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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008704.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
24.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00484/14-DS-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.11.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines Stellvertreters Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft Herrn Matthias Heinz (Arbeitsgemeinschaft freie Träger der Jugendhilfe Leipzig) als Stellvertreter per 20.11.2014 aus dem Jugendhilfeausschuss ab. 2. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung geändert. Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung im Jugendhilfeausschuss: Mitglieder Oberbürgermeister Burkhard Jung Rüdiger Ulrich Juliane Nagel Karsten Albrecht Dietmar Kern Ulrike Herold Sebastian Walter Annette Körner Michael Schmidt Christina Kretzschmar Thomas Farken Vicky Felthaus Thomas Theuring Anja Michael Katja Meier Stellvertreter Naomi-Pia Witte Mandy Gehrt Jens Lehmann Gundula Thurm Mathias Weber Tino Bucksch Norman Volger Katharina Krefft Ulrike Bernard n.n.b Katrin Palme Tobias Schmidt Solveig Prass Sven Heinze Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: gesetzliche Grundlagen: §§ 71 SGB VIII §§ 3,4 LJhG §§ 41,42 SächGemO Satzung des Jugendamtes der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 1605/99 der Ratsversammlung vom 16.06.1999) Darlegung des Sachverhaltes / Begründung: Die Arbeitsgemeinschaft freie Träger der Jugendhilfe Leipzig schlägt vor, Herrn Matthias Heinz als Stellvertreter abzuberufen. Im Landesjugendhilfegesetz § 4 Abs. 5 heißt es dazu: „Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“ Anlagen: