Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010773.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
05.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:35

öffnen download melden Dateigröße: 6,9 MB

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. DS-00659/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 25.11.2014 Information zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 05.01.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 15.01.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Kinder- und Jugendreport 2013 Der Kinder- und Jugendreport 2013 wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlage: Kinder- und Jugendreport 2013 Kinder- und Jugendreport 2013 3/2014 Neu im Report aufgenommen wurden schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagesangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung. . Kinder- und Jugendhilfereport 2013 Der „Kinder- und Jugendreport 2013“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde bereits zum 13. Mal erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2013 auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder. 3/14 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport 2013 Herausgeber: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Amt für Jugend, Familie und Bildung 1. Auflage 2014 Verantwortlich: Dr. Nicolas Tsapos Redaktion: Martin Gransow Titelfoto: www.helenesouza.com/pixelio.de Umschlag, Layout und Satz: Martin Gransow Verlag: Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung Druck: Stadt Leipzig/Zentrale Vervielfältigung Fotos und Abbildungen: Stadt Leipzig Redaktionsschluß: Juli 2014 Anschrift: Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Naumburger Str. 26 – 04229 Leipzig Telefon: 0341 1234641 – Fax: 0341 1234484 E-Mail: jugend-familie-bildung@leipzig.de Internet: www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 1. Zusammenfassung 11 1.1 Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung 12 1.2 Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick 15 2. Familienpolitik 17 3. Kindertagesstätten und Kindertagespflege 21 3.1 Angebote in Kindertagesstätten einschließlich Horte 23 3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft 24 3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten 26 3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt 27 3.1.4 28 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten 3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen 29 3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt 30 3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder 31 3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder 32 3.2 33 Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege 3.2.1 Belegung in der Tagespflege 33 3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege 34 3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege 35 4. Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 37 4.1 Hilfen zur Erziehung 39 4.1.1 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen 40 4.1.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung 42 4.1.3 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 43 4.1.4 Stationäre Hilfen zur Erziehung 44 4.1.5 Pflegestellen 45 4.2 47 Inobhutnahmen 4.2.1 Belegungstage und Auslastung 48 4.2.2 Entwicklung 49 4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen 50 4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen 51 4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik 52 3 Inhaltsverzeichnis 4 4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen 52 4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen 53 4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung  54 4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme 55 5. Kinder- und Jugendförderung 58 5.1 Jugendarbeit § 11 SGB VIII 60 5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs 60 5.1.2 Jugendbildungsmaßnahmen 68 5.1.3 Jugendmedienarbeit 70 5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit 72 5.1.5 Geschlechtsspezifische Jugendarbeit 74 5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit 76 5.1.7 Spielmobile 78 5.1.8 Ferienfreizeiten 80 5.1.9 Ferienpass 84 5.1.10 Internationale Jugendarbeit 89 5.2 92 Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII 5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit 93 5.2.2 Förderung Jugendverbände 93 5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit 94 5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V. 95 5.3 99 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII 5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) 100 5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit 109 5.3.3 Schulsozialarbeit 120 5.4 Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII 130 5.5 Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention 135 5.6 Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII 138 5.6.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig 139 5.6.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo) 143 5.6.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) 147 6. Beratungsangebote 151 6.1 Erziehungs- und Familienberatung 153 6.1.1 Hilfeentwicklung in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen 154 6.1.2 Beratungskontakte in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen 155 6.1.3 Kontaktaufnahme zu den Erziehungs- und Familienberatungsstellen 156 Inhaltsverzeichnis 6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger 157 6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger 158 6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger 159 6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger 160 6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn 161 6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung 162 6.1.10 Methodisches Vorgehen 164 6.2 166 Jugendberatung 6.2.1 Entwicklung der Hilfen in den Jugendberatungsstellen 167 6.2.2 Beratungskontakte der Jugendberatungsstellen 168 6.2.3 Kontaktaufnahme zu Jugendberatungsstellen 169 6.2.4 Altersgruppen der Klienten 170 6.2.5 Geschlecht der Hilfeempfänger 171 6.2.6 Migrationshintergrund von Hilfeempfängern 172 6.2.7 Gründe für die Hilfegewährung 173 6.2.8 Wohnort der Hilfeempfänger 174 6.2.9 Methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen 175 6.3 176 Kinder- und Jugendtelefon 6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche 177 6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 178 6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 179 6.3.4. Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 179 6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 181 7. Hoheitliche Jugendhilfe: Kindschaftsrecht, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld 183 7.1 Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhalt 185 7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen 186 7.1.2 Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter 187 7.1.3 Beurkundungen 188 7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften 189 7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger 190 7.2 192 Unterhaltsvorschuss 7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss 193 7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote 194 7.3 196 Adoption 7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber 197 7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung 198 5 Inhaltsverzeichnis 6 7.3.3 Abgeschlossene Adoptionen 199 7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 200 7.4 201 Pflegekinderwesen 7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen 201 7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD 202 7.4.3 Pflegeverhältnisse 203 7.5 205 Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften 7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften 206 7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften 208 7.5 3 Reform des Vormundschaftsrechts 209 7.6 210 Jugendgerichtshilfe 7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen 211 7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken 212 7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht 213 7.7 214 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 215 7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 216 7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 218 8. Allgemeiner Sozialer Dienst 219 8.1 Kennzahlenvergleich „Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“ für alle ASD‘s im Jahresvergleich  222 8.2 Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken 224 8.3 Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken  225 8.4 Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken 226 8.5 Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken 227 8.6 Weitere Leistungen des ASD 228 9. Schulbezogene Angebote 229 9.1 Ganztagsangebote 231 9.2 Schulbibliotheken 235 9.2.1 Medienbestand 237 9.2.2 Entleihungen 238 9.2.3 Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek 239 9.3 Schola Cantorum Leipzig 242 9.4 Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte Leipzig  246 9.5 Schulbiologiezentrum Leipzig  251 Inhaltsverzeichnis 9.6 Medienpädagogisches Zentrum 255 9.7 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung 258 9.7.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht 258 9.7.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung 258 9.7.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule 260 9.7.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig 261 9.7.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht  261 9.7.6 Ruhen der Schulpflicht 261 Anlagen 263 Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen 264 Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mir Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen 265 Abbildungsverzeichnis 266 Kartenverzeichnis 271 Tabellenverzeichnis 272 7 Inhaltsverzeichnis 8 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, vor Ihnen liegt der aktuelle „Kinder- und Jugendreport“ der Stadt Leipzig mit Daten des Jahres 2013. Ich lade Sie herzlich ein, sich mit Hilfe dieses Berichtes mit den Entwicklungen und Eckdaten der Kinder und Jugendhilfe sowie weiterer schulbezogener Angebote in Leipzig vertraut zu machen. Der Kinder- und Jugendreport 2013 steht selbstverständlich auch zum Download unter www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales zur Verfügung. Der Kinder- und Jugendreport wurde in dieser Form des Berichtswesens bereits zum 13. Mal als „REPORT“ erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2013 auch Zeitreihen einzelner Leistungsfelder und kommt somit dem Erfordernis nach, die Arbeitsweise und Wirkungen der Jugendhilfe transparent darzustellen. Die Darstellungssystematik der Vorjahre hat sich als Berichterstattung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bewährt und enthält Analysen, Befunde und Perspektiven ausgewählter Arbeitsfelder, die auch in diesem Jahr inhaltlich weiterentwickelt wurden. Neu im Report aufgenommen wurden schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagesangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung. Als Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung möchte ich mich ganz ausdrücklich bei Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe in Leipzig bedanken. Nur durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, bei den freien und beim kommunalen Träger ist die Wahrnehmung der Vielzahl an Aufgaben und die Vorhaltung und Durchführung der unterschiedlichsten Angebote möglich. Der vorliegende Bericht ist ein Ergebnis dieses Engagements. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine anregende und informative Lektüre. Leipzig im Oktober 2014 Dr. Nicolas Tsapos Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung 9 10 Zusammenfassung 1 1 Zusammenfassung 11 Zusammenfassung 1 1. Zusammenfassung 1.1 Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung Am 31.12.2013 waren in der Stadt Leipzig beim Amt für Statistik und Wahlen insgesamt 539.378 Einwohner/innen mit Haupt- und Nebenwohnsitz registriert. Der kontinuierliche Einwohnerzuwachs (plus von 10.021 Einwohner/-innen zum Vorjahr) und ein weiterhin hoher Geburtenstand halten in der Stadt Leipzig auch im Jahr 2013 weiter an. Abbildung 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz) 70.000 60.000 Einwohner 50.000 2005 Kinder Jahr 2011 Heranwachsende Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister 2012 13.719 58.197 63.937 13.085 13.533 59.159 61.527 12.046 59.361 13.651 11.307 2010 Jugendliche 59.181 58.171 15.893 57.377 59.489 21.029 46.379 48.815 2000 10.851 0 18.446 10.000 21.796 20.000 21.689 30.000 50.234 40.000 2013 junge Erwachsene Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz) 2000 2005 2010 2011 2012 2013 - 0 bis unter 14 Jahren 50.234 46.379 57.377 59.181 61.527 63.937 - 0 bis unter 3 Jahren 10.583 12.249 15.073 15.391 15.965 16.424 - 3 bis unter 7 Jahren 10.891 14.731 17.360 18.046 18.760 19.768 - 7 bis unter 10 Jahren 8.430 9.065 11.356 11.699 12.214 12.683 - 10 bis unter 14 Jahren 20.330 10.334 13.588 14.045 14.588 15.062 21.796 18.446 10.851 11.307 12.046 13.085 21.689 21.029 15.893 13.651 13.533 13.719 48.815 59.489 58.171 59.361 59.159 58.197 518.182 528.156 524.160 529.543 539.378 549.399 Kinder Jugendliche - 14 bis unter 18 Jahren Heranwachsende - 18 bis unter 21 Jahren junge Erwachsene - 21 bis unter 27 Jahren Einwohner Gesamt Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister 12 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Zusammenfassung Gestiegen sind im Jahr 2013 die Altersgruppen von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren um insgesamt 4,0 % (plus 2.346 Kinder) und die Altersgruppe der 14 bis 18-Jährigen um 8,6 % (plus 1.039 Jugendliche). Bei den Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren ist ein leichter Anstieg um 1,4 % (plus 186 Heranwachsende) zum Vorjahr festzustellen. In der Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 21 bis 27 Jahren ist ein Rückgang um 1,6 % (minus 962 junge Erwachsene) zu verzeichnen. 1 Durch die demographische Entwicklung ist prognostisch wieder ein Ansteigen der Altersgruppen Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsener zu erwarten, was für die weitere Jugendhilfeplanung in Leistungsbereichen wie z. B. der Kinder- und Jugendarbeit, beraterischen und erzieherischen Hilfen oder auch Familienbildung von großer Bedeutung ist. Abbildung 2: Geburtenentwicklung 7.000 6.000 Anzahl 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 4.370 3.757 5.566 1.483 1.432 1.430 1.495 1.468 1.535 1.286 1.268 1.294 1.361 1.331 1.356 1.372 1.417 2011 2012 2013 1.256 1.108 928 5.834 5.602 5.303 1.521 1.140 1.028 1.206 916 885 916 2000 2005 IV. Quartal 2010 Jahr III. Quartal II. Quartal Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister I. Quartal Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 2: Geburtenentwicklung 2000 2005 2010 2011 2012 2013 I. Quartal 885 916 1.331 1.356 1.372 1.417 II. Quartal 916 1.206 1.286 1.268 1.294 1.361 III. Quartal 1.028 1.140 1.430 1.495 1.468 1.535 IV. Quartal 928 1.108 1.256 1.483 1.432 1.521 3.757 4.370 5.303 5.602 5.566 5.834 Gesamt Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 In Leipzig kamen seit 1995 jährlich immer mehr Kinder zur Welt. 1995 wurden in Leipzig 2.620 Geborene registriert, im Jahr 2000 waren es bereits über 3.000 Geburten, im Jahr 2005 über 4.000 Geburten und im Jahr 2010 sogar über 5.000 Geburten. Im Jahr 2013 wurde mit 5.834 Geburten der vorläufige Höchstwert erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 4,8 % (plus 268 Geburten). 13 Zusammenfassung 1 14 Dieser Geburtenanstieg ist umso erfreulicher, steht er doch dem allgemeinen Trend zu immer weniger Kindern in vielen Teilen Deutschlands entgegen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 vom Amt für Statistik und Wahlen wird von weiter steigenden Geburtenzahlen ausgegangen. Demnach sind offensichtlich vier Gründe für den Geburtenanstieg verantwortlich: • Die Altersjahrgänge der fertilen Frauen sind stark besetzt (Struktureffekt) • Es gibt weniger kinderlose Frauen (Verhaltenseffekt) • Der Anteil mehrfachgebärender Frauen nimmt zu (Struktur- und Verhaltenseffekt) • Die Geschlechterproportion (Anteil Männer zu Frauen) ist ausgeglichen (Struktureffekt) Zusammenfassung 1.2 Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick Tabelle 3: Leistungsdaten im Jahresvergleich 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Geburten2 Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesam t 1 davon integrativ betreute behinderte Kinder - Kinderkrippe - Kindergarten - Horte Freiplätze1 - Kindertagesstätten - Horte Ermäßigungen1 - Kindertagesstätten - Horte Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesam t 1 Freiplätze1 Ermäßigungen1 HzE & Leistungen §§ 13, 19, 20, 27ff, 40 ges.1 Krankenhilfe § 401 Hilfen für Kinder/Jugendliche 1 - ambulant §§ 20, 27(3), 29, 30, 31, 35, 35a - teilstationär §§ 32, 35a - stationär §§ 13, 19, 20, 34, 35, 35a - Pflegestellen § 33 Hilfen für junge Volljährige § 411 - ambulant - stationär - Pflegestellen SG Straßensozialarbeit-Anzahl der Kontakte 2 3.757 20.546 328 2.995 9.036 8.515 5.107 3.296 1.811 254 205 49 20 2.132 144 1.807 783 101 569 354 181 88 83 10 - 4.370 26.000 600 3.562 12.408 10.030 7.934 5.056 2.878 160 128 32 592 203 10 1.610 91 1.431 529 79 443 380 88 45 31 12 16.251 5.303 32.712 665 4.849 14.207 13.656 8.099 4.737 3.362 201 163 38 2.039 558 48 1.925 135 1.684 687 82 490 425 106 53 39 14 11.139 5.602 33.995 676 4.944 14.847 14.204 9.499 5.971 3.528 246 189 57 2.083 599 42 1.916 128 1.710 714 78 501 417 78 31 33 14 14.716 5.566 35.662 719 5.206 15.529 14.927 9.599 5.935 3.664 237 188 49 2.285 657 47 2.070 144 1.817 732 81 569 435 109 62 31 16 13.074 5.834 37.214 786 5.409 16.093 15.712 9.875 6.054 3.821 272 219 53 2.535 708 61 2.292 161 2.031 822 84 666 459 100 49 32 19 13.136 4,8 4,4 9,3 3,9 3,6 5,3 2,9 2,0 4,3 14,8 16,5 8,2 10,9 7,8 29,8 10,7 11,8 11,8 12,3 3,7 17,0 5,5 -8,3 -21,0 3,2 18,8 0,5 37 4.675 5.787 1.724 4.292 1.869 585 5.353 3.114 790 5.338 4.139 992 5.206 2.223 861 5.096 -46,3 -13,2 -2,1 6,0 6,2 31 29 83 319 182 1.459 12.225 3.990 1.176 1.387 1.221 206 6,3 13,4 59 49 95 330 178 1.219 13.262 4.960 1.953 855 1.877 275 9,7 8,4 28 25 76 298 97 1.135 18.755 1.379 6.611 2.887 591 2.823 310 8.673 9,9 6,4 25 24 61 255 103 1.178 17.436 1.527 5.008 2.135 389 2.231 253 8.856 9,9 6,7 40 14 69 248 148 1.172 16.591 1.925 5.967 2.547 441 2.704 275 8.962 9,7 7,0 31 10 68 255 186 1.182 16.312 1.871 7.327 3.235 497 3.342 253 9.614 -2,1 0,3 -22,5 -28,6 -1,4 2,8 25,7 0,9 -1,7 -2,8 22,8 27,0 12,7 23,6 -8,0 7,3 10,2 Beratung/Begleitung/Vermittlung Spritzentausch nach Tauschvorgängen Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1 Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio €2 Rückholquote in Prozent2 ausgesprochene Adoptionen 2 Adoptionsbew erber 1 Kinder in Adoptionspflege1 Amtsvormundschaften § 551 Amtspflegschaften § 551 Beistandschaften/Ergänzungspflegschaften § 551 Rechtsberatung Unterhalt&Abstam m ung 2 Negativbescheinigungen § 58a SGB VIII Beurkundungen Gesam t 2 - Vater-/Mutterschaftsanerkennung - Unterhaltsbeurkundungen - Sorgeerklärungen - Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden Antragseingänge Eltern- und Erziehungsgeld 2 Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in Mio €2 2 Inobhutnahm en § 42 durch den VKKJ Neuanm eldungen Beratung § 282 - kommunal - freie Träger J u g e n d g e r i c h t s h i l f e § 5 2 (14b.u.21-jähr. S traftäter) 2 Q uelle: A m t für J ugend, F am ilie und B ildung 1 V ergleich 12-13 in % Fallzahlen nach SGB VIII ab 4. Quartal 2008 36,6 41,2 43,9 48,4 679 584 638 684 738 698 -5,4 1.841 536 1.305 2.695 2.362 524 1.838 3.364 3.587 632 2.955 2.936 3.683 610 3.073 2.992 3.965 577 3.388 2.529 3.788 581 3.207 2.566 -4,5 0,7 -5,3 1,5 1 K inder- und J ugendrepo rt 2013 2 = S tichtag 31.12.; = G es am taufk o m m en im J ahr 15 Zusammenfassung Vergleich des Jahres 2012 zum Jahr 2013 1 Geburten  Zunahme um 4,8 % (plus 268 Geburten) Kindertagesstätten  Zunahme der belegten Plätze in den Kindertagesstätten um 4,4 % (plus 1.552 betreute Kinder)  Zunahme der belegten Plätze in der Kinderkrippe um 3,9 % (plus 203 betreute Kinder), im Kindergarten um 3,6 % (plus 564 betreute Kinder) und in Horten um 5,3 % (plus 785 betreute Kinder)  Zunahme bewilligter Freiplätze für Kindertagesstätten/Horte um 2,9 % (plus 276 Freiplätze) Tagespflege  Zunahme der belegten Plätze im Betreuungsangebot der Tagespflege um 10,9 % (plus 250 betreute Kinder)  Zunahme bewilligter Freiplätze für Tagespflege um 7,8 % (plus 51 Freiplätze) Erzieherische Hilfen und angrenzende Leistungen  Zunahme der Hilfen zur Erziehung und Krankenhilfen um 10,7 % (plus 222 Hilfen)  Zunahme der Hilfen für Kinder und Jugendliche um 11,8 % (plus 214 Hilfen)  Rückgang der Hilfen für junge Volljährige um 8,3 % (minus 871 Hilfen) Straßensozialarbeit  Abnahme der Beratung, Begleitung und Vermittlung um 46,3 % (minus 1.916 Hilfen)  Abnahme des Spritzentausches um 13,2 % (minus 131 Spritzentauschvorgänge) Unterhaltsvorschuss  Abnahme der Unterhaltsvorschussauszahlfälle um 2,1 % (minus 110 Auszahlfälle)  Abnahme der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss um 2,1 % (minus 0,21 Mio €)  Zunahme der Rückholquote auf 7,0 Prozent (plus 0,3 Prozentpunkte) Adoptionen/Vormundschaften/Pflegschaften  Abnahme rechtskräftiger Adoptionen um neun Adoptionen und ein Kind in Adoptionspflege  Abnahme der Adoptionsbewerber/-innen um vier Bewerber/-innen  Zunahme der Amtsvormundschaften um sieben Amtsvormundschaften  Zunahme der Amtspflegschaften um 38 Amtspflegschaften Vormundschaftswesen/Beurkundungen/Beistandschaften  Abnahme der Rechtsberatung zu Unterhalt und Abstammung um 1,7 % (minus 279 Beratungen)  Abnahme der Negativbescheinigungen um 2,8 % (minus 54 Negativbescheinigungen)  Zunahme der Beurkundungen um 22,8 % (plus 1.360 Beurkundungen) Eltern- und Erziehungsgeld  Zunahme der Antragseingänge um 7,3 % (plus 652 Antragseingänge)  Zunahme der Auszahlbeträge um 10,2 % (plus 4,46 Mio €) Inobhutnahmen  Abnahme der Inobhutnahmen um 5,4 % (minus 40 Inobhutnahmen) Erziehungsberatungsstellen  Abnahme der Zahl der Neuanmeldungen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen um 4,5 % (minus 177 Neuanmeldungen) Jugendgerichtshilfe  Zunahme der 14 bis unter 21-jährigen Straftäter/-innen um 1,5 % (plus 37 Täter/-innen) 16 Familienpolitik 2 2 Familienpolitik 17 Familienpolitik 2. Familienpolitik 2 Familienpolitik in Leipzig schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass der Wunsch junger Menschen zu einem Leben mit Kindern Wirklichkeit werden kann. Differenzierte Angebote und Aktivitäten entsprechen der Vielfalt familiärer Lebensbedürfnisse. Familienpolitik umfasst Maßnahmen der öffentlichen Hand ebenso wie Aktivitäten freier Träger, Verbände und Initiativen. Familienpolitik als Querschnittsaufgabe bringt die Perspektive der Kinder, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben und die Situation von Familien in besonders belasteten Lebensumständen in allen Feldern der Politik zur Geltung. Kinder- und Familienbeirat Das Gremium tagte im Jahr 2013 insgesamt fünfmal. In den Sitzungen wurde u. a. über folgende Themen beraten:  Aktivierung von Eltern zur stärkeren Nutzung von Angeboten der Gesundheitsvorsorge  Berücksichtigung familienfreundlicher Standortfaktoren im Wirtschaftsmarketing  Fachplan Erziehungs- und Familienberatungsstellen  Sozialreport 2012  Qualifizierung des Internetauftritts der Stadt (www.leipzig.de) für die Nutzergruppe Familien  Information zum Pflegekinderwesen. Familieninfobüro – Kooperationsprojekt mit dem Lokalen Bündnis für Familie Zentral in der Innenstadt gelegen, bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2013 haben insgesamt 36.112 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2013 zählte das Familieninfobüro 12.317 Kontakte, 899 mehr als im Vorjahr. Auch die Nutzung des Wickel- und Stillraums hat sich 2013 um 212 auf 1.242 Nutzungen erhöht. Abbildung 3: Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2013 Kontakte im Familieninfobüro 10.000 9.000 1.242 8.000 1.030 7.000 6.000 4.194 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 385 417 989 1.189 206 746 403 758 388 907 2.071 1.978 2009 2010 2011 Jahr 2012 2013 283 Beratung persönlich Ausgabe des Willkommenspaketes* Quelle: Familieninfobüro Leipzig *erst seit März 2012 18 4.885 Beratung telefonisch/per Mail Nutzung des Wickel- und Stillraums Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Familienpolitik Tabelle 4: Kontakte im Familieninfobüro 2009 Kontakte insgesamt 2010 2011 2012 2013 3.375 4.361 4.641 11.418 12.317 Beratung persönlich 746 758 907 2.071 1.978 Beratung telefonisch/per Mail 206 403 388 989 1.189 4.194 4.885 darunter: Ausgabe des Willkommenspaketes* Nutzung des Wickel- und Stillraums Information zu anderen Themen/anderen Ämtern Besucher bei Veranstaltungen 283 385 417 1.030 1.242 1.987 2.583 2.702 2.532 2.179 153 226 60 326 674 39 16 105 99 126 55 Besucher der Seniorensprechstunde Besucher bei Kindersprechstunden/-Rathausralley 162 Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher) Kinderbetreuung Quelle: Familieninfobüro Leipzig 6 5 2 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *erst seit März 2012 Die vom Familieninfobüro organisierten Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt besuchten im Jahr 2013 insgesamt 642 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu allen Fragen rund um die Geburt informieren. Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 14 mal durchgeführt, insgesamt 1.101 junge Eltern haben dieses Angebot genutzt. 2013 wurde zum 5. Mal eine Willkommensveranstaltung für zugezogene Familien veranstaltet, um die neuen Leipziger/-innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutzten 100 Personen dieses Angebot, im Jahr 2013 waren es 33. Im Jahr 2013 erschien ein Bericht zur Tätigkeit des Familieninfobüros 2008 bis 2013, der die Arbeit des Büros umfassend beschreibt. Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegen bringen und das Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. So befindet sich im Paket z.B. das Angebotsverzeichnis „Leipzig für Familien“, die Broschüre „Familienbildung – Mach mit!“ sowie Faltblätter von aufsuchend arbeitenden Hilfsangeboten. Im Jahr 2013 haben insgesamt 4.885 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt. Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern seit Juni 2012 im Familieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70 Leipziger Seniorinnen für die Neugeborenen gestrickt werden. Im Jahr 2012 wurden 2.260 Stricksachen ausgegeben, im Jahr 2013 waren es 4.417. 19 Familienpolitik Familienfreundlichkeitspreis 2 Foto: Amt für Jugend, Familie und Bildung Fotos: Mahmoud Dabddoub 20 Bereits zum fünften Mal zeichnete Oberbürgermeister Burkhard Jung am 31.05.2013 in der Kuppelhalle der Leipziger Volkszeitung familienfreundliche Leipziger mit einem Preis aus. Es waren insgesamt 203 Zuschriften mit 65 verschiedenen Vorschlägen für den Preis eingegangen. Der mit 3.000 Euro dotierte Hauptpreis ging an den Verein Wurzeln und Flügel e. V., der mit großem Engagement in Schleußig einen Waldkindergarten mit naturpädagogischem Konzept gegründet hat. Den zweiten Platz und damit 2.000 Euro erhielt Karin Fahnert mit ihrem Erlebnisrestaurant. 1.000 Euro für den dritten Platz erhielt das Projekt „wellcome“ des FAIRbund e.V., bei dem ehrenamtliche Helferinnen Familien mit neugeborenen Kindern unterstützen. Eine vom Kinderbüro Leipzig unterstützte Kinderjury hat alle Vorschläge aus dem Blickwinkel von Kindern bewertet und einen Preisträger ausgesucht – die Toys Company Leipzig. Hier wird gebrauchtes Spielzeug gesammelt, ggf. repariert und gereinigt und anschließend an bedürftige Kinder ausgegeben. Weiterhin wurden Sonderpreise an Rüdiger Ulrich vergeben sowie an die get AG, die seecon Ingenieure GmbH, die Zahntechnik Leipzig Inhaber Henry Göpel e.K. sowie das Gromke Hörzentrum. Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3 3 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 21 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3. Kindertagesstätten und Kindertagespflege Kindertagesstätten sind ein wesentliches strategisches Feld kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten. Stetig steigende Geburtenzahlen, die auch in Leipzig geführte politische Debatte um frühkindliche Bildung sowie der gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren sind wichtige sozialpolitische Aufgaben unserer Zeit. 3 Entsprechend Art. 6 GG bestimmen die Eltern in eigener Verantwortung, ob und inwieweit sie andere zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages heranziehen wollen. In Verbindung mit Art.3 Abs.2 GG (Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsleben) wird der Staat verpflichtet, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen auch rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach Zeiten der Kindererziehung ermöglichen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der ab August 2013 auch für alle Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres gilt, ist so umzusetzen, dass für alle Kinder, deren Eltern diesen Anspruch wahrnehmen, eine Betreuungszeit zugesichert wird, die eine sinnvolle Umsetzung des gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages der Einrichtungen ermöglicht. Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für 2013 hielt an dem Anspruch fest, möglichst jeder Leipziger Familie den Zugang zu Krippe/Tagespflege, Kindergarten und Horten für ihre Kinder zu gewährleisten. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt hervorzuheben, dass die Stadt Leipzig nach wie vor einerseits vor enormen finanziellen Herausforderungen hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung steht, andererseits einer bedarfsgerechten Versorgung für die Familien hinsichtlich der Bereitstellung eines Kindertagesstättenplatzes hohe Priorität zuschreibt. Vor allem durch den seit 1996 einsetzenden und auch im Jahr 2013 anhaltenden Trend hoher Geburtenzahlen ist die Zahl wohnhafter Kinder unter 7 Jahren deutlich gestiegen. Gegenüber 2012 erhöhte sich die Zahl der wohnhaften Kinder bis zum Schuleintritt von 34.725 um 1.467 Kinder auf 36.192. Höhere Zahlen wohnhafter Kinder und ein verändertes Nachfrageverhalten, vor allem im Krippenbereich, machen eine entsprechende Anpassung der Infrastruktur im Kindertagesstättenbereich notwendig. 22 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1 Angebote in Kindertagesstätten einschließlich Horte Der Neubau von Kindertagesstätten ist in vielen Versorgungsräumen weiterhin erforderlich, da dem Bedarf nach Betreuung mittlerweile nicht mehr durch Kapazitätserweiterungen bestehender Einrichtungen entsprochen werden kann. Grundlage für die Entscheidung, in welchen Stadtgebieten neue Kindertageseinrichtungen entstehen, ist das langfristige Entwicklungskonzept Kindertagesstätten, das 2007 vom Stadtrat beschlossen und im Jahr 2011 anhand aktueller Daten zur Bevölkerung und Stadtentwicklung aktualisiert und bis 2025 fortgeschrieben wurde. Im Jahr 2013 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es entstanden 1.037 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 335 Krippenplätze) und 1.302 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von vier neuen Kitas erweitert. Leipziger Kindertageseinrichtungen bewähren sich täglich als Teil des Bildungssystems als Orte für gemeinsames Aufwachsen und frühkindliche Bildung. Die pädagogischen Mitarbeiter in den Einrichtungen arbeiten seit der Einführung des Sächsischen Bildungsplanes erfolgreich an dessen Umsetzung. Sie schauen dabei auf einen erfolgreichen Entwicklungsprozess, der in Leipzig vor 13 Jahren initiiert wurde. Damals begann ein beispielhafter Veränderungsprozess, der programmatisch die Innovation der Bildungs- und Familienforschung in die Arbeit der Leipziger Kindertagesstätten implementieren sollte. Diese Entwicklung ist in der Dokumentation „2000 - 2010. Zehn Jahre frühkindliche Bildung in Leipzig – eine Bilanz“ zusammengefasst. Die Dokumentation ist nachzulesen unter www.leipzig.de/jugendamt --> Veröffentlichungen. 3 Einige Kitas und Horte, die sich zu Konsultationseinrichtungen entwickelt haben, stehen als Unterstützungssystem u. a. für die pädagogische Praxis zur Verfügung. Sie präsentieren ihr Angebot unter www.leipzig.de/jugendfamilie-und-soziales/kinderbetreuung/kindertagesstaetten/konsultationseinrichtungen. Die „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ stellt die Zusammenarbeit mit Familien zu Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in den Mittelpunkt. Die Entwicklungen in den Kinderund Familienzentren und die in diesem Kontext durchgeführten Fachtagungen sind unter www.leipzig.de/kifaz dokumentiert. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die Teilnahme von Erzieher/-innen gemeinsam mit Fachkräften aus dem Bereich Familienbildung an der Qualifizierung „FUN – Familie und Nachbarschaft“, die Teilnahme der Fachkräfte an der Qualifizierung „Erziehungspartnerschaft“, die Einbindung von Angeboten der Familienbildung in den KitaAlltag sowie die Entwicklung von Nachhaltigkeit in der kontinuierlichen Umsetzung der Kriterien des Gütesiegels „Leipziger Kinder- und Familienzentrum“. Von April 2011 bis Dezember 2014 beteiligen sich 19 kommunale Kitas und 24 Kitas in Freier Trägerschaft an der Bundesinitiative Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ (www.fruehe-chancen.de). Zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung arbeiten in diesen ausgewählten Einrichtungen an der Umsetzung der Schwerpunktaufgaben. Ihr Auftrag ist es u. a., gemeinsam mit den Erzieher/-innen die alltagsintegrierte sprachpädagogische Arbeit im Rahmen eines stetigen reflektiven Prozesses weiter zu entwickeln und dadurch nachhaltig zu qualifizieren. Weitere Schwerpunktaufgaben sind die fachliche Begleitung der Teams, die Erarbeitung einer Konzeption zur Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung sowie die Zusammenarbeit mit den Familien. Schwerpunkt der Jahre 2014 und 2015 wird die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz ab dem 1. Lebensjahr sein, die fachliche Begleitung des quantitativen Ausbaus der Kitabetreuung sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung. 23 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft Abbildung 3: Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft 200 180 160 140 Anzahl 120 100 3 172 80 60 109 40 104 102 101 192 188 182 176 149 100 100 20 0 2000 2005 2010 Freie Träger 2011 Jahr 2012 2013 Kommunaler Träger Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 5: Anzahl der Kindertageseinrichtungen 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Kinderkrippen 5 3 3 3 3 3 Kindergärten 5 5 4 4 5 7 133 107 108 109 104 103 57 73 95 98 106 109 1 1 1 1 81 65 67 69 69 69 Gesamt 281 253 277 284 288 292 davon: Freie Träger 109 149 176 182 188 192 172 104 101 102 100 100 kombinierte Tageseinrichtungen Integrationseinrichtungen betriebliche Einrichtung Horte Kommunaler Träger Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 0 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig ist im Jahr 2013 weiter gestiegen.Im Vergleich zum Vorjahr sind vier neue Einrichtungen hinzugekommen. Die Zahl der Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sank von 172 im Jahr 2000 auf 100 im Jahr 2013, während die Einrichtungen in freier Trägerschaft von 109 im Jahr 2000 auf 192 im Jahr 2013 stiegen. Durch die Übergabe von Einrichtungen von kommunaler in freie Trägerschaft sowie die Eröffnung von neuen Kindertageseinrichtungen, die ausschließlich von freien Trägern betrieben werden, erhöhte sich der Anteil von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft von 38,8 % im Jahr 2000 auf 65,8 % im Jahr 2013. 24 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Abbildung 4: Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart 16.000 14.000 2000 2005 Horte Kindergärten Jahr 2011 370 47 101 286 47 103 12.211 10.018 10.024 2010 13.469 9.843 11.914 307 46 98 0 293 71 95 2.000 350 83 4.000 8.515 7.692 3.951 246 142 0 6.000 12.862 10.317 10.365 8.000 14.211 9.936 12.549 10.000 10.030 8.471 7.066 Anzahl 12.000 2012 kombinierte Tageseinrichtungen Kinderkrippen 3 2013 Integrationseinrichtungen betriebliche Einrichtung Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 6: angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung 2000 Kinderkrippen Kindergärten 2005 142 83 2010 2011 71 46 2012 47 2013 47 246 350 293 307 286 370 kombinierte Tageseinrichtungen 7.692 8.471 10.018 10.317 9.843 9.936 Integrationseinrichtungen 3.951 7.066 10.024 10.365 11.914 12.549 95 98 103 101 8.515 10.030 12.211 12.862 13.469 14.211 20.546 26.000 32.712 33.995 35.662 37.214 7.809 13.902 17.621 18.256 19.245 20.013 12.737 12.098 15.091 15.739 16.417 17.201 betriebliche Einrichtung Horte Gesamt davon: Freie Träger Kommunaler Träger Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 0 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Anzahl der angemeldeten Kinder erhöhte sich im gesamten Betrachtungszeitraum um 16.668 Kinder. Dies entspricht einer Erhöhung angemeldeter Kinder in Kindertageseinrichtungen um 81,1 %. Im Jahr 2013 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der angemeldeten Kinder um 4,4 % (plus 1.552 Kinder) zu verzeichnen. Die Angebotsstruktur innerhalb des Netzes der Kindertageseinrichtungen veränderte sich entsprechend den Wünschen der Familien und der Geburtenentwicklung. So verschob sich beispielsweise die Anzahl der Kindertageseinrichtungen zugunsten der Integrationseinrichtungen. Die in Integrationseinrichtungen angemeldeten Kinder erhöhten sich vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 um 8.598 angemeldete Kinder. 25 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten Abbildung 5: angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten 25.000 0 2000 2005 2010 Horte Jahr 2011 2012 21.502 15.712 20.735 14.927 19.791 14.204 19.056 15.970 13.656 5.000 10.030 10.000 12.031 3 15.000 8.515 Anzahl 20.000 2013 Kindertagesstätten Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 7: Belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft 2000 Horte 8.515 davon: freie Träger kommunaler Träger Kindertagesstätten davon: freie Träger kommunaler Träger darunter: unter 3-Jährige Kindergartenkinder Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2005 2010 2011 2012 2013 10.030 13.656 14.204 14.927 15.712 1.857 2.725 3.318 3.244 3.367 3.511 6.658 7.305 10.338 10.960 11.560 12.201 12.031 15.970 19.056 19.791 20.735 21.502 5.952 11.177 14.303 15.012 15.878 16.502 6.079 4.793 4.753 4.779 4.857 5.000 2.995 3.562 4.849 4.944 5.206 5.409 9.036 12.408 14.207 14.847 15.529 16.093 20.546 26.000 32.712 33.995 35.662 37.214 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 In Abhängigkeit von der demographischen Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2013 die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 78,7 % (plus 9.471 belegte Plätze) und im Hortalter um 84,5 % (plus 7.197 belegte Plätze). Von den im Jahr 2013 belegten Plätzen bis zum Schuleintritt waren 76,7 % bei freien Trägern (im Vorjahr 76,6 %) und 23,3 % beim kommunalen Träger (im Vorjahr 23,4 %). Bei den belegten Plätzen im Hortalter waren 22,3 % bei freien Trägern (im Vorjahr 22,6 %) und 77,4 % beim kommunalen Träger (im Vorjahr 77,4 %). Im Jahr 2013 betrug der Anteil der belegten Plätze in Kindertagesstätten bei den unter 3-Jährigen 25,2 % (im Vorjahr 25,1 %). Der Anteil der angemeldeten Kinder in der Altersgruppe über 3 Jahre bis zum Schuleintrittsalter betrug 74,8 % (im Vorjahr 74,9 %). 26 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben. Eltern erhalten somit Absenkungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Vergünstigungen. Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des SächsKitaG vor. Hier können die Eltern gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen. Abbildung 6: Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt 7.000 6.000 128 Anzahl 5.000 4.000 188 219 5.971 5.935 6.054 2011 2012 2013 3 163 205 3.000 2.000 189 5.056 4.737 2005 2010* 3.296 1.000 0 2000 ermäßigte Plätze Jahr *Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei Freiplätze Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 8: Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt angemeldete Kinder bis Schuleintritt davon: Freiplätze ermäßigte Plätze (teil-)finanz. Plätze gesamt (teil-)finanz. Plätze in % Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2000 2005 2010* 2011 2012 2013 12.031 15.970 19.056 19.791 20.735 21.502 3.296 5.056 4.737 5.971 5.935 6.054 205 128 163 189 188 219 3.501 5.184 4.900 6.160 6.123 6.273 29,0 32,5 25,7 31,1 29,5 29,2 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei Der Anteil der (teil-) finanzierten Plätze in Kinderkrippen und -gärten hat vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 stetig zugenommen. In den Jahren 2009 und 2010 gab es einen Rückgang durch die vom 1. März 2009 bis 31.12.2010 geltende Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres (§ 15 SächsKitaG). Rund 1.200 Kinder waren durch das beitragsfreie Vorschuljahr laut SächsKitaG aus der Berechnung der Ermäßigung herausgefallen. Ab Januar 2011 sind diese durch die gesetzliche Änderung des SächsKitaG wieder in die Statistik eingeflossen und führten erneut zum Anstieg gewährter Freiplätze und Ermäßigungen. Im Jahr 2013 waren 6.273 (teil-) finanzierte Plätze zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,4 % (plus 150 Plätze). Dies entspricht einem Anteil von 29,2 % aller belegten Plätze in Kinderkrippen und -gärten (im Vorjahr 29,5%). 27 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.4 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten Abbildung 7: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten 4.500 4.000 38 3.500 32 Anzahl 3.000 3 53 49 57 2.500 49 2.000 1.500 1.000 2.878 3.362 3.528 3.664 3.821 2011 2012 2013 1.811 500 0 2000 2005 ermäßigte Plätze 2010 Jahr Freiplätze Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 9: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten 2000 2005 2010 2011 2012 2013 angemeldete Hortkinder 8.515 10.030 13.656 14.204 14.927 15.712 davon: Freiplätze 1.811 2.878 3.362 3.528 3.664 3.821 ermäßigte Plätze (teil-)finanz. Plätze gesamt (teil-)finanz. Plätze in % Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 49 32 38 57 49 53 1.860 2.910 3.400 3.585 3.713 3.874 21,8 29,0 24,9 25,2 24,9 24,7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Anzahl von Freiplätzen in Horten hat seit dem Jahr 2000 kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2013 gab es 3.874 (teil-) finanzierte Plätze in Horten. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 4,3 % (plus 161 Plätze) und entspricht einem Anteil von 24,7 % aller belegten Hortplätze (im Vorjahr 24,9 %). 28 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen Abbildung 8: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 3.500 3.000 45 h/Woche 2010 40 h/Woche 2011 Jahr 35 h/Woche 436 324 104 460 291 138 2012 2013 30 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 3 1.387 2.980 1.321 2.799 2008 181 2.011 2005 1.179 472 338 144 0 1.165 485 352 500 981 537 515 181 1.000 2.661 1.500 3.140 2.000 1.640 492 429 662 326 Anzahl 2.500 > 30 h/Woche Kinder- und Jugendreport Leipzig Tabelle 10: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 2005 2008 2010 2011 2012 2013 45 h/Woche 1.640 2.011 2.661 2.799 2.980 3.140 40 h/Woche 492 981 1.165 1.179 1.321 1.387 35 h/Woche 429 537 485 472 460 436 30 h/Woche 662 515 352 338 291 324 25 h/Woche 131 78 35 44 47 30 20 h/Woche 195 103 146 100 91 74 Eingliederungshilfen < 45h/Woche 5 7 3 6 6 6 Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche 8 10 2 6 10 12 3.562 4.242 4.849 4.944 5.206 5.409 Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Seit April 2005 werden Eltern für Kinder unter 3 Jahren differenziertere Betreuungszeiten angeboten. Diese Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden. Im Jahr 2013 nutzten 58,1 % aller Eltern angemeldeter Krippenkinder einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 57,2 %). Weitere 25,6 % der Eltern vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 25,4 %), der Anteil mit 35 Wochenstunden betrug 8,1 % (im Vorjahr 8,8 %) und mit 30 Wochenstunden 6,0 % (im Vorjahr 5,6 %). Lediglich 1,9 % der Eltern von Kindern dieser Altersgruppe nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 2,7 %). Hinzu kommen Anteile von 0,1 % für 29 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche und 0,2 % für Eingliederungshilfen über 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr je 0,2 %). Im Jahresvergleich steigt der genutzte Betreuungsumfang von 40 und 45 Stunden pro Woche und sinken geringere Betreuungsumfänge. 3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt Abbildung 9: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche 12.000 45 h/Woche 2010 40 h/Woche Jahr 2011 35 h/Woche 2012 30 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 1.096 497 100 1.110 560 116 9.716 3.420 1.100 583 120 2008 9.312 3.164 2005 0 943 599 124 2.000 9.443 2.535 4.000 7.341 2.561 1.434 1.053 219 6.000 10.215 3.514 8.000 7.574 1.146 916 1.801 453 3 Anzahl 10.000 2013 > 30 h/Woche Kinder- und Jugendreport Leipzig Tabelle 11: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche 2005 2008 2010 2011 2012 2013 45 h/Woche 7.574 7.341 9.443 9.312 9.716 10.215 40 h/Woche 1.146 2.561 2.535 3.164 3.420 3.514 35 h/Woche 916 1.434 943 1.100 1.110 1.096 30 h/Woche 1.801 1.053 599 583 560 497 25 h/Woche 177 102 47 47 44 46 20 h/Woche 276 117 77 73 72 54 95 112 109 124 117 143 423 430 454 444 490 528 12.408 13.150 14.207 14.847 15.529 16.093 Eingliederungshilfen < 45h/Woche Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Seit April 2005 werden auch Eltern von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt differenziertere Betreuungszeiten angeboten. Diese Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden. Im Jahr 2013 nutzten 63,5 % aller Eltern angemeldeter Kindergartenkinder einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 62,6 %). Weitere 21,3 % der Eltern vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 22,0 %), der Anteil mit 35 Wochenstunden betrug 6,8 % (im Vorjahr 7,1 %) und mit 30 Wochenstunden 3,1 % (im Vorjahr 3,6 %). Lediglich 0,6 % der 30 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Eltern von Kindern dieser Altersgruppe nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,7 %). Hinzu kommen Anteile von 0,9 % für Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr 0,8 %) und 3,3 % für Eingliederungshilfen über 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr 3,2 %). Im Jahresvergleich steigen hohe Betreuungszeiten von 40 und 45 Stunden pro Woche an und sinken geringere Betreuungsumfänge. 3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder Abbildung 10: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 3 12.000 10.000 0 2005 2008 2010 30 h/Woche Jahr 2011 11.237 2012 25 h/Woche 213 241 4.165 10.748 257 3.842 10.298 3.553 286 368 3.276 9.320 2.781 2.050 2.000 7.454 4.000 9.997 6.000 457 Anzahl 8.000 2013 5 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 12: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 2005 2008 2010 2011 2012 2013 30 h/Woche 2.050 2.781 3.276 3.553 3.842 4.165 25 h/Woche 7.454 9.320 9.997 10.298 10.748 11.237 457 368 286 257 241 213 69 80 97 96 96 97 10.030 12.549 13.656 14.204 14.927 15.712 5 h/Woche Eingliederungshilfen Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Von den Eltern, die im Jahr 2013 ein Hortangebot nutzten, haben 26,5 % eine Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche (im Vorjahr 25,7 %) vereinbart. 71,5 % der Eltern, die im Jahr 2013 ein Hortangebot genutzt haben, vereinbarten einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Woche (im Vorjahr 72,0 %). Lediglich 1,4 % der Eltern, die ein Hortangebot genutzt haben, vereinbarten im Jahr 2013 Betreuungszeiten von 5 Wochenstunden (im Vorjahr 1,6 %). Hinzu kommen Eingliederungshilfen von 0,6 % aller angemeldeten Kinder in Horten (im Vorjahr 0,6 %). Im Jahresvergleich steigen die höheren Betreuungszeiten von 30 und 25 Stunden pro Woche an und sinken geringere Betreuungsumfänge. 31 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder Abbildung 11: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten 700 600 3 Anzahl 500 400 300 200 568 531 689 623 580 353 100 97 69 65 0 2000 2005 2010 96 2011 Jahr Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung 97 96 2012 2013 Hortkinder mit Behinderung* Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * ohne Kinderin Betreuungsangeboten an Förderschulen Tabelle 13: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten 2000 Hortkinder* 8.515 2005 2010 2011 2012 2013 10.030 13.656 14.204 14.927 15.712 davon: mit Behinderung 65 69 97 96 96 97 Anteil in % 0,8 0,7 0,7 0,7 0,6 0,6 Kinder bis Schuleintritt 12.031 15.970 19.056 19.791 20.735 21.502 davon: mit Behinderung 353 531 568 580 623 689 Anteil in % Kinder in Kindertagesstätten und Horten Gesamt davon: mit Behinderung 2,9 3,3 3,0 2,9 3,0 3,2 20.546 26.000 32.712 33.995 35.662 37.214 418 600 665 676 719 786 2,0 2,3 2,0 2,0 2,0 2,1 Anteil in % Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen Im Jahr 2013 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertagesstätten und Horten (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,1 % (im Vorjahr 2,0 %). Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im Jahr 2013 proportional zum Anstieg aller Kinder in Kindertagesstätten und Horten auf 786 Kinder gestiegen. Im gesamten Betrachtungszeitraum ist dies - bei einem Anstieg um 16.668 in Kindertagesstätten und Horten angemeldeten Kindern - auch ein Anstieg um 368 Kinder mit oder von Behinderung bedrohter Kinder. 32 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.2 Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege Kindertagespflege ist im Abschnitt III des SGB VIII verankert und in den §§ 22 und 23 SGB VIII als eine gleichrangige Form zur Förderung der Entwicklung von Kindern in Kindertageseinrichtungen beschrieben. Gemäß § 2 Abs. 6 SächsKitaG unterstützt und ergänzt die Kindertagespflege als Alternative zur Förderung in Kindertageseinrichtungen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Kindertagespflege ist eine Leistung, die vorrangig für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist (9. Lebenswoche bis 3 Jahre). Bei Kindern im Kindergarten- und Schulalter wird Kindertagespflege i. d. R. dann geleistet, wenn Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht in gleicher Weise förderlich sind oder der benötigte Betreuungsumfang nicht gewährleistet werden kann. Tagespflege ist gem. § 3 Abs. 2 SächsKitaG maximal bis zur Vollendung der vierten Klasse vorgesehen. Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von gleichzeitig maximal fünf fremden Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson und kann nach § 1 Abs. 6 SächsKitaG mit Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen Trägers der Jugendhilfe in anderen kindgerechten Räumen ausgeübt werden. Eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist ebenfalls möglich. 3 Im Jahr 2013 stieg das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen von 2.488 Plätzen im Januar auf 2.706 Plätzen im Dezember. Im Jahr 2013 wurden für 17,1 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3 Jahren (2.688 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (38 Plätze) Plätze in Tagespflege geplant. 3.2.1 Belegung in der Tagespflege Abbildung 12: angemeldete Kinder in der Tagespflege 3.000 2.500 53 Anzahl 2.000 2 40 43 1.997 2.040 38 1.500 1.000 2.482 22 500 0 2.247 29 20 541 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Kinder unter 3 Jahren Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt Hortkinder Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Gemäß § 3 SächsKitaG stellt die Tagespflege ein alternatives Betreuungsangebot für Krippenkinder dar. Im gesamten Betrachtungszeitraum ist die Anzahl der sich in Tagespflege befindlichen Kinder kontinuierlich und stark angestiegen. Im Jahr 2013 waren 2.535 Kinder in dieser familienergänzenden Leistung der Jugendhilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 10,9 % (plus 250 Kinder). 33 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege Abbildung 13: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege 3.000 2.500 2.535 3 Anzahl 2.000 2.285 2.039 2.083 558 599 657 708 48 42 47 61 2011 2012 2013 1.500 1.000 500 0 203 20 2000 592 10 2005 2010 Kinder in Tagespflege Jahr Freiplätze ermäßigte Plätze Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 14: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege 2000 Kinder in Tagespflege davon: Freiplätze ermäßigte Plätze (teil-)finanz. Plätze gesamt (teil-)finanz. Plätze in % 2005 2010 2011 2012 2013 20 592 2.039 2.083 2.285 2.535 0 203 558 599 657 708 0 10 48 42 47 61 0 213 606 641 704 769 0,0 36,0 29,7 30,8 30,8 30,3 Quelle: SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kindertagesstätten Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Parallel zum Anstieg der betreuten Kinder in Tagespflege steigt auch die Gewährung von Zuschüssen. Der Anteil aller (teil-) finanzierten Plätze in der Tagespflege im Jahr 2013 betrug 30,8 % (im Vorjahr 30,8 %). In absoluten Zahlen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 65 (teil-) finanzierte Plätze. 34 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege Die in der Stadt Leipzig angebotenen Betreuungszeiten und Elternbeiträge für Tagespflege und für Kindertagesstätten sind identisch. Durch Stadtratsbeschluss IV-241/05 wurden zum 1. April 2005 die Betreuungszeiten und Elternbeiträge neu angepasst. Abbildung 14: Betreuungszeiten in der Tagespflege 1.800 1.600 1.400 3 45 h/Woche 2007 2010 Jahr 40 h/Woche 2011 35 h/Woche 84 74 15 2012 30 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 731 1.426 660 114 71 14 560 126 79 13 1.214 2009 557 128 111 27 352 995 143 797 2005 264 54 0 41 200 95 31 400 330 22 19 127 56 600 1.305 800 1.631 1.000 33 Anzahl 1.200 2013 > 30 h/Woche Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 15: differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege 2005 2007 2009 2010 2011 2012 2013 45 h/Woche 330 797 995 1.214 1.305 1.426 1.631 40 h/Woche 22 95 264 557 560 660 731 35 h/Woche 19 31 54 128 126 114 84 30 h/Woche 127 143 352 111 79 71 74 25 h/Woche 6 35 26 10 5 6 10 20 h/Woche 50 6 7 17 8 8 5 zusätzl. zu Kita/Hort Gesamt 38 21 4 2 0 0 592 1.128 1.702 2.039 2.083 2.285 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2.535 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 nutzten 64,3 % aller Kinder in Tagespflege einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 62,4 %). Weitere 28,8 % aller betreuten Kinder in Tagespflege vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 28,9 %). Der Anteil mit 35 Wochenstunden sank auf 3,3 % (im Vorjahr 5,0 %) und mit 30 Wochenstunden auf 2,9 % (im Vorjahr 3,1 %). Lediglich 0,6 % aller betreuten Kinder in Tagespflege nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,6 %). Im gesamten Betrachtungszeitraum steigen auch hier die höheren Betreuungsumfänge von 45 und 40 Stunden pro Woche. 35 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3 36 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4 4 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 37 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4. Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Als Aufgabe der Erzieherischen Hilfen (HzE) steht die Gewährung von geeigneten und notwendigen Hilfen für die Familien mit einem Bedarf an staatlicher Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe. In den vergangenen Jahren wurde weiterhin konsequent und umfassend an den Schwerpunkten des Teilfachplanes für den Leistungsbereich Erzieherische Hilfen gearbeitet. In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen, dass der im Jahr 2000 begonnene und seit 2004 fortgeführte Entwicklungsprozess in diesem Leistungsbereich erfolgreich war und die fachinhaltliche Steuerung umgesetzt wurde. Im Mittelpunkt der Planung stand das Ziel, die Arbeit im Bereich der Erzieherischen Hilfen im Sinne des SGB VIII und der Leipziger Fachstandards zu verbessern, unter Einhaltung des Jahresbudgets in allen Einzelfällen die geeignete und notwendige Hilfe zu gewähren und eine Planungssicherheit für die Leipziger Träger als Leistungserbringer anzustreben. 