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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011441.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00471/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Sport 06.01.2015 Vorberatung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 06.01.2015 Vorberatung Ratsversammlung 21.01.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien verbessern Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung x Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/6 Sachverhalt Beschlussvorschlag: Ablehnung Begründung Die Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL). Diese ist mit 74,65 % wiederum über die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) ein Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig. Die betreibt derzeit acht Hallen- und fünf Freibäder. Die Gestaltung und Festlegung der Öffnungszeiten, Belegungspläne und Nutzergruppen obliegt grundsätzlich der Geschäftsführung der SBL. Neben den acht Schwimmhallen der SBL gibt es in Leipzig zwei weitere große Hallenbäder. Die Schwimmhalle der Universität Leipzig in der Mainzer Straße verfügt über ein 50 Meter Sportbecken, ein Sprungbecken mit diversen Sprunganlagen und ein Flachwasserbecken mit einer Gesamtwasserfläche von ca. 1.400 m². Die Universitätsschwimmhalle steht einer öffentlichen Nutzung nicht und dem Vereinssport nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Sachsentherme in Paunsdorf ist ein privat betriebenes Erlebnis-/Spaßbad und bietet neben diversen Rutschen und Erlebnisbecken ein 25 m-Sportbecken (4 Bahnen) mit einem Sprungturm (1 m und 3 m). Die Gesamtwasserfläche beträgt ca. 1.150 m². Die Sachsentherme steht täglich von 10.00 bis 23.00 Uhr zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Die SBL betreibt folgende Schwimmhallen: - Sport- und Freizeitbad „Grünauer Welle“ - Sportbad an der Elster - Schwimmhalle Mitte (Typ Anklam) - Schwimmhalle Nord (Typ Anklam) - Schwimmhalle Süd (Typ Anklam) - Schwimmhalle Südost (Typ Anklam) - Schwimmhalle Nordost (Typ Anklam) - Schwimmhalle West (Typ Anklam) Wasserfläche 688,0 m² Wasserfläche 1.242,0 m² Wasserfläche 312,5 m² Wasserfläche 312,5 m² Wasserfläche 312,5 m² Wasserfläche 312,5 m² Wasserfläche 312,5 m² Wasserfläche 312,5 m² Entsprechend dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV) zwischen der SBL und der Stadt Leipzig sichert die SBL mit den genannten Bädern den obligatorischen Schulschwimmunterricht, den öffentlichen Badebetrieb und den Vereinsschwimmsport (Training, Wettkämpfe) ab. Darüber hinaus ist die SBL verpflichtet, die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern. Hierzu bietet die SBL eine Vielzahl von Kursen für Kinder und Erwachsene an, die von Jedermann gebucht werden können. Zudem stellt die SBL Wasserflächen für Physiotherapien und Gesundheitseinrichtungen bereit. Das Angebot, das die SBL für die genannten Nutzergruppen vorzuhalten hat, ist im BLFV wie folgt geregelt: BLFV Ist 2014/15 - Vereinsschwimmen 1.500 2.009 - Schulschwimmen 875 907 - öffentliches Schwimmen 1.500 1.927 (Alle Angaben in Bahnstunden (25 m-Bahn) pro Woche.) Die SBL erfüllt ihre Vertragspflichten aus dem BLFV vollumfänglich. Die SBL hat seit ihrer Gründung vor 10 Jahren ca. 20 Mio. € in Neubau und Sanierung ihrer Bäder investiert. Dadurch ist es gelungen, die Zahl der Badegäste in den Schwimmhallen von 803.949 (2005) um 188.447 auf 992.396 (2013) deutlich zu erhöhen. In der Grafik (Anlage) wird die Entwicklung der Besucher der Schwimmhallen der SBL nach Nutzergruppen von 2005 bis 2013 dargestellt. Seite 2/6 Stellungnahme zu den einzelnen Beschlusspunkten des Antrages zu 1. Nachstehend werden die Auswirkungen der vorgeschlagenen Veränderungen der Schwimmhallenöffnungszeiten aus Sicht der SBL dargestellt.  Durch die geforderten zusätzlichen der Öffnungszeiten für öffentliches Baden in den Schwimmhallen vor 09.00 Uhr ist hauptsächlich der Schulschwimmunterricht betroffen. Hier ist davon auszugehen, dass ca. 136 Bahnstunden pro Woche dem Schulschwimmunterricht fehlen werden. D. h., dass für etwa 1.000 Schüler und Schülerinnen der Schwimmunterricht ausfällt bzw. in andere Tageszeiten verlegt werden muss. Dies ist ohne detaillierte Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und den einzelnen Schulen nicht möglich. Außerdem würden Nutzer, die jetzt Vormittags- und Mittagsstunden in den Schwimmhallen nutzen (Aktive Senioren, Feuerwehr, Polizei, Physiotherapien) ersatzlos verdrängt. Die SBL könnte ihre Verpflichtungen aus dem BLFV zur Absicherung des Schulschwimmunterrichts nicht mehr erfüllen.  