Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010776.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
30.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00537/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
25.11.2014
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Zur Klärung der Übertragbarkeit bestehender Strategieansätze verschiedener deutscher Städte
zur Thematik der sozialgerechten Bodenordnung im Zusammenhang mit der Durchführung von
Bebauungsplanverfahren auf die Stadt Leipzig wird im 2. Quartal 2015 eine Stadtwerkstatt
durchgeführt.
2. In Auswertung der Ergebnisse der Stadtwerkstatt erstellt die Stadtverwaltung bis zum 30.
September 2015 einen Verfahrensvorschlag.
Sachverhalt:
Die Verwaltung unterstützt den Ansatz, dass in einer wachsenden Stadt bei der Schaffung von
Baurecht durch die Aufstellung von Bebauungsplänen ein Teil des Planungsmehrwertes zur
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Mitfinanzierung der erforderlichen sozialen Infrastruktur eingesetzt wird. Es ist jedoch zu
berücksichtigen, dass die Einführung eines derartigen Regelwerkes vielfältige rechtliche und
administrative Fragen aufwirft.
In verschiedenen deutschen Städten - neben München z. B. auch Köln, Frankfurt, Hannover, Berlin
und Potsdam - gibt es unterschiedlichste Ansätze zur Umsetzung einer derartigen Strategie. Um zu
prüfen, welche Möglichkeiten der Übertragbarkeit dieser Verfahren auf Leipzig bestehen, soll im
Rahmen einer Stadtwerkstatt (geschätzte Kosten: 5.000 €) ein Erfahrungsaustausch u. a. mit
anderen deutschen Städten erfolgen, der eine Auseinandersetzung zu folgenden Themen
ermöglicht: inhaltliche Zielsetzungen, Verwaltungsaufwand und Personal, zeitliche Aspekte, weitere
Kosten (z. B. für externe Beratung), rechtliche Rahmenbedingungen, Einhaltung der
Gleichbehandlungsgrundsätze sowie Einschätzung möglicher wirtschaftlicher Erträge.
In Auswertung der Ergebnisse der Stadtwerkstatt erstellt die Stadtverwaltung dann bis zum 30.
September 2015 einen Verfahrensvorschlag, der die besonderen Spezifika Leipzigs berücksichtigt.
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