4 Gleichwohl ist festzustellen, dass sich die Problemlagen in Familien und der Hilfebedarf rasant verschärft haben und die qualitative und quantitative Angebotsstruktur in Leipzig den Bedarfen nicht in jedem Fall entsprechen konnte. Damit einhergehend sind die Fallzahlen und die Kosten gestiegen. Gleichzeitig wurde in den Arbeitsprozessen deutlich, dass sich alle Beteiligten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen deutlich um wirkungsorientierte Hilfen sowie sparsamen Mitteleinsatz bemüht haben. Aufbauend auf dem bisher erreichten Stand der inhaltlichen und strukturellen Angebotsentwicklung soll es in den nächsten Jahren vermehrt gelingen, Hilfen so wirkungs- und zielorientiert zu gestalten, dass die Eltern im Ergebnis der Hilfen, eigenverantwortlich ihrer Erziehungs- und Betreuungspflicht nachkommen und junge Volljährige ein eigenständiges Leben führen können. Als wesentlicher Indikator für erfolgreiche Hilfen wird das Erreichen von Bildungsabschlüssen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gesehen. In enger Zusammenarbeit mit allen Fachkräften im Bereich Erzieherischer Hilfen wurde der Teilfachplan Erzieherischer Hilfen ab Sommer 2013 umfassend überarbeitet und soll 2014 vom Stadtrat verabschiedet werden. Für den Berichtszeitraum galten folgende Steuerungsziele:  Bedarfsorientierung, Zielbezogenheit und wohnortnahe Hilfen  Vorrangige Inanspruchnahme von Pflegefamilien und familienähnlichen Wohnformen bei notwendiger Fremdunterbringung  Stärkung des Familiensystems  Berücksichtigung der Komplexität der Fälle und konsequente sozialpädagogische Arbeitsweise in den Erzieherischen Hilfen  Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 38 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.1 Hilfen zur Erziehung Im Leistungsbereich Erzieherische Hilfen wurden im Jahr 2013 durchschnittlich 2.077 Hilfefälle registriert. Entgegen der Fallentwicklung in den Jahren 2009 bis 2011 waren in den Jahren 2012 und 2013 wieder Fallanstiege zu verzeichnen. Die Bedarfslagen von Familien haben sich im bundesdeutschen Gesamtdurchschnitt hinsichtlich der sozialen Risiken verschärft. Dabei wird auf eine Zunahme von komplexen Problemlagen verwiesen, deren Ursachen insbesondere im Anstieg sozialer, finanzieller und bildungsbezogener Armut zu finden sind:  diskontinuierliche Erwerbsarbeit/Arbeitslosigkeit und soziale Exklusion,  niedrige Schul- und Berufsbildung,  soziale Benachteiligung und Ausgrenzungsprozesse in Bildungseinrichtungen,  geringe Beziehungskompetenzen durch frühe Deprivationserfahrungen (keine positiven Rollenvorbilder),  physische, psychische und seelische Überforderung in der Wahrnehmung der Elternverantwortung,  Erfahrung von Ausgrenzung und Wertlosigkeit,  Tendenz zu permissiv-autoritärem Erziehungsstil und mehr physischer Gewalt, 4  „Vererbung“ sozialer Ungleichheit, die sich zu generationsübergreifenden verfestigten Erfahrungen entwickeln,  Sucht- und Drogenkonsum in Familien. Diese Entwicklung wird von Leipziger Fachkräften der Jugendhilfe bestätigt. Die Falldokumentationen zeigen, dass die Schwierigkeiten und Überforderungen im familiären Alltag von Familien immer seltener durch familiäre Netzwerke aufgefangen oder ausgeglichen werden können und in der Folge zu einem wachsenden Hilfebedarf und -anspruch gegenüber öffentlichen Bildungs-, Hilfe- und Unterstützungssystemen der Schule, des Gesundheitswesens und der Jugend- und Sozialhilfe führen. Die Komplexität und Schwierigkeit der Fälle auch im Jahr 2013 weiter verschärft. In vielen Familien bestehen neben oder gerade durch die Erwerbslosigkeit und finanzielle Armut Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und dem Gefühl von Wertlosigkeit, verbunden mit  einer steigenden Überforderung in der Wahrnehmung der Elternverantwortung,  Gewalterfahrungen in Familien,  physische, psychische und seelische Überforderungen, auch in Folge von Erkrankungen der Eltern und Kinder,  soziale Benachteiligungen Ausgrenzungsprozesse in Bildungseinrichtungen und  hohe Zahl von Schulverweigerungen und Schulpflichtverletzungen. Für die Kommune bedeutet die Zunahme der Komplexität familiärer Problemlagen mit verringerten Entwicklungschancen für Kinder und unzureichender Erziehungsverantwortung durch die Eltern die Zunahme von:  komplexen Hilfeleistungen an der Schnittstelle zu Schule (insbesondere Schulverweigerung und Schulpflichtverletzungen) und zu Psychiatrie,  leistungs- und kostenintensiveren Erzieherischen Hilfen,  Erzieherischen Hilfen mit Auflagen des Familiengerichtes,  Inobhutnahmen bei akuter Kindeswohlgefährdung mit nachfolgender Gewährung von Hilfen zur Erziehung. 39 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Zielstellung der Erzieherischen Hilfen in Leipzig Ausgehend von der dargestellten Problemlage vieler Familien in Leipzig ist es Ziel, benachteiligten Kindern  Bedingungen zur Sicherung des Kindeswohls zu erhalten oder zu schaffen,  familiäre Bindung und soziale Integration zu sichern,  die notwendige Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu sichern,  die notwendige Förderung zur Erreichung eines Schulabschlusses bei Kinder und Jugendlichen zu sichern und  benachteiligten Jugendlichen und jungen Volljährigen die notwendige Förderung zur Erreichung eines Berufsausbildungsabschlusses zu gewähren. 4 4.1.1 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen Abbildung 15: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Altersgruppen 1.750 1.500 500 250 0 182 2000 95 2005 104 2010 94 Jahr Hilfefälle Minderjährige Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 1.764 1.674 1.405 750 1.704 1.000 1.972 1.250 1.960 durchschnittliche Anzahl 2.000 2011 95 2012 105 2013 Hilfefälle Volljährige Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Ausgehend von der Gesamtzahl der im Jahr 2013 jahresdurchschnittlich vergebenen Hilfen zur Erziehung erhielten 94,9 % Minderjährige und 5,1 % junge Volljährige Hilfen. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis 2013 sind die jahresdurchschnittlich vergebenen Hilfen um 3,0 % (minus 65 Hilfen) gesunken. Während diese bei Minderjährigen um 12 Hilfen stiegen, sanken die Hilfen bei jungen Volljährigen um 42,3 % (minus 77 Hilfen). Im Vergleich des Jahres 2013 zum Vorjahr ist die jahresdurchschnittliche Anzahl der vergebenen Hilfen um 11,7 % (plus 218 Hilfen) gestiegen. Bei den Minderjährigen stieg der Anteil um 11,8 % (plus 208 Hilfen) und bei den jungen Volljährigen um zehn Hilfen. 40 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Tabelle 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Hilfeart Ø pro Jahr 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Insgesamt 2.142 1.500 1.808 1.768 1.859 2.077 ambulant 948 582 745 730 780 869 teilstationär 115 75 74 82 80 86 stationär 710 455 539 527 559 657 Pflegestellen 369 388 450 429 440 465 1.960 1.405 1.704 1.674 1.764 1.972 ambulant 864 533 695 684 732 815 teilstationär 115 75 74 82 80 86 stationär 623 418 501 492 528 625 Pflegestellen 358 379 434 416 424 446 182 95 104 94 95 105 ambulant 84 49 50 46 48 54 stationär 87 37 38 35 31 32 Pflegestellen 11 9 16 13 16 19 davon Hilfefälle Minderjährige davon Hilfefälle Volljährige 4 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Abbildung 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII 800 Ambulante Hilfen 2005 Stationäre Hilfen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2010 Jahr 869 2011 2012 Pflegestellen § 33 und § 41/33 86 80 440 465 657 780 559 82 527 74 429 450 539 730 745 455 388 582 2000 75 0 115 200 369 400 948 600 710 durchschnittliche Anzahl 1.000 2013 Teilstationäre Hilfen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Auch im Jahr 2013 wurden am häufigsten ambulante Hilfen vergeben. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 % (plus 89 Hilfen). Die durchschnittlich vergebenen stationären Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 % (plus 98 Hilfen) und die durchschnittlich vergebenen Pflegestellen stiegen um 5,7 % (plus 25 Hilfen). Die teilstationären Hilfen stiegen um sechs Hilfen. 41 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.1.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung Abbildung 17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung* durchschnittliche Anzahl 1.050 948 869 900 745 780 730 750 582 600 450 300 150 0 4 2000 2005 2010 Jahr 2011 2012 2013 § 20 SGB VIII § 27(3) SGB VIII § 29 SGB VIII § 30 SGB VIII § 31 SGB VIII § 35 SGB VIII § 35a SGB VIII § 41 SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ; § 27 (3) SGB VIII Mit therapeutischer verbundene pädagogische Leistung; § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit; § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer; § 31 SGB VIII Sozialpäd. Familienhilfe; § 35 SGB VIII Intensive. sozialpäd. Einzelbetreuung; § 35a SGB VIII amb. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Tabelle 17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung* SGB VIII 2000 § 20 SGB VIII 2005 2010 2011 2012 2013 3 1 7 9 6 7 § 27(3) SGB VIII 12 51 57 47 46 55 § 29 SGB VIII 31 1 1 - - § 30 SGB VIII 168 103 106 80 75 84 § 31 SGB VIII 428 341 444 449 484 526 § 35 SGB VIII 37 - 2 - 1 1 § 35a SGB VIII 185 36 78 99 120 142 § 41 SGB VIII 84 49 50 46 48 54 948 582 745 730 780 869 Summe Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring - Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Der Zuwachs der ambulanten Hilfen im Jahr 2013 resultiert vor allem aus dem Leistungsparagraphen 31 des SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 8,7 % (plus 42 Hilfen). 42 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Gestiegen ist im Jahr 2013 auch die Anzahl der durchschnittlich vergebenen ambulanten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII. Hier betrug der Anstieg zum Vorjahr 18,3 % (plus 22 Hilfen). Hintergrund dieses Anstiegs sind zunehmende Leistungsbewilligungen von Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII. Schulbegleitung erfolgt als ambulante unterstützende Maßnahme an der Schnittstelle Jugendhilfe/Schule. Sie ermöglicht oder erleichtert die Integration von Schülern in den Klassenverband mit dem vorrangigen Ziel der Sicherstellung einer angemessenen Beschulung. 4.1.3 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Abbildung 18: Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung* durchschnittliche Anzahl 120 100 80 56 60 4 34 40 54 65 20 17 12 13 2011 2012 2013 68 73 59 20 0 41 2000 2005 2010 Jahr § 35a SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring § 32 SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe; § 35a SGB VIII teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Im Jahr 2013 wurden jahresdurchschnittlich 86 teilstationäre Hilfen vergeben, sechs mehr als im Vorjahr. Davon betrug der Anteil der teilstationären Hilfen nach § 32 SGB VIII (Erziehung in einer Tagesgruppe) 15,1 % (im Vorjahr 15,0 %) aller durchschnittlich vergebenen teilstationären Hilfen. Teilstationäre Hilfen in Form von Tagesbetreuung richten sich in der Regel an Familien mit Kindern ab dem 7. bis zum 14. Lebensjahr. Der pädagogische Schwerpunkt liegt bei der Eltern- und Familienarbeit, dem sozialen Lernen in der Gruppe und der Begleitung der schulischen Förderung. Die Hilfe hat vor allem zum Ziel, den Verbleib des Kindes in der Familie zu sichern, die Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung herbeizuführen und zugleich die Entwicklungsförderung des Kindes sowie die Stärkung seiner sozialen Kompetenz zu bewirken. Der Anteil der Leistungen nach § 35a SGB VIII betrug 84,9 % (im Vorjahr 85,0 %) aller durchschnittlich vergebenen teilstationären Hilfen. Nach § 35a SGB VIII wird Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche geleistet, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von der für das Lebensalter typischen Situation abweicht und daher die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe kann durch verschiedene Integrations- und Therapieangebote erfolgen. 43 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.1.4 Stationäre Hilfen zur Erziehung Abbildung 19: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung* durchschnittliche Anzahl 800 710 700 657 600 539 527 559 2011 2012 455 500 400 300 200 100 0 4 2000 2005 2010 § 19 SGB VIII § 35 SGB VIII Jahr § 20 SGB VIII § 35a SGB VIII 2013 § 34 SGB VIII § 41* SGB VIII * in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder; § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ; § 33 SGB VIII Vollzeitpflege; § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform; § 35 SGB VIII Intensive. sozialpäd. Einzelbetreuung; § 35a SGB VIII stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Tabelle 18: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung 2000 2005 2010 2011 2012 2013 § 19 SGB VIII 33 18 43 39 42 50 § 20 SGB VIII 1 1 4 5 2 3 § 34 SGB VIII 516 371 427 420 451 530 § 35 SGB VIII 7 4 2 2 1 1 § 35a SGB VIII 66 24 25 26 32 41 § 41* SGB VIII 87 37 38 35 31 32 710 455 539 527 559 657 Summe Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII Im Jahr 2013 wurden durchschnittlich 657 stationäre Hilfen vergeben. Diese sind damit gegenüber dem Vorjahr um 17,5 % (plus 98 Hilfen) gestiegen, aber im Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2013 um 7,5 % (minus 53 Hilfen) gesunken. 44 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Gestiegen sind zum Vorjahr die stationären Leistungen nach § 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, um 17,5 % (plus 79 Hilfen), die Leistungen nach § 35a SGB VIII, stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, um 28,1 % (plus neun Hilfen) und die Leistungen nach § 19 SGB VIII, Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, um 19,0 % (plus acht Hilfen). Um je eine Hilfe haben stationären Leistungen nach § 41, Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung, in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB und Leistungen nach § 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen zugenommen. Eine Leistung wurde wie im Vorjahr nach § 35 SGB VIII, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, bewilligt. 4.1.5 Pflegestellen Abbildung 20: Jahresdurchschnitt Pflegestellen* 500 durchschnittliche Anzahl 16 400 11 13 16 19 9 4 300 200 358 379 2000 2005 434 416 424 446 2011 2012 2013 100 0 2010 Jahr § 41 i.V.m. § 33 SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring * §§ 33 und 41/33 SGB VIII § 33 SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 gab es jahresdurchschnittlich 465 Hilfeempfänger einer Pflegestelle. Damit stieg der Anteil der Hilfeempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 % (plus 25 Hilfen). Im Vergleich zum gesamten Betrachtungszeitraum der Jahre 2000 bis 2013 stieg der Anteil um 26,0 % (plus 96 Hilfen). Die Zahl der Pflegestellen soll auch künftig weiter zu Gunsten eines gleichzeitigen Abbaus von stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII erhöht werden. 45 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Abbildung 21: Pflegestellen nach regionaler Verteilung durchschnittliche Anzahl 500 400 300 200 100 0 4 97 95 92 208 2007 101 118 84 88 88 87 105 102 88 228 238 247 265 288 2009 2010 2011 2012 2013 89 82 188 2005 Leipzig Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Sachsen Jahr außerhalb Sachsen * §§ 33 und 41/33 SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die regionale Verteilung der Pflegestellen wird in den Kategorien Leipzig, außerhalb Leipzig und innerhalb Sachsen sowie außerhalb Sachsens erfasst. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der Pflegestellen die sich in Leipzig befanden 61,9 % (im Vorjahr 60,2 %). Der Anteil der Pflegestellen außerhalb Leipzigs aber innerhalb Sachsens betrug 19,1 % (im Vorjahr 20,0 %) und der Anteil der Pflegestellen außerhalb Sachsens betrug 18,9 % (im Vorjahr 19,8 %). 46 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.2 Inobhutnahmen Das Jugendamt ist gem. § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und 3. a. die Personsorgeberechtigten nicht widersprechen oder b. eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Diese Aufgabe wird in der Stadt Leipzig durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) durchgeführt. Während der Schließzeiten des ASD übernimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Verbundes Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) diese Aufgabe als Bereitschaftsdienst für den ASD. Der ASD erfüllt im Kontext des § 42 SGB VIII Aufgaben der Krisenintervention (sozialpädagogischen Beratung und Klärungshilfe für Kinder/Jugendliche und Familien, Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen, deren Unterbringung und die Beendigung der Inobhutnahme). 4 Die Verpflichtung zur Inobhutnahme besteht dann, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Minderjährigen gefährdet wird und wenn die Sorgeberechtigten bzw. Erziehungsberechtigten nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, diese Gefahr von dem Minderjährigen abzuwenden. Der Entscheidung zur Inobhutnahme geht eine umfassende Prüfung des Kindeswohls mit einer Einschätzung der Gefährdungssituation oder ein Beratungsgespräch des Selbstmelders voraus. Hierzu liegen im ASD standardisierte Verfahrensabläufe vor. Nach erfolgter Inobhutnahme werden die Kinder und Jugendlichen in folgenden Einrichtungen betreut:  Kinder- und Jugendnotdienst des VKKJ (KJND)  Systemisch orientierte Mädchenwohngruppe des Internationalen Bundes e. V., Verbund Sachsen/Thüringen (MWG)  bei einer geeigneten Person, darunter insbesondere in den sog. Familiären Bereitschaftspflegestellen des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. Die vorübergehende Betreuung der in Obhut genommenen Babys und Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren erfolgt bevorzugt in Familiären Bereitschaftspflegestellen. Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit gemeinsam in einer Familiären Bereitschaftspflegestelle betreut. Im Rahmen der erfolgten Inobhutnahmen in den beiden o. g. Einrichtungen (KJND und MWG) und in den Familiären Bereitschaftspflegestellen werden durch die Träger umfassende Leistungen der Betreuung und Versorgung für das Kind/den Jugendlichen bis zur Beendigung der Inobhutnahme sicher gestellt. Die Inobhutnahme gilt mit Übergabe des Minderjährigen an die sorgeberechtigten Eltern (ggf. mit weiterführender ambulanter Hilfe) oder mit Überleitung in eine stationäre Hilfe als beendet. Die Entscheidungsverantwortung hierzu liegt beim ASD. 47 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.2.1 Belegungstage und Auslastung Abbildung 22: Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung 10.000 160 128,5 110,2 Anzahl 98,1 6.000 120 91,3 80,1 4.000 49,5 0 75,8 49,1 60 40 20,6 3.792 4.132 6.445 6.207 7.037 8.177 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Belegungstage Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 100 80 65,2 2.000 4 96,7 140 Prozent 8.000 Jahr Auslastung KJND 20 0 Auslastung MWG Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Umsetzung der Aufgabe der Jugendhilfe zu Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII wird über die bestehenden Inobhutnahmeplätze in Leipzig sichergestellt. Im Bedarfsfall steht das AfJFB in der Verantwortung, ausreichend Inobhutnahmeplätze zur Verfügung zu stellen und eine zügige Klärung der Fälle sicher zu stellen. Die Belegungssituation des KJND wird regelhaft durch den ASD gesteuert. Die monatlichen Belegungstage sind im Jahr 2013 um 16,2 % (plus 1.140 Belegungstage) im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Parallel stieg im Jahr 2013 die prozentuale Auslastung beim Kinder- und Jugendnotdienst über die Kapazitätsgrenze auf 128,5 %. Die erhöhten Inobhutnahmebedarfe wurden durch Bereitstellung zusätzlicher Plätze im Kinder- und Jugendnotdienst sichergestellt. Bei der Inobhutnahmestelle für Mädchen beim Internationalen Bund Sachsen/Thüringen stieg die prozentuale Auslastung auf 91,3 %. Die Einrichtung des IB wurde 2013 hinsichtlich der geeigneten Unterbringung von in Obhut genommenen Mädchen regelmäßig gezielter angefragt und entsprechend belegt. 48 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.2.2 Entwicklung Im Unterschied zur Betrachtungsweise der Inobhutnahmen nach monatlicher Belegung (vgl. 4.2.1) ist in den Kapiteln 4.2.2 bis 4.2.9 der Betrachtungszeitraum der 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen. Abbildung 23: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen* 500 450 400 Anzahl 350 300 250 200 150 290 345 449 383 377 269 100 429 323 297 269 4 50 0 2005 2010 2011 Jahr Kinder Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2012 2013 Jugendliche Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Im Jahr 2013 gab es insgesamt 698 Inobhutnahmevorgänge von Kindern und Jugendlichen. Die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen kann einmalig oder auch mehrfach im Jahr erfolgt sein. Damit sank die Anzahl der Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % (minus 48 Inobhutnahmen). Davon sanken die Inobhutnahmen von Kindern um 4,5 % (minus 20 Inobhutnahmen) und die Inobhutnahmen von Jugendlichen um 9,4 % (minus 28 Inobhutnahmen). 49 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen Abbildung 24: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl* 700 600 Anzahl 500 400 19 7 20 52 7 16 56 14 19 52 21 55 19 57 428 461 462 453 489 476 2006 2008 2010 2011 2012 2013 9 14 51 300 200 100 4 0 1x aufgenommen 2x aufgenommen Jahr 3x aufgenommen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring mehr als 3x aufgenommen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Tabelle 19: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl* 2006 2008 2010 2011 2012 2013 Anzahl Inobhutnahmen 615 659 652 700 746 698 davon 1x aufgenommen 428 461 462 453 489 476 davon 2x aufgenommen 51 52 56 52 55 57 davon 3x aufgenommen 14 20 16 19 21 19 davon 4x aufgenommen 7 3 6 7 13 3 davon 5x aufgenommen - 2 - 3 4 4 davon 6x aufgenommen - 2 1 1 2 2 davon 7x aufgenommen 1 - - 2 - 1 davon 8x aufgenommen 1 - - - - - davon 9x aufgenommen - - - 1 - - 502 540 541 538 584 562 Anzahl Kinder und Jugendliche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Bei den Inobhutnahmen ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche nur einmal in Obhut genommen werden müssen. Allerdings kann es auch sein, dass ein Kind oder ein Jugendlicher innerhalb eines Jahres mehrfach in Obhut genommen werden muss, so dass es zu sogenannten Mehrfachaufnahmen kommt. 50 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Von den 562 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen im Jahr 2013, wurden 476 einmal (84,7 %) aufgenommen. 86 Kinder und Jugendliche (15,3 %) mussten dagegen mehrfach aufgenommen werden. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Einmalaufnahmen um 2,7 % (minus 13 Kinder und Jugendliche) und die Mehrfachaufnahmen um 9,5 % (minus 9 Kinder und Jugendliche). Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2013 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die einer in Inobhutnahme bedurften relativ konstant über 500 Kindern und Jugendlichen. Die entspricht im Jahr 2013 bei 77.022 in Leipzig lebenden und 562 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen 0,73 % oder etwa jedes 137. in Leipzig lebende Kind oder Jugendlichen. 4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen Abbildung 25: Inobhutnahmen nach Altersgruppen* 800 700 Anzahl 600 145 500 400 300 200 100 0 199 89 79 129 171 126 118 152 89 114 162 136 85 104 209 143 95 107 137 118 128 126 141 122 90 134 136 73 64 59 56 56 53 76 92 88 95 99 120 139 2005 2007 2009 2010 Jahr 2011 2012 2013 0-3 Jahre 3-6 Jahre 47 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 6-12 Jahre 12-14 Jahre 14-16 Jahre 4 16-18 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar Von den 698 Inobhutnahmen im Jahr 2013 betrug der Anteil der 16 bis 18-Jährigen 18,3 % (im Vorjahr 22,9 %), in der Altersgruppe der 14 bis 16-Jährigen 20,2 % (im Vorjahr 16,9 %), der 12 bis 14-Jährigen 12,9 % (im Vorjahr 16,4 %), der 6 bis 12-Jährigen 19,5 % (im Vorjahr 18,0 %), in der Altersgruppe der 3 bis 6-Jährigen 9,2 % (im Vorjahr 9,8 %) und der 0 bis 3-Jährigen 19,9 % (im Vorjahr 16,1 %). 51 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik Abbildung 26: Inobhutnahmen nach Geschlecht* 500 Anzahl 400 300 432 200 353 338 282 277 325 339 334 354 313 346 382 316 314 100 0 4 2005 2006 2008 2010 Jahr männlich 2011 2012 2013 weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar Im Jahr 2013 betrug der Anteil männlicher Inobhutnahmen 54,7 % (im Vorjahr 57,9 %), während der Anteil weiblicher Inobhutnahmen auf 45,3 % (im Vorjahr 42,1 %) stieg. Damit sank im Jahr 2013 die Anzahl der männlichen Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 50 männliche Inobhutnahmen bei einer Zunahme von zwei weiblichen Inobhutnahmen. 4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen Abbildung 27: Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer* 400 350 300 2007 1 bis 3 Tage 2009 4 bis 14 Tage Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2010 Jahr > 2 bis 4 Wochen 78 77 30 95 54 21 2011 2012 > 4 Wochen 96 93 19 251 239 322 239 299 231 103 65 10 205 266 208 271 332 2005 65 46 0 50 38 50 263 100 47 21 150 356 200 211 Anzahl 250 2013 Hilfe dauerte an Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar Im Jahr 2013 betrug die Aufenthaltsdauer bei 36,0 % aller Inobhutnahmen nur ein bis dreiTage (im Vorjahr 52 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen 43,2 %). Weitere 34,2 % aller Inobhutnahmen konnten zwischen vier Tagen und zwei Wochen beendet werden (im Vorjahr 32,0 %). In 13,8 % aller Fälle war eine Inobhutnahme zwischen zwei bis vier Wochen erforderlich (im Vorjahr 10,5 %) und in 13,3 % aller Inobhutnahmen betrug die Aufenthaltsdauer mehr als vier Wochen (im Vorjahr 10,3 %). 19 Hilfen dauerten über den Jahreswechsel an. 4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen Abbildung 28: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2013 (Mehrfachnennungen möglich) Überforderung der Eltern/eines Elternteils 501 Beziehungprobleme 180 Vernachlässigung 73 Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie 62 Anzeichen körperl./seelische Misshandlung 53 Delinquenz des Kindes/Jugendlichen 52 sonstige Probleme 52 Wohnungsprobleme 4 31 Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen 16 unbegleitete Einreise aus dem Ausland 14 Schul-/Ausbildungsprobleme 11 Anzeichen für sexuellen Missbrauch 11 Trennung oder Scheidung der Eltern 11 0 100 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 200 Anzahl 300 400 500 600 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 20: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen möglich)* 2005 2008 2010 2011 2012 2013 Trennung oder Scheidung der Eltern 8 4 14 8 3 11 Anzeichen für sexuellen Missbrauch 11 9 9 9 6 11 Schul-/Ausbildungsprobleme 12 10 15 13 9 11 unbegleitete Einreise aus dem Ausland 18 11 21 10 17 14 Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen 28 19 11 13 19 16 Wohnungsprobleme 18 23 58 79 39 31 sonstige Probleme 112 274 56 50 93 52 Delinquenz des Kindes/Jugendlichen 50 44 49 87 81 52 Anzeichen körperl./seelische Misshandlung 38 34 40 34 72 53 Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie 44 67 57 78 66 62 Vernachlässigung 88 6 45 70 68 73 Beziehungprobleme 228 192 175 128 169 180 Überforderung der Eltern/eines Elternteils 169 204 297 380 448 501 Gesamt 824 897 847 959 1.090 1.067 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 53 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Die Angaben zu den Gründen die zu einer Inobhutnahme führen, können pro Hilfe bis zu zwei Anlässe enthalten, die sich bedingen oder ergänzen. Seit vielen Jahren ist die „Überforderung der Eltern/eines Elternteiles“ der am häufigsten genannte und stetig steigende Grund einer Inobhutnahme. Im Jahr 2013 betrug der Anteil aller Nennungen 41,1 %. Erst mit deutlichem Abstand folgen „Beziehungsprobleme“ mit 16,9 %. Weniger häufig genannt wurden „Vernachlässigung“ (6,8 %), „Integrationsprobleme in Heim/Pflegefamilie“ (5,8 %), „Anzeichen körperlicher oder seelischer Misshandlung“ (5,0%) oder „Delinquenz“ (4,9 %). Die anderen 19,5 % der Hilfeanlässe verteilen sich auf die weiteren Kategorien. 4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung 4 Anzahl Abbildung 29: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung* 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2005 2008 2010 Jahr Rückkehr zu Personensorgeberechtigten keine anschließende Hilfe sonstige stationäre Hilfe ambulante Erz. Hilfen 2011 2012 2013 Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses Rückkehr in Pflegefamilie/Heim Übernahme anderes Jugendamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar Tabelle 21: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung* 2005 2008 2010 2011 2012 2013 ambulante Erz. Hilfen 30 - 1 2 11 10 Übernahme anderes Jugendamt 10 5 9 17 18 6 sonstige stationäre Hilfe 40 31 39 24 49 15 Rückkehr in Pflegefamilie/Heim 25 38 20 43 24 20 keine anschließende Hilfe 71 61 71 62 65 96 Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses 150 195 128 137 143 169 Rückkehr zu Personensorgeberechtigten 309 329 374 394 406 363 x x 10 21 30 19 635 659 652 700 746 698 Hilfe dauerte an Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring * Daten früherer Jahre nicht verfügbar, x=nicht erfasst 54 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen Wie in den Vorjahren kehrten auch im Jahr 2013 mit 52,0 % mehr als die Hälfte der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen nach der Beendigung der Maßnahme zu ihren Personensorgeberechtigten zurück (im Vorjahr 54,4 %). Mit 24,2 % benötigte fast jede vierte Inobhutnahme nach Beendigung der Maßnahme eine Erzieherische Hilfe außerhalb des Elternhauses (im Vorjahr 19,2 %). Weitere 13,8 % aller Inobhutnahmen benötigten nach Abschluss der Maßnahme keine anschließende Hilfe (im Vorjahr 8,7 %) und 2,9 % kehrten in die Pflegefamilie oder in das Heim zurück (im Vorjahr 3,2 %). Der Anteil sonstiger stationärer Hilfen sank auf 2,1 % (im Vorjahr 6,6 %) und ambulante erzieherische Hilfen auf 1,4 % (im Vorjahr 1,5 %). Weitere 19 Hilfen (2,7 %) waren zum Jahreswechsel noch nicht beendet und in sechs Hilfen erfolgte die Übernahme durch ein anderes Jugendamt. 4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme Tabelle 22: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit* 2005 2008 2010 2011 2012 2013 Mitte 61 53 53 46 54 52 Nordost 97 128 142 67 81 93 64 64 77 Ost** Südost 46 62 47 47 34 44 Süd 32 50 49 66 72 59 Südwest 45 42 63 79 57 73 112 118 118 116 197 130 Alt-West 56 65 43 50 46 49 Nord 56 48 53 70 59 61 505 566 568 605 664 638 Sachsen 81 40 30 47 29 16 außerhalb Sachsens 49 53 54 48 53 44 635 659 652 700 746 698 West Leipzig Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 4 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar, ** 2011 neu gebildet Die Zuständigkeit des ASD richtet sich nach dem Wohnort der Kinder und Jugendlichen, die in Obhut genommen werden. Danach wurden im ASD West mit 18,6 % die meisten Kinder und Jugendlichen in Obhut genommen. Dennoch sank der Anteil, nach dem sprunghaften Anstieg im Jahr 2012, auf 25,4 % um 67 Inobhutnahmen im Jahr 2013 ab. Gründe waren verstärkte Zuzüge von Familien mit mehr als vier Kindern in hier vorhandene große und günstige Wohnungen, jugendliche Selbstmelder in den in Grünau räumlich verorteten Kinder- und Jugendnotdienst und wiederholte Aufnahmen mehrerer Kinder aus Großfamilien in Krisensituationen. Die weiteren zweistelligen Anteile der Inobhutnahmen entfallen mit 13,3 % auf den ASD Nordost (im Vorjahr 10,9 %), mit 11,0 % auf den ASD Ost (im Vorjahr 8,6 %) und mit 10,5 % auf den ASD Südwest (im Vorjahr 7,6 %). Einstellige Anteile von Inobhutnahmen entfallen mit 8,5 % auf den ASD Süd (im Vorjahr 9,7 %), mit 8,7 % auf 55 Erzieherische Hilfen und Inobhutnahmen den ASD Nord (im Vorjahr 7,9 %), mit 7,4 % auf den ASD Mitte (im Vorjahr 7,2 %) und mit 7,0 % auf den ASD Alt-West (im Vorjahr 6,2 %). Der geringste Anteil von Inobhutnahmen entfiel im Jahr 2013 mit 6,3 % auf den ASD Südost (im Vorjahr 4,6 %). Die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb Sachsens wohnten, sind auf 6,3 % ebenso gesunken (im Vorjahr 7,1 %) wie die Inobhutnahmen aus dem sächsischen Umfeld auf 2,3 % (im Vorjahr 3,9 %). Karte 1: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2013 4 In 91,4 % aller Inobhutnahmen des Jahres 2013 wohnten die Kinder und Jugendlichen innerhalb der Stadt Leipzig (im Vorjahr 89,0 %) und in 8,6 % außerhalb der Stadt Leipzig (im Vorjahr 11,0 %). 56 Kinder- und Jugendförderung 5 Kinderund Jugendförderung 5 57 Kinder- und Jugendförderung 5. Kinder- und Jugendförderung Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft. Jugendarbeit ist mit seinen Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:  § 11 Jugendarbeit  § 12 Förderung der Jugendverbände  § 13 Jugendsozialarbeit  § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz  § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 5 Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der freien Träger der Jugendhilfe unterhält die Stadt Leipzig zum Jahresende 2013 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Abbildung 30: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in % 100% Prozent 90% 5,1 4,0 80% 21,0 70% 3,7 60% 5,2 4,1 5,1 3,9 5,4 4,0 5,8 4,4 29,3 29,9 30,6 29,8 2,7 2,6 2,9 2,9 58,7 58,4 57,1 57,1 2010 2011 2012 2013 50% 40% 30% 66,2 20% 10% 0% 2005 § 16 Familienbildung § 14 Kinder- und Jugendschutz § 12 Jugendverbandsarbeit § 11 Jugendarbeit Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände 58 § 13 Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 23: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in € Leistungsbereiche SGB VIII § 11 Jugendarbeit § 12 Jugendverbandsarbeit § 13 Jugendsozialarbeit 2005 2010 2011 2012 2013 5.423.603 5.397.602 5.393.937 5.343.157 5.463.523 306.576 245.987 244.233 267.549 272.842 Vergleich 2005-2013 39.921 -33.734 1.722.379 2.691.425 2.759.891 2.868.893 2.854.749 1.132.371 § 14 Kinder- und Jugendschutz 327.755 377.463 359.877 374.787 423.139 95.384 § 16 Familienbildung 417.658 476.274 470.433 505.845 554.900 137.243 Summen: 8.197.970 9.188.751 9.228.371 9.360.232 9.569.153 1.371.183 Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde auch im Jahr 2013 mit über neun Millionen Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,2 % (plus 208.921 €). Im Vergleich zum Jahr 2005 entspricht dies einem Anstieg um 16,7 % (plus 1.371.183 €). 5 59 Kinder- und Jugendförderung 5.1 Jugendarbeit § 11 SGB VIII 5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs Die offenen Freizeittreffs sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im § 11 SGB VIII ein Angebot der Jugendarbeit. Sie bieten als Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Raum-, Freizeit- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Mit den offenen Freizeittreffs erhalten junge Menschen einen geschützten Rahmen, in dem sie außerhalb von Schule und Familie ihre Grundbedürfnisse nach Kontakt, Kommunikation und sozialer Anerkennung umsetzen können. Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist sozialräumlich ausgerichtet und steht vor der Herausforderung, die nachfolgend genannten Grundprinzipien bei der Konzipierung ihrer Angebote zu berücksichtigen: • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. • Bei der Planung und Ausgestaltung von Angeboten sind die individuellen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Situationen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. • Geschlechtsspezifische Angebote sollen Mädchen und Jungen unterstützen, eigene Stärken und Ressourcen zu erkennen und zu entwickeln. 5 Die offene Kinder- und Jugendarbeit besitzt das Potential, spezifische Bildungseffekte, wie die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen, zu erreichen, die sich dementsprechend auch in der Angebotsstruktur der offenen Freizeittreffs widerspiegeln sollen. Tabelle 24: Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2013 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung Grünau Innerer Osten Mitte/Süd Nord Nordost Ost/ Südost Westen Gesamt 4 8 6 7 1 7 6 39 kommunaler Träger 1 1 1 0 0 1 0 4 freie Träger 3 7 5 7 1 6 6 35 Gesamt davon: Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Mit Beginn des Jahres 2013 befanden sich von den 40 offenen Freizeiteinrichtungen 36 in Trägerschaft von Trägern der freien Jugendhilfe und vier in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Im Planungsraum West war der Kinder- und Jugendtreff „Kojule“ vom Caritasverband Leipzig e. V. zwischenzeitlich vom 15.04.2013 bis 22.06.2013 wegen einer Abwasserhavarie geschlossen. Im Planungsraum Ost/Südost wurde der Jugendclub Liebertwolkwitz vom AWO Kreisverband Leipziger Land e. V. zum 30.06.2013 geschlossen. Am Jahresende 2013 befanden sich 39 offene Freizeiteinrichtungen in Leipzig, die auf alle sieben Planungsräume verteilt sind (siehe Karte). Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um eine Einrichtung und gegenüber dem Jahr 2011 um drei Einrichtungen. 60 Kinder- und Jugendförderung Karte 2: Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2013 nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung 5 Die obige Karte zeigt, dass die Stadt Leipzig ein flächendeckendes Netz an offenen Freizeittreffs in allen Planungsräumen vorhält und somit allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Die Konzentration der offenen Freizeittreffs im Westen und Osten der Stadt korrespondiert mit den dort häufiger auftretenden Problemlagen junger Menschen. 61 Kinder- und Jugendförderung Offener Bereich Mit der Einführung einer zentralen Leistungsstatistik im 2. Halbjahr des Jahres 2010, stehen Daten der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die standardisierte Leistungserfassung von Angebots- und Nutzerzahlen wird in allen offenen Freizeiteinrichtungen der Stadt Leipzig (OFT) durchgeführt. Der offene Bereich eines Freizeittreffs hält niedrigschwellige, alters- und interessenspezifische Angebote (z. B. Billard, Tischtennis, Basteln, Spiele, „Quatschen“, Kochen, ...), geschlechtsspezifische Arbeit sowie Materialien zur Freizeitgestaltung bereit und bietet vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. Für die statistische Erfassung der Nutzer/-innen gilt folgende Definition: „Ein Nutzer des offenen Bereiches ist ein Besucher des OFT, der den Offenen Bereich der Einrichtung, unabhängig von Verweildauer und Häufigkeit am Tag, genutzt hat“. Abbildung 31: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen* 120.000 5 Anzahl 100.000 80.000 60.000 20.000 99.815 98.012 95.274 40.000 54.706 46.561 0 98.085 79.713 Kinder (<10) 52.391 47.333 2011 74.115 50.272 44.784 2012 Jahr 2013 Kinder (10-14) Jugendliche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring junge Volljährige Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst Tabelle 25: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen* 2011 Gesamt: 2012 2013 294.553 279.252 267.256 Kinder (unter 10 Jahre) 46.561 47.333 44.784 Kinder (10 - 14 Jahre) 98.012 99.815 98.085 Jugendliche (14 - 18 Jahre) 95.274 79.713 74.115 junge Volljährige (18 - 27 Jahre) 54.706 52.391 50.272 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst Im Jahr 2013 sind in den offenen Bereichen der Freizeiteinrichtungen insgesamt 267.256 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige als Nutzer/-innen registriert wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 4,3 % (minus 11.996 Nutzer/-innen). 62 Kinder- und Jugendförderung Im Jahresdurchschnitt ergeben sich im Jahr 2013 bei 39 Einrichtungen 6.852 Nutzer/-innen pro OFT, im Jahr 2012 bei 40 Einrichtungen 6.981 Nutzer/-innen pro OFT und im Jahr 2011 bei 42 Einrichtungen 7.013 Nutzer/innen pro OFT. Die im Jahr 2013 registrierten 142.869 Kinder unter 14 Jahren entsprachen mit 53,5 % (im Vorjahr 52,7 %) der Hälfte aller registrierten Nutzer/-innen. Davon waren 16,8 % im Alter unter 10 Jahren (im Vorjahr 16,9 %) und 36,7 % im Alter zwischen 10 und 14 Jahren (im Vorjahr 35,7 %). Der Anteil Jugendlicher betrug 27,7 % (im Vorjahr 28,5 %) und der jungen Volljährigen wie im Vorjahr 18,8 %. Abbildung 32: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht* 200.000 180.000 160.000 Anzahl 140.000 120.000 100.000 80.000 189.863 179.863 147.435 60.000 104.690 40.000 119.821 99.389 5 20.000 0 2011 2012 Jahr männlich 2013 weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 26: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht* 2011 Gesamt: 2012 2013 294.553 279.252 267.256 männlich 189.863 179.863 147.435 weiblich 104.690 99.389 119.821 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst Von den im Jahr 2013 registrierten 267.256 Nutzer/-innen der offenen Bereiche von Freizeiteinrichtungen waren 55,2 % männlichen (im Vorjahr 64,4 %) und zu 44,8 % weiblichen Geschlechts (im Vorjahr 35,6 %). Damit stieg im Jahr 2013 die Anzahl und der Anteil weiblicher Nutzerinnen deutlich an, während sowohl die Anzahl als auch der Anteil der männlichen Nutzer stark sank. Während in den beiden Vorjahren 2011 und 2012 die Nutzer/-innen von offenen Angeboten der Freizeiteinrichtungen zu zwei Drittel männlichen und etwa zu einem Drittel weiblichen Geschlechts waren, ist das Nutzungsverhalten nach Geschlechtsmerkmal im Jahr 2013 eher ausgeglichen. 63 Kinder- und Jugendförderung Zusätzliche Angebote, Kurse und Projekte Angebote, Kurse und Projekte sind speziell geplante und zeitlich begrenzte Leistungen, die unabhängig ob sie innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten des offenen Bereichs stattfinden, zusätzlich zu diesen angeboten werden. Abbildung 33: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl Anzahl Teilnehmer 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 2.321 2.532 2.726 2.534 2.658 2.538 2.297 2.212 500 0 5 2.701 490 486 Kunst/Kultur Sonstiges Anzahl AKP 2011 Sport/Erlebnispäd. AKP 488 Medien Anzahl AKP 2012 272 305 213 geschl. Arbeit Anzahl AKP 2013 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Anzahl AKP 2012 Ø Teilnehmer/AKP 2012 Anzahl AKP 2013 Ø Teilnehmer/AKP 2013 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring geschlechtsspezifische Arbeit 2.538 2.701 272 486 2.726 8.723 11,1 11,8 6,8 7,3 12,2 11,3 2.297 2.321 305 490 2.534 7.947 9,6 10,2 5,8 9,3 12,6 10,6 2.212 2.532 213 488 2.658 8.103 8,7 10,0 5,5 8,2 12,9 10,4 Medien Summe Ø Teilnehmer/AKP 2011 Sonstiges Anzahl AKP 2011 Kunst und Kultur Sport/Erlebnispädagogik Tabelle 27: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden durch offene Freizeiteinrichtungen insgesamt 8.103 Angebote, Kurse und Projekte organisiert und durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,0 % (plus 156 AKP). Im Jahresdurchschnitt ergeben sich im Jahr 2013 auf 39 Einrichtungen 208 AKP pro OFT, im Jahr 2012 auf 40 Einrichtungen 199 AKP pro OFT und im Jahr 2011 auf 42 Einrichtungen 207 AKP pro OFT. 64 Kinder- und Jugendförderung Die Angebote, Kurse und Projekte gliedern sich im Jahr 2013 in 32,8 % Sonstiges (im Vorjahr 31,9 %), Kunst und Kultur 31,2 % (im Vorjahr 29,2 %), Sport- und Erlebnispädagogik 27,3 % (im Vorjahr 28,9 %), Medien 6,0 % (im Vorjahr 6,2 %) und geschlechtsspezifische Arbeit 2.6 % (im Vorjahr 3,8 %). Die durchschnittliche Teilnehmerzahl der Angebote, Kurse und Projekte betrug im Jahr 2013 bei Sonstiges 12,9 (plus 0,3), Kunst und Kultur 10,0 (minus 0,2), Sport- und Erlebnispädagogik 8,7 (minus 0,9), Medien 8,2 (minus1,1) und geschlechtsspezifische Arbeit 5,5 (minus 0,3). Summe Sonstiges Medien geschlechtsspezifische Arbeit Kunst und Kultur Sport/Erlebnispädagogik Tabelle 28: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten nach Altersgruppen 28.157 31.925 1.840 3.538 33.156 98.616 Kinder (unter 10 Jahre) 4.711 8.593 376 536 10.062 24.278 Kinder (10 bis unter 14 Jahre) 9.487 10.395 1.087 1.308 11.395 33.672 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 7.718 5.257 299 1.243 7.236 21.753 junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) 6.241 7.680 78 451 4.463 18.913 22.139 23.695 1.767 4.540 31.826 83.967 Kinder (unter 10 Jahre) 3.548 5.671 216 917 7.634 17.986 Kinder (10 bis unter 14 Jahre) 7.795 7.922 1.198 1.212 11.753 29.880 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 6.044 3.863 291 1.082 6.905 18.185 junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) 4.752 6.239 62 1.329 5.534 17.916 19.276 25.279 1.164 3.983 34.292 83.994 Kinder (unter 10 Jahre) 3.622 7.620 123 750 7.949 20.064 Kinder (10 bis unter 14 Jahre) 7.307 8.884 797 1.821 12.588 31.397 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 4.493 3.677 202 784 7.484 16.640 junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) 3.854 5.098 42 628 6.271 15.893 Teilnehmer-/-innen 2011 Teilnehmer-/-innen 2012 Teilnehmer-/-innen 2013 Quelle: SG Kinder- und Jugendförderung 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Sport- und erlebnispädagogischen AKP’s wurden im Jahr 2013 zu mehr als einem Drittel (37,9 %) von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren genutzt. Danach folgen Jugendliche mit 23,3 %, junge Volljährige mit 20,0 % und Kinder unter zehn Jahren mit 18,8 %. Kunst und Kultur AKP’s wurden im Jahr 2013 zu 35,1 % von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren und zu 30,1 % von Kindern unter zehn Jahren von genutzt. Danach folgen junge Volljährige mit 20,2 % und Jugendliche mit 14,6 %. Geschlechtsspezifische AKP’s wurden im Jahr 2013 über zwei Drittel von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren (68,5 %) genutzt. Danach folgen Jugendliche mit 17,4 %, Kindern unter zehn Jahren mit 10,6 % und junge Volljährige mit 3,7 %. Fast die Hälfte aller Medienpädagogischen AKP’s (45,7 %) wurden im Jahr 2013 von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren genutzt. Danach folgen Jugendliche mit 19,7 %, Kinder unter zehn Jahren mit 18,8 % und junge Volljährige mit 15,8 %. 65 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 34: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Teilnehmerzahl 35.000 0 Kunst/Kultur Sonstiges Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 5 Teilnehmer-/-innen 2012 AKP Sport/Erlebnispäd. 1.164 3.983 19.276 34.292 25.279 1.767 22.139 31.826 23.695 Teilnehmer-/-innen 2011 4.540 5.000 1.840 10.000 3.538 15.000 28.157 20.000 33.156 25.000 31.925 Anzahl Teilnehmer/-innen 30.000 Teilnehmer-/-innen 2013 Medien geschl. Arbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 nahmen insgesamt 83.994 Teilnehmer/-innen an den Angeboten, Kursen und Projekten von offenen Freizeiteinrichtungen teil. Davon waren 23,9 % Kinder im Alter unter 10 Jahren (im Vorjahr 21,4 %), 37,4 % Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren (im Vorjahr 35,6 %), 19,8 % Jugendliche (im Vorjahr 21,7 %) und weitere 18,9 % junge Volljährige (im Vorjahr 21,3 %). An sonstigen AKP’s wie z. B. Hausaufgabenhilfe, gesunde Ernährung, Werkstattangebote, Ökologie/Umwelt u. ä. nahmen 40,8 % Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teil (im Vorjahr 37,9 %). An AKP’s die dem Bereich Kunst und Kultur zuzuordnen sind nahmen 30,1 % teil (im Vorjahr 28,2 %). Der Anteil von Teilnehmer/-innen an sportlichen oder erlebnispädagogischen AKP’s wie z. B. Turniere, Klettern, Fahrradtouren o. ä. betrug 22.9 % (im Vorjahr 26,4 %). Wesentlich geringer sind die Teilnehmerzahlen in den Kategorien Medien oder Medienpädagogik wie z. B. Computer/Internet, Film, Fotografie, Audio/Video-Produktion oder Radio mit 4,7 % (im Vorjahr 5,4 %) und geschlechtsspezifische Arbeit mit 1,4 % (im Vorjahr 2,1 %). 66 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 35: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht Anzahl Teilnehmer/-innen 60.000 50.000 40.000 487 2.499 342 345 3.124 18.633 2.514 15.358 12.634 17.699 18.588 11.011 11.125 30.000 18.550 20.000 10.000 0 15.902 2011 2012 männlich geschl. Arbeit 2013 Medien 1.353 1.039 1.425 9.524 1.416 6.781 14.606 16.023 2011 Sport/Erlebnispäd. Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 14.127 819 1.469 6.642 15.704 12.684 14.154 2012 weiblich 2013 Sonstiges Kunst/Kultur Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 5 Summe 31.925 1.840 3.538 33.156 98.616 männlich 18.633 15.902 487 2.499 18.550 56.071 weiblich 9.524 16.023 1.353 1.039 14.606 42.545 22.139 23.695 1.767 4.540 31.826 83.967 männlich 15.358 11.011 342 3.124 17.699 47.534 weiblich 6.781 12.684 1.425 1.416 14.127 36.433 19.276 25.279 1.164 3.983 34.292 83.994 männlich 12.634 11.125 345 2.514 18.588 45.206 weiblich 6.642 14.154 819 1.469 15.704 38.788 Teilnehmer-/-innen 2011 Teilnehmer-/-innen 2012 Teilnehmer-/-innen 2013 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Medien 28.157 Sport-/ Erlebnispädagogik Sonstiges geschlechtsspezifische Arbeit Kunst und Kultur Tabelle 29: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Geschlecht der Nutzer/-innen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 betrug der Mädchenanteil der Nutzer/-innen von AKP’s 46,2 % (im Vorjahr 43,4 %), der Jungenanteil 53,8 % (im Vorjahr 56,6 %) Der Mädchenanteil überwog bei Angeboten, Kursen oder Projekten für geschlechtsspezifische Arbeit mit 70,4 % (im Vorjahr 80,6 %) und für Kunst/Kultur mit 56,0 % (im Vorjahr 53,5 %). Dagegen überwog der Jungenanteil bei Angeboten, Kursen oder Projekten für Medien mit 63,1 % (im Vorjahr 68,8 %), bei Sport-/Erlebnispädagogik mit 65,5 % (im Vorjahr 69,4 %) sowie Sonstiges mit 54,2 % (im Vorjahr 55,6 %). 67 Kinder- und Jugendförderung 5.1.2 Jugendbildungsmaßnahmen Karte 3: Standorte Jugendbildungsmaßnahmen 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Jugendarbeit versteht sich als Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert. Jugendbildungsmaßnahmen vermitteln gesellschaftliche Werte und eröffnen, begleiten, unterstützen und qualifizieren Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse für Jugendliche zu verstehen sind. 68 Kinder- und Jugendförderung Somit kommt den Jugendbildungsmaßnahmen ein konkreter außerschulischer Bildungsauftrag zu. Das Angebotsprofil kann aus einem Querschnitt von politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Maßnahmen bestehen. Die hier dargestellten Bildungsangebote haben Projektcharakter und wurden als Einzelmaßnahmen konzipiert, beantragt und bezuschusst. Im Jahr 2013 wurden zehn Angebote von Jugendbildungsmaßnahmen durch neun Träger der freien Jugendhilfe vorgehalten und durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. Die in der Stadt Leipzig angebotenen Jugendbildungsmaßnahmen beinhalteten sprachlich integrative Maßnahmen ebenso wie interkulturelle und politische Bildungsangebote zum „Demokratie lernen“. Ein weiterer Bestandteil waren ökologische Projekte zur Kinder- und Jugendumweltarbeit. 5 69 Kinder- und Jugendförderung 5.1.3 Jugendmedienarbeit Karte 4: Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung 5 Jugendmedienarbeit in Leipzig verfolgt das Ziel der Entwicklung und Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen und wirkt somit auch im Sinne des Jugendmedienschutzes. Die Förderung von Medienkompetenz beinhaltet folgende Aspekte:  die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Medien und medialer Technik, 70 Kinder- und Jugendförderung  die Befähigung zu (kritischer) Mediennutzung/-rezeption,  die Vermittlung genrespezifischen Wissens,  die Befähigung Medien und medienbezogene Produkte selbst zu gestalten. Jugendmedienarbeit in Leipzig folgt den Grundprinzipien der Bedürfnisorientierung, Offenheit und Freiwilligkeit, sowie der eigenen Gestaltbarkeit und Handlungsorientierung. Im Jahr 2013 wurden sechs Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendmedienarbeit von sechs Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. Diese Maßnahmen sind planungsraumübergreifend tätig, oft in Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe sowie Kitas, Schulen und Horten. Die stadtweite Angebotsunterbreitung von Jugendmedienprojekten sichert den möglichen Zugang für alle Kinder und Jugendlichen im gesamten Stadtgebiet. Medien sind untrennbarer Bestandteil jugendlicher Lebenswelten, deren Nutzung in alle Bereiche des Alltagslebens eingebettet ist und Familie, Freunde sowie Politik, Bildungs-, Freizeit- und Kulturbereiche umfasst. Anliegen der Jugendmedienprojekte in Leipzig ist es, Medien, Medienformen und -inhalte zu vermitteln und zu einer kompetenten Nutzung von Medien durch Jugendliche beizutragen. Den Kindern und Jugendlichen sollen Medien mit ihren vielgestaltigen Möglichkeiten als individuelle Ausdrucksform und gestaltbares Kommunikationsmittel nahe gebracht werden. Die Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz ist erklärtes Ziel, denn Medienkompetenz ist Teil sozialer und kultureller Handlungskompetenzen. Damit stellt sie einen integralen Bestandteil verschiedener Kompetenzen dar, die jedes Subjekt in seinem Alltag zur Bewältigung seiner Lebenssituation braucht. 5 Die einzelnen Projekte arbeiten in spezifischen Bereichen der Medienlandschaft und sind im Arbeitskreis Medienpädagogik der Stadt Leipzig als aktives Netzwerk zusammengeschlossen. 71 Kinder- und Jugendförderung 5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit Karte 5: Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Kinder- und Jugendkulturarbeit bietet einen Aktionsrahmen, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Chance haben, ihre Alltags- und Lebenserfahrungen aktiv einzubringen und mit künstlerischen Mitteln und ästhetischen Handlungsformen umzusetzen, zu bearbeiten und deren Ergebnisse öffentlich zu machen. Kulturelle und schöpferische Fähigkeiten von jungen Menschen sollen dabei aufgegriffen und die Entwicklung 72 Kinder- und Jugendförderung künstlerischer und individueller Ausdrucksformen gefördert werden. Die Kinder- und Jugendkultureinrichtungen stellen dafür geeignete Räume, Materialien und eine entsprechende Begleitung zur Verfügung. In den Bereichen der Bildenden, Darstellenden und Angewandten Kunst entwickelt Kinder- und Jugendkulturarbeit unterschiedliche, alters- und interessenspezifische Angebotsformen wie Kurse, offene Angebote, Workshops, Projekte, Veranstaltungen und bietet Freiräume für die Verwirklichung selbst gesteuerter Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Jedes Kind und jeder Jugendliche oder junge Erwachsene hat den Bedarf nach Entwicklung seiner kreativen und künstlerischen Fähigkeiten. Dem entsprechend muss sozial verantwortliche Kinder- und Jugendkulturarbeit für, mit und von jungen Menschen folgenden Arbeitsprinzipien folgen:  Kinder- und Jugendkulturarbeit soll auch zu ihrer Zielgruppe gehen, nicht nur an einem festen Standort verankert sein  Freiwilligkeit der Teilnahme  Keine Zugangsbeschränkungen durch Auswahlverfahren, finanzielle Beteiligung, körperliche, geistige oder soziale Benachteiligung  Orientierung an den Bedürfnissen, Neigungen und Interessen der jungen Menschen  Aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen und -verfahren durch die Kinder und Jugendlichen selbst  Professionelle Anleitung/Unterstützung im jeweiligen Genre mit sozialpädagogischer Begleitung. 5 Im Jahr 2013 wurden elf Maßnahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit von zehn Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. In Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig befinden sich, an der Schnittstelle von Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit, darüber hinaus zwei weitere Kinder- und Jugendkulturzentren: das Jugendkulturzentrum „O.S.K.A.R“ und die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt „JOJO“, vormals „Stötteritzer Spielkiste“. 73 Kinder- und Jugendförderung 5.1.5 Geschlechtsspezifische Jugendarbeit Karte 6: Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind dem Gendergedanken als durchgängiges Leitprinzip in der Jugendhilfe verpflichtet. Mädchen- und Jungenarbeit sind nicht gleich. Sie haben eine unterschiedliche Entwicklungsgeschichte, sind auf einem unterschiedlichen Entwicklungsstand und haben in der konkreten Arbeit mit Jungen und Mädchen unterschiedliche Herausforderungen zu bewältigen. 74 Kinder- und Jugendförderung Eine Zusammenführung findet in den unterschiedlichsten koedukativen Angeboten in Einrichtungen der Jugendhilfe statt. Zwei Träger der freien Jugendhilfe entwickelten sich in den letzten Jahren zu zentralen Koordinierungsstellen für geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und Jungen in Leipzig. Die existierenden Netzwerke der Jungenund Mädchenarbeit spielen dabei für eine fortlaufende Zielbestimmung geschlechtsbezogener Angebote eine besondere Rolle. Zum einen findet darin ein regelmäßiger Austausch über den Stand der eigenen Arbeit statt während man sich zum anderen auch mit den Wirkungen von Mädchen- und Jungenarbeit auseinandersetzt. Die begonnenen Kooperationen werden in den nächsten Jahren differenziert erweitert und eine wichtige Multiplikator/-innenfunktion bei der Erreichung der benannten Ziele übernehmen. Um der geschlechterspezifischen Arbeit in Leipzig gerecht zu werden, wurden im Jahr 2013 drei Maßnahmen geschlechtsspezifischer Jugendarbeit von drei Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. 5 75 Kinder- und Jugendförderung 5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit Karte 7: Standorte von Themen- und zielgruppenorientierter Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit ist ein Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert. 76 Kinder- und Jugendförderung Damit vermittelt themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit gesellschaftliche Werte und eröffnet, begleitet, unterstützt und qualifiziert Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse zu verstehen sind. Themen- und zielgruppenorientierte Jugendarbeit definiert sich aus den im § 11 SGB VIII unter Punkt (3) benannten Schwerpunkten. Im Jahr 2013 wurden elf Maßnahmen themen- und zielgruppenorientierter Jugendarbeit von zehn Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. 5 77 Kinder- und Jugendförderung 5.1.7 Spielmobile Karte 8: Standorte der Spielmobile im Jahr 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Mit unterschiedlichen Projektansätzen von Spielmobilarbeit der Stadt Leipzig wird das „Draußensein“ von Kindern und Jugendlichen aktiv unterstützt. Die Leipziger Spielmobilarbeit findet ganzjährig im öffentlichen Raum statt. Das freie spielerische, kreative und sportliche Agieren fördert die Entfaltung der Kinder und Jugendlichen und trägt somit zur „Aneignung von Welt“ bei. Die Aktionen laden dazu ein, freiwillig Spielideen auszuprobieren, mit dem vorhandenen Material eigene Ideen zu entwickeln und ohne Zeitdruck zu verweilen. 78 Kinder- und Jugendförderung Spielmobilarbeit kann keine klassische Beziehungsarbeit im Sinne dauerhaft verorteter Kinder- und Jugendeinrichtungen leisten. Der Fokus ist auf die gesamte Stadt Leipzig als Spiel- und Lebensraum zu richten. Die Kontinuität der Arbeit bezieht sich auf die Aktivitäten und methodischen Prozesse, nicht so sehr auf die Beziehungen zwischen Spielpädagogen/-innen und Kindern. Spielmobilarbeit gestaltet sich sozialräumlich; die Grenzen, Bedürfnisse und Bedingungen vor Ort sowie die vorhandenen Ressourcen sind Ansatzpunkte für die Aktionen. Im Jahr 2013 gab es in der Stadt Leipzig drei Spielmobile. Hiervon war zwei Spielmobile bei einem Träger der freien Jugendhilfe angegliedert und ein Spielmobil beim Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig. Die Präsenzzeiten sind werktäglich an den Nachmittagen jeweils jahreszeitabhängig im Sommer eine Stunde länger als im Winter. Spielmobilarbeit unterstützt die Spielplatzbesucher bei der Ideenfindung, beim Ausprobieren und Durchführen kreativer Arbeiten und (denk-)sportlicher Spiele. Sie fördert die Kommunikation und Kontaktpflege, regt die Phantasie an, vermittelt Erfolgserlebnisse, unterstützt soziales Lernen hinsichtlich der Selbständigkeit und Lernbereitschaft, stellt gemeinschaftlich mit den Kindern Regeln auf und kontrolliert deren Einhaltung. Das Spielmobilprojekt des freien Trägers der Jugendhilfe bei der Kindervereinigung Leipzig e. V. besuchte 2013 von Montag bis Donnerstag sieben Einsatzorte in der Stadt Leipzig. Das Spielmobil „Peter Pan“ leistete die sogenannte „Platzarbeit“ Montag bei den Meyerschen Häusern in Kleinzschocher/Grünau, Dienstag in der Rolf-Axen-Straße in Kleinzschocher und Mittwoch in der Schwartzestraße in Kleinzschocher. 5 Das „Kaos“ Spielmobil war präsent am Montag im Henriettenpark in Lindenau, am Dienstag am Wasserschloss in Leutzsch, am Mittwoch am Platz vor der Lukaskirche in Volkmarsdorf und am Donnerstag hieß es „Platz nehmen!