Durch die weiteren Veränderungen der Öffnungszeiten ab 17.00 Uhr fallen ca. 145 Bahnstunden pro Woche für den Vereinsschwimmsport ersatzlos weg. Hiervon sind allein ca. 30 Schwimmvereine mit insgesamt über 6.000 Mitgliedern betroffen, insbesondere trifft es große und traditionsreiche Vereine, so z. B. den SSV Leutzsch e.V., den Postschwimmverein e.V., den SC DHfK e.V. oder den SV Handwerk e.V. Wettkämpfe können nur noch in sehr begrenztem Umfang stattfinden. Obwohl die SBL in den vergangenen Jahren die Schwimmhalle Mitte und das Sportbad an der Elster mit erheblichen Aufwendungen wasserballgerecht ausgestattet hat, wird im Zuge dieser Veränderungen zukünftig kaum noch Wasserballtraining stattfinden können.  Eine derart gravierende Veränderung der seit vielen Jahren etablierten Nutzungszeiten in den Schwimmhallen der SBL haben u. a. deutliche Auswirkungen auf die Personalstruktur. So wird beim Schulschwimmunterricht, beim Vereinstraining und auch bei Nutzung durch weitere Vertragspartner die Wasseraufsicht von Sportlehrern, Übungsleitern oder Trainern selbst wahrgenommen. Die SBL stellt in dieser Zeit in den Schwimmhallen lediglich einen einzigen Mitarbeiter für Betriebsaufsicht und Reinigung. Beim öffentlichen Badebetrieb sind die Wasseraufsicht und die Betreuung der Kassenbereiche durch die SBL zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere für die Wasseraufsicht Fachkräfte (z.B. Schwimmmeister, Fachangestellte für Bäderbetriebe) einzusetzen. D. h. bei einer deutlichen Ausweitung der Nutzungszeiten für das öffentliche Baden wird mehr Fachpersonal in den Schwimmhallen benötigt (ca. acht Vollzeitstellen). Dies führt zu wesentlich höheren Personalkosten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Badegäste nicht proportional zur Erweiterung der Nutzungszeiten für das öffentliche Baden steigen wird. Vielmehr ist anzunehmen, dass sich die bereits gebundenen Badegäste stärker auf die verlängerten Öffnungszeiten verteilen. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Mehreinnahmen durch zusätzlich akquirierte Badegäste die zusätzlichen Personalkosten nicht annähernd decken. Vielmehr ist zu befürchten, dass eventuelle Mehreinnahmen die wegfallende Wasserflächenmiete der bisherigen Nutzer nicht kompensieren werden. Im Ergebnis wäre die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung im BLFV durch die Stadt Leipzig deutlich aufzustocken.  Durch eine einschneidende Nutzungsänderung der Schwimmhallen ab 17.00 Uhr ist auch das umfangreiche und sehr beliebte Kursangebot der SBL drastisch zu reduzieren. Die SBL bietet eine Vielzahl von Kursen, vom Babyschwimmen über Schwimmlernkurse bis zur Wassergymnastik 50+ gibt es für jede Altersgruppe umfangreiche Angebote. Bei vielen dieser Kurse bestehen bereits heute Wartelisten und durch die genannten Änderungen der Nutzungszeiten ist zu befürchten, dass die meisten Kurse zukünftig nicht mehr angeboten werden können. Da die Kurse einen erheblichen Anteil an den Einnahmen der SBL ausmachen (ca. 250 T€/a), werden auch hier eigene Umsatzerlöse wegfallen und Seite 3/6 durch eine Erhöhung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung ausgeglichen werden müssen. In Folge kann die SBL ihrem Auftrag zur öffentlichen Gesundheitspflege entsprechend BLFV nur noch sehr eingeschränkt nachkommen. zu 2. Sechs der acht Schwimmhallen der SBL sind Schwimmhallen vom Typ „Anklam“ mit einem 25 m-Becken mit 5 Bahnen und einer durchgehenden Wassertiefe von 1,80 m. Diese über 40 Jahre alten Schwimmhallen sind auf Grund ihrer Größe und der Gestaltung der Umkleide- und Sanitärbereiche für die vorgeschlagene Mischnutzung völlig ungeeignet. Gerade beim Schulschwimmen und beim „Kindertraining“ könnte die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleistet werden. Eine fundierte Schwimmausbildung ist durch die Beeinflussung anderer Badegäste in den relativ kleinen Becken nicht möglich. In den Jahren 2004 bis 2007 gab es im Sport- und Freizeitbad „Grünauer Welle“ auf Grund der Sanierung anderer Schwimmhallen eine temporäre Mischnutzung im 25 m-Becken (sechs Bahnen). Hier gab es erhebliche Probleme zwischen den öffentlichen Badegästen und den Vereinsnutzern. So kam es immer wieder zu verbalen Angriffen zwischen den Nutzergruppen, die nur schwer durch Mitarbeiter der SBL zu schlichten waren. Die SBL hat daraufhin die Nutzungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb in der „Grünauer Welle“ erweitert und die Vereinsnutzer gekürzt bzw. in andere Schwimmhallen (z. B. Sportbad an der Elster) verlagert. Aktuell gibt es eine Mischnutzung in der weniger genutzten Zeit freitags von 12 bis 15 Uhr im Sportbad an der Elster. Eine Ausweitung dieser Mischnutzung, insbesondere auf Zeiten ab 17.00 Uhr führt aber auch im Sportbad an der Elster zu Problemen. So müssen Vereinszeiten und auch Kursangebote ersatzlos gestrichen werden. Dies führt wiederum zu den unter Punkt 1 genannten Verwerfungen. Aus diesen Gründen wird eine Erweiterung der Mischnutzung durch die SBL abgelehnt. zu 3. Die kritisierten „uneinheitlichen Öffnungszeiten“ sind erforderlich um einerseits alle Interessengruppen berücksichtigen zu können und andererseits um zu gewährleisten, dass täglich morgens, nachmittags und abends ein Schwimmhallenangebot für den öffentlichen Badegast zur Verfügung steht. Zur besseren Orientierung für unsere Badegäste gibt es übersichtlich gestaltete Flyer, denen man die Öffnungszeiten der Bäder entnehmen kann. Weiterhin stehen entsprechende Informationen auf der Homepage der SBL zur Verfügung. zu 4. Kommunikation und Marketing der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) Bei Kommunikation und Marketing arbeitet die SBL eng mit dem Bereich Kommunikation der KWL zusammen. Nachstehend werden die Schwerpunkte und Aktivitäten der SBL bei Kommunikation und Marketing kurz dargestellt:     Ziele der Öffentlichkeitsarbeit der SBL sind die weitere Imageverbesserung, die Bekanntmachung neuer Angebote, die Bindung der Stammbadegäste und die Gewinnung neuer Badegäste. Hierzu gibt es folgende regelmäßige Aktivitäten und Aktionen:  Pressegespräche zum Start in die Freibadsaison (Mai) und Schwimmhallensaison (September) in ausgewählten Bädern.  Flyer, Plakate und Infoblätter zu Preisen, Öffnungszeiten, Angeboten (z.B. Kurse) und Veranstaltungen.  Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen (z.B. Sportbäder Cup, Schreberspiele).  Internetauftritt mit aktuellen Informationen und Angeboten. Weiterhin gibt es Sonderaktionen und Veranstaltungen:  Events mit Partnern (z.B. MDR-Triathlon, Jazz am Pool, Nike-Tour).  Zusätzliche Angebote und Kurse (z.B. Intensiv-Schwimmkurse in den Ferien) Seite 4/6   Bade- und Poolpartys (z.B. Kinderfest im Sommerbad). Sportveranstaltungen und Wettkämpfe gemeinsam mit dem Schwimmsport (z.B. Stundenschwimmen) sowie Aktionen zum Jubiläum „10 Jahre Sportbäder Leipzig“. Die genannten Aktivitäten haben das Image und die öffentliche Wahrnehmung der Leipziger Bäder spürbar verbessert. Bei der im Antrag vorgeschlagenen, tiefgreifenden Änderung der etablierten Nutzung der Schwimmhallen der SBL ist eine geänderte Kommunikationsstrategie erforderlich. Hierbei kann es nicht nur um Bewerbung der geänderten Nutzungszeiten gehen, es ist insbesondere eine Erklärung dieser Änderungen erforderlich. Fazit Durch den Anstieg der Einwohnerzahl und durch zunehmendes Gesundheits- und Sportbewusstsein der Leipziger und Leipzigerinnen ist das Interesse am Schwimmen und an weiteren Angeboten in den Schwimmhallen der SBL stark gestiegen. Dies zeigt sich eindrucksvoll an Hand der Entwicklung der Zahl der Badegäste in den Schwimmhallen (siehe Punkt 1.). Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist es nicht zielführend einzelne Nutzergruppen gegeneinander auszuspielen (öffentliches Schwimmen vs. Schul- und Vereinsnutzung). Es sind vielmehr andere Wege zu suchen, um allen Schwimmhallennutzern gerecht zu werden. Die SBL erarbeitet derzeit eine Konzeption zur Erweiterung und Sicherung des Wasserflächenangebotes im Hallenbadbereich. Da es gerade bei Flachwasserbecken (Wassertiefe bis 1,35 m) ein großes Defizit gibt, plant die SBL die Erweiterung der Schwimmhalle Mitte um einen Anbau mit Flachwasserbecken bis 2017. Längerfristig ist der Neubau einer Schwimmhalle in Leipzig der notwendige Weg der Entwicklung der Bevölkerung und dem steigenden Interesse am Schwimmen Rechnung zu tragen. Ziel der SBL ist es, bis 2020 den Neubau einer Schwimmhalle in die Wege zu leiten. Da Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Schwimmhallen sehr kostenintensiv sind, sind neben dem Ziel der Erweiterung des Wasserflächenangebotes zunächst die wirtschaftlichen Prämissen für die Durchführbarkeit eines Schwimmhallenneubaus im Vorfeld sehr genau zu prüfen. Anlage: - Besucherentwicklung SBL 2005 bis 2013 Seite 5/6