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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010776.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
30.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00537/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 25.11.2014 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Zur Klärung der Übertragbarkeit bestehender Strategieansätze verschiedener deutscher Städte zur Thematik der sozialgerechten Bodenordnung im Zusammenhang mit der Durchführung von Bebauungsplanverfahren auf die Stadt Leipzig wird im 2. Quartal 2015 eine Stadtwerkstatt durchgeführt. 2. In Auswertung der Ergebnisse der Stadtwerkstatt erstellt die Stadtverwaltung bis zum 30. September 2015 einen Verfahrensvorschlag. Sachverhalt: Die Verwaltung unterstützt den Ansatz, dass in einer wachsenden Stadt bei der Schaffung von Baurecht durch die Aufstellung von Bebauungsplänen ein Teil des Planungsmehrwertes zur Seite 1/4 Mitfinanzierung der erforderlichen sozialen Infrastruktur eingesetzt wird. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einführung eines derartigen Regelwerkes vielfältige rechtliche und administrative Fragen aufwirft. In verschiedenen deutschen Städten - neben München z. B. auch Köln, Frankfurt, Hannover, Berlin und Potsdam - gibt es unterschiedlichste Ansätze zur Umsetzung einer derartigen Strategie. Um zu prüfen, welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit dieser Verfahren auf Leipzig bestehen, soll im Rahmen einer Stadtwerkstatt (geschätzte Kosten: 5.000 €) ein Erfahrungsaustausch u. a. mit anderen deutschen Städten erfolgen, der eine Auseinandersetzung zu folgenden Themen ermöglicht: inhaltliche Zielsetzungen, Verwaltungsaufwand und Personal, zeitliche Aspekte, weitere Kosten (z. B. für externe Beratung), rechtliche Rahmenbedingungen, Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze sowie Einschätzung möglicher wirtschaftlicher Erträge. In Auswertung der Ergebnisse der Stadtwerkstatt erstellt die Stadtverwaltung dann bis zum 30. September 2015 einen Verfahrensvorschlag, der die besonderen Spezifika Leipzigs berücksichtigt. Seite 2/4