“ in der Dreilindenstraße in Lindenau. Das Spielmobil des kommunalen Trägers „Die Kiste“ leistete Platzarbeit am Montag in der Johannes-R.-BecherStraße in Lößnig, am Dienstag am Rembrandplatz in Lößnig, am Mittwoch am Heinrich-Schützplatz in der Südvorstadt, am Donnerstag im Friedenspark im Zentrum-Südost und am Freitag im OFT-Mühlholz in der PrinzEugen-Straße in Connewitz. Neben der Platzarbeit wurden von allen drei Spielmobilen sonstige Leistungen in Form von angeboten, Kursen und Projekten angeboten wie beispielsweise Kletteraktionen, Sportwettbewerbe oder auch Kreativ- und Bastelangebote. Auch bei Großveranstaltungen wie z. B. Spiele- oder Stadtteilfesten waren die Spielmobile im Jahr 2013 im Einsatz. 79 Kinder- und Jugendförderung 5.1.8 Ferienfreizeiten Seit vielen Jahren werden in der Stadt Leipzig Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Durch themenbezogene (z. B. Fußballferien, Reiterferien) und themenfreie Angebote entsteht eine Vielzahl von Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen die Freizeit zu gestalten. Für die Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt eine Bezuschussung durch die Kinder- und Jugendförderung gemäß § 74 SGB VIII. Der öffentliche Träger hielt bis zum Jahr 2011 ebenfalls Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vor. Mit Beginn des Jahres 2012 wurden diese Angebote über eine Vereinbarung nach § 77 SGB VIII der Kindervereinigung Leipzig e. V. übertragen. Seit Mitte 2012 ist das Angebot von Ferienfreizeiten der Kindervereinigung Leipzig e. V. auf einer neuen, attraktiven Website zu erreichen (www.ferienlager.com), welche im Jahr 2013 weiter angepasst wurde. Die Angebote der Kindervereinigung Leipzig e. V. sind für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren ausgerichtet und variieren jedes Jahr in ihrem Fahrtziel, Dauer und Unterbringungsart (feste Unterkünfte, Zelte). Dabei wird sich an den Bedarfen und Interessen der Zielgruppe sowie der Eltern gerichtet. Abbildung 36: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote 50 5 45 40 Anzahl 35 30 25 43 20 15 27 10 5 0 9 25 6 2008 6 23 7 6 2009 7 2010 Winterferien 24 23 5 4 Jahr 2011 5 4 6 5 2012 Sommerferien 2013 Herbstferien Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 30: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote 2008 Angebote Ferienfreizeiten Winterferien Sommerferien Herbstferien Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring *Daten früherer Jahre nicht verfügbar 80 2009 2010 2011 2013 2012 42 37 37 32 33 54 9 6 7 4 5 6 27 25 23 23 24 43 6 6 7 5 4 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Im Jahr 2013 wurden durch freie Träger der Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII und § 77 SGB VIII insgesamt 54 Ferienfreizeiten angeboten und gefördert. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 63,3 % (plus 21 Ferienangebote). Dies wurde möglich durch eine im vergangenen Jahr intensivierte Zusammenarbeit mit dem Projekt „Die Verreiser“ der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e. V., so dass auch Ferienlager gemeinsam durchgeführt wurden. Dadurch gelang es eine größere Vielfalt der Angebote mit unterschiedlicher Größen und Teilnehmerzahlen durchzuführen. Schwerpunkt bildeten mit 79,6 % die 43 Angebote in den Sommerferien (im Vorjahr 72,7 %). Aufgrund des langen Ferienzeitraumes sind diese am umfangreichsten. Weitere sechs Angebote gab es in den Winterferien (11,1 %) und fünf Angebote in den Herbstferien (9,2 %). Abbildung 37: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen 1.200 Anzahl 1.000 800 600 5 998 400 797 778 755 697 706 200 190 0 121 158 2008 206 127 2009 166 2010 Winterferien 117 Jahr 105 2011 Sommerferien 97 61 250 89 2012 2013 Herbstferien Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 31: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1.108 1.063 1.069 977 864 1.337 Winterferien 190 158 206 117 97 89 Sommerferien 797 778 697 755 706 998 Herbstferien 121 127 166 105 61 250 Teilnehmer/-innen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht verfügbar An den 54 Ferienfreizeiten des Jahres 2013 nahmen insgesamt 1.337 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 54,7 % (plus 473 Teilnehmer/-innen). Dies ergibt im Jahr 2013 insgesamt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 24,8 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (im Vorjahr 26,2) 81 Kinder- und Jugendförderung In den Sommerferien 2013 nahmen an den 43 Ferienfreizeiten 998 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 41,4 % (plus 292 Teilnehmer/-innen) bei eine durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 23,2 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit. In den Herbstferien 2013 nahmen an den fünf Ferienfreizeiten 250 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Vervierfachung (plus 189 Teilnehmer/-innen) bei einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 50,0 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit. Die hohe durchschnittliche Teilnehmerzahl erklärt sich durch hohe Teilnehmerzahlen einzelner Tagesfahrten wie z. B. zum Heide Park Soltau oder dem Filmpark Babelsberg. In den Winterferien 2013 nahmen an den sechs Ferienfreizeiten 89 Kinder und Jugendliche teil. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um acht Teilnehmer/-innen bei einem Rückgang der durchschnittlichen Teilnehmerzahl auf 14,8 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (im Vorjahr 19,4 Teilnehmer/-innen). Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes Abbildung 38: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes 1.000 69.578 800 Anzahl 700 600 90.000 81.745 900 80.000 70.935 70.000 53.372 51.801 50.534 50.000 500 400 300 200 686 40.000 809 683 547 30.000 447 402 2008 2009 2010 Anzahl Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände 82 20.000 10.000 100 0 60.000 Zuschuß in € 5 Entsprechend der Dienstanweisung des Jugendamtes der Stadt Leipzig Nr. 02/2007 können Inhaber/-innen des Leipzig-Passes auf schriftlichen Antrag Zuschüsse aus Mitteln des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu Erholungsmaßnahmen erhalten. Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII zählen insbesondere auch Ferienfreizeiten. Jahr 2011 2012 2013 0 Gesamtzuschuß in € Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 32: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes 2008 Anzahl Gesamtzuschuß in € Ø Zuschuß in € 2009 2010 2011 2012 2013 547 686 683 809 447 402 53.372 69.578 70.935 81.745 51.801 50.534 97,57 101,43 103,86 101,05 115,89 125,71 Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht verfügbar Im Jahr 2013 wurden für 402 Kinder und Jugendliche die Inhaber des Leipzig-Passes sind insgesamt Zuschüsse in Höhe von 50.534 Euro für Ferienfreizeiten gewährt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 10,0 % (minus 45 Zuschüsse). Dieser starke Rückgang im Jahr 2012 ist auf die Einführung gestzlicher Änderungen zur Bildung und Teilhabe im Rahmen des SGB VIII zurückzuführen da Fahrten von Kindertagesstätten für leistungsberechtigte Familien zu 100 % gemäß § 28 Absatz 2 SGB II vom Jobcenter/Sozialamt übernommen wurden. Die Horte und Kindertagesstätten stellen eine Tageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII i. V. m. SächsKitaG dar und sind somit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu finanzieren. Gleiches gilt bei Ferienfahrten für leistungsberechtige Familien. Dennoch stieg im Jahr 2013 der durchschnittliche Zuschuss pro Kind und Maßnahme auf 125,71 €. Dies ist ein plus im Vergleich zum Vorjahr um 8,7 % pro Kind und Maßnahme (plus 9,82 €). 5 83 Kinder- und Jugendförderung 5.1.9 Ferienpass 5 Leipzig bietet vieles, was eine familienfreundliche Stadt ausmacht. Ein wichtiges Instrument sind die Ferienpässe in den Winter- und Sommerferien. Der Ferienpass bietet den Leipziger Schülern seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Auch im Jahr 2013 wurden zahlreiche Veranstaltungen auf hohem Niveau durchgeführt. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die auf Grund von Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können. Ferienpassangebote als ein Instrument der Jugendhilfe:  wenden sich nicht nur an einzelne Gruppen/Schichten wie z. B. nur Mädchen, nur Jungen, nur Schulverweigerer, nur sportlich Begeisterte, nur ausländische Kinder und Jugendliche sondern an alle Schüler;  sind also auch für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien erschwinglich. Da fast alle Angebote der Ferienpässe eine finanzielle Ermäßigung enthalten, bieten sie also allen Kindern und Jugendlichen gleiche Möglichkeiten;  fördern die Selbständig- bzw. Unabhängigkeit der Kinder und Jugendlichen, indem sie selbst entscheiden und organisieren, welche Angebote sie in Anspruch nehmen und wie sie zu den einzelnen Aktivitäten 84 Kinder- und Jugendförderung kommen, dies kann für die Kinder und Jugendlichen eine neue, wichtige Erfahrung sein;  ermöglichen das Kennen lernen anderer Kinder und Jugendlicher, auch aus anderen sozialen Schichten, fördern somit Gruppenerlebnisse und schaffen soziale Kontakte;  laden ausdrücklich Kinder und Jugendliche mit Handicaps und anderen Beeinträchtigungen zu ihren Angeboten ein;  wirken präventiv und dienen der aktiven Erholung;  öffnen neue kulturelle Horizonte, dienen der Wissensvermittlung, tragen den unterschiedlichen Interessen/ Neigungen Rechnung und wecken neue Interessen;  sind keine reinen Aufbewahrungsorte, sondern Räume, in denen Kinder und Jugendliche Freunde finden, neue Aktivitäten ausprobieren, sich in Selbstständigkeit üben und sich ohne schulischen Druck Wissen aneignen können;  sind ein wichtiges Mittel, um Kindern und Jugendlichen (zumindest für den Ferienzeitraum) Zugang zu allen angebotenen Genres zu gewährleisten;  ermöglichen den Kindern und Jugendlichen aus ihrem eigenen Stadtteil heraus zu kommen und somit ihre Heimatstadt besser kennen zu lernen;  bieten Familien praktische Lösungen zur Gestaltung der Ferien- bzw. Freizeit (auch über die Ferien hinaus); Die Ferienpassaktionen tragen somit einen erheblichen Teil zur Lebensqualität Leipziger Familien bei und stehen auch für die Leistungsfähigkeit der Kommune als sozialer Dienstleister. 5 Durch die Einbeziehung der Mitglieder der AG-Ferienpass in den Planungsprozess der Programme sowie in die Auswertungsphase wird immer mehr Augenmerk auf die Qualität der angeboten Veranstaltungen gelegt. So werden Trends aufgenommen und mit entsprechenden Anbietern vor Ort durchgeführt bzw. Veranstaltungen, die in den vergangenen Jahren auf wenig Resonanz gestoßen sind, nicht wieder bzw. in der Anzahl reduziert in den Ferienpass aufgenommen. Vielfalt und Attraktivität sind Grundlage bei der Zusammenstellung der Programme. 85 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 39: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe 30.000 1.487 1.263 25.000 Anzahl 20.000 15.874 2000 14.693 11.738 2005 2010 verkaufte Ferienpässe ermäßigte/kostenlose Ferienpässe Jahr 15.529 16.495 2011 2012 18.608 2013 LVB-Aktion (Vollzahler) LVB-Aktion (Ermäßigungsberechtigte) Quelle: SG Jugendpflege 5 2.773 2.387 4.018 5.000 0 6.849 6.705 3.941 15.000 10.000 5.956 5.747 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 33: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe 2000 Winterferienpass 8.132 2005 6.224 2010 8.604 2011 2012 8.670 9.256 2013 10.793 6.481 4.765 6.028 6.097 6.687 c) 1.651 1.459 2.576 2.573 2.569 d) 2.767 11.683 9.532 12.794 13.708 9.393 6.973 8.665 9.432 a) 12.195 e) 13.355 2.290 2.559 4.129 4.276 b) Gesamt 19.815 15.756 21.398 22.378 25.892 28.824 davon: verkaufte 15.874 11.738 14.693 15.529 18.882 21.381 3.941 4.018 6.705 6.849 7.010 7.443 davon: verkaufte ermäßigte Sommerferienpass davon: verkaufte ermäßigte ermäßigte Quelle: SG Jugendpflege 16.636 4.441 f) 8.026 18.031 4.676 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 a) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 2.387 Stück, b) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 1.263 Stück c) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 526 Stück, d) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 408 Stück e) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 2.247 Stück, f) davon kostenlos an SMC-Inhaber: 1.079 Stück Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2013 weiter an. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 11,3 % mehr Ferienpässe als im Vorjahr ausgegeben (plus 2.932 Ferienpässe). Auch 2013 erhielten Inhaber einer Schüler Mobil Card (SMC) von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe lag im Jahr 2013 bei 74,2 % (im Vorjahr 72,9 %). Davon wurden durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber 2.773 Stück kostenlos ausgegeben (im Vorjahr 2.387). 86 Kinder- und Jugendförderung Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe betrug 25,8 % (im Vorjahr 27,1 %). Davon wurden durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber 1.487 Stück kostenlos ausgegeben. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 ist damit der Anteil der an LeipzigPass Inhaber ermäßigt bzw. kostenlos abgegebenen Ferienpässe um 5,9 Prozentpunkte gestiegen. Dies ist in absoluten Zahlen des gesamten Betrachtungszeitraumes ein plus von 3.502 Ferienpässen. Abbildung 40: durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass 3.500 3.000 0 2000 2005 2010 Winterferienpass Jahr 2.970 2.880 2.966 2011 1.305 1.331 1.347 1.111 500 1.142 1.000 1.416 2.515 1.500 3.008 2.000 2.952 Anzahl 2.500 2012 5 2013 Sommerferienpass Quelle: SG Jugendpflege Kinder- und Jugendheport Leipzig 2013 Tabelle 34: durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Winterferienpass 1.142 1.111 1.347 1.416 1.331 1.305 Sommerferienpass 2.952 2.515 3.008 2.966 2.880 2.970 Gesamt 4.094 3.626 4.355 4.382 4.211 4.275 Quelle: SG Jugendpflege Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden im Rahmen des Ferienpass 4.275 Veranstaltungen durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein leichter Anstieg um 1,5 % (plus 64 Veranstaltungen). Im Vergleich zum Vorjahr waren es 26 Veranstaltungen weniger für den Winterferienpass aber 90 Veranstaltungen mehr für den Sommerferienpass. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 ist die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass um 4,4 % angestiegen. Dies sind in absoluten Zahlen des gesamten Betrachtungszeitraumes 181 mehr durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass. 87 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 41: Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses 100.000 2000 2005 Jahr Sommerferienpass 2011 34.872 2012 2013 Winterferienpass Quelle: SG Jugendpflege 5 37.292 38.816 37.143 2010 78.019 74.330 73.567 72.328 28.759 20.000 0 75.600 40.000 37.700 60.000 98.900 Anzahl 80.000 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 35: Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Winterferienpass 37.700 28.759 37.143 38.816 37.292 34.872 Sommerferienpass 98.900 75.600 72.328 73.567 74.330 78.019 136.600 104.359 109.471 112.383 111.622 112.891 Gesamt Quelle: SG Jugendpflege Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 haben insgesamt 112.891 Kinder und Jugendliche an den Veranstaltungen des Ferienpasses teilgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Teilnehmer/-innen um 1,1 % (minus 1.269 Teilnehmer/innen) zurück. Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Sommerferienpasses stieg im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % (plus 3.689 Teilnehmer/-innen). Dies entspricht im Jahr 2013 bei den 2.970 Veranstaltungen durchschnittlich 26,3 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung im Sommerferienpass (im Vorjahr Ø 25,8 Teilnehmer/-innen). Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Winterferienpasses sank im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr bei gleichzeitig sinkender Veranstaltungszahl um 6,5 % (minus 2.420 Teilnehmer/-innen). Dies entspricht im Jahr 2013 bei den 1.305 Veranstaltungen durchschnittlich 26,7 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung (im Vorjahr Ø 28,0 Teilnehmer/-innen). Der Rückgang der Teilnehmerzahlen ist im wesentlichen damit zu begründen, dass in den Winterferien einige, in den vergangenen Jahren gut besuchte Einrichtungen wie z. B. die ICE ARENA und das Regenwaldzentrum keine Veranstaltungen mehr anbieten konnten und auf Grund der guten Witterungsverhältnisse weniger Kinobesucher zu verzeichnen waren. 88 Kinder- und Jugendförderung 5.1.10 Internationale Jugendarbeit Internationale Jugendarbeit ist eine Leistung nach § 11 SGB VIII und hat zum Ziel, interkulturelle, soziale, persönliche und sprachliche Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Junge Menschen stehen im Zeitalter der Globalisierung vor großen Herausforderungen: Sie müssen sich in internationalen Strukturen schnell zurechtfinden und flexibel auf neue Entwicklungen, z. B. in der Europäischen Union, reagieren. Wie leben Jugendliche in Großbritannien? Was genau bedeutet Fair Trade und woher kommt eigentlich mein Nachbar? Verschiedene Fragen sind hierbei oftmals Auslöser für den Blick über den eigenen Tellerrand. Internationale Begegnungen ermöglichen es, andere Kulturen kennen zu lernen und ein besseres Verständnis für unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse, Verhaltensweisen, Traditionen und Religionen zu entwickeln. Neue Erfahrungen im Ausland, der interkulturelle Dialog und daran anschließende Reflexionen tragen zu einem respektvollen Umgang miteinander bei, regen zur Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenswelt an und unterstützen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft. 5.1.10.1 Internationale Jugendarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Bildung Zusätzlich zu den Jugendbegegnungen werden Fachkräftebegegnungen durchgeführt. Teilnehmer von öffentlichen und informellen Veranstaltungen werden in der Statistik nicht erfasst. Abbildung 42: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft 20 5 300 255 223 250 3 192 1 1 10 5 0 200 176 2000 Sprachreisen Quelle: SG Jugendpflege 100 1 11 3 150 111 107 50 13 10 1 2 2 10 5 2005 2010 2011 2012 2013 5 Jahr bi-/trilaterale Begegnungen Teilnehmer Maßnahmen 15 Fachkräfte-austausch 0 Teilnehmer Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden sechs Projekte im Bereich der Internationalen Jugend- und Fachkräftearbeit vom AfJFB Leipzig organisiert. Dabei ergab sich in einigen Fällen auch eine Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe. Neben fünf bi-/tri/-multilateralen Jugendbegegnungen wurde auch ein Fachkräfteaustausch durchgeführt. Insgesamt 176 Jugendliche und Fachkräfte haben im Jahr 2013 an den vom AfJFB angebotenen internationalen Maßnahmen teilgenommen. Mit dem Jahreswechsel 2011/2012 erfuhr der Bereich Internationale Jugendarbeit des AfJFB eine Veränderung auf der Konzept- und Implementierungsebene. Dies hatte auch Auswirkungen auf eine verringerte Teilnehmerzahl ab dem Jahr 2011. 89 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 36: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft 2000 2010 2011 2012 2013 Durchgänge 14 6 18 13 11 6 Teilnehmer 223 107 255 111 192 176 Durchgänge 3 1 2 2 0 0 Teilnehmer 35 28 27 16 0 0 bi-/trilaterale Begegnungen Durchgänge 11 5 13 10 10 5 Teilnehmer 188 79 196 81 172 156 Fachkräfteaustausch Durchgänge 0 0 3 1 1 1 Teilnehmer 0 0 32 14 20 20 Gesamt Sprachreisen Quelle: SG Jugendpflege 5 2005 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus sozial benachteiligten Verhältnissen in die Programme, sowie die Schwerpunktlegung auf europäische Länder waren 2013 Aspekte, die eine besondere Berücksichtigung fanden. Ziel war es, möglichst heterogene Gruppen zusammenzustellen, langfristige und verlässliche Kontakte zu Partnern im In- und Ausland aufzubauen und damit die Wahrscheinlichkeit für Gegenund Wiederbegegnungen zu erhöhen. Begleitet wird dieser Prozess bis Ende 2014 durch die Initiative „Kommune goes international“, in deren Rahmen ein Entwicklungsplan speziell für Leipzig erarbeitet wurde. (Infos unter: www.jive-international.de) Einen Schwerpunkt im Jahr 2013 bildete das Thema “200 Jahre nach der Völkerschlacht bei Leipzig”. Anlässlich des Doppeljubiläums (200 Jahre Völkerschlacht, 100 Jahre Völkerschlachtdenkmal) fand vom 07.07.-16.07.2013 das „International Summer Camp“ (ISC) in Leipzig statt. Es handelte sich hierbei um eine internationale, multilaterale Jugendbegegnung, die vom Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Völkerschlachtdenkmal realisiert worden ist. 72 Teilnehmer/-innen aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Großbritannien, Schweden, Polen, der Tschechischen Republik, der Ukraine und der Russischen Föderation waren eingeladen, sich an zehn Tagen mit dem Thema „Europa: gestern– heute–morgen” diskursiv und künstlerisch-kreativ auseinanderzusetzen. Ziele waren, neben dem interkulturellen Austausch, die Erarbeitung einer kritischen Sicht auf die gemeinsame Europäische Vergangenheit, v. a. auf die Völkerschlacht und den Bau des Völkerschlachtdenkmals, die Diskussion der aktuellen Situation der einzelnen Teilnehmer/-innen in ihren Ländern und eine Zukunftsvision, bei der sich u. a. auch weitere Projektpartner/-innen gefunden und vernetzt haben und kommende internationale Austauschprojekte geschmiedet wurden. Das Programm umfasste neben Veranstaltungen non-formalen Lernens in der Großgruppe – Diskussionsforen, Planspiele, einem World-Café, einer Zukunftswerkstatt – auch acht Kreativ-Workshops. In Kleingruppen konnten sich die Teilnehmer/-innen einem der folgenden Workshops anschließen: Upcycling-, Bau-, Gesangs-, Tanz-, Theater-, Koch-, Medien- oder Siebdruckworkshop. Innerhalb der Workshops wurde das Thema der Begegnung künstlerisch bearbeitet. Jede der Workshopgruppen bereitete zudem eine kleine Präsentation für unsere Abschlussveranstaltung in der Alten Handelsbörse zu Leipzig vor. Das ISC wurde zum großen Teilen durch das EU-Programm “Jugend in Aktion” finanziert. Die restlichen finanziellen Mitteln wurden durch einen Zuschuss vom AfJFB Leipzig und durch Teilnehmerbeiträge aufgebracht. Aufgrund des übermäßig großen Aufwandes und der erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Events wurde im Jahr 2013 auf 2 reguläre Projekte (1 Workcamp und 1 bilaterale Jugendbegegnung) verzichtet. 90 Kinder- und Jugendförderung 5.1.10.2 Förderung Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe Im Jahr 2013 wurde eine Koordinierungsstelle für Internationale Jugendarbeit bei der Kindervereinigung sowie zehn Einzelmaßnahmen Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe bezuschusst. Die Angebote der Internationalen Jugendarbeit wurden im Jahr 2013 sowohl von konfessionellen Trägern und Vereinen als auch von freien Trägern der Jugendhilfe gefördert. Ziele der Internationalen Jugendarbeit bei Angeboten von freien Trägern der Jugendhilfe waren Treffen in der Stadt Leipzig wie auch in Ost- und Westeuropa und im Nahen Osten. Abbildung 43: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft 250 227 Durchgänge 203 195 20 185 176 200 182 15 150 10 5 0 18,9 12 11 2008 19,5 16,0 2009 18,5 18,2 2010 14,2 13 11 10 2011 100 50 10 2012 Teilnehmer 25 5 0 2013 Jahr Anzahl Maßnahmen Ø Teilnehmer pro Maßnahme Anzahl Teilnehmer Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 37: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft 2008 Anzahl Maßnahmen 2010 2011 2012 2013 12 11 10 11 13 10 227 176 195 203 185 182 18,9 16,0 19,5 18,5 14,2 18,2 Anzahl Teilnehmer Ø Teilnehmer pro Maßnahme 2009 Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht verfügbar Die Förderung von Angeboten erfolgt auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe. Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag pro Tag in Höhe bis zu 5,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 € für die Leipziger Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Ausland. Im Jahr 2013 haben an den zehn Angeboten insgesamt 182 Teilnehmer/-innen teilgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies drei Angebote und drei Teilnehmer/-innen weniger. Dadurch erhöhte sich im Jahr 2013 die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Maßnahme auf 18,2 Teilnehmer/-innen. 91 Kinder- und Jugendförderung 5.2 Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII Karte 9: Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Jugendverbände sind Organisationsformen, in denen Kinder und Jugendliche durch Mitwirkungs-, Gestaltungsund Entscheidungsmöglichkeiten auf der Basis von Eigenverantwortlichkeit und Autonomie demokratische Prozesse erlernen und erproben können. Neben dem zentralen Strukturelement der Ehrenamtlichkeit bezuschusst das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Jugendverbandsarbeit über sogenannte Dachverbände. Die Dachverbände unterstützen die ehrenamtliche Arbeit insbesondere in Bezug auf die inhaltliche und organisatorische Aufgabenwahrnehmung mittels hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen. 92 Kinder- und Jugendförderung 5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit Im Jahr 2013 wurden vier Dachverbände der Jugendverbandsarbeit durch die Jugendhilfe gefördert. Die Hälfte der Dachorganisationen, die innerhalb der jugendverbandlichen Arbeit in Leipzig finanziell unterstützt wurden, sind konfessionell ausgerichtet. Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit wurden im Jahr 2013 zwei Projekte des Dachverbandes der EvangelischLutherischen Jugend bezuschusst. Die Nacht für den Frieden und das Jugendcamp Sehlis sind seit vielen Jahren Bestandteil der Arbeit des Dachverbandes. Die Jugendverbandsarbeit ist neben der Jugendarbeit als notwendige außerfamiliäre und außerschulische Sozialisationsform zur erfolgreichen Unterstützung der Biografiebewältigung junger Menschen und als Ort der Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen zu verstehen. Jugendverbände und -gruppen sowie -initiativen in Leipzig leisten einen wichtigen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft. Die zentralen Kriterien von Jugendverbandsarbeit sind gemeinschaftliche Gestaltung, Mitverantwortung sowie die Selbstorganisation über Gruppenarbeit. Jugendverbandsarbeit in Leipzig zeichnet sich dementsprechend auch durch den Prozess der Qualifizierung des Strukturmerkmals „Gruppenarbeit“ aus. In der Gruppenarbeit machen viele Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen von Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitverantwortung. Fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse, Entscheidungsfindungen bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendverbände, einschließlich ihrer Zusammenschlüsse (Jugendringe). 5.2.2 Förderung Jugendverbände 5 Abbildung 44: Förderung der Jugendverbände 200 16.701 175 14.100 13.543 17.438 17.749 17.468 17.387 13.375 20.000 17.500 15.000 125 12.500 100 10.000 75 50 7.500 106 105 105 108 116 107 113 104 107 25 0 Anzahl Anzahl 150 17.139 5.000 2.500 2005 2006 2007 2008 Gruppen Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände 2009 Jahr 2010 2011 2012 2013 0 Mitglieder Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden 107 Gruppen mit 17.387 Mitgliedern der Jugendverbände gefördert. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg um drei Jugendgruppen und ein leichter Rückgang um 81 Mitglieder. Die Jugendverbände werben mit gezielten Aktionen Mitglieder und bieten eine aktive Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit sowohl seitens der Mitgliederorganisationen der verbandlichen Arbeit als auch der Kommune selbst, beispielsweise über Vergünstigungen (z. B. vergünstigte Inanspruchnahme von soziokulturellen Angeboten als Jugendleiter) und Anerkennungsformen (z. B. OBM-Empfang) für Ehrenamtlichkeit. 93 Kinder- und Jugendförderung 5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit Abbildung 45: Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit 1.050 51,3 866 Maßnahmen 50 821 40 30 20 10 0 900 731 712 750 600 28,9 25,1 24,4 21,6 33 352 14 16 2008 2009 30 19,4 30 310 16 2010 2011 2012 2013 450 300 Teilnehmer 60 150 0 Jahr Anzahl Maßnahmen 5 Ø Teilnehmer pro Maßnahme Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Anzahl Teilnehmer Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 16 Projekte und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände bezuschusst (im Vorjahr 30). An diesen Angeboten nahmen 310 Jugendliche teil (im Vorjahr 866). Die durchschnittliche Teilnehmerzahl betrug 19,4 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 9,5 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Die Spannbreite der Maßnahmen reichte von musisch-künstlerischen Projekten über aktiv gestaltete Freizeiten bis hin zur organisatorisch-technischen Absicherung der Jugendleiter-Card. Ein wichtiger Schwerpunkt bei der Förderung der verbandlichen Jugendarbeit ist darüber hinaus die außerschulische Bildung. Sie basiert auf Freiwilligkeit, wird durch den jeweiligen Jugendverband selbst organisiert und ist an deren Werten und Grundorientierungen ausgerichtet. Die Zielstellung der außerschulischen Bildungsarbeit besteht u. a. darin, Aneignungs- und Experimentierfelder zu schaffen, soziales Lernen zu ermöglichen und in einer Gemeinschaft für eine Gemeinschaft wirken zu können. Durch außerschulische Bildungsarbeit sollen junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgemeinschaft geleistet werden. Der sprunghafte Anstieg von Teilnehmer/-innen im Jahr 2009 geht auf eine veränderte Förderung des Netzwerkes für Demokratie und Courage (vom Land hin zur Kommune). Das Hauptarbeitsfeld des NDC ist die Durchführung von Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“ an Schulen und Ausbildungseinrichtungen. Durchgeführt werden diese Bildungsveranstaltungen von ehrenamtlich engagierten jungen Menschen. Gemeinsam mit den Jugendlichen diskutieren sie über Rassismus, Vorurteile und Diskriminierung, um Zivilcourage zu stärken und zu aktivem Handeln zu ermutigen. Der starke Rückgang im Jahr 2013 hängt ebenfalls mit den Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“ zusammen. Von den 20 geplanten Projekttagen konnten im Jahr 2013 lediglich zehn Projekttage durchgeführt werden. Damit verbunden sind im Jahr 2013 stark rückläufige Teilnehmerzahlen. 94 Kinder- und Jugendförderung 5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist ein Dachverband für Jugendverbände, Jugendvereine und Initiativgruppen der Kinder und Jugendarbeit in der Stadt Leipzig. Er leistet einen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft, er ermöglicht die Interessenvertretung seiner Mitglieder nach innen und nach außen und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch von Verbänden und Vereinen. Die Zusammenarbeit der Mitglieder basiert auf gegenseitiger Achtung, unabhängig von politischer, religiöser und weltanschaulicher Auffassung. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. hatte im Jahr 2013 insgesamt 37 Mitglieder. Im Folgenden wird auszugsweise auf den Sachbericht 2013 Bezug genommen. Tabelle 38: Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V. Jahr Mitglieder Gastmitglieder 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 30 31 33 33 33 34 35 35 37 37 39 37 6 7 5 3 5 3 4 6 5 * * * Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. 2013 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Der Status der Gastmitgliedschaft w urde in der Vollversammlung 2011 abgeschafft. Die Hauptziele des Stadtjugendring Leipzig e. V. im Jahr 2013: o Der SJR wird als kompetenter und zuverlässiger Kooperationspartner und jugendpolitischer Interessenvertreter wahrgenommen. o Jugendverbandsarbeit erfährt Förderung und Unterstützung in der Stadt Leipzig. o Durch den SJR werden Beteiligung, Mitbestimmung und Demokratieverständnis von jungen Menschen gefördert. o Die Arbeit des SJR wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen. o Ehrenamtliche Arbeit für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n) erfährt Anerkennung, Unterstützung und Qualifizierung. o Die Mitgliedschaft im SJR ist attraktiv 95 Kinder- und Jugendförderung Der Stadtjugendring Leipzig e. V.: o ist Interessenvertreter seiner Mitglieder u. a. in Gremien der Stadt Leipzig, sowie auf Landes- und Bundesebene und betreibt Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche o bietet (seinen Mitgliedern) Informationen, Beratung und Unterstützung zu: o inhaltlichen, fachlichen, strukturellen und organisatorischen Fragen der Kinder-, Jugend- und Jugendverbandsarbeit o Fragen des Vereinsrechtes, Förderrichtlinien, Förderanträgen, Abrechnungen und Finanzen o aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe o bietet seinen Mitgliedern Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches o setzt sich ein für die Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes: o Vermittlung von kostenlosen Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige o Ausstellung von Ehrenamtszertifikaten 5 o bietet regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen zur „Juleica“ an. Die „Juleica“ ist die bundesweit gültige Jugendeiter/-innen-Card. Sie weist ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit aus. Inhaber der „Juleica“ verfügen über einen Nachweis von grundlegenden Kenntnissen für die Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen. o ist die „Juleica“ Zentralstelle für Leipzig. Der Stadtjugendring berät Freie Träger, Ausbildungsträger und Jugendleiter/-innen in allen Fragen rund um die Jugendleitercard in Leipzig o initiiert und begleitet Beteiligungsprojekte für und von Kindern und Jugendlichen o bietet die Möglichkeit, ein freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Politik abzuleisten o bietet Informationen zu Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche o führt Aus- und Fortbildungen, Fachveranstaltungen durch o ist seit Sommer 2012 Träger des Projektes „Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“ Gremien im Jahr 2013: Der Stadtjugendring Leipzig hat u. a. Sitz und Stimme in diesen Gremien der Stadt Leipzig: o Jugendhilfeausschuss, o Fach AG Kinder- und Jugendförderung, o Kinder- und Familienbeirat, o Beirat Kommunale Gesamtstrategie (KGS) „Leipzig. Ort der Vielfalt“, o Beirat des Jobcenter Leipzig. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist Mitglied im Kinder- und Jugendring Sachsen e. V. und arbeitet im Netzwerk der sächsischen Jugendringe, sowie der bundesweiten AG der Großstadtjugendringe mit. Stadtweit koordiniert er die AG Kooperation, ein Gremium zur Abstimmung der drei Dachverbände in der Jugendhilfe: Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW), Arbeitsgemeinschaft Freier Träger in Leipzig (AGFT), Stadtjugendring Leipzig e. V. (SJR). 96 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 39: Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.* Aus- und Weiterbildung 2002 Klausurtagung 2005 2010 2011 2012 2013 0 8 9 8 8 8 33 56 37 37 29 19 0 0 17 16 16 17 sonstige Veranstaltungen2 198 460 747 998 573 ca. 520 Summe 256 524 830 1.059 626 564 Juleica-Ausbildung/Verlängerung1 Teamer-Schulungen Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 1 Die Verlängerung musste w egen zu w enig Teilnehmer/-innen abgesagt w erden. 2 z. B. Versammlung der Freien Träger, "Klartext"-Veranstaltungen mit der jungen VHS, 3. Internationale Demokratiekonferenz und Vorbereitungsw orkshops, Ehrenamtsprojekt, Aktion zum Haushalt 2014 u. v. m. Die Teilnehmerzahlen bei sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendringes Leipzig hängen in hohem Maß von der Art und dem Thema der Veranstaltungen im jeweiligen Jahr ab. Dadurch kommt es zu schwankenden Teilnehmerzahlen im Jahresvergleich. Tabelle 40: Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjungendring Leipzig e. V. (Auszüge) Was Beantworten von Anfragen von Bürger/-innen, von Ämtern/ Politik und Presse 5 Statistik Zielerreichung ca. 7-8 je Woche Konzeptentwicklung, Vereinsgründungshilfe 10 Beratung der Mitglieder u. a. zu den Themen: 99 • Antragstellung • Vereinsrecht • Konzeptionsentwicklung/Konzeptberatung • Jugendhilfeplanung • Buchhaltung/Steuern gemeinsame öffentlichkeitswirksame Veranstaltung der drei Dachverbände der Jugendhilfe in Leipzig Veranstaltungsreihe Klartext, gemeinsam mit der Jungen VHS, Schwerpunkt Wahlen Begleitung von Beteiligungsprojekten in Verbindung mit dem Projekt Jugendbeteiligung Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. ca. 120 Personen 120 Personen/60 Personen 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 97 Kinder- und Jugendförderung Beteiligungsformen Mitbestimmung und Beteiligung sind Grundsätze der Arbeit des Stadtjugendringes. Innerhalb des Vereinslebens wurde aktive Beteiligung der Mitglieder eingefordert und in verschiedenen Formen möglich gemacht, z. B. durch: o Zufriedenheitsbefragungen bei den Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen sowie nach Beratungen o demokratische Strukturen (Vollversammlung, Hauptausschuss) o gemeinsame Vorbereitung von Veranstaltungen mit Jugendlichen o Beteiligung von FSJ´lern und Praktikantinnen und Praktikanten an Entscheidungsfindungen o Direkte Jugendbeteiligungsformen innerhalb des Projektes Jugendbeteiligung in den Planungsräumen Seit Sommer 2012 ist der Stadtjugendring Leipzig Träger des Projektes Jugendbeteiligung in den Planungsräumen (Laufzeit vorerst befristet bis 31.12.2014). Eine ausführliche Projektdokumentation ist in der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings erhältlich. Tabelle 41: Projekt Jugendbeteiligung in den Planungsräumen Laufzeit: 01.07.2012 - 31.12.2013 5 Veranstaltungen Teilnehmer/- Ø Teilnehmerinnen zahl Sitzungen der Initiativgruppe Jugendparlament Leipzig 28 191 6,8 Planungsraumsprechstunden 60 56 0,9 Beteiligung Rathausspiel 2 12 6,0 Moment Mal 2 45 22,5 Satzungsvorstellung bei Fraktionen/OBM-Sprechstunde 5 37 7,4 97 341 3,5 Summe Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Rahmen unseres sächsischen Netzwerkes hat sich der Stadtjugendring über Fachstandards und Förderkriterien, im Besonderen der verbandlichen Jugendarbeit, ausgetauscht. Leipzig ist hier im Landesvergleich führend aufgestellt, was die Arbeit des Jugendrings angeht. Herausragend war 2013 das Projekt „U18 Bundestagswahl“, bei dem wieder einmal deutlich wurde, dass konkrete, zeitlich befristete Projekte hohe Motivation bei den Jugendlichen auslösen und die Bereitschaft zur Mitarbeit erhöhen. Auch im Rahmen der 3. Internationalen Demokratiekonferenz ist es gelungen Akzente zu setzen. Die Konferenz und das Jugendforum boten gute Kooperationsmöglichkeiten mit der Initiativgruppe Jugendparlament, und waren sowohl inhaltlich, als auch im Werben um weitere Engagierte, erfolgreich. Der Bereich Demokratiebildung und Jugendbeteiligung konnte im SJR effektvoll mit dem Projekt „Jugendbeteiligung in den Planungsräumen“ ergänzt werden. 98 Kinder- und Jugendförderung 5.3 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII Jungen Menschen, die zum Ausgleich. sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern (§ 13 Absatz 1 SGB VIII). In Hilfefällen, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder/und individueller Beeinträchtigungen im Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen das vorrangige Ziel der Hilfe darstellt, besteht ein Handlungserfordernis der Jugendsozialarbeit. Im Kapitel Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII werden im Einzelnen folgende Handlungsbereiche der Jugendhilfe dargestellt: • mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit mit Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung sowie Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe • Schulsozialarbeit. 5 99 Kinder- und Jugendförderung 5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) Karte 10: Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 100 Kinder- und Jugendförderung Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/ oder individuell beeinträchtigt sind. Insbesondere wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden. Ziel ist es, den Zugang zum Hilfesystem herzustellen, die Lebenssituation der jungen Menschen nachhaltig zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Die Aktivitäten der Sozialarbeiter konzentrieren sich besonders auf die Bereiche Kontaktaufnahme und ‑pflege, Beratung, Begleitung sowie Vermittlung der Klientel zu Institutionen und Behörden. Im Jahr 2013 wurden zehn Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit bzw. Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen , dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig betrieben wird. Das Projekt „Burgarbeit“ des Christliches Sozialwerk und Lebenshilfe e.V. wurde bis 2012 als Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork gefördert. Die Förderung wurde zu 2013 zugunsten des Bereiches Familienbildung angepasst. Darüber hinaus hat der kommunale Träger in drei Teams aufsuchende Jugendsozialarbeit im Sachgebiet Straßensozialarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgehalten. Die Ausrichtung am Fachplan 2012 bis 2016 wurde beim öffentlichen Träger forciert. Das Team „Step XS“ am Roßplatz 5-6 wurde zu Ende Februar 2013 aufgelöst. Die verbleibenden Teams sind „Südost“ (Planungsraum Ost-Südost und Ortsteil Zentrum), „Ost“ (Planungsräume Innerer Osten und Nord-Ost) sowie „Nord“ (Planungsraum Nord). Um die Arbeit in den großen Flächen der Planungsräume neu zu organisieren, waren konzeptionelle und strukturelle Veränderungen im Sachgebiet Straßensozialarbeit nötig. Hinzu kommende Schwierigkeiten bei der Besetzung zur Vertretung von Personalstellen hatten deutliche Auswirkungen auf die quantitative Umsetzung der Angebote im Sachgebiet Straßensozialarbeit. 5 101 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 46: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten 30.000 25.000 2009 2010 2011 Jahr Kontakt-/Beratungsstelle medial (Telefon, Internet) 25.760 10.499 13.664 19.165 7.177 2012 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 5 12.390 19.995 5.497 12.838 19.558 4.033 0 11.363 5.000 4.006 10.000 19.381 15.000 15.673 Anzahl 20.000 2013 aufsuchend Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 42: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten 2009 2010 2011 2012 2013 Kontakt-/Beratungsstelle 15.673 11.363 12.838 12.390 13.664 medial (Telefon, Internet) 4.006 4.033 5.497 7.177 10.499 aufsuchend 19.381 19.558 19.995 19.165 25.760 Gesamt: 39.060 34.954 38.330 38.732 49.923 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und andere Faktoren wie ordnungspolitische Maßnahmen oder wiederkehrende saisonale Bedingungen. Im Jahr 2013 gab es insgesamt 49.923 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 28,9 % (plus 11.191 Kontakte). Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen. Im Jahr 2013 waren 51,6 % aller Kontakte durch aufsuchende Arbeit entstanden (im Vorjahr 49,5 %). Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu höheren Kontaktzahlen, da die Zielgruppen hier auch häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden. In 27,4 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2013 in einer Kontakt- und Beratungsstelle (im Vorjahr 32,0 %). Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr 2013 weiter gestiegen auf 21,0 % aller Kontakte (im Vorjahr 18,5 %). Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 3.322 mediale Kontakte. 102 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 47: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot 20 18,6 400 14 12,1 12,0 200 10,5 10,4 9,5 8,3 18 16 15,9 15,0 300 18,1 12 10 8 6 100 0 4 375 253 2009 346 164 2010 Gruppen- und Projektarbeit Ø Teilnehmerzahl Gruppen- und Projektarbeit Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 316 170 2011 Jahr 457 210 2012 263 251 2013 2 Ø Teilnehmer/Angebot Anzahl Angebote 500 0 Freizeit- und Erlebnispädagogik Ø Teilnehmerzahl Freizeit- und Erlebnispädagogik Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Gruppenangebote mobiler Jugendarbeit/Streetwork werden unterteilt in Angebote für Gruppen- und Projektarbeit sowie Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 514 Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 667). 5 Gruppen- und Projektarbeit ist ein gezieltes Angebot zum Sozialen Lernen und zur Vermittlung von Fach- und Sozialkompetenzen. Dazu gehören z. B. Schulprojekttage, thematische Freizeitfahrten, medienpädagogische Projekte, geschlechtsspezifische Angebote oder auch Projekte im Rahmen von Bildungsarbeit. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 263 Angebote in Form von Gruppen- oder Projektarbeit unterbreitet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr, in dem besonders viele Gruppenangebote gemacht wurden (vgl. obige Abbildung), ein Rückgang um 42,0 % (minus 194). Neben üblichen Schwankungen sind hier die fehlenden häufigen Angebote der Burgarbeit (ab 2013 in anderer Statistik erfasst) und das Hinzukommen des Fußball-Fanprojektes mit weniger Angeboten der Gruppen- und Projektarbeit verantwortlich. Die hohe Anzahl der Gruppen- und Projektarbeit im Jahr 2012 ist bedingt durch zusätzliche Angebote im Rahmen von Nightlife-Streetwork. An den Gruppen- und Projektarbeitsangeboten haben durchschnittlich 18,1 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 18,6). Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote sollen die Zielgruppen befähigen „Freizeit als Ressource“ zu erkennen. Es sind meist niedrigschwellige Angebote in Form turnusmäßiger Sportveranstaltungen (Turniere, Wettkämpfe, ...), spontaner Sportangebote (Tischtennis, Fußball, ...), Freizeitfahrten, Kurzreisen, Musik- und Medienangeboten (Foto, Video, soziale Netzwerke). Im Jahr 2013 wurden den Zielgruppen insgesamt 251 Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote durch die Mitarbeiter/-innen mobiler Jugendarbeit unterbreitet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 41 Angebote. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl stieg auf 12,0 Teilnehmer/-innen pro Angebot (im Vorjahr 10,5). 103 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 48: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten Anzahl Teilnehmer/-innen 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 8.490 4.000 3.000 2.000 1.000 0 5.201 3.124 5.017 1.563 2009 2010 Gruppen- und Projektarbeit Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 5 4.759 3.071 1.768 2011 Jahr 3.019 2.213 2012 2013 Freizeit- und Erlebnispädagogik Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 An den Gruppenangeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2013 insgesamt 7.778 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 10.703). Dies ist insgesamt ein Rückgang um 27,3 % (minus 2.925). Der Trend der Verschiebung zugunsten Freizeit- und erlebnispädagogischer Maßnahmen aus den Jahren 2010 und 2011 setzte sich fort. Insgesamt wurde die Beteiligung aus den Jahren vor 2012 deutlich überschritten. Die Teilnehmerzahlen der Gruppen- oder Projektarbeit haben sich im Jahr 2013 mit 4.759 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ungefähr auf dem Niveau der Jahre vor 2012 eingepegelt. Die hohen Teilnehmerzahlen im Jahr 2012 resultieren aus einmaligen zusätzlichen Angeboten im Sommer 2012 im Rahmen des NightlifeStreetwork. Die Teilnehmerzahlen der freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote sind im Jahr 2013 auf 3.019 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige angestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 36,4 % (plus 806 Teilnehmer/-innen). 104 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 49: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht 700 662 600 504 Anzahl 500 400 352 300 0 315 336 340 299 250 199 200 100 429 401 110 78 31 17 14 12 2009 männl.Kinder 70 48 19 16 2010 weibl.Kinder 50 94 19 12 2011 Jahr männl.Jugendl. 102 70 47 14 8 2012 weibl.Jugendl. Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 2013 männl.j.Vollj. weibl.j.Vollj. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 43: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund Alter und Geschlecht Jahr Kinder Jugendliche junge Volljährige Gesamt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich davon Migrationshintergrund 2009 31 17 250 110 662 504 1.574 97 2010 14 12 78 48 352 315 819 32 2011 19 16 70 50 401 299 855 52 2012 19 12 94 70 429 340 964 41 2013 14 8 102 47 336 199 706 29 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Einzelfallhilfen werden definiert als intensive Betreuungen des Klienten mit denen ein gemeinsames Ziel (analog Hilfeplan) vereinbart wurde. Eine Ausnahme hinsichtlich der Anzahl der Einzelfallhilfen wird bei Klienten in Haft, Krankenhaus etc. gemacht, so dass diese über einen bestimmten Zeitraum mitgezählt werden. Als Einzelfallhilfen werden Personen gezählt, für die diese Leistung im jeweiligen Jahr erbracht wurde. Im Jahr 2013 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 706 Einzelfallhilfen geleistet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 26,8 % (minus 258 Einzelfallhilfen) und vorrangig den eingangs beschriebenen temporären besonderen Bedingungen beim öffentlichen Träger geschuldet. Von diesen Hilfeempfängern hatten 4,1 % einen Migrationshintergrund (im Vorjahr 4,3 %). Enstprechend der Haupt-Zielgruppe mobiler Jugendarbeit (16 bis 25 Jahre) waren mit 75,8 % mehr als Dreiviertel aller Hilfeempfänger/-innen aller Adressaten von Einzelfallhilfen im Jahr 2013 bereits über 18 Jahre alt, also junge Volljährige (im Vorjahr 79,8 %). 105 Kinder- und Jugendförderung Der Anteil Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren betrug 21,1 % (im Vorjahr 17,0 %). Lediglich 3,1 % aller Hilfeempfänger/-innen befanden sich im Jahr 2013 im Kindesalter unter 14 Jahren (im Vorjahr 3,2 %). Der Anteil der 452 männlichen Hilfeempfänger stieg im Jahr 2013 auf einen Anteil von 64,0 % (im Vorjahr 56,2 %) und die 254 weiblichen Hilfeempfängerinnen sanken auf 36,0 % (im Vorjahr 43,8 %). Die folgenden Tabellen Abbildungen und Tabellen beziehen sich ausschließlich auf Einzelfallhilfen. In der Arbeit mit jungen Menschen, die keine Einzelfallhilfen erhalten, werden diese Leistungen nicht statistisch erfasst. Abbildung 50: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2013 (Mehrfachnennungen möglich) wirtschaftliche Sicherheit 591 Drogen/Sucht 434 Wohnsituation 393 Delinquenz 348 Gesundheit 345 soziale Beziehungen 313 Schule/Ausbildung/Arbeit 302 Sonstiges 5 139 Gewalttäter 98 Ablösungsprobleme 90 Gewaltopfer 72 Prostitution 37 0 100 200 300 400 Anzahl Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 500 600 700 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 44: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen möglich) 2009 2011 2012 2013 Prostitution 127 49 33 67 37 Gewaltopfer 86 53 72 143 72 Ablösungsprobleme 143 41 81 127 90 75 54 62 83 98 Sonstiges 298 203 309 433 139 Schule/Ausbildung/Arbeit 639 273 377 410 302 soziale Beziehungen 553 229 353 423 313 Gesundheit 874 269 445 535 345 Delinquenz 510 289 407 471 348 Wohnsituation 977 454 610 783 393 Gewalttäter Drogen/Sucht 1.086 407 493 551 434 wirtschaftliche Sicherheit 1.397 595 912 1.108 591 Gesamtangaben 6.765 2.916 4.154 5.134 3.162 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 106 2010 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Bei den Angaben zu den Problemlagen der Einzelfallhilfen waren Mehrfachnennungen möglich. Der Rückgang der Nennungen von Proeblemlagen (-38,4 %) geht einher mit dem beschriebenen Rückgang der Einzelfallhilfen (-26,8 %). Im Jahr 2013 wurden insgesamt 3.162 Angaben zu Problemlagen bei den 706 Einzelfallhilfen gemacht. Dies sind rein rechnerisch Ø 4,5 Probleme einer Einzelfallhilfe im Jahr 2013 (im Vorjahr Ø 5,3). Als mit Abstand häufigstes Problem wurden im Jahr 2013 - wie in den Vorjahren - wirtschaftliche Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen festgestellt. Dieser Anteil sank auf 18,7 % (im Vorjahr 21,6 %) und die Anzahl der Nennungen hat sich nahezu halbiert, was auf gute Kooperationsbeziehungen zu den beteiligten Institutionen schliessen läßt. Probleme im Umgang mit legalen sowie illegalen Drogen sind im Jahr 2013 auf 18,7 % angestiegen (im Vorjahr 10,7 %). Dagegen wurden Probleme mit der Wohnsituation (mit keinem, unzureichendem oder nicht zufriedenstellendem Wohnraum) mit einen Anteil von 12,4 % (im Vorjahr 15,3 %) weniger häufig genannt, was für eine gute Zusammenarbeit mit den Wohnhilfen spricht. Angestiegen sind auch Einzelfallhilfen wegen Delinquenz auf 11,0 % (im Vorjahr 9,2 %), gesundheitlichen Problemen durch unzureichende Versorgung, Krankheiten oder andere Gefährdungen auf 10,9 % (im Vorjahr 10,4 %), Probleme in sozialen Beziehungen wie z. B. im Umgang mit anderen Menschen, Freunden, Probleme werdender Eltern mit 9,9 % (im Vorjahr 8,2 %) und Probleme in der Schule, der Ausbildung oder der Arbeit mit 9,6 % (im Vorjahr 8,0 %). Danach folgen mit größerem Abstand sonstige Problemlagen mit 4,4 % (im Vorjahr 8,4 %), Gewalttäter/-innen mit 3,1 % (im Vorjahr 1,6 %), Ablösungs- und Verselbständigungskonflikte mit den Eltern oder Stiefeltern mit 2,8 % (im Vorjahr 2,5 %), Problemlagen Betroffener von Gewalt mit 2,3 % (im Vorjahr 2,8 %), und Prostitution der Klienten/-innen mit 1,2 % (im Vorjahr 1,3 %), 5 Abbildung 51: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich) 2.858 Grundversorgung 5.550 3.665 2.998 Beratung 749 Vermittlung 783 1.227 2013 904 1.040 883 Sonstiges 2012 2009 290 Krisenintervention 4.274 1.316 1.048 712 Begleitung 3.879 604 468 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Anzahl Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 107 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 45: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich) Jahr KrisenBegleitung intervention Sonstiges Vermittlung Grundversorgung Beratung Gesamtangaben 2009 468 783 883 1.048 3.665 4.274 11.121 2010 238 729 1.094 532 1.930 2.147 6.670 2011 479 966 1.561 868 4.387 3.510 11.771 2012 604 1.227 1.040 1.316 5.550 3.879 13.616 2013 290 904 712 749 2.998 2.858 8.511 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Auch bei den Angaben zum methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen waren Mehrfachnennungen möglich. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 8.511 Angaben zum methodischen Vorgehen bei 706 Einzelfallhilfen getätigt (im Vorjahr 13.616 Angaben bei 964 Einzelfallhilfen). Trotz des Rückgangs der Nennungen um 37,5 % waren im Jahr 2013 erneut beraterische Leistungen und eine Grundversorgung der Hilfeempfänger die Hauptschwerpunkte im methodischen Vorgehen der mobilen Jugendarbeit. 5 Die beraterischen Leistungen bei den Einzelfallhilfen stiegen im Jahr 2013 auf einen Anteil von 35,2 % des methodischen Vorgehens (im Vorjahr 28,5 %). Hierunter zählt jede Beratung im sozialpädagogischen Kontext bzw. im Zusammenhang mit ggf. zu gewährenden Hilfeleistungen. Der Anteil der Grundversorgung für die Einzelfallhilfen betrug wie im Vorjahr 33,6 %. Grundversorgung sind Leistungen, die normalerweise im eigenen Haushalt erhalten werden. Das sind Essen und Trinken, ggf. auch Körperhygiene, Wäsche waschen, Ausruhen, Schlaf oder zeitweiliger Rückzug aus dem Alltag auf der Straße oder in der Szene/Clique. Gestiegen sind die Angaben zu sonstigen methodischen Vorgehen auf 10,6 % aller Angaben (im Vorjahr 7,6 %). Zu sonstigen methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen mobiler Jugendarbeit/Streetwork zählen z. B. Erste Hilfe, Wundversorgung, Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Transporten und Umzügen. Gesunken ist der Anteil der Vermittlungen, also dem Hinzuziehen anderen Hilfsdienste oder Hilfseinrichtungen auf 8,8 % (im Vorjahr 9,7 %). Auch die Begleitung des Hilfesuchenden, also z. B. zu Behörden oder Institutionen, sank bei den Einzelfallhilfen im Jahr 2013 auf 8,4 % (im Vorjahr 9,0 %). Eine Krisenintervention war in 3,4 % aller Einzelfallhilfen erforderlich (im Vorjahr 4,4 %). Eine Krisenintervention ist eine kurzfristige Unterstützung bei akut bedrohlichen Situationen wie z. B. Überschuldung, Wohnungsverlust, Gewaltopfer oder Suizidabsichten. 108 Kinder- und Jugendförderung 5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit Karte 11: Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung richten sich an Jugendliche, welche ohne diese Angebote nach § 13 SGB VIII nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten. 109 Kinder- und Jugendförderung Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter sozialpädagogischer Begleitung berufspraktische Erfahrungsräume sowie Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten in enger Verbindung von Theorie und Praxis. Die Arbeits- und Maßnahmeformen orientieren sich durch ihre individuell gestalteten Projekte an den jeweiligen Bedarfslagen der Nutzer und ermöglichen über Kooperationen differenzierte Zugänge zu weiterführenden Maßnahmen der Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung. In der Jugendhilfe dominiert das „Fördern“ als Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 1 SGB VIII und manifestiert sich in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII über die Merkmale soziale Benachteiligung, individuelle Beeinträchtigung junger Menschen und einem sich hieraus ableitenden erhöhten sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die im Rahmen des SGB II verankerten Instrumentarien sind über Kooperationen in Verbindung mit Leistungen nach SGB III und § 13 SGB VIII so auszugestalten, dass sie zu einer nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe beitragen. Im Jahr 2013 wurden von neun freien Trägern der Jugendhilfe zehn Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit und fünf Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei stadtweit. 5 Die vermeintliche Konzentration der Angebote resultiert aus der Anbindung der 15 Maßnahmen an den Standorten der Träger. Das Jugendberufshilfeprojekt vom freien Träger der Jugendhilfe Columbus Junior e. V. endete planmäßig am 28.02.2013. a) Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe Abbildung 52: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 900 Teilnehmer/-innen 800 700 600 99 707 639 500 400 300 196 87 528 507 695 133 160 592 623 580 553 585 2010 2011 Jahr 2012 2013 200 100 0 2009 Neuanmeldungen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring *Daten früherer Jahre nicht erfasst 110 Übernahmen aus dem Vorjahr im aktuellen Jahr beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 46: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 2009 Teilnehmer/-innen 2010 2011 2012 2013 794 710 776 686 745 695 623 580 553 585 99 87 196 133 160 im aktuellen Jahr beendet 707 507 639 528 592 Kinder (bis 14 Jahre) 137 0 14 16 32 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) 379 561 394 274 296 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) 188 71 201 174 154 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) 90 78 167 222 263 männlich 554 491 502 457 459 weiblich 240 219 274 229 286 davon: Neuanmeldungen Übernahmen aus dem Vorjahr Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring *Daten früherer Jahre nicht erfasst 5 Im Jahr 2013 haben insgesamt 745 Teilnehmer/-innen die Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 % (plus 59 Teilnehmer/-innen). Jede/-r fünfte Teilnehmer/-in (21,5 %) hat die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr 2013 fortgeführt. 