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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011734.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:40

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00766/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 10.12.2014 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von FDP-Fraktion Betreff Auswirkungen des Mindestlohns durch Inanspruchnahme von externen Dienstleistern Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Ab dem 01. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Hierzu fragen wir: 1. Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn auf den Haushalt der Stadt Leipzig bei der Inanspruchnahme von externen Dienstleistern (z.B. Hausmeister, Gebäudereiniger, Gastronomie, Wachschutz, etc.) in allen Ämtern und kommunalen Einrichtungen? 2. Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn in kommunalen Einrichtungen auf die Beiträge von Bürgern (z.B. Elternbeiträge für Kita- und Schulspeisung, etc.)? Anlagen: Seite 1/3