Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010873.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00394/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus
Beschluss:
Beschlusspunkt 2 wird ersetzt:
2.1. Im Eigenbetrieb Gewandhaus wird bis zum I. Quartal 2015 eine Revision durchgeführt.
Diese sollte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig erfolgen.
2.2. Abhängig vom Ergebnis der Revision unterbreitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie
das negative Eigenkapital des Eigenbetriebes in Höhe von aktuell - 988.000 Euro (Gewinnund Verlustrechnung Nachtragswirtschaftsplan 2014) abgebaut werden kann. In den
Vorschlag sind Maßnahmen des Eigenbetriebes einzubeziehen.
2.3. Zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebs
Gewandhaus zu Leipzig werden im Wirtschaftsjahr 2014 232.000 Euro (erhöhte
Personalaufwendungen als Ergebnis des Tarifabschlusses) im PSP-Element 1.100.26.2.0.03
Sachkonto 4315 0000 beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098300000 –
unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
2.4. Aus der unter 3. genannten Kostenstelle werden zusätzlich die außerplanmäßigen
Kosten, verursacht durch die erhöhten Aufwendungen im Ergebnis des Tarifabschlusses im
Wirtschaftsjahr 2014, der Eigenbetriebe Oper, Schauspiel, Theater der Jungen Welt und
Musikschule gedeckt. Das sind:
Theater der Jungen Welt:
73.000 Euro
Oper Leipzig:
400.060 Euro
Schauspiel Leipzig:
125.000 Euro
Musikschule Leipzig:
37.000 Euro
2.5. Der Ratsbeschluss 1295/12 wird für 2014 ausgesetzt. Das Instrument der
Zuschussvereinbarung mit den Eigenbetrieben wird evaluiert. Abhängig vom Ergebnis der
Evaluation wird ggf. eine Vorlage zur Zuschussvereinbarung mit den Eigenbetrieben für die
Jahre 2016 bis 2020 vorgelegt. Dieser Prozess muss vor Verabschiedung des
Doppelhaushaltes 2015/16 abgeschlossen sein. Hier ist eine angemessene Übernahme der
zu erwartenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten der Eigenbetriebe einzuarbeiten.
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Begründung:
Erfolgt mündlich.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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