78,5 % der Teilnehmer/-innen haben die Maßnahme im Jahr 2013 begonnen. Vier von fünf Teilnehmer/-innen von Angeboten arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit (79,5 %) haben die Maßnahme im Jahr 2013 beendet. Abbildung 53: Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 600 Anzahl 500 400 300 561 200 100 0 394 379 137 201 188 90 2009 Kinder 71 78 2010 Jugendliche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 14 274 174 167 16 2011 Jahr Heranwachsende 2012 296 222 32 263 154 2013 junge Erwachsene Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht erfasst 111 Kinder- und Jugendförderung Im Jahr 2013 waren 39,7 % aller Teilnehmer/-innen im jugendlichen Alter zwischen 14 und 18 Jahren (im Vorjahr 39,9 %). Mit 20,7 % war jeder fünfte Teilnehmer Heranwachsender zwischen 18 und 21 Jahren (im Vorjahr 25,4 %). Der Anteil der jungen Erwachsenen zwischen 21 und 27 Jahren betrug 35,3 % (im Vorjahr 32,4 %). Im Kinderalter unter 14 Jahren befanden sich 4,3 % aller Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 2,3 %). Nach der relativ hohen Anzahl von Kindern im Jahr 2009 wurde wegen der bestehenden allgemeinen Schulpflicht die Zielgruppe bei Antragstellung überdacht, so dass nur noch im begründeten Einzelfall eine Teilnahme möglich war. Abbildung 54: Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 600 Anzahl 500 400 300 554 100 5 0 502 491 200 240 2009 274 219 2010 2011 Jahr männlich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 459 457 229 2012 286 2013 weiblich Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Die Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit sind im gesamten Betrachtungszeitraum männlich dominiert. Im Jahr 2013 waren 61,6 % aller Teilnehmer an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit männlich (im Vorjahr 66,6 %) und 38,9 % weiblich (im Vorjahr 33,4 %). b) Kompetenzagenturen Kompetenzagenturen unterstützen besonders benachteiligte Jugendliche dabei, ihren Weg in Beruf und Gesellschaft zu finden und befähigen sie zu einer eigenständigen Lebensführung. Deren Angebot baut Brücken in die Zukunft, indem es intensive Kooperationen mit der Jugendhilfe, dem Jugendmigrationsdienst und anderen wichtigen Partnern vor Ort entwickelt. Die Mitarbeiter/-innen unterstützen die Jugendlichen durch ein maßgeschneidertes Case-Management, das sich konsequent an ihrer Biografie ausrichtet. Sie tragen zudem dazu bei, die regionalen Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung zu optimieren. Die Kompetenzagenturen sind strukturell an den Steuerungsprozessen bei dem Übergang Schule/Ausbildung/ Beruf beteiligt und in stadtweite Gremienarbeit und Arbeitskreise eingebunden. Sie sind über die aktuellen Angebote der arbeitsweltbezogenen Arbeit informiert, können diese nutzen und bei Bedarf neue Projekte initiieren. In der Stadt Leipzig gab es bis zum Jahr 2011 zwei Kompetenzagenturen bei zwei freien Trägern der Jugendhilfe. In den Jahren 2012 und 2013 konnte aufgrund der veränderten Bundesförderung in der „Initiative JUGEND STÄRKEN“ nur noch eine Kompetenzagentur bei einem Träger der freien Jugendhilfe finanziert werden. 112 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 55: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen 140 Teilnehmer/-innen 250 200 150 160 141 105 110 91 79 60 55 100 50 0 120 106 91 100 82 52 75 54 95 2009 82 2010 junge Erwachsene Kinder 80 56 51 60 50 40 51 43 1 2011 Jahr 31 80 21 25 2012 2013 Heranwachsende männlich Geschlecht 300 20 1 0 Jugendliche weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 5 Tabelle 47: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen 2009 Nutzer/-innen 2010 2011 2012 2013 246 216 173 103 106 Neuanmeldungen 140 130 110 52 23 Übernahmen aus dem Vorjahr 106 86 63 51 83 im aktuellen Jahr beendet 160 164 122 20 81 0 0 1 0 0 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) 95 82 43 21 1 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) 60 55 54 31 25 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) 91 79 75 51 80 männlich 105 110 82 51 56 weiblich 141 106 91 52 50 davon: Kinder (bis 14 Jahre) Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Im Jahr 2013 haben insgesamt 106, fast ausschließlich Heranwachsende und junge Erwachsene die Angebote der Kompetenzagenturen genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein plus um drei Nutzer/-innen. Größte Nutzergruppe waren im Jahr 2013 die jungen Erwachsenen zwischen 21 und 27 Jahren mit einem Anstieg auf 75,5 % (im Vorjahr 49,5 %). Der Anteil der Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren betrug 23,6 % mit (im Vorjahr 30,1 %). Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren ist ein Rückgang auf einen Nutzer im Jahr 2013 festzustellen. Im Vorjahr war dies mit 20,4 % noch jeder fünfte Nutzer. 113 Kinder- und Jugendförderung Geschlechtsunterschiede der Nutzer/-innen sind nicht festzustellen. Im Jahr 2013 gab es 56 männliche Nutzer (im Vorjahr 51) und 50 weibliche Nutzerinnen (im Vorjahr 52). Die im Jahresvergleich rückläufigen Zahlen der Nutzer/ innen der Kompetenzagenturen ergeben sich auf Grund der bereits oben erwähnten Reduzierung der Standorte auf eine Kompetenzagentur. c) Schulverweigerer Weitere Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wurden im Sinne von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Finanzielle Unterstützung erhielten die „Schulverweigererprojekte“ bei der Augsburger Lehmbau Gesellschaft mit dem Beratungs- und Motivationsangebot für lernbenachteiligte Jugendliche – „Youth Start“ und bei der Zukunftswerkstatt Leipzig e. V. mit dem Projekt „TAKE OFF“. Abbildung 56: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr 40 5 Anzahl Alter 30 20 10 0 99/00 02/03 13 Jahre 05/06 08/09 09/10 Schuljahr 14 Jahre 15 Jahre 10/11 11/12 16 Jahre Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" 12/13 17 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 48: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr 99/00 Gesamt 02/03 05/06 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 57 51 46 48 52 58 56 49 männlich 47 31 26 34 34 33 33 24 weiblich 10 20 20 14 18 25 23 25 13 Jahre 4 3 1 4 0 3 0 0 14 Jahre 12 9 9 15 2 12 16 11 15 Jahre 22 19 15 18 33 35 30 27 16 Jahre 18 19 19 9 13 7 9 8 17 Jahre 1 1 2 2 4 1 1 3 davon: Quelle: Schulverw eigererprojekte "Youth Start" und "TAKE OFF" 114 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Im Schuljahr 2012/2013 gab es 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten. Davon waren mit 49,0 % männliche Teilnehmer (im Vorjahr 58,9 %) und 51,0 % weibliche Teilnehmerinnen (im Vorjahr 41,1 %). Der Schwerpunkt im Altersspektrum aller Teilnehmer/-innen lag in jedem Schuljahr projektgemäß zwischen 14 und 16 Jahren. Größte Nutzergruppe waren im Schuljahr 2012/2013 die 15-Jährigen mit einem Anstieg auf 55,1 % (im Vorjahr 53,6 %). Der Anteil der 14-jährigen Teilnehmer/-innen betrug 22,4 % (im Vorjahr 28,6 %) und der 16-Jährigen 16,3 % (im Vorjahr 16,1 %). Drei Teilnehmer/-innen waren 17 Jahre (im Vorjahr eine). Jüngere und ältere Teilnehmer/-innen sind eher die Ausnahme in den Schulverweigererprojekten. Abbildung 57: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr 60 47 50 40 37 36 Anzahl 35 30 28 30 29 29 20 02/03 05/06 1 08/09 09/10 Schuljahr Oberschule 5 11 12 10 99/00 24 22 18 16 10 0 32 10/11 Förderschule 11/12 12/13 Gymnasium Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" Tabelle 49: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr Schulart Gesamt 99/00 02/03 05/06 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 57 51 46 48 52 58 56 49 Oberschule 47 35 28 36 30 29 32 37 Förderschule 10 16 18 12 22 29 24 11 Gymnasium 0 0 0 0 0 0 0 1 davon: Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Schuljahr 2012/2013 kamen 75,5 % aller Teilnehmer/-innen aus einer Oberschule (im Vorjahr 57,1 %) und 22,4 % aus einer Förderschule (im Vorjahr 42,9 %). Erstmals kam ein Teilnehmer aus einem Gymnasium. Im Jahresvergleich ist, nach einem Anstieg der Förderschüler/-innen in den Schuljahren 09/10 und 10/11, in den letzten beiden Schuljahren der Anteil der Oberschüler/-innen wieder gestiegen und der Anteil der Förderschüler/innen gesunken. 115 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 58: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahr 2012/2013 Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ) 51,0 allgemeinb. Schule 12,2 andere therap. Maßnahme 10,2 weiter im Projekt 8,2 nur Probezeit ohne Aufnahme 6,1 anderes Schulprojekt 4,1 Abbruch/Ausschluss 4,1 unbekannt/Sonstiges 2,0 Berufsausbildung (Lehre) 2,0 0 10 20 Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" 5 in % 30 40 50 60 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 50: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich Schulart 99/00 02/03 05/06 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 weiter im Projekt 7 6 1 4 0 10 2 4 Projekt beendet 50 45 45 44 52 48 54 45 allgemeinb. Schule 2 0 1 2 1 3 7 6 Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ) 5 6 8 5 6 18 21 25 Berufsausbildung (Lehre) 0 0 0 0 0 0 0 1 FSJ 0 0 0 0 0 0 1 0 andere therap. Maßnahme 0 0 1 0 0 1 0 5 Abbruch/Ausschluss 4 4 4 7 3 17 12 2 nur Probezeit ohne Aufnahme 8 8 5 9 13 4 8 3 Elternzeit 0 0 0 0 1 0 2 0 anderes Schulprojekt 0 1 0 0 1 1 0 2 unbekannt/Sonstiges 31 26 26 21 27 4 3 1 davon: Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Nach der Teilnahme am Schulverweigererprojekt im Schuljahr 2012/2013 blieben 8,2 % aller Teilnehmer/-innen weiter im Projekt und 91,8 % beendeten die Maßnahme. Mit 51,0 % begann jeder Zweite eine berufsvorbereitende Maßnahme wie BVJ, BVB oder BGJ (im Vorjahr 37,5 %). Weitere 12,2 % der Teilnehmer/-innen kehrten an ihre allgemeinbildende Schule zurück (im Vorjahr 116 Kinder- und Jugendförderung 12,5 %), 10,2 % fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Einrichtung und 8,2 % aller Teilnehmer/innen verblieben weiter im Projekt. 18,4 % der beendeten Projektteilnehmer/-innen verteilen sich auf Einzelfälle wie keine Aufnahme nach der Probezeit, Abbruch oder Ausschluss, Aufnahme in einem anderen Schulprojekt, begonnene Lehrausbildung oder unbekannt. d) Die 2. Chance Das Programm Schulverweigerung - Die 2. Chance ist ebenso Bestandteil der Initiative JUGEND STÄRKEN wie die Kompetenzagentur, mit der das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein deutliches Zeichen für eine starke Jugendpolitik und die bessere Integration junger Menschen in Deutschland setzt. Die Initiative JUGEND STÄRKEN verknüpft vier Programme an bundesweit ca. 1.000 Standorten zu einem starken Netz und bietet Jugendlichen mit schlechteren Startchancen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund fachkundige soziale, schulische und berufliche Begleitung und Hilfen. Das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance richtet sich an Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden. Ziel des Programms ist es, diese Jugendlichen in das Schulsystem zurückzuführen und ihre Chancen auf einen Schulabschluss zu verbessern. Bundesweit stehen 191 Anlauf- und Beratungsstellen zur Verfügung. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gesteuerte Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. In der Stadt Leipzig gab es im Jahr 2013 drei Standorte von zwei Trägern der freien Jugendhilfe mit Projekten der 2. Chance. 5 Abbildung 59: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance 180 88 Teilnehmer/-innen 160 140 65 120 80 60 93 1 59 56 72 100 94 120 98 50 58 80 79 101 59 58 0 1 80 60 40 40 20 100 Geschlecht 200 20 57 104 73 76 92 2009 2010 2011 Jahr 2012 2013 junge Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Kinder männlich weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 0 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 117 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 51: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance 2009 2010 2011 2012 2013 115 160 152 178 152 Neuanmeldungen 76 86 81 96 62 Übernahmen aus dem Vorjahr 39 74 71 82 90 im aktuellen Jahr beendet 41 79 70 79 116 Kinder (bis 14 Jahre) 57 104 73 76 92 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) 58 56 79 101 59 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) - - - 1 1 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) - - - - - männlich 50 88 94 98 93 weiblich 65 72 58 80 59 Teilnehmer/-innen davon: Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Im Jahr 2013 haben insgesamt 152 Kinder und Jugendliche an Projekten der 2. Chance teilgenommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 14,6 % (minus 26). Der Anteil der Kinder unter 14 Jahren ist im Jahr 2013 auf 60,5 % gestiegen (im Vorjahr 42,7 %). Demgegenüber ist der Anteil der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren auf 38,8 % gesunken (im Vorjahr 56,7 %). Ein Teilnehmer war Heranwachsender zwischen 18 und 21 Jahren. Geschlechtsspezifisch waren die Teilnehmer/-innen in den letzten vier Jahren mehrheitlich männlich. Im Jahr 2013 stieg der Anteil der männlichen Teilnehmer auf 61,2 % (im Vorjahr 55,1 %) und der Anteil der weiblichen Teilnehmerinnen sank auf 38,8 % (im Vorjahr 44,9 %). Abbildung 60: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance im Jahr 2013 andere therap.Maßn. (z.B. Klinik,…) 2,6% Reintegration allgemeinb. Schule 42,1% w eiter im Projekt 23,7% Projekt beendet 76,3% unbekannt/ sonstiges 16,4% Überschreitung Förderzeitraum 4,6% Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 118 Abbruch/ Ausschluss 6,6% anderes Schulprojekt (z.B. Take Off) 2,0% Entlassung durch Schule 2,0% Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 52: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance 2. Chance 2009 2010 2011 2012 2013 weiter im Projekt 74 81 82 99 36 Projekt beendet 41 79 70 79 116 27 52 39 43 64 andere therap. Maßnahme (z.B. Klinik,…) 0 0 0 0 4 Abbruch/Ausschluss 4 6 5 8 10 anderes Schulprojekt (z.B. Take Off, ...) 0 0 0 0 3 Entlassung durch Schule 0 0 0 0 3 Überschreitung Förderzeitraum 0 0 0 0 7 22 21 26 28 25 davon: Reintegration allgemeinb. Schule unbekannt/sonstiges Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Nach der Teilnahme am Projekt 2. Chance blieben 23,7 % aller Teilnehmer/-innen weiter im Projekt und 76,3 % beendeten die Maßnahme. 5 Von den im Jahr 2013 beendeten Hilfen konnten 42,1 % an einer allgemeinbildenden Schule reintegriert werden. Bei 16,4 % gibt es sonstige Gründe zum Verbleib oder der weitere Verbleib ist nicht bekannt. Unter sonstiges zählt Schwangerschaft ebenso wie fehlende Mitwirkung. Bei weiteren 6,6 % erfolgte ein Abbruch oder Ausschluss, bei 4,6 % kam es zur Überschreitung des Förderzeitraumes, 2,6 % fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Einrichtung, 2,0 % fanden Aufnahme in einem anderen Schulprojekt und bei 2,0 % erfolgte die Entlasssung durch die Schule. 119 Kinder- und Jugendförderung 5.3.3 Schulsozialarbeit a) Schulen mit Schulsozialarbeit Karte 12: Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugenförderung im Schuljahr 2012/2013* 5 * Darstellung mit Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen, Berufsschulen mit BVJ und ausgewählten Grundschulen. 120 Kinder- und Jugendförderung Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule. Sie werden vor Ort an der Schule für die Schüler/innen umgesetzt. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zur Thematik Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen. Mit der Darstellung von Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung wird dem grundlegenden Planungsprinzip der „Sozialraumorientierung“ nach dem Fachplan der Kinder- und Jugendförderung 2012 entsprochen. Die sieben Planungsräume enthalten die Standorte der Schulen an denen Schulsozialarbeit im Schuljahr 2012/2013 angeboten wurde. b) Schulsozialarbeit nach Schularten Abbildung 61: Schulsozialarbeit nach Schularten 25 20 Anzahl 15 23 10 14 5 9 9 8 1 0 9 8 1 2007/2008 8 2008/2009 12 8 7 2 23 5 12 8 7 8 7 7 2 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Schuljahr Grundschulen Oberschulen Förderschulen* Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Berufsschulen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen Tabelle 53: Schulsozialarbeit nach Schularten öffentliche Schulen davon mit Schulsozialarbeit öffentliche Schulen davon mit Schulsozialarbeit öffentliche Schulen davon mit Schulsozialarbeit 2012/2013 davon mit Schulsozialarbeit 2011/2012 öffentliche Schulen 2010/2011 davon mit Schulsozialarbeit 2009/2010 öffentliche Schulen 2008/2009 davon mit Schulsozialarbeit 2007/2008 öffentliche Schulen Schuljahr Grundschulen 65 1 65 1 65 2 65 2 65 12 65 12 Oberschulen1 25 9 25 9 23 9 23 14 23 23 23 23 Förderschulen2 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 3 11 0 11 0 11 7 10 7 10 7 10 7 Schulart Berufsschulen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, 2 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen, 3 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH 121 Kinder- und Jugendförderung Schulsozialarbeit war im Schuljahr 2012/2013 mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 50 öffentlichen Schulen in der Stadt Leipzig tätig. Damit konnte der Anteil aus dem vorigen Schuljahr 2011/2012 gehalten werden. In der Schulart Förderschulen wurde an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule sowie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe Schulsozialarbeit vorgehalten. Auch an allen 23 öffentlichen Oberschulen wurde im Schuljahr 2012/2013 Schulsozialarbeit angeboten. Darüber hinaus wurde an 12 öffentlichen Grundschulen Schulsozialarbeit angeboten. Dies wurde zum Teil über die Bundesfinanzierung Bildung und Teilhabe möglich. Weiterhin existierten Schulsozialarbeitsprojekte an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig, an denen ein Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet ist. Über Landesmittel (Sächsisches Staatsministerium für Kultus) werden Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als Projektförderung gewährleistet. Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektbeantragung läuft über ein jährliches Verfahren. Antragsteller ist die Stadt Leipzig, sie sichert die 10-prozentige Kofinanzierung über den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. In der Förderrichtlinie wird unter „Gegenstand der Förderung“ eine starke Abgrenzung zu Leistungen des § 13 SGB VIII (Schulsozialarbeit) vorgenommen. Der Vollständigkeit halber werden in dieser Darstellung die Leistungen der sozialpädagogischen Betreuung an den BVJ-Klassen jedoch mit aufgenommen. 5 c) Einzelfallhilfen In der Schulsozialarbeit richten sich Einzelfallhilfen und -beratung primär an die Schüler/-innen. Dies findet oft unter Einbeziehung der Lehrer/-innen, Eltern und Sorgeberechtigten sowie anderer Hilfesysteme (z. B. ASD) statt. Die Schulsozialarbeiter/-innen halten für geplante oder ungeplante Beratungsgespräche Sprechzeiten für Beratungs- oder Einzelfallhilfen vor. Tabelle 54: Anzahl der Beratungshilfen durch Schulsozialarbeit nach Schularten 2011/2012 Schuljahr Schulart Grundschulen 1. SHJ 2. SHJ 2012/2013 Gesamt 1. SHJ 2. SHJ Gesamt 378 716 1.094 451 545 996 1.266 1.563 2.829 1.055 1.122 2.177 0 0 0 0 0 0 Förderschulen1 514 513 1.027 462 434 896 Berufsschulen2 0 0 0 355 280 635 Nachbarschaftsschule 0 0 0 116 83 199 2.158 2.792 4.950 2.439 2.464 4.903 Oberschulen Gymnasien Gesamt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung 1 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen 2 Schulsozialarbeit an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig Die Anzahl der Beratungshilfen zeigt die Verteilung auf die verschiedenen Schularten. Für die Berufsschulen und die Nachbarschaftsschule lagen im Schuljahr 2012/2013 erstmals Daten vor. Die Anzahl der Beratungshilfen ist im Vergleich der Schuljahr 2011/2012 und 2012/2013 bei den Grundschulen um 98 Einzelfallhilfen, bei den Oberschulen um 652 Einzelfallhilfen und bei den Förderschulen um 131 Einzelfallhilfen rückläufig. Hintergrund sind die immer komplexeren und zeitaufwendigeren Beratungshilfen im Einzelfall. 122 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 62: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen 1.800 1.600 1.400 1.200 Anzahl 1.000 1.708 800 600 1.011 400 200 0 403 630 399 344 2009/2010 weiblich<14 Jahre 1.581 1.594 1.570 1.174 902 503 2010/2011 880 770 848 517 Schuljahr männlich<14 Jahre 2011/2012 2012/2013 weiblich>14 Jahre Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung männlich>14 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 5 Tabelle 55: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen weiblich männlich weiblich männlich MigrationsGesamt <14 <14 >14 >14 hinterJahre Jahre Jahre Jahre grund Schuljahr 2009/2010 403 630 399 344 1.776 181 1. Schulhalbjahr 2009/2010 167 290 193 166 816 77 2. Schulhalbjahr 2009/2010 236 340 206 178 960 104 1.011 1.174 503 517 3.205 366 1. Schulhalbjahr 2010/2011 581 623 274 279 1.757 196 2. Schulhalbjahr 2010/2011 430 551 229 238 1.448 170 1.708 1.570 902 770 4.950 574 1. Schulhalbjahr 2011/2012 716 649 437 356 2.158 257 2. Schulhalbjahr 2011/2012 992 921 465 414 2.792 317 1.581 1.594 880 848 4.903 630 1. Schulhalbjahr 2012/2013 755 777 466 441 2.439 282 2. Schulhalbjahr 2012/2013 826 817 414 407 2.464 348 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Ein direkter Vergleich der Beratungszahlen ist nur in den letzten beiden Schuljahren möglich, da hier die gleiche Anzahl von Schulen mit Schulsozialarbeit bestand. Insgesamt wurden im Schuljahr 2012/2013 durch die Schulsozialarbeiter/-innen 4.903 Beratungshilfen geleistet. Davon waren 2.461 weiblichen (50,2 %) und 2.442 männlichen Geschlechts (49,8 %). 123 Kinder- und Jugendförderung Das Alter der Beratenen lag im Schuljahr 2012/2013 mit 3.175 mehrheitlich bei den Schüler/-innen unter 14 Jahren (64,8 %). Dem gegenüber waren 1.728 beratene Schüler/-innen über 14 Jahre (35,2 %). Die größten beratenen Schülergruppen nach Alter und Geschlecht waren im Schuljahr 2012/2013 die männlichen Schüler unter 14 Jahren mit 32,5 % und etwa gleichauf die weiblichen Schülerinnen unter 14 Jahren mit 32,2 %. Danach folgen die weiblichen Schülerinnen über 14 Jahren mit 17,9 % und die männlichen Schüler über 14 Jahren mit 17,3 %. Ein Migrationshintergrund bestand im Schuljahr 2012/2013 bei 12,8 % der beratenen Schüler/-innen. Die Anzahl der Beratungshilfen mit Migrationshintergrund hat sich gegenüber dem Vorjahr um 56 erhöht. d) Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit Die Probleme von Kindern und Jugendlichen sind heute sehr vielfältig und wirken in die schulischen Kontexte hinein. Ein Blick in die Praxis der Schulsozialarbeit bestätigt dies. Es gibt kaum ein Anliegen oder eine Problemlage von Schüler/-innen, derer sich Schulsozialarbeit nicht angenommen hat. Abbildung 63: Problemlagen bei Schüler/-innen im Schuljahr 2012/2013 nach Geschlecht (Mehrfachnennungen) 5 Gleichaltrige Eltern Lehrer Gewalt gegen Andere eigene Psyche Opfer von Gewalt schul. Leistungen Sonstiges Schulverweigerung Partnerschaft, Liebe Delinquenz Eckstundenschw. Selbstverletzung Drogen, Sucht berufl. Orientierung Mißbrauch Sexualität Schwangerschaft männlich 0 200 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 400 600 Anzahl 800 1.000 1.200 weiblich 1.400 1.600 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Bei den Angaben der insgesamt 15.611 Problemlagen von Schüler/-innen im Schuljahr 2012/2013 waren Mehrfachnennungen möglich. Ein direkter Vergleich ist daher und wegen der Erhöhung der Anzahl der Schulen mit Schulsozialarbeit problematisch. Beispielsweise Vervierfachen sich die Angaben zur beruflichen Orientierung, Verdoppeln sich die Angaben zur Schulverweigerung und auch zur Drogen und Suchtberatung, was aber ursächlich mit den im Schuljahr 2012/2013 erstmals abgebildeten Berufsschuldaten zusammenhängt (siehe folgende Tabelle). Dennoch lassen die Angaben gewisse Problemschwerpunkte, die für Schüler/-innen im Kontext mit Schule auftreten und denen sich die Schulsozialarbeiter/-innen stellen, erkennen. 124 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 59: Problemlagen bei Schüler/-innen im Schuljahresvergleich (Mehrfachnennungen) Problemlagen 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 w w w w m m m m Schwangerschaft 26 0 21 0 61 0 79 Sexualität 44 52 55 55 83 101 98 92 Mißbrauch 36 69 44 79 67 160 49 114 berufliche Orientierung 0 0 0 66 88 108 128 299 400 Drogen, Sucht 31 57 53 135 68 197 107 324 Selbstverletzung 44 85 70 91 125 196 157 166 Eckstundenschwänzer 69 161 116 185 114 218 247 391 Delinquenz 28 203 37 191 69 292 77 310 144 135 189 144 214 199 330 198 62 141 181 271 211 326 361 615 194 232 208 308 235 373 264 397 0 0 186 365 336 635 454 798 Opfer von Gewalt 175 321 228 344 376 624 408 591 eigene Psyche 243 416 304 538 472 635 558 669 Gewalt gegen Andere 146 489 203 537 293 841 260 831 Lehrer 190 400 281 434 395 752 510 866 Eltern 416 476 576 536 746 700 863 824 553 692 1.087 949 1.515 1.361 1.464 1.440 2.401 3.929 3.905 5.250 5.488 7.738 6.585 9.026 Partnerschaft, Liebe Schulverweigerung Sonstiges schulische Leistungen Gleichaltrige Summe Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Mit Abstand häufigstes Problem von Schüler/-innen die Schulsozialarbeit in Anspruch nahmen, waren mit 18,6 % Probleme mit Gleichaltrigen. Dies war auch in den Vorjahren der mit Abstand am häufigsten genannte Beratungsgrund in der Schulsozialarbeit, sowohl bei den Mädchen als auch bei den Jungen. An zweiter Stelle folgten in den vergangenen Schuljahren stets Probleme der Schüler/-innen mit ihren Eltern. Im Schuljahr 2012/2013 betrug der Anteil von Schülern, die Probleme mit ihren Eltern hatten, 10,8 %. Die Beratungshilfen der Schulsozialarbeit wegen Problemen der Schüler/-innen mit den Lehrern sind im Schuljahr 2012/2013 auf 8,8 % aller Angaben gestiegen. Damit sind dies die dritthäufigsten Nennungen von Problemlagen in der Schulsozialarbeit. Der Anteil der Kategorie Gewalt gegen Andere betrug 7,0 % und war eindeutig männlich dominiert. Mehr als drei Viertel (76,2 %) waren hier männliche Schüler. Der Anteil der Beratungshilfen auf Grund der schulischen Leistungen betrug insgesamt 8,0 %. Auch hier überwog der männliche Anteil. Knapp zwei von drei wegen schulischer Leistungen beratenen Schülern (63,7 %) waren männlich. Eher weiblich dominiert waren im Schuljahr 2012/2013 Beratungshilfen wegen Fragen zu Partnerschaft und Liebe, gänzlich zur Schwangerschaft aber auch bei Problemen mit den Eltern. Von den 528 Nennungen wegen Partnerschaft und Liebe betrafen 62,5 % weibliche Schülerinnen sowie alle 79 Nennungen zur Schwangerschaft. Die 1.687 Beratungshilfen wegen Problemen mit den Eltern betrafen mit 51,2 % mehrheitlich weibliche Schülerinnen. 125 Kinder- und Jugendförderung e) Methoden der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit als Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden sozialer Arbeit wie Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit sowie Gemeinwesenarbeit innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes. Dabei sind Einzelfallarbeit und Gruppenarbeit konstitutive Elemente des Gesamtkonzeptes. o Einzelfallarbeit Abbildung 64: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen 12.000 10.000 mit Schülern 11.776 2010/2011 mit Lehrern mit Eltern Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 2011/2012 3.769 2.398 2.655 Schuljahr 3.342 6.462 7.597 9.439 6.017 7.218 2009/2010 2.232 0 2.097 5 1.929 2.000 1.730 4.000 3.587 6.000 9.648 Anzahl 8.000 2012/2013 mit sozialem Umfeld, Institutionen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 56: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen Beratung als Einzelfallarbeit mit Lehrern mit Eltern mit sozialem Umfeld, Institutionen 9.648 3.587 1.730 1.929 16.894 1. Schulhalbjahr 2009/2010 4.415 1.545 772 885 7.617 2. Schulhalbjahr 2009/2010 5.233 2.042 958 1.044 9.277 7.218 6.017 2.097 2.232 17.564 1. Schulhalbjahr 2010/2011 4.212 3.136 1.138 1.119 9.605 2. Schulhalbjahr 2010/2011 3.006 2.881 959 1.113 7.959 9.439 6.462 2.655 2.398 20.954 1. Schulhalbjahr 2011/2012 4.489 3.283 1.210 1.136 10.118 2. Schulhalbjahr 2011/2012 4.950 3.179 1.445 1.262 10.836 11.776 7.597 3.342 3.769 26.484 1. Schulhalbjahr 2012/2013 6.338 3.792 1.752 1.873 13.755 2. Schulhalbjahr 2012/2013 5.438 3.805 1.590 1.896 12.729 mit Schülern Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Schuljahr 2012/2013 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 126 Gesamt Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Kinder- und Jugendförderung Die individuelle Begleitung und Beratung von Schüler/-innen, deren Eltern und Lehrern sowie dem sozialem Umfeld machen Einzelfallarbeit zum zentralen Schwerpunkt von Schulsozialarbeit. Im Schuljahr 2012/2013 wurden durch die Schulsozialarbeiter/-innen 26.484 Beratungsgespräche mit Schülern, Lehrern, Eltern und weiteren Institutionen durchgeführt. Die 11.776 Beratungsgespräche mit Schüler/-innen ergeben einen Anteil von 44,5 % aller Gespräche. Bezogen auf die 4.903 beratenen Schüler/-innen haben die Schulsozialarbeiter/-innen durchschnittlich 2,4 Gespräche mit einem beratenen Schüler/-in geführt. Der Anteil der 7.597 Gespräche mit Lehrern betrug im Schuljahr 2012/2013 insgesamt 28,7 % aller Beratungsgespräche. Der Anteil der 3.342 Beratungsgespräche von Schulsozialarbeiter/-innen mit Eltern betrug 12,6 %. Bezogen auf die Anzahl der beratenen Schüler/-innen wurden bei etwa zwei Dritteln auch Elterngespräche geführt. Einzelfallarbeit im sozialen Umfeld von Schüler/-innen war in 3.769 Beratungen der Schulsozialarbeiter/-innen erforderlich (14,2 %). Hierzu zählen insbesondere Ämter und Behörden, der ASD, Familienhelfer u. ä. Bezogen auf die Anzahl der beratenen Schüler/-innen wurden bei etwa drei Viertel auch Gespräche mit dem sozialen Umfeld geführt. o Sozialpädagogische Gruppenarbeit Sozialpädagogische Gruppenarbeit bietet das geeignete Übungsfeld für soziales Lernen im Rahmen der Schulsozialarbeit. Dabei orientiert sich Schulsozialarbeit an den Problemen, Wünschen und Verhaltensmustern der Schüler/-innen und erzielt dadurch in der Gruppe positive Sozialisationseffekte. Auch in der Elternarbeit der Schulsozialarbeiter/-innen findet sozialpädagogische Gruppenarbeit im Rahmen von Elternabenden oder thematischen Gruppenangeboten statt. Neu erfasst wurden mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 auch die Gruppenangebote für Lehrer/-innen wie z. B. Lehrerseminare oder Weiterbildungen. 5 Abbildung 65: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen 87.722 Anzahl Angebote 7.000 4.000 60.000 50.000 39.567 6.753 29.399 20.000 3.057 2.408 40.000 30.000 4.264 2.000 0 70.000 61.434 5.000 1.000 90.000 80.000 6.000 3.000 100.000 Anzahl Teilnehmer 8.000 10.000 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schuljahr Angebote für Schüler Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 2012/2013 0 Teilnehmer Schüler Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 127 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 57: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit nach Zielgruppen Gruppen-/Projektangebote Angebote für Schüler Teilnehmer Schüler 2.408 29.399 1. Schulhalbjahr 2009/2010 1.314 15.207 2. Schulhalbjahr 2009/2010 1.094 14.192 3.057 39.567 163 1.629 1. Schulhalbjahr 2010/2011 1.610 22.135 98 1.013 2. Schulhalbjahr 2010/2011 1.447 17.432 65 616 4.264 61.434 300 3.257 Schuljahr 2009/2010 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Teilnehmer Eltern Angebote für Lehrer Teilnehmer Lehrer Erfassung erst ab Schuljahr 2010/2011 Erfassung erst ab Schuljahr 2012/2013 1. Schulhalbjahr 2011/2012 1.915 27.926 159 1.700 2. Schulhalbjahr 2011/2012 2.349 33.508 141 1.557 6.753 87.722 341 3.199 459 1.581 1. Schulhalbjahr 2012/2013 3.275 41.927 184 1.534 234 738 2. Schulhalbjahr 2012/2013 3.478 45.795 157 1.665 225 843 Schuljahr 2012/2013 5 Angebote für Eltern Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Zu den Gruppen- und Projektmaßnahmen bei Schulsozialarbeiter/-innen zählen mehrtägige Veranstaltungen und regelmäßige Projekte, wie vor allem das soziale Lernen in den Schulklassen. Darüber hinaus fanden weitere Projekttage oder Projekte an den Schulen, wie z. B. Schülerstreitschlichterprojekte, Schulfeste oder Ausflüge statt. Im Schuljahr 2012/2013 wurden den Schüler/-innen insgesamt 6.753 Angebote unterbreitet. Daran haben 87.722 Schüler/-innen teilgenommen. Dies ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 13,0 Schüler/-innen pro Angebot (im Vorjahr 14,4). An den 341 Gruppen- und/oder Projektangeboten für Eltern wie z. B. Elternabende haben 3.199 Eltern teilgenommen. Dies ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 9,4 Eltern pro Angebot (im Vorjahr 10,9). Die 459 Gruppen- und/oder Projektangebote für Lehrer/-innen wurde von 1.581 Lehrer/-innen genutzt. Dies ergibt durchschnittlich 3,4 Lehrer/-innen pro Angebot. o Gemeinwesenarbeit Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit hat zum Ziel, dass Probleme der Schüler/-innen im Wirkungskreis zwischen Schule und dem jeweiligen sozialen Umfeld verstanden werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist somit die Zusammenarbeit mit der Institution Schule und den darüber hinausgehend vorhandenen Einrichtungen, Diensten und Institutionen. Dies geschieht einerseits in der Institution Schule, bei der Vorstellung und Mitarbeit in schulinternen Gremien wie z. B. Lehrerkonferenzen, Gesamtkonferenz, schulischen Mitwirkungsgremien und Beratungen zu schülerbezogenen Entscheidungen. Andererseits wird sie im Stadtteil oder der Region praktiziert durch Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen wie z. B. Arbeitskreise, öffentliche Veranstaltungen, ASD, Therapeuten. 128 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 66: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schuljahren 2.000 1.800 1.600 1.400 Anzahl 1.200 1.000 1.777 800 1.354 600 400 1.224 809 532 200 0 1.877 Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/2012 Gemeinwesenarbeit intern (Schule) Schuljahr 2012/2013 Gemeinwesenarbeit extern (Stadtteil/Region) Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 5 Tabelle 58: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schulhalbjahren intern Schuljahr 2010/2011 extern Gesamt 809 532 1.341 1. Schulhalbjahr 2010/2011 408 226 634 2. Schulhalbjahr 2010/2011 401 306 707 1.354 1.224 2.578 Schuljahr 2011/2012 1. Schulhalbjahr 2011/2012 596 538 1.134 2. Schulhalbjahr 2011/2012 758 686 1.444 1.777 1.877 3.654 Schuljahr 2012/2013 1. Schulhalbjahr 2012/2013 893 897 1.790 2. Schulhalbjahr 2012/2013 884 980 1.864 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Bei der Erfassung der Daten zur Gemeinwesenarbeit wurden alle Kontakte intern (in der Schule) und extern (im Stadtteil und der Region) gezählt. Im Schuljahr 2012/2013 haben Schulsozialarbeiter/-innen an 3.654 Veranstaltungen bzw. Terminen im Sinne von Gemeinwesenarbeit teilgenommen. Der Anteil der internen Gemeinwesenarbeit an der Schule betrug 49,0 % gegenüber einem Anteil von 51,0 % externer Gemeinwesenarbeit im Stadtteil oder der Region. 129 Kinder- und Jugendförderung 5.4 Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII Zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu führen. Ziel ist die Sicherung positiver gesundheitlicher und psychosozialer Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung der Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Alle jugendschutzrelevanten Maßnahmen dienen der Vorbeugung gegenüber möglichen Gefährdungen, welche die Entwicklungschancen junger Menschen negativ beeinflussen können. Dabei werden nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch Eltern und andere am Erziehungsprozess beteiligte Personen in den Blick genommen. Tabelle 59: Drei Säulen der zu erfüllenden Querschnittsfunktion des Kinder- und Jugendschutzes 5 Bereiche gesetzliche Grundlagen Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), u. a. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: § 14 SGB VIII Struktureller Kinder- und Jugendschutz: Förderung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien im Sozialraum durch Gemeinwesenarbeit Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 In der Stadt Leipzig werden gezielt Maßnahmen und Projekte freier Träger der Jugendhilfe, die im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung finanzielle Zuwendungen erhalten, gefördert, um zu spezifischen Gefährdungspotentialen Angebote zu unterbreiten. Im Jahr 2013 wurden sieben Kinder- und Jugendschutz Maßnahmen nach § 14 SGB VIII von fünf Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. Hierzu gehört auch das Kinder- und Jugendtelefon vom Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e. V, das im Kapitel 6.3 gesondert dargestellt ist. Zentrum für Integration e. V. – Schülermultiplikatorenprojekt FREE YOUR MIND Die Besonderheit des Projektes FREE YOUR MIND liegt darin, junge Menschen für die Suchtprävention und Gesundheitsförderung langfristig zu gewinnen, in dem sie anhand des Lebenskompetenzansatzes (WHO, 1994) zu so genannten Schülermultiplikator/-innen ausgebildet und anschließend in der Umsetzung ihrer Ideen für ihre Mitschüler/-innen (peer to peer) begleitet werden. Dabei stehen vor allem Partizipation, Freiwilligkeit sowie Selbstbestimmung der Jugendlichen im Mittelpunkt. Das Projekt kooperierte 2013 kontinuierlich mit drei Gymnasien und sechs Oberschulen der Stadt Leipzig (Planungsräume Ost-Südost, Nord, Innerer Osten, Westen). Dabei konnte die Schule zur Lernförderung Engelsdorf als neuer Kooperationspartner im Planungsraum Ost-Südost gewonnen werden. Die derzeit aktiven 85 Schülermultiplikator/-innen aus den Klassen 7 bis 11 sensibilisierten mit ihren Aktivitäten in den Schulen zu 130 Kinder- und Jugendförderung verschiedene Themen wie z. B. allgemeine Lebenskompetenzförderung, Sucht und Drogen, Medien, kreative Angebote. Die Mitwirkenden unterbreiteten vor allem den Klassenstufen 5 bis 7 zahlreiche Angebote. Insgesamt engagierten sich im vergangenen Jahr 13 Free-Your-Mind-Schulkoordinator/-innen (Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/-innen) sowie 10 Trainer/-innen (interessierte Ehrenamtliche) und unterstützten die ausgebildeten Peers in ihrer Arbeit. Auch im Jahr 2013 wurde deutlich, dass das Projekt stark auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen ist. Das Projekt FREE YOUR MIND hält neben weiteren ein geschlechtsbezogenes Angebot vor, bei dem 2 x jährlich ein Jungen- bzw. Mädchencamp veranstaltet wurde. In Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention wird das auf die Vermittlung bzw. Stärkung der Lebenskompetenzen konzipierte Spiel „Lebenskünstler“ angeboten. Insgesamt konnten ca. 52 Aktionen, Kurse und Projekte von den Jugendlichen an den Schulen verzeichnet werden. Themen waren dabei vor allem Rauchen, Ernährung, Teamentwicklung als auch der Umgang mit Medien(-sucht). Besonders erfolgreich war die Postkartenaktion „Kotz dich aus“ darin wurden jugendrelevante Themen öffentlich dargestellt. Weitere Angebote der Schülermultiplikator/-innen waren die Entspannungs-CD „Chill-mal“, “Mitmachen statt Rumsitzen“. Eine Methode für jede Lebenslage, unterstützt durch das Programm „Hoch vom Sofa“ des Gustav-Hertz-Gymnasiums. Mit der Entwicklung des Stationsspiels „CrystalClear“ wurde direkt auf die Steigerung der Crystal-Fälle im Bereich der sächsischen Suchthilfe reagiert. Im Bereich stoffungebundene Süchte kam - wie bereits im Vorjahr - das Programm „bauchgefühl“ zur Prävention von Essstörungen zum Einsatz, während dem zunehmenden Bedarf an Medienkompetenz fördernden Angeboten mit der Spieleaktion „mein_Profil.de“ begegnet wurde. Medien stellten darüber hinaus einen Themenschwerpunkt der Campausbildung der Schülermultiplikator/-innen dar. 5 Zentrum für Integration e.V. – Projekt „DRAHTSEIL“ Das Projekt „DRAHTSEIL“ unter Trägerschaft des Zentrum für Integration e. V. bietet stadtweit präventive Angebote zu den Themen Sucht, Gewalt und Umgang mit Medien an. Diese Angebote richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, deren Angehörige und in gleichem Maße an (sozial-) pädagogische Fachkräfte. Im Jahr 2013 wurden die Angebote auch von großen Firmen nachgefragt, die verstärkt auf die Probleme speziell im Bereich Drogen aufmerksam werden und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen. Zu den o. g. Themen werden Projekte im Bausteinprinzip, Beratung, moderierte Arbeitsgruppen sowie Workshops und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten. An Schulen wurden insgesamt 163 Projektveranstaltungen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt mit 81 deutlich auf dem Thema Suchtprävention lag (Gewaltprävention: 43, Medienkompetenz: 39). Am häufigsten wurden die Veranstaltungen in Gymnasien (60) und Oberschulen (58) gefolgt von Grundschulen (30) durchgeführt. Bei Anfragen aus Berufsschulen (2) wurde die gute Kooperation mit dem Projekt Drug Scouts (Suchtzentrum) genutzt und an diese verwiesen. Die Projekte im Förderschulbereich sind mit 2 (2012: 16) stark zurückgegangen. Der besondere Bedarf mit festen Strukturen, stetigen Wiederholungen und längerer Dauer kann zurzeit von Drahtseil nicht bedient werden. Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Suchtprävention insgesamt 81 Projektveranstaltungen (im Vorjahr 122) durchgeführt. Der Rückgang ist bedingt durch einen aufwendigen Trägerwechsel des Projektes zum Jahreswechsel 2013/2014 inkl. Umzug sowie teilweisen Personalwechsel mit entsprechender Einarbeitungszeit. Darüber hinaus wurden langfristig geplante Projekte von Schulen spät abgesagt. Als Konsequenz werden Absagefristen künftig ausgedehnt. 131 Kinder- und Jugendförderung Für junge Menschen mit richterlicher Beratungsauflage oder feste Gruppen in Jugendclubs wurden suchtpräventive Reflexionsgruppen angeboten mit der Zielstellung, eigene Konsummuster zu überdenken und Konsum zu reduzieren bzw. Abstinenz zu erreichen. 2013 wurden fünf Reflexionsgruppen und drei so genannte Risikochecks mit insgesamt 101 Teilnehmer/-innen durchgeführt. Die Nachfrage nach Beratung blieb 2013 konstant hoch. Insgesamt fanden 791 Beratungsgespräche statt (im Vorjahr 772), von denen 681 Beratungen mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt wurden. 110 weitere Beratungen erfolgten spontan, zumeist im Rahmen einer Krisenintervention. Der Fokus der Beratung liegt nach wie vor in der Altersgruppe der 14 bis 18-Jährigen. Die Arbeit mit dieser Zielgruppe ist im Bereich der illegalen Substanzen klar abstinenzorientiert. Auch Heranwachsende zwischen 18 bis unter 21 Jahren gehörten zur Zielgruppe während ältere Klienten im Regelfall an die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen vermittelt wurden. Eltern, Angehörige und Multiplikatoren erhalten in der Beratung Informationen zu den verschiedenen Wirkungsweisen der Substanzen für eine bessere Erziehungskompetenz mit betroffenen jungen Menschen. Dabei wurden für 151 Eltern und Angehörige 337 Beratungen durchgeführt. Weitere 46 Beratungen wurden kurzfristig abgesagt bzw. versäumt. Im Rahmen des reaktiven Teils des „HaLT-Projektes“ wurden insgesamt 67 Kinder und Jugendliche betreut, die nach einer Alkoholintoxikation in die Uni-Klinik Leipzig eingeliefert wurden. 5 Im Jahr 2013 wurden 23 Klienten mit problematischem bzw. pathologischem Mediengebrauch betreut, was mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr war. Bei drei Fällen lag neben Medien- auch Drogenkonsum vor. Die Vermittlung in Erziehungsberatungsstellen hat bei diesem Themenkomplex zugenommen. Die (Erst-) Beratung im Bereich der Essstörungen bzw. dem problematischem Essverhalten ist unverändert hoch zu den Vorjahren. Besonders Informationen zu diesem Thema sowie die Vermittlung in weiterführende Hilfen werden verstärkt angefragt. Zunehmend wird die Problematik im Zusammenhang mit psychosozialen Problemlagen bzw. dem exzessiven Medien- bzw. Drogenkonsum formuliert. Insgesamt wurden 44 schulische Projektveranstaltungen (im Vorjahr 60) im Bereich der Gewaltprävention durchgeführt. Dieser zahlenmäßige Rückgang ist durch die Umstrukturierung der Gewaltprojekte ab der Sekundarstufe 1 begründet, die 2013 häufig klassenübergreifend durchgeführt wurden. Im Jahr 2013 bestand eine sehr hohe Nachfrage an Fortbildung für Multiplikator/-innen. In 70 durchgeführten Veranstaltungen nahm die Thematik des Drogenkonsums einen besonders hohen Stellenwert hatte ein, danach folgte der Schwerpunkt pathologischer Mediengebrauch. Dabei ist ein deutlicher Wechsel von der Thematik der „Sozialen Netzwerke“ hin zur Thematik „Computerspiele“ zu erkennen. Suchtzentrum - Drug Scouts Das Projekt Drug Scouts ist im Planungsraum Nord angesiedelt, hat aber stadtweite und – insbesondere per Internetpräsenz – bundesweite Wirkung. In Ergänzung zu anderen Präventionsangeboten werden Jugendliche und junge Volljährige erreicht, die sozial unauffällig illegale Drogen konsumieren und Interesse an Strategien zur Gesundheitsförderung und Risikominimierung (safer use, harm reduction) haben. Im Jahr 2013 wurden wie im Vorjahr 13 Infostände auf Partys, in Clubs sowie auf einem mehrtägigen Festival (Nachtdigital) in Leipzig mit insgesamt 762 Informations- und Beratungsgesprächen (im Vorjahr 522) organisiert. Weitere zwei Infostände zur Projektvorstellung wurden an der Universität Leipzig und zum Bundesweiten Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher/-innen mit 80 persönlichen Gesprächen durchgeführt. An 14 Präventionsveranstaltungen für Schüler/-innen, Auszubildende und Studierende nahmen 190 Personen teil. An neun Veranstaltungen für Multiplikator/-innen nahmen 305 Personen teil. Darin enthalten sind fünf 132 Kinder- und Jugendförderung Veranstaltungen zu Crystal/Methamphetamin, die in Zusammenarbeit mit dem Projekt Drahtseil und dem Gesundheitsamt im Rahmen der Leipziger Reihe zur Suchtprävention stattfanden. Im Partykontext fanden fünf Veranstaltungen für insgesamt 109 teilnehmende Personen statt. Das Beratungsangebot im „Drug Store“ wurde 2013 von 118 Menschen (im Vorjahr 184) nachgefragt. Davon waren fast die Hälfte (54) aktuell Konsumierende aber auch Angehörige und Recherche-Nachfragen während der Ausbildung. Über das Telefon wandten sich wie im Vorjahr 473 Personen an das Projekt, um Informationen, Beratung oder Unterstützung zu erhalten. Von ihnen waren 51 % (Drug Store) und 64 % (Telefon) unter 27 Jahre alt. Das Beratungstelefon wurde verstärkt von Angehörigen (24 %), (Sozial-)Pädagog/-innen (7 %) und Medienvertreter/-innen (3 %) genutzt. 2013 wurden auf der Webseite http://drugscouts.de mehr als 1,5 Millionen Besuche gezählt. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 78 % im Vergleich zu 2012 (868.666) und fast 300 % im Vergleich zu 2011 (389.080). Nach wie vor ist http://drugscouts.de eines der meistbesuchten Suchtpräventions-Portale im deutschsprachigen Raum. Gedruckte Infomaterialien wurden vom Fachpersonal sehr stark nachgefragt. Über Bestellungen wurden ca. 12.100 Faltblätter (v. a. an Einrichtungen der Drogenhilfe) verkauft (v. a. Crystal, Cannabis, Speed, Kokain und Erste Hilfe). In Workshops wurden 3.435 Faltblätter ausgegeben (v. a. Crystal, Cannabis, Erste Hilfe, GHB/GBL und Ketamin). Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil ehrenamtlicher Arbeit. Von den insgesamt 49 „Voluntscouts“ arbeiten knapp 40 regelmäßig im Projekt mit. 5 Kindervereinigung Leipzig e. V. – Hilfe für Betroffene und Prävention zu Sekten, Kulten und totalitären Gruppen Das stadtweit arbeitende Beratungs- und Präventionsangebot zu Sekten und Kulten wird seit Beginn des Jahres 2013 in Trägerschaft des Kindervereinigung Leipzig e. V. geführt. Damit wurde eine Entlastung der hauptamtlichen Mitarbeiterin von administrativen Aufgaben und enge fachliche Begleitung erreicht. Das Projekt hat zu Jahresbeginn eigene Räumlichkeiten (Büro, Seminarraum) in der Geschäftsstelle des Trägervereins bezogen. Bis 2012 wurde das Projekt durch den Eltern- und Betroffenen Initiative Sachsen e. V. (EBI) getragen. Durch den Verein wird weiterhin ehrenamtliche Unterstützung in nennenswertem Umfang erbracht. Dazu zählt die Unterstützung bei Veranstaltungen, Beratungen, Recherche, Archivierung und der Internetpräsenz, aber auch temporäre Vertretung bei Abwesenheit der Mitarbeiterin. Hauptinhalte des Projektes waren: • präventive Veranstaltungen • Weiterbildungen von Multiplikator/-innen • Beratung von primär und sekundär Betroffenen • Öffentlichkeitsarbeit Themen waren 2013 vorrangig auf Jugendliche orientierte Sekten sowie Prävention zu esoterischen und okkulten Praktiken. An präventiven Veranstaltungen nahmen 518 junge Menschen (davon 167 Jugendliche) teil. Im Rahmen von Onlineberatung wurden 253 junge Menschen beraten und 172 Personen als Multiplikator/-innen weitergebildet. Vom Projekt wird eine Konzentration einschlägiger Niederlassungen von Sekten bzw. Kulten sowie totalitärer Gruppen in Leipzig berichtet und ein steigender Bedarf an Prävention im Themenbereich gesehen. 133 Kinder- und Jugendförderung Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e.V. – Medienkurse Das Projekt Medienkurse “Wege durch den Mediendschungel, Kinder und Jugendliche sicher in der Medienwelt begleiten“ ist ein Kursangebot für Eltern und andere an der Erziehung beteiligten Personen in Leipzig. Ziel ist es, diese bei der Medienerziehung zu stärken, zu begleiten und zu unterstützen. Insgesamt gab es sieben verschiedene Angebote für die anvisierte Zielgruppe Eltern mit Kindern in der Pubertät. Davon konnten jedoch nur drei tatsächlich durchgeführt werden. Der Medienkurs Internet und Soziale Netzwerke fand in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe des Kinderschutzbundes statt. Aufgrund von zu geringen Anmeldungen wurden die anderen Veranstaltungen abgesagt. Teilgenommen haben insgesamt 22 Personen. Darüber hinaus wurden insgesamt 15 Veranstaltungen genutzt, um das Projekt Medienkurse vorzustellen, z. B. Elternabende oder thematisch passende Fachtage. Viele Eltern wurden über einen bestehenden E-MailInfoverteiler mit Terminen für Elternkurse des Kinderschutzbundes und anderer Fortbildungen erreicht. 5 Caritasverband Leipzig e.V. – Gewaltpäventionsprojekt Stinktier Das „Projekt Stinktier – Gewaltprävention mit Schulen“ arbeitet stadtteilübergreifend im Leipziger Westen (Planungsräume Westen und Grünau). Durch die für 2013 bewilligte bessere personelle Ausstattung, konnte eine weitere Schule einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der sozialräumlichen und bedarfsorientierten Analyse kooperierte das Gewaltpräventionsprojekt STINKTIER im Jahr 2013 mit den Schulen Förderzentrum für Erziehungshilfe, Schule Grünau, Helmholtzschule, 84. Schule, 94. Schule, Oberschule am Adler und Bischöfliches Maria Montessori Schulzentrum. 2013 nahmen 23 Schulklassen mit 407 Schüler/-innen am Gewaltpräventionsprojekt Stinktier teil. Der Fokus lag wie in den Vorjahren auf den Klassenstufen 5 und 6. Dabei wurden auch Lehrer/-innen und Schulsozialarbeiter/innen als Multiplikator/-innen erreicht. Die Projekttage des Kalenderjahres 2013 wurden in enger Absprache mit den verschiedenen Schulen bedarfsorientiert geplant und umgesetzt, sie sind grundlegend positiv zu bewerten. Neben der allgemeinen Förderung sozialer Kompetenzen waren die Themenschwerpunkte: • Teambildung, • Partizipation, • gesunde Ernährung, • respektvoller Umgang, • Achtung von Anderssein, • gewaltfreie Kommunikation. Darüber hinaus wurden die Schulklassen zu Projekttagen in das Caritas Familienzentrum Grünau eingeladen. Der Orts- und Perspektivenwechsel begünstigt das Entstehen neuer Prozesse. Das Interesse, Neues auszuprobieren und zu experimentieren wird geweckt. Im Jahr 2013 wurde der Smiley-Projekttag zur Förderung der seelischen Gesundheit neu angeboten. Das Projekt Stinktier verfolgt inner- und außerhalb der Schule einen ganzheitlichen Ansatz. 134 Kinder- und Jugendförderung 5.5 Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention Die „Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention“ im Zentrum für demokratische Bildung der Stadt Leipzig hat folgende Aufgaben und Funktionen: • Koordination der Umsetzung und konzeptionelle Fortschreibung der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“, • Beratung von Projektträgern, • Fördermittelakquise und • Schnittstelle zu Fördermittelgebern und Gewährleistung der Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien (u. a. Berichtswesen, Verwendungsnachweise, Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung). Darüber hinaus widmet sich die Fachstelle seit August 2012 intensiv dem Themenbereich der Jugendbeteiligung auf gesamtstädtischer Ebene und ist in verschiedenen Gremien auf den Ebenen der Kommune und des Landes tätig: • • Stadt Leipzig: Kriminalpräventiver Rat der Stadt Leipzig im Lenkungsgremium und in den Arbeitsgruppen Extremismusprävention und Schule der Toleranz, AG Jugend, AG Steuerungskreis Kinder-und Jugendbeteiligung, AG Beteiligung bei Schulbauvorhaben, AG Steuerungskreis Demokratiekonferenz 5 Land Sachsen: Landesarbeitsgemeinschaft Vielfalt. Eine wichtige Grundlage der Arbeit waren im Berichtszeitraum die Ergebnisse der Langzeituntersuchung von Decker, Brähler und Kiess in der Studie „Die Mitte im Umbruch“: Die Ergebnisse, wie auch die Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität in der Stadt Leipzig (vgl. Abbildung und Tabelle unten) erfordern ein zielgerichtetes, nachhaltiges Handeln aller zivilgesellschaftlichen Akteure entsprechend den Zielstellungen der Kommunalen Handlungsstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“. Abbildung 67: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen 400 367 350 Anzahl 300 250 100 50 0 248 198 200 150 280 257 187 162 140 108 7 7 2004 2005 12 2006 6 2007 29 2008 Jahr Politisch motivierte Kriminalität Rechts Quelle: Kriminalpräventiver Rat Leipzig 9 8 2009 2010 10 2011 8 2012 davon Gewaltdelikte Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 135 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 60: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen* 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Politisch motivierte Kriminalität Rechts 108 198 257 280 367 248 162 187 140 davon Gewaltdelikte 7 7 12 6 29 9 8 10 8 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: Kriminalpräventiver Rat Leipzig * Daten 2013 bei Drucklegung noch nicht verfügbar Folgende Ergebnisse wurden im Rahmen der Umsetzung der Kommunalen Gesamtstrategie erreicht: Die Vernetzung und Koordination zwischen der Verwaltung und weiteren Akteursgruppen wurde durch regelmäßige Kooperationstreffen innerhalb der Verwaltung als auch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren forciert. Entsprechende Termine fanden vorgeschaltet vor den Sitzungen des Begleitausschusses statt. Der Begleitausschuss kam im Jahr 2013 zu vier Beratungen zusammen. Darüber hinaus bot eine Fachveranstaltung der RAA Leipzig am 03. Juli 2013 die Möglichkeit des Austausches und der Vernetzung. 5 Die zielorientierte Zusammenarbeit mit der örtlichen Zivilgesellschaft Leipzigs erfolgte auch auf einer zweiten Ebene. So diente der Aktionsfonds des Stadtjugendring Leipzig e. V. der Unterstützung zivilgesellschaftlichen Handelns in den Stadtteilen. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 15.12.2010 (RBV-605/10) wurde in Fortführung des Lokalen Aktionsplans (LAP) von 2011 bis 2013 in Leipzig die Kommunale Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ (KGS) umgesetzt. Übergreifendes Anliegen der KGS ist die Förderung eines friedlichen demokratischen Zusammenlebens in Leipzig. In den aus den Leitzielen der Strategie resultierenden Schwerpunkten wurden • 18 Projekte mit einem Fördervolumen von 125.000 € im Jahr 2011, • 17 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 107.500 € im Jahr 2012 und • 15 Projekte mit einem Fördervolumen von 86.000 € im Jahr 2013 auf Grundlage folgender Mischfinanzierung umgesetzt. Tabelle 61: Mischfinanzierung für lokalen Aktionsplan (LAP) 2011 2012 2013 Bund: 65.000 € 37.500 € 30.000 € Land: 25.000 € 35.000 € 21.000 € Stadt: 35.000 € 35.000 € 35.000 € 125.000 € 107.500 € 86.000 € Gesamt: Quelle: Zentrum für demokratische Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Bereich der kommunalen Förderung und der Landesförderung orientierten sich die Projekte inhaltlich an sechs festgelegten Maßnahmenfeldern (z. B. Maßnahme 1: „Für Kinder mit Migrationshintergrund und für deren Eltern werden Empowermenttrainings angeboten.“, Maßnahme 3: „Zivilgesellschaftliche Aktivitäten, die sich 136 Kinder- und Jugendförderung mit rechtsextremen Erscheinungs- und Verhaltensformen konkret auseinandersetzen und Gegenstrategien entwickeln, werden gestärkt.“). Entsprechend den Förderbedingungen für die Verwendung der Bundesmittel sind diese zur Unterstützung öffentlichkeitswirksamer Projekte, von Multiplikatorenschulungen und von Kampagnen zur Entwicklung, Implementierung und Sicherung der Nachhaltigkeit der Kommunalen Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ verwendet worden. Mit Projekten an Schulen und Jugendclubs, Fachkongressen, Regionalkonferenzen, Multiplikatorenschulungen und Weiterbildungsveranstaltungen sollen sowohl spezielle Zielgruppen, als auch weite Teile der allgemeinen Bevölkerung erreicht werden. Die Netzwerkarbeit ist zentraler Bestandteil der Kommunalen Gesamtstrategie, um nachhaltig wirken zu können und den Dialog zur Stärkung von Vielfalt und Demokratie dauerhaft aufrecht zu erhalten und zu bereichern. Die Leitziele der Kommunalen Gesamtstrategie 2011 bis 2013 werden auch 2014 bis 2016 weiter geführt: • Leitziel 1: Einwohnerinnen und Einwohner in Leipzig zeigen eine hohe Akzeptanz für eine Vielfalt von Lebensformen und partizipieren an einer interkulturellen Lebenswelt. • Leitziel 2: Akteurinnen und Akteure in Zivilgesellschaft, Institutionen und Behörden sind kompetent in der Vermittlung demokratischer Werte und im Wirken gegen rechtsextremistische Ideologie und Gewalt. Sie nehmen die Förderkriterien der Fördermittelgeber auf Bundes- und Landesebene auf und werden in Handlungsziele übersetzt, die den Erfahrungen der bisherigen Arbeit sowie der angestrebten Entwicklung in Leipzig entsprechen. Zentrales Anliegen ist es, Initiativen zu unterstützen, die demokratische Werte stärken, demokratische Handlungskompetenzen fördern sowie bürgerschaftliches Engagement motivieren, darüber hinaus Rechtsextremismus, insbesondere Rassismus und Antisemitismus abbauen. 5 Abbildung 68: Plakat der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention „Leipzig ist Vielfalt“ Quelle: Mahmaud Dabdoub 137 Kinder- und Jugendförderung 5.6 Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII Karte 13: Familienbildungs- und Beratungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Die Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig richten sich an alle jungen Menschen, Eltern, Familien, andere an der Erziehung beteiligte Personen, Betreuungspersonen aus Bildungseinrichtungen und Institutionen und Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Familien. 138 Kinder- und Jugendförderung Zielgruppen sind Personen und Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienzyklus:  Potentielle und werdende Eltern  Lebensphase mit Säuglingen, mit Kleinkindern, mit Vorschulkindern oder mit Schulkindern  Lebensphase mit Kindern in der Pubertät und Ablösungsphase  Nachelterliche Phase  Großelternphase Familienbildung leistet einen Beitrag zur Stabilisierung von Familien, zur Verminderung von Überforderung der Eltern und zur Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in den Familien. Das Spektrum reicht hierbei von niedrigschwelligen Angeboten über Bildungsangebote bis zum Auf- und Ausbau von Erziehungspartnerschaften. Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und –begegnungsstätten, Elternbildung, Elternkursen, Mütterzentren bis zu Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schule reichen, wider. 5.6.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig Im Jahr 2013 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e. V. Leipzig“ durch die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst. 5 Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kindern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie befinden sich in den vier Planungsräumen der Kinder- und Jugendhilfe Westen, Grünau, Nordost und Innerer Osten der Stadt Leipzig. Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der Elternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen Isolation von Eltern in der Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in ihren ersten Lebensjahren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig. Durch die Teilnahme am Modellprojekt der Stadt KiFaZ (Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig) wurde die Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern in den Kindergärten und Familienzentren weiter gestärkt. Spezielle Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle Angebote unterstützt. Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für niedrigschwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren Unterstützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig. 139 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 69: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren 50.000 45.000 40.000 Anzahl 35.000 18.620 20.487 30.000 25.000 831 20.000 15.000 10.000 18.529 20.205 1.829 2.154 2.176 21.307 21.333 21.565 2011 2012 2013 17.982 747 853 23.724 19.749 16.326 5.000 0 21.370 2008 2009 2010 Jahr Kinder Väter Mütter Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 62: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren Nutzung der Angebote 2008 2009 2010 2011 2012 2013 43.175 35.161 40.983 44.506 42.016 43.946 24.555 17.179 20.496 23.136 23.487 23.741 23.724 16.326 19.749 21.307 21.333 21.565 831 853 747 1.829 2.154 2.176 18.620 17.982 20.487 21.370 18.529 20.205 davon: Eltern davon Mütter davon Väter Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 43.946 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % gestiegen, obwohl der Leistungsumfang in den letzten Jahren durch die anhaltend knappe Fördermittellage kontinuierlich reduziert werden musste. Die Nutzer der Familienzentren im Jahr 2013 teilen sich in den einzelnen Angebotsbereichen in folgende Nutzergruppen: 23.741 Eltern (21.565 Frauen und 2.176 Männer) nutzten mit 20.205 Kindern die gesamten Angebote. 140 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 70: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren 25.000 20.000 Anzahl 8.777 15.000 420 10.000 5.000 0 2008 10.336 9.458 7.981 776 1.633 9.939 10.103 9.009 2011 2012 2013 442 12.299 9.503 10.046 9.097 9.277 2009 2010 Kinder Jahr Väter* 1.744 Mütter *für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 5 Tabelle 63: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren 2008 2009 2010 2011 2012 2013 21.496 17.520 18.735 20.761 21.239 21.089 12.719 9.539 9.277 10.715 11.736 10.753 davon Mütter 12.299 9.097 9.277 9.939 10.103 9.009 davon Väter* 420 442 776 1.633 1.744 8.777 7.981 10.046 9.503 10.336 Nutzung der Angebote davon: Eltern Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 9.458 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden Der anhaltende Bedarf der Zielgruppe spiegelt sich auch in den trotz reduzierter Öffnungszeiten gestiegenen Besucherzahlen der offenen Angebote wider: Diese lagen im Jahr 2013 bei 21.089 Nutzungen was etwa dem Vorjahreswert entspricht. Die offenen Angebote wurden von 10.753 Eltern (9.009 Frauen, 1.744 Männer) mit 10.336 Kindern genutzt. Zu den offenen Angeboten zählen der verpflichtungsfreie Aufenthalt in den offenen Treffs/ Familiencafés sowie die Teilnahme an offenen Krabbel- und Spielgruppen, Kreativangeboten, thematischen Gesprächsrunden, Informationsveranstaltungen, Festen und sonstigen Veranstaltungen. Besonders positiv hervorzuheben ist ein starker Anstieg an Vätern in den offenen Treffs der Familienzentren. Die Zahl der Nutzungen stieg von 776 im Jahr 2011 auf das mehr als Doppelte (1.744) im Jahr 2013 an. Väter nutzten allerdings erheblich weniger sogenannte geschlossene Kursangebote wie Kurse, Gesprächsrunden, Vorträge oder Seminare, was eventuell auf einen weiteren Bedarf an spezifischen Angeboten für Väter hinweist. 141 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 71: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren 25.000 Anzahl 20.000 15.000 10.000 5.000 0 11.302 10.994 9.781 9.954 395 738 427 1.045 521 11.344 11.452 12.532 2011 2012 2013 342 11.373 2008 10.469 8.142 2009 2010 Kinder Jahr Väter Mütter Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 5 9.844 9.026 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 64: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren Nutzung der Angebote 2008 2009 2010 2011 2012 2013 21.549 18.438 22.201 23.691 20.999 22.803 11.768 8.484 11.207 12.389 11.973 12.959 11.373 8.142 10.469 11.344 11.452 12.532 395 342 738 1.045 521 427 9.781 9.954 10.994 11.302 9.026 9.844 davon: Eltern davon Mütter davon Väter Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die geschlossenen Angebote wurden im Jahr 2013 von 12.959 Eltern (12.532 Frauen, 427 Männer) mit 9.844 Kindern besucht. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 8,6 % (plus 1.804 Nutzungen). Sie umfassen Kurse auf den Gebieten der Familienbildung und der Gesundheit sowie musische, Sport- und Entspannungsangebote. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Kursangebote der Hebammen ein. Sie begleiten die (werdenden) Eltern angefangen von der Geburtsvorbereitung über die Hebammennachsorge und – sprechstunde, bis hin zu Rückbildungsgymnastik und Babymassage. Zu den weiteren Aufgaben der Familienzentren gehören die Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement sowie die Förderung von Ausbildung und Wiedereinstieg ins Berufsleben. Die Nutzer/-innen der Familienzentren werden auf vielfältige Weise an der Ausgestaltung des Angebotes beteiligt. Im Jahre 2013 wurden insgesamt etwa 9.000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Die vier Familienzentren sind für Auszubildende in sozialen Berufen anerkannte Praktikumsstelle. Langzeitarbeitslose erhalten über die Kooperation mit dem Jobcenter Arbeitsgelegenheiten. 142 Kinder- und Jugendförderung 5.6.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo) Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen war ursprünglich ein sächsisches Landesmodellprojekt in zwei Modellphasen mit den freien Trägern der Jugendhilfe Caritasverband Leipzig e. V. und FAIRbund e. V.. Aus beiden Modellstandorten sind eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in Kooperation mit Kitas anbieten und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe arbeiten mit Kitas freier Träger und des kommunalen Trägers zusammen und wirken im Netzwerk Familien- und Elternbildung mit. Nahezu jedes Kind in Sachsen im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergänzende und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt werden. In der Stadt Leipzig haben im Förderjahr 2013 zwei freie Träger der Jugendhilfe Angebote im Sinne einer Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten unterbreitet. Während beim FAIRbund e. V. das Projekt den Namen „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ trägt, heißt es beim Caritasverband Leipzig e. V. „FaBiKoo“ für Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Abbildung 72: Kooperationseinrichtungen von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 18 16 5 14 Anzahl 12 10 8 15 16 6 14 15 14 17 15 16 13 13 4 2 - 2 2009 2010 3 3 2011 2012 Kooperationseinrichtungen Kitas-freie Träger Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Kitas-kommunaler Träger 3 2013 Horte Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Insgesamt 32 Kindertagesstätten waren im Jahr 2013 Kooperationspartner der Anbieter von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Kitas eines freien Trägers der Jugendhilfe weniger. Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche und Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen sowie Aktionen für Eltern und Kinder angeboten. 143 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 65: Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo) 2009 2010 2011 2013 Seminare/Gespräche 32 41 42 43 47 davon: Erzieher/-innen 16 25 28 24 26 16 15 8 13 14 - 1 6 6 7 Teilnehmer/-innen 267 299 299 306 393 davon: Erzieher/-innen 167 198 197 158 199 100 97 43 79 46 - 4 59 69 148 Leiter/-innen Multiplikatoren Leiter/-innen Multiplikatoren Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 5 2012 Die Team- und Gruppenangebote erfolgen einrichtungsübergreifend. Im Jahr 2013 stiegen die Seminar- bzw. Gruppengesprächsangebote im Vergleich zum Vorjahr auf 47 Angebote (plus 4 Angebote). Davon waren 55,3 % Seminar- bzw. Gruppengesprächsangebote für Erzieher/-innen, 29,8 % für Leiter/-innen und 14,9 % für weitere Multiplikatorentätigkeiten. Auch die Zahl der insgesamt 393 Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2013 um 28,4 % (plus 87 Teilnehmer/-innen). Davon waren mit 50,6 % mehr als die Hälfte Erzieher/-innen (im Vorjahr 51,6 %). Der Anteil der Leiter/-innen sank im Jahr 2013 auf 11,7 % (im Vorjahr 25,8 %) und die Multiplikatoren bzw. Besucher/-innen stiegen auf 37,7 % (im Vorjahr 22,5 %). Tabelle 66: Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo) 2009 2010 2011 2012 2013 Beratungstermine vor Ort 45 27 28 32 47 davon: Erzieher/-innen 30 9 9 18 13 Leiter/-innen 8 17 19 9 22 Multiplikatoren 7 1 - 5 12 pädagogische Mitarbeiter/-innen 239 29 30 13 59 davon: Erzieher/-innen 193 10 11 - 23 8 18 19 12 23 38 1 - 1 13 Leiter/-innen Multiplikatoren Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Einzel- und Reflexionsangebote beziehen sich in der Regel auf die Mitarbeiter/-innen einer Einrichtung. Diese Angebote stiegen im Jahr 2013 auf 47 Beratungstermine (plus 15 Angebote). Davon waren 27,7 % Einzel- und Reflexionsangebote für Erzieher/-innen, 46,8 % für Leiter/-innen und 25,5 % für weitere Multiplikatoren. Die Anzahl der teilnehmenden pädagogische Mitarbeiter/-innen stieg im Jahr 2013 auf 59. Davon waren 39,0 % Erzieher/-innen 39,0 % Leiter/-innen und 22,0 % weitere Multiplikatoren. Die Empfänger von Beratung fungieren in der Regel in der Einrichtung als Multiplikator für ihr Team. 144 Kinder- und Jugendförderung Einen Schwerpunkt der Arbeit von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten bilden die Angebote für Eltern und Kinder. Thematische Elternabende zu Alltagsfragen und spezifischen Fragen in der Lebensphase von Kindergartenkindern sind hier ebenso nachgefragt. Einige Angebote richten sich an die gesamte Familie, d. h. Mütter, Väter oder auch Großeltern und deren Kinder. Es handelt sich dabei immer um aktive oder kreative, erlebnisbezogene Angebote mit offenem Charakter. In zertifizierten Elternkursen vermitteln ausgebildete Kursleiter/-innen in einem aufeinander aufbauenden Kurs theoretische Inhalte und sie geben Anregungen, wie diese gut im Familienalltag umgesetzt werden können. Die Anfragen nach Elternabenden gingen im Jahr 2013 stark zurück, dafür gab es eine vermehrte Nachfrage nach Kursangeboten. Auch ein neuer Kurs für Großeltern wurde entwickelt und durchgeführt. Tabelle 67: Angebote für Eltern (FaBiKoo) 2009 Einzelberatung mit Eltern Ø Teilnehmer/Angebot 2012 2013 3 4 8 3 16 23 10 14 7 203 379 153 208 97 12,7 16,5 15,3 14,9 13,9 8 9 4 4 7 67 81 35 32 47 8,4 9,0 8,8 8,0 6,7 Elternkurse Teilnehmer/-innen Ø Teilnehmer/Angebot 2011 5 Elternabende Teilnehmer/-innen 2010 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Im Jahr 2013 wurden von den Anbietern der Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 10 Elternabende (im Vorjahr 14 Elternabende) mit 97 Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 208 Teilnehmer/-innen) durchgeführt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl pro Elternabend von 13,9 Eltern(-teilen). Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 insgesamt sieben Elternkurse (im Vorjahr vier) mit 47 Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 32) durchgeführt, was durchschnittlichen 6,7 Teilnehmer/-innen an einem Elternkurs entspricht (im Vorjahr 8,0). Tabelle 68: Familienangebote für Eltern und Kinder (FaBiKoo) 2009 Angebote/Maßnahmen Teilnehmer/-innen Ø Teilnehmer/Angebot 2010 2011 2012 2013 13 11 9 14 10 107 404 437 313 387 8,2 36,7 48,6 22,4 38,7 Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden zehn Familienangebote für Eltern und Kinder (im Vorjahr 14) organisiert. Im Mittelpunkt stand dabei die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern zu stärken indem mit praktischen Projekten die ElternKind-Interaktion gefördert wurde. Die Anzahl der Teilnehmer/-innen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 % (plus 74 Teilnehmer/-innen). Damit stieg auch die durchschnittliche Teilnehmerzahl eines Angebotes auf 38,7 Teilnehmer/-innen. 145 Kinder- und Jugendförderung Konzept FUN Teamer FUN steht für Familie und Nachbarschaft, ist ein präventives Programm und ein innovativer methodischer Ansatz zur Kompetenzentwicklung in Familien. FUN ist ein erprobter Ansatz zur Integration, Stärkung und Bildung von Familien. Das Programm hat die Ziele, Elternkompetenzen und Elternverantwortung zu stärken, den Zusammenhalt in Familien zu unterstützen, die Kommunikation und Konfliktfähigkeit innerhalb der Familie zu fördern, Kontakt, Selbsthilfe und Netzwerke von Familien aufzubauen, die Integration und Mitwirkung von Familien in pädagogischen Einrichtungen zu unterstützen und die Kooperation und Vernetzung von familienorientierten Diensten auszubauen. Das Familienprogramm FuN® hat sich beim Caritasverband Leipzig als festes Angebot etabliert, das in zwei Kitas einmal pro Jahr kontinuierlich durchgeführt wird. Netzwerkarbeit Beide Projekte wirkten aktiv im Netzwerk „Eltern- und Familienbildung“ mit. Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2012 war die Bedeutung des neuen Fachplans „Kinder- und Jugendförderung 2012-2016“ für die Weiterentwicklung der Angebote der Familienbildung. 5 Das Projekt des FAIRbund e. V. legte den Fokus auf die individuelle Beratungsarbeit in den Einrichtungen sowie die Planung und Durchführung von Elternnachmittagen bzw. -abenden in den Kitas. Die Angebote für Eltern wurden regelmäßig dem Bedarf der Elternschaft in den Einrichtungen angepasst. Unter dem Titel „Beziehungs-Weise“ fand anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Trägers ein Fachtag statt. Dieser war für Erzieher/ innen und anderen pädagogische Fachkräfte konzipiert und befasst sich mit Lernen in sozialen Beziehungen. Beim Projekt des Caritasverbandes Leipzig e. V. „FaBiKoo“ wurde die Modulreihe zu Themen der Elternarbeit im Campus Grünau auch 2013 weitergeführt. So behielt die Arbeit mit Multiplikatoren einen großen Umfang. Eine neue Erfahrung stellte ein gemeinsamer Workshop zum Thema „Wie Erziehungspartnerschaft gelingt“ von Erzieher/-innen und Mitgliedern des Elternrates einer Kita dar. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2013 war die neue sozialräumliche Orientierung in den Planungsräumen der beiden Träger. So gab es die Möglichkeit, Familienbildung und deren Angebote im Planungsraumtreffen vorzustellen. Daraus entstand im Planungsraumarbeitskreis Grünau die Überlegung, in 2014 einen Fachtag „Familienbildung im Sozialraum“ in Angriff zu nehmen. 146 Kinder- und Jugendförderung 5.6.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) Karte 14: Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 In Leipzig haben sich aktuell bis April 2014 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt. Die Leipziger Kinder- und Familienzentren tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel vier des bis 2015 reichenden Aktionsplans „Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Funktion unterstützt und gestärkt werden. 147 Kinder- und Jugendförderung Der Stadtrat hatte bereist 2008 den Auftrag erteilt, im Rahmen eines Modellprojektes (2009 bis 2011) bestehende Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) weiter zu entwickeln und deren präventive Wirkung durch die gezielte Intensivierung der Zusammenarbeit mit Familien zu stärken (vgl. DS- Nr. IV/ 3546). Im Ergebnis wurde bestätigt, dass sich aus den Kindertagesstätten heraus Bildungs- und Erfahrungsorte entwickeln lassen, die frühzeitig präventiv wirksam werden: sie sprechen die Eltern und Familien der Kinder als eigene Zielgruppe an, schaffen es, an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anzuknüpfen und durch Angebote und Netzwerke die Selbsthilfepotentiale der Eltern zu stärken. Während eine einzelne Kita jederzeit, punktuell und auch einmalig mit Anbietern von Familienbildungsangeboten kooperieren kann, wird in einer Kita, die sich zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickelt hat, Familienbildung zur Querschnittsaufgabe. Ihr fühlt sich das gesamte Team verpflichtet. Das heißt, in einem KiFaZ lässt sich ein weiterer qualitativer Sprung feststellen: Familienbildung wird im Selbstverständnis der Einrichtung verankert. Das KiFaZ ist in diesem Verständnis nicht additiv zur Kita, sondern die Kita ist das KiFaZ. Tabelle 69: Übersicht der KiFaZ- Standorte 2012 Stadtbezirk Träger Ost Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Wurzner Straße 122 Ost 5 Anschrift der Kita Eisenbahnstraße 52 Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung Ost Ost Konradstraße 70/ 72 Mütterzentrum e. V. West West West Altwest Wiesenstraße 18 Zingster Straße 2 Fröbel Leipzig gGmbH Neue Leipziger Straße 39 Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Altwest Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V. Altwest DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e. V. Quelle: SG Fachberatung und -koordinierung Am Kirschberg 39 Karl- Heine- Straße 34 Demmeringstraße 18 Roßmarktstraße 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 2013 und 2014 sollte der erreichte Qualitätsstandard nachhaltig und als Basis für Weiterentwicklungen erhalten bleiben. Ziel einer Implementierung der gewonnenen Ergebnisse war deshalb die Umsetzung der Leipziger Qualitätsstandards gem. Gütesiegel • im Sinne einer Stabilisierung und Qualitätssicherung bei den bestehenden Kinder- und Familienzentren und • im Sinne der Entwicklung dieser Qualität bei neuen Standorten. Bei der Standortwahl für weitere Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume gewählt, in denen ein erhöhtes Risiko für die Realisierung von Bildungschancen besteht. Träger von Kindertageseinrichtungen aus diesen Schwerpunktgebieten bewarben sich 2012 für die Weiterentwicklung einer ihrer Einrichtungen zu einem Kinder- und Familienzentrum. Über ein entsprechendes Auswahlverfahren im Rahmen einer Findungskommission wurden vier weitere Kitas ausgewählt, welche sich in 2013 zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelten und 2014 das Gütesiegel als Leipziger Kinder- und Familienzentrum erhalten. 148 Kinder- und Jugendförderung In Kinder- und Familienzentren sind sozialräumlich und trägerübergreifend tätige Sprach- und Kulturmittler/-innen an ausgewählten Standorten etabliert. Deren Einsatz und Wirkung wird wissenschaftlich bis April 2014 durch die HTWK evaluiert. 2013 wurde von den KiFaZ-Mitarbeiter/-innen unter Begleitung der HTWK ein Konzept entwickelt und verabschiedet zum Einsatz der Sprach- und Kulturmittler in Kitas und Horten. Tabelle 70: Übersicht der neuen KiFaZ- Standorte ab 2014 Stadtbezirk/Schwerpunktgebiet (SG) Träger Anschrift der Kita Altwest/SG VI FAIRbund e. V. Erich-Zeigner-Allee 77 Nord/SG III Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung Diderotstraße 13 Nord/SG I Internationaler Bund An der Querbreite 4 Nord/SG I DRK Kreisverband Leipzig Stadt Friedrichshafner Straße 21 Quelle: SG Fachberatung und -koordinierung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Informationen zu Leipziger Kinder- und Familienzentren sind eingestellt unter www.leipzig.de/kifaz und stehen über die Verlinkung zu den freien Trägern zur Verfügung. 5 149 Kinder- und Jugendförderung 5 150 Beratungsangebote 6 Beratungsangebote 6 151 Beratungsangebote 6. Beratungsangebote Karte 15: Standorte der Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung 6 Beratung ist ein Zentralbegriff der sozialen Arbeit. Es handelt sich um eine problemzentrierte Interaktion zwischen Ratsuchenden und Berater mit dem Ziel, Wissensrückstände aufzuarbeiten, Alternativen aufzuzeigen und Entscheidungshilfen zu geben. 152 Beratungsangebote Institutionelle Beratung wird in Leipzig in unterschiedlichen Kontexten angeboten. Ziel ist es vor allem Kinder, Jugendliche und ihre Familien in schwierigen Entscheidungs-, Konflikt- und Entwicklungssituationen zu begleiten und zu unterstützen. Dabei kommen unterschiedliche Herangehensweisen und Methoden zum Einsatz. Die Ratsuchenden haben die Möglichkeit entsprechend ihrem Anliegen unterschiedliche Angebote in Anspruch zu nehmen. 6.1 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Im Jahr 2013 haben die Beratungsstellen gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII insgesamt für 5.423 junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren im Rahmen ihrer Arbeit Unterstützung geleistet. Bezogen auf die im Jahr 2013 beendeten 3.904 Hilfen der 0 bis 27-Jährigen (148.938 Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz) fördern die Leipziger Erziehungs- und Familienberatungsstellen gut zwei (2,62) von 100 jungen Menschen in ihrer Entwicklung. Bezogen auf die 3.704 beendeten Hilfen der unter 18-Jährigen (77.022 Einwohner) sind es bereits knapp fünf (4,81) von 100 Minderjährigen. Erziehungs- und Familienberatung ist als ein komplexes Hilfsangebot konzipiert und wird niedrigschwellig angeboten. Es werden individuelle Hilfen mit präventiven Aktivitäten verbunden und entsprechend der individuellen Situation der Rat Suchenden flexibel gestaltet unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Hohe Fachlichkeit, freier Zugang und Vertraulichkeit für die Rat Suchenden sind wichtige Prinzipien der multiprofessionellen Teams neben dem ganzheitlichen, fachlich differenzierten und sozialräumlich orientierten Arbeitsansatz. 6 Erziehungsberatung reicht dabei von unterstützender Beratung bis zur therapeutischen Begleitung. Mit Blick auf die Ressourcen und die Selbsthilfekräfte sollen vor allem Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. Damit leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen heranwachsen können. In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine in kommunaler Trägerschaft. Um dem steigenden Bedarf an Beratung nachzukommen, wurde Ende 2009 in Leipzig eine weitere Beratungsstelle geschaffen. Die Erhöhung der Beratungskapazität spiegelt sich erstmals im Jahr 2010 in den Beratungs- und Kontaktzahlen wider. 153 Beratungsangebote 6.1.1 Hilfeentwicklung in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 73: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 6.000 5.000 Anzahl 4.000 979 3.000 2.000 1.000 0 500 3.392 3.587 2.197 1.696 1.479 1.635 3.679 3.809 3.904 3.683 3.965 3.788 2011 2012 2013 1.475 1.280 2.618 1.841 2000 2005 2010 Jahr Übernahmen aus Vorjahren Neuanmeldungen Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen davon beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 71: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 6 2000 Neuanmeldungen 2005 2010 2011 2012 2013 1.841 2.618 3.587 3.683 3.965 3.788 500 979 1.280 1.475 1.479 1.635 Gesamt 2.341 3.597 4.867 5.158 5.444 5.423 davon beendet 1.696 2.197 3.392 3.679 3.809 3.904 Übernahmen aus Vorjahren Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.423 Rat Suchenden Beratungen angeboten werden. Die Anzahl aller Hilfefälle ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr etwa konstant. Die Zahl der Neuanmeldungen ist um 177 Hilfen gesunken. Demgegenüber ist die Zahl der Übernahmen aus dem Vorjahr um 156 Hilfen gestiegen. Trotz einer anhaltend hohen Zahl beendeter Hilfen steigen die Zahlen der Übernahmen von Hilfen aus den Vorjahren weiter. Um Rat Suchenden zeitnah (möglichst innerhalb von vier Wochen) einen Gesprächstermin anzubieten, konnten präventive Angebote nicht mehr so umfangreich angeboten werden. 154 Beratungsangebote 6.1.2 Beratungskontakte in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 74: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger 4.500 60.000 4.000 beendete Hilfen 48.980 3.000 2.500 1.000 500 0 40.000 35.331 2.000 1.500 46.273 42.197 1.696 13.836 2000 2.197 3.679 3.392 30.000 3.904 3.809 Kontakte 50.000 3.500 20.000 16.422 10.000 2005 2010 Jahr beendete Hilfen 2011 2012 0 2013 Anzahl der Kontakte Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 72: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger 2000 beendete Hilfen Anzahl der Kontakte Ø Kontaktanzahl/Hilfe 2005 2010 2011 2012 2013 1.696 2.197 3.392 3.679 3.809 3.904 13.836 16.422 35.331 42.197 48.980 46.273 8,2 7,5 10,4 11,5 12,9 11,9 Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Anzahl der Kontakte mit den Hilfe Suchenden hat sich im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 % (minus 2.707) verringert. Im Vergleich zum Jahr 2000 bedeutet dies dennoch fast eine Verdreifachung der Kontaktanzahl. Damit ist in den letzten Jahren auch die durchschnittliche Kontaktanzahl pro Hilfe rasant gestiegen. Im Jahr 2013 sank sie erstmals wieder um durchschnittlich einen Kontakt pro Hilfe auf 11,9 Kontakte pro Hilfe ab. Die starke Zunahme der in Anspruch genommenen Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit Multiproblemfamilien und der Arbeit mit Eltern in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotential. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von den Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, andere Einrichtungen von Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte. 155 Beratungsangebote 6.1.3 Kontaktaufnahme zu den Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 75: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/13 2.138 2.082 Eltern/Sorgeber. 790 723 Soz.Dienste/Institut. 221 251 Gerichte,Sta.,Polizei Klienten/Bekannte 183 199 Schule/Kita 166 177 Arzt,Klinik,GA 161 160 Sonstiges 137 117 2013 2012 108 junger Mensch 100 0 250 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 Anzahl Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 73: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 6 2000 Sonstiges 2005 2010 2011 2012 2013 117 10 91 93 117 137 0 27 177 205 251 221 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 14 25 160 168 160 161 ehemalige Klienten/Bekannte 74 105 119 184 199 183 Schule/Kita 53 112 225 229 177 166 145 205 110 107 100 108 85 101 681 657 723 790 Eltern/Personensorgeberechtigte 1.208 1.612 1.829 2.036 2.082 2.138 Gesamt 2.904 3.809 3.392 3.679 3.809 3.904 Gerichte, Staatsanwalt,Polizei junger Mensch selbst Soziale Dienste/Institutionen Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Diese Angaben beziehen sich darauf, wer konkret die Anmeldung zur Beratung angeregt hat. Sehr deutlich zeigt sich, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten eine tragende Rolle im Hilfesuchverhalten haben. Bei den im Jahr 2013 beendeten Hilfen war dies mit 54,8 % in über der Hälfte aller Hilfen der Fall (im Vorjahr 54,7 %). Die Hilfeanregung durch soziale Dienste bzw. Institutionen stieg auf 20,2 % (im Vorjahr 19,0 %). Erziehungsberatung wurde vor allem vom Allgemeinen Sozialdienst als die für Familien notwendige und geeignete Hilfe angesehen. Abgenommen haben dagegen die Hilfeanregungen durch Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei auf 5,7 % (im Vorjahr 6,6 %), durch ehemalige Klienten oder Bekannte des Hilfesuchenden auf 4,7 % (im Vorjahr 5,2 %), 156 Beratungsangebote von Schule und Kindertageseinrichtungen auf 4,3 % (im Vorjahr 4,6 %), von einem Arzt, Klinik oder dem Gesundheitsamt auf 4,1 % (im Vorjahr 4,2 %). Eine intensive Zusammenarbeit mit den Institutionen in Form von Netzwerken dient dem fachlichen Austausch der beteiligten Fachleute und ermöglicht einen frühzeitigen Hilfebeginn sowie die Koordination der Unterstützungsangebote. 6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger Abbildung 76: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter im Jahresvergleich* 1.000 Anzahl 800 600 400 200 0 2002 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr <3 3-6 6-9 9-12 12-15 15-18 Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 18-21 > 21 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar Tabelle 74: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter im Jahresvergleich* Alter in Jahren 2002 2005 2010 2011 2012 2013 unter 3 125 229 329 388 360 430 3 bis unter 6 269 415 729 787 879 892 6 bis unter 9 296 369 734 778 776 817 9 bis unter 12 351 255 615 679 687 673 12 bis unter 15 399 342 449 521 567 559 15 bis unter 18 271 309 326 320 323 333 18 bis unter 21 97 113 114 122 126 101 21 bis unter 24 48 85 50 43 48 52 24 bis unter 27 52 65 46 41 43 47 über 27 14 0 0 0 0 0 1.922 2.182 3.392 3.679 3.809 3.904 Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 157 Beratungsangebote Mit 33,9 % (1.322 Hilfeempfänger) war jeder Dritte Hilfeempfänger der im Jahr 2013 beendeten Hilfen im Alter unter 6 Jahren (im Vorjahr 32,5 %). Die Altersgruppe der 6 bis unter 12-jährigen war mit 38,2 % (1.490 Hilfeempfänger) aller Hilfesuchenden die größte Gruppe der Hilfeempfänger (im Vorjahr 39,6 %). Im Alter von 12 bis unter 18 befanden sich im Jahr 2013 insgesamt 22,8 % (892 Hilfeempfänger) der Hilfeempfänger (im Vorjahr 23,4 %). Dagegen bilden die über 18-Jährigen Hilfeempfänger mit 5,1 % (200 Hilfeempfänger) die kleinste Gruppe (im Vorjahr 5,7 %). Anmeldungen der über 18-Jährigen werden Angebote in den Jugendberatungsstellen oder eine Betreuung durch niedergelassene Therapeuten vorgeschlagen. 6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger Abbildung 77: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Geschlecht im Jahresvergleich* 2.500 Anzahl 2.000 1.500 1.000 500 6 0 1.770 1.013 909 2002 1.134 1.622 1.943 1.941 1.736 1.868 2.045 1.859 1.048 2005 2010 männlich Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Jahr 2011 2012 2013 weiblich Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar Eine Geschlechtsspezifik von Hilfeempfängern in Erziehungs- und Familienberatungsstellen lässt sich kaum ableiten, auch wenn im Jahresvergleich ein leichtes Übergewicht männlicher Hilfeempfänger im Gesamtaufkommen der beendeten Hilfen erkennbar ist. Im Jahr 2013 betrug bei beendeten Hilfen der Anteil männlicher Hilfeempfänger 52,4 % (im Vorjahr 51,0 %) und der Anteil weiblicher Hilfeempfänger 47,6 % (im Vorjahr 49,0 %). 158 Beratungsangebote 6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger Abbildung 78: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen* 4.500 4.000 3.500 Anzahl 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 124 27 245 22 277 540 2.392 2.384 2008 2009 121 83 25 72 2.676 247 9 12 7 243 1.992 222 215 147 396 378 393 3.079 3.182 3.243 2011 2012 2013 500 0 2007 2010 Jahr deutsche Herkunft/deutsche Sprache ausländ. Herkunft/deutsche Sprache deutsche Herkunft/Sprache nichtdeutsch ausländ. Herkunft/Sprache nichtdeutsch Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Daten früherer Jahre nicht verfügbar Tabelle 75: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen* 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.235 2.637 2.661 3.216 3.457 3.575 3.639 1.992 2.392 2.384 2.676 3.079 3.182 3.243 243 245 277 540 378 393 396 155 146 146 174 222 234 256 deutsche Herkunft Elternteile 72 25 22 27 7 12 9 ausländ. Herkunft Elternteile 83 121 124 147 215 222 247 0 1 0 0 0 0 9 2.390 2.783 2.807 3.390 3.679 3.809 3.904 Sprache vorrangig deutsch deutsche Herkunft Elternteile ausländ. Herkunft Elternteile Sprache vorrangig nicht deutsch keine Angaben Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Zur Einschätzung der Lebenssituation des Rat Suchenden wird erfasst, ob eines oder beide Elternteile des Hilfeempfängers ausländischer Herkunft sind. Dabei wird erfasst, ob in der Familie des jungen Menschen vorrangig deutsch oder nicht deutsch gesprochen wird. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der 643 hilfesuchenden Familien, in denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist 16,5 % (im Vorjahr 16,1 %). Der Anteil der Hilfe Suchenden mit deutscher Herkunft betrug 83,3 % (im Vorjahr 83,9 %). Deutsch war die vorrangige Familiensprache in 93,2 % aller im Jahr 2013 beendeten Hilfen (im Vorjahr 93,9 %). Demgegenüber war bei 6,6 % die vorrangige Familiensprache nicht deutsch (im Vorjahr 6,1 %). 159 Beratungsangebote Von den 643 Familien in denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist wurde in 38,4 % vorrangig kein Deutsch gesprochen (im Vorjahr 36,1 %). Dies weist auf die Notwendigkeit hin in den Beratungen auf Unterstützung durch Dolmetscher zurückgreifen zu können. 6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger Abbildung 79: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten im Jahresvergleich 2012/2013 500 450 400 0 M NO 2012 O SO S SW W Stadtbezirke 2013 AW N 402 394 a.L. 32 k.A. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 76: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten* 2002 2005 2010 2011 2012 2013 Mitte 154 190 240 277 295 304 Nordost 232 120 329 301 242 300 Ost 165 142 367 401 472 464 Südost Süd Südwest West Altwest Nordwest Nord Leipzig 97 180 288 352 312 355 169 208 377 466 477 487 87 125 308 314 357 324 148 213 407 464 438 429 76 134 213 245 327 301 40 65 85 97 85 88 103 146 263 370 392 418 1.271 1.523 2.877 3.287 3.397 3.470 0 218 384 364 394 402 651 456 131 28 18 32 1.922 2.197 3.392 3.679 3.809 3.904 außerhalb Leipzig keine Angabe Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 160 NW 18 a.L. = außerhalb Leipzig; k.A. = keine Angabe Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 6 418 392 85 50 88 301 327 429 324 357 438 487 355 300 312 472 100 242 150 304 200 464 250 477 300 295 Anzahl 350 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Beratungsangebote Die regionale Verteilung der Klienten fällt seit vielen Jahren sehr unterschiedlich aus. Im Jahr 2013 kamen 88,9 % aller Rat Suchenden aus der Stadt Leipzig (im Vorjahr 89,2 %). Die meisten Hilfeempfänger/-innen kamen im Jahr 2013 aus den Stadtbezirken Süd (12,5 %), Ost (11,9 %), West (11,0 %), Nord (10,7 %) und außerhalb Leipzigs (10,3 %). Zwischen 6 und unter 10 % aller Klienten wohnten in den Stadtbezirken Südost (9,1 %), Südwest (8,3 %), %), Mitte (7,8 %) und mit je 7,7 % in Altwest und Nordost. Darunter lag lediglich der Stadtbezirk Nordwest (2,3 %). Bei 0,8 % konnte zum Wohnort der Hilfeempfänger keine Angabe gemacht werden. 6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn Abbildung 80: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie* 1.750 1.500 1.250 0 20 58 2007 9 47 14 44 12 43 2008 2009 2010 Jahr 9 47 2011 Eltern leben zusammen ein Elternteil ohne Partner Elternteil verstorben unbekannt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 9 47 15 30 2010 1.244 1.478 1.129 1.227 1.600 926 1.198 1.582 854 1.144 1.424 768 1.144 1.424 768 984 1.081 684 250 563 500 1.008 1.165 750 833 925 554 Anzahl 1.000 12 41 2012 2013 6 ein Elternteil mit Partner Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Tabelle 77: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie* 2007 2008 2009 2010 2010 2011 2012 2013 Eltern leben zusammen 833 1.008 984 1.144 1.144 1.198 1.227 1.244 ein Elternteil ohne Partner 925 1.165 1.081 1.424 1.424 1.582 1.600 1.478 ein Elternteil mit Partner 554 563 684 768 768 854 926 1.129 Elternteil verstorben 20 12 14 9 9 15 9 12 unbekannt 58 43 44 47 47 30 47 41 2.390 2.791 2.807 3.392 3.392 3.679 3.809 3.904 Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 161 Beratungsangebote Bei der Einschätzung der Herkunftsfamilie des Hilfe Suchenden ist die Situation zu Beginn der Hilfe maßgebend. Die größte Gruppe der Klienten bildeten im Jahr 2013 - wie in den Vorjahren – mit 37,9 % die Alleinerziehenden ohne neuen Partner (im Vorjahr 42,0 %). Der hohe Anteil weist hier darauf hin, dass diese Familienform durch ihre Umbruchsituation und besondere Anforderungen an Neuordnung zu den besonderen Belastungsfaktoren für Eltern und Kinder und deren Entwicklung gehören. Mit 31,9 % lebten bei knapp einem Drittel aller Klienten beide Elternteile zusammen (im Vorjahr 32,2 %). Stetig angestiegen ist seit dem Jahr 2007 auch die Kategorie der Kinder und Jugendlichen die bei einem Elternteil leben, der wiederum mit einem neuen Partner lebt. Im Jahr 2013 stieg der Anteil dieser Gruppe erneut stark an auf 28,9 % (im Vorjahr 24,3 %). Diese Entwicklung spiegelt vor allem die ständig wachsende Nachfrage nach Beratung in Trennungssituationen und Beratung nach Umgangsregelungen für die Kinder wider. 6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung Tabelle 78: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen* 6 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Unversorgtheit des jungen Menschen 31 6 8 6 6 7 14 unzureichende Förderung/Betreuung/ Versorgung des jungen Menschen 80 41 42 37 82 46 15 Gefährdung des Kindeswohls 128 123 105 102 143 167 132 eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten 282 331 304 464 570 564 598 Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern 172 217 229 290 354 368 407 1.066 1.297 1.391 1.689 1.818 2.003 2.150 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen 195 262 263 331 276 282 232 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen 222 284 238 253 208 205 169 schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen 214 229 227 219 222 167 187 0 1 0 1 0 0 0 2.390 2.791 2.807 3.392 3.679 3.809 3.904 Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Übernahme von einem anderem Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 162 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Beratungsangebote Abbildung 81: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/2013 2.150 2.003 familiäre Konflikte 598 564 eing. Erziehungskomp. 407 368 Problemlagen der Eltern 232 282 soziales Verhalten Entwicklungsauffälligk. 169 205 schul./berufl. Probleme 187 167 Kindeswohlgefährdung 132 167 29 Sonstiges - 2013 2012 53 250 500 Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 750 1.000 1.250 Anzahl 1.500 1.750 2.000 2.250 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Rat Suchenden erfahren im Beratungsprozess eine differenzierte Analyse ihrer Problemlagen. Nach einer mit dem/den Rat Suchenden gemeinsamen Erarbeitung der Beratungsziele können ganz unterschiedliche methodische Ansätze in Abhängigkeit von der Komplexität der Konfliktlagen zum Tragen kommen. Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte in Erscheinung. Bereits im Jahr 2007 waren mit 44,6 % aller beendeten Hilfen bei fast jedem zweiten Rat Suchenden familiäre Konflikte der Hilfegrund. Im Jahr 2013 stieg dieser Anteil auf 55,1 % aller Hilfeempfänger (im Vorjahr 52,6 %). Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-KindKonflikte und migrationsbedingte Konfliktlagen. 6 Eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten wurde in 15,3 % aller Hilfen als Hilfegrund angegeben (im Vorjahr 14,8 %). Weitere Hilfegründe waren Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern mit 10,4 % (im Vorjahr 9,7 %), Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen mit 5,9 % (im Vorjahr 7,4 %), Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen mit 4,3 % (im Vorjahr 5,4 %) und Hilfen wegen schulischer oder beruflicher Probleme mit 4,8 % (im Vorjahr 4,4 %). Der Anteil beendeter Hilfen die im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung standen sank im Jahr 2013 auf 3,4 % (im Vorjahr 4,4 %). Zu Gefährdung des Kindeswohles zählen insbesondere die Vernachlässigung und körperliche, psychische oder/und sexuelle Gewalt in der Familie. Sonstige Gründe sanken auf 0,7 % (im Vorjahr 1,4 %). Hierzu zählen die Unversorgtheit des jungen Menschen, eine unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen sowie die Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels (siehe obige Tabelle). 163 Beratungsangebote 6.1.10 Methodisches Vorgehen Abbildung 82: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahr 2013 Telefon/Internet 1,0% Diagnostik 0,9% Gruppenarbeit 3,8% Beratung/ Therapie 82,2% Konfliktschlichtung Mediation 3,2% Andere 17,8% Beratung mit CoTherapeut 5,3% Fördermaßnahmen 0,2% Krisenintervention 2,1% keine Angabe 1,4% Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 79: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich* 6 2000 2005 2010 2011 2012 2013 1.404 1.993 2.719 2.978 3.101 3.208 95 161 51 51 25 39 229 206 55 47 26 34 Gruppenarbeit 32 60 181 194 185 150 Konfliktschlichtung/Mediation 63 75 166 161 171 125 114 131 140 150 156 206 Fördermaßnahmen bei Lernund Leistungsstörungen 0 34 16 12 10 7 allgemeine Krisenintervention 68 124 53 85 126 82 0 0 11 1 9 53 2.005 2.784 3.392 3.679 3.809 3.904 Beratung & Therapie Beratung per Telefon/Internet Diagnostik Beratung mit Co-Therapeut keine Angabe Gesamt: Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *bis zum Jahr 2006 zw ei Nennungen pro Hilfe möglich, ab 2007 nur eine Nennung pro Hilfe Bei der tabellarischen Darstellung im Jahresvergleich muss beachtet werden, dass bis zum Jahr 2006 zwei Nennungen pro Hilfe möglich waren und ab dem Jahr 2007 pro Hilfe noch eine, nämlich die vorrangige methodische Vorgehensweise genannt werden konnte. 164 Beratungsangebote Separat konnte eine weitere angewandte Methode erfasst werden. Insofern spiegelt der Jahresvergleich zu den methodischen Vorgehensweisen zwar eine gewisse tendenzielle Entwicklung wider, kann aber nicht direkt verglichen werden. Beratung und Therapie gehörten alljährlich zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen Vorgehen in der Erziehungs- und Familienberatung. Bei den im Jahr 2013 beendeten Hilfen betrug der Anteil dieser methodischen Vorgehensweise 82,2 % (im Vorjahr 81,4 %). Im Vergleich des gesamten Betrachtungszeitraumes vom Jahr 2000 zum Jahr 2012 ist dies mehr als eine Verdoppelung der Beratungsleistungen. Mit großem Abstand waren im Jahr 2013 weitere angewandte Methoden die Beratung mit Co-Therapeut mit 5,3 % (im Vorjahr 4,1 %), die Gruppenarbeit mit 3,8 % (im Vorjahr 4,9 %), die Konfliktschlichtung und Mediation mit 3,2 % (im Vorjahr 4,5 %) festzustellen. Bei der separaten zusätzlichen Erfassung als weitere Methode wurde die Beratung mit Co-Therapeut insgesamt bei weiteren 192 Hilfen angewandt, was einem Anteil von 24,5 % aller Nennungen weiterer Methoden entspricht (im Vorjahr 27,2 %). Die Methode der Co-Beratung gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung besonders in der Arbeit mit sich trennenden und bereits getrennt lebenden Eltern mit einem hohen Konfliktpotential. Gesunken ist im Jahr 2013 die methodische Vorgehensweise einer allgemeinen Krisenintervention auf 2,1 % (im Vorjahr 3,3 %). Eine eher untergeordnete Rolle im methodischen Vorgehen waren mit 1,0 % Beratungen per Telefon und Internet (im Vorjahr 0,7 %), mit 0,9 % die Diagnostik (im Vorjahr 0,7 %) und 0,2 % Fördermaßnahmen bei Lern- und Leistungsstörungen (im Vorjahr 0,3 %). 6 165 Beratungsangebote 6.2 Jugendberatung Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII bietet ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungsprozesse. In den Fällen, wo es wegen der besonderen sozialen und/oder persönlichen Probleme auf eine erhöhte sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen bezüglich der Integration ins Beschäftigungssystem ankommt, sind Jugendberatungsstellen ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe. Jugendberatung nach § 13 SGB VIII als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert in Leipzig sehr intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Grundsätzlich stehen diese Hilfsangebote jedem jungen Menschen offen. Ein hoher Anteil des Klientels von Jugendberatungsstellen ist nicht arbeitslos oder nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, sondern befindet sich in Schule, Ausbildung, Berufsvorbereitung oder sonstigen Maßnahmen. Die Jugendberatung ist auf eine ganzheitliche Hilfe ausgerichtet, sie soll Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit unterstützen. Probleme werden nicht als singuläre Erscheinungen betrachtet, sondern unter dem Fokus der gesamten Lebensumstände des Klienten, möglichen Ursachen und weiteren Problemkonstellationen wahrgenommen und bearbeitet. 6 166 Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sechs Jugendberatungsangebote von Trägern der freien Jugendhilfe bezuschusst. Dies war die Jugendberatungsstelle der Augsburger Lehmbau Gesellschaft für Bildung und Arbeit in Leipzig e. V., die sozialpädagogische Beratungsstelle „G23“ des internationalen Bundes für Sozialarbeit e. V., die Jugendberatungsstelle des Jugendhaus Leipzig e. V., die Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V., die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. und die Jugendberatungsstelle „Neue Münze“ des Vereines für Frauen, Familie und Jugend e. V.. Beratungsangebote 6.2.1 Entwicklung der Hilfen in den Jugendberatungsstellen Abbildung 83: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich* 1.000 162 Anzahl 800 600 400 836 815 752 683 836 818 2005 2010 683 156 228 161 806 743 773 811 807 2012 2013 200 0 2001 Jahr Übernahmen aus den Vorjahren 2011 Neuanmeldungen Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen davon beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar Tabelle 80: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich* 2001 2005 2010 2011 2012 2013 Neuanmeldungen 0 0 818 743 811 807 Übernahmen aus den Vorjahren 0 0 162 228 156 161 Gesamt 683 836 980 971 967 968 davon beendet 683 836 752 815 806 773 Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar Die Gesamtzahlen der Beratungshilfen in den Beratungsstellen der Stadt Leipzig sind seit 2010 etwa konstant geblieben. Lediglich im Jahr 2011 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Übernahmen um 40,7 % (plus 66 Übernahmen) bei gleichzeitigem Rückgang der Neuanmeldungen um 9,2 % (minus 75 Neuanmeldungen) zu verzeichnen. Im Jahr 2013 sind bei Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren etwa die Werte des Vorjahres festzustellen. Die Anzahl der im Jahr 2013 beendeten Hilfen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 % zurückgegangen (minus 33 beendete Hilfen) 167 Beratungsangebote 6.2.2 Beratungskontakte der Jugendberatungsstellen Abbildung 84: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger* 5.000 5,4 4,9 4,8 4,4 4.000 3,9 Anzahl 3.500 3,9 5 3,7 4 3.000 2.500 2,6 4.497 2.000 3 4.351 0 2006 1 981 910 871 2007 2 2.997 2.907 2.239 500 4.156 3.835 3.096 1.500 1.000 6 Ø Kontakte/Hilfe 4.500 800 2008 2009 Anzahl der Kontakte 752 2010 Jahr 815 2011 beendete Hilfen Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen 806 2012 773 2013 0 Ø Kontaktzahl/Hilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar Tabelle 81: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger* 6 2006 beendete Hilfen 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 871 910 981 800 752 815 806 773 Anzahl der Kontakte 2.239 4.497 4.351 3.096 2.907 2.997 3.835 4.156 Ø Kontaktzahl/Hilfe 2,6 4,9 4,4 3,9 3,9 3,7 4,8 5,4 Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar Im Jahr 2013 wurden durch die sechs Jugendberatungsstellen der Stadt Leipzig 773 der 968 Beratungen beendet. Für diese 773 beendeten Hilfen waren 4.156 Kontakte erforderlich. Dies entspricht für das Jahr 2013 durchschnittlich 5,4 Kontakte pro Hilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 0,6 Kontakte pro Hilfe. 168 Beratungsangebote 6.2.3 Kontaktaufnahme zu Jugendberatungsstellen Abbildung 85: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/2013 260 junger Mensch Eltern/Sorgeber. 131 144 127 Soz.Dienste/Institut. 65 Jobcenter 46 Sonstiges 8 Schule/Kita 87 67 58 41 35 Klienten/Bekannte Gerichte,Sta.,Polizei Arzt,Klinik,GA 6 280 173 2013 2012 15 15 21 - 50 100 150 200 250 Anzahl Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen 300 350 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 82: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen* 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 0 1 3 7 5 14 6 21 Gerichte, Staatsanwalt,Polizei 0 66 38 26 15 21 15 15 ehemalige Klienten/Bekannte 0 79 61 38 64 52 35 41 Schule/Kita 0 67 73 10 22 19 58 8 Sonstiges 308 111 174 157 55 118 67 46 Jobcenter 0 68 93 75 65 85 87 65 68 153 127 105 128 112 127 144 Eltern/Personensorgeberechtigte 139 144 134 148 119 131 131 173 junger Mensch selbst 356 221 278 234 279 263 280 260 Gesamt 871 910 981 800 752 815 806 773 Soziale Dienste/Institutionen Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Der Anteil junger Menschen die selbst Hilfen in Jugendberatungsstellen suchen, nimmt im Unterschied zu Erziehungsberatungsstellen einen breiten Raum ein. Im Jahr 2013 suchten mehr als ein Drittel junger Menschen selbst diese Einrichtungen auf (33,6 %, im Vorjahr 34,7 %). Auch Eltern/Personensorgeberechtigte (22,4 %) und Soziale Dienste bzw. Institutionen (18,6 %) waren im Jahr 2013 häufig hilfeanregende Institutionen. Weniger häufig waren Hilfeanregungen durch das Jobcenter (8,4 %), Sonstige Anregungen (5,9 %), ehemalige Klienten oder Bekannte (5,3 %), durch Ärzte oder Mitarbeiter/-innen von Kliniken oder dem Gesundheitsamt 169 Beratungsangebote der Stadt Leipzig (2,7 %) und durch Gerichte, Staatsanwaltschaften oder der Polizei (1,9 %). Deutlich zurückgegangen sind Hilfeanregungen durch Schulen und Kindertageseinrichtungen auf nur noch 1,0 % im Jahr 2013. 6.2.4 Altersgruppen der Klienten Abbildung 86: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen im Jahresvergleich 2012/2013 300 2013 250 2012 Anzahl 200 150 236 232 100 193 180 137 137 50 0 4 0 3-6 14 6-9 5 12 40 8 9-12 77 43 91 23 12-15 15-18 18-21 21-24 24-27 < 27 Altersgruppen in Jahren Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen 6 41 43 63 keine Angabe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 83: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 unter 3 9 1 3 0 0 0 0 0 3 bis unter 6 8 6 6 3 9 1 4 0 6 bis unter 9 11 10 13 3 4 3 5 14 9 bis unter 12 5 10 14 13 5 4 8 12 12 bis unter 15 42 33 55 49 29 23 43 40 15 bis unter 18 178 124 142 76 54 70 91 77 18 bis unter 21 275 195 248 208 207 166 137 137 21 bis unter 24 238 288 280 235 257 244 232 236 24 bis unter 27 105 194 187 188 144 188 180 193 über 27 0 49 23 19 36 35 43 23 keine Angabe 0 0 10 6 7 81 63 41 871 910 981 800 752 815 806 773 Gesamt Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Alle Hilfeempfänger/-innen unter 12 Jahren sind Klienten der spezialisierten Opferberatungsstelle der RAA. 170 Beratungsangebote Anders als in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Schwerpunkt der Hilfeempfänger bei den Jugendberatungsstellen eher in den älteren Altersgruppen. Die Altersangabe ist freiwillig, so dass nicht alle Klienten hierzu Angaben machen wollen. Im Jahr 2013 waren 143 der Hilfeempfänger Minderjährige unter 18 Jahren (18,5 %). Während zu den Erziehungsberatungsstellen häufig die Eltern mit ihren Kindern gemeinsam gehen, sind es in den Jugendberatungsstellen oft die jungen Menschen allein, um bei vielen Problemen ihre Eltern nicht ins Vertrauen ziehen zu müssen. Die Anzahl der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren betrug 137 Hilfen im Jahr 2013 (17,7 %). Mit 429 Hilfeempfänger/-innen befanden sich mehr als die Hälfte in der Altergruppe der jungen Volljährigen zwischen 21 und 27 Jahren (55,5 %). Darüber hinaus waren 23 Hilfeempfänger/-innen bereits über 27 Jahre alt (3,0 %) und 41 Hilfeempfänger/-innen haben keine Angaben zu ihrem Alter gemacht (5,3 %). 6.2.5 Geschlecht der Hilfeempfänger Abbildung 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht* 600 Anzahl 500 400 300 200 100 0 524 412 407 312 276 2001 2005 415 340 2010 443 400 378 363 395 6 Jahr männlich 2011 2012 2013 weiblich Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Tabelle 84: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht 2001 2005 2010 2011 2012 2013 männlich 407 524 412 415 443 378 weiblich 276 312 340 400 363 395 Gesamt 683 836 752 815 806 773 Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Im Jahr 2013 gab es mit 51,1 % erstmals mehr weibliche Hilfeempfängerinnen als männliche Hilfeempfänger (48,9 %). In den vergangenen Jahren hatten stets die Anteile der männlichen Hilfeempfänger überwogen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der männlichen Hilfeempfänger um 6 Prozentpunkte gesunken und demgegenüber der Anteil der weiblichen Hilfeempfängerinnen gestiegen. 171 Beratungsangebote 6.2.6 Migrationshintergrund von Hilfeempfängern Abbildung 88: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund* 1000 Anzahl 800 15 24 183 2 600 786 400 1 3 3 717 693 636 1 825 702 653 98 95 110 136 2010 2011 2012 2013 637 200 0 51 100 141 96 2006 2007 2008 2009 ausländische Herkunft Elternteil Jahr deutsche Herkunft beider Elternteile Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen keine Angaben Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Tabelle 85: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund* 6 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 51 100 141 96 98 95 110 136 deutsche Herkunft beider Elternteile 637 786 825 702 653 717 693 636 keine Angaben 183 24 15 2 1 3 3 1 Gesamt 871 910 981 800 752 815 806 773 ausländische Herkunft eines oder beider Elternteile Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Die Anzahl der von Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund durch die ausländische Herkunft eines oder beider Elternteile hat sich im Jahr 2013 auf 17,6 % erhöht (plus 4 Prozentpunkte). Kein Migrationshintergrund bestand mehrheitlich bei vier von fünf Hilfeempfänger/-innen (82,3 % deutsche Herkunft beider Elternteile). 172 Beratungsangebote 6.2.7 Gründe für die Hilfegewährung Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich 2012/2013 261 268 soz./wirtschaftl.Probl. 120 soziales Verhalten Opfer-/Zeugenberatung schul./berufl. Probleme familiäre Konflikte Unversorgtheit Entwicklungsauffälligk. unzureich.Förderung 3 3 Problemlagen der Eltern eing. Erziehungskomp. 2 1 1 Kindeswohlgefährdung 25 20 36 16 50 58 50 51 200 116 101 96 86 2013 15 0 50 100 150 200 Anzahl Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen 250 300 2012 350 400 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 86: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen* Kindeswohlgefährdung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 5 3 6 2 0 1 1 eingeschränkte Erziehungskompetenz 4 4 11 10 4 2 15 Problemlagen der Eltern 9 16 42 19 3 3 3 unzureichende Förderung Entwicklungsauffälligkeiten Unversorgtheit familiäre Konflikte 2 6 9 4 11 16 36 43 43 41 53 36 20 25 2 8 8 5 36 51 50 52 42 75 58 37 58 50 schulische/berufliche Probleme 179 149 110 128 104 86 96 Opfer- und Zeugenberatung 160 268 161 73 132 101 116 soziales Verhalten 137 132 92 112 114 200 120 soziale/wirtschaftliche Probleme 365 310 245 288 338 268 261 Gesamt 958 981 800 752 815 806 773 Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2006 nicht verfügbar Im Jahr 2013 war jeder Dritte Hilfesuchende wegen sozialen oder/und wirtschaftlichen Problemen in einer Jugendberatungsstelle (33,8 %). Weitere häufige Gründe waren im Jahr 2013 auch das soziale Verhalten des Hilfeempfängers (15,5 %), die Opfer- und Zeugenberatung (12,0 %) und schulische oder berufliche Probleme (12,4 %). Bei den selteneren Hilfegründen lassen sich mit je 6,5 % familiäre Konflikte sowie eine Unversorgtheit der Hilfeempfänger/-innen feststellen. Dazu kommen eine unzureichende Förderung der Hilfeempfänger/-innen mit 4,7 % und eingeschränkte Erziehungskompentenzen von Eltern mit 1,9 %. Einzelfälle waren im Jahr 2013 Hilfen auf Grund von Problemlagen der Eltern oder gar eine Kindeswohlgefährdung. 173 Beratungsangebote 6.2.8 Wohnort der Hilfeempfänger Abbildung 90: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort* 900 800 680 642 19 15 2006 2007 49 34 42 22 2008 innerhalb Leipzig 11 105 0 27 220 100 418 200 426 300 658 400 743 876 500 688 600 656 Anzahl 700 2009 Jahr außerhalb Leipzig 62 17 15 2010 36 20 16 32 20 2011 2012 ohne festen Wohnsitz Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen 74 42 15 28 2013 keine Angabe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Tabelle 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort* 6 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 innerhalb Leipzig 426 656 876 642 658 743 680 688 außerhalb Leipzig 27 19 49 42 62 36 32 42 ohne festen Wohnsitz 0 15 34 11 17 20 20 15 keine Angabe 418 220 22 105 15 16 74 28 Gesamt 871 910 981 800 752 815 806 773 Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Von den im Jahr 2013 beendeten Hilfen hatten 89,0 % aller Hilfeempfänger/-innen ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig (im Vorjahr 84,4 %). Lediglich 5,4 % der Hilfeempfänger hatten ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig (im Vorjahr 4,0 %). Weitere 1,9 % der Hilfeempfänger/-innen waren ohne festen Wohnsitz (im Vorjahr 2,5 %). Von 3,6 % der Hilfeempfänger/-innen konnten im Jahr 2013 keine Angaben zum Wohnort erfasst werden (im Vorjahr 9,2 %). 174 Beratungsangebote 6.2.9 Methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen Abbildung 91: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen* 1.000 896 823 821 Anzahl 800 779 735 710 707 704 600 400 200 48 0 2006 89 2007 85 65 2008 2009 45 Jahr Beratung 96 36 2010 2011 2012 69 2013 weitere Methoden Quellen: AfJFB/Jugendberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Tabelle 88: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 823 821 896 735 707 779 710 704 42 34 68 32 25 11 14 7 Gruppenarbeit 5 43 0 0 0 9 66 49 Konfliktschlichtung/Mediation 0 3 0 1 3 2 1 0 allgemeine Krisenintervention 0 8 17 32 15 14 15 12 keine Angabe 1 1 0 0 2 0 0 1 871 910 981 800 752 815 806 773 Beratung Beratung per Telefon/Internet Gesamt: Quellen: alle Träger von Jugendberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Beratung gehört traditionell zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen Vorgehen in Jugendberatungsstellen. Bei den im Jahr 2013 beendeten Hilfen betrug der Anteil 91,1 % (im Vorjahr 88,1 %). Andere methodische Vorgehensweisen spielten in Jugendberatungsstellen mit 8,9 % (im Vorjahr 11,9 %) eher eine untergeordnete oder gar keine Rolle. Davon betrug der Anteil von Gruppenarbeit 6,3 %, allgemeine Krisenintervention 1,6 % und die Beratung per Telefon oder Internet knapp 1 %. 175 Beratungsangebote 6.3 Kinder- und Jugendtelefon Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT) ist ein niederschwelliges, themenoffenes und anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 27 Jahren, mit dem Ziel einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu leisten und sie vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Dabei spielt der Grundsatz der Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Rolle. Die Arbeit des KJT basiert hauptsächlich auf den Leistungsparagraphen § 14 SGB VIII und § 73 SGB VIII. Das Kinder- und Jugendtelefon ist in Leipzig seit 1994 in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes OV Leipzig e. V etabliert. Seit dieser Zeit erstreckt sich das Einzugsgebiet über das Stadtgebiet Leipzig und die angrenzenden Landkreise des Regierungsbezirkes Leipzig (Landkreis Leipziger Land, Landkreis Nordsachsen) und Altkreis Döbeln. 6 Täglich erreichen das KJT in der 6-stündigen Beratungszeit ca. 37 Anrufer/-innen. Um all diesen Anrufenden mit ihren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten hilfreich zur Seite stehen zu können, engagieren sich über 40 qualifizierte, ehrenamtliche Berater/-innen für das Projekt. Das Kinder- und Jugendtelefon stand den Anrufer/innen im vergangenen Jahr an insgesamt 307 Tagen zur Verfügung (im Vorjahr 302). Anonym und kostenlos Alle Gespräche, auch vom Handy aus, sind kostenlos und erscheinen nicht auf der Telefonrechnung. Anrufende und Beratende bleiben anonym. Zuhören – ernst nehmen – beraten Das Kinder- und Jugendtelefon nimmt sich für Kinder und Jugendliche Zeit und hört ihnen genau zu. Darüber hinaus haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, über ihre Sorgen und Nöte, Wünsche und Meinungen zu allen Themen, die ihnen wichtig sind, zu sprechen. Die Berater/-innen sind telefonisch für Kinder und Jugendliche in akuten Krisen- und Notsituationen da, begleiten und unterstützen sie. Das KJT ist für einige Kinder und Jugendliche die einzige Chance, zeitnah und ohne die Überwindung institutioneller Hürden zu einem hilfreichen Gespräch zu gelangen. Gemeinsam wird überlegt, was Kinder und Jugendliche selbst tun können, wer in ihrer Umgebung helfen kann bzw. was der nächste Schritt sein könnte. Bei schwierigen Fragen und Problemen können Kinder und Jugendliche beim KJT Informationen zu Hilfsangeboten erhalten, die über eine telefonische Beratung hinausgehen. Qualifizierte Beratung Die Berater/-innen am KJT sind ehrenamtlich tätige, gut ausgebildete Frauen und Männer, die regelmäßig Supervisionen besuchen und sich fortbilden. Dadurch sind sie für alle Themen offen und mit der Arbeit anderer Beratungseinrichtungen vertraut. 176 Beratungsangebote Beratungszeiten Das Kinder- und Jugendtelefon ist montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr unter den kostenfreien Rufnummern 0800 111 0 333 oder 116 111 erreichbar. Seit dem 05.12.2008 ist das KJT auch unter der europaweiten Nummer 116 111 erreichbar. Europaweit werden in Zusammenarbeit mit Child Helpline International (CHI) telefonische Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche unter einer einheitlichen Nummer entwickelt und vernetzt. 6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche 6 Mit dem Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche treten Jugendliche nicht nur als Nutzer, sondern auch als Akteure in den Vordergrund. Seit Juni 2007 bildet der DKSB jugendliche Berater/-innen für die Arbeit am KJT aus. Die Beratergruppe besteht derzeit aus acht Jugendlichen. Das Beratungsangebot wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. Viele Kinder und Jugendliche rufen samstags an, weil sie wissen, dass Gleichaltrige am Telefon als Ansprechpartner da sind. Vor diesem Gesichtspunkt wird das Teilprojekt JbJ zwar eigenständig beworben, nutzt aber die Synergieeffekte des Kinder- und Jugendtelefons, wie die einheitliche Rufnummer oder dieselben Beratungsräume und -anschlüsse. Auch die jugendlichen Berater/-innen werden speziell für diese Beratungstätigkeit aus- und weitergebildet. 177 Beratungsangebote 6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 92: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 15.000 12.500 0 2000 2005 2010 Jahr Beratungsgespräche 2011 3.327 3.886 8.004 11.703 11.764 3.988 11.627 3.791 2.962 2.500 8.342 5.000 12.422 7.500 4.822 Anzahl 10.000 2012 2013 sonstige Gespräche Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 89: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 6 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Beratungsgespräche 2.962 4.822 3.791 3.988 3.886 3.327 sonstige Gespräche 8.342 12.422 11.627 11.764 11.703 8.004 11.304 17.244 15.418 15.752 15.589 11.331 Anrufe gesamt Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.331 Anrufe eingegangen. Davon waren 29,4 % Beratungsgespräche (im Vorjahr 24,9 %) und 70,6 % Sonstige Gespräche (im Vorjahr 75,1 %). Damit ist im Jahr 2013 der Anteil der Beratungsgespräche um 4,5 Prozentpunkte gegenüber den sonstigen Gesprächen gestiegen. Unter der Rubrik „Sonstige Gespräche“ sind solche Anrufe zu verstehen, die allgemeine Anfragen zum Kinderund Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen betreffen, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und „Schweiger“. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein deutlicher Rückgang der Beratungsgespräche (allein zum Vorjahr 14,4 %) und auch der sonstigen Gespräche (allein zum Vorjahr 31,6 %) festzustellen. Dies ist Ausdruck eines veränderten Nutzungsverhaltens der Anrufer/-innen. Dieser Rückgang ist bundesweit sichtbar während gleichzeitig die Nachfrage nach einer email-Beratung eklatant steigt. Der Bedarf der Kinder und Jugendlichen nach anderen Beratungsformen, die auch ihrem Nutzungsverhalten im Alltag entsprechen, ist an dieser Stelle deutlich ablesbar. Deshalb plant der Kinderschutzbund Leipzig e.V. ab 2014 die telefonische Beratung durch eine email-Beratung zu ergänzen. Dies wäre in Kooperation mit der Nummer gegen Kummer e. V. und seinem Angebot der „em@ilBeratung“ möglich. 178 Beratungsangebote 6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 93: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 3.500 3.000 2012 Anzahl 2.500 2013 2.000 1.500 3.147 2.230 1.000 500 0 798 622 bis 10 Minuten 117 bis 30 Minuten 299 länger als 30 Minuten Dauer der Beratungsgespräche Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Ein weiterer Grund für den Anruferrückgang im Jahr 2013 ist die wesentlich längere Dauer der Beratungsgespräche. So sind die Anteile der Beratungsgespräche, die bis zu 30 Minuten andauern auf insgesamt 24,0 % (im Vorjahr 16,0 %) und die Beratungsgespräche, die länger als 30 Minuten andauern auf 9,0 % (im Vorjahr 3,0 %) gestiegen. Dem gegenüber sind die Beratungsgespräche, die maximal 10 Minuten dauern auf 67,0 % (im Vorjahr 81,0 %) gesunken. Die zeitlich intensivere Begleitung der Anrufenden schlägt sich hier in der quantitativen Anzahl der Anrufe nieder. 6 6.3.4. Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 94: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon (Mehrfachnennungen) Sexualität 1.468 1.506 sonstige Themen und Probleme 1.445 1.497 1.277 Partnerschaft/Liebe Probleme in der Familie Schule/Ausbildung 528 Clique/Freundeskreis 510 684 711 346 431 Gewalt 260 291 150 187 Sucht eigene Lebenssituation 0 250 2013 Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. 1.883 703 801 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 2.500 Anzahl 2012 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 179 Beratungsangebote Tabelle 91: Themenbereiche der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon (Mehrfachnennungen)* 2003 2005 2010 2011 2012 2013 Partnerschaft/Liebe 828 1.654 1.989 1.845 1.883 1.277 Sexualität 789 988 1.673 1.471 1.506 1.468 sonstige Themen und Probleme 664 798 1.460 1.400 1.497 1.445 Clique/Freundeskreis 424 781 956 977 711 510 Probleme in der Familie 429 611 974 972 801 703 Gewalt 267 429 419 428 431 346 Schule/Ausbildung 237 334 544 737 684 528 eigene Lebenssituation 125 179 257 289 187 150 Sucht 167 320 254 309 291 260 Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Das Themenspektrum, mit denen sich Kinder und Jugendliche an das KJT wenden, ist sehr vielfältig. Die häufigsten Themen sind dabei „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“. 6 Aber auch die Themen „psychosoziale Probleme/Gesundheit“ und „Sucht“ sind breit angefragte Themen, die seit Jahren wachsende Bedeutung erfahren. Gerade der Bereich „psychosoziale Probleme/Gesundheit“ ist 2013 um etwa 3 % gestiegen. In diese Kategorie zählen Anrufe mit Themen wie Körper/Aussehen, Krankheit/Behinderung, Trauer/Verlust/Tod, Einsamkeit, Freizeitgestaltung, Furcht/Angst, Selbstvertrauen, Identität/Sinn des Lebens, psychische Probleme, Suizidgedanken. Der Bereich Sucht und selbstverletzendes Verhalten ist leicht auf 3,9 % gestiegen. Dabei spielten vor allem die Anrufe zum selbstverletzenden Verhalten in Kombination mit sexuellem Mißbrauch eine Rolle. Die Anrufe zum Drogengebrauch sind auf dem gleich hohen Niveau wie im Jahr 2012. Die Hauptinhalte des Beratungsgespräches schätzten die Telefonberater/-innen im Jahr 2013 wie folgt ein: • bei 1.949 Kindern und Jugendlichen handelte es sich um eine „Problemklärung“, • bei 1.007 Kindern und Jugendlichen ging es vorrangig um die emotionale Entlastung bzw. um ein Aussprachebedürfnis und • bei 371 Kindern und Jugendlichen wurden Sachinformationen vermittelt. An dieser Stelle zeigt sich die Vielseitigkeit der Anrufmotivation. In 571 Fällen erfolgte eine Weitervermittlung bzw. Verweisung an andere Stellen (z. B. Beratungsstellen, Jugendamt, Schule, medizinische Beratung usw.), da dies aufgrund besonderer Lebensumstände und Lebenslagen der anrufenden Kinder und Jugendlichen notwendig erschien. 180 Beratungsangebote 6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 95: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon 5.000 244 247 4.500 4.000 1.317 Anzahl 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 152 184 559 488 1.045 491 459 1.098 1.132 385 1.033 2.465 1.962 1.604 463 549 2000 2005 keine Angabe über 18 Jahre 296 2010 Jahr 14 bis unter 18 Jahre 1.977 1.841 422 454 380 2011 2012 2013 12 bis unter 14 Jahre Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. 1.529 unter 12 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 92: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon 2000 unter 8 Jahre 2005 2010 2011 2012 2013 6 27 12 23 32 21 457 522 284 399 422 359 12 – 14 Jahre 1.604 2.465 1.962 1.977 1.841 1.529 15 – 17 Jahre 559 1.317 1.045 1.098 1.132 1.033 18 – 20 Jahre 50 182 301 297 262 218 ab 21 Jahre 134 65 187 194 197 167 keine Angabe 152 244 0 0 0 0 2.962 4.822 3.791 3.988 3.886 3.327 8 – 11 Jahre Gesamt Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Ca. 51 % der Altersangaben ergeben sich aus freiwilligen Auskünften der Kinder und Jugendlichen. Die restlichen Altersangaben werden von den Telefonberater/-innen eingeschätzt. Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 14-Jährigen, sowie die 15 bis 17-Jährigen. Der Anteil beider Altersgruppen lag im Jahr 2013 bei 77 %. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Altersgruppe der 8 bis 11-Jährigen im Vergleich zu den Vorjahren stabilisiert und ist auf dem gleichbleibend hohen Niveau. Damit kann bereits frühzeitig, präventiv angesetzt werden. 181 Beratungsangebote Besonders auffallend ist der Blick auf die Geschlechterverteilung im vergangenen Jahr. Während sich in den letzten Jahren eher ein konstantes Nutzungsverhalten von 60 % Mädchen und 40 % Jungen abzeichnete, ist der Anteil der männlichen Anrufer im Jahr 2013 auf 48 % gestiegen, so dass die Geschlechterverteilung am KJT fast ausgewogen ist. Der Anteil der Anrufer/-innen mit Migrationshintergrund ist in 2013 auf 5 % leicht gestiegen. Diese Angabe gibt aber nur sekundär Auskunft über die tatsächliche Nutzung des KJT von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, denn nicht in jedem Gespräch ist dieser Lebensumstand auch Gegenstand und wird somit erfasst. Im Zusammenhang mit den individuellen Problemen und Themen der anrufenden Kinder und Jugendlichen werden in den Beratungsgesprächen oft andere Personen zum Gesprächsthema. Die Berater/-innen erfassen, mit wem die Anrufenden hauptsächlich ein Problem bzw. Thema haben. In 63 % der Beratungen hatten die anrufenden Kinder und Jugendliche hauptsächlich ein Problem mit sich, in 27 % hatten sie ein Problem mit anderen Kindern und Jugendlichen und in 11 % ein Problem mit Erwachsenen (Eltern, andere Erziehende, Lehrer/-innen). 6 182 Hoheitliche Jugendhilfe 7 Hoheitliche Jugendhilfe 7 183 Hoheitliche Jugendhilfe 7. Hoheitliche Jugendhilfe: Kindschaftsrecht, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld Unter dem Begriff „Kindschaftsrecht“ werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Diese Rechtsgebiete sind Gegenstand der durch das Jugendamt gemäß § 2 Abs. 3 SGBVIII i. V. m. §§ 18, 51, 52, 52 a, 53, 55 bis 58, 59 und 60 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) wahrzunehmenden sogenannten „anderen Aufgaben“. Sie tragen zum Teil hoheitlichen Charakter. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie an alleinerziehende Mütter und Väter. Die neben den zivilrechtlichen für die Adoption maßgeblichen Bestimmungen sind im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Die Adoptionsvermittlung hat u. a. zum Ziel, für Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen können oder wollen, geeignete Familien zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen können. Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft ist eine Aufgabe des Jugendamtes. Auch rechtsfähige Vereine oder geeignete natürliche Personen können vom Gericht zum Vormund/Pfleger bestellt werden. Der Amtsvormund/Amtspfleger übt die Personen- und Vermögenssorge für ein Kind oder einen Jugendlichen aus und ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern. Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes bestehen darin, geeignete Personen zu werben, zu schulen und die Beteiligten während des Pflegeverhältnisses zu beraten und zu begleiten. Ziel dabei ist, für ein Kind oder Jugendlichen entsprechend seines Entwicklungsstandes eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie zu bieten. 7 Die Aufgaben des Jugendamtes im Zusammenhang mit jugendgerichtlichen Verfahren ergeben sich aus § 52 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 Jugendgerichtsgesetz. Die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren wird von der „Jugendgerichtshilfe“ wahrgenommen. Auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes werden auf Antrag Leistungen an die Anspruchsberechtigten gewährt. „Unterhaltsvorschuss“ sichert den Unterhalt alleinerziehender Mütter oder Väter. Er kann für Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden. Anspruchsberechtigter ist das Kind. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Elterngeld und Elternzeit sind familienunterstützende Leistungen, wobei der Begriff Familie modern ausgelegt wird. Sie sollen dazu dienen, jungen Familien nach der Geburt eines Kindes allzu große Einkommenseinbußen zu ersparen. Gleichzeitig soll die Elternzeit vor allem Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, weil diese ihre Erwerbstätigkeit bisher kaum zugunsten aktiver Vaterschaft unterbrechen und der Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit und die Erziehung des Kindes in Deutschland nach wie vor überwiegend durch die jungen Mütter zu leisten sind. In Sachsen wird außerdem die Leistung von Landeserziehungsgeld angeboten. 184 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1 Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhalt Mit dem Angebot „Beratung/Unterstützung/Beistandschaft“ wird dazu beigetragen, elementare Ansprüche von Kindern und Jugendlichen, nämlich auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes, im Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst:  die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge, Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung)  die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen  die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i.V.m. §§ 55, 56 SGB VIII sowie  Beurkundungen und Beglaubigungen, Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und 60 SGB VIII. Es handelt sich hierbei um Pflichtaufgaben, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79 Abs. 1 SGB VIII die Gesamtverantwortung trägt und einer Gewährleistungspflicht unterliegt. Unter Beratung ist in diesem Kontext die verbale Hilfe, insbesondere rechtlicher Art, zu verstehen, die sich auf den konkreten Fall bezieht. Die Unterstützung umfasst darüber hinaus gehend die Begleitung, Recherche und Mitwirkung bei der Korrespondenz. Sie endet jedoch dort, wo eine rechtliche Vertretung notwendig erscheint. In diesen Fällen kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. Sie ist weitreichender als das Angebotsspektrum nach § 18 SGB VIII und beinhaltet die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes zur Sicherung seiner Ansprüche bezogen auf die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltes. Die Möglichkeit zur Wahl zwischen Beratung und Unterstützung einerseits und der Beistandschaft andererseits dient der Stärkung der Elternautonomie. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, selbst zu entscheiden, wie sie die jeweilige Problematik für sich oder ihr Kind regeln möchten. Es bleibt dem beauftragenden Elternteil überlassen, welche der möglichen Angebote er/sie wählt, wie viele der Fragen er/sie dem Jugendamt überträgt oder weiter selbst regeln möchte. 7 Die Aufgaben der Beurkundung stehen im engen Zusammenhang mit der Beratung/Unterstützung/Beistandschaft. Es ist ein Angebot an die Eltern, notwendige Angelegenheiten außergerichtlich verbindlich zu regeln, um einerseits kostenpflichtige Klageverfahren zu vermeiden und andererseits dennoch das Recht zu erhalten, Ansprüche ggf. im Wege der Vollstreckung durchzusetzen. Durch die gewährte Kostenfreiheit werden Hürden zur Inanspruchnahme der Angebote abgebaut und ein Anreiz für die Eltern geschaffen, sich den im Sinne der Kinder und Jugendlichen erforderlichen Rat zu holen. 185 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen Abbildung 96: Vaterschaftsfeststellungen 3.500 3.000 500 0 1.280 1.000 87 2000 2005 freiwillig 67 3 2010 gerichtlich 68 28 26 2011 Jahr 3.235 2.547 1.500 2.135 2.884 2.000 1.945 Anzahl 2.500 63 55 27 2012 21 2013 Vaterschaft nicht feststellbar Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 93: Vaterschaftsfeststellungen 2000 Vaterschaftsfeststellungen 2010 2011 2012 2013 1.280 2.035 2.979 2.229 2.637 3.311 1.280 1.945 2.884 2.135 2.547 3.235 gerichtlich 0 87 67 68 63 55 Vaterschaft nicht feststellbar 0 3 28 26 27 21 freiwillig 7 2005 Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurde das Jugendamt in 3.311 Fällen zur Klärung der Vaterschaft in Anspruch genommen. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 25,6 % (plus 674 Vaterschaftsfeststellungen), resultierend aus der Zunahme von Beurkundungen durch steigende Geburtenzahlen und Personalverstärkung. Davon wurde die Vaterschaft in 3.235 Fällen freiwillig anerkannt. Dies entspricht einem Anteil von 97,9 % der Anerkennungen einer Vaterschaft. In 55 Fällen (1,7 %) musste die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich erfolgen. In 21 Fällen (0,6 %) war im Jahr 2013 die Vaterschaft nicht feststellbar. 186 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.2 Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist mit über 60 % relativ hoch, womit absolut steigende Fallzahlen verbunden sind. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum „Kind ohne Trauschein“ zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, insbesondere des Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach sich. Abbildung 97: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter 2.250 2.000 1.500 2001 2005 Jahr 2012 2013 Mütterbriefe Beratung bei Terminvergabe Erstberatung Vaterschaftsfeststell. Unterhaltsberechnungen Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 947 693 990 977 1.427 1.936 2011 1.026 936 966 1.660 1.588 1.864 1.016 1.180 819 2010 393 0 876 250 935 500 684 750 927 1.605 1.000 1.911 1.250 1.118 Anzahl 1.750 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 94: Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter* 2001 2005 2010 2011 2012 2013 684 927 819 936 1.026 693 Beratung bei Terminvergabe 1.605 935 1.180 1.588 977 393 Erstberatung Vaterschaftsfeststell. 1.118 1.911 1.864 1.660 1.936 1.427 161 679 296 308 310 221 0 876 1.016 966 990 947 Mütterbriefe Anschreiben an Kindesväter Unterhaltsberechnungen Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels der sogenannten „Mütterbriefe“, sofern die Vaterschaft für das Kind im Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht geklärt ist. Im Jahr 2013 wurden 333 Mütterbriefe weniger als im Vorjahr versandt (im Vergleich zum Vorjahr minus 32,5 %). Wegen langer Wartezeiten auf einen Beurkundungstermin im Jahr 2012 konnte die Beurkundung des Vaterschaftsanerkenntnisses häufig erst nach Geburt des Kindes vorgenommen werden mit der Folge, 187 Hoheitliche Jugendhilfe dass zuvor ein Mütterbrief zu versenden war. Durch Personalverstärkung im Jahr 2013 konnte die Vorlaufzeit der Beurkundung erheblich verkürzt werden und somit dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung, die die schriftliche Unterbreitung des Beratungsangebots an die nichtverheiratete Mutter entbehrlich macht, besser entsprochen werden. Auf das Beratungsangebot sowie auf Anfragen von nicht verheirateten werdenden Müttern und Vätern folgen zunächst telefonische oder persönliche Gespräche, ehe es zu der eigentlichen Erstberatung zur Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder zur Unterhaltsberechnung kommt. Im Jahr 2013 wurden 393 Beratungen bei einer Terminvergabe (im Vergleich zum Vorjahr minus 59,8 %) und 1.427 Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung (im Vergleich zum Vorjahr minus 16,3 %) durchgeführt. Es wird vermutet, dass der Beratungsbedarf bei Terminvergabe durch vorab besser informierte Eltern weiter sank. Unterhaltsberechnungen wurden im Jahr 2013 in 947 Fällen (im Vergleich zum Vorjahr minus 4,4 %) durchgeführt. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2013 in 221 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. 7.1.3 Beurkundungen Seit dem 01.07.1998 haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, das Recht, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam auszuüben. Auf Wunsch der Eltern wird die Erklärung über die gemeinsame Sorge im Jugendamt beurkundet. Unterhaltsbeurkundungen waren seit der Kindschaftsrechtsreform mit Einführung der Unterhaltsdynamisierung bis 2009 rückläufig und bewegen sich seit 2012, in Abhängigkeit gesetzlicher Änderungen, auf annähernd konstant niedrigem Niveau. Die mit der Unterhaltsdynamisierung bezweckte Entlastung von Gerichten und Jugendämtern wird seit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung spürbar. 7 Im Gegensatz zur Unterhaltsbeurkundung nehmen Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und die Abgabe von Erklärungen zur gemeinsamen Sorge kontinuierlich zu, entsprechend der Tendenz einer steigenden Zahl außerhalb der Ehe geborener Kinder. Abbildung 98: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen 4.000 2.500 6.000 5.008 4.960 5.000 3.990 Vaterschaft-/Mutterschaftsanerkennung Unterhaltsbeurkundungen Gesamt Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 3.342 3.235 2.704 3.000 441 497 2011 2012 2013 253 2.000 275 2.547 253 2.231 2.135 Jahr 4.000 389 2010 310 2.887 2005 275 855 1.953 1.877 2000 591 0 1.387 500 206 1.000 1.221 1.500 2.823 2.000 1.176 Anzahl 3.000 188 7.000 5.967 Gesamt 3.500 8.000 7.327 6.611 1.000 0 Sorgeerklärungen Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 95: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Vater-/ Mutterschaftsanerkennung 1.176 1.953 2.887 2.135 2.547 3.235 Unterhaltsbeurkundungen 1.387 855 591 389 441 497 Sorgeerklärungen 1.221 1.877 2.823 2.231 2.704 3.342 206 275 310 253 275 253 6.611 5.008 5.967 7.327 Zustimmungs-/Korrektur-/ Dolmetscherurkunden Gesamt 3.990 4.960 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Veränderte Beurkundungskapazität durch Stellenzuführung bedingt die Steigerung der Anzahl von Beurkundungen im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2013 wurden in 7.327 Fällen Beurkundungen (im Vergleich zum Vorjahr plus 22,8 %) durchgeführt. Davon entfielen 44,2 % auf Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen (im Vergleich zum Vorjahr plus 27,0 %) und 45,6 % auf Sorgeerklärungen (im Vergleich zum Vorjahr plus 23,6 %). Der Anteil der Unterhaltsbeurkundungen betrug 6,8 % (im Vergleich zum Vorjahr plus 12,7 %) und der Anteil von Zustimmungs-/ Korrektur-/Dolmetscherurkunden betrug 3,5 % (im Vergleich zum Vorjahr minus 8,0 %) 7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften Abbildung 99: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften 22.500 20.000 17.500 7 0 2001 2005 Beratung Minderjähriger Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 2010 Jahr 2011 Beratung Volljähriger 2012 1.143 779 12.827 1.134 696 11.751 1.132 832 10.457 1.089 1.112 12.144 1.219 2.500 986 5.000 12.276 7.500 1.556 10.000 2.089 12.500 20.198 Anzahl 15.000 2013 Beistandschaften Minderjähr. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 189 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 96: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften 2001 2005 2010 2011 2012 2013 20.198 12.276 12.144 10.457 11.751 12.827 Beratung Volljähriger 2.089 986 1.112 832 696 779 Beistandschaften Minderjähr. 1.556 1.219 1.089 1.132 1.134 1.143 Beratung Minderjähriger Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Im Jahr 2013 wurden insgesamt 13.606 Beratungen zum Unterhalt (im Vergleich zum Vorjahr plus 9,3 %) durchgeführt. Davon waren 94,3 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 9,2 % (plus 1.076). In 5,7 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2013 waren die Hilfesuchenden Volljährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 11,9 % (plus 83). Instabile Einkommensverhältnisse, Anstellungen im Niedriglohnbereich und häufige, oft unverschuldete Arbeitsplatzwechsel der Unterhaltspflichtigen bedingen steigende Nachfrage an Beratung beim Unterhaltsberechtigten. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen im Durchschnitt über 6 bis 8 Jahre. Im Jahr 2013 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 1.143 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein annähernd konstanter Wert bei einem leichten plus um neun Beistandschaften. 7 7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger Abbildung 100: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger 120 100 Anzahl 80 60 40 106 20 0 81 74 72 104 88 32 2008 Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 31 29 2009 Vater.anfechtungsverf. 2010 Jahr 44 31 2011 80 77 71 Vater.feststellungsverf. 190 89 88 27 2007 116 105 45 28 2012 2013 Zwangsvollstr./vereinf. Verf./Unterhaltsklagen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 97: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Vaterschaftsfeststellungsverfahren 74 81 106 105 116 104 80 Vaterschaftsanfechtungsverfahren 72 88 89 71 88 77 45 Zwangsvollstreckungen 21 21 21 21 18 30 15 vereinfachte Verfahren 4 8 8 9 12 13 12 Unterhaltsklagen 2 3 0 1 1 1 1 173 201 224 207 235 225 153 Gesamt Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Zur Anfechtung der Vaterschaft ordnet das Familiengericht Ergänzungspflegschaft an, wenn ein beteiligtes Kind wegen Interessenkollision rechtlich nicht von seinen Eltern vertreten werden kann. Deshalb vertritt das Jugendamt als Ergänzungspfleger jeweils die Kinder, deren Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind. Neben dem vereinfachten Verfahren und reinen Unterhaltsklagen wurden im Jahr 2013 vor allem Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft geführt. Der Anteil dieser beiden Klagearten an der Gesamtzahl aller gerichtlichen Verfahren betrug im Jahr 2013 allein 81,7 %. Von den insgesamt 153 gerichtlichen Verfahren in denen das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Beistand bzw. Ergänzungspfleger aufgetreten ist, war mehr als jedes zweite ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren (52,3 %). Häufige Vertretungen in gerichtlichen Verfahren waren auch Vaterschaftsanfechtungsverfahren (29,4 %). Weitere Vertretungen in gerichtlichen Verfahren waren Zwangsvollstreckungen (9,8 %), vereinfachte Verfahren (7,8 %) und eine Unterhaltsklage. 7 191 Hoheitliche Jugendhilfe 7.2 Unterhaltsvorschuss Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG). Es sichert den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter. Danach kann für Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) wurden ab 01.01.2010 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht. Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. Der Kinderfreibetrag wurde ab Januar 2010 von 3.864 auf 4.368 Euro erhöht. Nach § 1612 a Bürgerliches Gesetzbuch betrug der Mindestunterhalt ab 01. Januar 2010 • in der ersten Altersstufe 317 Euro und • in der zweiten Altersstufe 364 Euro. Mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes änderten sich auch die Zahlbeträge für Unterhaltsvorschussleistungen. Nach § 2 (1) und (2) UVG wird vom jeweiligen Mindestunterhalt der ersten bzw. zweiten Altersstufe das volle Erstkindergeld abgezogen. Damit werden ab dem 01.01.2010 in der ersten Altersstufe 133 Euro und in der zweiten Altersstufe 180 Euro Unterhaltsvorschuss an die Berechtigten gezahlt. 7 192 Auf die Unterhaltsvorschussleistungen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteiles bzw. Waisenbezüge angerechnet. Hoheitliche Jugendhilfe 7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss Abbildung 101: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder 3.500 3.000 2.363 2.767 2.389 2.817 2.380 2.958 2.347 3.006 1.774 1.000 2.518 1.500 2.504 2.000 2.171 Anzahl 2.500 500 0 2000 2005 2010 Jahr 0 bis unter 6-Jährige 2011 2012 2013 6 bis unter 12-Jährige Quelle: SG Unterhaltsvorschuss Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 98: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder 0 bis unter 6-Jährige in % 6 bis unter 12-Jährige in % Gesamt Quelle: SG Unterhaltsvorschuss 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2.171 2.518 3.006 2.958 2.817 2.767 46,4 58,7 56,2 55,4 54,1 53,9 2.504 1.774 2.347 2.380 2.389 2.363 53,6 41,3 43,8 44,6 45,9 46,1 4.675 4.292 5.353 5.338 5.206 5.130 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten drei Jahren ist hier ein leichter Rückgang festzustellen. Dennoch waren im Jahr 2013 mit 53,9 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger Kinder unter sechs Jahren. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder steigt nach zunächst sinkenden Zahlen in den Jahren zwischen 2000 und 2005 seither wieder stetig an. Im Jahr 2013 betrug der Anteil aller Unterhaltsvorschussempfänger in der Altersgruppe der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder 46,1 %. 193 Hoheitliche Jugendhilfe 7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist nach dem Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetz den kreisfreien Städten und Landkreisen als Weisungsaufgabe übertragen worden. Die finanziellen Leistungen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach dem UVG gewährt worden sind, wurden den Kommunen bis 31.12.1999 in vollem Umfang erstattet (50 % vom Bund und 50 % vom Land). Mit Wirkung zum 01.01.2000 hatte der Bund die Aufbringung der Mittel nach UVG neu geregelt und die Kostenbeteiligung des Bundes auf ein Drittel reduziert. Auch der Freistaat Sachsen beteiligte sich zu einem Drittel, so dass die Kommunen das verbleibende Drittel aus kommunalen Mitteln eigenständig zu finanzieren haben. Wird dem Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des sogenannten “Rückgriffs”, obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004) vom 11.12.2002 wurde der Artikel 1 “Sächsisches Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz (SächsAüGUVG)” geändert, so dass seit dem 01.01.2004 die jeweils örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte berechtigt und verpflichtet sind, die nach § 7 UVG auf den Freistaat Sachsen übergegangenen Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. Die sächsischen Unterhaltsvorschussstellen erhalten seitdem 59 % der Rückeinnahmen nach dem UVG. Vor dem Jahr 2004 wurden die Einnahmen aus dem Rückgriff, genau wie die Ausgaben, gedrittelt (Bund, Freistaat Sachsen, Kommunen). Abbildung 102: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in % 10 20 18 7 Ausgaben in Mio € 8 16 14,7 7 14 6 12 5 4 10 6,8 6,3 6,4 8 3 6 2 4 1 0 6,1 6,3 9,7 9,9 9,9 9,7 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Jahr Auszahlungen in Mio. Euro Quelle: SG Unterhaltsvorschuss 194 6,7 7,0 Rückholquote in % 9 2 - Rückholquote in % Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 99: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in % 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Auszahlungen in Mio. Euro 6,10 6,32 9,69 9,95 9,94 9,73 Einnahmen nach § 5 UVG in Mio. € 0,11 0,13 0,19 0,21 0,20 0,21 Einnahmen nach § 7 UVG in Mio. € 0,37 0,91 0,64 0,62 0,57 0,67 Rückholquote in % 6,25 14,73 6,77 6,41 6,71 7,03 Quelle: SG Unterhaltsvorschuss Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den sogenannten „Aufstockern“ (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen in Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus. Damit beeinflusst die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein Indiz für die Verringerung der Rückholquote seit 2005. Die titulierten Ansprüche unterliegen z. T. einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, so dass die Einkommenslage vorübergehend nicht zahlungsfähiger Unterhaltsschuldner regelmäßig zu überprüfen ist. Im Jahr 2013 wurden 9,73 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, was in etwa dem Wert des Vorjahres entspricht. Die Rückholquote konnte auf 7,03 % gesteigert werden. Die absoluten Einnahmen nach § 7 UVG stiegen um rund 100.000 EUR auf 670.000 EUR. 7 195 Hoheitliche Jugendhilfe 7.3 Adoption Die Adoption eines Kindes wird laut den gesetzlichen Vorgaben erst in Betracht gezogen, wenn die Lebensperspektive des Kindes in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Kinder werden in Adoptionspflege vermittelt, wenn die sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile eine Adoption des Kindes wünschen und die notarielle Einwilligung in die Adoption erklären. Darüber hinaus hat das Jugendamt vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie gemäß § 36 SGB VIII zu prüfen, ob die Adoption eines Kindes in Betracht kommt. Dies kann der Fall sein, wenn das Kind dauerhaft nicht ins Elternhaus zurückkehren kann und die Eltern kein Interesse am Kind mehr zeigen. Mit Zustimmung des Sorgeberechtigten und nach Prüfung durch die Adoptionsvermittlung, werden für diese Kinder geeignete Adoptionsbewerber gesucht. Sind die geeigneten Adoptionsbewerber ausgewählt, beginnt die Vermittlung und die Entlassung des Kindes in Adoptionspflege. Sofern die Eltern zum gegebenen Zeitpunkt nicht in die Adoption einwilligen, kann die Einwilligung durch ein gerichtliches Verfahren ersetzt werden und die Adoption des Kindes durch das Gericht ausgesprochen werden. Die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit erfolgt durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung. Ziel der Adoptionsvermittlung ist es, eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen sind das Kind und seine Bedürfnisse. Aufgabe der Adoptionsvermittlung ist es daher, für die Kinder die bestgeeigneten Bewerber auszuwählen. Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biographie in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann. Die Adoption eines Kindes bedeutet rechtlich eine endgültige Trennung von der Herkunftsfamilie. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Die Adoptiveltern übernehmen die vollen elterlichen Rechte und Pflichten. 7 Adoptionsvermittlung umfasst die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit von Kindern, die Prüfung und Schulung der Adoptionsbewerber, die Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern, die Vermittlung von Kindern in Adoptionspflege, die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und die Nachbetreuung nach abgeschlossener Adoption, die Beratung und rechtliche Begleitung von Stiefkindadoptionen und die Beratung und Unterstützung volljähriger Adoptierter im Sinne ihrer Identitätsfindung (Altadoptionen). In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, auch für ältere und entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, die schwer vermittelbar sind, eine Perspektive in einer Adoptivfamilie zu finden. Die bestehenden Regelungen zur Internationalen Adoptionsvermittlung, zum Adoptionsvermittlungsgesetz, zu gerichtlichen Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse und zum Adoptionsmitwirkungsgesetz sind für die Adoptionsvermittlung wesentliche Arbeitsgrundlage. 196 Hoheitliche Jugendhilfe 7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber Abbildung 103: gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber im Jahresvergleich 200 175 Anzahl 150 125 100 193 75 149 130 118 50 25 0 49 29 2000 25 2005 2010 105 91 21 Jahr 14 2011 Adoptionsbewerber (gesamt) 10 2012 2013 Bestätigte Adoptionsbewerber * Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Stichtag 31.12. des Jahres Tabelle 100: Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung 2000 Adoptionsbewerber aus Leipzig 2005 2010 2011 2012 2013 67 54 112 81 74 61 Adoptionsbewerber von außerhalb 126 76 37 37 31 30 Adoptionsbewerber (gesamt) 193 130 149 118 105 91 29 49 25 21 14 10 Bestätigte Adoptionsbewerber * Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Stichtag 31.12. des Jahres Im Jahr 2013 wurden im Jugendamt der Stadt Leipzig 61 Adoptionsbewerber aus Leipzig vorstellig. Nach Prüfung und Schulung konnten bis zum Stichtag 31.12.2013 davon insgesamt 10 Adoptionsbewerber bestätigt werden. Weitere 30 Adoptionsbewerber mit Wohnsitz außerhalb Leipzigs wurden hinsichtlich einer möglichen Vermittlung eines Leipziger Kindes als Bewerber angenommen. Die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstelle war in den Jahren 2012 und 2013 durch krankheitsbedingte Personalausfälle erschwert. Zwar konnte eine Krankenvertretung eingesetzt werden, jedoch erfordert die Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung besondere Erfahrungen und Kenntnisse, die während der Tätigkeit unter Anleitung erworben werden müssen, so dass eine vollständige Kompensation der Ausfälle nicht möglich war. Diese Situation spiegelt sich in einer geringeren Zahl geprüfter Bewerber und adoptierter Kinder wider. 197 Hoheitliche Jugendhilfe 7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung Abbildung 104: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder 100 Anzahl 80 60 40 95 83 76 68 61 68 20 0 23 11 2000 19 8 2005 2010 Jahr 19 2011 Kinder in Adoptionspflege* 13 2012 2013 vorgemerkte Kinder Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * nur Volladoption ohne Stiefkindadoption zum Stichtag 31.12. des Jahres Tabelle 101: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder 2000 Kinder in Adoptionspflege* 7 2005 2010 2011 2012 2013 83 95 76 61 68 68 - männlich 48 42 32 26 35 34 - weiblich 35 53 44 35 33 34 11 23 8 19 19 13 - männlich 4 10 5 8 8 10 - weiblich 7 13 3 11 11 3 vorgemerkte Kinder Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * nur Volladoptionen ohne Stiefkindadoptionen zum Stichtag 31.12. des Jahres Die Zahl an Kindern, deren Vermittlung nach § 36 Abs.1 SGB VIII zu prüfen ist, steigt tendenziell. Zum Stichtag 31.12.2013 befanden sich wie im Vorjahr insgesamt 68 Kinder in Adoptionspflege. Davon waren 34 Jungen und 34 Mädchen. Zur Adoptionspflege vorgemerkt waren im Jahr 2013 weitere 13 Kinder. Davon waren zehn Jungen und drei Mädchen. 198 Hoheitliche Jugendhilfe 7.3.3 Abgeschlossene Adoptionen Abbildung 105: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort 50 45 40 Anzahl 35 30 25 48 43 20 15 31 23 10 5 0 40 31 13 2000 20 11 7 2005 16 11 2010 Jahr außerhalb Leipzig 2011 2012 2013 innerhalb Leipzig Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 102: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort 2000 2005 2010 2011 2012 2013 außerhalb Leipzig 13 11 7 20 11 16 innerhalb Leipzig 31 23 48 43 40 31 Gesamt 44 34 55 63 51 47 Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 7 Im Jahr 2013 konnten 47 Kinder rechtskräftig zu Adoptiveltern vermittelt werden (im Vorjahr 51). 66,0 % aller Vermittlungen konnten an Leipziger Adoptiveltern (im Vorjahr 78,4 %) realisiert werden und in 34,0 % der Fälle wurde an außerhalb von Leipzig wohnende Adoptiveltern vermittelt (im Vorjahr 21,6 %). 199 Hoheitliche Jugendhilfe 7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption Abbildung 106: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 350 300 2000 2005 2010 21 169 131 35 2011 Jahr 248 282 166 38 124 180 139 175 30 53 65 60 47 0 50 50 57 172 100 125 150 290 341 200 86 Anzahl 250 2012 2013 Begleitung der abgebenden Eltern Nachbetreuung der Adoptionseltern Anfragen zu Altadoptionen Rentenanfragen Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 103: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 2000 7 2005 2010 2011 2012 2013 Begleitung der abgebenden Eltern 50 47 125 139 124 131 Nachbetreuung der Adoptionseltern 57 53 175 180 166 169 Anfragen zu Altadoptionen 65 172 341 290 282 248 Rentenanfragen 60 86 30 38 35 21 671 647 607 569 Gesamt Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 232 358 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 waren 569 Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Abschluss der Adoption erforderlich (im Vergleich zum Vorjahr minus 38 Leistungen). Mit 46,5 % betraf fast jede zweite Anfrage aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der Adoption die Altadoptionen (im Vorjahr ebenfalls 46,5 %). Nachbetreuungen der Adoptionseltern waren in 27,3 % aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der Adoption erforderlich (im Vorjahr ebenfalls 27,3 %). Der Anteil der Begleitung der abgebenden Eltern betrug 20,4 % aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der Adoption (im Vorjahr ebenfalls 20,4 %). Rentenanfragen nahmen mit 5,8 % demgegenüber einen geringeren Umfang der Beratungsund Unterstützungsleistungen ein (im Vorjahr ebenfalls 5,8 %). 200 Hoheitliche Jugendhilfe 7.4 Pflegekinderwesen Besonders für jüngere Kinder (unter 7 Jahren) ist die Form der familienbezogenen Erziehung geeigneter als die institutionelle Heimerziehung. Um die Zahl der Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII zu erhöhen und eine optimale Betreuung bestehender Pflegeverhältnisse zu sichern, wurden im Oktober 2010 die im Zusammenhang mit der Vollzeitpflege bestehenden Aufgaben auf den Pflegekinderdienst übertragen. Die sieben Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes betreuen und beraten die Pflegefamilien und Pflegekinder kontinuierlich, in der Regel werden die Familien und Kinder in ihrem häuslichen Umfeld aufgesucht. Gleichzeitig wird mit Hilfe von Regionalzeitungen, Flyern und Plakaten um neue Pflegeeltern geworben. Für Interessenten findet jeweils am ersten Dienstag jeden Monats um 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Jugendamt statt. Bei weitergehendem Interesse werden in individuellen Gesprächen die Möglichkeiten der Aufnahme eines Pflegekindes besprochen und die Interessenten in das Prüfverfahren aufgenommen. Die Anzahl von interessierten Bewerbern ist bei den Informationsabenden relativ hoch. Im Verlauf des Prüfverfahrens reduziert sich die Zahl der Bewerber stark. Gründe hierfür sind unter anderem, dass Interessenten sich für eine Adoptionsbewerbung entscheiden, andere Vorstellungen von der Pflegekinderarbeit hatten und nach vertieften Gesprächen ihre Bewerbung zurücknehmen oder in Einzelfällen von Seiten des Pflegekinderdienstes die Eignung zur Ausübung von Vollzeitpflege nicht bestätigt werden konnte. Zum Prüfverfahren gehört u. a. die Teilnahme der Bewerber an der zweitägigen Pflegeelternschulung sowie mehrere Gespräche und Hausbesuche durch die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes in der zukünftigen Pflegestelle. 7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen Abbildung 107: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen* 60 7 50 Anzahl 40 30 20 56 38 33 24 10 0 19 1 8 2002 23 3 2005 bestätigte Pflegestellen Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 10 4 2010 1 Jahr 3 4 2011 Selbstrücknahmen 9 2012 1 7 3 2013 nichtbestätigte Pflegestellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 201 Hoheitliche Jugendhilfe Im Jahr 2013 wurden 66 Prüfungen von Pflegestellenbewerber/-innen durchgeführt. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 25,0 % (plus 18 Prüfungen). Davon konnten 56 Pflegestellen bestätigt werden (im Vorjahr 38), drei Bewerber/-innen konnten nicht als Pflegestelle bestätigt werden (im Vorjahr eine nichtbestätigte Pflegestelle) und sieben Bewerber/-innen nahmen ihre Bewerbung selbst zurück (im Vorjahr neun Selbstrücknahmen). 7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD Abbildung 108: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen* 171 175 9 150 Anzahl 125 100 75 51 105 5 12 78 43 4 50 25 0 180 164 1 160 6 115 53 83 2 3 38 24 2 22 45 50 59 2002 2005 2010 0 bis unter 6 Jahre 15 bis unter 18 Jahre Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 111 Jahr 7 bis unter 12 Jahre Pflegestellenanfragen 2012 120 100 80 60 104 72 2011 140 Gesamt 200 2013 40 20 0 13 bis unter 14 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 7 Im Jahr 2013 gab es 115 Anfragen des ASD für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder. Nach dem sprunghaften Anstieg im Jahr 2011 ist das Anfragevolumen im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 29,9 % gesunken (minus 49 Anfragen). Die Verringerung des Anfragevolumens resultiert aus einer Qualifizierung des Meldeverfahrens Mit 62,6 % betrafen im Jahr 2013 knapp zwei Drittel aller Anfragen des ASD nach Pflegestellen die Altersklassen der 0- unter 6-Jährigen (im Vorjahr 63,4 %). Besonders in dieser Altersgruppe werden intensive Bemühungen des AfJFB unternommen, diesen Kindern eine familienähnliche Erziehung zu ermöglichen. Der Anteil von Pflegestellenanfragen für die Altersklasse der 7- unter 12-Jährigen betrug 33,0 % (im Vorjahr 32,3 %). Drei ASD Anfragen gab es für 13 bis 14-jährige Kinder (im Vorjahr sechs) und zwei Anfragen bezogen sich auf 15 bis 18-jährige Jugendliche. 202 Hoheitliche Jugendhilfe 7.4.3 Pflegeverhältnisse Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten alle Pflegeverhältnisse, die durch den Pflegekinderdienst des AfJFB betreut wurden. Abbildung 109: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren 350 300 128 Anzahl 250 200 95 83 150 100 50 0 174 188 196 22 29 31 2011 2012 Jahr 2013 Verwandtenpflege Pflegeverhältnisse Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften davon beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 104: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren Pflegeverhältnisse Gesamt Verwandtenpflege 2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013 Anzahl der Pflegeverhältnisse davon beendet 174 188 196 83 95 128 257 283 324 18 23 21 4 6 10 22 29 31 Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Im Jahr 2013 wurden in der Stadt Leipzig 324 Pflegeverhältnisse betreut. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 14,5 % (plus 41 Pflegeverhältnisse). Die Anzahl der Verwandtenpflege stieg um 33 Pflegeverhältnisse auf 39,5 % (im Vorjahr 33,6 %). Auch die Anzahl der Pflegeverhältnisse, für die erst geeignete Pflegebewerbe/-innen gefunden werden mussten, stiegen um acht Pflegeverhältnisse wobei der Anteil dieser Pflegeart insgesamt auf 60,5 % sank. 203 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 105: Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht Pflegeverhältnisse Gesamt Verwandtenpflege 2011 2012 2013 2011 2012 2013 2011 2012 2013 Pflegeverhältnisse 174 188 196 83 95 128 257 283 324 davon: 0 bis unter 6 Jahre 57 61 65 27 27 33 84 88 98 6 bis unter 12 Jahre 70 74 77 29 32 51 99 106 128 12 bis unter 14 Jahre 27 30 24 17 20 22 44 50 46 14 bis unter 18 Jahre 20 23 30 10 16 22 30 39 52 Geschlecht 174 188 196 83 95 128 257 283 324 davon: männlich 83 95 99 38 44 58 121 139 157 91 93 97 45 51 70 136 144 167 weiblich Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Der Anteil bestehender Pflegeverhältnisse nach Altersklassen betrug bei den 0 bis unter 6-Jährigen 30,2 % (im Vorjahr 31,1 %), bei den 6 bis unter 12-Jährigen 39,5 % (im Vorjahr 37,5 %), bei den 12 bis unter 14-jährige Kindern 14,2 % (im Vorjahr 17,7 %) und bei den 14 bis unter 18-jährigen Jugendlichen 16,0 % (im Vorjahr 13,8 %) Das Verhältnis von Mädchen und Jungen ist auch bei Pflegekindern ausgeglichen.Im Jahr 2013 betrug der Anteil männlicher Pflegekinder 48,5 % (im Vorjahr 49,1 %) und der Anteil weiblicher Pflegekinder 51,5 % (im Vorjahr 50,9 %). 7 204 Hoheitliche Jugendhilfe 7.5 Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (§ 1626 I BGB). Tabelle 106: Elterliche Sorge Aufenthaltsbestimmungsrecht Elterliche Sorge Gesundheitssorge Personensorge Regelung schulischer Angelegenheiten Bestimmung des Umgangs ... Vermögenssorge Gesetzliche Vertretung in allen Angelegenheiten Verwaltung von Einkommen und Vermögen Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Wenn Eltern die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge nicht ausüben können oder dürfen tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Entscheidung an ihre Stelle ein Vormund oder Pfleger. Bei gesetzlich eintretender Vormundschaft wird immer das Jugendamt Vormund, bei gerichtlich bestellter Vormundschaft werden  Einzelpersonen (oder Eheleute) oder  ein Verein oder  das Jugendamt am Aufenthaltsort des Minderjährigen zum Vormund eingesetzt. Gesetzliche Vormundschaft tritt ein, wenn 7  die Mutter des Kindes ledig und minderjährig ist (§§ 1673 II, 1791c BGB)  die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in notarieller Erklärung das Kind zur Adoption freigibt (§ 1751 BGB) Bestellte Vormundschaft tritt ein, wenn  den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) die elterliche Sorge entzogen wird, weil sie das Wohl des Kindes gefährden oder nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden (§§ 1666, 1773 BGB),  die sorgeberechtigten Eltern(-teile) wegen Todes, Krankheit, Verhinderung oder unbekanntem Aufenthalt die elterliche Sorge nicht ausüben können (§§ 1673, 1674, 1677,1773 BGB) Bestellte Pflegschaft tritt ein, wenn  den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) einzelne Teile der elterliche Sorge entzogen werden, weil sie das Wohl des Kindes gefährden, nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden oder sich in diesem Teilbereich der elterlichen Sorge in einem Interessenkonflikt (z.B. bei Strafverfahren gegen den anderen Elternteil) befinden (§§ 1666, 1909, 1773 BGB). 205 Hoheitliche Jugendhilfe Wenn das Jugendamt Vormund oder Pfleger wird, spricht man von einer Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft. Das Jugendamt beauftragt einzelne Mitarbeiter mit der Führung der ihm übertragenen Vormundschaften und Pflegschaften. Der Vormund muss alle Entscheidungen treffen, die auch Eltern für ihre Kinder treffen; z. B.:  Wo soll das Kind leben?  Wo soll es zur Schule gehen?  Welchen besonderen (therapeutischen, schulischen) Förderbedarf hat das Kind?  Weiterhin gehört es dazu, Ausbildungsverträge für Kinder abzuschließen, über die Notwendigkeit von Operationen zu entscheiden, Anträge auf Ausstellung von Ausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen (für Kinder nicht deutscher Staatsangehörigkeit) zu stellen oder Konten für die Kinder zu eröffnen. Die Aufzählung kann nicht abschließend sein, da die vielen, im Leben eines Kindes zu treffenden Entscheidungen nicht vorhersehbar sind. 7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften Neben den klassischen Amtsvormundschaften bietet seit dem Jahr 2005 der Verein FAIRbund e. V. in Leipzig die Führung von Vereinsvormundschaften an. Die Leistungsvereinbarung zwischen Träger und AfJFB wurde in den Folgejahren bezüglich der Fallzahlen angepasst. Der Rückgang der Amtsvormundschaften resultiert aus dieser Zielstellung. Abbildung 110: Amts- und Vereinsvormundschaften 500 450 400 7 Anzahl 350 300 250 483 420 200 372 150 100 198 50 0 234 350 273 288 58 2005 2010 Amtsvormundschaften Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 206 356 2011 Jahr 2012 2013 Vereinsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 107: Amts- und Vereinsvormundschaften * Stichtag 31.12. Gesamt Jahr Stichtag 31.12. Gesamt Jahr Stichtag 31.12. Gesamt Jahr 2013 Gesamt Jahr 2012 Stichtag 31.12. 2011 Gesamt Jahr 2010 Stichtag 31.12. 2005 Amtsvormundschaften 330 483 299 420 252 372 248 356 256 350 Kinder minderjähriger Mütter 58 111 39 61 27 63 38 67 25 64 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 10 22 0 0 0 0 0 0 0 0 Adoptionsvormundschaften 21 32 20 35 11 31 15 27 16 27 bestellte Vormundschaften 256 318 240 324 214 278 195 262 215 259 - 58 157 198 199 234 208 273 230 288 - 24 19 34 14 19 16 23 15 27 Vereinsvormundschaften minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar, Vereinsvormundschaften Stichtagszahl zum 31.12. d.J. erst ab 2008 erfasst Im Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) der Stadt Leipzig waren im Jahr 2013 bis August sieben und ab September acht Mitarbeiter/-innen mit der Führung der übertragenen Amtsvormundschaften und Pflegschaften beauftragt. Im Jahresverlauf 2013 standen im Stadtgebiet 350 Minderjährige unter Amtsvormundschaft und 347 Minderjährige unter Amtspflegschaft. Insgesamt wurden also im Jahresverlauf 697 Minderjährige durch das AfJFB vertreten. 7 Der Verein Fairbund e. V. führte im Stadtgebiet im Jahr 2013 insgesamt 288 Vormundschaften und 113 Pflegschaften, es wurden also im Jahresverlauf 401 Minderjährige durch den Verein vertreten. Insgesamt wurden im Jahresverlauf im Stadtgebiet Leipzig 1.098 Minderjährige durch Amts-/Vereinsvormund oder Amts-/Vereinspfleger vertreten. Die Anzahl der von AfJFB und Verein geführten Vormundschaften und Pflegschaften ist in den letzten 3 Jahren um 12 % gestiegen. 207 Hoheitliche Jugendhilfe 7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften Abbildung 111: Amts- und Vereinspflegschaften 400 350 Anzahl 300 250 200 347 150 100 158 50 0 246 220 152 14 2005 2010 2011 Jahr Amtspflegschaften 113 105 91 85 2012 2013 Vereinspflegschaften Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 108: Amts- und Vereinspflegschaften Stichtag 31.12. Gesamt Jahr Stichtag 31.12. Gesamt Jahr Stichtag 31.12. Gesamt Jahr 2013 Gesamt Jahr Vereinspflegschaften 2012 Stichtag 31.12. Amtspflegschaften 2011 Gesamt Jahr 7 2010 Stichtag 31.12. 2005 151 220 97 158 102 152 148 246 187 347 - 14 59 85 69 91 66 105 69 113 Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar, Stichtagszahl Vereinspflegschaften erst ab 2008 erfasst Der Rückgang der Amtspflegschaften seit dem Jahr 2006 ging einher mit einem Anstieg der Vereinspflegschaften, die vom Verein FAIRbund e. V. durchgeführt werden. Im Jahr 2013 sind neben dem moderaten Anstieg der Vereinspflegschaften auf 113 Fälle besonders die Amtspflegschaften auf ein Gesamtfallaufkommen von 347 Amtspflegschaften gestiegen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 101 Amtspflegschaften (plus 41,1 %). Die Steigerung der Anzahl der Amtspflegschaften resultiert aus der Rechtsprechung zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Demnach ist in den Fällen einer Erbausschlagung von Eltern für ihr Kind (genehmigungspflichtige Geschäfte) immer ein Pfleger zu bestellen. 