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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011383.pdf
Größe
616 kB
Erstellt
24.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:38

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Informationsvorlage Informationsvorlage Nr. DS-00729/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.12.2014 Information zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 11.12.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 21.01.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2013 Der Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründung Tätigkeitsbericht Begründung Gemäß der Dienstanweisung Nr. 38/2012 „Anti-Korruptions-Konzept“ erstellt der Anti-KorruptionsKoordinator einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Dieser Tätigkeitsbericht bezieht sich auf das Berichtsjahr 2013. Er wurde den Amtsleitungen von Hauptamt, Rechnungsprüfungsamt, Personalamt, Stadtkämmerei, Rechtsamt, Ordnungsamt und dem Vertreter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau sowie dem Sonderprojekt Gesetzliche Vertretung vorab zur Stellungnahme zugeleitet. Entsprechend der hohen Priorität von Korruptionsprävention und -bekämpfung fungiert dieser Personenkreis nach der neuen Dienstanweisung als allgemeiner Ansprechpartner. Die daraufhin ergangenen Empfehlungen, Hinweise etc. wurden berücksichtigt. Der vorliegende Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2013 ist mit dem genannten Personenkreis abgestimmt. Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators Zeitraum: 01.01.2013 bis 31.12.2013 Berichtsstand: 31.08.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben des Anti-Korruptions-Koordinators..................................................................................................4 2 Begriff der Korruption......................................................................................................................................4 2.1 Überblick.................................................................................................................................................4 2.2 Korruption im engeren Sinne...................................................................................................................5 2.3 Korruption im weiteren Sinne..................................................................................................................5 3 Anti-Korruption als Kontaktstelle / Hinweisbearbeitung...................................................................................6 3.1 Stellung des Anti-Korruptions-Koordinators............................................................................................6 3.2 Statistik....................................................................................................................................................7 3.3 Entwicklung der offenen Hinweise aus 2013 und früher.........................................................................9 3.4 Vorgang der gesetzlichen Vertretung....................................................................................................10 3.5 Einige Ausführungen zu Hinweisen.......................................................................................................11 4 Fortbildung/ Prävention.................................................................................................................................12 5 Regelungen mit Korruptionsrelevanz............................................................................................................12 5.1 Dienstanweisung Sponsoring................................................................................................................12 5.2 Anti-Korruptions-Konzept......................................................................................................................13 6 Mitarbeit bei Transparency International Deutschland e.V............................................................................13 6.1 Allgemeines...........................................................................................................................................13 6.2 Veranstaltungen von TID und Arbeitsgruppe Kommunen.....................................................................14 6.3 Regionalgruppe Sachsen .....................................................................................................................15 6.4 Informationsfreiheitssatzung.................................................................................................................15 7 Ehrenkodex für Mandatsträger......................................................................................................................16 8 Prüfung von Sponsoringverträgen.................................................................................................................17 9 Presse/ Öffentlichkeitsarbeit..........................................................................................................................19 2 Einleitung Die Stadt Leipzig hat sich neben verschiedenen verwaltungsinternen Vorschriften mit der Beschlusslage zur Einführung eines Ehrenkodex für Mandatsträger frühzeitig zu mehr Transparenz bekannt. Mit dem Beitritt zu Transparency International Deutschland e. V. ist sie Mitglied einer Nichtregierungsorganisation geworden, die sich dem Kampf gegen Korruption verschrieben hat. Dass Korruptionsprävention wichtig ist und ein zunehmend höheres Augenmerk erhält, zeigen die nachfolgenden Beispiele. In Hamburg wird die Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren für ausscheidende Senatoren für geplante Tätigkeiten mit Interessenskonflikten diskutiert. Gemäß dem Vorstoß einer Landtagsfraktion von Baden-Württemberg soll für die dortigen Abgeordneten eine weitreichende Transparenzregelung für Nebeneinkünfte gelten, die in der Bundesrepublik ihresgleichen sucht. Die Bundesrepublik Deutschland will einer internationalen Allianz beitreten, die sich gegen Korruption beim Handel mit Rohstoffen einsetzt. Der Bundestag verabschiedete im Februar 2014 mit breiter Mehrheit die Erweiterung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung. Nach dem Willen der Justizminister der Bundesländer sollen korrupte Unternehmen künftig in einem bundesweiten Register aufgelistet werden. Der für die Überwachung der Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie der Organisationen der Patientenselbshilfe zuständige Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ legt in seinem Kodex fest, die Annahme jeglicher Geschenke sei unzulässig. Die Aufzählung ließe sich problemlos weiter fortführen. Deutlich wird, in Deutschland wird der Kampf gegen Korruption für mehr Transparenz immer weiter ausgedehnt. Alle Bereiche werden von Präventionsmaßnahmen einbezogen. Sie haben nationale, teils internationale Auswirkungen. Wichtige Initiativen sind oft überparteilich bzw. stoßen auf breite Mehrheiten, egal ob sie von Seiten des Bundes, der Bundesländer, von Industrie und Handwerk, von gemeinnützigen Organisationen oder auch von Privatpersonen ausgehen. Transparenz soll Entscheidungen nachvollziehbar machen. Die Akteure, die Verfahren werden bekannt. Mögliche Abhängigkeiten und Interessenskonflikte werden verstärkt offenkundig. Mit allgemeinen Informationsrechten und -pflichten kann einem Machtmissbrauch wirksamer begegnet werden. Je weiter der potenzielle Kreis derjenigen ist, für die Informationen zugänglich sind, desto transparenter werden getroffene Entscheidungen. Einwohner können in ganz anderer Qualität an den Meinungsbildungsprozessen teilhaben. Das führt zu Verständnis und Akzeptanz, anderenfalls