Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1009656.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
05.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00662/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Schulsozialarbeit 2014 und weitere Entwicklung
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im Jahr 2012 wurde der Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012-16 beschlossen. Dort wurde
festgelegt, dass „bei der Schulsozialarbeit (...) eine flächendeckende Implementierung an allen in
den Kerngebieten befindlichen Grundschulen angestrebt“ wird. Mit der Haushaltsplanung wurde
zudem beschlossen, die über den Bund befristet BuT-Stellen in der Schulsozialarbeit durch den
Einsatz kommunaler Finanzmittel weiterzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Schulsozialarbeit werden fast ausschließlich bei Freien Trägern beschäftigt, die, wie auch die Stadt
Leipzig, in der Regel an Tarifverträge gebunden sind und somit Tariferhöhungen erfahren haben.
Die steigenden Lohnkosten sind bislang nicht in der pauschalen Finanzierung der Schulsozialarbeit
vorgesehen. Zudem haben bereits 7 weitere Schulen einen Bedarf an Schulsozialarbeit angemeldet.
Die Stadtverwaltung hat bereits mitgeteilt, für die Jahre 2015/16 den Haushaltsansatz von 2014
fortzuschreiben und keine zusätzlichen Bedarfe zu decken.
Wir fragen daher an:
1. Welchen finanziellen Aufwand hat die Stadt Leipzig im Jahr 2014 im Bereich der Schulsozialarbeit
zu tragen (inkl. aller Co-Finanzierungs-Stellen) und war der Budgetansatz im Haushalt 2014 dafür
ausreichend?
2. Welcher Budgetansatz findet sich im Bezug auf die Antwort auf Frage 1 in den
Haushaltsplanentwürfen für 2015 und 2016?
3. Warum werden Tarifsteigerungen in den neuen Haushaltsansätzen nicht berücksichtigt und
welche Erwartungshaltung hat die Stadtverwaltung dahingehend an die Freien Träger bei der
Erfüllung des Leistungsbereiches der Schulsozialarbeit?
Seite 1/3
4. In welcher Höhe bewegen sich die Mehrkosten der Schulsozialarbeit aufgrund der erfolgten und
erwartbaren Tarifanpassungen in den kommenden Jahren 2015 und 2016, um zumindest den
derzeitigen Umfang der Schulsozialarbeit ohne Leistungseinschränkungen fortführen zu können?
5. Welche Leistungseinschränkungen erwartet die Stadtverwaltung im Bereich der Schulsozialarbeit
aufgrund der Fortschreibung des Budgetansatzes 2014 für die Folgejahre?
6. Warum wird der Leistungsbereich der Schulsozialarbeit entgegen des Fachplanes nicht um
weitere Schulen ausgebaut und so auf den angemeldeten Bedarf eingegangen?
Seite 2/3