Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011441.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00471/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Sport
06.01.2015
Vorberatung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
06.01.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
21.01.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien
verbessern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
x Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag: Ablehnung
Begründung
Die Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Kommunale
Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL). Diese ist mit 74,65 % wiederum über die Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) ein Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig.
Die betreibt derzeit acht Hallen- und fünf Freibäder.
Die Gestaltung und Festlegung der Öffnungszeiten, Belegungspläne und Nutzergruppen obliegt
grundsätzlich der Geschäftsführung der SBL.
Neben den acht Schwimmhallen der SBL gibt es in Leipzig zwei weitere große Hallenbäder.
Die Schwimmhalle der Universität Leipzig in der Mainzer Straße verfügt über ein 50 Meter
Sportbecken, ein Sprungbecken mit diversen Sprunganlagen und ein Flachwasserbecken mit einer
Gesamtwasserfläche von ca. 1.400 m². Die Universitätsschwimmhalle steht einer öffentlichen
Nutzung nicht und dem Vereinssport nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
Die Sachsentherme in Paunsdorf ist ein privat betriebenes Erlebnis-/Spaßbad und bietet neben
diversen Rutschen und Erlebnisbecken ein 25 m-Sportbecken (4 Bahnen) mit einem Sprungturm (1
m und 3 m).
Die Gesamtwasserfläche beträgt ca. 1.150 m². Die Sachsentherme steht täglich von 10.00 bis 23.00
Uhr zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung.
Die SBL betreibt folgende Schwimmhallen:
- Sport- und Freizeitbad „Grünauer Welle“
- Sportbad an der Elster
- Schwimmhalle Mitte
(Typ Anklam)
- Schwimmhalle Nord
(Typ Anklam)
- Schwimmhalle Süd
(Typ Anklam)
- Schwimmhalle Südost (Typ Anklam)
- Schwimmhalle Nordost (Typ Anklam)
- Schwimmhalle West
(Typ Anklam)
Wasserfläche
688,0 m²
Wasserfläche 1.242,0 m²
Wasserfläche
312,5 m²
Wasserfläche
312,5 m²
Wasserfläche
312,5 m²
Wasserfläche
312,5 m²
Wasserfläche
312,5 m²
Wasserfläche
312,5 m²
Entsprechend dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV) zwischen der SBL und der Stadt
Leipzig sichert die SBL mit den genannten Bädern den obligatorischen Schulschwimmunterricht, den
öffentlichen Badebetrieb und den Vereinsschwimmsport (Training, Wettkämpfe) ab.
Darüber hinaus ist die SBL verpflichtet, die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern. Hierzu bietet
die SBL eine Vielzahl von Kursen für Kinder und Erwachsene an, die von Jedermann gebucht
werden können. Zudem stellt die SBL Wasserflächen für Physiotherapien und
Gesundheitseinrichtungen bereit.
Das Angebot, das die SBL für die genannten Nutzergruppen vorzuhalten hat, ist im BLFV wie folgt
geregelt:
BLFV
Ist 2014/15
- Vereinsschwimmen
1.500
2.009
- Schulschwimmen
875
907
- öffentliches Schwimmen
1.500
1.927
(Alle Angaben in Bahnstunden (25 m-Bahn) pro Woche.)
Die SBL erfüllt ihre Vertragspflichten aus dem BLFV vollumfänglich.
Die SBL hat seit ihrer Gründung vor 10 Jahren ca. 20 Mio. € in Neubau und Sanierung ihrer Bäder
investiert. Dadurch ist es gelungen, die Zahl der Badegäste in den Schwimmhallen von 803.949
(2005) um 188.447 auf 992.396 (2013) deutlich zu erhöhen.
In der Grafik (Anlage) wird die Entwicklung der Besucher der Schwimmhallen der SBL nach
Nutzergruppen von 2005 bis 2013 dargestellt.