208 Hoheitliche Jugendhilfe 7.5 3 Reform des Vormundschaftsrechts Der überwiegende Teil der geführten Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften resultiert aus sorgerechtlichen Entscheidungen des Familiengerichtes. Die durch das AfJFB vertretenen Kinder können daher zumindest unmittelbar nach der gerichtlichen Entscheidung nicht in ihrer Familie leben. Insofern liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Amtsvormundes/-pflegers darin, die weitere Lebensperspektive der Minderjährigen zu klären. Der überwiegende Teil der betreuten Minderjährigen erhält auf Antrag des Amtsvormundes/Amtspflegers Hilfen zur Erziehung. Im Hilfeverlauf vertritt der Vormund die Interessen der Minderjährigen auch gegenüber dem AfJFB Als Personensorge- oder Antragsberechtigter beantragt er die erforderlichen Hilfen und nimmt an Hilfeplangesprächen teil. Dabei sichert er das gesetzlich verankerte Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrecht von Kindern und Jugendlichen (§§ 6, 8, 9 und 36 SGB VIII), indem er im persönlichen Kontakt mit dem Minderjährigen dessen Wunsch und Willen ermittelt und in Abwägung von Kindeswille und Kindeswohl die Interessen des Minderjährigen nach außen vertritt. Innerhalb der geführten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften nahm die Arbeit mit Minderjährigen mit komplexen Problemlagen (erheblichen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Problemen) unverändert großen Raum ein. Für jüngere Kinder ist die zeitnahe Perspektivklärung aufgrund häufig strittiger und damit langwieriger Familiengerichtsverfahren, in denen der Vormund/Pfleger als Vertreter des Kindes eingebunden ist, oft schwierig. Die persönlich geführte Vormundschaft ist als gesetzliches Leitbild verankert. Darüber hinaus begrenzt das Gesetz die Zahl der je Vormund/Pfleger vertretenen Mündel/Pfleglinge auf maximal 50 (§ 55 Abs.2 SGB VIII) und gibt dem Vormund/Pfleger auf, in der Regel einmal monatlich persönlichen Kontakt zum Mündel/Pflegling an dessen gewöhnlichem Aufenthaltsort zu halten. Dem Familiengericht ist aufgegeben, die Einhaltung der persönlichen Kontakte zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB). Im Jahr 2013 lag die durchschnittliche Fallzahlbelastung je Amtsvormund/Amtspfleger im AfJFB bei 56. Aufgrund der Fallzahlbelastung und der hohen Zeitbindung durch besonders problembelastete Minderjährige konnten die Mitarbeiter/-innen im Jahr 2013 trotz Personalzuführung die Vorgabe der monatlichen Kontakte zu jedem Mündel/ Pflegling nicht durchgängig realisieren. 7 209 Hoheitliche Jugendhilfe 7.6 Jugendgerichtshilfe Die Aufgaben des Sachgebietes Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz) in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen. Im § 38 JGG heißt es: „Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zur Geltung, unterstützen durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten ... und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind ...“ Jugendliche, deren Sorgeberechtigte und junge Volljährige sind auf das Strafverfahren vorzubereiten und bis zum Abschluss desselben zu begleiten. Wenn notwendig, ist die Eingliederungshilfe für Haftentlassene vorzubereiten. Die frühestmögliche Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe hat - dem Erziehungsgedanken folgend - das Ziel, dass Strafverfahren durch Einleitung von ambulanten Maßnahmen (nach JGG) oder durch Leistungen der Jugendhilfe (nach dem SGB VIII) eingestellt werden können. Das Sachgebiet ist als eigenständiger Spezialdienst organisiert. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die straffällig in Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem JGG betreut. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen. 7 Insgesamt wurden im Jahr 2013 von der Jugendgerichtshilfe 5.264 Täter betreut (im Vorjahr 5.116). Davon waren 2.566 Neueingänge oder im Jahr 2013 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen, die bereits in Vorjahren erfasst waren (im Vorjahr 2.529). Durch die Jugendgerichtshilfe betreut wurden weitere 2.698 Täter, die zwar nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, deren richterliche Verfahren aber noch nicht beendet waren (im Vorjahr 2.587). Die folgenden statistischen Daten beziehen sich auf Neueingänge von Personen und erneute Eröffnungen von abgeschlossenen Verfahren zu Personen aus Vorjahren im Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres. Nicht enthalten sind Personen, bei denen Verfahren aus Vorjahren noch nicht beendet sind, die aber im Betrachtungszeitraum nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. 210 Hoheitliche Jugendhilfe 7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen Abbildung 112: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern 3500 3000 946 Anzahl 2500 2000 1.446 1.369 1.322 814 1.177 1500 2.418 1000 500 0 1.373 2000 2005 1.567 1.546 2010 2011 1.752 1.352 2012 2013 Jahr Mehrfachtäter Ersttäter Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 109: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Mehrfachtäter 1.373 2.418 1.567 1.546 1.352 1.752 Ersttäter 1.322 946 1.369 1.446 1.177 814 Jugendstraftäter 2.695 3.364 2.936 2.992 2.529 2.566 Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 7 Die Fallzahl der Täter, die im Jahr 2013 neu hinzukamen bzw. wieder als Täter in Erscheinung traten, ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % gestiegen (plus 37 Täter). Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag. Dabei können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter sind mindestens zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Jahr 2013 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 29,6 % gestiegen (plus 400 Mehrfachtäter). Die Zahl der Ersttäter ist im Vergleich zum Vorjahr um 30,8 % gesunken (minus 697 Ersttäter). Der Rückgang der Ersttäter steht vermutlich in einem engen Zusammenhang mit dem Geburtenrückgang der heute 14 bis 21-Jährigen. Als Ursache für den Anstieg der Mehrfachtäter wird der Anstieg der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzungen), Raub, Betrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) gesehen. 211 Hoheitliche Jugendhilfe 7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken Abbildung 113: Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken im Jahresvergleich 2012/2013 160 140 0 Mitte Nordost 2012 Ost Südost Süd Südwest West 78,7 84,2 103,4 98,9 128,2 131,7 134,5 105,2 103,0 76,6 70,5 69,2 42,0 20 40,3 40 82,2 119,1 116,8 60 113,4 80 126,4 100 115,9 Anzahl 120 Altwest Nordwest Nord Stadtbezirke 2013 Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 110: Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken Stadtbezirk 7 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Mitte 201 215 185 156 128 139 Nordost 241 253 244 234 219 215 Ost 559 598 504 530 453 482 Südost 226 299 263 260 220 197 Süd 263 303 231 253 198 227 Südwest 163 294 275 260 235 252 West 388 422 333 347 304 295 Altwest 265 401 346 377 321 335 Nordwest 149 167 164 180 137 133 Nord 240 335 304 324 240 240 2.695 3.287 2.849 2.921 2.455 2.515 - 77 87 71 74 51 2.695 3.364 2.936 2.992 2.529 2.566 Leipzig Gesamt nicht zuordenbar (z. B. ohne festen Wohnsitz, u. a.) Jugendstraftäter Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 In der obigen Tabelle sind die Wohnorte der Täter erfasst und den Stadtbezirken zugeordnet. In die Kategorie „nicht zuordenbar“ zählen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, Deutsche und Ausländer ohne festen Wohnsitz sowie alle Amtshilfen. 212 Hoheitliche Jugendhilfe Die Gesamtzahl von Jugendstraftätern im gesamten Betrachtungszeitraum verteilt sich auf alle Stadtbezirke. Regionale Besonderheiten sind ersichtlich und decken sich mit der Falldichte in den Sozialbezirken des ASD. 7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht Abbildung 114: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht* 1400 1200 0 weibl. Jug. männl. Jug. 959 970 1.131 1.215 396 376 488 390 506 794 770 414 405 435 404 521 400 938 811 600 200 1.272 800 1.181 Anzahl 1000 weibl. Hw. männl. Hw. Altersgruppe 2005 2010 2011 2012 Quelle: SG Jugendgerichtshilfe 2013 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Tabelle 111: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht* 2005 weibliche Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) männliche Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) weibliche Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) männliche Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) keine Angaben Jugendstraftäter Quelle: SG Jugendgerichtshilfe 2010 2011 2012 2013 521 404 435 405 414 1.181 811 938 770 794 390 506 488 376 396 1.272 1.215 1.131 970 959 0 0 0 8 3 3.364 2.936 2.992 2.529 2.566 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Der Anteil männlicher Straftäter (1.753) ist mit 68,3 % im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr (2012: 68,8 %) prozentual etwa gleich hoch. Der Anteil der Täterinnen (810) hat im Jahr 2013 mit 31,6 % gegenüber dem Vorjahr (2012: 30,9) leicht zugenommen. Im Jahr 2013 stieg der Anteil der 14- bis unter 18-jährigen Straftäter (1.208 Täter) auf 47,1 %. Im Vorjahr waren dies bei 1.175 Tätern 46,5 %. In der Altersgruppe der heranwachsenden Straftäter (1.355 Täter) sank der Anteil auf 52,8 %. Im Vorjahr waren dies bei 1.346 Tätern 53,2 %. Größte Gruppe waren im Jahr 2013 - wie in den Vorjahren - die männlichen Heranwachsenden zwischen 18 bis unter 21 Jahren mit 37,4 % aller Täter, gefolgt von den männlichen Jugendlichen mit 30,9 %. Der Anteil weiblicher Heranwachsender betrug 15,4 % und der Anteil der weiblichen Jugendlichen 16,1 %. 213 Hoheitliche Jugendhilfe 7.7 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Das Sachgebiet Elterngeld gehört seit August 2008 zur Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Leipzig, sodass ab 2009 erstmals Aussagen für ein Kalenderjahr getroffen werden können und somit auch Jahresvergleiche möglich sind. Der vorliegende Jugendhilfereport beleuchtet die Fallzahlen hinsichtlich der Erstanträge, Neufeststellungen und Widersprüche. Dabei wurden jeweils die Bundes- und Landesgesetze zusammengefasst, da das Antragsaufkommen im Bundeserziehungsgeldgesetz und Landeserziehungsgeldgesetz für Geburten bis 31.12.2006 marginal ist und sich auf wenige Einzelfälle beschränkt. Aufgabe des Sachgebietes ist der Vollzug des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG), des Bundeseltergeldund Elternzeitgesetzes (BEEG) und des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes (SächsLErzGG) für alle in Leipzig wohnenden Antragsteller. Zentrales Element der täglichen Arbeit ist die Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld. Hierzu gehört neben dem eigentlichen Antragsverfahren auch die Beratung der Bürger im Vorfeld der Antragstellung bei Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Im Folgenden sollen die wichtigsten Grundlagen dargestellt werden:  Anspruch besteht auf maximal 14 Monate für ein Elternpaar  freie Aufteilung der Zeiträume zwischen mindestens 2 und maximal 12 Monaten pro Elternteil; der Bezug ist abwechselnd oder gleichzeitig möglich  die Höhe orientiert sich am wegfallenden Einkommen des betreuenden Elternteils und beträgt maximal 1.800 EUR; berücksichtigt werden nur im Inland versteuerte oder diesen gleichgestellte Erwerbseinkünfte 7  Anspruch besteht auch für Eltern, die vor der Geburt nicht oder nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig waren in Höhe des Mindestbetrages von 300 EUR monatlich  vom Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus profitieren Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern  Teilzeit bis 30 Wochenstunden ist während des Bezugs von Elterngeld möglich; das Einkommen wird entsprechend berücksichtigt  der Auszahlungszeitraum kann bei Halbierung der Auszahlungsbeträge auf maximal 2 Jahre verlängert werden  das Elterngeld wird beim Bezug von Arbeitslosengeld II in voller Höhe als Einkommen berücksichtigt, sofern der Berechtigte vor der Geburt des Kindes nicht arbeiten war. In Sachsen besteht weiterhin die Möglichkeit, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld als einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem, dass kein mit staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege in Anspruch genommen wird. Leistungshöhe und -dauer sind abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Ferner trat zum 01.08.2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft. Betreuungsgeld wird für ab dem 01.08.2012 geborene Kinder gezahlt. Das Betreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschen und deshalb die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren möchten. 214 Hoheitliche Jugendhilfe Betreuungsgeld kann ab dem Ende des Bezuges von Elterngeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes höchstens für 22 Lebensmonate bezogen werden, wenn keine frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31.07.2014 für jedes Kind 100 Euro pro Monat, ab dem 01.08.2014 150 Euro im Monat und wird einkommensunabhängig und unabhängig vom Erwerbsstatus gezahlt. Betreuungsgeld und sächsisches Landeserziehungsgeld können gleichzeitig bezogen werden. Die Daten für den vorliegenden Jugendhilfereport beziehen sich auf die vollen Kalenderjahre 2009 bis 2013. Für das Jahr 2008 liegt der Zeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008 zu Grunde, da für vorherige Zeiten keine statistischen Werte verfügbar sind. Zur Vergleichbarkeit wurde auf eine Darstellung des 4. Quartals 2008 verzichtet. 7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Abbildung 115: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld 12.000 10.000 9.195 Anzahl 8.000 6.000 8.953 8.226 8.674 8.856 721 479 436 2009 2010 2011 Jahr 4.000 9.881 9.123 8.716 8.959 9.617 1.061 894 2012 2013 2.000 0 Zugänge offene Vorgänge aus Vorjahr erledigte Vorgänge Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 7 Tabelle 112: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 offene Vorgänge BZA 1 2010 2011 2012 2013 721 479 436 1.061 894 Zugänge 8.953 8.674 8.856 8.959 9.617 erledigte Vorgänge BZE 2 9.195 8.716 8.226 9.123 9.881 8.941 8.526 8.035 8.893 9.560 Ablehnungen 142 107 110 122 173 sonstige Erledigungen 112 83 81 108 148 36.154 36.555 41.195 43.922 48.381 Bewilligungen Auszahlungen (T€) Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld 2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07 215 Hoheitliche Jugendhilfe Die Geburtenzahlen in Leipzig stehen in direktem Zusammenhang zum Antragsaufkommen für das Elterngeld, das mit über 7.000 Anträgen die Hauptaufgabe in der täglichen Fallbearbeitung repräsentiert. Da grundsätzlich beide Elternteile die Möglichkeit haben, Elterngeld zu beziehen, sind die Antragszugänge zahlenmäßig größer als die Geburtenzahlen. In diesen Fällen sind pro Kind zwei Anträge zu bearbeiten. Der scheinbar leicht rückläufige Trend im Vergleich zu 2009 resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der Antragserfassung aus dem Jahr 2008, der erst Anfang 2009 in die Datenbank eingepflegt werden konnte. Die Bearbeitungszeit der Anträge auf Elterngeld betrug im Jahresdurchschnitt 54 Bearbeitungstage, sodass eine zeitnahe Auszahlung der Leistung an die berechtigten Eltern als Erwerbsersatzleistung nicht immer gesichert werden konnte. Infolge der Personalzuführung im Jahr 2012 und dem gleichbleibenden hohen Engagement der Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes gelang es bereits im Jahr 2012, die Bearbeitungszeiten der Elterngeldanträge von im Januar 2012 zunächst 62 Tagen auf 43 Bearbeitungstage im Dezember 2012 zu senken. Jedoch konnten diese Zeiten durch Gesetzesänderungen, gestiegene Antragszahlen und krankheitsbedingten Langzeitausfall ab der 2. Jahreshälfte 2013 nicht mehr gehalten werden, sodass die Bearbeitungszeiten von 45 Tagen im Juli 2013 auf zunächst 52 Tage im November 2013 und schließlich auf 109 Tage im Dezember 2013 anstiegen. Der extreme Anstieg im Dezember 2013 ist maßgeblich auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27.06.2013 – B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R – zurückzuführen, wonach jeder Mehrling einen eigenständigen Elterngeldanspruch auslöst. Im Jahr 2013 konnten die erledigten Vorgänge der Erstanträge wieder um 8,3 % (plus 758 erledigte Vorgänge) gesteigert werden. 7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Abbildung 116: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld 4.500 4.049 4.000 3.000 Anzahl 7 3.500 2.500 3.661 3.571 3.666 3.112 2.443 2.000 1.500 3.650 3.120 2.528 4.011 1.000 500 0 84 169 177 98 103 2009 2010 2011 Jahr 2012 2013 Zugänge Quelle: SG Elterngeld 216 offene Vorgänge aus Vorjahr erledigte Vorgänge Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 113: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 offene Vorgänge BZA 1 2010 2011 2012 2013 84 169 177 98 103 Zugänge 2.528 3.120 3.571 3.666 4.011 erledigte Vorgänge BZE 2 2.443 3.112 3.650 3.661 4.049 Bewilligungen 1.099 1.299 1.216 1.158 1.342 Ablehnungen 1.310 1.747 2.387 2.462 2.657 0 0 0 0 0 34 66 47 41 50 Korrekturen sonstige Erledigungen Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld 2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07 Die Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld stiegen im Jahr 2013 um 9,4 % an (plus 345 Vorgänge). Der Anstieg von Neufeststellungen resultiert aus der wachsenden Zahl der Erstattungsansprüche des Jobcenters, da seit 2011 das Elterngeld als Einkommen beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt wird. Weitere Gründe für die Neufeststellung des Anspruchs resultieren aus den sich ändernden Lebens- und Einkommensverhältnissen der Antragsteller im Elterngeldbezugszeitraum (zum Beispiel durch Aufnahme einer Teilzeittätigkeit) oder der endgültigen Feststellung des Elterngeldes nach abschließender Einkommensprüfung. Im Landeserziehungs- und Betreuungsgeld führt häufig die Inanspruchnahme einer Kindereinrichtung oder Tagespflege bzw. einer frühkindlichen Förderung zum vorzeitigen Leistungsende. Bewilligungen und Ablehnungen von beantragten Neufeststellungen (zur Änderung der Leistungshöhe oder -dauer) sind durch die Einführung des Betreuungsgeldes in 2013 im Vergleich zum Jahr 2012 leicht gestiegen. Im Bereich des Elterngeldes führte die Neufeststellung häufiger zu einer Ablehnung, da nicht jede Änderung der familiären Situation (z. B. Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) die ursprünglich ermittelte Leistungsdauer und -höhe verändert. 7 Die erledigten Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld haben sich im Kalenderjahr 2013 um 10,6 % erhöht (plus 388 erledigte Vorgänge). 217 Hoheitliche Jugendhilfe 7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Abbildung 117: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld 500 Anzahl 400 300 200 100 0 345 293 273 278 235 250 330 291 152 130 118 115 91 2009 2010 2011 Jahr 2012 2013 290 211 offene Vorgänge aus Vorjahr Zugänge erledigte Vorgänge Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 114: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 2010 2011 2012 2013 152 130 118 115 91 Zugänge 250 330 291 211 290 erledigte Vorgänge BZE 2 273 345 293 235 278 132 148 94 83 127 Teilabhilfe 14 32 33 28 20 sonstige Erledigungen 38 53 39 31 36 offene Vorgänge BZA 7 1 Abhilfe Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld 2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07 Da das Antragsaufkommen im Elterngeld deutlich über dem des Landeserziehungs- und Betreuungsgeldes liegt, ist hier auch die Zahl der neu zugegangenen Widersprüche wesentlich höher. Bei insgesamt 13.625 Antragszugängen über alle Sparten zeugt die Quote der Widersprüche von unter 2,2 % von einer hohen Qualität in der fachinhaltlichen Prüfung der Anträge. Knapp die Hälfte der Widersprüche konnte durch Abhilfe- oder Teilabhilfebescheide zugunsten der Widerspruchsführer erledigt werden, in den übrigen Fällen wurde die Entscheidung der Elterngeldstelle durch Widerspruchsbescheide bestätigt. 218 Allgemeiner Sozialer Dienst 8 Allgemeiner Sozialer Dienst 8 219 Allgemeiner Sozialer Dienst 8. Allgemeiner Sozialer Dienst Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb der Fachbehörde Jugendamt kommunale soziale Dienstleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bereit. Im Jahr 2013 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Bundessozialhilfegesetzes (SGB XII) gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Vier zentrale Ziele bilden die Schwerpunktarbeit des ASD: • Eltern sowie Personen, die die Elternrolle ausüben, besitzen ausreichend Kompetenzen, um angemessen für die Entwicklung und das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen. • Durch Ausübung des Wächteramtes ist dafür gesorgt, dass Kinder und Jugendliche ihre Entwicklungsaufgaben entsprechend ihres Alters bewältigen. • Junge Volljährige sind in der Lage, ein eigenständiges gesellschaftsfähiges Leben zu führen. • Erwachsene und Senioren sind in der Lage, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Das Handeln des ASD bewegt sich in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Beratung und Unterstützung im Sinne von Partizipation und Freiwilligkeit einerseits und Kontrolle und Intervention andererseits hinsichtlich der Ermittlung und Feststellung von Sachverhalten im Rahmen des Wächteramtes. Auf der Grundlage der sozialpädagogischen Diagnostik entwickeln die Sozialarbeiter/-innen gemeinsam mit den Betroffenen einen Hilfeplan auf der Basis eines standardisierten Hilfeplanverfahrens. Dabei arbeitet der ASD ressourcenorientiert, bezieht soziale Netzwerke ein und vermittelt in weitergehende Angebote und Hilfen. Ebenso prüft und gewährt der ASD notwendige und geeignete Hilfen zur Erziehung. Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um • Familien (in unterschiedlicher Zusammensetzung), Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um Einzelpersonen handelt; und unabhängig von 8 220 • Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen. Der ASD wird aktiv durch Nachfrage der Betroffenen, Informationen an den ASD über mögliche Hilfebedarfe und Gefährdungen, Einschätzungen des ASD von Hilfebedürftigkeit und Gefährdungen bzw. im Rahmen der Gerichtshilfe sowie der Amtshilfe. Allgemeiner Sozialer Dienst Karte 16: ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2013 8 Die obige Abbildung zeigt die Sozialbezirke und Standorte der Außenstellen des Allgemeinen Sozialdienstes im Berichtsjahr 2013. Im Jahr 2011 ist mit dem Standort Ost ein neunter Sozialbezirk hinzugekommen ist. Durch die damit verbundene Neuverteilung der Zuständigkeitsgebiete sind Jahresvergleiche zwischen den Sozialbezirken nur bedingt aussagekräftig. 221 Allgemeiner Sozialer Dienst 8.1 Kennzahlenvergleich „Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“ für alle ASD‘s im Jahresvergleich Abbildung 118: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” für alle ASD’s im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte) 25,0 20,5 100.000 19,4 18,9 20,0 21,0 20,0 80.000 15,0 15,0 60.000 93.719 40.000 85.854 84.139 84.121 87.106 90.741 10,0 5,0 20.000 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 0,0 Anzahl H.z.E auf 1.000 21-Jährige Anzahl unter 21-Jährige 120.000 Jahr Anzahl der unter 21-Jährigen Einwohner Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21 Jährige Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 115: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” für alle ASD’s im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte) ASD Gesamt 8 Jahres (Øwerte) 2000 2010 2011 2012 2013 Mitte 18,9 14,0 14,5 8,3 10,1 11,0 Nordost 24,0 16,3 24,3 24,1 26,2 30,5 Ost neuer ASD ab Januar 2011 33,0 37,1 37,7 Südost 18,2 15,0 22,1 24,8 21,9 21,7 Süd 15,8 10,0 10,5 11,2 12,5 13,2 Südwest 18,5 18,5 18,3 17,4 16,3 16,6 West 29,3 24,4 35,6 34,8 37,0 40,1 Alt-West 17,6 14,3 20,1 18,2 23,2 24,9 Nord 17,6 10,2 16,0 21,0 19,2 18,5 ASD Gesamt 20,5 15,0 19,4 18,9 20,0 21,0 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 222 2005 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Allgemeiner Sozialer Dienst Die Analyse des Kennzahlenvergleichs im Jahr 2013 zeigt im Jahresdurchschnitt 21,0 Hilfen je 1.000 unter 21-jährige Einwohner. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um durchschnittlich eine erzieherische Hilfe auf 1.000 unter 21-jährige Einwohner. Überdurchschnittlich viele „erzieherische Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“ gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken West mit 40,1 Hilfen, Ost mit 37,7 Hilfen, Nordost mit 30,5 Hilfen, Alt-West mit 24,9 Hilfen und Südost 21,7 Hilfen. Unterdurchschnittlich viele gab es in Mitte mit 11,0 Hilfen, Süd mit 13,2 Hilfen, Südwest mit 16,6 Hilfen und Nord mit 18,5 „erzieherischen Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige“. Der seit 2012 zu verzeichnende Fallanstieg liegt zum einen am demografischen Anstieg der 0 bis unter 21-Jährigen sowie an der Qualifizierung verschiedener rechtlicher Grundlagen zur Sicherung des Kindeswohls. Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 sind nunmehr alle Professionen, die mit Kindern und Familien arbeiten in der Verantwortung, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Familien entsprechende Hilfsangebote zu unterbreiten bzw. Schutzmaßnahmen im Sinne von Meldungen an das Jugendamt vorzunehmen. Diese erhöhte Sensibilität sorgt in der Folge für eine wachsende Fallzahl im Bereich von Prüfungen des Kindeswohls mit weiterführenden kostenrelevanten Schutz-, Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen in den Erzieherischen Hilfen. Die aktuelle Entwicklung in Leipzig zeigt, dass insbesondere Fälle mit Sucht belasteten Eltern und/oder Kindern und Jugendlichen voraussichtlich auch weiter zunehmen werden. Die Drogenproblematik von Eltern verbunden mit daraus resultierender Vernachlässigung ihrer Kinder führt immer häufiger zur dauerhaften stationären Fremdunterbringung der Kinder bzw. zu einer Zunahme an betreuten Wohnformen für junge Mütter/Väter mit ihren Kindern (§ 19 SGB VIII). Weitere Gründe für die Fallzahlsteigerung ist die zunehmende finanzielle Armut von Familien und deren Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern einschließlich der Gestaltung von Teilhabe und Inanspruchnahme von Bildung. In der Folge entwickeln sich Rechtsansprüche von Familien und Kindern zur Kompensation und Unterstützung über Erzieherische Hilfen. Ein weiterer Grund für die Fallanstiege besteht, trotz der Debatten zur Umsetzung der Inklusion, in der aktuell zunehmenden Selektion durch andere Insitutionen wie z. B. Schulsuspendierungen oder Zunahme von Förderschulverfahren in Schulen. Strukturelle, inhaltliche und Zuständigkeitsgrenzen benachbarter Helfersysteme führen in Familien nicht selten zur Verschärfung von Problemlagen und in der Folge wiederum zu einem Rechtsanspruch auf Kompensation und Unterstützung durch Erzieherische Hilfen. 8 223 Allgemeiner Sozialer Dienst 8.2 Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken Abbildung 119: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren 2012/2013 150 125 Anzahl 100 75 130 50 25 0 116 117 109 85 68 Mitte 2012 84 Nordost 88 83 Ost Südost 2013 114 96 72 89 85 70 Süd Südwest ASD Bezirk Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 95 West 62 Alt-West 56 Nord Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 116: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte) ASD 2000 2005 2010 2011 2012 2013 68 50 62 52 68 85 Nordost 224 119 150 104 109 130 Ost neuer ASD ab Januar 2011 73 84 83 Südost 122 93 129 119 116 117 Süd 106 64 67 75 88 96 78 75 87 76 72 89 171 89 99 92 95 114 58 47 61 52 70 85 Nord 100 32 73 67 62 56 ASD Gesamt 927 569 728 710 764 855 Mitte 8 Jahres (Øwerte) Südwest West Alt-West Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Analyse der ambulanten Hilfeentwicklung von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt bei den ambulanten Hilfen einen Rückgang um 7,8 % (minus von 72 Hilfen). Demgegenüber gibt es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der durchschnittlich vergebenen ambulanten Hilfen um 11,9 % (plus 91 Hilfen). Mit 130 vergebenen ambulanten Hilfen hat der Sozialbezirk Nordost im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu verzeichnen. Ebenfalls überdurchschnittlich viele Hilfen wurden im Sozialbezirk Südost (117), West (114) und Süd (96) vergeben. Unterdurchschnittlich viele ambulante Hilfen gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken Südwest (89), Mitte (85), Alt-West (85), Ost (83) und Nord (56). 224 Allgemeiner Sozialer Dienst 8.3 Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken Abbildung 120: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren 2012/2013 25 Anzahl 20 15 10 5 19 13 11 6 0 Mitte 2012 12 9 9 8 8 5 4 3 Nordost 22 Ost Südost 2013 Süd Südwest ASD Bezirk Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 6 West 8 7 Alt-West 10 6 Nord Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 117: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte) ASD Jahr (Øwerte) 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Mitte 10 5 8 12 13 11 Nordost 19 9 9 4 6 9 8 3 4 Ost neuer ASD ab Januar 2011 Südost 8 14 9 11 12 9 Süd 8 11 15 15 19 22 Südwest 12 14 6 7 8 8 West 25 14 10 6 5 6 6 1 8 8 8 7 26 8 9 11 6 10 114 76 74 82 80 86 Alt-West Nord Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 8 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Analyse der teilstationären Hilfeentwicklung von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt bei den teilstationären Hilfen einen Hilferückgang um 24,6 % (minus 28 Hilfen). Im Vergleich zum Vorjahr wurden jahresdurchschnittlich sechs teilstationäre Hilfen mehr vergeben. Mit jahresdurchschnittlich 22 vergebenen teilstationären Hilfen hat der Sozialbezirk Süd im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu verzeichnen. Hintergrund sind ausschließlich Hilfen mit Integrationsbedarf im Hort nach § 35a SGB VIII. Überdurchschnittlich viele teilstationäre Hilfen gab es im Jahr 2013 auch in den Sozialbezirken Mitte (11) und Nord (10). Unterdurchschnittlich viele teilstationäre Hilfen gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken sowie in Südost (9), Südwest (8), Alt-West (7), Nordost und West (je 6) sowie Ost (4), 225 Allgemeiner Sozialer Dienst 8.4 Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken Abbildung 121: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren 2012/2013 120 100 Anzahl 80 124 60 100 40 20 0 80 48 100 95 78 61 45 35 Mitte 2012 Nordost Ost Südost 40 53 Süd 50 61 69 44 43 Südwest West Alt-West 51 Nord ASD Bezirk 2013 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 118: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken* im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte) ASD 2000 2005 2010 2011 2012 2013 68 52 53 42 48 61 Nordost 167 92 127 72 80 100 Ost neuer ASD ab Januar 2011 68 78 95 Mitte 8 Jahr (Øwerte) Südost 58 41 59 46 35 45 Süd 64 28 35 41 40 53 Südwest 59 56 65 63 50 44 132 76 85 88 100 124 Alt-West 48 26 44 43 61 69 Nord 63 45 56 47 43 51 659 416 524 510 535 642 West Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Analyse der stationären Hilfeentwicklung von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt bei den stationären Hilfen einen Hilferückgang um 2,6 % (minus 17 Hilfen). Im Vergleich zum Vorjahr steigen die stationären Hilfen allerdings um 20,0 % (plus 107 Hilfen). Mit jahresdurchschnittlich 124 vergebenen stationären Hilfen hat der Sozialbezirk West im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu verzeichnen. Ebenfalls überdurchschnittlich viele Hilfen wurden in den Sozialbezirken Nordost (100) und Ost (95) und vergeben. Unterdurchschnittlich viele stationäre Hilfen gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken Südwest (44). Südost (45), Nord (51), Süd (53), Mitte (61) und Altwest (69) 226 Allgemeiner Sozialer Dienst 8.5 Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken Abbildung 122: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken (Jahresdurchschnittswerte) in den Jahren 2012/2013 60 50 Anzahl 40 30 56 42 20 31 34 35 32 41 10 0 20 Mitte 2012 Nordost Ost 21 Südost 2013 27 33 26 53 44 37 30 23 Süd Südwest ASD Bezirk Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring West 43 Alt-West Nord Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 119: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte) ASD Jahr (Øwerte) 2000 2005 2010 2011 2012 2013 Mitte 12 24 27 26 31 34 Nordost 39 46 61 29 32 42 29 35 41 Ost neuer ASD ab Januar 2011 Südost 24 17 39 32 20 21 Süd 28 20 21 24 27 26 Südwest 27 33 32 28 33 37 West 40 31 56 55 56 53 Alt-West 13 25 20 24 23 30 Nord 34 35 47 44 44 43 217 231 303 291 301 327 Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 8 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Analyse der Hilfeentwicklung vergebener Pflegestellen von 2000 bis 2013 (Jahresdurchschnittswerte) beim ASD zeigt einen Hilfeanstieg um 50,7 % (plus 110 Hilfen). Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich leichter Anstieg um durchschnittlich 10 vergebene Pflegestellen. Mit jahresdurchschnittlich 53 vergebenen Pflegestellen hat der Sozialbezirk West im Jahr 2013 die meisten Hilfen dieser Art zu verzeichnen. Ebenfalls überdurchschnittlich viele Hilfen wurden in den Sozialbezirken Nord (43), Nordost (42), Ost (41) uns Südwest (37) vergeben. Unterdurchschnittlich viele Hilfen dieser Art gab es im Jahr 2013 in den Sozialbezirken Mitte (34), Alt-West (30), Süd (26) und Südost (21) registriert. 227 Allgemeiner Sozialer Dienst 8.6 Weitere Leistungen des ASD Neben der professionellen Fallsteuerung kostenpflichtiger Hilfen nach SGB VIII hat der ASD weitere Hilfeleistungen erbracht. Darunter fallen einerseits Beratungsleistungen zu den Themen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgang oder Erziehungsberatung. Andererseits gibt der ASD als Beteiligter in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB Stellungnahmen ab. Darüber hinaus erstellt der ASD sozialpädagogische Stellungnahmen für andere Ämter, Behörden und Leistungsträger. Im Rahmen des Krisendiensts prüft der ASD außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII, veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder und prüft Anzeigen von einer Gefährdung des Erwachsenenwohl. Das weitere Aufgabengebiet des ASD umfasst ebenso niedrigschwellige Hilfen in Form von Beratung bzw. Vermittlung ins Versorgungssystem für Senioren bei drohender Vereinsamung, Überforderung, bei finanziellen Problemen und bei offenen Behördenangelegenheiten. Darunter fallen beispielsweise auch die Vermittlungen an ehrenamtliche Hilfsdienste wie den Seniorenbesucherdienst. Abbildung 123: Fallzahlen im ASD außerhalb kostenpflichtiger Leistungen/HzE in den Jahren 2012 und 2013 1.400 1.200 Anzahl 1.000 800 600 1.087 1.262 906 400 925 200 0 163 familiengerichtliche Stellungnahmen 2012 8 2013 Quelle: Allgemeiner Sozialdienst Kindeswohlprüfungen 270 Dienstleistungen SGB VIII, II, XII 362 127 Stellungnahmen für andere Behörden/ Leistungsträger 42 42 Erwachsenenwohlprüfungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die im Jahr 2013 insgesamt 2.626 Fälle außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen bilden nicht umfassend das Alltagsgeschäft des ASD ab (im Vorjahr 2.560 Fälle). Erfasst werden nur Fälle nach mindestens drei Kontakten. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl dieser Fälle gering um 2,6 % (plus 66 Fälle). Von diesen Leistungen des ASD im Jahr 2013 stieg der Anteil von familiengerichtlichen Stellungnahmen auf 48,1 % (im Vorjahr 42,5 %) und von Dienstleistungen nach SGB VIII, II und XII auf 10,3 % (im Vorjahr 6,4 %). Kindeswohlprüfungen blieben mit 35,2 % (im Vorjahr 35,4 %) und Erwachsenenwohlprüfungen mit 1,6 % (im Vorjahr 1,6 %) anteilig auf dem gleichen Niveau wie 2012. Der Anteil von Stellungnahmen für andere Behörden/ Leistungsträger sank auf 4,8 % (im Vorjahr 14,1 %). 228 Schulbezogene Angebote 9 Schulbezogene Angebote 9. Schulbezogene Angebote 9 229 Schulbezogene Angebote 9. Schulbezogene Angebote Bildung ist eine zentrale Säule erfolgreicher Stadtentwicklung. Bildung geschieht überall und jederzeit in Institutionen und vielfältigen sozialen Kontexten: in der Familie, in der Kindertagesstätte, in der Schule, in der Ausbildung und im Studium, im Beruf, vom vorschulischen Bereich bis in den Ruhestand, von der Volkshochschule über Museen und Theater bis hin zum Sportverein. Die 2012 durch den Stadtrat verabschiedeten „Bildungspolitischen Leitlinien“ dienen als strategischer Orientierungsrahmen für die Arbeit der Abteilung und die Entwicklung der Leipziger Bildungslandschaft. Die Aufmerksamkeit gilt vor allem der Förderung von Kindern und Jugendlichen und der Zusammenarbeit mit den Leipziger Schulen. Zentral sind der Ausbau von Ganztagesangeboten, die Entwicklung von Lesefreude in Schulbibliotheken und Leseräumen, die musikalische Förderung in der Schola Cantorum, entdeckendes Lernen im Schulmuseum sowie Mediendidaktik, Medienerziehung und technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuen Medien. Gleichfalls werden die Schüler- und Elternmitwirkung unterstützt und schulorganisatorische Aufgaben, wie die Schülerbeförderung, gewährleistet. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig statt, die für fachliche Qualität schulischer Bildung Verantwortung trägt. Beispielhaft wird im Folgenden von den Aktivitäten und Leistungen schulbezogener Angebote berichtet: • 9.1 Ganztagsangebote (GTA) • 9.2 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) • 9.3 Schola Cantorum • 9.4 Schulmuseum • 9.5 Schulbiologiezentrum (SBZ) • 9.6 Medienpädagogisches Zentrum (MPZ) Darüber hinaus wurden Schulen bei der Schulentwicklung und bei der Durchführung von schulischen Projekten unterstützt. Mit finanzieller Beteiligung des Schulträgers boten die kommunalen Schulen 2013 neben den Ganztagsangeboten weitere 140 Arbeitsgemeinschaften an. Hierbei handelt es sich u. a. um sportliche, kulturelle und handwerkliche Angebote. 42 Schulpartnerschaftsprojekte an 19 Schulen aller Schularten in Trägerschaft der Stadt Leipzig wurden im Jahr 2013 durch den Schulträger mitfinanziert. 9 230 Zudem werden aktuell sieben Leipziger Schüler/-innen über das START-Stipendium gefördert. Seit 2002 konnten 30 engagierte Leipziger Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in das START-Programm aufgenommen werden. Auf die Ausschreibung für das START-Programm im Schuljahr 2013/2014 haben sich in Leipzig zwölf Schüler/-innen beworben. Davon wurden im September 2013 zwei Mädchen aufgenommen. Im Umweltwettbewerb der Schulen der Stadt Leipzig wurden 2013 drei besonders aktive Leipziger Schulen vom Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ausgezeichnet und die sechs besten ökologischen Projekte prämiert. Mit dem Projekt „Grün macht Schule“ wurden unterrichtsergänzende, fachübergreifende und fächerverbindende umweltpädagogische Maßnahmen gefördert, die in eigener Regie und unter aktiver Beteiligung der Schüler/-innen und Lehrer/-innen in Kooperation mit dem Hort, Eltern, Vereinen u. a. Partnern der Region geplant und durchgeführt wurden. Im Jahr 2013 haben 41 Schulen (GS, FS, MS, GY, BSZ) umweltpädagogische Bildungsprojekte eingereicht. Dafür wurden insgesamt 30.000 € als Zuschüsse bereitgestellt. Schulbezogene Angebote 9.1 Ganztagsangebote Quantitative Entwicklung Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit GTA liegt im Schuljahr 2013/2014 bei 100. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 83 Prozent aller antragsberechtigten Schulen. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr sind 3 weitere Schulen mit Ganztagsangeboten hinzugekommen. Erstmalig finden seit diesem Schuljahr an allen kommunalen Oberschulen Ganztagsangebote statt. Seit 4 Schuljahren ist die Zahl der Leipziger Schulen mit GTA stabil. Zahlenmäßige Zuwachse bzw. Rückgänge beziehen sich auf durchschnittlich 2-3 Schulen pro Schuljahr. Abbildung 124: Entwicklung der Schulen mit GTA (Jahr 2004 bis Schuljahr 20013/2014)* 120 94 Anzahl 100 80 80 78 2007 07/08 98 99 100 09/10 10/11 11/12 100 97 66 60 37 40 20 0 12 2004 2005 2006 08/09 12/13 13/14 Jahr/Schuljahr Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 *Anmerkung zur Grafik: Im Zeitraum von 2004 bis 2007 erfolgte die Fördermittelbeantragung auf das Kalenderjahr bezogen; danach Schuljahresweise Abbildung 125: Anzahl der Schulen mit GTA, differenziert nach Schularten (Schuljahr 2013/2014) 70 60 Schulen ohne GTA 16 Anzahl 50 Schulen mit GTA 40 9 30 20 49 0 3 23 10 Grundschulen* 16 Oberschulen 12 Gymnasien Förderschulen Schulart *die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 231 Schulbezogene Angebote Entwicklung des Fördermittelvolumens Von der Einführung der Ganztagsangebote im Jahr 2004 bis heute haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 18,36 Millionen € Fördermittel bzw. Zuweisungen (gemäß SächsGTAVO; s. 3.1) erhalten. Der Gesamtumfang aller Zuweisungen für Ganztagsangebote beläuft sich im laufenden Schuljahr 2013/2014 auf 2.416.579,00 €. Das durchschnittliche Fördervolumen pro Schule liegt heute bei 24.200,00 € und hat sich seit 2005 verdreifacht. Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen bei der Gestaltung ganztägiger Angebote – Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) Abbildung 126: GTA Angebot „Expertentag an der Lessing Grundschule“ Mit Blick auf die Beantragung von GTAMitteln für das Schuljahr 2013/2014 hat es für die Antragsteller (Schulfördervereine und Schulträger) grundlegende Veränderungen gegeben, die vor allem auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen innerhalb der ganztägigen Schulentwicklung zielen. Darüber hinaus geht es um mehr Transparenz und Entscheidungsspielraum. Die bisherige Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten (FRAL GTA) vom 02. Februar 2011 wurde nunmehr durch eine Rechtsverordnung abgelöst. Die neue Verordnung sieht eine pauschalisierte Zuweisung, die an die Schülerzahl aus der amtlichen Schulstatistik gekoppelt ist, vor. Stichtag für die Berechnung ist die Schülerzahl des dem Zuweisungszeitraums jeweils vorangegangenen Schuljahres. 9 Ein entscheidender Vorteil der SächsGTAVO liegt neben der veränderten Berechnung in der Vereinfachung des gesamten Procederes der Antragstellung. Das bisherige Ausfüllen zahlreicher Tabellen, Listen und inhaltlicher Beschreibungen sowie das Beifügen umfangreicher Anlagen entfällt. Die Antragsteller füllen lediglich noch ein einseitiges Antragsformular aus. Foto: Amt für Jugend, Familie und Bildung Inhaltliche Gestaltung der Ganztagsangebote Mit dem Inkrafttreten der SächsGTAVO können die Schulen nunmehr über die Art und Anzahl ihrer Ganztagsangebote im Rahmen der zugewiesenen Mittel individuell entscheiden. Am Tenor dessen, was Ganztagsangebote sind, hat sich auch mit der SächsGTAVO nichts verändert. Analog der vorangegangenen 232 Schulbezogene Angebote Förderrichtlinien sind Ganztagsangebote unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Förderangebote und freizeitpädagogische Angebote. Das unter Einbeziehung der Lehrkräfte, Eltern- und Schülerschaft sowie an Grundschulen unter Einbeziehung des Hortpersonals erstellte pädagogische Konzept, das in das Schulprogramm eingebunden ist, muss auch weiterhin regelmäßig angepasst bzw. aktualisiert werden. Es ist Handlungsanleitung bei der eigenverantwortlichen Gestaltung und Umsetzung des Ganztagsangebotes. Die Schule ermittelt ihre entsprechende Bedarfe, aus denen sie Schwerpunkte für die Arbeit im Ganztagsbereich ableitet, konkrete Ziele formuliert und deren Umsetzung evaluiert. Abbildung 127: GTA Angebot „AG Töpfern an der 56. Oberschule“ Foto: 56. Oberschule Leipzig Eine gelungene ganztägige Schulentwicklung zeichnet sich insbesondere durch folgende qualitative Aspekte aus: • rhythmisierte Gestaltung des Schultages mit ausgewogener Tagesstruktur, • sinnvoller Wechsel von Lern- und Entspannungsphasen, • Berücksichtigung der Heterogenität der Schüler/-innen und der individuellen Interessen und Bedürfnisse, • enge und dauerhafte Kooperation mit Partnern (wichtigster Partner an Grundschulen: Hort) und regionalen Bildungseinrichtungen, Verbänden, Kultur- und Sportvereinen aus dem Schulumfeld. 9 Unterstützung der ganztägigen Schulentwicklung durch den Schulträger Der Schulträger unterstützt die Schulen seit Beginn der sachsenweiten Etablierung von Ganztagsangeboten bei der Qualitätsentwicklung. So fanden auch 2013 – also unmittelbar vor dem Inkrafttreten der SächsGTAVO – auf Initiative des Schulträgers entsprechende thematische und praxisorientierte Veranstaltungen statt. 233 Schulbezogene Angebote Folgende Veranstaltungen wurden im Jahr 2013 durchgeführt: Tabelle 120: Veranstaltungsübersicht zu Ganztagesangeboten im Jahr 2013 Teilnehmer- Themen zahl Einbindung von Schulleiter/-innen, Schulbibliotheken Bibliotheken in Humboldtschule, Hortleiter/-innen, und Leseräume den Ganztag; Gymnasium Schulbibliothekare, 14.03.13 ca. 70 multimediale im Kontext von der Stadt Betreuer/-innen von GanztagsangeLernorte, Leipzig Leseräumen, GTAboten Leseförderung, Koordinator/-innen Best-practice Heinrich-MannHospitation: Schulleiter/-innen, Hospitation, Schule, Gelingende Hortleiter/-innen, partnerschaftGrundschule Kooperation Lehrer/-innen, liche Kom10.04.13 der Stadt Leipzig; zwischen 25 Erzieher/-innen, munikationsAfJFB; ServiceGrundschule und Elternvertreter/ und Kooperastelle GTA, Hort im Kontext -innen tionskultur Bildungsagentur von GTA Heinrich-MannHospitation, Hospitation: Schulleiter/-innen, Schule, partnerschaftGelingende Hortleiter/-innen, Grundschule liche KomKooperation Lehrer/-innen, 16.05.13 der Stadt Leipzig; zwischen 20 munikationsErzieher/-innen, AfJFB; Serviceund Grundschule und Elternvertreter/ stelle GTA, KooperationsHort im Kontext -innen Bildungsagentur von GTA kultur WernerVorbereitung des SächsGTAVO, Schulleiter/-innen, HeisenbergSJ 2013/14 und veränderte Lehrer/-innen, 04.07.13 Schule, ca. 100 Rahmenbeding Information zur FördervereinsGymnasium der neuen ungen, mitglieder Stadt Leipzig Rechtsverordnung Schulclubs Vorbereitung des Veränderungen Schulleiter/-innen, Schuljahres im FABelF und Lehrer/-innen, GTA2013/14 unter 26./ MPZ der Stadt neue ca. 70 Anwendung des Koordinator/-innen, 27.08.13 Leipzig Anwendungen Fördervereinselektronischen gem. mitglieder Programms SächsGTAVO FABelF Datum 9 Ort/ Verantwortung Titel Quelle: SG Schulbezogene Angebote angesprochener Personenkreis Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Das Amt für Jugend, Familie und Bildung, SG 51.70, setzt auch künftig den Schwerpunkt seiner Arbeit auf die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und der Servicestelle Ganztagsangebote Sachsen. 234 Schulbezogene Angebote 9.2 Schulbibliotheken Eine Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum der Schule. Sie ist ein innerschulischer Ort des Lernens, des Lesens, der Kommunikation. Eine multimedial ausgestattete Schulbibliothek bietet Möglichkeiten sowohl für das selbstbestimmte individuelle Lernen als auch für Lernen im Team und modernen Projektunterricht. Sie verfügt über einen erschlossenen und recherchierbaren Medienbestand, der sich an der Schulart und dem Profil der jeweiligen Schule sowie an den Lehrplänen orientiert. Im Rahmen der Ganztagsangebote spielt die Schulbibliothek ebenfalls eine zentrale Rolle. Schulbibliotheken eignen sich auch hervorragend als Ort für Veranstaltungen, Ausstellungen und Projektpräsentationen. Abbildung 128: Schulbibliothek Humboldtschule (Gymnasium) Foto: A. Günther - Sächsische Bildungsagentur Seit 2006 berät im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Schulbibliothekarische Arbeitsstelle zu schulbibliotheksfachlichen Fragen. Auch die Aus- und Fortbildung von Schulbibliotheksbetreuer/-innen liegt in ihrer Verantwortung. 9 235 Schulbezogene Angebote Abbildung 129: Anzahl kommunale Schulen 2012/2013 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek Anzahl 70 60 kommunale Schulen ohne Schulbibliothek 50 kommunale Schulen mit Schulbibliothek 40 56 30 20 1 14 1 10 0 9 9 Grundschulen* Oberschulen 15 Schulart 9 Gymnasien Berufsschulen** *die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet, **neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Quelle: Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 121: Anzahl kommunaler Schulen 2012/2013 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek kommunale Schulen davon mit Schulbibliothek Anteil in % Grundschulen 65 9 13,8 1 Oberschulen 23 9 39,1 Gymnasien 16 15 93,8 Berufsschulen2 10 9 Quelle: SG Schulbezogene Angebote 9 236 90,0 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, 2 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Im Schuljahr 2012/2013 gab es in der Stadt Leipzig 42 Schulbibliotheken an kommunalen Schulen. Davon befanden sich neun an Grundschulen (21,4 % aller Grundschulen), neun an Oberschulen (mit einer Gemeinschaftsschule mit Grund- und Oberschulteil, 21,4 % aller Oberschulen), an 15 Gymnasien ( 93,8 % aller Gymnasien) und neun an Beruflichen Schulzentren (90 % aller Beruflichen Schulzentren). Schulbezogene Angebote 9.2.1 Medienbestand Abbildung 130: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 90.000 620 80.000 70.000 Anzahl 60.000 37.836 50.000 1.123 40.000 4.614 30.000 870 20.000 40.214 569 10.000 10.762 6.290 0 5.905 7.386 Grundschulen Oberschulen Schulart Gymnasien Belletristik Nonprint (CD, DVD,…) 31.197 Quelle: Schulbezogene Angebote Berufsschulen Sach-/Fachliteratur Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 122: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 Sach/Fachliteratur Belletristik Nonprint (CD, DVD,…) Medienbestand Grundschulen 5.905 10.762 870 17.537 Oberschulen1 7.386 6.290 569 14.245 40.214 37.836 620 78.670 Berufsschulen 31.197 4.614 1.123 36.934 Gesamt 84.702 59.502 3.182 147.386 Gymnasien 2 Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, 2 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Der Medienbestand einer Schulbibliothek orientiert sich an der Schulart, am Schulprofil sowie an den unterrichtlichen Erfordernissen. Eine Einbeziehung der Schulbibliothek/des Leseraums in die Ganztagsangebote der Schule sollte sich ebenfalls in Teilen des Medienbestandes widerspiegeln (z. B. Sachbücher für eine Fotooder Schach-AG). Der Medienbestand in Schulbibliotheken setzt sich zum über­wiegenden Teil aus Büchern (Fachliteratur und Belletristik) und Zeitschriften zusammen, beinhaltet aber auch Medienkombinationen (Buch und CD-ROM o. ä.), digitale Medien wie z. B. Audio-CDs, CD-ROMs, DVDs sowie andere Medien. 9 Es gibt sowohl quantitative als auch qualitative Empfehlungen für den Bestandsaufbau in Schulbibliotheken: Für Schulbibliotheken an Gymnasien (Sek. I und Sek.II) wurden in der Auswertung der Gesamtstatistik quantitative Richtwerte von 70 % Bestandsanteilen Sach- und Fachliteratur und 30 % Erzählende Literatur zugrunde gelegt. Der Anteil Non-Books am Gesamtbestand sollte 30 % betragen. 237 Schulbezogene Angebote Schulbibliotheken an Beruflichen Schulzentren sollten auf Grund des hohen Bedarfs an ausbildungsbegleitenden Medien über einen Bestand an Sach- und Fachliteratur von 90 % und einen Anteil an Erzählender Literatur von 10 % verfügen. Darüber hinaus sollte der Non-Print-Bestand 30 % vom Gesamtbestand betragen. Während der Anteil an Sachliteratur in den Schulbibliotheken an Grundschulen insgesamt immer noch weit unter dem Anteil an erzählender Literatur liegt, stellen sich die Bestandsanteile Sach- und Fachliteratur an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und auch an den Beruflichen Schulzentren als mittlerweile recht ausgewogen dar. Auf alle Schularten trifft aber zu, dass die Bestandsanteile an Non-Print-Medien am Gesamtbestand sehr gering sind (Beispiel Gymnasien: 1 %). Ursache dürfte hauptsächlich der im Gegensatz zu den Preisen für Non-Prints immer noch geringe Medienetat der einzelnen Schule sein. Zudem sind gute, für Schüler/-innen geeignete Online-Datenbanken, wie das Munzinger Archiv und Statista kostenpflichtig. Für einen gewissen Ausgleich sollte auf die stärkere Nutzung des Medieninformations- und -distributionssystems für Bildungsmedien in Sachsen für den Einsatz an sächsischen Schulen und kommunalen Medienzentren MeSax sowie des umfangreichen Medienangebots des Medienpädagogischen Zentrums hingewiesen werden. Die Zielbestände für die Schulbibliotheken aller Schularten wurden für die Auswertung der Gesamtstatistik auf 10 Medieneinheiten pro Schüler/-in vereinheitlicht. Außer in den Schulbibliotheken der Gymnasien (8,3 ME/Schüler/-in) liegen die Bestände derzeit in den anderen Schularten weit unter den Richtwerten. Das liegt zum einen an der Höhe der Medienetats, zum anderen an den i. d. R. zu geringen Raumgrößen, die die Aufstellung eines der Schülerzahl und den Aufgaben von Schulbibliothek entsprechenden Medienbestandes nicht zulassen. Im Schuljahr 2012/2013 gab es 147.386 Medieneinheiten im Bestand der Leipziger Schulbibliotheken. Davon betrug der Anteil der Sach- und Fachliteratur mit 84.702 Medieneinheiten 57,5 %, der Belletristik mit 59.502 Medieneinheiten 40,4 % und der Nonprint‘s wie Cd’s oder DVD’s mit 3.182 Medieneinheiten 2.2 %. 9.2.2 Entleihungen Abbildung 131: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 Grundschulen 22,5% Oberschulen 42,3% Gymnasien 9 23,7% 11,5% Quelle: Schulbezogene Angebote 238 Berufsschulen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Schulbezogene Angebote Tabelle 123: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 1.SHJ 11/12 2.SHJ 11/12 2011/2012 1.SHJ 12/13 2.SHJ 12/13 2012/2013 Grundschulen 3.386 5.250 8.636 5.143 5.225 10.368 1 952 731 1.683 1.299 1.530 2.829 Gymnasien 2.447 2.288 4.735 2.243 3.555 5.798 Berufsschulen2 3.622 2.211 5.833 2.638 2.876 5.514 10.407 10.480 20.887 11.323 13.186 24.509 Oberschulen Gesamt Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, 2 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Eine Entleihung eines Mediums wird immer dann registriert, wenn dieses Medium die Bibliothek verlässt. Das kann sowohl eine Leihfrist von 4 Wochen sein, oder auch wenn der Bibliotheksnutzer sich die Kopie einer Seite anfertigt. Entleihungszahlen sind durch die Software zur Bibliotheksverwaltung „Library for Windows – School“ über eine Zeitraumstatistik zu ermitteln. Entleihungen sind nicht Hauptanliegen schulbibliothekarischer Arbeit. Im Mittelpunkt steht die medienpädagogische Arbeit, die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag, die Nutzung der Medien z. B. im Unterricht, für Projekte, zum selbstständigen Lernen, im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten. Entleihungen werden auch nicht intensiv beworben. Die Zahlen der Schulbibliotheken in diesem Bereich können deshalb nicht in einen Vergleich mit denen der öffentlichen Bibliotheken gestellt werden. Im Schuljahr 2012/2013 wurden 24.509 Entleihvorgänge in den Schulbibliotheken registriert. Davon entfielen auf Grundschulen 42,3 %, auf Oberschulen 11,5 %, auf Gymnasien 23,7 % und auf Berufsschulen 22,5 % aller Entleihvorgänge. 9.2.3 Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek Abbildung 132: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Anzahl und Schularten im Schuljahr 2012/2013 1.000 900 800 Anzahl 700 600 42 29 126 246 151 500 21 400 118 300 200 417 341 Grundschulen Oberschulen Bibliothekseinführungen Quelle: Schulbezogene Angebote 9 722 519 100 0 117 Schulart Gymnasien Veranstaltungen Berufsschulen Unterricht Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 239 Schulbezogene Angebote Schulbibliotheken haben vielfältige Aufgaben, sind aber in erster Linie Unterrichts- und Lernort. Die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag mit Unterrichtsstunden in der Bibliothek, selbstständigem Lernen, Veranstaltungen, Projektarbeit, Ganztagsangeboten steht im Vordergrund. Tabelle 124: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Anzahl und Schularten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 Gesamt 11/12 2.SHJ 11/12 1.SHJ 11/12 1.SHJ 12/13 Gesamt 12/13 2.SHJ 12/13 Grundschulen 83 389 472 354 440 794 - Unterricht 23 273 296 220 299 519 - Veranstaltungen 55 105 160 109 137 246 5 11 16 25 4 29 107 188 295 243 237 480 - Bibliothekseinführungen Oberschulen 1 - Unterricht 68 134 202 149 192 341 - Veranstaltungen 25 49 74 80 38 118 - Bibliothekseinführungen 14 5 19 14 7 21 Gymnasien 330 443 773 460 430 890 268 363 631 357 365 722 - Veranstaltungen 46 74 120 69 57 126 - Bibliothekseinführungen 16 6 22 34 8 42 88 211 299 449 236 685 - Unterricht Berufsschulen 2 - Unterricht 54 162 216 233 184 417 - Veranstaltungen 15 29 44 95 22 117 - Bibliothekseinführungen 19 20 39 121 30 151 Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, 2 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Im Schuljahr 2012/2013 wurden insgesamt 2.848 Angebote in und mit der Schulbibliothek in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen durchgeführt. Davon entfielen auf Grundschulen 27,9 %, auf Oberschulen 16,9 %, auf Gymnasien 31,2 % und auf Berufsschulen 24,0 % aller Aktivitäten. Die statistischen Angaben zu Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek für das Schuljahr 2012/2013 zeigen überwiegend deutliche Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr. 9 240 Ursachen dafür liegen hauptsächlich in der kontinuierlichen personellen Betreuung und damit auch Verlässlichkeit und besseren Planbarkeit für Pädagoginnen und Pädagogen sowie natürlich im Engagement der Mitarbeiter/innen in den Schulbibliotheken. Schulbezogene Angebote Abbildung 133: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Teilnehmer/-innen und Schularten im Schuljahr 2012/2013 14.000 12.000 1.033 486 3.097 Anzahl 10.000 4.317 8.000 2.073 6.000 432 4.000 9.024 1.416 1.942 6.123 2.000 3.367 2.170 0 Grundschulen Oberschulen Schulart Bibliothekseinführungen Gymnasien Berufsschulen Veranstaltungen Quelle: Schulbezogene Angebote Unterricht Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 125: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Teilnehmer/-innen und Schularten in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 1.SHJ 11/12 Grundschulen 1.348 2.SHJ 11/12 4.622 Gesamt 11/12 5.970 1.SHJ 12/13 4.598 2.SHJ 12/13 6.328 Gesamt 12/13 10.926 - Unterricht 296 2.489 2.785 2.679 3.444 6.123 - Veranstaltungen 936 1.946 2.882 1.486 2.831 4.317 - Bibliothekseinführungen 116 187 303 433 53 486 1.388 1.722 3.110 2.398 2.146 4.544 Oberschulen 1 - Unterricht 660 919 1.579 950 1.220 2.170 - Veranstaltungen 444 700 1.144 1.139 803 1.942 - Bibliothekseinführungen 284 103 387 309 123 432 4.553 6.907 11.460 6.410 6.744 13.154 Gymnasien - Unterricht 2.918 5.191 8.109 3.874 5.150 9.024 - Veranstaltungen 1.292 1.615 2.907 1.616 1.481 3.097 343 101 444 920 113 1.033 1.000 2.061 3.061 4.867 1.989 6.856 506 1.489 1.995 1.998 1.369 3.367 - Bibliothekseinführungen Berufsschulen 2 - Unterricht - Veranstaltungen 166 380 546 1.043 373 1.416 - Bibliothekseinführungen 328 192 520 1.826 247 2.073 Quelle: SG Schulbezogene Angebote 9 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 1 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, 2 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Im Schuljahr 2012/2013 haben insgesamt 35.480 Schülerinnen und Schüler an Angeboten der Schulbibliothek in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen teilgenommen. Davon entfielen auf 241 Schulbezogene Angebote Grundschulen 30,8 %, auf Oberschulen 12,8 %, auf Gymnasien 37,1 % und auf Berufsschulen 19,3 %. In der Statistik wurden ab dem 2. Schulhalbjahr 2012/2013 erstmalig weitere Angaben erfasst zum Selbstständigen Lernen (729 Angebote mit 7.683 Teilnehmer/-innen), Ganztagsangeboten (74 Angebote mit 808 Teilnehmer/innen) und Aktivitäten mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken (46 Angebote mit 551 Teilnehmer/-innen). 9.3 Schola Cantorum Leipzig Die Schola Cantorum Leipzig, der Kinder- und Jugendchor der Stadt Leipzig, wurde 1963 gegründet, wirkte in den 60er und 70er Jahren als Opern- und Gewandhaus-Kinderchor und steht seit 1982 unter Trägerschaft der Stadt Leipzig. Heute singen und musizieren in den einzelnen Altersstufen, angefangen von musikalischer Früherziehung, Spatzen-, Kinder- und Mädchenchor bis hin zum Ensemble, insgesamt über 200 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Tabelle 126: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2013 Früherziehung Spatzenchöre 1. August 2011 - 26 1. August 2012 19 1. August 2013 51 Stand vom: Quelle: SG Schulbezogene Angebote Mädchenchor Ensemble 9 35 7 77 22 24 42 11 118 25 45 41 13 175 Kinderchor Gesamt Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Abbildung 134: Schola Cantorum - Jahrgangsfoto 2013 der Chöre vor der Leipziger Petrischule 9 Foto: G. Stier Foto: S. Richter 242 Schulbezogene Angebote Vielfältige Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen zeugen von der Qualität der Chöre. Zudem vertritt die Schola Cantorum die Stadt Leipzig regelmäßig bei verschiedenen nationalen und internationalen Chorwettbewerben. Konzertreisen führten die Chormitglieder unter anderem nach Frankreich, England, Italien, Israel oder in die USA. Im Jahr 2013 begingen die Chöre mit einem vielfältigen Jahresprogramm ihr fünfzigstes Gründungsjubiläum. Abbildung 135: Kinder- und Spatzenchor der Schola Cantorum beim Weihnachtsliedersingen Foto: G. Stief Die Mitglieder des Kinderchores der Schola Cantorum Leipzig haben in der Regel eine zweijährige Ausbildung im Spatzenchor durchlaufen, erhalten Unterricht in Musiktheorie und erste Einzelstimmbildung. Zusätzlich kann neben der Ausbildung im Chor ein Instrument erlernt werden. Das Repertoire des Konzertkinderchores besteht aus umfangreicher, meist zweistimmiger Kinderliedliteratur, Kanons sowie traditionellen, klassischen Kinder- und Volksliedern. Der ca. 45 Mitglieder zählende Kinderchor war in der Vergangenheit neben traditionellen, hauseigenen Konzerten im Beethovensaal der Leipziger Petrischule unter anderem im Leipziger Gewandhaus mit Orff’s “Carmina Burana” oder beim Leipziger Musikfestival “Klassik für Kinder” in Bizets Oper “Carmen” und Lortzings “Zar und Zimmermann” zu erleben. 9 Einen jährlichen Höhepunkt im Konzertkalender von Kinder- und Spatzenchor stellt die szenische Aufführung einer Kinderoper dar. So waren im Jahr 2013 über 60 junge Sängerinnen und Sänger an der aufwendigen und kindgerechten Inszenierung von Wolfgang Amadeus Mozarts „Zauberflöte“ beteiligt. 243 Schulbezogene Angebote Abbildung 136: Der Mädchenchor der Schola Cantorum in der Leipziger Peterskirche Foto: J. Gürke Der Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig zählt aufgrund seines musikalischen Anspruchs, zahlreicher Konzertreisen und Platzierungen bei nationalen und internationalen Wettbewerben sowie konsequenter Nachwuchsförderung heute zu den führenden Mädchenchören Deutschlands mit internationalem Renommee. Er besteht aus Mitgliedern im Alter von zwölf bis 25 Jahren, die größtenteils Schülerinnen verschiedener Leipziger Schulen sowie Lehrlinge, Studenten und Berufstätige sind. Der Chor widmet sich intensiv dem romantischen Chorrepertoire, aber auch in Renaissance, Barock und in der französischen Musik um die Jahrhundertwende machte das Ensemble wichtige Entdeckungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Chorarbeit liegt auf der Interpretation zeitgenössischer Werke. 9 Zahlreiche Uraufführungen und Auftragswerke für den Mädchenchor belegen das hohe Engagement für Kompositionen des 20. und 21. Jahrhunderts. Regelmäßig finden sich Werke zeitgenössischer Komponisten, die eng mit der Stadt Leipzig verbunden sind, im Programm wieder. Bei der Aufführung chorsinfonischer Werke arbeitet die Schola Cantorum regelmäßig mit verschiedenen mitteldeutschen Orchestern und Chören zusammen. Der Mädchenchor veranstaltet Konzerte in den bedeutendsten Leipziger Kirchen und Konzertsälen und ist darüber hinaus regelmäßig in verschiedenen Regionen Mitteldeutschlands zu hören. Zudem ist die Schola Cantorum in Vertretung des Thomanerchores ins Motettenprogramm der Leipziger Thomaskirche sowie in das Vesperprogramm der Dresdner Kreuzkirche eingebunden und wird unter anderem regelmäßig zum Leipziger Bachfest verpflichtet. 244 Schulbezogene Angebote 1999 gestaltete das Ensemble den offiziellen Festakt zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Reichstag. Die erfolgreiche Teilnahme an nationalen und internationalen Chorwettbewerben bezeugt die Qualität des Mädchenchores, ebenso wie zahlreiche Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen. Konzertreisen führten das Ensemble in fast alle Regionen Deutschlands und seit 1994 auch ins Ausland. So gastierte der Chor in Südafrika, Ungarn, Frankreich, den USA, Italien, Finnland und Israel. Tabelle 127: Schola Cantorum Leipzig: Musikalische Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2013 Termin Veranstaltung 3. März 2013 Chorkonzert, Pfarrkirche St. Maria, Köthen 23. März 2013 Vesper, Kreuzkirche Dresden 24. März 2013 Passionsmusik, Stadtkirche zu Naunhof 14. April 2013 Frühlingskonzert des Kinderchores, Petrischule Leipzig 28. April 2013 Chorkonzert, Schlosskapelle Hubertusburg, Wermsdorf 29. April 2013 Begegnung mit Edvard Grieg, Gewandhaus Leipzig 26. Mai 2013 Chorkonzert, St. Petri-Kirche Augustusburg 28. - 30. Juni 2013 W. A. Mozart: Die Zauberflöte (Kinderoper) 6. Juli 2013 Festkonzert „50 Jahre Schola Cantorum“, Peterskirche 20. September 2013 Motette, Thomaskirche Leipzig 29. September 2013 Carmina Burana, Gewandhaus Leipzig 6. Oktober 2013 40 Jahre GewandhausKinderchor, Gewandhaus Leipzig 18. Oktober 2013 Vortragsabend der Gesangsklassen, Petrischule Leipzig 8. November 2013 Herbstkonzert des Kinderchores, Petrischule Leipzig 1. Dezember 2013 Adventskonzert, Stadtkirche St. Marien, Borna 7. Dezember 2013 Adventskonzert des Kinderchores, Bürgersaal Naunhof 14. Dezember 2013 Weihnachtskonzert der Kinderchöre, Petrischule Leipzig 15. Dezember 2013 Weihnachtsmusik, Nikolaikirche Leipzig 21. Dezember 2013 Weihnachtskonzert, Peterskirche Leipzig Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 9 245 Schulbezogene Angebote 9.4 Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte Leipzig Über die Sammlung und Präsentation zur Leipziger Schulgeschichte hinaus ist das Schulmuseum ein Ort der Forschung, der Lehrerfortbildung und der Begegnung der Generationen. In der Werkstatt für Schulgeschichte können sechs- bis achtzigjährige Lernende und Studierende historische Schulstunden erleben und bewerten. Sie erforschen und entdecken anhand von Archivalien, in Gesprächen mit Zeitzeugen und in Workshops den einzigartigen Bildungsstandort Leipzig. Damit stellt das Museum auch einen touristischen Anziehungspunkt dar, der weit über Sachsen und Deutschland hinausreicht. Sachquellen werden vom Museum gezielt gesammelt, sachkundig bewahrt und aufbereitet. Neue Ausstellungen, Publikationen, Filme und öffentliche Bildungsveranstaltungen vermitteln die Ergebnisse. Als Ort von Geschichtsaneignung will das Schulmuseum aufklären über Potentiale, die Schulreformen befördern oder verhindern. Ausstellungen über den schulischen Widerstand gegen diktatorische Systeme sensibilisieren für die Wertschätzung von Außenseitern in der Geschichte. Auch einige Leitfragen an die heutige Schule werden gestellt: Honoriert sie Zivilcourage oder belohnt sie nur Anpassung? Bereitet sie auf das Leben vor und gibt Anstöße zum lebenslangen Lernen oder vermittelt sie nur totes Wissen? Ideologien und Diktaturen werden anschaulich verdeutlicht und vor allem Jugendliche gegen deren Wirkmechanismen sensibilisiert. Abbildung 137: Eingang in das Schulmuseum - Bildcollage mit Kindern aus der Fibel Guck in die Welt 1911 9 Foto: Archiv Schulmuseum 246 Schulbezogene Angebote Die Gliederung der Dauerausstellung nach Schwerpunktthemen ermöglicht es den Besucherinnen und Besuchern, nach eigenen Interessen einzelne Bereiche auszuwählen. Die multimedial gestalteten Räume können mit Audio-Guides oder mittels Führungen erschlossen werden. Die Ausstellungen bieten zudem vielfältige Anregungen zum forschenden, entdeckenden Lernen. Dazu gehören folgende Angebote: Schule in der Kaiserzeit, Reformschule, Carlebachschule, Nikolaischule, Waldschule, Schule unterm Hakenkreuz, Fremde und Gleiche in der DDR-Schule, Kinder in Uniform, Leipziger Meuten, Schule im Widerstand, Lesen und Rechnen lernen in Leipzig, Familie im Schulbuch, Wunderkammer, Planetarium, Fußbodenspiel und Naturalienkabinett. Ein Höhepunkt war 2013 die Sonderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ in Kooperation mit Anne Frank Zentrum Berlin. Tabelle 128: Besucherzahlen im Schulmuseum zur Sonderausstellung „Deine Anne.“ Zeitraum vom 01.03. bis 06.04.2013 Begleitveranstaltungen Anzahl Gruppen Anzahl Personen 170 46 1.422 davon: Gruppenbesucher/-innen Begleitpersonen/Lehrer/-innen Einzelbesucher/-innen Quelle: Zentrum für demokratische Bildung/Schulmuseum 821 16 585 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Senioren besuchten 2013 wieder regelmäßig das Schulmuseum und speziell die „Kaiserzeitstunden“. „DDRStunden“ wurden überwiegend durch die 8. und 9. Klassen der Oberschulen, den 10. Klassen der Gymnasien oder von Berufs- und Hochschulen frequentiert. Die Ausstellungen „Schule unterm Hakenkreuz“, „Kinder in Uniform“, „Fremde und Gleiche in der DDR-Schule“ und „Schule im Widerstand“ wurden durchschnittlich von zwei Gruppen monatlich besucht. Für alle Ausstellungen entwickelte das Schulmuseum zielgruppenspezifische Arbeitsbögen, die die jeweiligen Lehrplanbezüge hervorheben. 9 247 Schulbezogene Angebote Abbildung 138: Schulmuseum - Unterricht im Kaiserzeit-Klassenzimmer mit Fräulein Lehrerin, Mädchen mit Schürzen, Knaben mit Matrosenkragen Foto: Archiv Schulmuseum Im Aufgabenbereich der Sammlung und Dokumentation wurden 53 Schenkungen mit 283 Objekten und 306 Büchern sowie zahlreiche Rechercheanfragen aus anderen Bildungseinrichtungen bearbeitet. Schuljubiläen wurden gemeinsam mit den jeweiligen Schulen vor- und nachbereitet. 9 Das Schulmuseum verfügt über eine umfangreiche Sammlung an Zeitzeugeninterviews, die ständig erweitert und zu Dokumentarfilmen verarbeitet wird. Leihverträge für Sammlungsobjekte und Wanderausstellungen verbinden das Museum mit zahlreichen Partnern. 2013 sind 16 Leihvorgänge von Sammlungsobjekten und Wanderausstellungen zu konstatieren (z. B. an Gedenkstätte Roter Ochse Halle, Stadtarchiv Altötting, MDR, Erich Kästner Museum Dresden, Gymnasium Neue Nikolaischule, Militärhistorisches Museum Dresden, KarlLiebknecht-Grundschule Leipzig, Haus der Geschichte Deutschlands (ZFL), Schulmuseum Riga, Kreismuseum Finsterwalde, Oberschule Wiederitzsch). Die Arbeit an der Objektdatenbank wurde fortgesetzt, um mit Unterstützung des Konrad Zuse Institutes Berlin Objekte seit November 2013 auch außerhalb der Öffnungszeiten über eine Online-Datenbank öffentlich zugänglich werden zu lassen. Das Schulmuseum erhöhte dadurch die Präsenz seiner Sammlungen für Fachleute und Interessierte. Die Bibliothek wurde auch 2013 durch die ehrenamtliche Tätigkeit einer erfahrenen Bibliothekarin und studentischen Hilfskräften sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern betreut. 248 Schulbezogene Angebote Abbildung 139: Schulmuseum - Unterricht im DDR-Klassenzimmer, Heimatkunde 1985 - Zivilcourage heute Foto: Archiv Schulmuseum Ereignisse, Ausstellungen, Filme, Bücher im Jahr 2013: • 8. Januar: Bildervortrag über „Fibeln als Geschichtsbücher“ im Haus des Buches Leipzig (30 Besucher/-innen) • 31. Januar: Bildervortrag über „500 Jahre Nikolaitana“ in der Stadtbibliothek (20 Besucher/-innen) • 4. Februar: Ausstellungseröffnung „Kinder in Uniform“ im Rathaus Altötting (ca. 100 Besucher/-innen) • 1.März bis 6. April: Ausstellungseröffnung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ in Kooperation mit Anne Frank Zentrum Berlin (mehr als 1.600 Besucher/-innen) • 4. März: Zeitzeugengespräch mit ehemaligem jüdischen Leipziger Justin Sonder im Ariowitschhaus (150 Jugendliche) • 7. März: Französisch-Olympiade der sächsischen Oberschulen in Kooperation mit der SBAL (25 Schüler/innen, 20 Lehrer/-innen) • 15. März: Zwei Lesungen mit Roman Grafe und Dietmar Riemann „Schöne Grüße aus der DDR“ in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung zur Leipziger Buchmesse (50 Jugendliche) • 20. März: Vortrag über Anpassung und Widerstand in der DDR-Schule im Roncallihaus Magdeburg • 22. März: Lesung mit Eva Langkabel aus den Tagebüchern der Anne Frank und Thea Gersten im Schulmuseum (100 Jugendliche) 9 249 Schulbezogene Angebote 9 250 • 16. April: Veranstaltung mit Bea Neumann über Toleranz in Kinderbüchern zur „Langen Nacht der Toleranz“ im Schulmuseum (60 Besucher/-innen) • 4. Mai: Museumsnacht „Jagdfieber“ im Schulmuseum (mehr als 1.000 Besucher/-innen) • 9. Mai: Ausstellungseröffnung „Fibeln aus aller Welt“ des Leipziger Schulmuseums in Riga (ca.100 Besucher/innen) • 12. Mai: Internationaler Museumstag mit Führungen durch das Museum (87 Besucher/-innen) • 16. Mai bis 13. Juli: Ausstellungseröffnung „Spickzettel“ im Schulmuseum mit Prof. Dr. Fabian (35 Besucher/innen) • 21./22. Mai: Workshops „Wer in der Demokratie einschläft, wacht in der Diktatur auf“ zum Bundesjugendkongress in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung Berlin (120 Jugendliche) • 1. Juni: Kindertag im Schulmuseum mit Steffen Mohr als Detektiv (20 Teilnehmer/-innen) • 5.- 10. Juni: Podiumsgespräch zur Wiedervereinigung in Seoul Südkorea • 21. Juni: Empfang der ehemaligen jüdischen Leipziger in Kooperation mit dem Referat Internationale Beziehungen im Schulmuseum • 25. bis 27. Juni: Vortrag über „Leipziger Lehrerverein“ am Internationalen Symposium der Schulmuseen in Ljubljana (120 Teilnehmer/-innen) • 26. Juni: Begleitveranstaltung zur Ausstellung „Spickzettel“ mit Thomas Hessenauer, Spickzettelsammler aus Nürnberg im Schulmuseum (26 Besucher/-innen) • 10. Juli: Begleitveranstaltung zur Ausstellung „Spickzettel“ mit Prof. Dr. Brigitte Latzko, Universität Leipzig, im Schulmuseum (25 Besucher/-innen) • 10. Juli, geplant bis 31.08., mehrfach verlängert: Eröffnung des Labors mit der Ausstellung „Hurra, ich bin ein Schulkind!“ in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Museologie der HTWK Leipzig im Schulmuseum • 15. Juli: Start des Filmprojektes „Jüdische Schulgeschichten“ (gefördert durch Weltoffenes Sachsen) • 23. August: Pädagogischer Tag im Schulmuseum mit Oberschule Portitz (30 Lehrer/-innen) • 5. September: Ausstellungseröffnung und Vortrag „Kinder in Uniform“ in der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle (100 Besucher/-innnen) • 14. September: Bundesversammlung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik im Schulmuseum (50 Teilnehmer/-innen) • 1. September: Podiumsdiskussion „Aus der Geschichte lernen?“ im Polnischen Institut (Fortbildung für alle Schulbibliothekare) • 8. November: Vortrag „Geschichte-Verantwortung-Vorbild“ im Internationalen Theodor-Litt-Symposium der Universität Leipzig • 11. November: Zeitzeugengespräch mit Schlomo Samson im Ariowitschhaus (120 Jugendliche) • 28. November: Lehrerfortbildung Zeitzeugenarbeit durch Museumsleiterin (30 Oberschullehrer/-innen) • 5. Dezember: Geographie-Olympiade der sächsischen Oberschulen (40 Kinder und Jugendliche) Schulbezogene Angebote 9.5 Schulbiologiezentrum Leipzig Der Hauptschwerpunkt der Arbeit des Schulbiologiezentrums Leipzig als einzigartige Bildungsstätte für die Themenkomplexe Biologie, Sachkunde, Umwelterziehung liegt in der Gestaltung eines natur-und praxisnahen Biologie- und Sachkundeunterrichtes für die Leipziger Schulen. Das Schulbiologiezentrum ist zudem eine leistungsfähige und intensiv genutzte Fortbildungsstätte für Lehrkräfte zur Qualifizierung im Bereich der Natur- und Umwelterziehung. Abbildung 140: Erlebnistage im Schulbiologiezentrum Leipzig Foto: Axel Rehm Die vier Einrichtungen des Schulbiologiezentrums, Botanikschule, Freiluftschule, Zooschule und Botanischer Lehrgarten, bieten zudem eine Reihe von Freizeitangeboten, die bei den Schülerinnen und Schülern, Eltern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern große Resonanz finden. 9 251 Schulbezogene Angebote Abbildung 141: Besucherzahlen im Biologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2013 12.000 10.000 Anzahl 8.000 6.000 4.000 9.896 9.547 2.000 0 8.846 3.933 1.953 2011 Botanischer Lehrgarten Quelle: SG Schulbezogene Angebote 10.955 10.472 9.577 3.743 2.108 2012 2013 Jahr Freiluftschule 3.725 1.863 Zooschule Botanikschule Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Besucherzahlen der Einrichtungen des Schulbiologiezentrum Leipzigs bewegen sich pro Jahr stabil um die 25.000 Besucher/-innen. Während im Jahr 2013 im Botanischen Lehrgarten ein leichter Besucherrückgang um 7,6 % (minus 731 Besucher/-innen) festzustellen ist stiegen die Besucher/-innen der Zooschule um 4,6 % (plus 483 Besucher/innen) an. Ein Rückgang ist im Jahr 2013 bei der Freiluftschule um 11,6 % (minus 245 Besucher/-innen) festzustellen. Die Besucherzahl der Botanikschule entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Der Rückgang der Besucherzahlen in der Freiluftschule und im Botanischen Lehrgarten ist der Tatsache geschuldet ist, dass die Stundenabordnung der Lehrer in diesen beiden Einrichtungen herabgesetzt wurde. Botanischer Lehrgarten Das 1,5 ha große Gelände des Botanischen Lehrgartens bietet mit einigen Tiergehegen viele Möglichkeiten des Kennenlernens biologischer Zusammenhänge im Rahmen des Unterrichtes und in der Freizeit. Projekte zu ökologischen Themen, wie beispielsweise zum Auwald werden geführt bzw. begleitet. Außerdem bestehen lehrplanbezogene Angebote zum Biologie- und Sachkundeunterricht einschließlich des Selbstunterrichtes für alle Schultypen. Die Gewächshäuser des Botanischen Lehrgartens werden unter anderem auch für Pflanzenanzuchten für die Leipziger Schulen genutzt (Schulbegrünungsprogramm). 9 Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit allen regional und auch bundesweit arbeitenden Natur- und Umweltschutzverbänden. Das Schulbiologiezentrum ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU). Botanikschule Die Schulen können in der Botanikschule im Botanischen Garten der Universität Leipzig unterrichtsergänzende bzw. -begleitende sachkundliche und biologische Angebote nutzen. Die Pflanzensammlungen der Gewächshäuser sowie vom Frühjahr bis zum Herbst auch die Abteilungen des Freilandes und der Heilpflanzen- und Kräutergarten stehen dabei für den Unterricht aller Schularten zur Verfügung. Für projektorientierten und fächerverbindenden Unterricht werden ebenfalls Programme angeboten. 252 Schulbezogene Angebote Freiluftschule Die Freiluftschule bietet für Grund-und Förderschulklassen die Möglichkeit, ganzheitliches Lernen im Grünen zu erleben. Abbildung 142: Schulbiologiezentrum Leipzig - Freiluftschule Foto: Sebastian Pabst Auf dem großen Gelände im Schwarzenbergweg 4 sind alle Voraussetzungen gegeben, ganzjährig fächerübergreifend (Deutsch-, Sachkunde- und Werkunterricht, Kunsterziehung, Musik und Sport) zu unterrichten. Dabei steht der Aspekt der Umwelterziehung, insbesondere der Unterricht zum „Anfassen“, das Kennenlernen, Bewerten und Handeln in der Natur, im Vordergrund. 9 253 Schulbezogene Angebote Zooschule Die Unterrichtsthemen der Zooschule umfassen Lehrplaninhalte der Klassen-/Kursstufen 1 - 12 der Unterrichtsfächer Sachkundeunterricht und Biologie. Das Angebot trägt dazu bei, dass die Schüler/-innen Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur sammeln und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt entwickeln. Besonders geeignet ist hierfür der lehrplangerechte Projektunterricht. Abbildung 143: Schulbiologiezentrum Leipzig - Herbstprojekt Foto: Axel Rehm Weitere Informationen im Internet unter: 9 254 http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-unddienstleistungen/dienststelle/schulbiologiezentrum-51703/ und http://www.schulbiologiezentrum-leipzig.de Schulbezogene Angebote 9.6 Medienpädagogisches Zentrum Das Medienpädagogische Zentrum Leipzig (MPZ) ist das Service-Zentrum der Stadt Leipzig in den Bereichen Medienpädagogik, Fortbildung und Medientechnik im Rahmen des Medienstellenverbundes im Land Sachsen. Es befindet sich in der Humboldtschule, Gymnasium der Stadt Leipzig. Die Beratung im Bereich des Einsatzes von Bildungsmedien ist eine grundlegende Aufgabe des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig. Die Mitarbeiter unterstützen die schulischen Einrichtungen bei Fragen zur Medienpädagogik, zur Medientechnik oder zum Medieneinsatz. Ein weiterer Schwerpunkt des MPZs besteht darin, ausgewählte Bildungsmedien zum Verleih zur Verfügung zu stellen. Das MPZ ist federführend an dem Projekt MeSax „Medieninformations- und -distributionssystem für Bildungsmedien in Sachsen“ beteiligt. Die Angebote richten sich vor allem an die Schulen und die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch an alle anderen städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen. Abbildung 144: Medienpädagogisches Zentrum - Schulungsraum 9 Foto: Medienpädagogisches Zentrum 255 Schulbezogene Angebote Abbildung 145: Medienpädagogisches Zentrum nach Medienbestand und -verleihvorgänge in der Mediathek 18.000 16.000 14.000 2010/2011 2011/2012 255 13.000 10.200 13.000 15.000 10.000 11.000 9.650 14.000 2009/2010 245 0 190 2.000 260 4.000 4.900 6.000 9.082 8.000 6.500 10.000 16.200 Anzahl 12.000 2012/2013 Schuljahr Medientitel (VHS, DVD) - Bestand MPZ Online-Medien - Bestand MPZ & Landslizenzen Verleihvorgänge (Medien) Verleihvorgänge (Technikverleih) Quelle: Medienpädagogisches Zentrum Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Der Medienbestand der Mediathek konnte weiter ausgebaut werden. Im Schuljahr 2012/2013 stieg dieser auf 10.200 Medientitel im Bestand des MPZ. Der online zur Verfügung stehende Bestand an Medientiteln ist in den letzten drei Schuljahren um mehr als das Dreifache, auf 16.200 Medientitel angestiegen. Die im medienpädagogischen Zentrum Leipzig registrierten Ausleihvorgänge aus dem Medienbestand betrugen im Schuljahr 2012/2013 wie im Vorjahr 13.000 Verleihvorgänge. Das Medienpädagogische Zentrum bietet ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsleistungen im Bereich der Audio- und Videotechnik. Schulischen Einrichtungen stehen Aufnahme- und Präsentationstechnik sowie Beschallungsanlagen zur Verfügung. Im Schuljahr 2012/2013 wurde dieser Technikverleih 255 Mal genutzt. Abbildung 146: Medienpädagogisches Zentrum - Medienmobil mit Technik 9 Foto: Medienpädagogisches Zentrum Projektarbeit im medienpädagogischem Bereich kann mit dem Medienmobil unterstützt werden. Das Fahrzeug ist ausgerüstet mit transportabler Technik für die digitale Videoaufnahme und für den digitalen Videoschnitt. Weiterhin steht moderne Präsentationstechnik im Audio- und Videobereich zur Verfügung. Im Schuljahr 2012/2013 wurden 95 Medienprojekte mit dem Medienmobil und im MPZ Leipzig durchgeführt und betreut. 256 Schulbezogene Angebote Abbildung 147: Medienpädagogisches Zentrum nach IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2013 1.400 1.200 Anzahl 1.000 800 600 400 1.290 1.250 1.100 850 180 200 0 95 150 30 2009/2010 185 85 59 2010/2011 195 90 43 2011/2012 95 45 2012/2013 Schuljahr Support-Ticket Bearbeitungen Quelle: Medienpädagogisches Zentrum Fortbildung Medienprojekte Rollout Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Die Support-Ticket Bearbeitungen sind ein wesentlicher IT-Service des Medienpädagogischen Zentrums. Diese Unterstützungsleistungen sind in Schulnetzwerken, Verwaltungsnetzwerken, Schulhorten sowie Kitas erforderlich und steigen pro Schuljahr an. Die Vorbereitung, Koordination und Durchführung zum Tausch der IT-Systeme (Rollout) wurde im Schuljahr 2012/2013 in 45 Schul- und Hortverwaltungen durchgeführt. Im Bereich der Fortbildungen wurden im Schuljahr 2012/2013 195 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten durchgeführt. Schwerpunkte bei der Lehrerfortbildung bildeten dabei • Einsatz neuer Medien im Unterricht, • Pädagogische IT-Koordinatoren, • Urheberrecht In der Erzieherfortbildung stand die Schulung von Mitarbeiter/-innen von Kindertageseinrichtungen im Vordergrund. Schwerpunkte der Fortbildungen für Bibliotheksmitarbeiter/-innen waren • Verwaltungssoftware Library, • Urheberrecht 9 257 Schulbezogene Angebote 9.7 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung 9.7.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht Seit dem 01. August 2008 unterliegt die Überwachung der Anmeldepflicht den Kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Aufgabe wurde durch Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) übertragen. Die Schwerpunkte im Arbeitsbereich liegen zum einen bei der Überwachung der Anmeldepflicht der schulpflichtig werdenden Kinder, dem Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule und zum anderen bei der Überwachung der Berufsschulpflicht. Allgemein gliedert sich die Schulpflicht gemäß § 28 SchulG in die neun Jahre dauernde Vollzeitschulpflicht und die anschließende Berufsschulpflicht. Tabelle 129: Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2013/2014 kommunale Trägerschaft Schulart Schulen Schüler Andere Trägerschaft Schulen Gesamtzahl Schüler Schulen Schüler Grundschule 65 14.348 11 1.627 76 15.975 Oberschule 22 8.193 6 1.132 28 9.325 Gymnasien 16 10.173 6 2.625 22 12.798 Förderschulen 15 2.231 3 345 18 2.576 BSZ 9 11.240 38 7.334 47 18.574 2. Bildungsweg 3 782 - - 3 782 Gemeinschafts Schule 1 474 - - 1 474 - - 2 454 2 454 131 47.441 64 13.063 195 60.504 Waldorfschulen Summe: Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 9.7.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung 9 Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Aus diesem Grund ist die Überwachung der Anmeldung mit höchster Priorität zu bearbeiten. Gemäß dem § 31 (1) SchulG haben die Eltern die Pflicht, den Schulpflichtigen an der Schule anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler/die Schülerin am Unterricht teilnimmt. Die Schulpflicht beginnt nach § 27 (1) SchulG für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Eltern haben die Möglichkeit, Kinder die nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, an der Schule anzumelden. Mit der Anmeldung werden auch diese Kinder schulpflichtig und müssen eingeschult werden. Um den Eltern den Weg bis zur Einschulung ihres Kindes zu erleichtern, erhält jedes schulpflichtig werdende Kind ein Schuljahr vor der Einschulung einen Brief, der Informationen zum Thema Einschulung, wie die Anmeldetage und die zuständige Grundschule enthält. In der Stadt Leipzig gibt es sowohl gemeinsame Schulbezirke als auch eigene Schulbezirke, diese werden durch Schulbezirkssatzung festgelegt. Es kann in jedem neuen Schuljahr aufgrund von Über- oder Unterbelegung an den Schulen zu Änderungen der Schulbezirksgrenzen kommen. Nach den Anmeldetagen erhält der Leistungsbereich den Rücklauf von den Schulen, welche Kinder wo angemeldet wurden. Anhand des monatlichen Austausches mit den Grundschulen werden dann sämtliche Informationen über die Kinder bis zur tatsächlichen Einschulung erfasst. Dies beinhaltet auch Informationen über Rückstellungen, genehmigte Anträge auf schulbezirksfremde Einschulung und Aufnahme von Schulen außerhalb 258 Schulbezogene Angebote Leipzig sowie alle Umzüge und Wegzüge innerhalb des Schulbezirkes. Der Schulnetzplanung wird mitgeteilt, wie viele Kinder voraussichtlich in welcher kommunalen Schule eingeschult werden und wer eine Grundschule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule besuchen wird. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der schulpflichtig werdenden Kinder in der Stadt Leipzig zu verzeichnen. Demnach steigt die Schüleranzahl der ersten Klassen in den Grundschulen kontinuierlich an. Abbildung 148: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger 4.000 3.500 3.592 3.563 3.170 1.500 3.573 2.000 3.777 2.500 3.193 Anzahl 3.000 1.000 500 0 430 338 194 08/09 475 186 09/10 kommunale Trägerschaft 192 482 518 200 10/11 11/12 Schuljahr freie Trägerschaft 498 226 12/13 231 13/14 allgemeinbildende Förderschulen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 130: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick 08/09 GS in kommunaler Trägerschaft 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 3.193 3.170 3.573 3.563 3.592 3.777 Mitte 313 321 370 342 387 413 Nordost 236 194 272 243 252 265 Ost 526 483 522 560 534 537 Südost 307 316 325 334 321 359 Süd 266 261 315 314 305 335 Südwest 337 325 366 368 400 375 West 292 297 364 343 342 353 Alt-West 301 318 358 372 335 383 Nordwest 168 180 204 191 193 212 Nord 447 475 477 496 523 545 GS in freier Trägerschaft 430 338 475 482 518 498 allgemeinbildende Förderschulen (ohne FÖS Geistigbehinderte) 194 186 192 200 226 231 3.817 3.694 4.240 4.245 4.336 4.506 davon: Summe: Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring 9 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 259 Schulbezogene Angebote 9.7.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule Generell besteht die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlich Aufenthalt haben. Bereits in der vierten Klasse erhalten die Schüler der Grundschule eine Bildungsempfehlung, welche Auskunft über die empfohlene weiterführende Schulart gibt. Nach dem Erhalt der Bildungsempfehlung müssen die Eltern Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden. Auf diesen Übergang wird seitens der Schulpflichtüberwachung ein besonderes Augenmerk gelegt. In den vergangenen Jahren wurde nicht jeder Abgänger der Grundschule auch von den Eltern an einer weiterführenden Schule angemeldet. Abbildung 149: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren 70% 60% Anzahl 50% 40% 30% 59,8% 20% 55,6% 40,2% 44,4% 47,0% 53,0% 47,5% 52,5% 49,5% 50,5% 51,2% 48,8% 12/13 13/14 10% 0% 08/09 09/10 10/11 11/12 Schuljahr Gymnasium Oberschule Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Tabelle 131: Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren Schuljahr 9 08/09 09/10 11/12 12/13 13/14 Mittelwert 08/09-13/14 Mitte 71,8% 74,6% 69,7% 67,8% 67,5% 71,8% 70,5% Nordost 51,9% 49,0% 37,9% 38,3% 41,0% 40,0% 43,0% Ost 50,0% 45,0% 37,6% 36,3% 34,9% 36,2% 40,0% Südost 67,5% 65,6% 52,5% 52,4% 53,8% 55,1% 57,8% Süd 66,9% 56,5% 44,8% 45,6% 56,1% 51,6% 53,6% Südwest 59,6% 54,8% 50,5% 54,8% 59,4% 59,3% 56,4% West 51,0% 41,8% 38,2% 34,3% 34,2% 45,6% 40,8% Alt-West 54,0% 59,3% 44,3% 52,0% 42,7% 44,6% 49,5% Nordwest 59,4% 56,0% 49,1% 41,5% 53,4% 52,1% 51,9% Nord 66,0% 59,5% 49,3% 52,8% 55,2% 56,0% 56,5% Stadt Gesamt 59,8% 55,6% 47,0% 47,5% 49,5% 51,2% 51,8% Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring 260 10/11 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 Schulbezogene Angebote Auch der Übergang von Schülern der Lernförderschulen und Oberschulen, welche Ihre Schulen ohne Abschluss verlassen erfordert eine kontinuierliche Überwachung, da auch hier in jedem Schuljahr mehrere Jugendliche nicht gleich zu Beginn des neuen Schuljahres an den Berufsschulen im Berufsvorbereitungsjahr angekommen sind. Tabelle 132: Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ Schuljahr 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 Schüler Gesamt 16.590 15.490 14.088 12.599 11.730 11.240 in BGJ/BVJ Maßnahmen 720 561 561 570 568 537 Anteil an Gesamtzahl in % 4,3 3,6 4,0 4,5 4,8 4,8 davon: Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2013 9.7.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig Monatlich wird mit Hilfe einer aktuellen Übersicht vom Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig über alle Zuzüge, Wegzüge und Umzüge von den Schulpflichtigen überprüft, ob die zugezogenen Kinder an der Schule angemeldet wurden. Dafür steht uns ein Schülerprogramm zur Verfügung, in welchem die kommunalen Schulen die Daten ihrer Schüler eintragen. Von den Freien Trägern erhält der Fachbereich Veränderungslisten zum Abgleich der Zugänge und Abgänge. 9.7.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht Gemäß dem Schulgesetz treffen die Landkreise oder die kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen, wenn die Anmeldepflichten nicht erfüllt werden. Melden demnach die Eltern ihre schulpflichtigen oder schulpflichtig werdenden Kinder nicht an der Schule an, werden die Eltern auf der Grundlage des § 31 (1) SchulG i.V.m. § 31 (3) SchulG durch Anschreiben erinnert und ermahnt. Die Erforderliche Maßnahmen stellen zum einen die Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 61 (1) Nr. 1 SchulG gegenüber den Eltern in einem zweiten Anschreiben dar. Zum Anderen erfolgt eine Anzeige an die zentrale Bußgeldbehörde, wenn die Erinnerungen und Mahnungen erfolglos bleiben und der Schulpflichtige nicht an der Schule angemeldet wurde. Des Weiteren besteht die Möglichkeit den ASD über die Fälle der Nichtanmeldung zu informieren. Bleiben bereits angemeldete Schüler dem Unterricht fern, ist die Schule zur Überwachung der Schulpflicht verantwortlich und leitet nach den Regelungen der VwV Schulverweigerung i.V.m § 61 (1) Nr. 2 SchulG Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Eltern oder den Jugendlichen selbst ein. 9 9.7.6 Ruhen der Schulpflicht Laut § 29 (1) SchulG ruht die Schulpflicht wenn der Schulpflichtige so schwer körperlich, geistig oder psychisch behindert ist, dass er an keiner Schule gefördert werden kann. Für die Entscheidungen ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen sind, die kreisfreien Städte und die Landkreise als Schulträger verantwortlich. In Leipzig beläuft sich die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle zwischen 50 und 60 pro Schuljahr. 261 Schulbezogene Angebote 9 262 Anlagen A Anlagen A 263 Anlagen Karte 17: Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen A 264 Abbildungsverzeichnis Anlagen Karte 18: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen A 265 Anlagen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen • 12 Abbildung 2: Geburtenentwicklung  • 13 Abbildung 3: Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft  • 24 Abbildung 4: Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart  • 25 Abbildung 5: angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten  • 26 Abbildung 6: Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt  • 27 Abbildung 7: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten  • 28 Abbildung 8: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 29 Abbildung 9: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche  • 30 Abbildung 10: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 31 Abbildung 11: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten  • 32 A 266 Abbildung 12: angemeldete Kinder in der Tagespflege  • 33 Abbildung 13: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege  • 34 Abbildung 14: Betreuungszeiten in der Tagespflege  • 35 Abbildung 15: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Altersgruppen  • 40 Abbildung 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII  • 41 Abbildung 17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung • 42 Abbildung 18: Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung  • 43 Abbildung 19: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung • 44 Abbildung 20: Jahresdurchschnitt Pflegestellen • 45 Abbildung 21: Pflegestellen nach regionaler Verteilung  • 46 Abbildung 22: Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung  • 48 Abbildung 23: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen • 49 Abbildung 24: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl • 50 Abbildung 25: Inobhutnahmen nach Altersgruppen • 51 Abbildung 26: Inobhutnahmen nach Geschlecht • 52 Abbildung 27: Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer • 52 Abbildung 28: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2013 • 53 Abbildung 29: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung • 54 Abbildung 30: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in %  • 58 Anlagen Abbildung 31: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen • 62 Abbildung 32: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht • 63 Abbildung 33: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl  • 64 Abbildung 34: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Teilnehmerzahl  • 66 Abbildung 35: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht  • 67 Abbildung 36: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote  • 80 Abbildung 37: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen  • 81 Abbildung 38: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes  • 82 Abbildung 39: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe  • 86 Abbildung 40: durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass  • 87 Abbildung 41: Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses  • 88 Abbildung 42: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft  • 89 Abbildung 43: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft  • 91 Abbildung 44: Förderung der Jugendverbände  • 93 Abbildung 45: Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit  • 94 Abbildung 46: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten  • 102 Abbildung 47: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot  • 103 Abbildung 48: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten  • 104 Abbildung 49: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht  • 105 Abbildung 50: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2013  • 106 Abbildung 51: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen  • 107 Abbildung 52: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 110 Abbildung 53: Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 111 Abbildung 54: Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 112 Abbildung 55: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen  • 113 Abbildung 56: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr  • 114 Abbildung 57: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr  • 115 Abbildung 58: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahr 2012/2013  • 116 Abbildung 59: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance  • 117 Abbildung 60: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance im Jahr 2013  • 118 Abbildung 61: Schulsozialarbeit nach Schularten  • 121 Abbildung 62: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen  • 123 A 267 Anlagen Abbildung 63: Problemlagen bei Schüler/-innen im Schuljahr 2012/2013 nach Geschlecht  • 124 Abbildung 64: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen  • 126 Abbildung 65: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen  • 127 Abbildung 66: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schuljahren  • 129 Abbildung 67: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen  • 135 Abbildung 68: Plakat der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention „Leipzig ist Vielfalt“  • 137 Abbildung 69: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren  • 140 Abbildung 70: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren  • 141 Abbildung 71: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren  • 142 Abbildung 72: Kooperationseinrichtungen von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten  • 143 Abbildung 73: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen • 154 Abbildung 74: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger  • 155 Abbildung 75: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen • 156 Abbildung 76: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter  • 157 Abbildung 77: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Geschlecht  • 158 Abbildung 78: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen • 159 Abbildung 79: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten  • 160 Abbildung 80: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie • 161 Abbildung 81: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 163 Abbildung 82: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 164 Abbildung 83: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich  • 167 Abbildung 84: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger  • 168 A 268 Abbildung 85: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen • 169 Abbildung 86: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen  • 170 Abbildung 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht • 171 Abbildung 88: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund • 172 Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen  • 173 Abbildung 90: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort • 174 Abbildung 91: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen • 175 Abbildung 92: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig  • 178 Abbildung 93: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig  • 179 Anlagen Abbildung 94: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon  • 179 Abbildung 95: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon  • 181 Abbildung 96: Vaterschaftsfeststellungen  • 186 Abbildung 97: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter  • 187 Abbildung 98: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen  • 188 Abbildung 99: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften  • 189 Abbildung 100: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger  • 190 Abbildung 101: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder  • 193 Abbildung 102: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %  • 194 Abbildung 104: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder  • 198 Abbildung 105: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort  • 199 Abbildung 106: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption  • 200 Abbildung 107: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen • 201 Abbildung 108: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen • 202 Abbildung 109: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren  • 203 Abbildung 110: Amts- und Vereinsvormundschaften  • 206 Abbildung 111: Amts- und Vereinspflegschaften  • 208 Abbildung 112: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern  • 211 Abbildung 113: Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken  • 212 Abbildung 114: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht • 213 Abbildung 115: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 215 Abbildung 116: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 216 Abbildung 117: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 218 Abbildung 118: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” für alle ASD’s  • 222 Abbildung 119: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken  • 224 Abbildung 120: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken  • 225 Abbildung 121: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken  • 226 Abbildung 122: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken  • 227 Abbildung 123: Fallzahlen im ASD außerhalb kostenpflichtiger Leistungen/HzE  • 228 Abbildung 124: Entwicklung der Schulen mit GTA (Jahr 2004 bis Schuljahr 20013/2014) • 231 Abbildung 125: Anzahl der Schulen mit GTA, differenziert nach Schularten (Schuljahr 2013/2014)  • 231 Abbildung 126: GTA Angebot „Expertentag an der Lessing Grundschule“  • 232 A 269 Anlagen Abbildung 127: GTA Angebot „AG Töpfern an der 56. Oberschule“  • 233 Abbildung 128: Schulbibliothek Humboldtschule (Gymnasium)  • 235 Abbildung 129: Anzahl kommunale Schulen 2012/2013 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek  • 236 Abbildung 130: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013  • 237 Abbildung 131: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013  • 238 Abbildung 132: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Anzahl und Schularten im Schuljahr 2012/2013  • 239 Abbildung 133: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Teilnehmer/-innen und Schularten  • 241 Abbildung 134: Schola Cantorum - Jahrgangsfoto 2013 der Chöre vor der Leipziger Petrischule  • 242 Abbildung 135: Kinder- und Spatzenchor der Schola Cantorum beim Weihnachtsliedersingen  • 243 Abbildung 136: Der Mädchenchor der Schola Cantorum in der Leipziger Peterskirche  • 244 Abbildung 137: Eingang in das Schulmuseum - Bildcollage mit Kindern aus der Fibel Guck in die Welt 1911 • 246 Abbildung 138: Schulmuseum - Unterricht im Kaiserzeit-Klassenzimmer mit Fräulein Lehrerin, Mädchen mit Schürzen, Knaben mit Matrosenkragen  • 248 Abbildung 139: Schulmuseum - Unterricht im DDR-Klassenzimmer, Heimatkunde 1985 - Zivilcourage heute  • 249 Abbildung 140: Erlebnistage im Schulbiologiezentrum Leipzig  • 251 Abbildung 141: Besucherzahlen im Biologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2013  • 252 Abbildung 142: Schulbiologiezentrum Leipzig - Freiluftschule  • 253 Abbildung 143: Schulbiologiezentrum Leipzig - Herbstprojekt  • 254 Abbildung 144: Medienpädagogisches Zentrum - Schulungsraum  • 255 Abbildung 145: Medienpädagogisches Zentrum nach Medienbestand und -verleihvorgängen in der Mediathek  • 256 Abbildung 146: Medienpädagogisches Zentrum - Medienmobil mit Technik  • 256 Abbildung 147: Medienpädagogisches Zentrum nach IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2013  • 257 Abbildung 148: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger  • 259 Abbildung 149: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren • 260 A 270 Kartenverzeichnis Anlagen Kartenverzeichnis Karte 1: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2013  • 56 Karte 2: Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2013 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 61 Karte 3: Standorte Jugendbildungsmaßnahmen 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 68 Karte 4: Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 70 Karte 5: Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 72 Karte 6: Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 74 Karte 7: Standorte von Themen- und zielgruppenorientierter Jugendarbeit 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 76 Karte 8: Standorte der Spielmobile im Jahr 2013 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 78 Karte 9: Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 92 Karte 10: Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 100 Karte 11: Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Jugendhilfe  • 109 Karte 12: Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugenförderung Karte 13: Familienbildungs- und Beratungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 138 Karte 14: Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  Karte 15: Standorte Beratungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 152 Karte 16: ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2013  • 221 Karte 17: Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen  • 264 Karte 18: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen  • 265 • 120 • 147 A 271 Tabellenverzeichnis Anlagen Tabellenverzeichnis A 272 Tabelle 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen  • 12 Tabelle 2: Geburtenentwicklung  • 13 Tabelle 3: Leistungsdaten im Jahresvergleich  • 15 Tabelle 4: Kontakte im Familieninfobüro  • 19 Tabelle 5: Anzahl der Kindertageseinrichtungen  • 24 Tabelle 6: angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung  • 25 Tabelle 7: Belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft  • 26 Tabelle 8: Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt  • 27 Tabelle 9: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten  • 28 Tabelle 10: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 29 Tabelle 11: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche  • 30 Tabelle 12: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 31 Tabelle 13: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten  • 32 Tabelle 14: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege  • 34 Tabelle 15: differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege  • 35 Tabelle 16: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfefälle nach Hilfeart  • 41 Tabelle 17: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung • 42 Tabelle 18: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung  • 44 Tabelle 19: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen nach Anzahl • 50 Tabelle 20: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich  • 53 Tabelle 21: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung • 54 Tabelle 22: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit • 55 Tabelle 23: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in €  • 59 Tabelle 24: Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2013 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 60 Tabelle 25: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen • 62 Tabelle 26: OFT Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht • 63 Tabelle 27: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl und Ø Teilnehmerzahl  • 64 Tabelle 28: OFT Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten nach Altersgruppen  • 65 Tabelle 29: OFT Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Geschlecht der Nutzer/-innen  • 67 Anlagen Tabelle 30: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote  • 80 Tabelle 31: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen  • 81 Tabelle 32: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes  • 83 Tabelle 33: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe  • 86 Tabelle 34: durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass  • 87 Tabelle 35: Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen  • 88 Tabelle 36: Internationale Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft  • 90 Tabelle 37: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft  • 91 Tabelle 38: Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V.  • 95 Tabelle 39: Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendring Leipzig e. V. • 97 Tabelle 40: Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjungendring Leipzig e. V.  • 97 Tabelle 41: Projekt Jugendbeteiligung in den Planungsräumen  • 98 Tabelle 42: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten  Tabelle 43: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund  • 105 Tabelle 44: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich  • 106 Tabelle 45: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen  • 108 Tabelle 46: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 111 Tabelle 47: Nutzer/-innen der Kompetenzagenturen  • 113 Tabelle 48: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr  • 114 Tabelle 49: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr  • 115 Tabelle 50: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich  • 116 Tabelle 51: Teilnehmer/-innen an Projekten der 2. Chance  • 118 Tabelle 52: Verbleib der Teilnehmer/-innen an Projekten 2. Chance  • 119 Tabelle 53: Schulsozialarbeit nach Schularten  • 121 Tabelle 54: Anzahl der Beratungshilfen durch Schulsozialarbeit nach Schularten  • 122 Tabelle 55: Beratungshilfen nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen  • 123 Tabelle 56: Einzelfallarbeit nach Zielgruppen  • 126 Tabelle 57: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit nach Zielgruppen  • 128 Tabelle 58: interne und externe Gemeinwesenarbeit nach Schulhalbjahren  • 129 Tabelle 59: Drei Säulen der zu erfüllenden Querschnittsfunktion des Kinder- und Jugendschutzes  • 130 Tabelle 60: Politisch motivierte Kriminalität in der Stadt Leipzig nach Fällen • 136 • 102 A 273 Anlagen A 274 Tabelle 61: Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention: Mischfinanzierung für lokalen Aktionsplan • 136 Tabelle 62: Nutzungen aller Angebote in Mütterzentren  • 140 Tabelle 63: Besucherzahlen der offenen Angebote in Mütterzentren  • 141 Tabelle 64: Nutzungen geschlossener Angebote in Mütterzentren  • 142 Tabelle 65: Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo)  • 144 Tabelle 66: Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter (FaBiKoo)  • 144 Tabelle 67: Angebote für Eltern (FaBiKoo)  • 145 Tabelle 68: Familienangebote für Eltern und Kinder (FaBiKoo)  • 145 Tabelle 69: Übersicht der KiFaZ- Standorte 2012  • 148 Tabelle 70: Übersicht der neuen KiFaZ- Standorte ab 2014  • 149 Tabelle 71: Entwicklung der Beratungshilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 154 Tabelle 72: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Erziehungs- und Familienberatungsstellen pro Hilfeempfänger  • 155 Tabelle 73: Hilfeanregende Person/Institution in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 156 Tabelle 74: Hilfeempfänger in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Alter  • 157 Tabelle 75: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen • 159 Tabelle 76: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Einzugsgebieten • 160 Tabelle 77: Hilfen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen nach Herkunftsfamilie • 161 Tabelle 78: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen • 162 Tabelle 79: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 164 Tabelle 80: Beratungshilfen in Jugendberatungsstellen im Jahresvergleich • 167 Tabelle 81: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt in Jugendberatungsstellen pro Hilfeempfänger  • 168 Tabelle 82: Hilfeanregende Person/Institution in Jugendberatungsstellen • 169 Tabelle 83: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Altersgruppen  • 170 Tabelle 84: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Geschlecht  • 171 Tabelle 85: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Migrationshintergrund • 172 Tabelle 86: Gründe der Hilfegewährung in Jugendberatungsstellen • 173 Tabelle 87: Hilfeempfänger in Jugendberatungsstellen nach Wohnort • 174 Tabelle 88: methodisches Vorgehen in Jugendberatungsstellen  • 175 Tabelle 89: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig  • 178 Tabelle 91: Themenbereiche der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon • 180 Tabelle 92: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon  • 181 Tabelle 93: Vaterschaftsfeststellungen  • 186 Anlagen Tabelle 94: Leistungen für Neugeborene nicht verheirateter Mütter • 187 Tabelle 95: Häufigkeit der verschiedenen Beurkundungen  • 189 Tabelle 96: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften  • 190 Tabelle 97: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger  • 191 Tabelle 98: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder  • 193 Tabelle 99: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %  • 195 Tabelle 100: Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung  • 197 Tabelle 101: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder  • 198 Tabelle 102: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort  • 199 Tabelle 103: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption  • 200 Tabelle 104: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren  • 203 Tabelle 105: Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht  • 204 Tabelle 106: Elterliche Sorge  • 205 Tabelle 107: Amts- und Vereinsvormundschaften  • 207 Tabelle 108: Amts- und Vereinspflegschaften  • 208 Tabelle 109: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern  • 211 Tabelle 110: Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken  • 212 Tabelle 111: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht • 213 Tabelle 112: Erstanträge von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 215 Tabelle 113: Neufeststellungen von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 217 Tabelle 114: Widersprüche von Eltern, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 218 Tabelle 115: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” für alle ASD’s • 222 Tabelle 116: Verteilung vergebener ambulanter Hilfen nach ASD Sozialbezirken  • 224 Tabelle 117: Verteilung vergebener teilstationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken  • 225 Tabelle 118: Verteilung vergebener stationärer Hilfen nach ASD Sozialbezirken  • 226 Tabelle 119: Verteilung vergebener Pflegestellen nach ASD Sozialbezirken  • 227 Tabelle 120: Veranstaltungsübersicht zu Ganztagesangeboten  • 234 Tabelle 121: Anzahl kommunaler Schulen nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek  • 236 Tabelle 122: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten • 237 Tabelle 123: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten  • 239 Tabelle 124: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Anzahl und Schularten  • 240 A 275 Anlagen A 276 Tabelle 125: Angebote der Schulbibliotheken in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Teilnehmer/-innen und Schularten  • 241 Tabelle 126: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2013  • 242 Tabelle 127: Schola Cantorum Leipzig: Musikalische Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2013  • 245 Tabelle 128: Besucherzahlen im Schulmuseum zur Sonderausstellung „Deine Anne.“  • 247 Tabelle 129: Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2013/2014  • 258 Tabelle 130: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick  • 259 Tabelle 131: Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren  • 260 Tabelle 132: Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ  • 261 Kinder- und Jugendreport 2013 3/2014 Neu im Report aufgenommen wurden schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagesangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung. . Kinder- und Jugendhilfereport 2013 Der „Kinder- und Jugendreport 2013“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde bereits zum 13. Mal erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2013 auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder. 3/14 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung