Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010845.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
18.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00394/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:
Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 1.230.000 € zur
unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebes Gewandhaus
zu Leipzig im Wirtschaftsjahr 2014 im PSP-Element 1.100.26.2.0.03, Sachkonto 4315 0000 werden
i.H.v. 1.000.000 Euro beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 –
unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
Der durch diesen Beschluss nicht gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 230.000 Euro ist vom Eigenbetrieb
Gewandhaus über die nächsten drei Haushaltsjahre zu erwirtschaften.
Begründung:
Die Komplexität der Entstehung des Fehlbetrages im laufenden Wirtschaftsjahr wird anerkannt.
Trotzdem ist festzuhalten, dass der Eigenbetrieb Gewandhaus für die Aufstellung des
Wirtschaftsplanes und seiner Umsetzung verantwortlich und demzufolge auch ursächlich an der
Entstehung dieses Fehlbetrags beteiligt ist.
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Eine vollständige Deckung des Fehlbetrages in Höhe des Verwaltungsvorschlages aus dem
Haushalt der Stadt ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den
anderen Eigenbetrieben Kultur nicht opportun.
Neben der besonderen Stellung des Gewandhauses in der Stadt Leipzig und seiner positiven
wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre ist trotzdem die Besonderheit der Entstehung des
Defizits zu würdigen. Daher ist ein Teilausgleich des Fehlbetrages aus dem städtischen Haushalt
gerechtfertigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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