Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008704.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
24.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00484/14-DS-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines Stellvertreters
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell
gültigen Fassung und beruft
Herrn Matthias Heinz (Arbeitsgemeinschaft freie Träger der Jugendhilfe Leipzig) als
Stellvertreter per 20.11.2014 aus dem Jugendhilfeausschuss ab.
2. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung
geändert.
Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung im Jugendhilfeausschuss:
Mitglieder
Oberbürgermeister Burkhard Jung
Rüdiger Ulrich
Juliane Nagel
Karsten Albrecht
Dietmar Kern
Ulrike Herold
Sebastian Walter
Annette Körner
Michael Schmidt
Christina Kretzschmar
Thomas Farken
Vicky Felthaus
Thomas Theuring
Anja Michael
Katja Meier
Stellvertreter
Naomi-Pia Witte
Mandy Gehrt
Jens Lehmann
Gundula Thurm
Mathias Weber
Tino Bucksch
Norman Volger
Katharina Krefft
Ulrike Bernard
n.n.b
Katrin Palme
Tobias Schmidt
Solveig Prass
Sven Heinze
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
gesetzliche Grundlagen:
§§ 71 SGB VIII
§§ 3,4 LJhG
§§ 41,42 SächGemO
Satzung des Jugendamtes der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 1605/99 der Ratsversammlung vom
16.06.1999)
Darlegung des Sachverhaltes / Begründung:
Die Arbeitsgemeinschaft freie Träger der Jugendhilfe Leipzig schlägt vor, Herrn Matthias Heinz als
Stellvertreter abzuberufen.
Im Landesjugendhilfegesetz § 4 Abs. 5 heißt es dazu:
„Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein
Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene
Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“
Anlagen: