Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011734.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00766/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
10.12.2014
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
FDP-Fraktion
Betreff
Auswirkungen des Mindestlohns durch Inanspruchnahme von externen
Dienstleistern
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Ab dem 01. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.
Hierzu fragen wir:
1.
Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn auf den Haushalt der Stadt Leipzig
bei der Inanspruchnahme von externen Dienstleistern (z.B. Hausmeister, Gebäudereiniger,
Gastronomie, Wachschutz, etc.) in allen Ämtern und kommunalen Einrichtungen?
2.
Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn in kommunalen Einrichtungen auf die
Beiträge von Bürgern (z.B. Elternbeiträge für Kita- und Schulspeisung, etc.)?
Anlagen:
Seite 1/3