werden sich die Entscheidungsträger mit Fragen konfrontiert sehen, müssen die Entscheidungen erklären und Rechenschaft ablegen. Mit Transparenz steigt das Entdeckungsrisiko für mögliche korruptive Handlungen. Diese wichtige Transparenz wird bspw. durch die Gewährung von Informationszugang und Open Data gefördert. Im Gegensatz zum Freistaat Sachsen, bei dem die Verabschiedung einer entsprechenden Regelung weiterhin aussteht, hat die Stadt Leipzig im Jahr 2012 eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Mittlerweile liegt ein erster Erfahrungsbericht zur Nutzung der kommunalen Informationsfreiheitssatzung vor. Die Inanspruchnahme ist dabei noch als zurückhaltend einzuschätzen. Gemäß den Ergebnissen bei anderen vergleichbaren Informationsfreiheitsregelungen stellt dies jedoch keine Besonderheit dar. Auf den folgenden Seiten finden Sie den Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators der Stadt Leipzig für das Jahr 2013. Soweit in diesem Tätigkeitsbereicht die männliche Sprachform verwendet wird, gilt sie gleichermaßen für Frauen in der weiblichen Sprachform. Für Fragen, Anregungen, Kritik etc. stehe ich gern zur Verfügung. gez. Sven Aust Anti-Korruptions-Koordinator 3 1 Aufgaben des Anti-Korruptions-Koordinators Mit Beschluss des Stadtrates RBIII-212/00 vom 16.02.2000 wurde die Korruptionsbekämpfung als eigene Aufgabe im Bereich der Stadtverwaltung Leipzig erstmals förmlich festgeschrieben. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe liegt gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Leipzig beim Rechnungsprüfungsamt. Eine verwaltungsinterne Dienstanweisung Anti-Korruptions-Konzept (DA Nr. 38/2012 vom 18.12.2012) enthält weitere Einzelheiten zur Art und Weise der Betätigung des Anti-Korruptions-Koordinators. Nach dieser Vorschrift sind dem Anti-Korruptions-Koordinator folgende Aufgaben zugewiesen: • Kontaktstelle für Bürger, Firmen, Mitarbeiter und andere Kommunen bei allen Fragen der Korruptionsbekämpfung • Vertretung der Stadt Leipzig in der Organisation Transparency International Deutschland e.V. • Teilnahme an den Sitzungen des Ehrenrates des Stadtrates (mit beratender Stimme) • Aufklärung und Beratung bei allen Fragen der Korruption • Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen (einschließlich Verfolgung anonymer Hinweise) • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden • Umsetzung des Anti-Korruptions-Konzeptes und Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes • Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Korruption • Überprüfung der Regelungen bezüglich der Belange der Korruption • Mitwirkung beim Aufbau und Überwachung interner Kontrollmechanismen • Fachliche Auswahl von Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Korruption • Auswertung abgeschlossener Korruptionsfälle in den betroffenen und gleichgelagerten Ämtern • Verallgemeinerung von Korruptionsursachen und Einbindung in Qualifizierungsmaßnahmen Die Erledigung der vorgenannten Aufgaben wird in einem Tätigkeitsbericht festgehalten. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum des Kalenderjahres 2013. Angesichts des Zeitfortschrittes (Berichtsstand 31.08.2014) erfolgen gegebenenfalls Ausführungen zur weiteren Entwicklung im Jahr 2014. 2 Begriff der Korruption 2.1 Überblick Eine formaljuristische Definition von Korruption ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorhanden. Von daher wird Korruption je nach Standpunkt und Organisation unterschiedlich weit gefasst und bewertet. Allgemein wird Korruption als der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen) verstanden, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf welchen kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Ausgehend von der strafrechtlichen Bestimmung unterscheidet die Stadt Leipzig bei Korruption 4 zwischen Korruption im engeren Sinne und Korruption im weiteren Sinne. 2.2 Korruption im engeren Sinne Die Korruption im engeren Sinn bezieht sich auf die klassische strafrechtliche Betrachtung. Die zentralen strafrechtlich relevanten Tatbestände sind Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (vgl. §§ 331 ff. StGB). Sie sind können mit weiteren unerlaubten Handlungen, wie Betrug und Untreue, verbunden sein. Nachfolgend werden die strafrechtlich relevanten Definitionen – in etwas redaktionell überarbeiteter Form - wiedergegeben: − Vorteilsannahme (§ 331 StGB) liegt vor, wenn ein Amtsträger (= städtischer Bediensteter) für die Dienstausübung (rechtmäßige Diensthandlung) einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. − Bestechlichkeit (§ 332 StGB) liegt vor, wenn ein Amtsträger (= städtischer Bediensteter) für die Ausübung einer Diensthandlung mit der er Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. − Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) liegt vor, wenn einem Amtsträger für die (rechtmäßige) Dienstausübung ein Vorteil für diesen oder einen Dritten angeboten, versprochen oder gewährt wird. − Bestechung (§ 334 StGB) bedeutet, dass einem Amtsträger für Diensthandlungen, die unter Verletzung von Dienstpflichten zustande kommen oder zustande gekommen sind, ein Vorteil für diesen oder einen Dritten angeboten, versprochen oder gewährt wird. Ein Dritter im Sinne des Strafgesetzbuches kann beispielsweise auch ein Verwandter, Bekannter, Verein und sogar der Arbeitgeber, also die Stadt sein. So kann deshalb bspw. bei Sponsoring eine strafrechtliche Relevanz auftreten. Klare Regelungen und transparente Verfahrensabläufe sind auch zum Schutz der städtischen Mitarbeiter zur Korruptionsprävention äußerst wichtig. Nähere Bestimmungen sind in einer separaten, kürzlich aktualisierten Dienstanweisung des Oberbürgermeisters enthalten (aktuell DA Nr. 13/2013 „Behandlung von Sponsoring in der Stadt Leipzig“). 2.3 Korruption im weiteren Sinne Als Korruption im weiteren Sinne wird die nicht genehmigte Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie die Nutzung von Vergünstigungen in Bezug auf das Amt/die Funktion des Mitarbeiters, ohne dass eine konkrete Diensthandlung hiermit verbunden ist bzw. hierzu den Anlass gibt, gesehen. Werden diese durch Dritte gewährt, beabsichtigen die Geber mit derartigen „Aufmerksamkeiten“ ein angenehmes Arbeits-/ Verhandlungsklima zu schaffen und eine gute Zusammenarbeit für die Zukunft zu erreichen. Dieses als „Anfüttern“ oder „Klimapflege“ bezeichnetes Verhalten geht häufig korruptiven Handlungen im engeren Sinne voraus bzw. kann sogar für sich genommen bereits strafrechtlich relevant sein. Es handelt sich oftmals um einen schleichenden Prozess, bei welchem im fortschreitenden Maße ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht. Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten der Stadt entsprechend zu sensibilisieren. Näheres zur Annahme von Belohnungen und Geschenken wird in einer Dienstanweisung des Oberbürgermeisters geregelt. Hierbei handelt es sich derzeit um die DA Nr. 19/2002, „Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken“. Diese wurde in den Jahren 2013/2014 in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Anti-Korruptions-Koordinator neu überarbeitet. Ihre Bestätigung erfolgte in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 29.07.2014. Da sie beteiligungspflichtig ist, bedarf sie noch der Zustimmung des Personalrates, die mittlerweile vorliegt. 