemäß sind publikumsintensive Bereiche, in denen Bescheide für Genehmigungen,
Versagungen usw. erfolgen, als besonders sensible Bereiche zu betrachten. Bei den Adressaten
besteht ein entsprechend hohes Interesse am Erlass/Unterlassen bestimmter Bescheide. Aus
diesem Miteinander resultiert eine höhere Korruptionsgefährdung. Insofern liegt es auf der Hand,
dass für diese Bereiche eine höhere Fallzahl an Hinweisen auftreten kann, als für Bereiche, die
primär intern ausgerichtete Aufgaben wahrnehmen. Gleichwohl dürfen diese Aspekte nicht zu der
Annahme führen wären korrupter oder es würde dort schlechter gearbeitet werden als in anderen
Bereichen.
Generell wird festgestellt, Bereiche in denen keine Korruption auftreten kann, gibt es nicht. In der
bisherigen Praxis des Anti-Korruptions-Koordinators gab es für jedes Dezernat Hinweise auf
vermutete korrupte Handlungen.
4 Fortbildung/ Prävention
Mittlerweile einer guten Praxis entsprechend, fand auch im Mai 2013 das verwaltungsinterne
Seminar zum Thema Korruptionsprävention statt. Dieses Seminar steht allen städtischen
Beschäftigten offen. Es ist ausdrücklich nicht auf ein bestimmtes Amt zugeschnitten. Gleichwohl
bietet sich in Abhängigkeit der von den Teilnehmern angesprochenen Problemlagen häufig die
Gelegenheit, spezielle Gegebenheiten ämterübergreifend zu diskutieren. Die Organisation und
Durchführung liegt in der Zuständigkeit des Personalamtes und der Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Leipzig GmbH. Die Bindung von externem Sachverstand hat sich dabei bewährt. Der
Hauptreferent wurde dabei in gewohnter Weise vom Anti-Korruptions-Koordinator der Stadt
unterstützt. Gemäß der vorliegenden Auswertungsbögen haben die Seminarteilnehmer das
Seminar als sehr erfolgreich und nützlich eingeschätzt.
Zusätzlich zum allgemein zugänglichen Angebot sind im Rahmen der Korruptionsvorbeugung
auch besondere Verwaltungsbereiche zu berücksichtigen. Neben einer nachträglichen,
anlassbedingten Untersuchung und Auswertung ist auch eine vorausschauende Schulung wichtig.
Korruptionsgefährdende Umstände müssen zu ihrer Beseitigung zunächst erst einmal erkannt
werden. Die betreffenden Mitarbeiter sind für die Entstehungsursachen von Korruption, wie
„Klimapflege“ und „Anfütterung“, zu sensibilisieren. So können über kleine Gefälligkeiten
Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, die möglicherweise Verantwortliche nicht mehr frei und
unparteiisch ihre Entscheidungen treffen lassen.
11
Auch im
Jahr
2013 führte der Anti-Korruptions-Koordinator
fachamtsspezifische
Fortbildungsveranstaltungen in bestimmten Ämtern und Bereichen durch. So fanden zum Thema
Korruptionsprävention verschiedene Vorträge und Diskussionsrunden im Rechnungsprüfungsamt
und im Ordnungsamt statt. Darüber hinaus setzte das Ordnungsamt im Jahr 2013 eigene
Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, durch Veröffentlichungen in der amtsinternen
Mitarbeiterzeitung, um.
5 Regelungen mit Korruptionsrelevanz
5.1 Dienstanweisung Sponsoring
Nachdem im Jahr 2012 im Ergebnis intensiver fachlicher Auseinandersetzungen die
Dienstanweisung zum Thema Sponsoring überarbeitet wurde, erfolgte im Jahr 2013 eine weitere
Anpassung. Hierbei wurden allerdings primär steuerrechtlich relevante Gesichtspunkte, die sich
aufgrund aktueller Regelungen ergaben, eingearbeitet.
