Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006868.pdf
Größe
54 MB
Erstellt
07.10.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00523/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
18.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
25.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
02.12.2014
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
Beschlussvorschlag:
1. Die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplanes (Kapitel 1):
- Verkehrspolitik ist Stadtpolitik,
- gleichwertige Mobilitätschancen sind zu sichern,
- stadt- und umweltverträgliche Organisationen des Verkehrs ist zu fördern,
- der Wirtschaftsstandort Leipzig ist zu stärken
- der öffentliche Raum ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen,
- knappe Ressourcen sind effektiv einzusetzen und
- Verkehrsplanung ist als offener Prozess zu gestalten
werden beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hatte am 15. Oktober 2003 einstimmig den
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) als Fortschreibung der
Verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig aus dem Jahre 1992 beschlossen. Nachdem
rund 10 Jahre vergangen sind und sich sowohl in der Stadt- als auch in der Verkehrsplanung
eine Vielzahl neuer Entwicklungen ergeben haben, wurde der Stadtentwicklungsplan nun
fortgeschrieben.
Eingeleitet im Jahr 2011 mit einer Analysephase, deren Gegenstand die Aufbereitung der 2003
beschlossenen Leitlinien und Ziele sowie die bis 2011 erreichten Schritte und umgesetzten
Maßnahmen war, schloss sich daran eine in drei Teile gegliederte Bearbeitung an. Dies waren:
der Runde Tisch mit Beteiligung der Stadtratsfraktionen, Interessengruppen sowie der
Verwaltung,
die Erstellung verschiedener Fachgutachten zu verkehrlichen Fragestellungen sowie
der Bürgerwettbewerb „Ideen für den Stadtverkehr“.
Veröffentlicht wurden die Ergebnisse der Analyse in der Broschüre ''Mobilität 2020 –
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum – Grundlagen für die Fortschreibung''. Auf
der Basis dieser Grundlagen, der Diskussionen am Runden Tisch, der Ergebnisse der
Fachgutachten, der Hinweise aus dem Bürgerwettbewerb und der ersten Äußerungen aus den
Fachausschüssen ist der Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher
Raum entstanden.
Mit der Vorstellung des Entwurfs in einer Bürgerveranstaltung im Neuen Rathaus wurde ein
umfangreiches Beteiligungsverfahren eingeleitet. So wurde der Entwurf des neuen
Stadtentwicklungsplans auf www.leipzig.de/verkehrsplanung veröffentlicht, so dass möglichst viele
Bürger die Chance hatten, in einem Zeitraum von 6 Wochen sich dazu zu äußern. Der Runde Tisch
hat auch diese Arbeitsschritte begleitet und seinen Sachverstand in Stellungnahmen eingebracht.
Mit dem neuen Ansatz einer intensiven Bürgerbeteiligung bei der Erstellung des STEP VöR und
insbesondere mit dem initiierten Bürgerwettbewerb, aber auch mit der Bildung eines Runden
Tisches und der Erstellung von Fachgutachten wurde ein neuer Weg beschritten, was in der
bundesweiten Fachwelt positive Beachtung gefunden hat.
Inhaltlich wurden in der nun vorliegenden Fortschreibung neue Themen aufgegriffen, einige
Themen neu bewertet und/oder zum Teil umfassender berücksichtigt oder die Priorität geändert.
Neue Themen wie die Elektromobilität und der Fernbusverkehr sind erstmals berücksichtigt. Neu
bewertet wurde zum Beispiel das Thema multimodale Mobiliät mit der Zielstellung der Errichtung
von Mobilitätsstationen. Eine stärkere Bedeutung hat der Wirtschaftsverkehr erfahren, aber auch
die Stellung der Verkehrsarten des Umweltverbundes gegenüber dem motorisierten
Individualverkehr wurde verbessert. Einen wichtigen Baustein stellt dabei die Inbetriebnahme
des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes einschließlich der noch umzusetzenden Folgemaßnahmen
dar. Nicht zu vergessen, wurden neue Planungsgrundätze berüksichtigt wie zum Beispiel bei der
Planung von Radverkehrsanlagen der Vorzug von Radfahr- oder Schutzstreifen gegenüber
baulich separierten Radwegen.
Nach Abwägung aller Anregungen liegt nun der neue Stadtentwicklungsplan als erste
Fortschreibung zur Beschlussfassung vor.
2. Grundlagen
In die Bearbeitung wurde eine Vielzahl an Beschlussvorlagen, Konzepten und Richtlinien
einbezogen.
Umweltqualitätsziele und -standards für die Stadt Leipzig (2003) Beschluss der Ratsversammlung vom 18.06.2003
Stadtentwicklungsplan (STEP) Verkehr und öffentlicher Raum Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2003 (RB III-1440/03)
Nahverkehrsplan,
Erste
Fortschreibung
Beschluss
der
Ratsversammlung vom 20.06.2007 (RB IV-900/07)
Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt (2007)
Fortschreibung Verkehrskonzept autoarme Innenstadt - Beschluss
der Ratsversammlung vom 17.12.2008 (RB IV-1452/08)
Entwicklung des Verkehrsmittelwahlverhalten aus dem System
repräsentativer Verkehrsbefragungen „Mobilität in Städten“ (SrV 2008)
Stadtentwicklungsplan Zentren - Beschluss der Ratsversammlung
vom 18.03.2009 (RB IV-1544/09)
Bicycle Policy Audit (BYPAD 2009 und 2014)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo),
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.05.2009 (RB IV-1595/09)
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig (Stand 9. Dezember 2009) Vorlage DS IV/4318, Information der Ratsversammlung am 20.01.2010
Radverkehrsentwicklungsplan 2010 – 2020 (RVEP), Beschluss der
Ratsversammlung vom 20.06.2012 (RB V-1261/12)
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau
2013-2020 - Beschluss der Ratsversammlung vom 18.09.2013 (RB V1774/13)
Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig - Vorlage DS V/3077, Information
der Ratsversammlung am 21.11.2013
Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020,
Beschluss der Ratsversammlung am 21.05.2014 (RB V-2072/14)
Übergeordnete Planungen
Bundesverkehrswegeplan (2003)
Nahverkehrsplan des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum
Leipzig ZVNL (2008)
Landesverkehrsplan Sachsen 2025 (2012)
Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen (2005) sowie
Entwurf der Radverkehrskonzeption (Sept. 2013)
Nationaler Radverkehrsplan 2013 - 2020 (2013)
Landesentwicklungsplan des Freistaats Sachsen (2013)
Seit 2002 geänderte Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen
Empfehlungen für Fußgängeranlagen (EFA 2002) der Forschungsgesellschaft für Straßen
und Verkehrswesen (FGSV)
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) der FGSV
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) der FGSV
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001 in der Fassung
von 2009) der FGSV
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO 2009)
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2010) der FGSV
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der FGSV
Hinweise
zu
Straßenräumen
mit
besonderem
Überquerungsbedarf –
Anwendungsmöglichkeiten des “Shared Space“-Gedankens (2011) der FGSV
Hinweise für Barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA 2011) der FGSV
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) der FGSV
Straßenverkehrsordnung (StVO 2013)
Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ 2013) der FGSV
u. a.
Weiterhin wurden auch vergleichbare Entwicklungspläne anderer
Verkehrsentwicklungsplan „pro Klima“ der Stadt Hannover berücksichtigt.
3. Bearbeitungsschritte
3.1 Arbeit des Runden Tisches
Kommunen
wie
der
Aus den Erfahrungen bei der Fortschreibung vergleichbarer strategischer Pläne hat sich die
Einrichtung eines Runden Tisches zur Einbindung eines breiten Spektrums lokalen Sachverstandes,
bestehend aus den Stadtratsfraktionen, Verkehrsunternehmen (Bundesverband CarSharing,
Deutsche Bahn, Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen, LVB, MDV), der
Polizei, Interessenverbänden (ADAC, ADFC, FUSS e.V., Handwerkskammer, IHK, Ökolöwe
Stadtforum, VCD), Bürgervereinen (Bündnis Bürger für umweltfreundliche Mobilität, Leipzig
Kollektiv) und der Verwaltung als sehr hilfreich erwiesen. Nach einer Auftaktveranstaltung am 8.
Februar 2012 fanden insgesamt 9 Runde Tische statt. Geleitet wurden die Sitzungen von einem
externen Moderator. Der Runde Tisch hatte im Prozess eine wichtige Beratungsfunktion.
Wesentliche Aufgabe des Runden Tischs war die Herausarbeitung der neuen Ziele und Leitlinien für
die zukünftige Prioritätensetzung der Verkehrsentwicklungsplanung und Verkehrspolitik gegenüber
den bisherigen Zielen aus dem Stadtentwicklungsplan von 2003. Die Beratungen waren geprägt
durch die hohe Fachkunde der Teilnehmer. Die Ergebnisse wurden in der Anlage zur Vorlage
Drucksache (DS) V-3100 zusammengefasst, welche in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters,
anschließend in den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt und Ordnung
vorgestellt und letztendlich vom Stadtrat im 18.September 2013 zur Kenntnis genommen wurde.
3.2 Erstellung von Fachgutachten
In der Auftaktphase zur Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans wurden neun Fachgutachten zu
verschiedenen verkehrlichen Fragestellungen erstellt. Die kompletten Gutachten wurden im Internet
unter www.leipzig.de/verkehrsplanung sowie in Kurzform in der Vorlage DS V-3100 vorgestellt. Die
Fragestellungen an die Fachgutachter wurden in einem mehrstufigen Verfahren mit den Teilnehmern
des Runden Tisches abgestimmt.
Am 23. Oktober 2012 und am 30. November 2012 wurden im Rahmen von „Leipzig weiter denken“
bzw. des Abschlusskolloquiums zu den Fachgutachten die Gutachten vorgestellt und mit
interessierten Bürgern sowie Vertretern des Runden Tisches und der Verwaltung diskutiert.
3.3 Bürgerwettbewerb „Ideen für den Stadtverkehr“
Der Leipziger Bürgerwettbewerb hat als breiter Ideenaufruf frühzeitig die intensive Teilnahme der
Bürger am Stadtentwicklungsprozess unterstützt. In drei unterschiedlichen Wettbewerbskategorien,
die den typischen Ebenen bzw. Perspektiven der Verkehrsplanung entsprechen, wurden Ideen aus
Sicht der Bürger gesammelt: Stadtweite Ideen, Stadtteilideen und Ideen für Wohngebiete sowie
kleinteilige Ideen.
Die Ideenphase (8. März - 31. Oktober 2012) wurde begleitet von vier Informations- und
Diskussionsveranstaltungen in der Volkshochschule.
Insgesamt gingen 382 Beiträge ein, die 618 Ideen für den Stadtverkehr enthalten. Die
Wettbewerbsbeiträge wurden am 29. November 2012 von einer fachkundigen Jury bewertet. Die
Jury setzte sich aus 11 Vertretern der Politik, der Wissenschaft, 3 ausgelosten Bürgern und der
Verwaltungsspitze zusammen. Die besten Beiträge in den drei Kategorien sowie besonders
originelle Beiträge wurden ausgezeichnet. Eine Dokumentation der eingereichten Ideen steht im
Internet sowie als Broschüre zur Verfügung.
4. Beteiligungsverfahren
Am 28. Januar 2014 fand im Sitzungssaal des Stadtrats die Vorstellung des Entwurfs des neuen
Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum statt.
Mit der Vorstellung des Entwurfs wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Der Entwurf
wurde nach der Veranstaltung auf www.leipzig.de/verkehrsplanung veröffentlicht. Zur
Vereinfachung der Abgabe einer Stellungnahme wurde eigens eine E-Mail-Adresse (stepverkehr@leipzig.de) eingerichtet. So hatte in einem Zeitraum von 6 Wochen jeder Bürger die
Chance, sich bis zum offiziellen Ende der Beteiligung am 07.03.14 zu äußern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zum Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplans
insgesamt 75 Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen und Bürgern mit insgesamt 344
Einzelhinweisen eingegangen. Alle Hinweise und Anregungen wurden geprägt und abgewogen. Ein
Teil der Stellungnahmen wird aufgrund spezifischer Anregungen an die zuständigen Fachbereiche
der Verwaltung weitergeleitet bzw. wird in weiterführenden Fachplanungen Berücksichtigung finden.
Andere Themen wie z.B. zum Modal Split wurden nochmals umfangreich in verschiedenen Runden
diskutiert. Der Runde Tisch hat auch diese Arbeitsschritte begleitet und somit auch hierbei seinen
Sachverstand eingebracht.
5. Beschlussfassung
Nach Abwägung der zahlreichen Anregungen wird der Stadtentwicklungsplan hiermit dem Stadtrat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Folgende Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplans (Kapitel 1):
Verkehrspolitik ist Stadtpolitik,
gleichwertige Mobilitätschancen sind zu sichern,
stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs ist zu fördern,
der Wirtschaftsstandort Leipzig ist zu stärken,
der öffentliche Raum ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen,
knappe Ressourcen sind effektiv einzusetzen und
Verkehrsplanung ist als offener Prozess zu gestalten,
werden beschlossen.
Anlagen:
- Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum, Erste Fortschreibung
- Abwägungsvorschlag zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
04.07.2014
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Stadtentwicklungsplans
Vorbemerkung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum zusammen mit weiteren Dokumenten (STEP VöR 2003, Grundlagen für die Fortschreibung, neun Fachgutachten) in das Internet-Angebot unter Leipzig.de/
Verkehrsplanung eingestellt. In Berichten in den Tageszeitungen und im Amtsblatt wurde auf die Möglichkeiten hingewiesen, im Zeitraum
vom 28. Januar bis zum 07. März 2014 zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Bis zum 25. März gingen 75 Stellungnahmen im Verkehrs- und Tiefbauamt ein, 68 davon enthielten 344 Anregungen oder Hinweise zum
Entwurf des Stadtentwicklungsplans. Die vorgebrachten Anregungen sind im Folgenden nach den Kapitelüberschriften des Stadtentwicklungsplans geordnet zusammengestellt. Dazu ist jeweils ein Abwägungsvorschlag der Verwaltung angegeben und begründet. Soweit sinnvoll, wird dazu die einschlägige Kapitel Nr. bzw. Seitenzahl im Entwurf des Stadtentwicklungsplans angegeben.
Einige Stellungnahmen enthielten Hinweise oder Anregungen, die in ihrem Detaillierungsgrad dem Konkretisierungsgrad des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum nicht entsprechen, die Regelungsmöglichkeiten eines solchen Plans überschreiten, nicht in der
Kompetenz der Stadt liegen oder durch sie beeinflusst werden können, oder allgemeine Fragen aufwerfen, ohne dass sich daraus konkrete
Forderungen an den Stadtentwicklungsplan ableiten lassen. Diese Hinweise und Anregungen wurden summarisch als für die Ebene der
Stadtentwicklungsplanung nicht relevant abgewogen. Teilweise können Sie zu einem späteren Zeitpunkt in sektoral oder teilräumlich detaillierteren Planungen wieder aufgegriffen werden.
Bezug Stellungnahme
Änderung
ja
1.
Allg.
Das Layout erschwert dem Leser eine klare Übersicht darüber, welche Ziele wo
und wie erreicht werden sollen. Wir schlagen daher vor, die Darstellung der Ziele
auf S. 5 optisch hervorzuheben, z. B. durch eine Grafik zum Modal Split. Weiterhin sollte in jedem Kapitel der Teilabschnitt x.x.2 Ziele und Leitlinien in einer auffälligen Form hervorgehoben werden, z. B. durch einen Kasten, Fettdruck, größere Schrift o. ä.
2.
Allg.
Uns verwundert, dass ein Großteil der Empfehlungen der durch die Stadt Leipzig
einberufenen Gutachter, nicht im STEP berücksichtigt werden
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Die Hervorhebung erfolgt durch Fettdruck.
x
Die Ergebnisse der Fachgutachten wurden sorgfältig ausgewertet und sind an
vielen Stellen in den Stadtentwicklungsplan eingegangen (z.B. Begründung des
Wegfalls eines durchgehenden „Mittleren Rings“). Über die Diskussionen am
Runden Tisch haben sie auch die Formulierung der Leitlinien beeinflusst.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Begründung des Abwägungsvorschlags
3.
Allg.
Der STEP nimmt in seinem Entwurf keinen Bezug auf die Fachgutachten und nur
einen geringen Bezug auf den BürgerInnenwettbewerb „Ideen für den Stadtverkehr“. Es wird nicht deutlich, welche Rolle in der weiteren Planung die hineinkopierten Beiträge aus dem Wettbewerb spielen sollen. Dies sollte bereits in Kapitel
2 erläutert werden (Beteiligung der Öffentlichkeit).
4.
Allg.
Der Entwurf des STEP bietet bisher keinen Raum für einzelne visionäre Projekte,
wie zum Beispiel einen städtebaulich attraktiven Bahnhofsvorplatz, die Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf dem Promenadenring auf ein stadtverträgliches Mindestmaß, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit oder eine Neufindung des öffentlichen Raumes durch und für die Menschen.
x
Der Stadtentwicklungsplan beschränkt sich auf Ziele und Maßnahmen, die realistischerweise und in städtischer Verantwortung bis 2025 erreicht werden können.
5.
Allg.
Insgesamt sehen wir die Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum
im Gesamtresultat auf gutem Weg. Der Entwurf enthält viele gute Inhalte. Auch
verdient das durchgeführte Verfahren des moderierten Runden Tisches einer
besonderen Anerkennung.
Im Einzelnen sehen wir für einige Positionen jedoch noch Bedarf für Ergänzungen
oder Änderungen. So fehlen dem Entwurf in vielen Kapiteln überprüfbare Zielaussagen. Solche werden aber als allgemeiner Planungsgrundsatz im Entwurf selbst
vorangestellt (Seite 5): „Mit dem Plan stellt sich die Stadt Leipzig, anspruchsvolle,
überprüfbare und zugleich realistische Ziele.“ In diesem Sinne drängen wir auf
eine Ergänzung von überprüfbaren Zielen, so genannten „Meilensteine“, für die
jeweiligen Verkehrsarten und übergeordneten Themen. Sinnvollerweise sollten
die zu setzenden Meilensteine am Runden Tisch noch einmal erörtert werden.
x
Wie z.B. in der Voruntersuchung zur Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr und öffentlicher Raum („Mobilität 2020“, 2011) gezeigt, sind nicht nur
quantitative Ziele, z.B. zum Modal Split, sondern auch qualitativ formulierte Leitlinien durchaus im Hinblick auf ihre Umsetzung und auf mögliche Umsetzungsdefizite hin überprüfbar.
6.
Allg.
Die im Plan formulierten „Allgemeinen Planungsgrundsätze“ verweisen darauf,
dass „Mobilität ein hohes Maß an Freiheit und Lebensqualität“ bietet, was es
gleichwertig zu sichern gilt. Diese Feststellung findet unsere ungeteilte Zustimmung. Allerdings werden im laufenden Text mehrfach knapper werdende Ressourcen und Mittel als Restriktion für die Umsetzung genannt, so dass sich der
Eindruck eines Plans zur Mangelverwaltung aufdrängt. Dies kann und darf unseres Erachtens nicht der Anspruch eines Stadtentwicklungsplans einer aufstrebenden Stadt sein.
x
Jedenfalls für den Verkehrsbereich und den öffentlichen Raum, die Gegenstand
des Stadtentwicklungsplans sind, stehen in absehbaren Zeiträumen weniger
Ressourcen (Personal, Investitionsmittel) zur Verfügung. Das Konzept des Stadtentwicklungsplans hat dies zu berücksichtigen, z.B. durch Priorität von Maßnahmen der Instandhaltung über Neubaumaßnahmen.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Abwägung
Die Ergebnisse der Fachgutachten wurden sorgfältig ausgewertet und sind an
vielen Stellen in den Stadtentwicklungsplan eingegangen (z.B. Begründung der
Aufgabe eines durchgehenden „Mittleren Rings“). Über die Diskussionen am
Runden Tisch haben sie auch die Formulierung der Leitlinien beeinflusst. Auf eine
Kenntlichmachung im Einzelnen wurde aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet.
Die im Stadtentwicklungsplan abgebildeten Beispiele aus dem Ideenwettbewerb
sollen allgemein die Bedeutung des Wettbewerbs unterstreichen und die Bandbreite der Beiträge verdeutlichen.
Zur Klarstellung werden die diesbezüglichen Ausführungen in Kap. 2 (S. 7) ergänzt und die Ideenbeispiele mit einer entsprechenden Bildunterschrift versehen.
Eine unmittelbare Integration als Teil des Stadtentwicklungsplans ist aus systematischen Gründen i.d.R. nicht möglich.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
7.
Allg.
8.
Allg.
9.
Allg.
Weder Ressourcen noch Mittel werden per se knapper, das Problem liegt vielmehr bei der sachgerechten Aufteilung, Nutzung und Bereitstellung sowie beim
fehlenden Selbstbewusstsein, ausreichend Mittel für zukunftsrelevante Investitionen zu fordern. Deshalb sollten in den „Allgemeinen Planungsgrundsätzen des
STEP“ sowie im fortlaufenden Text Formulierungen wie „knapper werdende Ressourcen und Mittel“ gestrichen werden.
Wir bedauern, dass der anfangs vielversprechende Prozess nicht genutzt wurde,
um einen neuen nachhaltigen Mobilitätsplan (SUMP) für die Stadt Leipzig zu
erstellen, wie er auf EU-Ebene als neuer Standard empfohlen wird
(http://www.mobilityplans.eu). Stattdessen wurde der alte Plan fortgeschrieben,
indem analyseseitig viele Dinge ausführlich und von hoher Qualität beschrieben
und einige Aspekte hinzugefügt wurden. Es wurden jedoch leider keine Szenarien
entwickelt, mit denen Entwicklungstendenzen hätten abgeleitet werden können,
die ohne steuerndes Eingreifen wahrscheinlich wären. Es finden sich kaum konkret formulierte Ziele für ein steuerndes Eingreifen, die im Jahr 2020 abrechenbar
wären. Es wurden in der Folge auch keine Maßnahmenpakete entwickelt, die das
Erreichen oben genannter Ziele passgenau und effektiv gewährleisten.
In einem nachhaltigen Mobilitätsplan wird auf der Basis einer fundierten Analyse
und nach der Entwicklung möglicher Zukunftsszenarien, ein Set von klaren Zielen
formuliert. Dem geht eine Verpflichtung zu nachhaltiger Entwicklung voraus. Die
formulierten Ziele müssen mit konkreten, abrechenbaren Maßnahmen unterlegt
werden. Es muss aus dem Plan klar hervorgehen, was bis zum Jahr 2020 konkret
getan bzw. nicht getan werden soll, um die Ziele zu erreichen. Dabei muss ein
integrierter Aufstellungsprozess verfolgt werden, der durch alle wesentlichen Teile
der Verwaltung aktiv mitgetragen wird. Das ist mit diesem Entwurf leider nicht
gelungen. Die Planaufstellung bleibt weitestgehend in sektoralen Zuständigkeiten
verhaftet. Der STEP bleibt damit ein weiteres Planwerk unter Vielen. Wir würden
es sehr begrüßen, wenn die Verwaltung perspektivisch die Erstellung eines
SUMP für Leipzig in Angriff nehmen würde.
Weil die Kriterien für einen nachhaltigen Mobilitätsplan nicht angewandt wurden,
zeigt sich der Entwurf in der Folge in vielen Punkten inkonsistent. Dies drückt sich
dann auch in der Gliederung aus. Die einzelnen Kapitel erscheinen wahllos aneinandergereiht. Die Prioritätensetzung wird nicht klar. Aus der Betrachtung der
‚Rahmenbedingungen‘ und der ‚übergreifenden Themen‘ müssen erkennbare
Schlüsse für die allgemeinen Planungsgrundsätze und die Zielformulierung für die
einzelnen Teilaspekte abgeleitet werden. So vermissen wir bsp. Aussagen über
konkrete Maßnahmenpakete, die aus den Umweltqualitätszielen der Stadt Leipzig
bzw. den EU-Vorgaben z.B. in punkto Luftreinhaltung abgeleitet werden.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Bereits im Vergleich mit der Bestandssituation wird deutlich, dass es sehr großer
Anstrengungen bedarf, um die im Stadtentwicklungsplan formulierten Ziele zu
erreichen. Die Bearbeitung zusätzlicher Szenarien, einschließlich eines NullfallSzenarios, bringt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, der den damit verbundenen und zzt. nicht leistbaren Aufwand rechtfertigen würde.
x
Maßnahmen zur Zielerreichung werden jeweils im Abschnitt „Konzept“ zu den
einzelnen Verkehrsarten benannt. Im Sinne eines langfristig orientierten Handlungsrahmens der Verkehrsentwicklungsplanung werden konkrete Einzelmaßnahmen jedoch nur dann (in den Karten bzw. im Text) aufgeführt, wenn sie einzeln oder in ihrem Zusammenwirken von stadtweiter Bedeutung sind oder eine
entsprechende Beschlusslage besteht. Im Übrigen soll die Festlegung von konkreten Einzelmaßnahmen und Prioritäten weiterhin den fachlichen Programmen
vorbehalten werden, die parallel fortgeschrieben und jeweils den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden (Radverkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan, Straßen- und Brückenbauprogramm, Konzept autoarme Innenstadt).
x
Dies ist Gegenstand der entsprechenden Fachpläne.
3
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
10.
Allg.
‚Handlungsfelder stadtverträglicher Mobilität‘ müssten in der logischen Anordnung
vor dem Teilaspekt Verkehr behandelt werden. Auch hier wären konkretere Zielaussaugen nötig, von denen man dann Maßnahmen für Mobilitätsmanagement
und Verkehrsplanung ableiten könnte.
Aus unserer Sicht müssen daraufhin erst übergeordnete Ziele für Nutzung und
Gestalt des Öffentlichen Raumes formuliert werden, bevor man schlüssig auf den
Teilaspekt ‚Verkehr im öffentlichen Raum‘ eingehen kann. Dass im Entwurf diesbezüglich eine Schieflage besteht, wird schon im Namen des Planwerkes deutlich.
x
Die vielfältigen und nicht nur verkehrlichen Funktionen des öffentlichen Raums
werden in Kap. 4.4 ausführlich erläutert; die Leitlinien nehmen darauf Bezug.
Welche Themenbereiche besonders wichtig und deshalb voranzustellen sind, wird
unterschiedlich beurteilt und ist eine wenig zielführende Diskussion. Mit acht
Seiten nimmt Kap. 4.4 zum öffentlichen Raum im Vergleich zu den anderen Kapiteln bereits einen relativ breiten Raum ein.
11.
Allg.
Im Kapitel „Übergreifende Themen“ (4.) wird lediglich der Wirtschaftsverkehr
näher beleuchtet, weitere übergreifende Themen wie Freizeitverkehr und Einkaufsverkehr fehlen. Auch Aussagen zu Zielwerten und Besonderheiten des
Berufsverkehrs können hier erläutert werden.
Der Teilaspekt Verkehr ist im Entwurf nach Verkehrsarten gegliedert. Wir vermissen
jedoch die konsistente Betrachtung und Zielformulierung nach Verkehrszwecken. (1.
Freizeitverkehr, 2. Einkaufsverkehr, 3. Berufs-/Ausbildungsverkehr, 4. Wirtschaftsverkehr) Stattdessen taucht der Wirtschaftsverkehr, als einer von vielen Verkehrszwecken, prominent bei den ‚übergreifenden Themen‘ auf. Die anderen wichtigen
Verkehrszwecke hingegen gar nicht. Aus unserer Sicht muss der Wirtschaftsverkehr
zusammen mit den anderen Verkehrszwecken in einem Kapitel behandelt werden,
das sich vor bzw. nach dem Kapitel ‚Verkehrsarten‘ einordnet. So muss die Stadt
Leipzig bspw. eine klare Position dazu einnehmen, wie die Erreichbarkeit des
Leipziger Neuseenlands für die Leipziger verbessert werden kann, die kein Auto
besitzen. Welche Ziele gibt es für den Berufsverkehr? Was soll bis zum Jahr 2020
konkret getan werden, damit die Zahl X an Ein- und Auspendlern auf das Rad oder
in den ÖPNV umsteigen, etc…?
Mit dem Forschungsprojekt MiD 2008 (http://www.mobilitaet-in-deutschland.de)
wurde erfasst, wie hoch die Anteile einzelner Verkehrszwecke an den zurückgelegten Wegen der deutschen Bevölkerung sind: 32% Freizeit, 21% Einkauf, 20%
private Erledigungen/Begleitung, 20% zur/von Ausbildung/Arbeit, 7% dienstliche
Wege (Wirtschaftsverkehr). Die Gewichtung der Verkehrszwecke im Entwurf des
STEP steht im Gegensatz zu deren tatsächlicher Bedeutung für das Verkehrshandeln der Bevölkerung.
x
Die Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs an Infrastruktur und Verkehrsorganisation unterscheiden sich signifikant von denen der anderen genannten Verkehrszwecke, allein schon wegen des Lkw-Anteils. Deshalb sowie wegen der besonderen Bedeutung der Wirtschaft für die Zukunft Leipzigs ist diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet.
12.
Allg.
Unsere Zuarbeiten für etwaige Maßnahmenpakete wurden noch nicht vollständig
in den Planentwurf einbezogen. Bitte berücksichtigen Sie die Maßnahmen bei der
Überarbeitung des Entwurfs.
x
Alle Maßnahmevorschläge von allen am Runden Tisch Beteiligten wurden im Hinblick auf ihre Eignung zur Übernahme in den Stadtentwicklungsplan geprüft. Da
teilweise widersprüchliche Vorschläge vorlagen, teilweise auch Vorschläge, die mit
anderen städtischen Zielen nicht vereinbar sind, nicht in der Zuständigkeit oder im
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
4
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Die Leitlinien wurden am Runden Tisch intensiv diskutiert, aus dem vorliegenden
Entwurf des STEP ergibt sich aber keine erkennbare Schwerpunktsetzung. Die
Schwerpunktsetzung sollte in der weiteren Durcharbeitung des STEPs deutlicher
erkennbar werden.
Im Rahmen der Teilabschnitte x.x.3 Konzept findet sich in Einzelfällen ein Punkt
„Prioritäre Maßnahmen“ (in 5.2.3), in den meisten Teilabschnitten jedoch nicht. Es
ist jedoch wichtig, entweder eine Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen
vorzustellen oder deutlich zu machen, wer für die Konkretisierung des Planes auf
die Ebene der Maßnahmen zuständig ist und wann mit der Konkretisierung zu
rechnen ist.
x
Allg.
Die Darstellung des Bürgerwettbewerbs nur als Illustration der Einzelthemen ist
irreführend. Dies kann trotz guter und breiter Bürgerbeteiligung durch den Bürgerwettbewerb in die falsche Richtung gehen. Die Ergebnisse des Bürgerwettbewerbs sollten im STEP dargestellt werden. Für die Teilnehmer muss im STEP
erkennbar sein, wie mit ihren Beiträgen umgegangen wird.
x
16.
Allg.
Der STEP VöR enthält einige Beispiele der „Ideen für den Stadtverkehr“ als Abbildungen ohne Untertitel. In jedem der Fälle sollte durch einen Bilduntertitel deutlich
werden, ob der Vorschlag zum Teil des STEP VöR wird oder nicht, sonst erhalten
sie den Charakter „schmückenden Beiwerks“. Auf S. 6 ist vermerkt, dass die
Ideen z. T. „Eingang in die Leitlinien“ gefunden haben. Meist waren sie jedoch
deutlich konkreter – hier sollte im STEP VöR, konkreter erwähnt werden, mit
welchem Verfahren die zahlreichen Vorschläge bewertet wurden und auf welchen
Ebenen sie ggf. noch in die Verkehrsplanung der Stadt Eingang finden können.
17.
Allg.
Vorgeschlagen wird eine transparentere Darstellung der Abwägung der Flächen-
13.
Allg.
14.
Allg.
15.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Einflussbereich der Stadt liegen, nicht dem Abstraktionsgrad eines solchen Stadtentwicklungsplans entsprechen oder deren Umsetzbarkeit im Zeithorizont dieser
Planung ausgeschlossen werden kann, ist eine vollständige Übernahme sämtlicher
Maßnahmevorschläge nicht möglich.
Die Schwerpunkte sind in den „Allgemeinen Planungsgrundsätzen“ (S. 5) deutlich
benannt. Da der Stadtentwicklungsplan ein breites Spektrum unterschiedlicher
Mobilitätsbedürfnisse abdecken muss, wäre eine noch weiter gehende Schwerpunktsetzung nicht angemessen.
Der Stadtentwicklungsplan benennt Prioritäten für Maßnahmen der Infrastrukturentwicklung für den Radverkehr, für den ÖPNV und für den MIV. Bei den meisten im STEP benannten Maßnahmen geht es jedoch um Daueraufgaben der
Verwaltung, die sich zeitlich nicht in eine Prioritätenfolge einordnen lassen. Im
Übrigen soll die Festlegung von konkreten Einzelmaßnahmen und Prioritäten
weiterhin den fachlichen Programmen vorbehalten werden, die parallel fortgeschrieben und jeweils den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden (Radverkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan, Straßen- und Brückenbauprogramm, Konzept autoarme Innenstadt, Lärmaktionsplan, Luftreinhalteplan…).
Diese werden im STEP jeweils genannt.
Die Auswahl von Beiträgen aus dem Bürgerwettbewerb zur Abbildung im Stadtentwicklungsplan soll deren Vielfalt veranschaulichen und die Bedeutung verdeutlichen, die diesem Wettbewerb beigemessen wird. Bei der großen Zahl von Beiträgen mit sehr unterschiedlichen, teilweise auch widersprüchlichen oder über die
Ebene der Stadtentwicklungsplanung hinausweisenden Inhalten ist es nicht
möglich, den Umgang mit einzelnen Vorschlägen im Stadtentwicklungsplan erkennbar zu machen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden separat dokumentiert.
Die im Stadtentwicklungsplan abgebildeten Beispiele sollen allgemein die Bedeutung des Bürgerwettbewerbs unterstreichen und die Bandbreite der Beiträge
verdeutlichen.
Zur Klarstellung werden die diesbezüglichen Ausführungen in Kap. 2 (S. 7) ergänzt und die Ideenbeispiele mit einer entsprechenden Bildunterschrift versehen.
Eine unmittelbare Integration als Teil des Stadtentwicklungsplans ist aus systematischen Gründen i.d.R. nicht möglich. Die geforderten Bilduntertiitel würden der
Bedeutung der abgebildeten wie der nicht abgebildeten, gleichwohl in ihrer Intention in den Planungsprozess eingeflossenen Beiträge nicht gerecht werden.
x
Dies wird bereits in den allgemeinen Planungsgrundsätzen (S. 5) formuliert.
5
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
bedarfe von Verkehrsarten im Baubeschluss. Vorgeschlagen wird, dies im STEP
als Maßnahme zu ergänzen.
Es sollte auch angesprochen werden, wie die Zielerreichung überprüft werden soll
und wer hierfür in welchem Zeitraum verantwortlich ist.
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Mit Ausnahme der Ziele zur Entwicklung des Modal Split, die anhand der periodischen SrV-Erhebung überprüft werden sollen, formuliert der Stadtentwicklungsplan überwiegend qualitative Leitlinien, die bei Maßnahmen, die sich auf das
Verkehrsgeschehen oder auf den öffentlichen Raum auswirken, zu beachten sind,
sowie Erläuterungen zur Umsetzung dieser Leitlinien. Die Beachtung der Leitlinien
soll im Rahmen der in Kap. 7 (Monitoring) dargestellten Verfahren überprüft werden. Wie in der Voruntersuchung zur Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr und öffentlicher Raum („Mobilität 2020“, 2011) wird dies überwiegend in
der Form qualitativer Einschätzungen erfolgen.
In der Vorlage sollte klargestellt werden: Was brauche ich für die Umsetzung, z.B.
welche Zuständigkeiten in der Verwaltung, welche Ressourcen werden benötigt
und welche Partner / Akteure brauche ich für die Umsetzung?
x
Die Allokation von Ressourcen und die Zuständigkeitsverteilung in der Verwaltung
sind nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans. Externe Partner werden im
Text i.d.R. benannt.
Allg.
Es fehlt ein Umsetzungskapitel, auch wenn die Umsetzung aufgrund des Abstraktionsgrades nur grob skizziert werden kann. U.a. Finanzierungsfragen, wie die
Möglichkeit der Akquise von Fördermitteln (Fachförderung, EU, Städtebauförderung) sollten im Umsetzungskapitel berücksichtigt werden.
x
Maßnahmen zur Umsetzung der Planung werden jeweils im Abschnitt „Konzept“
zu den einzelnen Kapiteln des Stadtentwicklungsplans benannt. Im Sinne eines
langfristig orientierten Handlungsrahmens der Verkehrentwicklungsplanung werden konkrete Einzelmaßnahmen jedoch nur dann (in den Karten bzw. im Text)
aufgeführt, wenn sie einzeln oder in ihrem Zusammenwirken von stadtweiter
Bedeutung sind oder eine entsprechende Beschlusslage besteht. Im Übrigen soll
die Festlegung von konkreten Einzelmaßnahmen und von Prioritäten weiterhin
den fachlichen Programmen (Radverkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan,
Straßen- und Brückenbauprogramm, Konzept autoarme Innenstadt…) vorbehalten werden, die parallel fortgeschrieben und – ebenso wie Vorschläge zur Deckung des Ressourcenbedarfs – jeweils den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
21.
Allg.
Die Stadt Leipzig sollte den Schilderwald reduzieren. Dies führt nachweislich zu
einem mehr an Miteinander [1] und zu einer Kosteneinsparung für die Stadt.
x
Eine Begrenzung der Anzahl der Verkehrszeichen auf das notwendige Maß ist
bereits Gegenstand bundesgesetzlicher Regelungen und wird deshalb im Stadtentwicklungsplan nicht besonders thematisiert. Die Shared-Space-Philosophie wird
kontrovers diskutiert und insbesondere von Behindertenverbänden sehr kritisch
gesehen und ist allenfalls in Einzelfällen eine adäquate Problemlösung (S. 42).
22.
Kap. 1
18.
Allg.
19.
Allg.
20.
Die Zielwerte für den Umweltverbund sind im STEP zu gering angesetzt:
Die Ausgangslage nach SrV 2008 bildet den aktuellen Modal Split nicht adäquat
ab. Die Kommunale BürgerInnenumfrage 2012 weist bereits auf eine starke Veränderung des Nutzungsverhaltens hin. Bei Beachtung des Trends und der geplanten Maßnahmen muss für den Umweltverbund ein Wert von 75% im Jahr
2025 angenommen werden. Dies verteilt sich auf 25% ÖPNV (siehe Fokus 25
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Sowohl die Zielzahlen als auch Aussagen zur Ausgangssituation beziehen sich
auf die werktäglich zurückgelegten Wege der in der SrV-Erhebung befragten
Leipziger. (Die Ausführungen auf S. 5 und S. 8 werden diesbezüglich korrigiert.).
Eine zusätzliche Bezugnahme auf andere Datenquellen würde in diesem Zusammenhang eher verwirren; ob diese über längere Zeitreihen verfügbar sein werden,
ist unklar.
6
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
der LVB, Projekt Citytunnel Leipzig und Strategie MDV), 28% Fuß- und 22%
Radverkehr. Die vorliegenden im Entwurf anvisierten Werte des STEP sind aus
diesem Grund außerordentlich unambitioniert.
23.
Kap. 1
Die Stadt setzt sich das Ziel, den Modal-Split-Anteil des Umweltverbundes bis
2025 auf 70% zu steigern. Grundsätzlich unterstützen wir die Zielrichtung, den
Umweltverbund zu stärken, jedoch besteht aus unserer Sicht Klärungsbedarf, auf
welche Wegebasis sich dieses Ziel bezieht. In den allgemeinen Planungsgrundsätzen (Seite 5) wird das Ziel auf alle Wege bezogen, die in der Stadt zurückgelegt werden, also inkl. ein- und auspendelnder Verkehr. Im Kapitel 4.2.3 auf Seite
17 ist dagegen nur vom Binnenverkehr die Rede, also Wege mit Start und Ziel in
der Stadt Leipzig.
Die Wegebasis sollte nach unserer Auffassung dieselbe sein, die im Kapitel 3
(Rahmenbedingungen) zur Darstellung des gegenwärtigen Zustandes (wenn man
davon beim SrV 2008 überhaupt sprechen kann) verwendet wird. Ansonsten ist
die Vergleichbarkeit nicht gegeben und somit auch keine Einschätzung möglich,
ob es sich überhaupt um ambitionierte Ziele handelt.
x
24.
Kap. 1
Modal Split – zentrales Ziel des Entwurfs bleibt unambitioniert
Eine grundlegende Kritik ist, dass im Entwurf viel beschreibender Text, aber kaum
abrechenbare Ziele zu finden sind. Eines der wesentlichen konkret abrechenbaren Ziele im Entwurf des STEP ist die angestrebte Verteilung der Verkehrsarten
an den Wegen der Leipziger (modal split) für das Jahr 2020.Dies sollte im STEP
deutlicher dargestellt werden.
Leider wurde im Entwurf das Ziel formuliert, den Anteil des Fußverkehrs bis zum
Jahr 2020 zu verringern (im Vergleich zum Basisjahr 2008 von 27,3% auf 27%).
Das ist für uns nicht akzeptabel. In einer Szenarioentwicklung hätte deutlich werden können, welcher Fußverkehrsanteil ohne Zutun der Verwaltung für das Jahr
2020 erwartbar wäre. Megatrends, wie der demografische Wandel, Reurbanisie-
x
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Die Zielformulierung im Stadtentwicklungsplan zum Modal Split (S.5) wird dahingehend korrigiert, dass bis 2025 unter dem Oberziel „75% Umweltverbund“ als
Zielgrößen für den Modal Split eine Verteilung auf 30% Fußverkehr, 20% Radverkehr und 25% ÖPNV sowie langfristig eine weitere Erhöhung des UmweltverbundAnteils angestrebt wird.
Wenn der Modal-Split gemäß SrV-Erhebung die im STEP für den Umweltverbund
bis 2025 angestrebten Werte erreicht, wäre viel erreicht. Da die SrV-Erhebung die
ausschließlich zu Fuß zurückgelegten Wege bekanntermaßen untererfasst und
außerdem wegen der Beschränkung auf das jeweilige Hauptverkehrsmittel Fußund Radwege zur und von der ÖPNV-Haltestelle nicht einbezieht, liegt der Anteil
der Fuß- und Radwege an allen Ortsveränderungen höher, als der durch SrV
erfasste Modal-Split-Anteil. Dies in Zahlen abzubilden fehlen jedoch belastbare
Datengrundlagen.
Sowohl die Zielzahlen als auch Aussagen zur Ausgangssituation beziehen sich
auf die werk-täglich zurückgelegten Wege der in der SrV-Erhebung befragten
Leipziger. (Die Ausführungen auf S. 5 und S. 8 werden diesbezüglich korrigiert).
Für die (wünschenswerte) Einbeziehung sonstiger in der Stadt zurückgelegter
Wege fehlen Datengrundlagen, die Vergleiche über alle Verkehrsarten und längere Zeiträume hinweg ermöglichen. Die entsprechenden Entwicklungen können
daher nur qualitativ in die Argumentation einbezogen werden.
Sowohl die Zielzahlen als auch Aussagen zur Ausgangssituation beziehen sich
auf die werktäglich zurückgelegten Wege der in der SrV-Erhebung befragten
Leipziger.
(Die Ausführungen auf S. 5 und S. 8 werden diesbezüglich korrigiert.).
Die Zielformulierung im Stadtentwicklungsplan zum Modal Split (S.5) wird dahingehend korrigiert, dass bis 2025 unter dem Oberziel „75% Umweltverbund“ als
Zielgrößen für den Modal Split eine Verteilung auf 30% Fußverkehr, 20% Radverkehr und 25% ÖPNV sowie langfristig eine weitere Erhöhung des UmweltverbundAnteils angestrebt wird
Wenn der Modal-Split gemäß SrV-Erhebung die im STEP für den Umweltverbund
bis 2025 angestrebten Werte erreicht, wäre viel erreicht. Da die SrV-Erhebung die
7
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
rung, Altersarmut als Folge prekärer Beschäftigung, Wertewandel in der jüngeren
Generation und der für Leipzig typische Zuzug in fußgängerfreundliche Gründerzeitquartiere sowie die steigende Geburtenzahlensprechen eher für eine Zunahme des Fußverkehrs. Selbst wenn dem nicht so wäre, muss in einem nachhaltigen Mobilitätsplan die Steigerung des Fußverkehrsanteils ein klares Ziel sein.
Das Ziel im Entwurf lautet: 27%Fußverkehr, 20%Radverkehr, 23%ÖPNV (Verhältnis 70:30 Umweltverbund zu MIV). Wir fordern eine Anpassung des Zieles auf:
28% Fußverkehr, 22% Radverkehr, 25% ÖPNV (Verhältnis 75:25 Umweltverbund
zu MIV).
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
ausschließlich zu Fuß zurückgelegten Wege bekanntermaßen unter-erfasst und
außerdem wegen der Beschränkung auf das jeweilige Hauptverkehrsmittel Fußund Radwege zur und von der ÖPNV-Haltestelle nicht einbezieht, liegt der Anteil
der Fuß- und Radwege an allen Ortsveränderungen höher, als der durch SrV
erfasste Modal-Split-Anteil. Dies in Zahlen abzubilden fehlen jedoch belastbare
Datengrundlagen.
25.
Kap. 1
In jedem Falle halten wir den Ziel-Modal-Split von 27% bezogen auf den Fußverkehr für nicht anspruchsvoll. Diese Zielstellung bedeutet eine Stagnation gegenüber des Fußverkehrsanteils, der beim SrV 2008 erhoben wurde (27,3%). Einiges
spricht dafür, dass sich der Fußverkehrsanteil, der schon von 2003 bis 2008 um
einen Prozentpunkt gewachsen ist, in den letzten fünf Jahren weiter erhöht hat
(zunehmende Besiedlung der innenstadtnahen Grün-derzeitviertel, demographischer Wandel). Sollte sich dies im SrV 2013 bestätigen, wäre eine Zielstellung
von 27% im Nachhinein geradezu peinlich und würde dem Anspruch, „… den für
Leipzig typischen Fußwegeanteil auf hohem Niveau zu halten.“ (Seite 39) nicht
gerecht. Dies gilt erst recht, wenn sich der Ziel-Modal-Split tatsächlich auf den
Binnenverkehr bezieht, wo der Fußverkehr bereits heute einen Anteil von 30,4%
hat (siehe Seite 36). Wir bitten darum, die Modal-Split-Ziele an dieser Stelle noch
einmal zu überdenken. Möglich erscheint uns eine Formulierung:
Der Anteil des Umweltverbundes an den in der Stadt zurückgelegten Wegen soll
bis 2025 auf ein Mindestziel von 70 % steigen (27 – 29 % Fußverkehr, 20 – 22 %
Radverkehr, 23 – 25 % ÖPNV), langfristig wird eine weitere Steigerung angestrebt.
x
Die Zielformulierung im Stadtentwicklungsplan wird dahingehend korrigiert, dass
bis 2025 unter dem Oberziel „75% Umweltverbund“ als Zielgrößen für den Modal
Split 30% Fußverkehr, 20% Radverkehr und 25% ÖPNV sowie langfristig eine
weitere Erhöhung des Umweltverbund-Anteils angestrebt wird. Wenn der ModalSplit gemäß SrV-Erhebung die im STEP für den Umweltverbund bis 2025 angestrebten Werte erreicht, wäre viel gewonnen. Da die SrV-Erhebung die ausschließlich zu Fuß zurückgelegten Wege bekanntermaßen untererfasst und außerdem wegen der Beschränkung auf das jeweilige Hauptverkehrsmittel Fußwege
zur und von der ÖPNV-Haltestelle nicht einbezieht, liegt der Anteil der Fußwege
an allen Ortsveränderungen erheblich höher, als der durch SrV erfasste ModalSplit-Anteil. Dies in Zahlen abzubilden fehlen jedoch belastbare Datengrundlagen.
26.
Kap.1
Das Ziel eines Anteils von 70% beim Umweltverbund wird unterstützt (war Konsens
am runden Tisch). Die Aufteilung auf die Verkehrsträger Fußverkehr, Radverkehr
und ÖPNV führt jedoch zu Widersprüchen mit den einzelnen Punkten des STEP
VöR: Der Anteil des Fußverkehrs sollte eigentlich wachsen, der RVEP sieht 20 %
bereits für 2020 vor, das am runden Tisch im Konsens verabschiedete Leitlinienpapier sieht 25 % für den ÖPNV vor. Wir schlagen vor, dass 70 % als Mindestziel für
2025 bezeichnet werden, und dass für die jeweiligen Verkehrsträger des Umweltverbundes Bandbreiten dargestellt werden, deren untere Grenzen 70 % ergeben (z.
B. 27% bis 28% Fußverkehr, 20 bis 22% Fahrradverkehr, 23 bis 25% ÖPNV). Weil
das Ziel zentral ist, ist es darüber hinaus auch wichtig, darzustellen, welche Entwicklung für den Fall erwartet würde, dass der STEP VöR nicht umgesetzt wird, um zu
unterstreichen, dass ein Erreichen von 70 % des Verkehrs der Leipziger Einwohner
im Umweltverbund ein ambitioniertes Ziel darstellt (ggf. im Anhang).
x
Sowohl die Zielzahlen als auch Aussagen zur Ausgangssituation beziehen sich
auf die werktäglich zurückgelegten Wege der in der SrV-Erhebung befragten
Leipziger. (Die Ausführungen auf S. 5 und S. 8 werden diesbezüglich korrigiert.).
Eine zusätzliche Bezugnahme auf andere Datenquellen würde in diesem Zusammenhang eher verwirren; ob diese über längere Zeitreihen verfügbar sein werden,
ist unklar.
Die Zielformulierung im Stadtentwicklungsplan zum Modal plit (S.5) wird dahingehend korrigiert, dass bis 2025 unter dem Oberziel „75% Umweltverbund“ als
Zielgrößen für den Modal Split eine Verteilung auf 30% Fußverkehr, 20% Radverkehr und 25% ÖPNV sowie langfristig eine weitere Erhöhung des UmweltverbundAnteils angestrebt wird.
Wenn der Modal-Split gemäß SrV-Erhebung die im STEP für den Umweltverbund
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
8
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
28.
Verschiedene Trends, wie die Ausweitung von CarSharing, die Umgestaltung und
Nachverdichtung der Haltestellen sowie eine Taktverdichtung der LVB, die Bindung der Schüler und Schülerinnen sowie der Studierendenschaft an den ÖPNV
durch das MDV-Vollticket, sowie Auswirkungen des Citytunnels und die Begrenzung von Stellflächen für KFZ, stützen das Ziel 75% Umweltverbund am Modal
Split.
Kap. 1 Eine differenzierte Betrachtung der Modal-Split-Werte nach Zielen (Freizeit, Arbeit, Einkaufen etc.) ist für Zielwerterhebungen unabdingbar. Sind diese Zielwerte
klar definiert, lassen sich Maßnahmen auch zielgerichtet umsetzen und bilden eine
Grundlage für Abwägungs- und Entscheidungsprozesse.
Kap.1
Begründung des Abwägungsvorschlags
bis 2025 angestrebten Werte erreicht, wäre viel erreicht. Da die SrV-Erhebung die
ausschließlich zu Fuß zurückgelegten Wege bekanntermaßen untererfasst und
außerdem wegen der Beschränkung auf das jeweilige Hauptverkehrsmittel Fußund Radwege zur und von der ÖPNV-Haltestelle nicht einbezieht, liegt der Anteil
der Fuß- und Radwege an allen Ortsveränderungen höher, als der durch SrV
erfasste Modal-Split-Anteil. Dies in Zahlen abzubilden fehlen jedoch belastbare
Datengrundlagen.
Im Anhang des STEP VöR sollten jedenfalls die jährlichen Daten zum Modal Split
von 2003 bis 2013 dargestellt werden, die für die LVB nach der KONTIV-Methode
erhoben wurden, weil sie – bei aller methodischen Abweichung – die derzeitigen
Trends aktueller wiedergeben. Ebenfalls im Anhang kann der Vergleich mit anderen deutschen Großstädten zum Modal Split dargestellt werden. Zusätzlich zu den
von Herrn Heinemann am 10.02. vorgestellten Beispielen sollte auch Freiburg im
Breisgau berücksichtigt werden, weil dort sowohl Radverkehr als auch ÖPNV eine
starke Stellung haben – was mit Leipzig vergleichbar sein könnte.
27.
Abwägung
x
Mit dem korrigierten Ziel einer Reduzierung des MIV-Anteils an allen Wegen um
rund ein Drittel auf 25% setzt sich Leipzig ein äußerst ambitionierteres Ziel.
x
Die entsprechenden Werte werden auf S. 8f genannt. Daraus ergeben sich Ansatzpunkte für Maßnahmen, die in den Themenkapiteln auch genannt werden,
z.B. zur Verlagerung von Arbeitswegen auf den Umweltverbund. Auf einzelne
Verkehrszwecke bezogene Ziele sind kaum nachvollziehbar zu begründen.
29.
Kap. 1
Wir begrüßen die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplans. Die Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen für alle Bürger gewährleistet die Teilhabe
am öffentlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen. Dabei gehen wir davon aus,
dass die verstärkte Berücksichtigung altersgruppenspezifischer Anforderungen,
die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen involviert.
Die Attraktivität der Stadt Leipzig als Wirtschaftsstandort weiter zu erhöhen geht eng
einher mit der kontinuierlichen Steigerung der Kinderfreundlichkeit als Standortfaktor. Daher nehmen wir das Bekenntnis zur Stadt der kurzen Wege sehr positiv wahr.
Ein klug strukturiertes Verkehrskonzept ist ein wichtiges Mosaikstück bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kürzere Wege bedeuten gleichzeitig mehr Freiräume für
die Familie und andere für Kinder wertvolle Sozialisationsinstanzen.
x
Wird bei weiterführenden Planungen berücksichtigt.
30.
Kap. 1
Aufgrund ihrer natürlichen Entwicklung sind Kinder im Verkehr deutlich stärker
gefährdet als Erwachsene. Ihre Größe und das damit eingeschränkte Blickfeld,
sind Gründe, die sie schlechter in die Lage versetzen, Geschwindigkeiten einzuschätzen, nahende Fahrzeuge wahrzunehmen darüber zudem werden sie selber
später gesehen. Hinzu kommt, dass Kinder aufgrund ihrer Konstitution kleinere
Schritte als Erwachsene machen und damit langsamer beim queren von Straßen
sind und durch ihren höheren Körperschwerpunkt leichter aus dem Gleichgewicht
geraten, wenn sie sich schneller bewegen. Ihre noch ausbaufähige Wahrnehmung
x
Hinweise auf die besonderen Mobililtätsbedürfnisse und Sicherheitsbedürfnisse
von Kindern sind in den Kapiteln 4.1 (Mobilität für alle) und 6.4 (Verkehrssicherheit) bereits enthalten.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
9
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
von Geräuschen, die sich entwickelnde Links-Rechts-Orientierung und längere
Reaktionszeiten, sind weitere Gründe, diesen Verkehrsteilnehmern auch aus
Stadtentwicklungssicht besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Kindern müssen ausreichend Möglichkeiten geboten werden, um eigene Erfahrungen sammeln zu können, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen. Eine kinderfreundliche Stadtentwicklung berücksichtigt diese Anforderungen, indem sie Kindern
die Gelegenheit bietet, sich selbständig fortzubewegen. Damit wird einerseits dem
weitläufigen Bewegungsmangel entgegengewirkt, andererseits erlangen Kinder
Sicherheit im Verkehrsgeschehen, was sich auf eine stabilere psychische Entwicklung auswirkt. Als zukunftsgewandten Schwerpunkt bejahen wir ausdrücklich die
Ziele bezüglich der Reduktion des Autoverkehrs. Neben den Gefahren, die durch
ihre Größe und Geschwindigkeit von motorisierten Verkehrsteilnehmern ausgehen,
sorgt die selbstverständliche Nutzung des Kfz natürlich auch für eine Abhängigkeit
der Kinder, die der Entwicklung zu einem bewegungsfreudigen, aufmerksamen und
verantwortungsbewusstem Individuum entgegenstehen. Zudem sorgt die Normalität
des regelmäßigen Mitfahrens im Auto auch zu einer Konditionierung der Kinder, die
sich im entsprechenden Alter ganz natürlich für das Auto als primäres Fortbewegungsmittel entscheiden werden (Europäische Kommission (2002)).
31.
Kap. 1
32.
Kap. 2
33.
Kap. 2
Der Hinweis auf Finanzierungsvorbehalte auf S. 5 (rechte Spalte) wird kritisiert, da
weite Teile des STEP dadurch unverbindlich werden könnten. Stattdessen sollten
die Budgetanforderungen für die Verkehrsinfrastruktur wenigstens abgeschätzt
und es sollte ggf. auf finanziell unerreichbare Maßnahmen verzichtet werden.
x
Eine entsprechende Abschätzung erfolgt hinsichtlich der Straßeninfrastruktur im
Rahmen des Mittelfristigen Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau
2013 - 2020 (s. S. 68ff); eine über dessen Zeitrahmen hinausgehende Einschätzung wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt unrealistisch. Bei einer Vielzahl weiterer
Maßnahmen ist eine Belegung mit konkreten Kosten außerordentlich schwierig,
so dass im STEP darauf verzichtet wird. Maßnahmen, deren Finanzierbarkeit
offensichtlich in absehbarer Zeit nicht gegeben sein wird, wurden i.d.R. nicht in
den Stadtentwicklungsplan aufgenommen.
Das Kapitel „Beteiligung der Öffentlichkeit an der Verkehrsplanung“ ist in „Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gestaltung des öffentlichen Raums“ umzubenennen. Der öffentliche Raum beinhaltet den Themenkomplex Verkehr.
x
Das Kapitel wird in „Beteiligung der Öffentlichkeit“ umbenannt, da es um beide
Aspekte geht.
S.6/7: Unter der Überschrift ‚Beteiligung der Öffentlichkeit an der Verkehrsplanung‘, hatten wir ein Kapitel erwartet, in dem Ziele und Kriterien für eine effektive
Bürgermitwirkung an der nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplanung definiert und
verbindlich festgeschrieben werden. Dies hätten wir sehr begrüßt, da Leipzig, wie
viele andere Städte auch, in punkto Bürgermitwirkung noch am Anfang steht. Im
Kapitel wird jedoch nur der Aufstellungsprozess des vorliegenden Entwurfs beschrieben. Wir empfehlen daher die Überschrift zu ändern, um Missverständnissen vorzubeugen.
x
Das Kapitel wird in „Beteiligung der Öffentlichkeit“ umbenannt und um allgemeine
Aussagen zur Bürgerbeteiligung erweitert.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
10
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Begründung des Abwägungsvorschlags
34.
Kap. 2
Das Leipziger Kinderbüro bietet sich an, als Kinderinteressenvertretung in der
Stadtentwicklung.
35.
Kap. 2
S. 7 letzter Absatz: Für die Endversion wird das Präteritum angemessen sein.
36.
Kap.2
Vorschlag: Ein Bürgerforum einrichten, um „eine demokratische Anpassung der
Verkehrswege“ zu erreichen.
x
Die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum war
bereits Gegenstand einer umfassenden und modellhaften Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies wird in Kap. 2 ausführlich dargelegt.
37.
Kap. 2
Vorschlag: Es sollte ein- bis zweimal im Jahr Bürgerversammlungen in den Stadtteilen zum Thema Verkehr geben.
x
38.
Kap. 3
Der STEP enthält ein Bekenntnis zur Bürgerbeteiligung in Verkehrsfragen (S. 93),
die bei allen größeren Vorhaben auch gesetzlich verpflichtend ist. Art und Häufigkeit entsprechender Beteiligungen sind abhängig von der jeweiligen Problemlage
in den Stadtteilen.
Die Grafiken werden im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit in der Druckfassung
überprüft. Der Stadtentwicklungsplan kann nicht die einschlägigen Veröffentlichungen des Amtes für Statistik und Wahlen und zur SrV-Erhebung ersetzen. Um
weitergehende Recherchen zu erleichtern, werden die jeweiligen Quellen ergänzt.
39.
Die ausgewählten Metadaten Leipzigs sollen Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage für den STEP bieten. Dafür legen die beiden Seiten des Kapitels 3 nur
unzureichende Daten offen. Darstellungen sind grafisch schlecht lesbar (Säulendiagramme nur ein einem Farbton) oder Tabellen bieten nicht wirklich nutzbare
Daten (Pendlerbeziehungen). Daraus lassen sich weder Schlüsse noch Wertungen ziehen. Gerade beim Thema Pendlerverflechtungen sind Karten erforderlich,
welche Arbeitsplatzkonzentrationen räumlich in ihrer bestehenden Erreichbarkeit
aufzeigen. Nur so kann das bestehende Defizit des ÖV-Anteils zu Handlungsfeldern und Maßnahmen führen.
Ohne diese Erkenntnisse nützt auch das Integrierte Verkehrsmodell nicht für die
Entwicklung in der Zukunft, denn ohne aktive Einflussnahme auf den modal split
bietet es nur die Option des passiven Zusehen müssen, wie Wirtschaft- und Bevölkerungsentwicklung das System überlasten.
Neben den prozentualen Verkehrsaufteilungen fehlen auch absolute Beträge.
Gerade für das Netz Öffentlicher Verkehrsmittel stellen diese Grundlage für Bestand oder Streichung dar, ohne durch diese Aktivitäten Rückschlüsse auf den
Marktanteil ziehen zu können.
Kap. 3 Dieses Kapitel sollte unbedingt um einen Abschnitt zum Motorisierungsgrad und
dem damit einhergehenden Flächenbedarf für den „ruhenden Verkehr“ ergänzt
werden. Die Formulierung könnte in etwa wie folgt lauten (z.B. nach Abschnitt
Verkehrsmittelwahl):
„Der Motorisierungsgrad der Leipziger liegt unter dem Durchschnitt der meisten
vergleichbaren deutschen Städte und unter den Werten für Deutschland insgesamt
und für das Leipziger Umland. 58 % der Leipzig Haushalte verfügten 2008 über
mindestens einen Pkw; im Umkehrschluss heißt dies, dass 42 % der Haushalte
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Abwägung
x
x
x
Wird bei weiterführenden Planungen berücksichtigt
Der Absatz wird umformuliert, um die Durchführung und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu erläutern.
Da es hier allein um den Kfz-Verkehr geht, sind diese Aussagen im Kap. 5.4
richtig eingeordnet, eine Wiederholung in einem anderen Kap. wird nicht als sinnvoll erachtet.
Ein Satz zur Zunahme der Anzahl der in Leipzig zugelassenen Kraftfahrzeuge und
deren Flächenbedarf wird ergänzt (S. 73, 1. Abs.)
11
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
Abwägung
nein
Begründung des Abwägungsvorschlags
ohne eigenen Pkw waren. [Anmerkung: Wiederholung S. 62 / wichtige Aussagen
sollte man durchaus wiederholen] Das bedeutet: Bereits heute vertrauen 42 % aller
Haushalte bei ihrer Mobilität allein auf den Umweltverbund. Doch wie so oft in der
komplexen Realität lassen sich auch hier gegensätzliche Trends parallel beobachten. So wächst der KFZ-Bestand in Leipzig seit Jahren ungebrochen an, mit einer
durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von ca. 3.500 PKW. Dies hat verursacht
durch den „ruhenden Verkehr“ beträchtliche Auswirkungen auf den öffentlichen
Raum, wächst doch damit der Platzbedarf zum Abstellen der „Fahr-Zeuge“ um
jährlich etwa 40.000 Quadratmeter, was ca. der vierfachen Fläche des Leipziger
Marktplatzes entspricht. Oder: Hintereinander am Straßenrand abgestellt, ergeben
allein die jährlich hinzukommenden Fahrzeuge eine 20 Kilometer lange Parkschlange. Sollte der Fahrzeugbestand auch weiterhin anwachsen, so kann der daraus
entstehende weitere Platzbedarf keinesfalls im öffentlichen Raum organisiert werden. Eine stadtverträgliche Lösung kann hier letztlich nur durch eine Anpassung des
Mobilitätsverhaltens erreicht werden. Die Stadt Leipzig setzt sich daher zum Ziel,
hierzu bis zum Jahr 2025 eine Trendwende herbeizuführen, wonach der PKWBestand dann nicht mehr weiter anwachsen soll.“
Der einzufügende Abschnitt zum Motorisierungsgrad sollte ebenfalls durch eine
Grafik ergänzt werden, aus welcher die Entwicklung von Bevölkerungszahl + Anzahl
PKW für die Jahre 1987, 1991, 1994, 1998, 2003, 2008 und 2013 ersichtlich wird.
40.
41.
„[...] – tendenzielle Rückgang bei der Ersterteilung von Führerscheinen in Leipzig.“
Sinkt die Zahl der erteilten Führerscheine bezüglich der Hauptzielgruppe der 1820-jährigen (pro Kopf) oder allein aufgrund demographischer Veränderungen?
Kap. 3 S.9: Die Bezeichnung der Szenarien in der Grafik sollte dem Text entsprechen
(untere und obere Variante, nicht pessimistisch oder optimistisch)
Es fehlt der Hinweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention
42.
Kap. 4.1
43.
Kap. 4.1 Die Barriere ist das Erreichen der Beseitigung selbiger. Besonders Stadtbahnhalte-
44.
x
Kap. 3
stellen sind für sich gesehen eine Beseitigung des Hindernisses Stufe, müssen als
Insel jedoch erst einmal erreicht werden. Der MIV verlagert die Barrierewirkung nur
an den Straßenrand. Die Tragweite fußt auf Grundsatzentscheidungen, deshalb
muss die Verflechtung der Barrierewirkung analysiert und in Handlungsschemata
Eingang finden.
Kap.4.1 S.12: Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gewinnen an Bedeutung.
Leider ist der STEP in diesem Punkt sehr schmallippig. Aspekte einer kindergerechten Stadt sollten genauso intensiv behandelt werden, wie das im Entwurf bereits für
die Mobilitätsbedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Handicap geschehen ist.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Beides.
x
Der Anregung wird gefolgt
x
Wird ergänzt.
x
Bereits berücksichtigt (Leitlinie S.12, Sp.1, S.13, Sp.1)
x
Hinweise auf die besonderen Mobilitätsbedürfnisse und Sicherheitsbedürfnisse
von Kindern sind in den Kapiteln 4.1 (Mobilität für alle) und 6.4 (Verkehrssicherheit) bereits enthalten.
12
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
45.
Kap. 4.1 Leider wird den besonderen Anforderungen der Kinder noch zu wenig gerecht.
x
An dem im Vorfeld der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans durchgeführten
Ideenwettbewerb nahmen auch Kinder und Jugendliche, insbesondere in Form
von Schulprojekten Teil. Die darin enthaltenen Vorschläge sind in den weiteren
Bearbeitungsprozess eingeflossen (z.B. Leitlinie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten, S. 91).
46.
Kap. 4.1 Mit dem Leipziger Kinderbüro des Deutschen Kinderschutzbundes OV Leipzig gibt
x
Wird bei weiterführenden Planungen berücksichtigt
47.
Kap. 4.1 Seite 10, 11,12 & 40: Der Handel möchte das Einkaufen für alle Generationen
48.
Gründe hierfür liegen vermutlich in fehlender Kenntnis, Unsicherheit der Verantwortlichen und mangelnder Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen als
gleichberechtigte Interessengruppe. Dabei bietet die Stadt gute Voraussetzungen,
die Bedürfnisse junger Menschen in verschiedenste Planungsprozesse einzubinden. Die Dienstanweisung 37/2001 des Stadtrates besagt, dass Kinder und Jugendliche bei allen sie betreffenden Maßnahmen zu beteiligen sind. Dies sollte
auch für einen Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum gelten.
es in Leipzig eine Kinderinteressenvertretung, die durch ihre zahlreichen Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen das Stadtbild seit zwanzig Jahren
aktiv mitgestaltet und über einen großen Erfahrungsschatz bei Partizipationsprozessen verfügt. Durch seine Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft
Kommunale Kinderinteressenvertretungen ist das Kinderbüro in der Lage, auf ein
bundesweites Netzwerk zuzugreifen und von Erfahrungen anderer Kommunen in
der Verkehrsplanung zu profitieren.
zunehmend bequemer gestalten. So wurde schon 2010 die Kampagne "Generationenfreundliches Einkaufen" ins Leben gerufen. Mit dem Test von rund 60 Kriterien und der Verleihung des Qualitätszeichens für erfolgreiche Märkte und Geschäfte werden diese Leistungen auch in der Öffentlichkeit deutlich wahrgenommen. Die barrierearme Gestaltung von Wegebeziehungen im öffentlichen Raum
korrespondiert mit diesen Anstrengungen und befördert die Erreichbarkeit von
Einzelhandels- und Dienstleistungsstandorten z.B. auch für Eltern mit Kinderwagen, Kunden mit Rollatoren und Rollstühlen. Andererseits gilt es, überzogenen
Vorstellungen von hindernisfreien" Gehwegen zu wehren. Aufsteller vor dem
Geschäft sind für Einzelhandelsgeschäfte wichtige Werbeträger. Gerade das Bild
auf Seite 11 zeigt einen vorbildlich hauswandnah aufgestellten Werbeaufsteller,
der als schlechtes Beispiel nicht taugt. Die auf Seite 12 postulierte „Freihaltung
von Hindernissen" sollte nicht so verstanden werden können, dass sämtliche
Auslagen und Werbemöglichkeiten auf Gehwegen vornehmlich als störend thematisiert werden.
Kap. 4.1 Das Zusammenwirken mit den Verkehrsträgern im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung eines barrierefreien ÖPNV sollte neben dem kommunalen Verkehrsunternehmen LVB auch regionale ÖPNV-Unternehmen, welche Leipzig bedienen mit
einschließen, z. B. Fa. Auto-Webel, PVM, Sax-Bus etc.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Der Stadtentwicklungsplan formuliert Mindestbreiten, die für den Fußverkehr –
nicht nur im Interesse z.B. von Sehbehinderten und Rollstuhlnutzern – von Hindernissen freigehalten werden sollen. Wo darüber hinaus Flächen zur Verfügung
stehen, sind Sondernutzungen durch Einzelhandel und Gastronomie durchaus
denkbar und tragen zur Belebung des Straßenbildes bei.
Das Foto auf S.11 wird ausgetauscht.
x
Der Anregung wird gefolgt (S.13).
13
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
49.
50.
nein
Kap. 4.1 Positiv zu werten ist, dass die Kenngröße Haltestellenabstand Beachtung findet, als
Minderung der Barriere (zu) langer Fußweg zur Haltestelle. Leider fehlt die Betrachtung unnötiger Umwege durch mangelhafte Planung, insbesondere bei S-BahnStationen. Die Erschließungswirkung ist idealerweise nach Gehminuten (unter Beachtung von Fußgängerampeln mit Wartezeiten) zu bewerten.
Kap. 4.1 Die Haltestellen in der Dieskaustraße zwischen Schwarze Straße und Großzschocher müssen dringend behindertengerecht ausgebaut werden.
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Als Planungsziel bereits berücksichtigt (S.60, Sp.3); wie dieses umzusetzen ist,
wird auf den weiteren Planungsebenen zu prüfen sein.
x
Im Rahmen der im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 enthaltenen Maßnahmen in der Dieskaustraße ist auch eine
Verbesserung des Einsteigens in Straßenbahn und Bus vorgesehen.
x
Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand sowohl für die Betroffenen als
auch für die Verwaltung bedeuten. Nicht mehr benötigte Plätze werden i.d.R.
ohne solche Überprüfungen bekannt und abgemeldet.
Die Umweltqualitätsziele der Stadt und die Verpflichtung zu ihrer Berücksichtigung
werden im Text benannt, ebenso die wichtigsten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung. (S.16ff). Auf eine vollständige Wiedergabe der in den einschlägigen, öffentlich zugänglichen Fachplanungen enthaltenen Maßnahmevorschläge wird jedoch
aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Es handelt sich dabei um komplexe Planwerke mit einem eigenen Zielsystem, die
unabhängig vom STEP Verkehr Bestand haben und darin - schon zur Begrenzung
des Umfangs - nicht im Einzelnen wiederholt werden sollen, zumal sie in anderen
Zeitrhythmen fortgeschrieben werden. Die wesentlichen Zusammenhänge zwischen Umweltplanung und Verkehrsplanung werden in Abschnitt 4.2 erläutert,
ebenso die Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Abwägung.
51.
Kap. 4.1 Behindertenparkplätze in Wohngebieten sollten jährlich überprüft werden.
52.
Kap. 4.2
Aus unserer Sicht müssen in diesem Kapitel die relevanten umweltpolitischen
Ziele der Stadt aufgelistet werden und mit Maßnahmen untersetzt sein, dabei
kann auch auf konkrete Maßnahmen verwiesen werden, die an andere Stelle im
STEP festgeschrieben wurden.
x
53.
Kap. 4.2 S.15: Leitlinie: „Verkehrspolitische und umweltpolitische Ziele der Stadt bilden
eine Einheit. Die umweltrelevanten Fachplanungen (u. a. Lar̈ maktionsplan, Luft-
x
reinhalteplan, Energie- und Klimaschutzkonzept) sind als Rahmenvorgaben der
Verkehrsplanung transparent darzustellen und bei allen Maßnahmen im Verkehrsbereich mit besonderer Priorität zu berücksichtigen, damit ihre Umsetzung
schrittweise erreicht werden kann.“
Grundlegend erforderlich erscheint uns vor dieser Leitlinie wesentliche Kernaussagen / Kartendarstellungen der bezeichneten Fachplanungen im STEP aufzuführen (sei es an dieser Stelle oder im
Anhang).
54.
Kap. 4.2 Verkehr umweltverträglich gestalten - Hier wird der Eindruck erweckt, die Maß-
x
55.
Kap. 4.2 Für die Grafik auf S.14 sollte eine Ergänzung der Zahlen von 2012 und 2013
x
nahmen des Luftreinhalteplans seien bereits umgesetzt. Davon kann aber überhaupt keine Rede sein. In dem Entwurf ist nicht erkennbar, mit welchen konkreten
Maßnahmenpaketen man die Einhaltung verbindlicher EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung gewährleisten will.
leicht möglich sein, um aktuell zu bleiben.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans sind einige Erfolge zu verzeichnen.
Inwiefern die Umsetzung als abgeschlossen dargestellt und die Lärmproblematik
verharmlost wird, ist nicht nachvollziehbar. Der Stadtentwicklungsplan setzt sich
vielmehr in Leitlinien und Text (S15ff) ausführlich mit beiden Aspekten auseinander. Auf die beiden öffentlich zugänglichen und in anderen Zeitrhythmen fortgeschriebenen Fachpläne wird verwiesen. Auf eine vollständige Wiedergabe der
darin enthaltenen Maßnahmevorschläge wird jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Der Anregung wird gefolgt (S.14).
14
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
56.
Kap. 4.2 S.14: Sind auch Angaben zur Konzentration der besonders schädlichen PM2,5
57.
Kap. 4.2 S.15: „[...] 1,05 t pro Einwohner und Jahr bis 2025.“
58.
nein
x
möglich?
Im Leitlinienpapier des runden Tisches standen 0,85 t/Ew und Jahr als Ziel. Das
Ziel sollte auch als Wegmarke im Kampf gegen die Klimaerwärmung gesetzt
werden.
Kap. 4.2 Es wird in der Analyse der Eindruck vermittelt, dass Verkehrslärm kein besonderes Problem sei. Das ist falsch. Eine Gesundheitsgefährdung setzt ab Lärmwerten
von 65 dB(A) ein. Mehr als 26.700 Leipziger BürgerInnen sind gesundheitsschädigenden Lärmpegeln ausgesetzt, die allein auf den Kfz-Verkehr zurückgehen.
Verkehrslärm verursacht in Leipzig externe Kosten von jährlich über 200 Mio.
Euro. Eine strategische Lärmminderungsplanung wäre somit ein wichtiger Beitrag
für ein lebenswertes Wohnumfeld, für mehr soziale Gerechtigkeit bei der Vergesellschaftung externer Verkehrskosten und setzt bedeutende Impulse für eine
positive volkswirtschaftliche Entwicklung in Leipzig.
Der Bezug auf das Städtelärmranking eines Hörgeräteherstellers kann keine
Grundlage für den STEP sein und muss gestrichen werden.
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Dies ist ein Gegenstand des Luftreinhalteplans.
x
Die Leitlinie des Stadtwicklungsplans (S. 15, Sp.3) wird korrigiert; gefordert wird
eine Reduzierung auf 0,85t.
x
Es ist nicht erkennbar, dass in der Analyse das Lärmproblem unterschätzt wird.
Die strategische Lärmminderungsplanung ist Gegenstand einer anderen Planungsebene.
Die Bezugnahme auf das Städteranking wird gestrichen (S.14).
59.
Kap. 4.2 Das Kapitel geht auf ausgewiesene Lärm-Belastungsschwerpunkte mit hoher
x
Dies ist Gegenstand der Lärmminderungsplanung (s.o.).
60.
Kap. 4.2 S.18: „Fluglärm: Maßnahmen der Lärmminderung sind in der Diskussion und
x
Die Flughafenentwicklung ist nicht auf der Ebene des Stadtentwicklungsplans
Verkehr zu entscheiden. Der STEP weist lediglich auf die Notwendigkeit von
Lärmminderungsmaßnahmen hin, ohne diese genau spezifizieren zu können.
61.
Kap 4.2 Das Schottergleis wird zu Unrecht geschmäht, es gehört zu den deutlich leiseren
x
Das Schottergleis wird vor allem aus Gründen der Stadtgestaltung in bebauten
Stadtgebieten abgelehnt S.30, Sp.3).
62.
Kap. 4.2 Lärmreduzierend wirkt eine hohe vertikale Federwirkung welcher straßenbündig
x
Der Stadtentwicklungsplan nimmt hier die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Lärmminderungsplans auf. Mit welchen technischen Vorkehrungen das Ziel am
besten und wirtschaftlichsten erreicht werden kann ist Gegenstand laufender
Betroffenenzahl ein, wie auch auf ruhige Gebiete, die vor zusätzlicher Verlärmung
zu schützen sind. Sinnfällig wäre, diesen Punkt mit der Lärmkarte zu illustrieren.
Weiters sollten die Belastungsschwerpunkte und die zu schützenden Gebiete in
dieser Karte markiert sowie namentlich aufgeführt werden. Auch für dieses Kapitel
halten wir die Benennung / Setzung von überprüfbaren Zielvorgaben (Meilensteinen) für notwendig.
Voraussetzung für die Akzeptanz einer weiteren Flughafenentwicklung (S.18)“
Was heißt das konkret? Forderung: Entwicklung des Flughafens: ja – aber nur,
wenn die Belange des Lärmschutzes beachtet werden. D.h. Analog zu den Betriebszeiten des Passagierverkehrs ist langfristig auch der Frachtverkehr nur
zwischen 5.30 Uhr und 23.30 Uhr zu gestatten
Gleisbauarten.
verlegt der langen Haltbarkeit mit Asphalt entgegen steht (Rissbildung, Ausbruch
und Frostschäden). Das Ziel lärmarmer Gleise ist v.a. mit separaten Gleisanlagen
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
15
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
Abwägung
nein
zu erreichen, das Ziel stadtverträgliche Straßenraumaufteilung oft nur mit straßenbündigen Führungen. Das ist STEP benannte Ziel ist nahezu unrealistisch.
Ganz ignoriert wird der größere Kostenaufwand.
Begründung des Abwägungsvorschlags
Untersuchungen.
63.
Kap. 4.2 Die Fahrzeugtechnologie steht in direktem Zusammenhang mit den Gleisbauar-
x
Der Hinweis auf die Ausmusterung von Tatra-Fahrzeugen wird im Kap. 4.2 gestrichen.
64.
Kap. 4.2 Besonders kritisch wird im STEP das Thema Schallschutz bei Eisenbahnen gese-
x
Der Text wird umformuliert: …“dass hoch belastete Bereiche mit einer Vielzahl
von Betroffenen… durch geeignete Vorkehrungen nach dem Stand der Technik
entlastet werden“.
65.
Kap. 4.2 Tempo 30 führt nicht – wie im STEP behauptet - zu einer Lärmminderung und
66.
ten. Leider wird lediglich auf die Ablöse der Tatra-Bahnen hin agiert. Das ist nur
aus Gründen der Barrierefreiheit sinnvoll. Energietechnisch sind die Fahrzeuge
modernisiert und auf dem neuesten Stand, lediglich „moralisch“ verschlissen.
Fahrdynamisch sind die Tatras positiv, als Drehgestellfahrzeug wird Kurvenverschleiß minimiert. Die Stadt sollte im STEP daher weniger Typ und Alter vorschreiben, sondern die Technologie, hier hat Leipzig bisher Glück gehabt, dass
Ausschreibungen stets Drehgestellfahrzeuge ergaben. Die neuen Fahrzeuge wie
Leoliner basiert auf Tatra-Drehgestellen als Nachbau. Wenn Tatras als lärmintensiv abgeschafft werden sollen, dann muss auch der Leoliner infrage gestellt werden.
hen. Die Aussicht auf Schallschutzwände ist vielfach negativ. An Bestandsstrecken fehlt eine rechtliche Grundlage und es gibt inzwischen alternative Techniken.
Denn Schallschutzwände sind städtebaulich das größte Desaster, produzieren
tote Räume, verschmutzen und verknüpfen Eisenbahn sofort mit Vandalismus, ein
gefährlicher Trend.
erhöht die Abgasbelastung.
Kap.
4.2.
S.15-17: Die Festlegung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, die ja den
Hauptverkehr aufnehmen sollen, ließe zwangsläufig eine Behinderung des Verkehrsflusses und zudem eine erhöhte Schadstoffemission erwarten. Derartige Maßnahmen führten zu einer Schwächung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes.
x
Umweltentlastungseffekte durch Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durchaus
nachweisbar.
x
Weder eine Schwächung der Leistungsfähigkeit noch eine Erhöhung der Schadstoffemissionen durch Tempo 30 ist bisher nachweisbar. Im Übrigen wird im Text
erläutert (S.70, Sp.2) dass eine solche Anordnung nur im Einzelfall nach Abwägung aller berührten Belange möglich ist.
67.
Kap. 4.2 S. 17: Im Zusammenhang mit der Neuausweisung von Geschwindigkeitsbeschrän-
68.
Kap. 4.2 S. 17: „ Verstärkte Anordnung von Tempo 30 auch an Hauptverkehrsstraßen (…)
x
Hier geht es um eine Einzelfallprüfung. Geprüft wird, ob die in der StVO und in der
Ausführungsvorschrift dazu genannten Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegen.
69.
Kap. 4.2 S.19: Es ist nicht angegeben wie viele Straßenbäume bis 2020 zusätzlich neu
x
Nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans und abhängig auch von finanziellen Möglichkeiten.
kungen sollten im Sinne einer Erhaltung der Attraktivität des ÖPNV Einschränkungen im Straßenbahn- und Buslinienverkehr möglichst vermieden werden.
(…) kann eine solche Anordnung nur nach einer gründlichen straßenverkehrsrechtlichen Prüfung erfolgen (S.17)“ - Welche Kriterien liegen dem zugrunde?
Was ist unter „gründlicher straßenverkehrsrechtlicher Prüfung“ zu verstehen?
gepflanzt werden sollen.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Ein entsprechender Hinweis wird aufgenommen (S. 17, 3. Spalte)
16
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
70.
Kap. 4.2 Zum Thema „Wirtschaftsverkehr soll umweltfreundlicher werden“ wurde die Frage
71.
Kap. 4.2 Elektromobilität: Im Entwurf des STEP fehlt eine klare Positionierung zum Thema
72.
Kap. 4.2 Es wird gefordert, E-Ladestationen mit „echtem Ökostrom“ zu betreiben (nicht nur
x
73.
Kap. 4.2 Vernetzung findet in der Realität nicht statt. Nach 13 Jahren MDV gibt es nur 2 (in
x
Der Hinweis bezieht sich vermutlich auf Kap. 5.3 (ÖPNV). Auf die Notwendigkeit
einer optimalen Vernetzung der Verkehrsmittel des ÖPNV wird dort bereits hingewiesen (Leitlinie S.56, Sp.2, S.60, Sp.2).
74.
Kap. 4.2 Besonders positiv ist der konsequente Schritt, den Mittleren Ring nicht weiter als
x
Der Hinweis bezieht sich vermutlich auf Kap. 5.4 (MIV); dort bereits berücksichtigt
(Leitlinie S.75, Sp.3, S.76, Sp.2f).
75.
Kap. 4.2 Nach unserem Dafürhalten sind Werbungen für Veranstaltungen von Verbänden
x
Die Veranstaltungen leisten einen Beitrag zur Entwicklung einer stadtverträglichen
Mobilität und werden deshalb durch die Stadt unterstützt.
76.
Kap. 4.3
x
Auch der Personenwirtschaftsverkehr ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt
notwendig.
77.
Kap. 4.3 Können im allgemeinen Teil die erwähnten gesicherten Schienenanschlüsse in
x
Zur Erläuterung des Konzepts nicht erforderlich.
78.
Kap. 4.3 S.20, Abs.1: Zur Ergänzung wäre eine Klarstellung hilfreich, dass Wege außer-
x
Das geht aus dem Text bereits hervor.
der mangelnden Umsetzungsmöglichkeiten in den Raum gestellt. In diesem Fall
ist es wichtig, zunächst die Zielstellung aufzuschreiben, dann sukzessive mit
Akteuren und Partnern die Umsetzung anzugehen
Elektromobilität. Wenn das Fachgutachten ergeben hat, zu diesem Thema zunächst
abzuwarten, dann sollte dies auch so im STEP stehen. Zum Thema Elektromobilität
muss sich die Stadt auf eine gemeinsame Position und Strategie verständigen.
um ECTS-Zertifikats-Ökostrom).
Worten Zwei) Stellen mit gemeinsamer dynamischer Anzeige (S-Bf Messe und SBf W.-Leuschner-Platz), das ist peinlich für eine Halbmillionenstadt mit dem elftgrößten Tramnetz weltweit und einer S-Bahn-Stammstrecke. Allein für Letzteres,
der Vernetzung, wären tausende kleine und kleinere Maßnahmen möglich, ohne
großen Invest-Aufwand. Benannt wird lediglich „begleitende Maßnahmen, z.B.
Öffentlichkeitsarbeit“ – damit wird das Level an Einfallsreichtum erstaunlich niedrig gehalten.
Projekt zu verfolgen. Noch besser wird es, die dafür frei gehaltenen immensen
Flächen für eine clevere Nachverdichtung an besonders gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Punkten zu nutzen (z.B. S-Bf Stötteritz und S-Bf
Connewitz).
in einem Stadtentwicklungsplan entbehrlich, siehe z.B. Seite 19:
Europäische Mobilitätswoche, Autofreier Tag, Stadtradeln
Wirtschaftsverkehr wird überwiegend mit den Verkehrsarten Fuß, Rad, ÖPNV und
PKW abgewickelt. Es sollen daher nur Maßnahmen für den Wirtschaftsverkehr mit
LKW und Transportern gesondert formuliert werden.
ihrer Nutzungsintensität benannt werden?
halb der Arbeitszeit (z. B. Zum Arbeitsplatz oder zum Einkauf) nicht Teil des Wirtschaftsverkehrs sind.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Die angeführten Ziele zum Wirtschaftsverkehr und zur Nahverkehrsanbindung
großer Gewerbegebiete sind im STEP formuliert. Im Übrigen gilt das oben Gesagte zur Konkretisierung der Umsetzung.
Die konzeptionelle Aussage des STEP zum Thema Elektromobilität findet sich auf
S. 18 (Sp.1).
Ein Hinweis auf eine zunächst abwartende Beobachtung der weiteren Entwicklung
wird ergänzt.
Eine solche Differenzierung ist in der Abstraktionsebene des Stadtentwicklungsplans nicht vorgesehen.
17
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
79.
Kap 4.3 Dem Wirtschafts-, Versorgungs- und Dienstleistungsverkehr ist die erforderliche
80.
Kap. 4.3
81.
Kap. 4.3
82.
Kap. 4.3
83.
Kap. 4.3
Aufmerksamkeit einzuräumen, um die Ziele wirtschaftlicher Aufschwung, Erzielung der doppelten Gewerbesteuer sowie Halbierung der Arbeitslosigkeit bis 2020
zu erreichen. Seiner existenziellen Bedeutung muss daher infrastrukturell (Erhalt
und erforderlichenfalls Ausbau) und verkehrsorganisatorisch stärker Rechnung
getragen werden. Das Wirtschaftswachstum geht nahezu zwangsläufig mit einer
Zunahme des Güterverkehrs einher.
Die Aussage auf Seite 20, zweiter Absatz, wonach die Raumüberwindungskosten
im Zuge einer globalen Arbeitsteilung tendenziell abnehmen, ist eine Theorie aus
der ökonomischen Globalisierung . Welchen Sinn diese Formulierung im Kontext
des STEP der Stadt Leipzig hat, erschließt sich uns nicht.
S.20, Abs.3: „Der Straßengüterverkehr ist darüber hinaus Verursacher von Gesundheitsgefährdungen und Umweltbelastungen in der Stadt und trägt weit über
seinen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen hinaus zum Verschleiß von Straßen
und Brücken sowie zum Flächenbedarf im Straßenraum bei.“
Andere Verkehrsarten verursachen durchaus vergleichbare Schäden, werden
jedoch nicht negativ beschrieben. Da es sich um eine diskriminierende Darstellung einer Verkehrsart handelt, ist dieser Textabschnitt entbehrlich und entsprechend zu streichen.
S.20, Abs.4: Hier erachten wir eine komplette textliche Änderung als notwendig
und schlagen deshalb folgende Formulierung vor:
„Von der Zunahme des Güterverkehrs konnte der Schienengüterverkehr lange
Zeit nicht profitieren. Veränderte Logistikkonzepte der Verkehrsunternehmen und
der verladenden Wirtschaft, die Aufgabe von Gleisanschlüssen an Altstandorten
sowie die strukturbedingte Einstellung des flächendeckenden Einzelwagenladungsverkehrs bei der DB AG trugen dazu bei. Dennoch nutzen eine Reihe von
Leipziger Industrieunternehmen (z. B. Kirow Ardelt GmbH) sowie die hiesigen
Großansiedlungen (BMW, Porsche) intensiv die Schiene für den Güterverkehr.
Der Statistik ist zu entnehmen, dass das Interesse der verladenden Wirtschaft im
Bereich der Nutzung von Gleisanschlüssen und Schienengüterverkehrsleistungen
gegenwärtig wieder leicht zunimmt. Im Containerverkehr beträgt der Schienenverkehrsanteil 2012 gemessen am Modelsplit (Straße, Schiene, Wasserstraße) zwischen Hamburg und Sachsen fast 66 %, das ist bundesweit ein Spitzenwert.“
S.22, Abs.2: Formulierungsvorschlag:.
„Als Ansprechpartner für die notwendige Einbindung von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren aus der Stadt und der Region in die Entwicklung einer
Wirtschaftsverkehrsstrategie fungiert die IHK zu Leipzig. Im Verkehrs- und Logis-
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Aus den genannten Gründen ist dem Wirtschaftsverkehr im Stadtentwicklungsplan ein eigenes Kapitel gewidmet.
x
Dies ist einer unter mehreren genannten Gründen, die darauf hinweisen, dass die
Nachfrage nach Transportleistungen voraussichtlich weiter ansteigen wird, was
auch in der städtischen Verkehrsplanung zu berücksichtigen ist.
x
Die Aussage im Stadtentwicklungsplan ist im Grundsatz richtig und als Hintergrund für die vorgeschlagenen Leitlinien und Maßnahmen auch erforderlich; eine
ungerechtfertigte Herabsetzung einer Verkehrsart ist damit nicht verbunden. Zur
Verdeutlichung wird der Text wie folgt umformuliert: „Der Straßengüterverkehr
trägt darüber hinaus weit über seinen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen
hinaus zur Lärm- und Schadstoffbelastung in vielbefahrenen Straßenräumen
sowie zum Verschleiß von Straßen und Brücken bei“ (S.20).
x
Der Vorschlag wird in gekürzter Form in den Text eingearbeitet (S.20, Sp.3).
x
Der Vorschlag wird in gekürzter Form in den Text eingearbeitet (S.22, Sp.1).
18
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
84.
85.
tikausschuss der IHK werden die entsprechenden Fachthemen beraten und mit
der Arbeitsgruppe Logistik beim Netzwerk Logistik Leipzig-Halle e. V. abgestimmt.“
Kap. 4.3 S.21: Die vorletzte Leitlinie zu hinreichenden Andienungsmöglichkeiten findet sich
im Konzept noch nicht wieder (z. B. Aussagen zur Ausweisung von Ladezonen).
Die Bemühungen der Stadt, ausreichende Andienungsmöglichkeiten zu schaffen,
sind im STEP nicht ausreichend dokumentiert.
Für die Standorte des Einzelhandels und der Dienstleistungen ist die ungehinderte Erreichbarkeit durch den Wirtschaftsverkehr von ausgesprochener Wichtigkeit.
Dem Erfordernis der zügigen Andienung sowie des Abtransports von Leergut und
von Verpackungen wird mit einer umsichtigen Ausweisung von Lademöglichkeiten
/zonen Rechnung getragen. Von hoher Wichtigkeit ist gerade für unseren Wirtschaftszweig auch die Erreichbarkeit durch den motorisierten Individualverkehr
inklusive des Vorhaltens geschäftsnaher Parkmöglichkeiten. Be- und Entladen am
Zielort soll dadurch ermöglicht werden, dass insbesondere in Geschäftsstraßen
entsprechende Flächen und Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.
Derzeit besteht die Gefahr, dass an vielen Standorten das Be- und Entladen ohne
Störung des MIV- und ÖPNV-Verkehrs nur funktioniert, wenn Radwege blockiert
werden.
Kap. 4.3 S.22, Sp.3: Textpräzisierung bzw. –erweiterung:
„Bei Planungen im öffentlichen Verkehrsraum respektive in Straßen mit gewerblicher Unterlagerung ist regelmäßig zu prüfen, wo Ladezonen eingerichtet und
verkehrlich angeordnet werden können. Im Bereich der Leipziger Innenstadt sind
an den Standorten wie zum Beispiel: Kleine Fleischergasse, Richard-WagnerPlatz, Brühl, Nikolaistraße, Thomasgasse, Burgstraße, Reichsstraße, Ritterstraße,
Petersstraße und Universitätsstraße Ladezonen bedarfsgemäß zu prüfen und
einzurichten, die 24 Stunden am Tag ungehindert und uneingeschränkt genutzt
werden können.“
Spezielle Transportleistungen (z.B. durch Kurierdienste) haben nur bedingt die
Möglichkeit in dem vorgegebenen Zeitraum eine verkehrsgerechte Be- und Entladung vorzunehmen.
Abholungen, vor allem im medizinischen, pharmazeutischen und auch im forschenden Segment, die durch Einschränkungen behindert oder auch gänzlich
verboten werden, führen sogar zu lebensbedrohlichen Situationen.
In den weiteren Anlagen sehen Sie eine Auflistung vom 28.10.2013 als praktisches Beispiel.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Die Bedeutung von Andienungsmöglichkeiten wird im Stadtentwicklungsplan
bereits benannt (Leitlinie S.21, Sp.3, S. 22, Sp.3). Wie dies in einer konkreten
Situation umgesetzt werden kann, welche Personengruppen zur Nutzung solcher
Flächen berechtigt sein sollen, wie dies kontrolliert werden kann und welche
Einschränkungen sich für andere Nutzer des Straßenraums ergeben, ist jedoch in
jedem Einzelfall anders zu beurteilen. Die Ausweisung von Ladezonen ist daher ebenso wie das Vorhalten geschäftsnaher Parkmöglichkeiten – in jedem Einzelfall
mit anderen Anforderungen an den begrenzten Straßenraum abzuwägen.
Die Notwendigkeit der Freihaltung der Radverkehrsanlagen von Hindernissen
wird auf S. 45) angesprochen. Ob die Einrichtung von Ladezonen das Problem
lösen kann, oder ob andere Lösungsmöglichkeiten gesucht werden müssen, bleibt
im Einzelfall zu prüfen.
x
Die Vorschläge und Anlagen überschreiten in ihrem räumlichen Konkretisierungsgrad den Rahmen der Stadtentwicklungsplanung. Das Thema wird u.a. im Rahmen der Fortschreibung des Konzepts autoarme Innenstadt abzuarbeiten sein.
19
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
86.
Kap. 4.3 Es sollten kostenfreie Parkmöglichkeiten für Handwerker, Gewerbetreibende und
x
Eine der Leitlinien zum Wirtschaftsverkehr bezieht sich auch auf die Gewährleistung von Andienungsmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum (S. 21). Wie
diese Leitlinie in einer konkreten Situation umgesetzt werden kann, und für welche
Personengruppen im Rahmen von Parkraumbewirtschaftungskonzepten Kostenbefreiungen und ggf. „reservierte“ Parkstände möglich und sinnvoll sind, bedarf
einer Einzelfallprüfung, die den Rahmen des Stadtentwicklungsplans sprengen
würde.
87.
Kap. 4.3 Es wird ein Masterplan erarbeitet, der die Verlagerung von LKW-Fahrten mit
x
Entsprechende Regelungen wären nicht umsetzbar, so dass sich ein „Masterplan“
dazu erübrigt. Mit der Einführung der Umweltzone wurde bereits eine deutliche
Entlastung von den durch Dieselantriebe verursachten Belastungen erreicht. Die
Unterstützung alternativer Antriebsformen wird auf S. 21 und 23 thematisiert.
88.
Kap. 4.3 S.23, Abs.2: Diesen Text bitte wie folgt zu kürzen:
x
Im Stadtentwicklungsplan soll auf Grundlage des zu diesem Thema im Vorfeld
erarbeiteten Gutachtens eine größere Bandbreite der Möglichkeiten aufgezeigt
werden, auch wenn die Stadt hier nur anregend und unterstützend tätig werden
kann.
Kap. 4.3 S.23, Abs.2: Diesen Satz bitte einkürzen.
x
Ziel der Entwicklung des GVZ war ausdrücklich die Ansiedlung von Betrieben, die
von den spezifischen Standortvorteilen der autobahnnahen und zugleich stadtnahen Lage, der Möglichkeit des Warenumschlags zwischen Straße und Schiene
sowie von großen Lkw auf kleinere Fahrzeuge und von der Präsenz anderer
logistik-orientierter Unternehmen profitieren können. Die potenziellen Vorteile des
GVZ als Logistik-Standort beschränken sich nicht auf die Containerverladung.
Kap. 4.3 Seite 23, Abs. 3: Dieser Text ist entbehrlich.
x
Im Stadtentwicklungsplan soll auf Grundlage des zu diesem Thema im Vorfeld
erarbeiteten Gutachtens eine größere Bandbreite der Möglichkeiten aufgezeigt
werden, auch wenn die Stadt hier nur anregend und unterstützend tätig werden
kann.
x
Die Vorschläge und Anlagen überschreiten in ihrem räumlichen Konkretisierungsgrad den Rahmen der Stadtentwicklungsplanung. Das Thema wird u.a. im Rahmen der Fortschreibung des Konzepts autoarme Innenstadt abzuarbeiten sein.
Händler mit Genehmigung und zeitlicher Befristung geschaffen werden.
Dieselantrieb auf andere Antriebe besonders für den Kernstadtbereich zum Ziel
hat. Komponenten des Masterplans sollten neben der „Güterstraßenbahn“ auch
Cargobikes, Hybrid-LKW etc. sein.
Die Stadt wird Konzepte der Wirtschaft zur Bündelung von Fernverkehrsströmen
auf stadtnahe Logistikpunkte planungsrechtlich unterstützen. Dazu gehört auch
die Unterstützung privater Betreiber bei der Flächensicherung für dezentrale
Logistik-Standorte, bis hin zu wohnortnahen Packstationen.
89.
Die Stadt wird … unterstützen. Begründung: Die darauf folgende textliche Betonung zur „vorrangigen Nutzung“ ist entbehrlich. Betriebe, die keine Verladung im
Containerverkehr von der Straße auf die Schiene und umgekehrt realisieren,
nutzen logischerweise das Angebot nicht.
90.
91.
Begründung: Die Beeinflussung der betriebswirtschaftlichen Abläufe bei den
Kunden-Lieferantenbeziehungen der Unternehmen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune.
Kap. 4.3 S.22, Sp.3: Textpräzisierung bzw. –erweiterung:
„Bei Planungen im öffentlichen Verkehrsraum respektive in Straßen mit gewerblicher Unterlagerung ist regelmäßig zu prüfen, wo Ladezonen eingerichtet und
verkehrlich angeordnet werden können. Im Bereich der Leipziger Innenstadt sind
an den Standorten wie zum Beispiel: Kleine Fleischergasse, Richard-WagnerPlatz, Brühl, Nikolaistraße, Thomasgasse, Burgstraße, Reichsstraße, Ritterstraße,
Petersstraße und Universitätsstraße Ladezonen bedarfsgemäß zu prüfen und
einzurichten, die 24 Stunden am Tag ungehindert und uneingeschränkt genutzt
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
20
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
92.
93.
94.
werden können.“
Spezielle Transportleistungen (z.B. durch Kurierdienste) haben nur bedingt die
Möglichkeit in dem vorgegebenen Zeitraum eine verkehrsgerechte Be- und Entladung vorzunehmen. Abholungen, vor allem im medizinischen, pharmazeutischen
und auch im forschenden Segment, die durch Einschränkungen behindert oder
auch gänzlich verboten werden, führen sogar zu lebensbedrohlichen Situationen.
In den weiteren Anlagen sehen Sie eine Auflistung vom 28.10.2013 als praktisches Beispiel.
Kap. 4.3 S.23, letzter Abs.: Diesen Text bitte um folgenden Satz einkürzen.: [...] „Ergänzend kommen - ggf. zeitlich begrenzte - Lkw-Beschränkungen in besonders sensiblen Bereichen in Frage. Ggf. können lärmarme Fahrzeuge von solchen Einschränkungen ausgenommen werden.“
Begründung: Die Beschränkungsregelungen werden überflüssig. Im Zuge des
Auslaufens der befristeten Ausnahmegenehmigungen zum befahren der Umweltzone Leipzig werden in absehbarer Zeit nahezu keine gewerblich genutzten Fahrzeuge mehr anzutreffen sein, die keine grüne Plakette vorweisen können.
Kap. 4.3 S.21: Für den 3. Absatz schlagen wir die folgende Ergänzung vor:
[…] die vom Autobahnring aus auf kurzen Wegen erreichbar sind. Die angemessene Erreichbarkeit dieser Standorte für Beschäftigte der örtlich ansässigen Unternehmen mit dem ÖPNV ist voranzutreiben. Der größte Teil des …
Kap. 4.3 Die Nahverkehrsanbindung großer Gewerbegebiete ist ein wichtiges Thema. Die
Stadt muss aktiver werden, es fehlt aber das Geld.
95.
Kap. 4.3 S. 23, Abs.3: Lösungen für eine reduzierte Privat-PKW-Nutzung der Mitarbeiter
96.
Kap. 4.3 S.22: Für Wirtschaftsunternehmen sollten verstärkt Anreize gesetzt werden, um
97.
nein
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Dem Hinweis wird tlw. gefolgt - „schadstoffarme“ wird gestrichen, eine Ausnahmeregelung für lärmarme (z.B. Elektro-) Fahrzeuge erscheint weiterhin denkbar
(S.23, Sp.3).
x
Nach der Gliederungssystematik gehört dies in das Kapitel 4.3.3 „Konzept“ und
wird dort ergänzt.
von großen Handelseinrichtungen wie z. B. Jobtickets sind für den ÖPNV relevant. Entsprechend gehört dieser Satz in den dafür relevanten Punkt 5 des STEP.
deren Mitbeteiligung an der ÖPNV-Finanzierung zur erreichen (z. B. über sog.
„Job-Ticket“).
Kap. 4.3 S.23: Um die Relevanz des Jobtickets zu erhöhen, fordern wir die Abschaffung
der Benachteiligung kleiner Firmen. Im Mitteldeutschen Verkehrsverbund sind
derzeit Mindestabnahmemengen von 20 Tickets durch Unternehmen festgeschrieben. Diese Barriere abzuschaffen, ist dem Anliegen zweifelsfrei förderlich.
(siehe auch S.85)
Abwägung
x
Das Ziel einer guten Nahverkehrsanbindung großer Gewerbegebiete wird im
STEP bereits formuliert.
x
Es geht in diesem Satz um die Erledigung von Dienstfahrten, die dem Wirtschaftsverkehr zuzurechnen sind und unter bestimmten Umständen auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können. In Kap. 6.2 wird das
Job-Ticket unter der Überschrift „Mobilitätsmanagement“ erneut thematisiert (S.
84, Sp.3).
x
Die Ausführungen zum Mobilitätsmanagement auf S. 84 werden entsprechend
ergänzt.
x
Der Vorschlag wird an den Mitteldeutschen Verkehrsverbund weitergegeben.
21
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
98.
99.
Kap. 4.3 S.23: Pilotprojekte zur Förderung der Nutzung von emissionsarmen Fahrzeugen -
ergänzen: Eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Interessenvertretern, Kammern
(IHK, Handwerkskammer), und Netzwerken ist dabei anzustreben.
Die Stadt könnte als Modellprojekt zur Radnutzung in Unternehmen das Thema
Lastenrad im Wirtschaftsverkehr nach Münchner Vorbild aufgreifen.
Kap. 4.3 Die Forderung nach Sicherung von Gleisanschlüssen in Gewerbegebieten wird
unterstützt , die Stadt sei in dieser Hinsicht jedoch nicht aktiv genug.
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden versteht
sich von selbst. Modellprojekte werden im STEP nicht benannt.
x
Der STEP formuliert die allgemeine Zielsetzung, die Einwirkungsmöglichkeiten auf
private Unternehmen, Gleisanschlüsse zu nutzen, sind jedoch begrenzt.
x
Einzelmaßnahmen und straßenverkehrsbehördliche Anordnungen dieser Art sind
nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans. Der Vorschlag wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung weitergeleitet.
x
Die vielfältigen und nicht nur verkehrlichen Funktionen des öffentlichen Raums
werden in Kap. 4.4 ausführlich erläutert; die Leitlinien nehmen darauf Bezug. Ob
das Thema „öffentlicher Raum“, „Mobilität für alle“ oder „Verkehr und Umwelt“ das
wichtigste und deshalb voranzustellen ist, wird unterschiedlich beurteilt und ist
eine wenig zielführende Diskussion. Mit acht Seiten nimmt Kap. 4.4 im Vergleich
zu den anderen Kapiteln bereits einen relativ breiten Raum ein.
Es wird bezweifelt, dass Definitionen von Begriffen wie „Lebensraum“ hilfreich
sind. Die Bedeutung erschließt sich aus dem Kontext des Kapitels.
100.
Kap. 4.3 Lkw-Durchfahrtsverbot Dorfanger Probstheida.
101.
Kap. 4.4
102.
Kap. 4.4 Deren Mehraufwand (s. o. Stationen) wird durch das Weglassen ständig vanda-
x
Eine Umrüstung gerade erst fertig gestellter Stationen ist in absehbarer Zeit nicht
realistisch. Die Sanierung noch nicht modernisierter Stationen und ihres Umfeldes
wird im STEP bereits thematisiert (S.60, Sp.1).
103.
Kap. 4.4 Wir schlagen vor, bezüglich dem öffentlichen Raum aus überregional bedeuten-
x
Die Zitate sprengen den Rahmen des Stadtentwicklungsplans, zumal dann ähnliche Bezugnahmen auch in anderen Kapiteln (z.B. 4.2) erforderlich würden. Die
wesentlichen Inhalte der Leipzig Charta sind in die Diskussion am Runden Tisch
Das Unterkapitel „Straßen und Plätze als Lebensraum“ (bisher Gliederungspunkt
4.4) ist grundlegend mit dem öffentlichen Raum beschäftigt und sollte daher erster
inhaltlicher Teil nach der Einleitung (also nunmehr Kapitel 2.) sein. Hierzu ist es
notwendig, diesen „Lebensraum“ aus Sicht der Stadt zu definieren und in einem
zweiten Schritt den nachgeordneten Verkehr in diesen Gesamtzusammenhang
einzuordnen. Bisher bleibt unbeantwortet, welche Kriterien einen lebenswerten
Raum ausmachen und wie diese Kriterien evaluiert werden.
In der Diskussion beim Runden Tisch am 7.2.14 wurde von verschiedenen Seiten
eine zu geringe Gewichtung des öffentlichen Raumes in dem STEP kritisiert.
Dieser Stellungnahme möchten wir uns ausdrücklich anschließen. In diesem
Sinne schlagen wir vor, das (jetzt so genannte) Kapitel „4.4 Straßen und Plätze
als Lebensraum“ als ein eigenständiges Hauptkapitel zu behandeln und inhaltlich
umfassend zu untersetzen. Hierdurch soll die grundlegende und vielfältige Funktion des öffentlichen Raumes verdeutlicht und unterstrichen werden. Vorschlagen
möchten wir die Bezeichnung „4. Öffentlicher Raum“
lierter Seitenwände kompensiert. Der Effekt der Verschattung ist wichtiger als der
Regenschutz. Der Einfluss der Stadt (und damit auch der Interessensverbände)
gegenüber der DB AG (oder anderer Stationsbetreiber) muss besonders hinsichtlich der Stationsausstattung und Umfeldgestaltung gesichert werden. Der derzeitige Stand an nahezu allen Stationen konterkariert die hohen Investitionen in Trassen und Betrieb und steht in keinem Vergleich zu dem besseren Standard der
LVB.
den Veröffentlichungen markante Zitate einzufügen (z.B. grafisch gestaltet abgesetzt), um auch hierüber die grundlegende Bedeutung des öffentlichen Raumes
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
22
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
für das städtische Miteinander zu unterstreichen und den folgenden Kapiteln als
Fundament voran zu stellen – und auch um den Horizont an dieser Stelle zu
weiten. Zutreffend und sinnvoll erachten wir nachfolgende drei Auszüge.
- Auszug aus Hamburger Appell, Bundesstiftung Baukultur (2012): „Das Rasen
und Überholen ist im Laufe der Moderne zum verkehrlichen und gesellschaftlichen
Leitmotiv geworden. Mobilität erscheint als neue Norm, der Verkehr wird als
Kampf um den Raum missverstanden, systemisch und funktional.
Mobilität ist hingegen eine kulturelle Leistung. Der Verkehrsraum ist Begegnungsund Bewegungsraum, er ist der öffentliche Raum. Eine Kultur der Mobilität erfordert Rücksichtnahme, soziales Verhalten und Entschleunigung. Damit geht eine
Veränderung der Verkehrsteilnehmer im Umgang miteinander einher. Am
wohlüberlegten Austarieren der unterschiedlichen Anforderungen wird sich künftig
der kulturelle, wenn nicht gar zivilisatorische Wert einer urbanen Mobilität messen
lassen müssen.“
- Auszug aus Trierer Manifest (2011): „Stadt- und Raumplanung setzen eine
sozial-verträgliche Verkehrsabwicklung voraus. Straßen, Plätze und öffentliche
Flächen mit einem hohen Anteil an Fuß- und Radverkehr und guter Aufenthaltsqualität verbessern die sozialen Bezüge des Zusammenlebens. Sie fördern die
Kommunikation und Integration. Sie vermindern das Auseinanderleben der Generationen und Vereinzelung. Dabei ist der Wunsch nach angstfreien Räumen geschlechts- und alters- übergreifend. Eine Stadt der kurzen Wege führt zur Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihr und ist eine wesentliche Grundlage für
ein demokratisches Gemeinwesen. […] Eine multifunktionale Nutzung des öffentlichen Raums schafft mehr Aufenthalts- und Wohnqualität, mehr Begegnung und
weniger Konfrontation.“
- Auszug aus der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt (2007):
„Die Qualitäten von öffentlichen Räumen, urbanen Kulturlandschaften und von
Architektur und Städtebau spielen für die konkreten Lebensbedingungen der Stadtbewohner eine zentrale Rolle. Als weiche Standortfaktoren sind sie darüber hinaus
bedeutend für Unternehmen der Wissensökonomie, für qualifizierte und kreative
Arbeitskräfte und für den Tourismus. Deshalb muss das Zusammenwirken von
Architektur, Infrastruktur- und Stadtplanung mit dem Ziel intensiviert werden, attraktive, nutzerorientierte öffentliche Räume mit hohem bau-kulturellen Niveau zu schaffen. Baukultur ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen, als Gesamtheit aller
die Qualität des Planens und Bauens beeinflussenden kulturellen, ökonomischen,
technischen, sozialen und ökologischen Aspekte. […] Viele benachteiligte Stadtquartiere sind durch schlechte Verkehrsanbindungen und Umwelteinflüsse
zusätzlich belastet. Dies schränkt die Qualität dieser Gebiete als Wohn- und Lebensstandort ein. Die Entwicklung eines leistungsstarken und preisgünstigen
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
und darüber auch in den STEP eingeflossen.
23
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
öffentlichen Personennahverkehrssystems stützt das Recht der Bürger in diesen
Stadtquartieren auf Mobilität und Erreichbarkeit. Um das zu erreichen, muss die
Verkehrsplanung und -führung in diesen Gebieten verstärkt darauf gerichtet werden,
negative Umweltauswirkungen des Verkehrs zu reduzieren. Der Verkehr ist so zu
gestalten, dass die Stadtquartiere besser in das Stadt- und Regionalgefüge integriert
werden. Hierzu gehören auch Verkehrsnetze für den Fuß- und Radverkehr.“
104.
Kap. 4.4 Die Gestaltung des Lebensraums ist eine Aufgabe, die, wie richtigerweise darge-
x
Kenntnisnahme; eine Übernahme der Argumentation im Einzelnen würde den
Rahmen der Stadtentwicklungsplanung überschreiten.
105.
Kap. 4.4 Eine Evaluation des öffentlichen Raumes ist bei jedem Straßenumbau notwendig.
x
Größere Straßenumbaumaßnahmen sind regelmäßig Gegenstand von Ratsvorlagen. Darin werden die jeweiligen Auswirkungen der Planung – auch auf den öffentlichen Raum – detailliert erläutert.
x
Dies ist auch der Fall; die Bezugnahme soll lediglich erläutern, dass neben den
am Runden Tisch genannten Aspekten auch weitere, bereits früher diskutierte
und beschlossene Punkte zu integrieren waren.
x
Die Aufwertung des Promenadenrings wird als wichtiges Gestaltungsthema im
STEP benannt (S.25, Sp.3 und Karte); die Karte auf S.47 zeigt Teilabschnitte mit
Aufwertungsbedarf für den Radverkehr, die Karte auf S.38 Fußgängerüberwege.
Eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgt auf den weiteren Planungsebenen
(z.B. Konzept autoarme Innenstadt).
stellt wird, die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger voraussetzt. Darunter
verstehen wir auch den Einbezug der jungen Menschen dieser Stadt. Neben den
zahlreichen Argumentationslinien für Kinder- und Jugendbeteiligung (Vandalismusprävention, kennenlernen demokratischer Bildungsprozesse, Vermittlung
sozialer Kompetenzen etc.), ist hier zu-künftig die Chance zu ergreifen, den Dialog der Generationen zu fördern und gerade älteren Menschen die wachsende
Angst vor der Jugend zu nehmen bzw. umgekehrt dieser mehr Verantwortung und
damit einhergehend Selbstwirksamkeitserfahrungen zu übertragen.
Die Aufteilung des Raumes vor der Maßnahme und nach der Maßnahme ist mit
einer vergleichenden Graphik darzustellen. In einer kurzen Erläuterung wird die
Neuaufteilung des öffentlichen Raumes begründet. Das knapp gefasste Evaluationsergebnis wird Bestandteil einer jeden Ratsvorlage.
106. Kap. 4.4 S.26: Für wenig hilfreich erachten wir den Verweis auf die vorherige Fassung des
STEP sowie andere Konzepte oder Planwerke (Seite 26; 4.4.4 Gestaltungsgrundsätze). Vielmehr erachten wir es für notwendig, dass die Fortschreibung des
STEP für alle Kapitel die relevanten Inhalte in sich schlüssig ausformuliert.
107.
Kap. 4.4 S.25: Im Kapitel Straßen und Plätze als Lebensraum wird dem Promenadenring
leider überhaupt keine Aufmerksamkeit geschenkt. Dies verwundert, da zu diesem Thema extra ein Beteiligungsworkshop durchgeführt wurde und hier noch
erhebliche Gestaltungsdefizite bestehen. Der einstmals repräsentative Promenadenring wurde in den letzten Jahrzehnten nach dem Prinzip der ‚autogerechten
Stadt‘ überprägt. Er weist heute teilweise 6-8 Fahrspuren für den Kfz-Verkehr auf.
Die Bedingungen für den Rad-und Fußverkehr sowie teilweise auch für den
ÖPNV (Erreichbarkeit der Haltestellen) sind äußerst schlecht. Der Promenadenring gleicht heute eher einer Rennstrecke, als einem qualitativ hochwertigen öffentlichen Raum, in dem man auch promenieren kann. In regelmäßigen Abständen sind Meldungen zu schweren Unfällen mit Personenschaden zu lesen. Im
STEP muss klar benannt werden, diese Fehlentwicklung sukzessive zu beheben.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
24
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
108.
Kap. 4.4 Der Steigerung der Attraktivität der Gestaltung von im Stadtentwicklungsplan
109.
Kap. 4.4 Sämtliche Ausstattungsgegenstände sind im „Multifunktionsstreifen“ neben der
110.
Kap. 4.4 Querungsmöglichkeiten: Den Verzicht auf Absperrungen und Gitter sowie die
111.
112.
Zentren ausdrücklich benannten Standorten kommt für deren Funktionserhalt und
-ausbau eine große Bedeutung zu. Da gerade die Magistralen einen hohen Entwicklungsrückstand innerhalb des Stadtgefüges aufweisen, müssen für deren
Aufwertung Investitionsmittel konzentriert eingesetzt werden.
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Die in Kapitel 4.4 formulierten Gestaltungsgrundsätze gelten auch für die Magistralen. Wo diesbezüglich besonderer Handlungsbedarf besteht, zeigen die Karten
auf S. 25 und 69. Ein Bezug auf die Magistralen wird in Abschnitt 4.4.3 ergänzt.
x
Im Stadtentwicklungsplan wird allgemeiner die Freihaltung der Gehbahn von Hindernissen gefordert (S. 40, Sp.2), da sich für die Einordnung notwendiger Ausstattungselemente nicht in jedem Einzelfall ein „Multifunktionsstreifen“ anbietet. Hinsichtlich der Gehwegbreiten wird auf die einschlägigen Richtlinien (S. 40, Sp.1, S.27,
Sp.2) verwiesen. Dazu gehört auch der Grundsatz der städtebaulichen Bemessung
nach RASt 06, der sich allerdings nicht allein auf die Proportionen von Fahrbahn und
Seitenräumen beschränkt. Selbstverständlich unterliegt auch die Gehwegbreite
einer Abwägung, bei der jeweils alle von der Straßenraumaufteilung berührten
Belange (z.B. auch ÖPNV-Beschleunigung, Geschäftsanlieger) zu berücksichtigen
sind. Die Abwägung wird in den jeweiligen Vorlagen erläutert.
Ein Hinweis auf die Notwendigkeit, Sichtfelder, auch die von Kindern, freizuhalten,
wird ergänzt (S. 42).
Kap. 4.4 S.30: Bezüglich der Ausführungen zur Ausbildung des Bahnkörpers regen wir die
x
Am Runden Tisch wurde vereinbart, eine Leitlinie in den STEP aufzunehmen, in
der die Stadt aufgefordert wird, sich im Hinblick auf Förderrichtlinien, die mit baukulturellen und stadtgestalterischen Ansprüchen nicht korrespondieren, gegenüber den Förder- und Richtliniengebern für die notwendigen Änderungen einzusetzen (letzte Leitlinie auf S. 25). Eine strikte Verpflichtung auf die „Beachtung von
Fördermittelvorgaben“ wäre damit nicht vereinbar.
Kap. 4.4 S.27: Ausgesprochen problematisch finden wir die Formulierung: „Wo die Ver-
x
Der Stadtentwicklungsplan macht an vielen Stellen deutlich, dass mit „Verkehr“
gerade nicht nur der MIV gemeint ist. Die Gestaltung eines „Verkehrsplatzes“
kann und soll insofern auch auf seine Funktionen für den ÖPNV, den Rad- und
Fußverkehr Bezug nehmen.
mindestens 3 m breiten Gehbahn anzuordnen. Hierzu zählen neben Verkehrsschildern, Litfaßsäulen, Bäumen, Hecken und Strommasten auch Fahrradbügel
und PKW-Stellplätze.
Die Städtebauliche Bemessung ist Grundlage aller Planungen und bei allen Beschlussvorlagen des Stadtrates und des Verwaltungsausschusses aufzuführen.
Sollte von der Dimensionierung 30-40-30 abgewichen werden, so ist dies in den
Vorlagen zu begründen.
entsprechende Gestaltung von Querungshilfen werten wir als positiv. Wir weisen
darauf hin, dass letztere auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sein sollten.
Damit ist gemeint, diese nur mit einer Maximalhöhe von 1 Meter zu errichten, da
die Durchschnittsgröße von Kindern am Beginn des schulfähigen Alters und damit
der Selbständigkeit im Verkehr 1,20 m beträgt.
Ergänzung eines weiteren Unterpunktes an: „Jeweils aktuelle Fördermittelvorgaben sind zu beachten.“
kehrsfunktion auch weiterhin dominiert, kann eine bewusst darauf Bezug nehmende Gestaltung als „Verkehrsplatz“ angemessen sein.“
Dies impliziert beinahe zwangsläufig ein Missverständnis, welches „Verkehr“ als
„motorisierter Verkehr“ denkt und in der Folge zu einer Gestaltung des öffentlichen Raumes führt, wonach „Verkehrsplätze“ in erster Linie oder hauptsächlich
nur noch den Belangen des motorisierten Verkehrs zu folgen hätten. Jedoch auch
an diesen Orten sind alle Verkehrsarten anzutreffen, die auch hier zu einer ausgewogenen Berücksichtigung finden müssen. Und auch diese vermeintlichen
Verkehrsplätze sind Teil des öffentlichen Raumes – oft sogar mit besonderer
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
25
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Bedeutung. Gerade diese Aspekte gilt es zu unterstreichen und einer dominierenden Verkehrsfunktion entgegenzuhalten!
Alternativer Formulierungsvorschlag: „Besonders problematisch sind solche Kreuzungen oder Plätze, die augenscheinlich von deren Funktion für den motorisierten
Verkehr dominiert werden. Auch für diese Orte gilt in der Regel, dass hier alle
Verkehrsarten anzutreffen sind, deren Ansprüche auch hier in ein ausgewogenes
Verhältnis gebracht werden müssen. Oft sind diese Plätze wichtiger Teil des
öffentlichen Raumes und besitzen eine besondere kulturelle oder historische
Bedeutung (Beispiel Bayrischer Platz mit Bayrischem Bahnhof), was durch deren
Gestaltung ablesbar werden soll.“
113.
Kap. 4.4 Die Stadtverträglichen Einordnungen Öffentl. Verkehrsmittel werden einseitig auf
x
Ein Hinweis auf die gestalterische Problematik von Lärmschutzwänden wird ergänzt (S.31, Sp.2)
114.
Kap. 4.4 Bei der Gestaltung von Lärmschutzwänden sollten in Zukunft gestalterisch besse-
x
Ein Hinweis auf die gestalterische Problematik von Lärmschutzwänden wird ergänzt (S.31, Sp.2).
115.
Kap. 4.4 Bundesweit gibt es kein einziges Stammstrecken-S-Bahnsystem, welches außer-
x
Eine Umrüstung gerade erst fertig gestellter Stationen ist in absehbarer Zeit nicht
realistisch. Die Sanierung noch nicht modernisierter Stationen und ihres Umfeldes
wird im STEP bereits thematisiert (S.60, Sp.1).
116.
Kap. 4.4 Auch in engeren Straßenräumen kann man die Straßen begrünen.
x
Dies wird auch im STEP thematisiert (S. 28/29).
117.
Kap. 4.4 Markierungen sollten nicht überdimensioniert sein (Bsp. Schleußig).
x
Die rechtlichen Regelungen lassen diesbezüglich wenig Spielraum.
118.
Kap. 4.5
x
Der Flughafen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt Leipzig und die hier
ansässigen Betriebe. Seine Weiterentwicklung ist deshalb erklärtes Ziel der Stadt.
Die Optimierung des Lärmschutzes wird bereits in der ersten Leitlinie auf S. 35
gefordert.
119.
Kap. 4.5 S.32, Sp.3: „Dazu sind die vorhandenen Abfertigungsanlagen schrittweise be-
den Straßen-ÖV bezogen, wobei der Eisenbahnbereich deutlich größere Defizite
aufweist. Die Lärmschutzwände gehören zu den negativsten Auswirkungen angeblichen Schutzes, sorgen jedoch für sozial tote Räume und Aufenthaltsqualität
mit Überfall-Ängsten. Es liegt ein Zielkonflikt vor.
re Lösungen gefunden werden (als z.B. am neuen Bahnhof Plagwitz).
halb der Kernstationen (hier: CTL) derart armselige minimalistische, leere Stationen bietet. Wir fordern umgehende Um-/Nachrüstung mit einer Überdachung von
50% der Bahnsteiglänge
Für die Entwicklung des Flughafens sollte kein weiteres Geld verschwendet werden, da eine Zunahme von Flugverkehr zu Folgekosten beim Lärmschutz und
bodengebundener Frachtverkehre führt.
darfsgerecht ausbauen.“ Der Satz sollte entfallen, da er keine Ausgangsbedingung, sondern eine Möglichkeit beschreibt, über die vermutlich noch kein Konsens besteht.
120. Kap. 4.5 Seite 32, Sp.3: „Schwerpunktaufgabe der kommenden Jahre wird es sein, diese
Infrastruktur im Sinne der Wirtschaftsregion optimal zu nutzen.“ Formulierungsvorschlag: „… diese Infrastruktur im Sinne der Wirtschaftsregion unter besonderer
Berücksichtigung der Belange der Wohnbevölkerung optimal zu nutzen.“
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Es wird klargestellt, dass hier nicht ein Ziel des STEP, sondern die bisherige
Flughafenplanung gemeint ist.
x
„Wirtschafts-“ wird gestrichen; damit wird klar, dass auch andere als wirtschaftliche Belange eine Rolle spielen sollen.
26
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
121.
Kap. 4.5 S.34, Abs.2: Den Text bitte wie folgt ändern und damit einkürzen: „Damit gehören
x
Im Wesentlichen die gleiche Aussage ist bereits im Stadtentwicklungsplan enthalten; es geht dort jedoch nicht nur um Lkw-Durchgangsverkehr.
122.
Kap. 4.5 S.34: Der STEP muss sich gegen den Neubau der B87n aussprechen. Ein Neu-
x
Die Fernerreichbarkeit Leipzigs ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die
Stadt. Eine summarische Ablehnung von Maßnahmen zu ihrer Verbesserung ist
daher nicht angezeigt. Wie jeweils die beste Lösung im Einzelfall aussehen kann,
ist auf den dafür vorgesehenen Planungsebenen zu prüfen und zu entscheiden.
Im Übrigen liegt die Planung der B87n außerhalb des Territoriums der Stadt
Leipzig und in der Verantwortung des Bundes/Landes.
123.
Kap. 4.5 S.34: Bezüglich der Ausführung zum Ausbau der B 87 Leipzig – Torgau regen wir
x
Auf S. 34 wird lediglich der derzeitige Planungsstand dargestellt.
124.
Kap. 4.5 Die überregionalen Anbindungen Leipzigs liegen größtenteils außerhalb des
x
Der Stadtentwicklungsplan dokumentiert zu den o.g. Punkten den aktuellen Planungsstand. Da die Einflussmöglichkeiten der Stadt in diesem Bereich begrenzt
sind, wird in den Leitlinien dazu eine allgemein gehaltene Formulierung gewählt
(„Die Stadt setzt sich für eine verbesserte Anbindung an den Fern- und Regionalverkehr der Bahn ein“).
Lkw-Durchgangsverkehre bzw. Transitverkehre durch die Stadt Leipzig der Vergangenheit an.“
bau widerspricht fast allen übergeordneten Zielen. Eine bessere Anbindung an
Eilenburg, Torgau, Herzberg, Luckau, Lübben und Frankfurt/O. kann, wenn überhaupt nötig, d. bedarfsgerechten Ausbau im Bestand gewährleistet werden. Auch
der Ausbau der B181 widerspricht Zielen des STEP und würde zu vermeidbaren
Belastungen in Rückmarsdorf und Lindenau sowie zu Kaufkraftabflüssen aus
Leipzig führen. Das reg. Straßennetz bedarf keines Ausbaus. Dies sollte im STEP
deutlich gemacht werden. Ein Moratorium beim Ausbau der B87 wäre richtig.
die folgende Ergänzung an: „Eine Schwächung der SPNV-Achse Leipzig – Torgau
sollte im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau vermieden werden.“
Wirkungsbereiches der Stadtverwaltung. Die einleitenden Passagen zum Schienenverkehr werden kritisch gesehen:
- Die nur zweistündliche Direktverbindung Leipzig – München wird dem Bedarf
nicht gerecht, die Forderungsformulierung der Stadtverwaltung muss generell
einen Stundentakt in alle fünf Hauptrichtungen einfordern. Unabhängig wer oder
wie über andere Städte gefahren wird.
- Mit einem Stundentakt ist das minimale Level erreicht. Europaweit werden wichtige Zentren halbstündlich und öfter bedient.
- Die Elektrifizierung Leipzig – Bad Lausick – Chemnitz ist kontraproduktiv für das
Eisenbahnnetz, die Stadtverwaltung wird aufgefordert, diese Aktivität des Freistaates Sachsen nicht (!) weiter zu unterstützen, denn:
o Der erfolgreiche RegionalExpress würde nur noch zweistündlich verkehren
o Ein hypothetisch denkbarer Fernzug ebenfalls nur zweistündlich, jedoch keine
Minute schneller
o Damit würde jede zweite Verbindung nahezu doppelt so viel Fahrgeld kosten
o Landesverbindungen z.B. ins Erzgebirge werden tariflich gekappt
o Bei Ausnahmeregeln, dass dennoch Landes- und Nahverkehrstickets gelten,
sinkt die Wirtschaftlichkeit eines Fernzugs derart, dass kein Betreiber stabil damit
arbeiten kann, entweder schießt das Land Geld zu oder das Angebot verschlechtert sich weiter
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
27
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
o Der Strecke wird durch den gewünschten Neubau der A38 eine immense
„hauseigene“ Konkurrenz gegeben, welche den Landesentwicklungszielen zuwider läuft und die Kosten für die Verbindung um ca. 25% in die Höhe treibt. Dauerhaft!
o Fernzüge sind nicht barrierefrei
o Nahverkehr benötigt keine Elektrifizierung
125. Kap. 4.5 Aus den Leitlinien muss zwingend die Formulierung entfernt werden, welche für
den Ausbau des Schienenfernverkehrsnetzes auch der City-Tunnel heran gezogen werden soll. Das muss in jedem Fall verhindert werden, denn die Auswirkungen auf die Takt-Qualität der S-Bahn wären katastrophal angesichts der andauernden Instabilität des SPFV. Die aufwändige Investition für die S-Bahn wäre mit
einem Schlag wirkungslos. Mit dem Einfluss des derzeitigen Umleitungsverkehrs
(1 Zug/Tag) ist das nicht zu verwechseln. Beeinträchtigungen des S-BahnTaktverkehrs sollten vermieden werden.
126. Kap. 4.5 Mehrere Vorschläge zu einer langfristigen Erweiterung des S-Bahnnetzes und
Abschluss der Anbindung aller umliegenden Mittelzentren.
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Der letzte Satz in der zweiten Leitlinie wird dahingehend ergänzt, dass dabei
Konflikte mit dem S-Bahnverkehr zu vermeiden sind.
x
Die Vorschläge beziehen sich auf Strecken weit außerhalb des Leipziger Stadtgebietes. Die Zuständigkeit liegt bei dem ZVNL, der im Rahmen seines Nahverkehrsplans die Möglichkeiten einer langfristigen Ergänzung des S-Bahnnetzes
prüfen wird. Die Stadt Leipzig wird sich weiterhin für eine angemessene Anbindung der umliegenden Mittelzentren einsetzen; der STEP wird um eine entsprechende Formulierung ergänzt (S. 35).
127.
Kap. 4.5 Es sollte einen zentralen Busbahnhof für Fernbusse geben.
x
Der Stadtentwicklungsplan weist darauf hin, dass Lage, Ausgestaltung, Kosten
und Betrieb einer solchen Einrichtung noch geprüft werden müssen, bevor eine
Entscheidung darüber möglich ist (S. 33).
128.
Kap. 4.5 S.35: Wir begrüßen die Leitlinie, nach der „am Hauptbahnhof geprüft werden soll, ob
x
Im Grundsatz bereits berücksichtigt. Der Stadtentwicklungsplan weist darauf hin,
dass Lage, Ausgestaltung, Kosten und Betrieb einer solchen Einrichtung noch
geprüft werden müssen, bevor eine Entscheidung darüber möglich ist (S. 33).
ein Mitteldeutscher Fernbusknoten entwickelt werden kann und sich Leipzig für die
Schaffung der dafür notwendigen Infrastruktur einsetzen wird“. Die öffentliche hat
die Bedeutung einer innerstädtischen Lösung für die Abwicklung des Fernbusverkehrs verdeutlicht. Auch der Gastronomie- und Tourismusausschuss der IHK zu
Leipzig spricht sich für einen zentralen Busbahnhof bzw. Busparkplatz im Stadtzentrum aus. Die momentane Situation wird als unbefriedigend eingeschätzt. Es ist für
das Gewerbe Busunternehmer, Busreisende und Touristen völlig unvorstellbar, die
Haltepunkte der Busse aus der Stadt an die Peripherie Leipzigs zu verlegen. Eine
Lösung muss hier umgehend geschaffen werden. Es wird präferiert, den Busbahnhof bzw. Busparkplatz im Hauptbahnhof (ehemalige Gleise 1-5) oder an der Westseite des Hauptbahnhofs zu installieren. Das Gewerbe erwartet hier grundsätzlich
keine kostenlose Nutzung. Allerdings muss für Kurzparker (Stadtrundfahrten, Busunternehmer der Region) eine Parkdauer bis zu 3 Stunden kostenfrei möglich sein.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
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Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
129.
Kap. 4.5 S.35, Sp. 1: „Regionale Verkehrsbeziehungen: grenzübergreifende Radschnell-
x
Dies wird im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans zu
prüfen sein.
130.
Kap. 4.5 S.35: Hier bitte einen Satz hinzufügen: „Für Caravaning-Stadttouristen sind auf
x
Dies gehört in ein Tourismuskonzept, nicht in den Stadtentwicklungsplan Verkehr.
131.
Kap. 4.5 Das Bild mit Blick auf eine leere Eisenbahnverkehrsanlage vor dem Hauptbahnhof
132.
Kap. 5.1
wege“ - Die Forderung ist sinnvoll. Welche Radschnellwege sind konkret gemeint? Ein Radschnellweg zwischen Halle und Leipzig wäre ein guter Anfang.
Parkplätzen an peripherer Lage der Stadt speziell im Bereich von ÖPNVSchnittstellen geeignete Angebote zu schaffen und auszuweisen sowie über die
Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM) zu vermarkten.“
auf S. 35 entspricht nicht der Realität. Wir bitten das Bild entsprechend zu ersetzen.
Fußwege sind stark vernachlässigt. Es gibt häufig Probleme mit dem Rollator.
Insofern ist es wichtig, dass der Fußverkehr im STEP eine wichtige Rolle einnimmt. Dies sollte auch in der Umsetzung der Fall sein.
133. Kap. 5.1 Das benannte Ziel von 28% modal split-Anteil für den Fußverkehr wurde bereits
2012 erreicht, da können weit mehr Potenziale gewonnen werden.
x
Eine treffendere Abbildung wird gesucht.
x
x
Die angeführten Ziele zum Wirtschaftsverkehr, zum Fußverkehr und zur Nahverkehrsanbindung großer Gewerbegebiete sind im STEP formuliert. Im Übrigen gilt
das oben Gesagte zur Konkretisierung der Umsetzung.
Die Zielzahl für den Modal-Split- Anteil des Fußverkehrs wird auf 30 % erhöht. Im
Übrigen beziehen sich sowohl die Zielzahlen als auch Aussagen zur Ausgangssituation auf die werktäglich zurückgelegten Wege der in der SrV-Erhebung befragten Leipziger (Die Ausführungen auf S. 5 und S. 8 werden diesbezüglich korrigiert). Da die SrV-Erhebung die ausschließlich zu Fuß zurückgelegten Wege
bekanntermaßen unter-erfasst und außerdem wegen der Beschränkung auf das
jeweilige Hauptverkehrsmittel Fußwege zur und von der ÖPNV-Haltestelle nicht
einbezieht, liegt der Anteil der Fußwege an allen Ortsveränderungen erheblich
höher, als der durch SrV erfasste Modal-Split-Anteil. Dies in Zahlen abzubilden
fehlen jedoch belastbare Datengrundlagen.
Förderrichtlinien, die eine Vernachlässigung der Belange des Fußverkehrs verlangen, sind nicht bekannt.
134.
Kap. 5.1 Die Leitlinien passen nicht zu den Finanzierungsgrundsätzen für Kreuzungen und
x
135.
Kap. 5.1 Das unter 5.1.9 erwähnte Fußgänger-Audit wird vollumfassend unterstützt. Zu
x
Die genaue Aufgabenstellung wird im Rahmen der Fortschreibung des Fußverkehrskonzepts von 1997 festzulegen sein.
136.
Kap. 5.1 S.39: Bitte ergänzen am Ende 2. Absatz: „Das überarbeitete Fußverkehrskonzept
x
Die Aussagen des STEP Verkehr stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Daher können solche zeitlich konkreten Festlegungen hier nicht getroffen
werden.
sind demnach nicht erfüllbar. Eine gleichwertige Position für Fußgänger in der
Abwägung ist dringend zu fordern, erzwingen allerdings andere Förderrichtlinien.
Gegenwärtig ist für die „Knotenqualität“ ausschließlich der MIV maßgebend.
ergänzen sind die Kriterien um den Aspekt des Zu-/Abbringerverkehrs zum
ÖPNV, damit auch dessen Erfolg umfassend gesichert ist.
soll innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Verabschiedung des STEP VöR vorgelegt werden. Im selben Zeitraum soll in der Stadtverwaltung eine Stabsstelle
Fußverkehr eingerichtet werden, die unmittelbar dem Dezernenten zugeordnet ist.
[vgl. hierzu Fachgutachten Fußverkehr, Schmitz] Zeitgleich mit der Benennung
der Stabsstelle soll eine breit und langfristig angeleg-te Öffentlichkeitskampagne
zur Förderung des Fußverkehrs begonnen werden.“
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
29
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
137.
Kap. 5.1 Die aufgezeigten Konzepte zum Fußverkehr sind aus Kinderinteressensicht zu
Wird bei weiterführenden Planungen berücksichtigt
138.
Kap. 5.1 Analog zum Radverkehr sollte die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten geschaf-
x
Angesichts der begrenzten Finanzierungsspielräume wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, eine solche Stelle zu schaffen. Die Belange des Fußverkehrs werden weiterhin durch die zuständigen Fachämter wahrgenommen und gehören zu
jeder Planung dazu.
139.
Kap. 5.1 S.40: Als Grundlage und Methode für die Abwägung von Konflikten beim Straßen-
x
Dies gilt für mehrere Arten von Konflikten (z.B. mit den Interessen von Geschäftsanliegern oder mit der ÖPNV-Beschleunigung) und wurde bereits auf S. 27 ausgeführt. Deshalb hier nur ein Verweis.
140.
Kap. 5.1 S.39: Im Leitlinienpapier des runden Tisches fand sich zusätzlich noch der Satz:
x
Haushaltsmittel sind für die meisten Maßnahmen des STEP erforderlich. Deshalb
wird die Forderung in den Allgemeinen Planungsgrundsätzen auf S.5, Sp.3 den
Themenkapiteln vorangestellt.
141.
Kap. 5.1 Fußgängerwege ausbauen, allgemein.
x
Dies führt regelmäßig zu Konflikten und Beeinträchtigungen der schwächeren
Verkehrsteilnehmer (Kinder, Senioren, Behinderte) und soll daher auf seltene
Ausnahmen begrenzt werden.
142.
Kap. 5.1 S. 40: Die Mindestbreite für Seitenräume in Hauptgeschäftsstraßen liegt bei 6,50
begrüßen. Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei konkreten Projekten bietet sich das Leipziger Kinderbüro als erfahrener und verlässlicher Partner an. Im Interesse der jungen Menschen werden die Aspekte der Fußgängerfreundlichkeit, Sozialer Sicherheit und Verkehrsberuhigung sehr positiv bewertet,
insbesondere die Sicherung des Fußwegs als Schutzraum gerade für kleine Kinder.
fen werden.
raumentwurf mit Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen ist das Instrument
der „städtebaulichen Bemessung“, welches in RAST06 und ESG2011 verankert
ist, anzuwenden.“
„Für den Erhalt/die Verbesserung des baulichen Zustandes der Gehwege sind
mehr Haushaltsmittel erforderlich.“ - hier fehlt er.
Plädoyer für eine gemischte Nutzung breiter Gehwege (Fußgänger, Radfahrer,
Parken) bei gegenseitiger Rücksichtnahme).
Metern. Bei starkem Fußgängerverkehr (ab 100 Fußgänger/ Spitzenstunde) sind
weitere Breitenzuschläge erforderlich. Breitenzuschläge gelten weiterhin für Geschäftsauslagen, Freisitze, Bäume, usw. Die Regelbreite für Seitenräume in typischen Hauptgeschäftsstraßen Leipzigs (wie z.B. der Georg-Schumann-Straße)
liegt demnach bei 8 Metern. Dies muss im STEP klar benannt werden.
Die im Entwurf vorgenommene Orientierung an Mindestbreiten für den Fußverkehr lehnen wir ab. Wir fordern konkrete, spezifische Zielwerte für Seitenraumbreiten in Leipzig, die über die Regelbreiten in der ‚RASt 2006‘ hinausgehen. Die
Regelbreiten aus der RASt müssen im STEP als Mindestbreiten ausgelegt werden, ab denen Einschränkungen für andere Verkehrsarten geprüft werden. Es ist
völlig inakzeptabel, wenn erst bei einer Unterschreitung von 2,50 Metern nach
Alternativen gesucht wird. Die in der Vergangenheit praktizierten Eingriffe in historische Seitenräume müssen sukzessive rückgängig gemacht werden.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Der STEP betont die besondere Bedeutung, die dem Fußverkehr zugemessen
wird. Die Regelmaße nach den einschlägigen Richtlinien (EFA, RASt) werden im
1. Abs. auf S. 40 aufgeführt. Dass es sich bei den im 3. Abs. genannten Werten
um Mindestmaße handelt, wird aus dem Kontext deutlich. Auf die Notwendigkeit
von Breitenzuschlägen – nicht nur in Geschäftsstraßen – wird ebenfalls hingewiesen. Es hat jedoch keinen Sinn, Breitenmaße festzulegen, deren Umsetzung in
den vorhandenen Straßenräumen nicht praktikabel ist bzw. zu nicht mehr hinnehmbaren Einschränkungen anderer Straßenraumnutzer (auch der Radfahrer
und des ÖPNV) führen würde.
Das Mindestmaß bezieht sich im Übrigen auf eine von Hindernissen freie Breite
des Gehbereichs (dies wird im Text noch klargestellt), nicht auf die Gesamtbreite
des Seitenraums.
30
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
143.
Kap.5.1 S.40: Es hat sich gezeigt, dass die im STEP-Entwurf genannten Mindestwerte
oftmals und in engen Stadträumen sogar regelmäßig und linear als „Ersatzstandard“ verwendet werden. Die Belange des Fußverkehrs werden dabei ohne ernsthafte Alternativenprüfung in der Abwägung an letzte Stelle gestellt. So entstehen
an Hauptverkehrsstraßen oftmals „Restseitenbereiche“, welche die genannten
Mindestwerte auf großen Strecken unterschreiten. Beispiel: Lützner Straße zwischen Zschochersche Straße und Henriettenstraße. Punktuell werden auf kurzen
Strecken oder an Engstellen die Mindestwerte sogar noch deutlicher unterschritten. Aktuelle Beispiele mit Gehwegbreiten von etwa 1.80 m: Käthe-Kollwitz-Straße
bei Haltestelle Gottschedstraße oder Lützner Straße im Bereich Endersstraße. In
diese Restflächen werden zudem Schilder, Maste und andere Einbauten eingeordnet bzw. es ist mit Behinderungen durch Hindernisse wie abgestellte Fahrräder, Mülltonen, Geschäftsaufsteller/-auslagen oder Freisitze etc. zu rechnen, so
dass sich die für den Fußverkehr nutzbare Breite der Gehbahn meist auf nur etwa
einen Meter reduziert. Der für Hauptverkehrsstrassen maßgebliche Begegnungsfall 2+1 oder ein Aufenthalt sind in derartigen Seitenbereichen nicht möglich. Nach
dem Stand der Wissenschaft entsprechen derartige Anlagen einem „Einrichtungsgehweg“. Die funktionalen und sozialen Anforderungen an einen zeitgemäßen,
alle Nutzer berücksichtigenden integrierten Straßenraumentwurf können somit
nicht erfüllt werden. Die Aufenthaltsqualität auf diesen Minigehwegen ist nicht
angenehm und nicht geeignet den Fußverkehr als gleichberechtigte Alternative zu
fördern. Gerade in Hauptverkehrsstrasse sind angemessene Gehwegbreiten
erforderlich um den Fußverkehr als Verkehrssystem zu fördern.
144. Kap. 5.1 S.40: „In vielen Fällen konkurrieren [… bis …] als Alternativen“. Dieser Absatz ist
zu streichen oder durch folgenden Vorschlag zu ersetzen:
„In vielen Fällen konkurrieren wünschenswerte Gehwegbreiten mit anderen Verkehrsarten um den knappen Straßenraum. Ein Unterschreiten der Planungswerte für
Verkehrsanlagen des Fußverkehrs ist aber auch in solchen Situationen wenn irgend
möglich zu unterlassen. Vor Unterschreiten der Planungswerte bei Flächenknappheit und Nutzungskonflikten sind im Sinne der RAST06 vorrangig folgende Alternativen zu prüfen:
• Verzicht auf Stellplätze einseitig oder wenn notwendig beidseitig
• Einsatz von „Tempo30“ als Grundlage für die Verwendung von flächensparenden Entwurfselementen (geringere Fahrbahnbreiten für Kfz- und Radverkehr in
engen Hauptverkehrsstrassen, Mischführung von Kfz- und Radverkehr bei geringen Kfz-Belastungen)
• Verzicht auf untergeordnete Abbiegebeziehungen oder eventuelle Einführung
von Einbahnstraßenregelung
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Der STEP betont die besondere Bedeutung, die dem Fußverkehr zugemessen
wird. Die Regelmaße werden im 1. Abs. auf S. 40 aufgeführt; dass es sich bei den
im 3. Abs. genannten Werten um Mindestmaße handelt, wird aus dem Kontext
deutlich. Wie in konkreten Entwurfssituationen mit ihren vielfältigen Bedingtheiten
damit umgegangen wird, ist durch Formulierungen im STEP nur in engen Grenzen beeinflussbar.
x
Im Stadtentwicklungsplan wird allgemeiner formuliert: „…bedarf in jedem Fall
einer sorgfältigen Abwägung der Belange des Fußverkehrs mit anderen Anforderungen an den Straßenraum und einer Prüfung von möglichen Einschränkungen
für andere Verkehrsarten als Alternative“. Welche Alternativen es gibt, ist in jedem
Fall anders gelagert, weitere Alternativen als die im Vorschlag genannten sind im
Einzelfall denkbar.
31
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
145.
Kap. 5.1 Einzufügen wäre auch (zum Beispiel am Ende des Abschnitts „Ausreichende
x
Die Bedeutung breiter Seitenräume für das „Wohlfühlen“, die „soziale Brauchbarkeit“ und einen „angenehmen Aufenthalt“ wird bereits auf S. 27 thematisiert. Die
besonderen Bedürfnisse von Kindern (und älteren Menschen) sind u.a. Gegenstand der 5. Leitlinie auf S. 25.
Ein Hinweis auf die besonderen Sicherheitsanforderungen von Kindern wird in
Kap. 6.4.3 ergänzt.
146.
Kap. 5.1 Der Fußverkehr ist die grundlegendste menschliche Fortbewegungsform. Die
x
147.
Kap. 5.1 S. 40: Die Einrichtung von Lieferzonen sollte nicht als Mittel gesehen werden, um
a) Im Stadtentwicklungsplan wird allgemeiner die Freihaltung der Gehbahn von
Hindernissen gefordert (S. 40, Sp.2), da sich für die Einordnung notwendiger Ausstattungselemente nicht in jedem Einzelfall ein „Multifunktionsstreifen“ anbietet.
Hinsichtlich der Gehwegbreiten wird auf die einschlägigen Richtlinien (S. 40, Sp.1,
S.27, Sp.2) verwiesen. Dazu gehört auch der Grundsatz der städtebaulichen Bemessung nach RASt 06, der sich allerdings nicht allein auf die Proportionen von
Fahrbahn und Seitenräumen beschränkt.
Selbstverständlich unterliegt auch die Gehwegbreite einer Abwägung, bei der
jeweils alle von der Straßenraumaufteilung berührten Belange (z.B. auch ÖPNVBeschleunigung, Geschäftsanlieger) zu berücksichtigen sind. Die Abwägung wird
in den jeweiligen Vorlagen erläutert.
b) Textergänzung (S 43): „Anforderungsampeln sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen anzuordnen“. Zur genauen Lage der Lichtsignalanlagen
lassen die Richtlinien wenig Spielraum, so dass eine Aussage im STEP dazu
nicht sinnvoll ist.
c) Bereits berücksichtigt (S.39, Sp.3).
d) Bereits tlw. berücksichtigt (S.42, Sp.3);
Textergänzung „..und wo ihre Notwendigkeit nicht mehr zwingend begründbar ist,
abgebaut werden“.
Die Bedeutung von Andienungsmöglichkeiten wird im Stadtentwicklungsplan
bereits benannt (Leitlinie S.21, Sp.3, S. 22, Sp.3). Eine Konkurrenz mit anderen
Seitenraumbreiten“) folgender Sachverhalt:
„Wesentliche Schutzfunktion: Die Straßenseitenräume dienen nicht nur als Gehbahn im Sinne einer bloßen Verkehrsfläche, sondern sie erfüllen sehr vielfältige
Funktionen. Insbesondere hier werden (oder würden) jene Atmosphären einer
Straße spürbar, durch welche diese für die Bürger liebenswert wird. Darüber
hinaus leisten die Gehwege eine ganz wesentliche Schutzfunktion: Passanten die
sich hier aufhalten, sind eben nicht zu jedem Augenblick konzentrierte „Verkehrsteilnehmer“, sondern sind vielleicht einfach nur da, eventuell in Gedanken oder
Gesprächen vertieft. Viel zu oft vergessen wird zudem die wesentlich niedrigere
Augenhöhe der Kinder und deren entwicklungsbedingt noch stark eingeschränkte
Auffassungsgabe für bewegte Objekte. Was sich in der eigenen Wahrnehmung
eines Erwachsenen, der sich mittels Fahrrad oder PKW (Gehwegparker) auf dem
Seitenstreifen bewegt, als ungefährlich darstellt, ist aus Kinderperspektive ganz
anders einzuschätzen. Schon allein hieraus ergibt sich die uneingeschränkt zu
garantierende Schutzfunktion der Gehwege.“
Aufenthalts-Qualität einer Stadt spiegelt sich in der Frequenz des Fußgängerverkehrs wider. Vereinfacht formuliert gilt: Je mehr Fußverkehr, desto hochwertiger
ist der öffentliche Raum gestaltet. Dementsprechend werden bei jedem Straßenum- und -neubau zunächst immer die Belange und Bedürfnisse des Fußverkehrs nach Stand der Technik (RASt und EFA) erfüllt, bevor andere Verkehrsarten Raum zugewiesen bekommen.
a) Das durchgehende Fußwegeband ist grundsätzlich mindestens 3 m breit und
wird beidseitig durch einen Sicherheitsstreifen von mindestens 0,5 m gesäumt.
(s.o.)
b) „Bettel“ampeln (Bedarfsampeln) an Knoten sind unzulässig. LSA werden anhand der Raumkanten und Wegebeziehungen errichtet. Hierzu bieten sich Gehwegnasen an.
c) „Schlippen“ und Gassen sind für den Fußverkehr zu erhalten und barrierefrei zu
gestalten.
d) Straßengeländer sind Barrieren für den Fußverkehr und signalisieren die Bevorrechtigung des MIV. Straßengeländer sind im Sinne einer fußgängerfreundlichen Stadt zu vermeiden und abzubauen.
WerbeaufsteIler und Auslagen vor den Geschäften vom Gehweg "zu verbannen".
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
32
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Es ist auf einen Ausgleich hinzuwirken. Ein Programm zur Gehwegsanierung
würde unsererseits ausdrücklich begrüßt.
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Sondernutzungen des Einzelhandels dürfte eine Ausnahme darstellen. Ob ein
Programm zur Gehwegsanierung aufgelegt werden kann, ist u.a. im Rahmen der
Fortschreibung des Fußverkehrskonzepts von 1997 zu prüfen.
148.
Kap. 5.1 S.41: "Die Bedeutung der Fußgänger als Kunden wird vom Einzelhandel oft un-
149.
Kap. 5.1 S.42: Bedarfsgerechte Querungsmöglichkeiten: Bitte ergänzen am Ende erster
x
Auf S. 42, mittlere Spalte, werden Kriterien für den Abstand von Querungsmöglichkeiten genannt, der in Straßen mit unterschiedlicher Funktion und Geometrie
unterschiedlich anzusetzen ist.
150.
Kap. 5.1 S.42:Bitte ergänzen am Ende zweiter Absatz (Zebrastreifen): „Zebrastreifen sind
x
Die vorhandene Formulierung wird als ausreichend erachtet.
151.
Kap. 5.1 S.42: Bitte ergänzen am Ende dritter Absatz (Fußverkehrskonzept): „Die Situation
x
Das Thema soll im Rahmen der Fortschreibung des Fußverkehrskonzepts vertieft
bearbeitet werden. Im Übrigen stehen die Aussagen des STEP Verkehr unter dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit, so dass solche zeitlich konkreten Festlegungen
hier nicht getroffen werden.
152.
Kap. 5.1 Kreuzungsbereiche werden grundsätzlich mit Gehwegnasen gestaltet. Es erfolgt
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S.42, Sp.2, S.40, Sp.2f), „grundsätzlich“ müssen im
Einzelfall jedoch auch andere Lösungen als Gehwegvorziehungen möglich sein.
153.
Kap. 5.1 Keine zusätzlichen Fußgängerquerungen über den Promenadenring.
x
Überwege über den Promenadenring dienen der Stärkung der Innenstadt und
ihrer besseren Verknüpfung mit den angrenzenden Quartieren. Sie sind als ausdrückliches Planungsziel auch im Konzept autoarme Innenstadt enthalten (S. 38).
154.
Kap. 5.1 Anregung, kurzfristig Fußgängerquerungen/ Inseln/ Zebrastreifen zu schaffen
x
Die Bedeutung von sicheren, ebenerdigen und umwegfreien Querungsmöglichkeiten wird in den Leitlinien des Stadtentwicklungsplans zum Fußverkehr betont (S.
39) und im Konzept weiter ausgeführt (S.42). Die Prüfung von Einzelstandorten
und die Festlegung von Prioritäten für ihre Umsetzung ist Gegenstand der weiteren Planungsschritte.
155.
Kap. 5.1 S.42: Bitte ergänzen am Ende vierter Absatz (Beeinträchtigung durch parkende
x
Solche Maßnahmen zur Erschwerung des Falschparkens werden bereits auf S.
40 (3. Spalte oben) benannt.
terschätzt." Diese Passage findet ohne Hinweis auf den Einzelhandel späterhin
noch einmal ihren Niederschlag. Es mag sein, dass der Autor diesen Eindruck
gewonnen hat. Nach unseren Erfahrungen lässt sich diese Erkenntnis nicht bestätigen und wohl auch nicht wissenschaftlich stützen.
Absatz: „Der Abstand von Querungsmöglichkeiten / -hilfen sollte im Regelfall 100
Meter nicht überschreiten.“
als fußgängerfreundliche und kostengünstige Lösung vermehrt im Stadtgebiet
einzusetzen. Dies gilt auch an schwächer belasteten Hauptverkehrsstrassen.“
an den Querungen ist insbesondere zu verbessern. Es ist ein stadtweites Aktionsprogramm „100 Zebrastreifen für Leipzig“ auszuarbeiten, welches auch dem
Image des Fußverkehrs dienen soll. In den ersten beiden Jahren sind 30 Stück
zu realisieren, in den folgenden drei Jahren weitere 70 Stück.“
eine Absenkung des Bordes auf 3 cm. Damit Gehwegnasen nicht als Parkflächen
missbraucht werden, sollen diese bspw. mit Fahrradparkern ausgestattet werden.
(allgemein; in Stötteritz; vor dem Ärztehaus in der Engelsdorfer Straße; über die
Sommerfelder Straße von der Hermann-Löns-Straße, vor dem Ärztehaus in der
Holzhäuser Straße).
Autos): „Insbesondere sollen die Beeinträchtigungen durch bauliche Gestaltungen
ausgeschlossen werden. Hierzu eignen sich beispielsweise das geschickte Aufstellen von Sitzbänken, Mülleimern, Fahrradbügel oder bei häufiger Missachtung auch
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Die Formulierung wird geändert.
33
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
das Abpollern.“
156.
Kap. 5.1 S.43: Bitte ergänzen am Ende erster Absatz (Lichtsignalanlagen): „Anzustreben
x
157.
Kap. 5.1 S.43, Abs.3: Bitte ergänzen: „Große Knoten sollten bei Umbauten in ihrer Kom-
158.
Kap.5.1 Im Absatz „Zuwegung zu Haltestellen“ muss folgendes ergänzt werden: „… Halte-
x
Der Kontext macht deutlich dass der Begriff „Haltestellen“ hier die Zugangsstellen
der Bahn mit umfasst. Im Übrigen bereits berücksichtigt (S. 43, Sp.2).
159.
Kap. 5.1 S.43: Bitte ergänzen am Ende erster Absatz: „Alle Haltestellen in Hauptverkehrs-
x
Der Grundsatz eines sicheren Haltestellenzugangs wird im STEP benannt. Das
Thema soll im Rahmen der Fortschreibungen des Fußverkehrskonzepts und des
Nahverkehrsplans vertieft bearbeitet werden.
160.
Kap. 5.1 An den Lichtsignalanlagen sollte durch eine Sekundenanzeige erkennbar sein,
x
Im Stadtentwicklungsplan wird die Erprobung auch in Leipzig bisher unüblicher
Lösungen für Lichtsignalanlagen benannt, die den Belangen der Fußgänger
Rechnung tragen. Dafür gibt es unterschiedliche Ansätze, deren Eignung erst
noch geprüft werden muss. So ist z.B. eine „Sekundenanzeige“ schwer vereinbar
mit einer ÖPNV-Beschleunigung, bei der ein sich näherndes Fahrzeug kurzfristig
in den Umlauf eingreifen kann.
161.
Kap. 5.1 S. 43, Querungsmöglichkeiten: „Dabei sollen auch innovative bzw. in Leipzig
x
Es gibt unterschiedliche Ansätze, z.B. Diagonalquerungen, Zeitangabe bis zum
Signalwechsel, Immer-Grün-Schaltung für Fußgänger (rot nur bei KfzAnforderung)… Welche Lösungen in Leipzig sinnvoll umgesetzt werden können,
bleibt zu prüfen.
162.
Kap. 5.1 S.43, Sp.1: Der Ausdruck „Überweg gegen Rot zu räumen“ ist schwer verständ-
163.
Kap. 5.1 Hier wird behauptet, dass Umsetzungsdefizite bei der Anordnung von Tempo 30
ist dabei eine grundsätzliche Gleichbehandlung des Fußverkehrs bei der Querung
von Knoten und komplexen Kreuzungen. Anforderungstaster für den Fußverkehr
sollen an Hauptverkehrsstrassen mit regelmäßigem Fußverkehr nicht vorkommen.
Dies gilt auch im Bereich von Parks und Naherholungsbereichen oder sonstigen
wichtigen Fußverkehrsbeziehungen.“
plexität reduziert werden (Bsp: Bayrischer Platz). Dies kann durch Verzicht auf
wenig belastete Fahrbeziehungen, schmale Fahrbahnen oder Temporeduktionen
etc. geschehen. Damit verkürzen sich Räum- und Wartezeiten. Es ist ein „Durchsignalisieren“ des gesamten Knotenarms mit allen Teilfahrbahnen als Regelfall
einzurichten (kein gebrochener Lauf bei aufeinanderfolgenden Furten).“
x
stellen und Bahnstationen“ und als bedeutsamster Handlungsschwerpunkt überhaupt die Reduktion zeitlicher Verluste. Insbesondere beim Umsteigen und Haltestelleninseln sorgen Ampeln für einen größeren Zeitverlust als Fahrzeitgewinne
nach millionenteuren Streckenausbauten.
straßen, die mehr als stündlich bedient werden und die mehr als 10.000 Kfz/24h
aufweisen, sollen mindestens eine gesicherte Querung oder Zugang mit Lichtsignalanlage oder auch Zebrastreifen aufweisen.“
wie lange noch rot bzw. grün ist.
bisher unübliche Lösungen geprüft und erprobt werden.“ - Was ist damit konkret
gemeint?
lich, leichter verständliche Formulierung suchen.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Die im STEP gewählte Formulierung „angemessene Priorität“ beschreibt das Ziel
genauer als die Formulierung „grundsätzliche Gleichbehandlung“, da die Fußgänger an stark genutzten Übergängen auch vorrangig, an anderen, sehr wenig
genutzten Übergängen (innerhalb der dargelegten Grenzen) auch nachrangig zu
berücksichtigen sind.
Ein entsprechender Hinweis wird ergänzt.
x
Die Formulierung wird geändert.
x
Die Auffassung, dass es noch erhebliche Umsetzungsdefizite gibt, wird nicht
34
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
(oder weniger) in Wohngebieten, inzwischen weitgehend behoben wurden. Dies
ist nicht richtig. Verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraße“) sind in äußerst wenigen Wohngebietsstraßen ausgewiesen. Es gibt darüber hinaus noch eine Vielzahl
von Straßen, die in bestehende Tempo-30-Zonen einbezogen werden müssen.
Auch in vielen „kleineren“ Hauptstraßen in Wohngebieten (HS IV, ES IV) muss
noch Tempo-30 angeordnet werden (z.B. Bautzner Str., Altranstädter Str., Industriestraße, Holsteinstraße, Linnéstraße, etc…) Das gleiche gilt für schmale Hauptstraßen der Klasse HS III mit dichter Wohnbebauung (z.B. Marschnerstraße im
Bachviertel). Die Anordnung einerTempo-30-Streckengeschwindigkeit in genannten Straßen ist laut geltender Rechtsprechung grundsätzlich möglich. Die Verwaltung ist aufgefordert im Interesse der Bürger von der derzeitigen, restriktiven
Richtlinienauslegung abzukehren. Im STEP muss klar benannt werden, dass die
bestehenden Umsetzungsdefizite bzgl. der Tempo-30-Anordnungabgebaut werden und in welchem Zeitraum das geschehen soll.
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
geteilt. Mit der Anordnung von Tempo 30 (im Einzelfall auch geringer) und von
verkehrsberuhigten Bereichen werden mehrere Ziele verfolgt. Dazu gehören die
Entschärfung von Unfallhäufungspunkten, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
die Verbesserung der Querungsbedingungen für den Fußverkehr sowie der Sicherheit für den Radverkehr, die Sicherheit der Schulwege und die Lärmentlastung von Wohngebieten. Im Stadtentwicklungsplan wird an mehreren Stellen die
Bedeutung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen stadtverträglichen
Verkehr betont (S. 17, 42, 71f, 92). Auf die Möglichkeit der Anordnung von Tempo
30 auch in Hauptnetzstraßen wird bereits hingewiesen (S.71, Sp.2). Bei jeder
einzelnen Anordnung wird geprüft, ob die genannten Belange eine entsprechende
Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern. Aussagen zur angemessenen Geschwindigkeit auf einzelnen Straßen sind nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans.
164.
Kap. 5.1 S.42: Verkehrsberuhigung - Bitte einen Abschnitt ergänzen: „An zahlreichen
x
Die „Grünen Pfeile“ werden bereits in einem geregelten Verfahren laufend überprüft.
165.
Kap. 5.1 Die ausgewählte Kartendarstellung zu Tempo 30 ist unnötig. Um die negativen
x
Die Karte stellt Bereiche dar, in denen Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet sind, weil diese einen wesentlichen Beitrag zur stadtverträglichen Integration des Kfz-Verkehrs leisten. Differenzierte Lärmbelastungskarten sind aus der
Lärmminderungsplanung öffentlich verfügbar.
166.
Kap. 5.1 S.39, Abs.5: Textergänzungsvorschlag: „Vordringlich von Radverkehr zu entflech-
x
Solche Maßnahmen sind i.d.R. kostenintensiv. Bei der Festlegung von Prioritäten
spielen verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle, neben Problemen des Fuß- und
Radverkehrs z.B. auch der Instandhaltungszustand, die Unfallbelastung, die
Sanierungsbedürftigkeit der Straßenbahngleise oder der Lärmschutz.