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Stellungnahme zu den einzelnen Beschlusspunkten des Antrages
zu 1. Nachstehend werden die Auswirkungen der vorgeschlagenen Veränderungen der
Schwimmhallenöffnungszeiten aus Sicht der SBL dargestellt.
Durch die geforderten zusätzlichen der Öffnungszeiten für öffentliches Baden in den
Schwimmhallen vor 09.00 Uhr ist hauptsächlich der Schulschwimmunterricht betroffen. Hier ist
davon auszugehen, dass ca. 136 Bahnstunden pro Woche dem Schulschwimmunterricht fehlen
werden.
D. h., dass für etwa 1.000 Schüler und Schülerinnen der Schwimmunterricht ausfällt bzw.
in andere Tageszeiten verlegt werden muss. Dies ist ohne detaillierte Abstimmung mit der
Sächsischen Bildungsagentur Leipzig, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und den
einzelnen Schulen nicht möglich. Außerdem würden Nutzer, die jetzt Vormittags- und
Mittagsstunden in den Schwimmhallen nutzen (Aktive Senioren, Feuerwehr, Polizei,
Physiotherapien) ersatzlos verdrängt.
Die SBL könnte ihre Verpflichtungen aus dem BLFV zur Absicherung des
Schulschwimmunterrichts nicht mehr erfüllen.
Durch die weiteren Veränderungen der Öffnungszeiten ab 17.00 Uhr fallen ca. 145
Bahnstunden pro Woche für den Vereinsschwimmsport ersatzlos weg. Hiervon sind allein ca. 30
Schwimmvereine mit insgesamt über 6.000 Mitgliedern betroffen, insbesondere trifft es große
und traditionsreiche Vereine, so z. B. den SSV Leutzsch e.V., den Postschwimmverein e.V., den
SC DHfK e.V. oder den SV Handwerk e.V.
Wettkämpfe können nur noch in sehr begrenztem Umfang stattfinden.
Obwohl die SBL in den vergangenen Jahren die Schwimmhalle Mitte und das Sportbad an
der Elster mit erheblichen Aufwendungen wasserballgerecht ausgestattet hat, wird im Zuge
dieser Veränderungen zukünftig kaum noch Wasserballtraining stattfinden können.
Eine derart gravierende Veränderung der seit vielen Jahren etablierten Nutzungszeiten in
den Schwimmhallen der SBL haben u. a. deutliche Auswirkungen auf die Personalstruktur.
So wird beim Schulschwimmunterricht, beim Vereinstraining und auch bei Nutzung durch
weitere Vertragspartner die Wasseraufsicht von Sportlehrern, Übungsleitern oder Trainern
selbst wahrgenommen. Die SBL stellt in dieser Zeit in den Schwimmhallen lediglich einen
einzigen Mitarbeiter für Betriebsaufsicht und Reinigung.
Beim öffentlichen Badebetrieb sind die Wasseraufsicht und die Betreuung der
Kassenbereiche durch die SBL zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere für die
Wasseraufsicht Fachkräfte (z.B. Schwimmmeister, Fachangestellte für Bäderbetriebe)
einzusetzen.
D. h. bei einer deutlichen Ausweitung der Nutzungszeiten für das öffentliche Baden wird
mehr Fachpersonal in den Schwimmhallen benötigt (ca. acht Vollzeitstellen). Dies führt zu
wesentlich höheren Personalkosten.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Badegäste nicht proportional zur Erweiterung
der Nutzungszeiten für das öffentliche Baden steigen wird. Vielmehr ist anzunehmen, dass
sich die bereits gebundenen Badegäste stärker auf die verlängerten Öffnungszeiten verteilen.
Es ist daher damit zu rechnen, dass die Mehreinnahmen durch zusätzlich akquirierte
Badegäste die zusätzlichen Personalkosten nicht annähernd decken. Vielmehr ist zu
befürchten, dass eventuelle Mehreinnahmen die wegfallende Wasserflächenmiete der
bisherigen Nutzer nicht kompensieren werden.
