Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011389.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
23.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00532/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.12.2014
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.12.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Zentraler Fernbusbahnhof – Durchführung eines Workshops und Erarbeitung einer
Beschlussvorlage
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
x
x Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung (Punkte 1, 2, 3, 5)
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag (Punkt 4)
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Seite 1/4
Ein Workshop zum Thema Fernbusbahnhof, d. h. die Punkte 1, 2, 3 und 5 des
Antrages, werden aus folgenden Gründen abgelehnt:
Grundsätzlich sind laut dem maßgeblichen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die
Betreiber von Fernbuslinien gefordert, Haltepunkte zu errichten und auszugestalten, da
auch Fernbusse als öffentliche (Fern)verkehrsmittel gelten. Die Stadt Leipzig ist weder
Aufgabenträger des Fernbusverkehrs noch für die Genehmigung der Linien zuständig. Da
jedoch fast alle Fernbusunternehmen unter erheblichem Kostendruck agieren, engagieren
sich in der Regel nur sehr wenige Unternehmen für die Haltestellen und deren Ausstattung
in den Kommunen.
Um jedoch den Leipziger Hauptbahnhof als verkehrliche Drehscheibe Mitteldeutschlands zu
erhalten und zu stärken, befindet sich die Stadt Leipzig seit geraumer Zeit in Gesprächen
mit der Deutschen Bahn sowie mit anderen Flächeneigentümern, um die mögliche
Entwicklung eines Fernbusbahnhofes, vorzugsweise am Hauptbahnhof, voranzubringen.
Die derzeit einzig erfolgversprechende Variante ist die Absicht eines Investors ein Hotel auf
einer Fläche an der Ostseite des Hauptbahnhofes zu errichten. In einer Ebene 0 bestünde
die Möglichkeit, etwa 15 Bussteige zum Ein- und Ausstieg von Fahrgästen für Fern- und
Reisebusse mit entsprechender Infrastruktur für den Reisendenbedarf und
Fahrgastinformation vorzusehen. Etwas abgelegener davon könnte zudem eine zusätzliche
Abstellfläche für die Fern- und Reisebusse in Form eines Busparkplatzes geschaffen
werden, welche zum Abstellen bei längeren Pausen- und Ruhezeiten benötigt werden.
Seitens der Stadt Leipzig wird diese Projektidee grundsätzlich unterstützt.
Da allerdings nach wie vor Abstimmungen mit dem Investor stattfinden und unter
Umständen konkurrierende Vorhaben betroffen sind, ist eine Erörterung bzw. Diskussion
der verschiedenen Planungs- und Investitionsansätze in einem Workshopverfahren nicht
zielführend.
Der Projektentwickler wäre jedoch bereit, sein Vorhaben im Dezember im Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau näher vorzustellen.
Bezugnehmend auf diesen zeitlichen Ablauf sowie vor dem Hintergrund der bereits
genannten notwendigen Abstimmungen, wird die im Antrag vorgeschlagene Zeitschiene,
den Stadtrat bis zum 15.02.2015 mittels einer Informationsvorlage zu informieren bzw. einen
neuen Busbahnhof bis zum 01.05.2016 in Betrieb zu nehmen, als nicht realistisch
eingeschätzt. Vielmehr sollte nach der Vorstellung im Fachausschuss Stadtentwicklung und
Bau und dem Abschluss weiterer Verhandlungen, wenn eine endgültige Umsetzung
absehbar ist, eine Zeitplanung vorgenommen werden.
Darauf hingewiesen werden muss zudem, dass im Doppelhaushalt der Stadt Leipzig für die
Jahre 2015 und 2016 keinerlei finanzielle Mittel für die Entwicklung eines neuen
Fernbusbahnhofes vorgesehen sind.
Für den Punkt 4 des Antrages (Ausstattung und Ablauf an der derzeitigen
Fernbushaltestelle in der Goethestraße) wird ein Alternativvorschlag mit folgender
Begründung unterbreitet:
Grundsätzlich ist es bei der aktuellen Situation und mit der Anzahl an
Verkehrsunternehmen, welche die Goethestraße anfahren, nicht möglich, einzelnen
Anbietern bzw. Fahrten explizit eine Halteposition zuzuweisen. Die Unternehmen müssen
ihre Fahrplanaushänge in den Informationskästen des Fahrgastunterstandes platzieren.
Hierfür gelten zudem bestimmte Vorschriften für die Aushänge (bezüglich der Größe,
Werbung etc.). Für jedes Unternehmen besteht die Möglichkeit, einen Schlüssel für die
Informationskästen im Fahrgastunterstand zu erwerben. Die entsprechende Information
Seite 2/4
erhalten alle Fernbusunternehmen im Zuge des Genehmigungsverfahrens mit der
Stellungnahme der Stadt Leipzig.
Bezugnehmend auf die Sitz- und Unterstellmöglichkeiten an der Haltestelle ist der Stadt
Leipzig bekannt, dass die derzeitige Ausstattung nur unzureichend ist. Da für das
kommende Jahr eine Umgestaltung des an die Fernbushaltestelle angrenzenden Parks am
„Schwanenteich“ geplant ist, wird derzeit nach einer Möglichkeit gesucht, ob eine
Wartefläche für Fernbusreisende mit der Schaffung einer Fläche mit Aufenthaltsqualität im
Park verbunden werden kann.
Zudem wird derzeit die Möglichkeit einer Umgestaltung der Straßenaufteilung im oberen
Bereich der Goethestraße geprüft. Zur Steigerung der Sicherheit für die Fernbusfahrgäste
ist bspw. die Freigabe des bislang als Sperrfläche markierten Gleisbereiches für den
motorisierten Individualverkehr (MIV) und eine Fläche zum sicheren Be- und Entladen der
Fernbusse, die ihre Gepäckklappen in Fahrbahnrichtung haben, denkbar. Die daraus
resultierenden Konsequenzen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden
derzeit noch geprüft sowie bewertet und können daher noch nicht abgeschätzt werden.
Seite 3/4