Bei Sponsoring kann eine gewisse strafrechtliche Nähe auftreten. Dem ist durch die Geltung
eindeutiger und transparenter Regelungen entgegenzuwirken. Vorteilsannahme im Sinne des
§ 331 StGB umfasst danach auch die Annahme von Vorteilen für Dritte, z.B. für die Stadt. Über die
Unterstützung beispielsweise einer städtischen Veranstaltung durch einen Sponsor fließen der
Stadt Vorteile zu. Daraus kann sich „theoretisch“, so die Ausführungen in der Dienstanweisung,
der Straftatbestand der Vorteilsannahme ergeben. Dem soll und muss im Interesse der Stadt,
aber natürlich erst recht im Interesse der die Verträge abschließenden Mitarbeiter,
entgegengewirkt werden. Gemäß der Dienstanweisung zu Sponsoringverträgen werden die
Sponsoringverträge vor ihrem Abschluss von Stadtkämmerei, Rechtsamt und Anti-KorruptionsKoordinator geprüft und bedürfen deren Zustimmung. Dieses Verfahren ist auch Ausdruck der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es dient dem Schutz der Mitarbeiter und ist nicht als Gängelei
zu verstehen.
In der Praxis hat sich die neue Dienstanweisung bewährt. So werden empfangene
Sponsoringleistungen des Vorjahres, sofern die Zustimmung des Sponsors vorliegt, in einem
sogenannten Sponsoringbericht veröffentlicht. Die Sponsoren stimmen überwiegend der
Veröffentlichung zu. Transparenz wird allgemein ein hoher Stellenwert für eine wirksame und
erfolgreiche Korruptionsvorbeugung eingeräumt. Sponsoring wird transparent. Analog zum
Beispiel des Bundes, des Freistaates Sachsen und vieler weiterer öffentlich-rechtlicher
Institutionen werden der Sponsor, die Art der Leistung, der Wert der Leistung nach bestimmten
Kategorien und der Verwendungszweck veröffentlicht.
Weitere Ausführungen sind unter Punkt 8 zu finden.
5.2 Anti-Korruptions-Konzept
Im Jahr 2012 wurde eine Neufassung des Anti-Korruptions-Konzeptes erarbeitet und Ende 2012 in
der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Sie trat am 18. Dezember 2012 mit
sofortiger Wirkung in Kraft. Aufgrund der Aktualität für 2013 werden die herausragenden
Änderungen nochmals kurz dargelegt:
►
Die Gliederung wurde verändert. Die Definitionen von Korruption und zur
strafrechtlichen Relevanz von Vorteilsannahme, -gewährung, Bestechung und
Bestechlichkeit (§§ 331 ff. StGB) wurden überarbeitet.
12
►
►
►
►
Die Vorschrift wurde insgesamt stilistisch und redaktionell überarbeitet.
Es wurden die neu hinzugekommenen Aufgaben des Anti-KorruptionsKoordinators, städtischer Vertreter bei Transparency International Deutschland
e.V. und beratende Stimme im Ehrenausschuss, integriert.
Der nach bisheriger Regelung vorgesehene Arbeitskreis „Antikorruption“ ist
mangels praktischer Relevanz entfallen. Bestimmte Belange werden aktuell mit
den benannten Ansprechpartnern bilateral und ohne formelle Einberufung des
Arbeitskreises geklärt. Innerhalb vorangehender Tätigkeitsberichte wurde diese
Absicht bereits kommuniziert. Bei der Einbeziehung der Querschnittsämter liegt
die Zuständigkeit jedoch nunmehr bei der Amts-/ Referatsleitung. Künftig wird die
Leitung im Bedarfsfall vom Anti-Korruptions-Koordinator eingebunden. Dies ist der
Verantwortung der Leitung und der hohen Priorität für Korruptionsprävention
geschuldet.
Die bislang enthaltenen - teilweise detaillierten - Ausführungen zu bestimmten
Bereichen wurden gestrafft. Hier gelten mittlerweile eigene Dienstanweisungen
(z. B. Sponsoring). Zwischenzeitlich überholte Ausführungen wurden gestrichen.