5 3 Anti-Korruption als Kontaktstelle / Hinweisbearbeitung 3.1 Stellung des Anti-Korruptions-Koordinators Eine zentrale Aufgabe des Anti-Korruptions-Koordinators besteht in der Koordinierung der Bearbeitung von Verdachtshinweisen auf vermutete korruptive Handlungen. Jedermann kann sich – ausdrücklich auch anonym – an die Stadt wenden und Hinweise auf konkrete oder vermutete korruptionsrelevante Handlungen geben. Dieser Weg steht nicht nur natürlichen Personen offen, auch Vereine, Unternehmen und andere Institutionen können sich an den Anti-KorruptionsKoordinator wenden. Der Anti-Korruptions-Koordinator arbeitet unabhängig. Er ist also fachlich nicht weisungsgebunden. Seine Stellung ist mit der des Rechnungsprüfungsamtes vergleichbar, welches von der klassischen Verwaltungshierarchie losgelöst ist. Nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ist das Rechnungsprüfungsamt ein besonderes Amt, welches bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig arbeitet und an Weisungen nicht gebunden ist. Es ist direkt dem (Ober-)Bürgermeister zugeordnet, weshalb es nahe lag, den gleichfalls unabhängig agierenden Anti-Korruptions-Koordinator organisatorisch dem Rechnungsprüfungsamt - dem Amtsleiter - zuzuordnen. Es entstehen auch arbeitsmäßig Synergieeffekte, so ist der Anti-Korruptions-Koordinator zu einem geringerem Zeitanteil noch Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes. Er ist beispielsweise für Sponsoring zuständig, wirkt aber auch bei anderen Prüfungen, wie der Prüfung der Eröffnungsbilanz mit. Aus der Arbeit des AntiKorruptions-Koordinators können Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes folgen. Umgekehrt gilt das auch für Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes, die möglicherweise weitere Aktivitäten des Anti-Korruptions-Koordinators nach sich ziehen. Mit der Einrichtung der unabhängigen, von der klassischen Verwaltung losgelösten Funktion eines Anti-Korruptions-Koordinators wird unterstrichen, welch hohen Stellenwert die Stadtverwaltung einer unvoreingenommenen und unabhängigen Hinweisaufklärung beimisst. An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass die bereits im Jahr 2001 vorgenommene Installation einer derartigen Funktion ohne rechtliches Erfordernis erfolgte. Es gab auch keinen Vorfall, wie das Aufdecken korruptiver Handlungen, die oft zum Anlass werden, korruptionspräventive Maßnahmen einzuführen bzw. zu intensivieren. Die Stadt Leipzig nimmt eine Vorreiterrolle ein. Die Hinweise auf mögliche korrupte Handlungen gelangen auf unterschiedlichste Art zum AntiKorruptions-Koordinator. Vorgaben zur Form der eingehenden Hinweise gibt es nicht. Teilweise wird der Anti-Korruptions-Koordinator direkt angeschrieben, in anderen Fällen ist der Oberbürgermeister, der Stadtrat oder ein Amt/Referat der Adressat. Es erfolgen Hinweise in schriftlicher Form, als Hausmitteilung von städtischen Mitarbeitern, als Brief oder E-Mail. Andere Hinweisgeber entschließen sich für eine mündliche oder telefonische Übermittlung ihrer Hinweise. Teilweise wird die Offenheit, in nicht wenigen Fällen aber auch die Anonymität gewählt. Die Hinweisgeber stammen sowohl aus der Stadtverwaltung selbst, als auch von außerhalb. In Einzelfällen kommt es zu „Selbstanzeigen“, um bestehenden Gerüchten entgegentreten zu können. Auch „Vorgespräche“, insbesondere von potenziellen internen Hinweisgebern sind nicht unüblich. Die Hinweisgeber wollen so ein Gespür entwickeln, ob eine Hinweisgebung aus ihrer Sicht tatsächlich Sinn macht. In diesen Gesprächen ist es Ziel des Anti-Korruptions-Koordinators, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Persönliche Gespräche dienen weiterhin dem Zweck, herauszufinden, ob die Einschätzung des potenziellen Hinweisgebers zu vermuteten korrupten Handlungen plausibel erscheint. Besonders positiv bei Gesprächen ist, dass hieraus resultierende Hinweise keine „Einbahnstraße“ bleiben. Ein gegenseitiger Kontakt, der für etwaig auftretende Rückfragen/einen Austausch sehr wichtig sein kann, bleibt bestehen. Wie bereits in einem vorangegangenen Tätigkeitsbericht ausgeführt wurde, ist eine aus Mitarbeitersicht unzureichende Einbindung in Entscheidungsfindungen häufiger die Ursache für Unzufriedenheit. Intransparenz kann zu Klärungsbedarf führen, was für sich betrachtet noch längst nicht mit korrupten 6 Handlungen gleichzusetzen ist. In diesen Fällen nimmt der Anti-Korruptions-Koordinator eine Rolle ähnlich der eines Mediators ein. Häufiger beziehen sich die Hinweise auf kritikwürdige Zustände, die ihre Ursache in der mangelhaften Beachtung von Vorschriften haben. 3.2 Statistik Im betrachteten Berichtszeitraum 2013 gingen 11 neue Hinweise auf Korruptionsverdacht beim Anti-Korruptions-Koordinator ein. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich damit die Anzahl. Erstmals seit 2010 sinkt die Anzahl der vorgebrachten Hinweise. Mit Interpretationen dieser Statistik muss jedoch angesichts der geringen Zahlenhöhe sehr vorsichtig umgegangen werden. Ob sich ein Hinweisgeber zu einer Aktivität entscheidet, hängt in vielen Fällen von Kleinigkeiten ab. So führte beispielsweise eine öffentliche Berichterstattung, in der sich kritisch mit einem bestimmten Thema auseinandergesetzt wurde, in mehreren Fällen zu Hinweisen. Zwischen diesen hieraus folgenden Hinweisen und den Themen der öffentlichen Berichterstattung waren dabei keine fachlichen oder personellen Berührungspunkte vorhanden. Aus dem dargestellten Überblick allgemeine Trends abzuleiten, ist nach Ansicht des Anti-Korruptions-Koordinators nicht zielführend und nicht seriös belastbar. Die geringen absoluten Veränderungen sollten nicht überinterpretiert werden. Generell ist eine Wandlung der öffentliche Wahrnehmung von bestimmten Handlungen festzustellen. Mittlerweile werden strengere Maßstäbe an das Verhalten der Führungskräfte von der Gesellschaft angelegt. Fordern Führungskräfte aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft von der Bürgerschaft korrekte Verhaltensweisen, muss sie dies erst recht für sich selbst gelten lassen. Gerade Personen in Leitungsfunktionen haben eine Vorbildfunktion und stehen im öffentlichen Blickfeld, sie nutzen die öffentlichen Kommunikationsmittel und müssen sich ihrerseits der medialen Berichterstattung stellen. Keine öffentliche Stelle der Bundesrepublik ist davon ausgenommen. Über die Art und Weise mancher medialer Aufbereitung und deren Methoden mag man geteilter Meinung sein. Natürlich hat auch die sogenannte vierte Gewalt eine Verantwortung in Bezug auf eine angemessene und ausgewogene Berichterstattung. Gleichwohl spiegelt sich darin das öffentliche Interesse an derartigen Themen wider, auf Verstöße wird empfindlicher reagiert, die Sensibilität der Allgemeinheit hat zugenommen. 7 Hinweise an den Anti-Korruptions-Koordinator können sich speziell auf eine Person, auf eine mehr oder weniger große Gruppe, allgemein auf ein Amt oder sogar pauschal auf ein Dezernat oder gar die Stadt selbst beziehen. Je unschärfer die Eingrenzung von Seiten der Hinweisgebung vorgenommen wird, desto schwieriger wird es, dem Hinweis nachzugehen. In der Vergangenheit wurden sogar ganze Dezernate pauschal und ohne weitere Eingrenzung unter Generalverdacht gestellt. Regelmäßig handelt es sich in solchen Fällen um anonyme Hinweise, zu deren Verfassern keinerlei Kontaktmöglichkeit besteht. Aufgrund fehlender Anhaltspunkte kann deshalb in diesen Fällen eine Hinweisbearbeitung nur eingeschränkt erfolgten. Sofern keine Konkretisierung des Hinweises vorgenommen werden kann, wird die weitere Bearbeitung eingestellt. Für das Jahr 2013 wurde allerdings kein Hinweis bekannt, der in diese Gruppe einzuordnen wäre. In einigen wenigen Fällen werden vermutete korrupte Handlungen angezeigt, die sich auf Dritte, auf außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen beziehen. Hier wird von der Stadt erwartet, dass sie im Rahmen ihrer ordnungspolitischen Funktion aktiv wird und dagegen vorgeht (z. B. vermutete Schwarzarbeit). Gehen derartige Anzeigen beim AntiKorruptions-Koordinator ein, so werden