Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1009497.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.11.14, 12:00
Aktualisiert
11.04.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00385/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
11.11.2014
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Ausgleichsflächen (V/A 550)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Der Antrag zielt auf den schonenden Umgang mit Landwirtschaftsflächen und die Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen, vor allem auf Brachflächen, im Vorgriff durch die Stadt Leipzig ab.
Zum schonenden Umgang mit Landwirtschaftsflächen ist die Stadt auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes, § 15 Absatz 3 sowie § 1a Absatz 2, Satz 4 BauGB verpflichtet.
Demnach ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen.
Aus diesen Regelungen ergeben sich hohe Begründungsanforderungen.
Nachgewiesen werden muss, dass keine anderen geeigneten Flächen zur Verfügung gestellt
werden können.
Im Rahmen des Kompensationsflächenmanagements der Stadt Leipzig wird seit 2000 ein Pool mit
potenziellen Kompensationsflächen geführt. Dieses Management hat sich bewährt und ist im
deutschlandweitem Vergleich beispielhaft zu bewerten. Auf Grund großflächiger Neuansiedlungen
im Stadtgebiet stehen jedoch nur noch wenige Kompensationsflächen, besonders mit
Entsiegelungspotenzial, zur Verfügung.
Deshalb wurde 2006 im Rahmen des Grünen Ringes Leipzig ein interkommunaler Pool aufgebaut,
so dass es seit dem möglich ist, auch Brachflächen außerhalb von Leipzig zuzuordnen. Dieses
Verfahren wurde zum Beispiel bei den B-Plänen B-245 „Güterverkehrszentrum Süd III“ und B-383
„Industriegebiet östlich der Radefelder Allee“ praktiziert. Dadurch wurden im gleichen Zeitraum
weniger Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen.
In der Bürgerschaft gibt es allerdings wenig Akzeptanz und Verständnis für diese Verfahrensweise.
Es wird der Ausgleich in der Nähe der Baumaßnahmen gefordert.
Von den zur Zeit erfassten 3.793 Brachenflächen im Stadtgebiet auf einer Fläche von 1.060 ha
(entspricht 3,56 % der Stadtflächen) eignen sich leider nur sehr wenige Fläche für
Kompensationsmaßnahmen.
- Ca. 40 % der Flächen sind durch B-Pläne mit anderen Planungsabsichten, vor allem Baurecht,
belegt.
- Weitere ca. 40 % der Flächen befinden sich im Bereich des § 34 BauGB, wodurch in den
meisten Fällen eine Bebaubarkeit gegeben ist.
- Auf ca. 35 % der Flächen sind Altlasten festgestellt worden bzw. es besteht ein
Altlastenverdacht.
- Ca. 80 % der Flächen befinden sich im Privateigentum.
Auch bei der ständigen Suche nach geeigneten Brachflächen und einer vorausschauenden
Liegenschaftspolitik wird sich die Verwendung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als
Kompensationsflächen nicht ausschließen lassen. Dabei wird es bei einer eingriffsnahen
Kompensation auch nicht möglich sein, „nur“ Anbauflächen mit geringer Wertigkeit festzusetzen.
Kompensationsmaßnahmen sollen als Instrument künftig auch zur Erhöhung der Lebensqualität in
der Stadt als Gegengewicht zu den bestehenden anthropogenen Belastungen (Gewerbe, Verkehr)
beitragen.
Deshalb werden auch verstärkt folgende Beispiele eingesetzt:
- die Entwicklung von Wald, Feldrainen und Heckenstrukturen als produktionsintegrierte
Kompensationsmaßnahmen in der Landwirtschaft.
- die Intensivierung und Qualitätssteigerung vorhandener verfügbarer Flächen (Wald, öffentliches
Grün, Straßenbäume).
- die nachhaltige Waldpflege (Hutewald)
- die Erhöhung der Biodiversität und ökologischen Vielfalt (Dynamisierung der Auen)
- Gewässerrenaturierungen
Im Rahmen der Investitionsplanung 2015/2016 wurde die Einordnung von
Kompensationsmaßnahmen prinzipiell unter der Voraussetzung bestätigt, dass diese sich
haushaltsneutral abbilden lassen. Die Fortführung dieser Verfahrensweise 2017 ff ist zu prüfen.
Im Rahmen der strategischen Flächenvorsorge für Gewerbe soll auch der Erwerb von Flächen für
Kompensationsmaßnahmen vorrangig nahe des Eingriffes, bestmöglich nutzbar als Grün/Erholungsfläche für die vom Eingriff betroffenen Bewohner, erfolgen.