Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010773.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
05.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. DS-00659/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
25.11.2014
Information zur Kenntnis
Jugendhilfeausschuss
05.01.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
15.01.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Kinder- und Jugendreport 2013
Der Kinder- und Jugendreport 2013 wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Kinder- und Jugendreport 2013
Kinder- und Jugendreport 2013
3/2014
Neu im Report aufgenommen wurden schulbezogene Angebote und Leistungen
wie Ganztagesangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum,
Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der
Schul- und Anmeldepflichtüberwachung.
.
Kinder- und Jugendhilfereport 2013
Der „Kinder- und Jugendreport 2013“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren
organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde
bereits zum 13. Mal erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2013
auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder.
3/14
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport 2013
Herausgeber: Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend, Familie und Bildung
1. Auflage 2014
Verantwortlich: Dr. Nicolas Tsapos
Redaktion: Martin Gransow
Titelfoto: www.helenesouza.com/pixelio.de
Umschlag, Layout und Satz: Martin Gransow
Verlag: Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Druck: Stadt Leipzig/Zentrale Vervielfältigung
Fotos und Abbildungen: Stadt Leipzig
Redaktionsschluß: Juli 2014
Anschrift: Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Naumburger Str. 26 – 04229 Leipzig
Telefon: 0341 1234641 – Fax: 0341 1234484
E-Mail: jugend-familie-bildung@leipzig.de
Internet: www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales
Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
9
1.
Zusammenfassung
11
1.1
Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung
12
1.2
Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick
15
2.
Familienpolitik
17
3.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
21
3.1
Angebote in Kindertagesstätten einschließlich Horte
23
3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft
24
3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten
26
3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt
27
3.1.4
28
Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten
3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen
29
3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt
30
3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder
31
3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
32
3.2
33
Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege
3.2.1 Belegung in der Tagespflege
33
3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege
34
3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege
35
4.
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
37
4.1
Hilfen zur Erziehung
39
4.1.1 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen
40
4.1.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
42
4.1.3 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
43
4.1.4 Stationäre Hilfen zur Erziehung
44
4.1.5 Pflegestellen
45
4.2
47
Inobhutnahmen
4.2.1 Belegungstage und Auslastung
48
4.2.2 Entwicklung
49
4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
50
4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen
51
4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik
52
3
Inhaltsverzeichnis
4
4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen
52
4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen
53
4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung
54
4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme
55
5.
Kinder- und Jugendförderung
58
5.1
Jugendarbeit § 11 SGB VIII
60
5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs
60
5.1.2 Jugendbildungsmaßnahmen
68
5.1.3 Jugendmedienarbeit
70
5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit
72
5.1.5 Geschlechtsspezifische Jugendarbeit
74
5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit
76
5.1.7 Spielmobile
78
5.1.8 Ferienfreizeiten
80
5.1.9 Ferienpass
84
5.1.10 Internationale Jugendarbeit
89
5.2
92
Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII
5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit
93
5.2.2 Förderung Jugendverbände
93
5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
94
5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V.
95
5.3
99
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII
5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
100
5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
109
5.3.3 Schulsozialarbeit
120
5.4
Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII
130
5.5
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention
135
5.6
Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII
138
5.6.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig
139
5.6.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo)
143
5.6.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)
147
6.
Beratungsangebote
151
6.1
Erziehungs- und Familienberatung
153
6.1.1 Hilfeentwicklung in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen
154
6.1.2 Beratungskontakte in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen
155
6.1.3 Kontaktaufnahme zu den Erziehungs- und Familienberatungsstellen
156
Inhaltsverzeichnis
6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger
157
6.1.5
Geschlecht der Hilfeempfänger
158
6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger
159
6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger
160
6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn
161
6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung
162
6.1.10 Methodisches Vorgehen
164
6.2
166
Jugendberatung
6.2.1 Entwicklung der Hilfen in den Jugendberatungsstellen
167
6.2.2 Beratungskontakte der Jugendberatungsstellen
168
6.2.3 Kontaktaufnahme zu Jugendberatungsstellen
169
6.2.4 Altersgruppen der Klienten
170
6.2.5 Geschlecht der Hilfeempfänger
171
6.2.6 Migrationshintergrund von Hilfeempfängern
172
6.2.7 Gründe für die Hilfegewährung
173
6.2.8 Wohnort der Hilfeempfänger
174
6.2.9 Methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen
175
6.3
176
Kinder- und Jugendtelefon
6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche
177
6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
178
6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
179
6.3.4. Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
179
6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
181
7.
Hoheitliche Jugendhilfe: Kindschaftsrecht, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
183
7.1
Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und
Geltendmachung von Unterhalt
185
7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen
186
7.1.2 Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter
187
7.1.3 Beurkundungen
188
7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften
189
7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
190
7.2
192
Unterhaltsvorschuss
7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss
193
7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote
194
7.3
196
Adoption
7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber
197
7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung
198
5
Inhaltsverzeichnis
6
7.3.3 Abgeschlossene Adoptionen
199
7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
200
7.4
201
Pflegekinderwesen
7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen
201
7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD
202
7.4.3 Pflegeverhältnisse
203
7.5
205
Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften
7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften
206
7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften
208
7.5 3 Reform des Vormundschaftsrechts
209
7.6
210
Jugendgerichtshilfe
7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen
211
7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken
212
7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht
213
7.7
214
Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
215
7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
216
7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
218
8.
Allgemeiner Sozialer Dienst
219
8.1
Kennzahlenvergleich „Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“
für alle ASD‘s im Jahresvergleich
222
8.2
Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken
224
8.3
Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
225
8.4
Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
226
8.5
Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken
227
8.6
Weitere Leistungen des ASD
228
9.
Schulbezogene Angebote
229
9.1
Ganztagsangebote
231
9.2
Schulbibliotheken
235
9.2.1 Medienbestand
237
9.2.2 Entleihungen
238
9.2.3 Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek
239
9.3
Schola Cantorum Leipzig
242
9.4
Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte Leipzig
246
9.5
Schulbiologiezentrum Leipzig
251
Inhaltsverzeichnis
9.6
Medienpädagogisches Zentrum
255
9.7
Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung
258
9.7.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht
258
9.7.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung
258
9.7.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule
260
9.7.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig
261
9.7.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht
261
9.7.6 Ruhen der Schulpflicht
261
Anlagen
263
Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
264
Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mir Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
265
Abbildungsverzeichnis
266
Kartenverzeichnis
271
Tabellenverzeichnis
272
7
Inhaltsverzeichnis
8
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
vor Ihnen liegt der aktuelle „Kinder- und Jugendreport“ der Stadt Leipzig mit Daten des Jahres 2013.
Ich lade Sie herzlich ein, sich mit Hilfe dieses Berichtes mit den Entwicklungen und Eckdaten der Kinder
und Jugendhilfe sowie weiterer schulbezogener Angebote in Leipzig vertraut zu machen. Der Kinder- und
Jugendreport 2013 steht selbstverständlich auch zum Download unter www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales
zur Verfügung.
Der Kinder- und Jugendreport wurde in dieser Form des Berichtswesens bereits zum 13. Mal als „REPORT“
erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2013 auch Zeitreihen einzelner
Leistungsfelder und kommt somit dem Erfordernis nach, die Arbeitsweise und Wirkungen der Jugendhilfe
transparent darzustellen. Die Darstellungssystematik der Vorjahre hat sich als Berichterstattung des Amtes
für Jugend, Familie und Bildung bewährt und enthält Analysen, Befunde und Perspektiven ausgewählter
Arbeitsfelder, die auch in diesem Jahr inhaltlich weiterentwickelt wurden.
Neu im Report aufgenommen wurden schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagesangebote,
Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und
auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung.
Als Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung möchte ich mich ganz ausdrücklich bei Beteiligten der
Kinder- und Jugendhilfe in Leipzig bedanken. Nur durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vor Ort, bei den freien und beim kommunalen Träger ist die Wahrnehmung der Vielzahl an Aufgaben
und die Vorhaltung und Durchführung der unterschiedlichsten Angebote möglich. Der vorliegende Bericht ist
ein Ergebnis dieses Engagements. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine anregende und informative
Lektüre.
Leipzig im Oktober 2014
Dr. Nicolas Tsapos
Leiter des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung
9
10
Zusammenfassung
1
1
Zusammenfassung
11
Zusammenfassung
1
1. Zusammenfassung
1.1 Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung
Am 31.12.2013 waren in der Stadt Leipzig beim Amt für Statistik und Wahlen insgesamt 539.378 Einwohner/innen mit Haupt- und Nebenwohnsitz registriert. Der kontinuierliche Einwohnerzuwachs (plus von 10.021
Einwohner/-innen zum Vorjahr) und ein weiterhin hoher Geburtenstand halten in der Stadt Leipzig auch im Jahr
2013 weiter an.
Abbildung 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
70.000
60.000
Einwohner
50.000
2005
Kinder
Jahr
2011
Heranwachsende
Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister
2012
13.719
58.197
63.937
13.085
13.533
59.159
61.527
12.046
59.361
13.651
11.307
2010
Jugendliche
59.181
58.171
15.893
57.377
59.489
21.029
46.379
48.815
2000
10.851
0
18.446
10.000
21.796
20.000
21.689
30.000
50.234
40.000
2013
junge Erwachsene
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
2000
2005
2010
2011
2012
2013
- 0 bis unter 14 Jahren
50.234
46.379
57.377
59.181
61.527
63.937
- 0 bis unter 3 Jahren
10.583
12.249
15.073
15.391
15.965
16.424
- 3 bis unter 7 Jahren
10.891
14.731
17.360
18.046
18.760
19.768
- 7 bis unter 10 Jahren
8.430
9.065
11.356
11.699
12.214
12.683
- 10 bis unter 14 Jahren
20.330
10.334
13.588
14.045
14.588
15.062
21.796
18.446
10.851
11.307
12.046
13.085
21.689
21.029
15.893
13.651
13.533
13.719
48.815
59.489
58.171
59.361
59.159
58.197
518.182
528.156
524.160
529.543
539.378
549.399
Kinder
Jugendliche
- 14 bis unter 18 Jahren
Heranwachsende
- 18 bis unter 21 Jahren
junge Erwachsene
- 21 bis unter 27 Jahren
Einwohner Gesamt
Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister
12
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Zusammenfassung
Gestiegen sind im Jahr 2013 die Altersgruppen von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren um insgesamt 4,0 % (plus
2.346 Kinder) und die Altersgruppe der 14 bis 18-Jährigen um 8,6 % (plus 1.039 Jugendliche).
Bei den Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren ist ein leichter Anstieg um 1,4 % (plus 186
Heranwachsende) zum Vorjahr festzustellen. In der Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 21 bis 27
Jahren ist ein Rückgang um 1,6 % (minus 962 junge Erwachsene) zu verzeichnen.
1
Durch die demographische Entwicklung ist prognostisch wieder ein Ansteigen der Altersgruppen Jugendlicher,
Heranwachsender und junger Erwachsener zu erwarten, was für die weitere Jugendhilfeplanung in
Leistungsbereichen wie z. B. der Kinder- und Jugendarbeit, beraterischen und erzieherischen Hilfen oder auch
Familienbildung von großer Bedeutung ist.
Abbildung 2: Geburtenentwicklung
7.000
6.000
Anzahl
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
4.370
3.757
5.566
1.483
1.432
1.430
1.495
1.468
1.535
1.286
1.268
1.294
1.361
1.331
1.356
1.372
1.417
2011
2012
2013
1.256
1.108
928
5.834
5.602
5.303
1.521
1.140
1.028
1.206
916
885
916
2000
2005
IV. Quartal
2010
Jahr
III. Quartal
II. Quartal
Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister
I. Quartal
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 2: Geburtenentwicklung
2000
2005
2010
2011
2012
2013
I. Quartal
885
916
1.331
1.356
1.372
1.417
II. Quartal
916
1.206
1.286
1.268
1.294
1.361
III. Quartal
1.028
1.140
1.430
1.495
1.468
1.535
IV. Quartal
928
1.108
1.256
1.483
1.432
1.521
3.757
4.370
5.303
5.602
5.566
5.834
Gesamt
Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
In Leipzig kamen seit 1995 jährlich immer mehr Kinder zur Welt. 1995 wurden in Leipzig 2.620 Geborene
registriert, im Jahr 2000 waren es bereits über 3.000 Geburten, im Jahr 2005 über 4.000 Geburten und im Jahr
2010 sogar über 5.000 Geburten. Im Jahr 2013 wurde mit 5.834 Geburten der vorläufige Höchstwert erreicht. Im
Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 4,8 % (plus 268 Geburten).
13
Zusammenfassung
1
14
Dieser Geburtenanstieg ist umso erfreulicher, steht er doch dem allgemeinen Trend zu immer weniger Kindern
in vielen Teilen Deutschlands entgegen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 vom Amt für Statistik und
Wahlen wird von weiter steigenden Geburtenzahlen ausgegangen. Demnach sind offensichtlich vier Gründe für
den Geburtenanstieg verantwortlich:
•
Die Altersjahrgänge der fertilen Frauen sind stark besetzt (Struktureffekt)
•
Es gibt weniger kinderlose Frauen (Verhaltenseffekt)
•
Der Anteil mehrfachgebärender Frauen nimmt zu (Struktur- und Verhaltenseffekt)
•
Die Geschlechterproportion (Anteil Männer zu Frauen) ist ausgeglichen (Struktureffekt)
Zusammenfassung
1.2 Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick
Tabelle 3: Leistungsdaten im Jahresvergleich
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Geburten2
Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesam t 1
davon integrativ betreute behinderte Kinder
- Kinderkrippe
- Kindergarten
- Horte
Freiplätze1
- Kindertagesstätten
- Horte
Ermäßigungen1
- Kindertagesstätten
- Horte
Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesam t 1
Freiplätze1
Ermäßigungen1
HzE & Leistungen §§ 13, 19, 20, 27ff, 40 ges.1
Krankenhilfe § 401
Hilfen für Kinder/Jugendliche 1
- ambulant §§ 20, 27(3), 29, 30, 31, 35, 35a
- teilstationär §§ 32, 35a
- stationär §§ 13, 19, 20, 34, 35, 35a
- Pflegestellen § 33
Hilfen für junge Volljährige § 411
- ambulant
- stationär
- Pflegestellen
SG Straßensozialarbeit-Anzahl der Kontakte 2
3.757
20.546
328
2.995
9.036
8.515
5.107
3.296
1.811
254
205
49
20
2.132
144
1.807
783
101
569
354
181
88
83
10
-
4.370
26.000
600
3.562
12.408
10.030
7.934
5.056
2.878
160
128
32
592
203
10
1.610
91
1.431
529
79
443
380
88
45
31
12
16.251
5.303
32.712
665
4.849
14.207
13.656
8.099
4.737
3.362
201
163
38
2.039
558
48
1.925
135
1.684
687
82
490
425
106
53
39
14
11.139
5.602
33.995
676
4.944
14.847
14.204
9.499
5.971
3.528
246
189
57
2.083
599
42
1.916
128
1.710
714
78
501
417
78
31
33
14
14.716
5.566
35.662
719
5.206
15.529
14.927
9.599
5.935
3.664
237
188
49
2.285
657
47
2.070
144
1.817
732
81
569
435
109
62
31
16
13.074
5.834
37.214
786
5.409
16.093
15.712
9.875
6.054
3.821
272
219
53
2.535
708
61
2.292
161
2.031
822
84
666
459
100
49
32
19
13.136
4,8
4,4
9,3
3,9
3,6
5,3
2,9
2,0
4,3
14,8
16,5
8,2
10,9
7,8
29,8
10,7
11,8
11,8
12,3
3,7
17,0
5,5
-8,3
-21,0
3,2
18,8
0,5
37
4.675
5.787
1.724
4.292
1.869
585
5.353
3.114
790
5.338
4.139
992
5.206
2.223
861
5.096
-46,3
-13,2
-2,1
6,0
6,2
31
29
83
319
182
1.459
12.225
3.990
1.176
1.387
1.221
206
6,3
13,4
59
49
95
330
178
1.219
13.262
4.960
1.953
855
1.877
275
9,7
8,4
28
25
76
298
97
1.135
18.755
1.379
6.611
2.887
591
2.823
310
8.673
9,9
6,4
25
24
61
255
103
1.178
17.436
1.527
5.008
2.135
389
2.231
253
8.856
9,9
6,7
40
14
69
248
148
1.172
16.591
1.925
5.967
2.547
441
2.704
275
8.962
9,7
7,0
31
10
68
255
186
1.182
16.312
1.871
7.327
3.235
497
3.342
253
9.614
-2,1
0,3
-22,5
-28,6
-1,4
2,8
25,7
0,9
-1,7
-2,8
22,8
27,0
12,7
23,6
-8,0
7,3
10,2
Beratung/Begleitung/Vermittlung
Spritzentausch nach Tauschvorgängen
Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1
Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio €2
Rückholquote in Prozent2
ausgesprochene Adoptionen 2
Adoptionsbew erber 1
Kinder in Adoptionspflege1
Amtsvormundschaften § 551
Amtspflegschaften § 551
Beistandschaften/Ergänzungspflegschaften § 551
Rechtsberatung Unterhalt&Abstam m ung 2
Negativbescheinigungen § 58a SGB VIII
Beurkundungen Gesam t 2
- Vater-/Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsbeurkundungen
- Sorgeerklärungen
- Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden
Antragseingänge Eltern- und Erziehungsgeld 2
Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in Mio €2
2
Inobhutnahm en § 42 durch den VKKJ
Neuanm eldungen Beratung § 282
- kommunal
- freie Träger
J u g e n d g e r i c h t s h i l f e § 5 2 (14b.u.21-jähr. S traftäter) 2
Q uelle: A m t für J ugend, F am ilie und B ildung
1
V ergleich
12-13 in %
Fallzahlen nach SGB VIII
ab 4. Quartal 2008
36,6
41,2
43,9
48,4
679
584
638
684
738
698
-5,4
1.841
536
1.305
2.695
2.362
524
1.838
3.364
3.587
632
2.955
2.936
3.683
610
3.073
2.992
3.965
577
3.388
2.529
3.788
581
3.207
2.566
-4,5
0,7
-5,3
1,5
1
K inder- und J ugendrepo rt 2013
2
= S tichtag 31.12.; = G es am taufk o m m en im J ahr
15
Zusammenfassung
Vergleich des Jahres 2012 zum Jahr 2013
1
Geburten
Zunahme um 4,8 % (plus 268 Geburten)
Kindertagesstätten
Zunahme der belegten Plätze in den Kindertagesstätten um 4,4 % (plus 1.552 betreute Kinder)
Zunahme der belegten Plätze in der Kinderkrippe um 3,9 % (plus 203 betreute Kinder), im Kindergarten um
3,6 % (plus 564 betreute Kinder) und in Horten um 5,3 % (plus 785 betreute Kinder)
Zunahme bewilligter Freiplätze für Kindertagesstätten/Horte um 2,9 % (plus 276 Freiplätze)
Tagespflege
Zunahme der belegten Plätze im Betreuungsangebot der Tagespflege um 10,9 % (plus 250 betreute Kinder)
Zunahme bewilligter Freiplätze für Tagespflege um 7,8 % (plus 51 Freiplätze)
Erzieherische Hilfen und angrenzende Leistungen
Zunahme der Hilfen zur Erziehung und Krankenhilfen um 10,7 % (plus 222 Hilfen)
Zunahme der Hilfen für Kinder und Jugendliche um 11,8 % (plus 214 Hilfen)
Rückgang der Hilfen für junge Volljährige um 8,3 % (minus 871 Hilfen)
Straßensozialarbeit
Abnahme der Beratung, Begleitung und Vermittlung um 46,3 % (minus 1.916 Hilfen)
Abnahme des Spritzentausches um 13,2 % (minus 131 Spritzentauschvorgänge)
Unterhaltsvorschuss
Abnahme der Unterhaltsvorschussauszahlfälle um 2,1 % (minus 110 Auszahlfälle)
Abnahme der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss um 2,1 % (minus 0,21 Mio €)
Zunahme der Rückholquote auf 7,0 Prozent (plus 0,3 Prozentpunkte)
Adoptionen/Vormundschaften/Pflegschaften
Abnahme rechtskräftiger Adoptionen um neun Adoptionen und ein Kind in Adoptionspflege
Abnahme der Adoptionsbewerber/-innen um vier Bewerber/-innen
Zunahme der Amtsvormundschaften um sieben Amtsvormundschaften
Zunahme der Amtspflegschaften um 38 Amtspflegschaften
Vormundschaftswesen/Beurkundungen/Beistandschaften
Abnahme der Rechtsberatung zu Unterhalt und Abstammung um 1,7 % (minus 279 Beratungen)
Abnahme der Negativbescheinigungen um 2,8 % (minus 54 Negativbescheinigungen)
Zunahme der Beurkundungen um 22,8 % (plus 1.360 Beurkundungen)
Eltern- und Erziehungsgeld
Zunahme der Antragseingänge um 7,3 % (plus 652 Antragseingänge)
Zunahme der Auszahlbeträge um 10,2 % (plus 4,46 Mio €)
Inobhutnahmen
Abnahme der Inobhutnahmen um 5,4 % (minus 40 Inobhutnahmen)
Erziehungsberatungsstellen
Abnahme der Zahl der Neuanmeldungen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen um 4,5 % (minus 177
Neuanmeldungen)
Jugendgerichtshilfe
Zunahme der 14 bis unter 21-jährigen Straftäter/-innen um 1,5 % (plus 37 Täter/-innen)
16
Familienpolitik
2
2
Familienpolitik
17
Familienpolitik
2. Familienpolitik
2
Familienpolitik in Leipzig schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass der Wunsch junger Menschen zu einem
Leben mit Kindern Wirklichkeit werden kann. Differenzierte Angebote und Aktivitäten entsprechen der Vielfalt
familiärer Lebensbedürfnisse. Familienpolitik umfasst Maßnahmen der öffentlichen Hand ebenso wie Aktivitäten
freier Träger, Verbände und Initiativen. Familienpolitik als Querschnittsaufgabe bringt die Perspektive der Kinder,
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben und die Situation von
Familien in besonders belasteten Lebensumständen in allen Feldern der Politik zur Geltung.
Kinder- und Familienbeirat
Das Gremium tagte im Jahr 2013 insgesamt fünfmal. In den Sitzungen wurde u. a. über folgende Themen
beraten:
Aktivierung von Eltern zur stärkeren Nutzung von Angeboten der Gesundheitsvorsorge
Berücksichtigung familienfreundlicher Standortfaktoren im Wirtschaftsmarketing
Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Sozialreport 2012
Qualifizierung des Internetauftritts der Stadt (www.leipzig.de) für die Nutzergruppe Familien
Information zum Pflegekinderwesen.
Familieninfobüro – Kooperationsprojekt mit dem Lokalen Bündnis für Familie
Zentral in der Innenstadt gelegen, bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene
Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden
und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2013 haben insgesamt
36.112 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2013 zählte das Familieninfobüro 12.317
Kontakte, 899 mehr als im Vorjahr. Auch die Nutzung des Wickel- und Stillraums hat sich 2013 um 212 auf 1.242
Nutzungen erhöht.
Abbildung 3: Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2013
Kontakte im Familieninfobüro
10.000
9.000
1.242
8.000
1.030
7.000
6.000
4.194
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
385
417
989
1.189
206
746
403
758
388
907
2.071
1.978
2009
2010
2011
Jahr
2012
2013
283
Beratung persönlich
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Quelle: Familieninfobüro Leipzig
*erst seit März 2012
18
4.885
Beratung telefonisch/per Mail
Nutzung des Wickel- und Stillraums
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Familienpolitik
Tabelle 4: Kontakte im Familieninfobüro
2009
Kontakte insgesamt
2010
2011
2012
2013
3.375
4.361
4.641
11.418
12.317
Beratung persönlich
746
758
907
2.071
1.978
Beratung telefonisch/per Mail
206
403
388
989
1.189
4.194
4.885
darunter:
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Nutzung des Wickel- und Stillraums
Information zu anderen Themen/anderen Ämtern
Besucher bei Veranstaltungen
283
385
417
1.030
1.242
1.987
2.583
2.702
2.532
2.179
153
226
60
326
674
39
16
105
99
126
55
Besucher der Seniorensprechstunde
Besucher bei Kindersprechstunden/-Rathausralley
162
Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher)
Kinderbetreuung
Quelle: Familieninfobüro Leipzig
6
5
2
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*erst seit März 2012
Die vom Familieninfobüro organisierten Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt besuchten
im Jahr 2013 insgesamt 642 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu allen Fragen
rund um die Geburt informieren. Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 14 mal durchgeführt, insgesamt
1.101 junge Eltern haben dieses Angebot genutzt.
2013 wurde zum 5. Mal eine Willkommensveranstaltung für zugezogene Familien veranstaltet, um die neuen
Leipziger/-innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutzten
100 Personen dieses Angebot, im Jahr 2013 waren es 33.
Im Jahr 2013 erschien ein Bericht zur Tätigkeit des Familieninfobüros 2008 bis 2013, der die Arbeit des Büros
umfassend beschreibt.
Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“
Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder
ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegen bringen und das
Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote
in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für
Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden.
So befindet sich im Paket z.B. das Angebotsverzeichnis „Leipzig für Familien“, die Broschüre „Familienbildung –
Mach mit!“ sowie Faltblätter von aufsuchend arbeitenden Hilfsangeboten. Im Jahr 2013 haben insgesamt 4.885
Eltern das Begrüßungspaket abgeholt.
Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern seit Juni 2012 im Familieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70 Leipziger
Seniorinnen für die Neugeborenen gestrickt werden. Im Jahr 2012 wurden 2.260 Stricksachen ausgegeben, im
Jahr 2013 waren es 4.417.
19
Familienpolitik
Familienfreundlichkeitspreis
2
Foto: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Fotos: Mahmoud Dabddoub
20
Bereits zum fünften Mal zeichnete Oberbürgermeister
Burkhard Jung am 31.05.2013 in der Kuppelhalle der Leipziger
Volkszeitung familienfreundliche Leipziger mit einem Preis aus.
Es waren insgesamt 203 Zuschriften mit 65 verschiedenen
Vorschlägen für den Preis eingegangen.
Der mit 3.000 Euro dotierte Hauptpreis ging an den Verein
Wurzeln und Flügel e. V., der mit großem Engagement in
Schleußig einen Waldkindergarten mit naturpädagogischem
Konzept gegründet hat. Den zweiten Platz und damit 2.000
Euro erhielt Karin Fahnert mit ihrem Erlebnisrestaurant. 1.000
Euro für den dritten Platz erhielt das Projekt „wellcome“ des
FAIRbund e.V., bei dem ehrenamtliche Helferinnen Familien mit
neugeborenen Kindern unterstützen. Eine vom Kinderbüro
Leipzig unterstützte Kinderjury hat alle Vorschläge aus dem
Blickwinkel von Kindern bewertet und einen Preisträger
ausgesucht – die Toys Company Leipzig. Hier wird gebrauchtes
Spielzeug gesammelt, ggf. repariert und gereinigt und
anschließend an bedürftige Kinder ausgegeben. Weiterhin
wurden Sonderpreise an Rüdiger Ulrich vergeben sowie an die
get AG, die seecon Ingenieure GmbH, die Zahntechnik Leipzig
Inhaber Henry Göpel e.K. sowie das Gromke Hörzentrum.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3
3
Kindertagesstätten und
Kindertagespflege
21
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3. Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Kindertagesstätten sind ein wesentliches strategisches Feld kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten. Stetig
steigende Geburtenzahlen, die auch in Leipzig geführte politische Debatte um frühkindliche Bildung sowie der
gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren sind wichtige sozialpolitische Aufgaben unserer Zeit.
3
Entsprechend Art. 6 GG bestimmen die Eltern in eigener Verantwortung, ob und inwieweit sie andere zur
Erfüllung ihres Erziehungsauftrages heranziehen wollen. In Verbindung mit Art.3 Abs.2 GG (Gleichstellung
von Mann und Frau am Arbeitsleben) wird der Staat verpflichtet, Grundlagen dafür zu schaffen, dass
Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der
familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen auch rechtliche und tatsächliche
Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie
eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach Zeiten der Kindererziehung
ermöglichen.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der ab August 2013 auch für alle Kinder mit Vollendung des
1. Lebensjahres gilt, ist so umzusetzen, dass für alle Kinder, deren Eltern diesen Anspruch wahrnehmen,
eine Betreuungszeit zugesichert wird, die eine sinnvolle Umsetzung des gesetzlichen Bildungs- und
Erziehungsauftrages der Einrichtungen ermöglicht.
Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für 2013 hielt an dem Anspruch fest, möglichst jeder Leipziger Familie den
Zugang zu Krippe/Tagespflege, Kindergarten und Horten für ihre Kinder zu gewährleisten. Dies ist insbesondere
unter dem Aspekt hervorzuheben, dass die Stadt Leipzig nach wie vor einerseits vor enormen finanziellen
Herausforderungen hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung steht, andererseits einer bedarfsgerechten
Versorgung für die Familien hinsichtlich der Bereitstellung eines Kindertagesstättenplatzes hohe Priorität
zuschreibt.
Vor allem durch den seit 1996 einsetzenden und auch im Jahr 2013 anhaltenden Trend hoher Geburtenzahlen
ist die Zahl wohnhafter Kinder unter 7 Jahren deutlich gestiegen. Gegenüber 2012 erhöhte sich die Zahl der
wohnhaften Kinder bis zum Schuleintritt von 34.725 um 1.467 Kinder auf 36.192.
Höhere Zahlen wohnhafter Kinder und ein verändertes Nachfrageverhalten, vor allem im Krippenbereich, machen
eine entsprechende Anpassung der Infrastruktur im Kindertagesstättenbereich notwendig.
22
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1 Angebote in Kindertagesstätten einschließlich Horte
Der Neubau von Kindertagesstätten ist in vielen Versorgungsräumen weiterhin erforderlich, da dem Bedarf nach
Betreuung mittlerweile nicht mehr durch Kapazitätserweiterungen bestehender Einrichtungen entsprochen werden
kann.
Grundlage für die Entscheidung, in welchen Stadtgebieten neue Kindertageseinrichtungen entstehen, ist das
langfristige Entwicklungskonzept Kindertagesstätten, das 2007 vom Stadtrat beschlossen und im Jahr 2011
anhand aktueller Daten zur Bevölkerung und Stadtentwicklung aktualisiert und bis 2025 fortgeschrieben wurde.
Im Jahr 2013 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es
entstanden 1.037 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 335 Krippenplätze) und 1.302 Hortplätze. Das Netz der
Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von vier neuen Kitas erweitert.
Leipziger Kindertageseinrichtungen bewähren sich täglich als Teil des Bildungssystems als Orte für gemeinsames
Aufwachsen und frühkindliche Bildung. Die pädagogischen Mitarbeiter in den Einrichtungen arbeiten seit der
Einführung des Sächsischen Bildungsplanes erfolgreich an dessen Umsetzung. Sie schauen dabei auf einen
erfolgreichen Entwicklungsprozess, der in Leipzig vor 13 Jahren initiiert wurde. Damals begann ein beispielhafter
Veränderungsprozess, der programmatisch die Innovation der Bildungs- und Familienforschung in die Arbeit der
Leipziger Kindertagesstätten implementieren sollte. Diese Entwicklung ist in der Dokumentation „2000 - 2010.
Zehn Jahre frühkindliche Bildung in Leipzig – eine Bilanz“ zusammengefasst. Die Dokumentation ist nachzulesen
unter www.leipzig.de/jugendamt --> Veröffentlichungen.
3
Einige Kitas und Horte, die sich zu Konsultationseinrichtungen entwickelt haben, stehen als Unterstützungssystem
u. a. für die pädagogische Praxis zur Verfügung. Sie präsentieren ihr Angebot unter www.leipzig.de/jugendfamilie-und-soziales/kinderbetreuung/kindertagesstaetten/konsultationseinrichtungen.
Die „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ stellt die Zusammenarbeit
mit Familien zu Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in den Mittelpunkt. Die Entwicklungen in den Kinderund Familienzentren und die in diesem Kontext durchgeführten Fachtagungen sind unter www.leipzig.de/kifaz
dokumentiert.
Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die Teilnahme von Erzieher/-innen gemeinsam mit Fachkräften aus dem
Bereich Familienbildung an der Qualifizierung „FUN – Familie und Nachbarschaft“, die Teilnahme der Fachkräfte
an der Qualifizierung „Erziehungspartnerschaft“, die Einbindung von Angeboten der Familienbildung in den KitaAlltag sowie die Entwicklung von Nachhaltigkeit in der kontinuierlichen Umsetzung der Kriterien des Gütesiegels
„Leipziger Kinder- und Familienzentrum“.
Von April 2011 bis Dezember 2014 beteiligen sich 19 kommunale Kitas und 24 Kitas in Freier Trägerschaft an
der Bundesinitiative Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ (www.fruehe-chancen.de).
Zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung arbeiten in diesen ausgewählten Einrichtungen an der Umsetzung
der Schwerpunktaufgaben. Ihr Auftrag ist es u. a., gemeinsam mit den Erzieher/-innen die alltagsintegrierte
sprachpädagogische Arbeit im Rahmen eines stetigen reflektiven Prozesses weiter zu entwickeln und
dadurch nachhaltig zu qualifizieren. Weitere Schwerpunktaufgaben sind die fachliche Begleitung der Teams,
die Erarbeitung einer Konzeption zur Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung sowie die
Zusammenarbeit mit den Familien.
Schwerpunkt der Jahre 2014 und 2015 wird die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz ab
dem 1. Lebensjahr sein, die fachliche Begleitung des quantitativen Ausbaus der Kitabetreuung sowie eine
kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung.
23
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft
Abbildung
3: Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
200
180
160
140
Anzahl
120
100
3
172
80
60
109
40
104
102
101
192
188
182
176
149
100
100
20
0
2000
2005
2010
Freie Träger
2011
Jahr
2012
2013
Kommunaler Träger
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 5: Anzahl der Kindertageseinrichtungen
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Kinderkrippen
5
3
3
3
3
3
Kindergärten
5
5
4
4
5
7
133
107
108
109
104
103
57
73
95
98
106
109
1
1
1
1
81
65
67
69
69
69
Gesamt
281
253
277
284
288
292
davon: Freie Träger
109
149
176
182
188
192
172
104
101
102
100
100
kombinierte Tageseinrichtungen
Integrationseinrichtungen
betriebliche Einrichtung
Horte
Kommunaler Träger
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
0
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig ist im Jahr 2013 weiter gestiegen.Im Vergleich zum
Vorjahr sind vier neue Einrichtungen hinzugekommen.
Die Zahl der Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sank von 172 im Jahr 2000 auf 100 im Jahr 2013,
während die Einrichtungen in freier Trägerschaft von 109 im Jahr 2000 auf 192 im Jahr 2013 stiegen.
Durch die Übergabe von Einrichtungen von kommunaler in freie Trägerschaft sowie die Eröffnung von neuen
Kindertageseinrichtungen, die ausschließlich von freien Trägern betrieben werden, erhöhte sich der Anteil von
Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft von 38,8 % im Jahr 2000 auf 65,8 % im Jahr 2013.
24
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Abbildung 4: Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart
16.000
14.000
2000
2005
Horte
Kindergärten
Jahr
2011
370
47
101
286
47
103
12.211
10.018
10.024
2010
13.469
9.843
11.914
307
46
98
0
293
71
95
2.000
350
83
4.000
8.515
7.692
3.951
246
142
0
6.000
12.862
10.317
10.365
8.000
14.211
9.936
12.549
10.000
10.030
8.471
7.066
Anzahl
12.000
2012
kombinierte Tageseinrichtungen
Kinderkrippen
3
2013
Integrationseinrichtungen
betriebliche Einrichtung
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 6: angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung
2000
Kinderkrippen
Kindergärten
2005
142
83
2010
2011
71
46
2012
47
2013
47
246
350
293
307
286
370
kombinierte Tageseinrichtungen
7.692
8.471
10.018
10.317
9.843
9.936
Integrationseinrichtungen
3.951
7.066
10.024
10.365
11.914
12.549
95
98
103
101
8.515
10.030
12.211
12.862
13.469
14.211
20.546
26.000
32.712
33.995
35.662
37.214
7.809
13.902
17.621
18.256
19.245
20.013
12.737
12.098
15.091
15.739
16.417
17.201
betriebliche Einrichtung
Horte
Gesamt
davon: Freie Träger
Kommunaler Träger
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
0
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Anzahl der angemeldeten Kinder erhöhte sich im gesamten Betrachtungszeitraum um 16.668 Kinder. Dies
entspricht einer Erhöhung angemeldeter Kinder in Kindertageseinrichtungen um 81,1 %. Im Jahr 2013 ist im
Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der angemeldeten Kinder um 4,4 % (plus 1.552 Kinder) zu verzeichnen.
Die Angebotsstruktur innerhalb des Netzes der Kindertageseinrichtungen veränderte sich entsprechend
den Wünschen der Familien und der Geburtenentwicklung. So verschob sich beispielsweise die Anzahl
der Kindertageseinrichtungen zugunsten der Integrationseinrichtungen. Die in Integrationseinrichtungen
angemeldeten Kinder erhöhten sich vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 um 8.598 angemeldete Kinder.
25
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten
Abbildung
5: angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten
25.000
0
2000
2005
2010
Horte
Jahr
2011
2012
21.502
15.712
20.735
14.927
19.791
14.204
19.056
15.970
13.656
5.000
10.030
10.000
12.031
3
15.000
8.515
Anzahl
20.000
2013
Kindertagesstätten
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 7: Belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft
2000
Horte
8.515
davon: freie Träger
kommunaler Träger
Kindertagesstätten
davon: freie Träger
kommunaler Träger
darunter: unter 3-Jährige
Kindergartenkinder
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2005
2010
2011
2012
2013
10.030
13.656
14.204
14.927
15.712
1.857
2.725
3.318
3.244
3.367
3.511
6.658
7.305
10.338
10.960
11.560
12.201
12.031
15.970
19.056
19.791
20.735
21.502
5.952
11.177
14.303
15.012
15.878
16.502
6.079
4.793
4.753
4.779
4.857
5.000
2.995
3.562
4.849
4.944
5.206
5.409
9.036
12.408
14.207
14.847
15.529
16.093
20.546
26.000
32.712
33.995
35.662
37.214
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
In Abhängigkeit von der demographischen Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2013
die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 78,7 % (plus 9.471 belegte Plätze) und im Hortalter um 84,5 %
(plus 7.197 belegte Plätze).
Von den im Jahr 2013 belegten Plätzen bis zum Schuleintritt waren 76,7 % bei freien Trägern (im Vorjahr 76,6 %)
und 23,3 % beim kommunalen Träger (im Vorjahr 23,4 %). Bei den belegten Plätzen im Hortalter waren 22,3 %
bei freien Trägern (im Vorjahr 22,6 %) und 77,4 % beim kommunalen Träger (im Vorjahr 77,4 %).
Im Jahr 2013 betrug der Anteil der belegten Plätze in Kindertagesstätten bei den unter 3-Jährigen 25,2 % (im
Vorjahr 25,1 %). Der Anteil der angemeldeten Kinder in der Altersgruppe über 3 Jahre bis zum Schuleintrittsalter
betrug 74,8 % (im Vorjahr 74,9 %).
26
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß
§ 15 Abs. 1 SächsKitaG in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben. Eltern
erhalten somit Absenkungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Vergünstigungen.
Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des SächsKitaG vor. Hier können die
Eltern gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen.
Abbildung 6: Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
7.000
6.000
128
Anzahl
5.000
4.000
188
219
5.971
5.935
6.054
2011
2012
2013
3
163
205
3.000
2.000
189
5.056
4.737
2005
2010*
3.296
1.000
0
2000
ermäßigte Plätze
Jahr
*Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei
Freiplätze
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 8: Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
angemeldete Kinder
bis Schuleintritt
davon: Freiplätze
ermäßigte Plätze
(teil-)finanz. Plätze gesamt
(teil-)finanz. Plätze in %
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2000
2005
2010*
2011
2012
2013
12.031
15.970
19.056
19.791
20.735
21.502
3.296
5.056
4.737
5.971
5.935
6.054
205
128
163
189
188
219
3.501
5.184
4.900
6.160
6.123
6.273
29,0
32,5
25,7
31,1
29,5
29,2
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei
Der Anteil der (teil-) finanzierten Plätze in Kinderkrippen und -gärten hat vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 stetig
zugenommen. In den Jahren 2009 und 2010 gab es einen Rückgang durch die vom 1. März 2009 bis 31.12.2010
geltende Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres (§ 15 SächsKitaG). Rund 1.200 Kinder waren durch
das beitragsfreie Vorschuljahr laut SächsKitaG aus der Berechnung der Ermäßigung herausgefallen. Ab Januar
2011 sind diese durch die gesetzliche Änderung des SächsKitaG wieder in die Statistik eingeflossen und führten
erneut zum Anstieg gewährter Freiplätze und Ermäßigungen. Im Jahr 2013 waren 6.273 (teil-) finanzierte Plätze
zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,4 % (plus 150 Plätze). Dies entspricht einem
Anteil von 29,2 % aller belegten Plätze in Kinderkrippen und -gärten (im Vorjahr 29,5%).
27
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.4 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten
Abbildung
7: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
4.500
4.000
38
3.500
32
Anzahl
3.000
3
53
49
57
2.500
49
2.000
1.500
1.000
2.878
3.362
3.528
3.664
3.821
2011
2012
2013
1.811
500
0
2000
2005
ermäßigte Plätze
2010
Jahr
Freiplätze
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 9: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
2000
2005
2010
2011
2012
2013
angemeldete Hortkinder
8.515
10.030
13.656
14.204
14.927
15.712
davon: Freiplätze
1.811
2.878
3.362
3.528
3.664
3.821
ermäßigte Plätze
(teil-)finanz. Plätze gesamt
(teil-)finanz. Plätze in %
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
49
32
38
57
49
53
1.860
2.910
3.400
3.585
3.713
3.874
21,8
29,0
24,9
25,2
24,9
24,7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Anzahl von Freiplätzen in Horten hat seit dem Jahr 2000 kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2013 gab es
3.874 (teil-) finanzierte Plätze in Horten. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 4,3 % (plus 161 Plätze)
und entspricht einem Anteil von 24,7 % aller belegten Hortplätze (im Vorjahr 24,9 %).
28
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen
Abbildung 8: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
3.500
3.000
45 h/Woche
2010
40 h/Woche
2011
Jahr
35 h/Woche
436
324
104
460
291
138
2012
2013
30 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
3
1.387
2.980
1.321
2.799
2008
181
2.011
2005
1.179
472
338
144
0
1.165
485
352
500
981
537
515
181
1.000
2.661
1.500
3.140
2.000
1.640
492
429
662
326
Anzahl
2.500
> 30 h/Woche
Kinder- und Jugendreport Leipzig
Tabelle 10: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
2005
2008
2010
2011
2012
2013
45 h/Woche
1.640
2.011
2.661
2.799
2.980
3.140
40 h/Woche
492
981
1.165
1.179
1.321
1.387
35 h/Woche
429
537
485
472
460
436
30 h/Woche
662
515
352
338
291
324
25 h/Woche
131
78
35
44
47
30
20 h/Woche
195
103
146
100
91
74
Eingliederungshilfen < 45h/Woche
5
7
3
6
6
6
Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche
8
10
2
6
10
12
3.562
4.242
4.849
4.944
5.206
5.409
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Seit April 2005 werden Eltern für Kinder unter 3 Jahren differenziertere Betreuungszeiten angeboten. Diese
Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden.
Im Jahr 2013 nutzten 58,1 % aller Eltern angemeldeter Krippenkinder einen wöchentlichen Betreuungsumfang
von 45 Stunden (im Vorjahr 57,2 %). Weitere 25,6 % der Eltern vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40
Stunden pro Woche (im Vorjahr 25,4 %), der Anteil mit 35 Wochenstunden betrug 8,1 % (im Vorjahr 8,8 %) und
mit 30 Wochenstunden 6,0 % (im Vorjahr 5,6 %).
Lediglich 1,9 % der Eltern von Kindern dieser Altersgruppe nutzten weniger zeitumfängliche Angebote
zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 2,7 %). Hinzu kommen Anteile von 0,1 % für
29
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche und 0,2 % für Eingliederungshilfen über 45 Stunden pro Woche
(im
Vorjahr je 0,2 %). Im Jahresvergleich steigt der genutzte Betreuungsumfang von 40 und 45 Stunden pro
Woche und sinken geringere Betreuungsumfänge.
3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt
Abbildung 9: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
12.000
45 h/Woche
2010
40 h/Woche
Jahr
2011
35 h/Woche
2012
30 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
1.096
497
100
1.110
560
116
9.716
3.420
1.100
583
120
2008
9.312
3.164
2005
0
943
599
124
2.000
9.443
2.535
4.000
7.341
2.561
1.434
1.053
219
6.000
10.215
3.514
8.000
7.574
1.146
916
1.801
453
3
Anzahl
10.000
2013
> 30 h/Woche
Kinder- und Jugendreport Leipzig
Tabelle 11: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
2005
2008
2010
2011
2012
2013
45 h/Woche
7.574
7.341
9.443
9.312
9.716
10.215
40 h/Woche
1.146
2.561
2.535
3.164
3.420
3.514
35 h/Woche
916
1.434
943
1.100
1.110
1.096
30 h/Woche
1.801
1.053
599
583
560
497
25 h/Woche
177
102
47
47
44
46
20 h/Woche
276
117
77
73
72
54
95
112
109
124
117
143
423
430
454
444
490
528
12.408
13.150
14.207
14.847
15.529
16.093
Eingliederungshilfen < 45h/Woche
Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Seit April 2005 werden auch Eltern von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt differenziertere
Betreuungszeiten angeboten. Diese Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25,
30, 35, 40 und 45 Stunden. Im Jahr 2013 nutzten 63,5 % aller Eltern angemeldeter Kindergartenkinder einen
wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 62,6 %). Weitere 21,3 % der Eltern vereinbarten
einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 22,0 %), der Anteil mit 35 Wochenstunden
betrug 6,8 % (im Vorjahr 7,1 %) und mit 30 Wochenstunden 3,1 % (im Vorjahr 3,6 %). Lediglich 0,6 % der
30
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Eltern von Kindern dieser Altersgruppe nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25
Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,7 %). Hinzu kommen Anteile von 0,9 % für Eingliederungshilfen
unter 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr 0,8 %) und 3,3 % für Eingliederungshilfen über 45 Stunden pro Woche
(im Vorjahr 3,2 %).
Im Jahresvergleich steigen hohe Betreuungszeiten von 40 und 45 Stunden pro Woche an und sinken geringere
Betreuungsumfänge.
3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder
Abbildung 10: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
3
12.000
10.000
0
2005
2008
2010
30 h/Woche
Jahr
2011
11.237
2012
25 h/Woche
213
241
4.165
10.748
257
3.842
10.298
3.553
286
368
3.276
9.320
2.781
2.050
2.000
7.454
4.000
9.997
6.000
457
Anzahl
8.000
2013
5 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 12: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
2005
2008
2010
2011
2012
2013
30 h/Woche
2.050
2.781
3.276
3.553
3.842
4.165
25 h/Woche
7.454
9.320
9.997
10.298
10.748
11.237
457
368
286
257
241
213
69
80
97
96
96
97
10.030
12.549
13.656
14.204
14.927
15.712
5 h/Woche
Eingliederungshilfen
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Von den Eltern, die im Jahr 2013 ein Hortangebot nutzten, haben 26,5 % eine Betreuungszeit von 30 Stunden
pro Woche (im Vorjahr 25,7 %) vereinbart. 71,5 % der Eltern, die im Jahr 2013 ein Hortangebot genutzt haben,
vereinbarten einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Woche (im Vorjahr 72,0 %). Lediglich 1,4 % der
Eltern, die ein Hortangebot genutzt haben, vereinbarten im Jahr 2013 Betreuungszeiten von 5 Wochenstunden
(im Vorjahr 1,6 %). Hinzu kommen Eingliederungshilfen von 0,6 % aller angemeldeten Kinder in Horten (im
Vorjahr 0,6 %).
Im Jahresvergleich steigen die höheren Betreuungszeiten von 30 und 25 Stunden pro Woche an und sinken
geringere Betreuungsumfänge.
31
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte
Kinder
Abbildung 11: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten
700
600
3
Anzahl
500
400
300
200
568
531
689
623
580
353
100
97
69
65
0
2000
2005
2010
96
2011
Jahr
Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung
97
96
2012
2013
Hortkinder mit Behinderung*
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* ohne Kinderin Betreuungsangeboten an Förderschulen
Tabelle 13: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten
2000
Hortkinder*
8.515
2005
2010
2011
2012
2013
10.030
13.656
14.204
14.927
15.712
davon: mit Behinderung
65
69
97
96
96
97
Anteil in %
0,8
0,7
0,7
0,7
0,6
0,6
Kinder bis Schuleintritt
12.031
15.970
19.056
19.791
20.735
21.502
davon: mit Behinderung
353
531
568
580
623
689
Anteil in %
Kinder in Kindertagesstätten
und Horten Gesamt
davon: mit Behinderung
2,9
3,3
3,0
2,9
3,0
3,2
20.546
26.000
32.712
33.995
35.662
37.214
418
600
665
676
719
786
2,0
2,3
2,0
2,0
2,0
2,1
Anteil in %
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen
Im Jahr 2013 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder
in Kindertagesstätten und Horten (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,1 % (im Vorjahr
2,0 %).
Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im Jahr 2013 proportional
zum Anstieg aller Kinder in Kindertagesstätten und Horten auf 786 Kinder gestiegen. Im gesamten
Betrachtungszeitraum ist dies - bei einem Anstieg um 16.668 in Kindertagesstätten und Horten angemeldeten
Kindern - auch ein Anstieg um 368 Kinder mit oder von Behinderung bedrohter Kinder.
32
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.2 Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege
Kindertagespflege ist im Abschnitt III des SGB VIII verankert und in den §§ 22 und 23 SGB VIII als eine
gleichrangige Form zur Förderung der Entwicklung von Kindern in Kindertageseinrichtungen beschrieben.
Gemäß § 2 Abs. 6 SächsKitaG unterstützt und ergänzt die Kindertagespflege als Alternative zur Förderung
in Kindertageseinrichtungen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Kindertagespflege ist eine
Leistung, die vorrangig für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist (9. Lebenswoche bis 3 Jahre).
Bei Kindern im Kindergarten- und Schulalter wird Kindertagespflege i. d. R. dann geleistet, wenn
Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht in gleicher Weise förderlich sind oder der benötigte
Betreuungsumfang nicht gewährleistet werden kann. Tagespflege ist gem. § 3 Abs. 2 SächsKitaG maximal bis zur
Vollendung der vierten Klasse vorgesehen.
Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von gleichzeitig maximal fünf fremden Kindern im Haushalt
der Tagespflegeperson und kann nach § 1 Abs. 6 SächsKitaG mit Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen
Trägers der Jugendhilfe in anderen kindgerechten Räumen ausgeübt werden. Eine Betreuung im Haushalt der
Eltern ist ebenfalls möglich.
3
Im Jahr 2013 stieg das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen von 2.488 Plätzen im Januar auf 2.706
Plätzen im Dezember. Im Jahr 2013 wurden für 17,1 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3 Jahren
(2.688 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (38 Plätze) Plätze in Tagespflege
geplant.
3.2.1 Belegung in der Tagespflege
Abbildung 12: angemeldete Kinder in der Tagespflege
3.000
2.500
53
Anzahl
2.000
2
40
43
1.997
2.040
38
1.500
1.000
2.482
22
500
0
2.247
29
20
541
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Jahr
Kinder unter 3 Jahren
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt
Hortkinder
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Gemäß § 3 SächsKitaG stellt die Tagespflege ein alternatives Betreuungsangebot für Krippenkinder dar.
Im gesamten Betrachtungszeitraum ist die Anzahl der sich in Tagespflege befindlichen Kinder kontinuierlich und
stark angestiegen. Im Jahr 2013 waren 2.535 Kinder in dieser familienergänzenden Leistung der Jugendhilfe.
Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 10,9 % (plus 250 Kinder).
33
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege
Abbildung
13: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
3.000
2.500
2.535
3
Anzahl
2.000
2.285
2.039
2.083
558
599
657
708
48
42
47
61
2011
2012
2013
1.500
1.000
500
0
203
20
2000
592
10
2005
2010
Kinder in Tagespflege
Jahr
Freiplätze
ermäßigte Plätze
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 14: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
2000
Kinder in Tagespflege
davon: Freiplätze
ermäßigte Plätze
(teil-)finanz. Plätze gesamt
(teil-)finanz. Plätze in %
2005
2010
2011
2012
2013
20
592
2.039
2.083
2.285
2.535
0
203
558
599
657
708
0
10
48
42
47
61
0
213
606
641
704
769
0,0
36,0
29,7
30,8
30,8
30,3
Quelle: SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kindertagesstätten
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Parallel zum Anstieg der betreuten Kinder in Tagespflege steigt auch die Gewährung von Zuschüssen. Der Anteil
aller (teil-) finanzierten Plätze in der Tagespflege im Jahr 2013 betrug 30,8 % (im Vorjahr 30,8 %). In absoluten
Zahlen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 65 (teil-) finanzierte Plätze.
34
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege
Die in der Stadt Leipzig angebotenen Betreuungszeiten und Elternbeiträge für Tagespflege und für
Kindertagesstätten sind identisch. Durch Stadtratsbeschluss IV-241/05 wurden zum 1. April 2005 die
Betreuungszeiten und Elternbeiträge neu angepasst.
Abbildung 14: Betreuungszeiten in der Tagespflege
1.800
1.600
1.400
3
45 h/Woche
2007
2010
Jahr
40 h/Woche
2011
35 h/Woche
84
74
15
2012
30 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
731
1.426
660
114
71
14
560
126
79
13
1.214
2009
557
128
111
27
352
995
143
797
2005
264
54
0
41
200
95
31
400
330
22
19
127
56
600
1.305
800
1.631
1.000
33
Anzahl
1.200
2013
> 30 h/Woche
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 15: differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege
2005
2007
2009
2010
2011
2012
2013
45 h/Woche
330
797
995
1.214
1.305
1.426
1.631
40 h/Woche
22
95
264
557
560
660
731
35 h/Woche
19
31
54
128
126
114
84
30 h/Woche
127
143
352
111
79
71
74
25 h/Woche
6
35
26
10
5
6
10
20 h/Woche
50
6
7
17
8
8
5
zusätzl. zu Kita/Hort
Gesamt
38
21
4
2
0
0
592
1.128
1.702
2.039
2.083
2.285
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2.535
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 nutzten 64,3 % aller Kinder in Tagespflege einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden
(im Vorjahr 62,4 %). Weitere 28,8 % aller betreuten Kinder in Tagespflege vereinbarten einen Betreuungsumfang
von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 28,9 %). Der Anteil mit 35 Wochenstunden sank auf 3,3 % (im Vorjahr
5,0 %) und mit 30 Wochenstunden auf 2,9 % (im Vorjahr 3,1 %). Lediglich 0,6 % aller betreuten Kinder in
Tagespflege nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im
Vorjahr 0,6 %).
Im gesamten Betrachtungszeitraum steigen auch hier die höheren Betreuungsumfänge von 45 und 40 Stunden
pro Woche.
35
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3
36
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4
4
Erzieherische Hilfen
und Inobhutnahmen
37
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4. Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Als Aufgabe der Erzieherischen Hilfen (HzE) steht die Gewährung von geeigneten und notwendigen Hilfen für
die Familien mit einem Bedarf an staatlicher Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer
Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen, mit dem Ziel des
Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe.
In den vergangenen Jahren wurde weiterhin konsequent und umfassend an den Schwerpunkten des
Teilfachplanes für den Leistungsbereich Erzieherische Hilfen gearbeitet. In der Gesamtbetrachtung ist
festzustellen, dass der im Jahr 2000 begonnene und seit 2004 fortgeführte Entwicklungsprozess in diesem
Leistungsbereich erfolgreich war und die fachinhaltliche Steuerung umgesetzt wurde. Im Mittelpunkt der
Planung stand das Ziel, die Arbeit im Bereich der Erzieherischen Hilfen im Sinne des SGB VIII und der Leipziger
Fachstandards zu verbessern, unter Einhaltung des Jahresbudgets in allen Einzelfällen die geeignete und
notwendige Hilfe zu gewähren und eine Planungssicherheit für die Leipziger Träger als Leistungserbringer
anzustreben.
4
Gleichwohl ist festzustellen, dass sich die Problemlagen in Familien und der Hilfebedarf rasant verschärft
haben und die qualitative und quantitative Angebotsstruktur in Leipzig den Bedarfen nicht in jedem Fall
entsprechen konnte. Damit einhergehend sind die Fallzahlen und die Kosten gestiegen. Gleichzeitig wurde in
den Arbeitsprozessen deutlich, dass sich alle Beteiligten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen
deutlich um wirkungsorientierte Hilfen sowie sparsamen Mitteleinsatz bemüht haben.
Aufbauend auf dem bisher erreichten Stand der inhaltlichen und strukturellen Angebotsentwicklung soll es in
den nächsten Jahren vermehrt gelingen, Hilfen so wirkungs- und zielorientiert zu gestalten, dass die Eltern
im Ergebnis der Hilfen, eigenverantwortlich ihrer Erziehungs- und Betreuungspflicht nachkommen und junge
Volljährige ein eigenständiges Leben führen können. Als wesentlicher Indikator für erfolgreiche Hilfen wird das
Erreichen von Bildungsabschlüssen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesehen.
In enger Zusammenarbeit mit allen Fachkräften im Bereich Erzieherischer Hilfen wurde der Teilfachplan
Erzieherischer Hilfen ab Sommer 2013 umfassend überarbeitet und soll 2014 vom Stadtrat verabschiedet werden.
Für den Berichtszeitraum galten folgende Steuerungsziele:
Bedarfsorientierung, Zielbezogenheit und wohnortnahe Hilfen
Vorrangige Inanspruchnahme von Pflegefamilien und familienähnlichen Wohnformen bei notwendiger
Fremdunterbringung
Stärkung des Familiensystems
Berücksichtigung der Komplexität der Fälle und konsequente sozialpädagogische Arbeitsweise in den
Erzieherischen Hilfen
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
38
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.1 Hilfen zur Erziehung
Im Leistungsbereich Erzieherische Hilfen wurden im Jahr 2013 durchschnittlich 2.077 Hilfefälle registriert.
Entgegen der Fallentwicklung in den Jahren 2009 bis 2011 waren in den Jahren 2012 und 2013 wieder
Fallanstiege zu verzeichnen.
Die Bedarfslagen von Familien haben sich im bundesdeutschen Gesamtdurchschnitt hinsichtlich der sozialen
Risiken verschärft. Dabei wird auf eine Zunahme von komplexen Problemlagen verwiesen, deren Ursachen
insbesondere im Anstieg sozialer, finanzieller und bildungsbezogener Armut zu finden sind:
diskontinuierliche Erwerbsarbeit/Arbeitslosigkeit und soziale Exklusion,
niedrige Schul- und Berufsbildung,
soziale Benachteiligung und Ausgrenzungsprozesse in Bildungseinrichtungen,
geringe Beziehungskompetenzen durch frühe Deprivationserfahrungen (keine positiven Rollenvorbilder),
physische, psychische und seelische Überforderung in der Wahrnehmung der Elternverantwortung,
Erfahrung von Ausgrenzung und Wertlosigkeit,
Tendenz zu permissiv-autoritärem Erziehungsstil und mehr physischer Gewalt,
4
„Vererbung“ sozialer Ungleichheit, die sich zu generationsübergreifenden verfestigten Erfahrungen
entwickeln,
Sucht- und Drogenkonsum in Familien.
Diese Entwicklung wird von Leipziger Fachkräften der Jugendhilfe bestätigt. Die Falldokumentationen zeigen,
dass die Schwierigkeiten und Überforderungen im familiären Alltag von Familien immer seltener durch familiäre
Netzwerke aufgefangen oder ausgeglichen werden können und in der Folge zu einem wachsenden Hilfebedarf
und -anspruch gegenüber öffentlichen Bildungs-, Hilfe- und Unterstützungssystemen der Schule, des
Gesundheitswesens und der Jugend- und Sozialhilfe führen.
Die Komplexität und Schwierigkeit der Fälle auch im Jahr 2013 weiter verschärft. In vielen Familien bestehen
neben oder gerade durch die Erwerbslosigkeit und finanzielle Armut Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und
dem Gefühl von Wertlosigkeit, verbunden mit
einer steigenden Überforderung in der Wahrnehmung der Elternverantwortung,
Gewalterfahrungen in Familien,
physische, psychische und seelische Überforderungen, auch in Folge von Erkrankungen der Eltern und
Kinder,
soziale Benachteiligungen Ausgrenzungsprozesse in Bildungseinrichtungen und
hohe Zahl von Schulverweigerungen und Schulpflichtverletzungen.
Für die Kommune bedeutet die Zunahme der Komplexität familiärer Problemlagen mit verringerten
Entwicklungschancen für Kinder und unzureichender Erziehungsverantwortung durch die Eltern die Zunahme
von:
komplexen Hilfeleistungen an der Schnittstelle zu Schule (insbesondere Schulverweigerung und
Schulpflichtverletzungen) und zu Psychiatrie,
leistungs- und kostenintensiveren Erzieherischen Hilfen,
Erzieherischen Hilfen mit Auflagen des Familiengerichtes,
Inobhutnahmen bei akuter Kindeswohlgefährdung mit nachfolgender Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
39
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Zielstellung der Erzieherischen Hilfen in Leipzig
Ausgehend von der dargestellten Problemlage vieler Familien in Leipzig ist es Ziel, benachteiligten Kindern
Bedingungen zur Sicherung des Kindeswohls zu erhalten oder zu schaffen,
familiäre Bindung und soziale Integration zu sichern,
die notwendige Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu sichern,
die notwendige Förderung zur Erreichung eines Schulabschlusses bei Kinder und Jugendlichen zu sichern
und
benachteiligten Jugendlichen und jungen Volljährigen die notwendige Förderung zur Erreichung eines
Berufsausbildungsabschlusses zu gewähren.
4
4.1.1 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen
Volljährigen
Abbildung 15: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Altersgruppen
1.750
1.500
500
250
0
182
2000
95
2005
104
2010
94
Jahr
Hilfefälle Minderjährige
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
1.764
1.674
1.405
750
1.704
1.000
1.972
1.250
1.960
durchschnittliche Anzahl
2.000
2011
95
2012
105
2013
Hilfefälle Volljährige
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Ausgehend von der Gesamtzahl der im Jahr 2013 jahresdurchschnittlich vergebenen Hilfen zur Erziehung
erhielten 94,9 % Minderjährige und 5,1 % junge Volljährige Hilfen.
Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis 2013 sind die jahresdurchschnittlich vergebenen Hilfen um
3,0 % (minus 65 Hilfen) gesunken. Während diese bei Minderjährigen um 12 Hilfen stiegen, sanken die Hilfen bei
jungen Volljährigen um 42,3 % (minus 77 Hilfen).
Im Vergleich des Jahres 2013 zum Vorjahr ist die jahresdurchschnittliche Anzahl der vergebenen Hilfen um
11,7 % (plus 218 Hilfen) gestiegen. Bei den Minderjährigen stieg der Anteil um 11,8 % (plus 208 Hilfen) und bei
den jungen Volljährigen um zehn Hilfen.
40
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Tabelle 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Hilfeart
Ø pro Jahr
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Insgesamt
2.142
1.500
1.808
1.768
1.859
2.077
ambulant
948
582
745
730
780
869
teilstationär
115
75
74
82
80
86
stationär
710
455
539
527
559
657
Pflegestellen
369
388
450
429
440
465
1.960
1.405
1.704
1.674
1.764
1.972
ambulant
864
533
695
684
732
815
teilstationär
115
75
74
82
80
86
stationär
623
418
501
492
528
625
Pflegestellen
358
379
434
416
424
446
182
95
104
94
95
105
ambulant
84
49
50
46
48
54
stationär
87
37
38
35
31
32
Pflegestellen
11
9
16
13
16
19
davon Hilfefälle Minderjährige
davon Hilfefälle Volljährige
4
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Abbildung 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII
800
Ambulante Hilfen
2005
Stationäre Hilfen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2010
Jahr
869
2011
2012
Pflegestellen § 33 und § 41/33
86
80
440
465
657
780
559
82
527
74
429
450
539
730
745
455
388
582
2000
75
0
115
200
369
400
948
600
710
durchschnittliche Anzahl
1.000
2013
Teilstationäre Hilfen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Auch im Jahr 2013 wurden am häufigsten ambulante Hilfen vergeben. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um
11,4 % (plus 89 Hilfen). Die durchschnittlich vergebenen stationären Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um
17,5 % (plus 98 Hilfen) und die durchschnittlich vergebenen Pflegestellen stiegen um 5,7 % (plus 25 Hilfen). Die
teilstationären Hilfen stiegen um sechs Hilfen.
41
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.1.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Abbildung
17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung*
durchschnittliche Anzahl
1.050
948
869
900
745
780
730
750
582
600
450
300
150
0
4
2000
2005
2010
Jahr
2011
2012
2013
§ 20 SGB VIII
§ 27(3) SGB VIII
§ 29 SGB VIII
§ 30 SGB VIII
§ 31 SGB VIII
§ 35 SGB VIII
§ 35a SGB VIII
§ 41 SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ; § 27 (3) SGB VIII Mit therapeutischer verbundene pädagogische
Leistung; § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit; § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer; § 31 SGB VIII Sozialpäd. Familienhilfe;
§ 35 SGB VIII Intensive. sozialpäd. Einzelbetreuung; § 35a SGB VIII amb. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche;
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
Tabelle 17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung*
SGB VIII
2000
§ 20 SGB VIII
2005
2010
2011
2012
2013
3
1
7
9
6
7
§ 27(3) SGB VIII
12
51
57
47
46
55
§ 29 SGB VIII
31
1
1
-
-
§ 30 SGB VIII
168
103
106
80
75
84
§ 31 SGB VIII
428
341
444
449
484
526
§ 35 SGB VIII
37
-
2
-
1
1
§ 35a SGB VIII
185
36
78
99
120
142
§ 41 SGB VIII
84
49
50
46
48
54
948
582
745
730
780
869
Summe
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
-
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Der Zuwachs der ambulanten Hilfen im Jahr 2013 resultiert vor allem aus dem Leistungsparagraphen 31 des SGB
VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 8,7 % (plus 42
Hilfen).
42
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Gestiegen ist im Jahr 2013 auch die Anzahl der durchschnittlich vergebenen ambulanten Eingliederungshilfen für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII. Hier betrug der Anstieg zum Vorjahr 18,3 %
(plus 22 Hilfen).
Hintergrund dieses Anstiegs sind zunehmende Leistungsbewilligungen von Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII.
Schulbegleitung erfolgt als ambulante unterstützende Maßnahme an der Schnittstelle Jugendhilfe/Schule. Sie
ermöglicht oder erleichtert die Integration von Schülern in den Klassenverband mit dem vorrangigen Ziel der
Sicherstellung einer angemessenen Beschulung.
4.1.3 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Abbildung 18: Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung*
durchschnittliche Anzahl
120
100
80
56
60
4
34
40
54
65
20
17
12
13
2011
2012
2013
68
73
59
20
0
41
2000
2005
2010
Jahr
§ 35a SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
§ 32 SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe; § 35a SGB VIII teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche
Im Jahr 2013 wurden jahresdurchschnittlich 86 teilstationäre Hilfen vergeben, sechs mehr als im Vorjahr.
Davon betrug der Anteil der teilstationären Hilfen nach § 32 SGB VIII (Erziehung in einer Tagesgruppe) 15,1 %
(im Vorjahr 15,0 %) aller durchschnittlich vergebenen teilstationären Hilfen. Teilstationäre Hilfen in Form von
Tagesbetreuung richten sich in der Regel an Familien mit Kindern ab dem 7. bis zum 14. Lebensjahr.
Der pädagogische Schwerpunkt liegt bei der Eltern- und Familienarbeit, dem sozialen Lernen in der Gruppe
und der Begleitung der schulischen Förderung. Die Hilfe hat vor allem zum Ziel, den Verbleib des Kindes
in der Familie zu sichern, die Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung herbeizuführen und zugleich die
Entwicklungsförderung des Kindes sowie die Stärkung seiner sozialen Kompetenz zu bewirken.
Der Anteil der Leistungen nach § 35a SGB VIII betrug 84,9 % (im Vorjahr 85,0 %) aller durchschnittlich
vergebenen teilstationären Hilfen. Nach § 35a SGB VIII wird Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
geleistet, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von der für das
Lebensalter typischen Situation abweicht und daher die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
Die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe kann durch verschiedene Integrations- und Therapieangebote erfolgen.
43
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.1.4 Stationäre Hilfen zur Erziehung
Abbildung
19: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung*
durchschnittliche Anzahl
800
710
700
657
600
539
527
559
2011
2012
455
500
400
300
200
100
0
4
2000
2005
2010
§ 19 SGB VIII
§ 35 SGB VIII
Jahr
§ 20 SGB VIII
§ 35a SGB VIII
2013
§ 34 SGB VIII
§ 41* SGB VIII
* in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder; § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in
Notsituationen ; § 33 SGB VIII Vollzeitpflege; § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform; § 35 SGB VIII Intensive. sozialpäd.
Einzelbetreuung; § 35a SGB VIII stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; § 41 SGB VIII Hilfe für junge
Volljährige und Nachbetreuung
Tabelle 18: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung
2000
2005
2010
2011
2012
2013
§ 19 SGB VIII
33
18
43
39
42
50
§ 20 SGB VIII
1
1
4
5
2
3
§ 34 SGB VIII
516
371
427
420
451
530
§ 35 SGB VIII
7
4
2
2
1
1
§ 35a SGB VIII
66
24
25
26
32
41
§ 41* SGB VIII
87
37
38
35
31
32
710
455
539
527
559
657
Summe
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII
Im Jahr 2013 wurden durchschnittlich 657 stationäre Hilfen vergeben. Diese sind damit gegenüber dem Vorjahr
um 17,5 % (plus 98 Hilfen) gestiegen, aber im Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2013 um 7,5 % (minus 53
Hilfen) gesunken.
44
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Gestiegen sind zum Vorjahr die stationären Leistungen nach § 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform, um 17,5 % (plus 79 Hilfen), die Leistungen nach § 35a SGB VIII, stationäre Eingliederungshilfen
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, um 28,1 % (plus neun Hilfen) und die Leistungen nach
§ 19 SGB VIII, Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, um 19,0 % (plus acht Hilfen).
Um je eine Hilfe haben stationären Leistungen nach § 41, Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung, in
Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB und Leistungen nach § 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des
Kindes in Notsituationen zugenommen. Eine Leistung wurde wie im Vorjahr nach § 35 SGB VIII, intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung, bewilligt.
4.1.5 Pflegestellen
Abbildung 20: Jahresdurchschnitt Pflegestellen*
500
durchschnittliche Anzahl
16
400
11
13
16
19
9
4
300
200
358
379
2000
2005
434
416
424
446
2011
2012
2013
100
0
2010
Jahr
§ 41 i.V.m. § 33 SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
* §§ 33 und 41/33 SGB VIII
§ 33 SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 gab es jahresdurchschnittlich 465 Hilfeempfänger einer Pflegestelle. Damit stieg der Anteil der
Hilfeempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 % (plus 25 Hilfen).
Im Vergleich zum gesamten Betrachtungszeitraum der Jahre 2000 bis 2013 stieg der Anteil um 26,0 % (plus 96
Hilfen). Die Zahl der Pflegestellen soll auch künftig weiter zu Gunsten eines gleichzeitigen Abbaus von stationären
Hilfen nach § 34 SGB VIII erhöht werden.
45
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Abbildung 21: Pflegestellen nach regionaler Verteilung
durchschnittliche Anzahl
500
400
300
200
100
0
4
97
95
92
208
2007
101
118
84
88
88
87
105
102
88
228
238
247
265
288
2009
2010
2011
2012
2013
89
82
188
2005
Leipzig
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Sachsen
Jahr
außerhalb Sachsen
* §§ 33 und 41/33 SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die regionale Verteilung der Pflegestellen wird in den Kategorien Leipzig, außerhalb Leipzig und innerhalb
Sachsen sowie außerhalb Sachsens erfasst. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der Pflegestellen die sich in Leipzig
befanden 61,9 % (im Vorjahr 60,2 %).
Der Anteil der Pflegestellen außerhalb Leipzigs aber innerhalb Sachsens betrug 19,1 % (im Vorjahr 20,0 %) und
der Anteil der Pflegestellen außerhalb Sachsens betrug 18,9 % (im Vorjahr 19,8 %).
46
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.2 Inobhutnahmen
Das Jugendamt ist gem. § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine
Obhut zu nehmen, wenn
1.
das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2.
eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
3.
a.
die Personsorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b.
eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich
weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Diese Aufgabe wird in der Stadt Leipzig durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) durchgeführt. Während der
Schließzeiten des ASD übernimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Verbundes Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) diese Aufgabe als Bereitschaftsdienst für den ASD.
Der ASD erfüllt im Kontext des § 42 SGB VIII Aufgaben der Krisenintervention (sozialpädagogischen Beratung
und Klärungshilfe für Kinder/Jugendliche und Familien, Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen, deren
Unterbringung und die Beendigung der Inobhutnahme).
4
Die Verpflichtung zur Inobhutnahme besteht dann, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des
Minderjährigen gefährdet wird und wenn die Sorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten nicht gewillt oder
nicht in der Lage sind, diese Gefahr von dem Minderjährigen abzuwenden.
Der Entscheidung zur Inobhutnahme geht eine umfassende Prüfung des Kindeswohls mit einer Einschätzung
der Gefährdungssituation oder ein Beratungsgespräch des Selbstmelders voraus. Hierzu liegen im ASD
standardisierte Verfahrensabläufe vor.
Nach erfolgter Inobhutnahme werden die Kinder und Jugendlichen in folgenden Einrichtungen betreut:
Kinder- und Jugendnotdienst des VKKJ (KJND)
Systemisch orientierte Mädchenwohngruppe des Internationalen Bundes e. V., Verbund Sachsen/Thüringen
(MWG)
bei einer geeigneten Person, darunter insbesondere in den sog. Familiären Bereitschaftspflegestellen des
Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V.
Die vorübergehende Betreuung der in Obhut genommenen Babys und Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren
erfolgt bevorzugt in Familiären Bereitschaftspflegestellen. Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit
gemeinsam in einer Familiären Bereitschaftspflegestelle betreut.
Im Rahmen der erfolgten Inobhutnahmen in den beiden o. g. Einrichtungen (KJND und MWG) und in den
Familiären Bereitschaftspflegestellen werden durch die Träger umfassende Leistungen der Betreuung und
Versorgung für das Kind/den Jugendlichen bis zur Beendigung der Inobhutnahme sicher gestellt.
Die Inobhutnahme gilt mit Übergabe des Minderjährigen an die sorgeberechtigten Eltern (ggf. mit weiterführender
ambulanter Hilfe) oder mit Überleitung in eine stationäre Hilfe als beendet. Die Entscheidungsverantwortung
hierzu liegt beim ASD.
47
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.2.1 Belegungstage und Auslastung
Abbildung
22: Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung
10.000
160
128,5
110,2
Anzahl
98,1
6.000
120
91,3
80,1
4.000
49,5
0
75,8
49,1
60
40
20,6
3.792
4.132
6.445
6.207
7.037
8.177
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Belegungstage
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
100
80
65,2
2.000
4
96,7
140
Prozent
8.000
Jahr
Auslastung KJND
20
0
Auslastung MWG
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Umsetzung der Aufgabe der Jugendhilfe zu Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB
VIII wird über die bestehenden Inobhutnahmeplätze in Leipzig sichergestellt. Im Bedarfsfall steht das AfJFB in
der Verantwortung, ausreichend Inobhutnahmeplätze zur Verfügung zu stellen und eine zügige Klärung der Fälle
sicher zu stellen. Die Belegungssituation des KJND wird regelhaft durch den ASD gesteuert.
Die monatlichen Belegungstage sind im Jahr 2013 um 16,2 % (plus 1.140 Belegungstage) im Vergleich zum
Vorjahr gestiegen. Parallel stieg im Jahr 2013 die prozentuale Auslastung beim Kinder- und Jugendnotdienst über
die Kapazitätsgrenze auf 128,5 %. Die erhöhten Inobhutnahmebedarfe wurden durch Bereitstellung zusätzlicher
Plätze im Kinder- und Jugendnotdienst sichergestellt.
Bei der Inobhutnahmestelle für Mädchen beim Internationalen Bund Sachsen/Thüringen stieg die prozentuale
Auslastung auf 91,3 %. Die Einrichtung des IB wurde 2013 hinsichtlich der geeigneten Unterbringung von in
Obhut genommenen Mädchen regelmäßig gezielter angefragt und entsprechend belegt.
48
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.2.2 Entwicklung
Im Unterschied zur Betrachtungsweise der Inobhutnahmen nach monatlicher Belegung (vgl. 4.2.1) ist in den
Kapiteln 4.2.2 bis 4.2.9 der Betrachtungszeitraum der 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres der in Obhut
genommenen Kinder und Jugendlichen.
Abbildung 23: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen*
500
450
400
Anzahl
350
300
250
200
150
290
345
449
383
377
269
100
429
323
297
269
4
50
0
2005
2010
2011
Jahr
Kinder
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2012
2013
Jugendliche
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Im Jahr 2013 gab es insgesamt 698 Inobhutnahmevorgänge von Kindern und Jugendlichen. Die Inobhutnahme
eines Kindes oder Jugendlichen kann einmalig oder auch mehrfach im Jahr erfolgt sein.
Damit sank die Anzahl der Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % (minus 48 Inobhutnahmen).
Davon sanken die Inobhutnahmen von Kindern um 4,5 % (minus 20 Inobhutnahmen) und die Inobhutnahmen von
Jugendlichen um 9,4 % (minus 28 Inobhutnahmen).
49
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
Abbildung
24: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl*
700
600
Anzahl
500
400
19
7
20
52
7
16
56
14
19
52
21
55
19
57
428
461
462
453
489
476
2006
2008
2010
2011
2012
2013
9
14
51
300
200
100
4
0
1x aufgenommen
2x aufgenommen
Jahr
3x aufgenommen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
mehr als 3x aufgenommen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Tabelle 19: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl*
2006
2008
2010
2011
2012
2013
Anzahl Inobhutnahmen
615
659
652
700
746
698
davon 1x aufgenommen
428
461
462
453
489
476
davon 2x aufgenommen
51
52
56
52
55
57
davon 3x aufgenommen
14
20
16
19
21
19
davon 4x aufgenommen
7
3
6
7
13
3
davon 5x aufgenommen
-
2
-
3
4
4
davon 6x aufgenommen
-
2
1
1
2
2
davon 7x aufgenommen
1
-
-
2
-
1
davon 8x aufgenommen
1
-
-
-
-
-
davon 9x aufgenommen
-
-
-
1
-
-
502
540
541
538
584
562
Anzahl Kinder und Jugendliche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Bei den Inobhutnahmen ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche nur einmal in Obhut genommen werden
müssen. Allerdings kann es auch sein, dass ein Kind oder ein Jugendlicher innerhalb eines Jahres mehrfach in
Obhut genommen werden muss, so dass es zu sogenannten Mehrfachaufnahmen kommt.
50
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Von den 562 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen im Jahr 2013, wurden 476 einmal (84,7 %)
aufgenommen. 86 Kinder und Jugendliche (15,3 %) mussten dagegen mehrfach aufgenommen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Einmalaufnahmen um 2,7 % (minus 13 Kinder und Jugendliche) und die
Mehrfachaufnahmen um 9,5 % (minus 9 Kinder und Jugendliche).
Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2013 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die einer in
Inobhutnahme bedurften relativ konstant über 500 Kindern und Jugendlichen. Die entspricht im Jahr 2013 bei
77.022 in Leipzig lebenden und 562 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen 0,73 % oder etwa jedes
137. in Leipzig lebende Kind oder Jugendlichen.
4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen
Abbildung 25: Inobhutnahmen nach Altersgruppen*
800
700
Anzahl
600
145
500
400
300
200
100
0
199
89
79
129
171
126
118
152
89
114
162
136
85
104
209
143
95
107
137
118
128
126
141
122
90
134
136
73
64
59
56
56
53
76
92
88
95
99
120
139
2005
2007
2009
2010
Jahr
2011
2012
2013
0-3 Jahre
3-6 Jahre
47
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
6-12 Jahre
12-14 Jahre
14-16 Jahre
4
16-18 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
Von den 698 Inobhutnahmen im Jahr 2013 betrug der Anteil der 16 bis 18-Jährigen 18,3 % (im Vorjahr 22,9 %),
in der Altersgruppe der 14 bis 16-Jährigen 20,2 % (im Vorjahr 16,9 %), der 12 bis 14-Jährigen 12,9 % (im Vorjahr
16,4 %), der 6 bis 12-Jährigen 19,5 % (im Vorjahr 18,0 %), in der Altersgruppe der 3 bis 6-Jährigen 9,2 % (im
Vorjahr 9,8 %) und der 0 bis 3-Jährigen 19,9 % (im Vorjahr 16,1 %).
51
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik
Abbildung
26: Inobhutnahmen nach Geschlecht*
500
Anzahl
400
300
432
200
353
338
282
277
325
339
334
354
313
346
382
316
314
100
0
4
2005
2006
2008
2010
Jahr
männlich
2011
2012
2013
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
Im Jahr 2013 betrug der Anteil männlicher Inobhutnahmen 54,7 % (im Vorjahr 57,9 %), während der Anteil
weiblicher Inobhutnahmen auf 45,3 % (im Vorjahr 42,1 %) stieg. Damit sank im Jahr 2013 die Anzahl der
männlichen Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 50 männliche Inobhutnahmen bei einer Zunahme von
zwei weiblichen Inobhutnahmen.
4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen
Abbildung 27: Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer*
400
350
300
2007
1 bis 3 Tage
2009
4 bis 14 Tage
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2010
Jahr
> 2 bis 4 Wochen
78
77
30
95
54
21
2011
2012
> 4 Wochen
96
93
19
251
239
322
239
299
231
103
65
10
205
266
208
271
332
2005
65
46
0
50
38
50
263
100
47
21
150
356
200
211
Anzahl
250
2013
Hilfe dauerte an
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
Im Jahr 2013 betrug die Aufenthaltsdauer bei 36,0 % aller Inobhutnahmen nur ein bis dreiTage (im Vorjahr
52
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
43,2 %). Weitere 34,2 % aller Inobhutnahmen konnten zwischen vier Tagen und zwei Wochen beendet werden
(im Vorjahr 32,0 %). In 13,8 % aller Fälle war eine Inobhutnahme zwischen zwei bis vier Wochen erforderlich (im
Vorjahr 10,5 %) und in 13,3 % aller Inobhutnahmen betrug die Aufenthaltsdauer mehr als vier Wochen (im Vorjahr
10,3 %). 19 Hilfen dauerten über den Jahreswechsel an.
4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen
Abbildung 28: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2013 (Mehrfachnennungen möglich)
Überforderung der Eltern/eines Elternteils
501
Beziehungprobleme
180
Vernachlässigung
73
Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie
62
Anzeichen körperl./seelische Misshandlung
53
Delinquenz des Kindes/Jugendlichen
52
sonstige Probleme
52
Wohnungsprobleme
4
31
Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen
16
unbegleitete Einreise aus dem Ausland
14
Schul-/Ausbildungsprobleme
11
Anzeichen für sexuellen Missbrauch
11
Trennung oder Scheidung der Eltern
11
0
100
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
200
Anzahl
300
400
500
600
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 20: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen möglich)*
2005
2008
2010
2011
2012
2013
Trennung oder Scheidung der Eltern
8
4
14
8
3
11
Anzeichen für sexuellen Missbrauch
11
9
9
9
6
11
Schul-/Ausbildungsprobleme
12
10
15
13
9
11
unbegleitete Einreise aus dem Ausland
18
11
21
10
17
14
Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen
28
19
11
13
19
16
Wohnungsprobleme
18
23
58
79
39
31
sonstige Probleme
112
274
56
50
93
52
Delinquenz des Kindes/Jugendlichen
50
44
49
87
81
52
Anzeichen körperl./seelische Misshandlung
38
34
40
34
72
53
Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie
44
67
57
78
66
62
Vernachlässigung
88
6
45
70
68
73
Beziehungprobleme
228
192
175
128
169
180
Überforderung der Eltern/eines Elternteils
169
204
297
380
448
501
Gesamt
824
897
847
959
1.090
1.067
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
53
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Die Angaben zu den Gründen die zu einer Inobhutnahme führen, können pro Hilfe bis zu zwei Anlässe enthalten,
die
sich bedingen oder ergänzen.
Seit vielen Jahren ist die „Überforderung der Eltern/eines Elternteiles“ der am häufigsten genannte und
stetig steigende Grund einer Inobhutnahme. Im Jahr 2013 betrug der Anteil aller Nennungen 41,1 %.
Erst mit deutlichem Abstand folgen „Beziehungsprobleme“ mit 16,9 %. Weniger häufig genannt wurden
„Vernachlässigung“ (6,8 %), „Integrationsprobleme in Heim/Pflegefamilie“ (5,8 %), „Anzeichen körperlicher oder
seelischer Misshandlung“ (5,0%) oder „Delinquenz“ (4,9 %). Die anderen 19,5 % der Hilfeanlässe verteilen sich
auf die weiteren Kategorien.
4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung
4
Anzahl
Abbildung 29: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung*
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
2005
2008
2010
Jahr
Rückkehr zu Personensorgeberechtigten
keine anschließende Hilfe
sonstige stationäre Hilfe
ambulante Erz. Hilfen
2011
2012
2013
Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses
Rückkehr in Pflegefamilie/Heim
Übernahme anderes Jugendamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
Tabelle 21: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung*
2005
2008
2010
2011
2012
2013
ambulante Erz. Hilfen
30
-
1
2
11
10
Übernahme anderes Jugendamt
10
5
9
17
18
6
sonstige stationäre Hilfe
40
31
39
24
49
15
Rückkehr in Pflegefamilie/Heim
25
38
20
43
24
20
keine anschließende Hilfe
71
61
71
62
65
96
Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses
150
195
128
137
143
169
Rückkehr zu Personensorgeberechtigten
309
329
374
394
406
363
x
x
10
21
30
19
635
659
652
700
746
698
Hilfe dauerte an
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar, x=nicht erfasst
54
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
Wie in den Vorjahren kehrten auch im Jahr 2013 mit 52,0 % mehr als die Hälfte der in Obhut genommenen Kinder
und Jugendlichen nach der Beendigung der Maßnahme zu ihren Personensorgeberechtigten zurück (im Vorjahr
54,4 %). Mit 24,2 % benötigte fast jede vierte Inobhutnahme nach Beendigung der Maßnahme eine Erzieherische
Hilfe außerhalb des Elternhauses (im Vorjahr 19,2 %).
Weitere 13,8 % aller Inobhutnahmen benötigten nach Abschluss der Maßnahme keine anschließende Hilfe (im
Vorjahr 8,7 %) und 2,9 % kehrten in die Pflegefamilie oder in das Heim zurück (im Vorjahr 3,2 %). Der Anteil
sonstiger stationärer Hilfen sank auf 2,1 % (im Vorjahr 6,6 %) und ambulante erzieherische Hilfen auf 1,4 % (im
Vorjahr 1,5 %).
Weitere 19 Hilfen (2,7 %) waren zum Jahreswechsel noch nicht beendet und in sechs Hilfen erfolgte die
Übernahme durch ein anderes Jugendamt.
4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme
Tabelle 22: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit*
2005
2008
2010
2011
2012
2013
Mitte
61
53
53
46
54
52
Nordost
97
128
142
67
81
93
64
64
77
Ost**
Südost
46
62
47
47
34
44
Süd
32
50
49
66
72
59
Südwest
45
42
63
79
57
73
112
118
118
116
197
130
Alt-West
56
65
43
50
46
49
Nord
56
48
53
70
59
61
505
566
568
605
664
638
Sachsen
81
40
30
47
29
16
außerhalb Sachsens
49
53
54
48
53
44
635
659
652
700
746
698
West
Leipzig
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
4
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar, ** 2011 neu gebildet
Die Zuständigkeit des ASD richtet sich nach dem Wohnort der Kinder und Jugendlichen, die in Obhut genommen
werden. Danach wurden im ASD West mit 18,6 % die meisten Kinder und Jugendlichen in Obhut genommen.
Dennoch sank der Anteil, nach dem sprunghaften Anstieg im Jahr 2012, auf 25,4 % um 67 Inobhutnahmen
im Jahr 2013 ab. Gründe waren verstärkte Zuzüge von Familien mit mehr als vier Kindern in hier vorhandene
große und günstige Wohnungen, jugendliche Selbstmelder in den in Grünau räumlich verorteten Kinder- und
Jugendnotdienst und wiederholte Aufnahmen mehrerer Kinder aus Großfamilien in Krisensituationen. Die
weiteren zweistelligen Anteile der Inobhutnahmen entfallen mit 13,3 % auf den ASD Nordost (im Vorjahr 10,9 %),
mit 11,0 % auf den ASD Ost (im Vorjahr 8,6 %) und mit 10,5 % auf den ASD Südwest (im Vorjahr 7,6 %).
Einstellige Anteile von Inobhutnahmen entfallen mit 8,5 % auf den ASD Süd (im Vorjahr 9,7 %), mit 8,7 % auf
55
Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen
den ASD Nord (im Vorjahr 7,9 %), mit 7,4 % auf den ASD Mitte (im Vorjahr 7,2 %) und mit 7,0 % auf den ASD
Alt-West
(im Vorjahr 6,2 %). Der geringste Anteil von Inobhutnahmen entfiel im Jahr 2013 mit 6,3 % auf den ASD
Südost (im Vorjahr 4,6 %). Die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb Sachsens wohnten,
sind auf 6,3 % ebenso gesunken (im Vorjahr 7,1 %) wie die Inobhutnahmen aus dem sächsischen Umfeld auf
2,3 % (im Vorjahr 3,9 %).
Karte 1: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2013
4
In 91,4 % aller Inobhutnahmen des Jahres 2013 wohnten die Kinder und Jugendlichen innerhalb der Stadt Leipzig
(im Vorjahr 89,0 %) und in 8,6 % außerhalb der Stadt Leipzig (im Vorjahr 11,0 %).
56
Kinder- und Jugendförderung
5
Kinderund Jugendförderung
5
57
Kinder- und Jugendförderung
5. Kinder- und Jugendförderung
Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft.
Jugendarbeit ist mit seinen Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen
ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge
aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen.
Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Förderung der Jugendverbände
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
5
Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere
von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der freien Träger der
Jugendhilfe unterhält die Stadt Leipzig zum Jahresende 2013 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler
Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen
Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
Abbildung 30: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in %
100%
Prozent
90%
5,1
4,0
80%
21,0
70%
3,7
60%
5,2
4,1
5,1
3,9
5,4
4,0
5,8
4,4
29,3
29,9
30,6
29,8
2,7
2,6
2,9
2,9
58,7
58,4
57,1
57,1
2010
2011
2012
2013
50%
40%
30%
66,2
20%
10%
0%
2005
§ 16 Familienbildung
§ 14 Kinder- und Jugendschutz
§ 12 Jugendverbandsarbeit
§ 11 Jugendarbeit
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
58
§ 13 Jugendsozialarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 23: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in €
Leistungsbereiche SGB VIII
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Jugendverbandsarbeit
§ 13 Jugendsozialarbeit
2005
2010
2011
2012
2013
5.423.603 5.397.602 5.393.937 5.343.157 5.463.523
306.576
245.987
244.233
267.549
272.842
Vergleich
2005-2013
39.921
-33.734
1.722.379 2.691.425 2.759.891 2.868.893 2.854.749 1.132.371
§ 14 Kinder- und Jugendschutz
327.755
377.463
359.877
374.787
423.139
95.384
§ 16 Familienbildung
417.658
476.274
470.433
505.845
554.900
137.243
Summen:
8.197.970 9.188.751 9.228.371 9.360.232 9.569.153 1.371.183
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde auch im Jahr 2013 mit über neun Millionen Euro
gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,2 % (plus 208.921 €). Im Vergleich zum Jahr 2005
entspricht dies einem Anstieg um 16,7 % (plus 1.371.183 €).
5
59
Kinder- und Jugendförderung
5.1 Jugendarbeit § 11 SGB VIII
5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs
Die offenen Freizeittreffs sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im § 11 SGB VIII ein Angebot der
Jugendarbeit. Sie bieten als Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Raum-, Freizeit- und
Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Mit den offenen Freizeittreffs erhalten junge
Menschen einen geschützten Rahmen, in dem sie außerhalb von Schule und Familie ihre Grundbedürfnisse nach
Kontakt, Kommunikation und sozialer Anerkennung umsetzen können.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist sozialräumlich ausgerichtet und steht vor der Herausforderung, die
nachfolgend genannten Grundprinzipien bei der Konzipierung ihrer Angebote zu berücksichtigen:
• Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Kinder und
Jugendlichen zugänglich sind.
• Bei der Planung und Ausgestaltung von Angeboten sind die individuellen, sozialen, kulturellen und
wirtschaftlichen Situationen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
• Geschlechtsspezifische Angebote sollen Mädchen und Jungen unterstützen, eigene Stärken und Ressourcen
zu erkennen und zu entwickeln.
5
Die offene Kinder- und Jugendarbeit besitzt das Potential, spezifische Bildungseffekte, wie die Stärkung
persönlicher und sozialer Kompetenzen, zu erreichen, die sich dementsprechend auch in der Angebotsstruktur
der offenen Freizeittreffs widerspiegeln sollen.
Tabelle 24: Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2013 nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
Grünau
Innerer
Osten
Mitte/Süd
Nord
Nordost
Ost/
Südost
Westen
Gesamt
4
8
6
7
1
7
6
39
kommunaler Träger
1
1
1
0
0
1
0
4
freie Träger
3
7
5
7
1
6
6
35
Gesamt
davon:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Mit Beginn des Jahres 2013 befanden sich von den 40 offenen Freizeiteinrichtungen 36 in Trägerschaft von
Trägern der freien Jugendhilfe und vier in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Im Planungsraum West war der Kinder- und Jugendtreff „Kojule“ vom Caritasverband Leipzig e. V.
zwischenzeitlich vom 15.04.2013 bis 22.06.2013 wegen einer Abwasserhavarie geschlossen. Im Planungsraum
Ost/Südost wurde der Jugendclub Liebertwolkwitz vom AWO Kreisverband Leipziger Land e. V. zum 30.06.2013
geschlossen.
Am Jahresende 2013 befanden sich 39 offene Freizeiteinrichtungen in Leipzig, die auf alle sieben Planungsräume
verteilt sind (siehe Karte). Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um eine Einrichtung und gegenüber dem
Jahr 2011 um drei Einrichtungen.
60
Kinder- und Jugendförderung
Karte 2: Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2013 nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung
5
Die obige Karte zeigt, dass die Stadt Leipzig ein flächendeckendes Netz an offenen Freizeittreffs in allen
Planungsräumen vorhält und somit allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, dieses Angebot in
Anspruch zu nehmen.
Die Konzentration der offenen Freizeittreffs im Westen und Osten der Stadt korrespondiert mit den dort häufiger
auftretenden Problemlagen junger Menschen.
61
Kinder- und Jugendförderung
Offener Bereich
Mit der Einführung einer zentralen Leistungsstatistik im 2. Halbjahr des Jahres 2010, stehen Daten der offenen
Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die standardisierte Leistungserfassung von Angebots- und Nutzerzahlen
wird in allen offenen Freizeiteinrichtungen der Stadt Leipzig (OFT) durchgeführt.
Der offene Bereich eines Freizeittreffs hält niedrigschwellige, alters- und interessenspezifische Angebote (z. B.
Billard, Tischtennis, Basteln, Spiele, „Quatschen“, Kochen, ...), geschlechtsspezifische Arbeit sowie Materialien
zur Freizeitgestaltung bereit und bietet vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten.
Für die statistische Erfassung der Nutzer/-innen gilt folgende Definition: „Ein Nutzer des offenen Bereiches ist ein
Besucher des OFT, der den Offenen Bereich der Einrichtung, unabhängig von Verweildauer und Häufigkeit am
Tag, genutzt hat“.
Abbildung 31: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen*
120.000
5
Anzahl
100.000
80.000
60.000
20.000
99.815
98.012 95.274
40.000
54.706
46.561
0
98.085
79.713
Kinder (<10)
52.391
47.333
2011
74.115
50.272
44.784
2012
Jahr
2013
Kinder (10-14)
Jugendliche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
junge Volljährige
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst
Tabelle 25: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen*
2011
Gesamt:
2012
2013
294.553
279.252
267.256
Kinder (unter 10 Jahre)
46.561
47.333
44.784
Kinder (10 - 14 Jahre)
98.012
99.815
98.085
Jugendliche (14 - 18 Jahre)
95.274
79.713
74.115
junge Volljährige (18 - 27 Jahre)
54.706
52.391
50.272
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst
Im Jahr 2013 sind in den offenen Bereichen der Freizeiteinrichtungen insgesamt 267.256 Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige als Nutzer/-innen registriert wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 4,3 %
(minus 11.996 Nutzer/-innen).
62
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahresdurchschnitt ergeben sich im Jahr 2013 bei 39 Einrichtungen 6.852 Nutzer/-innen pro OFT, im Jahr
2012 bei 40 Einrichtungen 6.981 Nutzer/-innen pro OFT und im Jahr 2011 bei 42 Einrichtungen 7.013 Nutzer/innen pro OFT.
Die im Jahr 2013 registrierten 142.869 Kinder unter 14 Jahren entsprachen mit 53,5 % (im Vorjahr 52,7 %) der
Hälfte aller registrierten Nutzer/-innen. Davon waren 16,8 % im Alter unter 10 Jahren (im Vorjahr 16,9 %) und
36,7 % im Alter zwischen 10 und 14 Jahren (im Vorjahr 35,7 %). Der Anteil Jugendlicher betrug 27,7 % (im
Vorjahr 28,5 %) und der jungen Volljährigen wie im Vorjahr 18,8 %.
Abbildung 32: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht*
200.000
180.000
160.000
Anzahl
140.000
120.000
100.000
80.000
189.863
179.863
147.435
60.000
104.690
40.000
119.821
99.389
5
20.000
0
2011
2012
Jahr
männlich
2013
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 26: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht*
2011
Gesamt:
2012
2013
294.553
279.252
267.256
männlich
189.863
179.863
147.435
weiblich
104.690
99.389
119.821
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst
Von den im Jahr 2013 registrierten 267.256 Nutzer/-innen der offenen Bereiche von Freizeiteinrichtungen waren
55,2 % männlichen (im Vorjahr 64,4 %) und zu 44,8 % weiblichen Geschlechts (im Vorjahr 35,6 %).
Damit stieg im Jahr 2013 die Anzahl und der Anteil weiblicher Nutzerinnen deutlich an, während sowohl die
Anzahl als auch der Anteil der männlichen Nutzer stark sank.
Während in den beiden Vorjahren 2011 und 2012 die Nutzer/-innen von offenen Angeboten der
Freizeiteinrichtungen zu zwei Drittel männlichen und etwa zu einem Drittel weiblichen Geschlechts waren, ist das
Nutzungsverhalten nach Geschlechtsmerkmal im Jahr 2013 eher ausgeglichen.
63
Kinder- und Jugendförderung
Zusätzliche Angebote, Kurse und Projekte
Angebote, Kurse und Projekte sind speziell geplante und zeitlich begrenzte Leistungen, die unabhängig ob sie
innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten des offenen Bereichs stattfinden, zusätzlich zu diesen angeboten
werden.
Abbildung 33: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl
Anzahl Teilnehmer
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
2.321
2.532
2.726
2.534 2.658
2.538
2.297 2.212
500
0
5
2.701
490
486
Kunst/Kultur
Sonstiges
Anzahl AKP 2011
Sport/Erlebnispäd.
AKP
488
Medien
Anzahl AKP 2012
272
305
213
geschl. Arbeit
Anzahl AKP 2013
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Anzahl AKP 2012
Ø Teilnehmer/AKP 2012
Anzahl AKP 2013
Ø Teilnehmer/AKP 2013
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
geschlechtsspezifische
Arbeit
2.538
2.701
272
486
2.726
8.723
11,1
11,8
6,8
7,3
12,2
11,3
2.297
2.321
305
490
2.534
7.947
9,6
10,2
5,8
9,3
12,6
10,6
2.212
2.532
213
488
2.658
8.103
8,7
10,0
5,5
8,2
12,9
10,4
Medien
Summe
Ø Teilnehmer/AKP 2011
Sonstiges
Anzahl AKP 2011
Kunst und
Kultur
Sport/Erlebnispädagogik
Tabelle 27: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden durch offene Freizeiteinrichtungen insgesamt 8.103 Angebote, Kurse und Projekte
organisiert und durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,0 % (plus 156 AKP).
Im Jahresdurchschnitt ergeben sich im Jahr 2013 auf 39 Einrichtungen 208 AKP pro OFT, im Jahr 2012 auf 40
Einrichtungen 199 AKP pro OFT und im Jahr 2011 auf 42 Einrichtungen 207 AKP pro OFT.
64
Kinder- und Jugendförderung
Die Angebote, Kurse und Projekte gliedern sich im Jahr 2013 in 32,8 % Sonstiges (im Vorjahr 31,9 %), Kunst und
Kultur 31,2 % (im Vorjahr 29,2 %), Sport- und Erlebnispädagogik 27,3 % (im Vorjahr 28,9 %), Medien 6,0 % (im
Vorjahr 6,2 %) und geschlechtsspezifische Arbeit 2.6 % (im Vorjahr 3,8 %).
Die durchschnittliche Teilnehmerzahl der Angebote, Kurse und Projekte betrug im Jahr 2013 bei Sonstiges
12,9 (plus 0,3), Kunst und Kultur 10,0 (minus 0,2), Sport- und Erlebnispädagogik 8,7 (minus 0,9), Medien 8,2
(minus1,1) und geschlechtsspezifische Arbeit 5,5 (minus 0,3).
Summe
Sonstiges
Medien
geschlechtsspezifische
Arbeit
Kunst und
Kultur
Sport/Erlebnispädagogik
Tabelle 28: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten nach Altersgruppen
28.157
31.925
1.840
3.538
33.156
98.616
Kinder (unter 10 Jahre)
4.711
8.593
376
536
10.062
24.278
Kinder (10 bis unter 14 Jahre)
9.487
10.395
1.087
1.308
11.395
33.672
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
7.718
5.257
299
1.243
7.236
21.753
junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre)
6.241
7.680
78
451
4.463
18.913
22.139
23.695
1.767
4.540
31.826
83.967
Kinder (unter 10 Jahre)
3.548
5.671
216
917
7.634
17.986
Kinder (10 bis unter 14 Jahre)
7.795
7.922
1.198
1.212
11.753
29.880
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
6.044
3.863
291
1.082
6.905
18.185
junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre)
4.752
6.239
62
1.329
5.534
17.916
19.276
25.279
1.164
3.983
34.292
83.994
Kinder (unter 10 Jahre)
3.622
7.620
123
750
7.949
20.064
Kinder (10 bis unter 14 Jahre)
7.307
8.884
797
1.821
12.588
31.397
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
4.493
3.677
202
784
7.484
16.640
junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre)
3.854
5.098
42
628
6.271
15.893
Teilnehmer-/-innen 2011
Teilnehmer-/-innen 2012
Teilnehmer-/-innen 2013
Quelle: SG Kinder- und Jugendförderung
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Sport- und erlebnispädagogischen AKP’s wurden im Jahr 2013 zu mehr als einem Drittel (37,9 %) von
Kindern zwischen 10 und 14 Jahren genutzt. Danach folgen Jugendliche mit 23,3 %, junge Volljährige mit 20,0 %
und Kinder unter zehn Jahren mit 18,8 %. Kunst und Kultur AKP’s wurden im Jahr 2013 zu 35,1 % von Kindern
zwischen 10 und 14 Jahren und zu 30,1 % von Kindern unter zehn Jahren von genutzt. Danach folgen junge
Volljährige mit 20,2 % und Jugendliche mit 14,6 %. Geschlechtsspezifische AKP’s wurden im Jahr 2013 über zwei
Drittel von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren (68,5 %) genutzt. Danach folgen Jugendliche mit 17,4 %, Kindern
unter zehn Jahren mit 10,6 % und junge Volljährige mit 3,7 %. Fast die Hälfte aller Medienpädagogischen AKP’s
(45,7 %) wurden im Jahr 2013 von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren genutzt. Danach folgen Jugendliche mit
19,7 %, Kinder unter zehn Jahren mit 18,8 % und junge Volljährige mit 15,8 %.
65
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 34: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Teilnehmerzahl
35.000
0
Kunst/Kultur
Sonstiges
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
5
Teilnehmer-/-innen 2012
AKP
Sport/Erlebnispäd.
1.164
3.983
19.276
34.292
25.279
1.767
22.139
31.826
23.695
Teilnehmer-/-innen 2011
4.540
5.000
1.840
10.000
3.538
15.000
28.157
20.000
33.156
25.000
31.925
Anzahl Teilnehmer/-innen
30.000
Teilnehmer-/-innen 2013
Medien
geschl. Arbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 nahmen insgesamt 83.994 Teilnehmer/-innen an den Angeboten, Kursen und Projekten von offenen
Freizeiteinrichtungen teil.
Davon waren 23,9 % Kinder im Alter unter 10 Jahren (im Vorjahr 21,4 %), 37,4 % Kinder im Alter zwischen 10 und
14 Jahren (im Vorjahr 35,6 %), 19,8 % Jugendliche (im Vorjahr 21,7 %) und weitere 18,9 % junge Volljährige (im
Vorjahr 21,3 %).
An sonstigen AKP’s wie z. B. Hausaufgabenhilfe, gesunde Ernährung, Werkstattangebote, Ökologie/Umwelt u. ä.
nahmen 40,8 % Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teil (im Vorjahr 37,9 %). An AKP’s die dem Bereich
Kunst und Kultur zuzuordnen sind nahmen 30,1 % teil (im Vorjahr 28,2 %). Der Anteil von Teilnehmer/-innen an
sportlichen oder erlebnispädagogischen AKP’s wie z. B. Turniere, Klettern, Fahrradtouren o. ä. betrug 22.9 % (im
Vorjahr 26,4 %).
Wesentlich geringer sind die Teilnehmerzahlen in den Kategorien Medien oder Medienpädagogik wie z. B.
Computer/Internet, Film, Fotografie, Audio/Video-Produktion oder Radio mit 4,7 % (im Vorjahr 5,4 %) und
geschlechtsspezifische Arbeit mit 1,4 % (im Vorjahr 2,1 %).
66
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 35: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht
Anzahl Teilnehmer/-innen
60.000
50.000
40.000
487
2.499
342
345
3.124
18.633
2.514
15.358
12.634
17.699
18.588
11.011
11.125
30.000
18.550
20.000
10.000
0
15.902
2011
2012
männlich
geschl. Arbeit
2013
Medien
1.353
1.039
1.425
9.524
1.416
6.781
14.606
16.023
2011
Sport/Erlebnispäd.
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
14.127
819
1.469
6.642
15.704
12.684
14.154
2012
weiblich
2013
Sonstiges
Kunst/Kultur
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
5
Summe
31.925
1.840
3.538
33.156
98.616
männlich
18.633
15.902
487
2.499
18.550
56.071
weiblich
9.524
16.023
1.353
1.039
14.606
42.545
22.139
23.695
1.767
4.540
31.826
83.967
männlich
15.358
11.011
342
3.124
17.699
47.534
weiblich
6.781
12.684
1.425
1.416
14.127
36.433
19.276
25.279
1.164
3.983
34.292
83.994
männlich
12.634
11.125
345
2.514
18.588
45.206
weiblich
6.642
14.154
819
1.469
15.704
38.788
Teilnehmer-/-innen 2011
Teilnehmer-/-innen 2012
Teilnehmer-/-innen 2013
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Medien
28.157
Sport-/
Erlebnispädagogik
Sonstiges
geschlechtsspezifische
Arbeit
Kunst und
Kultur
Tabelle 29: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Geschlecht der Nutzer/-innen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 betrug der Mädchenanteil der Nutzer/-innen von AKP’s 46,2 % (im Vorjahr 43,4 %), der Jungenanteil
53,8 % (im Vorjahr 56,6 %)
Der Mädchenanteil überwog bei Angeboten, Kursen oder Projekten für geschlechtsspezifische Arbeit mit 70,4 %
(im Vorjahr 80,6 %) und für Kunst/Kultur mit 56,0 % (im Vorjahr 53,5 %).
Dagegen überwog der Jungenanteil bei Angeboten, Kursen oder Projekten für Medien mit 63,1 % (im Vorjahr
68,8 %), bei Sport-/Erlebnispädagogik mit 65,5 % (im Vorjahr 69,4 %) sowie Sonstiges mit 54,2 % (im Vorjahr
55,6 %).
67
Kinder- und Jugendförderung
5.1.2 Jugendbildungsmaßnahmen
Karte
3: Standorte Jugendbildungsmaßnahmen 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
Jugendarbeit versteht sich als Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung
ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert.
Jugendbildungsmaßnahmen vermitteln gesellschaftliche Werte und eröffnen, begleiten, unterstützen und
qualifizieren Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse für Jugendliche zu verstehen sind.
68
Kinder- und Jugendförderung
Somit kommt den Jugendbildungsmaßnahmen ein konkreter außerschulischer Bildungsauftrag zu. Das
Angebotsprofil kann aus einem Querschnitt von politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen,
religiösen oder sportlichen Maßnahmen bestehen.
Die hier dargestellten Bildungsangebote haben Projektcharakter und wurden als Einzelmaßnahmen konzipiert,
beantragt und bezuschusst.
Im Jahr 2013 wurden zehn Angebote von Jugendbildungsmaßnahmen durch neun Träger der freien Jugendhilfe
vorgehalten und durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
Die in der Stadt Leipzig angebotenen Jugendbildungsmaßnahmen beinhalteten sprachlich integrative
Maßnahmen ebenso wie interkulturelle und politische Bildungsangebote zum „Demokratie lernen“. Ein weiterer
Bestandteil waren ökologische Projekte zur Kinder- und Jugendumweltarbeit.
5
69
Kinder- und Jugendförderung
5.1.3 Jugendmedienarbeit
Karte
4: Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung
5
Jugendmedienarbeit in Leipzig verfolgt das Ziel der Entwicklung und Förderung von Medienkompetenz bei
Kindern und Jugendlichen und wirkt somit auch im Sinne des Jugendmedienschutzes.
Die Förderung von Medienkompetenz beinhaltet folgende Aspekte:
die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Medien und medialer Technik,
70
Kinder- und Jugendförderung
die Befähigung zu (kritischer) Mediennutzung/-rezeption,
die Vermittlung genrespezifischen Wissens,
die Befähigung Medien und medienbezogene Produkte selbst zu gestalten.
Jugendmedienarbeit in Leipzig folgt den Grundprinzipien der Bedürfnisorientierung, Offenheit und Freiwilligkeit,
sowie der eigenen Gestaltbarkeit und Handlungsorientierung.
Im Jahr 2013 wurden sechs Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendmedienarbeit von sechs Trägern der
freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. Diese Maßnahmen sind
planungsraumübergreifend tätig, oft in Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe sowie Kitas, Schulen und
Horten. Die stadtweite Angebotsunterbreitung von Jugendmedienprojekten sichert den möglichen Zugang für alle
Kinder und Jugendlichen im gesamten Stadtgebiet.
Medien sind untrennbarer Bestandteil jugendlicher Lebenswelten, deren Nutzung in alle Bereiche des
Alltagslebens eingebettet ist und Familie, Freunde sowie Politik, Bildungs-, Freizeit- und Kulturbereiche umfasst.
Anliegen der Jugendmedienprojekte in Leipzig ist es, Medien, Medienformen und -inhalte zu vermitteln und
zu einer kompetenten Nutzung von Medien durch Jugendliche beizutragen. Den Kindern und Jugendlichen
sollen Medien mit ihren vielgestaltigen Möglichkeiten als individuelle Ausdrucksform und gestaltbares
Kommunikationsmittel nahe gebracht werden.
Die Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz ist erklärtes Ziel, denn Medienkompetenz ist Teil sozialer
und kultureller Handlungskompetenzen. Damit stellt sie einen integralen Bestandteil verschiedener Kompetenzen
dar, die jedes Subjekt in seinem Alltag zur Bewältigung seiner Lebenssituation braucht.
5
Die einzelnen Projekte arbeiten in spezifischen Bereichen der Medienlandschaft und sind im Arbeitskreis
Medienpädagogik der Stadt Leipzig als aktives Netzwerk zusammengeschlossen.
71
Kinder- und Jugendförderung
5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit
Karte
5: Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
5
Kinder- und Jugendkulturarbeit bietet einen Aktionsrahmen, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
die Chance haben, ihre Alltags- und Lebenserfahrungen aktiv einzubringen und mit künstlerischen Mitteln und
ästhetischen Handlungsformen umzusetzen, zu bearbeiten und deren Ergebnisse öffentlich zu machen.
Kulturelle und schöpferische Fähigkeiten von jungen Menschen sollen dabei aufgegriffen und die Entwicklung
72
Kinder- und Jugendförderung
künstlerischer und individueller Ausdrucksformen gefördert werden. Die Kinder- und Jugendkultureinrichtungen
stellen dafür geeignete Räume, Materialien und eine entsprechende Begleitung zur Verfügung.
In den Bereichen der Bildenden, Darstellenden und Angewandten Kunst entwickelt Kinder- und
Jugendkulturarbeit unterschiedliche, alters- und interessenspezifische Angebotsformen wie Kurse, offene
Angebote, Workshops, Projekte, Veranstaltungen und bietet Freiräume für die Verwirklichung selbst gesteuerter
Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen.
Jedes Kind und jeder Jugendliche oder junge Erwachsene hat den Bedarf nach Entwicklung seiner kreativen und
künstlerischen Fähigkeiten. Dem entsprechend muss sozial verantwortliche Kinder- und Jugendkulturarbeit für,
mit und von jungen Menschen folgenden Arbeitsprinzipien folgen:
Kinder- und Jugendkulturarbeit soll auch zu ihrer Zielgruppe gehen, nicht nur an einem festen Standort
verankert sein
Freiwilligkeit der Teilnahme
Keine Zugangsbeschränkungen durch Auswahlverfahren, finanzielle Beteiligung, körperliche, geistige oder
soziale Benachteiligung
Orientierung an den Bedürfnissen, Neigungen und Interessen der jungen Menschen
Aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen und -verfahren durch die Kinder und Jugendlichen selbst
Professionelle Anleitung/Unterstützung im jeweiligen Genre mit sozialpädagogischer Begleitung.
5
Im Jahr 2013 wurden elf Maßnahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit von zehn Trägern der freien Jugendhilfe
durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
In Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig befinden sich, an der Schnittstelle
von Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit, darüber hinaus zwei weitere Kinder- und Jugendkulturzentren: das
Jugendkulturzentrum „O.S.K.A.R“ und die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt „JOJO“, vormals „Stötteritzer
Spielkiste“.
73
Kinder- und Jugendförderung
5.1.5 Geschlechtsspezifische Jugendarbeit
Karte
6: Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
5
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind dem Gendergedanken als durchgängiges Leitprinzip in der
Jugendhilfe verpflichtet. Mädchen- und Jungenarbeit sind nicht gleich. Sie haben eine unterschiedliche
Entwicklungsgeschichte, sind auf einem unterschiedlichen Entwicklungsstand und haben in der konkreten Arbeit
mit Jungen und Mädchen unterschiedliche Herausforderungen zu bewältigen.
74
Kinder- und Jugendförderung
Eine Zusammenführung findet in den unterschiedlichsten koedukativen Angeboten in Einrichtungen der
Jugendhilfe statt.
Zwei Träger der freien Jugendhilfe entwickelten sich in den letzten Jahren zu zentralen Koordinierungsstellen
für geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und Jungen in Leipzig. Die existierenden Netzwerke der Jungenund Mädchenarbeit spielen dabei für eine fortlaufende Zielbestimmung geschlechtsbezogener Angebote eine
besondere Rolle. Zum einen findet darin ein regelmäßiger Austausch über den Stand der eigenen Arbeit statt
während man sich zum anderen auch mit den Wirkungen von Mädchen- und Jungenarbeit auseinandersetzt.
Die begonnenen Kooperationen werden in den nächsten Jahren differenziert erweitert und eine wichtige
Multiplikator/-innenfunktion bei der Erreichung der benannten Ziele übernehmen.
Um der geschlechterspezifischen Arbeit in Leipzig gerecht zu werden, wurden im Jahr 2013 drei Maßnahmen
geschlechtsspezifischer Jugendarbeit von drei Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie
und Bildung bezuschusst.
5
75
Kinder- und Jugendförderung
5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit
Karte
7: Standorte von Themen- und zielgruppenorientierter Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung
5
Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit ist ein Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die
eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert.
76
Kinder- und Jugendförderung
Damit vermittelt themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit gesellschaftliche Werte und eröffnet, begleitet,
unterstützt und qualifiziert Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse zu verstehen sind.
Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit definiert sich aus den im § 11 SGB VIII unter Punkt (3)
benannten Schwerpunkten.
Im Jahr 2013 wurden elf Maßnahmen themen- und zielgruppenorientierter Jugendarbeit von zehn Trägern der
freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
5
77
Kinder- und Jugendförderung
5.1.7 Spielmobile
Karte
8: Standorte der Spielmobile im Jahr 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
Mit unterschiedlichen Projektansätzen von Spielmobilarbeit der Stadt Leipzig wird das „Draußensein“ von Kindern
und Jugendlichen aktiv unterstützt. Die Leipziger Spielmobilarbeit findet ganzjährig im öffentlichen Raum statt.
Das freie spielerische, kreative und sportliche Agieren fördert die Entfaltung der Kinder und Jugendlichen und
trägt somit zur „Aneignung von Welt“ bei. Die Aktionen laden dazu ein, freiwillig Spielideen auszuprobieren, mit
dem vorhandenen Material eigene Ideen zu entwickeln und ohne Zeitdruck zu verweilen.
78
Kinder- und Jugendförderung
Spielmobilarbeit kann keine klassische Beziehungsarbeit im Sinne dauerhaft verorteter Kinder- und
Jugendeinrichtungen leisten. Der Fokus ist auf die gesamte Stadt Leipzig als Spiel- und Lebensraum zu richten.
Die Kontinuität der Arbeit bezieht sich auf die Aktivitäten und methodischen Prozesse, nicht so sehr auf die
Beziehungen zwischen Spielpädagogen/-innen und Kindern. Spielmobilarbeit gestaltet sich sozialräumlich; die
Grenzen, Bedürfnisse und Bedingungen vor Ort sowie die vorhandenen Ressourcen sind Ansatzpunkte für die
Aktionen.
Im Jahr 2013 gab es in der Stadt Leipzig drei Spielmobile. Hiervon war zwei Spielmobile bei einem Träger der
freien Jugendhilfe angegliedert und ein Spielmobil beim Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig.
Die Präsenzzeiten sind werktäglich an den Nachmittagen jeweils jahreszeitabhängig im Sommer eine Stunde
länger als im Winter.
Spielmobilarbeit unterstützt die Spielplatzbesucher bei der Ideenfindung, beim Ausprobieren und Durchführen
kreativer Arbeiten und (denk-)sportlicher Spiele. Sie fördert die Kommunikation und Kontaktpflege, regt die
Phantasie an, vermittelt Erfolgserlebnisse, unterstützt soziales Lernen hinsichtlich der Selbständigkeit und
Lernbereitschaft, stellt gemeinschaftlich mit den Kindern Regeln auf und kontrolliert deren Einhaltung.
Das Spielmobilprojekt des freien Trägers der Jugendhilfe bei der Kindervereinigung Leipzig e. V. besuchte 2013
von Montag bis Donnerstag sieben Einsatzorte in der Stadt Leipzig.
Das Spielmobil „Peter Pan“ leistete die sogenannte „Platzarbeit“ Montag bei den Meyerschen Häusern in
Kleinzschocher/Grünau, Dienstag in der Rolf-Axen-Straße in Kleinzschocher und Mittwoch in der Schwartzestraße
in Kleinzschocher.
5
Das „Kaos“ Spielmobil war präsent am Montag im Henriettenpark in Lindenau, am Dienstag am Wasserschloss in
Leutzsch, am Mittwoch am Platz vor der Lukaskirche in Volkmarsdorf und am Donnerstag hieß es „Platz nehmen!“
in der Dreilindenstraße in Lindenau.
Das Spielmobil des kommunalen Trägers „Die Kiste“ leistete Platzarbeit am Montag in der Johannes-R.-BecherStraße in Lößnig, am Dienstag am Rembrandplatz in Lößnig, am Mittwoch am Heinrich-Schützplatz in der
Südvorstadt, am Donnerstag im Friedenspark im Zentrum-Südost und am Freitag im OFT-Mühlholz in der PrinzEugen-Straße in Connewitz.
Neben der Platzarbeit wurden von allen drei Spielmobilen sonstige Leistungen in Form von angeboten, Kursen
und Projekten angeboten wie beispielsweise Kletteraktionen, Sportwettbewerbe oder auch Kreativ- und
Bastelangebote.
Auch bei Großveranstaltungen wie z. B. Spiele- oder Stadtteilfesten waren die Spielmobile im Jahr 2013 im
Einsatz.
79
Kinder- und Jugendförderung
5.1.8 Ferienfreizeiten
Seit vielen Jahren werden in der Stadt Leipzig Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Durch
themenbezogene (z. B. Fußballferien, Reiterferien) und themenfreie Angebote entsteht eine Vielzahl von
Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen die Freizeit
zu gestalten.
Für die Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt eine Bezuschussung durch die Kinder- und
Jugendförderung gemäß § 74 SGB VIII.
Der öffentliche Träger hielt bis zum Jahr 2011 ebenfalls Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vor.
Mit Beginn des Jahres 2012 wurden diese Angebote über eine Vereinbarung nach § 77 SGB VIII der
Kindervereinigung Leipzig e. V. übertragen. Seit Mitte 2012 ist das Angebot von Ferienfreizeiten der
Kindervereinigung Leipzig e. V. auf einer neuen, attraktiven Website zu erreichen (www.ferienlager.com),
welche im Jahr 2013 weiter angepasst wurde. Die Angebote der Kindervereinigung Leipzig e. V. sind für Kinder
und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren ausgerichtet und variieren jedes Jahr in ihrem Fahrtziel, Dauer und
Unterbringungsart (feste Unterkünfte, Zelte). Dabei wird sich an den Bedarfen und Interessen der Zielgruppe
sowie der Eltern gerichtet.
Abbildung 36: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote
50
5
45
40
Anzahl
35
30
25
43
20
15
27
10
5
0
9
25
6
2008
6
23
7
6
2009
7
2010
Winterferien
24
23
5
4
Jahr
2011
5
4
6
5
2012
Sommerferien
2013
Herbstferien
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 30: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote
2008
Angebote Ferienfreizeiten
Winterferien
Sommerferien
Herbstferien
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
80
2009
2010
2011
2013
2012
42
37
37
32
33
54
9
6
7
4
5
6
27
25
23
23
24
43
6
6
7
5
4
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahr 2013 wurden durch freie Träger der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII und § 77 SGB
VIII insgesamt 54 Ferienfreizeiten angeboten und gefördert. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um
63,3 % (plus 21 Ferienangebote).
Dies wurde möglich durch eine im vergangenen Jahr intensivierte Zusammenarbeit mit dem Projekt „Die
Verreiser“ der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e. V., so dass auch Ferienlager gemeinsam durchgeführt
wurden. Dadurch gelang es eine größere Vielfalt der Angebote mit unterschiedlicher Größen und
Teilnehmerzahlen durchzuführen.
Schwerpunkt bildeten mit 79,6 % die 43 Angebote in den Sommerferien (im Vorjahr 72,7 %). Aufgrund des langen
Ferienzeitraumes sind diese am umfangreichsten. Weitere sechs Angebote gab es in den Winterferien (11,1 %)
und fünf Angebote in den Herbstferien (9,2 %).
Abbildung 37: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen
1.200
Anzahl
1.000
800
600
5
998
400
797
778
755
697
706
200
190
0
121
158
2008
206
127
2009
166
2010
Winterferien
117
Jahr
105
2011
Sommerferien
97
61
250
89
2012
2013
Herbstferien
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 31: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen
2008
2009
2010
2011
2012
2013
1.108
1.063
1.069
977
864
1.337
Winterferien
190
158
206
117
97
89
Sommerferien
797
778
697
755
706
998
Herbstferien
121
127
166
105
61
250
Teilnehmer/-innen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
An den 54 Ferienfreizeiten des Jahres 2013 nahmen insgesamt 1.337 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber
dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 54,7 % (plus 473 Teilnehmer/-innen). Dies ergibt im Jahr 2013 insgesamt eine
durchschnittliche Teilnehmerzahl von 24,8 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (im Vorjahr 26,2)
81
Kinder- und Jugendförderung
In den Sommerferien 2013 nahmen an den 43 Ferienfreizeiten 998 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber dem
Vorjahr
ist dies ein Anstieg um 41,4 % (plus 292 Teilnehmer/-innen) bei eine durchschnittlichen Teilnehmerzahl
von 23,2 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit.
In den Herbstferien 2013 nahmen an den fünf Ferienfreizeiten 250 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber dem
Vorjahr ist dies eine Vervierfachung (plus 189 Teilnehmer/-innen) bei einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl
von 50,0 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit. Die hohe durchschnittliche Teilnehmerzahl erklärt
sich durch hohe Teilnehmerzahlen einzelner Tagesfahrten wie z. B. zum Heide Park Soltau oder dem Filmpark
Babelsberg.
In den Winterferien 2013 nahmen an den sechs Ferienfreizeiten 89 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber
dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um acht Teilnehmer/-innen bei einem Rückgang der durchschnittlichen
Teilnehmerzahl auf 14,8 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (im Vorjahr 19,4 Teilnehmer/-innen).
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
Abbildung 38: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
1.000
69.578
800
Anzahl
700
600
90.000
81.745
900
80.000
70.935
70.000
53.372
51.801
50.534
50.000
500
400
300
200
686
40.000
809
683
547
30.000
447
402
2008
2009
2010
Anzahl
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
82
20.000
10.000
100
0
60.000
Zuschuß in €
5
Entsprechend der Dienstanweisung des Jugendamtes der Stadt Leipzig Nr. 02/2007 können Inhaber/-innen des
Leipzig-Passes auf schriftlichen Antrag Zuschüsse aus Mitteln des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu
Erholungsmaßnahmen erhalten. Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5
SGB VIII zählen insbesondere auch Ferienfreizeiten.
Jahr
2011
2012
2013
0
Gesamtzuschuß in €
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 32: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
2008
Anzahl
Gesamtzuschuß in €
Ø Zuschuß in €
2009
2010
2011
2012
2013
547
686
683
809
447
402
53.372
69.578
70.935
81.745
51.801
50.534
97,57
101,43
103,86
101,05
115,89
125,71
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Im Jahr 2013 wurden für 402 Kinder und Jugendliche die Inhaber des Leipzig-Passes sind insgesamt Zuschüsse
in Höhe von 50.534 Euro für Ferienfreizeiten gewährt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 10,0 %
(minus 45 Zuschüsse).
Dieser starke Rückgang im Jahr 2012 ist auf die Einführung gestzlicher Änderungen zur Bildung und Teilhabe im
Rahmen des SGB VIII zurückzuführen da Fahrten von Kindertagesstätten für leistungsberechtigte Familien zu
100 % gemäß § 28 Absatz 2 SGB II vom Jobcenter/Sozialamt übernommen wurden.
Die Horte und Kindertagesstätten stellen eine Tageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII i. V. m. SächsKitaG
dar und sind somit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu finanzieren. Gleiches gilt bei Ferienfahrten für
leistungsberechtige Familien.
Dennoch stieg im Jahr 2013 der durchschnittliche Zuschuss pro Kind und Maßnahme auf 125,71 €. Dies ist ein
plus im Vergleich zum Vorjahr um 8,7 % pro Kind und Maßnahme (plus 9,82 €).
5
83
Kinder- und Jugendförderung
5.1.9 Ferienpass
5
Leipzig bietet vieles, was eine familienfreundliche Stadt ausmacht. Ein wichtiges Instrument sind die Ferienpässe
in den Winter- und Sommerferien.
Der Ferienpass bietet den Leipziger Schülern seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw.
gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten.
Auch im Jahr 2013 wurden zahlreiche Veranstaltungen auf hohem Niveau durchgeführt.
Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung.
Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die auf Grund von Arbeitslosigkeit oder niedrigem
Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können.
Ferienpassangebote als ein Instrument der Jugendhilfe:
wenden sich nicht nur an einzelne Gruppen/Schichten wie z. B. nur Mädchen, nur Jungen, nur
Schulverweigerer, nur sportlich Begeisterte, nur ausländische Kinder und Jugendliche sondern an alle
Schüler;
sind also auch für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien erschwinglich. Da fast
alle Angebote der Ferienpässe eine finanzielle Ermäßigung enthalten, bieten sie also allen Kindern und
Jugendlichen gleiche Möglichkeiten;
fördern die Selbständig- bzw. Unabhängigkeit der Kinder und Jugendlichen, indem sie selbst entscheiden
und organisieren, welche Angebote sie in Anspruch nehmen und wie sie zu den einzelnen Aktivitäten
84
Kinder- und Jugendförderung
kommen, dies kann für die Kinder und Jugendlichen eine neue, wichtige Erfahrung sein;
ermöglichen das Kennen lernen anderer Kinder und Jugendlicher, auch aus anderen sozialen Schichten,
fördern somit Gruppenerlebnisse und schaffen soziale Kontakte;
laden ausdrücklich Kinder und Jugendliche mit Handicaps und anderen Beeinträchtigungen zu ihren
Angeboten ein;
wirken präventiv und dienen der aktiven Erholung;
öffnen neue kulturelle Horizonte, dienen der Wissensvermittlung, tragen den unterschiedlichen Interessen/
Neigungen Rechnung und wecken neue Interessen;
sind keine reinen Aufbewahrungsorte, sondern Räume, in denen Kinder und Jugendliche Freunde finden,
neue Aktivitäten ausprobieren, sich in Selbstständigkeit üben und sich ohne schulischen Druck Wissen
aneignen können;
sind ein wichtiges Mittel, um Kindern und Jugendlichen (zumindest für den Ferienzeitraum) Zugang zu allen
angebotenen Genres zu gewährleisten;
ermöglichen den Kindern und Jugendlichen aus ihrem eigenen Stadtteil heraus zu kommen und somit ihre
Heimatstadt besser kennen zu lernen;
bieten Familien praktische Lösungen zur Gestaltung der Ferien- bzw. Freizeit (auch über die Ferien hinaus);
Die Ferienpassaktionen tragen somit einen erheblichen Teil zur Lebensqualität Leipziger Familien bei und stehen
auch für die Leistungsfähigkeit der Kommune als sozialer Dienstleister.
5
Durch die Einbeziehung der Mitglieder der AG-Ferienpass in den Planungsprozess der Programme sowie in
die Auswertungsphase wird immer mehr Augenmerk auf die Qualität der angeboten Veranstaltungen gelegt. So
werden Trends aufgenommen und mit entsprechenden Anbietern vor Ort durchgeführt bzw. Veranstaltungen, die
in den vergangenen Jahren auf wenig Resonanz gestoßen sind, nicht wieder bzw. in der Anzahl reduziert in den
Ferienpass aufgenommen. Vielfalt und Attraktivität sind Grundlage bei der Zusammenstellung der Programme.
85
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 39: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
30.000
1.487
1.263
25.000
Anzahl
20.000
15.874
2000
14.693
11.738
2005
2010
verkaufte Ferienpässe
ermäßigte/kostenlose Ferienpässe
Jahr
15.529
16.495
2011
2012
18.608
2013
LVB-Aktion (Vollzahler)
LVB-Aktion (Ermäßigungsberechtigte)
Quelle: SG Jugendpflege
5
2.773
2.387
4.018
5.000
0
6.849
6.705
3.941
15.000
10.000
5.956
5.747
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 33: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
2000
Winterferienpass
8.132
2005
6.224
2010
8.604
2011
2012
8.670
9.256
2013
10.793
6.481
4.765
6.028
6.097
6.687 c)
1.651
1.459
2.576
2.573
2.569 d) 2.767
11.683
9.532
12.794
13.708
9.393
6.973
8.665
9.432 a) 12.195 e) 13.355
2.290
2.559
4.129
4.276 b)
Gesamt
19.815
15.756
21.398
22.378
25.892
28.824
davon: verkaufte
15.874
11.738
14.693
15.529
18.882
21.381
3.941
4.018
6.705
6.849
7.010
7.443
davon: verkaufte
ermäßigte
Sommerferienpass
davon: verkaufte
ermäßigte
ermäßigte
Quelle: SG Jugendpflege
16.636
4.441 f)
8.026
18.031
4.676
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
a) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 2.387 Stück, b) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 1.263 Stück
c) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 526 Stück, d) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 408 Stück
e) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 2.247 Stück, f) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 1.079 Stück
Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2013 weiter an. Im
Jahr 2013 wurden insgesamt 11,3 % mehr Ferienpässe als im Vorjahr ausgegeben (plus 2.932 Ferienpässe).
Auch 2013 erhielten Inhaber einer Schüler Mobil Card (SMC) von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) den
Ferienpass kostenlos.
Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe lag im Jahr 2013 bei 74,2 % (im Vorjahr 72,9 %). Davon
wurden durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber 2.773 Stück kostenlos ausgegeben (im Vorjahr 2.387).
86
Kinder- und Jugendförderung
Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe betrug 25,8 % (im Vorjahr 27,1 %). Davon wurden durch die
LVB-Aktion an SMC-Inhaber 1.487 Stück kostenlos ausgegeben.
Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 ist damit der Anteil der an LeipzigPass Inhaber ermäßigt bzw. kostenlos abgegebenen Ferienpässe um 5,9 Prozentpunkte gestiegen. Dies ist in
absoluten Zahlen des gesamten Betrachtungszeitraumes ein plus von 3.502 Ferienpässen.
Abbildung 40: durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass
3.500
3.000
0
2000
2005
2010
Winterferienpass
Jahr
2.970
2.880
2.966
2011
1.305
1.331
1.347
1.111
500
1.142
1.000
1.416
2.515
1.500
3.008
2.000
2.952
Anzahl
2.500
2012
5
2013
Sommerferienpass
Quelle: SG Jugendpflege
Kinder- und Jugendheport Leipzig 2013
Tabelle 34: durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Winterferienpass
1.142
1.111
1.347
1.416
1.331
1.305
Sommerferienpass
2.952
2.515
3.008
2.966
2.880
2.970
Gesamt
4.094
3.626
4.355
4.382
4.211
4.275
Quelle: SG Jugendpflege
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden im Rahmen des Ferienpass 4.275 Veranstaltungen durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr
ist dies ein leichter Anstieg um 1,5 % (plus 64 Veranstaltungen).
Im Vergleich zum Vorjahr waren es 26 Veranstaltungen weniger für den Winterferienpass aber 90 Veranstaltungen
mehr für den Sommerferienpass.
Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 ist die Anzahl der durchgeführten
Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass um 4,4 % angestiegen. Dies sind in absoluten Zahlen des
gesamten Betrachtungszeitraumes 181 mehr durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass.
87
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 41: Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses
100.000
2000
2005
Jahr
Sommerferienpass
2011
34.872
2012
2013
Winterferienpass
Quelle: SG Jugendpflege
5
37.292
38.816
37.143
2010
78.019
74.330
73.567
72.328
28.759
20.000
0
75.600
40.000
37.700
60.000
98.900
Anzahl
80.000
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 35: Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Winterferienpass
37.700
28.759
37.143
38.816
37.292
34.872
Sommerferienpass
98.900
75.600
72.328
73.567
74.330
78.019
136.600
104.359
109.471
112.383
111.622
112.891
Gesamt
Quelle: SG Jugendpflege
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 haben insgesamt 112.891 Kinder und Jugendliche an den Veranstaltungen des Ferienpasses
teilgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Teilnehmer/-innen um 1,1 % (minus 1.269 Teilnehmer/innen) zurück.
Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Sommerferienpasses stieg im Jahr 2013 im
Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % (plus 3.689 Teilnehmer/-innen). Dies entspricht im Jahr 2013 bei den 2.970
Veranstaltungen durchschnittlich 26,3 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung im Sommerferienpass
(im Vorjahr Ø 25,8 Teilnehmer/-innen).
Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Winterferienpasses sank im Jahr 2013 im Vergleich
zum Vorjahr bei gleichzeitig sinkender Veranstaltungszahl um 6,5 % (minus 2.420 Teilnehmer/-innen). Dies
entspricht im Jahr 2013 bei den 1.305 Veranstaltungen durchschnittlich 26,7 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte
Veranstaltung (im Vorjahr Ø 28,0 Teilnehmer/-innen).
Der Rückgang der Teilnehmerzahlen ist im wesentlichen damit zu begründen, dass in den Winterferien einige, in
den vergangenen Jahren gut besuchte Einrichtungen wie z. B. die ICE ARENA und das Regenwaldzentrum keine
Veranstaltungen mehr anbieten konnten und auf Grund der guten Witterungsverhältnisse weniger Kinobesucher
zu verzeichnen waren.
88
Kinder- und Jugendförderung
5.1.10 Internationale Jugendarbeit
Internationale Jugendarbeit ist eine Leistung nach § 11 SGB VIII und hat zum Ziel, interkulturelle, soziale,
persönliche und sprachliche Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Junge Menschen stehen im Zeitalter der Globalisierung vor großen Herausforderungen: Sie müssen sich in
internationalen Strukturen schnell zurechtfinden und flexibel auf neue Entwicklungen, z. B. in der Europäischen
Union, reagieren. Wie leben Jugendliche in Großbritannien? Was genau bedeutet Fair Trade und woher kommt
eigentlich mein Nachbar? Verschiedene Fragen sind hierbei oftmals Auslöser für den Blick über den eigenen
Tellerrand.
Internationale Begegnungen ermöglichen es, andere Kulturen kennen zu lernen und ein besseres Verständnis
für unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse, Verhaltensweisen, Traditionen und Religionen zu entwickeln.
Neue Erfahrungen im Ausland, der interkulturelle Dialog und daran anschließende Reflexionen tragen zu einem
respektvollen Umgang miteinander bei, regen zur Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenswelt an und
unterstützen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft.
5.1.10.1 Internationale Jugendarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Bildung
Zusätzlich zu den Jugendbegegnungen werden Fachkräftebegegnungen durchgeführt. Teilnehmer von
öffentlichen und informellen Veranstaltungen werden in der Statistik nicht erfasst.
Abbildung 42: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft
20
5
300
255
223
250
3
192
1
1
10
5
0
200
176
2000
Sprachreisen
Quelle: SG Jugendpflege
100
1
11
3
150
111
107
50
13
10
1
2
2
10
5
2005
2010
2011
2012
2013
5
Jahr
bi-/trilaterale Begegnungen
Teilnehmer
Maßnahmen
15
Fachkräfte-austausch
0
Teilnehmer
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden sechs Projekte im Bereich der Internationalen Jugend- und Fachkräftearbeit vom
AfJFB Leipzig organisiert. Dabei ergab sich in einigen Fällen auch eine Zusammenarbeit mit freien Trägern
der Jugendhilfe. Neben fünf bi-/tri/-multilateralen Jugendbegegnungen wurde auch ein Fachkräfteaustausch
durchgeführt.
Insgesamt 176 Jugendliche und Fachkräfte haben im Jahr 2013 an den vom AfJFB angebotenen internationalen
Maßnahmen teilgenommen.
Mit dem Jahreswechsel 2011/2012 erfuhr der Bereich Internationale Jugendarbeit des AfJFB eine Veränderung
auf der Konzept- und Implementierungsebene. Dies hatte auch Auswirkungen auf eine verringerte Teilnehmerzahl
ab dem Jahr 2011.
89
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 36: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft
2000
2010
2011
2012
2013
Durchgänge
14
6
18
13
11
6
Teilnehmer
223
107
255
111
192
176
Durchgänge
3
1
2
2
0
0
Teilnehmer
35
28
27
16
0
0
bi-/trilaterale
Begegnungen
Durchgänge
11
5
13
10
10
5
Teilnehmer
188
79
196
81
172
156
Fachkräfteaustausch
Durchgänge
0
0
3
1
1
1
Teilnehmer
0
0
32
14
20
20
Gesamt
Sprachreisen
Quelle: SG Jugendpflege
5
2005
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Verhältnissen in
die Programme, sowie die Schwerpunktlegung auf europäische Länder waren 2013 Aspekte, die eine besondere
Berücksichtigung fanden. Ziel war es, möglichst heterogene Gruppen zusammenzustellen, langfristige und
verlässliche Kontakte zu Partnern im In- und Ausland aufzubauen und damit die Wahrscheinlichkeit für Gegenund Wiederbegegnungen zu erhöhen. Begleitet wird dieser Prozess bis Ende 2014 durch die Initiative „Kommune
goes international“, in deren Rahmen ein Entwicklungsplan speziell für Leipzig erarbeitet wurde. (Infos unter:
www.jive-international.de)
Einen Schwerpunkt im Jahr 2013 bildete das Thema “200 Jahre nach der Völkerschlacht bei Leipzig”.
Anlässlich des Doppeljubiläums (200 Jahre Völkerschlacht, 100 Jahre Völkerschlachtdenkmal) fand vom
07.07.-16.07.2013 das „International Summer Camp“ (ISC) in Leipzig statt. Es handelte sich hierbei um eine
internationale, multilaterale Jugendbegegnung, die vom Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig
in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Völkerschlachtdenkmal realisiert worden ist. 72 Teilnehmer/-innen aus
Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Großbritannien, Schweden, Polen, der Tschechischen Republik, der
Ukraine und der Russischen Föderation waren eingeladen, sich an zehn Tagen mit dem Thema „Europa: gestern–
heute–morgen” diskursiv und künstlerisch-kreativ auseinanderzusetzen. Ziele waren, neben dem interkulturellen
Austausch, die Erarbeitung einer kritischen Sicht auf die gemeinsame Europäische Vergangenheit, v. a. auf die
Völkerschlacht und den Bau des Völkerschlachtdenkmals, die Diskussion der aktuellen Situation der einzelnen
Teilnehmer/-innen in ihren Ländern und eine Zukunftsvision, bei der sich u. a. auch weitere Projektpartner/-innen
gefunden und vernetzt haben und kommende internationale Austauschprojekte geschmiedet wurden.
Das Programm umfasste neben Veranstaltungen non-formalen Lernens in der Großgruppe – Diskussionsforen,
Planspiele, einem World-Café, einer Zukunftswerkstatt – auch acht Kreativ-Workshops. In Kleingruppen konnten
sich die Teilnehmer/-innen einem der folgenden Workshops anschließen: Upcycling-, Bau-, Gesangs-, Tanz-,
Theater-, Koch-, Medien- oder Siebdruckworkshop. Innerhalb der Workshops wurde das Thema der Begegnung
künstlerisch bearbeitet. Jede der Workshopgruppen bereitete zudem eine kleine Präsentation für unsere
Abschlussveranstaltung in der Alten Handelsbörse zu Leipzig vor.
Das ISC wurde zum großen Teilen durch das EU-Programm “Jugend in Aktion” finanziert. Die restlichen
finanziellen Mitteln wurden durch einen Zuschuss vom AfJFB Leipzig und durch Teilnehmerbeiträge aufgebracht.
Aufgrund des übermäßig großen Aufwandes und der erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Events wurde im Jahr 2013 auf 2 reguläre Projekte (1 Workcamp und 1 bilaterale Jugendbegegnung) verzichtet.
90
Kinder- und Jugendförderung
5.1.10.2 Förderung Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe
Im Jahr 2013 wurde eine Koordinierungsstelle für Internationale Jugendarbeit bei der Kindervereinigung sowie
zehn Einzelmaßnahmen Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe bezuschusst.
Die Angebote der Internationalen Jugendarbeit wurden im Jahr 2013 sowohl von konfessionellen Trägern
und Vereinen als auch von freien Trägern der Jugendhilfe gefördert. Ziele der Internationalen Jugendarbeit
bei Angeboten von freien Trägern der Jugendhilfe waren Treffen in der Stadt Leipzig wie auch in Ost- und
Westeuropa und im Nahen Osten.
Abbildung 43: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
250
227
Durchgänge
203
195
20
185
176
200
182
15
150
10
5
0
18,9
12
11
2008
19,5
16,0
2009
18,5
18,2
2010
14,2
13
11
10
2011
100
50
10
2012
Teilnehmer
25
5
0
2013
Jahr
Anzahl Maßnahmen
Ø Teilnehmer pro Maßnahme
Anzahl Teilnehmer
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 37: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
2008
Anzahl Maßnahmen
2010
2011
2012
2013
12
11
10
11
13
10
227
176
195
203
185
182
18,9
16,0
19,5
18,5
14,2
18,2
Anzahl Teilnehmer
Ø Teilnehmer pro Maßnahme
2009
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Die Förderung von Angeboten erfolgt auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die
Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe. Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag pro Tag in Höhe bis zu
5,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 €
für die Leipziger Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Ausland.
Im Jahr 2013 haben an den zehn Angeboten insgesamt 182 Teilnehmer/-innen teilgenommen. Im Vergleich zum
Vorjahr sind dies drei Angebote und drei Teilnehmer/-innen weniger. Dadurch erhöhte sich im Jahr 2013 die
durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Maßnahme auf 18,2 Teilnehmer/-innen.
91
Kinder- und Jugendförderung
5.2 Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII
Karte
9: Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung
5
Jugendverbände sind Organisationsformen, in denen Kinder und Jugendliche durch Mitwirkungs-, Gestaltungsund Entscheidungsmöglichkeiten auf der Basis von Eigenverantwortlichkeit und Autonomie demokratische
Prozesse erlernen und erproben können. Neben dem zentralen Strukturelement der Ehrenamtlichkeit
bezuschusst das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Jugendverbandsarbeit über sogenannte Dachverbände.
Die Dachverbände unterstützen die ehrenamtliche Arbeit insbesondere in Bezug auf die inhaltliche und
organisatorische Aufgabenwahrnehmung mittels hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen.
92
Kinder- und Jugendförderung
5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit
Im Jahr 2013 wurden vier Dachverbände der Jugendverbandsarbeit durch die Jugendhilfe gefördert. Die Hälfte
der Dachorganisationen, die innerhalb der jugendverbandlichen Arbeit in Leipzig finanziell unterstützt wurden,
sind konfessionell ausgerichtet.
Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit wurden im Jahr 2013 zwei Projekte des Dachverbandes der EvangelischLutherischen Jugend bezuschusst. Die Nacht für den Frieden und das Jugendcamp Sehlis sind seit vielen Jahren
Bestandteil der Arbeit des Dachverbandes.
Die Jugendverbandsarbeit ist neben der Jugendarbeit als notwendige außerfamiliäre und außerschulische
Sozialisationsform zur erfolgreichen Unterstützung der Biografiebewältigung junger Menschen und als Ort der
Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen zu verstehen. Jugendverbände und -gruppen sowie -initiativen
in Leipzig leisten einen wichtigen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft. Die
zentralen Kriterien von Jugendverbandsarbeit sind gemeinschaftliche Gestaltung, Mitverantwortung sowie die
Selbstorganisation über Gruppenarbeit.
Jugendverbandsarbeit in Leipzig zeichnet sich dementsprechend auch durch den Prozess der Qualifizierung
des Strukturmerkmals „Gruppenarbeit“ aus. In der Gruppenarbeit machen viele Kinder und Jugendliche
erste Erfahrungen von Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitverantwortung. Fortgeführt wird dies durch
Meinungsbildungsprozesse, Entscheidungsfindungen bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen auf allen
Ebenen der Kinder- und Jugendverbände, einschließlich ihrer Zusammenschlüsse (Jugendringe).
5.2.2 Förderung Jugendverbände
5
Abbildung 44: Förderung der Jugendverbände
200
16.701
175
14.100
13.543
17.438
17.749
17.468
17.387
13.375
20.000
17.500
15.000
125
12.500
100
10.000
75
50
7.500
106
105
105
108
116
107
113
104
107
25
0
Anzahl
Anzahl
150
17.139
5.000
2.500
2005
2006
2007
2008
Gruppen
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
2009
Jahr
2010
2011
2012
2013
0
Mitglieder
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden 107 Gruppen mit 17.387 Mitgliedern der Jugendverbände gefördert. Dies ist gegenüber dem
Vorjahr ein leichter Anstieg um drei Jugendgruppen und ein leichter Rückgang um 81 Mitglieder.
Die Jugendverbände werben mit gezielten Aktionen Mitglieder und bieten eine aktive Unterstützung der
ehrenamtlichen Arbeit sowohl seitens der Mitgliederorganisationen der verbandlichen Arbeit als auch der
Kommune selbst, beispielsweise über Vergünstigungen (z. B. vergünstigte Inanspruchnahme von soziokulturellen
Angeboten als Jugendleiter) und Anerkennungsformen (z. B. OBM-Empfang) für Ehrenamtlichkeit.
93
Kinder- und Jugendförderung
5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
Abbildung
45: Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
1.050
51,3
866
Maßnahmen
50
821
40
30
20
10
0
900
731
712
750
600
28,9
25,1
24,4
21,6
33
352
14
16
2008
2009
30
19,4
30
310
16
2010
2011
2012
2013
450
300
Teilnehmer
60
150
0
Jahr
Anzahl Maßnahmen
5
Ø Teilnehmer pro Maßnahme
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Anzahl Teilnehmer
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 16 Projekte und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände bezuschusst
(im Vorjahr 30). An diesen Angeboten nahmen 310 Jugendliche teil (im Vorjahr 866). Die durchschnittliche
Teilnehmerzahl betrug 19,4 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 9,5
Teilnehmer/-innen pro Angebot.
Die Spannbreite der Maßnahmen reichte von musisch-künstlerischen Projekten über aktiv gestaltete Freizeiten
bis hin zur organisatorisch-technischen Absicherung der Jugendleiter-Card. Ein wichtiger Schwerpunkt bei
der Förderung der verbandlichen Jugendarbeit ist darüber hinaus die außerschulische Bildung. Sie basiert
auf Freiwilligkeit, wird durch den jeweiligen Jugendverband selbst organisiert und ist an deren Werten und
Grundorientierungen ausgerichtet.
Die Zielstellung der außerschulischen Bildungsarbeit besteht u. a. darin, Aneignungs- und Experimentierfelder zu
schaffen, soziales Lernen zu ermöglichen und in einer Gemeinschaft für eine Gemeinschaft wirken zu können.
Durch außerschulische Bildungsarbeit sollen junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert und ein wichtiger
Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgemeinschaft geleistet
werden.
Der sprunghafte Anstieg von Teilnehmer/-innen im Jahr 2009 geht auf eine veränderte Förderung des Netzwerkes
für Demokratie und Courage (vom Land hin zur Kommune). Das Hauptarbeitsfeld des NDC ist die Durchführung
von Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“ an Schulen und Ausbildungseinrichtungen. Durchgeführt
werden diese Bildungsveranstaltungen von ehrenamtlich engagierten jungen Menschen. Gemeinsam mit den
Jugendlichen diskutieren sie über Rassismus, Vorurteile und Diskriminierung, um Zivilcourage zu stärken und zu
aktivem Handeln zu ermutigen.
Der starke Rückgang im Jahr 2013 hängt ebenfalls mit den Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“
zusammen. Von den 20 geplanten Projekttagen konnten im Jahr 2013 lediglich zehn Projekttage durchgeführt
werden. Damit verbunden sind im Jahr 2013 stark rückläufige Teilnehmerzahlen.
94
Kinder- und Jugendförderung
5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V.
Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist ein Dachverband für
Jugendverbände, Jugendvereine und Initiativgruppen der Kinder und
Jugendarbeit in der Stadt Leipzig.
Er leistet einen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen
in der Gesellschaft, er ermöglicht die Interessenvertretung
seiner Mitglieder nach innen und nach außen und fördert die
Zusammenarbeit und den Austausch von Verbänden und
Vereinen. Die Zusammenarbeit der Mitglieder basiert auf
gegenseitiger Achtung, unabhängig von politischer, religiöser und
weltanschaulicher Auffassung.
Der Stadtjugendring Leipzig e. V. hatte im Jahr 2013 insgesamt 37
Mitglieder. Im Folgenden wird auszugsweise auf den Sachbericht
2013 Bezug genommen.
Tabelle 38: Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V.
Jahr
Mitglieder
Gastmitglieder
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
30
31
33
33
33
34
35
35
37
37
39
37
6
7
5
3
5
3
4
6
5
*
*
*
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
2013
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Der Status der Gastmitgliedschaft w urde in der Vollversammlung 2011 abgeschafft.
Die Hauptziele des Stadtjugendring Leipzig e. V. im Jahr 2013:
o Der SJR wird als kompetenter und zuverlässiger Kooperationspartner und jugendpolitischer
Interessenvertreter wahrgenommen.
o Jugendverbandsarbeit erfährt Förderung und Unterstützung in der Stadt Leipzig.
o Durch den SJR werden Beteiligung, Mitbestimmung und Demokratieverständnis von jungen Menschen
gefördert.
o Die Arbeit des SJR wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
o Ehrenamtliche Arbeit für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n) erfährt Anerkennung, Unterstützung und
Qualifizierung.
o Die Mitgliedschaft im SJR ist attraktiv
95
Kinder- und Jugendförderung
Der Stadtjugendring Leipzig e. V.:
o ist Interessenvertreter seiner Mitglieder u. a. in Gremien der Stadt Leipzig, sowie auf Landes- und
Bundesebene und betreibt Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche
o bietet (seinen Mitgliedern) Informationen, Beratung und Unterstützung zu:
o inhaltlichen, fachlichen, strukturellen und organisatorischen Fragen der Kinder-, Jugend- und
Jugendverbandsarbeit
o Fragen des Vereinsrechtes, Förderrichtlinien, Förderanträgen, Abrechnungen und Finanzen
o aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe
o bietet seinen Mitgliedern Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches
o setzt sich ein für die Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes:
o Vermittlung von kostenlosen Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige
o Ausstellung von Ehrenamtszertifikaten
5
o bietet regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen zur „Juleica“ an. Die „Juleica“ ist die bundesweit gültige
Jugendeiter/-innen-Card. Sie weist ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit aus. Inhaber der
„Juleica“ verfügen über einen Nachweis von grundlegenden Kenntnissen für die Arbeit mit Kinder- und
Jugendgruppen.
o ist die „Juleica“ Zentralstelle für Leipzig. Der Stadtjugendring berät Freie Träger, Ausbildungsträger und
Jugendleiter/-innen in allen Fragen rund um die Jugendleitercard in Leipzig
o initiiert und begleitet Beteiligungsprojekte für und von Kindern und Jugendlichen
o bietet die Möglichkeit, ein freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Politik abzuleisten
o bietet Informationen zu Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
o führt Aus- und Fortbildungen, Fachveranstaltungen durch
o ist seit Sommer 2012 Träger des Projektes „Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“
Gremien im Jahr 2013:
Der Stadtjugendring Leipzig hat u. a. Sitz und Stimme in diesen Gremien der Stadt Leipzig:
o Jugendhilfeausschuss,
o Fach AG Kinder- und Jugendförderung,
o Kinder- und Familienbeirat,
o Beirat Kommunale Gesamtstrategie (KGS) „Leipzig. Ort der Vielfalt“,
o Beirat des Jobcenter Leipzig.
Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist Mitglied im Kinder- und Jugendring Sachsen e. V. und arbeitet im
Netzwerk der sächsischen Jugendringe, sowie der bundesweiten AG der Großstadtjugendringe mit. Stadtweit
koordiniert er die AG Kooperation, ein Gremium zur Abstimmung der drei Dachverbände in der Jugendhilfe:
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW), Arbeitsgemeinschaft Freier Träger in Leipzig (AGFT),
Stadtjugendring Leipzig e. V. (SJR).
96
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 39: Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.*
Aus- und Weiterbildung
2002
Klausurtagung
2005
2010
2011
2012
2013
0
8
9
8
8
8
33
56
37
37
29
19
0
0
17
16
16
17
sonstige Veranstaltungen2
198
460
747
998
573
ca. 520
Summe
256
524
830
1.059
626
564
Juleica-Ausbildung/Verlängerung1
Teamer-Schulungen
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
1
Die Verlängerung musste w egen zu w enig Teilnehmer/-innen abgesagt w erden.
2
z. B. Versammlung der Freien Träger, "Klartext"-Veranstaltungen mit der jungen VHS, 3. Internationale
Demokratiekonferenz und Vorbereitungsw orkshops, Ehrenamtsprojekt, Aktion zum Haushalt 2014 u. v. m.
Die Teilnehmerzahlen bei sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendringes Leipzig
hängen in hohem Maß von der Art und dem Thema der Veranstaltungen im jeweiligen Jahr ab. Dadurch kommt es
zu schwankenden Teilnehmerzahlen im Jahresvergleich.
Tabelle 40: Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjungendring Leipzig e. V. (Auszüge)
Was
Beantworten von Anfragen von Bürger/-innen, von Ämtern/ Politik
und Presse
5
Statistik Zielerreichung
ca. 7-8 je Woche
Konzeptentwicklung, Vereinsgründungshilfe
10
Beratung der Mitglieder u. a. zu den Themen:
99
• Antragstellung
• Vereinsrecht
• Konzeptionsentwicklung/Konzeptberatung
• Jugendhilfeplanung
• Buchhaltung/Steuern
gemeinsame öffentlichkeitswirksame Veranstaltung der drei
Dachverbände der Jugendhilfe in Leipzig
Veranstaltungsreihe Klartext, gemeinsam mit der Jungen VHS,
Schwerpunkt Wahlen
Begleitung von Beteiligungsprojekten in Verbindung mit dem
Projekt Jugendbeteiligung
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
ca. 120 Personen
120 Personen/60 Personen
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
97
Kinder- und Jugendförderung
Beteiligungsformen
Mitbestimmung und Beteiligung sind Grundsätze der Arbeit des Stadtjugendringes. Innerhalb des Vereinslebens
wurde aktive Beteiligung der Mitglieder eingefordert und in verschiedenen Formen möglich gemacht, z. B. durch:
o Zufriedenheitsbefragungen bei den Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen sowie nach Beratungen
o demokratische Strukturen (Vollversammlung, Hauptausschuss)
o gemeinsame Vorbereitung von Veranstaltungen mit Jugendlichen
o Beteiligung von FSJ´lern und Praktikantinnen und Praktikanten an Entscheidungsfindungen
o Direkte Jugendbeteiligungsformen innerhalb des Projektes Jugendbeteiligung in den Planungsräumen Seit
Sommer 2012 ist der Stadtjugendring Leipzig Träger des Projektes Jugendbeteiligung in den Planungsräumen
(Laufzeit vorerst befristet bis 31.12.2014). Eine ausführliche Projektdokumentation ist in der Geschäftsstelle
des Stadtjugendrings erhältlich.
Tabelle 41: Projekt Jugendbeteiligung in den Planungsräumen
Laufzeit: 01.07.2012 - 31.12.2013
5
Veranstaltungen
Teilnehmer/- Ø Teilnehmerinnen
zahl
Sitzungen der Initiativgruppe Jugendparlament Leipzig
28
191
6,8
Planungsraumsprechstunden
60
56
0,9
Beteiligung Rathausspiel
2
12
6,0
Moment Mal
2
45
22,5
Satzungsvorstellung bei Fraktionen/OBM-Sprechstunde
5
37
7,4
97
341
3,5
Summe
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Rahmen unseres sächsischen Netzwerkes hat sich der Stadtjugendring über Fachstandards und
Förderkriterien, im Besonderen der verbandlichen Jugendarbeit, ausgetauscht. Leipzig ist hier im Landesvergleich
führend aufgestellt, was die Arbeit des Jugendrings angeht.
Herausragend war 2013 das Projekt „U18 Bundestagswahl“, bei dem wieder einmal deutlich wurde, dass
konkrete, zeitlich befristete Projekte hohe Motivation bei den Jugendlichen auslösen und die Bereitschaft zur
Mitarbeit erhöhen.
Auch im Rahmen der 3. Internationalen Demokratiekonferenz ist es gelungen Akzente zu setzen. Die Konferenz
und das Jugendforum boten gute Kooperationsmöglichkeiten mit der Initiativgruppe Jugendparlament, und waren
sowohl inhaltlich, als auch im Werben um weitere Engagierte, erfolgreich.
Der Bereich Demokratiebildung und Jugendbeteiligung konnte im SJR effektvoll mit dem Projekt
„Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“ ergänzt werden.
98
Kinder- und Jugendförderung
5.3 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII
Jungen Menschen, die zum Ausgleich. sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die
Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern (§ 13 Absatz 1 SGB VIII).
In Hilfefällen, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder/und individueller Beeinträchtigungen im
Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen
das vorrangige Ziel der Hilfe darstellt, besteht ein Handlungserfordernis der Jugendsozialarbeit.
Im Kapitel Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII werden im Einzelnen folgende Handlungsbereiche der
Jugendhilfe dargestellt:
• mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
• Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit mit Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung sowie
Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe
• Schulsozialarbeit.
5
99
Kinder- und Jugendförderung
5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
Karte
10: Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
5
100
Kinder- und Jugendförderung
Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und
lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe.
Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/
oder individuell beeinträchtigt sind.
Insbesondere wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten
der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden.
Ziel ist es, den Zugang zum Hilfesystem herzustellen, die Lebenssituation der jungen Menschen nachhaltig zu
verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.
Die Aktivitäten der Sozialarbeiter konzentrieren sich besonders auf die Bereiche Kontaktaufnahme und ‑pflege,
Beratung, Begleitung sowie Vermittlung der Klientel zu Institutionen und Behörden.
Im Jahr 2013 wurden zehn Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit bzw.
Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das
Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen , dem Deutschen Fußball Bund und
der Stadt Leipzig betrieben wird.
Das Projekt „Burgarbeit“ des Christliches Sozialwerk und Lebenshilfe e.V. wurde bis 2012 als Mobile
Jugendsozialarbeit/Streetwork gefördert. Die Förderung wurde zu 2013 zugunsten des Bereiches Familienbildung
angepasst.
Darüber hinaus hat der kommunale Träger in drei Teams aufsuchende Jugendsozialarbeit im Sachgebiet
Straßensozialarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgehalten. Die Ausrichtung am Fachplan 2012
bis 2016 wurde beim öffentlichen Träger forciert. Das Team „Step XS“ am Roßplatz 5-6 wurde zu Ende Februar
2013 aufgelöst. Die verbleibenden Teams sind „Südost“ (Planungsraum Ost-Südost und Ortsteil Zentrum), „Ost“
(Planungsräume Innerer Osten und Nord-Ost) sowie „Nord“ (Planungsraum Nord). Um die Arbeit in den großen
Flächen der Planungsräume neu zu organisieren, waren konzeptionelle und strukturelle Veränderungen im
Sachgebiet Straßensozialarbeit nötig. Hinzu kommende Schwierigkeiten bei der Besetzung zur Vertretung von
Personalstellen hatten deutliche Auswirkungen auf die quantitative Umsetzung der Angebote im Sachgebiet
Straßensozialarbeit.
5
101
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 46: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
30.000
25.000
2009
2010
2011
Jahr
Kontakt-/Beratungsstelle
medial (Telefon, Internet)
25.760
10.499
13.664
19.165
7.177
2012
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
5
12.390
19.995
5.497
12.838
19.558
4.033
0
11.363
5.000
4.006
10.000
19.381
15.000
15.673
Anzahl
20.000
2013
aufsuchend
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 42: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
2009
2010
2011
2012
2013
Kontakt-/Beratungsstelle
15.673
11.363
12.838
12.390
13.664
medial (Telefon, Internet)
4.006
4.033
5.497
7.177
10.499
aufsuchend
19.381
19.558
19.995
19.165
25.760
Gesamt:
39.060
34.954
38.330
38.732
49.923
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen
bzw. Szenen und andere Faktoren wie ordnungspolitische Maßnahmen oder wiederkehrende saisonale
Bedingungen.
Im Jahr 2013 gab es insgesamt 49.923 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies
ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 28,9 % (plus 11.191 Kontakte).
Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu
kommen. Im Jahr 2013 waren 51,6 % aller Kontakte durch aufsuchende Arbeit entstanden (im Vorjahr 49,5 %).
Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So kommt es
beispielsweise in den Sommermonaten zu höheren Kontaktzahlen, da die Zielgruppen hier auch häufiger an den
aufgesuchten Orten angetroffen werden.
In 27,4 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2013 in einer Kontakt- und
Beratungsstelle (im Vorjahr 32,0 %).
Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr 2013 weiter gestiegen auf 21,0 % aller
Kontakte (im Vorjahr 18,5 %). Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 3.322 mediale Kontakte.
102
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 47: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot
20
18,6
400
14
12,1
12,0
200
10,5
10,4
9,5
8,3
18
16
15,9
15,0
300
18,1
12
10
8
6
100
0
4
375
253
2009
346
164
2010
Gruppen- und Projektarbeit
Ø Teilnehmerzahl Gruppen- und Projektarbeit
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
316
170
2011
Jahr
457
210
2012
263
251
2013
2
Ø Teilnehmer/Angebot
Anzahl Angebote
500
0
Freizeit- und Erlebnispädagogik
Ø Teilnehmerzahl Freizeit- und Erlebnispädagogik
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Gruppenangebote mobiler Jugendarbeit/Streetwork werden unterteilt in Angebote für Gruppen- und
Projektarbeit sowie Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 514
Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 667).
5
Gruppen- und Projektarbeit ist ein gezieltes Angebot zum Sozialen Lernen und zur Vermittlung von Fach- und
Sozialkompetenzen. Dazu gehören z. B. Schulprojekttage, thematische Freizeitfahrten, medienpädagogische
Projekte, geschlechtsspezifische Angebote oder auch Projekte im Rahmen von Bildungsarbeit.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 263 Angebote in Form von Gruppen- oder Projektarbeit unterbreitet. Dies ist
gegenüber dem Vorjahr, in dem besonders viele Gruppenangebote gemacht wurden (vgl. obige Abbildung), ein
Rückgang um 42,0 % (minus 194). Neben üblichen Schwankungen sind hier die fehlenden häufigen Angebote
der Burgarbeit (ab 2013 in anderer Statistik erfasst) und das Hinzukommen des Fußball-Fanprojektes mit weniger
Angeboten der Gruppen- und Projektarbeit verantwortlich. Die hohe Anzahl der Gruppen- und Projektarbeit im
Jahr 2012 ist bedingt durch zusätzliche Angebote im Rahmen von Nightlife-Streetwork.
An den Gruppen- und Projektarbeitsangeboten haben durchschnittlich 18,1 Kinder, Jugendliche und junge
Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 18,6).
Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote sollen die Zielgruppen befähigen „Freizeit als Ressource“ zu
erkennen. Es sind meist niedrigschwellige Angebote in Form turnusmäßiger Sportveranstaltungen (Turniere,
Wettkämpfe, ...), spontaner Sportangebote (Tischtennis, Fußball, ...), Freizeitfahrten, Kurzreisen, Musik- und
Medienangeboten (Foto, Video, soziale Netzwerke).
Im Jahr 2013 wurden den Zielgruppen insgesamt 251 Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote durch die
Mitarbeiter/-innen mobiler Jugendarbeit unterbreitet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 41 Angebote.
Die durchschnittliche Teilnehmerzahl stieg auf 12,0 Teilnehmer/-innen pro Angebot (im Vorjahr 10,5).
103
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 48: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten
Anzahl Teilnehmer/-innen
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
8.490
4.000
3.000
2.000
1.000
0
5.201
3.124
5.017
1.563
2009
2010
Gruppen- und Projektarbeit
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
5
4.759
3.071
1.768
2011
Jahr
3.019
2.213
2012
2013
Freizeit- und Erlebnispädagogik
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
An den Gruppenangeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2013 insgesamt 7.778 Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 10.703). Dies ist insgesamt ein Rückgang um 27,3 %
(minus 2.925). Der Trend der Verschiebung zugunsten Freizeit- und erlebnispädagogischer Maßnahmen aus
den Jahren 2010 und 2011 setzte sich fort. Insgesamt wurde die Beteiligung aus den Jahren vor 2012 deutlich
überschritten.
Die Teilnehmerzahlen der Gruppen- oder Projektarbeit haben sich im Jahr 2013 mit 4.759 Kinder, Jugendliche
und junge Volljährige ungefähr auf dem Niveau der Jahre vor 2012 eingepegelt. Die hohen Teilnehmerzahlen
im Jahr 2012 resultieren aus einmaligen zusätzlichen Angeboten im Sommer 2012 im Rahmen des NightlifeStreetwork.
Die Teilnehmerzahlen der freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote sind im Jahr 2013 auf 3.019 Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige angestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 36,4 % (plus 806
Teilnehmer/-innen).
104
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 49: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht
700
662
600
504
Anzahl
500
400
352
300
0
315
336
340
299
250
199
200
100
429
401
110
78
31 17
14 12
2009
männl.Kinder
70
48
19 16
2010
weibl.Kinder
50
94
19 12
2011
Jahr
männl.Jugendl.
102
70
47
14 8
2012
weibl.Jugendl.
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
2013
männl.j.Vollj.
weibl.j.Vollj.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 43: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund
Alter und Geschlecht
Jahr
Kinder
Jugendliche
junge Volljährige
Gesamt
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
davon
Migrationshintergrund
2009
31
17
250
110
662
504
1.574
97
2010
14
12
78
48
352
315
819
32
2011
19
16
70
50
401
299
855
52
2012
19
12
94
70
429
340
964
41
2013
14
8
102
47
336
199
706
29
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Einzelfallhilfen werden definiert als intensive Betreuungen des Klienten mit denen ein gemeinsames Ziel (analog
Hilfeplan) vereinbart wurde. Eine Ausnahme hinsichtlich der Anzahl der Einzelfallhilfen wird bei Klienten in Haft,
Krankenhaus etc. gemacht, so dass diese über einen bestimmten Zeitraum mitgezählt werden.
Als Einzelfallhilfen werden Personen gezählt, für die diese Leistung im jeweiligen Jahr erbracht wurde. Im
Jahr 2013 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 706 Einzelfallhilfen geleistet. Dies ist
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 26,8 % (minus 258 Einzelfallhilfen) und vorrangig den eingangs
beschriebenen temporären besonderen Bedingungen beim öffentlichen Träger geschuldet. Von diesen
Hilfeempfängern hatten 4,1 % einen Migrationshintergrund (im Vorjahr 4,3 %).
Enstprechend der Haupt-Zielgruppe mobiler Jugendarbeit (16 bis 25 Jahre) waren mit 75,8 % mehr als Dreiviertel
aller Hilfeempfänger/-innen aller Adressaten von Einzelfallhilfen im Jahr 2013 bereits über 18 Jahre alt, also junge
Volljährige (im Vorjahr 79,8 %).
105
Kinder- und Jugendförderung
Der Anteil Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren betrug 21,1 % (im Vorjahr 17,0 %). Lediglich 3,1 % aller
Hilfeempfänger/-innen
befanden sich im Jahr 2013 im Kindesalter unter 14 Jahren (im Vorjahr 3,2 %).
Der Anteil der 452 männlichen Hilfeempfänger stieg im Jahr 2013 auf einen Anteil von 64,0 % (im Vorjahr 56,2 %)
und die 254 weiblichen Hilfeempfängerinnen sanken auf 36,0 % (im Vorjahr 43,8 %).
Die folgenden Tabellen Abbildungen und Tabellen beziehen sich ausschließlich auf Einzelfallhilfen. In der Arbeit
mit jungen Menschen, die keine Einzelfallhilfen erhalten, werden diese Leistungen nicht statistisch erfasst.
Abbildung 50: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2013 (Mehrfachnennungen möglich)
wirtschaftliche Sicherheit
591
Drogen/Sucht
434
Wohnsituation
393
Delinquenz
348
Gesundheit
345
soziale Beziehungen
313
Schule/Ausbildung/Arbeit
302
Sonstiges
5
139
Gewalttäter
98
Ablösungsprobleme
90
Gewaltopfer
72
Prostitution
37
0
100
200
300
400
Anzahl
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
500
600
700
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 44: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich
(Mehrfachnennungen möglich)
2009
2011
2012
2013
Prostitution
127
49
33
67
37
Gewaltopfer
86
53
72
143
72
Ablösungsprobleme
143
41
81
127
90
75
54
62
83
98
Sonstiges
298
203
309
433
139
Schule/Ausbildung/Arbeit
639
273
377
410
302
soziale Beziehungen
553
229
353
423
313
Gesundheit
874
269
445
535
345
Delinquenz
510
289
407
471
348
Wohnsituation
977
454
610
783
393
Gewalttäter
Drogen/Sucht
1.086
407
493
551
434
wirtschaftliche Sicherheit
1.397
595
912
1.108
591
Gesamtangaben
6.765
2.916
4.154
5.134
3.162
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
106
2010
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Bei den Angaben zu den Problemlagen der Einzelfallhilfen waren Mehrfachnennungen möglich. Der Rückgang
der Nennungen von Proeblemlagen (-38,4 %) geht einher mit dem beschriebenen Rückgang der Einzelfallhilfen
(-26,8 %).
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 3.162 Angaben zu Problemlagen bei den 706 Einzelfallhilfen gemacht. Dies sind
rein rechnerisch Ø 4,5 Probleme einer Einzelfallhilfe im Jahr 2013 (im Vorjahr Ø 5,3).
Als mit Abstand häufigstes Problem wurden im Jahr 2013 - wie in den Vorjahren - wirtschaftliche Schwierigkeiten
wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen festgestellt. Dieser Anteil
sank auf 18,7 % (im Vorjahr 21,6 %) und die Anzahl der Nennungen hat sich nahezu halbiert, was auf gute
Kooperationsbeziehungen zu den beteiligten Institutionen schliessen läßt.
Probleme im Umgang mit legalen sowie illegalen Drogen sind im Jahr 2013 auf 18,7 % angestiegen (im
Vorjahr 10,7 %). Dagegen wurden Probleme mit der Wohnsituation (mit keinem, unzureichendem oder nicht
zufriedenstellendem Wohnraum) mit einen Anteil von 12,4 % (im Vorjahr 15,3 %) weniger häufig genannt, was für
eine gute Zusammenarbeit mit den Wohnhilfen spricht.
Angestiegen sind auch Einzelfallhilfen wegen Delinquenz auf 11,0 % (im Vorjahr 9,2 %), gesundheitlichen
Problemen durch unzureichende Versorgung, Krankheiten oder andere Gefährdungen auf 10,9 % (im Vorjahr
10,4 %), Probleme in sozialen Beziehungen wie z. B. im Umgang mit anderen Menschen, Freunden, Probleme
werdender Eltern mit 9,9 % (im Vorjahr 8,2 %) und Probleme in der Schule, der Ausbildung oder der Arbeit mit
9,6 % (im Vorjahr 8,0 %).
Danach folgen mit größerem Abstand sonstige Problemlagen mit 4,4 % (im Vorjahr 8,4 %), Gewalttäter/-innen mit
3,1 % (im Vorjahr 1,6 %), Ablösungs- und Verselbständigungskonflikte mit den Eltern oder Stiefeltern mit 2,8 %
(im Vorjahr 2,5 %), Problemlagen Betroffener von Gewalt mit 2,3 % (im Vorjahr 2,8 %), und Prostitution der
Klienten/-innen mit 1,2 % (im Vorjahr 1,3 %),
5
Abbildung 51: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich)
2.858
Grundversorgung
5.550
3.665
2.998
Beratung
749
Vermittlung
783
1.227
2013
904
1.040
883
Sonstiges
2012
2009
290
Krisenintervention
4.274
1.316
1.048
712
Begleitung
3.879
604
468
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
Anzahl
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
107
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 45: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich)
Jahr
KrisenBegleitung
intervention
Sonstiges
Vermittlung
Grundversorgung
Beratung
Gesamtangaben
2009
468
783
883
1.048
3.665
4.274
11.121
2010
238
729
1.094
532
1.930
2.147
6.670
2011
479
966
1.561
868
4.387
3.510
11.771
2012
604
1.227
1.040
1.316
5.550
3.879
13.616
2013
290
904
712
749
2.998
2.858
8.511
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Auch bei den Angaben zum methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen waren Mehrfachnennungen möglich. Im
Jahr 2013 wurden insgesamt 8.511 Angaben zum methodischen Vorgehen bei 706 Einzelfallhilfen getätigt (im
Vorjahr 13.616 Angaben bei 964 Einzelfallhilfen). Trotz des Rückgangs der Nennungen um 37,5 % waren im Jahr
2013 erneut beraterische Leistungen und eine Grundversorgung der Hilfeempfänger die Hauptschwerpunkte im
methodischen Vorgehen der mobilen Jugendarbeit.
5
Die beraterischen Leistungen bei den Einzelfallhilfen stiegen im Jahr 2013 auf einen Anteil von 35,2 % des
methodischen Vorgehens (im Vorjahr 28,5 %). Hierunter zählt jede Beratung im sozialpädagogischen Kontext
bzw. im Zusammenhang mit ggf. zu gewährenden Hilfeleistungen.
Der Anteil der Grundversorgung für die Einzelfallhilfen betrug wie im Vorjahr 33,6 %. Grundversorgung sind
Leistungen, die normalerweise im eigenen Haushalt erhalten werden. Das sind Essen und Trinken, ggf. auch
Körperhygiene, Wäsche waschen, Ausruhen, Schlaf oder zeitweiliger Rückzug aus dem Alltag auf der Straße oder
in der Szene/Clique.
Gestiegen sind die Angaben zu sonstigen methodischen Vorgehen auf 10,6 % aller Angaben (im Vorjahr 7,6 %).
Zu sonstigen methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen mobiler Jugendarbeit/Streetwork zählen z. B. Erste Hilfe,
Wundversorgung, Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Transporten und Umzügen.
Gesunken ist der Anteil der Vermittlungen, also dem Hinzuziehen anderen Hilfsdienste oder Hilfseinrichtungen
auf 8,8 % (im Vorjahr 9,7 %). Auch die Begleitung des Hilfesuchenden, also z. B. zu Behörden oder Institutionen,
sank bei den Einzelfallhilfen im Jahr 2013 auf 8,4 % (im Vorjahr 9,0 %).
Eine Krisenintervention war in 3,4 % aller Einzelfallhilfen erforderlich (im Vorjahr 4,4 %). Eine Krisenintervention
ist eine kurzfristige Unterstützung bei akut bedrohlichen Situationen wie z. B. Überschuldung, Wohnungsverlust,
Gewaltopfer oder Suizidabsichten.
108
Kinder- und Jugendförderung
5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
Karte 11: Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung
5
Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung richten sich an Jugendliche, welche
ohne diese Angebote nach § 13 SGB VIII nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder
Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten.
109
Kinder- und Jugendförderung
Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter sozialpädagogischer Begleitung berufspraktische
Erfahrungsräume
sowie Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten in enger Verbindung von Theorie und Praxis.
Die Arbeits- und Maßnahmeformen orientieren sich durch ihre individuell gestalteten Projekte an den jeweiligen
Bedarfslagen der Nutzer und ermöglichen über Kooperationen differenzierte Zugänge zu weiterführenden
Maßnahmen der Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung. In der Jugendhilfe dominiert das „Fördern“ als
Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 1 SGB VIII und manifestiert sich in der arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII über die Merkmale soziale Benachteiligung, individuelle Beeinträchtigung
junger Menschen und einem sich hieraus ableitenden erhöhten sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Die im Rahmen des SGB II verankerten Instrumentarien sind über Kooperationen in Verbindung mit Leistungen
nach SGB III und § 13 SGB VIII so auszugestalten, dass sie zu einer nachhaltigen beruflichen und sozialen
Integration dieser Zielgruppe beitragen.
Im Jahr 2013 wurden von neun freien Trägern der Jugendhilfe zehn Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit und fünf Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und
Eingliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei
stadtweit.
5
Die vermeintliche Konzentration der Angebote resultiert aus der Anbindung der 15 Maßnahmen an den
Standorten der Träger. Das Jugendberufshilfeprojekt vom freien Träger der Jugendhilfe Columbus Junior e. V.
endete planmäßig am 28.02.2013.
a) Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe
Abbildung 52: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
900
Teilnehmer/-innen
800
700
600
99
707
639
500
400
300
196
87
528
507
695
133
160
592
623
580
553
585
2010
2011
Jahr
2012
2013
200
100
0
2009
Neuanmeldungen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
110
Übernahmen aus dem Vorjahr
im aktuellen Jahr beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 46: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
2009
Teilnehmer/-innen
2010
2011
2012
2013
794
710
776
686
745
695
623
580
553
585
99
87
196
133
160
im aktuellen Jahr beendet
707
507
639
528
592
Kinder (bis 14 Jahre)
137
0
14
16
32
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren)
379
561
394
274
296
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren)
188
71
201
174
154
junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren)
90
78
167
222
263
männlich
554
491
502
457
459
weiblich
240
219
274
229
286
davon:
Neuanmeldungen
Übernahmen aus dem Vorjahr
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
5
Im Jahr 2013 haben insgesamt 745 Teilnehmer/-innen die Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 % (plus 59 Teilnehmer/-innen). Jede/-r fünfte
Teilnehmer/-in (21,5 %) hat die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr 2013 fortgeführt. 78,5 % der
Teilnehmer/-innen haben die Maßnahme im Jahr 2013 begonnen. Vier von fünf Teilnehmer/-innen von Angeboten
arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit (79,5 %) haben die Maßnahme im Jahr 2013 beendet.
Abbildung 53: Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
600
Anzahl
500
400
300
561
200
100
0
394
379
137
201
188
90
2009
Kinder
71
78
2010
Jugendliche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
14
274
174
167
16
2011
Jahr
Heranwachsende
2012
296
222
32
263
154
2013
junge Erwachsene
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
111
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahr 2013 waren 39,7 % aller Teilnehmer/-innen im jugendlichen Alter zwischen 14 und 18 Jahren (im Vorjahr
39,9
%). Mit 20,7 % war jeder fünfte Teilnehmer Heranwachsender zwischen 18 und 21 Jahren (im Vorjahr
25,4 %). Der Anteil der jungen Erwachsenen zwischen 21 und 27 Jahren betrug 35,3 % (im Vorjahr 32,4 %).
Im Kinderalter unter 14 Jahren befanden sich 4,3 % aller Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 2,3 %). Nach der relativ
hohen Anzahl von Kindern im Jahr 2009 wurde wegen der bestehenden allgemeinen Schulpflicht die Zielgruppe
bei Antragstellung überdacht, so dass nur noch im begründeten Einzelfall eine Teilnahme möglich war.
Abbildung 54: Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
600
Anzahl
500
400
300
554
100
5
0
502
491
200
240
2009
274
219
2010
2011
Jahr
männlich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
459
457
229
2012
286
2013
weiblich
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Die Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit sind im gesamten
Betrachtungszeitraum männlich dominiert. Im Jahr 2013 waren 61,6 % aller Teilnehmer an Maßnahmen
arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit männlich (im Vorjahr 66,6 %) und 38,9 % weiblich (im Vorjahr 33,4 %).
b) Kompetenzagenturen
Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in Beruf und
Gesellschaft zu finden und befähigen sie zu einer eigenständigen Lebensführung. Deren Angebot baut Brücken
in die Zukunft, indem es intensive Kooperationen mit der Jugendhilfe, dem Jugendmigrationsdienst und
anderen wichtigen Partnern vor Ort entwickelt. Die Mitarbeiter/-innen unterstützen die Jugendlichen durch ein
maßgeschneidertes Case-Management, das sich konsequent an ihrer Biografie ausrichtet. Sie tragen zudem
dazu bei, die regionalen Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung zu optimieren.
Die Kompetenzagenturen sind strukturell an den Steuerungsprozessen bei dem Übergang Schule/Ausbildung/
Beruf beteiligt und in stadtweite Gremienarbeit und Arbeitskreise eingebunden. Sie sind über die aktuellen
Angebote der arbeitsweltbezogenen Arbeit informiert, können diese nutzen und bei Bedarf neue Projekte
initiieren. In der Stadt Leipzig gab es bis zum Jahr 2011 zwei Kompetenzagenturen bei zwei freien Trägern der
Jugendhilfe. In den Jahren 2012 und 2013 konnte aufgrund der veränderten Bundesförderung in der „Initiative
JUGEND STÄRKEN“ nur noch eine Kompetenzagentur bei einem Träger der freien Jugendhilfe finanziert werden.
112
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 55: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen
140
Teilnehmer/-innen
250
200
150
160
141
105
110
91
79
60
55
100
50
0
120
106
91
100
82
52
75
54
95
2009
82
2010
junge Erwachsene
Kinder
80
56
51
60
50
40
51
43
1
2011
Jahr
31
80
21
25
2012
2013
Heranwachsende
männlich
Geschlecht
300
20
1
0
Jugendliche
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
5
Tabelle 47: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen
2009
Nutzer/-innen
2010
2011
2012
2013
246
216
173
103
106
Neuanmeldungen
140
130
110
52
23
Übernahmen aus dem Vorjahr
106
86
63
51
83
im aktuellen Jahr beendet
160
164
122
20
81
0
0
1
0
0
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren)
95
82
43
21
1
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren)
60
55
54
31
25
junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren)
91
79
75
51
80
männlich
105
110
82
51
56
weiblich
141
106
91
52
50
davon:
Kinder (bis 14 Jahre)
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Im Jahr 2013 haben insgesamt 106, fast ausschließlich Heranwachsende und junge Erwachsene die Angebote
der Kompetenzagenturen genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein plus um drei Nutzer/-innen.
Größte Nutzergruppe waren im Jahr 2013 die jungen Erwachsenen zwischen 21 und 27 Jahren mit einem Anstieg
auf 75,5 % (im Vorjahr 49,5 %). Der Anteil der Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren betrug 23,6 % mit
(im Vorjahr 30,1 %). Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren ist ein Rückgang auf einen Nutzer im Jahr
2013 festzustellen. Im Vorjahr war dies mit 20,4 % noch jeder fünfte Nutzer.
113
Kinder- und Jugendförderung
Geschlechtsunterschiede der Nutzer/-innen sind nicht festzustellen. Im Jahr 2013 gab es 56 männliche Nutzer (im
Vorjahr
51) und 50 weibliche Nutzerinnen (im Vorjahr 52). Die im Jahresvergleich rückläufigen Zahlen der Nutzer/
innen der Kompetenzagenturen ergeben sich auf Grund der bereits oben erwähnten Reduzierung der Standorte
auf eine Kompetenzagentur.
c) Schulverweigerer
Weitere Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wurden im Sinne von Maßnahmen der
arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Finanzielle
Unterstützung erhielten die „Schulverweigererprojekte“ bei der Augsburger Lehmbau Gesellschaft mit
dem Beratungs- und Motivationsangebot für lernbenachteiligte Jugendliche – „Youth Start“ und bei der
Zukunftswerkstatt Leipzig e. V. mit dem Projekt „TAKE OFF“.
Abbildung 56: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr
40
5
Anzahl Alter
30
20
10
0
99/00
02/03
13 Jahre
05/06
08/09
09/10
Schuljahr
14 Jahre
15 Jahre
10/11
11/12
16 Jahre
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
12/13
17 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 48: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr
99/00
Gesamt
02/03
05/06
08/09
09/10
10/11
11/12
12/13
57
51
46
48
52
58
56
49
männlich
47
31
26
34
34
33
33
24
weiblich
10
20
20
14
18
25
23
25
13 Jahre
4
3
1
4
0
3
0
0
14 Jahre
12
9
9
15
2
12
16
11
15 Jahre
22
19
15
18
33
35
30
27
16 Jahre
18
19
19
9
13
7
9
8
17 Jahre
1
1
2
2
4
1
1
3
davon:
Quelle: Schulverw eigererprojekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
114
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Im Schuljahr 2012/2013 gab es 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten. Davon waren mit
49,0 % männliche Teilnehmer (im Vorjahr 58,9 %) und 51,0 % weibliche Teilnehmerinnen (im Vorjahr 41,1 %).
Der Schwerpunkt im Altersspektrum aller Teilnehmer/-innen lag in jedem Schuljahr projektgemäß zwischen 14
und 16 Jahren.
Größte Nutzergruppe waren im Schuljahr 2012/2013 die 15-Jährigen mit einem Anstieg auf 55,1 % (im Vorjahr
53,6 %). Der Anteil der 14-jährigen Teilnehmer/-innen betrug 22,4 % (im Vorjahr 28,6 %) und der 16-Jährigen
16,3 % (im Vorjahr 16,1 %). Drei Teilnehmer/-innen waren 17 Jahre (im Vorjahr eine). Jüngere und ältere
Teilnehmer/-innen sind eher die Ausnahme in den Schulverweigererprojekten.
Abbildung 57: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
60
47
50
40
37
36
Anzahl
35
30
28
30
29
29
20
02/03
05/06
1
08/09
09/10
Schuljahr
Oberschule
5
11
12
10
99/00
24
22
18
16
10
0
32
10/11
Förderschule
11/12
12/13
Gymnasium
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
Tabelle 49: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
Schulart
Gesamt
99/00
02/03
05/06
08/09
09/10
10/11
11/12
12/13
57
51
46
48
52
58
56
49
Oberschule
47
35
28
36
30
29
32
37
Förderschule
10
16
18
12
22
29
24
11
Gymnasium
0
0
0
0
0
0
0
1
davon:
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Schuljahr 2012/2013 kamen 75,5 % aller Teilnehmer/-innen aus einer Oberschule (im Vorjahr 57,1 %) und
22,4 % aus einer Förderschule (im Vorjahr 42,9 %). Erstmals kam ein Teilnehmer aus einem Gymnasium.
Im Jahresvergleich ist, nach einem Anstieg der Förderschüler/-innen in den Schuljahren 09/10 und 10/11, in den
letzten beiden Schuljahren der Anteil der Oberschüler/-innen wieder gestiegen und der Anteil der Förderschüler/innen gesunken.
115
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 58: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahr 2012/2013
Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ)
51,0
allgemeinb. Schule
12,2
andere therap. Maßnahme
10,2
weiter im Projekt
8,2
nur Probezeit ohne Aufnahme
6,1
anderes Schulprojekt
4,1
Abbruch/Ausschluss
4,1
unbekannt/Sonstiges
2,0
Berufsausbildung (Lehre)
2,0
0
10
20
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
5
in %
30
40
50
60
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 50: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich
Schulart
99/00 02/03 05/06 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13
weiter im Projekt
7
6
1
4
0
10
2
4
Projekt beendet
50
45
45
44
52
48
54
45
allgemeinb. Schule
2
0
1
2
1
3
7
6
Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ)
5
6
8
5
6
18
21
25
Berufsausbildung (Lehre)
0
0
0
0
0
0
0
1
FSJ
0
0
0
0
0
0
1
0
andere therap. Maßnahme
0
0
1
0
0
1
0
5
Abbruch/Ausschluss
4
4
4
7
3
17
12
2
nur Probezeit ohne Aufnahme
8
8
5
9
13
4
8
3
Elternzeit
0
0
0
0
1
0
2
0
anderes Schulprojekt
0
1
0
0
1
1
0
2
unbekannt/Sonstiges
31
26
26
21
27
4
3
1
davon:
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Nach der Teilnahme am Schulverweigererprojekt im Schuljahr 2012/2013 blieben 8,2 % aller Teilnehmer/-innen
weiter im Projekt und 91,8 % beendeten die Maßnahme.
Mit 51,0 % begann jeder Zweite eine berufsvorbereitende Maßnahme wie BVJ, BVB oder BGJ (im Vorjahr
37,5 %). Weitere 12,2 % der Teilnehmer/-innen kehrten an ihre allgemeinbildende Schule zurück (im Vorjahr
116
Kinder- und Jugendförderung
12,5 %), 10,2 % fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Einrichtung und 8,2 % aller Teilnehmer/innen verblieben weiter im Projekt.
18,4 % der beendeten Projektteilnehmer/-innen verteilen sich auf Einzelfälle wie keine Aufnahme nach der
Probezeit, Abbruch oder Ausschluss, Aufnahme in einem anderen Schulprojekt, begonnene Lehrausbildung oder
unbekannt.
d) Die 2. Chance
Das Programm Schulverweigerung - Die 2. Chance ist ebenso Bestandteil der Initiative JUGEND STÄRKEN wie
die Kompetenzagentur, mit der das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein deutliches
Zeichen für eine starke Jugendpolitik und die bessere Integration junger Menschen in Deutschland setzt. Die
Initiative JUGEND STÄRKEN verknüpft vier Programme an bundesweit ca. 1.000 Standorten zu einem starken
Netz und bietet Jugendlichen mit schlechteren Startchancen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund
fachkundige soziale, schulische und berufliche Begleitung und Hilfen. Das Programm Schulverweigerung – Die 2.
Chance richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung
gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen
auf einen Schulabschluss zu verbessern.
Bundesweit stehen 191 Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Das vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend gesteuerte Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanziert. In der Stadt Leipzig gab es im Jahr 2013 drei Standorte von zwei Trägern der freien Jugendhilfe mit
Projekten der 2. Chance.
5
Abbildung 59: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance
180
88
Teilnehmer/-innen
160
140
65
120
80
60
93
1
59
56
72
100
94
120
98
50
58
80
79
101
59
58
0
1
80
60
40
40
20
100
Geschlecht
200
20
57
104
73
76
92
2009
2010
2011
Jahr
2012
2013
junge Erwachsene
Heranwachsende
Jugendliche
Kinder
männlich
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
0
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
117
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 51: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance
2009
2010
2011
2012
2013
115
160
152
178
152
Neuanmeldungen
76
86
81
96
62
Übernahmen aus dem Vorjahr
39
74
71
82
90
im aktuellen Jahr beendet
41
79
70
79
116
Kinder (bis 14 Jahre)
57
104
73
76
92
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren)
58
56
79
101
59
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren)
-
-
-
1
1
junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren)
-
-
-
-
-
männlich
50
88
94
98
93
weiblich
65
72
58
80
59
Teilnehmer/-innen
davon:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Im Jahr 2013 haben insgesamt 152 Kinder und Jugendliche an Projekten der 2. Chance teilgenommen. Dies ist
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 14,6 % (minus 26). Der Anteil der Kinder unter 14 Jahren ist im Jahr
2013 auf 60,5 % gestiegen (im Vorjahr 42,7 %). Demgegenüber ist der Anteil der Jugendlichen zwischen 14 und
18 Jahren auf 38,8 % gesunken (im Vorjahr 56,7 %). Ein Teilnehmer war Heranwachsender zwischen 18 und 21
Jahren.
Geschlechtsspezifisch waren die Teilnehmer/-innen in den letzten vier Jahren mehrheitlich männlich. Im Jahr
2013 stieg der Anteil der männlichen Teilnehmer auf 61,2 % (im Vorjahr 55,1 %) und der Anteil der weiblichen
Teilnehmerinnen sank auf 38,8 % (im Vorjahr 44,9 %).
Abbildung 60: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance im Jahr 2013
andere therap.Maßn.
(z.B. Klinik,…)
2,6%
Reintegration
allgemeinb. Schule
42,1%
w eiter im Projekt
23,7%
Projekt beendet
76,3%
unbekannt/
sonstiges
16,4%
Überschreitung
Förderzeitraum
4,6%
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
118
Abbruch/
Ausschluss
6,6%
anderes
Schulprojekt
(z.B. Take Off)
2,0%
Entlassung
durch Schule
2,0%
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 52: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance
2. Chance
2009
2010
2011
2012
2013
weiter im Projekt
74
81
82
99
36
Projekt beendet
41
79
70
79
116
27
52
39
43
64
andere therap. Maßnahme (z.B. Klinik,…)
0
0
0
0
4
Abbruch/Ausschluss
4
6
5
8
10
anderes Schulprojekt (z.B. Take Off, ...)
0
0
0
0
3
Entlassung durch Schule
0
0
0
0
3
Überschreitung Förderzeitraum
0
0
0
0
7
22
21
26
28
25
davon:
Reintegration allgemeinb. Schule
unbekannt/sonstiges
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Nach der Teilnahme am Projekt 2. Chance blieben 23,7 % aller Teilnehmer/-innen weiter im Projekt und 76,3 %
beendeten die Maßnahme.
5
Von den im Jahr 2013 beendeten Hilfen konnten 42,1 % an einer allgemeinbildenden Schule reintegriert werden.
Bei 16,4 % gibt es sonstige Gründe zum Verbleib oder der weitere Verbleib ist nicht bekannt. Unter sonstiges
zählt Schwangerschaft ebenso wie fehlende Mitwirkung.
Bei weiteren 6,6 % erfolgte ein Abbruch oder Ausschluss, bei 4,6 % kam es zur Überschreitung des
Förderzeitraumes, 2,6 % fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Einrichtung, 2,0 % fanden Aufnahme
in einem anderen Schulprojekt und bei 2,0 % erfolgte die Entlasssung durch die Schule.
119
Kinder- und Jugendförderung
5.3.3 Schulsozialarbeit
a) Schulen mit Schulsozialarbeit
Karte 12: Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugenförderung im Schuljahr 2012/2013*
5
* Darstellung mit Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen
Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB
VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur
Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen,
Berufsschulen mit BVJ und ausgewählten Grundschulen.
120
Kinder- und Jugendförderung
Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten
Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule. Sie werden vor Ort an der Schule für die Schüler/innen umgesetzt. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden
Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zur Thematik Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen
Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen.
Mit der Darstellung von Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung wird dem grundlegenden
Planungsprinzip der „Sozialraumorientierung“ nach dem Fachplan der Kinder- und Jugendförderung 2012
entsprochen. Die sieben Planungsräume enthalten die Standorte der Schulen an denen Schulsozialarbeit im
Schuljahr 2012/2013 angeboten wurde.
b) Schulsozialarbeit nach Schularten
Abbildung 61: Schulsozialarbeit nach Schularten
25
20
Anzahl
15
23
10
14
5
9
9
8
1
0
9
8
1
2007/2008
8
2008/2009
12
8
7
2
23
5
12
8
7
8
7
7
2
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Förderschulen*
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Berufsschulen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen
Tabelle 53: Schulsozialarbeit nach Schularten
öffentliche
Schulen
davon mit
Schulsozialarbeit
öffentliche
Schulen
davon mit
Schulsozialarbeit
öffentliche
Schulen
davon mit
Schulsozialarbeit
2012/2013
davon mit
Schulsozialarbeit
2011/2012
öffentliche
Schulen
2010/2011
davon mit
Schulsozialarbeit
2009/2010
öffentliche
Schulen
2008/2009
davon mit
Schulsozialarbeit
2007/2008
öffentliche
Schulen
Schuljahr
Grundschulen
65
1
65
1
65
2
65
2
65
12
65
12
Oberschulen1
25
9
25
9
23
9
23
14
23
23
23
23
Förderschulen2
16
8
16
8
16
8
16
8
16
8
16
8
3
11
0
11
0
11
7
10
7
10
7
10
7
Schulart
Berufsschulen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
2
Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen,
3
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
121
Kinder- und Jugendförderung
Schulsozialarbeit war im Schuljahr 2012/2013 mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 50 öffentlichen
Schulen
in der Stadt Leipzig tätig. Damit konnte der Anteil aus dem vorigen Schuljahr 2011/2012 gehalten
werden.
In der Schulart Förderschulen wurde an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule
sowie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe Schulsozialarbeit vorgehalten. Auch
an allen 23 öffentlichen Oberschulen wurde im Schuljahr 2012/2013 Schulsozialarbeit angeboten. Darüber
hinaus wurde an 12 öffentlichen Grundschulen Schulsozialarbeit angeboten. Dies wurde zum Teil über die
Bundesfinanzierung Bildung und Teilhabe möglich.
Weiterhin existierten Schulsozialarbeitsprojekte an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig, an denen ein
Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet ist. Über Landesmittel (Sächsisches Staatsministerium für Kultus) werden
Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als Projektförderung
gewährleistet. Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektbeantragung läuft über
ein jährliches Verfahren. Antragsteller ist die Stadt Leipzig, sie sichert die 10-prozentige Kofinanzierung über
den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. In der Förderrichtlinie wird unter „Gegenstand der
Förderung“ eine starke Abgrenzung zu Leistungen des § 13 SGB VIII (Schulsozialarbeit) vorgenommen. Der
Vollständigkeit halber werden in dieser Darstellung die Leistungen der sozialpädagogischen Betreuung an den
BVJ-Klassen jedoch mit aufgenommen.
5
c) Einzelfallhilfen
In der Schulsozialarbeit richten sich Einzelfallhilfen und -beratung primär an die Schüler/-innen. Dies findet oft
unter Einbeziehung der Lehrer/-innen, Eltern und Sorgeberechtigten sowie anderer Hilfesysteme (z. B. ASD)
statt. Die Schulsozialarbeiter/-innen halten für geplante oder ungeplante Beratungsgespräche Sprechzeiten für
Beratungs- oder Einzelfallhilfen vor.
Tabelle 54: Anzahl der Beratungshilfen durch Schulsozialarbeit nach Schularten
2011/2012
Schuljahr
Schulart
Grundschulen
1. SHJ
2. SHJ
2012/2013
Gesamt
1. SHJ
2. SHJ
Gesamt
378
716
1.094
451
545
996
1.266
1.563
2.829
1.055
1.122
2.177
0
0
0
0
0
0
Förderschulen1
514
513
1.027
462
434
896
Berufsschulen2
0
0
0
355
280
635
Nachbarschaftsschule
0
0
0
116
83
199
2.158
2.792
4.950
2.439
2.464
4.903
Oberschulen
Gymnasien
Gesamt
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
1
Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen
2
Schulsozialarbeit an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig
Die Anzahl der Beratungshilfen zeigt die Verteilung auf die verschiedenen Schularten. Für die Berufsschulen
und die Nachbarschaftsschule lagen im Schuljahr 2012/2013 erstmals Daten vor. Die Anzahl der Beratungshilfen
ist im Vergleich der Schuljahr 2011/2012 und 2012/2013 bei den Grundschulen um 98 Einzelfallhilfen, bei den
Oberschulen um 652 Einzelfallhilfen und bei den Förderschulen um 131 Einzelfallhilfen rückläufig. Hintergrund
sind die immer komplexeren und zeitaufwendigeren Beratungshilfen im Einzelfall.
122
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 62: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen
1.800
1.600
1.400
1.200
Anzahl
1.000
1.708
800
600
1.011
400
200
0
403
630
399
344
2009/2010
weiblich<14 Jahre
1.581 1.594
1.570
1.174
902
503
2010/2011
880
770
848
517
Schuljahr
männlich<14 Jahre
2011/2012
2012/2013
weiblich>14 Jahre
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
männlich>14 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
5
Tabelle 55: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen
weiblich männlich weiblich männlich
MigrationsGesamt
<14
<14
>14
>14
hinterJahre
Jahre
Jahre
Jahre
grund
Schuljahr 2009/2010
403
630
399
344
1.776
181
1. Schulhalbjahr 2009/2010
167
290
193
166
816
77
2. Schulhalbjahr 2009/2010
236
340
206
178
960
104
1.011
1.174
503
517
3.205
366
1. Schulhalbjahr 2010/2011
581
623
274
279
1.757
196
2. Schulhalbjahr 2010/2011
430
551
229
238
1.448
170
1.708
1.570
902
770
4.950
574
1. Schulhalbjahr 2011/2012
716
649
437
356
2.158
257
2. Schulhalbjahr 2011/2012
992
921
465
414
2.792
317
1.581
1.594
880
848
4.903
630
1. Schulhalbjahr 2012/2013
755
777
466
441
2.439
282
2. Schulhalbjahr 2012/2013
826
817
414
407
2.464
348
Schuljahr 2010/2011
Schuljahr 2011/2012
Schuljahr 2012/2013
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Ein direkter Vergleich der Beratungszahlen ist nur in den letzten beiden Schuljahren möglich, da hier die gleiche
Anzahl von Schulen mit Schulsozialarbeit bestand.
Insgesamt wurden im Schuljahr 2012/2013 durch die Schulsozialarbeiter/-innen 4.903 Beratungshilfen geleistet.
Davon waren 2.461 weiblichen (50,2 %) und 2.442 männlichen Geschlechts (49,8 %).
123
Kinder- und Jugendförderung
Das Alter der Beratenen lag im Schuljahr 2012/2013 mit 3.175 mehrheitlich bei den Schüler/-innen unter 14
Jahren
(64,8 %). Dem gegenüber waren 1.728 beratene Schüler/-innen über 14 Jahre (35,2 %).
Die größten beratenen Schülergruppen nach Alter und Geschlecht waren im Schuljahr 2012/2013 die männlichen
Schüler unter 14 Jahren mit 32,5 % und etwa gleichauf die weiblichen Schülerinnen unter 14 Jahren mit 32,2 %.
Danach folgen die weiblichen Schülerinnen über 14 Jahren mit 17,9 % und die männlichen Schüler über 14
Jahren mit 17,3 %.
Ein Migrationshintergrund bestand im Schuljahr 2012/2013 bei 12,8 % der beratenen Schüler/-innen. Die Anzahl
der Beratungshilfen mit Migrationshintergrund hat sich gegenüber dem Vorjahr um 56 erhöht.
d) Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit
Die Probleme von Kindern und Jugendlichen sind heute sehr vielfältig und wirken in die schulischen Kontexte
hinein. Ein Blick in die Praxis der Schulsozialarbeit bestätigt dies. Es gibt kaum ein Anliegen oder eine
Problemlage von Schüler/-innen, derer sich Schulsozialarbeit nicht angenommen hat.
Abbildung 63: Problemlagen bei Schüler/-innen im Schuljahr 2012/2013 nach Geschlecht (Mehrfachnennungen)
5
Gleichaltrige
Eltern
Lehrer
Gewalt gegen Andere
eigene Psyche
Opfer von Gewalt
schul. Leistungen
Sonstiges
Schulverweigerung
Partnerschaft, Liebe
Delinquenz
Eckstundenschw.
Selbstverletzung
Drogen, Sucht
berufl. Orientierung
Mißbrauch
Sexualität
Schwangerschaft
männlich
0
200
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
400
600
Anzahl
800
1.000
1.200
weiblich
1.400
1.600
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Bei den Angaben der insgesamt 15.611 Problemlagen von Schüler/-innen im Schuljahr 2012/2013 waren
Mehrfachnennungen möglich. Ein direkter Vergleich ist daher und wegen der Erhöhung der Anzahl der Schulen
mit Schulsozialarbeit problematisch.
Beispielsweise Vervierfachen sich die Angaben zur beruflichen Orientierung, Verdoppeln sich die Angaben
zur Schulverweigerung und auch zur Drogen und Suchtberatung, was aber ursächlich mit den im Schuljahr
2012/2013 erstmals abgebildeten Berufsschuldaten zusammenhängt (siehe folgende Tabelle).
Dennoch lassen die Angaben gewisse Problemschwerpunkte, die für Schüler/-innen im Kontext mit Schule
auftreten und denen sich die Schulsozialarbeiter/-innen stellen, erkennen.
124
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 59: Problemlagen bei Schüler/-innen im Schuljahresvergleich (Mehrfachnennungen)
Problemlagen
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
w
w
w
w
m
m
m
m
Schwangerschaft
26
0
21
0
61
0
79
Sexualität
44
52
55
55
83
101
98
92
Mißbrauch
36
69
44
79
67
160
49
114
berufliche Orientierung
0
0
0
66
88
108
128
299
400
Drogen, Sucht
31
57
53
135
68
197
107
324
Selbstverletzung
44
85
70
91
125
196
157
166
Eckstundenschwänzer
69
161
116
185
114
218
247
391
Delinquenz
28
203
37
191
69
292
77
310
144
135
189
144
214
199
330
198
62
141
181
271
211
326
361
615
194
232
208
308
235
373
264
397
0
0
186
365
336
635
454
798
Opfer von Gewalt
175
321
228
344
376
624
408
591
eigene Psyche
243
416
304
538
472
635
558
669
Gewalt gegen Andere
146
489
203
537
293
841
260
831
Lehrer
190
400
281
434
395
752
510
866
Eltern
416
476
576
536
746
700
863
824
553
692
1.087
949
1.515
1.361
1.464
1.440
2.401
3.929
3.905
5.250
5.488
7.738
6.585
9.026
Partnerschaft, Liebe
Schulverweigerung
Sonstiges
schulische Leistungen
Gleichaltrige
Summe
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Mit Abstand häufigstes Problem von Schüler/-innen die Schulsozialarbeit in Anspruch nahmen, waren mit
18,6 % Probleme mit Gleichaltrigen. Dies war auch in den Vorjahren der mit Abstand am häufigsten genannte
Beratungsgrund in der Schulsozialarbeit, sowohl bei den Mädchen als auch bei den Jungen.
An zweiter Stelle folgten in den vergangenen Schuljahren stets Probleme der Schüler/-innen mit ihren Eltern. Im
Schuljahr 2012/2013 betrug der Anteil von Schülern, die Probleme mit ihren Eltern hatten, 10,8 %.
Die Beratungshilfen der Schulsozialarbeit wegen Problemen der Schüler/-innen mit den Lehrern sind im Schuljahr
2012/2013 auf 8,8 % aller Angaben gestiegen. Damit sind dies die dritthäufigsten Nennungen von Problemlagen
in der Schulsozialarbeit.
Der Anteil der Kategorie Gewalt gegen Andere betrug 7,0 % und war eindeutig männlich dominiert. Mehr als
drei Viertel (76,2 %) waren hier männliche Schüler. Der Anteil der Beratungshilfen auf Grund der schulischen
Leistungen betrug insgesamt 8,0 %. Auch hier überwog der männliche Anteil. Knapp zwei von drei wegen
schulischer Leistungen beratenen Schülern (63,7 %) waren männlich.
Eher weiblich dominiert waren im Schuljahr 2012/2013 Beratungshilfen wegen Fragen zu Partnerschaft und
Liebe, gänzlich zur Schwangerschaft aber auch bei Problemen mit den Eltern. Von den 528 Nennungen wegen
Partnerschaft und Liebe betrafen 62,5 % weibliche Schülerinnen sowie alle 79 Nennungen zur Schwangerschaft.
Die 1.687 Beratungshilfen wegen Problemen mit den Eltern betrafen mit 51,2 % mehrheitlich weibliche
Schülerinnen.
125
Kinder- und Jugendförderung
e) Methoden der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit als Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden sozialer
Arbeit wie Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit sowie Gemeinwesenarbeit innerhalb eines sozialpädagogischen
Gesamtkonzeptes. Dabei sind Einzelfallarbeit und Gruppenarbeit konstitutive Elemente des Gesamtkonzeptes.
o Einzelfallarbeit
Abbildung 64: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen
12.000
10.000
mit Schülern
11.776
2010/2011
mit Lehrern
mit Eltern
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
2011/2012
3.769
2.398
2.655
Schuljahr
3.342
6.462
7.597
9.439
6.017
7.218
2009/2010
2.232
0
2.097
5
1.929
2.000
1.730
4.000
3.587
6.000
9.648
Anzahl
8.000
2012/2013
mit sozialem Umfeld, Institutionen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 56: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen
Beratung als Einzelfallarbeit
mit Lehrern
mit Eltern
mit sozialem
Umfeld,
Institutionen
9.648
3.587
1.730
1.929
16.894
1. Schulhalbjahr 2009/2010
4.415
1.545
772
885
7.617
2. Schulhalbjahr 2009/2010
5.233
2.042
958
1.044
9.277
7.218
6.017
2.097
2.232
17.564
1. Schulhalbjahr 2010/2011
4.212
3.136
1.138
1.119
9.605
2. Schulhalbjahr 2010/2011
3.006
2.881
959
1.113
7.959
9.439
6.462
2.655
2.398
20.954
1. Schulhalbjahr 2011/2012
4.489
3.283
1.210
1.136
10.118
2. Schulhalbjahr 2011/2012
4.950
3.179
1.445
1.262
10.836
11.776
7.597
3.342
3.769
26.484
1. Schulhalbjahr 2012/2013
6.338
3.792
1.752
1.873
13.755
2. Schulhalbjahr 2012/2013
5.438
3.805
1.590
1.896
12.729
mit
Schülern
Schuljahr 2009/2010
Schuljahr 2010/2011
Schuljahr 2011/2012
Schuljahr 2012/2013
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
126
Gesamt
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Kinder- und Jugendförderung
Die individuelle Begleitung und Beratung von Schüler/-innen, deren Eltern und Lehrern sowie dem sozialem
Umfeld machen Einzelfallarbeit zum zentralen Schwerpunkt von Schulsozialarbeit. Im Schuljahr 2012/2013
wurden durch die Schulsozialarbeiter/-innen 26.484 Beratungsgespräche mit Schülern, Lehrern, Eltern und
weiteren Institutionen durchgeführt.
Die 11.776 Beratungsgespräche mit Schüler/-innen ergeben einen Anteil von 44,5 % aller Gespräche. Bezogen
auf die 4.903 beratenen Schüler/-innen haben die Schulsozialarbeiter/-innen durchschnittlich 2,4 Gespräche mit
einem beratenen Schüler/-in geführt.
Der Anteil der 7.597 Gespräche mit Lehrern betrug im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 28,7 % aller
Beratungsgespräche. Der Anteil der 3.342 Beratungsgespräche von Schulsozialarbeiter/-innen mit Eltern
betrug 12,6 %. Bezogen auf die Anzahl der beratenen Schüler/-innen wurden bei etwa zwei Dritteln auch
Elterngespräche geführt.
Einzelfallarbeit im sozialen Umfeld von Schüler/-innen war in 3.769 Beratungen der Schulsozialarbeiter/-innen
erforderlich (14,2 %). Hierzu zählen insbesondere Ämter und Behörden, der ASD, Familienhelfer u. ä. Bezogen
auf die Anzahl der beratenen Schüler/-innen wurden bei etwa drei Viertel auch Gespräche mit dem sozialen
Umfeld geführt.
o Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Gruppenarbeit bietet das geeignete Übungsfeld für soziales Lernen im Rahmen der
Schulsozialarbeit. Dabei orientiert sich Schulsozialarbeit an den Problemen, Wünschen und Verhaltensmustern
der Schüler/-innen und erzielt dadurch in der Gruppe positive Sozialisationseffekte. Auch in der Elternarbeit
der Schulsozialarbeiter/-innen findet sozialpädagogische Gruppenarbeit im Rahmen von Elternabenden oder
thematischen Gruppenangeboten statt. Neu erfasst wurden mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auch die
Gruppenangebote für Lehrer/-innen wie z. B. Lehrerseminare oder Weiterbildungen.
5
Abbildung 65: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen
87.722
Anzahl Angebote
7.000
4.000
60.000
50.000
39.567
6.753
29.399
20.000
3.057
2.408
40.000
30.000
4.264
2.000
0
70.000
61.434
5.000
1.000
90.000
80.000
6.000
3.000
100.000
Anzahl Teilnehmer
8.000
10.000
2009/2010
2010/2011
2011/2012
Schuljahr
Angebote für Schüler
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
2012/2013
0
Teilnehmer Schüler
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
127
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 57: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit nach Zielgruppen
Gruppen-/Projektangebote
Angebote
für Schüler
Teilnehmer
Schüler
2.408
29.399
1. Schulhalbjahr 2009/2010
1.314
15.207
2. Schulhalbjahr 2009/2010
1.094
14.192
3.057
39.567
163
1.629
1. Schulhalbjahr 2010/2011
1.610
22.135
98
1.013
2. Schulhalbjahr 2010/2011
1.447
17.432
65
616
4.264
61.434
300
3.257
Schuljahr 2009/2010
Schuljahr 2010/2011
Schuljahr 2011/2012
Teilnehmer
Eltern
Angebote
für Lehrer
Teilnehmer
Lehrer
Erfassung erst ab
Schuljahr 2010/2011
Erfassung erst ab
Schuljahr 2012/2013
1. Schulhalbjahr 2011/2012
1.915
27.926
159
1.700
2. Schulhalbjahr 2011/2012
2.349
33.508
141
1.557
6.753
87.722
341
3.199
459
1.581
1. Schulhalbjahr 2012/2013
3.275
41.927
184
1.534
234
738
2. Schulhalbjahr 2012/2013
3.478
45.795
157
1.665
225
843
Schuljahr 2012/2013
5
Angebote
für Eltern
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Zu den Gruppen- und Projektmaßnahmen bei Schulsozialarbeiter/-innen zählen mehrtägige Veranstaltungen
und regelmäßige Projekte, wie vor allem das soziale Lernen in den Schulklassen. Darüber hinaus fanden weitere
Projekttage oder Projekte an den Schulen, wie z. B. Schülerstreitschlichterprojekte, Schulfeste oder Ausflüge
statt.
Im Schuljahr 2012/2013 wurden den Schüler/-innen insgesamt 6.753 Angebote unterbreitet. Daran haben 87.722
Schüler/-innen teilgenommen. Dies ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 13,0 Schüler/-innen pro
Angebot (im Vorjahr 14,4).
An den 341 Gruppen- und/oder Projektangeboten für Eltern wie z. B. Elternabende haben 3.199 Eltern
teilgenommen. Dies ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 9,4 Eltern pro Angebot (im Vorjahr 10,9).
Die 459 Gruppen- und/oder Projektangebote für Lehrer/-innen wurde von 1.581 Lehrer/-innen genutzt. Dies ergibt
durchschnittlich 3,4 Lehrer/-innen pro Angebot.
o Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit hat zum Ziel, dass Probleme der Schüler/-innen im Wirkungskreis
zwischen Schule und dem jeweiligen sozialen Umfeld verstanden werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist
somit die Zusammenarbeit mit der Institution Schule und den darüber hinausgehend vorhandenen Einrichtungen,
Diensten und Institutionen.
Dies geschieht einerseits in der Institution Schule, bei der Vorstellung und Mitarbeit in schulinternen
Gremien wie z. B. Lehrerkonferenzen, Gesamtkonferenz, schulischen Mitwirkungsgremien und Beratungen
zu schülerbezogenen Entscheidungen. Andererseits wird sie im Stadtteil oder der Region praktiziert durch
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen wie z. B. Arbeitskreise, öffentliche
Veranstaltungen, ASD, Therapeuten.
128
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 66: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schuljahren
2.000
1.800
1.600
1.400
Anzahl
1.200
1.000
1.777
800
1.354
600
400
1.224
809
532
200
0
1.877
Schuljahr 2010/2011
Schuljahr 2011/2012
Gemeinwesenarbeit intern (Schule)
Schuljahr 2012/2013
Gemeinwesenarbeit extern (Stadtteil/Region)
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
5
Tabelle 58: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schulhalbjahren
intern
Schuljahr 2010/2011
extern
Gesamt
809
532
1.341
1. Schulhalbjahr 2010/2011
408
226
634
2. Schulhalbjahr 2010/2011
401
306
707
1.354
1.224
2.578
Schuljahr 2011/2012
1. Schulhalbjahr 2011/2012
596
538
1.134
2. Schulhalbjahr 2011/2012
758
686
1.444
1.777
1.877
3.654
Schuljahr 2012/2013
1. Schulhalbjahr 2012/2013
893
897
1.790
2. Schulhalbjahr 2012/2013
884
980
1.864
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Bei der Erfassung der Daten zur Gemeinwesenarbeit wurden alle Kontakte intern (in der Schule) und extern (im
Stadtteil und der Region) gezählt.
Im Schuljahr 2012/2013 haben Schulsozialarbeiter/-innen an 3.654 Veranstaltungen bzw. Terminen im Sinne von
Gemeinwesenarbeit teilgenommen.
Der Anteil der internen Gemeinwesenarbeit an der Schule betrug 49,0 % gegenüber einem Anteil von 51,0 %
externer Gemeinwesenarbeit im Stadtteil oder der Region.
129
Kinder- und Jugendförderung
5.4 Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII
Zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes
ist es, junge Menschen zu befähigen, sich vor
gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie
zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und
Eigenverantwortlichkeit zu führen.
Ziel ist die Sicherung positiver gesundheitlicher
und psychosozialer Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen sowie die Förderung der Erziehung
zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Alle jugendschutzrelevanten Maßnahmen dienen der
Vorbeugung gegenüber möglichen Gefährdungen,
welche die Entwicklungschancen junger Menschen
negativ beeinflussen können. Dabei werden nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch Eltern und andere
am Erziehungsprozess beteiligte Personen in den Blick genommen.
Tabelle 59: Drei Säulen der zu erfüllenden Querschnittsfunktion des Kinder- und Jugendschutzes
5
Bereiche
gesetzliche Grundlagen
Gesetzlicher
Kinder- und Jugendschutz:
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Jugendschutzgesetz
(JuSchG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), u. a.
Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz:
§ 14 SGB VIII
Struktureller
Kinder- und Jugendschutz:
Förderung positiver Lebensbedingungen
für junge Menschen und ihre Familien im Sozialraum durch
Gemeinwesenarbeit
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
In der Stadt Leipzig werden gezielt Maßnahmen und Projekte freier Träger der Jugendhilfe, die im Rahmen
der Kinder- und Jugendförderung finanzielle Zuwendungen erhalten, gefördert, um zu spezifischen
Gefährdungspotentialen Angebote zu unterbreiten. Im Jahr 2013 wurden sieben Kinder- und Jugendschutz
Maßnahmen nach § 14 SGB VIII von fünf Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung bezuschusst. Hierzu gehört auch das Kinder- und Jugendtelefon vom Deutschen Kinderschutzbund
Ortsverband Leipzig e. V, das im Kapitel 6.3 gesondert dargestellt ist.
Zentrum für Integration e. V. – Schülermultiplikatorenprojekt FREE YOUR MIND
Die Besonderheit des Projektes FREE YOUR MIND liegt darin, junge Menschen für die Suchtprävention und
Gesundheitsförderung langfristig zu gewinnen, in dem sie anhand des Lebenskompetenzansatzes (WHO, 1994)
zu so genannten Schülermultiplikator/-innen ausgebildet und anschließend in der Umsetzung ihrer Ideen für
ihre Mitschüler/-innen (peer to peer) begleitet werden. Dabei stehen vor allem Partizipation, Freiwilligkeit sowie
Selbstbestimmung der Jugendlichen im Mittelpunkt.
Das Projekt kooperierte 2013 kontinuierlich mit drei Gymnasien und sechs Oberschulen der Stadt Leipzig
(Planungsräume Ost-Südost, Nord, Innerer Osten, Westen). Dabei konnte die Schule zur Lernförderung
Engelsdorf als neuer Kooperationspartner im Planungsraum Ost-Südost gewonnen werden. Die derzeit aktiven
85 Schülermultiplikator/-innen aus den Klassen 7 bis 11 sensibilisierten mit ihren Aktivitäten in den Schulen zu
130
Kinder- und Jugendförderung
verschiedene Themen wie z. B. allgemeine Lebenskompetenzförderung, Sucht und Drogen, Medien, kreative
Angebote. Die Mitwirkenden unterbreiteten vor allem den Klassenstufen 5 bis 7 zahlreiche Angebote.
Insgesamt engagierten sich im vergangenen Jahr 13 Free-Your-Mind-Schulkoordinator/-innen (Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/-innen) sowie 10 Trainer/-innen (interessierte Ehrenamtliche) und unterstützten
die ausgebildeten Peers in ihrer Arbeit. Auch im Jahr 2013 wurde deutlich, dass das Projekt stark auf die
Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen ist.
Das Projekt FREE YOUR MIND hält neben weiteren ein geschlechtsbezogenes Angebot vor, bei dem 2 x jährlich
ein Jungen- bzw. Mädchencamp veranstaltet wurde. In Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention wird
das auf die Vermittlung bzw. Stärkung der Lebenskompetenzen konzipierte Spiel „Lebenskünstler“ angeboten.
Insgesamt konnten ca. 52 Aktionen, Kurse und Projekte von den Jugendlichen an den Schulen verzeichnet
werden. Themen waren dabei vor allem Rauchen, Ernährung, Teamentwicklung als auch der Umgang mit
Medien(-sucht). Besonders erfolgreich war die Postkartenaktion „Kotz dich aus“ darin wurden jugendrelevante
Themen öffentlich dargestellt. Weitere Angebote der Schülermultiplikator/-innen waren die Entspannungs-CD
„Chill-mal“, “Mitmachen statt Rumsitzen“. Eine Methode für jede Lebenslage, unterstützt durch das Programm
„Hoch vom Sofa“ des Gustav-Hertz-Gymnasiums.
Mit der Entwicklung des Stationsspiels „CrystalClear“ wurde direkt auf die Steigerung der Crystal-Fälle im Bereich
der sächsischen Suchthilfe reagiert.
Im Bereich stoffungebundene Süchte kam - wie bereits im Vorjahr - das Programm „bauchgefühl“ zur Prävention
von Essstörungen zum Einsatz, während dem zunehmenden Bedarf an Medienkompetenz fördernden Angeboten
mit der Spieleaktion „mein_Profil.de“ begegnet wurde. Medien stellten darüber hinaus einen Themenschwerpunkt
der Campausbildung der Schülermultiplikator/-innen dar.
5
Zentrum für Integration e.V. – Projekt „DRAHTSEIL“
Das Projekt „DRAHTSEIL“ unter Trägerschaft des Zentrum für Integration e. V. bietet stadtweit präventive
Angebote zu den Themen Sucht, Gewalt und Umgang mit Medien an. Diese Angebote richten sich an Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige, deren Angehörige und in gleichem Maße an (sozial-) pädagogische
Fachkräfte. Im Jahr 2013 wurden die Angebote auch von großen Firmen nachgefragt, die verstärkt auf die
Probleme speziell im Bereich Drogen aufmerksam werden und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen. Zu den
o. g. Themen werden Projekte im Bausteinprinzip, Beratung, moderierte Arbeitsgruppen sowie Workshops und
Weiterbildungsveranstaltungen angeboten.
An Schulen wurden insgesamt 163 Projektveranstaltungen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt mit 81 deutlich
auf dem Thema Suchtprävention lag (Gewaltprävention: 43, Medienkompetenz: 39). Am häufigsten wurden
die Veranstaltungen in Gymnasien (60) und Oberschulen (58) gefolgt von Grundschulen (30) durchgeführt. Bei
Anfragen aus Berufsschulen (2) wurde die gute Kooperation mit dem Projekt Drug Scouts (Suchtzentrum) genutzt
und an diese verwiesen. Die Projekte im Förderschulbereich sind mit 2 (2012: 16) stark zurückgegangen. Der
besondere Bedarf mit festen Strukturen, stetigen Wiederholungen und längerer Dauer kann zurzeit von Drahtseil
nicht bedient werden.
Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Suchtprävention insgesamt 81 Projektveranstaltungen (im Vorjahr 122)
durchgeführt. Der Rückgang ist bedingt durch einen aufwendigen Trägerwechsel des Projektes zum
Jahreswechsel 2013/2014 inkl. Umzug sowie teilweisen Personalwechsel mit entsprechender Einarbeitungszeit.
Darüber hinaus wurden langfristig geplante Projekte von Schulen spät abgesagt. Als Konsequenz werden
Absagefristen künftig ausgedehnt.
131
Kinder- und Jugendförderung
Für junge Menschen mit richterlicher Beratungsauflage oder feste Gruppen in Jugendclubs wurden
suchtpräventive
Reflexionsgruppen angeboten mit der Zielstellung, eigene Konsummuster zu überdenken und
Konsum zu reduzieren bzw. Abstinenz zu erreichen. 2013 wurden fünf Reflexionsgruppen und drei so genannte
Risikochecks mit insgesamt 101 Teilnehmer/-innen durchgeführt.
Die Nachfrage nach Beratung blieb 2013 konstant hoch. Insgesamt fanden 791 Beratungsgespräche statt (im
Vorjahr 772), von denen 681 Beratungen mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt wurden. 110 weitere
Beratungen erfolgten spontan, zumeist im Rahmen einer Krisenintervention. Der Fokus der Beratung liegt nach
wie vor in der Altersgruppe der 14 bis 18-Jährigen. Die Arbeit mit dieser Zielgruppe ist im Bereich der illegalen
Substanzen klar abstinenzorientiert. Auch Heranwachsende zwischen 18 bis unter 21 Jahren gehörten zur
Zielgruppe während ältere Klienten im Regelfall an die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen vermittelt
wurden.
Eltern, Angehörige und Multiplikatoren erhalten in der Beratung Informationen zu den verschiedenen
Wirkungsweisen der Substanzen für eine bessere Erziehungskompetenz mit betroffenen jungen Menschen. Dabei
wurden für 151 Eltern und Angehörige 337 Beratungen durchgeführt. Weitere 46 Beratungen wurden kurzfristig
abgesagt bzw. versäumt.
Im Rahmen des reaktiven Teils des „HaLT-Projektes“ wurden insgesamt 67 Kinder und Jugendliche betreut, die
nach einer Alkoholintoxikation in die Uni-Klinik Leipzig eingeliefert wurden.
5
Im Jahr 2013 wurden 23 Klienten mit problematischem bzw. pathologischem Mediengebrauch betreut, was mehr
als doppelt so viel wie im Vorjahr war. Bei drei Fällen lag neben Medien- auch Drogenkonsum vor. Die Vermittlung
in Erziehungsberatungsstellen hat bei diesem Themenkomplex zugenommen.
Die (Erst-) Beratung im Bereich der Essstörungen bzw. dem problematischem Essverhalten ist unverändert
hoch zu den Vorjahren. Besonders Informationen zu diesem Thema sowie die Vermittlung in weiterführende
Hilfen werden verstärkt angefragt. Zunehmend wird die Problematik im Zusammenhang mit psychosozialen
Problemlagen bzw. dem exzessiven Medien- bzw. Drogenkonsum formuliert.
Insgesamt wurden 44 schulische Projektveranstaltungen (im Vorjahr 60) im Bereich der Gewaltprävention
durchgeführt. Dieser zahlenmäßige Rückgang ist durch die Umstrukturierung der Gewaltprojekte ab der
Sekundarstufe 1 begründet, die 2013 häufig klassenübergreifend durchgeführt wurden.
Im Jahr 2013 bestand eine sehr hohe Nachfrage an Fortbildung für Multiplikator/-innen. In 70 durchgeführten
Veranstaltungen nahm die Thematik des Drogenkonsums einen besonders hohen Stellenwert hatte ein, danach
folgte der Schwerpunkt pathologischer Mediengebrauch. Dabei ist ein deutlicher Wechsel von der Thematik der
„Sozialen Netzwerke“ hin zur Thematik „Computerspiele“ zu erkennen.
Suchtzentrum - Drug Scouts
Das Projekt Drug Scouts ist im Planungsraum Nord angesiedelt, hat aber stadtweite und – insbesondere per
Internetpräsenz – bundesweite Wirkung. In Ergänzung zu anderen Präventionsangeboten werden Jugendliche
und junge Volljährige erreicht, die sozial unauffällig illegale Drogen konsumieren und Interesse an Strategien zur
Gesundheitsförderung und Risikominimierung (safer use, harm reduction) haben.
Im Jahr 2013 wurden wie im Vorjahr 13 Infostände auf Partys, in Clubs sowie auf einem mehrtägigen Festival
(Nachtdigital) in Leipzig mit insgesamt 762 Informations- und Beratungsgesprächen (im Vorjahr 522) organisiert.
Weitere zwei Infostände zur Projektvorstellung wurden an der Universität Leipzig und zum Bundesweiten
Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher/-innen mit 80 persönlichen Gesprächen durchgeführt.
An 14 Präventionsveranstaltungen für Schüler/-innen, Auszubildende und Studierende nahmen 190 Personen
teil. An neun Veranstaltungen für Multiplikator/-innen nahmen 305 Personen teil. Darin enthalten sind fünf
132
Kinder- und Jugendförderung
Veranstaltungen zu Crystal/Methamphetamin, die in Zusammenarbeit mit dem Projekt Drahtseil und dem
Gesundheitsamt im Rahmen der Leipziger Reihe zur Suchtprävention stattfanden. Im Partykontext fanden fünf
Veranstaltungen für insgesamt 109 teilnehmende Personen statt.
Das Beratungsangebot im „Drug Store“ wurde 2013 von 118 Menschen (im Vorjahr 184) nachgefragt. Davon
waren fast die Hälfte (54) aktuell Konsumierende aber auch Angehörige und Recherche-Nachfragen während
der Ausbildung. Über das Telefon wandten sich wie im Vorjahr 473 Personen an das Projekt, um Informationen,
Beratung oder Unterstützung zu erhalten. Von ihnen waren 51 % (Drug Store) und 64 % (Telefon) unter 27
Jahre alt. Das Beratungstelefon wurde verstärkt von Angehörigen (24 %), (Sozial-)Pädagog/-innen (7 %) und
Medienvertreter/-innen (3 %) genutzt.
2013 wurden auf der Webseite http://drugscouts.de mehr als 1,5 Millionen Besuche gezählt. Dies entspricht einer
Steigerung von knapp 78 % im Vergleich zu 2012 (868.666) und fast 300 % im Vergleich zu 2011 (389.080). Nach
wie vor ist http://drugscouts.de eines der meistbesuchten Suchtpräventions-Portale im deutschsprachigen Raum.
Gedruckte Infomaterialien wurden vom Fachpersonal sehr stark nachgefragt. Über Bestellungen wurden ca.
12.100 Faltblätter (v. a. an Einrichtungen der Drogenhilfe) verkauft (v. a. Crystal, Cannabis, Speed, Kokain und
Erste Hilfe). In Workshops wurden 3.435 Faltblätter ausgegeben (v. a. Crystal, Cannabis, Erste Hilfe, GHB/GBL
und Ketamin).
Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil ehrenamtlicher Arbeit. Von den insgesamt 49 „Voluntscouts“
arbeiten knapp 40 regelmäßig im Projekt mit.
5
Kindervereinigung Leipzig e. V. – Hilfe für Betroffene und Prävention zu Sekten, Kulten und totalitären
Gruppen
Das stadtweit arbeitende Beratungs- und Präventionsangebot zu Sekten und Kulten wird seit Beginn des
Jahres 2013 in Trägerschaft des Kindervereinigung Leipzig e. V. geführt. Damit wurde eine Entlastung der
hauptamtlichen Mitarbeiterin von administrativen Aufgaben und enge fachliche Begleitung erreicht. Das Projekt
hat zu Jahresbeginn eigene Räumlichkeiten (Büro, Seminarraum) in der Geschäftsstelle des Trägervereins
bezogen.
Bis 2012 wurde das Projekt durch den Eltern- und Betroffenen Initiative Sachsen e. V. (EBI) getragen. Durch
den Verein wird weiterhin ehrenamtliche Unterstützung in nennenswertem Umfang erbracht. Dazu zählt die
Unterstützung bei Veranstaltungen, Beratungen, Recherche, Archivierung und der Internetpräsenz, aber auch
temporäre Vertretung bei Abwesenheit der Mitarbeiterin.
Hauptinhalte des Projektes waren:
•
präventive Veranstaltungen
•
Weiterbildungen von Multiplikator/-innen
•
Beratung von primär und sekundär Betroffenen
•
Öffentlichkeitsarbeit
Themen waren 2013 vorrangig auf Jugendliche orientierte Sekten sowie Prävention zu esoterischen und okkulten
Praktiken. An präventiven Veranstaltungen nahmen 518 junge Menschen (davon 167 Jugendliche) teil. Im
Rahmen von Onlineberatung wurden 253 junge Menschen beraten und 172 Personen als Multiplikator/-innen
weitergebildet.
Vom Projekt wird eine Konzentration einschlägiger Niederlassungen von Sekten bzw. Kulten sowie totalitärer
Gruppen in Leipzig berichtet und ein steigender Bedarf an Prävention im Themenbereich gesehen.
133
Kinder- und Jugendförderung
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e.V. – Medienkurse
Das
Projekt Medienkurse “Wege durch den Mediendschungel, Kinder und Jugendliche sicher in der Medienwelt
begleiten“ ist ein Kursangebot für Eltern und andere an der Erziehung beteiligten Personen in Leipzig. Ziel ist es,
diese bei der Medienerziehung zu stärken, zu begleiten und zu unterstützen.
Insgesamt gab es sieben verschiedene Angebote für die anvisierte Zielgruppe Eltern mit Kindern in der Pubertät.
Davon konnten jedoch nur drei tatsächlich durchgeführt werden. Der Medienkurs Internet und Soziale Netzwerke
fand in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe des Kinderschutzbundes statt. Aufgrund
von zu geringen Anmeldungen wurden die anderen Veranstaltungen abgesagt. Teilgenommen haben insgesamt
22 Personen.
Darüber hinaus wurden insgesamt 15 Veranstaltungen genutzt, um das Projekt Medienkurse vorzustellen,
z. B. Elternabende oder thematisch passende Fachtage. Viele Eltern wurden über einen bestehenden E-MailInfoverteiler mit Terminen für Elternkurse des Kinderschutzbundes und anderer Fortbildungen erreicht.
5
Caritasverband Leipzig e.V. – Gewaltpäventionsprojekt Stinktier
Das „Projekt Stinktier – Gewaltprävention mit Schulen“ arbeitet stadtteilübergreifend im Leipziger Westen
(Planungsräume Westen und Grünau). Durch die für 2013 bewilligte bessere personelle Ausstattung, konnte
eine weitere Schule einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der sozialräumlichen und bedarfsorientierten
Analyse kooperierte das Gewaltpräventionsprojekt STINKTIER im Jahr 2013 mit den Schulen Förderzentrum für
Erziehungshilfe, Schule Grünau, Helmholtzschule, 84. Schule, 94. Schule, Oberschule am Adler und Bischöfliches
Maria Montessori Schulzentrum.
2013 nahmen 23 Schulklassen mit 407 Schüler/-innen am Gewaltpräventionsprojekt Stinktier teil. Der Fokus lag
wie in den Vorjahren auf den Klassenstufen 5 und 6. Dabei wurden auch Lehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/innen als Multiplikator/-innen erreicht.
Die Projekttage des Kalenderjahres 2013 wurden in enger Absprache mit den verschiedenen Schulen
bedarfsorientiert geplant und umgesetzt, sie sind grundlegend positiv zu bewerten. Neben der allgemeinen
Förderung sozialer Kompetenzen waren die Themenschwerpunkte:
•
Teambildung,
•
Partizipation,
•
gesunde Ernährung,
•
respektvoller Umgang,
•
Achtung von Anderssein,
•
gewaltfreie Kommunikation.
Darüber hinaus wurden die Schulklassen zu Projekttagen in das Caritas Familienzentrum Grünau eingeladen. Der
Orts- und Perspektivenwechsel begünstigt das Entstehen neuer Prozesse. Das Interesse, Neues auszuprobieren
und zu experimentieren wird geweckt. Im Jahr 2013 wurde der Smiley-Projekttag zur Förderung der seelischen
Gesundheit neu angeboten. Das Projekt Stinktier verfolgt inner- und außerhalb der Schule einen ganzheitlichen
Ansatz.
134
Kinder- und Jugendförderung
5.5 Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention
Die „Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention“ im Zentrum für demokratische Bildung der Stadt Leipzig hat
folgende Aufgaben und Funktionen:
•
Koordination der Umsetzung und konzeptionelle Fortschreibung der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig.
Ort der Vielfalt“,
•
Beratung von Projektträgern,
•
Fördermittelakquise und
•
Schnittstelle zu Fördermittelgebern und Gewährleistung der Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien (u. a.
Berichtswesen, Verwendungsnachweise, Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung).
Darüber hinaus widmet sich die Fachstelle seit August 2012 intensiv dem Themenbereich der Jugendbeteiligung
auf gesamtstädtischer Ebene und ist in verschiedenen Gremien auf den Ebenen der Kommune und des Landes
tätig:
•
•
Stadt Leipzig: Kriminalpräventiver Rat der Stadt Leipzig im Lenkungsgremium und in den Arbeitsgruppen
Extremismusprävention und Schule der Toleranz, AG Jugend, AG Steuerungskreis Kinder-und
Jugendbeteiligung, AG Beteiligung bei Schulbauvorhaben, AG Steuerungskreis Demokratiekonferenz
5
Land Sachsen: Landesarbeitsgemeinschaft Vielfalt.
Eine wichtige Grundlage der Arbeit waren im Berichtszeitraum die Ergebnisse der Langzeituntersuchung von
Decker, Brähler und Kiess in der Studie „Die Mitte im Umbruch“:
Die Ergebnisse, wie auch die Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität in der Stadt Leipzig (vgl. Abbildung
und Tabelle unten) erfordern ein zielgerichtetes, nachhaltiges Handeln aller zivilgesellschaftlichen Akteure
entsprechend den Zielstellungen der Kommunalen Handlungsstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“.
Abbildung 67: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen
400
367
350
Anzahl
300
250
100
50
0
248
198
200
150
280
257
187
162
140
108
7
7
2004
2005
12
2006
6
2007
29
2008
Jahr
Politisch motivierte Kriminalität Rechts
Quelle: Kriminalpräventiver Rat Leipzig
9
8
2009
2010
10
2011
8
2012
davon Gewaltdelikte
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
135
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 60: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen*
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Politisch motivierte
Kriminalität Rechts
108
198
257
280
367
248
162
187
140
davon Gewaltdelikte
7
7
12
6
29
9
8
10
8
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: Kriminalpräventiver Rat Leipzig
* Daten 2013 bei Drucklegung noch nicht verfügbar
Folgende Ergebnisse wurden im Rahmen der Umsetzung der Kommunalen Gesamtstrategie erreicht:
Die Vernetzung und Koordination zwischen der Verwaltung und weiteren Akteursgruppen wurde durch
regelmäßige Kooperationstreffen innerhalb der Verwaltung als auch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren
forciert. Entsprechende Termine fanden vorgeschaltet vor den Sitzungen des Begleitausschusses statt. Der
Begleitausschuss kam im Jahr 2013 zu vier Beratungen zusammen. Darüber hinaus bot eine Fachveranstaltung
der RAA Leipzig am 03. Juli 2013 die Möglichkeit des Austausches und der Vernetzung.
5
Die zielorientierte Zusammenarbeit mit der örtlichen Zivilgesellschaft Leipzigs erfolgte auch auf einer zweiten
Ebene. So diente der Aktionsfonds des Stadtjugendring Leipzig e. V. der Unterstützung zivilgesellschaftlichen
Handelns in den Stadtteilen.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 15.12.2010 (RBV-605/10) wurde in Fortführung des Lokalen
Aktionsplans (LAP) von 2011 bis 2013 in Leipzig die Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“
(KGS) umgesetzt. Übergreifendes Anliegen der KGS ist die Förderung eines friedlichen demokratischen
Zusammenlebens in Leipzig. In den aus den Leitzielen der Strategie resultierenden Schwerpunkten wurden
•
18 Projekte mit einem Fördervolumen von 125.000 € im Jahr 2011,
•
17 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 107.500 € im Jahr 2012 und
•
15 Projekte mit einem Fördervolumen von 86.000 € im Jahr 2013
auf Grundlage folgender Mischfinanzierung umgesetzt.