Das vorliegende Konzept verweist explizit auf die vorhandenen Spezialvorschriften
und gibt darüber hinausgehende, allgemeine Verhaltensregelungen.
Seit 2013 wird nach dieser Dienstanweisung gearbeitet.
6 Mitarbeit bei Transparency International Deutschland e.V.
6.1 Allgemeines
Das Jahr 2013 war das dritte Jahr der Mitgliedschaft der Stadt Leipzig bei Transparency
International Deutschland e.V. (TID). Die Zusammenarbeit mit TID wird zunehmend intensiver. Die
Stadt Leipzig wirkt dabei insbesondere im sächsischen Maßstab als Multiplikator.
TID erwartet naturgemäß von seinen Mitgliedern bei der Korruptionseindämmung und
Korruptionsprävention eine Vorbildfunktion. So hat sich die Stadt Leipzig im Rahmen einer
Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung bestimmter Standards bekannt. Inhalt dieser
Erklärung ist:
•
die Ablehnung von Korruption in jeder Form,
•
Korruption darf weder selbst angewendet noch geduldet werden,
•
die Sensibilisierung/Schulung der Beschäftigten für die Gefahren von Korruption,
•
aktiver Einsatz zur Korruptionsbekämpfung in den jeweiligen Interessenverbänden.
Diese Zielsetzungen werden von der Stadt Leipzig durch eine Reihe verwaltungsinterner
Vorschriften berücksichtigt (z.B. Anti-Korruptions-Konzept, Verbot der Annahme von Belohnungen
und Geschenken, Nicht zweckgebundene Ausgaben im Dienstgeschehen u.a.). Daneben erwartet
TID weiterhin ein breites Bekenntnis des Hauptorgans, des Stadtrates, zu einem Ehrenkodex.
Diesem Ehrenkodex, bestehend aus Ehrenordnung und Ehrenerklärung, wurde durch die
Ratsversammlung in der Sitzung vom 18. November 2010 mit großer Mehrheit bei einigen
Stimmenthaltungen zugestimmt. Zu weiteren Einzelpunkten wird auf die detaillierten Ausführungen
in den Vorjahresberichten verwiesen. Die Beschlussvorlage selbst (RBV-569/10) kann über das
13
elektronische Ratsinformationssystem (eRIS) der Stadt Leipzig abgerufen werden. Weitere
Ausführungen zum Ehrenkodex für Mandatsträger folgen in einem separaten Gliederungspunkt.
Über den Problemkreis der „gesetzlichen Vertretung“ wurde wiederholt auch überregional
berichtet. TID selbst hat die Berichterstattung und die Anstrengungen der Stadt Leipzig zur
Aufklärung aufmerksam verfolgt. Dabei hat die Stadt Leipzig aktiv TID eingebunden. Es erfolgte
und erfolgt ein Informationsaustausch. TID ist und bleibt über den Themenkomplex informiert. Auf
die Ausführungen unter Punkt 3.4 wird ergänzend verwiesen.
6.2 Veranstaltungen von TID und Arbeitsgruppe Kommunen
In seiner Eigenschaft als Vertreter der Stadt bei TID hat der Anti-Korruptions-Koordinator an
verschiedenen Veranstaltungen von TID teilgenommen. So fand im Januar 2013 eine ganztägige
Tagung der kommunalen korporativen Mitglieder mit dem Vorstand von TID in Berlin statt. Hierbei
wurde über aktuelle Probleme und Projekte informiert und diskutiert. Alle Beteiligten haben diese
Tagung als gelungene Veranstaltung eingeschätzt, sie ist mittlerweile als Auftaktveranstaltung für
eine alljährlich wiederkehrende Veranstaltung anzusehen. So fand im Jahr 2014 eine weitere
Veranstaltung statt, Gastgeber war diesmal der zuständige Beigeordnete der Bundesstadt Bonn.
Für 2015 ist bereits ebenfalls ein fester Termin vereinbart, dann wird die Stadt Leipzig als
Gastgeber fungieren.
Am Rande der Mitgliederversammlung im Juni 2013, in der auch die Vorstandswahl von TID und
die Jubiläumsfeier zum 10 jährigen Bestehen von TID erfolgte, fanden eine Reihe weiterer Treffen
statt. So nahm der Anti-Korruptions-Koordinator am Treffen der Arbeitsgruppe Kommunen teil.
Hier erfolgte ein intensiver Gedankenaustausch zu bestimmten aus Sicht von TID notwendigen
Regelungen, wie bspw. zu Sponsoring und Annahme von Geschenken. Eine wesentliche
Festlegung aus dieser Gruppe war, allen interessierten Kommunen einen Pool an guten
Beispielen für verschiedene Regelungen, wie Sponsoring, Belohnung und Geschenke und
Ehrenkodex auf der Internetpräsentation von TID anzubieten. Auf das Anti-Korruptions-Konzept
der Stadt Leipzig und die Dienstanweisung Sponsoring wird mittlerweile von TID als gute
Grundlage hingewiesen.
6.3 Regionalgruppe Sachsen
Neben der Zentrale von TID in Berlin bestehen weiterhin eine Reihe sogenannter
Regionalgruppen. Diese Regionalgruppen setzen sich vor Ort für mehr Transparenz in der
jeweiligen Landespolitik sowie auf kommunaler Ebene ein. Sie bilden lokale Koalitionen und
entwickeln ihrerseits Maßnahmen der Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Wie in den Jahren zuvor nahm der Anti-Korruptions-Koordinator als Vertreter der Stadt Leipzig an
den Sitzungen der Regionalgruppe Sachsen von TID teil. Daneben finden Tagungen der
sächsischen
Anti-Korruptions-Koordinatoren/-Beauftragten
zu
jeweils
unterschiedlichen
Fragestellungen statt.
Das jährliche Treffen der sächsischen Anti-Korruptions-Koordinatoren/-Beauftragten fand im Jahr
2013 im Technischen Rathaus der Stadt Leipzig statt. Teilnehmer waren die Vertreter der
sächsischen Großstädte; Chemnitz, Dresden und Leipzig, sowie aus Görlitz und Zwickau.
Weiterhin war als korporatives TID-Mitglied die Landeshauptstadt Potsdam vertreten. Die
organisatorische und inhaltliche Vorbereitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der
Regionalgruppe von TID durch den Leipziger Anti-Korruptions-Koordinator. Als ein Referent konnte
ein Vertreter des Leipziger Rechnungsprüfungsamtes gewonnen werden, welcher über aktuelle
gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht und deren konkrete Umsetzung in Leipzig
informierte.
14
6.4 Informationsfreiheitssatzung
Mit RBV-1456/12 vom 12.12.2012 wurde die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig mit
großer Mehrheit in der Ratsversammlung bestätigt. Diesem Beschluss ging ein längerer und
intensiver Abstimmungsprozess voraus. Entsprechend des möglichen Geltungsbereiches waren
praktisch alle Bereiche der Stadtverwaltung tangiert. Wie bereits im Vorjahr berichtet, waren auch
das
Rechnungsprüfungsamt
und
der
Anti-Korruptions-Koordinator
am
internen
Verwaltungsverfahren beteiligt und haben sich wiederholt ausführlich geäußert.
Im Rahmen des verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens hat sich auch TID eingebracht.
Neben einer schriftlichen Stellungnahme fand weiterhin ein Gespräch am Tisch des Ersten
Bürgermeisters und Beigeordneten unter Beteiligung des Rechtsamtes statt.
Die sich für die Leipziger Bürgerschaft eröffnende Möglichkeit des Informationszugangs ist im
Bereich des Freistaates Sachsen keine Selbstverständlichkeit. Im Gegensatz zu den meisten
Bundesländern verfügt der Freistaat bislang nicht über eine vergleichbare landesgesetzliche
Regelung, auf deren Grundlage ein Zugang auf bestimmte Informationen gewährt wird, ohne dass
ein berechtigtes Interesse oder ein subjektiver Rechtsanspruch nachzuweisen ist. Zu den
innerhalb der zugrundeliegenden Regelung definierten Informationen wird ein Zugang gewährt,
ohne dass hierfür Gründe angegeben werden müssen oder eine bestimmte verfahrenstechnische
Stellung notwendig wäre. Der bis Mitte 2014 von der Verwaltung auftragsgemäß vorzulegende
Erfahrungsbericht zum Vollzug der Leipziger Informationsfreiheitssatzung ist mittlerweile erstellt.
Er befindet sich gegenwärtig im Verfahren (Stand: August 2014). Ohne der Berichterstattung im
Detail vorgreifen zu wollen, sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es
verhältnismäßig wenige Anfragen gab. Dies deckt sich jedoch mit den Erfahrungen anderer
Kommunen. Nicht desto trotz soll Leipzig im Freistaat ein gutes Beispiel sein und hoffentlich viele
Nachahmer finden.
In diesem Zusammenhang soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Leipzig
unabhängig von der Informationsfreiheitssatzung und bereits seit geraumer Zeit eine Vielzahl von
Informationen bereitstellt. So kann über das elektronische Ratsinformationssystem eine
zielgerichtete Recherche nach Beschlüssen der Ratsversammlung, Sitzungsprotokollen,
Tagesordnungen, Vorlagen, Anfragen usw. betrieben werden. Diese Informationen sind allgemein
unter Leipzig.de zugänglich. Sie dienen der Transparenz und sollen auch das Interesse an
Kommunalarbeit fördern. Auch seitens der politischen Entscheidungsträger, den Stadträtinnen und
Stadträten, greifen verschiedene Transparenzregelungen. So erfolgt beispielsweise eine
Information vom Rechnungsprüfungsamt an die Ausschussmitglieder über relevante Themen, wie
die Mitzeichnung von Vorlagen. Über die Quartalsberichte erhält der Stadtrat Einblick über
durchgeführte Prüfungen und deren Ergebnisse, mit denen er sich dann näher auseinandersetzen
kann. Der Stadtrat wird über den Rechnungsprüfungsausschuss intensiv eingebunden. Dieses
Verfahren ist im Freistaat Sachsen beispielhaft.
7 Ehrenkodex für Mandatsträger
Wie bereits an anderer Stelle dargelegt wurde, hat die Ratsversammlung im Zusammenhang mit
dem Beitritt zu TID einen Ehrenkodex für Mandatsträger verabschiedet. Bestandteil des
Ehrenkodexes ist eine „Freiwillige Selbstauskunft gemäß Ehrenordnung für Mandatsträger der
Stadt Leipzig“. Für die vorgesehene Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Selbstauskunft ist
eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen
widerrufen werden. In der Selbstauskunft sind Angaben zu folgenden Schwerpunkten zu finden:
•
Name, Vorname, Kontaktmöglichkeit
•
gegenwärtig ausgeübter Beruf,
15
•
Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen, soweit Beziehungen
zur Stadt bestehen oder Interessenskollisionen anzunehmen sind,
•
Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder
Interessen oder der Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten des gegenwärtig
ausgeübten Berufs erfolgen
•
Mitgliedschaften in Ausschüssen der Ratsversammlung und Organen wirtschaftlicher
Unternehmen und Zweckverbänden, als Vertreter der Stadt Leipzig
Über das elektronische Ratsinformationssystem werden diese Auskünfte veröffentlicht. Die
Aktualisierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Stadträtinnen und Stadträte. Seitens der
Stadtverwaltung werden die Selbstauskünfte lediglich mittels Scanner elektronisch verarbeitet und
als PDF-Dokument in das Ratsinformationssystem eingepflegt. Gegenwärtig liegen
Selbstauskünfte von 46 Stadträtinnen und Stadträten vor (Stand: August 2014). Die
Ratsversammlung besteht aus insgesamt 70 Personen. Danach ergibt sich eine Quote von 66%.