diese Fälle zur Bearbeitung an die entsprechend zuständigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung oder auch an externe Stellen, wie dem Sächsischen Rechnungshof, weitergeleitet. Neben der Herkunft und der Form ist weiterhin die Qualität der vorgebrachten Hinweise unterschiedlich. So sind die Hinweise in den letzten Jahren vergleichsweise komplexer geworden. Sie führen oft zu einer intensiven und arbeitsaufwändigen Einarbeitung, die schon bei der Bewertung der nicht selten umfangreichen Unterlagen beginnt, die bereits vom Hinweisgeber übergeben werden. Dabei wird unter Umständen die Einbeziehung von weiteren Querschnittsämtern, wie Rechtsamt, Stadtkämmerei, Personalamt, aber natürlich auch von Fachämtern notwendig. Neben der Recherche in übergebenen, allgemein zugänglichen und stadtinternen Medien finden diverse Gespräche statt. Auch die Erstellung von Gutachten und die Einbeziehung von externem Sachverstand kann erforderlich sein. Eine andere Kategorie bilden Hinweise, die in offensichtlich ehrverletzender, beleidigender Art vorgebracht werden. Natürlich werden alle Hinweise auf ihre Plausibilität geprüft. Geht es aber der Hinweisgebung vordergründig darum, andere zu schädigen, entscheidet der Anti-KorruptionsKoordinator über die Einstellung der weiteren Bearbeitung. Für eine Bearbeitung müssen hinreichende Angaben mit einer gewissen Qualität vorliegen. Schon allein aus dem Fürsorgeprinzip der Stadt gegenüber ihren Beschäftigten muss eine Abwägung erfolgen, ob die vorliegenden Informationen eine u. U. mit weitreichenden Konsequenzen verbundene Untersuchung rechtfertigen. Die Stadt hat auch die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Diffamierungen zu schützen. In einem derartigen Fall ist die Stadt deshalb bereits gegenüber einer anonym gebliebenen Hinweisgebung aktiv geworden und hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Eine Besonderheit unter den Hinweisen stellen die als politisch motiviert zu bezeichnenden Hinweise dar. Die betreffenden Hinweisgeber machen einmal überhaupt keinen Hehl aus ihrer Identität. Sie prangern herausragende Persönlichkeiten aus Kommunal-, Landes- und Bundespolitik an und geben Hinweise auf vermutete systemhafte und flächendeckende korruptive Verbindungen. Der Anti-Korruptions-Koordinator ist hierbei nur eine von vielen Anlaufpunkten, bei denen die Hinweisgeber vorstellig werden. Teilweise finden wiederholte und intensive Gespräche statt, eine tatsächliche inhaltliche Bearbeitung ist dem Anti-Korruptions-Koordinator im Sinne des städtischen Anti-Korruptions-Konzeptes dennoch oft nicht möglich. Bei einer weiteren Gruppe, die allerdings nicht als förmliche Hinweisgeber im Sinne der Dienstanweisung zu verstehen sind, wird der Anti-Korruptions-Koordinator als Vermittler tätig. Sie setzen sich kritisch mit bestimmten Sachverhalten auseinander, die in keinem örtlichen und sachlichen Zusammenhang zur Stadt Leipzig stehen. Wahrscheinlich über überregionale Medien 8 oder das Internet werden sie bei der Recherche nach Ansprechpersonen für ihre Problemlage auf den Anti-Korruptions-Koordinator der Stadt Leipzig aufmerksam und nehmen Kontakt auf. In den meist auf telefonischer Basis stattfindenden Konsultationen setzt der Anti-Korruptions-Koordinator den Betreffenden seine Nichtzuständigkeit auseinander, vermittelt jedoch nach Möglichkeit andere Ansprechpartner. Gleichwohl werden auch trotz des ausdrücklichen Hinweises, dass der städtische Anti-Korruptions-Koordinator nicht für die Lösung zuständig sei, teilweise nicht unerhebliche Entfernungen für eine persönliche Vorsprache überwunden. Wird an einem derartiger Entschluss festgehalten, verschließt sich Anti-Korruptions-Koordinator einem gewünschten Gespräch nicht. Nach dem Anspruch des Anti-Korruptions-Koordinators steht grundsätzlich jeder Person seine Tür offen. Wie bereits oben aufgeführt, stellen derartige Problemanzeigen keine Hinweise im Sinne des Anti-Korruptions-Konzeptes der Stadt Leipzig dar. Eine Einbeziehung in die oben dargelegte Statistik erfolgte mangels Zuständigkeit nicht. Dennoch zeigen auch diese Mitteilungen, dass die Installierung der Funktion eines Anti-KorruptionsKoordinators über das eigentliche Leipziger Gebiet weit hinaus strahlt. Die Bearbeitung der Hinweise stellt eine anspruchsvolle und interessante, oft komplexe Tätigkeit dar, für die auch ein gewisses Einfühlungsvermögen notwendig ist. 3.3 Entwicklung der offenen Hinweise aus 2013 und früher Zum Zeitraum 31.12.2012/ 01.01.2013 war die Bearbeitung bei 9 Fällen noch nicht abgeschlossen. Die Bearbeitung dieser sogenannten Altfälle konnte im Laufe des Jahres 2013 für 5 Fälle abgeschlossen werden. Anhaltspunkte für korruptive Handlungen wurden nicht festgestellt. Aus dem Zeitraum vor 2013 sind damit noch 4 Fälle offen. Im Zeitraum 2013 wurden 11 Hinweise neu registriert. Hiervon konnte die Bearbeitung von 10 Hinweisen noch im Jahr 2013 abgeschlossen werden, ohne dass Korruption festgestellt worden wäre. In einem vom Anti-Korruptions-Koordinator bereits abgeschlossenem Fall erstattete die Hinweisgebung später eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Infolgedessen wurde der gesamte Vorgang des Anti-Korruptions-Koordinators von der Staatsanwaltschaft eingefordert und nach Erteilung der hierfür erforderlichen Aussagegenehmigung auch übergeben. Eine persönliche Befragung des Anti-Korruptions-Koordinators ist zu dieser Strafanzeige nicht erfolgt. Über den aktuellen Verfahrensstand liegen dem Anti-Korruptions-Koordinator keine Erkenntnisse vor. Zum 01.01.2014 war damit die Bearbeitung von 5 Hinweisen noch offen. 9 Beim Vergleich 01.01.2013 zu 31.12.2013 zeigt sich ein Abbau der offenen Bearbeitungsfälle. Sie reduzieren sich von 9 auf 5 Vorgänge. Wie bereits in den Vorjahresberichten ausgeführt wurde, liegt eine längere Bearbeitungsdauer in der Komplexität verschiedener Vorgänge, aber auch in anhängigen Strafverfahren begründet. Der Anti-Korruptions-Koordinator begleitet die Verfahren in der Regel bis zum Abschluss und hält, sofern möglich und gewünscht, die Verbindung zum Hinweisgeber. Bis zum Stichtag 31.08.2014 wurde ein weiterer Fall abgeschlossen. Zum 01.09.2014 sind damit insgesamt 4 Fälle aus dem Zeitraum vor dem 01.01.2014 offen. Bei einem dieser offenen Hinweise handelt es sich um den Vorgang der gesetzlichen Vertretung. 3.4 Vorgang der gesetzlichen Vertretung In den Vorjahresberichten wurde bereits mehrfach und ausführlich über diesen Punkt berichtet, von einer erneuten Darstellung innerhalb dieses Berichtes wird deshalb abgesehen. Zu näheren Einzelheiten der Entwicklung bis Ende 2012 wird auf die Ausführungen in den Tätigkeitsberichten für 2011 und 2012 verwiesen. Die Aufarbeitung der Thematik ist auch im Jahr 2013 fortgeschritten. Im Vorgriff auf die Berichterstattung für das Jahr 2014 soll jedoch bereits an dieser Stelle darüber informiert werden, dass Anfang April 2014 ein Ergebnisbericht des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ vorgelegt wurde. Das Team mit 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hatte seit Sommer 2012 insgesamt 784 Grundstücksakten ausgewertet und diese vor allem unter den Gesichtspunkten Eigentümerermittlung, Kaufpreisüberprüfung und Anwaltsvergütung untersucht. Wie bereits die Staatsanwaltschaft kommt auch das Sonderprojekt zu dem Ergebnis, dass es keinen Hinweis auf korruptes Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gab und gibt. Auch gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Verwaltungsmitarbeiter Teil krimineller Netzwerke rund um diese Grundstücksfragen waren. Vielmehr wurde festgestellt, dass das Grundproblem darin lag, dass das Rechtsinstrument der gesetzlichen Vertretung fehlerhaft angewendet worden war. Die Einsetzung eines gesetzlichen Vertreters für Grundstücke, deren Eigentümer nicht bekannt oder erreichbar sind, war nach der Wiedervereinigung zur Ankurbelung der der Wirtschaft und für den „Aufbau Ost“ geschaffen worden, um die sonst üblichen, aber sehr aufwändigen Verfahren bei den Registergerichten, insbesondere bei den Nachlassgerichten, zu vermeiden. Die hierfür erforderliche Eigentümerrecherche durch die Behörde selbst war in Leipzig lückenhaft. Verständlicherweise nimmt auch Transparency international Deutschland e. V. (TID) erheblichen Anteil an den Aufklärungsbemühungen der Stadt, ist Leipzig seit 2011 doch selbst korporatives Mitglied dieser Organisation. Bindeglied zwischen TID und der Stadt ist der Anti-KorruptionsKoordinator, er vertritt die Stadt Leipzig bei TID. In dieser Eigenschaft hat er TID über die Entwicklung der Aufarbeitung der sogenannten „herrenlosen Grundstücke“ informiert. TID gilt schlechthin als die Organisation, die gegen Korruption kämpft und sich für Korrutionsprävention engagiert. Insofern werden alle Berichte über mögliche Korruptionsrelevanz sorgfältig ausgewertet. Dies gilt verständlicherweise erstrecht für Mitglieder des Vereins, deshalb hat sich TID frühzeitig in die Aufklärung eingebracht. Es gab verschiedene Gespräche, so auch ein Spitzengespräch mit Vertretern des Vereinsvorstandes am Tisch des Oberbürgermeisters. TID wurde in die Aufarbeitung mit einbezogen und über wesentliche Entwicklungen informiert. Mit dem Ergebnisbericht des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ hat sich der geschäftsführende Vorstand von TID auseinandergesetzt und mitgeteilt, dass von Seiten TID in der Sache nichts weiter veranlasst würde. Weitere, zusätzliche Maßnahmen der Stadt sind danach aus Sicht von TID aktuell nicht notwendig. 10 3.5 Einige Ausführungen zu Hinweisen Bei der Vorstellung des vergangenen Tätigkeitsberichts wurden verschiedentlich die Möglichkeit diskutiert, eingegangene Hinweis inhaltlich kurz und prägnant darzustellen. Die Ziele, einerseits komplexe, anspruchsvolle Sachverhalte so zu verkürzen und zu verfremden, dass Personen und Bereiche nicht mehr erkennbar sind und dennoch eine verständliche, aussagefähige Form zu wahren, stehen jedoch zueinander im Konflikt. Nach Auffassung des Anti-Korruptions-Koordinators führt eine anonymisierte Darstellung eher zu mehr Fragen, als dass sie einen hohen Nutzen hätte. Überdies sind auch rechtliche Aspekte zu bedenken. So handelt es sich bei den Persönlichkeitsrechten der von Hinweisen auf vermutete korruptive Handlungen betroffenen Personen, die sich oft noch als unzutreffend erweisen, um hohe Rechtsgüter. Die Stadt Leipzig hat im Sinne des Fürsorgeprinzips die Rechtsgüter ihrer Beschäftigten zu schützen. Eine Erkennbarkeit muss vermieden werden. Umgekehrt verlassen sich auch viele Hinweisgeber auf die gewünschte und vom Anti-Korruptions-Koordinator zugesicherten Anonymität, die allerdings bei etwaigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keinen Bestand hat. In nicht wenigen Fällen sind die Hinweisgeber sogenannte Insider. Lässt sich der vom Hinweis betroffene Bereich eingrenzen, so erlaubt dies möglicherweise Rückschlüsse auf Personen des betreffenden Bereiches und auch auf eventuelle Hinweisgeber. Denkbar sind auch falsche Rückschlüsse, die zu völlig unbeteiligten Personen führen. Im Sinne des Schutzes aller Beteiligten ist eine inhaltliche Darstellung problematisch. Naturgemäß sind publikumsintensive Bereiche, in denen Bescheide für Genehmigungen, Versagungen usw. erfolgen, als besonders sensible Bereiche zu betrachten. Bei den Adressaten besteht ein entsprechend hohes Interesse am Erlass/Unterlassen bestimmter Bescheide. Aus diesem Miteinander resultiert eine höhere Korruptionsgefährdung. Insofern liegt es auf der Hand, dass für diese Bereiche eine höhere Fallzahl an Hinweisen auftreten kann, als für Bereiche, die primär intern ausgerichtete Aufgaben wahrnehmen. Gleichwohl dürfen diese Aspekte nicht zu der Annahme führen wären korrupter oder es würde dort schlechter gearbeitet werden als in anderen Bereichen. Generell wird festgestellt, Bereiche in denen keine Korruption auftreten kann, gibt es nicht. In der bisherigen Praxis des Anti-Korruptions-Koordinators gab es für jedes Dezernat Hinweise auf vermutete korrupte Handlungen. 4 Fortbildung/ Prävention Mittlerweile einer guten Praxis entsprechend, fand auch im Mai 2013 das verwaltungsinterne Seminar zum Thema Korruptionsprävention statt. Dieses Seminar steht allen städtischen Beschäftigten offen. Es ist ausdrücklich nicht auf ein bestimmtes Amt zugeschnitten. Gleichwohl bietet sich in Abhängigkeit der von den Teilnehmern angesprochenen Problemlagen häufig die Gelegenheit, spezielle Gegebenheiten ämterübergreifend zu diskutieren. Die Organisation und Durchführung liegt in der Zuständigkeit des Personalamtes und der Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Leipzig GmbH. Die Bindung von externem Sachverstand hat sich dabei bewährt. Der Hauptreferent wurde dabei in gewohnter Weise vom Anti-Korruptions-Koordinator der Stadt unterstützt. Gemäß der vorliegenden Auswertungsbögen haben die Seminarteilnehmer das Seminar als sehr erfolgreich und nützlich eingeschätzt. Zusätzlich zum allgemein zugänglichen Angebot sind im Rahmen der Korruptionsvorbeugung auch besondere Verwaltungsbereiche zu berücksichtigen. Neben einer nachträglichen, anlassbedingten Untersuchung und Auswertung ist auch eine vorausschauende Schulung wichtig. Korruptionsgefährdende Umstände müssen zu ihrer Beseitigung zunächst erst einmal erkannt werden. Die betreffenden Mitarbeiter sind für die Entstehungsursachen von Korruption, wie „Klimapflege“ und „Anfütterung“, zu sensibilisieren. So können über kleine Gefälligkeiten Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, die möglicherweise Verantwortliche nicht mehr frei und unparteiisch ihre Entscheidungen treffen lassen. 11 Auch im Jahr 2013 führte der Anti-Korruptions-Koordinator fachamtsspezifische Fortbildungsveranstaltungen in bestimmten Ämtern und Bereichen durch. So fanden zum Thema Korruptionsprävention verschiedene Vorträge und Diskussionsrunden im Rechnungsprüfungsamt und im Ordnungsamt statt. Darüber hinaus setzte das Ordnungsamt im Jahr 2013 eigene Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, durch Veröffentlichungen in der amtsinternen Mitarbeiterzeitung, um. 5 Regelungen mit Korruptionsrelevanz 5.1 Dienstanweisung Sponsoring Nachdem im Jahr 2012 im Ergebnis intensiver fachlicher Auseinandersetzungen die Dienstanweisung zum Thema Sponsoring überarbeitet wurde, erfolgte im Jahr 2013 eine weitere Anpassung. Hierbei wurden allerdings primär steuerrechtlich relevante Gesichtspunkte, die sich aufgrund aktueller Regelungen ergaben, eingearbeitet. Bei Sponsoring kann eine gewisse strafrechtliche Nähe auftreten. Dem ist durch die Geltung eindeutiger und transparenter Regelungen entgegenzuwirken. Vorteilsannahme im Sinne des § 331 StGB umfasst danach auch die Annahme von Vorteilen für Dritte, z.B. für die Stadt. Über die Unterstützung beispielsweise einer städtischen Veranstaltung durch einen Sponsor fließen der Stadt Vorteile zu. Daraus kann sich „theoretisch“, so die Ausführungen in der Dienstanweisung, der Straftatbestand der Vorteilsannahme ergeben. Dem soll und muss im Interesse der Stadt, aber natürlich erst recht im Interesse der die Verträge abschließenden Mitarbeiter, entgegengewirkt werden. Gemäß der Dienstanweisung zu Sponsoringverträgen werden die Sponsoringverträge vor ihrem Abschluss von Stadtkämmerei, Rechtsamt und Anti-KorruptionsKoordinator geprüft und bedürfen deren Zustimmung. Dieses Verfahren ist auch Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es dient dem Schutz der Mitarbeiter und ist nicht als Gängelei zu verstehen. In der Praxis hat sich die neue Dienstanweisung bewährt. So werden empfangene Sponsoringleistungen des Vorjahres, sofern die Zustimmung des Sponsors vorliegt, in einem sogenannten Sponsoringbericht veröffentlicht. Die Sponsoren stimmen überwiegend der Veröffentlichung zu. Transparenz wird allgemein ein hoher Stellenwert für eine wirksame und erfolgreiche Korruptionsvorbeugung eingeräumt. Sponsoring wird transparent. Analog zum Beispiel des Bundes, des Freistaates Sachsen und vieler weiterer öffentlich-rechtlicher Institutionen werden der Sponsor, die Art der Leistung, der Wert der Leistung nach bestimmten Kategorien und der Verwendungszweck veröffentlicht. Weitere Ausführungen sind unter Punkt 8 zu finden. 5.2 Anti-Korruptions-Konzept Im Jahr 2012 wurde eine Neufassung des Anti-Korruptions-Konzeptes erarbeitet und Ende 2012 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Sie trat am 18. Dezember 2012 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Aufgrund der Aktualität für 2013 werden die herausragenden Änderungen nochmals kurz dargelegt: ► Die Gliederung wurde verändert. Die Definitionen von Korruption und zur strafrechtlichen Relevanz von Vorteilsannahme, -gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 331 ff. StGB) wurden überarbeitet. 12 ► ► ► ► Die Vorschrift wurde insgesamt stilistisch und redaktionell überarbeitet. Es wurden die neu hinzugekommenen Aufgaben des Anti-KorruptionsKoordinators, städtischer Vertreter bei Transparency International Deutschland e.V. und beratende Stimme im Ehrenausschuss, integriert. Der nach bisheriger Regelung vorgesehene Arbeitskreis „Antikorruption“ ist mangels praktischer Relevanz entfallen. Bestimmte Belange werden aktuell mit den benannten Ansprechpartnern bilateral und ohne formelle Einberufung des Arbeitskreises geklärt. Innerhalb vorangehender Tätigkeitsberichte wurde diese Absicht bereits kommuniziert. Bei der Einbeziehung der Querschnittsämter liegt die Zuständigkeit jedoch nunmehr bei der Amts-/ Referatsleitung. Künftig wird die Leitung im Bedarfsfall vom Anti-Korruptions-Koordinator eingebunden. Dies ist der Verantwortung der Leitung und der hohen Priorität für Korruptionsprävention geschuldet. Die bislang enthaltenen - teilweise detaillierten - Ausführungen zu bestimmten Bereichen wurden gestrafft. Hier gelten mittlerweile eigene Dienstanweisungen (z. B. Sponsoring). Zwischenzeitlich überholte Ausführungen wurden gestrichen. Das vorliegende Konzept verweist explizit auf die vorhandenen Spezialvorschriften und gibt darüber hinausgehende, allgemeine Verhaltensregelungen. Seit 2013 wird nach dieser Dienstanweisung gearbeitet. 6 Mitarbeit bei Transparency International Deutschland e.V. 6.1 Allgemeines Das Jahr 2013 war das dritte Jahr der Mitgliedschaft der Stadt Leipzig bei Transparency International Deutschland e.V. (TID). Die Zusammenarbeit mit TID wird zunehmend intensiver. Die Stadt Leipzig wirkt dabei insbesondere im sächsischen Maßstab als Multiplikator. TID erwartet naturgemäß von seinen Mitgliedern bei der Korruptionseindämmung und Korruptionsprävention eine Vorbildfunktion. So hat sich die Stadt Leipzig im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung bestimmter Standards bekannt. Inhalt dieser Erklärung ist: • die Ablehnung von Korruption in jeder Form, • Korruption darf weder selbst angewendet noch geduldet werden, • die Sensibilisierung/Schulung der Beschäftigten für die Gefahren von Korruption, • aktiver Einsatz zur Korruptionsbekämpfung in den jeweiligen Interessenverbänden. Diese Zielsetzungen werden von der Stadt Leipzig durch eine Reihe verwaltungsinterner Vorschriften berücksichtigt (z.B. Anti-Korruptions-Konzept, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, Nicht zweckgebundene Ausgaben im Dienstgeschehen u.a.). Daneben erwartet TID weiterhin ein breites Bekenntnis des Hauptorgans, des Stadtrates, zu einem Ehrenkodex. Diesem Ehrenkodex, bestehend aus Ehrenordnung und Ehrenerklärung, wurde durch die Ratsversammlung in der Sitzung vom 18. November 2010 mit großer Mehrheit bei einigen Stimmenthaltungen zugestimmt. Zu weiteren Einzelpunkten wird auf die detaillierten Ausführungen in den Vorjahresberichten verwiesen. Die Beschlussvorlage selbst (RBV-569/10) kann über das 13 elektronische Ratsinformationssystem (eRIS) der Stadt Leipzig abgerufen werden. Weitere Ausführungen zum Ehrenkodex für Mandatsträger folgen in einem separaten Gliederungspunkt. Über den Problemkreis der „gesetzlichen Vertretung“ wurde wiederholt auch überregional berichtet. TID selbst hat die Berichterstattung und die Anstrengungen der Stadt Leipzig zur Aufklärung aufmerksam verfolgt. Dabei hat die Stadt Leipzig aktiv TID eingebunden. Es erfolgte und erfolgt ein Informationsaustausch. TID ist und bleibt über den Themenkomplex informiert. Auf die Ausführungen unter Punkt 3.4 wird ergänzend verwiesen. 6.2 Veranstaltungen von TID und Arbeitsgruppe Kommunen In seiner Eigenschaft als Vertreter der Stadt bei TID hat der Anti-Korruptions-Koordinator an verschiedenen Veranstaltungen von TID teilgenommen. So fand im Januar 2013 eine ganztägige Tagung der kommunalen korporativen Mitglieder mit dem Vorstand von TID in Berlin statt. Hierbei wurde über aktuelle Probleme und Projekte informiert und diskutiert. Alle Beteiligten haben diese Tagung als gelungene Veranstaltung eingeschätzt, sie ist mittlerweile als Auftaktveranstaltung für eine alljährlich wiederkehrende Veranstaltung anzusehen. So fand im Jahr 2014 eine weitere Veranstaltung statt, Gastgeber war diesmal der zuständige Beigeordnete der Bundesstadt Bonn. Für 2015 ist bereits ebenfalls ein fester Termin vereinbart, dann wird die Stadt Leipzig als Gastgeber fungieren. Am Rande der Mitgliederversammlung im Juni 2013, in der auch die Vorstandswahl von TID und die Jubiläumsfeier zum 10 jährigen Bestehen von TID erfolgte, fanden eine Reihe weiterer Treffen statt. So nahm der Anti-Korruptions-Koordinator am Treffen der Arbeitsgruppe Kommunen teil. Hier erfolgte ein intensiver Gedankenaustausch zu bestimmten aus Sicht von TID notwendigen Regelungen, wie bspw. zu Sponsoring und Annahme von Geschenken. Eine wesentliche Festlegung aus dieser Gruppe war, allen interessierten Kommunen einen Pool an guten Beispielen für verschiedene Regelungen, wie Sponsoring, Belohnung und Geschenke und Ehrenkodex auf der Internetpräsentation von TID anzubieten. Auf das Anti-Korruptions-Konzept der Stadt Leipzig und die Dienstanweisung Sponsoring wird mittlerweile von TID als gute Grundlage hingewiesen. 6.3 Regionalgruppe Sachsen Neben der Zentrale von TID in Berlin bestehen weiterhin eine Reihe sogenannter Regionalgruppen. Diese Regionalgruppen setzen sich vor Ort für mehr Transparenz in der jeweiligen Landespolitik sowie auf kommunaler Ebene ein. Sie bilden lokale Koalitionen und entwickeln ihrerseits Maßnahmen der Korruptionsprävention und -bekämpfung. Wie in den Jahren zuvor nahm der Anti-Korruptions-Koordinator als Vertreter der Stadt Leipzig an den Sitzungen der Regionalgruppe Sachsen von TID teil. Daneben finden Tagungen der sächsischen Anti-Korruptions-Koordinatoren/-Beauftragten zu jeweils unterschiedlichen Fragestellungen statt. Das jährliche Treffen der sächsischen Anti-Korruptions-Koordinatoren/-Beauftragten fand im Jahr 2013 im Technischen Rathaus der Stadt Leipzig statt. Teilnehmer waren die Vertreter der sächsischen Großstädte; Chemnitz, Dresden und Leipzig, sowie aus Görlitz und Zwickau. Weiterhin war als korporatives TID-Mitglied die Landeshauptstadt Potsdam vertreten. Die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Regionalgruppe von TID durch den Leipziger Anti-Korruptions-Koordinator. Als ein Referent konnte ein Vertreter des Leipziger Rechnungsprüfungsamtes gewonnen werden, welcher über aktuelle gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht und deren konkrete Umsetzung in Leipzig informierte. 14 6.4 Informationsfreiheitssatzung Mit RBV-1456/12 vom 12.12.2012 wurde die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig mit großer Mehrheit in der Ratsversammlung bestätigt. Diesem Beschluss ging ein längerer und intensiver Abstimmungsprozess voraus. Entsprechend des möglichen Geltungsbereiches waren praktisch alle Bereiche der Stadtverwaltung tangiert. Wie bereits im Vorjahr berichtet, waren auch das Rechnungsprüfungsamt und der Anti-Korruptions-Koordinator am internen Verwaltungsverfahren beteiligt und haben sich wiederholt ausführlich geäußert. Im Rahmen des verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens hat sich auch TID eingebracht. Neben einer schriftlichen Stellungnahme fand weiterhin ein Gespräch am Tisch des Ersten Bürgermeisters und Beigeordneten unter Beteiligung des Rechtsamtes statt. Die sich für die Leipziger Bürgerschaft eröffnende Möglichkeit des Informationszugangs ist im Bereich des Freistaates Sachsen keine Selbstverständlichkeit. Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern verfügt der Freistaat bislang nicht über eine vergleichbare landesgesetzliche Regelung, auf deren Grundlage ein Zugang auf bestimmte Informationen gewährt wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse oder ein subjektiver Rechtsanspruch nachzuweisen ist. Zu den innerhalb der zugrundeliegenden Regelung definierten Informationen wird ein Zugang gewährt, ohne dass hierfür Gründe angegeben werden müssen oder eine bestimmte verfahrenstechnische Stellung notwendig wäre. Der bis Mitte 2014 von der Verwaltung auftragsgemäß vorzulegende Erfahrungsbericht zum Vollzug der Leipziger Informationsfreiheitssatzung ist mittlerweile erstellt. Er befindet sich gegenwärtig im Verfahren (Stand: August 2014). Ohne der Berichterstattung im Detail vorgreifen zu wollen, sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es verhältnismäßig wenige Anfragen gab. Dies deckt sich jedoch mit den Erfahrungen anderer Kommunen. Nicht desto trotz soll Leipzig im Freistaat ein gutes Beispiel sein und hoffentlich viele Nachahmer finden. In diesem Zusammenhang soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Leipzig unabhängig von der Informationsfreiheitssatzung und bereits seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Informationen bereitstellt. So kann über das elektronische Ratsinformationssystem eine zielgerichtete Recherche nach Beschlüssen der Ratsversammlung, Sitzungsprotokollen, Tagesordnungen, Vorlagen, Anfragen usw. betrieben werden. Diese Informationen sind allgemein unter Leipzig.de zugänglich. Sie dienen der Transparenz und sollen auch das Interesse an Kommunalarbeit fördern. Auch seitens der politischen Entscheidungsträger, den Stadträtinnen und Stadträten, greifen verschiedene Transparenzregelungen. So erfolgt beispielsweise eine Information vom Rechnungsprüfungsamt an die Ausschussmitglieder über relevante Themen, wie die Mitzeichnung von Vorlagen. Über die Quartalsberichte erhält der Stadtrat Einblick über durchgeführte Prüfungen und deren Ergebnisse, mit denen er sich dann näher auseinandersetzen kann. Der Stadtrat wird über den Rechnungsprüfungsausschuss intensiv eingebunden. Dieses Verfahren ist im Freistaat Sachsen beispielhaft. 7 Ehrenkodex für Mandatsträger Wie bereits an anderer Stelle dargelegt wurde, hat die Ratsversammlung im Zusammenhang mit dem Beitritt zu TID einen Ehrenkodex für Mandatsträger verabschiedet. Bestandteil des Ehrenkodexes ist eine „Freiwillige Selbstauskunft gemäß Ehrenordnung für Mandatsträger der Stadt Leipzig“. Für die vorgesehene Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Selbstauskunft ist eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In der Selbstauskunft sind Angaben zu folgenden Schwerpunkten zu finden: • Name, Vorname, Kontaktmöglichkeit • gegenwärtig ausgeübter Beruf, 15 • Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen, soweit Beziehungen zur Stadt bestehen oder Interessenskollisionen anzunehmen sind, • Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten des gegenwärtig ausgeübten Berufs erfolgen • Mitgliedschaften in Ausschüssen der Ratsversammlung und Organen wirtschaftlicher Unternehmen und Zweckverbänden, als Vertreter der Stadt Leipzig Über das elektronische Ratsinformationssystem werden diese Auskünfte veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Stadträtinnen und Stadträte. Seitens der Stadtverwaltung werden die Selbstauskünfte lediglich mittels Scanner elektronisch verarbeitet und als PDF-Dokument in das Ratsinformationssystem eingepflegt. Gegenwärtig liegen Selbstauskünfte von 46 Stadträtinnen und Stadträten vor (Stand: August 2014). Die Ratsversammlung besteht aus insgesamt 70 Personen. Danach ergibt sich eine Quote von 66%. Diese „Zwei-Drittel-Mehrheit“ wird dem von TID erwarteten breiten Bekenntnis gerecht. Hierbei ist auch zu bedenken, dass der Verabschiedung des Ehrenkodex, hierbei gerade auch zur Art und Umfang der Selbstauskünfte, ein intensiver Abstimmungsprozess vorausgegangen ist. Im Freistaat Sachsen ist keine landesrechtliche Verpflichtung für die Veröffentlichung von eigenen persönlichen Angaben der Mandatsträger vorgesehen. Es gelten demnach uneingeschränkt die Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Gemäß dem Recht auf informelle Selbstbestimmung ist die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten an strenge Kriterien geknüpft. Sie darf nur auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung oder mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden. Der Umfang der Auskünfte könnte aus Sicht mancher Beteiligter durchaus umfassender sein. Hauptziel war es jedoch bei diesem erstmaligen Ehrenkodex des Leipziger Stadtrates, einen möglichst breiten Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg, bei allen Stadträtinnen und Stadträten zu erreichen. Die derzeit bestehenden Selbstauskünfte stellen eine gute Basis dar. Sicherlich bestehen noch Potenziale für eine Erweiterung. Es wird jedoch erwartet, dass die entsprechenden Impulse aus den Reihen der Ratsversammlung selbst kommen. Die gute Praxis der Veröffentlichung der Selbstauskünfte hat von Anfang an Schule gemacht. So wurden auch weitere Gremienvertreter, Sachverständige und sachkundige Einwohner über die Möglichkeit einer Selbstauskunft informiert. Auch aus diesen Reihen liegen entsprechende Erklärungen vor, die gleichfalls über eRIS einsehbar sind. 8 Prüfung von Sponsoringverträgen Neben der eigentlichen Tätigkeit des Anti-Korruptions-Koordinators wurden weitere Aufgaben innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes wahrgenommen. So ist der Funktion des AntiKorruptions-Koordinators die Prüfungszuständigkeit für Sponsoring generell zugeordnet. Außerdem erfolgte eine Einbindung in verschiedene Prüfungen, u. a. in die Prüfung der Eröffnungsbilanz. Von einer Darstellung der einzelnen Prüfungen wird an dieser Stelle abgesehen. Nachfolgend wird näher auf den Bereich des Sponsorings eingegangen. Entsprechend der Dienstanweisung „Behandlung von Sponsoring in der Stadt Leipzig“ werden Entwürfe von Sponsoringverträgen vor ihrem Abschluss der Stadtkämmerei, dem Rechtsamt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Begutachtung vorgelegt. Auf Seiten des Rechnungsprüfungsamtes wird, wie erwähnt, die Bearbeitung vom Anti-Korruptions-Koordinator wahrgenommen. Im Berichtsjahr 2013 wurde die bestehende Dienstanweisung 12/2012 durch die Dienstanweisung 13/2013 ersetzt. Wie unter Punkt 5.1 ausgeführt wurde, spielten bei der Überarbeitung der Vorschrift hauptsächlich steuerrechtliche Aspekte eine Rolle. Von Seiten des Rechnungs16 prüfungsamtes / des Anti-Korruptions-Koordinators wurde die Vorlage mitgezeichnet. Gleichwohl wird nach wie vor an der Auffassung festgehalten, dass bei Sponsoring eine generelle und ausnahmslose Veröffentlichung des Sponsorings im Sponsoringbericht der Stadt Leipzig erfolgen sollte. Mit Transparenz soll gerade die Unabhängigkeit, die Integrität der Stadt dokumentiert werden. Es soll dem Eindruck entgegengetreten werden, es würden Abhängigkeiten entstehen und Sponsoren könnten gewisse Entscheidungen beeinflussen. Vor diesem Hintergrund wird eine vertrauliche Behandlung von Sponsoring als problematisch angesehen. Nach der aktuellen Dienstanweisung kann dann von einer Veröffentlichung abgewichen werden, wenn der Sponsor eine vertrauliche Behandlung seines Engagements wünscht und deshalb der Stadt ein eventueller Verlust der Unterstützung droht. Diese Ausnahmen bedürfen einer Entscheidung des Oberbürgermeisters. Im Vorgriff auf die Berichterstattung für 2014 soll bereits an dieser Stelle auf Änderungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hingewiesen werden. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts (hier §§ 73 Abs. 5, 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO) wurden Verfahrensregelungen zum Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erlassen. Seit Anfang 2014 obliegt danach die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots derartiger Zuwendungen ausschließlich dem (Ober)-Bürgermeisters sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit des Gemeinderates wird über § 28 SächsGemO ausgeschlossen. Im Zuge der Umsetzung der gemeinderechtlichen Vorschriften wurde intensiv verwaltungsintern diskutiert, ob Sponsoring von der Regelung eingeschlossen sei oder nicht. Aus den Unterlagen zur Anhörung des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts“ wird deutlich, dass die Problematik von Sponsoring sogar der Auslöser für diese, erst im Laufe des Anhörungsverfahrens in das Gesetz integrierte Vorschrift des § 73 Abs. 5 SächsGemO war. So wurde von Seiten der teilnehmenden Experten auf die Frage einer Landtagsabgeordneten zur Problematik von Sponsoring ausgeführt, dass Sponsoring nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfe. Die Rechtsprechung sei in den letzten Jahren schärfer geworden. In der Folge wurde die bekannte Formulierung des § 73 Abs. 5 SächsGemO integriert. Die hierfür als Vorbild dienende Regelung aus Baden-Württemberg enthält jedoch gerade Sponsoring nicht. Hieraus resultierten die entsprechenden Diskussionen. Nach Argumentation des Rechnungsprüfungsamtes und des Anti-Korruptions-Koordinators war Sponsoring von der Gesetzesregelung mit eingeschlossen. Nach anderer Argumentation, speziell aufgrund des Fehlens in der Aufzählung nicht. Letztlich wurde entschieden, Sponsoring nicht dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Der Anti-Korruptions-Koordinator bedauert diese Entscheidung, hätte sie doch trotz fehlenden ausdrücklichen Nennung im Gesetz, mit einer öffentlichen Beschlussfassung dem Transparenzprinzip entsprochen. Es ist jedenfalls schwer einzusehen, wenn einerseits jede Kleinstspende – eine Bagatellegrenze hat der Gesetzgeber nicht zugelassen – vom Stadtrat angenommen werden muss, andererseits Sponsoring bei einer Beschlussfassung völlig außen vor bleibt. Im Jahr 2013 wurden dem Anti-Korruptions-Koordinator 36 Entwürfe zur Begutachtung vorgelegt. Diese Menge fällt geringer als der Vorjahreswert aus. Allerdings lassen sich aus der verringerten Anzahl keine Aussagen zur Entwicklung der tatsächlichen Sponsorengelder ableiten. Zur Anzahl der tatsächlich zum Abschluss gekommenen Verträge sowie auf das Sponsoringaufkommen insgesamt wird auf den zu erstellenden Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2013 verwiesen. 17 Im Jahr 2013 konnte überwiegend den vorgelegten Entwürfen von Sponsoringverträgen zugestimmt werden. Trotz der zahlenmäßigen Verringerung von 48 auf 36 Vorgänge bleibt Sponsoring auch im Berichtsjahr 2013 auf vergleichsweise hohem Niveau. Nicht wenige Sponsoren engagieren sich mittlerweile zum wiederholten Male. Dies zeigt, beide Partner - Sponsor und Gesponserte profitieren von der vertraglichen Beziehung und den darin vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen. Die finanzielle Bandbreite von Sponsoring ist dabei sehr unterschiedlich. Sie reicht von einigen hundert Euro bis zu fünfstelligen, in Ausnahmefällen sogar sechsstelligen Beträgen. In Zeiten der bestehenden Finanznot ist Sponsoring eine wichtige Stütze zur Realisierung wünschenswerter Projekte und Maßnahmen. Ohne diese ergänzenden Mittel könnte manches nicht durchgeführt werden. Der Sponsoringbericht für 2013 liegt noch nicht bestätigt vor. Für das Jahr 2012 konnten 233.829,02 EUR an Geld- und Sachmittelsponsoring vereinnahmt werden. 9 Presse/ Öffentlichkeitsarbeit Im Jahr 2013 gab es keine unmittelbaren Anfragen seitens der Presse. Hinsichtlich der weiterhin aktuellen Thematik der „gesetzlichen Vertretung“ wurde die Kommunikation durch das Referat Kommunikation wahrgenommen. Daneben erfolgte die politische Auseinandersetzung. Abschließend soll nochmals auf die mit dem Beitritt zu TID einhergehende Veröffentlichung der Selbstauskünfte entsprechend des Ehrenkodexes für Mandatsträger hingewiesen werden. In diesem Zusammenhang wird an dieser Stelle weiterhin auf die gleichfalls freiwillige Veröffentlichung des Oberbürgermeisters „Übersicht Einkünfte und Nebentätigkeiten“ ausdrücklich hingewiesen. Am 11. Dezember 2013 hat der Leipziger Stadtrat den Leipziger Corporate Governance Kodex – Richtlinie guter Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Leipzig beschlossen. Unter Maßgabe der grundsätzlichen Zielstellungen von Allgemeinverbindlichkeit, Transparenz und Integrität der jeweiligen Akteure wurde ein für die Stadt Leipzig maßgeschneidertes Regelwerk verabschiedet, dass in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex für börsenorientierte 18 Unternehmen und den Public Corporate Governance Kodex für Beteiligungsunternehmen des Bundes sowie Empfehlungen des Präsidiums des Deutschen Städtetages erarbeitet wurde. Für den Bereich der privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Leipzig ist der Anti-KorruptionsKoordinator nicht zuständig. Dennoch soll in diesem Bericht darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich aus der Verabschiedung des Leipziger Corporate Governance Kodex weitreichenden Transparenzregelungen ableiten lassen. So soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Gesamtvergütung eines jeden Mitglieds der Geschäftsführung individualisiert und aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsbestandteilen unter Namensnennung im Anhang zum Jahresabschluss offengelegt werden. Bei der Neuanstellung von Mitgliedern der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat für eine vertragliche Zustimmungserklärung dieser Mitglieder zur Offenlegung Sorge zu tragen. Bei Mitgliedern der Geschäftsführung mit bestehenden Anstellungsverträgen ohne eine solche Erklärung hat der Aufsichtsrat bei Vertragsänderungen jeglicher Art für eine vertragliche Zustimmungserklärung dieser Mitglieder zur Offenlegung zu sorgen. Der Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2012 wurde in der Ratsversammlung vom 22.01.2014 als Informationsvorlage zur Kenntnis genommen. Er ist unter leipzig.de vollständig veröffentlicht. Dieser vorliegende Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2013 ist gleichfalls zur Veröffentlichung vorgesehen. 19