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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010836.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
10.11.14, 12:00
Aktualisiert
30.07.16, 17:55

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. F-00679/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 10.12.2014 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Dezentrales Wohnen für Asylsuchende Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Im November 2013 beauftragte DIE LINKE die Stadtverwaltung, im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes für „Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ den Abschluss von Mietverträgen mit dem städtischen Wohnungsunternehmen LWB, mit Genossenschaften und dem privaten Wohnungseigentümerverband Haus und Grund zu prüfen. In Berlin wird über ein solches Vertragswerk seit 2011 geregelt, dass die städtischen Wohnungsunternehmen jährlich ein Kontingent von 275 Wohnungen in verschiedenen Segmenten für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Im Mai 2014 verwies die Verwaltung auf Nachfrage, dass ein Ergebnis dieses Prüfauftrages im 2. Halbjahr vorgelegt wird. Wir fragen vor diesem Hintergrund: 1. Liegt mittlerweile ein Prüfergebnis vor? Wenn ja: Können entsprechende Vereinbarungen mit den Wohnungsmarktakteuren getroffen werden? Wenn nein: Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Asylsuchende, die einen Antrag auf dezentrale Unterbringung beim Sozialamt stellen, sprechen von langen Bearbeitungszeiten, bis ihr Antrag beschieden wird. Wir fragen vor diesem Hintergrund: 2. Wie lange dauert in der Regel die Prüfung eines Antrages auf dezentrale Unterbringung? 3. Warum kommt es zu Verzögerungen und wie können diese im Interesse der AntragsstellerInnen und dadurch frei werdender Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften verhindert werden? Seite 1/3 Anlagen: Seite 2/3