Diese „Zwei-Drittel-Mehrheit“ wird dem von TID erwarteten breiten Bekenntnis gerecht. Hierbei ist
auch zu bedenken, dass der Verabschiedung des Ehrenkodex, hierbei gerade auch zur Art und
Umfang der Selbstauskünfte, ein intensiver Abstimmungsprozess vorausgegangen ist. Im
Freistaat Sachsen ist keine landesrechtliche Verpflichtung für die Veröffentlichung von eigenen
persönlichen Angaben der Mandatsträger vorgesehen. Es gelten demnach uneingeschränkt die
Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Gemäß dem Recht auf informelle
Selbstbestimmung ist die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von personenbezogenen
Daten an strenge Kriterien geknüpft. Sie darf nur auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung
oder mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden. Der Umfang der Auskünfte könnte
aus Sicht mancher Beteiligter durchaus umfassender sein. Hauptziel war es jedoch bei diesem
erstmaligen Ehrenkodex des Leipziger Stadtrates, einen möglichst breiten Konsens über alle
Fraktionsgrenzen hinweg, bei allen Stadträtinnen und Stadträten zu erreichen. Die derzeit
bestehenden Selbstauskünfte stellen eine gute Basis dar. Sicherlich bestehen noch Potenziale für
eine Erweiterung. Es wird jedoch erwartet, dass die entsprechenden Impulse aus den Reihen der
Ratsversammlung selbst kommen.
Die gute Praxis der Veröffentlichung der Selbstauskünfte hat von Anfang an Schule gemacht. So
wurden auch weitere Gremienvertreter, Sachverständige und sachkundige Einwohner über die
Möglichkeit einer Selbstauskunft informiert. Auch aus diesen Reihen liegen entsprechende
Erklärungen vor, die gleichfalls über eRIS einsehbar sind.
8 Prüfung von Sponsoringverträgen
Neben der eigentlichen Tätigkeit des Anti-Korruptions-Koordinators wurden weitere Aufgaben
innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes wahrgenommen. So ist der Funktion des AntiKorruptions-Koordinators die Prüfungszuständigkeit für Sponsoring generell zugeordnet.
Außerdem erfolgte eine Einbindung in verschiedene Prüfungen, u. a. in die Prüfung der
Eröffnungsbilanz. Von einer Darstellung der einzelnen Prüfungen wird an dieser Stelle abgesehen.
Nachfolgend wird näher auf den Bereich des Sponsorings eingegangen.
Entsprechend der Dienstanweisung „Behandlung von Sponsoring in der Stadt Leipzig“ werden
Entwürfe von Sponsoringverträgen vor ihrem Abschluss der Stadtkämmerei, dem Rechtsamt und
dem Rechnungsprüfungsamt zur Begutachtung vorgelegt. Auf Seiten des Rechnungsprüfungsamtes wird, wie erwähnt, die Bearbeitung vom Anti-Korruptions-Koordinator
wahrgenommen.
Im Berichtsjahr 2013 wurde die bestehende Dienstanweisung 12/2012 durch die Dienstanweisung
13/2013 ersetzt. Wie unter Punkt 5.1 ausgeführt wurde, spielten bei der Überarbeitung der
Vorschrift hauptsächlich steuerrechtliche Aspekte eine Rolle. Von Seiten des Rechnungs16
prüfungsamtes / des Anti-Korruptions-Koordinators wurde die Vorlage mitgezeichnet.
Gleichwohl wird nach wie vor an der Auffassung festgehalten, dass bei Sponsoring eine generelle
und ausnahmslose Veröffentlichung des Sponsorings im Sponsoringbericht der Stadt Leipzig
erfolgen sollte. Mit Transparenz soll gerade die Unabhängigkeit, die Integrität der Stadt
dokumentiert werden. Es soll dem Eindruck entgegengetreten werden, es würden Abhängigkeiten
entstehen und Sponsoren könnten gewisse Entscheidungen beeinflussen. Vor diesem Hintergrund
wird eine vertrauliche Behandlung von Sponsoring als problematisch angesehen. Nach der
aktuellen Dienstanweisung kann dann von einer Veröffentlichung abgewichen werden, wenn der
Sponsor eine vertrauliche Behandlung seines Engagements wünscht und deshalb der Stadt ein
eventueller Verlust der Unterstützung droht. Diese Ausnahmen bedürfen einer Entscheidung des
Oberbürgermeisters.
Im Vorgriff auf die Berichterstattung für 2014 soll bereits an dieser Stelle auf Änderungen der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hingewiesen werden. Mit dem Gesetz zur
Fortentwicklung des Kommunalrechts (hier §§ 73 Abs. 5, 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO) wurden
Verfahrensregelungen zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
erlassen. Seit Anfang 2014 obliegt danach die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots
derartiger Zuwendungen ausschließlich dem (Ober)-Bürgermeisters sowie den Beigeordneten.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Eine
Übertragung dieser Zuständigkeit des Gemeinderates wird über § 28 SächsGemO
ausgeschlossen. Im Zuge der Umsetzung der gemeinderechtlichen Vorschriften wurde intensiv
verwaltungsintern diskutiert, ob Sponsoring von der Regelung eingeschlossen sei oder nicht. Aus
den Unterlagen zur Anhörung des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ wird
deutlich, dass die Problematik von Sponsoring sogar der Auslöser für diese, erst im Laufe des
Anhörungsverfahrens in das Gesetz integrierte Vorschrift des § 73 Abs. 5 SächsGemO war. So
wurde von Seiten der teilnehmenden Experten auf die Frage einer Landtagsabgeordneten zur
Problematik von Sponsoring ausgeführt, dass Sponsoring nicht auf die leichte Schulter genommen
werden dürfe. Die Rechtsprechung sei in den letzten Jahren schärfer geworden. In der Folge
wurde die bekannte Formulierung des § 73 Abs. 5 SächsGemO integriert. Die hierfür als Vorbild
dienende Regelung aus Baden-Württemberg enthält jedoch gerade Sponsoring nicht. Hieraus
resultierten
die
entsprechenden
Diskussionen.
Nach
Argumentation
des
Rechnungsprüfungsamtes und des Anti-Korruptions-Koordinators war Sponsoring von der
Gesetzesregelung mit eingeschlossen. Nach anderer Argumentation, speziell aufgrund des
Fehlens in der Aufzählung nicht. Letztlich wurde entschieden, Sponsoring nicht dem Stadtrat zur
Entscheidung vorzulegen. Der Anti-Korruptions-Koordinator bedauert diese Entscheidung, hätte
sie doch trotz fehlenden ausdrücklichen Nennung im Gesetz, mit einer öffentlichen
Beschlussfassung dem Transparenzprinzip entsprochen. Es ist jedenfalls schwer einzusehen,
wenn einerseits jede Kleinstspende – eine Bagatellegrenze hat der Gesetzgeber nicht zugelassen
– vom Stadtrat angenommen werden muss, andererseits Sponsoring bei einer Beschlussfassung
völlig außen vor bleibt.
Im Jahr 2013 wurden dem Anti-Korruptions-Koordinator 36 Entwürfe zur Begutachtung vorgelegt.
Diese Menge fällt geringer als der Vorjahreswert aus. Allerdings lassen sich aus der verringerten
Anzahl keine Aussagen zur Entwicklung der tatsächlichen Sponsorengelder ableiten. Zur Anzahl
der tatsächlich zum Abschluss gekommenen Verträge sowie auf das Sponsoringaufkommen
insgesamt wird auf den zu erstellenden Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2013
verwiesen.
17
Im Jahr 2013 konnte überwiegend den vorgelegten Entwürfen von Sponsoringverträgen
zugestimmt werden.
Trotz der zahlenmäßigen Verringerung von 48 auf 36 Vorgänge bleibt Sponsoring auch im
Berichtsjahr 2013 auf vergleichsweise hohem Niveau. Nicht wenige Sponsoren engagieren sich
mittlerweile zum wiederholten Male. Dies zeigt, beide Partner - Sponsor und Gesponserte profitieren von der vertraglichen Beziehung und den darin vereinbarten Leistungen und
Gegenleistungen. Die finanzielle Bandbreite von Sponsoring ist dabei sehr unterschiedlich. Sie
reicht von einigen hundert Euro bis zu fünfstelligen, in Ausnahmefällen sogar sechsstelligen
Beträgen. In Zeiten der bestehenden Finanznot ist Sponsoring eine wichtige Stütze zur
Realisierung wünschenswerter Projekte und Maßnahmen. Ohne diese ergänzenden Mittel könnte
manches nicht durchgeführt werden. Der Sponsoringbericht für 2013 liegt noch nicht bestätigt vor.
Für das Jahr 2012 konnten 233.829,02 EUR an Geld- und Sachmittelsponsoring vereinnahmt
werden.
9 Presse/ Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahr 2013 gab es keine unmittelbaren Anfragen seitens der Presse. Hinsichtlich der weiterhin
aktuellen Thematik der „gesetzlichen Vertretung“ wurde die Kommunikation durch das Referat
Kommunikation wahrgenommen. Daneben erfolgte die politische Auseinandersetzung.
Abschließend soll nochmals auf die mit dem Beitritt zu TID einhergehende Veröffentlichung der
Selbstauskünfte entsprechend des Ehrenkodexes für Mandatsträger hingewiesen werden. In
diesem Zusammenhang wird an dieser Stelle weiterhin auf die gleichfalls freiwillige
Veröffentlichung des Oberbürgermeisters „Übersicht Einkünfte und Nebentätigkeiten“ ausdrücklich
hingewiesen.
Am 11. Dezember 2013 hat der Leipziger Stadtrat den Leipziger Corporate Governance Kodex –
Richtlinie guter Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Leipzig beschlossen. Unter Maßgabe der
grundsätzlichen Zielstellungen von Allgemeinverbindlichkeit, Transparenz und Integrität der
jeweiligen Akteure wurde ein für die Stadt Leipzig maßgeschneidertes Regelwerk verabschiedet,
dass in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex für börsenorientierte
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Unternehmen und den Public Corporate Governance Kodex für Beteiligungsunternehmen des
Bundes sowie Empfehlungen des Präsidiums des Deutschen Städtetages erarbeitet wurde.
Für den Bereich der privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Leipzig ist der Anti-KorruptionsKoordinator nicht zuständig. Dennoch soll in diesem Bericht darauf aufmerksam gemacht werden,
dass sich aus der Verabschiedung des Leipziger Corporate Governance Kodex weitreichenden
Transparenzregelungen ableiten lassen. So soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die
Gesamtvergütung eines jeden Mitglieds der Geschäftsführung individualisiert und aufgeteilt nach
fixen und variablen Vergütungsbestandteilen unter Namensnennung im Anhang zum
Jahresabschluss offengelegt werden. Bei der Neuanstellung von Mitgliedern der Geschäftsführung
hat der Aufsichtsrat für eine vertragliche Zustimmungserklärung dieser Mitglieder zur Offenlegung
Sorge zu tragen. Bei Mitgliedern der Geschäftsführung mit bestehenden Anstellungsverträgen
ohne eine solche Erklärung hat der Aufsichtsrat bei Vertragsänderungen jeglicher Art für eine
vertragliche Zustimmungserklärung dieser Mitglieder zur Offenlegung zu sorgen.
Der Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2012 wurde in der
Ratsversammlung vom 22.01.2014 als Informationsvorlage zur Kenntnis genommen. Er ist unter
leipzig.de vollständig veröffentlicht.
Dieser vorliegende Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2013 ist gleichfalls zur Veröffentlichung
vorgesehen.
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