Tabelle 61: Mischfinanzierung für lokalen Aktionsplan (LAP)
2011
2012
2013
Bund:
65.000 €
37.500 €
30.000 €
Land:
25.000 €
35.000 €
21.000 €
Stadt:
35.000 €
35.000 €
35.000 €
125.000 €
107.500 €
86.000 €
Gesamt:
Quelle: Zentrum für demokratische Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Bereich der kommunalen Förderung und der Landesförderung orientierten sich die Projekte inhaltlich an
sechs festgelegten Maßnahmenfeldern (z. B. Maßnahme 1: „Für Kinder mit Migrationshintergrund und für deren
Eltern werden Empowermenttrainings angeboten.“, Maßnahme 3: „Zivilgesellschaftliche Aktivitäten, die sich
136
Kinder- und Jugendförderung
mit rechtsextremen Erscheinungs- und Verhaltensformen konkret auseinandersetzen und Gegenstrategien
entwickeln, werden gestärkt.“). Entsprechend den Förderbedingungen für die Verwendung der Bundesmittel sind
diese zur Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Projekte, von Multiplikatorenschulungen und von Kampagnen
zur Entwicklung, Implementierung und Sicherung der Nachhaltigkeit der Kommunalen Gesamtstrategie
„Leipzig. Ort der Vielfalt“ verwendet worden. Mit Projekten an Schulen und Jugendclubs, Fachkongressen,
Regionalkonferenzen, Multiplikatorenschulungen und Weiterbildungsveranstaltungen sollen sowohl spezielle
Zielgruppen, als auch weite Teile der allgemeinen Bevölkerung erreicht werden. Die Netzwerkarbeit ist zentraler
Bestandteil der Kommunalen Gesamtstrategie, um nachhaltig wirken zu können und den Dialog zur Stärkung von
Vielfalt und Demokratie dauerhaft aufrecht zu erhalten und zu bereichern.
Die Leitziele der Kommunalen Gesamtstrategie 2011 bis 2013 werden auch 2014 bis 2016 weiter geführt:
•
Leitziel 1: Einwohnerinnen und Einwohner in Leipzig zeigen eine hohe Akzeptanz für eine Vielfalt von
Lebensformen und partizipieren an einer interkulturellen Lebenswelt.
•
Leitziel 2: Akteurinnen und Akteure in Zivilgesellschaft, Institutionen und Behörden sind kompetent in der
Vermittlung demokratischer Werte und im Wirken gegen rechtsextremistische Ideologie und Gewalt.
Sie nehmen die Förderkriterien der Fördermittelgeber auf Bundes- und Landesebene auf und werden in
Handlungsziele übersetzt, die den Erfahrungen der bisherigen Arbeit sowie der angestrebten Entwicklung in
Leipzig entsprechen. Zentrales Anliegen ist es, Initiativen zu unterstützen, die demokratische Werte stärken,
demokratische Handlungskompetenzen fördern sowie bürgerschaftliches Engagement motivieren, darüber hinaus
Rechtsextremismus, insbesondere Rassismus und Antisemitismus abbauen.
5
Abbildung 68: Plakat der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention „Leipzig ist Vielfalt“
Quelle: Mahmaud Dabdoub
137
Kinder- und Jugendförderung
5.6 Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII
Karte
13: Familienbildungs- und Beratungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
Die Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig richten sich an alle jungen Menschen, Eltern, Familien, andere an der Erziehung beteiligte Personen, Betreuungspersonen aus Bildungseinrichtungen und Institutionen und
Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Familien.
138
Kinder- und Jugendförderung
Zielgruppen sind Personen und Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienzyklus:
Potentielle und werdende Eltern
Lebensphase mit Säuglingen, mit Kleinkindern, mit Vorschulkindern oder mit Schulkindern
Lebensphase mit Kindern in der Pubertät und Ablösungsphase
Nachelterliche Phase
Großelternphase
Familienbildung leistet einen Beitrag zur Stabilisierung von Familien, zur Verminderung von Überforderung
der Eltern und zur Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in den Familien. Das
Spektrum reicht hierbei von niedrigschwelligen Angeboten über Bildungsangebote bis zum Auf- und Ausbau von
Erziehungspartnerschaften.
Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und –begegnungsstätten, Elternbildung,
Elternkursen, Mütterzentren bis zu Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schule reichen,
wider.
5.6.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig
Im Jahr 2013 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e. V. Leipzig“ durch
die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst.
5
Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kindern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie
befinden sich in den vier Planungsräumen der Kinder- und Jugendhilfe Westen, Grünau, Nordost und Innerer
Osten der Stadt Leipzig.
Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der
Elternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen
Isolation von Eltern in der Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in
ihren ersten Lebensjahren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig.
Durch die Teilnahme am Modellprojekt der Stadt KiFaZ (Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig) wurde
die Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern in den Kindergärten und Familienzentren
weiter gestärkt.
Spezielle Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle
Angebote unterstützt.
Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für
niedrigschwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren
Unterstützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig.
139
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 69: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren
50.000
45.000
40.000
Anzahl
35.000
18.620
20.487
30.000
25.000
831
20.000
15.000
10.000
18.529
20.205
1.829
2.154
2.176
21.307
21.333
21.565
2011
2012
2013
17.982
747
853
23.724
19.749
16.326
5.000
0
21.370
2008
2009
2010
Jahr
Kinder
Väter
Mütter
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 62: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren
Nutzung der Angebote
2008
2009
2010
2011
2012
2013
43.175
35.161
40.983
44.506
42.016
43.946
24.555
17.179
20.496
23.136
23.487
23.741
23.724
16.326
19.749
21.307
21.333
21.565
831
853
747
1.829
2.154
2.176
18.620
17.982
20.487
21.370
18.529
20.205
davon:
Eltern
davon Mütter
davon Väter
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 43.946 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und
Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % gestiegen, obwohl der Leistungsumfang
in den letzten Jahren durch die anhaltend knappe Fördermittellage kontinuierlich reduziert werden musste.
Die Nutzer der Familienzentren im Jahr 2013 teilen sich in den einzelnen Angebotsbereichen in folgende
Nutzergruppen: 23.741 Eltern (21.565 Frauen und 2.176 Männer) nutzten mit 20.205 Kindern die gesamten
Angebote.
140
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 70: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren
25.000
20.000
Anzahl
8.777
15.000
420
10.000
5.000
0
2008
10.336
9.458
7.981
776
1.633
9.939
10.103
9.009
2011
2012
2013
442
12.299
9.503
10.046
9.097
9.277
2009
2010
Kinder
Jahr
Väter*
1.744
Mütter
*für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
5
Tabelle 63: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren
2008
2009
2010
2011
2012
2013
21.496
17.520
18.735
20.761
21.239
21.089
12.719
9.539
9.277
10.715
11.736
10.753
davon Mütter
12.299
9.097
9.277
9.939
10.103
9.009
davon Väter*
420
442
776
1.633
1.744
8.777
7.981
10.046
9.503
10.336
Nutzung der Angebote
davon:
Eltern
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
9.458
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden
Der anhaltende Bedarf der Zielgruppe spiegelt sich auch in den trotz reduzierter Öffnungszeiten gestiegenen
Besucherzahlen der offenen Angebote wider: Diese lagen im Jahr 2013 bei 21.089 Nutzungen was etwa dem
Vorjahreswert entspricht. Die offenen Angebote wurden von 10.753 Eltern (9.009 Frauen, 1.744 Männer) mit
10.336 Kindern genutzt.
Zu den offenen Angeboten zählen der verpflichtungsfreie Aufenthalt in den offenen Treffs/ Familiencafés sowie
die Teilnahme an offenen Krabbel- und Spielgruppen, Kreativangeboten, thematischen Gesprächsrunden,
Informationsveranstaltungen, Festen und sonstigen Veranstaltungen.
Besonders positiv hervorzuheben ist ein starker Anstieg an Vätern in den offenen Treffs der Familienzentren. Die
Zahl der Nutzungen stieg von 776 im Jahr 2011 auf das mehr als Doppelte (1.744) im Jahr 2013 an. Väter nutzten
allerdings erheblich weniger sogenannte geschlossene Kursangebote wie Kurse, Gesprächsrunden, Vorträge
oder Seminare, was eventuell auf einen weiteren Bedarf an spezifischen Angeboten für Väter hinweist.
141
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 71: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren
25.000
Anzahl
20.000
15.000
10.000
5.000
0
11.302
10.994
9.781
9.954
395
738
427
1.045
521
11.344
11.452
12.532
2011
2012
2013
342
11.373
2008
10.469
8.142
2009
2010
Kinder
Jahr
Väter
Mütter
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
5
9.844
9.026
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 64: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren
Nutzung der Angebote
2008
2009
2010
2011
2012
2013
21.549
18.438
22.201
23.691
20.999
22.803
11.768
8.484
11.207
12.389
11.973
12.959
11.373
8.142
10.469
11.344
11.452
12.532
395
342
738
1.045
521
427
9.781
9.954
10.994
11.302
9.026
9.844
davon:
Eltern
davon Mütter
davon Väter
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die geschlossenen Angebote wurden im Jahr 2013 von 12.959 Eltern (12.532 Frauen, 427 Männer) mit 9.844
Kindern besucht. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 % (plus 1.804 Nutzungen).
Sie umfassen Kurse auf den Gebieten der Familienbildung und der Gesundheit sowie musische, Sport- und
Entspannungsangebote. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Kursangebote der Hebammen ein. Sie
begleiten die (werdenden) Eltern angefangen von der Geburtsvorbereitung über die Hebammennachsorge und –
sprechstunde, bis hin zu Rückbildungsgymnastik und Babymassage.
Zu den weiteren Aufgaben der Familienzentren gehören die Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichem
Engagement sowie die Förderung von Ausbildung und Wiedereinstieg ins Berufsleben. Die Nutzer/-innen
der Familienzentren werden auf vielfältige Weise an der Ausgestaltung des Angebotes beteiligt. Im Jahre
2013 wurden insgesamt etwa 9.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Die vier Familienzentren sind
für Auszubildende in sozialen Berufen anerkannte Praktikumsstelle. Langzeitarbeitslose erhalten über die
Kooperation mit dem Jobcenter Arbeitsgelegenheiten.
142
Kinder- und Jugendförderung
5.6.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo)
Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen war ursprünglich ein sächsisches
Landesmodellprojekt in zwei Modellphasen mit den freien Trägern der Jugendhilfe Caritasverband Leipzig e. V.
und FAIRbund e. V.. Aus beiden Modellstandorten sind eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in
Kooperation mit Kitas anbieten und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe arbeiten mit Kitas freier
Träger und des kommunalen Trägers zusammen und wirken im Netzwerk Familien- und Elternbildung mit.
Nahezu jedes Kind in Sachsen im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast
alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergänzende
und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt
werden.
In der Stadt Leipzig haben im Förderjahr 2013 zwei freie Träger der Jugendhilfe Angebote im Sinne einer
Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten unterbreitet. Während beim FAIRbund e. V. das Projekt
den Namen „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ trägt, heißt es beim Caritasverband Leipzig e. V. „FaBiKoo“
für Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten.
Abbildung 72: Kooperationseinrichtungen von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
18
16
5
14
Anzahl
12
10
8
15
16
6
14
15
14
17
15
16
13
13
4
2
-
2
2009
2010
3
3
2011
2012
Kooperationseinrichtungen
Kitas-freie Träger
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Kitas-kommunaler Träger
3
2013
Horte
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Insgesamt 32 Kindertagesstätten waren im Jahr 2013 Kooperationspartner der Anbieter von Familienbildung
in Kooperation mit Kindertagesstätten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Kitas eines freien Trägers der
Jugendhilfe weniger.
Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche und
Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen sowie Aktionen für Eltern und
Kinder angeboten.
143
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 65: Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo)
2009
2010
2011
2013
Seminare/Gespräche
32
41
42
43
47
davon: Erzieher/-innen
16
25
28
24
26
16
15
8
13
14
-
1
6
6
7
Teilnehmer/-innen
267
299
299
306
393
davon: Erzieher/-innen
167
198
197
158
199
100
97
43
79
46
-
4
59
69
148
Leiter/-innen
Multiplikatoren
Leiter/-innen
Multiplikatoren
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
5
2012
Die Team- und Gruppenangebote erfolgen einrichtungsübergreifend. Im Jahr 2013 stiegen die Seminar- bzw.
Gruppengesprächsangebote im Vergleich zum Vorjahr auf 47 Angebote (plus 4 Angebote). Davon waren 55,3 %
Seminar- bzw. Gruppengesprächsangebote für Erzieher/-innen, 29,8 % für Leiter/-innen und 14,9 % für weitere
Multiplikatorentätigkeiten.
Auch die Zahl der insgesamt 393 Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2013 um 28,4 % (plus 87 Teilnehmer/-innen).
Davon waren mit 50,6 % mehr als die Hälfte Erzieher/-innen (im Vorjahr 51,6 %). Der Anteil der Leiter/-innen sank
im Jahr 2013 auf 11,7 % (im Vorjahr 25,8 %) und die Multiplikatoren bzw. Besucher/-innen stiegen auf 37,7 % (im
Vorjahr 22,5 %).
Tabelle 66: Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo)
2009
2010
2011
2012
2013
Beratungstermine vor Ort
45
27
28
32
47
davon: Erzieher/-innen
30
9
9
18
13
Leiter/-innen
8
17
19
9
22
Multiplikatoren
7
1
-
5
12
pädagogische Mitarbeiter/-innen
239
29
30
13
59
davon: Erzieher/-innen
193
10
11
-
23
8
18
19
12
23
38
1
-
1
13
Leiter/-innen
Multiplikatoren
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Einzel- und Reflexionsangebote beziehen sich in der Regel auf die Mitarbeiter/-innen einer Einrichtung. Diese
Angebote stiegen im Jahr 2013 auf 47 Beratungstermine (plus 15 Angebote). Davon waren 27,7 % Einzel- und
Reflexionsangebote für Erzieher/-innen, 46,8 % für Leiter/-innen und 25,5 % für weitere Multiplikatoren.
Die Anzahl der teilnehmenden pädagogische Mitarbeiter/-innen stieg im Jahr 2013 auf 59. Davon waren 39,0 %
Erzieher/-innen 39,0 % Leiter/-innen und 22,0 % weitere Multiplikatoren. Die Empfänger von Beratung fungieren
in der Regel in der Einrichtung als Multiplikator für ihr Team.
144
Kinder- und Jugendförderung
Einen Schwerpunkt der Arbeit von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten bilden die Angebote
für Eltern und Kinder. Thematische Elternabende zu Alltagsfragen und spezifischen Fragen in der Lebensphase
von Kindergartenkindern sind hier ebenso nachgefragt. Einige Angebote richten sich an die gesamte Familie, d.
h. Mütter, Väter oder auch Großeltern und deren Kinder. Es handelt sich dabei immer um aktive oder kreative,
erlebnisbezogene Angebote mit offenem Charakter.
In zertifizierten Elternkursen vermitteln ausgebildete Kursleiter/-innen in einem aufeinander aufbauenden Kurs
theoretische Inhalte und sie geben Anregungen, wie diese gut im Familienalltag umgesetzt werden können.
Die Anfragen nach Elternabenden gingen im Jahr 2013 stark zurück, dafür gab es eine vermehrte Nachfrage nach
Kursangeboten. Auch ein neuer Kurs für Großeltern wurde entwickelt und durchgeführt.
Tabelle 67: Angebote für Eltern (FaBiKoo)
2009
Einzelberatung mit Eltern
Ø Teilnehmer/Angebot
2012
2013
3
4
8
3
16
23
10
14
7
203
379
153
208
97
12,7
16,5
15,3
14,9
13,9
8
9
4
4
7
67
81
35
32
47
8,4
9,0
8,8
8,0
6,7
Elternkurse
Teilnehmer/-innen
Ø Teilnehmer/Angebot
2011
5
Elternabende
Teilnehmer/-innen
2010
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Im Jahr 2013 wurden von den Anbietern der Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 10
Elternabende (im Vorjahr 14 Elternabende) mit 97 Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 208 Teilnehmer/-innen)
durchgeführt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl pro Elternabend von 13,9 Eltern(-teilen).
Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 insgesamt sieben Elternkurse (im Vorjahr vier) mit 47 Teilnehmer/-innen (im
Vorjahr 32) durchgeführt, was durchschnittlichen 6,7 Teilnehmer/-innen an einem Elternkurs entspricht (im Vorjahr
8,0).
Tabelle 68: Familienangebote für Eltern und Kinder (FaBiKoo)
2009
Angebote/Maßnahmen
Teilnehmer/-innen
Ø Teilnehmer/Angebot
2010
2011
2012
2013
13
11
9
14
10
107
404
437
313
387
8,2
36,7
48,6
22,4
38,7
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden zehn Familienangebote für Eltern und Kinder (im Vorjahr 14) organisiert. Im Mittelpunkt
stand dabei die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern zu stärken indem mit praktischen Projekten die ElternKind-Interaktion gefördert wurde. Die Anzahl der Teilnehmer/-innen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 %
(plus 74 Teilnehmer/-innen). Damit stieg auch die durchschnittliche Teilnehmerzahl eines Angebotes auf 38,7
Teilnehmer/-innen.
145
Kinder- und Jugendförderung
Konzept FUN Teamer
FUN steht für Familie und Nachbarschaft, ist ein präventives Programm und ein innovativer methodischer
Ansatz zur Kompetenzentwicklung in Familien. FUN ist ein erprobter Ansatz zur Integration, Stärkung und
Bildung von Familien. Das Programm hat die Ziele, Elternkompetenzen und Elternverantwortung zu stärken,
den Zusammenhalt in Familien zu unterstützen, die Kommunikation und Konfliktfähigkeit innerhalb der Familie
zu fördern, Kontakt, Selbsthilfe und Netzwerke von Familien aufzubauen, die Integration und Mitwirkung
von Familien in pädagogischen Einrichtungen zu unterstützen und die Kooperation und Vernetzung von
familienorientierten Diensten auszubauen. Das Familienprogramm FuN® hat sich beim Caritasverband Leipzig
als festes Angebot etabliert, das in zwei Kitas einmal pro Jahr kontinuierlich durchgeführt wird.
Netzwerkarbeit
Beide Projekte wirkten aktiv im Netzwerk „Eltern- und Familienbildung“ mit. Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2012 war
die Bedeutung des neuen Fachplans „Kinder- und Jugendförderung 2012-2016“ für die Weiterentwicklung der
Angebote der Familienbildung.
5
Das Projekt des FAIRbund e. V. legte den Fokus auf die individuelle Beratungsarbeit in den Einrichtungen sowie
die Planung und Durchführung von Elternnachmittagen bzw. -abenden in den Kitas. Die Angebote für Eltern
wurden regelmäßig dem Bedarf der Elternschaft in den Einrichtungen angepasst.
Unter dem Titel „Beziehungs-Weise“ fand anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Trägers ein Fachtag statt.
Dieser war für Erzieher/ innen und anderen pädagogische Fachkräfte konzipiert und befasst sich mit Lernen in
sozialen Beziehungen.
Beim Projekt des Caritasverbandes Leipzig e. V. „FaBiKoo“ wurde die Modulreihe zu Themen der Elternarbeit
im Campus Grünau auch 2013 weitergeführt. So behielt die Arbeit mit Multiplikatoren einen großen Umfang.
Eine neue Erfahrung stellte ein gemeinsamer Workshop zum Thema „Wie Erziehungspartnerschaft gelingt“ von
Erzieher/-innen und Mitgliedern des Elternrates einer Kita dar.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2013 war die neue sozialräumliche Orientierung in den
Planungsräumen der beiden Träger. So gab es die Möglichkeit, Familienbildung und deren Angebote im
Planungsraumtreffen vorzustellen. Daraus entstand im Planungsraumarbeitskreis Grünau die Überlegung, in 2014
einen Fachtag „Familienbildung im Sozialraum“ in Angriff zu nehmen.
146
Kinder- und Jugendförderung
5.6.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)
Karte 14: Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
In Leipzig haben sich aktuell bis April 2014 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und
Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt.
Die Leipziger Kinder- und Familienzentren tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel vier des bis 2015
reichenden Aktionsplans „Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in
der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Funktion unterstützt und gestärkt werden.
147
Kinder- und Jugendförderung
Der Stadtrat hatte bereist 2008 den Auftrag erteilt, im Rahmen eines Modellprojektes (2009 bis 2011) bestehende
Kindertageseinrichtungen
zu Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) weiter zu entwickeln und deren präventive
Wirkung durch die gezielte Intensivierung der Zusammenarbeit mit Familien zu stärken (vgl. DS- Nr. IV/ 3546). Im
Ergebnis wurde bestätigt, dass sich aus den Kindertagesstätten heraus Bildungs- und Erfahrungsorte entwickeln
lassen, die frühzeitig präventiv wirksam werden: sie sprechen die Eltern und Familien der Kinder als eigene
Zielgruppe an, schaffen es, an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anzuknüpfen und durch Angebote und
Netzwerke die Selbsthilfepotentiale der Eltern zu stärken.
Während eine einzelne Kita jederzeit, punktuell und auch einmalig mit Anbietern von Familienbildungsangeboten
kooperieren kann, wird in einer Kita, die sich zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickelt hat,
Familienbildung zur Querschnittsaufgabe. Ihr fühlt sich das gesamte Team verpflichtet. Das heißt, in einem KiFaZ
lässt sich ein weiterer qualitativer Sprung feststellen: Familienbildung wird im Selbstverständnis der Einrichtung
verankert. Das KiFaZ ist in diesem Verständnis nicht additiv zur Kita, sondern die Kita ist das KiFaZ.
Tabelle 69: Übersicht der KiFaZ- Standorte 2012
Stadtbezirk
Träger
Ost
Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Wurzner Straße 122
Ost
5
Anschrift der Kita
Eisenbahnstraße 52
Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung
Ost
Ost
Konradstraße 70/ 72
Mütterzentrum e. V.
West
West
West
Altwest
Wiesenstraße 18
Zingster Straße 2
Fröbel Leipzig gGmbH
Neue Leipziger Straße 39
Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Altwest
Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V.
Altwest
DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e. V.
Quelle: SG Fachberatung und -koordinierung
Am Kirschberg 39
Karl- Heine- Straße 34
Demmeringstraße 18
Roßmarktstraße 6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
2013 und 2014 sollte der erreichte Qualitätsstandard nachhaltig und als Basis für Weiterentwicklungen erhalten
bleiben. Ziel einer Implementierung der gewonnenen Ergebnisse war deshalb die Umsetzung der Leipziger
Qualitätsstandards gem. Gütesiegel
•
im Sinne einer Stabilisierung und Qualitätssicherung bei den bestehenden Kinder- und Familienzentren und
•
im Sinne der Entwicklung dieser Qualität bei neuen Standorten.
Bei der Standortwahl für weitere Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume gewählt, in
denen ein erhöhtes Risiko für die Realisierung von Bildungschancen besteht.
Träger von Kindertageseinrichtungen aus diesen Schwerpunktgebieten bewarben sich 2012 für die
Weiterentwicklung einer ihrer Einrichtungen zu einem Kinder- und Familienzentrum. Über ein entsprechendes
Auswahlverfahren im Rahmen einer Findungskommission wurden vier weitere Kitas ausgewählt, welche sich
in 2013 zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelten und 2014 das Gütesiegel als Leipziger Kinder- und
Familienzentrum erhalten.
148
Kinder- und Jugendförderung
In Kinder- und Familienzentren sind sozialräumlich und trägerübergreifend tätige Sprach- und Kulturmittler/-innen
an ausgewählten Standorten etabliert. Deren Einsatz und Wirkung wird wissenschaftlich bis April 2014 durch die
HTWK evaluiert.
2013 wurde von den KiFaZ-Mitarbeiter/-innen unter Begleitung der HTWK ein Konzept entwickelt und
verabschiedet zum Einsatz der Sprach- und Kulturmittler in Kitas und Horten.
Tabelle 70: Übersicht der neuen KiFaZ- Standorte ab 2014
Stadtbezirk/Schwerpunktgebiet (SG)
Träger
Anschrift der Kita
Altwest/SG VI
FAIRbund e. V.
Erich-Zeigner-Allee 77
Nord/SG III
Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung Diderotstraße 13
Nord/SG I
Internationaler Bund
An der Querbreite 4
Nord/SG I
DRK Kreisverband Leipzig Stadt
Friedrichshafner Straße 21
Quelle: SG Fachberatung und -koordinierung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Informationen zu Leipziger Kinder- und Familienzentren sind eingestellt unter www.leipzig.de/kifaz und stehen
über die Verlinkung zu den freien Trägern zur Verfügung.
5
149
Kinder- und Jugendförderung
5
150
Beratungsangebote
6
Beratungsangebote
6
151
Beratungsangebote
6. Beratungsangebote
Karte 15: Standorte der Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung
6
Beratung ist ein Zentralbegriff der sozialen Arbeit. Es handelt sich um eine problemzentrierte Interaktion zwischen
Ratsuchenden und Berater mit dem Ziel, Wissensrückstände aufzuarbeiten, Alternativen aufzuzeigen und
Entscheidungshilfen zu geben.
152
Beratungsangebote
Institutionelle Beratung wird in Leipzig in unterschiedlichen Kontexten angeboten. Ziel ist es vor allem Kinder,
Jugendliche und ihre Familien in schwierigen Entscheidungs-, Konflikt- und Entwicklungssituationen zu begleiten
und zu unterstützen.
Dabei kommen unterschiedliche Herangehensweisen und Methoden zum Einsatz. Die Ratsuchenden haben die
Möglichkeit entsprechend ihrem Anliegen unterschiedliche Angebote in Anspruch zu nehmen.
6.1 Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer
Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können.
Im Jahr 2013 haben die Beratungsstellen gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII
insgesamt für 5.423 junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren im Rahmen ihrer Arbeit Unterstützung geleistet.
Bezogen auf die im Jahr 2013 beendeten 3.904 Hilfen der 0 bis 27-Jährigen (148.938 Einwohner mit Haupt- und
Nebenwohnsitz) fördern die Leipziger Erziehungs- und Familienberatungsstellen gut zwei (2,62) von 100 jungen
Menschen in ihrer Entwicklung.
Bezogen auf die 3.704 beendeten Hilfen der unter 18-Jährigen (77.022 Einwohner) sind es bereits knapp fünf
(4,81) von 100 Minderjährigen.
Erziehungs- und Familienberatung ist als ein komplexes Hilfsangebot konzipiert und wird niedrigschwellig
angeboten. Es werden individuelle Hilfen mit präventiven Aktivitäten verbunden und entsprechend der
individuellen Situation der Rat Suchenden flexibel gestaltet unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.
Hohe Fachlichkeit, freier Zugang und Vertraulichkeit für die Rat Suchenden sind wichtige Prinzipien der
multiprofessionellen Teams neben dem ganzheitlichen, fachlich differenzierten und sozialräumlich orientierten
Arbeitsansatz.
6
Erziehungsberatung reicht dabei von unterstützender Beratung bis zur therapeutischen Begleitung. Mit Blick
auf die Ressourcen und die Selbsthilfekräfte sollen vor allem Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt
werden.
Damit leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder
und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und
verantwortungsvollen Menschen heranwachsen können.
In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine in
kommunaler Trägerschaft. Um dem steigenden Bedarf an Beratung nachzukommen, wurde Ende 2009 in Leipzig
eine weitere Beratungsstelle geschaffen. Die Erhöhung der Beratungskapazität spiegelt sich erstmals im Jahr
2010 in den Beratungs- und Kontaktzahlen wider.
153
Beratungsangebote
6.1.1 Hilfeentwicklung in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung
73: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich
6.000
5.000
Anzahl
4.000
979
3.000
2.000
1.000
0
500
3.392
3.587
2.197
1.696
1.479
1.635
3.679
3.809
3.904
3.683
3.965
3.788
2011
2012
2013
1.475
1.280
2.618
1.841
2000
2005
2010
Jahr
Übernahmen aus Vorjahren
Neuanmeldungen
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
davon beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 71: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich
6
2000
Neuanmeldungen
2005
2010
2011
2012
2013
1.841
2.618
3.587
3.683
3.965
3.788
500
979
1.280
1.475
1.479
1.635
Gesamt
2.341
3.597
4.867
5.158
5.444
5.423
davon beendet
1.696
2.197
3.392
3.679
3.809
3.904
Übernahmen aus Vorjahren
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.423 Rat
Suchenden Beratungen angeboten werden.
Die Anzahl aller Hilfefälle ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr etwa konstant. Die Zahl der Neuanmeldungen
ist um 177 Hilfen gesunken. Demgegenüber ist die Zahl der Übernahmen aus dem Vorjahr um 156 Hilfen
gestiegen.
Trotz einer anhaltend hohen Zahl beendeter Hilfen steigen die Zahlen der Übernahmen von Hilfen aus den
Vorjahren weiter. Um Rat Suchenden zeitnah (möglichst innerhalb von vier Wochen) einen Gesprächstermin
anzubieten, konnten präventive Angebote nicht mehr so umfangreich angeboten werden.
154
Beratungsangebote
6.1.2 Beratungskontakte in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung 74: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und Familienberatungsstellen pro
Hilfeempfänger
4.500
60.000
4.000
beendete Hilfen
48.980
3.000
2.500
1.000
500
0
40.000
35.331
2.000
1.500
46.273
42.197
1.696
13.836
2000
2.197
3.679
3.392
30.000
3.904
3.809
Kontakte
50.000
3.500
20.000
16.422
10.000
2005
2010
Jahr
beendete Hilfen
2011
2012
0
2013
Anzahl der Kontakte
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 72: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger
2000
beendete Hilfen
Anzahl der Kontakte
Ø Kontaktanzahl/Hilfe
2005
2010
2011
2012
2013
1.696
2.197
3.392
3.679
3.809
3.904
13.836
16.422
35.331
42.197
48.980
46.273
8,2
7,5
10,4
11,5
12,9
11,9
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Anzahl der Kontakte mit den Hilfe Suchenden hat sich im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 %
(minus 2.707) verringert.
Im Vergleich zum Jahr 2000 bedeutet dies dennoch fast eine Verdreifachung der Kontaktanzahl. Damit ist in
den letzten Jahren auch die durchschnittliche Kontaktanzahl pro Hilfe rasant gestiegen. Im Jahr 2013 sank sie
erstmals wieder um durchschnittlich einen Kontakt pro Hilfe auf 11,9 Kontakte pro Hilfe ab.
Die starke Zunahme der in Anspruch genommenen Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in
einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit Multiproblemfamilien und der Arbeit mit Eltern
in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotential. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von
den Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, andere
Einrichtungen von Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte.
155
Beratungsangebote
6.1.3 Kontaktaufnahme zu den Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung
75: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/13
2.138
2.082
Eltern/Sorgeber.
790
723
Soz.Dienste/Institut.
221
251
Gerichte,Sta.,Polizei
Klienten/Bekannte
183
199
Schule/Kita
166
177
Arzt,Klinik,GA
161
160
Sonstiges
137
117
2013
2012
108
junger Mensch 100
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
1.750
2.000
2.250
Anzahl
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 73: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich
6
2000
Sonstiges
2005
2010
2011
2012
2013
117
10
91
93
117
137
0
27
177
205
251
221
Arzt, Klinik, Gesundheitsamt
14
25
160
168
160
161
ehemalige Klienten/Bekannte
74
105
119
184
199
183
Schule/Kita
53
112
225
229
177
166
145
205
110
107
100
108
85
101
681
657
723
790
Eltern/Personensorgeberechtigte
1.208
1.612
1.829
2.036
2.082
2.138
Gesamt
2.904
3.809
3.392
3.679
3.809
3.904
Gerichte, Staatsanwalt,Polizei
junger Mensch selbst
Soziale Dienste/Institutionen
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Diese Angaben beziehen sich darauf, wer konkret die Anmeldung zur Beratung angeregt hat. Sehr deutlich zeigt
sich, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten eine tragende Rolle im Hilfesuchverhalten haben. Bei den im Jahr
2013 beendeten Hilfen war dies mit 54,8 % in über der Hälfte aller Hilfen der Fall (im Vorjahr 54,7 %).
Die Hilfeanregung durch soziale Dienste bzw. Institutionen stieg auf 20,2 % (im Vorjahr 19,0 %).
Erziehungsberatung wurde vor allem vom Allgemeinen Sozialdienst als die für Familien notwendige und
geeignete Hilfe angesehen.
Abgenommen haben dagegen die Hilfeanregungen durch Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei auf 5,7 %
(im Vorjahr 6,6 %), durch ehemalige Klienten oder Bekannte des Hilfesuchenden auf 4,7 % (im Vorjahr 5,2 %),
156
Beratungsangebote
von Schule und Kindertageseinrichtungen auf 4,3 % (im Vorjahr 4,6 %), von einem Arzt, Klinik oder dem
Gesundheitsamt auf 4,1 % (im Vorjahr 4,2 %).
Eine intensive Zusammenarbeit mit den Institutionen in Form von Netzwerken dient dem fachlichen
Austausch der beteiligten Fachleute und ermöglicht einen frühzeitigen Hilfebeginn sowie die Koordination der
Unterstützungsangebote.
6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger
Abbildung 76: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter im Jahresvergleich*
1.000
Anzahl
800
600
400
200
0
2002
2005
2010
2011
2012
2013
Jahr
<3
3-6
6-9
9-12
12-15
15-18
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
18-21
> 21
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
Tabelle 74: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter im Jahresvergleich*
Alter in Jahren
2002
2005
2010
2011
2012
2013
unter 3
125
229
329
388
360
430
3 bis unter 6
269
415
729
787
879
892
6 bis unter 9
296
369
734
778
776
817
9 bis unter 12
351
255
615
679
687
673
12 bis unter 15
399
342
449
521
567
559
15 bis unter 18
271
309
326
320
323
333
18 bis unter 21
97
113
114
122
126
101
21 bis unter 24
48
85
50
43
48
52
24 bis unter 27
52
65
46
41
43
47
über 27
14
0
0
0
0
0
1.922
2.182
3.392
3.679
3.809
3.904
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
157
Beratungsangebote
Mit 33,9 % (1.322 Hilfeempfänger) war jeder Dritte Hilfeempfänger der im Jahr 2013 beendeten Hilfen im
Alter
unter 6 Jahren (im Vorjahr 32,5 %). Die Altersgruppe der 6 bis unter 12-jährigen war mit 38,2 % (1.490
Hilfeempfänger) aller Hilfesuchenden die größte Gruppe der Hilfeempfänger (im Vorjahr 39,6 %). Im Alter von
12 bis unter 18 befanden sich im Jahr 2013 insgesamt 22,8 % (892 Hilfeempfänger) der Hilfeempfänger (im
Vorjahr 23,4 %). Dagegen bilden die über 18-Jährigen Hilfeempfänger mit 5,1 % (200 Hilfeempfänger) die kleinste
Gruppe (im Vorjahr 5,7 %).
Anmeldungen der über 18-Jährigen werden Angebote in den Jugendberatungsstellen oder eine Betreuung durch
niedergelassene Therapeuten vorgeschlagen.
6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger
Abbildung 77: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Geschlecht im Jahresvergleich*
2.500
Anzahl
2.000
1.500
1.000
500
6
0
1.770
1.013
909
2002
1.134
1.622
1.943
1.941
1.736
1.868
2.045
1.859
1.048
2005
2010
männlich
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Jahr
2011
2012
2013
weiblich
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
Eine Geschlechtsspezifik von Hilfeempfängern in Erziehungs- und Familienberatungsstellen lässt sich
kaum ableiten, auch wenn im Jahresvergleich ein leichtes Übergewicht männlicher Hilfeempfänger im
Gesamtaufkommen der beendeten Hilfen erkennbar ist. Im Jahr 2013 betrug bei beendeten Hilfen der Anteil
männlicher Hilfeempfänger 52,4 % (im Vorjahr 51,0 %) und der Anteil weiblicher Hilfeempfänger 47,6 % (im
Vorjahr 49,0 %).
158
Beratungsangebote
6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger
Abbildung 78: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen*
4.500
4.000
3.500
Anzahl
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
124
27
245
22
277
540
2.392
2.384
2008
2009
121
83
25
72
2.676
247
9
12
7
243
1.992
222
215
147
396
378
393
3.079
3.182
3.243
2011
2012
2013
500
0
2007
2010
Jahr
deutsche Herkunft/deutsche Sprache
ausländ. Herkunft/deutsche Sprache
deutsche Herkunft/Sprache nichtdeutsch
ausländ. Herkunft/Sprache nichtdeutsch
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Tabelle 75: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen*
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.235
2.637
2.661
3.216
3.457
3.575
3.639
1.992
2.392
2.384
2.676
3.079
3.182
3.243
243
245
277
540
378
393
396
155
146
146
174
222
234
256
deutsche Herkunft Elternteile
72
25
22
27
7
12
9
ausländ. Herkunft Elternteile
83
121
124
147
215
222
247
0
1
0
0
0
0
9
2.390
2.783
2.807
3.390
3.679
3.809
3.904
Sprache vorrangig deutsch
deutsche Herkunft Elternteile
ausländ. Herkunft Elternteile
Sprache vorrangig nicht deutsch
keine Angaben
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Zur Einschätzung der Lebenssituation des Rat Suchenden wird erfasst, ob eines oder beide Elternteile des
Hilfeempfängers ausländischer Herkunft sind. Dabei wird erfasst, ob in der Familie des jungen Menschen
vorrangig deutsch oder nicht deutsch gesprochen wird.
Im Jahr 2013 betrug der Anteil der 643 hilfesuchenden Familien, in denen mindestens ein Elternteil ausländischer
Herkunft ist 16,5 % (im Vorjahr 16,1 %). Der Anteil der Hilfe Suchenden mit deutscher Herkunft betrug 83,3 % (im
Vorjahr 83,9 %). Deutsch war die vorrangige Familiensprache in 93,2 % aller im Jahr 2013 beendeten Hilfen (im
Vorjahr 93,9 %). Demgegenüber war bei 6,6 % die vorrangige Familiensprache nicht deutsch (im Vorjahr 6,1 %).
159
Beratungsangebote
Von den 643 Familien in denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist wurde in 38,4 % vorrangig
kein
Deutsch gesprochen (im Vorjahr 36,1 %). Dies weist auf die Notwendigkeit hin in den Beratungen auf
Unterstützung durch Dolmetscher zurückgreifen zu können.
6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger
Abbildung 79: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten im Jahresvergleich 2012/2013
500
450
400
0
M
NO
2012
O
SO
S
SW
W
Stadtbezirke
2013
AW
N
402
394
a.L.
32
k.A.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 76: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten*
2002
2005
2010
2011
2012
2013
Mitte
154
190
240
277
295
304
Nordost
232
120
329
301
242
300
Ost
165
142
367
401
472
464
Südost
Süd
Südwest
West
Altwest
Nordwest
Nord
Leipzig
97
180
288
352
312
355
169
208
377
466
477
487
87
125
308
314
357
324
148
213
407
464
438
429
76
134
213
245
327
301
40
65
85
97
85
88
103
146
263
370
392
418
1.271
1.523
2.877
3.287
3.397
3.470
0
218
384
364
394
402
651
456
131
28
18
32
1.922
2.197
3.392
3.679
3.809
3.904
außerhalb Leipzig
keine Angabe
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
160
NW
18
a.L. = außerhalb Leipzig; k.A. = keine Angabe
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
6
418
392
85
50
88
301
327
429
324
357
438
487
355
300
312
472
100
242
150
304
200
464
250
477
300
295
Anzahl
350
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Beratungsangebote
Die regionale Verteilung der Klienten fällt seit vielen Jahren sehr unterschiedlich aus. Im Jahr 2013 kamen 88,9 %
aller Rat Suchenden aus der Stadt Leipzig (im Vorjahr 89,2 %).
Die meisten Hilfeempfänger/-innen kamen im Jahr 2013 aus den Stadtbezirken Süd (12,5 %), Ost (11,9 %), West
(11,0 %), Nord (10,7 %) und außerhalb Leipzigs (10,3 %).
Zwischen 6 und unter 10 % aller Klienten wohnten in den Stadtbezirken Südost (9,1 %), Südwest (8,3 %), %),
Mitte (7,8 %) und mit je 7,7 % in Altwest und Nordost. Darunter lag lediglich der Stadtbezirk Nordwest (2,3 %). Bei
0,8 % konnte zum Wohnort der Hilfeempfänger keine Angabe gemacht werden.
6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn
Abbildung 80: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie*
1.750
1.500
1.250
0
20 58
2007
9 47
14 44
12 43
2008
2009
2010
Jahr
9 47
2011
Eltern leben zusammen
ein Elternteil ohne Partner
Elternteil verstorben
unbekannt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
9 47
15 30
2010
1.244
1.478
1.129
1.227
1.600
926
1.198
1.582
854
1.144
1.424
768
1.144
1.424
768
984
1.081
684
250
563
500
1.008
1.165
750
833
925
554
Anzahl
1.000
12 41
2012
2013
6
ein Elternteil mit Partner
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Tabelle 77: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie*
2007
2008
2009
2010
2010
2011
2012
2013
Eltern leben zusammen
833
1.008
984
1.144
1.144
1.198
1.227
1.244
ein Elternteil ohne Partner
925
1.165
1.081
1.424
1.424
1.582
1.600
1.478
ein Elternteil mit Partner
554
563
684
768
768
854
926
1.129
Elternteil verstorben
20
12
14
9
9
15
9
12
unbekannt
58
43
44
47
47
30
47
41
2.390
2.791
2.807
3.392
3.392
3.679
3.809
3.904
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
161
Beratungsangebote
Bei der Einschätzung der Herkunftsfamilie des Hilfe Suchenden ist die Situation zu Beginn der Hilfe maßgebend.
Die
größte Gruppe der Klienten bildeten im Jahr 2013 - wie in den Vorjahren – mit 37,9 % die Alleinerziehenden
ohne neuen Partner (im Vorjahr 42,0 %). Der hohe Anteil weist hier darauf hin, dass diese Familienform durch
ihre Umbruchsituation und besondere Anforderungen an Neuordnung zu den besonderen Belastungsfaktoren für
Eltern und Kinder und deren Entwicklung gehören. Mit 31,9 % lebten bei knapp einem Drittel aller Klienten beide
Elternteile zusammen (im Vorjahr 32,2 %).
Stetig angestiegen ist seit dem Jahr 2007 auch die Kategorie der Kinder und Jugendlichen die bei einem Elternteil
leben, der wiederum mit einem neuen Partner lebt. Im Jahr 2013 stieg der Anteil dieser Gruppe erneut stark an
auf 28,9 % (im Vorjahr 24,3 %). Diese Entwicklung spiegelt vor allem die ständig wachsende Nachfrage nach
Beratung in Trennungssituationen und Beratung nach Umgangsregelungen für die Kinder wider.
6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung
Tabelle 78: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen*
6
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Unversorgtheit des jungen Menschen
31
6
8
6
6
7
14
unzureichende Förderung/Betreuung/
Versorgung des jungen Menschen
80
41
42
37
82
46
15
Gefährdung des Kindeswohls
128
123
105
102
143
167
132
eingeschränkte Erziehungskompetenz
der Eltern/Personensorgeberechtigten
282
331
304
464
570
564
598
Belastungen des jungen Menschen
durch Problemlagen der Eltern
172
217
229
290
354
368
407
1.066
1.297
1.391
1.689
1.818
2.003
2.150
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten
des jungen Menschen
195
262
263
331
276
282
232
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische
Probleme des jungen Menschen
222
284
238
253
208
205
169
schulische/berufliche Probleme
des jungen Menschen
214
229
227
219
222
167
187
0
1
0
1
0
0
0
2.390
2.791
2.807
3.392
3.679
3.809
3.904
Belastungen des jungen Menschen durch
familiäre Konflikte
Übernahme von einem anderem
Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
162
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Beratungsangebote
Abbildung 81: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/2013
2.150
2.003
familiäre Konflikte
598
564
eing. Erziehungskomp.
407
368
Problemlagen der Eltern
232
282
soziales Verhalten
Entwicklungsauffälligk.
169
205
schul./berufl. Probleme
187
167
Kindeswohlgefährdung
132
167
29
Sonstiges
-
2013
2012
53
250
500
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
750
1.000 1.250
Anzahl
1.500
1.750
2.000
2.250
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Rat Suchenden erfahren im Beratungsprozess eine differenzierte Analyse ihrer Problemlagen. Nach einer
mit dem/den Rat Suchenden gemeinsamen Erarbeitung der Beratungsziele können ganz unterschiedliche
methodische Ansätze in Abhängigkeit von der Komplexität der Konfliktlagen zum Tragen kommen.
Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch
familiäre Konflikte in Erscheinung. Bereits im Jahr 2007 waren mit 44,6 % aller beendeten Hilfen bei fast jedem
zweiten Rat Suchenden familiäre Konflikte der Hilfegrund. Im Jahr 2013 stieg dieser Anteil auf 55,1 % aller
Hilfeempfänger (im Vorjahr 52,6 %). Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen
Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-KindKonflikte und migrationsbedingte Konfliktlagen.
6
Eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten wurde in 15,3 % aller
Hilfen als Hilfegrund angegeben (im Vorjahr 14,8 %). Weitere Hilfegründe waren Belastungen des jungen
Menschen durch Problemlagen der Eltern mit 10,4 % (im Vorjahr 9,7 %), Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des
jungen Menschen mit 5,9 % (im Vorjahr 7,4 %), Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen
Menschen mit 4,3 % (im Vorjahr 5,4 %) und Hilfen wegen schulischer oder beruflicher Probleme mit 4,8 % (im
Vorjahr 4,4 %).
Der Anteil beendeter Hilfen die im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung standen sank im Jahr 2013
auf 3,4 % (im Vorjahr 4,4 %). Zu Gefährdung des Kindeswohles zählen insbesondere die Vernachlässigung und
körperliche, psychische oder/und sexuelle Gewalt in der Familie.
Sonstige Gründe sanken auf 0,7 % (im Vorjahr 1,4 %). Hierzu zählen die Unversorgtheit des jungen Menschen,
eine unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen sowie die Übernahme von
einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels (siehe obige Tabelle).
163
Beratungsangebote
6.1.10 Methodisches Vorgehen
Abbildung
82: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahr 2013
Telefon/Internet
1,0%
Diagnostik 0,9%
Gruppenarbeit
3,8%
Beratung/
Therapie
82,2%
Konfliktschlichtung
Mediation 3,2%
Andere
17,8%
Beratung mit CoTherapeut 5,3%
Fördermaßnahmen
0,2%
Krisenintervention
2,1%
keine Angabe 1,4%
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 79: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich*
6
2000
2005
2010
2011
2012
2013
1.404
1.993
2.719
2.978
3.101
3.208
95
161
51
51
25
39
229
206
55
47
26
34
Gruppenarbeit
32
60
181
194
185
150
Konfliktschlichtung/Mediation
63
75
166
161
171
125
114
131
140
150
156
206
Fördermaßnahmen bei Lernund Leistungsstörungen
0
34
16
12
10
7
allgemeine Krisenintervention
68
124
53
85
126
82
0
0
11
1
9
53
2.005
2.784
3.392
3.679
3.809
3.904
Beratung & Therapie
Beratung per Telefon/Internet
Diagnostik
Beratung mit Co-Therapeut
keine Angabe
Gesamt:
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*bis zum Jahr 2006 zw ei Nennungen pro Hilfe möglich, ab 2007 nur eine Nennung pro Hilfe
Bei der tabellarischen Darstellung im Jahresvergleich muss beachtet werden, dass bis zum Jahr 2006 zwei
Nennungen pro Hilfe möglich waren und ab dem Jahr 2007 pro Hilfe noch eine, nämlich die vorrangige
methodische Vorgehensweise genannt werden konnte.
164
Beratungsangebote
Separat konnte eine weitere angewandte Methode erfasst werden. Insofern spiegelt der Jahresvergleich zu
den methodischen Vorgehensweisen zwar eine gewisse tendenzielle Entwicklung wider, kann aber nicht direkt
verglichen werden.
Beratung und Therapie gehörten alljährlich zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen
Vorgehen in der Erziehungs- und Familienberatung. Bei den im Jahr 2013 beendeten Hilfen betrug der
Anteil dieser methodischen Vorgehensweise 82,2 % (im Vorjahr 81,4 %). Im Vergleich des gesamten
Betrachtungszeitraumes vom Jahr 2000 zum Jahr 2012 ist dies mehr als eine Verdoppelung der
Beratungsleistungen.
Mit großem Abstand waren im Jahr 2013 weitere angewandte Methoden die Beratung mit Co-Therapeut mit 5,3 %
(im Vorjahr 4,1 %), die Gruppenarbeit mit 3,8 % (im Vorjahr 4,9 %), die Konfliktschlichtung und Mediation mit
3,2 % (im Vorjahr 4,5 %) festzustellen.
Bei der separaten zusätzlichen Erfassung als weitere Methode wurde die Beratung mit Co-Therapeut insgesamt
bei weiteren 192 Hilfen angewandt, was einem Anteil von 24,5 % aller Nennungen weiterer Methoden entspricht
(im Vorjahr 27,2 %). Die Methode der Co-Beratung gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung besonders in
der Arbeit mit sich trennenden und bereits getrennt lebenden Eltern mit einem hohen Konfliktpotential.
Gesunken ist im Jahr 2013 die methodische Vorgehensweise einer allgemeinen Krisenintervention auf 2,1 %
(im Vorjahr 3,3 %). Eine eher untergeordnete Rolle im methodischen Vorgehen waren mit 1,0 % Beratungen per
Telefon und Internet (im Vorjahr 0,7 %), mit 0,9 % die Diagnostik (im Vorjahr 0,7 %) und 0,2 % Fördermaßnahmen
bei Lern- und Leistungsstörungen (im Vorjahr 0,3 %).
6
165
Beratungsangebote
6.2 Jugendberatung
Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII bietet ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell
beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen
Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungsprozesse.
In den Fällen, wo es wegen der besonderen sozialen und/oder persönlichen Probleme auf eine erhöhte
sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen bezüglich der Integration ins Beschäftigungssystem
ankommt, sind Jugendberatungsstellen ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe.
Jugendberatung nach § 13 SGB VIII als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert in Leipzig sehr
intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Grundsätzlich stehen diese Hilfsangebote
jedem jungen Menschen offen.
Ein hoher Anteil des Klientels von Jugendberatungsstellen ist nicht arbeitslos oder nicht leistungsberechtigt nach
dem SGB II, sondern befindet sich in Schule, Ausbildung, Berufsvorbereitung oder sonstigen Maßnahmen.
Die Jugendberatung ist auf eine ganzheitliche Hilfe ausgerichtet, sie soll Jugendliche und junge Erwachsene bei
der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit unterstützen. Probleme werden nicht als singuläre
Erscheinungen betrachtet, sondern unter dem Fokus der gesamten Lebensumstände des Klienten, möglichen
Ursachen und weiteren Problemkonstellationen wahrgenommen und bearbeitet.
6
166
Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sechs Jugendberatungsangebote von Trägern
der freien Jugendhilfe bezuschusst. Dies war die Jugendberatungsstelle der Augsburger Lehmbau Gesellschaft
für Bildung und Arbeit in Leipzig e. V., die sozialpädagogische Beratungsstelle „G23“ des internationalen Bundes
für Sozialarbeit e. V., die Jugendberatungsstelle des Jugendhaus Leipzig e. V., die Opferberatung für Betroffene
rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V., die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. und
die Jugendberatungsstelle „Neue Münze“ des Vereines für Frauen, Familie und Jugend e. V..
Beratungsangebote
6.2.1 Entwicklung der Hilfen in den Jugendberatungsstellen
Abbildung 83: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich*
1.000
162
Anzahl
800
600
400
836
815
752
683
836
818
2005
2010
683
156
228
161
806
743
773
811
807
2012
2013
200
0
2001
Jahr
Übernahmen aus den Vorjahren
2011
Neuanmeldungen
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
davon beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar
Tabelle 80: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich*
2001
2005
2010
2011
2012
2013
Neuanmeldungen
0
0
818
743
811
807
Übernahmen aus den Vorjahren
0
0
162
228
156
161
Gesamt
683
836
980
971
967
968
davon beendet
683
836
752
815
806
773
Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar
Die Gesamtzahlen der Beratungshilfen in den Beratungsstellen der Stadt Leipzig sind seit 2010 etwa konstant
geblieben. Lediglich im Jahr 2011 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Übernahmen um 40,7 % (plus
66 Übernahmen) bei gleichzeitigem Rückgang der Neuanmeldungen um 9,2 % (minus 75 Neuanmeldungen) zu
verzeichnen.
Im Jahr 2013 sind bei Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren etwa die Werte des Vorjahres
festzustellen. Die Anzahl der im Jahr 2013 beendeten Hilfen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 %
zurückgegangen (minus 33 beendete Hilfen)
167
Beratungsangebote
6.2.2 Beratungskontakte der Jugendberatungsstellen
Abbildung
84: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger*
5.000
5,4
4,9
4,8
4,4
4.000
3,9
Anzahl
3.500
3,9
5
3,7
4
3.000
2.500
2,6
4.497
2.000
3
4.351
0
2006
1
981
910
871
2007
2
2.997
2.907
2.239
500
4.156
3.835
3.096
1.500
1.000
6
Ø Kontakte/Hilfe
4.500
800
2008
2009
Anzahl der Kontakte
752
2010
Jahr
815
2011
beendete Hilfen
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
806
2012
773
2013
0
Ø Kontaktzahl/Hilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar
Tabelle 81: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger*
6
2006
beendete Hilfen
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
871
910
981
800
752
815
806
773
Anzahl der Kontakte
2.239
4.497
4.351
3.096
2.907
2.997
3.835
4.156
Ø Kontaktzahl/Hilfe
2,6
4,9
4,4
3,9
3,9
3,7
4,8
5,4
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar
Im Jahr 2013 wurden durch die sechs Jugendberatungsstellen der Stadt Leipzig 773 der 968 Beratungen
beendet. Für diese 773 beendeten Hilfen waren 4.156 Kontakte erforderlich.
Dies entspricht für das Jahr 2013 durchschnittlich 5,4 Kontakte pro Hilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein
Anstieg um 0,6 Kontakte pro Hilfe.
168
Beratungsangebote
6.2.3 Kontaktaufnahme zu Jugendberatungsstellen
Abbildung 85: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/2013
260
junger Mensch
Eltern/Sorgeber.
131
144
127
Soz.Dienste/Institut.
65
Jobcenter
46
Sonstiges
8
Schule/Kita
87
67
58
41
35
Klienten/Bekannte
Gerichte,Sta.,Polizei
Arzt,Klinik,GA
6
280
173
2013
2012
15
15
21
-
50
100
150
200
250
Anzahl
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
300
350
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 82: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen*
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Arzt, Klinik, Gesundheitsamt
0
1
3
7
5
14
6
21
Gerichte, Staatsanwalt,Polizei
0
66
38
26
15
21
15
15
ehemalige Klienten/Bekannte
0
79
61
38
64
52
35
41
Schule/Kita
0
67
73
10
22
19
58
8
Sonstiges
308
111
174
157
55
118
67
46
Jobcenter
0
68
93
75
65
85
87
65
68
153
127
105
128
112
127
144
Eltern/Personensorgeberechtigte
139
144
134
148
119
131
131
173
junger Mensch selbst
356
221
278
234
279
263
280
260
Gesamt
871
910
981
800
752
815
806
773
Soziale Dienste/Institutionen
Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Der Anteil junger Menschen die selbst Hilfen in Jugendberatungsstellen suchen, nimmt im Unterschied zu
Erziehungsberatungsstellen einen breiten Raum ein. Im Jahr 2013 suchten mehr als ein Drittel junger Menschen
selbst diese Einrichtungen auf (33,6 %, im Vorjahr 34,7 %). Auch Eltern/Personensorgeberechtigte (22,4 %) und
Soziale Dienste bzw. Institutionen (18,6 %) waren im Jahr 2013 häufig hilfeanregende Institutionen.
Weniger häufig waren Hilfeanregungen durch das Jobcenter (8,4 %), Sonstige Anregungen (5,9 %), ehemalige
Klienten oder Bekannte (5,3 %), durch Ärzte oder Mitarbeiter/-innen von Kliniken oder dem Gesundheitsamt
169
Beratungsangebote
der Stadt Leipzig (2,7 %) und durch Gerichte, Staatsanwaltschaften oder der Polizei (1,9 %). Deutlich
zurückgegangen
sind Hilfeanregungen durch Schulen und Kindertageseinrichtungen auf nur noch 1,0 % im
Jahr 2013.
6.2.4 Altersgruppen der Klienten
Abbildung 86: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen im Jahresvergleich 2012/2013
300
2013
250
2012
Anzahl
200
150
236 232
100
193 180
137 137
50
0
4
0
3-6
14
6-9
5
12
40
8
9-12
77
43
91
23
12-15
15-18
18-21
21-24
24-27
< 27
Altersgruppen in Jahren
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
6
41
43
63
keine
Angabe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 83: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
unter 3
9
1
3
0
0
0
0
0
3 bis unter 6
8
6
6
3
9
1
4
0
6 bis unter 9
11
10
13
3
4
3
5
14
9 bis unter 12
5
10
14
13
5
4
8
12
12 bis unter 15
42
33
55
49
29
23
43
40
15 bis unter 18
178
124
142
76
54
70
91
77
18 bis unter 21
275
195
248
208
207
166
137
137
21 bis unter 24
238
288
280
235
257
244
232
236
24 bis unter 27
105
194
187
188
144
188
180
193
über 27
0
49
23
19
36
35
43
23
keine Angabe
0
0
10
6
7
81
63
41
871
910
981
800
752
815
806
773
Gesamt
Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Alle Hilfeempfänger/-innen unter 12 Jahren sind Klienten der spezialisierten Opferberatungsstelle der RAA.
170
Beratungsangebote
Anders als in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Schwerpunkt der Hilfeempfänger bei den
Jugendberatungsstellen eher in den älteren Altersgruppen. Die Altersangabe ist freiwillig, so dass nicht alle
Klienten hierzu Angaben machen wollen.
Im Jahr 2013 waren 143 der Hilfeempfänger Minderjährige unter 18 Jahren (18,5 %). Während zu
den Erziehungsberatungsstellen häufig die Eltern mit ihren Kindern gemeinsam gehen, sind es in den
Jugendberatungsstellen oft die jungen Menschen allein, um bei vielen Problemen ihre Eltern nicht ins Vertrauen
ziehen zu müssen. Die Anzahl der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren betrug 137 Hilfen im Jahr
2013 (17,7 %). Mit 429 Hilfeempfänger/-innen befanden sich mehr als die Hälfte in der Altergruppe der jungen
Volljährigen zwischen 21 und 27 Jahren (55,5 %). Darüber hinaus waren 23 Hilfeempfänger/-innen bereits über
27 Jahre alt (3,0 %) und 41 Hilfeempfänger/-innen haben keine Angaben zu ihrem Alter gemacht (5,3 %).
6.2.5 Geschlecht der Hilfeempfänger
Abbildung 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht*
600
Anzahl
500
400
300
200
100
0
524
412
407
312
276
2001
2005
415
340
2010
443
400
378
363
395
6
Jahr
männlich
2011
2012
2013
weiblich
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Tabelle 84: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht
2001
2005
2010
2011
2012
2013
männlich
407
524
412
415
443
378
weiblich
276
312
340
400
363
395
Gesamt
683
836
752
815
806
773
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Im Jahr 2013 gab es mit 51,1 % erstmals mehr weibliche Hilfeempfängerinnen als männliche Hilfeempfänger
(48,9 %). In den vergangenen Jahren hatten stets die Anteile der männlichen Hilfeempfänger überwogen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der männlichen Hilfeempfänger um 6 Prozentpunkte gesunken und
demgegenüber der Anteil der weiblichen Hilfeempfängerinnen gestiegen.
171
Beratungsangebote
6.2.6 Migrationshintergrund von Hilfeempfängern
Abbildung
88: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund*
1000
Anzahl
800
15
24
183
2
600
786
400
1
3
3
717
693
636
1
825
702
653
98
95
110
136
2010
2011
2012
2013
637
200
0
51
100
141
96
2006
2007
2008
2009
ausländische Herkunft Elternteil
Jahr
deutsche Herkunft beider Elternteile
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
keine Angaben
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Tabelle 85: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund*
6
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
51
100
141
96
98
95
110
136
deutsche Herkunft beider
Elternteile
637
786
825
702
653
717
693
636
keine Angaben
183
24
15
2
1
3
3
1
Gesamt
871
910
981
800
752
815
806
773
ausländische Herkunft eines
oder beider Elternteile
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Die Anzahl der von Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund durch die ausländische Herkunft eines
oder beider Elternteile hat sich im Jahr 2013 auf 17,6 % erhöht (plus 4 Prozentpunkte).
Kein Migrationshintergrund bestand mehrheitlich bei vier von fünf Hilfeempfänger/-innen (82,3 % deutsche
Herkunft beider Elternteile).
172
Beratungsangebote
6.2.7 Gründe für die Hilfegewährung
Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/2013
261
268
soz./wirtschaftl.Probl.
120
soziales Verhalten
Opfer-/Zeugenberatung
schul./berufl. Probleme
familiäre Konflikte
Unversorgtheit
Entwicklungsauffälligk.
unzureich.Förderung
3
3
Problemlagen der Eltern
eing. Erziehungskomp.
2
1
1
Kindeswohlgefährdung
25
20
36
16
50
58
50
51
200
116
101
96
86
2013
15
0
50
100
150
200
Anzahl
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
250
300
2012
350
400
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 86: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen*
Kindeswohlgefährdung
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
5
3
6
2
0
1
1
eingeschränkte Erziehungskompetenz
4
4
11
10
4
2
15
Problemlagen der Eltern
9
16
42
19
3
3
3
unzureichende Förderung
Entwicklungsauffälligkeiten
Unversorgtheit
familiäre Konflikte
2
6
9
4
11
16
36
43
43
41
53
36
20
25
2
8
8
5
36
51
50
52
42
75
58
37
58
50
schulische/berufliche Probleme
179
149
110
128
104
86
96
Opfer- und Zeugenberatung
160
268
161
73
132
101
116
soziales Verhalten
137
132
92
112
114
200
120
soziale/wirtschaftliche Probleme
365
310
245
288
338
268
261
Gesamt
958
981
800
752
815
806
773
Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2006 nicht verfügbar
Im Jahr 2013 war jeder Dritte Hilfesuchende wegen sozialen oder/und wirtschaftlichen Problemen in einer
Jugendberatungsstelle (33,8 %). Weitere häufige Gründe waren im Jahr 2013 auch das soziale Verhalten des
Hilfeempfängers (15,5 %), die Opfer- und Zeugenberatung (12,0 %) und schulische oder berufliche Probleme
(12,4 %).
Bei den selteneren Hilfegründen lassen sich mit je 6,5 % familiäre Konflikte sowie eine Unversorgtheit der
Hilfeempfänger/-innen feststellen. Dazu kommen eine unzureichende Förderung der Hilfeempfänger/-innen mit
4,7 % und eingeschränkte Erziehungskompentenzen von Eltern mit 1,9 %. Einzelfälle waren im Jahr 2013 Hilfen
auf Grund von Problemlagen der Eltern oder gar eine Kindeswohlgefährdung.
173
Beratungsangebote
6.2.8 Wohnort der Hilfeempfänger
Abbildung
90: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort*
900
800
680
642
19 15
2006
2007
49 34
42
22
2008
innerhalb Leipzig
11
105
0
27
220
100
418
200
426
300
658
400
743
876
500
688
600
656
Anzahl
700
2009
Jahr
außerhalb Leipzig
62
17 15
2010
36 20
16
32 20
2011
2012
ohne festen Wohnsitz
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
74
42
15 28
2013
keine Angabe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Tabelle 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort*
6
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
innerhalb Leipzig
426
656
876
642
658
743
680
688
außerhalb Leipzig
27
19
49
42
62
36
32
42
ohne festen Wohnsitz
0
15
34
11
17
20
20
15
keine Angabe
418
220
22
105
15
16
74
28
Gesamt
871
910
981
800
752
815
806
773
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Von den im Jahr 2013 beendeten Hilfen hatten 89,0 % aller Hilfeempfänger/-innen ihren Wohnsitz in der Stadt
Leipzig (im Vorjahr 84,4 %). Lediglich 5,4 % der Hilfeempfänger hatten ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt
Leipzig (im Vorjahr 4,0 %).
Weitere 1,9 % der Hilfeempfänger/-innen waren ohne festen Wohnsitz (im Vorjahr 2,5 %). Von 3,6 % der
Hilfeempfänger/-innen konnten im Jahr 2013 keine Angaben zum Wohnort erfasst werden (im Vorjahr 9,2 %).
174
Beratungsangebote
6.2.9 Methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen
Abbildung 91: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen*
1.000
896
823
821
Anzahl
800
779
735
710
707
704
600
400
200
48
0
2006
89
2007
85
65
2008
2009
45
Jahr
Beratung
96
36
2010
2011
2012
69
2013
weitere Methoden
Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Tabelle 88: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
823
821
896
735
707
779
710
704
42
34
68
32
25
11
14
7
Gruppenarbeit
5
43
0
0
0
9
66
49
Konfliktschlichtung/Mediation
0
3
0
1
3
2
1
0
allgemeine Krisenintervention
0
8
17
32
15
14
15
12
keine Angabe
1
1
0
0
2
0
0
1
871
910
981
800
752
815
806
773
Beratung
Beratung per Telefon/Internet
Gesamt:
Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Beratung gehört traditionell zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen Vorgehen in
Jugendberatungsstellen. Bei den im Jahr 2013 beendeten Hilfen betrug der Anteil 91,1 % (im Vorjahr 88,1 %).
Andere methodische Vorgehensweisen spielten in Jugendberatungsstellen mit 8,9 % (im Vorjahr 11,9 %)
eher eine untergeordnete oder gar keine Rolle. Davon betrug der Anteil von Gruppenarbeit 6,3 %, allgemeine
Krisenintervention 1,6 % und die Beratung per Telefon oder Internet knapp 1 %.
175
Beratungsangebote
6.3 Kinder- und Jugendtelefon
Das Kinder- und Jugendtelefon
(KJT) ist ein niederschwelliges,
themenoffenes und anonymes
Gesprächsangebot für Kinder und
Jugendliche zwischen 8 und 27
Jahren, mit dem Ziel einen Beitrag zur
Verbesserung der Lebenssituation von
Kindern und Jugendlichen zu leisten
und sie vor schädigenden Einflüssen zu
schützen. Dabei spielt der Grundsatz
der Partizipation von Kindern und
Jugendlichen eine wesentliche Rolle.
Die Arbeit des KJT basiert hauptsächlich auf den Leistungsparagraphen § 14 SGB VIII und § 73 SGB VIII.
Das Kinder- und Jugendtelefon ist in Leipzig seit 1994 in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes OV
Leipzig e. V etabliert. Seit dieser Zeit erstreckt sich das Einzugsgebiet über das Stadtgebiet Leipzig und die
angrenzenden Landkreise des Regierungsbezirkes Leipzig (Landkreis Leipziger Land, Landkreis Nordsachsen)
und Altkreis Döbeln.
6
Täglich erreichen das KJT in der 6-stündigen Beratungszeit ca. 37 Anrufer/-innen. Um all diesen Anrufenden
mit ihren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten hilfreich zur Seite stehen zu können, engagieren sich über
40 qualifizierte, ehrenamtliche Berater/-innen für das Projekt. Das Kinder- und Jugendtelefon stand den Anrufer/innen im vergangenen Jahr an insgesamt 307 Tagen zur Verfügung (im Vorjahr 302).
Anonym und kostenlos
Alle Gespräche, auch vom Handy aus, sind kostenlos und erscheinen nicht auf der Telefonrechnung. Anrufende
und Beratende bleiben anonym.
Zuhören – ernst nehmen – beraten
Das Kinder- und Jugendtelefon nimmt sich für Kinder und Jugendliche Zeit und hört ihnen genau zu. Darüber
hinaus haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, über ihre Sorgen und Nöte, Wünsche und Meinungen
zu allen Themen, die ihnen wichtig sind, zu sprechen. Die Berater/-innen sind telefonisch für Kinder und
Jugendliche in akuten Krisen- und Notsituationen da, begleiten und unterstützen sie. Das KJT ist für einige
Kinder und Jugendliche die einzige Chance, zeitnah und ohne die Überwindung institutioneller Hürden zu einem
hilfreichen Gespräch zu gelangen. Gemeinsam wird überlegt, was Kinder und Jugendliche selbst tun können, wer
in ihrer Umgebung helfen kann bzw. was der nächste Schritt sein könnte. Bei schwierigen Fragen und Problemen
können Kinder und Jugendliche beim KJT Informationen zu Hilfsangeboten erhalten, die über eine telefonische
Beratung hinausgehen.
Qualifizierte Beratung
Die Berater/-innen am KJT sind ehrenamtlich tätige, gut ausgebildete Frauen und Männer, die regelmäßig
Supervisionen besuchen und sich fortbilden. Dadurch sind sie für alle Themen offen und mit der Arbeit anderer
Beratungseinrichtungen vertraut.
176
Beratungsangebote
Beratungszeiten
Das Kinder- und Jugendtelefon ist montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr unter den kostenfreien
Rufnummern 0800 111 0 333 oder 116 111 erreichbar.
Seit dem 05.12.2008 ist das KJT auch unter der europaweiten Nummer 116 111 erreichbar. Europaweit werden
in Zusammenarbeit mit Child Helpline International (CHI) telefonische Beratungsangebote für Kinder und
Jugendliche unter einer einheitlichen Nummer entwickelt und vernetzt.
6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche
6
Mit dem Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche treten Jugendliche nicht nur als Nutzer, sondern
auch als Akteure in den Vordergrund.
Seit Juni 2007 bildet der DKSB jugendliche Berater/-innen für die Arbeit am KJT aus. Die Beratergruppe besteht
derzeit aus acht Jugendlichen.
Das Beratungsangebot wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. Viele Kinder und Jugendliche rufen
samstags an, weil sie wissen, dass Gleichaltrige am Telefon als Ansprechpartner da sind.
Vor diesem Gesichtspunkt wird das Teilprojekt JbJ zwar eigenständig beworben, nutzt aber die Synergieeffekte
des Kinder- und Jugendtelefons, wie die einheitliche Rufnummer oder dieselben Beratungsräume und
-anschlüsse.
Auch die jugendlichen Berater/-innen werden speziell für diese Beratungstätigkeit aus- und weitergebildet.
177
Beratungsangebote
6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung
92: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
15.000
12.500
0
2000
2005
2010
Jahr
Beratungsgespräche
2011
3.327
3.886
8.004
11.703
11.764
3.988
11.627
3.791
2.962
2.500
8.342
5.000
12.422
7.500
4.822
Anzahl
10.000
2012
2013
sonstige Gespräche
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 89: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
6
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Beratungsgespräche
2.962
4.822
3.791
3.988
3.886
3.327
sonstige Gespräche
8.342
12.422
11.627
11.764
11.703
8.004
11.304
17.244
15.418
15.752
15.589
11.331
Anrufe gesamt
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.331 Anrufe eingegangen. Davon waren
29,4 % Beratungsgespräche (im Vorjahr 24,9 %) und 70,6 % Sonstige Gespräche (im Vorjahr 75,1 %). Damit ist
im Jahr 2013 der Anteil der Beratungsgespräche um 4,5 Prozentpunkte gegenüber den sonstigen Gesprächen
gestiegen.
Unter der Rubrik „Sonstige Gespräche“ sind solche Anrufe zu verstehen, die allgemeine Anfragen zum Kinderund Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen betreffen, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und
„Schweiger“.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein deutlicher Rückgang der Beratungsgespräche (allein zum Vorjahr 14,4 %)
und auch der sonstigen Gespräche (allein zum Vorjahr 31,6 %) festzustellen. Dies ist Ausdruck eines veränderten
Nutzungsverhaltens der Anrufer/-innen. Dieser Rückgang ist bundesweit sichtbar während gleichzeitig die
Nachfrage nach einer email-Beratung eklatant steigt. Der Bedarf der Kinder und Jugendlichen nach anderen
Beratungsformen, die auch ihrem Nutzungsverhalten im Alltag entsprechen, ist an dieser Stelle deutlich ablesbar.
Deshalb plant der Kinderschutzbund Leipzig e.V. ab 2014 die telefonische Beratung durch eine email-Beratung
zu ergänzen. Dies wäre in Kooperation mit der Nummer gegen Kummer e. V. und seinem Angebot der „em@ilBeratung“ möglich.
178
Beratungsangebote
6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung 93: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
3.500
3.000
2012
Anzahl
2.500
2013
2.000
1.500
3.147
2.230
1.000
500
0
798
622
bis 10 Minuten
117
bis 30 Minuten
299
länger als 30 Minuten
Dauer der Beratungsgespräche
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Ein weiterer Grund für den Anruferrückgang im Jahr 2013 ist die wesentlich längere Dauer der
Beratungsgespräche.
So sind die Anteile der Beratungsgespräche, die bis zu 30 Minuten andauern auf insgesamt 24,0 % (im Vorjahr
16,0 %) und die Beratungsgespräche, die länger als 30 Minuten andauern auf 9,0 % (im Vorjahr 3,0 %) gestiegen.
Dem gegenüber sind die Beratungsgespräche, die maximal 10 Minuten dauern auf 67,0 % (im Vorjahr 81,0 %)
gesunken. Die zeitlich intensivere Begleitung der Anrufenden schlägt sich hier in der quantitativen Anzahl der
Anrufe nieder.
6
6.3.4. Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung 94: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon (Mehrfachnennungen)
Sexualität
1.468
1.506
sonstige Themen und Probleme
1.445
1.497
1.277
Partnerschaft/Liebe
Probleme in der Familie
Schule/Ausbildung
528
Clique/Freundeskreis
510
684
711
346
431
Gewalt
260
291
150
187
Sucht
eigene Lebenssituation
0
250
2013
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
1.883
703
801
500
750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 2.500
Anzahl
2012
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
179
Beratungsangebote
Tabelle 91: Themenbereiche der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon (Mehrfachnennungen)*
2003
2005
2010
2011
2012
2013
Partnerschaft/Liebe
828
1.654
1.989
1.845
1.883
1.277
Sexualität
789
988
1.673
1.471
1.506
1.468
sonstige Themen und Probleme
664
798
1.460
1.400
1.497
1.445
Clique/Freundeskreis
424
781
956
977
711
510
Probleme in der Familie
429
611
974
972
801
703
Gewalt
267
429
419
428
431
346
Schule/Ausbildung
237
334
544
737
684
528
eigene Lebenssituation
125
179
257
289
187
150
Sucht
167
320
254
309
291
260
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Das Themenspektrum, mit denen sich Kinder und Jugendliche an das KJT wenden, ist sehr vielfältig. Die
häufigsten Themen sind dabei „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“.
6
Aber auch die Themen „psychosoziale Probleme/Gesundheit“ und „Sucht“ sind breit angefragte Themen, die seit
Jahren wachsende Bedeutung erfahren. Gerade der Bereich „psychosoziale Probleme/Gesundheit“ ist 2013 um
etwa 3 % gestiegen. In diese Kategorie zählen Anrufe mit Themen wie Körper/Aussehen, Krankheit/Behinderung,
Trauer/Verlust/Tod, Einsamkeit, Freizeitgestaltung, Furcht/Angst, Selbstvertrauen, Identität/Sinn des Lebens,
psychische Probleme, Suizidgedanken.
Der Bereich Sucht und selbstverletzendes Verhalten ist leicht auf 3,9 % gestiegen. Dabei spielten vor allem die
Anrufe zum selbstverletzenden Verhalten in Kombination mit sexuellem Mißbrauch eine Rolle. Die Anrufe zum
Drogengebrauch sind auf dem gleich hohen Niveau wie im Jahr 2012.
Die Hauptinhalte des Beratungsgespräches schätzten die Telefonberater/-innen im Jahr 2013 wie folgt ein:
•
bei 1.949 Kindern und Jugendlichen handelte es sich um eine „Problemklärung“,
•
bei 1.007 Kindern und Jugendlichen ging es vorrangig um die emotionale Entlastung bzw. um ein
Aussprachebedürfnis und
•
bei 371 Kindern und Jugendlichen wurden Sachinformationen vermittelt. An dieser Stelle zeigt sich die
Vielseitigkeit der Anrufmotivation.
In 571 Fällen erfolgte eine Weitervermittlung bzw. Verweisung an andere Stellen (z. B. Beratungsstellen,
Jugendamt, Schule, medizinische Beratung usw.), da dies aufgrund besonderer Lebensumstände und
Lebenslagen der anrufenden Kinder und Jugendlichen notwendig erschien.
180
Beratungsangebote
6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung 95: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
5.000
244
247
4.500
4.000
1.317
Anzahl
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
152
184
559
488
1.045
491
459
1.098
1.132
385
1.033
2.465
1.962
1.604
463
549
2000
2005
keine Angabe
über 18 Jahre
296
2010
Jahr
14 bis unter 18 Jahre
1.977
1.841
422
454
380
2011
2012
2013
12 bis unter 14 Jahre
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
1.529
unter 12 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 92: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
2000
unter 8 Jahre
2005
2010
2011
2012
2013
6
27
12
23
32
21
457
522
284
399
422
359
12 – 14 Jahre
1.604
2.465
1.962
1.977
1.841
1.529
15 – 17 Jahre
559
1.317
1.045
1.098
1.132
1.033
18 – 20 Jahre
50
182
301
297
262
218
ab 21 Jahre
134
65
187
194
197
167
keine Angabe
152
244
0
0
0
0
2.962
4.822
3.791
3.988
3.886
3.327
8 – 11 Jahre
Gesamt
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Ca. 51 % der Altersangaben ergeben sich aus freiwilligen Auskünften der Kinder und Jugendlichen. Die restlichen
Altersangaben werden von den Telefonberater/-innen eingeschätzt.
Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 14-Jährigen, sowie
die 15 bis 17-Jährigen. Der Anteil beider Altersgruppen lag im Jahr 2013 bei 77 %. Gleichzeitig hat sich der Anteil
der Altersgruppe der 8 bis 11-Jährigen im Vergleich zu den Vorjahren stabilisiert und ist auf dem gleichbleibend
hohen Niveau. Damit kann bereits frühzeitig, präventiv angesetzt werden.
181
Beratungsangebote
Besonders auffallend ist der Blick auf die Geschlechterverteilung im vergangenen Jahr. Während sich in den
letzten
Jahren eher ein konstantes Nutzungsverhalten von 60 % Mädchen und 40 % Jungen abzeichnete, ist der
Anteil der männlichen Anrufer im Jahr 2013 auf 48 % gestiegen, so dass die Geschlechterverteilung am KJT fast
ausgewogen ist.
Der Anteil der Anrufer/-innen mit Migrationshintergrund ist in 2013 auf 5 % leicht gestiegen. Diese Angabe
gibt aber nur sekundär Auskunft über die tatsächliche Nutzung des KJT von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund, denn nicht in jedem Gespräch ist dieser Lebensumstand auch Gegenstand und wird somit
erfasst.
Im Zusammenhang mit den individuellen Problemen und Themen der anrufenden Kinder und Jugendlichen
werden in den Beratungsgesprächen oft andere Personen zum Gesprächsthema. Die Berater/-innen erfassen,
mit wem die Anrufenden hauptsächlich ein Problem bzw. Thema haben. In 63 % der Beratungen hatten die
anrufenden Kinder und Jugendliche hauptsächlich ein Problem mit sich, in 27 % hatten sie ein Problem mit
anderen Kindern und Jugendlichen und in 11 % ein Problem mit Erwachsenen (Eltern, andere Erziehende,
Lehrer/-innen).
6
182
Hoheitliche Jugendhilfe
7
Hoheitliche Jugendhilfe
7
183
Hoheitliche Jugendhilfe
7. Hoheitliche Jugendhilfe: Kindschaftsrecht,
Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Unter dem Begriff „Kindschaftsrecht“ werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die
Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorgerecht,
das Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht das Kindesunterhaltsrecht und das damit
zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.
Diese Rechtsgebiete sind Gegenstand der durch das Jugendamt gemäß § 2 Abs. 3 SGBVIII i. V. m. §§ 18, 51,
52, 52 a, 53, 55 bis 58, 59 und 60 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) wahrzunehmenden
sogenannten „anderen Aufgaben“. Sie tragen zum Teil hoheitlichen Charakter. Die Beratungs- und
Unterstützungsleistungen richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie an alleinerziehende Mütter
und Väter.
Die neben den zivilrechtlichen für die Adoption maßgeblichen Bestimmungen sind im Adoptionsvermittlungsgesetz
geregelt. Die Adoptionsvermittlung hat u. a. zum Ziel, für Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern ihrer Verantwortung
nicht nachkommen können oder wollen, geeignete Familien zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen
können.
Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft ist eine Aufgabe des Jugendamtes. Auch rechtsfähige Vereine oder
geeignete natürliche Personen können vom Gericht zum Vormund/Pfleger bestellt werden.
Der Amtsvormund/Amtspfleger übt die Personen- und Vermögenssorge für ein Kind oder einen Jugendlichen aus
und ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern.
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes bestehen darin, geeignete Personen zu werben, zu schulen und die
Beteiligten während des Pflegeverhältnisses zu beraten und zu begleiten. Ziel dabei ist, für ein Kind oder
Jugendlichen entsprechend seines Entwicklungsstandes eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf
Dauer angelegte Lebensform in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie zu bieten.
7
Die Aufgaben des Jugendamtes im Zusammenhang mit jugendgerichtlichen Verfahren ergeben sich aus § 52
SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 Jugendgerichtsgesetz. Die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren wird von
der „Jugendgerichtshilfe“ wahrgenommen.
Auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie
des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes werden auf Antrag Leistungen an die Anspruchsberechtigten
gewährt.
„Unterhaltsvorschuss“ sichert den Unterhalt alleinerziehender Mütter oder Väter. Er kann für Kinder, die nur mit
einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten,
beantragt werden. Anspruchsberechtigter ist das Kind. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes
und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72
Monate beschränkt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Elterngeld und Elternzeit sind familienunterstützende Leistungen, wobei der Begriff Familie modern ausgelegt
wird. Sie sollen dazu dienen, jungen Familien nach der Geburt eines Kindes allzu große Einkommenseinbußen zu
ersparen. Gleichzeitig soll die Elternzeit vor allem Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen,
weil diese ihre Erwerbstätigkeit bisher kaum zugunsten aktiver Vaterschaft unterbrechen und der Verzicht auf eine
Erwerbstätigkeit und die Erziehung des Kindes in Deutschland nach wie vor überwiegend durch die jungen Mütter
zu leisten sind. In Sachsen wird außerdem die Leistung von Landeserziehungsgeld angeboten.
184
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1 Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und
Geltendmachung von Unterhalt
Mit dem Angebot „Beratung/Unterstützung/Beistandschaft“ wird dazu beigetragen, elementare Ansprüche von
Kindern und Jugendlichen, nämlich auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes, im
Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen.
Das Leistungsspektrum umfasst:
die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge,
Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung)
die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen
die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i.V.m. §§ 55, 56 SGB VIII sowie
Beurkundungen und Beglaubigungen, Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und 60 SGB VIII.
Es handelt sich hierbei um Pflichtaufgaben, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79 Abs. 1 SGB
VIII die Gesamtverantwortung trägt und einer Gewährleistungspflicht unterliegt.
Unter Beratung ist in diesem Kontext die verbale Hilfe, insbesondere rechtlicher Art, zu verstehen, die sich auf
den konkreten Fall bezieht. Die Unterstützung umfasst darüber hinaus gehend die Begleitung, Recherche und
Mitwirkung bei der Korrespondenz. Sie endet jedoch dort, wo eine rechtliche Vertretung notwendig erscheint.
In diesen Fällen kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. Sie ist weitreichender als das
Angebotsspektrum nach § 18 SGB VIII und beinhaltet die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes
zur Sicherung seiner Ansprüche bezogen auf die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung und
Durchsetzung des Unterhaltes.
Die Möglichkeit zur Wahl zwischen Beratung und Unterstützung einerseits und der Beistandschaft andererseits
dient der Stärkung der Elternautonomie. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, selbst zu entscheiden,
wie sie die jeweilige Problematik für sich oder ihr Kind regeln möchten. Es bleibt dem beauftragenden Elternteil
überlassen, welche der möglichen Angebote er/sie wählt, wie viele der Fragen er/sie dem Jugendamt überträgt
oder weiter selbst regeln möchte.
7
Die Aufgaben der Beurkundung stehen im engen Zusammenhang mit der Beratung/Unterstützung/Beistandschaft.
Es ist ein Angebot an die Eltern, notwendige Angelegenheiten außergerichtlich verbindlich zu regeln, um
einerseits kostenpflichtige Klageverfahren zu vermeiden und andererseits dennoch das Recht zu erhalten,
Ansprüche ggf. im Wege der Vollstreckung durchzusetzen. Durch die gewährte Kostenfreiheit werden Hürden zur
Inanspruchnahme der Angebote abgebaut und ein Anreiz für die Eltern geschaffen, sich den im Sinne der Kinder
und Jugendlichen erforderlichen Rat zu holen.
185
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen
Abbildung 96: Vaterschaftsfeststellungen
3.500
3.000
500
0
1.280
1.000
87
2000
2005
freiwillig
67
3
2010
gerichtlich
68
28
26
2011
Jahr
3.235
2.547
1.500
2.135
2.884
2.000
1.945
Anzahl
2.500
63
55
27
2012
21
2013
Vaterschaft nicht feststellbar
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 93: Vaterschaftsfeststellungen
2000
Vaterschaftsfeststellungen
2010
2011
2012
2013
1.280
2.035
2.979
2.229
2.637
3.311
1.280
1.945
2.884
2.135
2.547
3.235
gerichtlich
0
87
67
68
63
55
Vaterschaft nicht feststellbar
0
3
28
26
27
21
freiwillig
7
2005
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurde das Jugendamt in 3.311 Fällen zur Klärung der Vaterschaft in Anspruch genommen. Dies
ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 25,6 % (plus 674 Vaterschaftsfeststellungen), resultierend aus der
Zunahme von Beurkundungen durch steigende Geburtenzahlen und Personalverstärkung.
Davon wurde die Vaterschaft in 3.235 Fällen freiwillig anerkannt. Dies entspricht einem Anteil von 97,9 % der
Anerkennungen einer Vaterschaft.
In 55 Fällen (1,7 %) musste die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich erfolgen. In 21 Fällen (0,6 %) war im Jahr
2013 die Vaterschaft nicht feststellbar.
186
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.2 Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter
Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist mit über
60 % relativ hoch, womit absolut steigende Fallzahlen verbunden sind.
Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum „Kind ohne Trauschein“ zieht
u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung,
insbesondere des Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach sich.
Abbildung 97: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter
2.250
2.000
1.500
2001
2005
Jahr
2012
2013
Mütterbriefe
Beratung bei Terminvergabe
Erstberatung Vaterschaftsfeststell.
Unterhaltsberechnungen
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
947
693
990
977
1.427
1.936
2011
1.026
936
966
1.660
1.588
1.864
1.016
1.180
819
2010
393
0
876
250
935
500
684
750
927
1.605
1.000
1.911
1.250
1.118
Anzahl
1.750
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 94: Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter*
2001
2005
2010
2011
2012
2013
684
927
819
936
1.026
693
Beratung bei Terminvergabe
1.605
935
1.180
1.588
977
393
Erstberatung Vaterschaftsfeststell.
1.118
1.911
1.864
1.660
1.936
1.427
161
679
296
308
310
221
0
876
1.016
966
990
947
Mütterbriefe
Anschreiben an Kindesväter
Unterhaltsberechnungen
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der
Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels der
sogenannten „Mütterbriefe“, sofern die Vaterschaft für das Kind im Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht geklärt ist.
Im Jahr 2013 wurden 333 Mütterbriefe weniger als im Vorjahr versandt (im Vergleich zum Vorjahr minus
32,5 %). Wegen langer Wartezeiten auf einen Beurkundungstermin im Jahr 2012 konnte die Beurkundung
des Vaterschaftsanerkenntnisses häufig erst nach Geburt des Kindes vorgenommen werden mit der Folge,
187
Hoheitliche Jugendhilfe
dass zuvor ein Mütterbrief zu versenden war. Durch Personalverstärkung im Jahr 2013 konnte die Vorlaufzeit
der Beurkundung erheblich verkürzt werden und somit dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher
Vaterschaftsanerkennung, die die schriftliche Unterbreitung des Beratungsangebots an die nichtverheiratete
Mutter entbehrlich macht, besser entsprochen werden.
Auf das Beratungsangebot sowie auf Anfragen von nicht verheirateten werdenden Müttern und Vätern
folgen zunächst telefonische oder persönliche Gespräche, ehe es zu der eigentlichen Erstberatung zur
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder zur Unterhaltsberechnung kommt.
Im Jahr 2013 wurden 393 Beratungen bei einer Terminvergabe (im Vergleich zum Vorjahr minus 59,8 %) und
1.427 Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung (im Vergleich zum Vorjahr minus 16,3 %) durchgeführt.
Es wird vermutet, dass der Beratungsbedarf bei Terminvergabe durch vorab besser informierte Eltern weiter
sank. Unterhaltsberechnungen wurden im Jahr 2013 in 947 Fällen (im Vergleich zum Vorjahr minus 4,4 %)
durchgeführt.
In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern,
werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur
Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2013 in 221 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche
Entscheidungen herbeigeführt.
7.1.3 Beurkundungen
Seit dem 01.07.1998 haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, das Recht, die elterliche Sorge für
ihr Kind gemeinsam auszuüben. Auf Wunsch der Eltern wird die Erklärung über die gemeinsame Sorge im
Jugendamt beurkundet. Unterhaltsbeurkundungen waren seit der Kindschaftsrechtsreform mit Einführung
der Unterhaltsdynamisierung bis 2009 rückläufig und bewegen sich seit 2012, in Abhängigkeit gesetzlicher
Änderungen, auf annähernd konstant niedrigem Niveau. Die mit der Unterhaltsdynamisierung bezweckte
Entlastung von Gerichten und Jugendämtern wird seit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung spürbar.
7
Im Gegensatz zur Unterhaltsbeurkundung nehmen Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und die
Abgabe von Erklärungen zur gemeinsamen Sorge kontinuierlich zu, entsprechend der Tendenz einer steigenden
Zahl außerhalb der Ehe geborener Kinder.
Abbildung 98: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen
4.000
2.500
6.000
5.008
4.960
5.000
3.990
Vaterschaft-/Mutterschaftsanerkennung
Unterhaltsbeurkundungen
Gesamt
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
3.342
3.235
2.704
3.000
441
497
2011
2012
2013
253
2.000
275
2.547
253
2.231
2.135
Jahr
4.000
389
2010
310
2.887
2005
275
855
1.953
1.877
2000
591
0
1.387
500
206
1.000
1.221
1.500
2.823
2.000
1.176
Anzahl
3.000
188
7.000
5.967
Gesamt
3.500
8.000
7.327
6.611
1.000
0
Sorgeerklärungen
Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 95: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Vater-/ Mutterschaftsanerkennung
1.176
1.953
2.887
2.135
2.547
3.235
Unterhaltsbeurkundungen
1.387
855
591
389
441
497
Sorgeerklärungen
1.221
1.877
2.823
2.231
2.704
3.342
206
275
310
253
275
253
6.611
5.008
5.967
7.327
Zustimmungs-/Korrektur-/
Dolmetscherurkunden
Gesamt
3.990
4.960
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Veränderte Beurkundungskapazität durch Stellenzuführung bedingt die Steigerung der Anzahl von
Beurkundungen im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2013 wurden in 7.327 Fällen Beurkundungen (im
Vergleich zum Vorjahr plus 22,8 %) durchgeführt.
Davon entfielen 44,2 % auf Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen (im Vergleich zum Vorjahr
plus 27,0 %) und 45,6 % auf Sorgeerklärungen (im Vergleich zum Vorjahr plus 23,6 %). Der Anteil der
Unterhaltsbeurkundungen betrug 6,8 % (im Vergleich zum Vorjahr plus 12,7 %) und der Anteil von Zustimmungs-/
Korrektur-/Dolmetscherurkunden betrug 3,5 % (im Vergleich zum Vorjahr minus 8,0 %)
7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie
Beistandschaften
Abbildung 99: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften
22.500
20.000
17.500
7
0
2001
2005
Beratung Minderjähriger
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
2010
Jahr
2011
Beratung Volljähriger
2012
1.143
779
12.827
1.134
696
11.751
1.132
832
10.457
1.089
1.112
12.144
1.219
2.500
986
5.000
12.276
7.500
1.556
10.000
2.089
12.500
20.198
Anzahl
15.000
2013
Beistandschaften Minderjähr.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
189
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 96: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften
2001
2005
2010
2011
2012
2013
20.198
12.276
12.144
10.457
11.751
12.827
Beratung Volljähriger
2.089
986
1.112
832
696
779
Beistandschaften Minderjähr.
1.556
1.219
1.089
1.132
1.134
1.143
Beratung Minderjähriger
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 13.606 Beratungen zum Unterhalt (im Vergleich zum Vorjahr plus 9,3 %)
durchgeführt. Davon waren 94,3 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr
ein Anstieg um 9,2 % (plus 1.076). In 5,7 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2013 waren die Hilfesuchenden
Volljährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 11,9 % (plus 83).
Instabile Einkommensverhältnisse, Anstellungen im Niedriglohnbereich und häufige, oft unverschuldete
Arbeitsplatzwechsel der Unterhaltspflichtigen bedingen steigende Nachfrage an Beratung beim
Unterhaltsberechtigten.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das
Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit
Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung
nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen im
Durchschnitt über 6 bis 8 Jahre.
Im Jahr 2013 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 1.143 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein
annähernd konstanter Wert bei einem leichten plus um neun Beistandschaften.
7
7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
Abbildung 100: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
120
100
Anzahl
80
60
40
106
20
0
81
74 72
104
88
32
2008
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
31
29
2009
Vater.anfechtungsverf.
2010
Jahr
44
31
2011
80
77
71
Vater.feststellungsverf.
190
89
88
27
2007
116
105
45
28
2012
2013
Zwangsvollstr./vereinf. Verf./Unterhaltsklagen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 97: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Vaterschaftsfeststellungsverfahren
74
81
106
105
116
104
80
Vaterschaftsanfechtungsverfahren
72
88
89
71
88
77
45
Zwangsvollstreckungen
21
21
21
21
18
30
15
vereinfachte Verfahren
4
8
8
9
12
13
12
Unterhaltsklagen
2
3
0
1
1
1
1
173
201
224
207
235
225
153
Gesamt
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Zur Anfechtung der Vaterschaft ordnet das Familiengericht Ergänzungspflegschaft an, wenn ein beteiligtes Kind
wegen Interessenkollision rechtlich nicht von seinen Eltern vertreten werden kann. Deshalb vertritt das Jugendamt
als Ergänzungspfleger jeweils die Kinder, deren Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Neben dem vereinfachten Verfahren und reinen Unterhaltsklagen wurden im Jahr 2013 vor allem
Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft geführt. Der Anteil dieser beiden
Klagearten an der Gesamtzahl aller gerichtlichen Verfahren betrug im Jahr 2013 allein 81,7 %.
Von den insgesamt 153 gerichtlichen Verfahren in denen das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Beistand
bzw. Ergänzungspfleger aufgetreten ist, war mehr als jedes zweite ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren
(52,3 %). Häufige Vertretungen in gerichtlichen Verfahren waren auch Vaterschaftsanfechtungsverfahren
(29,4 %). Weitere Vertretungen in gerichtlichen Verfahren waren Zwangsvollstreckungen (9,8 %), vereinfachte
Verfahren (7,8 %) und eine Unterhaltsklage.
7
191
Hoheitliche Jugendhilfe
7.2 Unterhaltsvorschuss
Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des
Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz - UVG).
Es sichert den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter. Danach kann für Kinder, die nur mit
einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten,
Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt.
Aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
wurden ab 01.01.2010 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht.
Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und
für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.
Der Kinderfreibetrag wurde ab Januar 2010 von 3.864 auf 4.368 Euro erhöht.
Nach § 1612 a Bürgerliches Gesetzbuch betrug der Mindestunterhalt ab 01. Januar 2010
• in der ersten Altersstufe
317 Euro und
• in der zweiten Altersstufe
364 Euro.
Mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes änderten sich auch die Zahlbeträge für
Unterhaltsvorschussleistungen.
Nach § 2 (1) und (2) UVG wird vom jeweiligen Mindestunterhalt der ersten bzw. zweiten Altersstufe das volle
Erstkindergeld abgezogen. Damit werden ab dem 01.01.2010 in der ersten Altersstufe 133 Euro und in der
zweiten Altersstufe 180 Euro Unterhaltsvorschuss an die Berechtigten gezahlt.
7
192
Auf die Unterhaltsvorschussleistungen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteiles bzw. Waisenbezüge
angerechnet.
Hoheitliche Jugendhilfe
7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss
Abbildung 101: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
3.500
3.000
2.363
2.767
2.389
2.817
2.380
2.958
2.347
3.006
1.774
1.000
2.518
1.500
2.504
2.000
2.171
Anzahl
2.500
500
0
2000
2005
2010
Jahr
0 bis unter 6-Jährige
2011
2012
2013
6 bis unter 12-Jährige
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 98: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
0 bis unter 6-Jährige
in %
6 bis unter 12-Jährige
in %
Gesamt
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2.171
2.518
3.006
2.958
2.817
2.767
46,4
58,7
56,2
55,4
54,1
53,9
2.504
1.774
2.347
2.380
2.389
2.363
53,6
41,3
43,8
44,6
45,9
46,1
4.675
4.292
5.353
5.338
5.206
5.130
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum Jahr
2010 stetig angestiegen. In den letzten drei Jahren ist hier ein leichter Rückgang festzustellen. Dennoch waren im
Jahr 2013 mit 53,9 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger Kinder unter sechs Jahren.
Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder steigt nach zunächst sinkenden
Zahlen in den Jahren zwischen 2000 und 2005 seither wieder stetig an. Im Jahr 2013 betrug der Anteil aller
Unterhaltsvorschussempfänger in der Altersgruppe der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden
Kinder 46,1 %.
193
Hoheitliche Jugendhilfe
7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote
Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist nach dem Sächsischen
Aufgabenübertragungsgesetz den kreisfreien Städten und Landkreisen als Weisungsaufgabe übertragen worden.
Die finanziellen Leistungen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach dem UVG gewährt worden sind, wurden
den Kommunen bis 31.12.1999 in vollem Umfang erstattet (50 % vom Bund und 50 % vom Land). Mit Wirkung
zum 01.01.2000 hatte der Bund die Aufbringung der Mittel nach UVG neu geregelt und die Kostenbeteiligung
des Bundes auf ein Drittel reduziert. Auch der Freistaat Sachsen beteiligte sich zu einem Drittel, so dass die
Kommunen das verbleibende Drittel aus kommunalen Mitteln eigenständig zu finanzieren haben. Wird dem
Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den
eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des
sogenannten “Rückgriffs”, obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte im Freistaat Sachsen
(Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004) vom 11.12.2002 wurde der Artikel 1 “Sächsisches
Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz (SächsAüGUVG)” geändert, so dass seit dem
01.01.2004 die jeweils örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte berechtigt und verpflichtet sind, die
nach § 7 UVG auf den Freistaat Sachsen übergegangenen Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
Die sächsischen Unterhaltsvorschussstellen erhalten seitdem 59 % der Rückeinnahmen nach dem UVG. Vor
dem Jahr 2004 wurden die Einnahmen aus dem Rückgriff, genau wie die Ausgaben, gedrittelt (Bund, Freistaat
Sachsen, Kommunen).
Abbildung 102: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %
10
20
18
7
Ausgaben in Mio €
8
16
14,7
7
14
6
12
5
4
10
6,8
6,3
6,4
8
3
6
2
4
1
0
6,1
6,3
9,7
9,9
9,9
9,7
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Jahr
Auszahlungen in Mio. Euro
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
194
6,7
7,0
Rückholquote in %
9
2
-
Rückholquote in %
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 99: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Auszahlungen in Mio. Euro
6,10
6,32
9,69
9,95
9,94
9,73
Einnahmen nach § 5 UVG in Mio. €
0,11
0,13
0,19
0,21
0,20
0,21
Einnahmen nach § 7 UVG in Mio. €
0,37
0,91
0,64
0,62
0,57
0,67
Rückholquote in %
6,25
14,73
6,77
6,41
6,71
7,03
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den
sogenannten „Aufstockern“ (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass
sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen in
Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus.
Damit beeinflusst die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen,
da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein
Indiz für die Verringerung der Rückholquote seit 2005.
Die titulierten Ansprüche unterliegen z. T. einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, so dass die Einkommenslage
vorübergehend nicht zahlungsfähiger Unterhaltsschuldner regelmäßig zu überprüfen ist.
Im Jahr 2013 wurden 9,73 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, was in etwa dem Wert des Vorjahres
entspricht. Die Rückholquote konnte auf 7,03 % gesteigert werden. Die absoluten Einnahmen nach § 7 UVG
stiegen um rund 100.000 EUR auf 670.000 EUR.
7
195
Hoheitliche Jugendhilfe
7.3 Adoption
Die Adoption eines Kindes wird laut den gesetzlichen Vorgaben erst in Betracht gezogen, wenn die
Lebensperspektive des Kindes in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist.
Kinder werden in Adoptionspflege vermittelt, wenn die sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile eine Adoption des
Kindes wünschen und die notarielle Einwilligung in die Adoption erklären.
Darüber hinaus hat das Jugendamt vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen
Familie gemäß § 36 SGB VIII zu prüfen, ob die Adoption eines Kindes in Betracht kommt. Dies kann der Fall sein,
wenn das Kind dauerhaft nicht ins Elternhaus zurückkehren kann und die Eltern kein Interesse am Kind mehr
zeigen. Mit Zustimmung des Sorgeberechtigten und nach Prüfung durch die Adoptionsvermittlung, werden für
diese Kinder geeignete Adoptionsbewerber gesucht. Sind die geeigneten Adoptionsbewerber ausgewählt, beginnt
die Vermittlung und die Entlassung des Kindes in Adoptionspflege. Sofern die Eltern zum gegebenen Zeitpunkt
nicht in die Adoption einwilligen, kann die Einwilligung durch ein gerichtliches Verfahren ersetzt werden und die
Adoption des Kindes durch das Gericht ausgesprochen werden.
Die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit erfolgt durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung.
Ziel der Adoptionsvermittlung ist es, eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im
Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen sind das Kind und seine Bedürfnisse. Aufgabe der
Adoptionsvermittlung ist es daher, für die Kinder die bestgeeigneten Bewerber auszuwählen.
Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biographie in einer neuen
Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme
so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.
Die Adoption eines Kindes bedeutet rechtlich eine endgültige Trennung von der Herkunftsfamilie. Die
verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Die Adoptiveltern übernehmen die vollen
elterlichen Rechte und Pflichten.
7
Adoptionsvermittlung umfasst die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit von Kindern, die Prüfung und Schulung
der Adoptionsbewerber, die Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern, die Vermittlung von Kindern in
Adoptionspflege, die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und die Nachbetreuung nach
abgeschlossener Adoption, die Beratung und rechtliche Begleitung von Stiefkindadoptionen und die Beratung und
Unterstützung volljähriger Adoptierter im Sinne ihrer Identitätsfindung (Altadoptionen).
In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, auch für ältere und entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, die
schwer vermittelbar sind, eine Perspektive in einer Adoptivfamilie zu finden.
Die bestehenden Regelungen zur Internationalen Adoptionsvermittlung, zum Adoptionsvermittlungsgesetz,
zu gerichtlichen Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse und zum
Adoptionsmitwirkungsgesetz sind für die Adoptionsvermittlung wesentliche Arbeitsgrundlage.
196
Hoheitliche Jugendhilfe
7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber
Abbildung 103: gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber im Jahresvergleich
200
175
Anzahl
150
125
100
193
75
149
130
118
50
25
0
49
29
2000
25
2005
2010
105
91
21
Jahr
14
2011
Adoptionsbewerber (gesamt)
10
2012
2013
Bestätigte Adoptionsbewerber *
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Stichtag 31.12. des Jahres
Tabelle 100: Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung
2000
Adoptionsbewerber aus Leipzig
2005
2010
2011
2012
2013
67
54
112
81
74
61
Adoptionsbewerber von außerhalb
126
76
37
37
31
30
Adoptionsbewerber (gesamt)
193
130
149
118
105
91
29
49
25
21
14
10
Bestätigte Adoptionsbewerber *
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Stichtag 31.12. des Jahres
Im Jahr 2013 wurden im Jugendamt der Stadt Leipzig 61 Adoptionsbewerber aus Leipzig vorstellig. Nach Prüfung
und Schulung konnten bis zum Stichtag 31.12.2013 davon insgesamt 10 Adoptionsbewerber bestätigt werden.
Weitere 30 Adoptionsbewerber mit Wohnsitz außerhalb Leipzigs wurden hinsichtlich einer möglichen Vermittlung
eines Leipziger Kindes als Bewerber angenommen.
Die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle war in den Jahren 2012 und 2013 durch krankheitsbedingte
Personalausfälle erschwert. Zwar konnte eine Krankenvertretung eingesetzt werden, jedoch erfordert die Tätigkeit
in der Adoptionsvermittlung besondere Erfahrungen und Kenntnisse, die während der Tätigkeit unter Anleitung
erworben werden müssen, so dass eine vollständige Kompensation der Ausfälle nicht möglich war. Diese
Situation spiegelt sich in einer geringeren Zahl geprüfter Bewerber und adoptierter Kinder wider.
197
Hoheitliche Jugendhilfe
7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung
Abbildung 104: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
100
Anzahl
80
60
40
95
83
76
68
61
68
20
0
23
11
2000
19
8
2005
2010
Jahr
19
2011
Kinder in Adoptionspflege*
13
2012
2013
vorgemerkte Kinder
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* nur Volladoption ohne Stiefkindadoption zum Stichtag 31.12. des Jahres
Tabelle 101: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
2000
Kinder in Adoptionspflege*
7
2005
2010
2011
2012
2013
83
95
76
61
68
68
- männlich
48
42
32
26
35
34
- weiblich
35
53
44
35
33
34
11
23
8
19
19
13
- männlich
4
10
5
8
8
10
- weiblich
7
13
3
11
11
3
vorgemerkte Kinder
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* nur Volladoptionen ohne Stiefkindadoptionen zum Stichtag 31.12. des Jahres
Die Zahl an Kindern, deren Vermittlung nach § 36 Abs.1 SGB VIII zu prüfen ist, steigt tendenziell.
Zum Stichtag 31.12.2013 befanden sich wie im Vorjahr insgesamt 68 Kinder in Adoptionspflege. Davon waren 34
Jungen und 34 Mädchen.
Zur Adoptionspflege vorgemerkt waren im Jahr 2013 weitere 13 Kinder. Davon waren zehn Jungen und drei
Mädchen.
198
Hoheitliche Jugendhilfe
7.3.3 Abgeschlossene Adoptionen
Abbildung 105: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort
50
45
40
Anzahl
35
30
25
48
43
20
15
31
23
10
5
0
40
31
13
2000
20
11
7
2005
16
11
2010
Jahr
außerhalb Leipzig
2011
2012
2013
innerhalb Leipzig
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 102: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort
2000
2005
2010
2011
2012
2013
außerhalb Leipzig
13
11
7
20
11
16
innerhalb Leipzig
31
23
48
43
40
31
Gesamt
44
34
55
63
51
47
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
7
Im Jahr 2013 konnten 47 Kinder rechtskräftig zu Adoptiveltern vermittelt werden (im Vorjahr 51). 66,0 % aller
Vermittlungen konnten an Leipziger Adoptiveltern (im Vorjahr 78,4 %) realisiert werden und in 34,0 % der Fälle
wurde an außerhalb von Leipzig wohnende Adoptiveltern vermittelt (im Vorjahr 21,6 %).
199
Hoheitliche Jugendhilfe
7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
Abbildung 106: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
350
300
2000
2005
2010
21
169
131
35
2011
Jahr
248
282
166
38
124
180
139
175
30
53
65
60
47
0
50
50
57
172
100
125
150
290
341
200
86
Anzahl
250
2012
2013
Begleitung der abgebenden Eltern
Nachbetreuung der Adoptionseltern
Anfragen zu Altadoptionen
Rentenanfragen
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 103: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
2000
7
2005
2010
2011
2012
2013
Begleitung der abgebenden Eltern
50
47
125
139
124
131
Nachbetreuung der Adoptionseltern
57
53
175
180
166
169
Anfragen zu Altadoptionen
65
172
341
290
282
248
Rentenanfragen
60
86
30
38
35
21
671
647
607
569
Gesamt
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
232
358
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 waren 569 Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Abschluss der Adoption erforderlich (im
Vergleich zum Vorjahr minus 38 Leistungen).
Mit 46,5 % betraf fast jede zweite Anfrage aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der
Adoption die Altadoptionen (im Vorjahr ebenfalls 46,5 %).
Nachbetreuungen der Adoptionseltern waren in 27,3 % aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach
Abschluss der Adoption erforderlich (im Vorjahr ebenfalls 27,3 %). Der Anteil der Begleitung der abgebenden
Eltern betrug 20,4 % aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der Adoption (im Vorjahr
ebenfalls 20,4 %). Rentenanfragen nahmen mit 5,8 % demgegenüber einen geringeren Umfang der Beratungsund Unterstützungsleistungen ein (im Vorjahr ebenfalls 5,8 %).
200
Hoheitliche Jugendhilfe
7.4 Pflegekinderwesen
Besonders für jüngere Kinder (unter 7 Jahren) ist die Form der familienbezogenen Erziehung geeigneter als die
institutionelle Heimerziehung.
Um die Zahl der Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII zu erhöhen und eine optimale Betreuung bestehender
Pflegeverhältnisse zu sichern, wurden im Oktober 2010 die im Zusammenhang mit der Vollzeitpflege
bestehenden Aufgaben auf den Pflegekinderdienst übertragen.
Die sieben Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes betreuen und beraten die Pflegefamilien und Pflegekinder
kontinuierlich, in der Regel werden die Familien und Kinder in ihrem häuslichen Umfeld aufgesucht.
Gleichzeitig wird mit Hilfe von Regionalzeitungen, Flyern und Plakaten um neue Pflegeeltern geworben. Für
Interessenten findet jeweils am ersten Dienstag jeden Monats um 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung
im Jugendamt statt. Bei weitergehendem Interesse werden in individuellen Gesprächen die Möglichkeiten der
Aufnahme eines Pflegekindes besprochen und die Interessenten in das Prüfverfahren aufgenommen.
Die Anzahl von interessierten Bewerbern ist bei den Informationsabenden relativ hoch. Im Verlauf des
Prüfverfahrens reduziert sich die Zahl der Bewerber stark. Gründe hierfür sind unter anderem, dass Interessenten
sich für eine Adoptionsbewerbung entscheiden, andere Vorstellungen von der Pflegekinderarbeit hatten und nach
vertieften Gesprächen ihre Bewerbung zurücknehmen oder in Einzelfällen von Seiten des Pflegekinderdienstes
die Eignung zur Ausübung von Vollzeitpflege nicht bestätigt werden konnte.
Zum Prüfverfahren gehört u. a. die Teilnahme der Bewerber an der zweitägigen Pflegeelternschulung sowie
mehrere Gespräche und Hausbesuche durch die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes in der zukünftigen
Pflegestelle.
7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen
Abbildung 107: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen*
60
7
50
Anzahl
40
30
20
56
38
33
24
10
0
19
1
8
2002
23
3
2005
bestätigte Pflegestellen
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
10
4
2010
1
Jahr
3
4
2011
Selbstrücknahmen
9
2012
1
7
3
2013
nichtbestätigte Pflegestellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
201
Hoheitliche Jugendhilfe
Im Jahr 2013 wurden 66 Prüfungen von Pflegestellenbewerber/-innen durchgeführt. Dies ist ein Anstieg
gegenüber dem Vorjahr um 25,0 % (plus 18 Prüfungen).
Davon konnten 56 Pflegestellen bestätigt werden (im Vorjahr 38), drei Bewerber/-innen konnten nicht als
Pflegestelle bestätigt werden (im Vorjahr eine nichtbestätigte Pflegestelle) und sieben Bewerber/-innen nahmen
ihre Bewerbung selbst zurück (im Vorjahr neun Selbstrücknahmen).
7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD
Abbildung 108: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen*
171
175
9
150
Anzahl
125
100
75
51
105
5 12
78
43
4
50
25
0
180
164
1
160
6
115
53
83
2
3
38
24
2
22
45
50
59
2002
2005
2010
0 bis unter 6 Jahre
15 bis unter 18 Jahre
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
111
Jahr
7 bis unter 12 Jahre
Pflegestellenanfragen
2012
120
100
80
60
104
72
2011
140
Gesamt
200
2013
40
20
0
13 bis unter 14 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
7
Im Jahr 2013 gab es 115 Anfragen des ASD für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder. Nach dem sprunghaften
Anstieg im Jahr 2011 ist das Anfragevolumen im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 29,9 % gesunken (minus
49 Anfragen). Die Verringerung des Anfragevolumens resultiert aus einer Qualifizierung des Meldeverfahrens
Mit 62,6 % betrafen im Jahr 2013 knapp zwei Drittel aller Anfragen des ASD nach Pflegestellen die Altersklassen
der 0- unter 6-Jährigen (im Vorjahr 63,4 %). Besonders in dieser Altersgruppe werden intensive Bemühungen des
AfJFB unternommen, diesen Kindern eine familienähnliche Erziehung zu ermöglichen.
Der Anteil von Pflegestellenanfragen für die Altersklasse der 7- unter 12-Jährigen betrug 33,0 % (im Vorjahr
32,3 %). Drei ASD Anfragen gab es für 13 bis 14-jährige Kinder (im Vorjahr sechs) und zwei Anfragen bezogen
sich auf 15 bis 18-jährige Jugendliche.
202
Hoheitliche Jugendhilfe
7.4.3 Pflegeverhältnisse
Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten alle Pflegeverhältnisse, die durch den Pflegekinderdienst des AfJFB
betreut wurden.
Abbildung 109: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
350
300
128
Anzahl
250
200
95
83
150
100
50
0
174
188
196
22
29
31
2011
2012
Jahr
2013
Verwandtenpflege
Pflegeverhältnisse
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
davon beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 104: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
Pflegeverhältnisse
Gesamt
Verwandtenpflege
2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013
Anzahl der Pflegeverhältnisse
davon beendet
174
188
196
83
95
128
257
283
324
18
23
21
4
6
10
22
29
31
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Im Jahr 2013 wurden in der Stadt Leipzig 324 Pflegeverhältnisse betreut. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein
Anstieg um 14,5 % (plus 41 Pflegeverhältnisse).
Die Anzahl der Verwandtenpflege stieg um 33 Pflegeverhältnisse auf 39,5 % (im Vorjahr 33,6 %). Auch die Anzahl
der Pflegeverhältnisse, für die erst geeignete Pflegebewerbe/-innen gefunden werden mussten, stiegen um acht
Pflegeverhältnisse wobei der Anteil dieser Pflegeart insgesamt auf 60,5 % sank.
203
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 105: Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht
Pflegeverhältnisse
Gesamt
Verwandtenpflege
2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013
Pflegeverhältnisse
174
188
196
83
95
128
257
283
324
davon: 0 bis unter 6 Jahre
57
61
65
27
27
33
84
88
98
6 bis unter 12 Jahre
70
74
77
29
32
51
99
106
128
12 bis unter 14 Jahre
27
30
24
17
20
22
44
50
46
14 bis unter 18 Jahre
20
23
30
10
16
22
30
39
52
Geschlecht
174
188
196
83
95
128
257
283
324
davon: männlich
83
95
99
38
44
58
121
139
157
91
93
97
45
51
70
136
144
167
weiblich
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Der Anteil bestehender Pflegeverhältnisse nach Altersklassen betrug bei den 0 bis unter 6-Jährigen 30,2 % (im
Vorjahr 31,1 %), bei den 6 bis unter 12-Jährigen 39,5 % (im Vorjahr 37,5 %), bei den 12 bis unter 14-jährige
Kindern 14,2 % (im Vorjahr 17,7 %) und bei den 14 bis unter 18-jährigen Jugendlichen 16,0 % (im Vorjahr 13,8 %)
Das Verhältnis von Mädchen und Jungen ist auch bei Pflegekindern ausgeglichen.Im Jahr 2013 betrug der Anteil
männlicher Pflegekinder 48,5 % (im Vorjahr 49,1 %) und der Anteil weiblicher Pflegekinder 51,5 % (im Vorjahr
50,9 %).
7
204
Hoheitliche Jugendhilfe
7.5 Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften
Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die
Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (§ 1626 I BGB).
Tabelle 106: Elterliche Sorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Elterliche Sorge
Gesundheitssorge
Personensorge
Regelung schulischer Angelegenheiten
Bestimmung des Umgangs
...
Vermögenssorge
Gesetzliche
Vertretung in allen
Angelegenheiten
Verwaltung von Einkommen und
Vermögen
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Wenn Eltern die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge nicht ausüben können oder dürfen tritt
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Entscheidung an ihre Stelle ein Vormund oder Pfleger.
Bei gesetzlich eintretender Vormundschaft wird immer das Jugendamt Vormund, bei gerichtlich bestellter
Vormundschaft werden
Einzelpersonen (oder Eheleute) oder
ein Verein oder
das Jugendamt am Aufenthaltsort des Minderjährigen
zum Vormund eingesetzt.
Gesetzliche Vormundschaft tritt ein, wenn
7
die Mutter des Kindes ledig und minderjährig ist (§§ 1673 II, 1791c BGB)
die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in notarieller Erklärung das Kind zur Adoption freigibt (§
1751 BGB)
Bestellte Vormundschaft tritt ein, wenn
den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) die elterliche Sorge entzogen wird, weil sie das Wohl des Kindes
gefährden oder nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden (§§ 1666, 1773 BGB),
die sorgeberechtigten Eltern(-teile) wegen Todes, Krankheit, Verhinderung oder unbekanntem Aufenthalt die
elterliche Sorge nicht ausüben können (§§ 1673, 1674, 1677,1773 BGB)
Bestellte Pflegschaft tritt ein, wenn
den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) einzelne Teile der elterliche Sorge entzogen werden, weil sie das
Wohl des Kindes gefährden, nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden oder sich
in diesem Teilbereich der elterlichen Sorge in einem Interessenkonflikt (z.B. bei Strafverfahren gegen den
anderen Elternteil) befinden (§§ 1666, 1909, 1773 BGB).
205
Hoheitliche Jugendhilfe
Wenn das Jugendamt Vormund oder Pfleger wird, spricht man von einer Amtsvormundschaft oder
Amtspflegschaft. Das Jugendamt beauftragt einzelne Mitarbeiter mit der Führung der ihm übertragenen
Vormundschaften und Pflegschaften.
Der Vormund muss alle Entscheidungen treffen, die auch Eltern für ihre Kinder treffen; z. B.:
Wo soll das Kind leben?
Wo soll es zur Schule gehen?
Welchen besonderen (therapeutischen, schulischen) Förderbedarf hat das Kind?
Weiterhin gehört es dazu, Ausbildungsverträge für Kinder abzuschließen, über die Notwendigkeit von
Operationen zu entscheiden, Anträge auf Ausstellung von Ausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen
(für Kinder nicht deutscher Staatsangehörigkeit) zu stellen oder Konten für die Kinder zu eröffnen.
Die Aufzählung kann nicht abschließend sein, da die vielen, im Leben eines Kindes zu treffenden
Entscheidungen nicht vorhersehbar sind.
7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften
Neben den klassischen Amtsvormundschaften bietet seit dem Jahr 2005 der Verein FAIRbund e. V. in Leipzig die
Führung von Vereinsvormundschaften an. Die Leistungsvereinbarung zwischen Träger und AfJFB wurde in den
Folgejahren bezüglich der Fallzahlen angepasst. Der Rückgang der Amtsvormundschaften resultiert aus dieser
Zielstellung.
Abbildung 110: Amts- und Vereinsvormundschaften
500
450
400
7
Anzahl
350
300
250
483
420
200
372
150
100
198
50
0
234
350
273
288
58
2005
2010
Amtsvormundschaften
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
206
356
2011
Jahr
2012
2013
Vereinsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 107: Amts- und Vereinsvormundschaften *
Stichtag
31.12.
Gesamt
Jahr
Stichtag
31.12.
Gesamt
Jahr
Stichtag
31.12.
Gesamt
Jahr
2013
Gesamt
Jahr
2012
Stichtag
31.12.
2011
Gesamt
Jahr
2010
Stichtag
31.12.
