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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011389.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
23.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00532/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.12.2014 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.12.2014 Vorberatung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Zentraler Fernbusbahnhof – Durchführung eines Workshops und Erarbeitung einer Beschlussvorlage Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung x x Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung (Punkte 1, 2, 3, 5) Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag (Punkt 4) Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Seite 1/4 Ein Workshop zum Thema Fernbusbahnhof, d. h. die Punkte 1, 2, 3 und 5 des Antrages, werden aus folgenden Gründen abgelehnt: Grundsätzlich sind laut dem maßgeblichen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Betreiber von Fernbuslinien gefordert, Haltepunkte zu errichten und auszugestalten, da auch Fernbusse als öffentliche (Fern)verkehrsmittel gelten. Die Stadt Leipzig ist weder Aufgabenträger des Fernbusverkehrs noch für die Genehmigung der Linien zuständig. Da jedoch fast alle Fernbusunternehmen unter erheblichem Kostendruck agieren, engagieren sich in der Regel nur sehr wenige Unternehmen für die Haltestellen und deren Ausstattung in den Kommunen. Um jedoch den Leipziger Hauptbahnhof als verkehrliche Drehscheibe Mitteldeutschlands zu erhalten und zu stärken, befindet sich die Stadt Leipzig seit geraumer Zeit in Gesprächen mit der Deutschen Bahn sowie mit anderen Flächeneigentümern, um die mögliche Entwicklung eines Fernbusbahnhofes, vorzugsweise am Hauptbahnhof, voranzubringen. Die derzeit einzig erfolgversprechende Variante ist die Absicht eines Investors ein Hotel auf einer Fläche an der Ostseite des Hauptbahnhofes zu errichten. In einer Ebene 0 bestünde die Möglichkeit, etwa 15 Bussteige zum Ein- und Ausstieg von Fahrgästen für Fern- und Reisebusse mit entsprechender Infrastruktur für den Reisendenbedarf und Fahrgastinformation vorzusehen. Etwas abgelegener davon könnte zudem eine zusätzliche Abstellfläche für die Fern- und Reisebusse in Form eines Busparkplatzes geschaffen werden, welche zum Abstellen bei längeren Pausen- und Ruhezeiten benötigt werden. Seitens der Stadt Leipzig wird diese Projektidee grundsätzlich unterstützt. Da allerdings nach wie vor Abstimmungen mit dem Investor stattfinden und unter Umständen konkurrierende Vorhaben betroffen sind, ist eine Erörterung bzw. Diskussion der verschiedenen Planungs- und Investitionsansätze in einem Workshopverfahren nicht zielführend. Der Projektentwickler wäre jedoch bereit, sein Vorhaben im Dezember im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau näher vorzustellen. Bezugnehmend auf diesen zeitlichen Ablauf sowie vor dem Hintergrund der bereits genannten notwendigen Abstimmungen, wird die im Antrag vorgeschlagene Zeitschiene, den Stadtrat bis zum 15.02.2015 mittels einer Informationsvorlage zu informieren bzw. einen neuen Busbahnhof bis zum 01.05.2016 in Betrieb zu nehmen, als nicht realistisch eingeschätzt. Vielmehr sollte nach der Vorstellung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und dem Abschluss weiterer Verhandlungen, wenn eine endgültige Umsetzung absehbar ist, eine Zeitplanung vorgenommen werden. Darauf hingewiesen werden muss zudem, dass im Doppelhaushalt der Stadt Leipzig für die Jahre 2015 und 2016 keinerlei finanzielle Mittel für die Entwicklung eines neuen Fernbusbahnhofes vorgesehen sind. Für den Punkt 4 des Antrages (Ausstattung und Ablauf an der derzeitigen Fernbushaltestelle in der Goethestraße) wird ein Alternativvorschlag mit folgender Begründung unterbreitet: Grundsätzlich ist es bei der aktuellen Situation und mit der Anzahl an Verkehrsunternehmen, welche die Goethestraße anfahren, nicht möglich, einzelnen Anbietern bzw. Fahrten explizit eine Halteposition zuzuweisen. Die Unternehmen müssen ihre Fahrplanaushänge in den Informationskästen des Fahrgastunterstandes platzieren. Hierfür gelten zudem bestimmte Vorschriften für die Aushänge (bezüglich der Größe, Werbung etc.). Für jedes Unternehmen besteht die Möglichkeit, einen Schlüssel für die Informationskästen im Fahrgastunterstand zu erwerben. Die entsprechende Information Seite 2/4 erhalten alle Fernbusunternehmen im Zuge des Genehmigungsverfahrens mit der Stellungnahme der Stadt Leipzig. Bezugnehmend auf die Sitz- und Unterstellmöglichkeiten an der Haltestelle ist der Stadt Leipzig bekannt, dass die derzeitige Ausstattung nur unzureichend ist. Da für das kommende Jahr eine Umgestaltung des an die Fernbushaltestelle angrenzenden Parks am „Schwanenteich“ geplant ist, wird derzeit nach einer Möglichkeit gesucht, ob eine Wartefläche für Fernbusreisende mit der Schaffung einer Fläche mit Aufenthaltsqualität im Park verbunden werden kann. Zudem wird derzeit die Möglichkeit einer Umgestaltung der Straßenaufteilung im oberen Bereich der Goethestraße geprüft. Zur Steigerung der Sicherheit für die Fernbusfahrgäste ist bspw. die Freigabe des bislang als Sperrfläche markierten Gleisbereiches für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und eine Fläche zum sicheren Be- und Entladen der Fernbusse, die ihre Gepäckklappen in Fahrbahnrichtung haben, denkbar. Die daraus resultierenden Konsequenzen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden derzeit noch geprüft sowie bewertet und können daher noch nicht abgeschätzt werden. Seite 3/4