Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010873.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37

öffnen download melden Dateigröße: 64 kB

Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00394/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus Beschluss: Beschlusspunkt 2 wird ersetzt: 2.1. Im Eigenbetrieb Gewandhaus wird bis zum I. Quartal 2015 eine Revision durchgeführt. Diese sollte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig erfolgen. 2.2. Abhängig vom Ergebnis der Revision unterbreitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie das negative Eigenkapital des Eigenbetriebes in Höhe von aktuell - 988.000 Euro (Gewinnund Verlustrechnung Nachtragswirtschaftsplan 2014) abgebaut werden kann. In den Vorschlag sind Maßnahmen des Eigenbetriebes einzubeziehen. 2.3. Zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebs Gewandhaus zu Leipzig werden im Wirtschaftsjahr 2014 232.000 Euro (erhöhte Personalaufwendungen als Ergebnis des Tarifabschlusses) im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 Sachkonto 4315 0000 beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 2.4. Aus der unter 3. genannten Kostenstelle werden zusätzlich die außerplanmäßigen Kosten, verursacht durch die erhöhten Aufwendungen im Ergebnis des Tarifabschlusses im Wirtschaftsjahr 2014, der Eigenbetriebe Oper, Schauspiel, Theater der Jungen Welt und Musikschule gedeckt. Das sind: Theater der Jungen Welt: 73.000 Euro Oper Leipzig: 400.060 Euro Schauspiel Leipzig: 125.000 Euro Musikschule Leipzig: 37.000 Euro 2.5. Der Ratsbeschluss 1295/12 wird für 2014 ausgesetzt. Das Instrument der Zuschussvereinbarung mit den Eigenbetrieben wird evaluiert. Abhängig vom Ergebnis der Evaluation wird ggf. eine Vorlage zur Zuschussvereinbarung mit den Eigenbetrieben für die Jahre 2016 bis 2020 vorgelegt. Dieser Prozess muss vor Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/16 abgeschlossen sein. Hier ist eine angemessene Übernahme der zu erwartenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten der Eigenbetriebe einzuarbeiten. Seite 1/4 Begründung: Erfolgt mündlich. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4