2005
Amtsvormundschaften
330
483
299
420
252
372
248
356
256
350
Kinder minderjähriger
Mütter
58
111
39
61
27
63
38
67
25
64
minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge
10
22
0
0
0
0
0
0
0
0
Adoptionsvormundschaften
21
32
20
35
11
31
15
27
16
27
bestellte Vormundschaften
256
318
240
324
214
278
195
262
215
259
-
58
157
198
199
234
208
273
230
288
-
24
19
34
14
19
16
23
15
27
Vereinsvormundschaften
minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar, Vereinsvormundschaften Stichtagszahl zum 31.12. d.J. erst ab 2008 erfasst
Im Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) der Stadt Leipzig waren im Jahr 2013 bis August sieben und ab
September acht Mitarbeiter/-innen mit der Führung der übertragenen Amtsvormundschaften und Pflegschaften
beauftragt. Im Jahresverlauf 2013 standen im Stadtgebiet 350 Minderjährige unter Amtsvormundschaft und 347
Minderjährige unter Amtspflegschaft. Insgesamt wurden also im Jahresverlauf 697 Minderjährige durch das AfJFB
vertreten.
7
Der Verein Fairbund e. V. führte im Stadtgebiet im Jahr 2013 insgesamt 288 Vormundschaften und 113
Pflegschaften, es wurden also im Jahresverlauf 401 Minderjährige durch den Verein vertreten.
Insgesamt wurden im Jahresverlauf im Stadtgebiet Leipzig 1.098 Minderjährige durch Amts-/Vereinsvormund oder
Amts-/Vereinspfleger vertreten.
Die Anzahl der von AfJFB und Verein geführten Vormundschaften und Pflegschaften ist in den letzten 3 Jahren
um 12 % gestiegen.
207
Hoheitliche Jugendhilfe
7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften
Abbildung 111: Amts- und Vereinspflegschaften
400
350
Anzahl
300
250
200
347
150
100
158
50
0
246
220
152
14
2005
2010
2011
Jahr
Amtspflegschaften
113
105
91
85
2012
2013
Vereinspflegschaften
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 108: Amts- und Vereinspflegschaften
Stichtag
31.12.
Gesamt
Jahr
Stichtag
31.12.
Gesamt
Jahr
Stichtag
31.12.
Gesamt
Jahr
2013
Gesamt
Jahr
Vereinspflegschaften
2012
Stichtag
31.12.
Amtspflegschaften
2011
Gesamt
Jahr
7
2010
Stichtag
31.12.
2005
151
220
97
158
102
152
148
246
187
347
-
14
59
85
69
91
66
105
69
113
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar, Stichtagszahl Vereinspflegschaften erst ab 2008 erfasst
Der Rückgang der Amtspflegschaften seit dem Jahr 2006 ging einher mit einem Anstieg der Vereinspflegschaften,
die vom Verein FAIRbund e. V. durchgeführt werden.
Im Jahr 2013 sind neben dem moderaten Anstieg der Vereinspflegschaften auf 113 Fälle besonders die
Amtspflegschaften auf ein Gesamtfallaufkommen von 347 Amtspflegschaften gestiegen. Dies ist gegenüber dem
Vorjahr ein Anstieg um 101 Amtspflegschaften (plus 41,1 %).
Die Steigerung der Anzahl der Amtspflegschaften resultiert aus der Rechtsprechung zum Gesetz über das
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Demnach
ist in den Fällen einer Erbausschlagung von Eltern für ihr Kind (genehmigungspflichtige Geschäfte) immer ein
Pfleger zu bestellen.
208
Hoheitliche Jugendhilfe
7.5 3 Reform des Vormundschaftsrechts
Der überwiegende Teil der geführten Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften resultiert aus sorgerechtlichen
Entscheidungen des Familiengerichtes. Die durch das AfJFB vertretenen Kinder können daher zumindest
unmittelbar nach der gerichtlichen Entscheidung nicht in ihrer Familie leben.
Insofern liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Amtsvormundes/-pflegers darin, die weitere Lebensperspektive
der Minderjährigen zu klären. Der überwiegende Teil der betreuten Minderjährigen erhält auf Antrag des
Amtsvormundes/Amtspflegers Hilfen zur Erziehung.
Im Hilfeverlauf vertritt der Vormund die Interessen der Minderjährigen auch gegenüber dem AfJFB
Als Personensorge- oder Antragsberechtigter beantragt er die erforderlichen Hilfen und nimmt an
Hilfeplangesprächen teil. Dabei sichert er das gesetzlich verankerte Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrecht
von Kindern und Jugendlichen (§§ 6, 8, 9 und 36 SGB VIII), indem er im persönlichen Kontakt mit dem
Minderjährigen dessen Wunsch und Willen ermittelt und in Abwägung von Kindeswille und Kindeswohl die
Interessen des Minderjährigen nach außen vertritt.
Innerhalb der geführten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften nahm die Arbeit mit Minderjährigen mit
komplexen Problemlagen (erheblichen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Problemen) unverändert
großen Raum ein. Für jüngere Kinder ist die zeitnahe Perspektivklärung aufgrund häufig strittiger und damit
langwieriger Familiengerichtsverfahren, in denen der Vormund/Pfleger als Vertreter des Kindes eingebunden ist,
oft schwierig.
Die persönlich geführte Vormundschaft ist als gesetzliches Leitbild verankert. Darüber hinaus begrenzt das
Gesetz die Zahl der je Vormund/Pfleger vertretenen Mündel/Pfleglinge auf maximal 50 (§ 55 Abs.2 SGB VIII)
und gibt dem Vormund/Pfleger auf, in der Regel einmal monatlich persönlichen Kontakt zum Mündel/Pflegling
an dessen gewöhnlichem Aufenthaltsort zu halten. Dem Familiengericht ist aufgegeben, die Einhaltung der
persönlichen Kontakte zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB).
Im Jahr 2013 lag die durchschnittliche Fallzahlbelastung je Amtsvormund/Amtspfleger im AfJFB bei 56. Aufgrund
der Fallzahlbelastung und der hohen Zeitbindung durch besonders problembelastete Minderjährige konnten die
Mitarbeiter/-innen im Jahr 2013 trotz Personalzuführung die Vorgabe der monatlichen Kontakte zu jedem Mündel/
Pflegling nicht durchgängig realisieren.
7
209
Hoheitliche Jugendhilfe
7.6 Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben des Sachgebietes Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren
nach dem Jugendgerichtsgesetz) in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt.
Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im Jugendstrafverfahren sicher zu
stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen.
Im § 38 JGG heißt es: „Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen
Gesichtspunkte zur Geltung, unterstützen durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt
des Beschuldigten ... und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind ...“
Jugendliche, deren Sorgeberechtigte und junge Volljährige sind auf das Strafverfahren vorzubereiten und bis zum
Abschluss desselben zu begleiten. Wenn notwendig, ist die Eingliederungshilfe für Haftentlassene vorzubereiten.
Die frühestmögliche Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe hat - dem Erziehungsgedanken folgend - das Ziel,
dass Strafverfahren durch Einleitung von ambulanten Maßnahmen (nach JGG) oder durch Leistungen der
Jugendhilfe (nach dem SGB VIII) eingestellt werden können.
Das Sachgebiet ist als eigenständiger Spezialdienst organisiert. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis
unter 21 Jahre), die straffällig in Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem JGG betreut.
Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines
jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das
bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im
Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung
von Strafbefehlen.
7
Insgesamt wurden im Jahr 2013 von der Jugendgerichtshilfe 5.264 Täter betreut (im Vorjahr 5.116). Davon waren
2.566 Neueingänge oder im Jahr 2013 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen, die bereits in
Vorjahren erfasst waren (im Vorjahr 2.529). Durch die Jugendgerichtshilfe betreut wurden weitere 2.698 Täter, die
zwar nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, deren richterliche Verfahren aber noch nicht beendet
waren (im Vorjahr 2.587).
Die folgenden statistischen Daten beziehen sich auf Neueingänge von Personen und erneute Eröffnungen
von abgeschlossenen Verfahren zu Personen aus Vorjahren im Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres.
Nicht enthalten sind Personen, bei denen Verfahren aus Vorjahren noch nicht beendet sind, die aber im
Betrachtungszeitraum nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
210
Hoheitliche Jugendhilfe
7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen
Abbildung 112: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
3500
3000
946
Anzahl
2500
2000
1.446
1.369
1.322
814
1.177
1500
2.418
1000
500
0
1.373
2000
2005
1.567
1.546
2010
2011
1.752
1.352
2012
2013
Jahr
Mehrfachtäter
Ersttäter
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 109: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Mehrfachtäter
1.373
2.418
1.567
1.546
1.352
1.752
Ersttäter
1.322
946
1.369
1.446
1.177
814
Jugendstraftäter
2.695
3.364
2.936
2.992
2.529
2.566
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
7
Die Fallzahl der Täter, die im Jahr 2013 neu hinzukamen bzw. wieder als Täter in Erscheinung traten, ist im
Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % gestiegen (plus 37 Täter).
Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter
sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag. Dabei
können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter sind mindestens zweimal
strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Im Jahr 2013 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 29,6 % gestiegen (plus 400
Mehrfachtäter). Die Zahl der Ersttäter ist im Vergleich zum Vorjahr um 30,8 % gesunken (minus 697 Ersttäter).
Der Rückgang der Ersttäter steht vermutlich in einem engen Zusammenhang mit dem Geburtenrückgang der
heute 14 bis 21-Jährigen. Als Ursache für den Anstieg der Mehrfachtäter wird der Anstieg der Straftaten gegen die
körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungen), Raub, Betrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
(BtmG) gesehen.
211
Hoheitliche Jugendhilfe
7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken
Abbildung 113: Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken im Jahresvergleich
2012/2013
160
140
0
Mitte
Nordost
2012
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
78,7
84,2
103,4
98,9
128,2
131,7
134,5
105,2
103,0
76,6
70,5
69,2
42,0
20
40,3
40
82,2
119,1
116,8
60
113,4
80
126,4
100
115,9
Anzahl
120
Altwest Nordwest Nord
Stadtbezirke
2013
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 110: Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken
Stadtbezirk
7
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Mitte
201
215
185
156
128
139
Nordost
241
253
244
234
219
215
Ost
559
598
504
530
453
482
Südost
226
299
263
260
220
197
Süd
263
303
231
253
198
227
Südwest
163
294
275
260
235
252
West
388
422
333
347
304
295
Altwest
265
401
346
377
321
335
Nordwest
149
167
164
180
137
133
Nord
240
335
304
324
240
240
2.695
3.287
2.849
2.921
2.455
2.515
-
77
87
71
74
51
2.695
3.364
2.936
2.992
2.529
2.566
Leipzig Gesamt
nicht zuordenbar
(z. B. ohne festen Wohnsitz, u. a.)
Jugendstraftäter
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
In der obigen Tabelle sind die Wohnorte der Täter erfasst und den Stadtbezirken zugeordnet. In die Kategorie
„nicht zuordenbar“ zählen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, Deutsche und Ausländer ohne festen
Wohnsitz sowie alle Amtshilfen.
212
Hoheitliche Jugendhilfe
Die Gesamtzahl von Jugendstraftätern im gesamten Betrachtungszeitraum verteilt sich auf alle Stadtbezirke.
Regionale Besonderheiten sind ersichtlich und decken sich mit der Falldichte in den Sozialbezirken des ASD.
7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht
Abbildung 114: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht*
1400
1200
0
weibl. Jug.
männl. Jug.
959
970
1.131
1.215
396
376
488
390
506
794
770
414
405
435
404
521
400
938
811
600
200
1.272
800
1.181
Anzahl
1000
weibl. Hw.
männl. Hw.
Altersgruppe
2005
2010
2011
2012
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
2013
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Tabelle 111: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht*
2005
weibliche Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
männliche Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
weibliche Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)
männliche Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)
keine Angaben
Jugendstraftäter
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
2010
2011
2012
2013
521
404
435
405
414
1.181
811
938
770
794
390
506
488
376
396
1.272
1.215
1.131
970
959
0
0
0
8
3
3.364
2.936
2.992
2.529
2.566
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Der Anteil männlicher Straftäter (1.753) ist mit 68,3 % im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr (2012: 68,8 %)
prozentual etwa gleich hoch. Der Anteil der Täterinnen (810) hat im Jahr 2013 mit 31,6 % gegenüber dem Vorjahr
(2012: 30,9) leicht zugenommen. Im Jahr 2013 stieg der Anteil der 14- bis unter 18-jährigen Straftäter (1.208
Täter) auf 47,1 %. Im Vorjahr waren dies bei 1.175 Tätern 46,5 %. In der Altersgruppe der heranwachsenden
Straftäter (1.355 Täter) sank der Anteil auf 52,8 %. Im Vorjahr waren dies bei 1.346 Tätern 53,2 %. Größte
Gruppe waren im Jahr 2013 - wie in den Vorjahren - die männlichen Heranwachsenden zwischen 18 bis unter
21 Jahren mit 37,4 % aller Täter, gefolgt von den männlichen Jugendlichen mit 30,9 %. Der Anteil weiblicher
Heranwachsender betrug 15,4 % und der Anteil der weiblichen Jugendlichen 16,1 %.
213
Hoheitliche Jugendhilfe
7.7 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Das Sachgebiet Elterngeld gehört seit August 2008 zur Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung Leipzig, sodass ab 2009 erstmals Aussagen für ein Kalenderjahr getroffen werden können
und somit auch Jahresvergleiche möglich sind.
Der vorliegende Jugendhilfereport beleuchtet die Fallzahlen hinsichtlich der Erstanträge, Neufeststellungen
und Widersprüche. Dabei wurden jeweils die Bundes- und Landesgesetze zusammengefasst, da das
Antragsaufkommen im Bundeserziehungsgeldgesetz und Landeserziehungsgeldgesetz für Geburten bis
31.12.2006 marginal ist und sich auf wenige Einzelfälle beschränkt.
Aufgabe des Sachgebietes ist der Vollzug des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG), des Bundeseltergeldund Elternzeitgesetzes (BEEG) und des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes (SächsLErzGG) für alle in
Leipzig wohnenden Antragsteller.
Zentrales Element der täglichen Arbeit ist die Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld. Hierzu gehört neben
dem eigentlichen Antragsverfahren auch die Beratung der Bürger im Vorfeld der Antragstellung bei Fragen zum
Elterngeld und zur Elternzeit.
Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche
Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen
können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine
stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes.
Im Folgenden sollen die wichtigsten Grundlagen dargestellt werden:
Anspruch besteht auf maximal 14 Monate für ein Elternpaar
freie Aufteilung der Zeiträume zwischen mindestens 2 und maximal 12 Monaten pro Elternteil; der Bezug ist
abwechselnd oder gleichzeitig möglich
die Höhe orientiert sich am wegfallenden Einkommen des betreuenden Elternteils und beträgt maximal
1.800 EUR; berücksichtigt werden nur im Inland versteuerte oder diesen gleichgestellte Erwerbseinkünfte
7
Anspruch besteht auch für Eltern, die vor der Geburt nicht oder nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig
waren in Höhe des Mindestbetrages von 300 EUR monatlich
vom Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus profitieren Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern
Teilzeit bis 30 Wochenstunden ist während des Bezugs von Elterngeld möglich; das Einkommen wird
entsprechend berücksichtigt
der Auszahlungszeitraum kann bei Halbierung der Auszahlungsbeträge auf maximal 2 Jahre verlängert
werden
das Elterngeld wird beim Bezug von Arbeitslosengeld II in voller Höhe als Einkommen berücksichtigt, sofern
der Berechtigte vor der Geburt des Kindes nicht arbeiten war.
In Sachsen besteht weiterhin die Möglichkeit, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld als
einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem, dass kein mit
staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege in Anspruch genommen wird.
Leistungshöhe und -dauer sind abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes und
der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Ferner trat zum 01.08.2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft. Betreuungsgeld wird für
ab dem 01.08.2012 geborene Kinder gezahlt. Das Betreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine
Alternative zur Kindertagesstätte wünschen und deshalb die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst
übernehmen oder familiär organisieren möchten.
214
Hoheitliche Jugendhilfe
Betreuungsgeld kann ab dem Ende des Bezuges von Elterngeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats
des Kindes höchstens für 22 Lebensmonate bezogen werden, wenn keine frühkindliche Förderung in einer
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Das Betreuungsgeld beträgt
bis zum 31.07.2014 für jedes Kind 100 Euro pro Monat, ab dem 01.08.2014 150 Euro im Monat und wird
einkommensunabhängig und unabhängig vom Erwerbsstatus gezahlt. Betreuungsgeld und sächsisches
Landeserziehungsgeld können gleichzeitig bezogen werden.
Die Daten für den vorliegenden Jugendhilfereport beziehen sich auf die vollen Kalenderjahre 2009 bis 2013.
Für das Jahr 2008 liegt der Zeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008 zu Grunde, da für vorherige Zeiten
keine statistischen Werte verfügbar sind. Zur Vergleichbarkeit wurde auf eine Darstellung des 4. Quartals 2008
verzichtet.
7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Abbildung 115: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
12.000
10.000
9.195
Anzahl
8.000
6.000
8.953
8.226
8.674
8.856
721
479
436
2009
2010
2011
Jahr
4.000
9.881
9.123
8.716
8.959
9.617
1.061
894
2012
2013
2.000
0
Zugänge
offene Vorgänge aus Vorjahr
erledigte Vorgänge
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
7
Tabelle 112: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
2009
offene Vorgänge BZA 1
2010
2011
2012
2013
721
479
436
1.061
894
Zugänge
8.953
8.674
8.856
8.959
9.617
erledigte Vorgänge BZE 2
9.195
8.716
8.226
9.123
9.881
8.941
8.526
8.035
8.893
9.560
Ablehnungen
142
107
110
122
173
sonstige Erledigungen
112
83
81
108
148
36.154
36.555
41.195
43.922
48.381
Bewilligungen
Auszahlungen (T€)
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und
Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld
2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07
215
Hoheitliche Jugendhilfe
Die Geburtenzahlen in Leipzig stehen in direktem Zusammenhang zum Antragsaufkommen für das Elterngeld,
das mit über 7.000 Anträgen die Hauptaufgabe in der täglichen Fallbearbeitung repräsentiert. Da grundsätzlich
beide Elternteile die Möglichkeit haben, Elterngeld zu beziehen, sind die Antragszugänge zahlenmäßig größer als
die Geburtenzahlen. In diesen Fällen sind pro Kind zwei Anträge zu bearbeiten.
Der scheinbar leicht rückläufige Trend im Vergleich zu 2009 resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der
Antragserfassung aus dem Jahr 2008, der erst Anfang 2009 in die Datenbank eingepflegt werden konnte.
Die Bearbeitungszeit der Anträge auf Elterngeld betrug im Jahresdurchschnitt 54 Bearbeitungstage, sodass
eine zeitnahe Auszahlung der Leistung an die berechtigten Eltern als Erwerbsersatzleistung nicht immer
gesichert werden konnte. Infolge der Personalzuführung im Jahr 2012 und dem gleichbleibenden hohen
Engagement der Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes gelang es bereits im Jahr 2012, die Bearbeitungszeiten
der Elterngeldanträge von im Januar 2012 zunächst 62 Tagen auf 43 Bearbeitungstage im Dezember
2012 zu senken. Jedoch konnten diese Zeiten durch Gesetzesänderungen, gestiegene Antragszahlen und
krankheitsbedingten Langzeitausfall ab der 2. Jahreshälfte 2013 nicht mehr gehalten werden, sodass die
Bearbeitungszeiten von 45 Tagen im Juli 2013 auf zunächst 52 Tage im November 2013 und schließlich auf 109
Tage im Dezember 2013 anstiegen. Der extreme Anstieg im Dezember 2013 ist maßgeblich auf die Urteile des
Bundessozialgerichts vom 27.06.2013 – B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R – zurückzuführen, wonach jeder
Mehrling einen eigenständigen Elterngeldanspruch auslöst.
Im Jahr 2013 konnten die erledigten Vorgänge der Erstanträge wieder um 8,3 % (plus 758 erledigte Vorgänge)
gesteigert werden.
7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Abbildung 116: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
4.500
4.049
4.000
3.000
Anzahl
7
3.500
2.500
3.661
3.571
3.666
3.112
2.443
2.000
1.500
3.650
3.120
2.528
4.011
1.000
500
0
84
169
177
98
103
2009
2010
2011
Jahr
2012
2013
Zugänge
Quelle: SG Elterngeld
216
offene Vorgänge aus Vorjahr
erledigte Vorgänge
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 113: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
2009
offene Vorgänge BZA 1
2010
2011
2012
2013
84
169
177
98
103
Zugänge
2.528
3.120
3.571
3.666
4.011
erledigte Vorgänge BZE 2
2.443
3.112
3.650
3.661
4.049
Bewilligungen
1.099
1.299
1.216
1.158
1.342
Ablehnungen
1.310
1.747
2.387
2.462
2.657
0
0
0
0
0
34
66
47
41
50
Korrekturen
sonstige Erledigungen
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und
Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld
2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07
Die Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld stiegen im Jahr 2013 um 9,4 % an (plus 345
Vorgänge). Der Anstieg von Neufeststellungen resultiert aus der wachsenden Zahl der Erstattungsansprüche
des Jobcenters, da seit 2011 das Elterngeld als Einkommen beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt wird.
Weitere Gründe für die Neufeststellung des Anspruchs resultieren aus den sich ändernden Lebens- und
Einkommensverhältnissen der Antragsteller im Elterngeldbezugszeitraum (zum Beispiel durch Aufnahme einer
Teilzeittätigkeit) oder der endgültigen Feststellung des Elterngeldes nach abschließender Einkommensprüfung.
Im Landeserziehungs- und Betreuungsgeld führt häufig die Inanspruchnahme einer Kindereinrichtung oder
Tagespflege bzw. einer frühkindlichen Förderung zum vorzeitigen Leistungsende. Bewilligungen und Ablehnungen
von beantragten Neufeststellungen (zur Änderung der Leistungshöhe oder -dauer) sind durch die Einführung des
Betreuungsgeldes in 2013 im Vergleich zum Jahr 2012 leicht gestiegen.
Im Bereich des Elterngeldes führte die Neufeststellung häufiger zu einer Ablehnung, da nicht jede Änderung der
familiären Situation (z. B. Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) die ursprünglich ermittelte
Leistungsdauer und -höhe verändert.
7
Die erledigten Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld haben sich im Kalenderjahr 2013
um 10,6 % erhöht (plus 388 erledigte Vorgänge).
217
Hoheitliche Jugendhilfe
7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Abbildung 117: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
500
Anzahl
400
300
200
100
0
345
293
273
278
235
250
330
291
152
130
118
115
91
2009
2010
2011
Jahr
2012
2013
290
211
offene Vorgänge aus Vorjahr
Zugänge
erledigte Vorgänge
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 114: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
2009
2010
2011
2012
2013
152
130
118
115
91
Zugänge
250
330
291
211
290
erledigte Vorgänge BZE 2
273
345
293
235
278
132
148
94
83
127
Teilabhilfe
14
32
33
28
20
sonstige Erledigungen
38
53
39
31
36
offene Vorgänge BZA
7
1
Abhilfe
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und
Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld
2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07
Da das Antragsaufkommen im Elterngeld deutlich über dem des Landeserziehungs- und Betreuungsgeldes liegt,
ist hier auch die Zahl der neu zugegangenen Widersprüche wesentlich höher.
Bei insgesamt 13.625 Antragszugängen über alle Sparten zeugt die Quote der Widersprüche von unter 2,2 %
von einer hohen Qualität in der fachinhaltlichen Prüfung der Anträge. Knapp die Hälfte der Widersprüche konnte
durch Abhilfe- oder Teilabhilfebescheide zugunsten der Widerspruchsführer erledigt werden, in den übrigen Fällen
wurde die Entscheidung der Elterngeldstelle durch Widerspruchsbescheide bestätigt.
218
Allgemeiner Sozialer Dienst
8
Allgemeiner
Sozialer Dienst
8
219
Allgemeiner Sozialer Dienst
8. Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb der Fachbehörde
Jugendamt kommunale soziale Dienstleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bereit.
Im Jahr 2013 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen
in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des
Bundessozialhilfegesetzes (SGB XII) gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende
soziale Hilfen.
Vier zentrale Ziele bilden die Schwerpunktarbeit des ASD:
• Eltern sowie Personen, die die Elternrolle ausüben, besitzen ausreichend Kompetenzen, um angemessen für
die Entwicklung und das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen.
• Durch Ausübung des Wächteramtes ist dafür gesorgt, dass Kinder und Jugendliche ihre Entwicklungsaufgaben
entsprechend ihres Alters bewältigen.
• Junge Volljährige sind in der Lage, ein eigenständiges gesellschaftsfähiges Leben zu führen.
• Erwachsene und Senioren sind in der Lage, ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Das Handeln des ASD bewegt sich in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Beratung und Unterstützung im
Sinne von Partizipation und Freiwilligkeit einerseits und Kontrolle und Intervention andererseits hinsichtlich der
Ermittlung und Feststellung von Sachverhalten im Rahmen des Wächteramtes.
Auf der Grundlage der sozialpädagogischen Diagnostik entwickeln die Sozialarbeiter/-innen gemeinsam mit den
Betroffenen einen Hilfeplan auf der Basis eines standardisierten Hilfeplanverfahrens. Dabei arbeitet der ASD
ressourcenorientiert, bezieht soziale Netzwerke ein und vermittelt in weitergehende Angebote und Hilfen. Ebenso
prüft und gewährt der ASD notwendige und geeignete Hilfen zur Erziehung.
Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um
• Familien (in unterschiedlicher Zusammensetzung), Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um
Einzelpersonen handelt;
und unabhängig von
8
220
• Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen.
Der ASD wird aktiv durch Nachfrage der Betroffenen, Informationen an den ASD über mögliche Hilfebedarfe
und Gefährdungen, Einschätzungen des ASD von Hilfebedürftigkeit und Gefährdungen bzw. im Rahmen der
Gerichtshilfe sowie der Amtshilfe.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Karte 16: ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2013
8
Die obige Abbildung zeigt die Sozialbezirke und Standorte der Außenstellen des Allgemeinen Sozialdienstes im
Berichtsjahr 2013. Im Jahr 2011 ist mit dem Standort Ost ein neunter Sozialbezirk hinzugekommen ist. Durch die
damit verbundene Neuverteilung der Zuständigkeitsgebiete sind Jahresvergleiche zwischen den Sozialbezirken
nur bedingt aussagekräftig.
221
Allgemeiner Sozialer Dienst
8.1 Kennzahlenvergleich „Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“ für
alle ASD‘s im Jahresvergleich
Abbildung 118: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” für alle ASD’s im Jahresvergleich
(Jahresdurchschnittswerte)
25,0
20,5
100.000
19,4
18,9
20,0
21,0
20,0
80.000
15,0
15,0
60.000
93.719
40.000
85.854
84.139
84.121
87.106
90.741
10,0
5,0
20.000
0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
0,0
Anzahl H.z.E auf 1.000 21-Jährige
Anzahl unter 21-Jährige
120.000
Jahr
Anzahl der unter 21-Jährigen Einwohner
Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21 Jährige
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 115: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” für alle ASD’s im Jahresvergleich
(Jahresdurchschnittswerte)
ASD Gesamt
8
Jahres (Øwerte)
2000
2010
2011
2012
2013
Mitte
18,9
14,0
14,5
8,3
10,1
11,0
Nordost
24,0
16,3
24,3
24,1
26,2
30,5
Ost
neuer ASD ab Januar 2011
33,0
37,1
37,7
Südost
18,2
15,0
22,1
24,8
21,9
21,7
Süd
15,8
10,0
10,5
11,2
12,5
13,2
Südwest
18,5
18,5
18,3
17,4
16,3
16,6
West
29,3
24,4
35,6
34,8
37,0
40,1
Alt-West
17,6
14,3
20,1
18,2
23,2
24,9
Nord
17,6
10,2
16,0
21,0
19,2
18,5
ASD Gesamt
20,5
15,0
19,4
18,9
20,0
21,0
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
222
2005
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Allgemeiner Sozialer Dienst
Die Analyse des Kennzahlenvergleichs im Jahr 2013 zeigt im Jahresdurchschnitt 21,0 Hilfen je 1.000 unter
21-jährige Einwohner. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um durchschnittlich eine erzieherische Hilfe
auf 1.000 unter 21-jährige Einwohner.
Überdurchschnittlich viele „erzieherische Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“ gab es im Jahr 2013 in den
Sozialbezirken West mit 40,1 Hilfen, Ost mit 37,7 Hilfen, Nordost mit 30,5 Hilfen, Alt-West mit 24,9 Hilfen und
Südost 21,7 Hilfen. Unterdurchschnittlich viele gab es in Mitte mit 11,0 Hilfen, Süd mit 13,2 Hilfen, Südwest mit
16,6 Hilfen und Nord mit 18,5 „erzieherischen Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“.
Der seit 2012 zu verzeichnende Fallanstieg liegt zum einen am demografischen Anstieg der 0 bis unter
21-Jährigen sowie an der Qualifizierung verschiedener rechtlicher Grundlagen zur Sicherung des Kindeswohls.
Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 sind nunmehr alle Professionen, die mit Kindern
und Familien arbeiten in der Verantwortung, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Familien entsprechende
Hilfsangebote zu unterbreiten bzw. Schutzmaßnahmen im Sinne von Meldungen an das Jugendamt
vorzunehmen. Diese erhöhte Sensibilität sorgt in der Folge für eine wachsende Fallzahl im Bereich von Prüfungen
des Kindeswohls mit weiterführenden kostenrelevanten Schutz-, Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen in den
Erzieherischen Hilfen.
Die aktuelle Entwicklung in Leipzig zeigt, dass insbesondere Fälle mit Sucht belasteten Eltern und/oder Kindern
und Jugendlichen voraussichtlich auch weiter zunehmen werden. Die Drogenproblematik von Eltern verbunden
mit daraus resultierender Vernachlässigung ihrer Kinder führt immer häufiger zur dauerhaften stationären
Fremdunterbringung der Kinder bzw. zu einer Zunahme an betreuten Wohnformen für junge Mütter/Väter mit
ihren Kindern (§ 19 SGB VIII).
Weitere Gründe für die Fallzahlsteigerung ist die zunehmende finanzielle Armut von Familien und deren
Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern einschließlich der Gestaltung von Teilhabe und
Inanspruchnahme von Bildung. In der Folge entwickeln sich Rechtsansprüche von Familien und Kindern zur
Kompensation und Unterstützung über Erzieherische Hilfen.
Ein weiterer Grund für die Fallanstiege besteht, trotz der Debatten zur Umsetzung der Inklusion, in der aktuell
zunehmenden Selektion durch andere Insitutionen wie z. B. Schulsuspendierungen oder Zunahme von
Förderschulverfahren in Schulen. Strukturelle, inhaltliche und Zuständigkeitsgrenzen benachbarter Helfersysteme
führen in Familien nicht selten zur Verschärfung von Problemlagen und in der Folge wiederum zu einem
Rechtsanspruch auf Kompensation und Unterstützung durch Erzieherische Hilfen.
8
223
Allgemeiner Sozialer Dienst
8.2 Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken
Abbildung 119: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren
2012/2013
150
125
Anzahl
100
75
130
50
25
0
116 117
109
85
68
Mitte
2012
84
Nordost
88
83
Ost
Südost
2013
114
96
72
89
85
70
Süd
Südwest
ASD Bezirk
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
95
West
62
Alt-West
56
Nord
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 116: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte)
ASD
2000
2005
2010
2011
2012
2013
68
50
62
52
68
85
Nordost
224
119
150
104
109
130
Ost
neuer ASD ab Januar 2011
73
84
83
Südost
122
93
129
119
116
117
Süd
106
64
67
75
88
96
78
75
87
76
72
89
171
89
99
92
95
114
58
47
61
52
70
85
Nord
100
32
73
67
62
56
ASD Gesamt
927
569
728
710
764
855
Mitte
8
Jahres (Øwerte)
Südwest
West
Alt-West
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Analyse der ambulanten Hilfeentwicklung von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt bei
den ambulanten Hilfen einen Rückgang um 7,8 % (minus von 72 Hilfen). Demgegenüber gibt es im Vergleich
zum Vorjahr einen Anstieg der durchschnittlich vergebenen ambulanten Hilfen um 11,9 % (plus 91 Hilfen). Mit
130 vergebenen ambulanten Hilfen hat der Sozialbezirk Nordost im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu
verzeichnen. Ebenfalls überdurchschnittlich viele Hilfen wurden im Sozialbezirk Südost (117), West (114) und Süd
(96) vergeben. Unterdurchschnittlich viele ambulante Hilfen gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken Südwest
(89), Mitte (85), Alt-West (85), Ost (83) und Nord (56).
224
Allgemeiner Sozialer Dienst
8.3 Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
Abbildung 120: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren
2012/2013
25
Anzahl
20
15
10
5
19
13
11
6
0
Mitte
2012
12
9
9
8
8
5
4
3
Nordost
22
Ost
Südost
2013
Süd
Südwest
ASD Bezirk
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
6
West
8
7
Alt-West
10
6
Nord
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 117: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte)
ASD
Jahr (Øwerte)
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Mitte
10
5
8
12
13
11
Nordost
19
9
9
4
6
9
8
3
4
Ost
neuer ASD ab Januar 2011
Südost
8
14
9
11
12
9
Süd
8
11
15
15
19
22
Südwest
12
14
6
7
8
8
West
25
14
10
6
5
6
6
1
8
8
8
7
26
8
9
11
6
10
114
76
74
82
80
86
Alt-West
Nord
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
8
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Analyse der teilstationären Hilfeentwicklung von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt
bei den teilstationären Hilfen einen Hilferückgang um 24,6 % (minus 28 Hilfen). Im Vergleich zum Vorjahr wurden
jahresdurchschnittlich sechs teilstationäre Hilfen mehr vergeben. Mit jahresdurchschnittlich 22 vergebenen
teilstationären Hilfen hat der Sozialbezirk Süd im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu verzeichnen.
Hintergrund sind ausschließlich Hilfen mit Integrationsbedarf im Hort nach § 35a SGB VIII. Überdurchschnittlich
viele teilstationäre Hilfen gab es im Jahr 2013 auch in den Sozialbezirken Mitte (11) und Nord (10).
Unterdurchschnittlich viele teilstationäre Hilfen gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken sowie in Südost (9),
Südwest (8), Alt-West (7), Nordost und West (je 6) sowie Ost (4),
225
Allgemeiner Sozialer Dienst
8.4 Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
Abbildung 121: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren
2012/2013
120
100
Anzahl
80
124
60
100
40
20
0
80
48
100
95
78
61
45
35
Mitte
2012
Nordost
Ost
Südost
40
53
Süd
50
61
69
44
43
Südwest
West
Alt-West
51
Nord
ASD Bezirk
2013
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 118: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken* im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte)
ASD
2000
2005
2010
2011
2012
2013
68
52
53
42
48
61
Nordost
167
92
127
72
80
100
Ost
neuer ASD ab Januar 2011
68
78
95
Mitte
8
Jahr (Øwerte)
Südost
58
41
59
46
35
45
Süd
64
28
35
41
40
53
Südwest
59
56
65
63
50
44
132
76
85
88
100
124
Alt-West
48
26
44
43
61
69
Nord
63
45
56
47
43
51
659
416
524
510
535
642
West
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Analyse der stationären Hilfeentwicklung von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt
bei den stationären Hilfen einen Hilferückgang um 2,6 % (minus 17 Hilfen). Im Vergleich zum Vorjahr steigen
die stationären Hilfen allerdings um 20,0 % (plus 107 Hilfen). Mit jahresdurchschnittlich 124 vergebenen
stationären Hilfen hat der Sozialbezirk West im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu verzeichnen. Ebenfalls
überdurchschnittlich viele Hilfen wurden in den Sozialbezirken Nordost (100) und Ost (95) und vergeben.
Unterdurchschnittlich viele stationäre Hilfen gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken Südwest (44). Südost (45),
Nord (51), Süd (53), Mitte (61) und Altwest (69)
226
Allgemeiner Sozialer Dienst
8.5 Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken
Abbildung 122: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren 2012/2013
60
50
Anzahl
40
30
56
42
20
31
34
35
32
41
10
0
20
Mitte
2012
Nordost
Ost
21
Südost
2013
27
33
26
53
44
37
30
23
Süd
Südwest
ASD Bezirk
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
West
43
Alt-West
Nord
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 119: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte)
ASD
Jahr (Øwerte)
2000
2005
2010
2011
2012
2013
Mitte
12
24
27
26
31
34
Nordost
39
46
61
29
32
42
29
35
41
Ost
neuer ASD ab Januar 2011
Südost
24
17
39
32
20
21
Süd
28
20
21
24
27
26
Südwest
27
33
32
28
33
37
West
40
31
56
55
56
53
Alt-West
13
25
20
24
23
30
Nord
34
35
47
44
44
43
217
231
303
291
301
327
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
8
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Analyse der Hilfeentwicklung vergebener Pflegestellen von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim
ASD zeigt einen Hilfeanstieg um 50,7 % (plus 110 Hilfen). Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich leichter Anstieg um
durchschnittlich 10 vergebene Pflegestellen.
Mit jahresdurchschnittlich 53 vergebenen Pflegestellen hat der Sozialbezirk West im Jahr 2013 die meisten Hilfen
dieser Art zu verzeichnen. Ebenfalls überdurchschnittlich viele Hilfen wurden in den Sozialbezirken Nord (43),
Nordost (42), Ost (41) uns Südwest (37) vergeben. Unterdurchschnittlich viele Hilfen dieser Art gab es im Jahr
2013 in den Sozialbezirken Mitte (34), Alt-West (30), Süd (26) und Südost (21) registriert.
227
Allgemeiner Sozialer Dienst
8.6 Weitere Leistungen des ASD
Neben der professionellen Fallsteuerung kostenpflichtiger Hilfen nach SGB VIII hat der ASD weitere
Hilfeleistungen erbracht. Darunter fallen einerseits Beratungsleistungen zu den Themen Trennung, Scheidung,
Sorgerecht, Umgang oder Erziehungsberatung.
Andererseits gibt der ASD als Beteiligter in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und
1631 b BGB Stellungnahmen ab. Darüber hinaus erstellt der ASD sozialpädagogische Stellungnahmen für andere
Ämter, Behörden und Leistungsträger. Im Rahmen des Krisendiensts prüft der ASD außerdem Anzeigen von
Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII, veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen
zum Schutz der Kinder und prüft Anzeigen von einer Gefährdung des Erwachsenenwohl.
Das weitere Aufgabengebiet des ASD umfasst ebenso niedrigschwellige Hilfen in Form von Beratung bzw.
Vermittlung ins Versorgungssystem für Senioren bei drohender Vereinsamung, Überforderung, bei finanziellen
Problemen und bei offenen Behördenangelegenheiten. Darunter fallen beispielsweise auch die Vermittlungen an
ehrenamtliche Hilfsdienste wie den Seniorenbesucherdienst.
Abbildung 123: Fallzahlen im ASD außerhalb kostenpflichtiger Leistungen/HzE in den Jahren 2012 und 2013
1.400
1.200
Anzahl
1.000
800
600
1.087
1.262
906
400
925
200
0
163
familiengerichtliche
Stellungnahmen
2012
8
2013
Quelle: Allgemeiner Sozialdienst
Kindeswohlprüfungen
270
Dienstleistungen
SGB VIII, II, XII
362
127
Stellungnahmen
für andere
Behörden/
Leistungsträger
42
42
Erwachsenenwohlprüfungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die im Jahr 2013 insgesamt 2.626 Fälle außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen bilden nicht
umfassend das Alltagsgeschäft des ASD ab (im Vorjahr 2.560 Fälle). Erfasst werden nur Fälle nach mindestens
drei Kontakten. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl dieser Fälle gering um 2,6 % (plus 66 Fälle).
Von diesen Leistungen des ASD im Jahr 2013 stieg der Anteil von familiengerichtlichen Stellungnahmen auf
48,1 % (im Vorjahr 42,5 %) und von Dienstleistungen nach SGB VIII, II und XII auf 10,3 % (im Vorjahr 6,4 %).
Kindeswohlprüfungen blieben mit 35,2 % (im Vorjahr 35,4 %) und Erwachsenenwohlprüfungen mit 1,6 % (im
Vorjahr 1,6 %) anteilig auf dem gleichen Niveau wie 2012. Der Anteil von Stellungnahmen für andere Behörden/
Leistungsträger sank auf 4,8 % (im Vorjahr 14,1 %).
228
Schulbezogene Angebote
9
Schulbezogene
Angebote
9. Schulbezogene
Angebote
9
229
Schulbezogene Angebote
9. Schulbezogene Angebote
Bildung ist eine zentrale Säule erfolgreicher Stadtentwicklung. Bildung geschieht überall und jederzeit in
Institutionen und vielfältigen sozialen Kontexten: in der Familie, in der Kindertagesstätte, in der Schule,
in der Ausbildung und im Studium, im Beruf, vom vorschulischen Bereich bis in den Ruhestand, von der
Volkshochschule über Museen und Theater bis hin zum Sportverein.
Die 2012 durch den Stadtrat verabschiedeten „Bildungspolitischen Leitlinien“ dienen als strategischer
Orientierungsrahmen für die Arbeit der Abteilung und die Entwicklung der Leipziger Bildungslandschaft. Die
Aufmerksamkeit gilt vor allem der Förderung von Kindern und Jugendlichen und der Zusammenarbeit mit den
Leipziger Schulen.
Zentral sind der Ausbau von Ganztagesangeboten, die Entwicklung von Lesefreude in Schulbibliotheken und
Leseräumen, die musikalische Förderung in der Schola Cantorum, entdeckendes Lernen im Schulmuseum
sowie Mediendidaktik, Medienerziehung und technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz
von neuen Medien. Gleichfalls werden die Schüler- und Elternmitwirkung unterstützt und schulorganisatorische
Aufgaben, wie die Schülerbeförderung, gewährleistet. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Sächsischen
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig statt, die für fachliche Qualität schulischer Bildung Verantwortung trägt.
Beispielhaft wird im Folgenden von den Aktivitäten und Leistungen schulbezogener Angebote berichtet:
•
9.1 Ganztagsangebote (GTA)
•
9.2 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA)
•
9.3 Schola Cantorum
•
9.4 Schulmuseum
•
9.5 Schulbiologiezentrum (SBZ)
•
9.6 Medienpädagogisches Zentrum (MPZ)
Darüber hinaus wurden Schulen bei der Schulentwicklung und bei der Durchführung von schulischen Projekten
unterstützt. Mit finanzieller Beteiligung des Schulträgers boten die kommunalen Schulen 2013 neben den
Ganztagsangeboten weitere 140 Arbeitsgemeinschaften an. Hierbei handelt es sich u. a. um sportliche, kulturelle
und handwerkliche Angebote. 42 Schulpartnerschaftsprojekte an 19 Schulen aller Schularten in Trägerschaft der
Stadt Leipzig wurden im Jahr 2013 durch den Schulträger mitfinanziert.
9
230
Zudem werden aktuell sieben Leipziger Schüler/-innen über das START-Stipendium gefördert. Seit 2002 konnten
30 engagierte Leipziger Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in das START-Programm aufgenommen
werden. Auf die Ausschreibung für das START-Programm im Schuljahr 2013/2014 haben sich in Leipzig zwölf
Schüler/-innen beworben. Davon wurden im September 2013 zwei Mädchen aufgenommen.
Im Umweltwettbewerb der Schulen der Stadt Leipzig wurden 2013 drei besonders aktive Leipziger Schulen vom
Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ausgezeichnet und die sechs
besten ökologischen Projekte prämiert. Mit dem Projekt „Grün macht Schule“ wurden unterrichtsergänzende,
fachübergreifende und fächerverbindende umweltpädagogische Maßnahmen gefördert, die in eigener Regie
und unter aktiver Beteiligung der Schüler/-innen und Lehrer/-innen in Kooperation mit dem Hort, Eltern, Vereinen
u. a. Partnern der Region geplant und durchgeführt wurden. Im Jahr 2013 haben 41 Schulen (GS, FS, MS,
GY, BSZ) umweltpädagogische Bildungsprojekte eingereicht. Dafür wurden insgesamt 30.000 € als Zuschüsse
bereitgestellt.
Schulbezogene Angebote
9.1 Ganztagsangebote
Quantitative Entwicklung
Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit GTA liegt im Schuljahr 2013/2014 bei 100. Das
entspricht einem prozentualen Anteil von 83 Prozent aller antragsberechtigten Schulen. Im Vergleich zum
vorangegangenen Schuljahr sind 3 weitere Schulen mit Ganztagsangeboten hinzugekommen. Erstmalig
finden seit diesem Schuljahr an allen kommunalen Oberschulen Ganztagsangebote statt. Seit 4 Schuljahren
ist die Zahl der Leipziger Schulen mit GTA stabil. Zahlenmäßige Zuwachse bzw. Rückgänge beziehen sich auf
durchschnittlich 2-3 Schulen pro Schuljahr.
Abbildung 124: Entwicklung der Schulen mit GTA (Jahr 2004 bis Schuljahr 20013/2014)*
120
94
Anzahl
100
80
80
78
2007
07/08
98
99
100
09/10
10/11
11/12
100
97
66
60
37
40
20
0
12
2004
2005
2006
08/09
12/13
13/14
Jahr/Schuljahr
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
*Anmerkung zur Grafik: Im Zeitraum von 2004 bis 2007 erfolgte die Fördermittelbeantragung auf das Kalenderjahr bezogen; danach
Schuljahresweise
Abbildung 125: Anzahl der Schulen mit GTA, differenziert nach Schularten (Schuljahr 2013/2014)
70
60
Schulen ohne GTA
16
Anzahl
50
Schulen mit GTA
40
9
30
20
49
0
3
23
10
Grundschulen*
16
Oberschulen
12
Gymnasien
Förderschulen
Schulart
*die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
231
Schulbezogene Angebote
Entwicklung des Fördermittelvolumens
Von der Einführung der Ganztagsangebote im Jahr 2004 bis heute haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt
Leipzig rund 18,36 Millionen € Fördermittel bzw. Zuweisungen (gemäß SächsGTAVO; s. 3.1) erhalten. Der
Gesamtumfang aller Zuweisungen für Ganztagsangebote beläuft sich im laufenden Schuljahr 2013/2014 auf
2.416.579,00 €. Das durchschnittliche Fördervolumen pro Schule liegt heute bei 24.200,00 € und hat sich seit
2005 verdreifacht.
Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen bei der Gestaltung ganztägiger Angebote – Sächsische
Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO)
Abbildung 126: GTA Angebot „Expertentag an der Lessing Grundschule“
Mit Blick auf die Beantragung von GTAMitteln für das Schuljahr 2013/2014 hat es
für die Antragsteller (Schulfördervereine und
Schulträger) grundlegende Veränderungen
gegeben, die vor allem auf die Stärkung der
Eigenverantwortung der Schulen innerhalb der
ganztägigen Schulentwicklung zielen.
Darüber hinaus geht es um mehr Transparenz
und Entscheidungsspielraum.
Die bisherige Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus und
Sport zur Förderung des Ausbaus von
Ganztagsangeboten (FRAL GTA) vom 02.
Februar 2011 wurde nunmehr durch eine
Rechtsverordnung abgelöst.
Die neue Verordnung sieht eine pauschalisierte
Zuweisung, die an die Schülerzahl aus der
amtlichen Schulstatistik gekoppelt ist, vor.
Stichtag für die Berechnung ist die Schülerzahl
des dem Zuweisungszeitraums jeweils
vorangegangenen Schuljahres.
9
Ein entscheidender Vorteil der SächsGTAVO
liegt neben der veränderten Berechnung in der
Vereinfachung des gesamten Procederes der
Antragstellung.
Das bisherige Ausfüllen zahlreicher Tabellen,
Listen und inhaltlicher Beschreibungen sowie
das Beifügen umfangreicher Anlagen entfällt. Die Antragsteller füllen lediglich noch ein einseitiges Antragsformular
aus.
Foto: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Inhaltliche Gestaltung der Ganztagsangebote
Mit dem Inkrafttreten der SächsGTAVO können die Schulen nunmehr über die Art und Anzahl ihrer
Ganztagsangebote im Rahmen der zugewiesenen Mittel individuell entscheiden. Am Tenor dessen, was
Ganztagsangebote sind, hat sich auch mit der SächsGTAVO nichts verändert. Analog der vorangegangenen
232
Schulbezogene Angebote
Förderrichtlinien sind Ganztagsangebote unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche
Förderangebote und freizeitpädagogische Angebote.
Das unter Einbeziehung der Lehrkräfte, Eltern- und Schülerschaft sowie an Grundschulen unter Einbeziehung des
Hortpersonals erstellte pädagogische Konzept, das in das Schulprogramm eingebunden ist, muss auch weiterhin
regelmäßig angepasst bzw. aktualisiert werden. Es ist Handlungsanleitung bei der eigenverantwortlichen
Gestaltung und Umsetzung des Ganztagsangebotes.
Die Schule ermittelt ihre entsprechende Bedarfe, aus denen sie Schwerpunkte für die Arbeit im Ganztagsbereich
ableitet, konkrete Ziele formuliert und deren Umsetzung evaluiert.
Abbildung 127: GTA Angebot „AG Töpfern an der 56. Oberschule“
Foto: 56. Oberschule Leipzig
Eine gelungene ganztägige Schulentwicklung zeichnet sich insbesondere durch folgende qualitative Aspekte aus:
•
rhythmisierte Gestaltung des Schultages mit ausgewogener Tagesstruktur,
•
sinnvoller Wechsel von Lern- und Entspannungsphasen,
•
Berücksichtigung der Heterogenität der Schüler/-innen und der individuellen Interessen und Bedürfnisse,
•
enge und dauerhafte Kooperation mit Partnern (wichtigster Partner an Grundschulen: Hort) und regionalen
Bildungseinrichtungen, Verbänden, Kultur- und Sportvereinen aus dem Schulumfeld.
9
Unterstützung der ganztägigen Schulentwicklung durch den Schulträger
Der Schulträger unterstützt die Schulen seit Beginn der sachsenweiten Etablierung von Ganztagsangeboten bei
der Qualitätsentwicklung. So fanden auch 2013 – also unmittelbar vor dem Inkrafttreten der SächsGTAVO – auf
Initiative des Schulträgers entsprechende thematische und praxisorientierte Veranstaltungen statt.
233
Schulbezogene Angebote
Folgende Veranstaltungen wurden im Jahr 2013 durchgeführt:
Tabelle 120: Veranstaltungsübersicht zu Ganztagesangeboten im Jahr 2013
Teilnehmer- Themen
zahl
Einbindung von
Schulleiter/-innen,
Schulbibliotheken
Bibliotheken in
Humboldtschule,
Hortleiter/-innen,
und Leseräume
den Ganztag;
Gymnasium
Schulbibliothekare,
14.03.13
ca. 70 multimediale
im Kontext von
der Stadt
Betreuer/-innen von
GanztagsangeLernorte,
Leipzig
Leseräumen, GTAboten
Leseförderung,
Koordinator/-innen
Best-practice
Heinrich-MannHospitation:
Schulleiter/-innen,
Hospitation,
Schule,
Gelingende
Hortleiter/-innen,
partnerschaftGrundschule
Kooperation
Lehrer/-innen,
liche Kom10.04.13 der Stadt Leipzig; zwischen
25
Erzieher/-innen,
munikationsAfJFB; ServiceGrundschule und
Elternvertreter/
und Kooperastelle GTA,
Hort im Kontext
-innen
tionskultur
Bildungsagentur von GTA
Heinrich-MannHospitation,
Hospitation:
Schulleiter/-innen,
Schule,
partnerschaftGelingende
Hortleiter/-innen,
Grundschule
liche KomKooperation
Lehrer/-innen,
16.05.13 der Stadt Leipzig; zwischen
20
munikationsErzieher/-innen,
AfJFB; Serviceund
Grundschule und
Elternvertreter/
stelle GTA,
KooperationsHort im Kontext
-innen
Bildungsagentur von GTA
kultur
WernerVorbereitung des
SächsGTAVO,
Schulleiter/-innen,
HeisenbergSJ 2013/14 und
veränderte
Lehrer/-innen,
04.07.13 Schule,
ca. 100 Rahmenbeding
Information zur
FördervereinsGymnasium der neuen
ungen,
mitglieder
Stadt Leipzig
Rechtsverordnung
Schulclubs
Vorbereitung des
Veränderungen
Schulleiter/-innen,
Schuljahres
im FABelF und
Lehrer/-innen, GTA2013/14 unter
26./
MPZ der Stadt
neue
ca. 70
Anwendung des Koordinator/-innen,
27.08.13 Leipzig
Anwendungen
Fördervereinselektronischen
gem.
mitglieder
Programms
SächsGTAVO
FABelF
Datum
9
Ort/
Verantwortung
Titel
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
angesprochener
Personenkreis
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung, SG 51.70, setzt auch künftig den Schwerpunkt seiner Arbeit auf
die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und der Servicestelle Ganztagsangebote Sachsen.
234
Schulbezogene Angebote
9.2 Schulbibliotheken
Eine Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum der Schule. Sie ist ein innerschulischer Ort des
Lernens, des Lesens, der Kommunikation.
Eine multimedial ausgestattete Schulbibliothek bietet Möglichkeiten sowohl für das selbstbestimmte individuelle
Lernen als auch für Lernen im Team und modernen Projektunterricht. Sie verfügt über einen erschlossenen und
recherchierbaren Medienbestand, der sich an der Schulart und dem Profil der jeweiligen Schule sowie an den
Lehrplänen orientiert.
Im Rahmen der Ganztagsangebote spielt die Schulbibliothek ebenfalls eine zentrale Rolle. Schulbibliotheken
eignen sich auch hervorragend als Ort für Veranstaltungen, Ausstellungen und Projektpräsentationen.
Abbildung 128: Schulbibliothek Humboldtschule (Gymnasium)
Foto: A. Günther - Sächsische Bildungsagentur
Seit 2006 berät im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Schulbibliothekarische Arbeitsstelle zu
schulbibliotheksfachlichen Fragen. Auch die Aus- und Fortbildung von Schulbibliotheksbetreuer/-innen liegt in
ihrer Verantwortung.
9
235
Schulbezogene Angebote
Abbildung 129: Anzahl kommunale Schulen 2012/2013 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek
Anzahl
70
60
kommunale Schulen ohne Schulbibliothek
50
kommunale Schulen mit Schulbibliothek
40
56
30
20
1
14
1
10
0
9
9
Grundschulen*
Oberschulen
15
Schulart
9
Gymnasien
Berufsschulen**
*die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet,
**neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Quelle: Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 121: Anzahl kommunaler Schulen 2012/2013 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek
kommunale Schulen
davon mit
Schulbibliothek
Anteil in %
Grundschulen
65
9
13,8
1
Oberschulen
23
9
39,1
Gymnasien
16
15
93,8
Berufsschulen2
10
9
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
9
236
90,0
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
2
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Im Schuljahr 2012/2013 gab es in der Stadt Leipzig 42 Schulbibliotheken an kommunalen Schulen. Davon
befanden sich neun an Grundschulen (21,4 % aller Grundschulen), neun an Oberschulen (mit einer
Gemeinschaftsschule mit Grund- und Oberschulteil, 21,4 % aller Oberschulen), an 15 Gymnasien ( 93,8 % aller
Gymnasien) und neun an Beruflichen Schulzentren (90 % aller Beruflichen Schulzentren).
Schulbezogene Angebote
9.2.1 Medienbestand
Abbildung 130: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013
90.000
620
80.000
70.000
Anzahl
60.000
37.836
50.000
1.123
40.000
4.614
30.000
870
20.000
40.214
569
10.000
10.762
6.290
0
5.905
7.386
Grundschulen
Oberschulen
Schulart
Gymnasien
Belletristik
Nonprint (CD, DVD,…)
31.197
Quelle: Schulbezogene Angebote
Berufsschulen
Sach-/Fachliteratur
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 122: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013
Sach/Fachliteratur
Belletristik
Nonprint
(CD, DVD,…)
Medienbestand
Grundschulen
5.905
10.762
870
17.537
Oberschulen1
7.386
6.290
569
14.245
40.214
37.836
620
78.670
Berufsschulen
31.197
4.614
1.123
36.934
Gesamt
84.702
59.502
3.182
147.386
Gymnasien
2
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
2
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Der Medienbestand einer Schulbibliothek orientiert sich an der Schulart, am Schulprofil sowie an den
unterrichtlichen Erfordernissen. Eine Einbeziehung der Schulbibliothek/des Leseraums in die Ganztagsangebote
der Schule sollte sich ebenfalls in Teilen des Medienbestandes widerspiegeln (z. B. Sachbücher für eine Fotooder Schach-AG). Der Medienbestand in Schulbibliotheken setzt sich zum überwiegenden Teil aus Büchern
(Fachliteratur und Belletristik) und Zeitschriften zusammen, beinhaltet aber auch Medienkombinationen (Buch und
CD-ROM o. ä.), digitale Medien wie z. B. Audio-CDs, CD-ROMs, DVDs sowie andere Medien.
9
Es gibt sowohl quantitative als auch qualitative Empfehlungen für den Bestandsaufbau in Schulbibliotheken:
Für Schulbibliotheken an Gymnasien (Sek. I und Sek.II) wurden in der Auswertung der Gesamtstatistik
quantitative Richtwerte von 70 % Bestandsanteilen Sach- und Fachliteratur und 30 % Erzählende Literatur
zugrunde gelegt. Der Anteil Non-Books am Gesamtbestand sollte 30 % betragen.
237
Schulbezogene Angebote
Schulbibliotheken an Beruflichen Schulzentren sollten auf Grund des hohen Bedarfs an ausbildungsbegleitenden
Medien über einen Bestand an Sach- und Fachliteratur von 90 % und einen Anteil an Erzählender Literatur von
10 % verfügen. Darüber hinaus sollte der Non-Print-Bestand 30 % vom Gesamtbestand betragen.
Während der Anteil an Sachliteratur in den Schulbibliotheken an Grundschulen insgesamt immer noch weit
unter dem Anteil an erzählender Literatur liegt, stellen sich die Bestandsanteile Sach- und Fachliteratur an
den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und auch an den Beruflichen Schulzentren als mittlerweile
recht ausgewogen dar. Auf alle Schularten trifft aber zu, dass die Bestandsanteile an Non-Print-Medien am
Gesamtbestand sehr gering sind (Beispiel Gymnasien: 1 %). Ursache dürfte hauptsächlich der im Gegensatz
zu den Preisen für Non-Prints immer noch geringe Medienetat der einzelnen Schule sein. Zudem sind gute,
für Schüler/-innen geeignete Online-Datenbanken, wie das Munzinger Archiv und Statista kostenpflichtig. Für
einen gewissen Ausgleich sollte auf die stärkere Nutzung des Medieninformations- und -distributionssystems für
Bildungsmedien in Sachsen für den Einsatz an sächsischen Schulen und kommunalen Medienzentren MeSax
sowie des umfangreichen Medienangebots des Medienpädagogischen Zentrums hingewiesen werden.
Die Zielbestände für die Schulbibliotheken aller Schularten wurden für die Auswertung der Gesamtstatistik auf 10
Medieneinheiten pro Schüler/-in vereinheitlicht.
Außer in den Schulbibliotheken der Gymnasien (8,3 ME/Schüler/-in) liegen die Bestände derzeit in den anderen
Schularten weit unter den Richtwerten. Das liegt zum einen an der Höhe der Medienetats, zum anderen an den
i. d. R. zu geringen Raumgrößen, die die Aufstellung eines der Schülerzahl und den Aufgaben von Schulbibliothek
entsprechenden Medienbestandes nicht zulassen.
Im Schuljahr 2012/2013 gab es 147.386 Medieneinheiten im Bestand der Leipziger Schulbibliotheken. Davon
betrug der Anteil der Sach- und Fachliteratur mit 84.702 Medieneinheiten 57,5 %, der Belletristik mit 59.502
Medieneinheiten 40,4 % und der Nonprint‘s wie Cd’s oder DVD’s mit 3.182 Medieneinheiten 2.2 %.
9.2.2 Entleihungen
Abbildung 131: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013
Grundschulen
22,5%
Oberschulen
42,3%
Gymnasien
9
23,7%
11,5%
Quelle: Schulbezogene Angebote
238
Berufsschulen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Schulbezogene Angebote
Tabelle 123: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013
1.SHJ 11/12 2.SHJ 11/12
2011/2012 1.SHJ 12/13 2.SHJ 12/13 2012/2013
Grundschulen
3.386
5.250
8.636
5.143
5.225
10.368
1
952
731
1.683
1.299
1.530
2.829
Gymnasien
2.447
2.288
4.735
2.243
3.555
5.798
Berufsschulen2
3.622
2.211
5.833
2.638
2.876
5.514
10.407
10.480
20.887
11.323
13.186
24.509
Oberschulen
Gesamt
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
2
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Eine Entleihung eines Mediums wird immer dann registriert, wenn dieses Medium die Bibliothek verlässt. Das
kann sowohl eine Leihfrist von 4 Wochen sein, oder auch wenn der Bibliotheksnutzer sich die Kopie einer Seite
anfertigt. Entleihungszahlen sind durch die Software zur Bibliotheksverwaltung „Library for Windows – School“
über eine Zeitraumstatistik zu ermitteln.
Entleihungen sind nicht Hauptanliegen schulbibliothekarischer Arbeit. Im Mittelpunkt steht die
medienpädagogische Arbeit, die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag, die Nutzung der Medien z.
B. im Unterricht, für Projekte, zum selbstständigen Lernen, im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung
des Unterrichts sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten. Entleihungen werden auch nicht intensiv beworben.
Die Zahlen der Schulbibliotheken in diesem Bereich können deshalb nicht in einen Vergleich mit denen der
öffentlichen Bibliotheken gestellt werden.
Im Schuljahr 2012/2013 wurden 24.509 Entleihvorgänge in den Schulbibliotheken registriert. Davon entfielen
auf Grundschulen 42,3 %, auf Oberschulen 11,5 %, auf Gymnasien 23,7 % und auf Berufsschulen 22,5 % aller
Entleihvorgänge.
9.2.3 Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek
Abbildung 132: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Anzahl
und Schularten im Schuljahr 2012/2013
1.000
900
800
Anzahl
700
600
42
29
126
246
151
500
21
400
118
300
200
417
341
Grundschulen
Oberschulen
Bibliothekseinführungen
Quelle: Schulbezogene Angebote
9
722
519
100
0
117
Schulart
Gymnasien
Veranstaltungen
Berufsschulen
Unterricht
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
239
Schulbezogene Angebote
Schulbibliotheken haben vielfältige Aufgaben, sind aber in erster Linie Unterrichts- und Lernort. Die Einbindung
der Schulbibliothek in den Schulalltag mit Unterrichtsstunden in der Bibliothek, selbstständigem Lernen,
Veranstaltungen, Projektarbeit, Ganztagsangeboten steht im Vordergrund.
Tabelle 124: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Anzahl und
Schularten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013
Gesamt
11/12
2.SHJ
11/12
1.SHJ
11/12
1.SHJ
12/13
Gesamt
12/13
2.SHJ
12/13
Grundschulen
83
389
472
354
440
794
- Unterricht
23
273
296
220
299
519
- Veranstaltungen
55
105
160
109
137
246
5
11
16
25
4
29
107
188
295
243
237
480
- Bibliothekseinführungen
Oberschulen
1
- Unterricht
68
134
202
149
192
341
- Veranstaltungen
25
49
74
80
38
118
- Bibliothekseinführungen
14
5
19
14
7
21
Gymnasien
330
443
773
460
430
890
268
363
631
357
365
722
- Veranstaltungen
46
74
120
69
57
126
- Bibliothekseinführungen
16
6
22
34
8
42
88
211
299
449
236
685
- Unterricht
Berufsschulen
2
- Unterricht
54
162
216
233
184
417
- Veranstaltungen
15
29
44
95
22
117
- Bibliothekseinführungen
19
20
39
121
30
151
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
2
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Im Schuljahr 2012/2013 wurden insgesamt 2.848 Angebote in und mit der Schulbibliothek in Form von Unterricht,
Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen durchgeführt. Davon entfielen auf Grundschulen 27,9 %, auf
Oberschulen 16,9 %, auf Gymnasien 31,2 % und auf Berufsschulen 24,0 % aller Aktivitäten.
Die statistischen Angaben zu Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek für das Schuljahr 2012/2013 zeigen
überwiegend deutliche Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr.
9
240
Ursachen dafür liegen hauptsächlich in der kontinuierlichen personellen Betreuung und damit auch Verlässlichkeit
und besseren Planbarkeit für Pädagoginnen und Pädagogen sowie natürlich im Engagement der Mitarbeiter/innen in den Schulbibliotheken.
Schulbezogene Angebote
Abbildung 133: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach
Teilnehmer/-innen und Schularten im Schuljahr 2012/2013
14.000
12.000
1.033
486
3.097
Anzahl
10.000
4.317
8.000
2.073
6.000
432
4.000
9.024
1.416
1.942
6.123
2.000
3.367
2.170
0
Grundschulen
Oberschulen
Schulart
Bibliothekseinführungen
Gymnasien
Berufsschulen
Veranstaltungen
Quelle: Schulbezogene Angebote
Unterricht
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 125: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach
Teilnehmer/-innen und Schularten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013
1.SHJ
11/12
Grundschulen
1.348
2.SHJ
11/12
4.622
Gesamt
11/12
5.970
1.SHJ
12/13
4.598
2.SHJ
12/13
6.328
Gesamt
12/13
10.926
- Unterricht
296
2.489
2.785
2.679
3.444
6.123
- Veranstaltungen
936
1.946
2.882
1.486
2.831
4.317
- Bibliothekseinführungen
116
187
303
433
53
486
1.388
1.722
3.110
2.398
2.146
4.544
Oberschulen
1
- Unterricht
660
919
1.579
950
1.220
2.170
- Veranstaltungen
444
700
1.144
1.139
803
1.942
- Bibliothekseinführungen
284
103
387
309
123
432
4.553
6.907
11.460
6.410
6.744
13.154
Gymnasien
- Unterricht
2.918
5.191
8.109
3.874
5.150
9.024
- Veranstaltungen
1.292
1.615
2.907
1.616
1.481
3.097
343
101
444
920
113
1.033
1.000
2.061
3.061
4.867
1.989
6.856
506
1.489
1.995
1.998
1.369
3.367
- Bibliothekseinführungen
Berufsschulen
2
- Unterricht
- Veranstaltungen
166
380
546
1.043
373
1.416
- Bibliothekseinführungen
328
192
520
1.826
247
2.073
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
9
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
1
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
2
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Im Schuljahr 2012/2013 haben insgesamt 35.480 Schülerinnen und Schüler an Angeboten der Schulbibliothek
in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen teilgenommen. Davon entfielen auf
241
Schulbezogene Angebote
Grundschulen 30,8 %, auf Oberschulen 12,8 %, auf Gymnasien 37,1 % und auf Berufsschulen 19,3 %. In der
Statistik wurden ab dem 2. Schulhalbjahr 2012/2013 erstmalig weitere Angaben erfasst zum Selbstständigen
Lernen (729 Angebote mit 7.683 Teilnehmer/-innen), Ganztagsangeboten (74 Angebote mit 808 Teilnehmer/innen) und Aktivitäten mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken (46 Angebote mit 551 Teilnehmer/-innen).
9.3 Schola Cantorum Leipzig
Die Schola Cantorum Leipzig, der Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig, wurde 1963 gegründet, wirkte
in den 60er und 70er Jahren als Opern- und Gewandhaus-Kinderchor und steht seit 1982 unter Trägerschaft
der Stadt Leipzig. Heute singen und musizieren in den einzelnen Altersstufen, angefangen von musikalischer
Früherziehung, Spatzen-, Kinder- und Mädchenchor bis hin zum Ensemble, insgesamt über 200 Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene.
Tabelle 126: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2013
Früherziehung
Spatzenchöre
1. August 2011
-
26
1. August 2012
19
1. August 2013
51
Stand vom:
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Mädchenchor
Ensemble
9
35
7
77
22
24
42
11
118
25
45
41
13
175
Kinderchor
Gesamt
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Abbildung 134: Schola Cantorum - Jahrgangsfoto 2013 der Chöre vor der Leipziger Petrischule
9
Foto: G. Stier
Foto: S. Richter
242
Schulbezogene Angebote
Vielfältige Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen zeugen von der Qualität der Chöre. Zudem vertritt die Schola
Cantorum die Stadt Leipzig regelmäßig bei verschiedenen nationalen und internationalen Chorwettbewerben.
Konzertreisen führten die Chormitglieder unter anderem nach Frankreich, England, Italien, Israel oder in die USA.
Im Jahr 2013 begingen die Chöre mit einem vielfältigen Jahresprogramm ihr fünfzigstes Gründungsjubiläum.
Abbildung 135: Kinder- und Spatzenchor der Schola Cantorum beim Weihnachtsliedersingen
Foto: G. Stief
Die Mitglieder des Kinderchores der Schola Cantorum Leipzig haben in der Regel eine zweijährige Ausbildung
im Spatzenchor durchlaufen, erhalten Unterricht in Musiktheorie und erste Einzelstimmbildung. Zusätzlich kann
neben der Ausbildung im Chor ein Instrument erlernt werden.
Das Repertoire des Konzertkinderchores besteht aus umfangreicher, meist zweistimmiger Kinderliedliteratur,
Kanons sowie traditionellen, klassischen Kinder- und Volksliedern.
Der ca. 45 Mitglieder zählende Kinderchor war in der Vergangenheit neben traditionellen, hauseigenen Konzerten
im Beethovensaal der Leipziger Petrischule unter anderem im Leipziger Gewandhaus mit Orff’s “Carmina
Burana” oder beim Leipziger Musikfestival “Klassik für Kinder” in Bizets Oper “Carmen” und Lortzings “Zar und
Zimmermann” zu erleben.
9
Einen jährlichen Höhepunkt im Konzertkalender von Kinder- und Spatzenchor stellt die szenische Aufführung
einer Kinderoper dar. So waren im Jahr 2013 über 60 junge Sängerinnen und Sänger an der aufwendigen und
kindgerechten Inszenierung von Wolfgang Amadeus Mozarts „Zauberflöte“ beteiligt.
243
Schulbezogene Angebote
Abbildung 136: Der Mädchenchor der Schola Cantorum in der Leipziger Peterskirche
Foto: J. Gürke
Der Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig zählt aufgrund seines musikalischen Anspruchs, zahlreicher
Konzertreisen und Platzierungen bei nationalen und internationalen Wettbewerben sowie konsequenter
Nachwuchsförderung heute zu den führenden Mädchenchören Deutschlands mit internationalem Renommee.
Er besteht aus Mitgliedern im Alter von zwölf bis 25 Jahren, die größtenteils Schülerinnen verschiedener Leipziger
Schulen sowie Lehrlinge, Studenten und Berufstätige sind.
Der Chor widmet sich intensiv dem romantischen Chorrepertoire, aber auch in Renaissance, Barock und in der
französischen Musik um die Jahrhundertwende machte das Ensemble wichtige Entdeckungen. Ein weiterer
Schwerpunkt der Chorarbeit liegt auf der Interpretation zeitgenössischer Werke.
9
Zahlreiche Uraufführungen und Auftragswerke für den Mädchenchor belegen das hohe Engagement für
Kompositionen des 20. und 21. Jahrhunderts. Regelmäßig finden sich Werke zeitgenössischer Komponisten,
die eng mit der Stadt Leipzig verbunden sind, im Programm wieder. Bei der Aufführung chorsinfonischer Werke
arbeitet die Schola Cantorum regelmäßig mit verschiedenen mitteldeutschen Orchestern und Chören zusammen.
Der Mädchenchor veranstaltet Konzerte in den bedeutendsten Leipziger Kirchen und Konzertsälen und ist
darüber hinaus regelmäßig in verschiedenen Regionen Mitteldeutschlands zu hören. Zudem ist die Schola
Cantorum in Vertretung des Thomanerchores ins Motettenprogramm der Leipziger Thomaskirche sowie in das
Vesperprogramm der Dresdner Kreuzkirche eingebunden und wird unter anderem regelmäßig zum Leipziger
Bachfest verpflichtet.
244
Schulbezogene Angebote
1999 gestaltete das Ensemble den offiziellen Festakt zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland
im Reichstag.
Die erfolgreiche Teilnahme an nationalen und internationalen Chorwettbewerben bezeugt die Qualität des
Mädchenchores, ebenso wie zahlreiche Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen. Konzertreisen führten das
Ensemble in fast alle Regionen Deutschlands und seit 1994 auch ins Ausland. So gastierte der Chor in Südafrika,
Ungarn, Frankreich, den USA, Italien, Finnland und Israel.
Tabelle 127: Schola Cantorum Leipzig: Musikalische Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2013
Termin
Veranstaltung
3. März 2013
Chorkonzert, Pfarrkirche St. Maria, Köthen
23. März 2013
Vesper, Kreuzkirche Dresden
24. März 2013
Passionsmusik, Stadtkirche zu Naunhof
14. April 2013
Frühlingskonzert des Kinderchores, Petrischule Leipzig
28. April 2013
Chorkonzert, Schlosskapelle Hubertusburg, Wermsdorf
29. April 2013
Begegnung mit Edvard Grieg, Gewandhaus Leipzig
26. Mai 2013
Chorkonzert, St. Petri-Kirche Augustusburg
28. - 30. Juni 2013
W. A. Mozart: Die Zauberflöte (Kinderoper)
6. Juli 2013
Festkonzert „50 Jahre Schola Cantorum“, Peterskirche
20. September 2013
Motette, Thomaskirche Leipzig
29. September 2013
Carmina Burana, Gewandhaus Leipzig
6. Oktober 2013
40 Jahre GewandhausKinderchor, Gewandhaus Leipzig
18. Oktober 2013
Vortragsabend der Gesangsklassen, Petrischule Leipzig
8. November 2013
Herbstkonzert des Kinderchores, Petrischule Leipzig
1. Dezember 2013
Adventskonzert, Stadtkirche St. Marien, Borna
7. Dezember 2013
Adventskonzert des Kinderchores, Bürgersaal Naunhof
14. Dezember 2013
Weihnachtskonzert der Kinderchöre, Petrischule Leipzig
15. Dezember 2013
Weihnachtsmusik, Nikolaikirche Leipzig
21. Dezember 2013
Weihnachtskonzert, Peterskirche Leipzig
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
9
245
Schulbezogene Angebote
9.4 Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte Leipzig
Über die Sammlung und Präsentation zur Leipziger Schulgeschichte hinaus ist das Schulmuseum ein Ort der
Forschung, der Lehrerfortbildung und der Begegnung der Generationen. In der Werkstatt für Schulgeschichte
können sechs- bis achtzigjährige Lernende und Studierende historische Schulstunden erleben und bewerten.
Sie erforschen und entdecken anhand von Archivalien, in Gesprächen mit Zeitzeugen und in Workshops den
einzigartigen Bildungsstandort Leipzig. Damit stellt das Museum auch einen touristischen Anziehungspunkt
dar, der weit über Sachsen und Deutschland hinausreicht. Sachquellen werden vom Museum gezielt
gesammelt, sachkundig bewahrt und aufbereitet. Neue Ausstellungen, Publikationen, Filme und öffentliche
Bildungsveranstaltungen vermitteln die Ergebnisse.
Als Ort von Geschichtsaneignung will das Schulmuseum aufklären über Potentiale, die Schulreformen befördern
oder verhindern. Ausstellungen über den schulischen Widerstand gegen diktatorische Systeme sensibilisieren für
die Wertschätzung von Außenseitern in der Geschichte.
Auch einige Leitfragen an die heutige Schule werden gestellt: Honoriert sie Zivilcourage oder belohnt sie nur
Anpassung? Bereitet sie auf das Leben vor und gibt Anstöße zum lebenslangen Lernen oder vermittelt sie nur
totes Wissen? Ideologien und Diktaturen werden anschaulich verdeutlicht und vor allem Jugendliche gegen deren
Wirkmechanismen sensibilisiert.
Abbildung 137: Eingang in das Schulmuseum - Bildcollage mit Kindern aus der Fibel Guck in die Welt 1911
9
Foto: Archiv Schulmuseum
246
Schulbezogene Angebote
Die Gliederung der Dauerausstellung nach Schwerpunktthemen ermöglicht es den Besucherinnen und
Besuchern, nach eigenen Interessen einzelne Bereiche auszuwählen. Die multimedial gestalteten Räume können
mit Audio-Guides oder mittels Führungen erschlossen werden.
Die Ausstellungen bieten zudem vielfältige Anregungen zum forschenden, entdeckenden Lernen. Dazu gehören
folgende Angebote: Schule in der Kaiserzeit, Reformschule, Carlebachschule, Nikolaischule, Waldschule, Schule
unterm Hakenkreuz, Fremde und Gleiche in der DDR-Schule, Kinder in Uniform, Leipziger Meuten, Schule
im Widerstand, Lesen und Rechnen lernen in Leipzig, Familie im Schulbuch, Wunderkammer, Planetarium,
Fußbodenspiel und Naturalienkabinett.
Ein Höhepunkt war 2013 die Sonderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ in Kooperation
mit Anne Frank Zentrum Berlin.
Tabelle 128: Besucherzahlen im Schulmuseum zur Sonderausstellung „Deine Anne.“
Zeitraum vom 01.03. bis 06.04.2013
Begleitveranstaltungen
Anzahl Gruppen
Anzahl Personen
170
46
1.422
davon:
Gruppenbesucher/-innen
Begleitpersonen/Lehrer/-innen
Einzelbesucher/-innen
Quelle: Zentrum für demokratische Bildung/Schulmuseum
821
16
585
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Senioren besuchten 2013 wieder regelmäßig das Schulmuseum und speziell die „Kaiserzeitstunden“. „DDRStunden“ wurden überwiegend durch die 8. und 9. Klassen der Oberschulen, den 10. Klassen der Gymnasien
oder von Berufs- und Hochschulen frequentiert.
Die Ausstellungen „Schule unterm Hakenkreuz“, „Kinder in Uniform“, „Fremde und Gleiche in der DDR-Schule“
und „Schule im Widerstand“ wurden durchschnittlich von zwei Gruppen monatlich besucht.
Für alle Ausstellungen entwickelte das Schulmuseum zielgruppenspezifische Arbeitsbögen, die die jeweiligen
Lehrplanbezüge hervorheben.
9
247
Schulbezogene Angebote
Abbildung 138: Schulmuseum - Unterricht im Kaiserzeit-Klassenzimmer mit Fräulein Lehrerin, Mädchen mit Schürzen, Knaben mit
Matrosenkragen
Foto: Archiv Schulmuseum
Im Aufgabenbereich der Sammlung und Dokumentation wurden 53 Schenkungen mit 283 Objekten und 306
Büchern sowie zahlreiche Rechercheanfragen aus anderen Bildungseinrichtungen bearbeitet. Schuljubiläen
wurden gemeinsam mit den jeweiligen Schulen vor- und nachbereitet.
9
Das Schulmuseum verfügt über eine umfangreiche Sammlung an Zeitzeugeninterviews, die ständig erweitert
und zu Dokumentarfilmen verarbeitet wird. Leihverträge für Sammlungsobjekte und Wanderausstellungen
verbinden das Museum mit zahlreichen Partnern. 2013 sind 16 Leihvorgänge von Sammlungsobjekten und
Wanderausstellungen zu konstatieren (z. B. an Gedenkstätte Roter Ochse Halle, Stadtarchiv Altötting, MDR,
Erich Kästner Museum Dresden, Gymnasium Neue Nikolaischule, Militärhistorisches Museum Dresden, KarlLiebknecht-Grundschule Leipzig, Haus der Geschichte Deutschlands (ZFL), Schulmuseum Riga, Kreismuseum
Finsterwalde, Oberschule Wiederitzsch).
Die Arbeit an der Objektdatenbank wurde fortgesetzt, um mit Unterstützung des Konrad Zuse Institutes Berlin
Objekte seit November 2013 auch außerhalb der Öffnungszeiten über eine Online-Datenbank öffentlich
zugänglich werden zu lassen.
Das Schulmuseum erhöhte dadurch die Präsenz seiner Sammlungen für Fachleute und Interessierte. Die
Bibliothek wurde auch 2013 durch die ehrenamtliche Tätigkeit einer erfahrenen Bibliothekarin und studentischen
Hilfskräften sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut.
248
Schulbezogene Angebote
Abbildung 139: Schulmuseum - Unterricht im DDR-Klassenzimmer, Heimatkunde 1985 - Zivilcourage heute
Foto: Archiv Schulmuseum
Ereignisse, Ausstellungen, Filme, Bücher im Jahr 2013:
•
8. Januar: Bildervortrag über „Fibeln als Geschichtsbücher“ im Haus des Buches Leipzig (30 Besucher/-innen)
•
31. Januar: Bildervortrag über „500 Jahre Nikolaitana“ in der Stadtbibliothek (20 Besucher/-innen)
•
4. Februar: Ausstellungseröffnung „Kinder in Uniform“ im Rathaus Altötting (ca. 100 Besucher/-innen)
•
1.März bis 6. April: Ausstellungseröffnung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ in Kooperation mit
Anne Frank Zentrum Berlin (mehr als 1.600 Besucher/-innen)
•
4. März: Zeitzeugengespräch mit ehemaligem jüdischen Leipziger Justin Sonder im Ariowitschhaus (150
Jugendliche)
•
7. März: Französisch-Olympiade der sächsischen Oberschulen in Kooperation mit der SBAL (25 Schüler/innen, 20 Lehrer/-innen)
•
15. März: Zwei Lesungen mit Roman Grafe und Dietmar Riemann „Schöne Grüße aus der DDR“ in
Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung zur Leipziger Buchmesse (50 Jugendliche)
•
20. März: Vortrag über Anpassung und Widerstand in der DDR-Schule im Roncallihaus Magdeburg
•
22. März: Lesung mit Eva Langkabel aus den Tagebüchern der Anne Frank und Thea Gersten im
Schulmuseum (100 Jugendliche)
9
249
Schulbezogene Angebote
9
250
•
16. April: Veranstaltung mit Bea Neumann über Toleranz in Kinderbüchern zur „Langen Nacht der Toleranz“ im
Schulmuseum (60 Besucher/-innen)
•
4. Mai: Museumsnacht „Jagdfieber“ im Schulmuseum (mehr als 1.000 Besucher/-innen)
•
9. Mai: Ausstellungseröffnung „Fibeln aus aller Welt“ des Leipziger Schulmuseums in Riga (ca.100 Besucher/innen)
•
12. Mai: Internationaler Museumstag mit Führungen durch das Museum (87 Besucher/-innen)
•
16. Mai bis 13. Juli: Ausstellungseröffnung „Spickzettel“ im Schulmuseum mit Prof. Dr. Fabian (35 Besucher/innen)
•
21./22. Mai: Workshops „Wer in der Demokratie einschläft, wacht in der Diktatur auf“ zum
Bundesjugendkongress in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung Berlin (120 Jugendliche)
•
1. Juni: Kindertag im Schulmuseum mit Steffen Mohr als Detektiv (20 Teilnehmer/-innen)
•
5.- 10. Juni: Podiumsgespräch zur Wiedervereinigung in Seoul Südkorea
•
21. Juni: Empfang der ehemaligen jüdischen Leipziger in Kooperation mit dem Referat Internationale
Beziehungen im Schulmuseum
•
25. bis 27. Juni: Vortrag über „Leipziger Lehrerverein“ am Internationalen Symposium der Schulmuseen in
Ljubljana (120 Teilnehmer/-innen)
•
26. Juni: Begleitveranstaltung zur Ausstellung „Spickzettel“ mit Thomas Hessenauer, Spickzettelsammler aus
Nürnberg im Schulmuseum (26 Besucher/-innen)
•
10. Juli: Begleitveranstaltung zur Ausstellung „Spickzettel“ mit Prof. Dr. Brigitte Latzko, Universität Leipzig, im
Schulmuseum (25 Besucher/-innen)
•
10. Juli, geplant bis 31.08., mehrfach verlängert: Eröffnung des Labors mit der Ausstellung „Hurra, ich bin ein
Schulkind!“ in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Museologie der HTWK Leipzig im Schulmuseum
•
15. Juli: Start des Filmprojektes „Jüdische Schulgeschichten“ (gefördert durch Weltoffenes Sachsen)
•
23. August: Pädagogischer Tag im Schulmuseum mit Oberschule Portitz (30 Lehrer/-innen)
•
5. September: Ausstellungseröffnung und Vortrag „Kinder in Uniform“ in der Gedenkstätte Roter Ochse in
Halle (100 Besucher/-innnen)
•
14. September: Bundesversammlung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik im Schulmuseum
(50 Teilnehmer/-innen)
•
1. September: Podiumsdiskussion „Aus der Geschichte lernen?“ im Polnischen Institut (Fortbildung für alle
Schulbibliothekare)
•
8. November: Vortrag „Geschichte-Verantwortung-Vorbild“ im Internationalen Theodor-Litt-Symposium der
Universität Leipzig
•
11. November: Zeitzeugengespräch mit Schlomo Samson im Ariowitschhaus (120 Jugendliche)
•
28. November: Lehrerfortbildung Zeitzeugenarbeit durch Museumsleiterin (30 Oberschullehrer/-innen)
•
5. Dezember: Geographie-Olympiade der sächsischen Oberschulen (40 Kinder und Jugendliche)
Schulbezogene Angebote
9.5 Schulbiologiezentrum Leipzig
Der Hauptschwerpunkt der Arbeit des Schulbiologiezentrums Leipzig als einzigartige Bildungsstätte für die
Themenkomplexe Biologie, Sachkunde, Umwelterziehung liegt in der Gestaltung eines natur-und praxisnahen
Biologie- und Sachkundeunterrichtes für die Leipziger Schulen.
Das Schulbiologiezentrum ist zudem eine leistungsfähige und intensiv genutzte Fortbildungsstätte für Lehrkräfte
zur Qualifizierung im Bereich der Natur- und Umwelterziehung.
Abbildung 140: Erlebnistage im Schulbiologiezentrum Leipzig
Foto: Axel Rehm
Die vier Einrichtungen des Schulbiologiezentrums, Botanikschule, Freiluftschule, Zooschule und Botanischer
Lehrgarten, bieten zudem eine Reihe von Freizeitangeboten, die bei den Schülerinnen und Schülern, Eltern und
interessierten Bürgerinnen und Bürgern große Resonanz finden.
9
251
Schulbezogene Angebote
Abbildung 141: Besucherzahlen im Biologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2013
12.000
10.000
Anzahl
8.000
6.000
4.000
9.896
9.547
2.000
0
8.846
3.933
1.953
2011
Botanischer Lehrgarten
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
10.955
10.472
9.577
3.743
2.108
2012
2013
Jahr
Freiluftschule
3.725
1.863
Zooschule
Botanikschule
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Besucherzahlen der Einrichtungen des Schulbiologiezentrum Leipzigs bewegen sich pro Jahr stabil um die
25.000 Besucher/-innen.
Während im Jahr 2013 im Botanischen Lehrgarten ein leichter Besucherrückgang um 7,6 % (minus 731
Besucher/-innen) festzustellen ist stiegen die Besucher/-innen der Zooschule um 4,6 % (plus 483 Besucher/innen) an. Ein Rückgang ist im Jahr 2013 bei der Freiluftschule um 11,6 % (minus 245 Besucher/-innen)
festzustellen. Die Besucherzahl der Botanikschule entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres.
Der Rückgang der Besucherzahlen in der Freiluftschule und im Botanischen Lehrgarten ist der Tatsache
geschuldet ist, dass die Stundenabordnung der Lehrer in diesen beiden Einrichtungen herabgesetzt wurde.
Botanischer Lehrgarten
Das 1,5 ha große Gelände des Botanischen Lehrgartens bietet mit einigen Tiergehegen viele Möglichkeiten
des Kennenlernens biologischer Zusammenhänge im Rahmen des Unterrichtes und in der Freizeit. Projekte
zu ökologischen Themen, wie beispielsweise zum Auwald werden geführt bzw. begleitet. Außerdem bestehen
lehrplanbezogene Angebote zum Biologie- und Sachkundeunterricht einschließlich des Selbstunterrichtes
für alle Schultypen. Die Gewächshäuser des Botanischen Lehrgartens werden unter anderem auch für
Pflanzenanzuchten für die Leipziger Schulen genutzt (Schulbegrünungsprogramm).
9
Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit allen regional und auch bundesweit arbeitenden Natur- und
Umweltschutzverbänden. Das Schulbiologiezentrum ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Natur- und
Umweltbildung (ANU).
Botanikschule
Die Schulen können in der Botanikschule im Botanischen Garten der Universität Leipzig unterrichtsergänzende
bzw. -begleitende sachkundliche und biologische Angebote nutzen.
Die Pflanzensammlungen der Gewächshäuser sowie vom Frühjahr bis zum Herbst auch die Abteilungen
des Freilandes und der Heilpflanzen- und Kräutergarten stehen dabei für den Unterricht aller Schularten zur
Verfügung. Für projektorientierten und fächerverbindenden Unterricht werden ebenfalls Programme angeboten.
252
Schulbezogene Angebote
Freiluftschule
Die Freiluftschule bietet für Grund-und Förderschulklassen die Möglichkeit, ganzheitliches Lernen im Grünen zu
erleben.
Abbildung 142: Schulbiologiezentrum Leipzig - Freiluftschule
Foto: Sebastian Pabst
Auf dem großen Gelände im Schwarzenbergweg 4 sind alle Voraussetzungen gegeben, ganzjährig
fächerübergreifend (Deutsch-, Sachkunde- und Werkunterricht, Kunsterziehung, Musik und Sport) zu unterrichten.
Dabei steht der Aspekt der Umwelterziehung, insbesondere der Unterricht zum „Anfassen“, das Kennenlernen,
Bewerten und Handeln in der Natur, im Vordergrund.
9
253
Schulbezogene Angebote
Zooschule
Die Unterrichtsthemen der Zooschule umfassen Lehrplaninhalte der Klassen-/Kursstufen 1 - 12 der
Unterrichtsfächer Sachkundeunterricht und Biologie.
Das Angebot trägt dazu bei, dass die Schüler/-innen Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur
sammeln und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit
der Umwelt entwickeln. Besonders geeignet ist hierfür der lehrplangerechte Projektunterricht.
Abbildung 143: Schulbiologiezentrum Leipzig - Herbstprojekt
Foto: Axel Rehm
Weitere Informationen im Internet unter:
9
254
http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-unddienstleistungen/dienststelle/schulbiologiezentrum-51703/
und http://www.schulbiologiezentrum-leipzig.de
Schulbezogene Angebote
9.6 Medienpädagogisches Zentrum
Das Medienpädagogische Zentrum Leipzig
(MPZ) ist das Service-Zentrum der Stadt
Leipzig in den Bereichen Medienpädagogik,
Fortbildung und Medientechnik im
Rahmen des Medienstellenverbundes im
Land Sachsen. Es befindet sich in der
Humboldtschule, Gymnasium der Stadt
Leipzig.
Die Beratung im Bereich des Einsatzes
von Bildungsmedien ist eine grundlegende
Aufgabe des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig. Die Mitarbeiter unterstützen die schulischen Einrichtungen
bei Fragen zur Medienpädagogik, zur Medientechnik oder zum Medieneinsatz.
Ein weiterer Schwerpunkt des MPZs besteht darin, ausgewählte Bildungsmedien zum Verleih zur Verfügung
zu stellen. Das MPZ ist federführend an dem Projekt MeSax „Medieninformations- und -distributionssystem für
Bildungsmedien in Sachsen“ beteiligt.
Die Angebote richten sich vor allem an die Schulen und die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch an
alle anderen städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen.
Abbildung 144: Medienpädagogisches Zentrum - Schulungsraum
9
Foto: Medienpädagogisches Zentrum
255
Schulbezogene Angebote
Abbildung 145: Medienpädagogisches Zentrum nach Medienbestand und -verleihvorgänge in der Mediathek
18.000
16.000
14.000
2010/2011
2011/2012
255
13.000
10.200
13.000
15.000
10.000
11.000
9.650
14.000
2009/2010
245
0
190
2.000
260
4.000
4.900
6.000
9.082
8.000
6.500
10.000
16.200
Anzahl
12.000
2012/2013
Schuljahr
Medientitel (VHS, DVD) - Bestand MPZ
Online-Medien - Bestand MPZ & Landslizenzen
Verleihvorgänge (Medien)
Verleihvorgänge (Technikverleih)
Quelle: Medienpädagogisches Zentrum
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Der Medienbestand der Mediathek konnte weiter ausgebaut werden. Im Schuljahr 2012/2013 stieg dieser auf
10.200 Medientitel im Bestand des MPZ. Der online zur Verfügung stehende Bestand an Medientiteln ist in den
letzten drei Schuljahren um mehr als das Dreifache, auf 16.200 Medientitel angestiegen.
Die im medienpädagogischen Zentrum Leipzig registrierten Ausleihvorgänge aus dem Medienbestand betrugen
im Schuljahr 2012/2013 wie im Vorjahr 13.000 Verleihvorgänge.
Das Medienpädagogische Zentrum bietet ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsleistungen im Bereich
der Audio- und Videotechnik. Schulischen Einrichtungen stehen Aufnahme- und Präsentationstechnik sowie
Beschallungsanlagen zur Verfügung. Im Schuljahr 2012/2013 wurde dieser Technikverleih 255 Mal genutzt.
Abbildung 146: Medienpädagogisches Zentrum - Medienmobil mit Technik
9
Foto: Medienpädagogisches Zentrum
Projektarbeit im medienpädagogischem Bereich kann mit dem Medienmobil unterstützt werden. Das Fahrzeug ist
ausgerüstet mit transportabler Technik für die digitale Videoaufnahme und für den digitalen Videoschnitt. Weiterhin
steht moderne Präsentationstechnik im Audio- und Videobereich zur Verfügung. Im Schuljahr 2012/2013 wurden
95 Medienprojekte mit dem Medienmobil und im MPZ Leipzig durchgeführt und betreut.
256
Schulbezogene Angebote
Abbildung 147: Medienpädagogisches Zentrum nach IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2013
1.400
1.200
Anzahl
1.000
800
600
400
1.290
1.250
1.100
850
180
200
0
95
150
30
2009/2010
185
85
59
2010/2011
195
90
43
2011/2012
95
45
2012/2013
Schuljahr
Support-Ticket Bearbeitungen
Quelle: Medienpädagogisches Zentrum
Fortbildung
Medienprojekte
Rollout
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Die Support-Ticket Bearbeitungen sind ein wesentlicher IT-Service des Medienpädagogischen Zentrums. Diese
Unterstützungsleistungen sind in Schulnetzwerken, Verwaltungsnetzwerken, Schulhorten sowie Kitas erforderlich
und steigen pro Schuljahr an.
Die Vorbereitung, Koordination und Durchführung zum Tausch der IT-Systeme (Rollout) wurde im Schuljahr
2012/2013 in 45 Schul- und Hortverwaltungen durchgeführt.
Im Bereich der Fortbildungen wurden im Schuljahr 2012/2013 195 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
durchgeführt. Schwerpunkte bei der Lehrerfortbildung bildeten dabei
•
Einsatz neuer Medien im Unterricht,
•
Pädagogische IT-Koordinatoren,
•
Urheberrecht
In der Erzieherfortbildung stand die Schulung von Mitarbeiter/-innen von Kindertageseinrichtungen im
Vordergrund. Schwerpunkte der Fortbildungen für Bibliotheksmitarbeiter/-innen waren
•
Verwaltungssoftware Library,
•
Urheberrecht
9
257
Schulbezogene Angebote
9.7 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung
9.7.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht
Seit dem 01. August 2008 unterliegt die Überwachung der Anmeldepflicht den Kreisfreien Städten und
Landkreisen. Die Aufgabe wurde durch Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG)
übertragen. Die Schwerpunkte im Arbeitsbereich liegen zum einen bei der Überwachung der Anmeldepflicht der
schulpflichtig werdenden Kinder, dem Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule und zum
anderen bei der Überwachung der Berufsschulpflicht. Allgemein gliedert sich die Schulpflicht gemäß § 28 SchulG
in die neun Jahre dauernde Vollzeitschulpflicht und die anschließende Berufsschulpflicht.
Tabelle 129: Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2013/2014
kommunale Trägerschaft
Schulart
Schulen
Schüler
Andere Trägerschaft
Schulen
Gesamtzahl
Schüler
Schulen
Schüler
Grundschule
65
14.348
11
1.627
76
15.975
Oberschule
22
8.193
6
1.132
28
9.325
Gymnasien
16
10.173
6
2.625
22
12.798
Förderschulen
15
2.231
3
345
18
2.576
BSZ
9
11.240
38
7.334
47
18.574
2. Bildungsweg
3
782
-
-
3
782
Gemeinschafts Schule
1
474
-
-
1
474
-
-
2
454
2
454
131
47.441
64
13.063
195
60.504
Waldorfschulen
Summe:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
9.7.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung
9
Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Aus diesem
Grund ist die Überwachung der Anmeldung mit höchster Priorität zu bearbeiten. Gemäß dem § 31 (1) SchulG
haben die Eltern die Pflicht, den Schulpflichtigen an der Schule anzumelden und dafür zu sorgen, dass der
Schüler/die Schülerin am Unterricht teilnimmt. Die Schulpflicht beginnt nach § 27 (1) SchulG für alle Kinder,
die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Eltern haben die
Möglichkeit, Kinder die nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, an der Schule anzumelden. Mit der
Anmeldung werden auch diese Kinder schulpflichtig und müssen eingeschult werden.
Um den Eltern den Weg bis zur Einschulung ihres Kindes zu erleichtern, erhält jedes schulpflichtig werdende Kind
ein Schuljahr vor der Einschulung einen Brief, der Informationen zum Thema Einschulung, wie die Anmeldetage
und die zuständige Grundschule enthält. In der Stadt Leipzig gibt es sowohl gemeinsame Schulbezirke als auch
eigene Schulbezirke, diese werden durch Schulbezirkssatzung festgelegt. Es kann in jedem neuen Schuljahr
aufgrund von Über- oder Unterbelegung an den Schulen zu Änderungen der Schulbezirksgrenzen kommen.
Nach den Anmeldetagen erhält der Leistungsbereich den Rücklauf von den Schulen, welche Kinder wo
angemeldet wurden. Anhand des monatlichen Austausches mit den Grundschulen werden dann sämtliche
Informationen über die Kinder bis zur tatsächlichen Einschulung erfasst. Dies beinhaltet auch Informationen über
Rückstellungen, genehmigte Anträge auf schulbezirksfremde Einschulung und Aufnahme von Schulen außerhalb
258
Schulbezogene Angebote
Leipzig sowie alle Umzüge und Wegzüge innerhalb des Schulbezirkes. Der Schulnetzplanung wird mitgeteilt,
wie viele Kinder voraussichtlich in welcher kommunalen Schule eingeschult werden und wer eine Grundschule in
freier Trägerschaft oder eine Förderschule besuchen wird.
In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der schulpflichtig werdenden Kinder in der Stadt Leipzig zu
verzeichnen. Demnach steigt die Schüleranzahl der ersten Klassen in den Grundschulen kontinuierlich an.
Abbildung 148: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger
4.000
3.500
3.592
3.563
3.170
1.500
3.573
2.000
3.777
2.500
3.193
Anzahl
3.000
1.000
500
0
430
338
194
08/09
475
186
09/10
kommunale Trägerschaft
192
482
518
200
10/11
11/12
Schuljahr
freie Trägerschaft
498
226
12/13
231
13/14
allgemeinbildende Förderschulen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 130: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick
08/09
GS in kommunaler Trägerschaft
09/10
10/11
11/12
12/13
13/14
3.193
3.170
3.573
3.563
3.592
3.777
Mitte
313
321
370
342
387
413
Nordost
236
194
272
243
252
265
Ost
526
483
522
560
534
537
Südost
307
316
325
334
321
359
Süd
266
261
315
314
305
335
Südwest
337
325
366
368
400
375
West
292
297
364
343
342
353
Alt-West
301
318
358
372
335
383
Nordwest
168
180
204
191
193
212
Nord
447
475
477
496
523
545
GS in freier Trägerschaft
430
338
475
482
518
498
allgemeinbildende Förderschulen
(ohne FÖS Geistigbehinderte)
194
186
192
200
226
231
3.817
3.694
4.240
4.245
4.336
4.506
davon:
Summe:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
9
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
259
Schulbezogene Angebote
9.7.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule
Generell besteht die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz
oder gewöhnlich Aufenthalt haben. Bereits in der vierten Klasse erhalten die Schüler der Grundschule eine
Bildungsempfehlung, welche Auskunft über die empfohlene weiterführende Schulart gibt. Nach dem Erhalt der
Bildungsempfehlung müssen die Eltern Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden. Auf diesen Übergang
wird seitens der Schulpflichtüberwachung ein besonderes Augenmerk gelegt. In den vergangenen Jahren wurde
nicht jeder Abgänger der Grundschule auch von den Eltern an einer weiterführenden Schule angemeldet.
Abbildung 149: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren
70%
60%
Anzahl
50%
40%
30%
59,8%
20%
55,6%
40,2%
44,4%
47,0%
53,0%
47,5%
52,5%
49,5% 50,5%
51,2% 48,8%
12/13
13/14
10%
0%
08/09
09/10
10/11
11/12
Schuljahr
Gymnasium
Oberschule
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Tabelle 131: Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren
Schuljahr
9
08/09
09/10
11/12
12/13
13/14
Mittelwert
08/09-13/14
Mitte
71,8%
74,6%
69,7%
67,8%
67,5%
71,8%
70,5%
Nordost
51,9%
49,0%
37,9%
38,3%
41,0%
40,0%
43,0%
Ost
50,0%
45,0%
37,6%
36,3%
34,9%
36,2%
40,0%
Südost
67,5%
65,6%
52,5%
52,4%
53,8%
55,1%
57,8%
Süd
66,9%
56,5%
44,8%
45,6%
56,1%
51,6%
53,6%
Südwest
59,6%
54,8%
50,5%
54,8%
59,4%
59,3%
56,4%
West
51,0%
41,8%
38,2%
34,3%
34,2%
45,6%
40,8%
Alt-West
54,0%
59,3%
44,3%
52,0%
42,7%
44,6%
49,5%
Nordwest
59,4%
56,0%
49,1%
41,5%
53,4%
52,1%
51,9%
Nord
66,0%
59,5%
49,3%
52,8%
55,2%
56,0%
56,5%
Stadt Gesamt
59,8%
55,6%
47,0%
47,5%
49,5%
51,2%
51,8%
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
260
10/11
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
Schulbezogene Angebote
Auch der Übergang von Schülern der Lernförderschulen und Oberschulen, welche Ihre Schulen ohne Abschluss
verlassen erfordert eine kontinuierliche Überwachung, da auch hier in jedem Schuljahr mehrere Jugendliche nicht
gleich zu Beginn des neuen Schuljahres an den Berufsschulen im Berufsvorbereitungsjahr angekommen sind.
Tabelle 132: Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ
Schuljahr
08/09
09/10
10/11
11/12
12/13
13/14
Schüler Gesamt
16.590
15.490
14.088
12.599
11.730
11.240
in BGJ/BVJ Maßnahmen
720
561
561
570
568
537
Anteil an Gesamtzahl in %
4,3
3,6
4,0
4,5
4,8
4,8
davon:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013
9.7.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig
Monatlich wird mit Hilfe einer aktuellen Übersicht vom Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig über alle Zuzüge,
Wegzüge und Umzüge von den Schulpflichtigen überprüft, ob die zugezogenen Kinder an der Schule angemeldet
wurden.
Dafür steht uns ein Schülerprogramm zur Verfügung, in welchem die kommunalen Schulen die Daten ihrer
Schüler eintragen. Von den Freien Trägern erhält der Fachbereich Veränderungslisten zum Abgleich der Zugänge
und Abgänge.
9.7.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht
Gemäß dem Schulgesetz treffen die Landkreise oder die kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen
sind, die erforderlichen Maßnahmen, wenn die Anmeldepflichten nicht erfüllt werden. Melden demnach die Eltern
ihre schulpflichtigen oder schulpflichtig werdenden Kinder nicht an der Schule an, werden die Eltern auf der
Grundlage des § 31 (1) SchulG i.V.m. § 31 (3) SchulG durch Anschreiben erinnert und ermahnt.
Die Erforderliche Maßnahmen stellen zum einen die Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 61
(1) Nr. 1 SchulG gegenüber den Eltern in einem zweiten Anschreiben dar. Zum Anderen erfolgt eine Anzeige an
die zentrale Bußgeldbehörde, wenn die Erinnerungen und Mahnungen erfolglos bleiben und der Schulpflichtige
nicht an der Schule angemeldet wurde. Des Weiteren besteht die Möglichkeit den ASD über die Fälle der
Nichtanmeldung zu informieren.
Bleiben bereits angemeldete Schüler dem Unterricht fern, ist die Schule zur Überwachung der Schulpflicht
verantwortlich und leitet nach den Regelungen der VwV Schulverweigerung i.V.m § 61 (1) Nr. 2 SchulG
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Eltern oder den Jugendlichen selbst ein.
9
9.7.6 Ruhen der Schulpflicht
Laut § 29 (1) SchulG ruht die Schulpflicht wenn der Schulpflichtige so schwer körperlich, geistig oder psychisch
behindert ist, dass er an keiner Schule gefördert werden kann. Für die Entscheidungen ob die Voraussetzungen
hierfür vorliegen sind, die kreisfreien Städte und die Landkreise als Schulträger verantwortlich.
In Leipzig beläuft sich die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle zwischen 50 und 60 pro Schuljahr.
261
Schulbezogene Angebote
9
262
Anlagen
A
Anlagen
A
263
Anlagen
Karte 17: Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
A
264
Abbildungsverzeichnis
Anlagen
Karte 18: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
A
265
Anlagen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen
• 12
Abbildung 2:
Geburtenentwicklung
• 13
Abbildung 3:
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
• 24
Abbildung 4:
Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart
• 25
Abbildung 5:
angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten
• 26
Abbildung 6:
Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
• 27
Abbildung 7:
Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
• 28
Abbildung 8:
angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 29
Abbildung 9:
angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
• 30
Abbildung 10: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 31
Abbildung 11: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in
Kindertagesstätten und Horten
• 32
A
266
Abbildung 12: angemeldete Kinder in der Tagespflege
• 33
Abbildung 13: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
• 34
Abbildung 14: Betreuungszeiten in der Tagespflege
• 35
Abbildung 15: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Altersgruppen
• 40
Abbildung 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII
• 41
Abbildung 17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung
• 42
Abbildung 18: Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung
• 43
Abbildung 19: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung
• 44
Abbildung 20: Jahresdurchschnitt Pflegestellen
• 45
Abbildung 21: Pflegestellen nach regionaler Verteilung
• 46
Abbildung 22: Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung
• 48
Abbildung 23: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
• 49
Abbildung 24: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl
• 50
Abbildung 25: Inobhutnahmen nach Altersgruppen
• 51
Abbildung 26: Inobhutnahmen nach Geschlecht
• 52
Abbildung 27: Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer
• 52
Abbildung 28: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2013
• 53
Abbildung 29: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung
• 54
Abbildung 30: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in %
• 58
Anlagen
Abbildung 31: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen
• 62
Abbildung 32: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht
• 63
Abbildung 33: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl
• 64
Abbildung 34: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Teilnehmerzahl
• 66
Abbildung 35: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht
• 67
Abbildung 36: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote
• 80
Abbildung 37: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen
• 81
Abbildung 38: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
• 82
Abbildung 39: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
• 86
Abbildung 40: durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass
• 87
Abbildung 41: Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses
• 88
Abbildung 42: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft
• 89
Abbildung 43: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
• 91
Abbildung 44: Förderung der Jugendverbände
• 93
Abbildung 45: Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
• 94
Abbildung 46: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
• 102
Abbildung 47: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und
Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot
• 103
Abbildung 48: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten
• 104
Abbildung 49: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht
• 105
Abbildung 50: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2013
• 106
Abbildung 51: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen
• 107
Abbildung 52: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 110
Abbildung 53: Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 111
Abbildung 54: Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 112
Abbildung 55: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen
• 113
Abbildung 56: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr • 114
Abbildung 57: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
• 115
Abbildung 58: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahr 2012/2013
• 116
Abbildung 59: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance
• 117
Abbildung 60: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance im Jahr 2013
• 118
Abbildung 61: Schulsozialarbeit nach Schularten
• 121
Abbildung 62: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen
• 123
A
267
Anlagen
Abbildung 63: Problemlagen bei Schüler/-innen im Schuljahr 2012/2013 nach Geschlecht
• 124
Abbildung 64: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen
• 126
Abbildung 65: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen
• 127
Abbildung 66: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schuljahren
• 129
Abbildung 67: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen
• 135
Abbildung 68: Plakat der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention „Leipzig ist Vielfalt“
• 137
Abbildung 69: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren
• 140
Abbildung 70: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren
• 141
Abbildung 71: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren
• 142
Abbildung 72: Kooperationseinrichtungen von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
• 143
Abbildung 73: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 154
Abbildung 74: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger
• 155
Abbildung 75: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 156
Abbildung 76: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter
• 157
Abbildung 77: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Geschlecht
• 158
Abbildung 78: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 159
Abbildung 79: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten
• 160
Abbildung 80: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie
• 161
Abbildung 81: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 163
Abbildung 82: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 164
Abbildung 83: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich
• 167
Abbildung 84: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger • 168
A
268
Abbildung 85: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen
• 169
Abbildung 86: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen
• 170
Abbildung 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht
• 171
Abbildung 88: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund
• 172
Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen
• 173
Abbildung 90: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort
• 174
Abbildung 91: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen
• 175
Abbildung 92: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
• 178
Abbildung 93: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
• 179
Anlagen
Abbildung 94: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon
• 179
Abbildung 95: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
• 181
Abbildung 96: Vaterschaftsfeststellungen
• 186
Abbildung 97: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter
• 187
Abbildung 98: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen
• 188
Abbildung 99: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften • 189
Abbildung 100: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
• 190
Abbildung 101: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
• 193
Abbildung 102: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %
• 194
Abbildung 104: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
• 198
Abbildung 105: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort
• 199
Abbildung 106: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
• 200
Abbildung 107: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen
• 201
Abbildung 108: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen
• 202
Abbildung 109: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
• 203
Abbildung 110: Amts- und Vereinsvormundschaften
• 206
Abbildung 111: Amts- und Vereinspflegschaften
• 208
Abbildung 112: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
• 211
Abbildung 113: Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken
• 212
Abbildung 114: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht
• 213
Abbildung 115: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 215
Abbildung 116: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 216
Abbildung 117: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 218
Abbildung 118: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige”
für alle ASD’s
• 222
Abbildung 119: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken
• 224
Abbildung 120: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
• 225
Abbildung 121: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
• 226
Abbildung 122: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken
• 227
Abbildung 123: Fallzahlen im ASD außerhalb kostenpflichtiger Leistungen/HzE
• 228
Abbildung 124: Entwicklung der Schulen mit GTA (Jahr 2004 bis Schuljahr 20013/2014)
• 231
Abbildung 125: Anzahl der Schulen mit GTA, differenziert nach Schularten (Schuljahr 2013/2014)
• 231
Abbildung 126: GTA Angebot „Expertentag an der Lessing Grundschule“
• 232
A
269
Anlagen
Abbildung 127: GTA Angebot „AG Töpfern an der 56. Oberschule“
• 233
Abbildung 128: Schulbibliothek Humboldtschule (Gymnasium)
• 235
Abbildung 129: Anzahl kommunale Schulen 2012/2013 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek
• 236
Abbildung 130: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013
• 237
Abbildung 131: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013
• 238
Abbildung 132: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und
Bibliothekseinführungen nach Anzahl und Schularten im Schuljahr 2012/2013
• 239
Abbildung 133: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und
Bibliothekseinführungen nach Teilnehmer/-innen und Schularten
• 241
Abbildung 134: Schola Cantorum - Jahrgangsfoto 2013 der Chöre vor der Leipziger Petrischule
• 242
Abbildung 135: Kinder- und Spatzenchor der Schola Cantorum beim Weihnachtsliedersingen
• 243
Abbildung 136: Der Mädchenchor der Schola Cantorum in der Leipziger Peterskirche
• 244
Abbildung 137: Eingang in das Schulmuseum - Bildcollage mit Kindern aus der Fibel Guck in die Welt 1911 • 246
Abbildung 138: Schulmuseum - Unterricht im Kaiserzeit-Klassenzimmer mit Fräulein Lehrerin,
Mädchen mit Schürzen, Knaben mit Matrosenkragen
• 248
Abbildung 139: Schulmuseum - Unterricht im DDR-Klassenzimmer,
Heimatkunde 1985 - Zivilcourage heute
• 249
Abbildung 140: Erlebnistage im Schulbiologiezentrum Leipzig
• 251
Abbildung 141: Besucherzahlen im Biologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2013
• 252
Abbildung 142: Schulbiologiezentrum Leipzig - Freiluftschule
• 253
Abbildung 143: Schulbiologiezentrum Leipzig - Herbstprojekt
• 254
Abbildung 144: Medienpädagogisches Zentrum - Schulungsraum
• 255
Abbildung 145: Medienpädagogisches Zentrum nach Medienbestand und -verleihvorgängen
in der Mediathek
• 256
Abbildung 146: Medienpädagogisches Zentrum - Medienmobil mit Technik
• 256
Abbildung 147: Medienpädagogisches Zentrum nach IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2013
• 257
Abbildung 148: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger
• 259
Abbildung 149: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren • 260
A
270
Kartenverzeichnis
Anlagen
Kartenverzeichnis
Karte 1:
Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2013
• 56
Karte 2:
Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2013
nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 61
Karte 3:
Standorte Jugendbildungsmaßnahmen 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen
der Kinder- und Jugendförderung
• 68
Karte 4:
Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2013 in der Stadt Leipzig
nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 70
Karte 5:
Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 72
Karte 6:
Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 74
Karte 7:
Standorte von Themen- und zielgruppenorientierter Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig
nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 76
Karte 8:
Standorte der Spielmobile im Jahr 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen
der Kinder- und Jugendförderung
• 78
Karte 9:
Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt
Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 92
Karte 10:
Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 100
Karte 11:
Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt
Leipzig nach Planungsräumen der Jugendhilfe
• 109
Karte 12:
Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugenförderung
Karte 13:
Familienbildungs- und Beratungsangebote in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 138
Karte 14:
Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
Karte 15:
Standorte Beratungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung
• 152
Karte 16:
ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2013
• 221
Karte 17:
Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
• 264
Karte 18:
Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
• 265
• 120
• 147
A
271
Tabellenverzeichnis
Anlagen
Tabellenverzeichnis
A
272
Tabelle 1:
Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen
• 12
Tabelle 2:
Geburtenentwicklung
• 13
Tabelle 3:
Leistungsdaten im Jahresvergleich
• 15
Tabelle 4:
Kontakte im Familieninfobüro
• 19
Tabelle 5:
Anzahl der Kindertageseinrichtungen
• 24
Tabelle 6:
angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung
• 25
Tabelle 7:
Belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft
• 26
Tabelle 8:
Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
• 27
Tabelle 9:
Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
• 28
Tabelle 10:
angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 29
Tabelle 11:
angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
• 30
Tabelle 12:
angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 31
Tabelle 13:
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in
Kindertagesstätten und Horten
• 32
Tabelle 14:
Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
• 34
Tabelle 15:
differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege
• 35
Tabelle 16:
Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Hilfeart
• 41
Tabelle 17:
Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung
• 42
Tabelle 18:
Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung
• 44
Tabelle 19:
Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl
• 50
Tabelle 20:
Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich
• 53
Tabelle 21:
Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung
• 54
Tabelle 22:
Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit
• 55
Tabelle 23:
Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in €
• 59
Tabelle 24:
Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2013 nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 60
Tabelle 25:
OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen
• 62
Tabelle 26:
OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht
• 63
Tabelle 27:
OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl
• 64
Tabelle 28:
OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten nach Altersgruppen
• 65
Tabelle 29:
OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Geschlecht der Nutzer/-innen
• 67
Anlagen
Tabelle 30:
Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote
• 80
Tabelle 31:
Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen
• 81
Tabelle 32:
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
• 83
Tabelle 33:
ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
• 86
Tabelle 34:
durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass
• 87
Tabelle 35:
Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen
• 88
Tabelle 36:
Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft
• 90
Tabelle 37:
Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
• 91
Tabelle 38:
Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V.
• 95
Tabelle 39:
Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des
Stadtjugendring Leipzig e. V.
• 97
Tabelle 40:
Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjungendring Leipzig e. V.
• 97
Tabelle 41:
Projekt Jugendbeteiligung in den Planungsräumen
• 98
Tabelle 42:
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
Tabelle 43:
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und
Migrationshintergrund
• 105
Tabelle 44:
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich • 106
Tabelle 45:
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen
• 108
Tabelle 46:
Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 111
Tabelle 47:
Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen
• 113
Tabelle 48:
Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr • 114
Tabelle 49:
Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
• 115
Tabelle 50:
Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich
• 116
Tabelle 51:
Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance
• 118
Tabelle 52:
Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance
• 119
Tabelle 53:
Schulsozialarbeit nach Schularten
• 121
Tabelle 54:
Anzahl der Beratungshilfen durch Schulsozialarbeit nach Schularten
• 122
Tabelle 55:
Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen
• 123
Tabelle 56:
Einzelfallarbeit nach Zielgruppen
• 126
Tabelle 57:
Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit nach Zielgruppen
• 128
Tabelle 58:
interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schulhalbjahren
• 129
Tabelle 59:
Drei Säulen der zu erfüllenden Querschnittsfunktion des Kinder- und Jugendschutzes
• 130
Tabelle 60:
Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen
• 136
• 102
A
273
Anlagen
A
274
Tabelle 61:
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention: Mischfinanzierung für lokalen Aktionsplan
• 136
Tabelle 62:
Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren
• 140
Tabelle 63:
Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren
• 141
Tabelle 64:
Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren
• 142
Tabelle 65:
Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo)
• 144
Tabelle 66:
Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo)
• 144
Tabelle 67:
Angebote für Eltern (FaBiKoo)
• 145
Tabelle 68:
Familienangebote für Eltern und Kinder (FaBiKoo)
• 145
Tabelle 69:
Übersicht der KiFaZ- Standorte 2012
• 148
Tabelle 70:
Übersicht der neuen KiFaZ- Standorte ab 2014
• 149
Tabelle 71:
Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 154
Tabelle 72:
Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger
• 155
Tabelle 73:
Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 156
Tabelle 74:
Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter
• 157
Tabelle 75:
Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 159
Tabelle 76:
Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten
• 160
Tabelle 77:
Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie
• 161
Tabelle 78:
Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 162
Tabelle 79:
Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 164
Tabelle 80:
Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich
• 167
Tabelle 81:
Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger • 168
Tabelle 82:
Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen
• 169
Tabelle 83:
Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen
• 170
Tabelle 84:
Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht
• 171
Tabelle 85:
Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund
• 172
Tabelle 86:
Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen
• 173
Tabelle 87:
Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort
• 174
Tabelle 88:
methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen
• 175
Tabelle 89:
Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
• 178
Tabelle 91:
Themenbereiche der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon
• 180
Tabelle 92:
Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
• 181
Tabelle 93:
Vaterschaftsfeststellungen
• 186
Anlagen
Tabelle 94:
Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter
• 187
Tabelle 95:
Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen
• 189
Tabelle 96:
Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften • 190
Tabelle 97:
gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
• 191
Tabelle 98:
Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
• 193
Tabelle 99:
Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %
• 195
Tabelle 100:
Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung
• 197
Tabelle 101:
Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
• 198
Tabelle 102:
Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort
• 199
Tabelle 103:
Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
• 200
Tabelle 104:
Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
• 203
Tabelle 105:
Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht
• 204
Tabelle 106:
Elterliche Sorge
• 205
Tabelle 107:
Amts- und Vereinsvormundschaften
• 207
Tabelle 108:
Amts- und Vereinspflegschaften
• 208
Tabelle 109:
Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
• 211
Tabelle 110:
Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken
• 212
Tabelle 111:
Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht
• 213
Tabelle 112:
Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 215
Tabelle 113:
Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 217
Tabelle 114:
Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 218
Tabelle 115:
Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige”
für alle ASD’s
• 222
Tabelle 116:
Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken
• 224
Tabelle 117:
Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
• 225
Tabelle 118:
Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken
• 226
Tabelle 119:
Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken
• 227
Tabelle 120:
Veranstaltungsübersicht zu Ganztagesangeboten
• 234
Tabelle 121:
Anzahl kommunaler Schulen nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek
• 236
Tabelle 122:
Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten
• 237
Tabelle 123:
Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten
• 239
Tabelle 124:
Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und
Bibliothekseinführungen nach Anzahl und Schularten
• 240
A
275
Anlagen
A
276
Tabelle 125:
Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und
Bibliothekseinführungen nach Teilnehmer/-innen und Schularten
• 241
Tabelle 126:
Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2013
• 242
Tabelle 127:
Schola Cantorum Leipzig: Musikalische Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2013
• 245
Tabelle 128:
Besucherzahlen im Schulmuseum zur Sonderausstellung „Deine Anne.“
• 247
Tabelle 129:
Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2013/2014
• 258
Tabelle 130:
Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick
• 259
Tabelle 131:
Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen
nach Schuljahren
• 260
Tabelle 132:
Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ
• 261
Kinder- und Jugendreport 2013
3/2014
Neu im Report aufgenommen wurden schulbezogene Angebote und Leistungen
wie Ganztagesangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum,
Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der
Schul- und Anmeldepflichtüberwachung.
.
Kinder- und Jugendhilfereport 2013
Der „Kinder- und Jugendreport 2013“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren
organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde
bereits zum 13. Mal erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2013
auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder.
3/14
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung