Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008200.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00543/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
28.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
18.11.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Betreff
Umsetzung des Luftreinhalteplanes
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
X
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Zustimmung mit Ergänzung zu Beschlusspunkt 1:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung die konkrete
finanzielle Untersetzung der Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes für das Jahr 2014
im 1. Quartal 2015 zur Kenntnis zu geben.
Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 2:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung beginnend mit
dem Jahr 2015 jährlich über die im jeweiligen Vorjahr aufgewendeten Finanzmittel zur Umsetzung
der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt bis zum Ende
des jeweiligen 1. Quartals des Folgejahres.
Sachverhalt:
Die hauptverantwortlichen Ämter bzw. Beteiligungen zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Luftreinhalteplan (LRP) wurden zur Erarbeitung des Umsetzungsberichtes für die Jahre 2012 und
2013 zum LRP abgefragt.
Gleichzeitig wurden die hauptverantwortlichen Ämter bzw. Beteiligungen um Mitteilung der
konkreten finanziellen Untersetzung der Maßnahmen zur Umsetzung des LRP für 2014 gebeten.
Das vollständige Ergebnis der Abfrage wird entsprechend Beschlusspunkt 1 des Antrages, dem
Fachausschuss Umwelt und Ordnung spätestens im 1. Quartal 2015 zur Kenntnis gegeben.
Beginnend mit dem Jahr 2015 wird der Fachausschuss Umwelt und Ordnung jährlich über die im
jeweiligen Vorjahr aufgewendeten Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahmen des LRP informiert,
dies erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres.
Eine gesonderte Ausweisung der Maßnahmenuntersetzung zur HH-Planaufstellung, erfolgt nicht.
In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 24.08.2010 zur Vorlage DSV/621
„(Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig (DSIV/4318), …, Umsetzung der Maßnahmen des
Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig vom 18.12.2009)“ sind die verantwortlichen Ämter zur Erfüllung
der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans sowie zur eigenverantwortlichen
Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel für die kommenden Jahre verpflichtet worden. Ebenso
wurden die Bürgermeister verpflichtet, im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für die
Unternehmen auf die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans hinzuwirken.
Insoweit sind mit Aufstellung des Haushaltes die hauptverantwortlichen Ämter und Beteiligungen
verpflichtet, finanzielle Vorsorge zu betreiben. Sinnvoll ist daher die konkrete Abrechnung. Diese
wird nunmehr zeitnah bis Ende des I. Quartals des Folgejahres zur Kenntnis gegeben.
Hinzuweisen bleibt, dass aufgrund der städtischen Haushaltslage eine Finanzierung der
Maßnahmen im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Dezernate/Ämter erfolgte bzw. erfolgt.