Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010836.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
10.11.14, 12:00
Aktualisiert
30.07.16, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00679/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
10.12.2014
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Dezentrales Wohnen für Asylsuchende
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im November 2013 beauftragte DIE LINKE die Stadtverwaltung, im Zusammenhang mit der
Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes für „Berechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz“ den Abschluss von Mietverträgen mit dem städtischen
Wohnungsunternehmen LWB, mit Genossenschaften und dem privaten
Wohnungseigentümerverband Haus und Grund zu prüfen. In Berlin wird über ein solches
Vertragswerk seit 2011 geregelt, dass die städtischen Wohnungsunternehmen jährlich ein
Kontingent von 275 Wohnungen in verschiedenen Segmenten für Flüchtlinge zur Verfügung stellen.
Im Mai 2014 verwies die Verwaltung auf Nachfrage, dass ein Ergebnis dieses Prüfauftrages im 2.
Halbjahr vorgelegt wird. Wir fragen vor diesem Hintergrund:
1.
Liegt mittlerweile ein Prüfergebnis vor?
Wenn ja: Können entsprechende Vereinbarungen mit den Wohnungsmarktakteuren getroffen
werden?
Wenn nein: Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Asylsuchende, die einen Antrag auf dezentrale Unterbringung beim Sozialamt stellen, sprechen von
langen Bearbeitungszeiten, bis ihr Antrag beschieden wird. Wir fragen vor diesem Hintergrund:
2.
Wie lange dauert in der Regel die Prüfung eines Antrages auf dezentrale Unterbringung?
3.
Warum kommt es zu Verzögerungen und wie können diese im Interesse der
AntragsstellerInnen und dadurch frei werdender Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften verhindert
werden?
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Anlagen:
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