167.
Kap. 5.1 Abschnitt Freihaltung von Hindernissen - Zu ergänzen wäre folgender Sachverhalt:
x
Dies dürfte aus den Abbildungen und Erläuterungen auf S. 41 hinreichend klar
werden.
Kreuzungen ermöglicht ein „Grüner Pfeil“ den rechtsabbiegenden Autofahrern das
Einbiegen in die Straße auch bei für sie roter Ampel. Aus Perspektive der Fußgänger ist dies eine sehr problematische Verkehrsregelung. Häufig kommt es
hierdurch zur Gefährdungen von Fußgängern – in dem Moment, wo diese durch
die Fußgängerampel Grün erhalten, da dann oftmals ein rechts abbiegendes
Fahrzeug zeitgleich die Fußgängerfurt erreicht oder aber bei stockendem Verkehr
die Fußgängerfurt blockiert. Daher sollten alle „Grünen Pfeile“ überprüft und an
Kreuzungen mit Fußgängerverkehr entfernt werden. Ohnehin wird der Nutzen des
grünen Pfeils neuerdings auch aus Perspektive des motorisierten Verkehrs stark
bezweifelt.“
Belastungen für Fußgänger (z.B. auf den Weg zu Haltestellen) in allen Umfängen
erkennbar zu machen, wäre die Darstellung von Hauptstraßen mit Fahrverkehr
direkt am Gehweg (z.B. Teile der R.-Schumann-Straße, Antonienstraße u.a.)
und/oder Abschnitten mit höchsten Lärmbelastungen. Nur so wird augenscheinlich, wo drängender Handlungsbedarf besteht.
ten sind die Gehwege entlang des Innenstadtrings und in Geschäftsstraßen mit
hohem Fußgängeraufkommen. Innerhalb von drei bis fünf Jahren nach Verabschiedung des STEP VöR sollen hierzu wesentliche Etappen realisiert werden.“
„In diesem Sinne ist auch die gängige Art der Aufstellung von Werbeeinrichtungen
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
35
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
auf Gehwegen zu überprüfen: Werbetafeln erzielen oft gerade dann die größte
Aufmerksamkeit, wenn sich diese in wichtige Blickachsen quer stellen, damit aber
Blickbeziehungen zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gefährlich behindern.“
168.
Kap. 5.1 Fahrradbügel dürfen den Fußverkehr (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen) an Que-
x
Dies wird regelmäßig geprüft. Die Freihaltung der Gehwege und Querungsstellen
von Hindernissen wird auch im STEP thematisiert (S. 40)
169.
Kap 5.1 Fahrradparker sind am Fahrbahnrand aufzustellen.
x
Als Prüfauftrag bereits berücksichtigt (Leitlinie S.50, Sp.1).
rungsstellen nicht behindern.
170. Kap. 5.1 Der Fußweg sollte nicht durch Hundekot zur Slalomstrecke werden, wir brauchen
Hundetoiletten; es sollte geprüft werden, die Reinigung der Fußwege an die
Hauseigentümer zu übertragen, abgestellte Mülltonnen behindern die Fußgänger
und sind unattraktiv
171. Kap. 5.1 Besondere Bedeutung der Schneeräumung für Fußgänger.
x
Der STEP fordert die Hindernisfreiheit von Gehwegen und Querungsstellen
(S. 40). Einzelregelungen dazu sind Gegenstand der weiteren Planungsschritte.
x
Dies ist bereits Gegenstand einer Leitlinie des STEP (S. 39) und findet sich in der
Winterdienstsatzung wieder.
172.
Kap. 5.1 Einfahrten sind mit glatten Oberflächenbelägen und o. Absenkungen zu gestalten.
x
Bereits berücksichtigt (Leitlinie S.39, Sp.1, S.40, Sp.3).
173.
Kap. 5.1 S.43: Bitte ergänzen: Modellprojekte „Kreative Stadt- und Verkehrsräume“ („Stadt-
x
„Modellprojekte“ brauchen umfassende Vorüberlegungen im Hinblick auf ihre
Realisierbarkeit (baulich und finanziell); ihre Aufnahme müsste dann auch für
andere Verkehrsarten und –themen diskutiert werden.
x
Bereits berücksichtigt (Leitlinie S.39, Sp.1).
x
Ein solcher Stadtplan wurde auf privatwirtschaftlicher Ebene mit Unterstützung
des Interessenverbandes FUSS. e.V. erstellt.
174.
175.
raum anders denken“)
Um die Qualität des Fußverkehrs als System und Alternative zu fördern und auch
Aspekte von Lebensqualität und Fußverkehr zu betonen, werden Modellprojekte
für „kreative Stadträume“ angestoßen. Diese sollen aktuelle und zum Teil noch
informelle Entwickelungen berücksichtigen. Mit diesen Leitprojekten sollen auch
Veränderungsprozesse ausgelöst und das Handeln der Akteure weiterentwickelt
werden. Diese Projekte dienen auch dazu, die Symbiose von Fußverkehr und
Stadtgestaltung zu fördern. In den nächsten fünf Jahren sind dazu 5 Modellprojekte zu entwickeln.“
Der Fachverband Fußverkehr schlägt folgende Ideen für kreative Stadträume vor:
• Campus Boulevard in der südlichen Karl-Liebknecht-Straße (HTWK)
• Kneipenmeile Gottschedstraße mit temporärer Sperrung des Verkehrs
• Shared Space als Modellprojekt – ggfs. auch informelle Form
• Flaniermeile
• Wichtige Haltestelle der Straßenbahn mit besonderer Gestaltung und Verkehrsberuhigung im Umfeld (bspw. an der Agentur für Arbeit oder Köhlerstrasse)
Kap 5.1 Besonders in von Fußgängerverkehr stark frequentierten Straßen sind in fußläufigen Abständen Sitzgelegenheiten zu schaffen.
Kap. 5.1 Es sollte einen Fußgängerstadtplan geben.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
36
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
176.
Kap. 5.1 S.39, Sp.3: Bitte hier noch den Hinweis auf den „Parkbogen Ost“ – dieser ist nicht
x
Der Stadtentwicklungsplan gibt allgemeine Leitlinien zum Fußverkehr vor; die
Ausarbeitung von Einzelprojekten soll im Rahmen eines gesonderten Fußverkehrskonzepts erfolgen.
177.
Kap. 5.1 Anregung, die südliche Karl-Liebknecht-Straße als „Campus-Boulevard“ auszuge-
x
Die Baumaßnahmen in diesem Bereich sind im Wesentlichen abgeschlossen und
wurden entsprechend der Bedeutung der Karl-Liebknecht-Straße als wichtige
Verkehrsverbindung im südlichen Stadtgebiet ausgeführt.
178.
Kap. 5.2
S.44: Gerade die Ausweisung des Radstreifens entlang eines Abschnitts der
Georg-Schumann- Straße taugt unseres Erachtens nicht als Positiv-Beispiel und
sollte dringend überprüft werden.
x
Die Maßnahme ist durchaus erfolgreich, ihre Auswirkungen werden in angemessener Zeit evaluiert.
179.
Kap. 5.2 Im Fokus der Planungsgrundsätze steht, dass prinzipiell gleichwertige Mobilitäts-
x
Eine Erhöhung des Radverkehrsanteils an den in der Stadt zurückgelegten Wegen trägt u.a. zur Entlastung des vorhandenen Straßennetzes bei und kommt
damit allen Verkehrsteilnehmern und nicht zuletzt auch dem Wirtschaftsverkehr
zugute. Die Karte auf S.47 zeigt, dass Fahrradrouten entlang von Hauptverkehrsstraßen i.d.R. nur dort vorgesehen sind, wo der Straßenquerschnitt die Einordnung von Radverkehrsanlagen erlaubt. Im Text (S.48, Sp.2) wird darüber hinaus
eine fahrradfreundliche Ausgestaltung möglichst aller Hauptverkehrsstraßen als
Ziel angegeben, jedoch zugleich erläutert, dass dies auch durch Geschwindigkeitsbeschränkungen oder im Einzelfall durch Führung über parallele Alternativrouten erfolgen kann (z.B. Georg-Schwarz-Straße / William-Zipperer-Straße). Eine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Anordnung von Schutzstreifen ist
nicht nachweisbar, vielmehr besteht weitgehend fachliche Einigkeit, dass diese
einen Sicherheitsgewinn bringen. Welche Auswirkungen die Anordnung von
Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen auf den ÖPNV und auf den fließenden KfzVerkehr hat, wird in jedem Einzelfall geprüft.
Aus den genannten Gründen ist dem Wirtschaftsverkehr im Stadtentwicklungsplan ein eigenes Kapitel gewidmet.
180.
Kap. 5.2 Radverkehr ist eine unverzichtbare Stütze für die Nutzbarkeit und damit den Er-
x
Der Stadtentwicklungsplan baut auf den Vorarbeiten des Radverkehrsentwicklungsplans auf, in denen u.a. Quelle-Ziel-Beziehungen des Radverkehrs analysiert wurden.
nur als Radweg geplant.
stalten (mehr Aufenthaltsqualität, bessere Querbarkeit, Verbindung der beiden
Teile der HKTW).
chancen geschaffen und die Verkehrsarten ÖPNV, motorisierter Individualverkehr,
Wirtschaftsverkehr, Rad- und Fußverkehr unter stadtverträglichen und umweltfreundlichen Kriterien gleichermaßen gefördert werden, so dass keine Verkehrsart
benachteiligt wird. Der Entwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es zieht sich
wie ein roter Faden durch das Dokument, dass dem Radverkehr zu Lasten des
ÖPNV, des Wirtschafts- und motorisierten Individualverkehrs in zunehmendem
Maße Platz im öffentlichen Raum zugewiesen wird. Leipzigs vorbildliche Verkehrsinfrastruktur mit dem Radial- und Tangentensystem droht ihre bislang funktionierende Verteilerfunktion zu verlieren, wenn wie vorgesehen das etwa 400
Kilometer lange Hauptstraßennetz mit Radfahrstreifen rechts und links auf den
Fahrbahnen markiert wird, die die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr drastisch verkleinern und Straßenbahnen und Kraftfahrzeuge auf eine gemeinsame Spur
zwingen. Beispiele wie in der Georg-Schumann-Straße, der Gohliser, Pfaffendorfer oder Mockauer Straße zeigen, dass Straßenbahnen den Fahrplan nicht halten
können, weil sie mittendrin in den Fahrzeugkolonnen verharren. Hinzu kommt,
dass auch die Verkehrssicherheit spürbar beeinträchtigt wird. Dabei wird im STEP
besonders betont, dass die leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur einen maßgebenden Standortfaktor für Leipzig darstellt, jene Stadt, in der die Autobauer Porsche und BMW sowie der weltweite Logistikdienstleister DHL zuhause sind.
Die Förderung des Radverkehrs in Leipzig ist seit 25 Jahren umgesetzte Praxis.
Dieser Weg soll weiter beschritten werden. Eine massive Ausweitung der Radverkehrsförderung zulasten anderer Verkehrsträger ist im Sinne der Gesamtentwicklung des Verkehrssystems der Stadt Leipzig nicht zielführend.
folg des ÖPNV. Dieser Stellenwert ist in den Einführungen, Leitlinien und der
Kartenübersicht (Radrouten / B+R Standorte) nur unzureichend gewürdigt. Gerade die einfach zu trassierenden Neuen Routen (z.B. ab Bayerischen Bf. Südwärts)
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
37
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
enden motivationslos im uninteressanten Nichts. Es fehlt völlig eine Wichtung der
Ziele im Zusammenhang mit Radnutzung. Daran ließen sich Aussagen ableiten,
Handlungsfelder effizient bestimmen und Ressourcen des Umweltverbundes
kombinieren.
181.
Kap. 5.2 Die Karte Seite 51 (Hauptziele / Unterziele) spiegelt nicht das reale Verkehrsge-
x
Die Karte zeigt das Wegweisungskonzept des Radverkehrsentwicklungsplans. Im
Rahmen der konkreten Umsetzung wird erneut überprüft werden, welche Ziele
zusätzlich aufgenommen werden können, ohne das System zu überlasten. Ein
Hinweis auf Wegweisung zu wichtigen ÖPNV-Haltestellen wird Kap. 5.3 ergänzt
(S.60, Sp.3).
182.
Kap. 5.2 Bzgl. der Finanzierung der Radverkehrsförderung muss ein Betrag von 10 Euro
x
Solche haushaltswirksamen Festlegungen können nicht auf der Ebene der Stadtentwicklungsplanung getroffen werden.
183.
Kap. 5.2 Radverkehr:
x
a) Zuständigkeitsverteilungen innerhalb der Verwaltung sind nicht Gegenstand
des Stadtentwicklungsplans. Die Einbindung der unterschiedlichen Verwaltungsstellen zum Thema Radverkehr erfolgt bei Bedarf durch den Radverkehrsbeauftragten.
b) Die Einbindung der städtischen Routen in das Radfernwegenetz ist aus der
Karte auf S. 51 ablesbar. Ihre Verbesserung ist bereits Gegenstand einer Leitlinie
(S.35, Sp.3) des STEP.
schehen wieder sondern sind bloße Theoreme ohne praktischen Nutzen. Darauf
sollten keine Investitionen
begründet werden. Wenn z.B. die bekanntesten und größten privaten Arbeitsplatzkonzentrationen (BMW, GVZ) völlig fehlen, ist die Aussagekraft nichtig. Auch
wird bisher auf keiner der Radrouten so wirksam auf ÖPNV-Stationen hingewiesen, dass von einer Vernetzung gesprochen werden kann. Dieser Aspekt muss
unbedingt in die Leitformulierungen aufgenommen werden.
pro Einwohner und Jahr festgeschrieben werden.
a) Die integrierte Stadtentwicklung bei gleichzeitiger Verbesserung der Bedingungen des Radverkehrs benötigt Zuständige für den Radverkehr in jedem Amt der
Verwaltung. Ihre Vernetzung kann innerhalb der AG-Rad stattfinden.
b) Der Ausbau des Radnetzes ist ein zentrales Element zur Förderung des Radverkehrs in Leipzig. Neben den sehr wichtigen innerstädtischen Lückenschlüssen,
ist eine in Zukunft deutlich forciertere Planung und Errichtung von Radverbindungen zu gewährleisten. Hierbei ist die Einordnung in das übergeordnete Radfernwegenetz nötig, welches im Punkt „Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz“ innerhalb des STEP noch vollständig fehlt.
184.
Kap. 5.2 Radverkehr ist auch Wirtschaftsverkehr. Beispielweise lassen sich mit Lastenrä-
185.
Kap. 5.2 Die Qualität des Straßenbelags ist für Radverkehr von großer Bedeutung und an
dern kostengünstig Lasten transportieren. Hierzu sind entsprechende Bedingungen, z.B. ausreichend breite Radfahrstreifen, zu schaffen.
vielen Stellen zu verbessern (Bsp. Zweinaundorfer Straße als Teilstrecke des
Radverkehrsnetzes; Einstufung als „weiterer Aufwertungsbedarf ist nicht ausreichend); Priorität für Strecken, die in schlechtem Zustand sind und für die es für
Radfahrer keine Alternative gibt;
Straßen sollten so ausgebessert werden, dass man nicht Slalom fahren muss.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
x
Auf die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel allgemein (Leitlinie S.21, Sp.3)
sowie speziell von Lastenrädern (S.23, Sp.3) wird im STEP hingewiesen.
Textergänzung (S.46, Sp.2): „…Mindeststandards nach Möglichkeit zu überschreiten, …sowie im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Elektrofahrrädern (Pedelecs) und von breiteren Fahrradtypen (Lastenfahrrädern)“.
Der STEP betont mehrfach die besondere Bedeutung der Instandhaltung der
vorhandenen Infrastruktur. Bei knapper Haushaltslage müssen hinsichtlich der
Rangfolge notwendiger Deckensanierungen Prioritäten gesetzt werden. Dies
erfolgt nach einem komplexen Punktesystem, das auf Basis des regelmäßig
fortgeschriebenen Mittelfristigen Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau auch im Stadtentwicklungsplan erläutert wird (S. 70/71). Neben dem
Deckenzustand sind dabei auch andere Faktoren zu berücksichtigen.
38
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
186.
Kap. 5.2 Zustimmung zu Schutzstreifen auf der Fahrbahn; diese müssen jedoch von par-
x
Das Ziel der Hindernisfreiheit von Radverkehrsanlagen wird in Leitlinie 5 zum
Radverkehr benannt (S. 45). Im erläuternden Text werden Maßnahmen zum
Umgang mit dem angesprochenen Problem benannt (S. 47/48).
187.
Kap. 5.2 Schutzstreifen sollten nicht vor Kreuzungsbereichen ausgesetzt werden; dadurch
x
Da die Radfahrenden vor Ende des Schutzstreifens im Sichtfeld der nachfolgenden Kfz fahren, ist eine besondere Gefährdung i.d.R. nicht gegeben. Die Situation
ist jedoch in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von der räumlichen Situation und
den gegebenen Verkehrsströmen sorgfältig zu prüfen, so dass sich generelle
Forderungen für den STEP nicht ableiten lassen.
188.
Kap. 5.2 Die Nutzung von Schutzstreifen als Fahrspur (Bsp. Richard-Lehmann-Straße)
x
Das Überfahren von Schutzstreifen, wenn der Radverkehr dadurch nicht behindert
oder gefährdet wird, sowie das Anhalten (nicht jedoch das Parken) darauf) ist
durch die StVO gestattet; die Stadt hat nicht die Kompetenz, dies zu ändern. Die
Ahndung von diesbezüglichen Regelverstößen ist Sache der Polizei.
189.
Kap. 5.2 Ablehnung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn, wenn dadurch der Kfz-Verkehr
x
Die Verkehrsunfallstatistik belegt, dass Schutzstreifen und Radfahrstreifen auf der
Fahrbahn deutliche Sicherheitsvorteile gegenüber baulichen Radwegen haben.
Sie sind überdies kostengünstiger anzulegen, so dass die angestrebten Verbesserungen für den Radverkehr schneller erreicht werden können. Bei der Prüfung,
ob ein Schutzstreifen oder Radfahrstreifen angeordnet werden soll, werden die
Belange des ÖPNV und dessen Beschleunigung regelmäßig einbezogen.
190.
Kap. 5.2 Fahrradstraßen sind kostengünstige Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Die
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S.45, Sp.3). Die konkrete Ausgestaltung einzelner
Infrastrukturangebote ist nicht Gegenstand der Stadtentwicklungsplanung.
191.
Kap. 5.2 Die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung wird abgelehnt.
x
Dies ist eine kostengünstige Möglichkeit, die Bedingungen für den umwegempfindlichen Radverkehr zu verbessern. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass damit i.d.R weder der Kfz-Verkehr beeinträchtigt noch Sicherheitsprobleme aufgeworfen werden. Im Übrigen wird jeder Einzelfall geprüft.
192.
Kap. 5.2 Radwege dürfen nicht unvermittelt auf die Fahrbahn geführt werden.
x
Im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum wird darauf hingewiesen, dass bei der Konzipierung von Baumaßnahmen die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV maßgeblich sind (S. 46). Diese beziehen sich
auch auf die genannten Problemsituationen.
193.
Kap. 5.2 Die Zahlen für Radverkehrsunfälle sind von 2011. Es liegen die Zahlen für 2013
kenden Kfz freigehalten werden (Bsp. Richard-Lehmann-Straße). Gefordert wird
eine höhere Kontrolldichte oder eine Sicherung durch bauliche Maßnahmen.
ergeben sich verkehrsgefährdende Konfliktsituationen.
bzw. zum Parken (Bsp. Karl-Liebknecht-Straße) ist zu verhindern.
auf den Fahrweg der Straßenbahn abgedrängt wird und deren Fortkommen behindert; auch werde die Aggressivität der Autofahrer dadurch gefördert (Bsp.
Georg-Schumann-Straße – gefordert wird dort ein Radweg zu Lasten der ohnehin
sehr breiten Gehwege“).
Gestaltung der Fahrradstraßen hat so zu erfolgen, dass auch anderen Verkehrsteilnehmenden die Bevorrechtigung des Radverkehrs verdeutlicht wird, beispielsweise durch Piktogramme oder Farbverwendung auf der Fahrbahn.
vor und sollten entsprechend in den STEP eingearbeitet werden.
194. Kap. 5.2 Die Schneeräumung auf Radwegen sollte verbessert werden.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Die Zahlen werden aktualisiert.
x
Im Stadtentwicklungsplan wird dieses Thema in einer Leitlinie und im Konzept
benannt (S. 4/48).
39
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
195.
Kap. 5.2 Das Radfahren ist ganzjährig zu ermöglichen. Die Stadt schafft daher in ausrei-
x
Auf die Notwendigkeit des Winterdienstes auf Radwegen wird im STEP in einer
Leitlinie (S.45, Sp.3) und im Erläuterungstext (S.48, Sp.1) hingewiesen. Auf welche Weise dieses Ziel umgesetzt wird, ist Sache der Stadtreinigung.
196.
Kap. 5.2 Bei Straßenumbau- und -neubaumaßnahmen sind Leipziger Bügel in ausreichen-
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S.46, Sp.1, S. 49, Sp.3f). Im Übrigen gilt jedoch im
Grundsatz - wie auch beim Kfz-Parken - dass die Stadt nicht in der Lage und auch
nicht verpflichtet ist, für den privaten Bedarf ausreichende Abstellmöglichkeiten im
öffentlichen Raum bereitzustellen. Abwägung zum Modal Split s.o..
chender Anzahl Fahrzeuge zur Räumung der Radwege an und setzt diese auch
ein, so dass selbst bei Schnee und Eisglätte der Radverkehr nicht beeinträchtigt
wird.
der Zahl am Fahrbahnrand nahe den Zielen (bspw. Hauseingänge) aufzustellen.
In den Wohngebieten und Einkaufsstraßen sind Leipziger Bügel entsprechend der
Zielstellung Modal Split nachzurüsten. D.h. wenn 22 % der Wege mit dem Rad
und maximal 25 % mit dem PKW zurückgelegt werden sollen, dann sind etwas
mehr Fahrradstellplätze als PKW-Stellplätze zu schaffen.
197. Kap. 5.2 Grundsätzlich sollte die Möglichkeit des B+R an allen Bahnhöfen im Stadtgebiet
angeboten werden sowie an ausgewählten Tram- bzw. Bushaltestellen.
x
Das Ziel ist in einer Leitlinie (S.46) wiedergegeben. Die Karte auf S. 47 zeigt
Neustandorte mit besonderer Priorität. Einzelne Standorte werden in der Karte
noch ergänzt.
x
Ein entsprechender Hinweis wird ergänzt (3. Sp., 1. Abs.)
198.
Kap. 5.2 Die Potenziale des B+R werden gerade auch bei ungünstigen Witterungsbedin-
199.
Kap. 5.2 B+R- Anlagen an Bahnstationen sind nach ersten Einschätzungen in der Realität
x
Die Bedeutung von Bike+Ride und die qualitativen Anforderungen an Abstellanlagen werden im Stadtentwicklungsplan an mehreren Stellen in Kap. 5.2, 5.3 und
6.2 hervorgehoben.
200.
Kap. 5.2 Die Mitnahmemöglichkeiten im ÖPNV müssen (das soll ergänzt werden) „in ihrer
x
Im Sinngehalt bereits berücksichtigt (S.49, Sp.3).
201.
Kap. 5.2 Ein wichtiger Punkt zur Förderung des Radverkehrs ist neben baulichen Maß-
202.
Kap. 5.2 Verbesserung der Regeleinhaltung; gemeinsame Aktion mit dem ADFC dazu.
gungen deutlich. Die dadurch geschaffene Möglichkeit, das Fahrrad in diesen
Fällen nur für Kurzstrecken zu benutzen, ist geeignet die betreffenden Rad-Nutzer
im Umweltverbund zu halten.
unbedarft platziert, beschämend niedrig dimensioniert und wenig einladend, das
Rad in einer der Hauptzentren des Fahrraddiebstahls ganztägig abzustellen. Für
die angestrebten Ziele im modal split müssen Ausbaumengen und –qualitäten in
Zehnerpotenzen ansteigen.
Entwicklung und im Umfang fördernd begleitet werden“ Hintergrund: Die ideale
Kombination Rad + ÖV + Rad stößt teilweise bereits an Grenzen. Mit kleinen
Maßnahmen lassen sich diese hinaus schieben, jedoch muss bei Regelungsbedürfnissen sorgsam abgewogen werden, ob der Selbstregutlativ oder Restriktionen erforderlich sind.
x
nahmen die Information, Kommunikation und vor allem die Fahrradkultur Hierzu
gilt es, durch regelmäßige Veranstaltungen wie etwa das Stadtradeln und vor
allem durch einen offenen Diskurs ein radfahrfreundliches Klima in Leipzig zu
erzeugen.
Fahrradfahrer sind ein Verkehrssicherheitsproblem.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Bereits berücksichtigt (S.51, Sp.2).
Maßnahmen zur Verbesserung der Regeleinhaltung und der gegenseitigen Rücksichtnahme, einschließlich von gemeinsamen Aktionen mit den Verbänden, werden im Kapitel 6.4 des Stadtentwicklungsplans benannt (S. 91/92). Im Übrigen
40
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Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
Gegenseitige Rücksichtnahme Fußgänger/ Radfahrer verbessern.
Vermittlung von Informationen über rechtliche Regelungen, Ahndung von Regelverstößen wie Fahren in der Fußgängerzone, Fahren auf Gehwegen, Fahren in
falscher Richtung, Fahren ohne Licht, Rotlichtmissachtung.
203. Kap. 5.2 Der Promenadenring ist wieder als ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten. Die historische Linné-Anlage ist zu erweitern, Radverkehr muss um den
gesamten Promenadenring in beiden Richtungen legal möglich sein. Mit kurzfristigen Maßnahmen wie der Markierung von Radfahrstreifen an entsprechenden
Stellen soll zumindest Rechtssicherheit für den Radverkehr geschaffen werden.
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
betrifft dies nicht nur das Verhalten von Radfahrern sondern aller Verkehrsteilnehmer. Wegen der Bedeutung, die diesem Thema in der Öffentlichkeit beigemessen wird, wird die diesbezügliche Leitlinie deutlicher formuliert (S. 91).
x
Die Aufwertung des Promenadenrings wird als wichtiges Gestaltungsthema im
STEP benannt (S.25, Sp.3), die Karte auf S.47 zeigt Teilabschnitte mit Aufwertungsbedarf für den Radverkehr. In welcher Form eine Aufwertung erfolgen kann,
muss in weiteren Planungsschritten geklärt werden.
204.
Kap. 5.2 Das im Radverkehrsentwicklungsplan enthaltene Haupt-Radroutennetz muss
x
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum übernimmt das Fahrradroutennetz des bestätigten Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP).
205.
Kap. 5.2 Radschnellwege:
x
a) Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum übernimmt das
Fahrradroutennetz des bestätigten Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP). Die
Frage, ob und auf welchen besonders attraktiven Verbindungen „Radschnellwege“ als Teil des Hauptroutennetzes sinnvoll und realisierbar sind, ist im Rahmen
der Fortschreibung des RVEP zu prüfen, bevor eine Übernahme in den STEP
erfolgen kann.
b) Der Stadtentwicklungsplan gibt allgemeine Leitlinien zum Radverkehr und
übernimmt das vorliegende Routennetz des Radverkehrsentwicklungsplans; die
Ausarbeitung von zusätzlichen Routen wird im Rahmen der Fortschreibung des
RVEP erfolgen. Beide „Bahnbögen“ werden im STEP jedoch bereits thematisiert
(S.48, Sp.3).
206.
Kap. 5.2 Das beispielhaft aufgeführte Projekt Parkbogen Ost verdeutlicht die mickrige
x
Der Stadtentwicklungsplan formuliert allgemeine Leitlinien zum Radverkehr und
übernimmt das vorliegende Routennetz des Radverkehrsentwicklungsplans; die
Ausarbeitung von zusätzlichen Routen und die Bestimmung ihrer jeweiligen Priorität wird im Rahmen der Fortschreibung des RVEP erfolgen. Die vorgeschlagene
Route ist keineswegs mit „minimalem Aufwand“ realisierbar.
207.
Kap. 5.2 Vorschlag Radschnellverbindung Innenstadt - Alte Messe – Völkerschlachtdenk-
x
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum übernimmt das Fahrradroutennetz des bestätigten Radverkehrsentwicklungsplans (RVEP). Die vorgeschlagene Verbindung ist auf längeren Teilstrecken bereits Teil dieses Netzes und
engmaschiger gefasst werden.
a) Um über weitere Distanzen zügig voranzukommen, brauchen Radfahrende
Wege, auf denen sie möglichst ungehindert von kreuzendem Verkehr fahren
können und FußgängerInnen mit gleichmäßigem Tempo zügig und sicher überholen können. Erste Ansätze für Radschnellwege bzw. grüne Radrouten gibt es mit
dem Gohliser Bahnbogen, den Radwegen südlich des Bayerischen Bahnhofs und
dem Parkbogen Ost. Weitere Radschnellwege sind anzustreben.
b) Der Parkbogen Ost ist als Maßnahme in den STEP Verkehr und öffentlicher
Raum sowie den Radverkehrsentwicklungsplan aufzunehmen.
Der Gohliser Bahnbogen wurde hingegen in den projektierten Neubau von Radverkehrsverbindungen aufgenommen. Hier regt der ADFC Leipzig eine barrierefreie Verbindung von Norden direkt in den Leipziger Hauptbahnhof hinein an, um
die geplante Fahrradstation und die Bahnsteigebene ebenerdig anzuschließen.
Bescheidenheit bei diesen einmaligen Chancen. Der Parkbogen ist zwar in sich
schlüssig (Lene-Voigt-Park – Bahntrasse), doch ein maßgeblicher Entwicklungsplan einer Halbmillionenstadt mit Ambitionen, den modal split wirklich zu verändern, muss die Ausweitung in die Erholungsgebiete einbeziehen! Die Verbindung
von Anger-Crottendorf entlang/ neben der Eisenbahn bis zu den Seen in den
Süden erfordert minimalen Aufwand und löst Verkehrsbedürfnisse, welche mit
anderen Verkehrsmitteln (MIV) seit Jahren die Entwicklung der betroffenen Stadtteile hemmen (Mittlerer Ring SüdOst).
mal – Naunhofer Straße – Herzklinik.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
41
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
überwiegend gut befahrbar. Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße über den
Deutschen Platz und Neubau der Brücke über die S-Bahn ergeben sich weitere
Verbesserungen. Die Übernahme der grundsätzlich sinnvollen Verbindung über
die Naunhofer Straße in das Hauptroutennetz und generell die Frage, ob auf
besonders attraktiven Verbindungen Fahrradstraßen oder „Radschnellwege“ als
Teil des Hauptroutennetzes sinnvoll und realisierbar sind, ist im Rahmen der
Fortschreibung des RVEP zu prüfen.
Vorschlag für die Ausweisung der Naunhofer Straße als Fahrradstraße .
208.
Kap. 5.2 Vorschlag für Öffnung der Güntzstraße und der Ludolf-Colditz-Straße in beide
x
Einzelmaßnahmen dieser Art sind nicht Gegenstand des STEP. Der Vorschlag
wird in weiteren Planungsschritten geprüft
209.
Kap. 5.2 Vorschlag für Radweg „Grünes Gleis Kulkwitzer See – Kleinzschocher“ auf ehe-
x
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum übernimmt das Fahrradroutennetz des erst kürzlich bestätigten Radverkehrsentwicklungsplans
(RVEP). Eine Verbindung in der Relation Kulkwitzer See – Kleinzschocher ist
darin über die Alte Salzstraße (Teil des Sachsen-Netzes) – Schönauer Straße
bereits enthalten, die für den Alltagsverkehr günstiger liegt. Eine parallel verlaufende Route mit überwiegender Freizeitbedeutung kann demgegenüber verkehrsentwicklungsplanerisch nur eine geringe Priorität erhalten.
210.
Kap. 5.2 Problemzonen um den Hauptcampus der Universität Leipzig:
Richtungen für den Radverkehr.
maliger Bahntrasse.
Längerfristig kann die Bewältigung der Massenansturmzeiten (12:00 Uhr bis 14
Uhr) am Hauptcampus nicht mehr einwandfrei gewährleistet werden. Problemzonen sind Zufahrtsstraßen zum Hauptcampus. Man kann feststellen, dass eine
hohe Anzahl der Student_innen aus dem Südosten und dem Südwesten der Stadt
kommen.
Zufahrtswege: Radfahrer_innen und Fußgänger_innen: Die Universitätsstraße
und Schillerstraße sind unter anderem Hauptvehrkehrnutzungsstraßen von Fußgänger_innen, Motororisierten Zweirädern und Radfahrer_innen. Zu Spitzenzeiten
stauen sich Autofahrer_innen, die den Zugang zur Universität für andere Verkehrsteilnehmer erschweren. Im besonderen Maße sind Radfaher_innen davon
betroffen.
Problematisch ist auch der Zugang vom Augustusplatz in die Fahrradtiefgarage
unter der Paula (Paulinum und Aula). Hier fehlen eindeutige Markierungen für
Radfahrer_innen. Gleichzeitig behindern sich Fußgänger_innen und Radfahrer_innen die vor dem Medebrunnen auf dem Augustusplatz in unterschiedliche
Richtungen (Tramhaltestelle, Oper, Gewandhaus, Innenstadt, Osten) wollen.
Besonders kritisch ist es für Radfahrer_innen die in Richtung Innenstadt fahren
wollen, da diese auf der linken Seite unter anderem fahren um zur Fahrradtiefgarage unter der Paula zu gelangen oder in die Innenstadt zu fahren. Auch nicht
Student_innen nutzen die Fahrradtiefgarage unter der Paula, um in der Innenstadt
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Zusammenfassende Abwägung: Die besonderen Probleme für den Fuß- und
Radverkehr im Umfeld der Universität werden zur Kenntnis genommen. Die in der
Stellungnahme enthaltenen Hinweise und Vorschläge, u.a. zu einer Umsetzung
des Shared-Space-Konzepts in der Universitätsstraße, beziehen sich auf kleinteilige Maßnahmen, die aufgrund der notwendigen inhaltlichen Beschränkung einer
stadtweiten Planung nicht in den Stadtentwicklungsplan aufgenommen werden
können. Sie betreffen einen Bereich, der Gegenstand des Konzepts „Autoarme
Innenstadt“ ist, das bereits Aussagen dazu enthält (S.38), und werden bei einer
Fortschreibung dieses Konzepts in die Überlegungen einzubeziehen sein.
Im Text dazu (S.42, Sp.1) wird ein Hinweis auf die besondere Problematik im
Umfeld der Universität ergänzt.
42
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
einzukaufen.
Bodenmarkierungen für Radfahrer_innen zwischen der Moritzbastei und dem
Universitätsgebäude fehlen. Diese Zone ist kritisch zu betrachten, da Potenzial für
Zusammenstöße zwischen Fußgänger_innen mit Radfahrer_innen bestehen.
Simultan versuchen wir die Radfahrer_innen auf die Fahrradgarage unter der
Paula umzuleiten (Plakate und ein Fahrradtiefgaragenleitsystem soll folgen).
Leider reichen auch die Fahrradtiefgarage unter der Paula nicht aus.
Ebenso stellen wir fest, dass Fußgänger nicht einwandfrei auf beiden Straßenseiten der Universitätsstraße in die Innenstadt gelangen. Im ersten südlichen Abschnitt, zwischen Mensa am Park und CampusTravel, sehen wir Verbesserungspotenzial auf der Seite des Universitätsgebäudes, da der Fußgängerweg zu
schmal ist. Im nördlichen Abschnitt, zwischen Konsum und Universitätsgebäude
sehen wir einen zu schmalen Fußgängerweg auf der Seite vom Konsum. Gleichzeitig haben wir das Problem, dass viele Student_innen auf dem Fußgängerweg
auf der Seite des Universitätsgebäude ihr Fahrrad abstellen. Wir arbeiten intensiv
daran, dieses Problem zu lösen (Absperrband und Fahrradtiefgaragenleisystem).
Leider fehlen noch immer Abstellmöglichkeiten, da die Anzahl an Fahrrädern
stetig steigt.
Kritisch zu betrachten ist die Nutzung des Raumes um den Hauptcampus, da die
eine Seite als eine Art SharedSpace genutzt wird (alle nehmen Rücksicht aufeinander; es gibt keine klaren Markierungen und Schilder; keinen abgesenkten
Boden). Dies trifft auf die Östliche Seite des Hauptcampus zu, also beginnend
zwischen Moritzbastei und Universitätsgebäude bis Paula. Auf der westlichen
Seite, Universitätsstraße haben wir eine ca. 6 Meter breite Straße mit Markierungen, Schildern und einen abgesenkten Boden. Daher bittet es sich an, auch eine
Art SharedSpace einzurichten, wo es einen ebenen Boden gibt. Der Lieferverkehr
kommt weiterhin problemlos zu den Geschäften. Heute wird die Universitätsstraße
mehrheitlich von Fußgänger_innen, Radfahrer_innen und vom Lieferverkehr
genutzt. Somit, eine Fußgängerzone die frei für Radfahrer und Lieferverkehr ist.
Fahrradbügel: Eine Variante wäre die Aufstellung von Fahrradbügeln auf der südlichen Seite der Universitätsstraße, zwischen CampusTravel und Universitätsgebäude. Hier würde es sich anbieten, dies auf der Seite zum Universitätsgebäude aufzustellen, damit man den Zugang zu den Geschäften auf der anderen Seite gewährleisten kann. Studenten_innen neigen dazu, auch auf Fußgängerwegen ihr Fahrrad
abzustellen. Außerdem müssten Student_innen nicht die Straße überqueren und so
den Autoverkehr stören.
Motorisierte Zweiräder: Leider fehlen Parkplätze für motorisierte Zweiräder. Diese
könnet man wie oben schon genannt, zu den Fahrradbügel mit integrieren.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
43
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
Abwägung
nein
x
Im Text wird darauf hingewiesen, dass der gegenwärtige Finanzrahmen „eine
große Herausforderung“ darstellt (S.56, Sp.1). Haushaltswirksame Festlegungen
können jedoch nicht auf der Ebene der Stadtentwicklungsplanung getroffen werden. Eine präzisere Formulierung zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten ist
in diesem frühen Stadium der Überlegungen nicht sinnvoll. Im Übrigen können
finanzielle Rahmenbedingungen nicht im Stadtentwicklungsplan gesetzt werden.
Kap. 5.3 Die Stadt Leipzig wird aufgefordert, unablässig das Ausstatten mit Finanzmitteln
x
Dazu bedarf es keiner Aufforderung im Stadtentwicklungsplan.
213.
Kap. 5.3 S.56, Leitlinien, 3. Absatz: Im Leitlinienpapier des Runden Tisches waren 25 %
x
s.o.
214.
Kap. 5.3 Der fünfte Absatz zeigt die Defizite der Kartendarstellungen, Textpassagen und
x
Eine derartige Analyse ist nicht leistbar und voraussichtlich auch nicht zielführend,
da eine eindeutige Zuordnung von Zugangsstellen zu Verkehrszellen nicht möglich ist.
215.
Kap. 5.3 In den Leitlinien ist die Wortgruppe „unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte“ im
x
Dem Vorschlag wird gefolgt. Wirtschaftliche Aspekte sind in der Tat bei der Umsetzung aller Leitlinien zu beachten, auf die Notwendigkeit, unter wirtschaftlichen
Aspekten Prioritäten zu setzen wird deshalb bereits in einem „Allgemeinen Planungsgrundsatz“ hingewiesen (S.5, Sp.3).
216.
Kap.5.3 Für die eben genannte Formulierung ist ersetzend in den Leitlinien festzuschrei-
x
Dem Vorschlag wird gefolgt. Das Modal-Split-Ziel für den ÖPNV wird dabei auf
25 % heraufgesetzt.
211.
Kap. 5.3
212.
S.57/60: Die Stadt Leipzig hat die Zuwendung an die LVB von 60 Mio. Euro auf 45
Mio. Euro gekürzt. Diese Kürzung muss sukzessive zurückgefahren werden. Die
Finanzierung des ÖPNV muss auf vielen Säulen stehen und kann nicht allein
durch ein etwaiges, neues Umlagesystem gewährleistet werden. Ticketpreise,
insbesondere die der Abos, müssen gesenkt werden. Die Stadt Leipzig muss in
den entsprechenden Gremien aktiv dafür eintreten, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für eine kommunale Nahverkehrsabgabe geschaffen werden.
Begründung des Abwägungsvorschlags
für eine Halbmillionenstadt einzufordern.
Modal-Split-Anteil als Konsens formuliert (vgl. dazu Anmerkung zu S. 7)
Tabellen: Wenn „ungenügende Marktdurchdringung“ priorisiert angegangen werden soll, bedeutet es, dass die Zugangsstellen mit ihren jeweiligen Verkehrszellen
nach dem Ziel 23% modal split abzugleichen sind. Besser: Es muss überhaupt
visualisiert werden, wo welche modal split Werte im Bestand erreicht werden.
Keine einzige Unterlage bietet ansatzweise Daten für diese Leitlinie, welche
grundsätzlich eine erfolgversprechende Herangehensweise darstellt.
sechsten Absatz zu streichen. Für keinen anderen Verkehrsträger wird selbst die
Basisleistung (betriebs)wirtschaftlich hinterfragt. ÖPNV ist grundgesetzlich geforderte Daseinsfürsorge und hat durchgeführt zu werden. Das Kommunen allgemein haushalterischen Zwängen unterliegen, befreit nicht von dieser Pflicht. Insbesondere für Leipzig ist es unter dem Aspekt des Einwohnerzuwachses, der
wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Fahrgastzahlen indiskutabel, dass die Finanzierung auf den zu niedrigen Wert von 45 Mio. Euro / a zusammengestrichen wurde. Das ist gelebte Wertevernichtung, denn mit diesen
Beträgen ist Substanzerhalt nicht möglich, so dass die Differenz zu den min.
benötigten höheren Beträgen von späteren Haushalten abgefedert werden muss.
ben: „Das Straßenbahnnetz ist zu erhalten und zielorientiert auszubauen.“ (Ziel =
23% modal split) „Bedarfsgerecht“ ist ebenfalls zu streichen, weil dieses Adjektiv
alles sein kann. Nach einem Ausbau steigt die Nutzung in jedem Fall an, die
gestiegene Nutzung ist der Bedarf, welchem Bedarf wird man gerecht? Dem
neuen oder dem alten usw. Nach unserer Erfahrung kann mit finanziellen Ausreden jegliche proaktive Investition unterbunden werden.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
44
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Begründung des Abwägungsvorschlags
217.
Kap. 5.3 Im Text Seite 54 ist der Begriff „Beförderungsfälle“ durch „Fahrgäste“ zu ersetzen.
218.
Kap. 5.3 Die Trennung nach Stadtbahn und Straßenbahn hat nur noch Finanzierungsgrün-
x
Da die Begriffe im Nahverkehrsplan und in den Planungen der LVB sowie bei der
Förderung von Maßnahmen noch eine Rolle spielen, wird weiterhin darauf Bezug
genommen. Dass in Leipzig kein U-bahnmäßiger Ausbau stattfindet, ist allgemein
bekannt.
219.
Kap. 5.3 Die Leitlinien klammern eisenbahnspezifische Themen völlig aus. Die Leitlinien
x
Die angesprochenen Verbindungen haben überwiegend regionale Funktionen,
das Thema wird deshalb in Kap. 4.4 behandelt (S.35). Der potenzielle Beitrag der
Leipziger Zugangsstellen zur „Abwicklung großstädtischer Verkehre“ ist eher
gering.
220.
Kap. 5.3 Bei der Schilderung der Eisenbahnbelange und S-Bahnen ist auffällig, dass au-
x
Als Problemfelder werden einzelne Regionalbahnhöfe benannt (S.60, Sp.1).
Welche weiteren Themen angesprochen werden sollten, ist der Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Weitere Ausführungen enthalten die Nahverkehrspläne der
Stadt Leipzig und des ZVNL.
221.
Kap. 5.3 Die Kartendarstellung S. 57 weist einen kleinen, jedoch kontrovers diskutierten Fehler
222.
Kap. 5.3 Das Bekenntnis, den ÖPNV weiter auszubauen wird begrüßt. Damit einher geht
x
Der Grundsatz der „Mobilität für alle“ unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen wird in Kap 4.1 auch mit Berücksichtigung des ÖPNV bereits ausgeführt.
223.
Kap. 5.3 Bereits heute wird der ÖPNV, beispielsweise durch Beschleunigung an Lichtsig-
x
Dies ist durchweg auch der Fall.
20 Jahre nach der Bahnreform im Zeitalter der Marktwirtschaft und des intermodalen Wettbewerbs dürfen derartige behördlich-abkanzelnde Begriffe nicht mehr
vorkommen!
x
Abwägung
de, in einem STEP führt das eher zu Verwirrung oder falschen Bildern (Stadtbahn
= U-Bahnmäßiger Ausbau mit Hochflurzügen, eingezäunten Strecken und Hochbordhaltestellen). Die baulichen Standards gelten in Leipzig für alle Streckenabschnitte gleich.
sind zu ergänzen: „Die Investitionen in das Eisenbahnnetz sind voranzutreiben
und so zu beeinflussen, dass neben der Leistungsfähigkeit der S-Bahnstrecken
auch die übrigen Strecken großstädtische Verkehre abwickeln können. Zwangspunkte sind zielgerichtet zu beseitigen“
ßerhalb des neuen S-Bahnnetzes keine Wahrnehmung spürbar ist bzw. Problemfelder aufgeführt werden. Diese Strecken bedienen jedoch auch Aufkommensschwerpunkte (z.B. die MRB in Holzhausen das Herzklinikum oder die EB mit
Knauthain/Knautkleeberg die aufkommenstärkste Endstation im LVB-Netz.) Ohne
Würdigung und der Analyse aller Belange fallen diese Strecken überproportional
hinter das Potenzial zurück.
auf: Marienbrunn ist kein Haltepunkt mehr, wenn dargestellt, dann als Option.
die Forderung, diesen auch für alle Bevölkerungsschichten nutzbar zu machen,
also deren Teilhabe daran zu sichern. Daher gilt es aus Sicht der Kinder, die
Barrierefreiheit weiter auszubauen. Ferner sollten Möglichkeiten gefunden werden, die Bezahlbarkeit auch für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
weiter zu gewährleisten.
nalanlagen, bevorrechtigt. Im Dokument „Mobilität 2020“ ist der Vorrang des
ÖPNV beschrieben und der Stadtratsbeschluss zur Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs hat höchste Priorität. Grundsätzlich sollten bei Bevorrechtigungen für einen Verkehrsträger die Auswirkungen auf die jeweils anderen
Verkehrsträger im Vorfeld qualifiziert und quantifiziert werden, um eine solide
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Das ist nicht ganz das Gleiche – der Begriff wird deshalb durch „Bahnfahrten“
ersetzt.
x
Die Karte wird entsprechend korrigiert.
45
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Entscheidungsgrundlage für die Politik zu liefern.
224. Kap. 5.3 Das Thema Vorrangschaltung an Ampelanlagen ist flächendeckend von Bedeutung. Nach Hochrechnungen von Pro Bahn wird durch bisher nicht umgesetzte
Bevorrechtigung jährlich ein Betrag von ca. 12 Millionen Euro vernichtet, weitere
Gewinne durch mehr Fahrgeldeinnahmen dank größerer Attraktivität sind darin
noch nicht enthalten. Es ist zwingend notwendig, dass die Ampelbeeinflussung
nicht nur zügiges, sondern fahrplantreues Fahren ermöglicht. Durch Verknüpfung
der Daten zur Fahrplanabweichung (führt jedes Fahrzeug mit) und den Ampelanlagen kann im engmaschigen Netz dynamisch festgelegt werden, welche Fahrtrichtung priorisiert wird (die mit größter Verspätungsabweichung, Fahrzeuge mit
Verfrühungsabweichung müssen nicht priorisiert werden).
225.
Kap. 5.3 S.54: Hinweis: Weitere regionale Busunternehmen verkehren auf ausgewählten
Linien im Stadtgebiet.
226. Kap. 5.3 S.55: Eine weitere Aufgabe bzw. Verantwortlichkeit des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) besteht in der Koordinierung der Verkehrsangebote zwischen den Verkehrsunternehmen.
227. Kap. 5.3 Leipzig ist für Straßenbahnen ungeeignet, u.a. wegen wenig standfestem Untergrund; ein Ersatz durch O-Busse sollte geprüft werden.
Abwägung
x
Begründung des Abwägungsvorschlags
Im Grundsatz bereits berücksichtigt (Leitlinie, S.56, Sp.3); die genannten Details
überschreiten den Rahmen des Stadtentwicklungsplans.
x
Textänderung (s. 55, 3. Spalte): „Einige ausgewählte Verbindungen im Stadtgebiet werden durch andere private und öffentliche Omnibusunternehmen bedient.“
x
Wird ergänzt.
x
Eine solche Umstellung des Leipziger Nahverkehrssystems auf ein neues Verkehrsmittel ist nicht finanzierbar und bringt in der Gesamtbetrachtung auch keinen
erkennbaren Vorteil.
228.
Kap. 5.3 Alle Straßenbahnen in Leipzig fahren Mo – Sa von 6 – 18 Uhr im 10-min-Takt, das
x
Die Mindestbedienung im Straßenbahnnetz ist im Nahverkehrsplan festgelegt und
bei dessen Fortschreibung ggf. zu überprüfen.
229.
Kap. 5.3 Für die Abschaffung der Tatra-Straßenbahnen sollte ein klarer Termin genannt
x
Die Fahrzeugbeschaffung liegt in der Verantwortung der LVB und ist abhängig
von den Finanzierungsmöglichkeiten, so dass ein genauer Zeitpunkt im Stadtentwicklungsplan nicht genannt werden kann. Das Ziel, bis 2016 auf allen Kursen ein
Niederflurangebot bereitzustellen, wird jedoch benannt (S. 13).
230.
Kap. 5.3 Bei der Neuanschaffung von Straßenbahnen wird neben der 100%-
x
Eine möglichst zügige Umsetzung der Barrierefreiheit von Fahrzeugen und Haltestellen ist Gegenstand einer Leitlinie (S.12, Sp.2). Im Übrigen liegt die Neuanschaffung von Fahrzeugen im Verantwortungsbereich der LVB.
231.
Kap. 5.3 Separate Gleiskörper sind in angebauten Straßen ab einer Straßenraumbreite von
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S.30, Sp.1), ein genauer Schwellenwert für den Einsatz
von separaten Gleiskörpern kann jedoch nicht angegeben werden, da dies im
Einzelfall unterschiedlich sein kann. Bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind auch die Belange der ÖPNV-Beschleunigung in die Abwägung
einzubeziehen.
gilt auch für Lützschena/Stahmeln und die Karl-Heine-Straße.
werden.
Niederflurigkeit auch auf entsprechende Dimensionierung (Sitzplätze) nach Zielstrategie 2025 geachtet, wonach die LVB 2025 mehr als 180 Mio. Fahrgäste
jährlich befördern werden.
mehr als 35 m möglich. Ist diese Straßenraumbreite nicht gegeben, werden KfzVerkehr und Straßenbahn gemeinsam geführt. In lokalen und örtlichen Geschäftsstraßen (vgl. STEP Zentren) wird die Straßenbahn mit angemessener
Geschwindigkeit geführt.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
46
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
232.
Kap. 5.3 Ein Sonderprogramm „barrierefreie Haltestellen“ soll dazu beitragen, dass zeitnah
x
Bereits berücksichtigt (Leitlinie S.12, Sp.2, S.13,Sp.1). Die konkrete Art der Ausführung ist nicht Gegenstand der Stadtentwicklungsplanung.
233.
Kap. 5.3 Gefordert wird eine bessere Fahrplanverknüpfung und Haltestellenverknüpfung;
x
Das Ziel einer Optimierung der Umsteigebeziehungen durch abgestimmte Fahrpläne
und attraktive Umsteigeknoten mit kurzen Wegen wird in der zweiten Leitlinie zum
ÖPNV benannt im Text näher erläutert (S. 56, 60). Wegen der Vielzahl der Abhängigkeiten sind jedoch Kompromisse nicht immer vermeidbar. Eine Verlängerung der
Straßenbahnlinie 14 ist im STEP enthalten, die Realisierung jedoch abhängig von
einer detaillierten Kosten-Nutzen-Rechnung sowie von der Finanzierbarkeit.
234.
Kap. 5.3 Die Bildunterschrift zur Vernetzung (Seite 52 rechts unten) offenbart die nutzungs-
x
Gerade bei langen Bedienungstakten sind gute Umsteigebeziehungen wichtig. Im
Übrigen weist der Stadtentwicklungsplan darauf hin, dass nach Herausbildung
veränderter Verkehrsgewohnheiten durch das neue S-Bahnnetz weitere Untersuchungen erforderlich sein werden (S.60, Sp.2).
235.
Kap. 5.3 Sämtliche Straßenbahnhaltestellen sind mit dynamischer Fahrgastinformation
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S.58, Sp.3); aus finanziellen Gründen kann dies zunächst nur für aufkommensstarke Haltestellen umgesetzt werden.
236.
Kap. 5.3 Folgende Aspekte in den Erläuterungen sind kritisch zu werten: Mit dynamischen
x
Der Möglichkeit, innerhalb des Zeithorizontes des STEP „alle“ Straßenbahn- und
Bushaltestellen mit dynamischen Fahrgastinformationen auszustatten, sind finanzielle Grenzen gesetzt. Umsteigehaltestellen werden bereits explizit genannt
(S.58, Sp.3).
237.
Kap. 5.3 Der mittlere Haltestellenabstand wird auf maximal 420 m reduziert, hierzu sind
x
Als Prüfauftrag berücksichtigt (S.42, Sp.2, S.58, Sp.3). Ein „mittlerer Haltestellenabstand“ ist keine sinnvolle Zielgröße – unangemessen weite Wege zur Haltestelle werden dadurch nicht sicher ausgeschlossen. Deshalb ist der jeweilige Einzelfall zu betrachten (Einzugsgebiet, Zuwege, vorhandener Haltestellenabstand…).
238.
Kap. 5.3 S.57/60: Auch für die Straßenbahn müssen die Haltestellenabstände zeitnah
x
Als Prüfauftrag berücksichtigt (S.42, Sp.2, S.58, Sp.3). Die Überprüfung erfolgt im
Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans; dabei sind auch die Auswirkungen auf andere Fahrgäste, andere Straßenraumnutzer und den Fahrzeugbedarf und die Möglichkeit von Interimslösungen – auch unter Verkehrssicherheitsaspekten - einzubeziehen. Die Betrachtung von Einzelstandorten für mögliche
zusätzliche Haltestellen ist deshalb nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans.
Haltestellen für mehr Menschen im öffentlichen Straßenraum sichtbar, nutzbar
und attraktiver werden. Das Haltestellenkap am Fahrbahnrand mit angehobener
Radspur soll dabei als Standardlösung angewandt werden.
am Bahnhof Plagwitz haben sich die Umsteigebeziehungen durch Neubau des
Bahnhofs verschlechtert, die Chance eines Umsteigeknotens für den Leipziger
Westen (unter Verlängerung der Straßenbahnlinie 14) sei verpasst worden.
ferne und eher abstrakte Qualitätseinschätzung: Eine Linie im mageren 20‘ Takt
(WE 30‘) passt nicht ansatzweise zu einem ständigen 5‘ Takt der S-Bahn. Das
bisherige Umsteigeaufkommen dieser Haltestelle bestätigt diese (leider nur beispielhafte) Kritik. Die begonnene Busreform von 2010 und das Tramnetz muss
dringend einer neuen stärkeren Bedeutung als S-Bahn-Verteiler zugeführt werden, Erfolgsgrundlage für alle.
(DFI) auszustatten. Haltestellen, bei denen die DFI fehlen, werden nachträglich
ausgestattet. Das gilt insbesondere für die Linien 3 und 4.
Fahrgastinformationen sollen nicht nur „aufkommensstarke Haltestellen ausgestattet werden, sondern nach Möglichkeit alle. Auch Umsteigestationen wären
explizit zu nennen. Leider wurde vergessen, dies auch für das Busnetz einzufordern. Die technischen Lösungen dazu gibt es seit über 20 Jahren am Markt.
zusätzliche Haltestellen vordringlich in dicht bebauten Stadtquartieren neu einzurichten.
überarbeitet werden. Die LVB fährt noch an einem großen Teil potentieller Kunden vorbei. Dies sollte jedoch nicht, wie im Entwurf beschrieben, erst im Rahmen
von einzelnen Straßenbaumaßnamen geschehen. Es sollte ein eigenständiges
Programm zur Haltestellennachverdichtung aufgelegt werden. Für darin ausgewählte neue Haltepunkte sollte zu Testzwecken kurzfristig eine niederschwellige
Interimshaltestelle eingerichtet werden. Wenn sich die jeweilige HS bewährt, kann
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
47
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
sie mittel- bis langfristig barrierefrei umgestaltet werden. Unter anderem an folgenden Standorten sollten neue HS zeitnah getestet/eingerichtet werden: Kaufland/Viadukt, Steinstraße (Linie 10/11), Inselstraße (Linie 4/7), Sportbad an der
Elster/ Erich-Zeigner-Allee (Linie 1/2), Forststraße, Moschelesstraße (Linie 14),
Trufanowstraße, Baaderstraße (Linie 12)
239.
Kap. 5.3 Die Wartebereiche der Haltestelle „Hauptbahnhof“ werden verbreitert. Perspekti-
x
Ein derart aufwändiger Umbau der erst vor wenigen Jahren unter Einsatz von
Fördermitteln neu gestalteten Haltestelle ist innerhalb des Zeithorizontes des
Stadtentwicklungsplans voraussichtlich nicht realisierbar.
240.
Kap. 5.3 S.55: Im letzten Absatz wird auf die noch vorhandenen Angebots-
x
Der Stadtentwicklungsplan geht davon aus, dass nach den Verbesserungen der
letzten Jahre nur noch wenige Angebotslücken bestehen. Deren Schließung wird
im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erneut zu untersuchen
sein, zurzeit bestehen dafür aber kaum finanzielle Spielräume.
241.
Kap. 5.3 Im Interesse der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des ÖPNV sind die Fahrwege
242.
Kap. 5.3 S.56: Im drittletzten Absatz sollte das Ziel ergänzt werden, durch geeignete Steu-
x
Das Ziel einer Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel ist in der genannten
Leitlinie ausreichend deutlich formuliert.
243.
Kap. 5.3 Die Busnetzreform 2010 mit der Einführung der neuen Linie 74 kann als voller
x
Das Thema Quartiersbusse ist bereits im Text berücksichtigt (Leitlinie S.56, Sp.3,
S.59, Sp.2).
244.
Kap. 5.3 Eine der Leitlinien aus dem Leitlinienpapier des runden Tisches findet sich nicht
x
Der Punkt wird jetzt in den Leitlinien zu Kap. 4.2 (Verkehr und Umwelt) aufgeführt,
weil Umweltschutz hier der primäre Aspekt ist.
245.
Kap. 5.3 S.60: „Angebot für die verkehrliche Abwicklung von Großveranstaltungen in der
x
Weitere Ausführungen dazu finden sich im Kap. 6.2 (Multimodale Mobilität), S. 82,
3.Sp. Das vorhandene Konzept dazu wird laufend weiterentwickelt.
visch erfolgt eine Erweiterung um 2 Gleise.
/Erschließungslücken eingegangen. Die Leitlinien (Kapitel 5.3.2, S. 56, 5. Absatz)
sollten um das Ziel ergänzt werden, diese Lücken kurzfristig zu schließen.
von Bus und Straßenbahn rund um die Uhr freizuhalten (Profilfreihaltung, insbesondere von parkenden Fahrzeugen); dazu werden folgende Beispiele benannt:
Wolfener Straße, Zschochersche Straße (Haltestelle Elsterpassage), PaterGordian-Straße (zu schmaler Fahrstreifen), Permoserstraße (Höhe UFZ)/ Leonhard-Frank-Straße, Dresdner Straße (Zufahrt zum Johannisplatz).
erung von Lichtsignalanlagen auch eine Verkürzung der Reisezeiten durch Erhöhung der mittleren Geschwindigkeiten zu erreichen.
Erfolg gewertet werden. Der Weg einer besseren Feinerschließung des Stadtgebietes mit neuen Buslinien ist damit jedoch noch nicht beendet und muss weiter
energisch vorangetrieben werden. So könnte bspw. eine Tangentialverbindung
von der westlichen Südvorstadt über Musikviertel, Bachviertel, Sportcampus,
Sportforum, Waldstraßenviertel und Gohlis-Süd (Kirschbergstraße) eine wesentliche Angebotslücke schließen. In vielen Bereichen der Stadt sollten neue Quartiersbusse ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot gewährleisten.
wieder: a) Ziel sollte sein, die Busflotte auf alternative Antriebsarten umzustellen.
Gab es konkrete Gründe, diesen Punkt wegzulassen?
Innenstadt und im Bereich des Sportforums“ - Gibt es dazu bereits ein konkretes
Konzept? Ist ein Konzept in Erarbeitung?
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Leitlinie 8 zur ÖPNV-Beschleunigung wird durch einen entsprechenden Hinweis
ergänzt (S.56, Sp.3). Aussagen zu Einzelmaßnahmen in den angesprochenen
Bereichen sind nicht Gegenstand der Stadtentwicklungsplanung.
48
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
246.
Kap. 5.3 S.53: Die Einbindung von Dessau und Lutherstadt Wittenberg in das S-Bahn-Netz
x
“ab Ende 2015“ wird in der Tabelle ergänzt (S. 53, 3. Sp.)
247.
Kap. 5.3 S.60: Die Stadt Leipzig sollte sich im Zusammenhang mit der Region verstärkt für
x
Auf S.60, Sp.3 wird „wohnortnah“ ergänzt.
248.
Kap. 5.3 S.60: Im ersten Absatz (letzter Satz) wird um die folgende Ergänzung gebeten:
x
Der Anregung wird gefolgt (S.60, Sp.1).
249.
Kap. 5.3 Die Stadt Leipzig setzt sich für die Änderung monodimensionaler Förderkriterien
x
Bereits berücksichtigt (Leitlinie S.25, Sp.2).
250.
Kap. 5.3 Der ÖPNV sollte kostengünstiger gestaltet werden, ist für viele Leipziger zu teuer,
x
Der Stadtentwicklungsplan formuliert die Forderung (u.a. als Leitlinie), erweiterte
Möglichkeiten der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zu prüfen und zu diskutieren (S. 56/61). Weitere Schritte dazu können nur auf anderen Ebenen erfolgen.
251.
Kap. 5.3 „Verzicht auf jährliche Tariferhöhung“ - wird geteilt, allerdings stellt sich die Frage,
x
„Verzicht auf jährliche Tariferhöhungen“ wird durch „Begrenzung von Tariferhöhungen“ ersetzt; es handelt sich um einen Prüfauftrag.
252.
Kap. 5.3 S.61: Das formulierte Ziel, trotz Verzicht auf jährliche Tariferhöhungen, allein infolge
x
„Verzicht auf jährliche Tariferhöhungen“ wird durch „Begrenzung von Tariferhöhungen“ ersetzt. Belastbare Aussagen zu Möglichkeiten der Einbeziehung der
„Nutznießer“ sind zzt. nicht möglich.
253.
Kap. 5.3 Ein solches Anreizsystem wäre beispielsweise ein umlagefinanzierter, fahrschein-
erfolgt erst zum Jahresende 2015.
die Förderung des wohnortnahen P+R einsetzen. Sofern ohnehin Pkw und ÖPNV
intermodal genutzt werden, macht es sowohl aus Sicht des Nutzers (v. a. Berufspendler) als auch der Allgemeinheit Sinn, wenn der ÖPNV für das längsmögliche
Teilstück der Reisekette gewählt werden kann.
„Neben der Stadt Leipzig und dem ZVNL steht der Mitteldeutsche Verkehrsverbund als betreiber- und aufgabenträgerübergreifende Organisation hierfür in der
Verantwortung.“
für Verkehrsinfrastruktur, wie z.B. Führung von Straßenbahnen auf besonderem
Bahnkörper nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, in städtebaulich verträgliche, den Zielen des STEPs entsprechende Kriterien auf Landes-, Bundesund Europaebene ein. Dazu werden u.a. existierende Gremien und Kooperationen wie Sächsischer Städte- und Gemeindetag, Deutscher Städtetag, EUROCITIES, Partnerstädte, Koopstadt genutzt sowie neue Partnerschaften gesucht.
Die Stadt setzt sich für ein Folgegesetz zur Förderung der ÖPNV-Infrastruktur
ohne separaten Gleiskörper ein.
die Preise im Nahverkehr verhindern eine stärkere Nutzung, zumal wenn das
Parken billiger ist.
was dies im STEP zu suchen hat
von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Fahrgäste, die Tarifeinnahmen insgesamt
zu steigern, wird als schwer erreichbar eingeschätzt. Neben den Nutzern sollten
auch Nutznießer und die öffentliche Hand eine stärkere Rolle bei der Finanzierung
des ÖPNV spielen.
loser ÖPNV als Ziel oder mindestens eine deutlich einfachere und günstigere
Tarifstruktur. Bei einer solchen Lösung würden auch mobilitätseingeschränkte
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Die Prüfung erweiterter Möglichkeiten der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs ist Gegenstand einer Leitlinie (S. 56, Kap. 5.3.2) und ergänzender Erläuterungen (S. 61, Kap. 5.3.3). Dabei werden auch die in anderen Städten gemachten
49
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
Personen profitieren. Die Stadt sollte Möglichkeiten der alternativen Finanzierung
des öffentlichen Verkehrs prüfen lassen und Kontakt zu Städten wie Tallinn aufnehmen, die bereits solche Lösungen umsetzen.
254. Kap. 5.3 Die Betriebe sollten an den Fahrtkosten beteiligt werden (25).
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Erfahrungen zu berücksichtigen sein.
x
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum verfolgt u. a. das Ziel,
durch Unterstützung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements die Arbeitgeber
einzubinden, z.B. über ein sog. Job-Ticket (S. 84). Dies kann jedoch nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
255.
Kap. 5.3 Der Fahrkartenerwerb ist zu kompliziert.
x
LVB und MDV bieten bereits unterschiedliche Möglichkeiten eines unkomplizierten Fahrkartenkaufs an.
256.
Kap. 5.3 S.57/60: Die Umstellung der Tram-Linie 9 auf Bus lehnen wir ab. Es sollte im
x
Für den Südast der Linie 9 wird im Stadtentwicklungsplan lediglich ein Untersuchungsauftrag formuliert, das Ergebnis wird dadurch nicht vorweggenommen. Die
Zuständigkeit für die Streckenabschnitte in Markkleeberg (West und Ost) und
deren Umlegung bzw. Verlängerung liegt allerdings beim Landkreis. Die im Stadtentwicklungsplan enthaltenen Vorschläge für Streckenergänzungen und Trassenfreihaltungen beschreiben ein Maximum dessen, was innerhalb des Zeithorizonts
des Stadtentwicklungsplans auf den Weg gebracht werden kann.
257.
Kap. 5.3 Wenn untersucht wird, dann gilt diese Kategorie erst ab Stadtgrenze zu Mark-
x
Untersucht wird jeweils ein gesamter Streckenast, auch unter Berücksichtigung
der Auswirkungen auf das Gesamtsystem ÖPNV. Das Ergebnis wird durch den
bloßen Untersuchungsauftrag nicht vorweggenommen.
258.
Kap. 5.3 Für die in jedem Fall vorzuhaltende Verbindung Raschwitz – Connewitz Kreuz
x
Der Bereich Forsthaus Raschwitz wird auch durch den neuen S-Bahnhof Markkleeberg Nord erschlossen.
259.
Kap. 5.3 Die Straßenbahnverlängerung über Franzosenallee / Sonnenpark wird abgelehnt:
x
Da im Bereich der vorhandenen und geplanten medizinischen Einrichtungen in
Probstheida und der umliegenden Neubaugebiete ein erhebliches Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, sieht der Stadtentwicklungsplan zwei Trassenvarianten für
eine Verlängerung der Straßenbahn dorthin vor. Die Entscheidungsfindung erfolgt in
einem gesonderten, ergebnisoffenen Verfahren mit umfangreicher Bürgerbeteiligung
Gegenteil eine neue Streckenführung in Markkleeberg-West geprüft werden, um
neue Kundenpotentiale zu erschließen. Langfristig wäre durchaus auch eine
Verlängerung zum Zöbigker Hafen zu diskutieren. Auch die Verlängerung der
Linie 11 zum Markkleeberger See sollte weiterhin als Ziel benannt werden. Eine
bessere Erschließung des Messegeländes/ Sachsenpark durch die Linie 16 sollte
geprüft werden. Teil der Prüfung sollte auch eine Verlängerung nach Seehausen
und in den Industriepark Nord sein. Angesichts der positiven Entwicklung in Eutritzsch, sollte die Reaktivierung einer ÖPNV-Anbindung über die Wittenberger
Straße geprüft werden. Generell sollten im STEP der Fokus auf Ausbau und
Angebotsverbesserungen im ÖPNV stärker sichtbar werden.
kleeberg, denn dort wird in der Tat diese Untersuchung geführt. Für den Streckenteil auf Leipziger Territorium ändert sich durch die S-Bahn nichts (keine Überschneidung), so dass dort nichts zu untersuchen ist. Jegliche andere Gedanken
dahinter gefährden das modal split Ziel von 23%. Die Formulierung von „wirtschaftlicher“ und „fahrgastfreundlicher“ sind inhaltsleere Floskeln. Wie bereits
dargelegt, entscheidet die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung. Die kann nicht
sinnvoll auf kleinste Fragmente eines komplexen Netzes angewandt werden,
derartige Maßgaben sind nicht seriös.
kann jedoch kein Bus besser fahren als die direkte Tram.
In der ursprünglichen Wohngebietsplanung nicht vorgesehen; Umweltprobleme
und Wertverlust von Immobilien zu erwarten; Bürgerbeteiligung unzureichend; die
Trassenvariante durch die Etzoldschen Sandgruben sollte in die Prüfung einbezogen werden (Abwägung Naturschutz – Lärmbelastung).
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
50
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
(S. 59). Bei Entscheidung für eine der Varianten wird ein Planverfahren durchgeführt, in dem die Belange der Anwohner nochmals abgewogen werden.
260.
Kap. 5.3 Vorschläge für Einstufung von Erweiterungen des Straßenbahnnetzes als Unter-
x
Der Stadtentwicklungsplan stellt für die Strecken Schleußiger Weg – Semmelweisstraße und Saarländer Straße – Bahnhof Plagwitz Trassenfreihaltungen dar,
um eine langfristige Realisierungsmöglichkeit offen zu halten; für eine Hochstufung der Priorität wird zzt. keine finanzielle Grundlage gesehen. Für die anderen
genannten Trassen ist kein Verkehrsbedarf erkennbar, der eine wirtschaftliche
Alternative zur Busbedienung bieten würde; eine Verlängerung der Linie 11 zum
Störmtaler See wäre Gegenstand des Nahverkehrsplans des Landkreises Leipzig.
261.
Kap. 5.3 Fehlender Bus-Zubringer von Markkleeberg Ost und Wachau zur S-Bahn am
x
Dies ist Gegenstand des Nahverkehrsplans des Landkreises Leipzig.
x
Die Zuständigkeit dafür liegt nicht bei der Stadt Leipzig, sondern beim ZVNL. Die
Verbindung Miltitzer Allee – Markranstädt ist im STEP als Trassenfreihaltung
enthalten (S. 57). Für die vorgeschlagene Ringlinie ist ein Verkehrsbedarf, der die
erheblichen Kosten rechtfertigen würde, zzt. nicht erkennbar.
suchungsstrecken mit erhöhter Priorität: Schleußiger Weg – Semmelweisstraße,
Saarländer Straße – Bahnhof Plagwitz – Antonienstraße, Hermann-LiebmannStraße, Gohlis Nord – Klinikum St. Georg, Markkleeberg Ost – Störmtaler See.
Wochenende.
262. Kap. 5.3 Vorschläge für Lückenschlüsse und damit verbunden zusätzliche Haltepunkte und
Umbau vorhandener Haltepunkte im S-Bahnnetz in Bezug auf bisher nicht erreichte Stadtteile Leipzigs (Miltitzer Allee – Markranstädt; Ringlinie Markleeberg –
Plagwitz – Auensee – Wiederitzsch – Schönefeld – Stötteritz – Markleeberg).
Kap. 5.3 S. 57/60: Es sollten neue Haltepunkte für den schienengebundenen Regionalver-
x
In der Karte auf S.57 werden die im Nahverkehrsplan des ZVNL als Option benannten Zugangsstellen ergänzt (u.a. am GVZ). Ein zusätzlicher Halt in Hartmannsdorf ist nicht vorgesehen.
Es wird ein klares Bekenntnis erwartet, den MIV trotz Bevölkerungswachstum zu
senken. Die Bedeutung des MIV wird im STEP zu gering gewichtet: Die Nutzung
des Kfz ist für viele Wegezwecke und Personengruppen (insbes. ältere Menschen, bei gesundheitlichen Einschränkungen, für Service- und Pflegedienste,
Taxen, Bewohner von durch den ÖPNV schlecht erschlossenen Gebieten) ohne
Alternative. Es bedarf einer gerechten Abwägung der Belange auch dieser Verkehrsteilnehmer.
Der MIV ist stadtverträglich abzuwickeln und muss ggf. Einschränkungen in Relation zu den Verkehrsarten Fuß, Rad und ÖPNV hinnehmen.
265. Kap. 5.4 Im Entwurf geht man davon aus, dass auf Leipzigs Straßen die Verkehrsbelastung rückläufig sei. Diese These stützt sich auf den geschlossenen Autobahnring
A 9, A 14 und A 38. Leipzig gehört in Deutschland zu den Städten mit ständig
wachsender Einwohnerzahl. Ende 2013 hatten 535.500 Einwohner hier ihren
Hauptwohnsitz. Für 2030 werden 600.000 Einwohner prognostiziert. Bei einem in
etwa gleich bleibenden Motorisierungsgrad von ca. 400 Pkw / 1.000 Einwohner
(SrV 2008) entspricht dies rund 25.000 neuen Pkw auf Leipzigs Straßen. Selbst
bei konsequenter Ausweisung neuer Wohnquartiere in ÖPNV-günstigen Lagen ist
ein Anstieg der Kfz-Zulassungszahlen demnach unausweichlich. Zunehmend wird
x
In den allgemeinen Planungsgrundsätzen (S.5) formuliert der STEP jetzt das Ziel,
den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehr auf 25% zu
senken. Auf die Notwendigkeit einer gerechten Abwägung der Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer (insbesondere auch von in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen) wird im Stadtentwicklungsplan an mehreren Stellen hingewiesen (z.B. allgemeiner Grundsatz auf S.5, Leitlinie 1 auf S.12, S.41, 48, 92).
263.
264.
kehr geprüft werden, z.B. in Radefeld/GVZ und Hartmannsdorf.
Kap. 5.4
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Wie die Karte auf S.63 (oben) zeigt, ist die Verkehrsbelastung fast auf dem gesamten Leipziger Straßenhauptnetz zwischen 2003 und 2012 zurückgegangen.
Die in die Stellungnahme eingegangene Annahme eines gleich bleibenden Motorisierungsgrades ist nicht zwingend – bei Konzentration der Siedlungsentwicklung
auf die inneren Stadtgebiete und die ÖPNV-Korridore, einer weiteren Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel sowie einer Zunahme des CarSharing, wie mit dem Stadtentwicklungsplan angestrebt, ist ein moderater Rückgang des privaten Autobesitzes
durchaus wahrscheinlich. Die demografische Entwicklung hat gegenläufige Aus51
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
der motorisierte Individualverkehr auch von älteren Bürgern bestimmt, die mit
Ihrem Fahrzeug sowohl die täglichen Besorgungen als auch die Freizeitaktivitäten
realisieren wollen. Diese Entwicklungen bleiben im STEP- Entwurf unberücksichtigt. Eine Situation, die unbedingt korrigiert werden muss.
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
wirkungen: Einerseits nimmt die Kfz-Nutzung bei den „jüngeren Alten“ tatsächlich
zu, andererseits nimmt die Anzahl der täglich zurückgelegten Wege mit zunehmendem Alter ab, so dass insbesondere der starke Anstieg in der Altersgruppe
der über 80-jährigen zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens führt. In
der Gesamtbetrachtung wäre daher die Annahme eines weiteren Rückgangs des
Kfz-Verkehrs auch bei zunehmender Bevölkerungszahl nicht von Vornherein
unrealistisch. Der Stadtentwicklungsplan geht jedoch lediglich davon aus, dass
das Kfz-Verkehrsaufkommen nicht weiter zunimmt (S.63, Sp.3).
Qualitätsstufe D stellt die Mindestanforderung dar.
266.
Kap. 5.4 Als Qualitätsstufe der Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr wird D angestrebt.
x
267.
Kap. 5.4 Der Fokus der Verkehrsentwicklung sollte auf das gleichberechtigte Neben- und
x
268.
Kap. 5.4 Der Autobahnring bringt wenig Entlastung. Die Kapazität des Straßennetzes sollte
x
269.
Kap. 5.4 Am geplanten Straßennetz und dessen Klassifizierung ist festzuhalten. Das Ver-
x
Das auf S.66 dargestellte klassifizierte Straßennetz kann das prognostizierte
Verkehrsaufkommen (Karte S.63 unten) grundsätzlich aufnehmen. Auf die Notwendigkeit einer Verankerung des Mobilitätsmanagements in der Verwaltung wird
im Stadtentwicklungsplan hingewiesen (S.85, Sp.2). Der Stadtentwicklungsplan
kann jedoch keine Personalplanung ersetzen.
270.
Kap. 5.4 Die Dichte und Länge des Hauptstraßennetzes ist gemäß der Richtlinie für inte-
x
Eine entsprechende Überprüfung des Netzes hat stattgefunden, dabei wurde eine
ganze Reihe von Straßen herabgestuft (s. Karte auf S.66). Eine Herabstufung hat
aber auch immer Auswirkungen auf Straßenreinigung, Straßenausbaubeiträge
und die Gewährung von Fördermitteln.
271.
Kap. 5.4 Wir stimmen mit der Feststellung überein, dass das Leipziger Straßennetz konsoli-
Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten gelegt werden. Statt auf "abschreckende" Maßnahmen (z.B. Tempo-30-Zonen, Fahrverbote, Schlaglochproblematik, etc.) soll die Stadt Leipzig sich auf positive Anreize konzentrieren.
erhalten werden. Auf innerstädtischen Durchgangsstraßen fehlen kreuzungsfreie
Straßenübergänge.
kehrssystem muss in der Lage sein, das Verkehrsaufkommen flüssig und ohne
dauerhafte Engpässe zu bewältigen. Die Entwicklung der Verkehrsleistung im Personen und Güterverkehr erfordern ein erfolgreiches Mobilitätsmanagement. Dafür
sind vor allem in der Stadtverwaltung personelle Ressourcen bereit zu stellen.
grierte Netzgestaltung (RIN) zu prüfen und durch Herabstufung zu reduzieren. In
Abschnitten können auch Plätze mit besonderer Aufenthaltsqualität auf ehemaligen Hauptverkehrsstraßen entstehen, bspw. vor der Stadtbibliothek, in der Berggartenstraße auf Höhe Lützowstraße.
diert ist. Konsequenterweise müssen die im Plan aufgeführten Neubauvorhaben
(Neubau zw. Gustav-Esche-Str. und B6, MR-Südost Wohngebiets- und Bahnvariante, Brückenstraße, Neubau zwischen Lützner Str. und Lyoner Straße) gestrichen
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Der Stadtentwicklungsplan formuliert unter dem allgemeinen Planungsgrundsatz
einer „ausgewogenen und differenzierten Berücksichtigung unterschiedlicher
Mobilitätsbedürfnisse“ (S. 5, Kap.1) Leitlinien für die einzelnen Verkehrsarten, die
deren unterschiedlicher Funktion und Bedeutung Rechnung tragen, keine Verkehrsart unangemessen bevorzugen oder benachteiligen und Maßnahmen wie
Tempo-30-Zonen nur dort vorschlagen, wo es in der Abwägung aller relevanten
Belange, einschließlich der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes geboten ist.
Deutliche Entlastungswirkungen durch den Autobahnring wurden durch Zählungen und Befragungen nachgewiesen. Es ist ausdrücklich nicht Ziel der Planung,
das innerstädtische Straßennetz – z.B. durch kreuzungsfreien Ausbau, der ohnehin nicht stadtverträglich realisierbar wäre – für Durchgangsverkehr attraktiver zu
machen. Im Übrigen wird die Kapazität der Verkehrsnetze durch den Stadtentwicklungsplan nicht in Frage gestellt.
Die Brückenstraße wird aus dem Konzept des Stadtentwicklungsplans herausgenommen (S.67, Sp. 2.). Die Entlastung des Ortskerns Schönau ist weiterhin Planungsziel. Zu den beiden anderen Abschnitten s.u.
52
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
werden. Sie widersprechenden Kriterien für eine nachhaltige Entwicklung und stehen im Konflikt zu anderen Zielen des STEP. Die knappen finanziellen Ressourcen
müssen konsequent auf die Förderung des Umweltverbundes konzentriert werden.
272.
Kap. 5.4 Wir sind mit der Zielplanung zum Straßenhauptnetz 2025 nicht einverstanden.
273.
Kap. 5.4 Aus unserer Sicht muss das Straßen- und Brückenbauprogramm den neuen
274.
Kap. 5.4 Der Begriff „Mittlerer Ring“ sollte aus dem STEP entfernt werden.
275.
Kap. 5.4 Eine neue Straßenverbindung zwischen Gustav-Esche-Straße und B6 neu über
Aus unserer Sicht müssen z.B. die Bernhard-Göring-Straße, die Talstraße, die
Schnorrstraße, die Querstraße, und die Friedrich-Bosse-Straße herabgestuft
werden. Auch für das Hauptstraßennetz in anderen dicht bebauten Wohngebieten
muss geprüft werden, inwieweit möglichst große Bereiche in bestehende Tempo30-Zonen einbezogen werden können.
x
x
Anforderungen und Zielen angepasst werden. Derzeitig wird der STEP um das
bestehende Straßen- und Brückenbauprogramm „herumgeschrieben“. Es müsste
aber genau umgekehrt sein. Der STEP definiert Ziele und Prioritäten, daraus
würde sich dann eine konkrete Gehweg-/Radweg-/Straßenbauliste ableiten.
Das aufgeführte Bauprogramm passt in einigen Punkten nicht zu den Leitlinien
des STEP. Insbesondere die Lärmsanierung in Hauptnetzstraßen mit dichter
Wohnbebauung sollte in der Abwägung stärker gewichtet werden. So lehnen wir
bspw. den Neubau eines Kreisverkehres an der Lyoner Straße ab, auch die Priorisierung eines Ausbaus der Gerhard-Ellrodt-Straße erschließt sich uns nicht.
Stattdessen sollte bspw. Die grundhafte Sanierung der Landsberger Straße zwischen Hölderlinstraße und Hoeppnerstraße in das Programm eingeordnet werden. Auch die Verlängerung der Roscherstraße an der Westseite des Hauptbahnhofes sollte hohe Priorität haben.
die Auenseestraße wird abgelehnt, mit folgenden Argumenten:
Vertrauensschutz für die Anwohner, fehlende Anwohnerbeteiligung beim Neubau
der Travniker Straße; keine Minderung von Umweltbelastungen, Erforderlichkeit
einer FFH-Vorprüfung, Beeinträchtigung eines wertvollen Naturraums (Streuobstwiese, Weiße Elster) und Störung/Zerschneidung eines Naherholungsgebiets
(u.a. Kleingärten, Sportplätze); Zerschneidung eines Wohngebiets; Erhöhung der
Lärmbelastung insgesamt (Lärmprobleme in der Rittergutstraße und der Linkelstraße könnten durch Oberflächensanierung/ lärmmindernden Asphalt/ eine übersichtlichere Ampelgestaltung/ Tempo 30 gemindert werden); Kosten der Maßnahme (Tunnellösung wünschenswert, aber finanziell nicht realisierbar, Troglö-
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Nach erneuter Überprüfung wird eine Reihe weiterer Straßen herabgestuft. U.a.
ist die Bernhard-Göring-Straße nicht mehr Teil des Straßenhauptnetzes (s. Karte
S.66).
x
Es besteht nicht die Absicht, erst kürzlich getroffene und ausführlich begründete
politische Beschlüsse durch den Stadtentwicklungsplan wieder in Frage zu stellen. Der Aufnahme von Maßnahmen in das Straßen- und Brückenbauprogramm
liegt ein differenzierter Kriterienkatalog zugrunde, der im Stadtentwicklungsplan
erläutert wird (S.68ff).
Das Planungskonzept für einen geschlossenen „Mittleren Ring“ wird im STEP
Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr verfolgt. Der Begriff wird deshalb nur
noch dort verwendet, wo auf die aufgegebene Planung Bezug genommen wird.
x
Als Grundlage für eine Entscheidung, ob die genannte Verbindung langfristig
sinnvoll und realisierbar ist, bedarf es noch einer detaillierten Untersuchung, bei
der Be- und Entlastungswirkungen im engeren und weiteren Umfeld ebenso zu
berücksichtigen sind wie finanzielle Aspekte. Der STEP Verkehr und öffentlicher
Raum sieht deshalb zunächst eine Trassenfreihaltung vor (S. 67). Im Textteil wird
ergänzend klargestellt, dass mit dieser Darstellung keine Vorentscheidung für
einen Ausbau verbunden ist (Leitlinie S.65, Sp.1).
53
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
sung ebenfalls sehr teuer und nicht zielführend); keine auffälligen Sicherheitsdefizite; der Verkehrsbedarf hat sich durch die B 6 neu geändert und müsste neu
analysiert werden, die Rittergutstraße ist kein Verkehrsengpass (der Engpass am
Bahnhof Leutzsch begrenzt ohnehin die Kapazität); der Knotenpunkt Neue Hallesche Straße/ Travniker Straße ist jetzt schon unübersichtlich/ gefährlich, erschwert die Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Wahren und sollte umgebaut werden.
Die Verbindung sollte „ohne wenn und aber“ in den STEP aufgenommen werden,
mit folgenden Argumenten: Entlastung von Wohnstraßen (u.a. Friedrich-BosseStraße), Entlastung der Georg-Schumann-Straße als Voraussetzung für die Entwicklung/ Revitalisierung von Wahren, Schulwegsicherung bei Reaktivierung der
Grundschule auf dem Opferberg.
276. Kap. 5.4 Das Neubauvorhaben zw. Gustav-Esche-Str. und B6n ist mit unüberwindbaren
Planungswiderständen konfrontiert. Der Neubau bedeutet einen unmittelbaren
Eingriff in das EU –Vogelschutzgebiet (SPA / kritische Effektdistanzen) sowie
einen unmittelbaren Eingriff in das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ (Stickstoffeinträge). Wir möchten darauf schon auf der Ebene des STEP hinweisen, damit
der Stadt Leipzig an dieser Stelle weitere Planungskosten erspart bleiben.
277.
Kap. 5.4 Die Darstellung einer Trassenfreihaltung entlang der Bahn zwischen Paunsdorfer
Straße und Richard-Lehmann-Straße durch Stünz wird abgelehnt, mit folgenden
Argumenten:
Der Verkehr in dem dadurch zu entlastenden Straßenzug ist zwischen 2003 und
2012 bereits zurückgegangen. Die Entlastungswirkung für die Sommerfelder und
die Holzhäuser Straße liegt unter 50% und damit unter dem im Gutachten Gerlach
genannten Schwellenwert, ab dem größere Neubauvorhaben vertretbar seien.
Aufgrund des hohen Anteils von Quell- und Zielverkehr wird eine noch geringere
Entlastung vermutet. Die Anbindung an die Richard-Lehmann-Straße wäre verkehrlich problematisch. Außerdem Belastung von bisher unbelastete Gebieten,
Beeinträchtigung von zwei denkmalgeschützten Parkanlagen, Neuversiegelung,
Baumfällungen, Verlust einer Frischluftschneise, sehr hohe Baukosten, technische Probleme (Bahndamm, tlw. wenig tragfähiger Untergrund), Widerspruch zum
Ziel einer Reduzierung des MIV, Investitionsstau durch Trassenfreihaltung.
Die „Wohngebietsvariante“ für den Mittleren Ring in der Ortslage Stötteritz/Mölkau
sollte gestrichen werden. Notwendige Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsbelastungen in den Ortslagen sollten zeitlich konkretisiert werden. Die im Lärmaktionsplan (Tab. 17.6) angegebene Zahl der „Mölkauer Anwohner am Mittleren
Ring“ ist zu niedrig gegriffen.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Als Grundlage für eine Entscheidung, ob die genannte Verbindung langfristig
sinnvoll und realisierbar ist, bedarf es noch einer detaillierten Untersuchung, bei
der Be- und Entlastungswirkungen im engeren und weiteren Umfeld ebenso zu
berücksichtigen sind wie finanzielle Aspekte. Der STEP Verkehr und öffentlicher
Raum sieht deshalb zunächst eine Trassenfreihaltung vor (S.67).
Im Textteil wird ergänzend klargestellt, dass mit dieser Darstellung keine Vorentscheidung für einen Ausbau verbunden ist.
x
Die Realisierung einer zweistreifigen Straßenverbindung entlang der Bahn zur
Entlastung der Ortslagen Stötteritz und Mölkau ist kurzfristig nicht vorgesehen. Ob
der Bau einer solchen Verbindung sinnvoll ist, soll innerhalb des Zeithorizontes
des Stadtentwicklungsplans überprüft werden. Gegenstand einer solchen Prüfung
sind auch die erreichbaren Entlastungswirkungen und zusätzlichen Belastungen,
die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Kosten und technische Machbarkeit.
Dies ist dann die Grundlage für eine abgewogene Entscheidung. Der Stadtentwicklungsplan sieht deshalb weiterhin eine Trassenfreihaltung vor.
Auf die Notwendigkeit einer Reduzierung verkehrsbedingter Probleme in den
Ortslagen wird ausdrücklich hingewiesen (S. 67).
54
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
278.
Kap. 5.4 Bezüglich des „Mittleren Rings Südost“ verwundert uns, dass die Ergebnisse des
x
Das Planungskonzept für einen geschlossenen „Mittleren Ring“ wird im STEP
Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr verfolgt. Die Realisierung einer zweistreifigen Straßenverbindung entlang der Bahn zur Entlastung der Ortslagen
Stötteritz und Mölkau ist kurzfristig nicht vorgesehen. Ob der Bau einer solchen
Verbindung sinnvoll ist, soll innerhalb des Zeithorizontes des Stadtentwicklungsplans überprüft werden. Gegenstand einer solchen Prüfung sind auch die erreichbaren Entlastungswirkungen und zusätzlichen Belastungen, die Eingriffe in Natur
und Landschaft sowie Kosten und technische Machbarkeit. Dies ist dann die
Grundlage für eine abgewogene Entscheidung. Der Stadtentwicklungsplan sieht
deshalb weiterhin eine Trassenfreihaltung vor.
Auf die Notwendigkeit einer Reduzierung verkehrsbedingter Probleme in den
Ortslagen wird ausdrücklich hingewiesen (S. 67).
279.
Kap. 5.4 Die Offenhaltung der Bahnvariante des Mittleren Ring SüdOst wird abgelehnt, da
x
Das Planungskonzept für einen geschlossenen „Mittleren Ring“ wird im STEP
Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr verfolgt. Die Realisierung einer zweistreifigen Straßenverbindung entlang der Bahn zur Entlastung der Ortslagen
Stötteritz und Mölkau ist kurzfristig nicht vorgesehen. Ob der Bau einer solchen
Verbindung sinnvoll ist, soll innerhalb des Zeithorizontes des Stadtentwicklungsplans überprüft werden. Gegenstand einer solchen Prüfung sind auch die Auswirkungen auf den ÖPNV.
280.
Kap. 5.4 „[...]Der Promenadenring ist Hauptsammelstraße für den zentralen Bereich der
x
Der Stadtentwicklungsplan enthält die allgemeinen Leitlinien. Die Umsetzung
durch konkrete Maßnahmen erfolgt auf den nachfolgenden Planungs- und Entscheidungsebenen.
281.
Kap. 5.4 Verbreiterung der Straßen, um flüssigen Verkehr zu ermöglichen.
x
282.
Kap. 5.4 Die Fahrspurbreite ist so schmal wie möglich zu planen und soll im Hauptstraßen-
Der Stadtentwicklungsplan enthält die im Mittelfristiges Investitionsprogramm im
Straßen- und Brückenbau 2013 bis 2020 eingeplanten Maßnahmen (S. 69). Für
darüber hinausgehende Ausbaumaßnahmen besteht in diesem Zeitraum voraussichtlich kein finanzieller Spielraum; welche weiteren Maßnahmen nach 2020
erfolgen sollen, wird im Rahmen der Fortschreibung zu klären sein. I.d.R. setzen
die räumlichen Verhältnisse und die Belange der Anwohner sowie anderer Verkehrsteilnehmer einer Straßenverbreiterung aber enge Grenzen.
a) Bereits tlw. berücksichtigt (S.71, Sp.1). Ob im Nebenstraßennetz eine Fahrstreifenbreite von 2,75 m ausreicht, ist von den Umständen des Einzelfalls (z.B.
Nutzung durch den ÖPNV) abhängig und kann nicht im STEP festgelegt werden.
dazu durchgeführten Bürgerworkshops nicht im Plan festgeschrieben wurden.
Das Ergebnis war, die Wohngebietsvariante sofort zu streichen und stattdessen
die Verkehrsberuhigungskonzepte aus dem Bürgerwettbewerb „Ideen für den
Stadtverkehr" zeitnah umzusetzen. Bezüglich der Bahnvariante war ebenfalls
nicht mehr von einem Neubau die Rede. Hier wurde lediglich ein Ausbau im Bestand diskutiert. Wir fordern die sofortige Streichung des Mittleren Rings (inkl.
Trassenfreihaltung). Dem Steuerzahler müssen weitere Planungskosten erspart
bleiben. Die Investoren brauchen endlich Planungssicherheit!
dieser selbst bei reduziertem Ausbau abgedeckte Verkehrsbedarf direkt dem der
neu geschaffenen S-Bahn entspricht. Ein Bau ist mit den modal split Zielen nicht
vereinbar und schädigt bereits getätigte Investitionen.
Stadt. Er soll stadträumlich aufgewertet werden und den Bedürfnissen des Fußgänger- und Radverkehrs verstärkt Rechnung tragen.“
Wird unterstützt, und sollte daher auf S. 68 mit konkreteren Maßnahmen untersetzt werden. So werden Lösungen für die Konfliktsituation zwischen Fußverkehr
und Radverkehr am Hauptbahnhof benötigt oder zur Radverkehrs-Verbindung
vom Hbf. zum Ranstädter Steinweg (durch Radfahrstreifen auf der Fahrbahn)
netz 3,25 m grundsätzlich nicht überschreiten, im Nebenstraßennetz wird eine
Fahrspurenbreite von max. 2,75 m angestrebt.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
55
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
283.
nein
Kap. 5.4 Knoten sind so gering wie nur irgend möglich zu dimensionieren. Dies kommt vor
allem der Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Verkehrssicherheit zu
Gute.
284. Kap. 5.4 „Insbesondere sollen Straßenausbau- und –umbauten nicht zu Lasten von Gehwegen oder Baumstandorten geplant werden“ - Zu ergänzen: Gilt auch für die
Planung von Parkplätzen
Abwägung
x
x
Begründung des Abwägungsvorschlags
Bereits berücksichtigt (S.71, Sp.2).
“Straßen“ wird durch „öffentliche Verkehrsflächen“ ersetzt.
285.
Kap. 5.4
„Die bevorzugte Ausweisung von Parkständen für CarSharing-Fahrzeuge […]“ Was ist damit konkret gemeint? Wie soll das auf kommunaler Ebene umgesetzt
werden?
x
Näheres dazu findet sich auf S.82, Sp.2.
286.
Kap. 5.4 Die Erneuerung der Landsberger Brücke muss auch Gleise der LVB aufnehmen
x
Kenntnisnahme
x
Bei knapper Haushaltslage müssen hinsichtlich der Rangfolge notwendiger Sanierungsmaßnahmen Prioritäten gesetzt werden. Dies erfolgt nach einem komplexen
Punktesystem, das auf Basis des regelmäßig fortgeschriebenen Mittelfristigen
Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau auch im Stadtentwicklungsplan erläutert wird (S. 70/71).
können, da dort eine Gleistrasse freigehalten wird (vgl. S. 57)
287. Kap. 5.4 In der Engelsdorfer Straße ist eine Grundsanierung erforderlich (schlechter Zustand, Lärm).
288.
Kap. 5.4 Intelligente Ampelschaltungen, nachts/frühmorgens und an Feiertagen Ampeln
x
Das Ziel einer laufenden Optimierung des Systems der Lichtsignalanlagen wird im
STEP in einer Leitlinie (S. (88) und die dabei zu beachtenden Randbedingungen
und Belange der unterschiedlichen Straßenraumnutzer werden im Konzept (72,
S.89) ausführlich dargelegt. Eine generelle Priorität für die Belange des Kfz-Verkehrs wäre mit den Grundsätzen des Stadtentwicklungsplans jedoch nicht vereinbar.
289.
Kap. 5.4 Gefährdung der Fußgänger durch Rechtsabbieger; die Rechtsabbiegespur sollte
x
Die Unfallkommission erarbeitet Vorschläge zur Entschärfung von Unfallhäufungspunkten, die bei der Allokation von Finanzmitteln eine hohe Priorität erhalten. Aussagen zu einzelnen Knoten sind nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans.
290.
Kap. 5.4 Tempo 10/20/30 km/h sind unrealistisch und bringen Probleme, sind „völlig sinn-
x
Mit der Anordnung von Tempo 30 (im Einzelfall auch geringer) werden mehrere
Ziele verfolgt. Dazu gehören die Entschärfung von Unfallhäufungspunkten, die
Verbesserung der Querungsbedingungen für den Fußverkehr sowie der objektiven und empfundenen Sicherheit für den Radverkehr, die Sicherheit der Schulwege und die Lärmentlastung von Wohngebieten. Im Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum wird an mehreren Stellen die Bedeutung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen stadtverträglichen Verkehr betont (S. 17,
42, 71, 92). Bei jeder einzelnen Anordnung wird geprüft, ob die genannten Belange eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern. Aussagen zur
angemessenen Geschwindigkeit auf einzelnen Straßen sind nicht Gegenstand
des Stadtentwicklungsplans.
ausschalten, nötigenfalls gelbes Blinklicht .
entfernt werden.
los“.
Tempo 30 mit rechts-vor-links Regelung (Bsp. Kirschbergstraße, Viertelsweg) ist
eine Einschränkung, auch für Radfahrer, und sollte rückgängig gemacht werden.
Alle Straßen, die nicht als Hauptverkehrsstraßen nach RIN eingeordnet sind,
werden mit Tempo 30 und „rechts vor links“ geregelt.
Bei Engstellen mit Gegenverkehr sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt werden.
Zustimmung zu Tempo 30, jedoch sollten die Gebiete nicht zu klein gewählt werden und Schulen und Kindergärten einbeziehen. Vorschlag für Tempo 30 vor
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
56
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
Grundschulen; Vorschlag für Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten (Papiermühlenstraße, Ludolf-Colditz-Straße, Karl-Prendel-Alee, Naunhofer Straße,
Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Zweinaundorfer Straße, Riebeckstraße,
Sommerfelder Straße, Holzhäuserstraße).
291. Kap. 5.4 Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten als Regelfall ist aus unserer Sicht ein erster wichtiger Schritt seitens der Stadtplanung gewesen. Im nächsten Schritt muss es zu einer flächendeckenden Geschwindigkeitsbeschränkung im
Umfeld von Schulen kommen. Neben der Grundlage des Lärmaktionsplans, ist die
Gesundheit der Kinder durch Tempo-30-Zonen im Umkreis der Schulen abzusichern.
292. Kap. 5.4 Kfz-Parken ist Privatangelegenheit und auch so zu handhaben. Die Verwaltung
achtet darauf, dass Stellplätze in angemessener Zahl entsprechend den Zielstellungen des „STEP Verkehr und öffentlicher Raum“ entstehen. Besonders im
Gewerbe und Einzelhandel im Kernstadtbereich wird auf Stellplatzablöse gedrängt. Werden PKW-Stellplätze abgelöst, wird die Ablösesumme überwiegend
dem Umweltverbund zur Verfügung gestellt.
293. Kap. 5.4 Bezüglich der Parkplatzprobleme in den Gründerzeitvierteln müsse man sich über
die bisher schon angedachten Maßnahmen hinaus Gedanken machen. Zu wenig
vorhandener Parkraum wird auch nicht durch Bewirtschaftung mehr. Folgende
Lösungsansätze wären aus unserer Sicht zu prüfen:
(a) Wenn das PARKEN auf einem ausreichend breiten Fußweg möglich wäre,
ohne darauf zu FAHREN, könnte der von Bürgern eingebrachte Vorschlag
einer Abtrennung des Parkraumes mit einer weißen Linie funktionieren. Man
könnte z.B. alle 10 – 20 m einen Bordstein absenken und eine Zufahrt einzurichten, so dass die Autos einen Parkplatz erreichen können.
(b) Wenn eine Bewirtschaftung eingerichtet wird, sollte dabei nicht allein die Zahlungskraft ein Kriterium sein. Es ist zu prüfen, inwieweit die Anwohner jeweils
auf ihr Auto und einen wohnungsnahen Parkplatz angewiesen sind. Mobilitätseingeschränkte Personen oder Familien mit Kleinkindern müssten hier Priorität vor zahlungskräftigen Alleinstehenden erhalten. Intelligente Lösungen
könnten z.B. auch berücksichtigen, in welchem Zeitraum jeweils die Parkplätze
gebraucht werden. Parkgebühren tagsüber, wenn ohnehin genügend Parkflächen in den Wohnstraßen frei sind, sollten nicht erhoben werden.
(c) Wir regen an, über die Errichtung von Parkflächen außerhalb der Quartiere
und eine Anbindung dieser Plätze über ÖPNV, Shuttles, Leihfahrräder u. ä.
nachzudenken.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
x
Der Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindergärten ist eine eigene Leitlinie gewidmet (S. 91), in der auch Geschwindigkeitsbeschränkungen angesprochen werden.
x
Bereits berücksichtigt (Leitlinie S.65, Sp.1, S.72, Sp.2ff). Die Verwendung der
Ablösesummen ist nicht durch den Stadtentwicklungsplan zu entscheiden.
x
(a) Dies steht bei den in Leipzig vorhandenen Gehwegbreiten regelmäßig im
Widerspruch zu den Belangen der Verkehrssicherheit (z.B. spielende Kinder
auf dem Gehweg), des Fußverkehrs, der anliegenden Nutzungen (z.B. Geschäftsauslagen) und der Stadtgestalt und verursacht i.d.R. zusätzliche Kosten für die häufigere Beseitigung von Gehwegschäden.
(b) Die Rahmenbedingungen einer Parkraumbewirtschaftung, einschließlich
einer möglichen zeitlichen Differenzierung, werden in jedem Einzelfall untersucht (S. 73). Eine Prüfung der Einkommens- und Familienverhältnisse der
Anwohner erscheint jedoch unangemessen, wäre kaum leistbar und auch
rechtlich fragwürdig.
(c) Die Akzeptanz solcher Lösungen und ihrer Kosten (Flächenerwerb, Herrichtung der Flächen, „Shuttles“…), die durch die Nutzer getragen werden müssten, kann auf absehbare Zeit nicht angenommen werden. Die Herstellung
von kostenfreien Stellplätzen für den privaten Bedarf ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand.
57
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
294.
Kap. 5.4 Unzureichende Kontrolle von Falschparkern; mehr Kontrolle von Falschparkern
x
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum formuliert eine Reihe
von Leitlinien und Maßnahmen, die auf Verbesserungen der Parkraumsituation in
den Wohngebieten abzielen (S 65, 72/73). Für besonders betroffene Stadtquartiere sollen Parkraum- und Mobilitätskonzepte erarbeitet werden, die auch eine
Reduzierung des Falschparkens zum Ziel haben. Dazu gehört auch die Prüfung
von Parkraumbewirtschaftungszonen (Anwohnerparken). Die Möglichkeiten,
zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum bereitzustellen, ohne die Belange
anderer Straßenraumnutzer zu beeinträchtigen, sind jedoch sehr begrenzt. Auch
die Kontrolldichte stößt an – i.d.R. personell bedingte – Grenzen. Der Bau von
Quartiersparkhäusern ist keine öffentliche Aufgabe, die Stadt wird entsprechende
privatwirtschaftliche Konzepte jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen
(S. 73); i.d.R. ist die Zahlungsbereitschaft für einen wirtschaftlichen Betrieb jedoch
nicht ausreichend.
295.
Kap. 5.4 In den Leitlinien ist zum Thema „Parkraumangebot und Preisgestaltung“ zu er-
x
Der Stadtentwicklungsplan formuliert allgemeiner: „Parkraumangebot und Preisgestaltung werden zur Steuerung des Verkehrsaufkommens eingesetzt.“ (Leitlinie
S.65, Sp.1)
x
Es ist nach allen Erfahrungen unwahrscheinlich, dass derart innenstadtnahe
Park+Ride-Angebote genügend Kfz-Fahrer zum Umsteigen auf den ÖPNV motivieren, um den damit verbundenen erheblichen – im Übrigen realistischerweise
nicht finanzierbaren – Aufwand zu rechtfertigen.
x
Bereits berücksichtigt (S.83).
x
Dies ist nicht primär eine Aufgabe der Stadtverwaltung, soll jedoch unterstützt
werden (S.83, Sp.2).
x
Ob das erforderlich und umsetzbar ist, müsste erst noch geprüft werden.
auf Radwegen und im Bereich von Haltestellen (Bsp. Friedrich-List-Platz).
An Kreuzungen muss eine Freihaltung von parkenden Fahrzeugen „erzwungen
werden“, um eine bequeme Querungsmöglichkeit (Kinderwagen, Rollstuhlfahrer)
sicherzustellen.
Besseres/ nachvollziehbares Parkraumkonzept, um Gehwegparken zu verhindern.
Das Abschleppen von falsch parkenden Kfz wird begrüßt.
Anwohnerparken ist auszuweiten, die Stadt muss sich ernsthaft um mehr Parkplätze bemühen.
Es sollten mehr (Quer- oder Schräg-) Parkmöglichkeiten in den Straßen geschaffen werden, u. a. durch Anordnung von zusätzlichen Einbahnstraßen oder Verzicht auf einen Fahrstreifen (Bsp. Gohlis, Südvorstadt, Dufourstraße).
Ungenutzte Grundstücke in Wohngebieten sollten für den Bau von Parkhäusern
genutzt werden.
Es sollten bezahlbare Parkhäuser am Rand der Wohnquartiere in der Nähe von
Haltepunkten des ÖPNV geschaffen werden, damit wohnungsnahe Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte und Servicefahrzeuge geschaffen werden können.
gänzen, dass sich letztere auch an den Ticketpreisen des Nahverkehrs zu orientieren hat, damit keine Besserstellung erfolgt und das Erreichen der modal spitZiele unmöglich bleibt.
296. Kap. 5.4 Zur Entlastung der Innenstadt sollten Park+Ride-Plätze und Parkhäuser an Kreuzugungspunkten von Mittlerem Ring und Tangentenviereck mit S-Bahn und
Stadtbahn gebaut bzw. Platz dafür freigehalten werden.
297.
Kap. 5.4 CarSharing muss als eigenständiges Thema behandelt werden.
Die Stadt Leipzig setzt sich aktiv für CarSharing-Stationen im öffentlichen Raum
ein.
CarSharing ist eine Ergänzung der Verkehrsarten des Umweltverbundes und soll
diese nicht verdrängen sondern stärken. Daher ist das stationsbezogene CarSharing dem Modell „Car2go“ vorzuziehen
298. Kap. 5.4 Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept „CarSharing“, welches auf privates
und kommerzielles CarSharing detailliert eingeht.
299.
Kap. 5.4 Im Kernstadtbereich beträgt der Abstand zwischen den CarSharing-Stationen
maximal 300 m Luftlinie.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
58
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
300.
Kap. 5.4 Die Stadt Leipzig richtet ein dichtes Netz von Mobilitätsstationen ein.
x
Es soll abgewartet werden, wie die als Pilotprojekte einzurichtenden Mobilitätsstationen (S.82, Sp.1) angenommen werden.
301.
Kap. 5.4 In der Stadtverwaltung wird der Fahrzeugpool ämterübergreifend genutzt und
x
Bereits berücksichtigt (S.83, Sp.3).
302.
Kap. 6.1
x
Schaffung und Erhalt von Einzelhandelseinrichtungen sind durch städtisches
Handeln begrenzt beeinflussbar und werden im STEP Zentren behandelt. Das
Ziel einer ausgewogenen Zentrenstruktur und wohnungsnahen Versorgung wird
im STEP bereits benannt (Leitlinie S. 75, Sp.3, S.77, Sp.2).
303.
Kap. 6.1 Höhere Nutzungsmischung. Dies erfordert bspw. auch Geschosswohnungsbau
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S. 77, Sp.1). Die Konkretisierung von Bebauungsformen ist nicht Gegenstand des STEP.
304.
Kap. 6.1 Nachverdichtung. In weiten Teilen der Gründerzeitviertel gibt es noch Brachflä-
x
Das Ziel der Innenentwicklung wird im STEP ausführlich thematisiert (Leitlinie S.
75, Sp.3, S.76).
305.
Kap. 6.1 Die Leitlinien, welche in ihrer Intention voll und ganz mitgetragen werden, sollen
x
Wie die im Stadtentwicklungsplan geforderte Orientierung der Siedlungsentwicklung an den Korridoren der Schienenverkehrsmittel im Einzelnen umgesetzt wird,
ist Gegenstand anderer Planungsebenen.
306.
Kap. 6.1 Auf der Karte Seite 80 wurden nur die Straßenbahn-Fahrzeiten ins Zentrum von
307.
Kap. 6.1 In den Leitlinien gehört als Ziel fomuliert, dass „das Ziel der Verknüpfungen und
308.
Kap. 6.1 S.75: Aus dem Leitlinienpapier fehlt die Formulierung: „Für unterschiedliche
durch externes CarSharing ergänzt.
Oberstes Ziel der Verkehrsplanung ist die weitestgehende Verkehrsvermeidung.
Eine zentrale Maßnahme der Verkehrsvermeidung ist es, die Nahmobilität in
Wohn- und Mischgebieten zu fördern. Dazu sind kleinteilige Nahversorgungsstrukturen zu erhalten bzw. – wo nicht vorhanden – zu schaffen; das gilt insbesondere für Gewerbe- und Einzelhandelseinheiten bis 200 m² in Misch- und
Wohngebieten.
mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Geschossen 1 – 4
in den Gründerzeitvierteln.
chen. Diese sind vorrangig zu bebauen, wo erforderlich, mit Kitas und Schulen,
andernfalls auch mit Freisitzflächen, Parks, Gärten, oder Spielplätzen.
um einen Passus erweitert werden: „Werden Baufelder im Umfeld von Stationen
des Schienenverkehrs, insbesondere der S-Bahn, bebaut, dann anspruchsvoll,
hochwertig und dicht. Die Erschließung und gestalterische Orientierung ist zum
ÖPNV hin auszulegen.“ Damit kann ein Trend eingeleitet werden, welcher die
vielfältigen Entwicklungswünsche der Bevölkerung (Wohnraum, Gewerberaum,
u.a.) entprechen kann und gleichzeitig den Nachhaltigkeitsgedanken der kurzen
Wege (zum SPNV) beinhaltet.
den P+R-Plätzen berücksichtigt, jedoch die oftmals schnelleren S-Bahn-Zeiten
nicht. Das ist anzupassen.
x
x
Angebotsverbesserungen sein muss, den Bürgern ein adäquates Leben ohne
eigenes Fahrzeug zu ermöglichen.“ Das wäre zu ergänzen.
Stadtbereiche (Kernstadt, Innenstadt, Außenbereich) werden differenzierte an die
jeweilige Stadtstruktur angepasste Stadt- und Verkehrsentwicklungsziele erarbeitet.“ Gab es konkrete Gründe, diesen Punkt wegzulassen?
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Dem Hinweis wird mit Bezug auf die S-Bahnhöfe Messe, Völkerschlachtdenkmal
und Miltitzer Allee gefolgt.
x
Das Ziel ist bereits in den Planungsgrundsätzen auf S.5, Sp.1 (Gleichwertige
Mobilitätschancen, unabhängig von … Autobesitz) enthalten.
Der Text wird wie folgt ergänzt: „Im Rahmen der Stadtteilkonzeptionen werden
differenzierte an die jeweilige Stadtstruktur angepasste Stadt- und Verkehrsentwicklungsziele gefasst. Ihre konkrete Untersetzung findet sich in den Infrastrukturprojekten der Stadtteilkonzepte wieder. "
59
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Begründung des Abwägungsvorschlags
309.
Kap. 6.1 Grundsätzlich werden diese Gedanken auf den folgenden Seiten ausgeführt und
310.
Kap. 6.1 S.76, Sp.3: „Die Stadt Leipzig wird geeignete Projekte zur Entwicklung „autoarmer
311.
Kap. 6.2
312.
Kap. 6.2 Die Stadt Leipzig richtet eine Stabsstelle „Mobilitätsmanagement“ ein, diese be-
313.
Kap. 6.2 S.84: Das Mobilitätsmanagement muss personell untersetzt sein. Mit dem STEP
x
Auf die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verankerung des Mobilitätsmanagements in der Verwaltung wird im Stadtentwicklungsplan hingewiesen (S.85, Sp.2).
Der Stadtentwicklungsplan kann jedoch keine Personalplanung ersetzen.
Der Hinweis auf den personellen Ausbau der Verkehrsmanagementzentrale
(S.89, Sp.3) wird gestrichen.
314.
Kap. 6.2 Die Verknüpfung verschiedener Fortbewegungsformen soll stärker beachtet und
x
Bereits tlw. berücksichtigt (S.51, Sp.1, S.84, Sp.1).
Das Ziel der Erweiterung des Fahrradstadtplans zu einem Mobilitätsstadtplan wird
ergänzt.
bestätigt. Kritisch sehen wir das beispielhafte Foto auf Seite 78 für die ÖPNVErschließung der Gewerbegebiete: Ausgerechnet das Güterverkehrszentrum ist
das negativste Beispiel für ÖV-Erreichbarkeit. Bei rund 7.000 Arbeitsplätzen ist
eine spärliche Regionalbuslinie (erster Bus am Morgen kommt erst zwei Stunden
nach Schichtbeginn) und ein S-Bahn-Halt in 2km Luftlinie Entfernung keine
Grundlage, die städtischen Ziele von 23% modal split zu erreichen. Konzentrierte
Arbeitsplätze erreichen auch in peripheren Lagen 30% und mehr Anteil am ÖV,
das GVZ erreicht etwa 0,5 Promille, liegt also um das 50fache hinter den Maßstäben zurück.
x
Abwägung
Quartiere“ unterstützen.“ - Vorschlag zur Umformulierung: Die Stadt Leipzig fördert Pilotprojekte zur Entwicklung „autoarmer“ und autofreier Quartiere. Dabei
sind sowohl Bestandsquartiere (z.B. Bülowviertel) als auch Neubaulösungen (z.B.
Schaffung eines autofreien Quartiers an der Westseite des Leipziger Hauptbahnhofs) zu unterstützen.
Die multimodale Mobilität sollte zukünftig mehr Priorität genießen. Wichtig ist
dafür insbesondere die Stelle eines Mobilitätsmanagers.
steht aus mindestens 2 Planstellen.
muss daher die Schaffung eines neuen Sachgebiets ‚Mobilitätsmanagement‘
innerhalb der Stadtverwaltung beschlossen werden. Diesem Sachgebiet müssen
mehrere Personalstellen zugewiesen werden, damit es arbeitsfähig ist und Prozesse effektiv gestalten kann. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im STEP der
„personelle Ausbau“ der Verkehrsmanagementzentrale festgeschrieben werden
soll, ohne gleichzeitig das übergeordnete Mobilitätsmanagement personell aufzubauen
gefördert werden. Hierzu gehört die Weiterentwicklung des Fahrradstadtplanes zu
einem im 2-Jahres-Rhythmus herausgegebenen integrierten Mobilitäts-Stadtplan,
der Angaben zum Fußgängerverkehr, Radverkehr, ÖPNV, Bahnverkehr und
CarSharing und ihrer Verknüpfungspunkte enthält. Dieser bildet einen Teil der
Angebote zum Mobilitätsmanagement für NeubürgerInnen.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
Die Bildunterschrift wird geändert, um das angesprochene Problem besser zu
verdeutlichen.
x
Die allgemeiner gefasste Formulierung im Entwurf des Stadtentwicklungsplans
wird bevorzugt. Zur Benennung konkreter Gebiete bedarf es noch genauerer
Untersuchungen.
x
Ein entsprechendes Kapitel wurde neu in den Stadtentwicklungsplan aufgenommen (S. 79ff). Darin wird auch die Notwendigkeit einer personellen Verankerung
in der Stadtverwaltung angesprochen (S. 84).
x
Auf die Notwendigkeit einer personellen Verankerung des Mobilitätsmanagements
wird im STEP hingewiesen (S.84, Sp.2). Konkrete Personalplanung ist nicht Gegenstand des Stadtentwicklungsplans.
60
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
315.
Kap. 6.2 Fahrradparker (Fahrradbügel) und Kombitickets sind für alle genehmigungspflich-
x
Kombitickets werden zwischen Veranstaltern und MDV vereinbart; die Stadt wird
im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass dies auch geschieht (S.83,
Sp.1).
In Ergänzung dazu wird auf das Ziel hingewiesen, an den Veranstaltungsorten
Fahrradabstellmöglichkeiten bereitzustellen.
316.
Kap. 6.2 Verkehrsform Taxi in den STEP aufnehmen
x
Die Ausführungen zu den Taxidiensten sind im Stadtentwicklungsplan im Grundsatz bereits berücksichtigt (S.83, Sp.3), Regelungen im Detail sind nicht Gegenstand des Plans.
Die Zahl der zugelassenen Taxen wird auf knapp 700 korrigiert (S.80, Sp.3).
tigen Veranstaltungen zu beauflagen. Einrichtungen der Stadt (Zoo, Oper, Gewandhaus) nutzen das Kombiticket, auch um ihren Gästen eine angenehme und
kostengünstige Anreise zu ermöglichen sowie den Parkdruck zu verringern und
eine Vorzeigewirkung (Image) zu erzeugen
Es ist auffällig, dass das Taxigewerbe im STEP (siehe Seite 80) unterrepräsentiert
dargestellt wird, obwohl das Taxi sowohl straßenräumlich mit den Haltestellen als
auch im Rahmen der ÖPNV-Leistungserfüllung eine wichtige Dienstleistungsfunktion übernimmt.
In Leipzig sind derzeitig knapp 700 Taxen zugelassen und tätig. Diese 700 Taxen
führen pro Jahr derzeitig ca. 1,8 Mio. Taxifahrten durch und befördern so rund 2,5
Mio. Fahrgäste aus unterschiedlichsten Gründen. Dabei handelt es sich sowohl
um Bürger der Stadt als auch um Gäste. Für diese ca. 700 Taxen stehen derzeitig
85 Taxihalteplätze mit Stellflächen für 437 Taxen in der Stadt Leipzig zur Verfügung. Außerhalb der Stadtgrenzen dürfen sich Leipziger Taxen in der Stadt
Taucha, in der Stadt Schkeuditz und am Flughafen Leipzig/Halle bereithalten.
Bei weitem nicht alle eingerichteten Taxihalteplätze befinden sich derzeitig an für
potentielle Fahrgäste sinnvollen und attraktiven Orten. Die Taxiunternehmen
realisieren bereits seit 2006 auch alternative Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr, indem sie in Kooperation und im Auftrag der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, z. B. als Anruf-Sammel-Taxi fahren.
Angesichts dieser Bedeutung muss die Verkehrsform „Taxi" in den fortzuschreibenden STEP aufgenommen werden. Damit das Taxigewerbe wirksam zu einer
Reduzierung des motorisierten Verkehrs in Leipzig beitragen kann, ist festzuschreiben, dass:
• Taxihalteplätze auch an für Ortsunkundige und Leipziger gut sicht- und auffindbaren Stellen einzurichten sind und nicht, wie bisher, dort, wo Taxihalteplätze am
wenigsten stören (z. B. am Marktplatz).
• Taxen als alternative Bedienform stärker als bisher in den ÖPNV einzubeziehen
sind und diesen verdichten und ergänzen.
• Taxen berechtigt sind, die City zu befahren (innerhalb des Promenadenrings).
• Taxen zukünftig berechtigt sind, Sonderspuren des ÖPNV (z. B. Busspuren, die
allerdings derzeitig in Leipzig nur an einer Stelle vorhanden sind) mit zu nutzen.
• Taxen in geplante Mobilitäts-Konzepte und -Plattformen einzubeziehen sind.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
61
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
317.
Kap. 6.2 Wir vermissen eine Carsharing-Rahmenplanung, so wie sie bspw. in Bremen
318.
Kap. 6.3
319.
praktiziert wird. Welche Ziele verfolgt die Stadt bei der Förderung des Carsharings? Wie viele öffentliche Stellplätze will man, bis zu welchem Zeitraum, an
welchen Standorten bereitstellen? Wir plädieren hierbei für ein flächendeckendes
Netz insbesondere in den Gründerzeitvierteln und für eine zeitnahe Umsetzung.
Wie geht man zukünftig mit Freefloating-Angeboten um? Dazu ist im STEP nichts
zu finden.
S.86: Für den 1. Absatz (Handlungsfelder des Verkehrmanagements) regen wir
folgende Ergänzung an: Verknüpfung von unterschiedlichen Verkehrsträgern und
Nutzung von neuen Mobilitätsformen (Carsharing, E-Mobility)
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Beim CarSharing handelt es sich im Wesentlichen um eine private Dienstleistung.
Diesbezügliche Planungen sind nicht primär Aufgabe der Stadtverwaltung, sollen
jedoch unterstützt werden (S.83, Sp.2). Die abwartende Haltung der Stadt gegenüber Freefloating-Angeboten (z.B. car2go) ist im Stadtentwicklungsplan festgehalten (S.83, Sp.1f).
x
Das Thema CarSharing wird in Kap. 6.2 ausführlich behandelt, so dass es hier
nicht erneut aufgerufen werden muss. E-Mobilität ist nicht Gegenstand des Verkehrsmanagements.
Kap. 6.3 Die Leitlinien äußern sich zum Thema Lichtsignalanlagen. Es wird auf eine ver-
x
Die in jedem Einzelfall erforderliche Abwägung kann nicht von Vornherein auf eine
absolute Priorisierung des ÖPNV unter Hintanstellung aller anderen Belange
festgelegt werden.
320.
Kap. 6.3 S.89: Es ist klar zu benennen, dass das Verkehrsmanagement als ein Teilbaustein
x
Verkehrspolitische Ziele sind die Minimierung des Parksuchverkehrs und die
Motivierung zum Umstieg auf den ÖPNV am Stadtrand; diese werden im Stadtentwicklungsplan auch benannt (S.89, Sp.1). Eine gezielte Behinderung des MIV
gegenüber dem ÖPNV ist nicht vorgesehen.
321.
Kap. 6.3 Wichtiges Ziel des Verkehrsmanagements ist die Entlastung der zentrumsnahen
x
Die Abschirmung empfindlicher Stadträume gegen vermeidbare Verkehrsbelastungen ist bereits Gegenstand einer Leitlinie (S.88, Sp.1).
kehrliche Ausgewogenheit abgestellt. Wir sehen das kritisch und verlangen das
deutliche Bekenntnis für die komplexen Belange des ÖV. Dies schließt automatisch die Stärkung des „Langsamverkehrs“ (Rad / Fuß) mit ein, die das System
ÖV als Nutzer erreichen müssen. Die Leitlinien sind um den finanziellen Aspekt zu
ergänzen. Jeder Stillstand verursacht bei jedem Verkehrsträger Kosten. Nur beim
ÖPNV werden die Kosten von der Gesellschaft (Fahrpreise / Abgaben / Steuern)
getragen, alle anderen Verkehrsträger (v.a. MIV) trägt die Kosten privat. Die Abwägung muss angesichts der Finanzmisere zugunsten der Vermeidung gesellschaftlicher Kosten erfolgen. Die Gesamtkosten durch Verbrauch / Verschleiß und
Umlaufmehrbedarf beträgt stadtweit 12 Millionen Euro im Jahr.
Zu ergänzen ist demnach: „Die Lichtsignalanlagen sind so zu verknüpfen, dass
finanzielle Mehraufwändungen für die Betreiber und Träger der Öffentlichen Verkehrsmittel dadurch ausgeschlossen werden.“
eines übergreifenden Mobilitätsmanagements insgesamt das Ziel haben muss, den
Verkehrsträgern des Umweltverbundes Reisezeitvorteile gegenüber dem KfzVerkehr zu verschaffen und die Stadt von Kfz-Verkehr zu entlasten. Kostenintensive
Parkleitsysteme und andere umfangreiche technische Hilfen zur Parkplatzsuche
dienen der Attraktivierung des Kfz-Verkehrs gegenüber anderen Verkehrsarten und
binden Finanzmittel, die bei der Förderung des Umweltverbundes fehlen.
Bereiche und Wohngebiete vom Durchgangsverkehr. Hierzu ist auch mit Pförtnerung des stadteinwärtigen Kfz-Verkehrs durch LSA zu arbeiten, insbesondere im
Süden von der A72/B2, in der Georg-Schumann-Straße ab Pittlerstraße und in der
Lützner Str. ab Kiewer Straße.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
62
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
322.
Kap. 6.3 S.89: Im STEP muss ein klares Bekenntnis zur ÖPNV-Bevorrechtigung bei der
x
Es ist in der Tat verkehrspolitisches Ziel, eine ausgewogene Berücksichtigung der
Belange unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Dass dazu selbstverständlich auch die Fußgänger und Radfahrer gehören, und dass der ÖPNVBeschleunigung eine besondere Bedeutung zukommt, wird im Stadtentwicklungsplan an mehreren Stellen betont. Die in jedem Einzelfall erforderliche Abwägung
kann jedoch nicht von Vornherein auf eine absolute Priorisierung des ÖPNV unter
Hintanstellung aller anderen Belange festgelegt werden.
323.
Kap. 6.3 In verkehrsschwachen Zeiten sind LSA abzuschalten.
x
Dies ist im Einzelfall auf rechtlicher Grundlage zu prüfen.
324.
Kap. 6.3 1) Es fehlt ein Ziel. Der Vorrang des fließenden vor dem ruhenden Verkehr. Dies
325.
Kap. 6.3 Auf das Baustellenmanagement eingegangen werden, indem anschließend hin-
Schaltung von Lichtsignalanlagen festgeschrieben werden. Hier bestehen noch
zahlreiche Defizite, die zu unnötigen Wartezeiten führen. Auch die Belange des
Fuß-und Radverkehrs sind, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, gegenüber den Belangen des Kfz-Verkehrs klar zu priorisieren. Bereits am Stadtrand
beginnend muss eine frühzeitige Pförtnerung des Kfz-Verkehrs erfolgen, um
Stauerscheinungen in sensiblen, bewohnten Bereichen der Kernstadt zu vermeiden. Es muss klar benannt werden, dass eine flächendeckende „Grüne Welle“ für
den Kfz-Verkehr zum einen technisch gar nicht möglich ist und zum zweiten alle
umweltfreundlichen Verkehrsträger benachteiligt. Sie ist damit alles andere als
‚ökologisch‘. Das Schaubild auf dieser Seite des Entwurfsvermittelt hingegen den
Anschein, dass man versucht ist, irgendwie allen Ansprüchen gerecht zu werden.
Dieser Ansatz würde den besprochenen Leitlinien und dem Ziel eines Modal Split
von 70:30 bzw. 75:25 zuwiderlaufen.
sollte im Punkt 5.4.2 berücksichtigt werden. Vor allem aus umweltverträglicher
Hinsicht ist ein Anhalten, Halten und Anfahren schädlicher als ein gleichmäßiges
Durchfahren (So schnell rein wie raus). Siehe hierzu auch das Verkehrskonzept
"Pro Klima Hannover" von 2009.
Ich schlage folgende Formulierung vor, eingefügt nach dem ersten Absatz des
Punkt 5.4.2: "Dabei hat aus umweltschonenenden Gesichtspunkten der fließende
Verkehr grundsätzlich Vorrang vor dem ruhenden Verkehr."
2) zum vorherigen Punkt gehört das LZA-Management, welches als Priorität die
Regelung des fließenden Verkehrs hat. Hier im Punkt 6.3.1 aufzunehmen. Es fehlt
hier eine eindeutige Zielvorgabe. Lediglich im letzten Nebensatz des ersten Absatzes in 6.3.1 heißt es "...und ein möglichst ungestörter Verkehrsablauf für alle
Verkehrsarten." Das erscheint zu wenig klar und differenziert und vor allem zu
wenig prominent. Denn bei den LZA handelt es sich um ein wesentliches Mittel
der Verkehrsführung. Wie es Dr. Heymann sagte, müssen die LZA den Verkehr
"verflüssigen".
Ich schlage folgende Formulierung vor, eingefügt nach dem ersten Absatz des
Punkt 6.3.1: "Mit dem Vorrang des fließenden Verkehrs vor dem ruhenden Verkehr sind zur Vermeidung von emmissionsaufwändigen Stop an Go-Situationen
die Haltezeiten an den LZA auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren."
zugefügt wird: "Zur Erhaltung eines ungestörten Verkehrsablaufes gehört auch ein
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Die unter 1) vorgeschlagene Formulierung ist im Kontext des Stadtentwicklungsplans missverständlich, da unter „ruhendem Verkehr“ im Allgemeinen das Parken
von Kraftfahrzeugen und das Abstellen von Fahrrädern verstanden wird. Unter der
Annahme, dass hier das Anhalten vor Lichtsignalanlagen gemeint ist, wäre die
Thematik im Kapitel 6.3 „Verkehrsmanagement“ zu behandeln. Dort werden die
unterschiedlichen Belange, die bei der Steuerung der Lichtsignalanlagen zu berücksichtigen sind, ausführlich erläutert. Dazu gehört auch die Schonung der
Umwelt durch weniger Lärm und Abgase. Diesem Belang kann jedoch kein
grundsätzlicher Vorrang eingeräumt werden, er unterliegt vielmehr der Abwägung
mit den anderen dort genannten Belangen.
Zur Klarstellung wird in der vierten Leitlinie im Kap. 6.2.2 ergänzt: „sowie die
Vermeidung von Umweltbelastungen“; außerdem im Kap. 6.3.3: „(z.B. durch
Vermeidung von unnötigem Anhalten und Wiederanfahren)“. Durch Reduzierung
der Haltezeiten der Kfz vor Lichtsignalanlagen, wie unter Punkt 2) gefordert, kann
allerdings keine nennenswerte Umweltentlastung erreicht werden.
x
Das Baustellenmanagement ist wegen seines temporären Charakters nicht Gegenstand des langfristig angelegten Stadtentwicklungsplans. Es wird davon aus63
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
diesem Ziel dienendes Baustellenmanagement. Baustellen dürfen zeitlich und
räumlich nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorgehalten werden. Eine Behinderung des Verkehrs ist unbedingt zu vermeiden. Dafür werden alle zur Verfügung stehenden technischen Mittel eingesetzt und entsprechend abgestimmt."
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
gegangen, dass aus verkehrlichen wie aus finanziellen Gründen Baustellen zeitlich und räumlich auf das erforderliche Maß begrenzt werden, ohne dass es dazu
eines entsprechenden Hinweises im STEP bedarf. Auch hier können jedoch die
Belange des Kfz-Verkehrs nicht allein den Ausschlag geben.
326.
Kap. 6.3 Das betriebliche Verkehrsmanagement ist durch die Stadt Leipzig zu unterstützen,
x
327.
Kap. 6.3 S.87: Im 1. Absatz wird auf das Forschungsprojekt „Mosaique“ des Bundesminis-
x
Der Anregung wird (in gekürzter Formulierung) gefolgt)
328.
Kap. 6.3 S.88: Zum Thema „Mobilitätsplattform“ regen wir die ergänzende Aufnahme fol-
x
Der Anregung wird (wegen Doppelung mit bereits genannten Gesichtspunkten) in
gekürzter Formulierung) gefolgt)
329.
Kap. 6.3 S.88: Das Bild „Mobilitätsportal Mitteldeutschland - Konzept“ bitte dem aktuellen
x
Die Abbildung wird ausgetauscht.
330.
Kap. 6.3 Nachfolgendes Bildbeispiel (Arbeitsstand) zeigt einen Bildschirmausdruck des in
x
Die Abbildung wird aus Platzgründen nicht aufgenommen, eine sehr ähnliche
Abbildung ist auf S.86 bereits vorhanden.
331.
Kap 6.4
332.
Kap. 2
das gilt insbesondere für Jobtickets.
teriums für Wirtschaft und Technologie Bezug genommen. Es wird hierzu folgende Ergänzung vorgeschlagen: Aus dem MOSAIQUE-Projekt heraus wurde die
„Kooperation Intermodales Verkehrsmanagement Mitteldeutschland“ (KOV-VM)
gegründet, welche eine länderübergreifende Zusammenarbeit der Akteure im
Ballungsraum Leipzig/Halle im Verkehrsmanagement ermöglicht und die Verknüpfung der Verkehrsdaten des MIV und ÖPNV forciert. Die Stadt Leipzig und die
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sind Mitglieder der Kooperation (KOV-VM).
gender Aussagen zur „Intermobilität an: Eine wesentliche Funktion des Mobilitätsportals stellt der intermodale Router dar, der unterschiedliche Verkehrsträgerarten vergleichend darstellt und alternative Reiseketten unter Berücksichtigung der
aktuellen Verkehrssituation (Echtzeitdaten des ÖPNV und MIV) aufzeigt. Die
Funktion erlaubt eine effiziente Verknüpfung von Mobilitätsangeboten und damit
eine effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Mobilitätsanbieter. Das
Mobilitätsportal wird zukünftig um neue Mobilitätsformen wie Carsharing, Fahrradverleih oder E-Mobilität erweitert.
Stand anpassen.
der Entwicklung befindlichen Mobilitätsportals Mitteldeutschland:
Die Stadt Leipzig führt Kampagnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch
bzw. unterstützt dahingehend Organisation. Kampagnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit richten sich vordringlich an Erwachsene, insbesondere AutofahrerInnen.
Die Anstrengungen zur Verkehrssicherheit tragen wir mit und verweisen auf die
hohe Verkehrssicherheit Öffentlicher Verkehrsmittel. Auch Fahrgäste sind schutzbedürftig, insbesondere beim Ein- und Aussteigen. Bundesweit ist dies Kanon in einschlägigen Rechtssprechungen nach (!) Unfällen, die es zukünftig zu vermeiden gilt.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
x
Bereits berücksichtigt (S.84, Sp.3).
Bereits tlw. berücksichtigt - die Stadt wird Kampagnen, die überwiegend von
anderen Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit durchgeführt werden, unterstützen (S.91, Sp.3, S.92, Sp. 3).
Dem Hinweis wird gefolgt.
64
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
nein
In den Leitlinien ist daher die Formulierung zu ergänzen: „...der Verkehrssicherheit
vor Kindergärten, Schulen und Haltestellen des ÖPNV wird im Rahmen...“
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
333.
Kap. 6.4 Wir begrüßen den Ansatz, Unfallverhütung durch Geschwindigkeitsdämpfung zu
x
Im STEP bereits berücksichtigt.
334.
Kap. 6.4 Auf die Markierung von Mittelstreifen wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
x
335.
Kap. 6.4 Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Benutzungspflichtige Hochbor-
x
Die Stadt wird Markierungen zurückhaltend einsetzen. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ist nicht nachgewiesen und dürfte vom Einzelfall abhängen, so
dass eine generelle Festlegung im Stadtentwicklungsplan nicht sinnvoll ist.
Bereits tlw. berücksichtigt (Leitlinie S.45, Sp.3, S.46, Sp.3). Im Einzelfall sind
jedoch auch andere sichere Führungen des Radverkehrs in Betracht zu ziehen.
336.
Kap. 6.4 S.92: Verkehrssicherheit - Es muss ein Ausbau-Programm für Fußgängerüberwe-
x
337.
Kap. 6.4 S.92: Grünpfeile (Zeichen 720) an LSA stellen ein Sicherheitsrisiko dar - insbe-
338.
Kap. 6.4 Vor Schulen und Kindergärten gilt grundsätzlich maximal Tempo 30, die Anord-
339.
Kap. 6.4 Schulwegsicherheit: Ein wesentliches Element der „Schulweg-Safari“ ist es, Kin-
erreichen. Mit dem Stadtentwicklungsplan verbinden wir die Hoffnung, dass künftig in allen Gebieten rund um Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendtreffs Tempolimits eingeführt werden. Besonders im Umfeld von Grundschulen, in denen Kinder erste Selbständigkeitserfahrungen hinsichtlich ihres Schulweges machen, ist darauf zu achten, den motorisierten Verkehr entsprechend zu
lenken. Neben Geschwindigkeitsbeschränkungen schließt dies auch sichere
Querungsmöglichkeiten ein.
verzichtet.
dradwege werden den rechtlichen Bestimmungen angepasst.
ge („100 Zebrastreifen für Leipzig“) im STEP festgeschrieben werden. Die aktuell
vorherrschende, restriktive Richtlinienauslegung muss überdacht werden.
sondere im Bereich von Schulwegen und Straßen mit hohem Fußgängeraufkommen. An sensiblen Stellen müssen sie kurzfristig entfernt werden. Im STEP sollte
ein Zeitraum genannt werden.
nung von VZ 325 (Spielstraße) ist zu prüfen.
dern selbst einen kritischen Blick für ihren Schulweg zu ermöglichen. Sie sollen
damit auf ihre Ängste und Probleme aufmerksam machen und den Verantwortlichen der Stadtverwaltung Hinweise zur Beseitigung der Gefahrenquellen geben.
Zudem bietet die „Schulweg-Safari“ auch für Eltern eine Plattform, ihre Bedenken
und Hinweise bezüglich eines sicheren Schulweges zu äußern.
Bisher fand die „Schulweg-Safari“ an drei ausgewählten Modellschulen in Leipzig
statt. Dabei wurden einige nachhaltige Verbesserungen zur Schulwegsicherheit
erzielt. Dieses Modellprojekt muss auch auf weitere Schulen im Stadtgebiet ausgeweitet werden, um Unsicherheiten des Schulweges für junge Schüler_innen
und deren Eltern abzuwenden.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
x
Auf die Bedeutung von Querungshilfen und insbesondere von Zebrastreifen wird
in Kap. 5.1 (S.42f) ausdrücklich hingewiesen.
Eine allgemeine Aussage zu Sicherheitseinbußen durch den „Grünpfeil“ ist nicht
möglich. Einzelsituationen werden durch die Verkehrsunfallkommission bearbeitet.
x
Als Prüfauftrag bereits berücksichtigt (Leitlinie S.91, Sp.3).
Das Projekt wird im Stadtentwicklungsplan bereits erläutert (S. 91). Die Ausführungen dazu werden bei weiterführenden Planungen berücksichtigt; eine Übernahme der Argumentation im Einzelnen würde den Rahmen der Stadtentwicklungsplanung überschreiten.
65
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
340.
Kap. 6.4 Seite 92, 3. Spalte: “Zusammenarbeit mit in der Verkehrssicherheitsarbeit enga-
gierten Akteuren“ - Der VCD sollte in diese Liste bzw. Arbeit mit einbezogen werden.
341. Kap. 6.4 Anregung, dass das Kinderbüro einen Sitz in der AG Schulwegsicherheit erhält.
342.
Kap. 7
343.
Kap. 7
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Dem Hinweis wird gefolgt.
x
Nicht Gegenstand der Stadtentwicklungsplanung.
Ziel ist die methodische Erhebung und systematische Dokumentation von Daten,
um die Untersuchung, das Vorgehen und die Ergebnisse nachvollziehbar und
überprüfbar zu machen. Die Bewertung erfolgt durch den Vergleich der ermittelten
Ist-Werte mit vorher explizit festgelegten, operationalisierten und begründeten
Soll-Werten anhand festgelegter Indikatoren. Wenn das das Ziel auch für die
Stadtverwaltung ist, dann ist eine Evaluation und nicht ein Monitoring anzustreben.
Mögliche Indikatoren der Evaluation: Besitzquoten Rad/PKW/MDV-Abo, Fahrgastzahlen ÖPNV, Mietpreisentwicklung für Ladenlokale/Büros/Wohnungen,
Investitionen in den ÖPNV/Radverkehr/Straßenbau, Bußgelder, Verkehrsunfälle,
Bevölkerungsentwicklung (insbesondere an Hauptverkehrsstraßen), Fahrradbügel, PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum, Zufriedenheiten (Radfahrbedingungen, ÖPNV, Fußverkehr) ...
Eine Evaluation der Ziele des STEP ist unabdingbar. Dies sollte einerseits durch
die SrV erfolgen (auch im Jahr 2023) und anderseits durch die jährliche kommunale Bürgerumfrage. Hierbei sind die Kriterien zu erweitern, dies betrifft bspw.
Fragen zu den Gründen der Nutzung/Nichtnutzung von Verkehrsmitteln und die
Zufriedenheit mit selbigen. Zur Evaluation gehört ebenfalls die Einordnung der
Maßnahmen in die Ziele (inwiefern haben sich der Modal Split und die Verkehrsbelegung durch die Umsetzung einer Maßnahme verändert, entspricht die Änderungen den Zielen).
x
Die Grundlagen für eine derart differenzierte, theoretisch durchaus wünschenswerte Evaluation liegen ebenso wenig vor wie die finanziellen und personellen
Kapazitäten für ihre Durchführung. Der in Kap. 7 erläuterte Monitoring-Prozess
wird deshalb weiterhin vorrangig auf die Auswertung von im Rahmen der Verkehrsplanung und in anderen Zusammenhängen regelmäßig durchgeführten
Fortschreibungen und Erhebungen zurückgreifen müssen. In der Zusammenschau ermöglichen diese durchaus fundierte Aussagen, in welchen Punkten die
Ziele des Stadtentwicklungsplans erreicht wurden und in welchen Punkten Nachsteuerungsbedarf besteht. Dabei wird die qualitative Bewertung der Zielerreichung
einen breiten Raum einnehmen.
Wie in Kap. 7 dargelegt (S. 93), ist ein umfassendes Monitoring für das Jahr 2020
vorgesehen, da dann voraussichtlich wieder aktuelle Datengrundlagen aus der
SrV-Erhebung zur Verfügung stehen werden. Wie diese dann aufbereitet werden,
muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden.
In Leipzig - als beteiligungsfreudige Stadt - haben in den vergangenen Jahren
viele Prozesse zur Verbesserung der Lebensqualität stattgefunden, bei denen die
Meinung der Bürger diskutiert und berücksichtigt wurden. Dabei handelte es sich
um Belange der Kinder, über die diskutiert und entschieden wurde. Kinder müssen zukünftig in Planungsprozesse, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betrifft,
einbezogen werden. Die 20-jährige Arbeit des Leipziger Kinderbüros zeigt, dass
Mädchen und Jungen durchaus sehr gut in der Lage sind, bei der Verbesserung
ihrer Lebensumwelt mitzubestimmen und auf Missstände aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, Kindern auch im Rahmen von längerfristigen Verkehrsprojekten eine Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu äußern.
x
Dies ist bereits Gegenstand eines Ratsbeschlusses.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
66
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Bezug Stellungnahme
04.07.2014
Änderung
ja
344.
Kap. 7
In dem Kapitel werden leider nur parallel verlaufende Planungsprozesse beschrieben und stichpunktartig aneinandergereiht. Aus unserer Sicht muss das
Kapitel dahingehend geschärft werden, dass klar benannt wird, bis zu welchem
Zeitraum die Ziele des vorliegenden STEP Öffentlicher Raum und Verkehr abgerechnet werden und wie das konkret für jedes einzelne Ziel geschehen soll. Dies
ist auch deshalb wichtig, da ein echtes Monitoring zunehmend als wesentliche
Voraussetzung für eine Fördermittelvergabe gesehen wird.
Abwägung der Stellungnahmen zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum
nein
x
Abwägung
Begründung des Abwägungsvorschlags
Die in Kap. 7 benannten Grundlagen für ein Monitoring können Hinweise auf
einen Nachsteuerungsbedarf geben, denen fallweise nachzugehen sein wird. Wie
in dem Kapitel dargelegt (S. 93), ist ein umfassendes Monitoring für das Jahr
2020 vorgesehen, da dann voraussichtlich wieder aktuelle Datengrundlagen zur
Verfügung stehen werden. Wie diese dann aufbereitet werden, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden. Im Übrigen wird dabei – wie
bereits in den 2011 zum STEP VöR erarbeiteten „Grundlagen für die Fortschreibung“ – die qualitative Bewertung der Zielerreichung einen breiten Raum einnehmen.
67
Stadt Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung
und Bau
BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG . 56
Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum
Erste Fortschreibung
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum ▪ Erste Fortschreibung
Inhalt
Vorwort
3
1.
Allgemeine Planungsgrundsätze
5
2.
Beteiligung der Öffentlichkeit
6
3.
Rahmenbedingungen
8
4.
Übergreifende Themen
10
4.1 Mobilität für alle
10
4.2 Verkehr umweltverträglich gestalten
14
4.3 Wirtschaftsverkehr
20
4.4 Straßen und Plätze als Lebensraum
24
4.5 Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz
32
5.
36
Leitlinien für einzelne Verkehrsarten
5.1 Fußverkehr
36
5.2 Radverkehr
44
5.3 Öffentlicher Nahverkehr
52
5.4 Motorisierter Individualverkehr
62
6.
74
Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
6.1 Verkehrssparsame Stadtstrukturen
74
6.2 Multimodale Mobilität
79
6.3 Verkehrsmanagement
86
6.4 Verkehrssicherheit
90
7.
93
Monitoring
1.
Allgemeine Planungsgrundsätze
Die folgenden Planungsgrundsätze schreiben die
Grundsätze des 2003 beschlossenen Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum fort. Leitlinien zu einzelnen Planungsthemen sind den folgenden inhaltlichen Kapiteln zugeordnet und durch
Fettdruck hervorgehoben.
Verkehrspolitik ist Stadtpolitik
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum ist ein wichtiger Baustein der integrierten Stadtentwicklung. Er ordnet sich in die
im Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020
(SEKo) formulierte Gesamtstrategie ein. Mit dem
Plan setzt sich die Stadt Leipzig anspruchsvolle,
überprüfbare und zugleich realistische Ziele für
die Mobilitätsentwicklung. Bei seiner Umsetzung
sind die Wechselwirkungen mit anderen Fachplanungen zu berücksichtigen.
Gleichwertige Mobilitätschancen
sichern
Mobilität bedeutet ein hohes Maß an Freiheit und
Lebensqualität. Ziel ist die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Geschlecht,
Alter, Familiengröße, Einkommensverhältnissen,
Wohnort oder Autobesitz.
Bei der Aufteilung der Verkehrsräume und der
Zuteilung von knappen Ressourcen müssen
unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse ausgewogen und differenziert berücksichtigt werden.
Menschen, die dauerhaft oder temporär in ihrer
Mobilität behindert sind, sollen eine Verkehrssituation vorfinden, die ihren Möglichkeiten angepasst ist. Dabei sind altersgruppenspezifische
Anforderungen verstärkt zu berücksichtigen.
Stadt- und umweltverträgliche
Organisation des Verkehrs fördern
Die Mobilitätsbedürfnisse der Stadt und ihrer
Bewohner sind so zu bedienen, dass die Beeinträchtigung anderer städtischer Funktionen, die
Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und die
Belastung der Umwelt minimiert werden. Dabei
sind die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse
der Bewohner der innerstädtischen Wohngebiete
und der Außenbereiche zu berücksichtigen.
Der zur Umsetzung dieser Bedürfnisse notwendige Verkehrsaufwand soll durch verkehrssparsame Raumstrukturen („Stadt der kurzen Wege“)
möglichst gering gehalten werden.
Die Stadt Leipzig hält an den Zielen für die Entwicklung der stadtverträglichen und umweltfreundlichen Verkehrsarten fest. Der Anteil des
Umweltverbundes an den Wegen der Leipziger in
der Stadt im Personenverkehr soll bis 2025 auf
mindestens 75 % steigen (Aufteilung z.B. 30 %
Fußverkehr, 20 % Radverkehr, 25 % ÖPNV), langfristig wird eine weitere Steigerung angestrebt.
Durch diese Verkehrsverlagerung verbessern
sich auch die Bedingungen für den Wirtschaftsverkehr.
Durch attraktive Rahmenbedingungen für Fußgänger und Radfahrer sowie eine kundenorientierte Organisation und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind die Verkehrsarten des
Umweltverbundes besonders zu fördern. Informations- und Kommunikationsstrategien sollen
die Fähigkeit und Bereitschaft zu ihrer Nutzung
erhöhen.
Die Wohngebiete sollen von den Auswirkungen
des Kraftfahrzeugverkehrs entlastet werden, um
die Lebensqualität in den Quartieren zu steigern,
die Umweltbedingungen zu verbessern und die
Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Durch Fertigstellung des Tangentenvierecks,
Förderung des Umweltverbundes, Parkraummanagement, punktuellen Straßenumbau sowie
verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen innerstädtische Quartiere vom Kraftfahrzeugverkehr
entlastet werden. Erreichbarkeit und stadtstrukturelle Verträglichkeit müssen dabei gewährleistet
bleiben.
Den Wirtschaftsstandort Leipzig
stärken
Die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort
hat auch in Zukunft hohe Priorität. Voraussetzung
dafür ist ein Verkehrsnetz, das sowohl attraktive
Verbindungen mit dem gesamten Bundesgebiet
und darüber hinaus als auch zuverlässige und
sichere Verknüpfungen im engeren Wirtschaftsraum und innerhalb der Stadt gewährleistet.
Dazu gehören eine störungsfreie und kosteneffektive Abwicklung des Güterverkehrs und des
Personenwirtschaftsverkehrs ebenso wie die
Erreichbarkeit der Arbeitsplätze und der zentralen Handels- und Dienstleistungsstandorte.
Vorhandene und neue Arbeitsplatzgebiete bedürfen einer leistungsfähigen Erschließung.
Den öffentlichen Raum
als Gestaltungsaufgabe begreifen
Verkehr findet überwiegend in öffentlichen Räumen statt, die neben der Abwicklung der unterschiedlichen Verkehrsarten eine Vielzahl anderer
wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer
Anforderungen erfüllen. Die Gestaltung der
öffentlichen Räume muss diese Anforderungen
ausgewogen berücksichtigen.
Qualitätvoll gestaltete öffentliche Räume leisten
darüber hinaus einen Beitrag zum „Image“ der
Stadt als Wirtschafts- und Wohnstandort und
zum Wohlbefinden ihrer Bewohner und Besucher.
Knappe Ressourcen effektiv
einsetzen
Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur und die Gestaltung der öffentlichen Räume erfordern die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel. Die für diese Zwecke
verfügbaren Mittel sind jedoch knapp bemessen.
Eine optimale Nutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und die Ausschöpfung ihrer
Kapazitäten ist daher unabdingbar, Maßnahmen
des Verkehrs- und Mobilitätsmanagements werden weiter an Bedeutung zunehmen.
Der Einsatz knapper Mittel muss durch Prioritäten im Sinne der übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Ziele gesteuert werden.
Wirkungsanalysen jeder Einzelmaßnahme in den
Zielfeldern Verkehr, Umwelt und Stadtgestaltung
sollen die Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes
erhöhen.
Verkehrsplanung
als offenen Prozess gestalten
Information und Beteiligung vermindern
Konflikte und erleichtern Konsenslösungen,
die mit Zeit und Geduld ausgehandelt werden
müssen. Eine konsensorientierte Entscheidungsfindung verbessert die Akzeptanz von Maßnahmen.
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum ist unter Berücksichtigung der
jeweils aktuellen Erkenntnisse zum Verkehrsgeschehen in Abständen von etwa fünf Jahren
(erstmals 2020) zu evaluieren und zu überprüfen
(Monitoring).
5
2.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Oktober 2003 beschloss die Ratsversammlung
den Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher
Raum“, der für das gesamte Stadtgebiet Leitlinien
zur Abwicklung des Verkehrs und zur Gestaltung der
Straßen und Plätze formuliert. Viele der darin
benannten Projekte konnten inzwischen realisiert
werden, mit der Umsetzung anderer wurde begonnen, einige werden nicht mehr verfolgt. Darüber
hinaus haben sich wichtige Rahmenbedingungen
seit 2003 geändert, neue Erkenntnisse und neue
Anforderungen sind hinzugekommen. Nachdem
zehn Jahre vergangen sind, wird der Stadtentwicklungsplan nach einer Evaluierung deshalb jetzt fortgeschrieben.
Von verkehrsplanerischen Entscheidungen sind alle
Bürgerinnen und Bürger betroffen. Sie profitieren
von guten Verbindungen und stadtverträglich gestalteten Straßenräumen, sind den Umweltauswirkungen des Verkehrs und seinen Unfallgefahren
ausgesetzt. Außerdem beteiligen sie sich als Fahrgäste, Anlieger oder Steuerzahler an der Finanzierung. Nicht zuletzt ist ein gut funktionierendes, qualitätvoll gestaltetes und kostengünstig zu betreibendes
und zu unterhaltendes Verkehrssystem wesentliche
Voraussetzung für die Wirtschaftskraft der Stadt.
Die Interessen und die Betroffenheiten sind jedoch
unterschiedlich verteilt. Im Rahmen der Aufstellung
des Stadtentwicklungsplans waren deshalb die
durch die Planung berührten Belange zu ermitteln,
zu prüfen und gegeneinander sowie mit den rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten und den allgemeinen Zielen der Stadtentwicklung abzuwägen.
Dafür gibt es keine allgemeingültigen Regeln, die
Ergebnisse können somit auch nicht von vornherein
feststehen. Die Stadt hat sich deshalb dafür entschieden, die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans durch ein umfassendes Beteiligungsverfahren
zu begleiten.
Dieses Verfahren wurde im Jahr 2011 mit einer Analysephase eingeleitet, deren Gegenstand der
erreichte Stand der Umsetzung der 2003 beschlossenen Grundsätze und Leitlinien war. Die Ergebnisse der Analyse sowie – daraus abgeleitet – erste
Vorschläge zum Fortschreibungsbedarf wurden in
der Broschüre „Mobilität 2020 - STEP Verkehr und
öffentlicher Raum - Grundlagen für die Fortschreibung‘‘ veröffentlicht und ins Internet gestellt.
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den vielfältigen im Stadtentwicklungsplan zu bearbeitenden
Themenbereichen erfolgte im darauf folgenden Jahr
weitgehend parallel auf drei Ebenen:
6
▪ Am Runden Tisch wurden unter Beteiligung der
Stadtratsfraktionen, von im Verkehrsbereich engagierten Interessengruppen und Bürgervereinen
sowie von Vertretern der Verwaltung und der Verkehrsbetriebe in sieben moderierten Arbeitssitzungen unter Einbeziehung von fachlichen Experten
themenbezogene Leitlinien für den neuen Stadtentwicklungsplan diskutiert und erarbeitet
▪ Parallel dazu wurden von renommierten Wissenschaftlern neun Fachgutachten zu folgenden aktuellen verkehrlichen Fragestellungen erstellt: Alternative Mobilitätsformen, Mobilitätsmanagement,
Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs, Finanzierung
des ÖPNV, Fußverkehr, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Zukunftsfähigkeit des Tangenten-/ Ringsystems, Integrierte Stadtentwicklung, Lebensraum
Straße. Die Fachgutachten wurden in einer Broschüre
zusammengestellt und im Internet veröffentlicht.
▪ Ebenfalls parallel wurde der Bürgerwettbewerb
„Ideen für den Stadtverkehr“ durchgeführt. Mit 618
Ideenvorschlägen in 382 Beiträgen bewiesen die
Leipziger ihr Engagement für Verkehrsfragen, gleichermaßen auf gesamtstädtischer wie auf Stadtteilund auf Quartiersebene. In einer weiterführenden
Konzeptphase wurden die von einer aus Fachleuten,
Politikern und ausgelosten Bürgern zusammengesetzten Jury prämierten Ideen in fachlich begleiteten
thematischen Workshops mit den Einreichern konzeptionell weiterentwickelt und vertieft.
Die einzelnen Schritte, Zwischenergebnisse und
Ergebnisse dieser Arbeitsebenen wurden jeweils
ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Die Empfehlungen der Fachgutachten und die ausgezeichneten Wettbewerbsideen wurden am Runden Tisch vorgestellt und erörtert. Sie haben Eingang gefunden in die Leitlinien für die
Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans, die am
Runden Tisch in Ergänzung bzw. Modifizierung der
Grundsätze und Leitlinien des Stadtentwicklungsplans von 2003 in einem intensiven Diskussionsprozess formuliert und schließlich – mit wenigen Dissenspunkten – verabschiedet wurden. Der
vorliegende Entwurf des Stadtentwicklungsplans
nimmt diese Leitlinien auf und führt sie mit den weiterhin bedeutsamen Grundsätzen und Leitlinien des
„alten“ Stadtentwicklungsplans zusammen.
Weiterhin wurde von den Mitgliedern des Runden
Tischs, den Fachgutachtern und den Teilnehmern
des Ideenwettbewerbs, zuletzt in den Bürgerworkshops, eine Vielzahl von Maßnahmen zur Umsetzung verkehrlicher Zielvorstellungen vorgeschlagen.
Dieses breite Spektrum an Vorschlägen und Ideen
bildet eine Grundlage für das im Stadtentwicklungsplan entwickelte Konzept zur Umsetzung der Leitlinien. Nicht alle Vorschläge konnten dabei berücksichtigt werden. Einige sind eher auf Quartiers- als
auf gesamtstädtischer Ebene zu bearbeiten, andere
gehen über den möglichen Handlungsrahmen und
Zeithorizont des Stadtentwicklungsplans hinaus,
manche sind auch mit den gemeinsam erarbeiteten
Leitlinien nicht vereinbar.
Einige Ideen aus dem Bürgerwettbewerb sind beispielhaft und ohne Wertung oder Verbindlichkeit in
diesem Stadtentwicklungsplan abgebildet. Sie sollen
die Bedeutung des Wettbewerbs für die Konzeptentwicklung des Stadtentwicklungsplans unterstreichen
und die Bandbreite der Beiträge verdeutlichen. Auch
die nicht berücksichtigten Vorschläge wurden sorgfältig dokumentiert, so dass sie in dafür geeigneten
Planungszusammenhängen wieder aufgegriffen werden können.
Unabhängig vom Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans wurden verkehrsplanerisch relevante Themen auch in anderen
Verfahren öffentlich bzw. fachöffentlich diskutiert: So
waren sowohl das Stadtentwicklungskonzept Leipzig
2020 als auch der Nahverkehrsplan der Stadt
Gegenstand einer eigenständigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit jeweils einer großen Zahl von Anregungen. Die Überarbeitung des Flächennutzungsplans,
der auch die Netze der Straßenbahn und der übergeordneten Straßen darstellt, ist Gegenstand einer
mehrstufigen Bürgerbeteiligung.
Zum Lärmaktionsplan wurde eine internet-basierte
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Aussagen zum Radverkehr wurden im Rahmen der Aufstellung des Radverkehrsentwicklungsplans mit
interessierten Fachkreisen diskutiert und als Entwurf
im Internet zur Diskussion gestellt. Zu den Themenbereichen „Schulwegsicherung“ und „Mobilitätsbehinderte“ werden externe Experten regelmäßig in
die entsprechenden Arbeitszusammenhänge einbezogen. Auch die Ergebnisse dieser Planungsprozesse waren bei der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans zu berücksichtigen.
Insgesamt werden in Leipzig auch in der konkreten
Verkehrsplanung, bei der Gestaltung von neuen
Straßenräumen oder des öffentlichen Raums innovative Beteiligungsverfahren eingesetzt. Moderierte
Workshops oder sich mehrfach treffende Arbeitsgremien oder Interessenforen werden z. B. auf Einladung der lokalen Magistralenräte oder auf Anforderung aus dem politischen Raum einberufen, um
Planungen, die Bautechnologie oder Umleitungsführungen während der Bauzeit zu beraten. Hierbei
gilt, je früher der Beteiligungsprozess beginnt, desto
günstiger sind die Möglichkeiten, Bürgerbelange zu
berücksichtigen und die Planung bzw. deren Umsetzung zu verbessern.
Dem gegenüber stehen die oft langen Planungsvorläufe bei komplexen Vorhaben, während das
Interesse und Engagement der Planungsbetroffenen
oft erst mit der in Aussicht stehenden Realisierung
ansteigt. Hier sind bei zukünftigen Beteiligungsverfahren neue Schwerpunkte bei der Planungsvermittlung zu setzen, indem beispielsweise schon
Planungsabsichten in geeigneten Verfahren frühzeitig mit den zukünftig von der Planung Betroffenen
erörtert werden. Auf diese Weise lassen sich rechtzeitig mögliche Interessenlagen erkennen und besser in der weiteren Planung berücksichtigen. Das
Internet hat sich hierbei für die interessierten Bürger
als geeignetes Medium zur Kommunikation der
Planungsschritte und -phasen in Leipzig bewährt.
Auch der Entwurf des neuen Stadtentwicklungsplans
Verkehr und öffentlicher Raum wurde in Bürgerveranstaltungen vorgestellt und im Internet auf
www.leipzig.de veröffentlicht, um allen Bürgerinnen
und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu
äußern. Alle in diesem stadtweiten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Hinweise und Anregungen
wurden sorgfältig geprüft und abgewogen. Im Ergebnis wurde der Entwurf des Stadtentwicklungsplans
an zahlreichen Stellen geändert und ergänzt.
Letztendlich wird der neue Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum im Stadtrat behandelt
und beschlossen. Der Runde Tisch hat die jeweiligen Schritte begleitet und somit seinen Sachverstand konstruktiv in die Planung eingebracht.
7
5. Einzelne Verkehrsarten
3. Rahmenbedingungen
Radverkehr
Bevölkerungsentwicklung 2002-2012
sten dagegen eher gering. So ging die Einwohnerzahl an der Georg-Schumann-Straße von 1992 bis
2000 um 47 % zurück, stieg bis 2006 wieder um 12 %
an, um dann bis 2012 auf diesem Niveau zu stagnieren. (nach Topp 2013, S.102f)
Nach starken Bevölkerungsverlusten in den 1990er
Jahren hat die Einwohnerzahl Leipzigs seit den Eingemeindungen 1999/2000 stetig zugenommen. Am
30.11.2013 hatte Leipzig nach der amtlichen Fortschreibung des Statistischen Landesamtes (auf
Basis des Zensus 2011) 530.760 Einwohner.
Ursächlich für den Bevölkerungszuwachs waren
Wanderungsgewinne, die 2011 und 2012 mit einem
Saldo von +9.000 bzw. +11.000 ihren bisherigen
Höhepunkt erreichten und sich auf die Jahrgänge im
Ausbildungsalter konzentrierten. Unabhängig davon
nahm die Altersgruppe der über 70-jährigen zu, von
64.000 im Jahr 2002 auf 88.600 im Jahr 2011 (+38 %).
Räumlich konzentrierte sich der Zuwachs der letzten
Jahre auf die inneren Stadtteile sowie – in geringerem Maße – auf einige Außengebiete mit Wohnungsneubau, während vor allem in den Großsiedlungen Rückgänge zu verzeichnen waren. Auch die
Veränderungen der Altersstruktur wirkten sich teilräumlich unterschiedlich aus: In den meisten Wohngebieten der inneren Stadt ging das ohnehin schon
geringere Durchschnittsalter zwischen 2006 und
2011 weiter zurück, in den äußeren Stadtteilen stieg
der Altersdurchschnitt dagegen noch weiter an.
Verkehrsmittelwahl
Leipzig beteiligt sich an der alle fünf Jahre durchgeführten Erhebung „Mobilität in Städten“ (SrV), die
wichtige Aufschlüsse über die Verkehrsteilnahme,
das Verkehrsverhalten und die Verkehrsmittelwahl
der Leipziger gibt. Eine Auswahl der Ergebnisse
wurde in der Broschüre „Unterwegs in Richtung
Zukunft“ veröffentlicht. Danach wurden 2008 knapp
40 % der werktäglichen Wege der Leipziger in Leipzig mit dem Auto zurückgelegt, 27 % zu Fuß, 19 %
mit öffentlichen Verkehrsmitteln und 14 % mit dem
Fahrrad. Nach starken Zuwächsen in den 1990er
Jahren war der Anteil des Autoverkehrs seit 2003
wieder rückläufig. Es wird jedoch erheblicher
Anstrengungen bedürfen, um das Ziel (s. S.5) einer
weiteren Senkung dieses Anteils bis 2025 um rund
ein Drittel auf dann nur noch 25 % (im Personenverkehr) zu erreichen.
36,0
In einer Forschungsarbeit wurde speziell die Entwicklung an Hauptverkehrsstraßen analysiert. Dort wohnten 1992 etwa 72.000 Leipziger, acht Jahre später
waren es noch 54.000. Der Rückgang war mit 26 %
deutlich stärker als in der Gesamtstadt mit 17 %. Seit
2001 ist hat sich der Trend umgekehrt, so dass 2012
wieder rund 72.000 Menschen (14 % der Stadtbevölkerung) an diesen Straßen wohnten. An Straßen, die aufgewertet oder entlastet wurden, waren
die Bevölkerungsgewinne besonders hoch, anson-
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Leutzsch
Altlindenau
Lindenau
SchönefeldOst
Süd
ZentrumNord
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum1
Zentrum-Nordwest
Zentrum-
BurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Thekla
MockauEutritzsch
Mitte
Sellerhausen2
3
Ost
GrünauMitte
Kleinzschocher
Grünau
Siedlu
LausenGrünau
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
Marienbrunn
Connewitz
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
HartmannsdorfKnautnaundorf
8
20,1
19,3
17,3
35,1
8,7
SrV 1987
23,2
SrV 1991
18,8
25,0
9,9
11,0
8,4
8,7
27,5
27,3
SrV 1994
SrV 1998
5,9
17,8
20,0
34,1
SrV 2003
MIV- Fahrer
ÖPNV
MIV- Mitfahrer
Fahrrad
7,0
28,6
SrV 2008
18,0
Ziel 2025
zu Fuß
Verschiedene Untersuchungen haben darauf hingewiesen, dass die „Autoaffinität“ vor allem in der
Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen
in den letzten Jahren abgenommen hat; dies drückt
sich u.a. in einer größeren Flexibilität bei der Verkehrsmittelwahl und in einer geringeren Bewertung
des Autos als Statusobjekt aus. Ein Indikator dafür
ist auch der – trotz Zunahme der relevanten Altersgruppe – tendenzielle Rückgang bei der Ersterteilung von Führerscheinen in Leipzig.
Verkehrsmittelanteile nach Altersgruppen, in % (SrV)
27,3
14,4
18,8
23,6
19,2
23,5
34,8
38,0
15,1
18,3
14,2
17,0
12,6
7,0
20,4
33,4
7,7
6,9
Engelsdorf
Mölkau
ZentrumSüdost
ng
Großzschocher
22,8
30,0
2 - Volkmarsdorf
3 - Zentrum
10,8
20,9
Stünz
ReudnitzThonberg
Südvorstadt
5,8
14,4
Der Anteil der Leipzigerinnen und Leipziger, die für
den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in die Innenstadt das Fahrrad nutzen oder zu Fuß gehen, hat
stetig zugenommen. So legen rund 30 % der
Befragten ihren Arbeitsweg mit dem Rad oder zu
Fuß zurück, etwa doppelt so viele wie in den 1990er
Jahren. Auch Einkäufe werden heute häufiger mit
dem Fahrrad oder zu Fuß erledigt. Verkehrsplanerisch relevant ist auch der hohe Anteil von Bus und
Bahn an den Wegen in die Innenstadt.
Anger-
Zentrum-
Schleußig
Plagwitz
5,8
13,2
Bei den Wegezwecken dominieren Einkauf/Versorgung, gefolgt von Freizeit, Arbeit und Ausbildung.
Die 2012 durchgeführte kommunale Bürgerumfrage
hat dazu ergeben, dass zur Arbeit und zum Einkaufen etwa jeder zweite Weg mit dem Auto zurückgelegt wird, zur Freizeit und zur Ausbildung etwa jeder
vierte. Diese Wege bieten sich somit für Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung an.
11,0
West
Süd
GrünauOst
12,4
5,2
27,3
Paunsdorf
Crottendorf
GrünauNord
Miltitz
26,3
31,5
Leipzig liegt zzt. im Mittelfeld vergleichbarer deutscher Großstädte, in einzelnen Städten werden aber
auch höhere Fahrrad- oder ÖPNV-Anteile erreicht. In
den Außen- und Siedlungsgebieten Leipzigs – nicht
jedoch in den Großsiedlungen – sowie insbesondere
in den Umlandgemeinden liegt der Anteil des KfzVerkehrs weit über dem Leipziger Durchschnitt.
Seehausen
Lindenthal
38,2
Modal Split in Leipzig 1987 - 2008 (SrV) und Ziel 2025
Durchschnittsalter in den Ortsteilen, 2011
Die Bandbreite liegt zwischen 38 Jahren (hellgrün)
und 54+ Jahren (dunkelgrün)
LützschenaStahmeln
39,5
Die Wahl des Verkehrsmittels hängt u.a. mit der
Lebensphase, aber auch mit dem jeweiligen Wegezweck zusammen: Der Anteil der zu Fuß, mit dem
Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zurückgelegten Wege ist bei Kindern und Jugendlichen, vor allem aber bei älteren Menschen besonders hoch. Für die erwerbstätigen Jahrgänge spielt
dagegen das Auto die größte Rolle.
Liebertwolkwitz
Die durchschnittliche Reiseweite im Gesamtverkehr
lag 2008 bei 6,4 km, im Leipziger Binnenverkehr bei
4,2 km je Weg, eine Entfernung, die im Grundsatz
noch gut mit dem Fahrrad zurückgelegt werden
kann. Fast 50 % aller Kfz-Wege waren kürzer als
5 km, mit steigender Tendenz.
37,8
13,5
28,6
37,7
9,2
21,1
14,5
Leipzig
42,8
bis 14 Jahre 15-24 Jahre 25-44 Jahre 45-64 Jahre 65-74 Jahre
MIV- Fahrer
ÖPNV
MIV- Mitfahrer
Fahrrad
zu Fuß
7
10
23
15
24
26
28
15
Pendlerbeziehungen
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsweg die Stadtgrenze überschreitet, hat in den letzten Jahren stetig zugenommen,
von 109.500 im Jahr 2002 auf 136.900 im Jahr
2010. Etwa die gleiche Zahl von Beschäftigten
(136.000) wohnt und arbeitet in Leipzig. Nur die
Hälfte aller Arbeitswege in Leipzig liegt somit ausschließlich innerhalb des Stadtgebiets.
Zwei Drittel des Pendleraustauschs (88.400) findet
mit den Städten und Landkreisen der näheren und
weiteren Umgebung statt (Stadt Halle (Saale), Landkreis Leipzig, Kreis Nordsachsen, Burgenlandkreis,
Saalekreis, Kreis Altenburger Land, Kreis Anhalt-Bitterfeld). Ein Drittel der Pendler legt weitere Entfernungen zurück. Von den „stadtnahen“ Pendlerwegen
führen zwei Drittel (60.200) aus dem Umland in die
Stadt, ein Drittel in die umgekehrte Richtung.
Diese Zahlen machen deutlich, dass die Pendler –
und zwar nicht nur die Einpendler – einen erheblichen Anteil am Verkehrsaufkommen haben und
eine wichtige Zielgruppe für verkehrspolitische Maßnahmen darstellen, z.B. für Park+Ride, Bike+Ride,
Job-Tickets und andere Ansätze des Mobilitätsmanagements (s. Kap. 6.2). Dies gilt um so mehr,
als Arbeitswege einen erheblichen Anteil am Wegeaufkommen haben (etwa 20 %), etwa jeder zweite
Arbeitsweg – im Umland sogar erheblich darüber –
mit dem Auto zurückgelegt wird, und Arbeitswege
zeitlich und räumlich konzentriert auftreten.
Leipziger Pendlerverflechtung 2010
Gesamt
Einpendler
Auspendler
85.140
43.847
davon:
Halle (Saale)
Landkreis Leipzig
Landkreis Nordsachsen
Burgenlandkreis
3.888
3.888
2.356
2.356
15.747
7.657
2.569
660
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (unter 15
Jahre) wird danach bis 2025 um 26 % zunehmen. In
den für den Ausbildungsverkehr relevanten Jahrgängen der 6- bis unter 20-Jährigen wird ein Zuwachs
von rund 41 % erwartet. Die rückläufigen Jahrgangsstärken der Anfang 20-Jährigen werden durch
Zuzüge annähernd wieder aufgefüllt. Die Zahl der
Leipziger im erwerbsfähigen Alter steigt relativ
geringfügig um etwa 8 % an. Entgegen verbreiteter
Annahmen zum demografischen Wandel nimmt auch
die Zahl der über 70-Jährigen nur wenig zu (8 %).
Dieser Zuwachs geht ausschließlich auf die über
80-Jährigen zurück, deren Zahl sich um 60 % erhöht.
Im Prognosezeitraum ist daher jetzt von einem
etwas höheren Verkehrsaufkommen auszugehen,
als im integrierten Verkehrsmodell angenommen.
Insbesondere die erwartete Entlastung des Straßenhauptnetzes dürfte etwas geringer ausfallen. Aufgrund zeitlicher, teilräumlicher und altersspezifischer
Differenzierungen kann jedoch nur näherungsweise
davon ausgegangen werden, dass sich diese Erhöhung gleichmäßig auf alle Straßenabschnitte und
ÖPNV-Linien verteilen wird.
640.000
Für die Umwelt- und Verkehrsentlastung ist eine
Erhöhung des ÖPNV-Anteils bei den längeren
Wegen besonders wichtig. Verschiebungen zwischen den Anteilen von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sind dagegen von geringerer verkehrspolitischer Bedeutung.
untere Variante
620.000
obere Variante
600.000
580.000
560.000
Weitere Aussagen zu wesentlichen Rahmenbedingungen der Planung sind jeweils den folgenden Einzelkapiteln vorangestellt.
540.000
520.000
Bevölkerungsvorausschätzung bis 2025
2025
Verkehrsmittelnutzung nach Art des Weges, in % (SrV)
2024
zu Fuß
2023
Fahrrad
ÖPNV
2022
Pkw/ Krad
17
in die Innenstadt
2021
zur Ausbildung zu Einkäufen Freizeit/ Erholung
2020
zur Arbeit
2019
27
22
Das Verkehrs- und Tiefbauamt erstellt in regelmäßigen Abständen Analysen und Prognosen der
Verkehrsströme im Straßenhauptnetz und auf den
Linien der öffentlichen Verkehrsmittel (Querschnittsbelastungen). Die aktuelle Verkehrsprognose, deren
Ergebnisse in den Kapiteln 5.3 (ÖPNV) und 5.4
(MIV) dargestellt sind, beruht auf der Bevölkerungsvorausschätzung von 2009, die in der Hauptvariante
einen Bevölkerungsanstieg auf 540.000 Einwohner
bis zum Jahr 2025 annahm. Die inzwischen „optimistischere“ Prognose einer um rund 8 % höheren
Bevölkerungszahl und die Anpassung an die Zensusergebnisse für 2011 sind darin noch nicht berücksichtigt.
2018
46
Die Bevölkerungsvorausschätzung 2013 des Amtes
für Statistik und Wahlen geht von einer Zunahme der
Bevölkerung von 2012 bis 2025 um 56.000 auf
584.900 Einwohner in der Hauptvariante aus
(562.800 Ew. in der unteren, 609.800 Ew. in der
oberen Variante). Für die Planungen der Stadt und
somit auch für den vorliegenden Stadtentwicklungsplan wird die Hauptvariante zugrunde gelegt.
2017
53
2016
41
2015
15
Integriertes Verkehrsmodell
2014
36
Bevölkerungsprognose bis 2025
2013
42
10
22
2012
13
Einwohnerentwicklung 2012 - 2017, in %.
rot: Abnahme. grau: 0-2 %, hellgrün: 2-5 %, mittelgrün:
5-10 %, dunkelgrün: 10 % und mehr Zunahme
Diese Entwicklungen werden sich unterschiedlich
auf die einzelnen Stadtteile auswirken. Tendenziell
werden sich zumindest bis 2017 die bereits in der
Vergangenheit beobachteten Trends einer Einwohnerzunahme und einer Zunahme der jüngeren
Bevölkerung in den inneren Stadtteilen, insbesondere in einem Gürtel um den Stadtbezirk Mitte fortsetzen.
Seehausen
4.246
Altenburger Land
1.458
288
Anhalt-Bitterfeld
1.689
1.185
PlaußigPortitz
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Leutzsch
Lindenau
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
SchönefeldOst
Süd
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Thekla
MockauEutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Sellerhausen2
3
Ost
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
GrünauMitte
Süd
GrünauOst
Südvorstadt
Großzschocher
2.349
Mölkau
ZentrumSüdost
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Siedlu
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
Grünau
Saalekreis
Wiederitzsch
Lindenthal
LützschenaStahmeln
Marienbrunn
Connewitz
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
HartmannsdorfKnautnaundorf
9
4.
5. Einzelne Verkehrsarten
Übergreifende
Themen
Radverkehr
4.1 Mobilität für alle
Mittelinseln erleichtern gehbehinderten Menschen das Überqueren der Straßen.
4.1.1
Ausgangsbedingungen
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind für eine
selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am
Verkehrsgeschehen auf besondere Voraussetzungen und Vorkehrungen angewiesen. Dazu gehören neben Schwer- und Gehbehinderten auch viele
Menschen, die nur temporär in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wie Eltern mit Kleinkindern, Kranke,
Schwangere oder Personen mit Gepäck. Auch ältere
Menschen sowie Kinder und Jugendliche haben
besondere Anforderungen an die Verkehrsplanung
und die Gestaltung der Straßenräume.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem
Behindertengleichstellungsgesetz vom 1.5.2002 verbindet sich die zentrale Forderung, dass alle gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen ohne fremde
Hilfe zugänglich sein sollen.
Mit Ratsbeschluss vom 16.10.2002 ist die Stadt
Leipzig der Erklärung von Barcelona „Die Stadt und
ihre Behinderten“ beigetreten. Der Grundgedanke
der Erklärung ist, dass alle Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben sollen
(Inklusion). Um das zu ermöglichen, haben sich die
unterzeichnenden Städte u.a. verpflichtet, die Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen zu
sensibilisieren und eine möglichst weitgehende
Barrierefreiheit herzustellen.
Weiterhin soll die Stadt im Rahmen ihrer Befugnisse
Maßnahmen zur Umgestaltung von öffentlichen
Räumen und Gebäuden ergreifen, die sicherstellen,
dass sie von behinderten Menschen in vollem Umfang genutzt werden können. Diese Verpflichtungen
binden unmittelbar die Stadt und ihre Eigenbetriebe,
indirekt aber auch städtische Unternehmen wie die
LVB als Mobilitätsdienstleister. Der 2005 verabschiedete Behindertenhilfeplan der Stadt setzt entsprechend Schwerpunkte bei der barrierefreien Stadtentwicklung und der Sicherheit im öffentlichen Raum.
Schwerbehinderte Menschen in Leipzig nach
Geschlecht und Art der Behinderung, 2012.
100%
90%
21,1%
31,9%
Beeinträchtigung der
80%
Funktion von inneren
Organen bzw. Organsystemen
70%
20,6%
geistig-seelische
Behinderungen,
60%
Suchtkrankheiten
25,9%
Funktionseinschrän-
50%
23,0%
kung von Gliedmaßen,
Wirbelsäule, Rumpf
40%
Blindheit,
Sehbehinderung
18,4%
10
20%
Mehr als die Hälfte der Behinderten wie der Schwerbehinderten gehören der Altersgruppe der über
65-jährigen an. Je älter die Menschen werden, desto
mehr muss sich die Planung auf diejenigen einstellen, die nicht gut zu Fuß sind, schlecht sehen oder
hören, sich nicht mehr leicht zurechtfinden oder
schnell verunsichert sind. Wegen des wachsenden
Anteils älterer und vor allem hochbetagter Menschen an der Stadtbevölkerung steigt die Anzahl
mobilitätseingeschränkter Personen weiter an. Die
Sicherung der Mobilität bis ins hohe Alter entwickelt
sich somit zu einer immer wichtigeren Aufgabe der
Stadt- und Verkehrsplanung.
11,8%
30%
Sprach-, Sprech-,
Damit ist die Stadt gefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass sich Personen mit Behinderungen ohne Einschränkung ihrer Mobilität in der
Stadt bewegen können. Besonderes Augenmerk gilt
dabei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
In Leipzig waren 2012 rund 35.500 Personen amtlich als schwer behindert anerkannt. Das entspricht
7 % der Stadtbevölkerung. Etwa 22.000 Leipziger
sind erheblich oder außergewöhnlich gehbehindert,
1.000 blind und viele weitere in ihrem Sehvermögen
eingeschränkt. Zählt man nicht registrierte Behinderte, Personen mit vorübergehenden Behinderungen sowie solche, die aufgrund ihres geringen oder
hohen Alters in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind,
hinzu, so kann man davon ausgehen, dass bis zu
einem Viertel der Bevölkerung für eine selbständige
und gleichberechtigte Mobilität auf besondere Rahmenbedingungen angewiesen ist.
7,1%
6,2%
störungen, Taubheit,
Schwerhörigkeit
6,1%
17,3%
10%
Gleichgewichts-
10,5%
Verlust oder Teilverlust
von Gliedmaßen,
0%
sonstige
männlich
weiblich
Handlungsbedarf besteht bei der Sicherung einer
hindernisfreien Mindestbreite der Gehwege, der Vermeidung bzw. Beseitigung von Hochborden, Stufen
und anderen Barrieren im Zuge von Gehwegen und
Fahrbahnquerungen, bei den Zugängen zu den Haltestellen und Fahrzeugen der öffentlichen Verkehrs-
4. Übergreifende Themen
Mobilität für alle
mittel sowie bei Fußgängertunneln und –brücken.
Solche Hindernisse sind für viele in ihrer Mobilität
eingeschränkte Menschen nicht oder nur mit großer
Mühe überwindbar oder zwingen sie zu Umwegen.
Wichtig sind weiterhin kurze und barrierefreie Wege
zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel
und anderen nachgefragten Zielen, Angebote zum
Ausruhen sowie öffentlich zugängliche Toiletten.
Sehbehinderte sind in besonderem Maße auf Orientierungshilfen im öffentlichen Raum angewiesen, die
z.B. durch in Farbe, Helligkeit oder Textur kontrastierende Materialien geschaffen werden können, sowie
ggf. auf speziell ausgerüstete Lichtsignalanlagen
und Blindenleitsysteme. Für gehbehinderte Autofahrer sind ausreichend dimensionierte und für sie
reservierte Stellplätze am Wohnort und in der Nähe
wichtiger Ziele erforderlich. Allgemein kommen Maßnahmen, die die Stadt von Barrieren befreien, den
Fußgängerverkehr sicherer und komfortabler
machen und den Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln vereinfachen, allen Menschen zugute.
Bisherige Maßnahmen
Das „Handbuch barrierefreie Verkehrsanlagen“
wurde als Grundlage für alle Baumaßnahmen eingeführt. Bei Straßenbauvorhaben werden grundsätzlich an Überwegen Bordabsenkungen vorgenommen. Die wichtigsten Fußgängerbereiche der
Innenstadt wurden mit einem Leitsystem für Blinde
und Sehbehinderte ausgestattet. Zur Überquerung
des Promenadenrings wurden an mehreren Stellen,
u.a. am Hauptbahnhof, am Goerdelerring und am
Wilhelm-Leuschner-Platz Brücken bzw. Tunnel durch
ebenerdige Querungsmöglichkeiten ersetzt bzw.
ergänzt. Rund 160 Lichtsignalanlagen verfügen
bereits über eine Blindensignalisierung.
Die Internetseiten der Stadt Leipzig und der LVB
wurden barrierearm neu gestaltet.
Erhöhte Warteflächen und Niederflurfahrzeuge erleichtern das Einsteigen.
Die in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung,
den Leipziger Verkehrsbetrieben und den Behindertenverbänden vereinbarte Regellösung für die
Gestaltung neuer Haltestellen wird unter Anpassung
an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse schrittweise
umgesetzt. Inzwischen sind rund 60 % der Straßenbahnhaltestellen und über ein Viertel der reinen
Bushaltestellen barrierefrei nutzbar und mit kontrastreichen Leitstreifen und erhöhten Zugangsbereichen
ausgestattet. Da es sich dabei vor allem um die stärker frequentierten Haltestellen handelt, profitieren
davon bereits mehr als 70 % aller Einsteiger.
Bei der LVB verkehren mindestens 90 % (am
Wochenende 100 %) der Straßenbahnzüge mit Niederflurfahrzeugen bzw. -beiwagen, die an Haltestellen mit angehobenen Bahnsteigen ein praktisch
stufenloses Ein- und Aussteigen ermöglichen. Einstiegsleisten zur Verringerung des Spalts zwischen
Bahnsteig und Fahrzeugschwelle sind im Testbetrieb. Auch die in der Stadt eingesetzten Busse
ermöglichen einen bequemen und niedrigen, bei
entsprechender Einstiegshöhe fast stufenlosen
Zugang. In neu angeschafften Fahrzeugen erleich-
Hindernisse im Gehweg und zugeparkte Übergänge machen nicht nur Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern das
Durchkommen schwer.
tern Haltewunschtasten und Türöffner mit Blindenschrift die Nutzung. Die LVB bietet mit städtischer
Unterstützung einen Begleitdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen an.
Die für die Inbetriebnahme des Mitteldeutschen
S-Bahn-Netzes neu gebauten bzw. modernisierten
S-Bahnhöfe sowie die eingesetzten Fahrzeuge sind
durchweg barrierefrei gestaltet (Ausnahme: provisorische Haltestelle Anger-Crottendorf). Bei Haltestellen ohne Rampen ist die Barrierefreiheit allerdings
abhängig von der Funktionsfähigkeit des – in den
meisten Fällen einzigen – Fahrstuhls.
Handlungsbedarf gibt es noch bei der Barrierefreiheit im Umfeld der Haltestellen. Fehlende Bordabsenkungen, schadhafte Gehwege und Hindernisse
erschweren häufig den Zugang zur Haltestelle oder
den Übergang zwischen den Verkehrsmitteln. Der
durchschnittliche Abstand zwischen den Haltestellen
von Straßenbahn und Stadtbus ist im Städtevergleich relativ groß, so dass für ältere Menschen und
Personen mit Mobilitätseinschränkungen größere
Distanzen bis zur Haltestelle zu überwinden sind.
Farblich kontrastierende Leitstreifen erleichtern die
Orientierung in der Fußgängerzone.
11
4. Übergreifende Themen
Mobilität für alle
30
350
4.1.3
Konzept
26
300
25
250
20
200
15
11
10
150
11
9
9
8
6
6
9
7
100
5
50
0
0
2003
2004
2005
2006
Ausbau im laufenden Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
behindertengerechte Haltestellen gesamt
Behindertengerechte Haltestellen – Ausbau im laufenden Jahr und Entwicklung der Gesamtzahl. (LVB)
4.1.2
Leitlinien
Das Ziel gleichwertiger Mobilitätschancen gilt
auch für Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen, insbesondere auch
für Kinder, für ältere Menschen und Menschen
mit Behinderungen. Ihnen soll eine sichere,
selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme am Verkehrsgeschehen ermöglicht werden. Die Berücksichtigung von Mobilitätseinschränkungen muss bei allen Verkehrsarten
ansetzen.
Die uneingeschränkte und selbständige Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel ist zu gewährleisten; die Barrierefreiheit für Fahrzeuge und
Haltestellen soll so zügig wie möglich umgesetzt
werden.
Bei Um- und Neugestaltungsmaßnahmen im
öffentlichen Verkehrsraum sind die Belange
mobilitätseingeschränkter Verkehrsteilnehmer
regelmäßig zu berücksichtigen. Wichtige
Gesichtspunkte sind
Die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sind bei der Gestaltung
von Verkehrsanlagen angemessen zu berücksichtigen. Es ist nach Wegen zu suchen, sie in
den Planungsprozess einzubinden.
▪ die barrierefreie Gestaltung des Straßen- und
Wegenetzes in der gesamten Stadt, einschließlich eines engmaschigen Angebots von barrierefreien Querungsmöglichkeiten,
Die Bahnsteige des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes
sind barrierefrei erreichbar.
▪ die Erleichterung der Orientierung für Menschen mit Sehbehinderungen, u.a. durch kontrastreiche Gestaltung von Verkehrsanlagen,
▪ die Schaffung geeigneter Wege und Abstellmöglichkeiten für Mobilitätshilfen und Fahrzeuge
von mobilitätsbehinderten Menschen,
▪ die Berücksichtigung von besonderen Mobilitätsbedürfnissen auch bei temporären Verkehrsraumeinschränkungen,
▪ die Erhöhung der Verkehrssicherheit für
schwächere Verkehrsteilnehmer.
12
Die Behindertenbeauftragte der Stadt sowie der
Behindertenbeirat und Interessenvertretungen
von Behindertengruppen sind in die für sie
bedeutsamen Planungen einzubeziehen.
Die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes,
der Barcelona-Erklärung und des Behindertenhilfeplans sind verbindliche Richtschnur des Verwaltungshandelns. Maßnahmen zur Umsetzung werden in
den Jahreshaushalten verankert.
Barrierefreie Wege
Neu angelegte oder umgebaute Verkehrsanlagen
werden entsprechend den einschlägigen Richtlinien
ausgeführt bzw. bei Erneuerungsmaßnahmen angepasst. Die in Kap. 5.1 benannten Anforderungen an
die Breite von Gehwegen und ihre Freihaltung von
Hindernissen wie Fahrradbügel, Werbeaufsteller
oder Außengastronomie sowie eine bedarfsgerechte
Schneeräumung sollen eine gefahrlose und komfortable Nutzung durch Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte
und andere mobilitätseingeschränkte Personen
ermöglichen. Fehlende Bordabsenkungen an Übergangsstellen werden schrittweise ergänzt. Ihre Freihaltung von parkenden Fahrzeugen soll durch eine
geeignete Gestaltung (z.B. als Gehwegvorziehung
mit seitlichem Schutz durch Bänke oder Fahrradbügel) verbessert und regelmäßig überwacht werden.
Einfahrten sollen mit gut begehbaren Oberflächenbelägen und ohne Niveauabsenkung im Bereich der
Gehbahn gestaltet werden.
Die Anforderungen blinder und sehbehinderter Fußgänger werden bei der Neugestaltung von Gehwegen und Übergängen mit berücksichtigt, z.B.
durch geeignete Beleuchtung, Kontrastgebung und
taktil wahrnehmbare Orientierungshilfen. In Abstimmung mit den Behindertenverbänden wird die Ausstattung ausgewählter Lichtsignalanlagen mit
Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte fortgesetzt.
Auch Bushaltestellen werden mit Leitstreifen und
angehobenen Warteflächen ausgestattet.
(Kurt-Eisner-Straße)
Mobilität für alle
Sicherheit für schwächere
Verkehrsteilnehmer
Unfallverhütung besonders für Kinder und Ältere setzt
in erster Linie bei der flächenhaften Geschwindigkeitsdämpfung an, insbesondere vor Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen, Schulen und Einrichtungen
mit vielen älteren Nutzern. Außerdem können sichere
und ausreichend häufige Querungsmöglichkeiten
über die Hauptverkehrsstraßen maßgeblich zur Unfallvermeidung beitragen. Ein wichtiger Teilaspekt ist die
Schulwegsicherung. Näheres dazu wird in den Kapiteln 5.1 und 6.4 ausgeführt.
Stellplätze für Behinderte
Hinsichtlich der Anzahl und Ausführung von Stellplätzen für Behinderte bei privaten und öffentlichen
Bauvorhaben gelten die Vorgaben der Bauordnung
und der Stellplatz- und Garagenverordnung. Planerisches Ziel ist es, mindestens 3 % der öffentlich
zugänglichen Stellplätze für Behinderte zu reservieren und rollstuhlgerecht zu gestalten (Zusatzbreite,
Bordabsenkung).
Während dies in den Wohngebieten meist auf Antrag
der Bewohner geschieht, wird die Stadt die Umsetzung in wichtigen Zielgebieten wie Zentren und
Arbeitsplatzkonzentrationen aktiv verfolgen. Auch in
der „autoarmen Innenstadt“ soll es weiterhin
ebenerdig erreichbare
Stellplätze für Behinderte geben, zusätzlich
zu den reservierten
Stellplätzen in Parkäusern und Tiefgaragen.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Mobilität für alle“
Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel
Voraussetzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch mobilitätseingeschränkte Personen sind
Niederflurfahrzeuge bei Straßenbahnen und Bussen
- auch der regionalen Verkehrsunternehmen - sowie
angehobene Haltestellen-Warteflächen. Die Umstellung des Fahrzeugparks der LVB wird fortgesetzt,
bis 2016 soll auf allen Kursen ein Niederflurangebot
realisiert werden.
Im Zuge des Stadtbahnausbaus sowie im Zusammenhang mit sonstigen Maßnahmen im Straßenraum werden die Programme der Stadt und der LVB
zur Schaffung barrierefreier Haltestellen, die mit
einem Blindenleitsystem und mit Sitzmöglichkeiten
ausgestattet sind, weitergeführt. Priorität haben
noch nicht barrierefreie Haltestellen mit einem hohen
Fahrgastaufkommen oder besonderer Bedeutung für
mobilitätseingeschränkte Personen. Dabei soll auch
die Barrierefreiheit der Zuwege zu diesen Haltestel-
len sowie ggf. vorhandener Umsteigewege sichergestellt werden, die bei besonderem Bedarf ebenfalls
mit einem Blindenleitsystem auszustatten sind. Möglichkeiten, bei großen Haltestellenabständen durch
zusätzliche Haltestellen die Zugangswege aus den
Wohngebieten zu verkürzen, werden geprüft.
Behindertenstellplätze im öffentlichen Straßenraum
der autoarmen Innenstadt (Stand 1/2013).
2
Die Stadt Leipzig wird sich dafür einsetzen, dass im
Rahmen der Auskunftssysteme der Verkehrsträger
und des Verkehrsverbundes, mittelfristig im Rahmen
des Mitteldeutschen Mobilitätsportals (s. Kap. 6.3)
Informationen über barrierefreie Reiseketten bereitgestellt werden.
Die DB Station und Service AG wird aufgefordert,
die Ausfallzeiten von Aufzügen an den Haltestellen
der S-Bahn- und des Eisenbahn-Regionalverkehrs
zu minimieren und eine einfache Informationsmöglichkeit über dennoch ausgefallene Fahrstühle anzubieten und aktuell zu halten.
1
2 2
3 7
2
2
1
2
2
1
3
1
2
3
1
1
2
3
1
1
2
2
2
2
3
2
3
13
4.2 Verkehr umweltverträglich gestalten
Jeder Weg, der zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV statt mit dem Auto zurückgelegt wird, ist ein Gewinn für die Umwelt.
4.2.1
Ausgangbedingungen
Die Lebensqualität in der Stadt wird in vielfacher Hinsicht durch den Verkehr geprägt. Individuelle Mobilität
ist einerseits eine Grundvoraussetzung städtischen
Lebens, anderseits beeinträchtigen verkehrsbedingte
Lärm- und Luftschadstoffbelastungen die Lebensqualität und können die menschliche Gesundheit
gefährden. Nach aktuellen Prognosen wird die Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr in den kommenden Jahren nicht mehr nennenswert zunehmen, so dass gute Ausgangsbedingungen
bestehen, mit verschiedenen Maßnahmen die
Umweltbelastungen der Leipziger Bevölkerung weiter
zu reduzieren.
Diese Belastungen sind nicht gleichmäßig verteilt,
sondern konzentrieren sich auf hoch frequentierte
Straßen- und Schienenabschnitte. Um solche
Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Min-
derung der Belastung festzulegen, hat die Stadt
Leipzig Pläne und Programme zur Luftreinhaltung,
zum Lärmschutz und zum Klimaschutz entwickelt.
Die darin festgelegten Maßnahmen und Ziele betreffen in hohem Maße auch den Verkehrssektor.
Die 27 auf den Verkehr bezogenen Maßnahmen des
2009 aufgestellten Luftreinhalteplans wurden – mit
zwei Ausnahmen – bereits ganz oder teilweise
umgesetzt. Hervorzuheben ist hierbei die 2011 eingerichtete Umweltzone, die rund 60 % des Stadtgebietes umfasst, darunter sämtliche innerstädtischen Wohnquartiere. Die Belastung mit besonders
gesundheitsschädlichen feinen und ultrafeinen Partikeln ging daraufhin zwischen 2010 und 2011 um 30 %
zurück. Trotzdem werden an den verkehrsnahen
Messstationen (Mitte und Lützner Straße) weiterhin
Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstäube
(PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) gemessen.
Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstellen im Stadtgebiet
Anzahl Tage, PM10 > 50 µg/m³
80
70
60
50
40
30
20
10
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Untersuchungsjahr
Lützner Straße
(verkehrsnah)
14
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
Leipzig-West
(städt. Hintergrund)
Grenzwert
(35 Tage)
2012
2013
Weitere Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der
Luftqualität beitragen, waren die Ausrüstung weiterer
Busse der Leipziger Verkehrsbetriebe mit Partikelfiltern sowie Hybridtechnologie und die Weiterentwicklung des Parksystems (Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsystem, Park+Ride).
Der seit 2011 als Entwurf vorliegende Lärmaktionsplan wurde 2013 mit wichtigen Änderungen
beschlossen. Er beinhaltet mehr als 60 Einzelmaßnahmen wie die Förderung des Umweltverbundes,
Verkehrs- und Geschwindigkeitsreduzierungen
sowie bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen. Zehn Maßnahmen aus dem ursprünglichen
Entwurf sind bereits umgesetzt worden. Dazu
gehörten
▪ der Ersatz von Pflaster durch bituminöse Fahrbahnoberflächen in der Hans-Weigel-Straße, KarlJungbluth-Straße, Schönefelder Straße, Cunnersdorfer Straße, Holsteinstraße und Karl-Heine-Straße,
▪ der Bau des Tangentenvierecks Süd, Bauabschnitt
Kurt-Eisner-Straße/ Semmelweisstraße von ArthurHoffmann-Straße bis Zwickauer Straße,
▪ der Ausbau der Prager Straße zwischen Friedhofsgärtnerei und Franzosenallee,
Verkehr umweltverträglich gestalten
4. Übergreifende Themen
Bevölkerung insgesamt
Hauptverkehrsstraßen insgesamt
Bundes-/Staatsstraßen
lerer Ring
Tangentenviereck
Promenadenring
Sons ge Hauptverkehrsstraßen
120
Prozent (2001 = 100)
▪ der deutlich größere Ersatzneubau der Lärmschutzwand B 2 - Wundtstraße (Schutz der Wohnbebauung Teichstraße/ Mühlholzgasse/ Roßmäßlerstraße) sowie
▪ der Test bzw. Einbau der lärmoptimierten Asphaltdeckschicht AC 5 D LOA und des lärmarmen Splittmastixasphaltes SMA 5 S und deren schalltechnischer Vergleich mit herkömmlichem Aspahltbeton
AC 11 DS in der Brünner Straße.
110
100
Bevölkerungsentwicklung an Hauptverkehrsstraßen
90
Aktualisierte Lärmkarten decken das gesamte Stadtgebiet ab. Sie zeigen die für Großstädte typischen
Belastungsschwerpunkte: Hauptnetzstraßen und
Bahnlinien, die durch gründerzeitliche Bestandsgebiete verlaufen. Darin liegt eine große Herausforderung für alle Akteure. Zwar erscheint die Zahl von
4.054 Betroffenen, die Lärmwerten über 70 dB(A)
ausgesetzt sind, im Vergleich zur Einwohnerzahl
Leipzigs nicht hoch, dennoch sollte dort zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren zuerst gehandelt
werden. In Bestandsgebieten gibt es jedoch weniger
Möglichkeiten, Änderungen herbeizuführen als bei
Neuplanungen. Eine Bündelung von Verkehrsströmen kann zwar entlastend wirken, führt jedoch zu
neuen Betroffenheiten. Neben den in den Lärmkarten wiedergegebenen Tages- und Nachtwerten sind
es insbesondere die Spitzenwerte, die von den
Betroffenen als Belastung wahrgenommen werden.
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
QDEN
uelle:(24h)
EinwoKfz-Verkehr
hnerregister Leipzig
Kategorie
betroffene
Bewohner
betroffene
Wohnungen
betroffene
Schulen *
betroffene
Krankenhäuser *
2009
2010
2011
Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
35
dB (A)
>35-40
dB (A)
>40-45
dB (A)
26.384
129.315 126.021
82.334
50.373
31.320
24.650
22.598
4.054
37
0
12.564
61.578
39.206
23.987
14.914
11.738
10.761
1.931
17
0
60.010
>45-50
dB (A)
>50-55
dB (A)
>55-60
dB (A)
>60-65
dB (A)
>65-70
dB (A)
>70-75
dB (A)
>75-80
dB (A)
>80-..
dB (A)
9
58
82
84
54
45
14
3
0
0
0
1
36
81
57
22
23
6
5
0
0
0
* berücksichtigt wurden alle Gebäude, welche zu einer Schule oder einem Krankenhaus gehören
Bevölkerungsentwicklung an Hauptverkehrsstraßen und Zahl der Lärmbetroffenen
(nach: Vöckler, J.: Bevölkerungsentwicklung an Leipzigs Hauptverkehrsstraßen, 2007/2012)
In zunehmendem Maße kommen auch die klimatischen Auswirkungen des Verkehrs in den Fokus
der Betrachtungen. Neben den lokalklimatischen
Auswirkungen durch Flächenversiegelung und
Bebauung tragen die CO2 Emissionen des Verkehrs
erheblich zum Klimawandel bei. Die verkehrsbedingten CO2-Emissionen sind in Leipzig von 1,78 t
pro Einwohner und Jahr im Jahr 2003 bis 2008 auf
1,48 t zurückgegangen.
fahrzeugverkehr. Jede Verlagerung von Verkehrsströmen von der Straße auf den „Umweltverbund“
(Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Verkehr)
führt zu einer Entlastung der Umwelt. .
Art und Umfang der Umweltbelastung sind abhängig
von der Verkehrsart. Die geringsten Probleme verursachen der Fußgänger- und Radverkehr, deutlich
höhere Belastungen gehen von den öffentlichen Verkehrsmitteln aus, die weitaus höchsten vom Kraft-
4.2.2
Umweltzone der Stadt Leipzig
Gottscheina
Göbschelwitz
Seehausen
Leitlinien
Verkehrspolitische und umweltpolitische Ziele
der Stadt bilden eine Einheit. Die umweltrelevanten Fachplanungen (u.a. Lärmaktionsplan,
Luftreinhalteplan, Energie- und Klimaschutzprogramm) sind als Rahmenvorgaben der Verkehrsplanung transparent darzustellen und bei allen
Maßnahmen im Verkehrsbereich mit besonderer
Priorität zu berücksichtigen, damit ihre Umsetzung schrittweise erreicht werden kann.
Industriepark Nord
GVZ
Wiederitzsch
Lindenthal
Plaußig
ützschena
Lü
L
Messe
Mockau
Thekla
Möckern
Gohlis
n
en
e
Wahrre
Schönefeld
Eutritzsch
Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen
Leutzsch
Leutzsch
Paunsdorf
ZentrumNordwest
Paunsdorf
Zentrum
Rückmarsdorrff
Engelsdorf
Althen
AngerCrottendorrff
Reudnitz
Lindenau
Mölkau
Schönau
Südvorstadt
Plagwittzz
Miltitz
Grünau
Grünau
Lausen
Baalsdorf
Stötteritz
Connewitz
Kleinzschocher
Kleinpösna
Holzhausen
Connewitz
Meusdorf
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Knautkleeberg
Hartmannsdorrff
Knautnaundorf
Die verkehrsbedingten Emissionen von Lärm
und Luftschadstoffen sollen auf die in den
umweltpolitischen Zielen der Stadt festgelegten
Werte gesenkt werden. Dazu gehört insbesondere die Reduzierung der CO2-Emissionen des
Leipziger Binnenverkehrs von 1,48 t pro Einwohner im Jahr 2008 auf 0,85 t pro Einwohner und
Jahr bis 2025.
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Liebertwolkwitz
Um eine spürbare Verringerung des Verkehrslärms zu erreichen, soll an ausgewiesenen
Belastungsschwerpunkten mit einer hohen
Betroffenenzahl auch auf Abschnitten von
Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage von Einzelfallprüfungen Tempo 30 angeordnet werden.
Ruhige Gebiete sind vor zusätzlicher Verlärmung
zu schützen.
15
4. Übergreifende Themen
Verkehr umweltverträglich gestalten
Ver
Bei der Aufteilung des Verkehrsraums sind die
umweltfreundlichen Verkehrsarten mit besonderem Gewicht in der Abwägung zu berücksichtigen, um die Ziele der Lärmminderung und Luftreinhaltung sowie des Klimaschutzes zu erreichen.
Ziel ist weiterhin, die Busflotte auf alternative
Antriebsarten umzustellen. Gemeinsam mit den
Leipziger Verkehrsbetrieben wird die Umstellung
der Straßenbahn auf „grünen“ Strom geprüft.
4.2.3
Konzept
Berücksichtigung der Umweltqualitätsziele bei
allen verkehrsplanerischen Entscheidungen
Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2003 Umweltqualitätsziele für die Bereiche Gesundheitsvorsorge und
Wohlbefinden, Naturschutz, Ressourcenschutz und
Schadstoffemissionen beschlossen. Bei der Planung
verkehrswirksamer Maßnahmen soll künftig nach
einem standardisierten Schema überprüft werden,
inwieweit diese zur Erreichung der Umweltqualitätsziele sowie der Ziele von Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan beitragen.
Die Maßnahmen von Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung sollen verzahnt werden, um Schwerpunkte des Veränderungsbedarfs zu erkennen,
Maßnahmen mit größter Wirksamkeit entwickeln zu
können und Problemverschiebungen zu verhindern.
Grüne Wege fördern umweltfreundlichen Verkehr.
Elektroladestation
Hybridbus
In allen Fällen einer wesentlichen Zusatzbelastung
durch Neubau oder Ausbau von Verkehrswegen ist
eine detaillierte Prüfung der Vermeidung, der Minimierung und des Ausgleichs der damit verbundenen
Umweltbelastungen erforderlich. Zielkonflikte sind
herauszuarbeiten. Die zu einer termin- und aufgabengerechten Bearbeitung der Themen notwendige
Personalausstattung wird dabei durch die Stadt
Leipzig gewährleistet.
Stadtentwicklungsplans und in den Fachplänen zum
Umweltschutz.
Die zur Umsetzung der Umweltqualitätsziele vorgesehenen Maßnahmen im Verkehrsbereich werden
im Folgenden jeweils kurz benannt, eine vertiefte
Erläuterung erfolgt in den Kapiteln 5 und 6 dieses
Verkehrsvermeidung und -verlagerung
Nach dem Grundsatz „Vermeiden – Verlagern – Verringern“ bildet die verträgliche Vermeidung von Verkehr den ersten Baustein zur Reduzierung von verkehrsbedingten Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren. Ein besonderer Schwerpunkt soll
dabei auf die Vermeidung von Kfz-Verkehr gelegt
werden, da dieser im Hinblick auf Emissionen und
Flächenverbrauch besondere Belastungen hervorruft.
Zur Verkehrsvermeidung verfolgt die Stadt Leipzig
das Leitbild einer verkehrssparsamen und nutzungsgemischten „Stadt der kurzen Wege“. Durch die
Erhaltung einer kleinräumigen Nutzungsmischung
und die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in
Bereichen mit guter Anbindung an das übergeordnete Straßen- und Schienennetz soll der Verkehr an
Straßen mit Wohnbebauung und in sonstigen sensiblen Stadträumen reduziert werden.
Einen besonderen Beitrag zur Verkehrsvermeidung
können neue Baugebiete leisten, deren Bewohner
aufgrund der Lage im Stadtraum, der Qualität der
Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel und
attraktiver Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr ihre Mobilitätsbedürfnisse auch ohne eigenes
Auto gut befriedigen können. Autounabhängige Mobilität soll gefördert werden.
Das Konzept „autoarme Innenstadt“ wird weiterverfolgt und an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Durch weitgehende Freihaltung von motorisiertem Verkehr und enge Begrenzung des
Parkplatzangebots im öffentlichen Raum wird die
Attraktivität der Innenstadt für den nicht motorisierten Verkehr erhöht.
16
4. Übergreifende Themen
Foto: LVB
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Die verstärkte Anordnung von Tempo 30 auch an
Hauptverkehrsstraßen an den im Lärmaktionsplan
ausgewiesenen Belastungsschwerpunkten, ggf.
beschränkt auf die Nachtstunden, ist ein wirksames
Mittel der Lärmminderung, das zudem nicht vom
Vorbehalt der Finanzierbarkeit abhängig ist.
Bis zum Jahr 2025 sollen 75 % der Wege im Leipziger Binnenverkehr zu Fuß, mit dem Fahrrad oder
mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.
Dieses Ziel soll durch ein Bündel von Maßnahmen
erreicht werden, die eine umweltfreundliche Mobilität
fördern und ihr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bei Neubau, Sanierung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur Priorität einräumen.
Da dabei eine Vielzahl von Randbedingungen und
möglichen Seiteneffekten zu beachten ist (s. Kap.
5.4.3), kann eine solche Anordnung nur nach einer
gründlichen straßenverkehrsrechtlichen Prüfung
erfolgen. Dabei sind geeignete Maßnahmen zur
Überwachung und Durchsetzung vorzusehen.
Verkehr umweltverträglich gestalten
Deckensanierung, lärmoptimierter Asphalt
Im Straßen- und Brückenbauprogramm 2013 - 2020
ist die Lärmsanierung als ein Aspekt in der Bewertungsmatrix zu Ermittlung der Maßnahmenprioritäten
bei der Deckensanierung berücksichtigt worden. Im
Ergebnis haben die zehn Projekte mit der höchsten
Priorität im Straßen- und Brückenbauprogramm
auch in besonderem Maße positive Auswirkungen
auf den Lärmschutz bzw. die Luftreinhaltung.
Die Stadt Leipzig wird bei Straßen mit Tempo 50
oder höher prüfen, ob der Einbau von lärmoptimierten Asphalt auf im Rahmen der Lärmaktionsplanung ausgewählten Straßenabschnitten unter
großstädtischen Rahmenbedingungen eine nachhaltige Verbesserung der Lärmsituation verspricht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen können wesentlich zur Lärmminderung beitragen.
Dazu wird der Ausbau des Radwegenetzes und der
Trassen für Bahnen und Busse mit Priorität weitergeführt werden. Die in den entsprechenden Fachplänen (Radverkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan) ermittelten Handlungserfordernisse und
Prioritäten werden im Rahmen des mittelfristigen
Straßen- und Brückenbauprogramms berücksichtigt.
Die mit Eröffnung des City-Tunnels und Neuordnung
des S- und Regionalbahnverkehrs gegebenen
Chancen, zusätzliche Fahrgäste für ein Umsteigen
vom Pkw auf die Bahn zu gewinnen, sollen durch
begleitende Maßnahmen – u.a. der Öffentlichkeitsarbeit – optimal genutzt werden.
Schadhafte Straßendecken und noch nicht sanierte Gleisbetten verstärken die Lärmbelastung.
Die Vernetzung der verschieden Verkehrsarten im
Sinne einer inter- und multimodalen Mobilität soll
intensiviert werden. So soll Personen, die auf Teilstrecken auf die Nutzung eines Autos angewiesen
sind, der problemlose Umstieg auf ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel zumindest auf dem innerstädtischen Wegeanteil erleichtert werden.
Dazu sollen das Netz von Bike+Ride-Stationen optimiert und die vorhandenen Park+Ride-Plätze besser
genutzt werden. Durch Unterstützung von
CarSharing und Fahrradverleih sollen mehr Menschen, vor allem im Innenstadtbereich, dazu motiviert werden, auf ein eigenes Auto zu verzichten,
und in die Lage versetzt werden, stattdessen bei
jeder Fahrt das auch unter Umweltgesichtspunkten
günstigste Verkehrsmittel zu wählen.
17
4. Übergreifende Themen
Förderung von emissionsarmen
Antriebstechniken
Die Stadt Leipzig will den Umstieg auf erneuerbare
Energien auch im Verkehrsbereich vorantreiben.
Dazu wird anhand von Pilotmaßnahmen untersucht,
welche Umweltentlastungen durch die Einführung
von Elektro- oder Hybridantrieben bei Bussen der
LVB erreicht werden können. Die Straßenbahnen
sollen langfristig ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Im Bereich des motorisierten Individualverkehrs sollen verstärkt alternative Antriebsformen, insbesondere Elektroantriebe zur Anwendung kommen. In
einer Einstiegsphase wird die Stadt deshalb im
Zusammenhang mit Mobilitätsstationen die Einrichtung von Lademöglichkeiten für Elektroautos und
-fahrräder, auch im öffentlichen Straßenraum, unterstützen. Da hierzu erst begrenzt Erfahrungen vorliegen und die technischen Voraussetzungen sich
stetig weiterentwickeln, ist es jedoch nicht sinnvoll,
diesbezüglich bereits jetzt langfristige Bindungen
einzugehen (s. Reutter/Huber S.15). Der Schwerpunkt der Förderung aus Umweltgesichtspunkten
wird weiterhin bei den öffentlichen Verkehrsmitteln
liegen.
Die Minderung der Luftschadstoffbelastung soll
durch weitere Ausgestaltung der Umweltzone weitergeführt werden. Besitzer alter Fahrzeuge, die von
den Grenzwerten der Umweltzone ausgenommen
sind, sollen zur Umrüstung ihrer Fahrzeuge motiviert
werden.
Radfahren - mobil ohne Belastung der Umweltzone
18
Verkehr umweltverträglich gestalten
Ver
Lärmminderung
im Bereich des Schienenverkehrs
Im Zuge von Neu- und Umbaumaßnahmen an
Schientrassen der LVB sollen alle Möglichkeiten zur
Lärmreduzierung am Fahrweg ausgeschöpft werden, um Anwohner so weit wie möglich von Schienenverkehrslärm zu entlasten. Ein Schwerpunkt ist
dabei der Umbau von geschotterten Straßenbahntrassen zu Rasengleisen oder zu eingedeckten, in
die Fahrbahn integrierten Gleisen in lärmmindernder
Bauweise.
Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung ermittelten
Maßnahmen in diesem Bereich wurden bereits teilweise realisiert. Soweit dies noch nicht der Fall war,
soll diese Maßnahme des aktiven Lärmschutzes bei
Neu- oder Umbaumaßnahmen in Zukunft weiterhin
berücksichtigt werden.
Die Umstellung des Fuhrparks der Leipziger Verkehrsbetriebe wird fortgesetzt. Ziel ist es, so zügig
wie möglich den Betrieb vollständig auf moderne,
lärmarme Fahrzeugtypen umzustellen.
Der Schallschutz an Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn kann durch die Stadt Leipzig nur in
begrenztem Umfang beeinflusst werden. Die Stadt
wird sich dafür einsetzen, dass hoch belastete
Bereiche mit einer Vielzahl von Betroffenen, z.B.
entlang des Güterrings, durch geeignete Vorkehrungen nach dem Stand der Technik entlastet
werden.
Minderung von Fluglärm
Der Flughafen Leipzig-Halle ist für planmäßige
Passagierflüge von 5:30 Uhr bis 23:30 Uhr geöffnet, für Frachtflugzeuge liegt eine 24-StundenBetriebsgenehmigung vor. Damit verbunden sind
erhebliche nächtliche Lärmbetroffenheiten in den
umliegenden Stadtgebieten. Maßnahmen der
Lärmminderung sind in der Diskussion und Voraussetzung für die Akzeptanz einer weiteren Flughafenentwicklung.
Schutz wertvoller Biotope und ruhiger Gebiete
Durch die in den letzen Jahren fertig gestellten
Straßenneubauten und -ausbauten wurde ein
Stand erreicht, der perspektivisch eine leistungsfähige Abwicklung des motorisierten Verkehrs
sicherstellt. Die Priorität liegt künftig bei der Instandhaltung der vorhandenen Straßen. Weitere Ausbauplanungen, insbesondere der Weiterbau des bislang geplanten Mittleren Rings können daher
aufgegeben oder zurückgestellt werden. Eingriffe in
die ökologisch besonders wertvollen Auenwälder
im Süden des Stadtgebiets werden vermieden.
Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung ermittelten
ruhigen Gebiete wie der Leipziger Auwald und die
großen Parkanlagen im Stadtgebiet sollen vor einer
Zunahme von Lärmimmissionen geschützt werden,
um eine ruhige Erholungsmöglichkeiten im Freien zu
gewährleisten und Störungen von schutzbedürftigen
Tierarten zu minimieren.
Pflanzung von Straßenbäumen
Im Rahmen eines Aktionsprogramms soll die Zahl
der Straßenbäume erhöht werden. Dabei haben
Rasengleise mindern Lärm und binden Straßenstaub.
Bau einer Lärmschutzwand am Bahnhof Lindenau
4. Übergreifende Themen
Verkehr umweltverträglich gestalten
ausgebaut werden. Dabei sollen die Angebotsstrukturen der Verkehrsmittel des Umweltverbundes verdeutlicht werden und insbesondere Alternativen zum
motorisierten Individualverkehr aufgezeigt werden.
Für den Einzelnen soll deutlich werden, dass neben
der Umweltentlastung auch andere positive Effekte
wie Gesundheitsförderung, Zeit- und Kostenersparnis bestehen. Der städtischen Verwaltung und Politik
kommt dabei eine Vorbildwirkung zu.
Die Teilnahme an deutschland- und europaweiten
Kampagnen zur Förderung von umweltfreundlicher
Mobilität soll intensiviert werden. Im Rahmen von
jährlich wiederkehrenden Aktionsveranstaltungen
(europäische Mobilitätswoche, autofreier Tag, „Stadtradeln“) sollen die umwelt- und verkehrpolitischen
Akteure in Leipzig besser vernetzt und in der Öffentlichkeit bekannter werden.
Der Bau einer Straße durch die Parthenaue bei Abtnaundorf ist nicht mehr Gegenstand des Stadtentwicklungsplans.
staubbelastete und unverschattete Bereiche Priorität. Ungenutzte Baumscheiben sollen wiedergenutzt
werden. Baumpatenschaften unter dem Motto „Für
eine baumstarke Stadt“ sollen fortgesetzt und durch
kommunal finanzierte Pflanzungen ergänzt werden.
Baumpflanzungen können dabei auch als
naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe
in Natur und Landschaft an anderer
Stelle angerechnet
werden.
Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung
Die vorstehend genannten Maßnahmen können nur
dann langfristig erfolgreich sein, wenn gleichzeitig
die Sensibilität für und das Wissen über ein umweltschonendes Verkehrsverhalten bei den Bürgerinnen
und Bürgern Leipzigs wächst.
Daher sollen Informationen zu den Themen Verkehrsvermeidung, Nachhaltigkeit und Nutzung des
Umweltverbundes auf dem Schulweg in den Unterricht an Schulen integriert und in Schulprojekten thematisiert werden. Weiterhin soll die Öffentlichkeitsarbeit zu einer umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl
Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der Bundesstraße B 6 (rechts hinter der Lärmschutzwand)..
19
4.3 Wirtschaftsverkehr
4.3.1
Ausgangsbedingungen
Zum Wirtschaftsverkehr gehören alle Ortsveränderungen, die eine geschäftliche oder dienstliche Zielsetzung verfolgen. Verkehrsleistungen, die der Versorgung mit Waren und Gütern, der Entsorgung von
Reststoffen und Abfall oder der Rückführung von
nicht mehr benötigten Gütern dienen, werden zum
Güterwirtschaftsverkehr gerechnet. Der Personenwirtschaftsverkehr umfasst geschäftliche und dienstliche Wege aller Art, die in Ausübung des Berufs entstehen und deren Hauptzweck nicht der Transport
von Gütern sondern die Erbringung einer Dienstleistung ist, z.B. in Ausübung eines Handwerks,
eines Pflegedienstes, einer freiberuflichen oder
Servicefunktion.
Der Anteil des Wirtschaftsverkehrs am Kfz-Verkehr
insgesamt ist in den letzten Jahren kontinuierlich
angestiegen. Überwiegend handelt es sich dabei um
regionale Verkehrsströme. Über die Hälfte des Wirtschaftsverkehrs entfällt auf den Personenwirtschaftsverkehr, mit dessen weiterer Zunahme
aufgrund des Wachstums im Dienstleistungssektor
zu rechnen ist. Zunehmende Verflechtungen der
europäischen Wirtschaftsstandorte, die Abnahme
der Raumüberwindungskosten, die Entwicklung
neuer Arbeitsstätten an der Peripherie, veränderte
Produktions- und Logistikkonzepte, kleinteiligere
Transporteinheiten und Versandgrößen, höhere Lieferfrequenzen sowie Veränderungen des Einkaufsverhaltens (u.a. Internet-Handel) haben in den
zurückliegenden Jahren erheblichen Einfluss auf
Umfang und Struktur des Güterverkehrs genommen.
Diese Entwicklungen sind noch nicht abgeschlossen, die Nachfrage nach Transportleistungen wird
voraussichtlich weiter ansteigen.
20
Der zunehmende Wirtschaftsverkehr auf der Straße
führt zu einer wachsenden Konkurrenz um den verfügbaren Straßenraum. Er ist einerseits ein verursachender Faktor, andererseits wesentlich betroffen von
Stauerscheinungen, die zu abnehmender Transporteffizienz führen. Der Straßengüterverkehr trägt
darüber hinaus weit über seinen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen zur Lärm- und Schadstoffbelastung in vielbefahrenen Straßen sowie zum Verschleiß von Straßen und Brücken bei.
Von der Zunahme im Güterverkehr konnte die Bahn
lange Zeit nicht profitieren. Veränderte Logistikkonzepte der Verkehrsunternehmen und der verladenden Wirtschaft, die Einstellung des Einzelwagenverkehrs bei der Deutschen Bahn und die
Aufgabe gleiserschlossener Altstandorte haben in
der Vergangenheit dazu beigetragen. Jedoch gibt es
weiterhin Beispiele für eine intensive Nutzung der
Schiene im Gütertransport, insbesondere im Containerverkehr. Das Interesse an Schienengüterverkehrsleistungen nimmt langsam wieder zu.
Umzugsunternehmen und Pflegedienste gehören zum Wirtschaftsverkehr.
Das Porschewerk am Güterverkehrszentrum wird auch durch die Bahn erschlossen.
4. Übergreifende Themen
Das Güterverkehrszentrum Leipzig (GVZ) im Nordwesten der Stadt, das neben einer neu ausgebauten
Straßeninfrastruktur und kurzen Wegen zur Autobahn und zum Luftfrachtbereich des Flughafens
auch über ein Industriestammgleis verfügt, nimmt
mit seiner Mischung aus Logistik-Dienstleistern und
logistik-intensiven Produktions- und Handelsunternehmen auf über 600 ha u.a. wichtige FrachtUmschlagsfunktionen wahr. Damit ist ein Logistikknoten entstanden, der kurze Wege zwischen
Lieferant, Verarbeiter, Spediteur und Abnehmer
sowie gute Voraussetzungen für eine verkehrsmittelund betriebsübergreifende Kooperation bei der
Organisation von Transportvorgängen ermöglicht.
Das Güterverkehrszentrum ist inzwischen fast vollständig belegt, eine Erweiterung wird vorbereitet.
Der angrenzende Containerterminal in Wahren verfügt über vier Umschlaggleise für Ganzzüge mit zwei
Krananlagen, Depot-, Abstell- und Verkehrsflächen
und einer Umschlagkapazität von über 100.000
Ladeeinheiten im Jahr. Um den in den kommenden
Jahren prognostizierten Mengenzuwachs bewältigen
zu können, ist eine Verdoppelung der Kapazität
durch Erweiterung um ein zusätzliches Modul in Vorbereitung.
Mit dem EU-geförderten Pilotprojekt „CargoBeamer“
werden neue Wege zur Verlagerung von Güterverkehrsströmen von der Straße auf die Schiene
erprobt. Von Leipzig aus wird auch der erste Güterzugverkehr zwischen Europa und China organisiert.
Verkehrsintensive gewerbliche Nutzungen konnten
auf Flächen im Nordraum (u.a. BMW, Porsche, DB
Schenker, Kühne+Nagel, DHL) und im Osten der
Stadt (u.a. Amazon) gelenkt werden, die vom Autobahnring aus auf kurzen Wegen erreichbar sind. Der
größte Teil des induzierten Neuverkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs kann daher abgewickelt werden, ohne das innerstädtische Verkehrsnetz zu belasten. Die im Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020
dargestellten gewerblichen Entwicklungs- und Revitalisierungsflächen zeichnen sich überwiegend durch
gute verkehrliche Erreichbarkeit mit nur geringen
Zusatzbelastungen für das Stadtstraßennetz aus.
Die Strecken, auf denen durch Verordnung der Bundesregierung versuchsweise so genannte Lang-Lkw
zugelassen werden, beschränken sich im Leipziger
Stadtgebiet auf den Autobahnring und einige Verbindungen von dort zu den großen autobahnnahen
Gewerbegebieten (GVZ, Industriepark Nord, Am
alten Flughafen).
Mit dem 2008 gegründeten „Netzwerk Logistik Leipzig-Halle e.V.“, in dem auch die öffentliche Verwaltung sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen
vertreten sind, hat sich ein Kompetenzzentrum etabliert, das durch Vernetzung der Akteure, Beauftragung von Expertisen sowie durch Informations- und
Weiterbildungsveranstaltungen wie das Mitteldeutsche Verkehrs- und Logistikforum angetreten ist, das
Leistungsspektrum und die Leistungsfähigkeit der
Logistikregion Leipzig-Halle weiter zu verbessern.
Wirtschaftsverkehr
4.3.2
Leitlinien
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Fernerreichbarkeit der Wirtschaftsregion entsprechend
dem Niveau konkurrierender deutscher und
europäischer Großstädte sind fortzuführen. Zur
Schaffung hochwertiger Verbindungsqualitäten
mit Mittel- und Osteuropa bedarf es noch erheblicher Anstrengungen.
Der Wirtschaftsverkehr hat gegenüber dem
motorisierten Individualverkehr Priorität. Aufgabe der Verkehrspolitik ist es, dafür infrastrukturell und verkehrsorganisatorisch funktionsfähige Rahmenbedingungen zu sichern. Dabei
sollen Störungen anderer städtischer Nutzungen
soweit wie möglich vermieden werden.
Im Rahmen eines Gesamtkonzepts ist eine effiziente und stadtverträgliche Abwicklung des LkwVerkehrs anzustreben, u.a. durch stärkere zeitliche und räumliche Lenkung und Einführung
eines verlässlichen und rechtssicheren Vorrangnetzes. Anpassungsprozesse sollen dabei
so erfolgen, dass die Unternehmen mitgenommen werden und ihre Belange Beachtung finden.
Eine Ausweitung des für Lang-Lkw zugelassenen Netzes wird abgelehnt.
Parallel dazu sind Maßnahmen zur Stärkung des
Verkehrsträgers Schiene zu prüfen. Das Güterverkehrszentrum ist in seinen Potentialen als
Logistikknoten mit zentralen Fracht-Umschlagfunktionen bestimmungsgemäß zu nutzen und
auszubauen. Überall dort, wo es sinnvoll ist, sollen Anschlussgleise erhalten, reaktiviert oder
neu gebaut werden.
Auch im Wirtschaftsverkehr besteht erhebliches
Potential für umweltfreundliche Verkehrsmittel.
Die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsarten
und Antriebsformen, z.B. auf Grundlage unternehmerischer Selbstverpflichtungen, wird unterstützt.
Im Umfeld des Containerterminals Wahren haben
sich weitere Transportunternehmen angesiedelt.
0ben: Verkehrsintensive Ansiedlungen wie dieser Versandhandel sollen autobahnnahe Flächen vorfinden.
Der Wirtschaftsverkehr benötigt zur effektiven
Ver- und Entsorgung hinreichende Andienungsmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. Entsprechende Voraussetzungen sind verkehrsorganisatorisch und stadtplanerisch zu
gewährleisten.
Die Erschließung der Standorte von wirtschaftsstrukturell bedeutenden Vorhaben, insbesondere
von Arbeitsstättengebieten, bleibt eine wesentliche Aufgabe der Stadtentwicklungs- wie der
Verkehrspolitik.
21
Gottscheina
4. Übergreifende Themen
Göbschelwitz
Seehausen
GVZ
Industriepark Nord
Wiederitzsch
Lindenthal
4.3.3
Konzept
Der kommunale Handlungsspielraum im Hinblick auf
eine volkswirtschaftlich kosteneffektive, stadt- und
umweltverträgliche Organisation des Güterverkehrs
ist begrenzt. Wichtige Rahmenbedingungen werden
auf Bundes- und Landesebene sowie durch überregional agierende Transportunternehmen gesetzt,
während konkrete Transportvorgänge Ergebnis von
Einzelentscheidungen der verladenden Wirtschaft
und der Speditionsunternehmen sind. Die Möglichkeiten der städtischen Verkehrsplanung liegen vor
allem in der Bereitstellung städtischer Infrastrukturen, insbesondere des Straßennetzes, sowie in
Flächenangeboten für private „Infrastrukturen“ wie
Güterverkehrs- und Logistikzentren.
Lützschena
Plaußig
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsc
scch
h
Schönefeld
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorff
Engelsd
sdorf
Rückmarsdorff
Lindenau
Reudnitz
Sch
chönau
Mölkau
Plagwitz
Miltitz
Althen
AngerCrottendorff
Südvorstadt
Baalsdorff
Stötttteritz
Grünau
Kleinzschocher
Lausen
Kleinpösna
Connew
ewitz
ewi
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg
Die öffentliche Hand kann darüber hinaus Ziele definieren, Anstöße geben, „Best-Practice-Beispiele“
und innovative Ideen sammeln und aufbereiten,
Beratung anbieten und Kampagnen durchführen.
Ansprechpartner für die notwendige Einbindung von
anderen öffentlichen und privatwirtschaftlichen
Akteuren aus der Stadt und der Region in die Entwicklung einer regionalen Wirtschaftsverkehrsstrategie sind die IHK zu Leipzig mit ihrem Verkehrsausschuss soiwie das Netzwerk Logistik Leipzig/ Halle.
Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten
Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung der
Fernerreichbarkeit der Wirtschaftsregion werden im
Kap. 4.5 dieses Stadtentwicklungsplans ausgeführt.
Das innerstädtische Straßennetz ist nach den in den
vergangenen Jahren erfolgten Ausbaumaßnahmen
weitgehend konsolidiert und gewährleistet eine insgesamt gute Erreichbarkeit der wichtigen Wirtschaftsstandorte im Stadtgebiet. Noch vorgesehene
Maßnahmen, die vorrangig auch der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wirt-
Liebertwolkwitz
Hartma
sdorff
Knautnaund
do
orf
2000
120
Analyse 2011/201
Lkw-Querschnittsbelastung (Lkw > 3,5 t/24h, DTV Mo-Fr)
schaftsverkehr dienen, werden in Kap. 5.4 dargestellt. Auch die geplanten Maßnahmen zur
Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs (Kap.
5.2) und des öffentlichen Nahverkehrs (Kap. 5.3)
werden dem Wirtschaftsverkehr zugute kommen,
indem sie das Straßennetz entlasten und dem nicht
verlagerbaren Wirtschaftsverkehr ein zügigeres Fortkommen ermöglichen.
Der Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs soll weiterhin durch Einzelmaßnahmen Rechnung getragen
werden, die diesem bei Konflikten um begrenzte
Verkehrsflächen Vorrang einräumen. Dies kann z.B.
durch Privilegierung von Fahrstreifen für den Wirtschaftsverkehr und durch Reservierung von Ladezonen erfolgen. Die Angemessenheit und Durchsetzbarkeit solcher Maßnahmen ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Maßnahmen zur Erschließung von Arbeitsstättengebieten werden entsprechend den im Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 und im Rahmen der
Stadtentwicklungsplanung festgelegten Zielen und
Prioritäten fortgesetzt.
Standortplanung
Bei Neuansiedlung von Betrieben mit einem hohen
Güterdurchsatz sollen die Instrumente der Wirtschaftsförderung und der Bauleitplanung eingesetzt
werden, um eine Standortwahl zu erreichen, die störungsempfindliche Stadtgebiete nicht zusätzlich belastet. So sollen verkehrsintensive Logistikbetriebe
auf Standorte in Autobahnnähe gelenkt werden,
Betriebe mit vielen Arbeitsplätzen auf Standorte, die
mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind.
Die Entwicklung von „Betriebs-Clustern“ mit ähnlichen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
oder intensiven materiellen Austauschbeziehungen
untereinander kann zur Begrenzung der Verkehrsbelastungen und des Infrastrukturaufwandes beitragen.
Neue Gewerbegebiete müssen rechtzeitig erschlossen werden – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Zur Beurteilung von Ansiedlungsprojekten kann bei
verkehrsintensiven Vorhaben eine „Verkehrsauswirkungsprüfung“ sinnvoll sein. Bei absehbar stadtunverträglichen verkehrlichen Auswirkungen wären
daraufhin Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen bzw. Durchführungsverträgen zur Verkehrsabwicklung zu treffen. Im Hinblick auf die verkehrlichen
22
Wirtschaftsverkehr
Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel
Die Stadt legt Wert darauf, dass Gütertransporte
nach Möglichkeit über die Schiene abgewickelt werden. Bei der Entwicklung von Gewerbeflächen ist
deshalb darauf zu achten, dass für „bahnaffine Branchen“ stets auch Flächen mit Gleisanschluss verfügbar sind. Bei Überplanung von Anschlussgleisen und
Bahnanlagen soll die Sicherung von Optionen einer
zukünftigen Entwicklung des Schienengüterverkehrs
in die Abwägung einbezogen werden.
Die Stadt wird die geplanten Erweiterungen des
Containerterminals Leipzig-Wahren und des Güterverkehrszentrums weiterhin unterstützen. Letzteres
soll vorrangig solchen Betrieben zugute kommen,
die die dort angebotenen logistischen Möglichkeiten
zur Begrenzung des Straßengüterverkehrs nutzen.
Auch Pilotprojekte zur Förderung der Nutzung von
emissionsarmen Fahrzeugen – vom Elektrokleinfahrzeug bis zum Lastenfahrrad – für Lieferdienste
und für die Feinverteilung von Waren sollen durch
die Stadt angeregt und unterstützt werden, z.B.
durch Privilegierung bei der Ausweisung von Ladezonen bzw. Stellplätzen, soweit dies rechtlich möglich ist. Teile des Personenwirtschaftsverkehrs können
im Grundsatz auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
abgewickelt werden. Eine weitere Verbreitung des
Job-Tickets, das auch für Dienstfahrten genutzt werden kann, wird deshalb angestrebt.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Wirtschaftsverkehr“.
Auswirkungen im unmittelbaren Umfeld, z.B. auf die
Leistungsfähigkeit benachbarter Knoten, ist dies
bereits heute üblich. Der typischerweise enge Zeitrahmen von Ansiedlungsentscheidungen und die
Konkurrenz mit „einfach realisierbaren“ Standorten
in der Region setzen solchen Prüfschritten und Vereinbarungen jedoch zeitliche und inhaltliche Grenzen.
Logistikkonzepte
Die Stadt wird in Verantwortung der Privatwirtschaft
erstellte Konzepte zur „City-Logistik“, die durch Bündelung der Fernverkehrsströme auf stadtnahe Logistikpunkte, Zusammenlegung von Lieferfahrten, Einsatz kleinerer Fahrzeuge und andere Maßnahmen
die Stadt- und Umweltverträglichkeit des innerstädtischen Güterverkehrs verbessern, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten unterstützen und die Thematik der
Güterverteilung gemeinsam mit den betroffenen
Kammern und Verbänden der produzierenden Wirtschaft, des Einzelhandels und des Güterverkehrsgewerbes weiter bearbeiten (Logistikkonzept). Dazu
gehört auch die Unterstützung privater Betreiber bei
der Flächensicherung für dezentrale Logistik-Standorte, bis hin zu wohnortnahen „Packstationen“.
Weiterhin wird die Stadt sich dafür einsetzen, dass
auch betriebliche Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung und der Effizienzsteigerung ausgeschöpft werden, z.B. durch Veränderungen der Ablauforganisation in der Kunden-Lieferanten-Kundenbeziehung,
Ausschöpfung von Kooperationsmöglichkeiten, Vermeidung von Umweg- und Suchfahrten, Minimierung
von Leerfahrten, Bündelung von gleichgerichteten
Güterströmen und Optimierung von Touren. Im
Wesentlichen ist dies jedoch Aufgabe der Privatwirtschaft. Nicht zuletzt wird die Stadt große Einzelbetriebe dazu motivieren, betriebseigene Lösungen für
eine Minimierung der Pkw-Nutzung durch ihre Mitarbeiter zu entwickeln. Voraussetzung ist die gute
Erreichbarkeit der Standorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auch zu Schichtbeginn und -ende, die
besonders im Nordraum weiter zu verbessern ist.
Lkw-Vorzugsnetz
Mit der Realisierung wesentlicher Teile des Straßenbauprogramms wurden die Voraussetzungen dafür
geschaffen, große Teile des Lkw-Zielverkehrs auf
leistungsfähigen Trassen durch wenig störungsempfindliche Stadtgebiete zu bündeln. Um diese Chance
zu nutzen, soll mittelfristig eine Konzeption für ein
Lkw-Vorzugsnetz erarbeitet und umgesetzt werden,
• das Bereiche mit einem hohen Güterverkehrsaufkommen untereinander und mit den großen Achsen
des Fern- und Regionalverkehrs verbindet,
• im Hinblick auf Fahrkomfort, Störungsfreiheit und
Orientierung Attraktivitätsvorteile gegenüber dem
übrigen Netz aufweist und
• die Belastung von Wohngebieten, Zentrumslagen
und störungsempfindlichen Nutzungen verringert.
Ein solches Netzkonzept erfordert eine differenzierte, in die Mobilitätsplattform Mitteldeutschland
(Kap. 6.3) eingebundene Wegweisung zu wichtigen
Zielen des Lkw-Verkehrs, aber auch einen Input in die
verbreiteten Navigationssysteme. Ergänzend kommen - ggf. zeitlich begrenzte - Lkw-Beschränkungen
in besonders sensiblen Bereichen in Frage. Ggf.
können lärmarme Fahrzeuge von solchen Einschränkungen ausgenommen werden.
23
4.4 Straßen und Plätze als Lebensraum
Straßen und Plätze sollen nicht nur verkehrlich „funktionieren“, sie sind auch Lebensraum für Anwohner und Besucher.
4.4.1
Ausgangsbedingungen
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher
Raum von 2003 enthält umfangreiche Analysen und
Leitlinien zur Gestaltung der öffentlichen Räume in
Leipzig, die weiterhin Gültigkeit haben. Seitdem sind
viele der darin formulierten Grundsätze teils in bundesweit gültigen Richtlinien und Empfehlungen, teils
auch in Konzepten der Stadt Leipzig zu Einzelaspekten der Gestaltung festgeschrieben und weiter
ausdifferenziert worden. So wurde das Prinzip der
„städtebaulichen Bemessung“ bei der Aufteilung von
Straßenräumen in die Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen aufgenommen. Die
Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb
bebauter Gebiete (ESG) sowie weitere Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft, z.B. zur
Gestaltung von Straßen in Gewerbegebieten, enthalten eine Vielzahl weiterer Empfehlungen zu den
im damaligen Stadtentwicklungsplan behandelten
Gestaltungsthemen.
Das 2006 beschlossene Planwerk Stadtraum Leipzig hat nochmals die große städtebauliche Bedeutung der bereits im Stadtentwicklungsplan benannten identitätsprägenden öffentlichen Räume der
Stadt betont. Das Lichtkonzept für Leipzig hat neben
Energie- und Umweltaspekten auch Gesichtspunkte
der Stadtgestaltung und des Städtebaus zum
Gegenstand. Zur Sicherung einer hohen Gestaltqualität wurden ein Materialkatalog zur Oberflächenbefestigung, ein Leuchtenkatalog sowie ein Ausstattungskatalog erarbeitet.
Das speziell für Leipzig entwickelte System für die
Stromversorgung der Straßenbahn kombiniert die
Anforderungen aus Fahrdraht, Straßenbeleuchtung
Drei Beispiele für neu gestaltete Straßen und Plätze: Eisenbahnstraße, Johannisplatz, Richard-Wagner-Platz.
24
und Lichtsignalanlagen. Für die Haltestellen von
Straßenbahn und Bus wurde ein einheitliches
modernes Design entwickelt. Rasengleise binden
die erneuerten Trassen in landschaftlich geprägte
Umgebungen ein.
Viele der Straßenräume, zu denen der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 2003 noch
gestalterischen Handlungsbedarf anmeldete, wurden
seither im Zuge von Straßenbaumaßnahmen gestalterisch aufgewertet. Dazu zählen u.a. die Eisenbahnstraße, die Jahnallee und der Ranstädter Steinweg
mit der Öffnung des Elstermühlgrabens, der Bereich
zwischen Angerbrücke und Lindenauer Markt, der
Grimmaische Steinweg mit dem Johannisplatz, Teilabschnitte der Lützner Straße und die Fußgängerbereiche im Zentrum, zuletzt der Brühl, der RichardWagner-Platz und die südliche Petersstraße.
4. Übergreifende Themen
Weitere Vorhaben sind in unterschiedlichen Stadien
der planerischen Vorbereitung, so die Karl-Liebknecht-Straße, der Bayrische Platz, die Könneritzstraße und die Georg-Schumann-Straße.
Lindenthal
Lützschena
Plaußig
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Neubaumaßnahmen im Tangentenviereck, zur Realisierung eines Mittleren Rings und im übrigen Hauptnetz, deren Gestaltung eines der zentralen Themen
des Stadtentwicklungsplans von 2003 waren, sind
nur noch in geringen Umfang vorgesehen, Sanierungen im Bestandsnetz gewinnen demgegenüber
stark an Bedeutung (s. Kap. 5.4).
Stadtraum als Lebensraum
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Schönefeld
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorff
Engelsdorf
Rückmarsdorff
Lindenau
Reudnitz
AngerCrottendorff
Schönau
Mölkau
Plagwitz
Miltitz
Südvorstadt
Baalsdorff
Vor diesem Hintergrund muss die Fortschreibung
des Stadtentwicklungsplans Gestaltungsthemen
nicht mehr in der gleichen Ausführlichkeit begründen
und behandeln, wie noch 2003, sondern kann sich
auf unter heutigen Rahmenbedingungen wesentliche Leitlinien und Grundsätze konzentrieren.
Stötteritz
Grünau
Kleinzschocher
zsch
Lausen
Kle
Connewitz
Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo)
öffentlicher Raum mit besonderer Priorität
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dö
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
Aufgabenschwerpunkte 2003,
weiterhin relevant
Aufgabenschwerpunkte der Straßenraumgestaltung
4.4.2
Leitlinien
4.4.3
Die Bedeutung der Straßen und Plätze für die
Stadtgestalt und als Lebensraum muss mit ihren
verkehrlichen Funktionen in Einklang gebracht
werden. Das Stadtraumnetz darf nicht in „Stadtstraßen“ und „Hochleistungsstraßen“ auseinander fallen. Notwendig sind vielmehr Straßen, in
denen der erforderliche Verkehr auf stadtverträgliche Weise abgewickelt wird.
Straßenbahn, Fußgänger und Radfahrer mehr
Raum erhalten und die Seitenräume verbreitert,
bepflanzt und von anderen Nutzungen entlastet
werden, so dass Kommunikationsflächen entstehen und sich städtisches Leben in seiner differenzierten Ausformung entwickeln kann. Die
Bedürfnisse von Kindern und älteren Menschen
sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Wichtige städtebauliche Ziele sind die Identität
des öffentlichen Raums als Gesamtnetz und seiner Teile, die einfache Orientierung im Stadtraum
sowie die soziale Brauchbarkeit und die soziale
Sicherheit der öffentlichen Räume.
Maßnahmen zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel, zugunsten alternativer
Mobilitätsformen (z.B. CarSharing) und zur
Sicherung der Barrierefreiheit sind stadtgestalterisch sensibel in den Straßenraum einzubinden.
Wenn Straßen zusätzliche verkehrliche Funktionen übertragen werden, sollen diese nicht zu
Lasten des Stadtbildes und des öffentlichen
Raums als Lebensraum gehen. Umbaumaßnahmen sollen dazu genutzt werden, die Straßen
ihrer stadträumlichen Funktion entsprechend in
ihre Umgebung einzufügen.
Die Einordnung von Straßenbäumen ist ein
Gestaltungsziel, das in der Abwägung mit anderen Belangen sehr hoch zu gewichten und konsequent umzusetzen ist.
In angebauten Straßen müssen Gestaltung und
Flächenaufteilung in einer Abwägung zwischen
städtebaulichen und verkehrlichen Zielen festgelegt und mit den Fördermöglichkeiten abgeglichen werden. Die städtebaulichen Ziele sollen
mit Hilfe der „städtebaulichen Bemessung“
quantifiziert werden.
Straßenbauliche und verkehrsorganisatorische
Maßnahmen sind stets auch für eine Aufwertung
der öffentlichen Räume zu nutzen, indem
Die Beleuchtung der öffentlichen Räume ist als
wichtige Gestaltungsaufgabe zu begreifen. Dabei
sind die Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, der
Verkehrssicherheit und der sozialen Sicherheit
und gestalterische Aspekte in Einklang zu bringen.
Die Gestaltung der öffentlichen Räume wird von
den anerkannten baukulturellen Ansprüchen und
dem Ziel der Bewahrung des baukulturellen
Erbes geleitet. Soweit Richtlinien für die Vergabe
von Fördermitteln damit nicht korrespondieren,
wird sich die Stadt gegenüber Förder- und Richtliniengebern für die notwendigen Änderungen
einsetzen.
Aufgabenschwerpunkte
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020
benennt im Fachkonzept Verkehr und Technische
Infrastruktur öffentliche Räume mit besonderer Priorität. Dies impliziert die Notwendigkeit einer gestalterischen Aufwertung. Weiterhin bestehen einige der im
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher
Raum von 2003 benannten Aufgabenschwerpunkte,
die noch nicht abgearbeitet werden konnten, weiter
fort. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die im
Planwerk Stadtraum Leipzig identifizierte Stadträume
mit hoher gestalterischer Bedeutung betreffen.
Die Karte (oben) zeigt diese Schwerpunktbereiche.
Dazu gehören (ganz oder teilweise) als wichtige
Magistralen die Karl-Liebknecht-Straße, die GeorgSchumann-Straße, die Dresdner Straße, die
Wurzner Straße, die Georg-Schwarz-Straße, die
Zschochersche Straße, die Dieskaustraße und die
Könneritzstraße. Auch die Straßen im Konzept der
„autoarmen Innenstadt“ sowie die weitere Aufwertung des Promenadenrings als Visitenkarte der Stadt
sind wichtige Gestaltungsthemen.
Im Übrigen bleibt die Verzahnung von baulichen
Maßnahmen im Straßenraum, insbesondere auch
von Maßnahmen zur Instandhaltung und Aufwertung
der Betriebsanlagen der Straßenbahn, mit einer
städtebaulichen Aufwertung der betreffenden Straßenräume und Knotenpunkte eine Daueraufgabe
der Stadt- und Verkehrsplanung mit hoher Priorität.
Der Problemschwerpunkt bei der Umsetzung einer
guten Gestaltung liegt heute weniger bei der Festlegung von Gestaltungszielen und -grundsätzen, zu
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4. Übergreifende Themen
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anderen, technisch, verkehrlich, ökologisch, wirtschaftlich oder auch fördertechnisch begründeten
Anforderungen, die von einer Vielzahl von Aufgabenträgern in den Entwurfsprozess eingebracht werden.
Wichtig ist, dass diese Anforderungen und ihre
jeweilige Gewichtung im Abwägungsprozess deutlich und damit überprüfbar gemacht werden.
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Im Vorfeld der Planung für die nördliche Karl-Liebknecht-Straße und den Peterssteinweg wurden durch ein
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Identitäten: Boulevards, Stadtstraßen, Geschäfts-,
Büro- und Wohnstraßen, Vorort- und Dorfstraßen,
Straßen in städtischen Zwischenräumen, „grüne
Straßen“ wie Alleen, Uferstraßen und Landschaftsstraßen sowie Stadtplätze, Grünplätze, Vorplätze
und Verkehrsplätze.
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Verknüpfungen
Die Straßen des Hauptnetzes sind an einer Vielzahl
von Punkten miteinander und mit anderen Stadträumen verknüpft. Kreuzungen von Radialstraßen
und Tangenten, Knoten mit besonderer Verkehrsfunktion, aber auch Verknüpfungen mit Bahnlinien
und Grünverbindungen haben eine besondere
Bedeutung für die Identität des Stadtraumnetzes
und die Orientierung in der Stadt.
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Die folgenden Grundsätze für die Gestaltung Leipziger Straßenräume beruhen auf den am Runden
Tisch formulierten Leitlinien, den weiterhin relevanten Aussagen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum von 2003 und den Differenzierungen und Ergänzungen aus den in Kap.
4.4.1 genannten neueren Regelwerken. Sie sollen
bei allen gestaltwirksamen Maßnahmen im öffentlichen Raum in die Abwägung einbezogen werden.
Raumtyp und Identität
Das Netz der öffentlichen Räume in Leipzig umfasst
unterschiedliche Typen von Straßen- und Platzräumen mit jeweils spezifischen Merkmalen und
Bei Ausbau- und Umgestaltungsmaßnahmen ist die
jeweils besondere Identität des betreffenden Straßenabschnitts und seine mehr oder weniger ausgeprägte Zugehörigkeit zu einem bestimmten Raumtyp
zu beachten. Merkmale, die für die Straße oder den
Raumtyp charakteristisch sind, sollen erhalten,
Merkmale, die ihm widersprechen, nach Möglichkeit
angepasst werden. Die Identität der Raumtypen
kann durch einfache und konsequent eingesetzte,
wiederkehrende Gestaltungsmerkmale unterstützt
werden. Merkmale, die den Raumtyp kenntlich
machen können, sind die Abschnittsbildung und
Gliederung des Straßenraums, die Art der Begrünung und Baumpflanzung, die Straßenausstattung
und -beleuchtung sowie die Materialien.
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Gestaltungsgrundsätze
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4.4.4
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Die Zielsetzung der Sicherung von Stadtraum als
Lebensraum setzt eine frühzeitige und ergebnisoffene Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger,
deren Lebensräume jeweils betroffen sind, voraus.
Dies gilt nicht nur für Hauptverkehrsstraßen, sondern auch für größere Vorhaben im nachgeordneten
Netz. Das Beteiligungsverfahren im Vorfeld der
Umgestaltung des Peterssteinwegs und der nördlichen Karl-Liebknecht-Straße hat hier Maßstäbe
gesetzt. Bei Straßen- und Platzräumen von herausgehobener Bedeutung sollen besondere Verfahren
zur Sicherung einer hohen Gestaltqualität beitragen.
An Verknüpfungspunkten sollen die Verkehrsführung
und die räumliche Situation aufeinander abgestimmt
sein. Wo an solchen Punkten große Anteile des Verkehrs umgelenkt werden sollen, z.B. von Radialstraßen auf tangentiale Verbindungen, sollen die dafür
gewählten verkehrsfunktionalen Lösungen durch
stadtgestalterische Maßnahmen unterstützt werden.
Auch vor Verknüpfungspunkten ist die lineare Kontinuität des Straßenraumes zu bewahren und die notwendige Breite der Seitenräume sicherzustellen. Wo
dies zu Konflikten mit der geplanten Verkehrsabwicklung führt, sind verkehrliche Alternativen, vom
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Die Georg-Schwarz-Straße ist im Stadtentwicklungskonzept 2020 als Stadtraum mit hoher Priorität ausgewiesen.
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Manche Straßen in Leipzig sind noch dörflich geprägt.
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4. Übergreifende Themen
Stadtraum als Lebensraum
▪ Flächenansprüche des Fußverkehrs, des Radverkehrs und der Randnutzungen (Anspruchsmaß),
▪ Proportionen zwischen befahrenen und nicht zu
befahrenden Flächen (Proportionsmaß).
Die Umgestaltung des Bayrischen Platzes sollte
seine Funktion als Verkehrsplatz widerspiegeln.
An der Lützner Straße wird der Stadteingang nach
Lindenau durch ein besonderes Gebäude markiert.
Verzicht auf Abbiegespuren über Veränderungen der
Lichtsignalsteuerung bis hin zu einer Überprüfung
der Kapazitätsanforderungen zu untersuchen und in
die Abwägung einzustellen.
beitragen. Stadteingänge und Übergänge zwischen
unterschiedlich strukturierten Teilen der Stadt sollen
im Straßenraum klar erkennbar gestaltet werden,
z.B. durch:
▪ Schaffung von „Torsituationen“,
▪ Wechsel des Querschnitts oder punktuelle Einengung,
▪ Wechsel der Bepflanzung (Dichte, Höhe, Habitus
von Bäumen),
▪ Wechsel der Ausstattung und der Beleuchtung,
▪ besondere Einbauten oder Zeichen.
Wo die Verkehrsfunktion auch weiterhin dominiert,
kann eine bewusst darauf Bezug nehmende Gestaltung als „Verkehrsplatz“ angemessen sein. Kreisverkehrsplätze können als wichtige Orientierungspunkte
im Straßennetz unter bestimmten verkehrlichen und
städtebaulichen Randbedingungen eine gute Lösung
für die Gestaltung von Knotenpunkten darstellen.
Eingänge, Übergänge, Brücken
Die Raumstruktur des Stadtgebietes wird geprägt
durch die Übergänge zwischen Landschaft und
Stadt, zwischen „inneren Landschaften“ wie der
Elsteraue und umliegenden Stadtteilen, aber auch
zwischen Stadtgebieten mit unterschiedlicher Struktur und Dichte. Die prägnante Ausformung solcher
Übergänge kann wesentlich zur Identität der Stadt
und ihrer Teile und zur Orientierung im Raumnetz
Kreisverkehrsplätze können eine stadtverträgliche
Lösung sein (Industriestraße/ Erich-Zeiger-Allee).
Brücken sollen in der Kontinuität des Straßenraums
als besondere Bauwerke städtebaulich in Erscheinung treten, z.B. durch sichtbare Konstruktionselemente, Aussichtskanzeln, Brückenköpfe, Ausstattung oder Beleuchtung. Zugleich soll der Anlass für
das Bauwerk (Wasserlauf, Bahn, andere Straße)
erkennbar werden.
Aufteilung und Gliederung der Straßenräume
Damit alle Nutzergruppen sich wohl fühlen können,
müssen Straßen nicht nur verkehrlich „funktionieren“, sondern auch ein angenehmes Umfeld für
Fortbewegung und Aufenthalt bieten. Wichtigste
Voraussetzung für die damit umschriebene „soziale Brauchbarkeit“, wenn auch nicht hinreichend,
ist ein ausreichendes Platzangebot. Deshalb muss
zwischen Fahrbahnbreite und Seitenräumen eine
gerechte und transparente Abwägung stattfinden.
Um dabei den ingenieurmäßig ermittelten Abmessungen der Fahrbahn nachvollziehbar notwendige
Abmessungen der Seitenräume gegenüberstellen
zu können, soll das Verfahren der „städtebaulichen
Bemessung“ nach RASt 06 angewandt werden. In
die Bemessung der Seitenräume gehen dabei zwei
Faktorengruppen ein:
Die Flächenansprüche des Fuß- und Radverkehrs
werden in den Kapiteln 5.1 und 5.2 erläutert. Zusätzlich zu den verkehrlich begründeten Maßen sind - in
Abhängigkeit von der Funktion der Straße - Aufenthaltsflächen sowie Wirtschaftsflächen vor Läden und
Gastronomiebetrieben von möglichst 2,0-2,5 m
Breite zu berücksichtigen, außerdem ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn und Distanzbereiche zu
Einbauten und Hindernissen sowie ggf. zwischen
Gehbahn und Radweg. Baumstreifen erfordern zusätzlich 2,0 m, mindestens 1,5 m Seitenraumbreite.
1. Erforderliche Flächen 2. Erforderliche Flächen
für Fußgänger und ggf.
durch Randnutzung
Radfahrer
3. Angestrebte Proportionen
30 % 40 %
30 %
Erforderliche
Seitenraumbreite (S)
S
Städtebaulich mögliche
Fahrbahnbreite
Verkehrlich notwendige
Fahrbahnbreite
ABWÄGUNG
Das Prinzip der städtebaulichen Bemessung
nach RASt 06
Die Breiten von Seitenräumen und Fahrbahn (MIV
und ÖV) sollen zueinander in einem angenehmen
Verhältnis stehen: bei Straßen ohne Mittelstreifen
30 % : 40 % : 30 % (Seitenraum : Fahrbahn : Seitenraum), bei Straßen mit raumwirksamem Mittelstreifen 50 % : 50 % (Seitenraum : Fahrbahn, auf jeder
Seite des Mittelstreifens). Ob dabei Parkstände und
Ladeflächen der Fahrbahn oder dem Seitenraum zuzurechnen sind, ist abhängig von deren Gestaltung.
Die städtebaulich bemessene Seitenraumbreite
ergibt sich aus den Flächenansprüchen der Seitenräume (Anspruchsmaßl), wenn diese größer sind als
das Proportionsmaß, anderenfalls gilt das Proportionsmaß.
27
4. Übergreifende Themen
Für Straßen des Hauptnetzes ergibt sich danach,
dass die Breite der Seitenräume 4,5 m, bei Seitenräumen mit Bäumen 5,5 m (bei Stellplätzen zwischen den Bäumen 6,0 m) nicht unterschreiten
sollte. In Geschäftsstraßen bzw. bei Einordnung von
Radwegen sind Breitenzuschläge zu berücksichtigen.
Wo bei beengten Raumverhältnissen die Seitenräume wesentlich schmaler sind, als sich aus der
städtebaulichen Bemessung ergibt, müssen unvermeidliche Abstriche in einer nachvollziehbaren
Abwägung nach transparenten Kriterien auf die
unterschiedlichen Nutzergruppen verteilt werden.
Vorrangig ist nach Möglichkeiten zu suchen, wie
Platz geschaffen werden kann, z.B. durch:
▪ Prüfung von Strategien zur Verkehrsvermeidung,
▪ Anordnung von Radverkehrsanlagen im Fahrbahnbereich (Radfahrstreifen, Schutzstreifen),
▪ Konzentration der Stellplätze auf einer Straßenseite,
▪ Umwandlung zweistreifiger Richtungsfahrbahnen
in überbreite einstreifige Richtungsfahrbahnen,
▪ Verzicht auf einzelne Fahrstreifen, wenn der
Gewinn für den Seitenraum höher zu bewerten ist,
als die verkehrliche Einbuße.
Weiterhin soll auch eine Umwidmung von Fahrflächen und Stellplätzen zugunsten von Fußverkehrsund Aufenthaltsflächen geprüft werden. In besonderen Fällen sind auch Nutzungsüberlagerungen im
Sinne von Mischverkehrsflächen bzw. „Begegnungszonen“ oder „Shared Space“ in Betracht zu ziehen,
um bei geringem Flächenangebot eine überzeugende Gestaltung zu erreichen.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Gestaltung öffentlicher Räume“.
Lindenthaler Straße mit breitem Gehweg und
Baumreihen zwischen Stellplätzen.
Querungsmöglichkeiten
Eine der wichtigsten Bedingungen für die soziale
Brauchbarkeit städtischer Straßen ist die Möglichkeit
ihrer sicheren Überquerung an möglichst vielen Stellen. Aus Sicht der Straßenraumgestaltung sind dazu
folgende Empfehlungen zu beachten:
▪ Gitter und andere Absperrungen sind in Stadtstraßen zu vermeiden, ebenso hohe oder dichte
Bepflanzungen, die Sichtverbindungen oder Querbeziehungen beeinträchtigen.
▪ Querungshilfen wie Gehwegvorstreckungen und
Mittelinseln sollen so gestaltet und eingeordnet werden, dass sie die visuelle Linearität des Straßenraums möglichst wenig beeinträchtigen.
▪ Separate Gleiskörper der Straßenbahn sollen an
geeigneten Stellen so befestigt werden, dass sie
(bei einer Zugfolge von 5 Minuten oder seltener)
auch zum Queren genutzt werden können.
28
Baumpflanzungen und Grün im Straßenraum
Bäume sind für die Aufenthaltsqualität im Straßenraum entscheidend: Schatten, Kühlung, Geborgenheit, Sicherheit durch Abstand vom Fahrverkehr sind
unmittelbar zu spüren, dazu kommen die Wirkungen
auf die Luftqualität und das Mikroklima. Die Einordnung von straßenbegleitenden Baumreihen ist deshalb eines der wichtigsten Ziele der Straßenraumgestaltung.
Baumpflanzungen sind auch in den schwierigen Fällen verkehrsreicher Stadtstraßen anzustreben. In
vielen Straßenräumen mit mindestens 16 m Breite
lassen sich Bäume ohne Änderung der Leistungsfähigkeit einordnen, z.B. zwischen vorhandenen Stellplätzen. Bei geringerer Breite nehmen die Probleme
durch Verschattung sowie durch Konflikte mit der
Randbebauung und mit Leitungstrassen zu, auch
hier sind jedoch oft einseitige Baumreihen oder
4. Übergreifende Themen
Stadtraum als Lebensraum
Auch ein einzelner Baum wertet den Straßenraum auf.
In schmalen Straßen sind oft zumindest einseitige
Baumpflanzungen möglich.
Aufenthaltsqualität durch Bäume neu gestalteter Vorplatz am Uni-Klinikum.
zumindest Einzelbäume im Bereich von Seitenraumaufweitungen möglich. Zur Bebauung sollte ein
Abstand von 4 m eingehalten werden.
und unterschiedliche Funktionsbereiche verdeutlichen. Soweit historische Materialien wie die breiten
Granitkrustenplatten erhalten sind, sollen diese bei
Sanierungsmaßnahmen wiederverwendet werden.
Im Übrigen soll bei der Auswahl von Befestigungsmaterialien und der Art ihrer Verlegung differenziert
nach der stadträumlichen und Verkehrsbedeutung
weiterhin an leipzig-typische Gestaltungstraditionen
angeknüpft werden. Mit Ausnahme von sehr schmalen Seitenräumen gehört dazu eine Gliederung in
eine mittige, fußgängerfreundlich befestigte, hindernisfreie Gehbahn und seitliche, kleinteiliger befestigte Sicherheits- bzw. Distanzstreifen, in die auch
Sondernutzungen, Baumpflanzungen, Fahrradbügel
und sonstige Ausstattungselemente eingeordnet
werden können.
Papierkörbe, Poller, Werbeanlagen, Beschilderungen, Wegweisungen, Fahrradverleih- und CarSharing-Terminals sowie Elektro-Ladesäulen bestehen größere Spielräume. Eine Begrenzung der
Ausstattungsvielfalt sowie eine koordinierte Anordnung und Einfügung, räumliche Zusammenfassung
und abgestimmte Gestaltung von Ausstattungselementen können dazu beitragen, notwendige Elemente gestalterisch einzubinden und das Stadtbild
positiv zu beeinflussen. Der durch das Stadtplanungsamt zusammengestellte Katalog von funktional und gestalterisch geeigneten Ausstattungselementen ist dafür eine wichtige Grundlage.
In einigen Fällen setzen Baumpflanzungen eine Entlastung der Straße voraus; Entlastungspotentiale
sind daraufhin zu prüfen. Bei Festlegung der Baumstandorte ist die Ausrichtung des Straßen- bzw.
Platzraums zu beachten. Bei einem dichten Denkmalbestand sind Baumpflanzungen mit den Zielen
des Denkmalschutzes abzustimmen. Die Wahl der
Baumart soll auf den Charakter der Straße und des
Quartiers sowie auf die konkret gegebenen Vegetationsbedingungen abgestimmt sein.
Wo Straßenbaumpflanzungen nicht möglich sind,
sollen andere Formen einer Begrünung des Straßenraums geprüft werden, z.B. durch Ermöglichung
einer Fassadenbegrünung. Auch die Wiederherstellung bzw. Neuanlage von bepflanzten Vorgartenflächen kann einen wichtigen Beitrag leisten.
Oberflächen und Ausstattung
Die Gestaltung der Oberflächen insbesondere von
Seitenräumen, Platzflächen, Gehwegvorstreckungen
und Multifunktionsstreifen ist ein wesentlicher Faktor
für die Qualität der öffentlichen Räume. Sie soll aus
den vorgesehenen Nutzungen abgeleitet werden
Die Ausstattung von Straßen- und Platzräumen mit
festen und temporären Einbauten unterschiedlicher
Zweckbestimmung und Trägerschaft ist ein wesentlicher Faktor für ihre Nutzbarkeit und Gestaltqualität.
Bei vielen Ausstattungselementen sind Ausführung
und Standort durch verkehrliche oder technische
Notwendigkeiten festgelegt. Soweit bei der Standortbestimmung noch Spielräume bestehen, sollten
diese auch unter gestalterischen Gesichtspunkten
genutzt werden. Bei Elementen, die dem Aufenthalt,
der Orientierung und der Information dienen, wie
Drei Beispiele für eine leipzigtypische Oberflächengestaltung von Gehwegen.
29
4. Übergreifende Themen
Stadtraum als Lebensraum
körper und Fahrbahn einander so weit wie möglich
entsprechen.
▪ In schmalen Stadtstraßen sind fahrbahnbündige
Lösungen anzustreben, die einem eigenen Bahnkörper funktional gleichwertig sind, z.B. durch zeitliche
Trennung der Verkehrsarten (dynamische Straßenraumfreigabe).
▪ Bahnkörper mit geschottertem Oberbau sind nur
ausnahmsweise im unbebauten Bereich sowie in reinen Gewerbegebieten gestalterisch vertretbar. In
anderen Teilen der Stadt sollten sie bei Erneuerungsmaßnahmen stadtverträglich umgebaut werden - in engen Stadtstraßen befestigt, in grüngeprägten Umgebungen als Rasengleiskörper.
Masten, Fahrdrähte, Fahrdrahtaufhängungen und
sonstige technische Betriebsanlagen sollen zurückhaltend gestaltet werden. Fahrdrähte sollen von
Gebäuden aus abgespannt werden. Wenn in städteDer Vorplatz der Neuen Messe wird auch durch die Betriebsanlage der Straßenbahn geprägt.
Stadtverträgliche Einordnung der
öffentlichen Verkehrsmittel
Straßenbahnen prägen in Leipzig das Erscheinungsbild vieler Haupträume der Stadt. Ihre Haltestellen
sind wichtige Orientierungsorte und beleben den
Stadtraum. Deshalb ist die Gestaltung der Bahnkörper, Haltestellen und sonstigen Bahnanlagen
besonders wichtig. Breite Magistralen, Straßen in
Neubaugebieten und wichtige Umsteigehaltestellen
können durch gut gestaltete technische Verkehrsanlagen geprägt werden - in solchen Fällen drückt
das Verkehrsmittel dem Straßenraum seinen Stempel auf. Im Regelfall sollten sich die Betriebsanlagen
jedoch einfach und unaufdringlich in den Stadtraum
integrieren.
Bei der Entscheidung über die Gestaltung des Bahnkörpers und der Haltestellen sind die jeweils
berührten funktionalen und gestalterischen Anforderungen zu ermitteln und abzuwägen. Dazu gehören
auch die notwendigen Seitenraumbreiten, wie sie
sich aus der städtebaulichen Bemessung ergeben,
sowie die Art der städtebaulichen Einfügung.
Die Ausbildung des Bahnkörpers ist abhängig von
den Platzverhältnissen und vom Raumtyp, dem die
Straße zuzuordnen ist:
▪ Wenn die Gesamtbreite der Straße ausreicht, werden i.d.R. besondere Bahnkörper angelegt. In beidseitig eng angebauten Straßenkorridoren sollen
dabei Höhenlage und Befestigungsart von Bahn-
30
Für Situationen, in denen die Abspannung von
Gebäuden nicht möglich ist, wurde eine besondere
Gestaltungslösung für die Stromversorgung der
Straßenbahn entwickelt.
Einordnung der Straßenbahn:
als Rasengleis im grüngeprägten Umfeld am Völkerschlachtdenkmal, als leicht angehobener befestigter
Gleiskörper in der Breiten Straße, eingepasst in die
Fahrbahndecke in Stötteritz.
4. Übergreifende Themen
Stadtraum als Lebensraum
baulich sensiblen Bereichen auf Masten nicht verzichtet werden kann, sind die Grundsätze des für
Leipzig entwickelten integrierten Konzeptes für Straßenbahn- und Stadtbeleuchtungsmasten anzuwenden.
An Haltestellen müssen die Komfortansprüche der
Fahrgäste und die Anforderungen der Verkehrsbetriebe mit den städtebaulichen Anforderungen in
Einklang gebracht werden. Die „normale“ Haltestelle
soll sich der Charakteristik des Straßenraums unterordnen. Die für Leipzig entwickelten Regellösungen
für die Haltestellengestaltung sind dafür maßgeblich.
Haltestellen mit besonderer verkehrlicher oder stadträumlicher Bedeutung können eine herausgehobene
Gestaltung erhalten.
Städtebaulich unproblematisch sind Haltestellen am
Fahrbahnrand, ggf. vorgezogen als Haltestellenkap,
sowie Haltestellen mit Zeitinsel und angehobener
Fahrbahn oder Radfahrbahn. Sie kommen ohne
zusätzlichen Raumbedarf aus und können auch in
schmalen Straßenräumen barrierefrei und behindertengerecht angelegt werden. Haltestellenkaps sollen
so angelegt werden, dass die Verschwenkung der
Bordführung möglichst wenig straßenbildwirksam
wird. Soweit Arkaden oder Vordächer in Haltestellennähe als Regenschutz genutzt werden können, kann
auf gesonderte Wartehallen, Fahrgastunterstände
oder Schutzdächer verzichtet werden.
Haltestelleninseln im Straßenraum stören oft den
Raumzusammenhang. Die Störung wird noch verstärkt durch Aufbauten, Dächer, Absperrelemente
oder großflächige Werbung. Diese sollen deshalb in
Abwägung mit der Bedeutung des öffentlichen Verkehrsmittels so begrenzt und angeordnet werden,
dass die Haltestelle einsehbar bleibt und der Raum
nicht zergliedert wird. Haltestellen sind so zu bemessen und einzuordnen, dass geschlossene Baumreihen nicht unterbrochen werden müssen.
Lärmschutzwände an Bahntrassen sind gestalterisch oft problematisch. Durch Begrenzung ihrer
Höhe, Geländemodellierung, Begrünung, in besonderen Situationen auch durch transparente Ausführung sollte ihre Störwirkung gemindert werden.
Der Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts mit dem freigelegten Pleißemühlgraben wird durch eine besondere
Beleuchtung inszeniert.
und dichte Strauchpflanzungen im öffentlichen
Raum sind ebenso zu vermeiden wie unübersichtliche Wegeführungen. Einseitig bebaute Stadtstraßen gegenüber von Parkanlagen oder anderen Freiflächen haben oft eine besondere Qualität, können
aber nachts als unangenehm empfunden werden.
Sichtbezüge zwischen – ggf. abgerückten – Gehwegen und der gegenüberliegenden Bebauung sollten
deshalb nicht vollständig unterbrochen werden.
Nächtliche Raumwirkung
Für das Erlebnis und die Qualität von Stadtraum als
Lebensraum spielt die nächtliche Beleuchtung von
Straßen, Plätzen und markanten Gebäuden eine
entscheidende Rolle. Licht kann die Verkehrssicher-
heit und die soziale Sicherheit verbessern, die spezifische Identität von Straßen- und Platzräumen unterstützen, besondere Aufenthaltsqualitäten schaffen
und die Orientierung erleichtern. Für den angemessenen Umgang mit Licht im öffentlichen Raum gibt
es neben den technischen Regelwerken, die zu
beachten sind, auch das für die Stadt speziell erarbeitete Lichtkonzept, in dem neben Fragen der
Sicherheit, Energieeffizienz und ökologischen Verträglichkeit auch der Aspekt der nächtlichen Raumwirkung von Straßen und Plätzen eine wesentliche
Rolle spielt. Die im Rahmen des Lichtkonzepts erarbeiteten Grundlagen und Leitlinien ergänzen den
vorliegenden Stadtentwicklungsplan um den Fachbeitrag Licht im öffentlichen Raum.
Am Tröndlinring wurde der Fußgängertunnel durch einen ebenerdigen und damit barrierefreien Übergang ergänzt.
Soziale Sicherheit
Für ein Gefühl von sozialer Sicherheit im öffentlichen
Raum sind insbesondere die Möglichkeiten sozialer
Kontrolle durch nahe gelegene (Wohn-) Bebauung,
Gewährung von Einblicken und Vermeidung von
Sichtbarrieren und schwer einsehbaren, unbelebten
„Angsträumen“ von Bedeutung. Fehlende Randbebauungen sind deshalb nach Möglichkeit zu ergänzen, bestehende zu erhalten und zu nutzen. Hohe
31
4.5 Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz
Parallel zur A 14 verläuft die Eisenbahn-Neubaustrecke, die das Stadtzentrum mit dem Flughafen verbindet.
4.5.1
Ausgangsbedingungen
Die Einbindung Leipzigs in das großräumige und
regionale Verkehrsnetz ist Gegenstand des Bundesverkehrswegeplans, des Landesverkehrsplans
Sachsen 2025 sowie anderer übergeordneter Planungen. Die Möglichkeiten der Stadt liegen hier vor
allem bei einer Einflussnahme auf Planungsprozesse und in Entscheidungsgremien, an denen die
Stadt beteiligt ist. Da die Erreichbarkeitsqualitäten
im Luftverkehr, im Eisenbahnfern- und -regionalverkehr sowie über die Bundesfernstraßen und Staatsstraßen von großer wirtschaftlicher Bedeutung für
Stadt und Region sind, formuliert der Stadtentwicklungsplan auch für diese Bereiche Leitlinien. Ein
eigenständiges Konzept für das übergeordnete Verkehrsnetz liegt jedoch – anders als beim Stadtverkehr – nicht in städtischer Verantwortung und ist
nicht Gegenstand dieses Stadtentwicklungsplans.
Luftverkehr
Der Flughafen Leipzig/Halle verfügt über zwei
3.600 m lange Start- und Landebahnen, die voneinander unabhängig genutzt werden können. Der
Flughafen ist für planmäßige Passagierflüge von
5:30 Uhr bis 23:30 Uhr geöffnet. Für Frachtflugzeuge liegt eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung
vor. Die Zahl der Fluggäste war nach einem
anfangs stetigem Anstieg in den letzten Jahren
leicht rückläufig und lag 2011 und 2012 bei etwa
2,3 Mio. Personen im Jahr. Kapazitäten für eine
Steigerung dieses Aufkommens sind vorhanden.
Luftverkehr am Flughafen Leipzig-Halle
2003
2005
2007
2009
2012
Leipzig/Halle ist damit der zweitgrößte Frachtflughafen in Deutschland. Die Planungen für den Flughafen sind so ausgelegt, dass bis zu 1,75 Mio. t
umgeschlagen werden können. Dazu plant die Flughafengesellschaft, die vorhandenen Abfertigungsanlagen schrittweise bedarfsgerecht auszubauen.
Schwerpunktaufgabe der kommenden Jahre wird es
sein, diese Infrastruktur im Sinne der Stadt und der
Region optimal zu nutzen.
37.905
40.303
50.972
Flugzeugbewegungen
60.150
64.097
1.955.070 2.127.895 2.723.748 2.421.382 2.266.743
Fluggäste
Luftfrachtaufkommen (t)
12.054 101.283 524.083 760.345
9.342
Der Flughafen Leipzig-Halle ist halbstündlich in
wenigen Minuten mit der S-Bahn erreichbar.
Flughafen mit Frachtzentrum und südlicher Startbahn
Der Flughafen ist gut über die Straße erreichbar, die
S-Bahn stellt halbstündlich in rund 15 Minuten Fahrzeit die Verbindung mit der Innenstadt her. Für die
Entwicklung des Flughafens ist weiterhin von Bedeutung, dass der Flughafenbahnhof auch durch Züge
des Fernverkehrs angefahren wird, nach Fertigstellung der Schnellfahrstrecke Leipzig-Erfurt-Nürnberg
auch durch die über diese Strecke verkehrenden
ICE-Züge.
Mit Inbetriebnahme des Frachtbereichs Süd (World
Cargo-Center) im Jahr 2007, des Luftfrachtumschlagbahnhofs und des Luftfrachtdrehkreuzes der
DHL entwickelte sich der Flughafen Leipzig/Halle zu
32
einem leistungsfähigen Logistikknoten. Das Luftfrachtaufkommen nahm seit 2007 von weniger als
30.000 t auf 864.000 t im Jahr 2012 zu. Derzeit starten im Frachtverkehr wöchentlich über 300 Flüge zu
rund 60 Zielen in über 30 Ländern.
4. Übergreifende Themen
Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz
Am Hauptbahnhof treffen sich Regional- und Fernverkehr.
Eisenbahnfernverkehr
Im Bahnnetz wurde bis 2006 die Verbindung zwischen Leipzig und Berlin für 200 km/h ausgebaut,
die Hauptstadt ist jetzt in einer guten Stunde erreichbar. Mit Fertigstellung der Schnellfahrstrecke
Leipzig/Halle-Erfurt-Nürnberg bis Erfurt 2015 und bis
Nürnberg 2017 wird sich die Bedienung des Knotens
Leipzig im Eisenbahnfernverkehr nochmals maßgeblich verändern.
Im Bundesverkehrswegeplan von 2003 sind außerdem die Ausbaustrecke Leipzig – Dresden, die Ausbaustrecke Leipzig – Plauen – Nürnberg und der
Ausbau des Knotens Halle/Leipzig enthalten. Auf der
Bahnstrecke nach Dresden ist der Abschnitt bis
Riesa für Tempo 200 fertig gestellt, weitere
Abschnitte zwischen Riesa und Dresden sind im
Bau oder wurden auf Tempo 160 teil-ausgebaut. Auf
der so genannten Sachsen-Franken-Magistrale über
Plauen sind nach Ertüchtigung für NeigetechnikFahrzeuge noch Elektrifizierungslücken zu schließen.
Nach gegenwärtigem Planungsstand sind folgende
Verbindungen vorgesehen:
▪ zweistündliche Direktverbindung nach München
▪ zweistündliche Umsteigeverbindung (in Erfurt)
nach München
▪ stündliche Direktverbindung nach Berlin, Dresden,
Hannover und Frankfurt
▪ ggf. Einzelverbindungen durch das Saaletal.
konkrete Interventionen seitens der Stadt im Einzelfall Verbesserungen erreicht oder Verschlechterungen abgewendet werden.
Der Dialog mit der Fernverkehrssparte der Bahn ist
zur Wahrung der städtischen Interessen deshalb
aufrecht zu erhalten. Ziele dabei sind die Stärkung
des Taktknotens Leipzig durch Führung der Hauptverkehrsströme über diesen Nachfrageschwerpunkt,
auch in den Abendstunden, durch Wiederaufnahme
von „Interregio“-Verbindungen über mittlere Distanzen, sowie die Optimierung der Integration mit dem
Nahverkehr zur Gewährleistung durchgehender Reiseketten für Fahrgäste aus Stadt und Region.
Fernbusverkehr
Neue Infrastrukturanforderungen zeichnen sich aufgrund der Liberalisierung des Fernbusverkehrs ab.
Die Abfahrtsstelle in der Goethestraße am Hauptbahnhof kommt an ihre Grenze. Leipzig bietet sich
als Standort für die Entwicklung eines mitteldeutschen Fernbusknotens an, der einer entsprechenden Verknüpfung mit anderen Angeboten des
Fern-, Regional- und Stadtverkehrs bedarf.
In einigen Relationen werden erhebliche Fahrzeitgewinne erreicht, z.B.
▪ Leipzig – München: 3:10h (-1:30h)
▪ Leipzig – Frankfurt: 3:00h (-0:30h)
Fernbusse bedienen ein wachsendes Marktsegment.
Foto: Dierk Schäfer
Bei der kommenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird sich das Land Sachsen beim
Bund dafür einsetzen, dass der bedarfsgerechte
Ausbau und die durchgängige Elektrifizierung der
Bahnstrecke Leipzig-Chemnitz (über Bad Lausick) in
den Bedarfsplan aufgenommen wird, um hochwertige Angebote für den Fernverkehr und zusätzliche
Kapazitäten für den Güterverkehr zu ermöglichen
(Landesverkehrsplan Sachsen 2025).
Wie sich bei der Frage des Stundentakts auf der
Strecke Leipzig – Berlin gezeigt hat, die zeitweise
in Frage gestellt war, können durch kritische Begleitung von Planungen der Bahn und nötigenfalls
33
4. Übergreifende Themen
Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz
Hinsichtlich Lage, Dimensionierung, Ausgestaltung
und Finanzierung eines solchen Fernbusknotens
sind noch Untersuchungen durchzuführen.
Foto: Leppus
Fernstraßen
Der sechsstreifige Ausbau der Autobahnen A 9 und
A 14 mit der Optimierung der Verkehrsbeziehungen
am Schkeuditzer Kreuz ist weitgehend abgeschlossen. Die Weiterführung bis zum Autobahndreieck
Parthenaue ist als „vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Der Autobahnring
um Leipzig wurde mit Fertigstellung der A 38 im Jahr
2006 geschlossen. Der Durchgangsverkehr, insbesondere von Lkw durch das Stadtgebiet konnte
dadurch bereits deutlich reduziert werden und stellt
Die A 38 schließt den Autobahnring um Leipzig im Süden.
Die Autobahn Leipzig-Chemnitz ist bereits zu großen
Teilen fertiggestellt.
heute kein schwerwiegendes Problem mehr dar.
Weitere Minderungspotentiale durch Maßnahmen
der Verkehrslenkung werden geprüft, z.B. durch ein
großräumiges Routenkonzept für den Schwerlastverkehr, verbesserte Wegweisung an den Autobahnen oder Einschränkungen für den Lkw-Verkehr
auf Straßen innerhalb des Autobahnringes.
Als Maßnahme zur Verbesserung der Fernerreichbarkeit von Leipzig und zur Stärkung der „Metropolregion Mitteldeutschland“ ist der Weiterbau der bis
Borna bereits fertiggestellten Autobahn A 72 aus
Richtung Chemnitz bis zur A 38 als vordringlicher
Bedarf im Bundesverkehrswegeplan enthalten. 2013
wurde mit dem Bau des vorletzten Abschnitts zwischen Borna und Rötha begonnen und das Planfeststellungsverfahren für die letzte Teilstrecke bis zur
A 38 durchgeführt. Der im Bundesverkehrswegeplan
als „weiterer Bedarf“ enthaltene Ausbau der Weiterführung bis zur Richard-Lehmann-Straße im Autobahnstandard liegt nicht im Interesse der Stadt, da
er dazu führen könnte, dass Fernverkehr wieder die
„Abkürzung“ durch das Stadtgebiet nehmen würde.
Für Teilabschnitte der Bundesstraße B 87 über
Torgau in Richtung Frankfurt/Oder, deren Ausbau
ebenfalls im Bundesverkehrswegeplan enthalten
ist und durch das Land Unterstützung findet, wird
ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, an
dem Leipzig beteiligt ist. Die Erreichbarkeit Leipzigs insbesondere für den zunehmenden Austausch mit den osteuropäischen Ländern würde
sich dadurch verbessern. Für den Abschnitt zwischen Leipzig und Eilenburg ist die Trassenlage
und damit der Eingriff in Siedlungen und Landschaft noch zu klären.
Regionale Verkehrsbeziehungen
Die bedarfsgerechte Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Region ist eine wesentliche
Voraussetzung für die regionale Wirtschaftskraft
und die Funktion Leipzigs als Oberzentrum und
somit gemeinsame Aufgabe der Stadt Leipzig und
der Kommunen des Umlandes, die in diesem
Handlungsfeld eng zusammenarbeiten müssen.
Der Verkehrsverbund, das neue S-Bahn-Netz und
die ergänzenden Angebote des Eisenbahn-
Grafik: Landesverkehrsplan Sachsen 2025, aktualisiert
Regionalbusse verbinden Leipzig mit umliegenden Mittelzentren, zu denen keine direkte Bahnverbindung besteht.
34
4. Übergreifende Themen
Einbindung in das übergeordnete Verkehrsnetz
S-Bahnverkehrs möglich ist. Ein Abhängen des
Hauptbahnhofs vom Fernverkehr in der Relation
Erfurt - Berlin über die so genannte Nordkurve
wird durch die Stadt Leipzig abgelehnt.
Am Hauptbahnhof soll geprüft werden, ob ein
mitteldeutscher Fernbusknoten entwickelt werden kann. Die Stadt Leipzig wird sich für die
Schaffung der dafür notwendigen Infrastruktur
einsetzen.
Der sechsstreifige Ausbau der A 14 im Nordosten der Stadt und die A 72 von der A 38 nach
Chemnitz sind zügig fertig zu stellen.
Die Maximilianallee verknüpft als B2 das innere Stadtgebiet mit der Messe und dem großräumigen Straßennetz.
Durch schrittweise, am Bedarf orientierte Verbesserungen der Bedienungstakte der öffentlichen Verkehrsmittel, durch Sicherung hochwertiger Busverbindungen zwischen der Stadt und dem Umland
außerhalb der Korridore des S-Bahn-Netzes, durch
Park+Ride- sowie Bike+Ride-Angebote an Bahnstationen des Umlandes und durch grenzübergreifende
Radschnellwege können große Teile des Pendlerverkehrs auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes gelenkt und die Stadtstraßen entsprechend
entlastet werden.
Gemeinsame Aktivitäten eines interkommunal organisierten Mobilitätsmanagements können ebenfalls
zu einer Entlastung des städtischen Straßennetzes
beitragen. Die Einführungsphase des neuen
S-Bahn-Netzes, das die Erreichbarkeit Leipzigs aus
der Region grundlegend verbessert, ist ein sinnvoller
Ansatzpunkt für eine entsprechende Marketingkampagne.
4.5.2
Leitlinien
Die Stadt Leipzig unterstützt Bemühungen,
den Flughafen als Wirtschaftsfaktor zu stärken
und setzt sich für eine Konsolidierung als mitteldeutsche Logistikdrehscheibe ein. Gleichzeitig
gilt es, den Lärmschutz zu optimieren. Bei der
An- und Abreise sollen die umweltfreundlichen
Verkehrsmittel ihre Anteile vergrößern. Die Stadt
setzt sich für eine verbesserte Anbindung an den
Fern- und Regionalverkehr der Bahn ein.
Die Anschlüsse der Wirtschaftsregion an die
großräumigen Ost-West- und Nord-Süd-Relationen im deutschen und europäischen Eisenbahnnetz sind weiter auszubauen.
Der Leipziger Hauptbahnhof ist als mitteldeutscher Fernverkehrsknoten zu stärken. Direktverbindungen sollen stündlich in Richtung Berlin,
Dresden, Nürnberg, Frankfurt und Hannover
angeboten werden. Ergänzt werden sollte dieses
Angebot in Richtung Süden durch den City-Tunnel, soweit dies ohne Beeinträchtigung des
Die Beeinträchtigung von Stadtteil- und Ortszentren, Wohngebieten und Nahverkehrskorridoren
durch überregionale und regionale Verkehrsströme ist durch geeignete Maßnahmen zur
Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl, der Verkehrslenkung und des Infrastrukturausbaus
soweit wie möglich zu reduzieren.
Im Rahmen des Tourismus- und Stadtmarketing
ist auch im Freizeit- und touristischen Verkehr
auf eine stärkere Nutzung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes hinzuwirken. Die Einbindung
Leipzigs in das Radfernwegenetz ist zu verbessern.
Foto: Der Reichsbahner
Regionalverkehrs und des Regionalbusverkehrs bieten eine gute Grundlage für die Befriedigung dieser
Verkehrsnachfrage.
Die Funktion und Bedeutung Leipzigs als Oberzentrum in der Region ist durch den Ausbau des
S-Bahn- und Regionalbahnnetzes, durch ein
ergänzendes regionales Bussystem und durch
Beseitigung von Engpässen im regionalen Straßennetz weiter zu stärken. Die Stadt Leipzig wird
sich weiterhin für eine angemessene ÖPNVAnbindung der umliegenden Mittelzentren einsetzen. Der regionalen Verflechtung, der Steuerung des Wirtschaftsverkehrs und der
Pendlerströme, der Schaffung von P+R und B+RStellplätzen sowie der Kooperation mit den
Nachbargemeinden gilt besonderes Augenmerk.
35
5.
5. Einzelne Verkehrsarten
Leitlinien für
einzelne Verkehrsarten
5.1 Fußverkehr
Der barrierefreie ebenerdige Übergang über den Promenadenring am Hauptbahnhof wird intensiv genutzt.
5.1.1
Ausgangsbedingungen
Leipzig weist aufgrund seiner kompakten und durchmischten Siedlungsstruktur, großzügig dimensionierter Straßenräume in den gründerzeitlichen
Wohngebieten sowie eines gut ausgebauten autofreien Wegenetzes in den großen Neubaugebieten
gute Ausgangsbedingungen für den Fußverkehr auf
und zählt im Städtevergleich weiterhin zu den Fußgängerstädten. Das kompakte Stadtzentrum mit seinen autoarmen bzw. autofreien Straßen und Passagen ist ausgesprochen fußgängerfreundlich.
Dennoch ist der Anteil der Fußwege an der Gesamtmobilität in Leipzig – wie in anderen Städten auch –
nach der Wende stark zurückgegangen, von 39,5 %
aller Wege 1991 auf 26,3 % im Jahr 2003. Gründe
dafür waren die Entwicklung der Motorisierung, die
zunehmende Fahrradnutzung sowie weitere Wege
durch stärkere Konzentration wichtiger Zielpunkte des
Verkehrs und Suburbanisierung von Wohn-, Arbeitsund Einkaufsstätten. Seit 2003 war jedoch wieder ein
leichter Anstieg zu verzeichnen, auf 27,3 % im Jahr
2008 (30,4 % im Leipziger Binnenverkehr). Als
Gründe für diese Trendumkehr sind die Konzentration
auf die Innenentwicklung mit ihren kürzeren Wegen,
der demografische Wandel und die steigenden Kosten
des motorisierten Verkehrs anzunehmen. Hinzu kommen auch veränderte Lebensstile und ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung.
Die Bedeutung durchmischter Stadtstrukturen mit
kurzen Wegen zeigt sich auch darin, dass der Anteil
des Fußverkehrs in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen bis etwa zum Tangentenviereck
mit 42 % aller Wege fast dreimal so hoch ist, wie in
36
den Außen- und Siedlungsgebieten (15 %). Der
demografische Wandel spielt insofern eine Rolle, als
der Anteil der Fußwege bei den 65-74-jährigen mit
38 % und bei der stark wachsenden Gruppe der
über 74-jährigen mit 53 % weit über dem Durchschnitt der Stadt liegt. Bei den Verkehrszwecken der
zu Fuß zurückgelegten Wege dominieren Freizeit
und Einkauf, gefolgt von Schule und Ausbildung; der
Weg zum Arbeitsplatz spielt eine eher geringe Rolle.
Ziel/ Zweck
Eigener Arbeitsplatz
zu Fuß
8,1 %
Schule/Ausbildung/Kindereinr.
25,2 %
Einkauf/Versorgung
35,2 %
Freizeit
Anderer Zweck
10,1 %
Eigene Wohnung
28,0 %
36,5 %
Anteil der Fußwege nach Wegezweck (SrV)
Die Bedeutung des Fußverkehrs für eine stadt-,
sozial- und umweltverträgliche, gesunde, sichere
und ökonomisch effiziente Bedienung der Mobilitätsbedürfnisse der Stadt ist inzwischen unbestritten.
Dennoch ist die Informations- und Datenbasis zum
Fußverkehr erheblich schmaler, als für die anderen
Verkehrsarten. Die Analyse der Bestandssituation,
die für das 1997 erarbeitete „Konzept für den Fußgängerverkehr in Leipzig“ zusammengestellt worden
war, bedarf der Aktualisierung. Trotz vielfältiger Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
des Fußverkehrs sind weiterhin Mängel festzustellen
(z.B. zu geringe Gehwegbreiten, zu große Abstände
zwischen gesicherten Querungsstellen, lange Wartezeiten an Lichtsignalanlagen, Hindernisse und Barrieren), für eine Quantifizierung bedarf es jedoch
einer erneuten Analyse.
Fußgängerzählungen liegen punktuell vor, wo sie z.B.
für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs benötigt werden. Eine systematische Erfassung, wie sie
für den Kfz-Verkehr üblich ist, erfolgt nicht, da Maßnahmen i.d.R. als Angebotsplanungen konzipiert und
nur in seltenen Ausnahmefällen nach dem Fußgängeraufkommen bemessen werden. In den Fußgängerzonen der Innenstadt (Petersstraße, Grimmaische
Straße) werden Spitzenwerte von 5.300 bzw. 4.300
Passanten an einem durchschnittlichen Samstag und
3.300 an einem Dienstag erreicht.
In den Fußgängerzonen der Innenstadt werden in den
Spitzenstunden 5.000 Passanten und mehr gezählt.
5. Einzelne Verkehrsarten
Bisherige Maßnahmen
Fußgängerfreundliche Wege
Die Festlegungen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum von 2003 zur Breite der
Gehwege sind Grundlage der Straßenplanung. Wo
sich im Zuge von Straßenbaumaßnahmen die Gelegenheit bot, wurden schmale Gehwege verbreitert
(z.B. im Grimmaischen Steinweg und in der Prager
Straße). Straßenneubauten wie die Semmelweisbrücke erhielten großzügig breite Seitenräume. Trotz
fortschreitender Sanierungsmaßnahmen haben viele
ältere Gehwege noch einen unzureichenden Standard, was Breite, Hindernisfreiheit, Oberflächenbeschaffenheit und Bordabsenkungen betrifft.
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Nordwest
Paunsdorf
Engelsdorf
Rückmarsdorf
Lindenau
Reudnitz
AngerCrottendorf
Schönau
Im äußeren Stadtraum wurden fehlende Gehwege
bzw. Geh- und Radwege an anbaufreien Außerortsstraßen ergänzt (z.B. an der Miltitzer Straße, der Mölkauer Straße, der Alten Seehausener Straße und der
Engelsdorfer Straße). Weiterhin wurden straßenunabhängige Gehwege neu angelegt bzw. saniert
(z.B. am frei gelegten Elstermühlgraben, auf
früheren Industriegleisen in Plagwitz und auf dem
Gelände des ehemaligen Eilenburger Bahnhofs).
Durch Rekonstruktion von Fußgängerbrücken wurden wichtige Fußwegeverbindungen gesichert (z.B.
Schreberbrücke, Heilige Brücke, Peterssteg).
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Plagwitz
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Baalsdorrff
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Kleiner
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Connewitz
Holzhausen
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Lößnig
Groß-zschocherr
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorrff
Knautnaundorf
verkehrsberuhigte Zonen mit Geschwindigkeiten < 30 km/h
Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Bereiche und einzelne Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder geringer, Stand März 2014
Querungshilfen
Zur Erleichterung der Überquerung von Hauptverkehrsstraßen, insbesondere auch zur Schulwegsicherung, wurden an vielen Stellen der Stadt Mittelinseln angelegt oder die Sichtverhältnisse durch
erweiterte Seitenräume („Gehwegnasen“) verbessert. An Knotenpunkten wurde die Sicherheit des
Fußverkehrs durch Lichtsignalanlagen und deutliche
Furtmarkierungen verbessert. Eine Erleichterung für
den Fußverkehr stellen auch die neuen ebenerdigen
und somit barrierefreien Querungen des Promena-
Der Grimmaische Steinweg erhielt verbreiterte
Gehwege.
denrings dar, die teilweise Fußgängertunnel und
–brücken ersetzen, teils bisher nicht vorhandene
direkte Wegebeziehungen ermöglichen.
Verkehrsberuhigung
Bereits 2003 war in den meisten Wohngebieten
abseits der Hauptverkehrsstraßen flächendeckend
Tempo 30 (oder weniger) angeordnet; noch bestehende Umsetzungsdefizite wurden inzwischen weit-
Eine Mittelinsel erleichtert die Querung der GeorgSchumann-Straße.
gehend behoben. In einigen Wohngebieten sowie in
Innenstadtstraßen mit besonders starkem Fußverkehr wurden verkehrsberuhigte Bereiche bzw. Fußgängerzonen eingerichtet oder erweitert. In einigen
Stadtteilzentren wurden durch Entlastung vom
Durchgangsverkehr gewonnene Spielräume für eine
fußgängerfreundliche Umgestaltung genutzt (z.B.
Eisenbahnstraße, Lindenauer Markt).
Die erneuerte Schreberbrücke stellt eine Fußgängerverbindung zum Sportforum her.
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Konzept autoarme Innenstadt – Verkehrsorganisation
Fußgängerüberwege über den Promenadenring verbessern die Erreichbarkeit der Innenstadt (Wilhelm-Leuschner-Platz).
38
Autoarme Innenstadt
In der Innenstadt wird durch das zuletzt 2008 überarbeitete Konzept der „autoarmen Innenstadt“ (Ratsbeschluss vom 17.12.2008) den Fußgängern generell
Vorrang eingeräumt. Fußgänger sollen sich auf den
Hauptachsen Hainstraße - Markt - Petersstraße und
Thomasgasse - Markt - Grimmaische Straße sowie in
der Nikolaistraße zwischen 11 Uhr und 20 Uhr ungestört vom Lieferverkehr und vom Radverkehr bewegen können. Einige kleinere Straßen und Gassen mit
starkem Fußgängeraufkommen wurden ebenfalls in
die Fußgängerzone einbezogen. Im Bereich Barfußgäßchen – Kleine Fleischergasse – Klostergasse ist
aufgrund der ganzjährig intensiven Aufenthaltsnutzung das Radfahren nicht erlaubt. Kfz-Durchgangsverkehr durch die Innenstadt wird durch ein Schleifensystem, unterstützt durch Polleranlagen, unterbunden.
Die Innenstadtstraßen werden nach den Festlegungen im „Strategischen Konzept für den öffentlichen
Raum des Stadtzentrums“ von 2007 nach und nach
fußgängerfreundlich umgestaltet. Die Umsetzung des
Konzepts ist weit vorangeschritten, weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung.
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Fußverkehr
1
5. Einzelne Verkehrsarten
5. Einzelne Verkehrsarten
5.1.2
Ziele und Leitlinien
5.1.3
Konzept
Der Fußverkehr ist durch Sicherung ausreichend
breiter und gut begehbarer Gehwege, qualitätvollen Ausbau des straßenunabhängigen Fußwegenetzes, Abbau von Barrieren sowie durch
Verkehrsberuhigung der Wohngebiete und durch
Anlage und Erweiterung von fußgängerfreundlich
gestalteten Bereichen im Stadtzentrum und in den
Stadtteil- und Wohngebietszentren besonders zu
fördern.
Fußverkehrskonzept
Das „Konzept für den Fußverkehr in Leipzig“ von
1997 ist fortzuschreiben, unter der Prämisse des
Umweltqualitätsziels, das Zu-Fuß-Gehen so sicher
und attraktiv zu machen, dass der für Leipzig typische
Fußwegeanteil auf hohem Niveau gehalten wird (fast
30 % im Binnenverkehr). Die Bürgerinnen und Bürger
sind – besonders auf Stadtteilebene – in die Erarbeitung des Konzepts einzubeziehen.
Das städtische Fußverkehrskonzept aus dem Jahr
1997 ist auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse des Ist-Zustandes fortzuschreiben. Insbesondere soll dabei ein funktional differenziertes engmaschiges Wegenetz entwickelt werden.
Grundlagenermittlung
Zur Begründung von Maßnahmen der Fußverkehrsförderung, zur Festlegung von Prioritäten und zur
Erfolgskontrolle, aber auch zur Ermittlung langfristiger
Trends sowie tageszeitlicher und saisonaler Schwankungen sind räumlich differenzierte Fußverkehrszählungen erforderlich, die zum regelmäßigen Bestandteil
der Straßenverkehrszählungen werden sollen. Im
Fußverkehrskonzept wird erarbeitet, wie die Verkehrszählungen entsprechend ergänzt werden können und
wo Prioritäten zu setzen sind.
Für eine sichere, ebenerdige und möglichst
umwegfreie Querung von Hauptverkehrsstraßen,
nicht nur an Knotenpunkten, sind je nach örtlicher
Situation Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwege oder andere Querungshilfen einzurichten.
Auch die Gestaltung des Bahnkörpers, Bordabsenkungen und eine Führung der Kraftfahrzeuge
im Pulk können einen Beitrag leisten.
Bei der Planung und Schaltung von Lichtsignalanlagen sind die Belange des Fußverkehrs (Lage der
Fußgängerfurt, Umlaufzeit, Freigabezeiten) in der
Abwägung gleichwertig zu berücksichtigen.
Radverkehr und Fußverkehr sind nach Möglichkeit zu entflechten. Ausgenommen davon sind
Straßen und Plätze, die als verkehrsberuhigte
Bereiche oder für eine Nutzung nach dem Prinzip
„Shared Space“ vorgesehen sind.
Grundstücksein- und Ausfahrten sind so zu
gestalten, dass der Vorrang der Fußgänger deutlich wird.
Behinderungen des Fußverkehrs durch den
ruhenden Kfz-Verkehr sind abzubauen. Verstöße
gegen die Parkdisziplin, insbesondere das Gehwegparken und das Parken in Einmündungsbereichen und an Querungsstellen sind konsequent
zu ahnden.
Der städtische Winterdienst ist so durchzuführen, dass Fußgänger, auch wenn sie in ihrer
Mobilität eingeschränkt sind, im Winter mobil
bleiben können.
In stark frequentierten öffentlichen Räumen sind
in angemessenen Abständen zum Ausruhen
geeignete Sitzgelegenheiten anzubieten.
Fußverkehr
herausgehobener Bedeutung sind und einen festzulegenden Qualitätsstandard erreichen sollen. In diesem
Sinne ist im Fußverkehrskonzept ein Hauptfußwegenetz zu definieren, das dann auf Stadtteilebene engmaschig ausgefüllt werden kann. Dabei sind unterschiedliche Wegezwecke und unterschiedliche
Zielgruppen zu berücksichtigen. Auf den Routen sind
Qualitätsmängel zu erfassen und Prioritäten für ihre
Beseitigung zu begründen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Gestaltung von Konfliktpunkten mit dem
Kfz-Verkehr und der Verknüpfung mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zu widmen.
Städtebauliche Projekte der Gebietsentwicklung sollen
dafür genutzt werden, das Netz fußgängerfreundlicher
Verbindungen in der für Leipzig typischen Netzdichte
weiter zu entwickeln. Möglichkeiten der Überwindung
großräumig wirksamer Barrieren sind zu prüfen. Autofreie Querverbindungen, Durchgänge und Passagen
sind als wichtige Elemente des Fußverkehrsnetzes zu
erhalten und barrierefrei zu gestalten.
Für die Qualifizierung von Maßnahmen, die Beseitigung von Mängeln und die Begründung von Prioritäten sind gesicherte Grundlagen für die Einschätzung
von Qualitäten und Schwachstellen der Fußverkehrsinfrastruktur notwendig (z.B. Engstellen, Barrieren und
Hindernisse, schadhafte Oberflächen, Umwege,
Sicherheitsmängel, fußgängerunfreundliche Ampelschaltungen, schlechte Haltestellen-Erreichbarkeit,
Behinderungen durch parkende Fahrzeuge…). Im
Rahmen des Fußverkehrskonzepts soll ein Einstieg in
ein solches „Fußverkehrs-Audit“ entwickelt werden.
Aufgrund des Umfangs der Aufgabe sind dabei Möglichkeiten einer kollektiven Erarbeitung unter Einbindung verschiedener Aufgabenträger, Interessengruppen und ortskundiger Bewohner zu suchen.
Auch Fußgänger benötigen Hilfen, um sich in der Stadt
zurechtzufinden und neue Wege kennen zu lernen.
Dies gilt besonders für touristische Ziele und Freizeitwege. Die Verwaltung wird deshalb die Erarbeitung
von Fußgängerstadtplänen unterstützen, indem sie ihr
Wissen über Fußwegeverbindungen und –planungen
zur Verfügung stellt. Das Fußgänger-Leitsystem für
den erweiterten Innenstadtbereich (einschließlich Zoo
und Sportforum) wird weiterhin aktuell gehalten und
bei Bedarf ergänzt, z.B. durch Hinweise auf wichtige
Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel.
Netzplanung für den Fußverkehr
Die flächendeckende Verfügbarkeit von zusammenhängenden, direkten, komfortablen und attraktiven
Verbindungen bietet einen Anreiz, Wege im Alltag
und in der Freizeit zu Fuß zurückzulegen. Wichtige
Kriterien sind die Vermeidung von Umwegen, die
gute Begehbarkeit zu allen Tages- und Jahreszeiten,
die Freiheit von Schadstellen, Engpässen und Hindernissen, und nicht zuletzt eine attraktive Gestaltung.
Eine aktuell gehaltene Wegweisung hilft insbesondere ortsfremden Fußgängern bei der Orientierung
im Stadtzentrum.
Fußverkehr ist umwegempfindlich und schwer zu bündeln. Grundsätzlich sollen deshalb alle Wege in der
Stadt fußgängerfreundlich sein. Für die Begründung
von Maßnahmen und Prioritäten sowie für die Öffentlichkeitsarbeit ist es dennoch sinnvoll, Routen und
Netze zu konzipieren, die für den Fußverkehr von
39
5. Einzelne Verkehrsarten
Fußgängerfreundliche Gehwege
Ausreichende Seitenraumbreiten
Bei allen Neubau-, Ausbau- und- Umbaumaßnahmen
im Straßennetz ist der Stand der Technik zu beachten,
wie er u.a. in den Richtlinien für Stadtstraßen (RASt
2006) und in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2002) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen niedergelegt
ist. Gehwege sollen breit genug sein, um ein
bequemes Fortkommen zu ermöglichen. Als maßgeblicher Bemessungsfall gilt in Straßen mit mehr als
geringfügigem Fußverkehr ein störungsfreies Gehen
von einem Fußgängerpaar und einem einzelnen entgegenkommenden Fußgänger (2,5-3 m), in Geschäftsstraßen der Begegnungsfall zweier entgegenkommender Fußgängerpaare (3,5 m). Zum Fahrverkehr
hin ist zusätzlich ein Sicherheitsstreifen (0,5 m) zu
berücksichtigen. Dabei sind jedoch immer die städtebaulichen Gegebenheiten zu beachten.
Neben diesen verkehrlich begründeten Maßen für die
von Hindernissen freie Breite des Gehbereichs sind
die gestalterischen Anforderungen zur städtebaulichen Bemessung der Seitenräume sowie zur Einordnung von Bäumen zu berücksichtigen (u.a. Breitenzuschläge für Geschäftsauslagen, Außengastronomie,
Aufenthaltsbereiche usw. Großzügigere Breiten in vorhandenen bzw. historischen Straßen sollen erhalten
bzw. nach Möglichkeit wiederhergestellt werden.
In vielen Fällen konkurrieren wünschenswerte Gehwegbreiten mit anderen Verkehrsarten um den knappen Straßenraum. Grundsätzlich soll jedoch eine
freie Mindestbreite von 2,5 m, in Straßen mit wenig
regelmäßigem Fußverkehr und an punktuellen Engpässen von 2,0 m nicht unterschritten werden. Eine
Unterschreitung des Mindestmaßes von 2,5 m
Fußverkehr
bedarf in jedem Fall einer sorgfältigen Abwägung
der Fußverkehrsbelange mit anderen Anforderungen
an den Straßenraum und einer Prüfung von möglichen Einschränkungen für andere Verkehrsarten
als Alternative.
Attraktive und abwechslungsreiche Gestaltung
Fußgänger nehmen ihre unmittelbare Umgebung
besonders intensiv wahr. In einem attraktiven Umfeld
steigt die Bereitschaft, auch längere Wege zu Fuß
zurückzulegen. Der Gestaltung der Gehwege ist deshalb große Aufmerksamkeit zu widmen. Besonders
wichtig sind intakte Oberflächen, eine gute Ausleuchtung, eine schattenspendende Begrünung sowie
bequeme Bänke und andere Angebote für den Aufenthalt. Die spezifische Attraktion interessanter Blickpunkte sowie von Wegen in Grünzügen und entlang
von Wasserläufen soll ebenfalls gezielt eingesetzt
werden, um zum Zu-Fuß-Gehen zu motivieren.
Freihaltung von Hindernissen
Die vorhandenen Gehwege werden in ihrer Breite und
hindernisfreien Nutzbarkeit häufig durch Einbauten
und durch Fremd- und Sondernutzungen aller Art eingeschränkt , z.B. durch legales und illegales Gehwegparken, Straßenmobiliar, Werbung, abgestellte Fahrräder und Müllcontainer, Gastronomie, Geschäftsauslagen und Informationsstände. Darunter leidet ihre
komfortable Nutzbarkeit, in Abschnitten mit starken
Fußgängerströmen kommt es zu Behinderungen, für
mobilitätseingeschränkte Menschen ergeben sich
Barrieren oder sogar Gefahrenstellen.
Durch Begrenzung von Sondernutzungen im Gehwegbereich, Einrichtung von Lieferzonen, Angebote
von Fahrradabstellmöglichkeiten außerhalb der Bewegungsräume der Fußgänger, bauliche Maßnahmen
zur Erschwerung des Falschparkens (z.B. Straßenmöbel, Bäume, Poller, Fahrradbügel) und eine konsequente Ahndung von Regelübertretungen, bis hin zum
Abschleppen von fußgängerbehindernd geparkten
Fahrzeugen, soll sichergestellt werden, dass die Gehwege in der notwendigen Breite für den Fußverkehr
zur Verfügung stehen. Im Rahmen der personellen
Möglichkeiten soll die Kontrolldichte erhöht und in
Schwerpunktgebieten auf Abend- und Wochenendzeiten ausgedehnt werden.
Gehwegschäden, die eine komfortable und sichere
Begehbarkeit in Frage stellen, sind im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zeitnah zu beheben. Unabhängig davon ist im Rahmen des Fußverkehrskonzepts die Möglichkeit eines separaten Gehweg-Sanierungsprogramms zu diskutieren. Gehwege,
Querungsstellen und Haltestellenbereiche müssen zu
allen Jahreszeiten für alle, auch für Menschen mit
Behinderungen, sicher und komfortabel nutzbar sein.
Die Beseitigung von Laubfall sowie von Schnee und
Eis entsprechend den Anforderungen der Winterdienstsatzung ist daher sicherzustellen.
Auf Anforderungen der Barrierefreiheit, die nicht nur
für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen
am Straßenverkehr wichtig ist, sondern auch den
Komfort und die Sicherheit für andere Fußgänger verbessert, wird in Kap. 4.1 gesondert eingegangen.
Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr
Die Förderung des Fußverkehrs und des Radverkehrs
sind von ähnlichen Zielen geleitet: gleichwertige Mobilitätschancen, lebendige Quartiere, Entlastung der
Umwelt, Energieeinsparung, Begrenzung der Infrastrukturkosten, Förderung von gesunden Lebensstilen. Die Umsetzung dieser Ziele stellt ähnliche
An Grundstückszufahrten und Einmündungen mit
geringer Verkehrsbedeutung soll eine durchlaufende
Gehweggestaltung den Vorrang des Fußverkehrs
deutlich machen.
Großzügig breite Gehwege in den Gründerzeitvierteln
werden erhalten.
40
Fußverkehr
Anforderungen an das Netz der öffentlichen Räume:
Kurze Entfernungen, ein dichtes und umwegarmes
Wegenetz, attraktive Umgebungen, überquerungsfreundliche Fahrbahnen, barrierefreie Wege.
Dennoch birgt das Verhältnis der beiden Verkehrsarten zueinander erhebliche Konfliktpotenziale: Unterschiedliches Geschwindigkeitsniveau, regelwidriges
Verhalten und Konkurrenz um begrenzte Flächen sind
hier die Stichworte. Aus Sicht vieler Fußgänger werden Radfahrer als Gefahrenquelle wahrgenommen,
die den Schutzraum bedrohen, den Gehwege für die
entspannte Fortbewegung, für Aufenthalt und Kinderspiel bieten sollen.
In diesem Spannungsfeld sind die Anforderungen des
Fuß- und Radverkehrs an den Straßenraum nicht
gegeneinander auszuspielen, sondern mit dem ihnen
zukommenden Gewicht in die Abwägung der Belange
aller Straßenraumnutzer einzubeziehen. Grundprinzip
ist eine weitgehende Entflechtung von Fuß- und Radverkehr. Radverkehr soll – auch aus Gründen der Verkehrssicherheit – vorrangig auf der Fahrbahn geführt
werden, nötigenfalls auf Radfahr- oder Schutzstreifen.
Bauliche Radwege im Seitenraum sollen nur bei Seitenraumbreiten eingeordnet werden, die neben dem
Radweg noch einen Gehweg in Regelbreite (s.o.)
ermöglichen. Gemeinsame Geh- und Radwege können im äußeren Stadtraum zugelassen werden, wenn
die Aufenthaltsfunktion sowie der Fußgänger- und
Radverkehr gering sind. Gemeinsame Wege müssen
ausreichend breit sein und sind so auszuschildern und
zu gestalten, dass der Fußgängervorrang deutlich und
die Geschwindigkeit der Radfahrer gedämpft wird.
Die Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten darf
nicht zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen. Fahrradbügel sind außerhalb des Bewegungsraums der Fußgänger anzuordnen, z.B. auf der Fahrbahn zwischen
Parkständen oder auf „Gehwegnasen“.
Radfahrer
Dreck
Unebenheiten
schlechte Trennung d. Verkehrsarten
Hindernisse (Gastronomie)
sonstiges
Hindernisse (MIV/ ÖPNV)
Probleme älterer Menschen auf Wegen in die und innerhalb der Innenstadt
Quelle: Kucharzyk, Ulrike; Die Gestaltung des Wohnumfeldes
als Beitrag zur Lebensqualität für ältere Menschen - Das Beispiel Fußwegequalität; Leipzig 2010, S. 79
Die in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA) benannten Einsatzkriterien für gemeinsame
Geh- und Radwege sind zu beachten. Unvermeidbare
Ausnahmen bei sehr begrenzter Flächenverfügbarkeit
sind besonders zu begründen. Im inneren Stadtraum
noch vorhandene gemeinsame Führungen von Radund Fußverkehr sind auf alternative Lösungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.
Zurückhaltung und Augenmaß ist auch bei der Ausweisung von Radrouten in Grünanlagen und im
Auwald notwendig. Hier ist eine Bündelung des Radverkehrs anzustreben, um radverkehrsfreie Nischen
für Fußgänger zu schaffen und zu sichern.
Die Flächenansprüche des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs, des Rad- und Fußverkehrs, von Bäumen und Geschäftsauslagen müssen im Straßenentwurf zum Ausgleich gebracht werden, ohne dass die Fußgänger benachteiligt werden.
Soziale Sicherheit
Die Angst vor Übergriffen im öffentlichen Raum hält
insbesondere Frauen und ältere Menschen davon ab,
bestimmte Wege zu Fuß zurückzulegen, und schränkt
sie damit in ihrer Mobilität ein. Ziel der Fußverkehrsplanung ist es deshalb, ein Wegenetz anzubieten, das
ein hohes Maß an sozialer Sicherheit vermittelt. Eine
Beleuchtung, die Personen aus einiger Entfernung
erkennbar macht, die Wegeführung verdeutlicht und
ausgeprägte Dunkelzonen vermeidet, kann die
gefühlte Unsicherheit im nächtlichen Raum und in
Unterführungen verringern.
Geschäftszentren und Einkaufswege
Das Programm einer autoarmen Innenstadt mit einem
dichten Netz fußgängerfreundlich gestalteter Straßen
und Passagen wird weiter umgesetzt; besonderes
Augenmerk gilt dabei auch dem Umfeld der Universität. Die Einhaltung der darin getroffenen verkehrlichen
Regelungen (Erschließungsschleifen, Ein- und Durchfahrtsverbote, Parkraumbewirtschaftung, Begrenzungen für Liefer- und Radverkehr) sind im Interesse
des Fußgängervorrangs effektiv zu kontrollieren.
Die Funktionsfähigkeit und der Erfolg der städtischen
Zentren und Einkaufsstraßen hängen auch von der
fußgängerfreundlichen Ausgestaltung ihres städtischen Umfeldes ab. Eine gute fußläufige Erreichbar-
Gehwegbereiche und Übergänge sind in angemessener
Breite von Hindernissen frei zu halten.
41
5. Einzelne Verkehrsarten
Fußverkehr
Bedarfsgerechte Querungsmöglichkeiten
Fußgänger benötigen ausreichend häufige, bedarfsgerechte, direkte und sichere Querungsmöglichkeiten über die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs.
Geschäftsstraßen mit einem beidseitig dichten
Besatz von Ladengeschäften und anderen publikumsintensiven Nutzungen sollen auf gesamter
Länge in kurzen Abständen sicher überquert werden
können. In anderen Straßen kann eine stärkere Bündelung auf geeignete Querungsstellen erfolgen.
Wichtige Bedarfslinien sollen dabei nicht unterbrochen und Umwege nicht erzwungen werden.
An Einmündungen und Kreuzungen sollen die Fußgänger sichere, möglichst kurze und dicht am Knotenpunkt geführte Überquerungswege erhalten.
Bordabsenkungen, enge Eckausrundungen und
Gehwegvorziehungen können dazu beitragen. Sichtfelder sind so freizuhalten, dass auch Kinder den
Gemeinsame Fuß- und Radwege in Grünanlagen:
attraktiv, aber nicht immer konfliktfrei.
keit der Einzelhandelsstandorte – nicht nur in den größeren Zentren – ist darüber hinaus von Bedeutung für
die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung,
zumal in über 40 % der Haushalte kein Auto zur Verfügung steht. Zur fußgängerfreundlichen Aufwertung
von Geschäftslagen sind Kooperationsmöglichkeiten
mit den dort ansässigen Einzelhändlern und Immobilienbesitzern zu ermitteln.
Verkehrsberuhigung
Nachdem die Ausweisung von Tempo-30-Zonen
weitgehend abgeschlossen ist, wird bei Neubaumaßnahmen angestrebt, die Zoneneingänge so
zu gestalten, dass die Einhaltung des Tempolimits
unterstützt wird (z.B. durch Fahrbahnmarkierungen,
Aufpflasterung, Fahrbahneinengung, Baumtore).
Besondere Bedeutung haben dabei die Belange der
Kinder im Umfeld von Schulen und in Quartieren mit
wenigen Freiräumen für Kinderspiel.
Vermehrt besteht jedoch auch die Notwendigkeit, in
belebten Stadtstraßen mit Geschäften, Dienstleistungen und Gastronomie, mit vielen Fußgängern
und Radfahrern, aber auch mit Autoverkehr
Lösungen zu prüfen und zu erproben, die eine
gleichberechtigte und sichere Nutzung des Straßenraums für alle ermöglichen und den Stadtraum aufwerten, ohne einen umfassenden Straßenumbau
vorauszusetzen (z.B. durch Anordnung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“ mit Tempo 20
oder Tempo 10 oder Anwendung der Erfahrungen
anderer Städte mit den Entwurfsprinzipien von
„Begegnungszonen“ und „Shared Space“. Dabei ist
stets auch das Ziel der Barrierefreiheit zu beachten.
42
Verkehr einsehen können. Durch „Zebrastreifen“
gesicherte Fußgängerüberwege bieten besonders
komfortable Querungsbedingungen. Sperrgitter und
andere bauliche Hindernisse sollen nicht mehr eingesetzt und - wo nicht zwingend erforderlich - abgebaut werden. Bei erkannten Sicherheitsmängeln
oder wenn sich eine Gelegenheit bietet sollen bestehende Knoten entsprechend umgestaltet werden.
Fußgängertunnel und -brücken als Querungshilfen
sollen aus Gründen der Akzeptanz und der sozialen
Sicherheit vermieden werden. Auch aus Gründen
der Barrierefreiheit sind ebenerdige Querungsangebote zu bevorzugen.
Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten
gehört auch eine Steuerung von Lichtsignalanlagen,
die dem Fußverkehr angemessene Priorität einräumt.
Dabei sollen auch innovative bzw. in Leipzig bisher
unübliche Lösungen geprüft und erprobt werden.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Fußverkehr“ .
5. Einzelne Verkehrsarten
Fußverkehr
In den Fußgängerzonen hat der Fußverkehr Vorrang.
Radfahren und Lieferverkehr sind nur in den Tagesrandzeiten zugelassen.
Die öffentlichen Räume der Stadtteilzentren sind
fußverkehrsfreundlich zu gestalten.
Neue Konzepte erproben: „Shared Space“, „Begegnungszone“ oder „nächtliche Flaniermeile“? (Gottschedstraße)
Bei der Planung muss ein Kompromiss zwischen
den Fußgängerwartezeiten, der Beschleunigung von
Straßenbahn oder Bus, der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Individualverkehrs, der Reduzierung von
Schadstoffausstößen und der Lärmminderung
gefunden werden. Dabei ist darauf zu achten, dass
für den Fußgänger die Länge seiner Wartezeit
anhand seiner Beobachtungen zum Verkehrsablauf
nachvollziehbar ist und grundsätzlich in einem verträglichen Maß bleibt. An Fußgängersignalanlagen,
die in keine „Grüne Welle“ eingebunden sind und
nicht von Straßenbahn oder Bus befahren werden,
soll der Fußgänger nach einer Mindestfreigabezeit
für andere Verkehrsströme von 10 bis 20 Sekunden
sofort bedient werden. Anforderungsampeln an
signalisierten Knoten sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen anzuordnen.
Querungsstellen werden immer wieder durch parkende Autos beeinträchtigt. Polizei und Ordnungsamt überwachen deshalb routinemäßig die Einhaltung der Parkverbote an Fußgängerüberwegen
sowie vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen und an sonstigen Querungsstellen.
Information und Kommunikation
Die Bedeutung des Fußverkehrs wird oft unterschätzt.
Um Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit für die Förderung des Zu-Fuß-Gehens zu gewinnen, bedarf es
daher einer professionellen Kommunikationsstrategie.
Dabei geht es um konkrete Informationen (z.B. zur
Verkehrssicherheit, zur Orientierung, zur Gesundheitsprävention), aber auch darum, das Zu-FußGehen auch emotional als „städtische Normalität“
und Alternative zum Autofahren zu positionieren.
Ein „gebrochener Lauf“ mit Wartepflicht auf einer
oder mehreren Mittelinseln sowie erzwungene
Umwege werden als fußgängerunfreundlich wahrgenommen und sind zu vermeiden, zumal sie häufig zu
einer Missachtung der Signalisierung und zu einer
erhöhten Gefährdung führen. Große Knoten sollen
deshalb nach Möglichkeit in ihrer Komplexität reduziert werden. Unsichere Fußgänger empfinden oft
die Notwendigkeit, den Überweg nach Umspringen
der Ampel noch „gegen Rot“ zu räumen, als Belastung; dies ist bei der Länge der Freigabezeiten zu
berücksichtigen. Zur Vermeidung von Umwegen
sollen grundsätzlich alle nachgefragten Fahrbahnquerungen in die Signalisierung einbezogen und bei
Änderungen an vorhandenen Anlagen fehlende Fußgängerfurten ergänzt werden.
Im Rahmen des zu erarbeitenden Fußverkehrskonzepts soll ein Programm zur Umsetzung der genannten Maßnahmen unter Benennung von Prioritäten
entwickelt werden.
Zugang zu den Haltestellen
Fußverkehr und öffentliche Verkehrsmittel ergänzen
einander. Die Qualität des Weges zur Haltestelle ist
für beide Verkehrsarten von zentraler Bedeutung.
Umwege, Attraktivitäts- und Sicherheitsmängel,
Wartezeiten, Barrieren und Behinderungen auf dem
Weg zur Haltestelle oder auf wichtigen Umsteigewegen sind sowohl für den Fußverkehr als auch für
den öffentlichen Verkehr kontraproduktiv.
Im Rahmen des zu erarbeitenden Fußgängerkonzepts sollen die Haltestellenabstände sowie wichtige
Zugangs- und Umsteigestellen und ihr Umfeld auf
ihre Fußgängerfreundlichkeit überprüft und dazu ein
Handlungsprogramm erarbeitet werden.
Schulwegsicherung
Die „Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit“ setzt ihre
Arbeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
mit am konkreten Bedarf orientierten, jährlich fortgeschriebenen Programmen fort (s. Kap. 6.4).
Um den Fußverkehrsanteil zu erhöhen, müssen
neue Zielgruppen und soziale Milieus gewonnen
werden. Große Potenziale für die Verlagerung von
Wegen auf den Fußverkehr - ggf. in Verbindung mit
öffentlichen Verkehrsmitteln - liegen bei den Arbeitsund Freizeitwegen der berufstätigen Jahrgänge.
Kinder und Jugendliche sind wichtig als Verkehrsteilnehmer der Zukunft und durch Angebote des
Mobilitätslernens anzusprechen. Die älteren Jahrgänge müssen oft erst wieder für das Zu-Fuß-Gehen
gewonnen werden. Schließlich muss die Öffentlichkeitsarbeit die Entscheidungsträger in Politik und
Gesellschaft sowie Personen und soziale Gruppen
mit Vorbildfunktion erreichen.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bedeutung regelmäßiger körperlicher Aktivität für Wohlbefinden, Gesunderhaltung, und Mobilitätssicherung
bis ins hohe Alter bieten einen guten Ansatzpunkt
für eine Öffentlichkeitsarbeit zum Fußverkehr, die
mit den Faktoren Gesundheit, Lebensqualität und
Fitness auch das Eigeninteresse der Menschen
anspricht.
43
5.2 Radverkehr
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn als Regellösung für Hauptverkehrsstraßen: Georg-Schumann-Straße
5.2.1
Ausgangsbedingungen
In den letzten Jahren in Kraft getretene Änderungen
des Rechtsrahmens und der bundesweit gültigen
fachlichen Regelwerke sowie der 2013 fortgeschriebene Nationale Radverkehrsplan tragen dem erhöhten Stellenwert des Radverkehrs in der Verkehrspla-
Der Anteil des Radverkehrs an den in der Stadt
zurückgelegten Wegen hat von 12,4 % im Sommer
2003 auf 14,4 % im ganzjährigen Schnitt 2008 zugenommen; im Sommer sind es über 18 %, in der
Innenstadt 22 %. 16 % der Leipziger nutzen ihr Fahrrad täglich, weitere 15 % immerhin mehrmals in der
Woche. Angesichts der günstigen Ausgangsbedingungen und im Vergleich mit Städten wie Freiburg
oder Münster sind diese Werte noch steigerungsfähig.
Das „Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs“ (Ratsbeschluss vom 18.9.2002) wurde in vielen Punkten inzwischen umgesetzt. Die „Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung“ (AG Rad), an
der außer Dienststellen der Stadtverwaltung und der
Polizei auch Vertreter der Nutzergruppen beteiligt
sind, nimmt regelmäßig Straßenneubau- und
-umbauvorhaben sowie Problemstellen unter die
Lupe. Ergänzend berät ein breit zusammengesetzter
„Runder Tisch Radverkehr“ einmal jährlich über die
strategische Ausrichtung der Radverkehrsförderung.
Innerhalb der Verwaltung werden alle radverkehrsrelevanten Aktivitäten durch den Radverkehrsbeauftragten der Stadt begleitet, der auch Ansprechpartner für die Öffentlichkeit ist.
Der Radverkehr in Leipzig nimmt weiter zu.
„Grüne Gleise“ für Fuß- und Radverkehr in Plagwitz
Fahrradparken in der Innenstadt
Leipzig weist durch seine kompakte und durchmischte Stadtstruktur mit geringen Steigungen sowie
durch die zahlreichen für den Radverkehr freigegebenen Grünverbindungen gute Ausgangsbedingungen für den Radverkehr auf. Eine Vielzahl wichtiger Ziele ist aus den meisten Teilen der Stadt mit
relativ geringem Aufwand erreichbar.
44
nung Rechnung. Auch aktuelle „Megatrends“ wie ein
zunehmendes Gesundheits- und Fitnessbewusstsein
bei abnehmendem Statuswert des Autos sowie neue
Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt (Elektrofahrräder) wirken sich günstig für die Fahrradnutzung aus.
5. Einzelne Verkehrsarten
Seit 2003 wurden etwa 100 km Radfahrstreifen und
Radwege neu gebaut, insbesondere entlang der
Hauptverkehrsstraßen. An zahlreichen Knotenpunkten wurden die Bedingungen für den Radverkehr
durch Abbiegestreifen, Schutzstreifen und aufgeweitete Aufstellbereiche verbessert. Dennoch verfügt
fast die Hälfte des Hauptverkehrsstraßennetzes
noch nicht über Radverkehrsanlagen, bei weiteren
16 % sind sie nur in einer Richtung nutzbar (2009).
Gehweg, Radfahrer frei 9%
Nachfrage wächst, sind manche Anlagen bereits
überlastet.
Die Zahl der Radverkehrsunfälle hat bis 2012 weniger stark zugenommen, als der Radverkehr selbst.
Die relative Gefährdung des einzelnen Radfahrers
ging somit geringfügig zurück. 2012 wurden 1.240
Verkehrsunfälle mit Radfahrern gezählt, davon wurden 425 von Radfahrern (mit-)verursacht, 846 Radfahrer wurden dabei verletzt, drei getötet. Das 2002
gesetzte Ziel einer Senkung der Verletztenzahl um
25 % wurde damit nicht erreicht (s. Kap. 6.5).
Radfahrstreifen 16%
Radverkehr
5.2.2
Ziele und Leitlinien
Der Stadtrat hat - u.a. mit dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 - folgende Ziele beschlossen: Steigerung des Radverkehrsanteils
an den täglichen Wegen der Leipziger auf 20 %
im Jahr 2020 und 25% im Jahr 2025, Senkung
des Risikos, beim Rad fahren durch einen Unfall
schwer verletzt oder getötet zu werden, bis 2025
(gegenüber 2002) um 25 %, Erhöhung der Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radverkehrsbedingungen.
Schutzstreifen 3%
ziv-zweirad.de
Bestand 2009: 375 km straßenbegleitende Radverkehrsanlagen in unterschiedlichen Führungsformen
In Deutschland verkaufte Elektrofahrräder 2008-2012
Defizite gibt es insbesondere in gründerzeitlichen
Quartieren, wo der Nutzungsdruck hoch und Platz
knapp ist, sowie in einigen äußeren Ortsteilen. Auch
abseits der Hauptverkehrsstraßen sind noch viele
Netzlücken zu schließen. Trotz fortschreitender
Sanierungsmaßnahmen haben viele ältere Radwege
noch einen unzureichenden Standard.
Mit der Zunahme des Radverkehrs und der zunehmenden Vielfalt von Fahrradmodellen wachsen die
Anforderungen an den Bau von Fahrradabstellanlagen sowohl an den Wohnorten als auch an wichtigen
Zielen des Radverkehrs. In der Innenstadt gibt es
inzwischen rund 1.200 Fahrradbügel sowie 1.700
Abstellplätze in Fahrrad-Tiefgaragen der Universität.
Mehr als 50 Bike+Ride-Stationen verfügen über rund
1.500 Fahrradbügel, weitere werden an den neuen
S-Bahn-Höfen geschaffen. Da mit dem Angebot die
Das im Radverkehrsentwicklungsplan enthaltene
Haupt-Radroutennetz ist schrittweise umzusetzen.
Die dargestellten Entwicklungen seit Verabschiedung des „Handlungkonzeptes“ 2002 wurden bei der
Erarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans
2010-2020 (RVEP; Ratsbeschluss vom 20.06.2012)
berücksichtigt.
In angebauten Hauptnetzstraßen soll der Radverkehr i.d.R. auf Radfahr- oder Schutzstreifen,
unter bestimmten Bedingungen auch auf baulichen Radwegen geführt werden, wo dies nicht
möglich ist sowie im übrigen Netz bei Tempo 30
(oder geringer) im Mischverkehr, bei starkem Radverkehr auch auf Fahrradstraßen.
In der kommunalen Bürgerumfrage 2012 wurde zum
zweiten Mal abgefragt, wie die Leipziger die Qualität
der Radverkehrsanlagen und Abstellmöglichkeiten in
der Stadt beurteilen (s. Grafik unten). Damit liegt
eine gute Datengrundlage für die Evaluierung von
Fortschritten bei der Umsetzung des RVEP vor.
Bei allen Maßnahmen an Straßen (Neubau,
Umbau, Reparaturen, Markierungen) ist in Abwägung mit den Belangen der anderen Verkehrsarten, insbesondere auch des Fußgängerverkehrs, zu prüfen, ob und wie Verbesserungen für
den Radverkehr möglich sind.
Die für den Alltagsverkehr bedeutsamen Elemente des Radroutennetzes und sonstigen Radverkehrsanlagen sollen zu jeder Tages- und Jahreszeit sicher und komfortabel befahrbar und frei
von Hindernissen sein.
Das Infrastrukturangebot für den Radverkehr wird überwiegend als gut bzw. befriedigend bewertet.
MW*
Qualität der
Radverkehrsanlagen
getrennter Geh-, Radweg (Z 241) 38%
gemeinsamer Geh-, Radweg (Z 240) 31%
Die Leipziger Radverkehrspolitik wurde 2009 nach
dem EU-zertifizierten „BYPAD-Verfahren“ mit einer
Note von 2,2 (auf einer Skala von 0 bis 4) bewertet.
Schwächen wurden noch bei der Öffentlichkeitsarbeit, der Unterhaltung von Infrastruktur und Wegweisung, der Bearbeitung von Netzlücken und konfliktreichen Knoten, bei Umleitungen und Baustellen
sowie bei der Entwicklung der Unfallzahlen gesehen. Eine erneute Zertifizierung ist für 2014 geplant.
Angebot an
Radverkehrsanlagen
Radweg (Z 237) 2%
Angebot an
Abstellmöglichkeiten
Seitenstreifen ohne
Benutzungspflicht 1%
Gesamt 3
35
47
3
33
49
Rentner
Schüler, Student
Rentner
Schüler, Student
2,9
29
49
17
3
2,9
19
2
2,9
49
39
teils/teils
ohne Anteil „kann ich nicht beurteilen“
*Mittelwerte auf einer Skala 1=“sehr zufrieden“ bis 5= “sehr unzufrieden“
13
unzufrieden
3,2
7
25
53
zufrieden
11
25
40
13
sehr zufrieden
25
40
27
7
2,8
3
26
3
3
17
24
Gesamt 2
2,8
47
28
Schüler, Student 1
11
3
33
Gesamt 3
Rentner 2
12
5
14
3,1
3,0
3,1
sehr unzufrieden
Stadt Leipzig,
Kommunale Bürgerumfrage 2012
45
5. Einzelne Verkehrsarten
Radverkehr
Mit der Zunahme des Radverkehrs gilt es, dem
Abstellen von Fahrrädern noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Dazu soll ein gesamtstädtisches Konzept zum Fahrradparken erarbeitet
werden. An wichtigen Zielpunkten und an aufkommensstarken Haltestellen sollen Fahrradbügel bedarfsgerecht angeboten werden. Die
Regelungen der Sächsischen Bauordnung zur
Anzahl notwendiger Fahrradstellplätze sind konsequent durchzusetzen.
Der Ausbau der Fahrrad-Wegweisung, die Beseitigung von Problemstellen und Netzlücken, die
Unterstützung von Verleihsystemen sowie die
angemessene Berücksichtigung des Radverkehrs an Baustellen sind als weitere Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs zu nutzen.
5.2.3
Konzept
Radverkehrsförderung muss viele Handlungsfelder einbeziehen (Nationaler Radverkehrsplan).
Die im Radverkehrsentwicklungsplan (RVEP) in
Form von Beschlusspunkten und Festsetzungen
fixierten Planungsvorgaben sind – auch wenn sie im
Folgenden nicht ausdrücklich aufgeführt werden –
Gegenstand des Stadtentwicklungsplans. Ihre
Umsetzung soll im Bericht des Radverkehrsbeauftragten regelmäßig überprüft werden, insbesondere
im Hinblick auf Hemmnisse, Problemfelder, Finanzausstattung und ggf. erforderliche Nachjustierungen.
bindungen des Alltagsverkehrs sind - wie in der ERA
vorgesehen - die Mindeststandards nach Möglichkeit
zu überschreiten, auch im Hinblick auf die wünschenswerte Verlagerung von längeren Wegen auf
den Radverkehr, sowie auf die zunehmende Zahl
von Elektrofahrrädern (Pedelecs) und von breiteren
Fahrradtypen (z.B. Lastenfahrrädern).
Die Benutzungspflicht von Radwegen wird nach Einzelfallprüfung noch bestehender Anordnungen entsprechend der aktuellen Rechtslage auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen ein hohes Maß an
Verkehrssicherheit auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann oder schwerwiegende Nachteile für
den öffentlichen Verkehr unvermeidbar wären. Weiterhin benutzungspflichtige Radwege sollen auf den
in den ERA geforderten Standard gebracht werden.
Straßen und Wege für den Radverkehr
Bei der Wahl der Radverkehrsführung und der Konzipierung von Baumaßnahmen sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils
aktuellen Fassung maßgeblich. Auf wichtigen Ver-
Der Planung von Straßenbaumaßnahmen werden
aktuelle Belegungszahlen sowie Prognosen und ggf.
Leistungsfähigkeitsnachweise auch für den Radverkehr zugrunde gelegt. Die Möglichkeit des direkten
Linksabbiegens soll bei allen Knotenplanungen mit
Vorrang in die Überprüfung einbezogen werden.
Lützner Straße nach dem Umbau, mit Radfahrstreifen
Radverkehrsanlagen sind nur sicher und attraktiv, wenn sie von Hindernissen freigehalten werden.
46
Radverkehrsanlagen sollen – unabhängig von der
Benutzungspflicht – instand gehalten und von Hindernissen frei gehalten werden. Die Freihaltung von
parkenden Fahrzeugen ist zu kontrollieren und zu
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B+R
B+R
B+R
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B+R
B+R
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B+R
B+R
B+R
B+R
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B+R
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B+R
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B+R
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B+R
B+R
B+R
B+R
B+R
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B+R
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B+R
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B+R
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B+R
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Fahrradrouten und Bike+Ride-Anlagen - Bestand und Planung
Radrouten (gemäß RVEP)
Abstellanlagen (Bike+Ride)
bereits gut/ befriedigend befahrbar
B+R
Anlagen mit Dach; Auslastung < 90 %
B+R
Anlagen ohne Dach; Auslastung < 90 %
Aufwertung mittelfristig geplant
B+R
Anlagen mit Dach; Auslastung > 90 %
B+R
Anlagen ohne Dach; Auslastung > 90 %
weiterer Aufwertungsbedarf
B+R
zusätzlich geplante Standorte
alternative Routenführung
sonstige Radverkehrsanlagen, mittelfristig geplant
Nutzung der Zugangsstellen Einsteiger p
47
5. Einzelne Verkehrsarten
ahnden. Wo die Nutzbarkeit regelmäßig durch abgestellte Fahrzeuge eingeschränkt ist, wird geprüft, ob
durch Parkraummanagement oder bauliche Maßnahmen ordnungswidriges Parken erschwert und
legale Möglichkeiten zum Laden und kurzfristigen
Anhalten, insbesondere für den Wirtschaftsverkehr,
geschaffen werden können.
Der städtische Winterdienst ist nach den Vorgaben
der Winterdienstsatzung so durchzuführen, dass der
Radverkehr bei Schnee und Eisglätte möglichst
wenig beeinträchtigt wird. Auch bei der Straßenreinigung und beim Grünschnitt ist den Radverkehrsanlagen angemessene Priorität einzuräumen.
An Baustellen soll der Radverkehr sicher, ohne
Zwang zum Absteigen und ohne größere Umwege
geführt werden. Dabei sind ihm größeren Einschränkungen aufzuerlegen, als den anderen Verkehrsarten. Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob die verkehrsbehördlichen Anordnungen dazu durch die
ausführenden Baufirmen eingehalten werden.
Radroutennetz
Zentrales Element des RVEP ist ein das Stadtgebiet
flächenhaft erschließendes Grundnetz von Hauptradrouten für den Alltagsverkehr, die die Innenstadt mit
wichtigen Zielen in den Stadtteilen sowie die Stadtteile untereinander auf attraktiven und umwegfreien,
leicht auffindbaren, bequem und sicher befahrbaren
Wegen verbinden sollen. Auf vielen Teilabschnitten
sind diese Routen bereits heute gut und sicher
befahrbar. Auf einigen Abschnitten ist ihr genauer
Verlauf auf der Grundlage örtlicher Untersuchungen
noch festzulegen, auf anderen werden Alternativen
aufgezeigt, solange die Hauptroute noch nicht durchgehend standardgerecht hergestellt ist.
Priorität bei der Umsetzung des RVEP hat dieses
Hauptroutennetz. Die dazu erforderlichen Einzelmaßnahmen sind darin tabellarisch aufgeführt. Dazu
gehören Lückenschlüsse, verbesserte Querungsund Abbiegemöglichkeiten, kurze Wartezeiten an
Anforderungsampeln, Markierung von Radfahrstreifen (auch durch Umwidmung von Kfz-Fahrstreifen),
Anordnungen von Fahrradstraßen, neue Fahrbahnbeläge, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verhinderung von Kfz-Schleichverkehr und Öffnung von
Einbahnstraßen. An Knotenpunkten ist eine sichere
und zügige Führung des Radverkehrs zu gewährleisten, z.B. durch Markierung von Schutzstreifen, aufgeweitete Fahrrad-Aufstellstreifen und fahrradfreundliche Schaltung der Lichtsignalanlagen.
Die Innenstadt hat eine besondere Bedeutung für
den Radverkehr. Sie soll als Zielgebiet möglichst
direkt erreichbar sein und geeignete Umfahrungs-
48
Radverkehr
möglichkeiten für den Durchgangsradverkehr bieten,
wobei die Festlegungen des Konzepts „autoarme
Innenstadt“ zu beachten sind.
Neben den Hauptrouten des Alltagsverkehrs stehen
die Radrouten mit überwiegend touristischer Bedeutung. Die Fernverbindungen im SachsenNetz Rad
mit einer vorgeschlagenen Ergänzung entlang des
Elster-Saale-Kanals werden durch lokale radtouristische Routen zur Erschließung von Freizeitangeboten und Sehenswürdigkeiten ergänzt.
Radfahren auf Hauptverkehrsstraßen
Hauptverkehrsstraßen haben – unabhängig davon,
ob sie Bestandteil des Hauptroutennetzes sind – als
direkte und gut auffindbare Verbindungen, an denen
wichtige Ziele aufgereiht sind, große Bedeutung für
den Radverkehr. Langfristige Perspektive ist deshalb
die fahrradfreundliche Ausgestaltung möglichst aller
Hauptverkehrsstraßen. Die Verlagerung des Radverkehrs auf parallele Alternativrouten kann nur im Einzelfall eine angemessene Lösung darstellen.
Der RVEP zeigt Möglichkeiten zur Aktivierung von
Flächen- oder Kapazitätsreserven für die Einordnung von Radverkehrsanlagen (i.d.R Radfahrstreifen oder Schutzstreifen) auf, sowie – wo solche
Reserven nicht vorhanden sind – zur verträglichen
Gestaltung des Mischverkehrs auf der Fahrbahn, vor
allem durch Anpassung der Geschwindigkeitsniveaus. Die Entlastung von Teilen des Straßenhauptnetzes hat dafür Gestaltungsspielräume eröffnet.
Beim Neubau oder Umbau von Hauptverkehrsstraßen werden die Anforderungen des Radverkehrs
grundsätzlich bei der Entwurfslösung mit berücksichtigt. Für viele Strecken und Knoten des Bestandsnetzes liegen Maßnahmevorschläge vor, die in
Abwägung mit anderen Ansprüchen an den Straßenraum schrittweise umgesetzt werden sollen, insbesondere im Zusammenhang mit ohnehin geplanten
Instandsetzungsarbeiten oder Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Verkehr.
Radfahren im übrigen Netz
Weitere stadtteilübergreifende Radverkehrsverbindungen sollen bei der Fortschreibung des RVEP
geprüft werden. Grundsätzlich sollen jedoch alle
Straßen und Wege für den Radverkehr gut nutzbar
sein. Restriktionen, die der Sicherung und Lenkung
des Kfz-Verkehrs dienen (z.B. Einbahnstraßen,
Sackgassen, Abbiegeverbote), werden fortlaufend
daraufhin überprüft, ob ihre Anwendung auch auf
den Radverkehr zwingend erforderlich ist.
Besonderes Augenmerk gilt der komfortablen und
sicheren Erreichbarkeit von Schulstandorten mit
dem Fahrrad, um auch die nachwachsende Generation für dieses Verkehrsmittel zu gewinnen.
Wege in Grünflächen stellen ein attraktives Angebot
für den Freizeitverkehr und oft auch für Alltagsverbindungen dar und sollen im Regelfall auch dem
Radverkehr zur Verfügung stehen. Ein Beispiel dafür
ist der im Rahmen des Wettbewerbs „Ideen für den
Stadtverkehr“ vorgeschlagene „Parkbogen Ost“
(oder auch Sellerhäuser Parkbogen), der durch Verknüpfung bestehender Grünbereiche dem gefühlten
Mangel an attraktiven Wegeverbindungen im Leipziger Osten entgegenwirken soll. Bei starker Nutzungskonkurrenz ist durch eine differenzierte Gestaltung und Befestigung der Wege und Bündelung der
Radverkehrsströme eine gegenseitige Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden.
Prioritäre Maßnahmen
Die finanziellen Rahmenbedingungen erlauben nur
eine schrittweise Aufwertung der Radverkehrsinfrastruktur. Im RVEP werden deshalb Prioritäten für die
Beseitigung von Strecken- und Punktmängeln im
Hauptnetz benannt. Nach einem nochmaligen
Abgleich mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt
und den gegebenen Förderprogrammen sind die in
der Kartendarstellung auf Seite 47 rot markierten
Abschnitte für einen Neubau von Radverkehrsanlagen vorgesehen. Dazu gehören neben Teilen des
Hauptroutennetzes auch von den Ortschaftsräten
angeregte Verbindungen im äußeren Stadtraum
sowie Wege entlang der Bahn in den städtischen
Neuordnungsgebieten nördlich des Hauptbahnhofs
(„Gohliser Bahnbogen“) und südlich des Bayerischen Bahnhofs.
Bei Tempo 30 Mischverkehr auf der Fahrbahn
Radverkehr
Verknüpfung Fahrrad – ÖPNV
Durch die Fahrradnutzung im Zu- und Abtransport
vergrößert sich der Einzugsbereich der öffentlichen
Verkehrsmittel, die Gesamtreisezeit, insbesondere
aus dem äußeren Stadtraum, kann erheblich verkürzt und somit die Konkurrenzfähigkeit zur Autofahrt verbessert werden. Weiterhin werden Erschließungsdefizite in durch öffentliche Verkehrsmittel
schlecht zu bedienenden Siedlungsgebieten gemindert. Durch kurze Wege zur Haltestelle können auch
bei ungünstigen Witterungsbedingungen Radfahrer
im Umweltverbund gehalten werden.
Der Bau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen
und Haltestellen wird deshalb fortgesetzt. Anlagen,
die ihre Kapazitätsgrenze erreicht haben, werden
erweitert (s. Karte S.47). Der in den „Hinweisen zum
Fahrradparken“ der FGSV (Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen) dargestellte Stand
der Technik ist zu beachten. Bei absehbarem Bedarf
sollen schrittweise auch sichere Parkmöglichkeiten
für die zunehmende Zahl hochwertiger Fahrräder
berücksichtigt werden (z.B. durch mietbare Fahrradboxen). Einige Standorte mit besonderer Verkehrsbedeutung werden zu Mobilitätsstationen ausgebaut
(s. Kap. 6.2). Am Hauptbahnhof wird die Realisierung einer Fahrradstation mit einem Serviceangebot
angestrebt, die schrittweise auf bis zu 3.000 Abstellplätze erweitert werden kann und ganztägig geöffnet
sein soll.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Radverkehr“
Bike+ Ride-Anlage Franzosenallee - überdacht und haltestellennah
Die Stadt Leipzig setzt sich beim Zweckverband für
den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und beim Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) sowie als
Besteller von Nahverkehrsleistungen der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) für fahrradfreundliche Mitnahmeregelungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein (Platzangebot, tarifliche Regelungen, Ausschlusszeiten, Kommunikation). Die Mitnahmemöglichkeit soll auch in den im S-Bahn-Verkehr neu
eingesetzten Fahrzeugen gewährleistet bleiben, die
über entsprechende Mitnahmemöglichkeiten verfügen.
Fahrradparken
Leicht zugängliche und sichere Möglichkeiten, das
Fahrrad am Wohnort und an wichtigen Zielen abzustellen, erhöhen die Bereitschaft, das Rad für Alltagswege zu nutzen. Bei allen Bauvorhaben werden
deshalb als Mindeststandard die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Fahrradabstellplätze eingefordert. Dabei wird auf eine gute Erreichbarkeit und
Qualität der Anlagen und ihre Eignung auch für
Modelle geachtet, die durch ihr Gewicht, ihre Kosten
oder ihre Dimensionen besondere Anforderungen
stellen (z.B. Pedelecs, Lastenräder, Anhänger).
49
5. Einzelne Verkehrsarten
Radverkehr
Erweiterte Seitenräume - ein guter Aufstellort für Fahrradbügel
Fahrradverleihstation - auch eine Gestaltungsaufgabe
Die Stadt wird sich weiterhin bei den Wohnungsbaugesellschaften für die Schaffung anforderungsgerechter Fahrradabstellanlagen im Bestand einsetzen.
Seitenräume und Haltestellenkaps. Die Möglichkeit,
Fahrradbügel auf private Initiative im öffentlichen
Straßenraum aufzustellen, wird weiterhin unterstützt.
Mobilitätsstationen (s. Kap. 6.2) wird angestrebt,
ebenso ein gestalterisch einheitliches Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert.
Die dezentrale Bereitstellung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an wichtigen Zielpunkten wird fortgeführt. Bei der Festlegung weiterer Standorte sollen –
unter Berücksichtigung der beobachteten
Nutzungsintensität – städtische Zentren, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Behördenstandorte, Kultureinrichtungen, medizinische Einrichtungen und Freizeitziele besonders berücksichtigt
werden. Bei der Standortwahl werden auch Flächen
des Kfz-Verkehrs in den Blick genommen; gute Möglichkeiten bieten Parkstreifen sowie erweiterte
Bei genehmigungspflichtigen größeren Veranstaltungen sollen (ggf. auch bewachte) Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichender Zahl angeboten werden. Die Genehmigung solcher Veranstaltungen wird
i.d.R. an eine entsprechende Auflage geknüpft.
Orientierung
Das Radfahren erfordert einen spezifischen Blick auf
räumliche Zusammenhänge, günstige Wege und zu
bewältigende Entfernungen. Insbesondere für Neueinsteiger und Ortsfremde stellen Hilfen für die Orientierung daher einen Beitrag zur Vermeidung von
Zeitverlusten und Unsicherheiten, zur Bereitschaft,
neue Wege auszuprobieren sowie zur Erhöhung der
Freude am Fahren dar. Eine an vielen Stellen präsente Wegweisung setzt darüber hinaus ein Zeichen
für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt.
Die Stadt unterstützt den Aufbau eines Systems privatwirtschaftlich betriebener fester Fahrradverleihstationen durch Standortvorschläge und Bereitstellung von Flächen im öffentlichen Raum, wo andere
Flächen nicht verfügbar sind. Eine Verknüpfung mit
Für das Fahrradparken an hochfrequentierten Zielen sind besondere Angebote erforderlich.
50
Radverkehrswegweisung erleichtert die Orientierung.
5. Einzelne Verkehrsarten
Radverkehr
Vorg
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Wegweisung
Konzept Radverkehrswegweisung (RVEP, Anlage 7)
Das Hauptradroutennetz wird deshalb mit einer einheitlichen Wegweisung ausgestattet, die den für
Sachsen gesetzten Standards und den ergänzenden
Festsetzungen des RVEP entspricht. Die Zielwegweiser sollen dabei mit Knotenpunktnummern ausgestattet werden, die sich für eine vereinfachte Orientierung bewährt haben. Priorität bei der
Umsetzung haben die auf das Stadtzentrum zulaufenden Radialen und der innere Fahrradring sowie
die Strecken des SachsenNetzes. Ein Wegweisungskataster soll u.a. die spätere Instandhaltung
der Wegweisung erleichtern.
Nicht zuletzt bietet der Fahrradstadtplan Leipzig
wichtige Orientierungshilfen und soll deshalb aktuell
gehalten und zu einem „Mobilitätsstadtplan“ weiterentwickelt werden.
Adminstrative Rahmenbedingungen
Die bestehenden administrativen Strukturen in
Leipzig zur Förderung des Radverkehrs haben sich
bewährt und sollen erhalten bleiben. Die Stadt wird
sich darüber hinaus weiterhin in übergeordneten
Arbeitszusammenhängen engagieren, um auf
regionaler, Landes- und Bundesebene die Rahmenbedingungen für den Radverkehr zu verbessern.
Information und Kommunikation
Eine qualifizierte, zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, die über vielfältige Vermittlungswege auf
rationale wie auf emotionale Beweggründe der Verkehrsmittelwahl abstellt, soll zu einem „fahrradfreundlichen Klima“ beitragen und Vorbehalte gegenüber dem Fahrrad als Verkehrsmittel abbauen.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den Großwohngebieten mit noch geringem Radverkehrsanteil.
Im Rahmen von gemeinsam mit anderen städtischen
und externen Akteuren regelmäßig durchgeführten
Radverkehrskampagnen können auch Testmöglichkeiten für elektrisch unterstützte Fahrräder
(Pedelecs) angeboten
werden, die durch Verlagerung auch weiterer
Pendlerwege auf den
Radverkehr erheblich
zur Verkehrs- und
Umweltentlastung beitragen können.
51
5.3 Öffentlicher Nahverkehr
5.3.1
Ausgangsbedingungen
2008 wurden in Leipzig 18,8 % (im Binnenverkehr
17,4 %) aller Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zurückgelegt. Nach den Rückgängen der 1990er
Jahre hat sich dieser Anteil zunächst stabilisiert und
seit 2003 wieder leicht zugenommen. Die Anzahl der
Fahrgäste im Linienverkehr der Leipziger Verkehrsbetreibe (LVB) nahm nach starken Rückgängen seit
1998 stetig wieder zu.
Entwicklung der Fahrgastzahlen im Linienverkehr
der LVB (gesamtes Bedienungsgebiet) (LVB)
Straßenbahn und Stadtbus
Während auf den meisten Linienästen der Straßenbahn die Fahrgastzahlen zugenommen haben, hat
der Einwohnerrückgang in den Großsiedlungen auf
den entsprechenden Bedienungskorridoren entgegen dem allgemeinen Trend zu einem leichten Rückgang der Fahrgastzahlen geführt, z.B. auf den
Endabschnitten der Streckenäste auf der Ratzelstraße und der Lützner Straße in Grünau zwischen
2003 und 2009 um 5 bis 10 %.
Das Liniennetz des Stadtverkehrs Leipzig weist eine
hohe Netzdichte auf. Die Grunderschließung wird
durch 13 Linien auf 18 radial auf das Stadtzentrum
gerichteten Linienästen der Straßenbahn realisiert,
die mehr als 80 % des Fahrgastaufkommens bewäl-
52
tigt. Einige dieser Linienäste wurden ganz oder in
großen Teilabschnitten für einen stadtbahnähnlichen
Betrieb mit eigenem Gleiskörper bzw. Bevorrechtigung der Straßenbahn und barrierefreien modernen
Haltestellen ausgebaut.
So wurde 2013 der Ausbau der östlichen Lützner
Straße in Lindenau fertig gestellt und wird mit dem
Abschnitt zwischen S-Bahnhof Lindenau und
Plautstraße 2014 fortgesetzt. Für die Georg-Schumann-Straße wurden mit dem Lückenschluss der
nördlich verlaufenden B 6 die Voraussetzungen für
einen abschnittsweise geplanten Umbau geschaffen.
Als Übergangslösung erfolgte dazu 2012 eine komplette Ummarkierung, um die später geplanten Maßnahmen in einer Testphase auf ihre Funktionalität
hin zu prüfen.
Die Neugestaltung der Lützner Straße ist in ihrem
östlichen Abschnitt bereits abgeschlossen.
Fast alle Straßenbahnlinien sowie die wichtigeren
Buslinien im Stadtgebiet fahren im Tagesverkehr alle
10, im Abend- und Wochenendverkehr alle 15 Minuten; auf drei Linien wird Samstags tagsüber ein
10-Minuten-Takt getestet. Auf stark frequentierten
Strecken wird durch Linienüberlagerungen eine
dichtere Taktfrequenz erreicht. In Grünau (Nord und
Süd) machte der Rückgang der Fahrgastzahlen
allerdings eine Rücknahme der Mehrfachbedienung
auf den äußeren Streckenästen erforderlich.
Der Stadtbus ergänzt die schienengebundenen Verkehrsmittel als Zubringer auf tangentialen Verbindungen sowie auf einigen weniger frequentierten
Radialen. Nachdem bereits 2001 das Straßenbahnnetz der LVB neu geordnet worden war, wurde 2010
auch für den Busverkehr eine neue Netzkonzeption
Die Buslinie 74 stellt an der Semmelweisbrücke die
Verknüpfung mit dem neuen S-Bahn-Netz her.
Öffentlicher Personennahverkehr
(„Netz 2010“) umgesetzt. Dadurch konnten die Defizite auf Verbindungen zwischen den Stadtteilzentren
abgebaut und durch neue Linienführungen und Haltestellen die Erreichbarkeit bisher schlecht erschlossener Siedlungsgebiete verbessert werden. Bereits
im ersten Jahr wurden 1,3 Mio. zusätzliche Fahrgäste gewonnen.
Besondere Angebotsformen wie das Anruf-Linientaxi
ermöglichen ein ÖPNV-Angebot auch in peripheren
Siedlungsbereichen. Ein neues Angebot ist auch der
durch Sponsoren unterstützte Quartiersbus „Grünolino“, der auf die Bedürfnisse der zunehmenden Zahl
älterer Bürgerinnen und Bürger in Grünau ausgerichtet ist.
Mit Einführung des „Leoliners“ ab 2005 und der
„Classic XXL“ ab 2006 wurde der Fahrzeugpark der
Straßenbahn weiter modernisiert. Der Anteil der
Tatra-Triebwagen, der zurzeit noch bei rund 50 %
(unter Berücksichtigung der Fahrzeuggrößen knapp
30 %) liegt, geht stetig zurück. An Wochenenden
können bereits auf sämtlichen Fahrten Niederflurfahrzeuge mit bequemem Einstieg eingesetzt werden; im Tagesverkehr liegt der Anteil bei über 90 %.
Im Busverkehr der LVB werden durchweg moderne
Niederflurfahrzeuge eingesetzt.
Die Linie 66 erschließt als Quartiersbus Wohngebiete
und Versorgungseinrichtungen in Grünau.
Straßenbahnen der LVB insgesamt (LVB)
126 x Tatra T4D-M1/ T4D-Me, 5 x Beiwagen B4D
38 Niederflurbeiwagen NB4
56 x Niederflurstraßenbahn NGT 8
50 x Leoliner NGTW6
33 x Niederflurtriebwagen Classic XXL NGT 12
Im September 2011 wurde das Service-Center in der
Petersstraße eröffnet, in dem die LVB zusammen
mit privaten CarSharing- und Fahrradverleih-Unternehmen umfangreiche Dienstleistungen zu Mobilitätsfragen anbietet.
Das technische Zentrum der LVB in Heiterblick
befindet sich im Bau. Nach Inbetriebnahme der
Hauptwerkstatt für alle Fahrzeugeinheiten der Straßenbahn (Instandsetzung und Inspektion, Hauptuntersuchungen) sollen in weiteren Bauabschnitten bis
2016 die zentrale Betriebswerkstatt (Inspektion,
Wartung: Außenreinigung, Funktions- und Sichtprüfungen, Ergänzen von Betriebs- und Hilfsstoffen)
sowie Abstellhallen für 180 Straßenbahnen und 40
Busse folgen.
Netzverknüpfung,
Verknüpfung mit dem Individualverkehr
Das rechnergestützte Betriebsleitsystem der LVB
überwacht für über 150 Umsteigerelationen, ob fahrplanmäßige Anschlüsse eingehalten werden. Die
Überarbeitung des Busnetzes 2010 sowie der Ausbau von Endstellen wie in Knauthain und Probstheida haben die Umsteigebeziehungen wesentlich
verbessert.
Seit 2003 wurden etwa 25 Bike+Ride-Plätze neu
angelegt. Viele der bestehenden wurden vergrößert.
Über 1.500 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder stehen heute zur Verfügung (s. Kap. 5.2). Für die Fußballweltmeisterschaft 2006 wurde auch das Angebot
an Park+Ride-Möglichkeiten erweitert, das vor allem
bei Großveranstaltungen genutzt wird (s. Kap. 6.2).
Foto: LVB
Durch Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs,
Herstellung eines eigenen Gleiskörpers sowie Überarbeitung von Lichtsignalanlagen und eine Vielzahl
weiterer Maßnahmen wurde eine deutliche
Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel
erreicht. Daher kommt es nur noch an wenigen
besonders stauanfälligen Straßenabschnitten und
Knoten zu Behinderungen.
Der Fuhrpark der LVB wurde fortlaufend
modernisiert.)
Die S-Bahn verkehrt mit fünf Durchmesserlinien
durch die Leipziger Innenstadt:
S1 Miltitzer Allee – Hauptbahnhof - Innenstadt –
Stötteritz – Wurzen (Verstärkerzüge: Messe –
Hauptbahnhof – Innenstadt – Stötteritz)
S2 Dessau/Wittenberg (ab Ende 2015) – Bitterfeld
– Delitzsch – Hauptbahnhof – Innenstadt – Gaschwitz
S3 Halle – Schkeuditz – Hauptbahnhof – Innenstadt – Stötteritz
S4 Falkenberg – Torgau - Eilenburg – Taucha –
Innenstadt – Gaschwitz – Borna – Geithain
S5/ S5X Halle – Flughafen Leipzig-Halle – Hauptbahnhof – Innenstadt – Altenburg – Zwickau.
Im Mitteldeutschen S-Bahn-Netz wird eine neue
Fahrzeuggeneration eingesetzt.
S-Bahn und Regionalbahn
Die S-Bahn hatte bisher für den Stadtverkehr nur
eine relativ geringe Bedeutung, die mit der Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes über
den City-Tunnel jedoch erheblich zugnommen hat,
insbesondere auch für Verbindungen aus der
Region.
53
5. Einzelne Verkehrsarten
Öffentlicher Personennahverkehr
ritz). Das neue Busnetz (Netz 2010) berücksichtigt
bereits die Umsteigemöglichkeiten auf die S-Bahn.
Die Bahn wird durch diese Maßnahmen zu einem
hochleistungsfähigen Verkehrsträger auch im innerstädtischen Verkehr. Es wird damit gerechnet, dass
die neuen schnellen Verbindungen nach einer
Anlaufphase einen Zuwachs von täglich über 30.000
Bahnfahrten auslösen, im Bereich des City-Tunnels
werden täglich mehr als 50.000 Fahrgäste erwartet.
Infolge der Verlagerung von jährlich etwa 42,7 Mio.
Pkw-Kilometern soll die Verkehrsbelastung durch
den Straßenverkehr abnehmen und die Umwelt um
10.000 t CO2 entlastet werden.
Ergänzend werden einzelne Ortsteile im Westen,
Südwesten und Südosten Leipzigs durch den Eisenbahnregionalverkehr mit kurzen Fahrzeiten, i.d.R. im
Stundentakt, bedient.
Erschließung des Leipziger Stadtgebietes durch die S-Bahn (MDV, Fachbereich Verkehrsplanung)
Die S-Bahn-Linien verkehren im Raum Leipzig werktags
tagsüber alle 30 Minuten, auf einigen äußeren Ästen
sowie bis Dezember 2015 auf der S2 alle 60 Minuten.
Einige Züge fahren über die genannten Endpunkte
hinaus bis Hoyerswerda, Oschatz und Zwickau. Durch
Linienüberlagerung ergibt sich auf nachfragestarken
Abschnitten, insbesondere zwischen Leipzig Messe
und Gaschwitz und zwischen Gohlis und Stötteritz
eine Taktverdichtung. Im City-Tunnel fahren elf
S-Bahn-Züge je Stunde und Richtung (ab Dezember
2015 12 Züge je Stunde und Richtung).
S-Bahn-Haltestelle Markt
Auf vielen Relationen ergeben sich erhebliche Reisezeitverkürzungen. Die Erreichbarkeit insbesondere des Flughafens und der Messe aus Richtung
Süden und Osten hat sich erheblich verbessert.
Der Kern der Innenstadt hat durch die neuen Haltestellen am Markt und am Wilhelm-Leuschner-Platz
schnelle Direktverbindungen mit wichtigen Zielen in
der Stadt und in der Region erhalten. Durch die Ausweitung des Einzugsbereichs, kürzere Fahrzeiten
und zusätzliche Haltestellen wird die Innenstadt in
ihren oberzentralen Funktionen gestärkt. Neue Haltestellen erschließen auch die Entwicklungsräume
südlich und nördlich der Innenstadt (Bayerischer
Bahnhof, MDR/Media City sowie Leipzig Nord/Berliner Brücke). Im Umfeld der S-Bahn-Haltepunkte
ergeben sich neue städtebauliche Perspektiven.
Außerhalb des City-Tunnels sind zur Qualifizierung
des S-Bahn-Angebotes netzergänzende Maßnahmen umgesetzt worden oder werden noch umgesetzt, darunter der Neubau bzw. die Ertüchtigung
von S-Bahn-Haltestellen. Dabei wurden bzw. werden
auch bisher unzulängliche Verknüpfungen mit Straßenbahn bzw. Bus durch Bahnhofs- und Haltestellenverlegungen und andere bauliche Maßnahmen
aufgewertet (so an den Bahnhöfen Leutzsch, Plagwitz, Connewitz, Völkerschlachtdenkmal und Stötte-
54
Organisationsformen und Zuständigkeiten
Die Stadt Leipzig ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (Bus
und Straßenbahn) im Stadtgebiet. Sie ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der zurzeit wirksame Nahverkehrsplan wurde im Juni 2007 vom Stadtrat
beschlossen. Gegenstände dieses Plans sind u.a.
die Festlegung von Standards für das Leistungsangebot, die Konzeption eines integrierten Verkehrsnetzes sowie die Finanzierung der Verkehrsleistungen. Mit der Erbringung der konkreten Verkehrsleistungen im Stadtverkehr bis zum 31.12. 2028 hat
der Stadtrat die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
betraut. Die LVB hat sich mit ihrer Strategie „Fokus
25 - Moderne Mobilität für Leipzig“ konkrete Ziele für
die Erbringung dieser Dienstleistungen gesetzt.
Der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) ist Aufgabenträger für den Nahverkehr
Organisationseinheiten im öffentlichen Nahverkehr
im Raum Leipzig
5. Einzelne Verkehrsarten
der Eisenbahn, einschließlich der S-Bahn. Ihm gehören die Stadt und der Landkreis Leipzig sowie der
Landkreis Nordsachsen an. Der 2008 beschlossene
Nahverkehrsplan des ZVNL enthält ein Angebotskonzept für den Schienenpersonennahverkehr sowie
ein darauf abgestimmtes Konzept für den regional
bedeutsamen Busverkehr. Als zuständiger Aufgabenträger hat der ZVNL den Fahrplan für die Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes bestätigt.
Gottscheina
Göbschelwitz
Seehausen
GVZ
Industriepark Nord
Wiederitzsch
Lindenthal
Lützschena
Plaußig
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Schönefeld
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorf
Engelsdorf
Rückmarsdorf
Lindenau
AngerCrottendorf
Reudnitz
Schönau
Althen
Mölkau
Plagwitz
Miltitz
Südvorstadt
Baalsdorf
Stötteritz
Grünau
Kleinzschocher
Lausen
Kleinpösna
Connewitz
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Knautkleeberg
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorf
Knautnaundorf
Querschnittsbelastung und Nutzung der Zugangsstellen ÖPNV - Analyse 2011 (Montags bis Freitags)
Nutzung der
Einsteiger pro Werktag
Einsteiger
proZugangsstellen
Werktag (nur für 2011)
> 5.000 Pers/24h
> 2.500 Pers/24h
Fahrgäste S-Bahn, Eisenbahn-Regionalverkehr
Der Zweckverband schreibt die Erbringung der konkreten Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr aus. Die Ausschreibung für den S-BahnBetrieb bis 2025 hat die DB Regio AG für sich
entschieden. Im Regionalverkehr wird Leipzig auch
durch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen
angefahren. Seitens der Stadt wird weiterhin das
Ziel verfolgt, diese Verkehrsleistungen ohne städtische Mitfinanzierung zu erbringen.
Meusdorf
Dölitz-Dösen
> 10.000 Pers/24h
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (MDV) hat im
Bereich der Städte Leipzig und Halle sowie in fünf
Landkreisen die Verantwortung für den Verbundtarif,
die Koordinierung der Verkehrsangebote, den Verbundfahrplan, die Erfassung der Einnahmen und
ihre Aufteilung auf die Verkehrsunternehmen sowie
für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
> 1.000 Pers/24h
Straßenbahn, Stadtbahn, Bus
> 30.000 Pers/24h
< 20.000 Pers/24h
> 30.000 Pers/24h
< 20.000 Pers/24h
< 30.000 Pers/24h
< 10.000 Pers/24h
< 30.000 Pers/24h
< 10.000 Pers/24h
Gottscheina
Göbschelwitz
Auf ausgewählten Linien im Stadtgebiet sowie vor
allem im Regionalbusverkehr sind neben der LVB
und ihrer Tochtergesellschaft Leobus weitere private
und öffentliche Omnibusunternehmen tätig. Die
Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Landkreise als Aufgabenträger.
Seehausen
GVZ
Industriepark Nord
Wiederitzsch
Lindenthal
Lützschena
Plaußig
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Schönefeld
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorf
Engelsdorf
Rückmarsdorf
Lindenau
Reudnitz
AngerCrottendorf
Schönau
Mölkau
Plagwitz
Miltitz
Althen
Südvorstadt
Baalsdorf
Stötteritz
Grünau
Kleinzschocher
Lausen
Kleinpösna
Connewitz
Standards für das Leistungsangebot
Der 2007 beschlossene Nahverkehrsplan der Stadt
Leipzig definiert Mindeststandards und Zielstandards für das Leistungsangebot im Stadtverkehr
Leipzig im Hinblick auf die Erschließung aller Teilflächen des Stadtgebiets, auf die Fahrtenhäufigkeit auf
radialen und tangentialen Verbindungen, sowie auf
Verknüpfungsqualität, Ausbaustandards, Service
und weitere Anforderungen an die Erbringung von
Verkehrsleistungen. Die Mindeststandards für die
Bedienung der radialen Korridore sind auf Seite 56
dargestellt, im Übrigen wird auf den Nahverkehrsplan verwiesen.
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorf
Knautnaundorf
Querschnittsbelastung ÖPNV - Prognose 2025 (Montags bis Freitags)
Die Mindestbedienung ist mit dem aktuellen Fahrplanangebot durchweg gegeben und wird im Interesse der Fahrgäste zum Teil deutlich überschritten.
Die Mindest-Erschließungsstandards werden ebenfalls fast flächendeckend eingehalten. Noch vorhandene Angebotslücken beziehen sich auf wenige zentrumsferne Bereiche sowie auf die Feinerschließung
einiger Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete.
55
5. Einzelne Verkehrsarten
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Nahverkehr ist auf das im Stadtentwicklungsplan Zentren festgelegte Gefüge
der Stadtteilzentren auszurichten. Bei der Realisierung neuer Wohnstandorte und Gewerbegebiete haben Standorte in guter Zuordnung zu
vorhandenen bzw. geplanten Haltepunkten des
Schienenverkehrs Vorrang. Das Nahverkehrssystem soll darüber hinaus die Abwicklung von
Großveranstaltungen ermöglichen.
Gottscheina
Göbschelwitz
Seehausen
GVZ
Industriepark Nord
Wiederitzsch
Lindenthal
Plaußig
Lützschena
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Eutritzsch
Schönefeld
Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorf
Rückmarsdorf
Lindenau
Reudnitz
Schönau
Miltitz
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Althen
Mölkau
Plagwitz
Grünau
Lausen
Südvorstadt
Baalsdorf
Stötteritz
Kleinzschocher Connewitz
Kleinpösna
Holzhausen
Probstheida
Großzschocher
Lößnig
Dölitz-Dösen
Knautkleeberg
Meusdorf
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorf
Knautnaundorf
Mindestbedienung im Straßenbahnnetz gemäß Nahverkehrsplan 2007
Finanzierung
Die Finanzierung der Verkehrsleistungen der LVB im
Stadtgebiet ist im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag geregelt. Der Vertrag ist auf die unternehmerische Eigenständigkeit der LVB innerhalb des durch
den Nahverkehrsplan gesetzten Rahmens ausgerichtet. Aktuell wird die Finanzierung jedoch, soweit
sie nicht durch Tarifeinnahmen und Ausgleichszahlungen, z.B. für den Schülerverkehr gedeckt ist, über
Ergebnisabführungsverträge zwischen der Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV)
und ihren Tochtergesellschaften unter Nutzung der
Vorteile des steuerlichen Querverbundes vollständig
innerhalb dieses Konzerns erbracht, dessen alleiniger Gesellschafter die Stadt Leipzig ist.
Der städtische Finanzierungsbeitrag liegt seit 2012
bei 45 Mio. € pro Jahr. Der Rückgang der Investitionsförderung des Bundes sowie die begrenzten
städtischen Mittel für Straßenbaumaßnahmen stellen für die Instandhaltung und Modernisierung des
Schienennetzes eine große Herausforderung dar.
Kürzungen des Landes beim Eisenbahn-Nahverkehr
haben zu Angebotseinschränkungen im Regionalverkehr und zwischenzeitlich zur Einstellung der
S-Bahn nach Grünau geführt. Insbesondere die
Deckung des Mehrbedarfs für den Betrieb des mitteldeutschen S-Bahn-Netzes muss durch das Land
noch dauerhaft sichergestellt werden.
56
Eine Angebotsverbesserung ist vor allem dort
notwendig, wo noch eine ungenügende Marktdurchdringung besteht, z.B. in einigen zentrumsfernen Bereichen sowie bei der Feinerschließung
einiger Quartiere.
5.3.2
Leitlinien
Der öffentliche Personennahverkehr ist in seinen
Funktionen als mobilitätssichernde Grundversorgung und als umweltfreundliche Alternative zum
motorisierten Individualverkehr mit dem Ziel der
barrierefreien Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen auszubauen. Der Nahverkehrsplan der
Stadt bildet dafür den verbindlichen Rahmen.
Im Rahmen des Verkehrsverbundes ist die Verknüpfung aller Verkehrsträger zu einem integrierten Verkehrssystem weiter zu optimieren.
Dazu gehören eine übersichtliche Tarifgestaltung
und eine nutzerfreundliche Informations- und
Kommunikationsstrategie sowie optimierte Umsteigebeziehungen durch abgestimmte Fahrpläne
und attraktive Umsteigeknoten mit kurzen Wegen.
Durch langfristige Strategien zur Fortentwicklung eines hochwertigen öffentlichen Nahverkehrs sollen die Voraussetzungen geschaffen
werden, dass bis 2025 mindestens 25 % aller
Wege der Leipziger in der Stadt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Dazu dienen weitere Angebotsverbesserungen mit attraktiven Tür-zu-Tür-Reisezeiten, eine Investitionsoffensive zur Modernisierung von Fahrzeugen und
Infrastruktur sowie die marktorientierte Weiterentwicklung der Produkte und Tarife.
Das radial orientierte Straßenbahnnetz ist zu
erhalten und zielorientiert auszubauen. Stark frequentierte Straßenbahnstrecken sind mit weitgehend flächenhafter oder zeitlicher Separierung
vom Radverkehr und vom Kfz-Verkehr zu führen.
Streckenerweiterungen sind im Hinblick auf
ihren verkehrlichen Nutzen und ihre Umsetzbarkeit zu untersuchen.
Mit dem Umbau und Ausbau des Straßenbahnnetzes sich bietende Chancen für eine
hochwertige Revitalisierung von Straßenräumen
sind mit Maßnahmen der Stadtgestaltung eng zu
verzahnen.
Im Interesse einer Erhöhung der Beförderungsqualität und zur Sicherung einer effizienten
Betriebsführung sind die Möglichkeiten zur
Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel
zu nutzen. Die Steuerung von Lichtsignalanlagen
ist dabei besonders auf Pünktlichkeit und
Anschlusssicherheit sowie auf die Erreichbarkeit
der Haltestellen auszurichten. Bei Konflikten mit
anderen Verkehrsarten, insbesondere auch mit
dem ruhenden Kfz-Verkehr, sind die Belange des
öffentlichen Verkehrs mit besonderem Gewicht
zu berücksichtigen.
Investitionsschwerpunkte (Fahrzeuge, Haltestellen) sind so zu setzen, dass das Ziel eines barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs mittelfristig
erreicht wird. Dazu gehört auch ein ausreichender Platz in den Fahrzeugen für Rollstühle,
Gehhilfen und Kinderwagen.
Erweiterte Möglichkeiten der Finanzierung des
öffentlichen Verkehrs, z.B. durch ein Umlagesystem, sind zu prüfen und öffentlich zu diskutieren.
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Schienengebundener Personennahverkehr Bestand 1/2014 und Planung
Straßenbahn
Untersuchungsstrecke
Stadtbahn / Straßenbahn - Neubau
stadtbahngerecht ausgebaut
Trassenfreihaltung
im Bau / kurzfristig geplant
Ausbau, weitere Priorität
Ausbau, nachrangig
/
Zugangsstelle S-Bahn, Eisenbahn
wichtiger Umsteigepunkt
Untersuchungsstrecke Umstellung auf Bus
Zugangsstelle, Neubau geplant
S-Bahn / Eisenbahnregionalverkehr
Option ZVNL
Trassenfreihaltung
Hauptbahnhof
57
5. Einzelne Verkehrsarten
5.3.3
Öffentlicher Personennahverkehr
Konzept
Eine Reduzierung der für die Fahrgäste entscheidenden Tür-zu-Tür Reisezeit kann im Einzelfall auch
durch Verringerung der Haltestellenabstände und
damit kürzeren Wegen zur Haltestelle erreicht werden. Vor Durchführung von baulichen Maßnahmen
soll deshalb untersucht werden, wo sich entsprechende Möglichkeiten anbieten und ohne übermäßige
Verlängerung der Reisezeiten der übrigen Fahrgäste
und ohne zusätzlichen Fahrzeugbedarf realisiert werden können; dies ist z.B. im Peterssteinweg zwischen
Wilhelm-Leuschner-Platz und Hohe Straße der Fall.
Die im Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig vom September 2007 festgelegten Mindest- und Zielstandards
für den öffentlichen Personennahverkehr sind –
auch wenn sie im Folgenden nicht ausdrücklich aufgeführt werden – Gegenstand des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum. Die Einhaltung der Standards wird seitens der Stadt regelmäßig überprüft. Der Stadtentwicklungsplan
berücksichtigt darüber hinaus zwischenzeitliche Entwicklungen der demografischen, rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen, die auch Gegenstand der anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans sein werden.
An der Windmühlenstraße wurde eine zusätzliche
Straßenbahnhaltestelle eingeordnet.
Straßenbahn
Im Straßenbahnnetz hat die Erhaltung und Sanierung
der vorhandenen Trassen weiterhin Priorität.
Schumann-Straße (Linien 10 und 11) wird die
abschnittsweise Gleiserneuerung abgeschlossen; eine
attraktivere Gestaltung des Straßenraums soll folgen.
Die Aufwertung ausgewählter aufkommensstarker
Straßenbahnlinien für einen leistungsfähigen und
schnellen Stadtbahnverkehr mit separaten oder
durch Lichtsignalsteuerung bevorrechtigten Fahrwegen, barrierefreien Haltestellen und behindertenfreundlichen Niederflurfahrzeugen wird fortgesetzt.
Bereits kurzfristig erfolgt der Umbau der Lützner
Straße zwischen S-Bahnhof Lindenau und
Plautstraße. Die Linie 15 (Miltitz - Innenstadt - Meusdorf) wird damit fast auf gesamter Länge stadtbahngerecht ausgebaut sein.
Der stadtbahngerechte Ausbau der Linien 10 und 11
soll mit weiterer Priorität fortgesetzt werden im Norden in der Georg-Schumann-Straße und im Süden
in der Karl-Liebknecht-Straße. Längerfristig ist auch
ein Ausbau der Linie 4 in Richtung Gohlis vorgesehen.
Ebenfalls kurzfristig abgeschlossen wird der Umbau
der Gleisanlagen in der Wurzner Straße mit der Haltestelle Wiebelstraße (Linie 7), in der Bornaischen
Straße im Bereich der neuen Umsteigehaltestelle
zum S-Bahnhof Connewitz (Linie 11) sowie im
Nordabschnitt der Karl-Liebknecht-Straße und im
Peterssteinweg (Linien 10 und 11). In der Georg-
Straßenbahnhaltestelle mit angehobener Fahrbahn
58
Auch wenn eine Finanzierung der längerfristigen
Vorhaben noch zu sichern ist, werden die Ausbauziele bei anstehenden Gleiserneuerungen und Straßenbaumaßnahmen im Rahmen des Straßen- und
Brückenbauprogramms (s. Kap. 5.4) bereits berücksichtigt. Auch im übrigen Straßenbahnnetz werden
bei solchen Maßnahmen Verbesserungen für den
Fahrweg, die Haltestellen und die Lichtsignalsteuerung angestrebt. Besondere Priorität kommt dabei
Maßnahmen zu, die zur Verbesserung von Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit beitragen
Bushaltestelle als Kap ausgebildet
Bei Gleisbaumaßnahmen soll ein Gleisabstand von
2,8 m realisiert werden, um den langfristig geplanten
Einsatz von 2,4 m breiten Fahrzeugen zu ermöglichen.
Weiterhin ist bei allen Maßnahmen zu prüfen, ob ein
separater Gleiskörper städtebaulich verträglich
eingeordnet werden kann oder ob – wie dies bei angebauten Straßen mit Raumbreiten unter 30 m meist
der Fall ist – eine Bevorrechtigung der Straßenbahn
im Mischverkehr durch entsprechende Lichtsignalschaltung die sinnvollere Lösung darstellt. Bei
Entscheidung für einen separaten Gleiskörper bieten
Rasengleise einige Vorteile (Lärmminderung,
Versickerung), die in angebauten Innenstadtstraßen
jedoch mit städtebaulichen Belangen abzuwägen
sind.
Die in Leipzig bereits eingeführten Lösungen zur
Sicherung der Barrierefreiheit von Haltestellen, i.d.R.
durch Anlage von Haltestellenkaps oder Anhebung
der Fahrbahn für Kfz- und Radverkehr und Sicherung durch eine Lichtsignalanlage, werden fortgesetzt. Aufkommensstarke Haltestellen und insbesondere wichtige Umsteigepunkte werden mit einer
dynamischen Fahrgastinformation und einem Wetterschutz ausgestattet.
Bushaltestelle im Außenbereich mit erhöhtem Bordstein und Wetterschutz
5. Einzelne Verkehrsarten
Untersuchungen zum Neubau von Straßenbahnstrecken werden für Linienverlängerungen in die einwohnerstarken Wohngebiete von Mockau (mit
Umstellung auf Busverkehr im Zuge der Kieler
Straße) sowie Thekla (mit Betriebsgleis zur neuen
Hauptwerkstatt Heiterblick) und nach Liebertwolkwitz
durchgeführt. Weiterhin wurde in einem ergebnisoffenen Prozess unter Beteiligung aller Akteure vor Ort
eine mögliche langfristige Straßenbahnneubaustrecke von der Prager Straße oder vom bisherigen
Endpunkt der Linie 4 in Stötteritz zum Herzzentrum
in Probstheida untersucht, in dessen unmittelbarer
Nachbarschaft zusätzliche Einrichtungen für die
medizinische Versorgung und Forschung geplant
sind (Cardio Leipzig Innovationszentrum).
Durch in der Neufassung des Flächennutzungsplans
darzustellende Trassenfreihaltungen sollen Linienverlängerungen auch nach Lindenthal, in das Industriegebiet Nordost sowie über Anger-Crottendorf nach
Mölkau offen gehalten werden, ebenso die kurze Verknüpfung der Linie 14 über die Saalfelder Straße mit
der Lützner Straße und eine Neutrassierung der
Linien 1 bzw. 2 über die Brünner Straße.
Weiterhin wird die Möglichkeit einer Tangentialverbindung südlich der Innenstadt aus Richtung Grünau
über den Schleußiger Weg und die Kurt-EisnerStraße zur neuen S-Bahn-Haltestelle MDR und weiter zur Zwickauer Straße gesichert. In allen diesen
Fällen handelt es sich um langfristige Trassenvorhaltungen, deren Umsetzung abhängig ist von der
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, von
detaillierten Kosten-Nutzen-Untersuchungen sowie
von den Finanzierungsmöglichkeiten.
S-Bahn und Bus eine wirtschaftliche und fahrgastfreundliche Alternative zur Straßenbahn darstellt.
Nach Aufgabe des nördlichen Astes der Line 14
durch die Wittenberger Straße und positiver Entscheidung über die übrigen bisher im Nahverkehrsplan benannten Untersuchungsstrecken sind weitere
Umstellungen auf Busbetrieb nicht mehr geplant.
Es wird angestrebt, kurzfristig auf sämtlichen Kursen
lärmarme Niederflurfahrzeuge mit bequemem Einstieg einzusetzen. Ihre Nutzung als Werbeträger soll
so begrenzt werden, dass das „Corporate Image“
des Verkehrsbetriebs nicht beeinträchtigt wird. Werbung auf den Fensterflächen soll im Interesse der
Fahrgäste vermieden werden.
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist zu prüfen, ob durch Verdichtung des Angebots, z.B. durch 10-Minuten-Takt an Samstagen auf
weiteren Linien oder in den Abendstunden im Sommer neue Fahrgäste gewonnen werden können und
so die Attraktivität des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann.
Stadtbus
Das Busnetz erfordert geringere infrastrukturelle Vorleistungen als die schienengebundenen Verkehrsmittel. Auf Veränderungen der Verkehrsbedürfnisse
kann daher flexibel reagiert werden, der Zwang zu
langfristigen Planungskonzepten als Grundlage für
Investitionsentscheidungen ist geringer.
Öffentlicher Personennahverkehr
stände sowie alternative Bedienformen (Anruf-Linientaxi) in die Überlegungen einzubeziehen, und
zwar sowohl unter Gesichtspunkten der Kosteneffektivität als auch der Angebotsverbesserung durch
Verringerung der Wartezeiten und Haustür-Service.
Auch wenn das „Netz 2010“ für den Stadtbusverkehr
bereits auf das neue S-Bahnnetz ausgerichtet ist,
wird auf Grundlage der Erfahrungen nach Inbetriebnahme dieses Netzes zeitnah zu prüfen sein, ob
weitere Anpassungen im Busnetz (Linienführung,
Taktfrequenz) erforderlich werden, um die damit
gegebenen Chancen optimal zu nutzen.
Zur Angebotsverbesserung in zentrumsfernen
Bereichen (und nicht nur dort) mit längeren Wartezeiten gehört auch die Ausstattung der Bushaltestellen mit Bänken und einem Wetterschutz.
S-Bahn und Regionalverkehr
Die Stadt Leipzig wird sich dafür einsetzen, dass die
geplanten netzergänzenden Maßnahmen zur Fertigstellung des S-Bahn-Netzes kurzfristig abgeschlossen werden. Dazu gehört auch der Neubau eines
Haltpunktes Paunsdorf für den S-Bahn-Verkehr,
sobald die eisenbahnbetrieblichen Voraussetzungen
dafür vorliegen (voraussichtlich 2017).
Für den südlichen Ast der Linie 9 nach Markkleeberg
soll durch den Landkreis untersucht werden, ob sich
mit Fertigstellung des City-Tunnels die Fahrgastströme so verändern, dass eine Bedienung mit
Überlegungen zum Busverkehr setzen u.a. bei einer
verbesserten Erschließung der vorhandenen und
geplanten Gewerbegebiete, bei der Schließung sonstiger noch vorhandener Angebotslücken im äußeren Stadtraum und bei der Feinerschließung einiger
Stadtquartiere an. Dabei sind Linienanpassungen
und zusätzliche Fahrten, geringere Haltestellenab-
Die Entwicklung der Fahrgastströme nach Inbetriebnahme des S-Bahn-Netzes ist unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums für die Anpassung der Verkehrsgewohnheiten zu beobachten, um
Grundlagen für eine Überprüfung der Bedienungstakte und -zeiten sowie für ggf. erforderliche Anpassungen im Stadtverkehr von Straßenbahn und Bus
zu gewinnen. Der Neubau von S-Bahn-Haltestellen
an der Essener Straße und an der Mockauer Straße
(bis 2019) mit Verknüpfungen zum Stadtbus bzw.
zur Straßenbahn wird auch die Nachfrage weiter
verbessern. Die Grünauer Linie (S1) soll ab 2017 im
Trassenfreihaltungen lassen langfristige Netzoptionen offen (Semmelweisstraße).
Die neu ausgebauten Gleisanlagen am Bahnhof Plagwitz erlauben eine Verdichtung des Taktes auf der S1.
Der neue S-Bahnhof Thekla soll zukünftig an der
Theklaer Straße liegen.
59
5. Einzelne Verkehrsarten
Öffentlicher Personennahverkehr
Planungsziel: Optimierung der Verknüpfungen
im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel...
... mit dem Radverkehr ...
... und mit dem Pkw.
15-Minuten-Takt bedient werden, die Option einer
Verlängerung nach Markranstädt mit einem Halt am
Kulkwitzer See wird offen gehalten.
Wesentliche Aufgabe bleibt die Optimierung der
Übergangsmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern, sowohl in zeitlicher Hinsicht
(Fahrplankoordinierung, Anschlusssicherung, angemessene Übergangszeiten, kurze Wartezeiten an
Lichtsignalanlagen) als auch in ihrer räumlichen
Dimension (kurze, ausreichend breite und attraktive
Wege zwischen den Einzelhaltestellen).
bau bzw. Verlegung von Bahnhöfen, Straßenbahnund Bushaltestellen wurden dafür bereits wichtige
Voraussetzungen geschaffen. Zur Berücksichtigung
des neuen S-Bahnnetzes werden hierzu weitere
Untersuchungen erforderlich; dabei ist auch nach
Lösungsmöglichkeiten für Verknüpfungsmängel zu
suchen, die sich durch unterschiedliche Taktung von
S-Bahn- und Stadtverkehr ergeben.
Innerhalb des Netzes der LVB werden die Bemühungen um eine attraktive, übersichtliche und barrierefreie Ausgestaltung der Umsteigepunkte mit
kurzen Übergangswegen fortgesetzt. Die Fahrplanabstimmung zur Reduzierung von Wartezeiten wird
unter Berücksichtigung der Fahrgastfrequenzen und
der im Nahverkehrsplan festgelegten Standards weiter verbessert. Die technologischen Möglichkeiten
der Anschlusssicherung bei Verspätungen und
Betriebsstörungen durch moderne Kommunikationsund Leitsysteme werden weiter ausgebaut.
Verknüpfung mit dem Individualverkehr
Mit Realisierung des neuen S-Bahn-Netzes und
Beschleunigung der Straßenbahn ist das Umsteigen
vom Auto (Park+Ride) oder Fahrrad (Bike+Ride) auf
die öffentlichen Verkehrsmittel noch attraktiver
geworden. Ziel der P+R-Strategie ist es, durch
wohnortnahe Stellplatzangebote in der Region und
im äußeren Stadtraum den Bewohnern von mit
öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbaren
Gebieten den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern, um so das Kfz-Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet zu begrenzen. Von besonderer Bedeutung ist das P+R-Angebot auch für die
verkehrliche Abwicklung von Großveranstaltungen in
der Innenstadt und im Bereich des Sportforums.
Die Stadt Leipzig wird sich weiterhin für die Sanierung der Haltestellen Thekla, Heiterblick, Engelsdorf
Werkstätten und Knauthain einsetzen, um Qualitätsmängel an diesen noch nicht modernisierten
Zugangsstellen der S-Bahn und des Regionalverkehrs schrittweise zu beheben. Dies soll nach Möglichkeit jeweils mit Maßnahmen der Stadt zur Aufwertung des Bahnhofsumfeldes verknüpft werden.
Neben der Stadt Leipzig und dem ZVNL ist der
Mitteldeutsche Verkehrsverbund als betreiber- und
aufgabenträgerübergreifende Organisation hierfür
verantwortlich.
Netzverknüpfung
Ziel der Planung ist ein integriertes Gesamtverkehrssystem, in dem die Angebote der unterschiedlichen
Verkehrsträger sich sinnvoll und kundenfreundlich,
jedoch ohne unwirtschaftliche Leistungsüberlagerungen ergänzen. Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund als betreiber-übergreifende Organisation steht
hierfür in der Verantwortung.
Gleiche Standards werden für verkehrsträgerübergreifende Verknüpfungen angestrebt. Schwerpunkt
ist hier die Verknüpfung von S-Bahn, Straßenbahn
und Bus. Mit dem neuen Busnetz sowie durch Neu-
geplan
gep
lanter
lan
ter di
direk
rekter
rek
ter Zu
Zugan
gangg durc
gan
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Verl
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Umweg
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verbun
bunden
bun
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den
er Zug
Zugang
ang
60
Die kleinräumliche Erschließung der Einzugsgebiete
der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs durch den
Rad- und Fußverkehr ist ebenfalls Gegenstand
besonderer Aufmerksamkeit. Dazu werden die vorhandenen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den
Haltestellen (Bike+Ride) nachfrage- und anforderungsgerecht weiter ausgebaut. Die Zuwege zu den
Haltestellen werden bei Bedarf in die Wegweisung
aufgenommen, sicher und möglichst umweg- und verlustzeitenfrei an die Haltestellen herangeführt und
attraktiver gestaltet. Auf weitere Maßnahmen zur
Unterstützung einer inter- und multimodalen Verkehrsmittelnutzung durch Entwicklung von Mobilitätsstationen und ein Mobilitätsmanagement wird in Kap.
6.2 dieses Stadtentwicklungsplans eingegangen.
Die Haltestelle Connewitz wird als Verknüpfungspunkt von S-Bahn, Straßenbahn und Bus ausgebaut,
mit bis zu 4.000 Ein-, Aus- und Umsteigern pro Tag.
Öffentlicher Personennahverkehr
Finanzierung
Die öffentlichen Verkehrsmittel benötigen eine angemessene Finanzausstattung, um durch Angebotsverbesserungen sowie Modernisierung von Fahrzeugen und Infrastruktur die Voraussetzungen für eine
Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungsplans zu
schaffen.
Da die Möglichkeiten, durch tarifliche Maßnahmen
zusätzliche Einnahmen zu generieren, jedoch
begrenzt sind oder in ihr Gegenteil umschlagen können, und da in den öffentlichen Haushalten kaum
noch Spielräume vorhanden sind, werden neue
Wege der ÖPNV-Finanzierung auszuloten sein. Dies
erfordert einen ergebnisoffenen Untersuchungs- und
Diskussionsprozess, der unter Berücksichtigung des
einschlägigen Rechtsrahmens auch Möglichkeiten einer Umlagefinanzierung unter
Beteiligung aller Nutznießer eines hochwertigen ÖPNV-Angebots
einbeziehen soll.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „ÖPNV“
Kommunikation und Marketing
Zur Unterstützung der infrastrukturbezogenen Maßnahmen sind Strategien erforderlich, die am Image
des öffentlichen Verkehrs ansetzen und diesen dem
eigenen Auto als interessante Alternative gegenüberstellen. Die Bereitschaft der Menschen für eine
umweltverträgliche Umsetzung ihrer Mobilitätsansprüche soll durch geeignete Informationsangebote
sowie durch Kommunikationsstrategien, die auch
emotional ansprechen, gefördert werden. Dabei
muss durch professionelle Nahverkehrswerbung ein
„Netzbewusstsein“ aufgebaut werden, das über die
Teilnetze der Einzelanbieter hinausgreift.
Sowohl auf der Ebene des Verkehrsverbundes als
auch der Verkehrsunternehmen sollen die Qualitäten
und Vorteile der öffentlichen Verkehrsmittel insbesondere den (potentiellen) Kunden, die diese noch nicht
regelmäßig nutzen, überzeugend vermittelt und
diesbezügliche Vorurteile und Wahrnehmungsdefizite abgebaut werden. Das Informationsangebot,
von der Haltestellenausschilderung über die Gestaltung von Nahverkehrsstadtplänen bis hin zu Fahrplanauszügen für bestimmte Stadtteile oder häufig
genutzte Verbindungen ist unter Nutzung der Möglichkeiten der neuen Medien fortlaufend zu überprüfen.
Insbesondere für Stadtgebiete, für Verbindungen
und für Betriebszeiten, in denen ein dichter und
regelmäßiger Taktverkehr wirtschaftlich nicht realisierbar ist, sind breit gestreute und auch für „Nahverkehrslaien“ einfach verfügbare Informationsangebote erforderlich, um unnötige Wartezeiten zu
vermeiden.
61
Foto: LVB
Auf der Einnahmeseite sollen die Möglichkeiten weiter verfolgt werden, durch besondere Tarifangebote
wie Job Tickets, Familienfahrscheine, Kombi-Tickets
für den Besuch von Veranstaltungen (ggf. auch für
die Veranstalter verpflichtend) und anderen Attraktionen, durch weitere Vereinfachungen des Fahrscheinerwerbs, durch Sonderaktionen sowie nicht
zuletzt durch Begrenzung von Tariferhöhungen neue
Fahrgäste zu gewinnen und damit die Tarifeinnahmen insgesamt zu steigern.
5.4 Motorisierter Individualverkehr
Die 2001 eröffnete Adenauerallee entlastet umliegende Stadtgebiete von starken Kfz-Verkehrsströmen.
5.4.1
Ausgangsbedingungen
Motorisierung und Pkw-Nutzung
In Leipzig waren nach Unterlagen des KraftfahrtBundesamtes am 1.1.2013 rund 230.000 Kraftfahrzeuge zugelassen, 12.800 mehr als 2003; darunter
waren 186.600 private Pkw. Der Zuwachs geht vor
allem auf das Wachstum der Einwohnerzahl Leipzigs zurück, der Bestand an privaten Pkw je 1000
Einwohner (2013: 376 Pkw/ 1.000 EW - Statistisches
Bundesamt) hat nur geringfügig zugenommen. Die
Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2008“
stellte für den Zeitraum 2003 bis 2008 beim Pkw-Zugang der befragten Stichprobe sogar einen leichten
Rückgang fest. Die Ergebnisse der Erhebung für
2013 liegen noch nicht vor, mit einem leichten Wiederanstieg ist zu rechnen.
Der Motorisierungsgrad der Leipziger liegt unter dem
Durchschnitt der meisten vergleichbaren deutschen
Städte und unter den Werten für Deutschland insgesamt und für das Leipziger Umland.
Kraftfahrzeugbestand in Leipzig, 2000-2012
Blau: Kraftfahrzeugbestand insgesamt, gelb: darunter
private Pkw (ab 2008 ohne zeitweise stillgelegte Kfz).
(Kraftfahrt-Bundesamt)
Das Straßennetz
Das öffentliche Straßennetz (ohne Autobahn) in der
Stadt Leipzig umfasst per 1.8.2013 eine Gesamtlänge von 1.736 Kilometern, davon befinden sich
1.677 Kilometer in der Straßenbaulast der Stadt
Leipzig. Ein Großteil des Kfz-Verkehrs wird auf den
etwa 400 km Hauptverkehrsstraßen abgewickelt.
250000
58 % der Haushalte verfügten 2008 über mindestens einen Pkw; im Umkehrschluss heißt dies, dass
42 % der Haushalte ohne eigenen Pkw waren. Fast
die Hälfte der mit dem Pkw zurückgelegten Wege
war kürzer als 5 km, fast ein Drittel sogar kürzer als
3 km; der Anteil dieser kurzen Wege hat seit 2003
noch leicht zugenommen. Fast 60 % der Verkehrsleistung (Personenkilometer pro Tag) werden im
motorisierten Individualverkehr erbracht. Der mittlere
Besetzungsgrad der Fahrzeuge ist mit 1,3 Personen
seit Jahren annähernd konstant.
200000
Das Netz der Hauptverkehrsstraßen ist historisch als
Radialnetz mit Orientierung auf das Stadtzentrum
gewachsen, mit dem Promenadenring als wichtigstem Verteiler sowohl für den Binnenverkehr als
auch für übergeordnete Verkehrsbeziehungen. Folgen dieser Netzstruktur waren eine hohe Anfälligkeit
für Stauerscheinungen, die Behinderung der auf den
Fahrzeuge
150000
100000
50000
0
2000
62
2003
2006
2009
2012
gleichen Radialen verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel und die Entwertung von Wohn- und
Geschäftslagen entlang dieser Straßen. Mit steigendem Kfz-Besitz und der Zunahme peripherer und
tangentialer Fahrtbeziehungen hatten sich diese
Probleme nach 1990 zunächst noch verschärft.
Durch Fertigstellung des Autobahnrings, von Teilabschnitten eines geplanten Mittleren Rings sowie
Ausbau des Tangentenvierecks und einiger besonders belasteter Radialen konnten seitdem wesentliche Mängel dieser Netzstruktur beseitigt werden.
Während Stauerscheinungen mit ihren negativen
Folgewirkungen im übergeordneten Netz vieler
Städte an der Tagesordnung sind, halten sich diese
in Leipzig nach gutachterlicher Auffassung (Gerlach
2013, S. 80) heute in Grenzen. Leipzig ist dadurch
gegenüber Städten mit vergleichbarer Einwohnerzahl, aber fehlenden oder überstauten Ringsystemen klar im Vorteil und kann eine gute und leistungsfähige Straßenverkehrsinfrastruktur auch als
maßgebenden Standortfaktor in die Waagschale
werfen.
Entwicklung der Verkehrsbelastung
In vielen noch 2002 sehr stark belasteten Straßen ist
seitdem das Kfz-Verkehrsaufkommen zurückgegangen. Dies zeigt sich u.a. an der Entwicklung des KfzVerkehrs über die Auequerungen (s. Abb. S. 63),
aber auch auf hochbelasteten Innenstadtstraßen wie
dem Nordabschnitt des Promenadenrings (WillyBrandt-Platz) und der Harkortstraße, wo das KfzVerkehrsaufkommen zwischen 2002 und 2010 um
35 % bzw. 26 % abnahm.
5. Einzelne Verkehrsarten
Minderbelastung > 5000 Kfz/24h
Mehrbelastung > 5000 Kfz/24h
Minderbelastung 2000-5000 Kfz/24h
Mehrbelastung 2000-5000 Kfz/24h
Neubau
B6
G. Sc
h um
ann
Nicht zuletzt haben Verkehrsbefragungen an der
Stadtgrenze, die 2006 und 2007 vor und nach
Schließung des Autobahnrings durch die A 38 im
Süden durchgeführt wurden, eine Reduzierung des
Lkw-Gesamtverkehrs an den Haupt-Einfallstraßen in
die Stadt um 21 % und des Lkw-Durchgangsverkehrs um 42 % ergeben.
BMWAllee
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Max -Lieberrm
Mit Fertigstellung des Autobahnrings und des Tangentenvierecks ist eine Konsolidierung des Straßennetzes eingetreten, in deren Folge sich sowohl bei
den Auequerungen als auch an mehreren anderen
Straßenabschnitten ein relativ konstantes Kfz-Verkehrsaufkommens eingestellt hat. Die Verringerung
der Kfz-Belastung auf das heutige Niveau wurde
durch den Bau dieser und anderer Entlastungsstraßen möglich.
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Am Sportforum
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Staatsstraße
242
Semmelweisbrücke
200
150
100
2010
2011
2012
2013
2008
2006
2004
2002
2000
1995
0
Neubau
A38
1990
38
A 38
1985
50
Entwicklung der Kfz-Belastung der straßenseitigen
Auequerungen 1990 bis 2013 (1990=100 %)
Entlastungen und Mehrbelastungen im Straßenhauptnetz – 2003-2012
Querschnittsbelastungen im Straßenhauptnetz - Prognose 2025
Gottscheina
Göbschelwitz
> 30.000 Kfz/24h
< 20.000 Kfz/24h
< 30.000 Kfz/24h
< 10.000 Kfz/24h
Seehausen
GVZ
Industriepark Nord
Wiederitzsch
Lindenthal
Lützschena
Plaußig
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Schönefeld
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorf
Engelsdorf
Rückmarsdorf
Lindenau
Reudnitz
AngerCrottendorf
Schönau
Mölkau
Plagwitz
Miltitz
Althen
Südvorstadt
Baalsdorf
Stötteritz
Grünau
Kleinzschocher
Lausen
Kleinpösna
Connewitz
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorf
Knautnaundorf
Im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehr
und öffentlicher Raum wurde der Analyseplan zur
Darstellung der Verkehrsbelastungen im Straßenhauptnetz auf den Stand 2012 fortgeschrieben und
einer Prognose für das Jahr 2025 gegenübergestellt.
Der Stadtentwicklungsplan geht dabei nicht von
einer Zunahme des Kfz-Verkehrs insgesamt aus.
Jede Prognose der Verkehrsentwicklung über einen
längeren Zeitraum ist von einer Vielzahl potenzieller
Einflussfaktoren abhängig. Jedoch wird angenommen, dass der zusätzliche Verkehr aufgrund des
erwarteten Bevölkerungszuwachses (s. Kap. 3.1)
durch veränderte Verkehrsgewohnheiten infolge
gesamtgesellschaftlicher Trends (u.a. Rückgang der
Autoaffinität in den jüngeren Jahrgängen) ausgeglichen wird. Bei Umsetzung der in diesem Stadtentwicklungsplan benannten Maßnahmen wird vielmehr
ein moderater Rückgang des Kfz-Verkehrs im Stadtgebiet erwartet.
Dies schließt Zunahmen des Kfz-Verkehrs durch
Bündelung auf weniger sensiblen Straßen, soweit
dort noch Kapazitätsreserven vorhanden sind, sowie
im Bereich der Schwerpunkte der Bevölkerungsund gewerblichen Entwicklung nicht aus. Insbesondere tangentiale Wegebeziehungen zwischen wachsenden Stadtteilen und neuen Arbeitsplatzgebieten,
63
5. Einzelne Verkehrsarten
Einkaufs- und Freizeitzielen an der Peripherie oder
im Umland, die durch die Verkehrsarten des Umweltverbundes nur schwer abzudecken sind, können
davon betroffen sein.
Ausbau der Straßeninfrastuktur
Bis vor wenigen Jahren hatte das 1995 erstmals vorgelegte und seitdem in Abständen fortgeschriebene
„Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm“
seinen Schwerpunkt im Ausbau des Straßennetzes,
insbesondere in der Umsetzung des Ring- und Tangentensystems und der Neutrassierung bzw. Ertüchtigung der großen Radialstraßen und Autobahnzubringer. Das Tangentenviereck ist inzwischen
weitgehend fertig gestellt, u.a. mit der Straße am
Sportforum und der Semmelweisstraße. Von einem
geplanten Mittleren Ring wurden Teilabschnitte realisiert, u.a. im Nordwesten zur Verbindung der neuen
B 6 mit der Max-Liebermann-Straße und der B 2.
Mehrere Radialstraßen wurden neu gebaut oder
rekonstruiert, darunter die Maximilianallee, die Adenauerallee, die Straße des 18. Oktober, die Torgauer
Straße, die Permoserstraße, die Prager Straße und
der Ranstädter Steinweg. Damit verbunden waren
i.d.R. Maßnahmen zur Entlastung sensibler Stadträume, z.B. in der Gustav-Adolf-Straße und der
Waldstraße, und zur Verbesserung der Bedingungen
für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, z.B. in
der Eisenbahnstraße und in der Jahnallee.
Verkehrsbaumaßnahmen des Bundes und des Freistaats Sachsen ergänzten diese städtischen Vorhaben. Der Autobahnring wurde im Süden geschlossen, besonders hoch belastete Abschnitte wurden
sechsstreifig ausgebaut, neue Ausfahrten an das
innerstädtische Straßennetz angeschlossen.
Schwerpunkte bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete lagen im Nordraum der Stadt (Güterverkehrszentrum, Industriepark Nord).
Schwerpunkte bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete lagen im Nordraum der Stadt.
Die Straße Am Sportforum als Teil des Tangentenvierecks wurde zur Fußballweltmeisterschaft 2006 fertig gestellt.
Auf dem Promenadenring ist das Verkehrsaufkommen zurückgegangen. Damit wurde es möglich,
ebenerdige Querungsmöglichkeiten zu schaffen, z.B.
vor dem Hauptbahnhof, am Tröndlinring, an der Lotterstraße, an der Petersstraße und an der Universitätsstraße. Die Straßenbahnhaltestellen auf dem
Ring sind jetzt auf kurzem Weg ohne Treppensteigen erreichbar, die Nachbarquartiere sind besser mit
der Innenstadt verbunden. Für das Stadtzentrum
innerhalb des Promenadenrings wird das Konzept
der „autoarmen Innenstadt“ schrittweise umgesetzt.
In den letzten Jahren haben sich die Maßnahmenschwerpunkte allmählich verschoben, von Neubaumaßnahmen hin zur baulichen Erneuerung vorhandener Straßen und Brücken, häufig verbunden
mit Maßnahmen der LVB im Gleisbereich der Straßenbahn. Beispiele sind der Umbau von Teilabschnitten der Bornaischen Straße einschließlich Ersatzneubau der Bornaischen Brücke, der Lindenthaler
Straße, der Lützner Straße sowie der Umbau der
nördlichen Karl-Liebknecht-Straße und des Peters-
Mit dem Neubau der Lützner Straße wurden
Verbesserungen für alle Verkehrsarten erreicht.
steinwegs, der mit bauvorbereitenden Maßnahmen
begonnen hat. Damit soll auch eine bessere Verkehrsabwicklung, eine beschleunigte Führung der
Straßenbahn als Stadtbahn sowie eine Aufwertung
des Stadtbildes erreicht werden.
5.4.2
Ziele und Leitlinien
Der motorisierte Individualverkehr ist zur Verbesserung der Lebensbedingungen, im Interesse
der Stadtentwicklung und der Gesundheit der
Bewohner – jedoch unter Beachtung des Wirtschaftsverkehrs – auf ein stadtverträgliches Maß
zu beschränken. Dies ist sowohl durch Förderung der umweltfreundlichen Alternativen als
auch durch verkehrslenkende Maßnahmen,
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Prioritäten
bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen und
ein zielgerichtetes Parkraummanagement umzusetzen.
Bei der Mittelverwendung für den Straßenbau
haben Straßenabschnitte mit hohem Instandhaltungs- oder Aufwertungsbedarf Priorität. Bei der
Bestimmung von Prioritäten ist außerdem zu
berücksichtigen, ob das Stadtzentrum entlastet,
die Bedingungen für den ÖPNV verbessert oder
die Verkehrsberuhigung von Wohngebieten und
eine stadtgerechte, kommunikationsfördernde
Straßenraumgestaltung ermöglicht wird. Die im
Integrierten Stadtentwicklungskonzept (SEKo
2020) benannten Schwerpunkträume und Handlungsprioritäten sind zu beachten. Bei jedem
Straßenausbau bzw. -neubau sind Entlastungswirkungen anzustreben.
Wesentliche Bestandteile des Straßenhauptnetzes sind der äußere Autobahnring, die überwiegend radial verlaufenden Bundes- und
64
5. Einzelne Verkehrsarten
Staatsstraßen, die zur Verbindung der Radialen
und zur Entlastung von sensiblen Stadtquartieren wichtigen äußeren Tangentialverbindungen
sowie das innere Tangentenviereck. Es ist zu
prüfen, in welchen Teilabschnitten die bisherigen
Planungen für einen Mittleren Ring noch umgesetzt werden sollen.
Im Stadtraum innerhalb des Tangentenvierecks
wurden die angestrebten Verkehrsreduzierungen
durch den Bau des Tangentenvierecks ermöglicht. Durch organisatorische Maßnahmen ist
sicherzustellen, dass die erreichte Reduzierung
des Kfz-Verkehrsaufkommens trotz neuer städtebaulicher Projekte im innerstädtischen Bereich
auch langfristig erhalten bleibt. Die künftige
Straßengestaltung ist auf den verbleibenden Verkehr auszurichten.
Der Promenadenring ist Hauptsammelstraße für
den zentralen Bereich der Stadt. Er soll stadträumlich aufgewertet werden und den Bedürfnissen des Fußgänger- und Radverkehrs verstärkt
Rechnung tragen.
Parkraumangebot und Preisgestaltung werden
zur Steuerung des Verkehrsaufkommens eingesetzt. Da im Stadtzentrum und an dessen Rändern
ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind,
soll bei Neubaumaßnahmen in diesem Bereich
zukünftig ein größerer Teil der bauordnungsrechtlich geforderten Stellplätze abgelöst werden.
In Stadtquartieren, in denen die Nachfrage nach
Parkraum deutlich über dem Angebot liegt, ist
ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Private Quartiersgaragen sollen durch
eine Reduzierung der kostenfreien Stellflächen
im öffentlichen Raum unterstützt werden.
5.4.3
Konzept
Zielplanung Straßenhauptnetz
Grundlage für das Konzept des Stadtentwicklungsplans ist die auf der folgenden Seite dargestellte
Klassifizierung des Straßenhauptnetzes in der Zielplanung für 2025. Dabei wird nach den Richtlinien
für die integrierte Netzgestaltung (RIN) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen differenziert nach Hauptverkehrsstraßen
HS III mit regionaler (in der Großstadt stadtteilverbindender) Bedeutung, Hauptverkehrsstraßen HS IV
mit nahräumiger Bedeutung und Erschließungsstraßen ES IV, die wesentliche Erschließungsaufgaben innerhalb der Stadtteile übernehmen.
Diese Klassifizierung gewährleistet mit ihrer Differenzierung zwischen Hauptverkehrsstraßen unterschiedlicher Verbindungsfunktionsstufe und Erschließungsstraßen die notwendigen Voraussetzungen für
die Abwicklung überregionaler Verkehrsbeziehungen
und die Gewährleistung der Kfz-Erreichbarkeit zentraler städtischer Einrichtungen wie Einkaufszentren,
Krankenhäuser und Hochschulen sowie der großen
Wohngebiete der Stadt. Zugleich bietet sie eine
Grundlage für die Förderung der Wohnqualität in
den übrigen Erschließungs- bzw. Wohnstraßen.
Das Planbild zeigt die Netzstruktur der großräumigen und regionalen Verbindungen (HS III) mit dem
äußeren Autobahndreieck, den bereits realisierten
Teilabschnitten des bisher geplanten Mittleren Rings,
dem weitgehend fertig gestellten Tangentenviereck,
dem Promenadenring sowie den weiterhin bedeutenden, teilweise neu ausgebauten Radialstraßen.
Die Bundesstraßen werden vorrangig über äußere
tangentiale Verbindungen, über das Tangentenviereck sowie über neu ausgebaute radiale Entlastungsstraßen geführt. Das Tangentenviereck übernimmt
Teilabschnitte des bisher geplanten „Mittleren Rings“ sind bereits leistungsfähig ausgebaut,
z.B. im Zuge der B 6 und in Paunsdorf.
Motorisierter Individualverkehr
wichtige Verkehrsverteilungsfunktionen in der inneren Stadt und entlastet den Kernbereich mit dem
Promenadenring.
Weiterhin stellt der Plan die innergemeindlichen
Hauptverkehrsstraßen (HS IV) und Erschließungsstraßen (ES IV) dar, deren Aufgabe vorrangig in der
nahräumigen Verbindungsfunktion bzw. der ergänzenden Erschließung größerer Wohn- und Gewerbegebiete liegt. Das übrige im Plan nicht gesondert
dargestellte Straßennetz umfasst neben kleineren
Außerortsstraßen vor allem angebaute Straßen
innerhalb bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der
Erschließung der angrenzenden Grundstücke und
dem Aufenthalt dienen. Diese nehmen auch ohne
besondere Radverkehrsanlagen wesentliche Teile
des innerörtlichen Radverkehrs auf.
Die Netzklassifizierung ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben, um auf bedeutsame stadtstrukturelle oder verkehrliche Veränderungen reagieren
zu können.
Das Netz der Leipziger Stadtstraßen ist damit im
Wesentlichen konsolidiert. Netzergänzungen und
Ausbaumaßnahmen zur Bündelung des Kfz-Verkehrs sollen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen finanziellen Rahmenbedingungen auf Einzelfälle beschränkt werden und im Grundsatz nur dann
erfolgen, wenn auffällige Sicherheitsdefizite behoben
werden können oder erhebliche Verkehrsentlastungen in der bebauten Umwelt zu erwarten sind.
Äußere tangentiale Verbindungen
Vom im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum von 2003 vorgesehenen Mittleren Ring
sind Teilabschnitte mit eigenständiger Verbindungsfunktion bereits ausgebaut. Einige weitere
Abschnitte über bestehende Straßen können in
Für die Verkehrsentlastung der Ortsmitte von
Mölkau muss eine Lösung noch gefunden werden.
65
5. Einzelne Verkehrsarten
Motorisierter Individualverkehr
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Straßenhauptnetz - Zielplanung 2025
Klassifizierung nach RIN
Klassifizierung des Straßennetzes
Bundesautobahn
Hauptverkehrsstraße regionaler Bedeutung (HS III)
Hauptverkehrsstraße nahräumiger Bedeutung (HS IV)
Erschließungsstraße (ES IV)
ÖPNV Belastungsklassen Mo-Fr. Pers/24h
ihrem gegenwärtigen Ausbauzustand das Verkehrsaufkommen aufnehmen. Dadurch werden bereits
erhebliche regionale und stadtteilverbindende Verkehrsströme im äußeren Stadtraum tangential an
der inneren Stadt vorbeigeführt. Um einen durchgehenden oder auch nur weitgehenden Ringschluss
zu erreichen, wäre jedoch noch ein hoher baulicher
Aufwand mit erheblichen Eingriffen in bestehende
Wohn- und Freiraumsituationen erforderlich.
Im Zuge der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans war deshalb unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrlichen, finanziellen und umweltbezo-
66
genen Rahmenbedingungen zu prüfen, ob und ggf.
in welchen Teilabschnitten das Projekt „Mittlerer
Ring“ noch weiterverfolgt werden soll. Dazu wurde
eine gutachterliche Einschätzung beauftragt (Gerlach 2013). Danach soll das Ziel, einen geschlossenen „Mittleren Ring“ und damit eine Außen- und
Innenringerschließung zu gewährleisten, nicht mehr
in den Vordergrund gestellt werden, da in Leipzig
keine „erheblichen Verkehrsengpässe“ mehr bestehen. Im Einzelnen sind für den Stadtentwicklungsplan folgende Ergebnisse festzuhalten:
Motorisierter Individualverkehr
Gründen des Umwelt- und Immissionsschutzes ein
hoher Aufwand erforderlich. Ob unter Beachtung der
Umweltaspekte die Bau- und Betriebskosten die
zweifellos wünschenswerten Entlastungswirkungen
für die Rittergutstraße und die Linkelstraße sowie
das Umfeld der Friedrich-Bosse-Straße rechtfertigen, muss unter Einbeziehung aller Effekte wie
Lärm, Schadstoffe und Unfälle detailliert bilanziert
und ergebnissoffen geprüft werden, bevor eine endgültige Entscheidung gefällt werden kann.
▪ Im Nordosten würden sich durch einen Lückenschluss zwischen zwei bereits vorhandenen Ringabschnitten von der Essener Straße durch die Partheaue
zum Industriegebiet Nordost voraussichtlich keine
wesentlichen Entlastungen des bestehenden Straßennetzes ergeben, so dass der damit verbundene Eingriff
in den Landschaftsraum nicht gerechtfertigt wäre.
▪ Im Südosten wurden bisher zwei Trassenvarianten
untersucht und planerisch offen gehalten: Über vorhandene Straßen durch Mölkau und Stötteritz oder
entlang der Bahnlinie. Bei Wahl der Bahnvariante
würden sich erhebliche Entlastungswirkungen für die
genannten Ortsteile ergeben (bis zu -58 %). Hier
sollen deshalb die mit der Netzergänzung verbundenen Eingriffe in bestehende Strukturen nochmals
detailliert bilanziert und den Entlastungswirkungen
unter Einbeziehung aller Effekte, wie Lärm, Schadstoffe und Unfälle gegenübergestellt werden, bevor
eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Die Trassenfreihaltung für eine nur noch zweistreifige Variante wird deshalb für die nächsten 10 Jahre beibehalten, eine Finanzierungsmöglichkeit ist allerdings
zzt. nicht absehbar. Bei Beibehaltung der vorhandenen Tangentialverbindung über Mölkau und Stötteritz sind dort umfeldverträgliche Möglichkeiten zur
Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für
die Wohngebiete zu prüfen.
Ein Lückenschluss zwischen Gustav-Esche-Straße
und B 6 ist noch zu prüfen.
▪ Die Planung eines „Ringschlusses“ durch den
Auwald wird aus Gründen der Umweltverträglichkeit
und wegen der eingetretenen Entlastung durch die A
38 nicht mehr verfolgt.
▪ Im Südwesten und Westen können bei Entfall des
südlichen Ringschlusses die vorhandenen Straßen
das Verkehrsaufkommen im Wesentlichen noch aufnehmen. Jedoch wird weiterhin die Möglichkeit eines
kurzen Lückenschlusses zwischen Lützner und Lyoner Straße zur Entlastung des dörflichen Ortskerns
von Schönau offen gehalten. Beim Neubau der Brücke am neuen Bahnhof Leutzsch ist die tangentiale
Verkehrsbeziehung Ludwig-Hupfeld-Straße – Am
Ritterschlößchen bedarfsgerecht zu berücksichtigen.
Aufgrund der genannten Überlegungen verfolgt der
Stadtentwicklungsplan eine auf Teilabschnitte mit
eigenständigen Verbindungs- und Entlastungsfunktionen konzentrierte Planung für das bisherige Verkehrsprojekt „Mittlerer Ring“. Damit wird in Kauf
genommen, dass einige der bisher erwarteten Entlastungen von angebauten Stadtstraßen nicht mehr
eintreten und dort andere Lösungen zur stadtverträglichen Abwicklung des Verkehrs gesucht werden
müssen. Um den Durchgangsverkehr noch stärker
auf den Autobahnring zu konzentrieren, sollte dies
durch eine entsprechende Beschilderung und geeignete verkehrslenkende Maßnahmen unterstützt werden. Auch die Funktion des Tangentenvierecks zur
Verkehrsverteilung im Vorfeld der Innenstadt gewinnt
damit an Bedeutung.
▪ Die ehemals geplante Weiterführung des „Mittleren
Rings Südost“ zwischen Richard-Lehmann-Straße
und Wundtstraße ist nur im Zusammenhang mit der
o.g. Bahnvariante verkehrlich sinnvoll. Die damit
erreichbaren Entlastungswirkungen sind nach
gegenwärtigem Erkenntnisstand jedoch nicht so
groß, dass diese Netzergänzung zwingend erforderlich wäre, zumal damit auch Eingriffe in Randbereiche des Auwaldes verbunden wären.
▪ Ein Lückenschluss zwischen Gustav-Esche-Straße
und Travniker Straße im Nordwesten ist mit dem
Anschluss an die neue B 6 bereits baulich vorbereitet. Im Bereich der Auenseestraße ist allerdings aus
Tangentenviereck
Das Tangentenviereck ist im Wesentlichen fertig
gestellt. Der nördliche Tangentenabschnitt zwischen
Roscherstraße und Pfaffendorfer Straße soll unter
Berücksichtigung der Anbindung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes Hauptbahnhof-Westseite so vervollständigt werden, dass er seiner Entlastungsfunktion für das innerstädtische Straßennetz
besser gerecht werden kann. Bei der Entwurfsplanung hat die städtebauliche Einfügung der Straße
Am Bahnhof Leutzsch ist der Knoten der Georg-SchwarzStraße mit der Tangentialverbindung Am Ritterschlößchen - Ludwig-Hupfeld-Straße neu zu gestalten.
Am Knoten Wundtstraße – Kurt-Eisner-Straße sind
noch Abbiegemöglichkeiten im Zuge des Tangentenvierecks zu ergänzen.
Die Aufwertung des Tangentenvierecks im Bereich
der Berliner Straße ist mit den Planungen für die
Flächen westlich des Hauptbahnhofs abzustimmen.
67
steinweg und den Bereich um den Wilhelm-Leuschner-Platz sowie für den Verkehrsknoten Bayrischer
Platz vorgesehen.
·
·
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·
Autobahnring und äußerer Stadtraum
Die Schließung des Autobahnrings im Süden ist fertig gestellt, der sechsstreifige Ausbau der hoch belasteten Abschnitte der A 14 weitgehend abgeschlossen. Auch die meisten Hauptverkehrsstraßen im
äußeren Stadtraum, die zu den Anschlussstellen hin
und weiter ins Umland führen, wurden – teils in
neuer Trassenlage – bereits ausgebaut. Netzergänzungen sind hier nicht mehr vorgesehen. Ein Ausbau der von Süden heranführenden Bundesstraße
B 2 im Autobahnstandard wird nicht befürwortet, da
der Autobahnverkehr der A 72 aus Richtung Chemnitz soweit wie möglich über den Autobahnring verteilt werden und nicht das Stadtstraßennetz zusätzlich belasten soll.
Straßen- und Brückenbauprogramm
Für die Straßen in der Baulast der Stadt Leipzig wird
ein mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßenund Brückenbau aufgestellt und in Abständen fortgeschrieben. Das Programm für den Zeitraum 2013 bis
2020 wurde am 18.09.2013 durch die Ratsversammlung beschlossen. Darin wird von einem durchschnittlichen jährlichen Eigenanteil der Stadt in der
Größenordnung von 16,5 Mio. € ausgegangen,
davon 8,7 Mio. € für Neubauvorhaben/Investitionen
und 7,8 Mio. € für einen Grundbedarf, der sich aus
einer Vielzahl notwendiger kleinerer Positionen
zusammensetzt. Bei einer Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten und gleich bleibenden Förderbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtsumme des Programms verdoppeln könnte.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Ruhender Verkehr“.
mit Bezug auf die Ufersituation an der Parthe einen
hohen Stellenwert.
Im Südwesten des Tangentenvierecks sind zur Entlastung der Dufourstraße und der August-BebelStraße die noch fehlenden Abbiegemöglichkeiten
am Knoten Wundtstraße - Kurt-Eisner-Straße zu
schaffen. Weiterhin ist eine Grundinstandsetzung
der Kurt-Eisner-Straße zwischen diesem Knoten und
der Arthur-Hoffmann-Straße erforderlich. Mit diesen
Maßnahmen wird die Funktionsfähigkeit des Tangentenvierecks erreicht. Weiter gehende größere bauliche Maßnahmen sind im Zeithorizont des Stadtentwicklungsplans Verkehr nicht vorgesehen.
Innenstadt, Promenadenring und Zulaufstrecken
Der Promenadenring hat bei Verkehrsbelastungen
von 30-50.000 Kfz/24h eine wesentliche Verteiler-
68
funktion. Dieses bereits deutlich reduzierte Verkehrsaufkommen ist nur noch begrenzt verlagerbar. Nachdem einige ebenerdige Querungsstellen bereits neu
geschaffen wurden, werden unter Beibehaltung der
Hauptverkehrsstraßenfunktion weitere Möglichkeiten
einer stadtverträglichen Einbindung unter Berücksichtigung der Denkmaleigenschaft der begleitenden
Grünflächen zu prüfen sein.
Die Zulaufstrecken zum Promenadenring innerhalb
des Tangentenvierecks stellen weiterhin wichtige
Elemente im Netz der Hauptverkehrsstraßen dar.
Der Schwerpunkt künftiger Maßnahmen wird darin
liegen, die durch bereits erfolgte und noch zu erwartende Verkehrsentlastungen gewonnenen Gestaltungsspielräume zu nutzen und die Attraktivität für
den Fußgänger- und Radverkehr sowie für die
öffentlichen Verkehrsmittel zu erhöhen. Maßnahmen
sind insbesondere für den Dittrichring, den Peters-
Neubauvorhaben/ Investitionen
Das Investitionsprogramm umfasst 53 Maßnahmen,
die unter dem angenommenen Finanzierungsszenario bis 2020 realisiert werden können (s. Abb. auf
der folgenden Seite). Es berücksichtigt dabei die
Schwerpunkträume des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (SEKo 2020) sowie die im Fachkonzept Verkehr und Technische Infrastruktur des SEKo
dargestellten öffentlichen Räume mit besonderer Priorität. Maßnahmen zur Fertigstellung des Tangentenvierecks und zum Ausbau von Teilabschnitten
des Mittleren Rings sind im Programm nur punktuell
enthalten, sie sollen vielmehr nach Maßgabe der in
diesem Stadtentwicklungsplan beschlossenen Festlegungen in die nächste Fortschreibung des Straßen- und Brückenbauprogramms einfließen.
Ein Schwerpunkt des Programms sind Maßnahmen,
die im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Straßenbahn aufgrund eines unzureichenden Gleis-
Gottscheina
Göbschelwitz
c
Seehausen
GVZ
Industriepark Nord
rd
Wiederitzsch
Lindenthal
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Plaußig
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Möckern
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ZentrumNor
Nordwest
Paunsdorf
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Rückmarsdorf
Lindenau
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Südvorstadt
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Lausen
Kleinpösna
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Probstheida
Lößnig
Groß-zschocherr
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorrff
Knautnaundorf
Motorisierter Individualverkehr - Planung
Klassifizierung des Straßennetzes
Bundesautobahn
eingeplante Maßnahmen bis 2020
Hauptverkehrsstraße regionaler Bedeutung (HS III)
Maßnahmen autoarme Innenstadt
Hauptverkehrsstraße nahräumiger Bedeutung (HS IV)
Lückenschluss/ Trassenfreihaltung
öffentlicher Raum mit besonderer Priorität
Erschließungsstraße (ES IV)
ÖPNV Belastungsklassen Mo-Fr. Pers/24h
69
5. Einzelne Verkehrsarten
zustandes und auch mit dem Ziel der Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs und des behindertengerechten Ausbaus von Haltestellen im
Bestandsnetz notwendig werden. Dies erfordert in
einigen Bereichen einen Gesamtumbau des
Straßenraums als gemeinsame Baumaßnahme der
Leipziger Verkehrsbetriebe und der Stadt Leipzig.
Dabei soll die Chance einer gestalterischen und
funktionalen Aufwertung mit Einordnung von Radverkehrsanlagen, Parkständen und Bäumen genutzt
werden. In diese Kategorie gehören u.a. folgende
begonnene bzw. kurzfristig terminierte Vorhaben.
▪ Der Umbau der Lützner Straße in Lindenau soll
2014 abgeschlossen werden. Damit soll eine bessere Verkehrsabwicklung, eine beschleunigte Führung der Straßenbahn als Stadtbahn sowie eine Aufwertung des Stadtbildes erreicht werden.
▪ Mit dem Bau der Neuen Halleschen Straße und
dem Ausbau der Max-Liebermann-Straße (B 6)
wurde eine Voraussetzung für die Umgestaltung der
Georg-Schumann-Straße und die Aufwertung der
angrenzenden Quartiere in Wahren, Möckern und
Gohlis geschaffen. Sofortmaßnahmen wurden
bereits umgesetzt, eine bauliche Umgestaltung der
Straße in mehreren Bauabschnitten soll folgen.
▪ Ähnliche Ziele verfolgt der bereits begonnene
Umbau der Karl-Liebknecht-Straße und des Peterssteinwegs, der Gegenstand eines umfangreichen
Beteiligungsverfahrens war.
▪ Bereits in Bau ist der Abschnitt der Wurzner Straße
zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße.
Die Erneuerung von Straßenbrücken bindet einen erheblichen Anteil des Etats. Bei der Luisenbrücke im Zuge
der Lützner Straße wurden die Maßnahmen 2012 abgeschlossen.
▪ die Georg-Schwarz-Brücken über die Bahnanlagen.
▪ fünf Brücken im Zuge der Gustav-Esche-Straße,
▪ die Landsberger Brücke (zzt. für Kfz gesperrt).
Weitere Positionen des Programms beziehen sich
auf auch städtebaulich besonders relevante Vorhaben im Innenstadtbereich:
▪ Weitere Umsetzung des Konzepts autoarme
Innenstadt
▪ Folgemaßnahmen City-Tunnel (Promenadenring
Nord, Fußgängerbereich südliche Petersstraße)
▪ Umgestaltung des Knotens Bayrischer Platz/
Windmühlenstraße/ Grünewaldstraße in mehreren
Bauabschnitten
▪ Erschließung der Markthalle und des Freiheitsund Einheitsdenkmals am Wilhelm-LeuschnerPlatz.
gramm. Bei zunehmend beschränkten Finanzierungsspielräumen kommt solchen werterhaltenden
Maßnahmen eine wachsende Bedeutung zu und
bindet erhebliche Anteile des verfügbaren Etats,
zumal unterlassene oder aufgeschobene Instandhaltungsaufwendungen hohe Folgekosten nach sich
ziehen können.
Bei knapper Haushaltslage müssen hinsichtlich der
Reihenfolge notwendiger Maßnahmen Prioritäten
gesetzt werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit
der Bestimmung von Prioritäten werden im Straßenund Brückenbauprogramm 190 Abschnitte von
Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen hinsichtlich ihres Maßnahmenbedarfs nach einem Punktesystem bewertet.
Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
▪ Klassifizierung der Straße
▪ Verkehrsbelegung
▪ Besondere funktionale Bedeutung der Straße (z.B.
Geschäftsstraße)
▪ Weitere Maßnahmen sind für die Arthur-HoffmannStraße, die Könneritzstraße zwischen Oeserstraße
und Holbeinstraße und die Georg-Schwarz-Straße
zwischen Hans-Driesch-Straße und Phillip-ReisStraße vorgesehen.
Grundbedarf
Im Grundbedarf des Straßen- und Brückenbauprogramms enthalten sind u.a. Mittel für die grundhafte
Straßenerneuerung und für ein Deckenbaupro-
Außerdem sieht das Programm Verkehrsbauvorhaben
im Bestandsnetz aufgrund des schlechten Straßenzustandes vor, u.a. in der Baalsdorfer Straße und
der Hauptstraße im Ortsteil Holzhausen.
Bei Straßen in schlechtem baulichem Zustand ist oft eine aufwändige grundhafte Erneuerung erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist die
Erneuerung von Straßenbrücken im Bestandsnetz,
die aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes,
teils auch im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
zum Ausbau der Straßenbahn, erforderlich wird.
Dazu gehören
▪ die Bornaische Brücke (mit Gleisbau LVB, begonnen)
▪ die Plagwitzer Brücke
▪ die Antonienbrücken (mit Gleisbau LVB)
▪ die Teslabrücke (mit Gleisbau LVB, begonnen)
70
5. Einzelne Verkehrsarten
▪ Straßenzustand
▪ Besonderheiten (z.B. Immissionsbelastung,
Sicherheitsmängel, besondere Nutzungen, ÖPNV)
▪ Zuordnung zu den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung (SEKo).
der öffentlichen Verkehrsmittel entgegenstehen. In
vielen Fällen kann und soll auf eine Markierung von
Fahrstreifen verzichtet werden, weil sie eine herausgehobene Bedeutung des Kfz-Verkehrs nahe legen
und beschleunigend wirken.
In den Stadtbezirken und Ortsteilen werden ergänzend jeweils eigene Prioritäten für den Straßenbau
diskutiert und zur Einordnung in den Haushalt übergeben. Durch das Fachamt werden Ortsbesichtigungen zur Bewertung der Dringlichkeit im Kontext
aller angemeldeten Maßnahmen durchgeführt. Die
Abarbeitung der Prioritätenliste erfolgt entsprechend
der zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Im Programm veranschlagt sind jährlich 400.000 € in den
Stadtbezirken und 250.000 € in den Ortsteilen, entsprechende Haushaltsmittel stehen jedoch erst wieder ab 2016 zur Verfügung.
Knotenpunkte sind im Interesse des Fuß- und Radverkehrs sowie der Verkehrssicherheit und des
Stadtbildes flächenmäßig mit möglichst geringen
Querungslängen auszubilden. Überdimensionierte
Knotenpunkte sollen zurückgebaut werden, wenn
sich eine Gelegenheit dafür bietet.
Eine gesonderte Prioritätenliste wird für notwendige
Maßnahmen an Brückenbauwerken aufgestellt.
Brücken sind einem steten Ermüdungs- und Verschleißprozess ausgesetzt und unterliegen deshalb
einer regelmäßigen Prüfpflicht. Etwa jede siebte
Brücke im Straßenhauptnetz wurde dabei als „stark
geschädigt“ eingestuft. Im Ergebnis der planmäßigen Bauwerksprüfung mit einem dreijährigen
Prüfzyklus erfolgt die Einordnung der Bauwerke in
Dringlichkeitsgruppen, die die Grundlage der
Instandsetzungsplanung bilden. Wichtige Kriterien
sind dabei die Bauzustandsnote sowie die Lage und
Bedeutung des Bauwerks im Verkehrsnetz.
Bauliche Standards
Für die bauliche Realisierung der Projekte werden
Lösungen gesucht, die eine hohe verkehrliche Wirksamkeit (für alle Verkehrsarten) bei möglichst geringem technischem und finanziellem Aufwand versprechen. Kostenintensive Durchbrüche, aber auch
Lösungen, die mit zusätzlichen Einschränkungen für
Fußgänger und Radfahrer und Belastungen für das
städtische Umfeld verbunden wären, sind zu vermeiden. Insbesondere sollen Aus- und Umbauten
von öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu Lasten
von Gehwegen oder Baumstandorten geplant werden. Die stadtgestalterische Einfügung der
Baumaßnahmen hat eine hohe Priorität. Bei der
Bestimmung der Fahrbahnbreite sind die Anforderungen an die Seitenräume der Straße nach den
Grundsätzen der städtebaulichen Bemessung zu
beachten (s. Kap. 4.4).
Um überhöhten Geschwindigkeiten entgegenzuwirken, soll die Fahrstreifenbreite im Straßenhauptnetz
der Kategorie HS III 3,25 m grundsätzlich nicht
überschreiten. Im übrigen Netz reicht eine geringere
Breite in aller Regel aus, soweit dem nicht Belange
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen
In einer Situation, in der einerseits die durch den
Kfz-Verkehr bewirkten Umweltbeeinträchtigungen
immer stärker problematisiert werden und andererseits – nicht nur, aber auch aus finanziellen Gründen
– bauliche Lösungsmöglichkeiten (z.B. durch Entlastungsstraßen) weitestgehend ausscheiden,
gewinnen „weiche“ Maßnahmen wie Tempolimits,
Unterstützung von CarSharing und Elektromobilität,
Mobilitäts- und Verkehrsmanagement stark an
Bedeutung. Gegenüber dem STEP Verkehr und
öffentlicher Raum von 2003 wird solchen Maßnahmen in dieser Fortschreibung daher mehr Gewicht
eingeräumt, u.a. in den gesonderten Kapiteln zur
umweltverträglichen Organisation des Verkehrs
(Kap. 4.2), zu alternativen Mobilitätsangeboten
sowie zum Verkehrs- und Mobilitätsmanagement
(Kap. 6.2 und 6.3).
Geschwindigkeitsbeschränkungen
In den Wohngebieten ist Tempo 30 inzwischen der
Regelfall. Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Tempo 30 verstärkt auch auf Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden soll, wird kontrovers diskutiert. Eine generelle Regelung dazu kann nur der
Bundesgesetzgeber treffen. Bei Anordnungen im
Einzelfall sind die damit erreichbaren Immissionsminderungen, Sicherheits- und Komfortgewinne
gegen einen möglichen Verlust der Bündelungsfunktion des Straßenhauptnetzes und die Gefahr der
verstärkten Nutzung von „Schleichwegen“ durch die
Wohngebiete sowie gegen die Belange der öffentlchen Verkehrsmittel abzuwägen.
Das Straßenhauptnetz soll den Kfz-Verkehr bündeln
und gegenüber dem übrigen Netz Reisezeitvorteile
gewähren. Dies schließt nicht aus, dass für einzelne
Abschnitte mit besonders sensiblem Umfeld oder mit
Gefahrenstellen, die z.B. auf das Fehlen von Radverkehrsanlagen oder gesicherten Querungen zurückzuführen sind, Tempo 30 angeordnet und durch
bauliche Maßnahmen unterstützt wird. Voraussetzung dafür sind u.a. systematische Gefährdungsbzw. Unfallanalysen sowie die Erarbeitung konkreter
Motorisierter Individualverkehr
In den alten Radialstraßen sind die Konflikte zwischen
den Anforderungen der Randnutzungen und der Bündelungsfunktion für den Kfz-Verkehr besonders groß.
Maßnahmevorschläge. Auch aus Gründen des Lärmschutzes können Geschwindigkeitsbegrenzungen –
ggf. beschränkt auf die Nachtstunden – notwendig
werden; der Lärmaktionsplan liefert dafür die Grundlagen (s. Kap. 4.2). Einzelne Maßnahmewünsche
sollen auf der Grundlage solcher stadtweiter Analysen eingeordnet werden, um eine nachvollziehbare,
stadtweit einheitliche Herangehensweise zu erreichen.
Das Bündelungsargument ist am höchsten für die
Straßen der Kategorie HS III zu gewichten, die maßgebliche überlokale Verbindungsfunktionen übernehmen. Bei Straßen der Kategorien HS IV und ES IV
können dagegen andere Argumente eher den Ausschlag geben, zumal diese Straßen häufig durch
enge Straßenraumkorridore mit einer dichten Wohnund Geschäftsnutzung führen, wo schon aus Gründen des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit und
anderer Umfeldsensibilitäten eine Begrenzung der
Geschwindigkeit angezeigt ist.
Nicht zuletzt werden für Straßen mit einem erheblichen Kfz-Verkehrsaufkommen, aber zugleich
starkem Fuß- und Radverkehr, ausgeprägter Aufenthaltsfunktion und geschäftlichen Randnutzungen
auch neue Wege für ein gleichberechtigtes Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen des
Straßenraums zu prüfen und in Pilotprojekten zu
erproben sein, z.B. durch Anordnung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs“ mit Tempo 20
oder Tempo 10 und/oder Anwendung der Entwurfsprinzipien von „Begegnungszonen“ oder „Shared
Space“ (s. Kap. 5.1).
In Wohngebieten abseits der Hauptnetzstraßen wird
die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs auf höchstens
30 km/h begrenzt (s. Abb. S.35). In Tempo 30-Zonen
gilt im Regelfall „rechts-vor-links“, der Radverkehr
71
5. Einzelne Verkehrsarten
Motorisierter Individualverkehr
Gleichberechtigte Nutzung des Straßenraums durch
Fußgänger, Radfahrer und begrenzten Kfz-Verkehr hier in einem Beispiel aus England (Gehl Architects).
Tiefgaragenzufahrten sollen vorrangig am Rand der
Innenstadt angeordnet werden (Lotterstraße).
Im Parkhaus am Zoo stehen ca. 1.400 Stellplätze zur
Verfügung.
wird auf der Fahrbahn geführt, auf Lichtsignalanlagen und Fahrstreifenmarkierungen ist zu verzichten,
soweit nicht schwerwiegende Sicherheitserwägungen etwas anderes verlangen. Die Umsetzung
dieser generellen Zielsetzungen soll – soweit dies
noch nicht geschehen ist – zeitnah erfolgen und ist
regelmäßig zu überprüfen.
Parken in der Innenstadt
Ziel der Stadtentwicklungspolitik ist es, die Attraktivität der Innenstadt für Bewohner und Besucher zu
stärken. Grundlagen dafür sind das Konzept
„autoarme Innenstadt“ und das laufende Programm
der Aufwertung der öffentlichen Räume in der Innenstadt. Einer der Standortvorteile der Innenstadt ist
ihre gute Erreichbarkeit aus allen Teilen der Stadt
und des Umlandes. Die ohnehin sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln hat sich
durch Inbetriebnahme des mitteldeutschen
S-Bahnnetzes, das die Fahrgäste bis in den Kern
der Innenstadt hineinführt, nochmals verbessert.
Damit ist ein ausreichendes Parkraumangebot
gegeben, dessen effektive Nutzung durch ein Parkleitsystem gewährleistet ist, das bei neuen Entwicklungen angepasst wird (s. Kap. 6.3). Bei Neubauvorhaben im gewerblichen Bereich soll deshalb,
auch um den auf die Innenstadt gerichteten Kfz-Verkehr zu begrenzen, künftig ein großer Teil der bauordnungsrechtlich geforderten Stellplätze abgelöst
werden.
Lichtsignalanlagen
Das komplexe System der Lichtsignalanlagen soll
zur sicheren, möglichst störungsfreien und zügigen
Abwicklung des Kfz-Verkehrs unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beitragen.
Es hat auch die Aufgabe, die Bündelung des Verkehrs auf dafür geeigneten Hauptverkehrsstraßen
zu unterstützen und andere, gegenüber verkehrsbedingten Beeinträchtigungen besonders sensible
Straßen und Gebiete vom Durchfahrtsverkehr zu
entlasten.
Ergänzend soll ein integriertes Verkehrsmanagement, das Überlastungserscheinungen und Störungen frühzeitig erkennt und darauf flexibel reagiert, die Kapazitäten der vorhandenen Infrastruktur
besser nutzen.
Da diese Handlungsfelder sich nicht nur auf den
motorisierten Individualverkehr richten, sondern alle
Verkehrsarten gleichermaßen betreffen, ist ihnen ein
gesonderter Teil dieses Stadtentwicklungsplans
gewidmet (Kap. 6.2 und 6.3).
72
Da die Innenstadt jedoch in Konkurrenz mit straßenseitig gut erschlossenen Standorten am Stadtrand
und in der Region steht, wo Parkraum i.d.R. fast
unbeschränkt verfügbar ist, soll auch die Erreichbarkeit mit dem Auto gewährleistet bleiben.
Um einerseits Besuchern, die das Angebot des
öffentlichen Verkehrs nicht wahrnehmen können
oder wollen, die Wahlfreiheit der Nutzung des Autos
zu erhalten, andererseits das Stadtzentrum von parkenden Fahrzeugen zu entlasten, verfolgt die Stadt
seit vielen Jahren die Politik, das Stellplatzangebot
in Tiefgaragen und Parkhäusern zu konzentrieren
und die Anzahl der Stellplätze im Straßenraum – mit
Ausnahme von Behindertenparkplätzen – zu reduzieren. Große öffentlich zugängliche Stellplatzanlagen gibt es u.a. unter dem Augustusplatz, in den
Höfen am Brühl, im und am Hauptbahnhof, unter
dem Burgplatz, am Martin-Luther-Ring, an der
Marktgalerie und im Karstadt-Kaufhaus. Heute stehen rund 7.000 Stellplätze in öffentlich zugänglichen
Stellplatzanlagen innerhalb und unmittelbar am
Rand des Stadtzentrums und weitere 1.400 am Zoo
zur Verfügung.
Die Zahl der Stellplätze für Innenstadtbesucher im
öffentlichen Straßenraum wurde durch Maßnahmen
der Straßengestaltung und Einführung von Anwohnerbevorrechtigungen kontinuierlich verringert –
innerhalb des Promenadenrings sind noch etwa 360
gebührenpflichtige Parkplätze für Kurzzeitparker vorhanden. Auch in vielen Randbereichen der Innenstadt wurde eine Gebührenpflicht eingeführt, Anwohner können eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
die Zahl der Behindertenstellplätze bleibt bestehen.
Die Notwendigkeit von Erweiterungen der bewirtschafteten Zonen wird regelmäßig überprüft. Die
Parkgebühren sollen so ausgestaltet werden, dass
das Parken im öffentlichen Straßenraum gegenüber
dem Parken im Parkhaus oder der Anreise mit
öffentlichen Verkehrsmitteln keine Vorteile bietet.
Um die Ziele dieser Regelung zu erreichen, soll
unzulässiges Parken durch bauliche Maßnahmen
(z.B. Poller, Fahrradbügel, Bänke und Baumpflanzungen zum Schutz der Gehwege) erschwert und im
Übrigen konsequent geahndet werden, auch durch
das Abschleppen von den Fußgänger- oder Radverkehr behindernden Fahrzeugen.
5. Einzelne Verkehrsarten
Parken in den Wohnquartieren
Betrachtet man das Stadtgebiet insgesamt, so nutzen knapp 60 % der Autobesitzer am Wohnort eine
Garage oder einen privaten Stellplatz, knapp 40 %
den öffentlichen Straßenraum, ein geringer Prozentsatz abwechselnd beide Unterbringungsmöglichkeiten (SrV 2008). In vielen älteren Wohngebieten
fällt die Bilanz dagegen anders aus: das Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum ist meist
knapp, private Stellplätze sind in vor 1945 entstandenen Wohngebieten kaum und auch in späteren
Baugebieten häufig nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Mit der trotz abnehmender Fahrleistung
weiterhin ungebrochen Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes (allein in den letzten fünf Jahren um rund
10 %) wird sich der Problemdruck voraussichtlich
noch erhöhen.
Die Stadt ist weder verpflichtet noch wäre sie überhaupt in der Lage, jedem Kfz-Halter einen kostenlosen wohnungsnahen Stellplatz zu garantieren. Bei
vielen Gelegenheiten, u.a. in den Beteiligungsforen
zum Stadtentwicklungsplan, wurde jedoch deutlich,
dass die tägliche langwierige Suche nach einem
Stellplatz für viele Menschen eine starke Beeinträchtigung ihrer Wohn- und Lebensqualität im Quartier
darstellt. Die Stadt wird deshalb im Rahmen ihrer
Möglichkeiten und unter Beteiligung der Bewohner
und Gewerbetreibenden nach geeigneten Wegen
zur Lösung oder Minderung der Stellplatzproblematik in besonders betroffenen Stadtteilen suchen. Hier
sind mindestens zwei Falltypen zu unterscheiden:
oder Quartiersgaragen – soweit geeignete Flächen
dafür zur Verfügung stehen – ist mit Kosten verbunden, die durch die Nutzer in Form einer Stellplatzmiete zu tragen wären. Die Stadt wird entsprechende Projekte begleiten und die Ergebnisse im
Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auswerten. Wenn
Fragen der Akzeptanz im Quartier, der langfristigen
Bewirtschaftung der Anlage, der Zahlungsbereitschaft der potenziellen Nutzer, sowie des quantitativen Beitrags zur Minderung des Stellplatzdefizits
zufriedenstellend geklärt sind, wird die Stadt privatwirtschaftlich getragene Projekte unterstützen.
In den gründerzeitlichen Wohngebieten ist der
Parkdruck oft besonders hoch.
geeignete Form der Parkraumbewirtschaftung (z.B.
Parkscheibe, kostenpflichtiges Parken mit Ausnahmen für Berechtigte) vorrangig für die Anlieger zur
Verfügung gestellt werden. Die Stadt wird hierzu die
notwendigen Untersuchungen einleiten, Lösungsmöglichkeiten mit den Bewohnern und Gewerbetreibenden erörtern und unter Berücksichtigung der
finanziellen und personellen Ressourcen umsetzen.
▪ Insbesondere in einigen innenstadtnahen Quartieren sind die vorhandenen Stellplätze in erheblichem
Umfang durch „Fremdverkehr“ belegt, z.B. durch
Arbeitspendler, Besucher von Gaststätten, Sportereignissen oder Veranstaltungen oder durch Ausweichverkehr aus parkraumbewirtschafteten Straßen. Soweit im Grundsatz genügend Stellplätze für
die Fahrzeuge von Anwohnern und Gewerbetreibenden vorhanden sind, können diese durch eine
▪ In Stadtvierteln, in denen auch ohne „Fremdverkehr“ die verfügbaren öffentlichen und privaten Stellplätze bereits für die Anliegerfahrzeuge nicht ausreichen (so z.B. im östlichen Waldstraßenviertel und in
Schleußig), bietet Parkraumbewirtschaftung allein
keine Lösung. Im Einzelfall können durch Änderung
der Verkehrsregelung und der Aufteilung des Straßenraums (Einbahnstraßen, Schrägparken) noch
einige zusätzliche Parkstände im öffentlichen Raum
geschaffen werden. In aller Regel sind die diesbezüglichen, ohne schwerwiegende Beeinträchtigung
der Fußgänger und Radfahrer, der Straßenraumgestaltung und der Aufenthaltsqualität umsetzbaren
Möglichkeiten jedoch bereits ausgeschöpft. Die
Alternative der Anlage von Quartiersparkplätzen
Stellplatzbelegung im Waldstraßenviertel
bei einem Konzert in der Arena
...und an einem Tag ohne Veranstaltung.
24.09.2012 20.00 Uhr
27.09.2012 20.00 Uhr
Stadt Leipzig
Datengrundlage ATKIS – Basis DLM
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 1998
Stadt Leipzig - Verkehrs- und Tiefbauamt
überlastet
22.01.2013
ausgelastet
Motorisierter Individualverkehr
Ein gänzlich anderer, längerfristig orientierter Ansatz
stellt auf eine geringere Abhängigkeit vom privaten
Pkw in den betroffenen Quartieren ab, die durchweg
sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen
und meist auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut zu
erreichen sind. Deshalb soll für ein ausgewähltes
Stadtquartier mit unzureichendem Stellplatzangebot
geprüft werden, ob ein integriertes Mobilitätskonzept
(s. Kap. 6.2) Entlastung bringen kann, das durch
Informationen und Anreize zu einer verstärkten Nutzung von Alternativen zum privaten Pkw motiviert.
Die bevorzugte Ausweisung von Parkständen für
CarSharing-Fahrzeuge könnte dazu ebenso einen
Beitrag leisten, wie Verbesserungen der örtlichen
Rahmenbedingungen für Fußgänger (z.B. attraktive
Gehwege und Querungsmöglichkeiten), für
den Radverkehr (z.B.
mehr Abstellmöglichkeiten) und für die
öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. ein dichteres Haltestellennetz).
Stadt Leipzig
Datengrundlage ATKIS – Basis DLM
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 1998
Stadt Leipzig - Verkehrs- und Tiefbauamt
22.01.2013
wenige freie Stellplätze
73
6.
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Verkehrssparsame Stadtstrukturen
Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
6.1 Verkehrssparsame Stadtstrukturen
Urbane Dichten, integrierte multifunktionale Zentren und gute ÖPNV-Erreichbarkeit sind Merkmale einer verkehrssparsamen Stadtstruktur (Reudnitz).
6.1.1
Ausgangsbedingungen
Die Stadt Leipzig weist aufgrund ihrer Siedlungsdichte, ihrer nutzungsgemischten Altbauquartiere,
ihres differenzierten Zentrengefüges und ihrer Entwicklung als „Straßenbahnstadt“ traditionell eine vergleichsweise verkehrssparsame Raumstruktur auf.
Nach 1990 haben die Stadt und ihr Verflechtungsraum jedoch Veränderungen erlebt, die unter Vernachlässigung dieser raumstrukturellen Qualitäten
zu einem starken Anstieg des Kfz-Verkehrs geführt
haben.
Der wirtschaftliche Strukturwandel dieser Jahre war
begleitet vom Abbau wohnungsnaher Arbeitsplätze
in den Altindustrien der Kernstadt, während neue
Betriebe sich eher in den Randbereichen und im
Umland ansiedelten. Große Einzelhandelsstandorte
entstanden im Bereich des Autobahnrings, wo sie
aus den Wohngebieten nur mit erheblichem Verkehrsaufwand erreichbar sind. Auch die Schwerpunkte des Wohnungsneubaus lagen zunächst an
der Peripherie und im Umland. Zwischen 1988 und
1998 verlor die Kernstadt Leipzig (in den damaligen
Grenzen) rund 108.000 Einwohner, während das
Umland (einschließlich der 1999 nach Leipzig eingemeindeten Ortsteile) um fast 50.000 Einwohner
zunahm.
Die Ausdünnung der gemischten innerstädtischen
Siedlungsstrukturen, das Auseinanderfallen der
Standorte von Arbeitsplätzen, Wohnungen, Einkaufsgelegenheiten, Freizeitangeboten und anderen
Daseinsfunktionen, kürzere Fahrzeiten durch vermehrten Autobesitz und eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur sowie die damit einhergehenden verän-
derten Mobilitätsgewohnheiten waren ursächlich für
eine Verlängerung der durchschnittlich zurückgelegten Wege, mit der Folge einer Verkehrszunahme
trotz rückläufiger Stadtbevölkerung.
Erst gegen Ende der 1990er Jahre gewannen die
Bemühungen der Stadtplanung und der Regionalplanung zur Eindämmung dieser Entwicklungen allmählich an Wirksamkeit. Besonders zu nennen sind
der Flächennutzungsplan mit seiner Konzentration
auf die Innenentwicklung und den Erhalt von Nutzungsmischungen. Einige der am Stadtrand und in
den Plänen der 1999 eingemeindeten Ortsteile ausgewiesenen großen Wohnbaupotenziale wurden
wieder zurückgenommen, in der Priorität herabgestuft oder nicht in Bebauungspläne umgesetzt. Der
im Jahr 2000 beschlossene Stadtentwicklungsplan
Auch durch Wohnungsneubau und Revitalisierung von aufgegebenen Gewerbestandorten in Altbauquartieren wird Verkehr vermieden (Plagwitz).
74
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
„Wohnungsbau und Stadterneuerung“ setzte für die
Entwicklung neuer Wohnbauflächen Prioritäten an
mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbaren
Standorten. Mit der Fortschreibung des Teilplans
Wohnungsbau 2010 werden u.a. die Ziele der innerstädtischen Eigentumsbildung und der Priorität der
Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung,
insbesondere entlang der Korridore des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt, und es werden - überwiegend peripher gelegene - „Standorte ohne Entwicklungspriorität“
festgelegt (Reurbanisierungsstrategie).
Parallel zur Überprüfung peripherer Entwicklungspotenziale trugen vielfältige Aktivitäten zur Stabilisierung der für Leipzig typischen dicht bebauten,
nutzungsgemischten und damit verkehrssparsamen
Stadtquartiere bei. Dazu gehörten Maßnahmen der
Stadterneuerung und integrierten Stadtteilentwicklung ebenso wie die Unterstützung innerstädtischer
Eigentumsbildung in denkmalgeschützten Altbauten,
Fabriklofts und neuen Stadthäusern. Nicht zuletzt
haben die Aufwertung von Straßen und Plätzen (z.B.
Lindenauer Markt, Eisenbahnstraße) sowie die Neuanlage von Grün- und Freiflächen mit Sport- und
Spielplatzangeboten (z.B. Rabet, Eilenburger Bahnhof) zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität in
den Altbaugebieten beigetragen.
Die Sicherung wohnortnaher Einkaufsgelegenheiten,
u.a. durch Stabilisierung der städtischen Zentren
und Nahversorgungslagen, war ein zentrales Anliegen des 1999 aufgestellten Stadtentwicklungsplans
Zentren, der 2009 fortgeschrieben wurde. Die Ansiedlung neuer Einzelhandelsprojekte sowie auch
öffentlicher Einrichtungen in gut erschlossenen
Stadtteil- und Ortsteilzentren (z.B. in Reudnitz, Gohlis und Leutzsch) haben dazu beigetragen, weite
Versorgungswege zu vermeiden.
Verkehrssparsame Stadtstrukturen
6.1.2
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Mockau-
Gohlis-Nord
Wahren
Möckern
GohlisMitte
Eutritzsch
Süd
Thekla
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Heiterblick
SchönefeldZentrumAbtnaundorf
Nord
ZentrumPaunsdorf
Zentrum- 1
Leutzsch
Nordwest
2
Ost
Sellerhausen3
Stünz
ZentrumAngerNeu- Altlindenau
West
lindenau
Engelsdorf
Crottendorf
Lindenau
ZentrumSchönau
ReudnitzSüd
Thonberg
Plagwitz
GrünauSchleußig
Mölkau
GrünauMiltitz
Nord
ZentrumOst
Baalsdorf
GrünauKleinzschocher
Südvorstadt Südost
Mitte
g
Stötteritz
Siedlun
auMarienGrün
brunn
Probstheida
LausenGrünau
Großzschocher
Connewitz
Lößnig
Holzhausen
BöhlitzEhrenberg
BurghausenRückmarsdorf
DölitzDösen
KnautkleebergKnauthain
AlthenKleinpösna
Meusdorf
1 - Neustadt-Neuschönefeld
2 - Volkmarsdorf
3 - Zentrum
Liebertwolkwitz
HartmannsdorfKnautnaundorf
Die Bevölkerungsentwicklung 2007-2011 zeigt für die
inneren Stadtteile leichte oder stärkere Zuwächse
(grün), für viele äußere Stadtteile dagegen geringe
Veränderungen (grau) bzw. leichte oder stärkere
Rückgänge (rot).
Im Ergebnis der genannten Aktivitäten ist seit dem
Tiefstand 1998 wieder ein auf die inneren Stadtteile
gerichteter Trend bei der Wohnstandortwahl zu beobachten. Die Bevölkerung Leipzigs hat inzwischen
wieder um 100.000 Einwohner zugenommen, davon
haben rund 60.000 in den gründerzeitlichen Quartieren ein Zuhause gefunden. Die Einwohnerzahl der
äußeren Stadtteile blieb dagegen annähernd konstant, in einigen Gebieten nahm sie sogar ab.
Auch auf der Ebene der Regionalplanung ist das
Planungsziel der Verkehrsvermeidung und insbesondere der Konzentration auf die Korridore des
Schienenverkehrs inzwischen fest verankert und
wird mit den dieser Planungsebene zur Verfügung
stehenden Instrumenten umgesetzt.
Nach den Grundsätzen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (SEKo): „Stadt der kurzen
Wege“ und „Innen- vor- Außenentwicklung“ ist
die Entwicklung einer verkehrssparsamen Stadtstruktur mit den Zielen der Verkehrsvermeidung,
Verkehrsverlagerung und verträglichen Verkehrsabwicklung voranzubringen.
Für unterschiedliche Stadtbereiche (Kernstadt,
Innenstadt, Außenbereich) werden an die jeweilige Stadtstruktur angepasste Stadt- und Verkehrsentwicklungsziele erarbeitet und im Rahmen der
Stadtteilkonzepte mit Maßnahmen untersetzt.
Das Prinzip der Verkehrsvermeidung, bezogen
auf den motorisierten Individualverkehr, ist
durch eine ausgewogene Zentrenstruktur, Erhalt
von Nutzungsmischungen, kleinräumige Zuordnung einander ergänzender Nutzungen und
Reaktivierung von ungenutzten oder untergenutzten Siedlungsflächen sowie durch Förderung der Siedlungsentwicklung an Achsen schienengebundener Verkehrsmittel zu unterstützen.
Bei der Entwicklung neuer Industrie- und Gewerbegebiete ist auf eine gute Erschließung durch
öffentliche Verkehrsmittel zu achten. Bei Unternehmensansiedlungen sind kurze Wege zwischen Zulieferern, Betriebsstandort und Kunden
anzustreben.
Die Stadt wird sich dafür einsetzen, dass die Umlandgemeinden stadtplanerisch und raumordnerisch in eine verkehrssparsame Siedlungsstrategie eingebunden werden.
6.1.3
Auch die Weiterentwicklung der Innenstadt in ihrer
Funktion als Hauptzentrum der Stadt ist aufgrund
ihrer den peripheren Einkaufszentren überlegenen
ÖPNV-Erreichbarkeit ein Beitrag zu einer (auto-)verkehrssparsamen Stadt. Bauliche Ergänzungen wie
die Marktgalerie und der Petersbogen haben ebenso
zu ihrer Stärkung beigetragen wie die Umsetzung
des Konzepts „autoarme Innenstadt“, die Gestaltung
der öffentlichen Straßenräume und die neuen ebenerdigen Verbindungen mit den Stadtgebieten auf der
anderen Seite des Promenadenrings.
Der City-Tunnel hat die Erreichbarkeit des Stadtzentrums vor allem für Besucher aus der Region
und damit die Konkurrenzfähigkeit gegenüber autoorientierten peripheren Einkaufsstandorten nochmals verbessert.
Ziele und Leitlinien
Seehausen
Der Einkaufsstandort Innenstadt ist optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (Höfe am Brühl).
Konzept
Eine verkehrssparsame Stadtstruktur ist dadurch
gekennzeichnet, dass
▪ wichtige Ziele des täglichen Lebens wie Einkaufsgelegenheiten, Schulen und Kindertagesstätten in
einer kompakten, dichten und durchmischten „Stadt
der kurzen Wege“ für die meisten Bewohner in
geringer Entfernung erreichbar sind,
▪ die Wege im Nahbereich und die Bedingungen der
Nahmobilität so attraktiv sind, dass solche Wege
gern zu Fuß oder mit dem Fahrrad unternommen
werden,
▪ die Wohngebiete „autoverkehrs-sparsam“ den Korridoren des öffentlichen Nahverkehrs so zugeordnet
sind, dass unvermeidbare längere Wegstrecken gut
und schnell mit S-Bahn, Straßenbahn oder Bus
zurückgelegt werden können,
75
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
▪ die großen Standorte der gewerblichen Wirtschaft
auf kurzen Wegen über die Schiene oder von der
Autobahn aus für den Wirtschaftsverkehr und mit
öffentlichen Verkehrsmitteln für die Beschäftigten
erreichbar sind.
Tendenzen zur Konzentration von Infrastruktur- und
Versorgungseinrichtungen und zur Inanspruchnahme einfach realisierbarer peripherer Flächen,
und damit zur Verlängerung notwendiger Wege und
zur Zunahme von autoaffinen Quelle-Ziel-Beziehungen sind weiterhin wirksam. Deshalb soll das
Ziel der Verkehrsvermeidung durch Entwicklung verkehrssparsamer Siedlungsstrukturen auch künftig
auf allen Ebenen von Planung und Politik mit Nachdruck verfolgt werden. Dies ist nicht vorrangig ein
Thema nur der Verkehrsplanung, sondern eine
Herausforderung für alle Akteure der Stadt- und
Regionalentwicklung. Planungen und Maßnahmen
in vielen Handlungsfeldern müssen dazu ihren Beitrag leisten. Insbesondere ist eine intensive Abstimmung von Stadtplanung, Verkehrsplanung und Wirtschaftsförderung sicherzustellen, um gegenläufige
Planungen auszuschließen.
Stadt der kurzen Wege
Das Ziel einer „Stadt der kurzen Wege“ setzt eine
kompakte Stadtstruktur voraus. Der Planungsgrundsatz „Innenentwicklung vor Außenerweiterung“ wird
deshalb weiterhin die Leipziger Stadtentwicklungspolitik bestimmen, mit Schwerpunkten der Entwicklung und verträglichen Nachverdichtung der innenstadtnahen Quartiere und der Wiedernutzung
brachgefallener innerstädtischer Flächen und leer-
Gottscheina
Göbschelwitz
Seehausen
Industriepark Nord
Wiederitzsch
Lindenthal
Lützschena
Plaußig
Mockau
Möckern
Thekla
Gohlis
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Schönefeld
Burghausen
Leutzsch
ZentrumNordwest
Paunsdorf
Engelsdorf
Rückmarsdorf
Lindenau
Reudnitz
AngerCrottendorf
Schönau
Althen
Mölkau
Plagwitz
Miltitz
Südvorstadt
Baalsdorf
Stötteritz
Grünau
Kleinzschocher
Lausen
Kleinpösna
Connewitz
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg
Liebertwolkwitz
Hartmannsdorf
Knautnaundorf
76
gezogener Bausubstanz. Der aktuelle Trend einer
Wiederentdeckung der Altbauquartiere, aber auch
ein Wandel der Lebensstile in bestimmten Bevölkerungsgruppen hin zu einem „Lebensstil der kurzen
Wege“ bietet Chancen für die Innenentwicklung, die
es zu nutzen gilt.
Kompakte und dichte Siedlungsstrukturen
Das Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 nennt
eine aktive Flächenpolitik zur Lenkung der Eigenheimnachfrage in das innere Stadtgebiet, die Stabilisierung benachteiligter Altbauquartiere durch integrierte Entwicklungskonzepte sowie die Steuerung
von Wohnungsneubau im Stadtteil und Umnutzung
im Bestand als wichtige Handlungsfelder. Im Sinne
einer nachhaltigen Stadtentwicklung sollen die vorhandenen Ansätze zur Unterstützung innerstädtischer Eigentumsbildung weiterentwickelt und ausgebaut werden. Die Entlastung innerstädtischer
Magistralen vom Kfz-Verkehr und ihre Aufwertung
als Wohnumfeld sollen einen Beitrag leisten, auch
schwierige Innenstadtlagen attraktiv zu machen.
Neue Wohngebiete werden vorrangig an Standorten
entwickelt, von denen aus vorhandene Zentren,
Arbeitsstättengebiete und Infrastruktureinrichtungen
zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Geplante Neubauflächen am Stadtrand sollen bei geringem Bedarf in
ihrer Priorität zurückgestuft werden. Im Rahmen der
Stadtteilkonzepte werden an die jeweilige Stadtstruktur angepasste Stadt- und Verkehrsentwicklungsziele formuliert, deren Untersetzung sich in den
Infrastrukturprojekten dieser Konzepte wiederfindet.
Eine Sonderform kompakter Stadtentwicklung stellen Stadtquartiere mit reduziertem Stellplatzangebot
dar, die sich durch einen besonders geringen Flächenverbrauch für den motorisierten Individualverkehr auszeichnen und einen starken Anreiz zu
einem verkehrssparsamen Lebensstil bieten. Solche
Quartiere sind besonders auch für Bevölkerungsgruppen geeignet, die keinen Pkw besitzen oder in
ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Senioren).
Die Stadt Leipzig wird geeignete Projekte zur Entwicklung „autoarmer Stadtquartiere“ unterstützen.
Da Suburbanisierungsprozesse über die Stadtgrenzen hinausgreifen, wird sich die Stadt in den für die
Regionalplanung zuständigen Gremien auch weiterhin dafür einsetzen, dass sich neue Entwicklungen
auf die zentralen Orte oder zumindest auf die Korridore des Schienenverkehrs konzentrieren, die Ausweisung von Wohnbauland in Gemeinden abseits
dieser Korridore konsequent auf den Eigenbedarf
begrenzt wird und großflächige Einzelhandelsbetriebe und andere zentrentypische Nutzungen in
ihren Neuansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten auf die zentralen Orte gelenkt werden. Die
herausgehobene zentralörtliche Funktion der Stadt
Leipzig ist dabei angemessen zu berücksichtigen.
Dies sind auch Ziele für die Zusammenarbeit mit
dem Nachbarland Sachsen-Anhalt.
Zahlreiche Studien weisen eine Korrelation zwischen
Dichte und Verkehrsaufwand nach. Eine hohe Siedlungsdichte begünstigt kurze Wege, die zu Fuß oder
mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können – von
den Wohnorten zu den Einrichtungen der Nahver-
Das Neubaugebiet Schönauer Viertel ist gut mit der Straßenbahn erreichbar.
Prüfung auf Reduzierung von Wohnbauflächenreserven gemäß SEKo 2025.
GVZ
Verkehrssparsame Stadtstrukturen
Verkehrssparsame Stadtstrukturen
Zur Sicherung einer wohnungsnahen Versorgung
der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
sollen die im Stadtentwicklungsplan „Zentren“ dargelegten Maßnahmen zur Stärkung der städtischen
Zentren eingesetzt werden. Auch öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Grundschulen,
Stadtteilbibliotheken und Bürgerämter sowie öffentliche und kommerzielle Freizeitangebote sollen möglichst wohnortnah zur Verfügung stehen. Gut erreichbare, vielfältig gemischte (Stadtteil-) Zentren tragen
zu einer Reduzierung des Autoverkehrs und damit
zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und
zur Belebung öffentlicher Räume bei.
Im Gegenzug ist die Entwicklung oder Erweiterung
von nicht integrierten Einkaufszentren, großflächigen
Einzelhandelsbetrieben mit einem auf einen überörtlichen Kundenkreis ausgerichteten Stellplatzangebot
sowie von Fachmärkten und „Factory Outlet Centern“ mit zentrenrelevanten Warenangeboten zu verhindern. Kleinteiliger Einzelhandel, etwa im Sinne
eines „Leipziger Ladens“, kann dagegen zur Nahversorgung in den Wohngebieten beitragen. Große
Bau-, Möbel- und Gartenmärkte, die sich nicht ohne
weiteres in Zentrumslagen integrieren lassen, sollen
den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel
zugeordnet werden und aus den Wohngebieten gut
erreichbar sein.
Konzept für eine gemischte Nachnutzung des alten
Messegeländes – ein Beitrag zur verkehrssparsamen
Stadtentwicklung
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „verkehrssparsame Stadtstrukturen“
sorgung und der wohnungsbezogenen Infrastruktur,
zu Arbeitsplätzen, Erholungsflächen und den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Stadt wird
deshalb bei neuen Projektentwicklungen eine angemessene und verträgliche urbane Nutzungsdichte
ermöglichen und unterstützen.
Nutzungsmischung
Die kleinräumige Zuordnung einander ergänzender
Nutzungen ist weiterhin Ziel der Planung und Leitlinie sowohl für die Flächennutzungsplanung als
auch für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Vorhandene Mischnutzungen sollen erhalten und stadtverträglich weiter entwickelt, neue Baugebiete in
gemischter Nutzung geplant werden. Zur Nutzungsmischung gehören auch ein wohnungsnahes Netz an
Einkaufsgelegenheiten, Schulen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen der wohnungsbezogenen Infrastruktur sowie ein Angebot
(rot: Wissenschaft und Gesundheit, blau: Automeile, gelb:
Handel, dunkelgrün: Freizeit, orange: sonstige Nuzungen,
hellgrün: verfügbare Baufelder). (LEVG mbH)
wohnungsnaher Arbeitsstätten. Entsprechende Konzepte sind u.a. für die Bereiche Hauptbahnhof Westseite und Bayerischer Bahnhof in Vorbereitung.
Emissionsarmes Gewerbe ist verstärkt in integrierte
Lagen zu lenken.
Wohnungsnaher Einzelhandel und
öffentliche Einrichtungen
Mehr als 20 % aller in der Stadt zurückgelegten
Wege sind Einkaufswege. Gut erreichbare Versorgungseinrichtungen sind deshalb für eine „Stadt der
kurzen Wege“ von besonderer Bedeutung, zumal für
die ältere Bevölkerung. Dem anhaltenden Trend zu
immer größeren und immer stärker spezialisierten
Einrichtungen des Einzelhandels, aber auch der
sozialen Infrastruktur sind deshalb geeignete Maßnahmen entgegenzusetzen. Die Einzelhandels- und
Zentrenentwicklung ist insofern mit den Zielen der
Verkehrsplanung abzustimmen.
77
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Verkehrssparsame Stadtstrukturen
Attraktive Nahbereiche
Durch Verkehrsentlastung und städtebauliche Aufwertung der Straßenräume sollen die Bedingungen
der Nahmobilität und die Aufenthaltsqualität in den
Quartieren verbessert und eine stärkere Nutzung
der städtischen Zentren gefördert werden. Die
Sicherung einer hohen Attraktivität im Nahbereich
durch Grünflächen und Freizeitangebote soll dazu
beitragen, auch schwierige Innenstadtlagen als
Wohnstandorte attraktiv zu machen und dem Trend
zum Aufsuchen immer weiter entfernter Ziele entgegenwirken.
Dazu gehört auch, die Wohngebiete über attraktive
Fuß- oder Radwege mit Naherholungsflächen zu
verbinden. Wo die Perspektive einer Wiedernutzung
innerstädtischer Brachflächen und leergezogener
Bausubstanz langfristig unrealistisch ist, sollen solche Flächen im Sinne einer Stabilisierung ihres
Umfeldes neu bewertet und – ggf. auch temporär –
genutzt werden, um die Lebensqualität in der inneren Stadt insgesamt zu verbessern und damit einer
verkehrserzeugenden Abwanderung von Bevölkerung und Arbeitsstätten entgegenzuwirken.
Orientierung auf die ÖPNV-Erreichbarkeit
In einer Stadt von der Flächenausdehnung Leipzigs
kann das Ziel verkehrssparsamer Stadtstrukturen
nicht allein durch Nutzungsmischung und Verdichtung
erreicht werden. Längere Wege, z.B. zum Arbeitsplatz, sind oft unvermeidbar. Ziel der Planung wird es
deshalb weiterhin sein, verkehrserzeugende Nutzungen auf die Einzugsbereiche der Korridore von
Straßenbahn und S-Bahn zu konzentrieren, zumindest jedoch eine gute Busanbindung zu gewährleisten. Eine Siedlungsverdichtung in Haltestellennähe
und eine Erweiterung der Haltestellen-Einzugsbereiche durch attraktive Zuwege und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder können dieses Ziel unterstützen.
Neue Freiflächenangebote sollen verkehrssparsame
Altbauquartiere stabilisieren (Eilenburger Bahnhof).
78
Versorgungseinrichtungen sollen wohnungsnah erreichbar bleiben (Miltitzer Allee).
Idealerweise soll die Erreichbarkeit der Haltestelle mit
der Entfernung zum Parkplatz eines eigenen Autos
konkurrieren können. Das ÖPNV-Angebot und die
Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten und
sonstigen verkehrserzeugenden Nutzungen sind insofern rechtzeitig und bedarfsgerecht aufeinander abzustimmen. Die neuen Lagequalitäten, die durch Ausbau
der S-Bahn und des Stadtbahnnetzes entstehen, sollen für eine weitere Konzentration der Siedlungsentwicklung entlang dieser Achsen genutzt werden.
Diese Grundsätze gelten innerhalb des Stadtgebiets
ebenso wie im Umland; regionalplanerisch sind deshalb im Sinne einer „Region der kurzen Wege“ ebenfalls (auto-) verkehrssparsame Strukturen anzustreben und die Bedingungen für eine auto-unabhängige
Mobilität zu verbessern.
Eine frühzeitige gute ÖPNV-Erschließung hilft auch in
Gewerbegebieten, Autoverkehr zu vermeiden. Nicht
nur Im GVZ bestehen diesbezüglich noch Defizite.
Verkehrssparsame Gewerbeentwicklung
Die Chancen, eine verkehrssparsame Gewerbeentwicklung umzusetzen, sind unter heutigen Rahmenbedingungen begrenzt. Dennoch soll in jedem
Einzelfall geprüft werden, wie die Wege des Güterund sonstigen Wirtschaftsverkehrs und die Arbeitswege der Beschäftigten möglichst kurz gehalten und
über die Schiene bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgewickelt werden können. Betriebsansiedlungen und Neuausweisungen von Gewerbegebieten sind auf Standorte mit entsprechenden
Lagequalitäten zu lenken. Je nach Art des Betriebs
sind dabei kurze Wege für Zulieferer und Kunden,
z.B. über einen Schienen- oder nahe gelegenen
Autobahnanschluss, oder kurze Wege und ein guter
ÖPNV-Anschluss für die Beschäftigten höher zu
gewichten, im Idealfall sollte beides gegeben sein.
Die Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel
wird erleichtert, wenn eine hohe Beschäftigtendichte
im Einzugsbereich der Haltestellen erreicht wird. Da
einmal etablierte Verkehrsgewohnheiten nur schwer
veränderbar sind, ist ein gutes ÖPNV-Angebot auch
und gerade in der Anfangsphase eines Gewerbegebietes von Bedeutung, wenn eine hohe Beschäftigtendichte noch nicht gegeben ist. Zu diskutieren ist
auch eine Rücknahme von Gewerbeflächenausweisungen an Standorten mit Erreichbarkeitsmängeln
für den Wirtschaftsverkehr oder für die Beschäftigten, oder aber deren Beschränkung auf wenig
verkehrserzeugende Nutzungen (z.B. Solarparks).
Als weitere Handlungsfelder nennt das Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 die Revitalisierung
innerstädtischer Gewerbegebiete sowie die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung im Stadtteil.
6.2 Multimodale Mobilität
Das neue Service Center an der Petersstraße ist bereits auf multimodale Mobilität eingestellt.
6.2.1
Ausgangsbedingungen
Begriffsbestimmungen: „multimodal“ und
„intermodal“
Der Begriff „multimodale Mobilität“ bezieht sich auf
die einfache Tatsache, dass die Verkehrsteilnehmer
für ihre Wege in der Stadt zwischen unterschiedlichen Verkehrsarten wählen können und dies auch
tun. So können für einen bestimmten Weg nacheinander „intermodal“ unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt werden, z.B. für den Arbeitsweg zunächst
das Fahrrad, dann die Straßenbahn und für die
letzte Teilstrecke die eigenen Füße. Als „multimodal“
wird ein Verkehrsverhalten bezeichnet, dass je nach
Wegezweck und Randbedingungen unterschiedliche
Verkehrsmittel in Anspruch nimmt, z.B. bei trockenem Wetter das Fahrrad, bei Regen den Bus, mit
Gepäck oder in Begleitung ein Taxi oder das eigene
Intermodal unterwegs – mit dem Fahrrad zum Hauptbahnhof, weiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
oder geliehene Auto. Für die Verkehrsentwicklungsplanung ist dabei von Interesse, ob und wie die
Wahlmöglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes beeinflusst und insofern einseitige Fixierungen auf das
eigene Auto aufgebrochen werden können.
Im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher
Raum von 2003 wurden dazu vor allem Teilaspekte
der Intermodalität thematisiert, nämlich Fragen der
Abstellmöglichkeiten für Autos und Fahrräder an den
Haltestellen und des Umsteigens zwischen den
öffentlichen Verkehrsmitteln.
Intermodale Wege
Nach den zuletzt für 2008 vorliegenden Daten ist die
Bedeutung der intermodalen, mehrere Verkehrsarten kombinierenden Wege noch relativ gering und
sicherlich steigerungsfähig.
gung. Mit der Applikation können außerdem Fahrkarten zum Sofortgebrauch auf das Mobiltelefon
geladen und über die Abrechnung des Mobilfunkanbieters bezahlt werden
Auch die fahrplanmäßige Abstimmung der Übergänge zwischen Bus und Straßenbahn (manchmal
auch S-Bahn) und deren Einhaltung bei Verspätungen haben Fortschritte gemacht. Nicht zuletzt
wurden viele Übergangs- und Umsteigepunkte auch
physisch aufgewertet, z.B. durch Verkürzung und
barrierefreien Umbau der Umsteigewege. An mehr
als 50 Bike+Ride-Stationen werden etwa 1.100
überwiegend überdachte Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder angeboten (s. Karte S. 80). Die Rahmenbedingungen für intermodale Wege unter Einbeziehung der öffentlichen Verkehrsmittel haben sich
damit deutlich verbessert.
Park+Ride
An sechs großen Standorten im Leipziger Stadtgebiet stehen insgesamt 2.900 Stellplätze für
Park+Ride zur Verfügung.
Innerhalb des öffentlichen Verkehrssystems hat die
Tarifintegration im Rahmen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) eine wichtige Voraussetzung
für ein nutzerfreundliches Zusammenwirken der
unterschiedlichen Verkehrsträger geschaffen. Verbindungsauskünfte, Netzpläne, Abfahrtszeiten an
Haltestellen und Informationen über aktuelle Störungen stehen für das gesamte Verbundgebiet und
alle Verkehrsträger im Verbund des MDV auch über
die Applikation easy.GO für Mobiltelefone zur Verfü-
Dieses Angebot wird im Alltagsverkehr von rund 100
Pkw täglich genutzt, bei Großveranstaltungen im
Jahr 2012 wurden die vorhandenen Stellplätze etwa
zu einem Drittel ausgenutzt. Damit gibt es sowohl im
Alltags- als auch im Veranstaltungsverkehr noch
ausreichende Kapazitäten für eine stärkere Inanspruchnahme.
Neben diesen großen Plätzen gibt es kleinere als
P+R ausgewiesene Plätze am Bahnhof Engelsdorf
79
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Multimodale Mobilität
Mobilitätsmanagement
Seit dem Beschluss des Stadtentwicklungsplans
Verkehr und öffentlicher Raum im Jahr 2003 wurden
neue Erkenntnisse über die komplexen Beweggründe der Verkehrsmittelwahl gewonnen und neue
Wege der Beeinflussung der Nachfrage nach Verkehrsleistungen aufgezeigt, die unter dem Sammelbegriff „Mobilitätsmanagement“ zusammengefasst
werden. Außerdem haben ergänzende Mobilitätsangebote an Bedeutung gewonnen (CarSharing,
Fahrradverleih), die wahlfreien Verkehrsteilnehmern
zusätzliche Optionen eröffnen.
*RWWVFKHLQD
*|EVFKHOZLW]
F
Bhf. Leipziger Messe
ca. 1000 Stellplätze
HKDXVHQ
Linie 166H25
Minuten
S-Bahn 10 Minuten
,QG
GXVWULH
SDUN1RUG
SD
UG
P+R
/LQGHQWKDO
]VFKHQD
3
D
Bhf. Engelsdorf
ca. 50 Stellplätze
S-Bahn 16 Minuten
1RUGZHVW
1RU
VWW
Plovdiver Straße
ca. 2 * 150 Stellplätze
Linie 15 16 Minuten
S-Bahn 0LOWLW31
Minuten
]
Schönauer Ring
ca. 350 Stellplätze
ONDX
P+R
P+R
%DDOVGRUII
P+R
P+R Krakauer Straße
ca. 250 Stellplätze
LW
P+R
Lausen
*UR
*
ca. 400 Stellplätze
]VFKRFKHU
Linie 1 24 Minuten
.QDXWNOHHE
P+R
Bhf. Knauthain
ca. 40 Stellplätze
Völkerschlachtdenkmal
ca. 2 * 300 Stellplätze
Linie 15 18 Minuten
3UREVWK
S-Bahn
6 Minuten
QLJ
.OH
XVHQ
Agra nur bei Großveranstaltungen
LHEHU1000)
W
ca. 300 Stellplätze (erweiterbar/auf
Linie 11 24 Minuten
+DUWPDQQVGRUII
.QDXWQDXQGRUI
Stellplätze für Park+Ride im Leipziger Stadtgebiet, Bestand 2013, mit Fahrtzeiten zur Innenstadt.
Ein Grobkonzept zum kommunalen Mobilitätsmanagement wurde im Rahmen des Projekts „effizient mobil“ im Jahr 2010 erarbeitet, das die bereits
bestehenden Ansätze auflistet und Möglichkeiten
der Weiterentwicklung aufzeigt. Die LVB bieten in
Leipzig Servicezentren, internetbasierte Echtzeitinformationen, zielgruppengerechte Beratungsangebote und vielfältige Zugänge zum Ticket inklusive
Verknüpfungen mit Dienstleistungen, CarSharing
und Radverleih an. Einzelne Arbeitgeber, darunter
die Leipziger Stadtverwaltung, fördern den Umstieg
der Beschäftigten auf stadtverträgliche und umweltfreundliche Verkehrsmittel durch Angebot eines Job
Tickets, Bereitstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten oder Anregung von Fahrgemeinschaften. Im
schulischen Bereich können die Aktionen „zu Fuß
zur Schule“, „Schulwegsafari“ und „Bus mit Füßen“
dem Mobilitätsmanagement zugeordnet werden.
und am Bahnhof Knauthain mit zusammen etwa 90
Stellplätzen. Außerdem findet P+R auch in der Form
von Parken im öffentlichen Straßenraum statt, z.B.
im Umfeld der Straßenbahnhaltestellen Meusdorf,
Probstheida, Gohlis-Nord, Viertelsweg, Wahren,
Connewitzer Kreuz, Kolmstraße und entlang der
Torgauer Straße
In der Region stehen an fast allen Bahnhöfen der
S-Bahn und des Eisenbahn-Regionalverkehrs insgesamt rund 3.000 P+R-Stellplätze zur Verfügung, die
überwiegend gut nachgefragt werden. Als Folge der
Inbetriebnahme des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes
ist eine weitere Zunahme der Nachfrage zu
erwarten.
Ergänzende Mobilitätsangebote
Für die individuelle Mobilität ohne eigenes Auto stehen seit jeher die Taxidienste zur Verfügung. Derzeit
fahren im Stadtgebiet knapp 700 Taxis, für die insgesamt 78 Taxihalteplätze eingerichtet sind. Im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten weist
Der Park+Ride-Platz an der Plovdiver Straße wird
auch im Alltagsverkehr genutzt.
Haltestellennahe Anlehnbügel erleichtern den Übergang vom Fahrrad auf Bus und Bahn.
Taxis ergänzen das öffentliche Verkehrsangebot am
Hauptbahnhof.
80
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Angebote für die multimodale Mobilität: CarSharing...
Leipzig ein sehr gutes Angebot auf. Für fast jeden
Fahrtzweck, Ausgangs- und Zielort ist ein Taxi
schnell und unkompliziert verfügbar.
In den letzten Jahren haben Fahrradverleih und CarSharing als flexible Mobilitätsangebote, die den Verkehrsteilnehmern als Alternative zur Nutzung eines
eigenen Autos für ihre Wege in der Stadt zur Verfügung stehen, zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe streben diesbezüglich die Entwicklung einer umfassenden „Integrationsplattform“ für alle Mobilitätsdienstleistungen an.
Das Fahrradverleihsystem eines privaten Anbieters
in Kooperation mit der LVB und den Stadtwerken
Leipzig bietet etwa 500 Fahrräder an rund 70 Standorten an, die überwiegend im inneren Stadtgebiet
liegen. Eine Tarifkooperation bietet Vorteile für AboKunden der Verkehrsbetriebe. Damit wird die kombinierte Nutzung ÖPNV – Leihfahrrad unterstützt.
Der größte CarSharing-Anbieter in Leipzig verfügt
zurzeit über rund 200 Fahrzeuge an 80 Stationen,
die über das Stadtgebiet verteilt außerhalb der
öffentlichen Straßenräume liegen. Auch hier gibt es
eine Kooperation mit den Leipziger Verkehrsbetrieben, die u.a. mit Preisnachlässen für die Abo-Kunden der LVB verbunden ist. Das neue Kundenzentrum in der Petersstraße wird gemeinsam von LVB
und den Verleihfirmen betrieben.
Sowohl beim CarSharing als auch beim Fahrradverleih wird für die kommenden Jahre mit erheblichen
Zuwachsraten gerechnet. Insbesondere bei jungen
Menschen zeichnet sich ab, dass der Statuswert des
eigenen Autos zurückgeht und die Bereitschaft zur
Nutzung alternativer Mobilitätsformen zunimmt (s.
Kap. 3). Dies wird voraussichtlich mit einer Intensivierung des Wettbewerbs in diesem Marktsegment und
einer hohen Innovationsdynamik verbunden sein.
Multimodale Mobilität
...und Fahrradverleih.
6.2.2
Ziele und Leitlinien
Alle Mobilitätsangebote sollen so verknüpft werden, dass die umweltfreundlichen Alternativen
zum Auto deutlich werden und den Nutzern eine
bewusste Verkehrsmittelwahl erleichtert wird.
Durch Einrichtung von Mobilitätsstationen,
Bike+Ride-Plätzen und Fahrradverleihdiensten
sowie attraktiven Park+Ride-Stellplätzen an aufkommensstarken Standorten, auch zur Abwicklung von Großveranstaltungen, soll der Wechsel
zwischen den Verkehrsträgern erleichtert werden.
Die Chancen, „Neubürger“, die in ihrem Mobilitätsverhalten noch nicht festgelegt sind, für eine
umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl zu gewinnen, sind durch gezieltes Mobilitätsmarketing zu
nutzen.
Das Mobilitätsmanagement wird durch eine
regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit unterstützt,
z.B. durch Angebote zum Kennenlernen alternativer Mobilitätsformen und Teilnahme an der EUWoche der Mobilität.
6.2.3
Die Informationsangebote zum öffentlichen
Nahverkehr und das Tarifsystem sind so weiterzuentwickeln, dass eine inter- und multimodale
Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsträger unterstützt wird.
Insbesondere in Quartieren mit großem Parkdruck soll stationsgebundenes CarSharing
gefördert und gut sichtbar, aber gestalterisch
wie städtebaulich sensibel im öffentlichen Straßenraum platziert werden. An Mobilitätsstationen
werden Stellplätze für CarSharing-Anbieter und
Elektrofahrzeuge an Ladesäulen ausgewiesen.
Strategien zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens und der Verkehrsmittelwahl mit dem Ziel
einer vermehrten Nutzung des Umweltverbundes
werden durch die Stadt unterstützt. Mobilitätsmanagement soll beim Berufsverkehr und beim
Besucherverkehr sowie bei Bewohnern, Arbeitgebern und kommunalen Stellen ansetzen. Insbesondere für betriebliche Mobilitätskonzepte
sind Impulse zu geben. Haupterfolgsfaktor ist
der „Kümmerer vor Ort“.
Konzept
Intermodalität und Multimodalität
Die Förderung eines intermodalen und multimodalen
Verkehrsverhaltens liegt im öffentlichen Interesse,
weil dadurch Wege, die bisher mit dem Auto zurückgelegt wurden, häufiger zu Fuß, mit dem Fahrrad
oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen
werden und dadurch die Umwelt entlastet, Wohngebiete aufgewertet, Behinderungen des Wirtschaftsverkehrs abgebaut und Stellplätze eingespart werden.
Die Reduzierung der Autonutzung durch eine Flexibilisierung der Verkehrsmittelwahl soll deshalb durch
attraktive und vernetzte Verkehrsangebote, verkehrsarten-übergreifende Auskunftsmöglichkeiten,
Unterstützung privatwirtschaftlicher Initiativen und
ein intelligentes Mobilitätsmanagement gefördert
werden. Die Dienststellen der Stadt Leipzig werden
dabei mit den Verkehrsbetrieben und sonstigen
Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen zusammenarbeiten. Die Stadt wird dabei Anstöße geben,
Organisationshilfe leisten, Informationsangebote
zusammenstellen und vernetzen sowie einen kalkulierbaren Rahmen für notwendige Genehmigungen,
insbesondere zur Nutzung von Flächen im öffentlichen Straßenraum schaffen.
81
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Multimodale Mobilität
An der Angerbrücke wurde der Standort für Leipzigs
erste Mobilitätsstation bestimmt.
Die Park+Ride-Plätze in Leipzig haben noch freie
Kapazitäten (Schönauer Ring).
Mobilitätsstationen
Inter- und multimodales Verhalten, also die Nutzung
verschiedener Verkehrsmittel, hängt auch von der
Attraktivität der Umsteigepunkte und den dortigen
Angeboten ab. Von Bedeutung sind u.a. die Optimierung der Rahmenbedingungen für das Umsteigen
zwischen unterschiedlichen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf das Fahrrad als Zu- und Abbringer,
außerdem an geeigneten Haltestellen die Verknüpfung mit Fahrradverleih und CarSharing, sowie ein
Informations- und Tarifangebot, das ein multimodales Verkehrsmittel-Wahlverhalten unterstützt.
Park+Ride
Ziel der Park+Ride-Strategie des Stadtentwicklungsplans ist es, durch Stellplatzangebote in der Region
und im äußeren Stadtraum den Bewohnern von mit
öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbaren
Gebieten den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern, um so das Kfz-Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet zu reduzieren. Von besonderer Bedeutung ist das P+R-Angebot für die
verkehrliche Abwicklung von Großveranstaltungen in
der Innenstadt und im Bereich des Sportforums.
Ergänzend zu den in Kap. 5.2 und 5.3 dargestellten
Maßnahmen zur Netzverknüpfung und zu Fahrradabstellanlagen an Haltestellen sollen Mobilitätsstationen eingerichtet werden, die öffentliche Verkehrsmittel mit CarSharing und Fahrradverleih, ggf.
auch Taxi, verknüpfen. Die Stadt plant, dazu eine
Reihe von Pilotprojekten auf den Weg zu bringen, an
denen in unmittelbarer Zuordnung zu Haltestellen
des öffentlichen Verkehrs sowohl CarSharing-Fahrzeuge als auch Leihfahrräder und Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dazu werden
gemeinsam mit der LVB rund 20 Standorte im Hinblick auf ihre Eignung und Verfübarkeit geprüft .
Die Stadt wird dabei im Rahmen der rechtlichen und
finanziellen Möglichkeiten Unterstützung leisten, insbesondere soweit Flächen im öffentlichen Raum
betroffen sind, und die Pilotprojekte auswerten. