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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010845.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
18.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:38

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00394/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert: Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 1.230.000 € zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebes Gewandhaus zu Leipzig im Wirtschaftsjahr 2014 im PSP-Element 1.100.26.2.0.03, Sachkonto 4315 0000 werden i.H.v. 1.000.000 Euro beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. Der durch diesen Beschluss nicht gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 230.000 Euro ist vom Eigenbetrieb Gewandhaus über die nächsten drei Haushaltsjahre zu erwirtschaften. Begründung: Die Komplexität der Entstehung des Fehlbetrages im laufenden Wirtschaftsjahr wird anerkannt. Trotzdem ist festzuhalten, dass der Eigenbetrieb Gewandhaus für die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und seiner Umsetzung verantwortlich und demzufolge auch ursächlich an der Entstehung dieses Fehlbetrags beteiligt ist. Seite 1/3 Eine vollständige Deckung des Fehlbetrages in Höhe des Verwaltungsvorschlages aus dem Haushalt der Stadt ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den anderen Eigenbetrieben Kultur nicht opportun. Neben der besonderen Stellung des Gewandhauses in der Stadt Leipzig und seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre ist trotzdem die Besonderheit der Entstehung des Defizits zu würdigen. Daher ist ein Teilausgleich des Fehlbetrages aus dem städtischen Haushalt gerechtfertigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3