Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008200.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30

öffnen download melden Dateigröße: 68 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00543/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 28.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 18.11.2014 Vorberatung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Betreff Umsetzung des Luftreinhalteplanes Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung X Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Zustimmung mit Ergänzung zu Beschlusspunkt 1: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes für das Jahr 2014 im 1. Quartal 2015 zur Kenntnis zu geben. Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 2: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung beginnend mit dem Jahr 2015 jährlich über die im jeweiligen Vorjahr aufgewendeten Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt bis zum Ende des jeweiligen 1. Quartals des Folgejahres. Sachverhalt: Die hauptverantwortlichen Ämter bzw. Beteiligungen zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan (LRP) wurden zur Erarbeitung des Umsetzungsberichtes für die Jahre 2012 und 2013 zum LRP abgefragt. Gleichzeitig wurden die hauptverantwortlichen Ämter bzw. Beteiligungen um Mitteilung der konkreten finanziellen Untersetzung der Maßnahmen zur Umsetzung des LRP für 2014 gebeten. Das vollständige Ergebnis der Abfrage wird entsprechend Beschlusspunkt 1 des Antrages, dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung spätestens im 1. Quartal 2015 zur Kenntnis gegeben. Beginnend mit dem Jahr 2015 wird der Fachausschuss Umwelt und Ordnung jährlich über die im jeweiligen Vorjahr aufgewendeten Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahmen des LRP informiert, dies erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres. Eine gesonderte Ausweisung der Maßnahmenuntersetzung zur HH-Planaufstellung, erfolgt nicht. In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 24.08.2010 zur Vorlage DSV/621 „(Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig (DSIV/4318), …, Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig vom 18.12.2009)“ sind die verantwortlichen Ämter zur Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans sowie zur eigenverantwortlichen Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel für die kommenden Jahre verpflichtet worden. Ebenso wurden die Bürgermeister verpflichtet, im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für die Unternehmen auf die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans hinzuwirken. Insoweit sind mit Aufstellung des Haushaltes die hauptverantwortlichen Ämter und Beteiligungen verpflichtet, finanzielle Vorsorge zu betreiben. Sinnvoll ist daher die konkrete Abrechnung. Diese wird nunmehr zeitnah bis Ende des I. Quartals des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Hinzuweisen bleibt, dass aufgrund der städtischen Haushaltslage eine Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Dezernate/Ämter erfolgte bzw. erfolgt.