Im Ergebnis wäre die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung im BLFV durch die Stadt
Leipzig deutlich aufzustocken.
Durch eine einschneidende Nutzungsänderung der Schwimmhallen ab 17.00 Uhr ist auch
das umfangreiche und sehr beliebte Kursangebot der SBL drastisch zu reduzieren.
Die SBL bietet eine Vielzahl von Kursen, vom Babyschwimmen über Schwimmlernkurse bis
zur Wassergymnastik 50+ gibt es für jede Altersgruppe umfangreiche Angebote.
Bei vielen dieser Kurse bestehen bereits heute Wartelisten und durch die genannten
Änderungen der Nutzungszeiten ist zu befürchten, dass die meisten Kurse zukünftig nicht
mehr angeboten werden können. Da die Kurse einen erheblichen Anteil an den Einnahmen
der SBL ausmachen (ca. 250 T€/a), werden auch hier eigene Umsatzerlöse wegfallen und
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durch eine Erhöhung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung ausgeglichen werden
müssen.
In Folge kann die SBL ihrem Auftrag zur öffentlichen Gesundheitspflege entsprechend BLFV
nur noch sehr eingeschränkt nachkommen.
zu 2. Sechs der acht Schwimmhallen der SBL sind Schwimmhallen vom Typ „Anklam“ mit einem
25 m-Becken mit 5 Bahnen und einer durchgehenden Wassertiefe von 1,80 m.
Diese über 40 Jahre alten Schwimmhallen sind auf Grund ihrer Größe und der Gestaltung
der Umkleide- und Sanitärbereiche für die vorgeschlagene Mischnutzung völlig ungeeignet.
Gerade beim Schulschwimmen und beim „Kindertraining“ könnte die Sicherheit der Kinder
nicht mehr gewährleistet werden. Eine fundierte Schwimmausbildung ist durch die
Beeinflussung anderer Badegäste in den relativ kleinen Becken nicht möglich.
In den Jahren 2004 bis 2007 gab es im Sport- und Freizeitbad „Grünauer Welle“ auf Grund
der Sanierung anderer Schwimmhallen eine temporäre Mischnutzung im 25 m-Becken
(sechs Bahnen). Hier gab es erhebliche Probleme zwischen den öffentlichen Badegästen
und den Vereinsnutzern.
So kam es immer wieder zu verbalen Angriffen zwischen den Nutzergruppen, die nur schwer
durch Mitarbeiter der SBL zu schlichten waren.
Die SBL hat daraufhin die Nutzungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb in der „Grünauer
Welle“ erweitert und die Vereinsnutzer gekürzt bzw. in andere Schwimmhallen (z. B.
Sportbad an der Elster) verlagert.
Aktuell gibt es eine Mischnutzung in der weniger genutzten Zeit freitags von 12 bis 15 Uhr im
Sportbad an der Elster. Eine Ausweitung dieser Mischnutzung, insbesondere auf Zeiten ab
17.00 Uhr führt aber auch im Sportbad an der Elster zu Problemen. So müssen Vereinszeiten
und auch Kursangebote ersatzlos gestrichen werden. Dies führt wiederum zu den unter
Punkt 1 genannten Verwerfungen.
Aus diesen Gründen wird eine Erweiterung der Mischnutzung durch die SBL abgelehnt.
zu 3.
Die kritisierten „uneinheitlichen Öffnungszeiten“ sind erforderlich um einerseits alle
Interessengruppen berücksichtigen zu können und andererseits um zu gewährleisten, dass
täglich morgens, nachmittags und abends ein Schwimmhallenangebot für den öffentlichen
Badegast zur Verfügung steht.
Zur besseren Orientierung für unsere Badegäste gibt es übersichtlich gestaltete Flyer, denen
man die Öffnungszeiten der Bäder entnehmen kann. Weiterhin stehen entsprechende
Informationen auf der Homepage der SBL zur Verfügung.
zu 4. Kommunikation und Marketing der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL)
Bei Kommunikation und Marketing arbeitet die SBL eng mit dem Bereich Kommunikation der
KWL zusammen. Nachstehend werden die Schwerpunkte und Aktivitäten der SBL bei
Kommunikation und Marketing kurz dargestellt:
Ziele der Öffentlichkeitsarbeit der SBL sind
die weitere Imageverbesserung,
die Bekanntmachung neuer Angebote,
die Bindung der Stammbadegäste und
die Gewinnung neuer Badegäste.
Hierzu gibt es folgende regelmäßige Aktivitäten und Aktionen:
Pressegespräche zum Start in die Freibadsaison (Mai) und Schwimmhallensaison
(September) in ausgewählten Bädern.
Flyer, Plakate und Infoblätter zu Preisen, Öffnungszeiten, Angeboten (z.B. Kurse) und
Veranstaltungen.
Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen (z.B. Sportbäder Cup, Schreberspiele).
Internetauftritt mit aktuellen Informationen und Angeboten.
Weiterhin gibt es Sonderaktionen und Veranstaltungen:
Events mit Partnern (z.B. MDR-Triathlon, Jazz am Pool, Nike-Tour).
Zusätzliche Angebote und Kurse (z.B. Intensiv-Schwimmkurse in den Ferien)
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Bade- und Poolpartys (z.B. Kinderfest im Sommerbad).
Sportveranstaltungen und Wettkämpfe gemeinsam mit dem Schwimmsport
(z.B. Stundenschwimmen) sowie Aktionen zum Jubiläum „10 Jahre Sportbäder
Leipzig“.
Die genannten Aktivitäten haben das Image und die öffentliche Wahrnehmung der Leipziger Bäder
spürbar verbessert.
Bei der im Antrag vorgeschlagenen, tiefgreifenden Änderung der etablierten Nutzung der
Schwimmhallen der SBL ist eine geänderte Kommunikationsstrategie erforderlich. Hierbei kann es
nicht nur um Bewerbung der geänderten Nutzungszeiten gehen, es ist insbesondere eine Erklärung
dieser Änderungen erforderlich.
Fazit
Durch den Anstieg der Einwohnerzahl und durch zunehmendes Gesundheits- und Sportbewusstsein
der Leipziger und Leipzigerinnen ist das Interesse am Schwimmen und an weiteren Angeboten in
den Schwimmhallen der SBL stark gestiegen.
Dies zeigt sich eindrucksvoll an Hand der Entwicklung der Zahl der Badegäste in den
Schwimmhallen (siehe Punkt 1.).
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist es nicht zielführend einzelne Nutzergruppen
gegeneinander auszuspielen (öffentliches Schwimmen vs. Schul- und Vereinsnutzung).
Es sind vielmehr andere Wege zu suchen, um allen Schwimmhallennutzern gerecht zu werden.
Die SBL erarbeitet derzeit eine Konzeption zur Erweiterung und Sicherung des
Wasserflächenangebotes im Hallenbadbereich.
Da es gerade bei Flachwasserbecken (Wassertiefe bis 1,35 m) ein großes Defizit gibt, plant die SBL
die Erweiterung der Schwimmhalle Mitte um einen Anbau mit Flachwasserbecken bis 2017.
Längerfristig ist der Neubau einer Schwimmhalle in Leipzig der notwendige Weg der Entwicklung der
Bevölkerung und dem steigenden Interesse am Schwimmen Rechnung zu tragen.
Ziel der SBL ist es, bis 2020 den Neubau einer Schwimmhalle in die Wege zu leiten.
Da Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Schwimmhallen sehr kostenintensiv sind, sind neben
dem Ziel der Erweiterung des Wasserflächenangebotes zunächst die wirtschaftlichen Prämissen für
die Durchführbarkeit eines Schwimmhallenneubaus im Vorfeld sehr genau zu prüfen.
Anlage:
- Besucherentwicklung SBL 2005 bis 2013
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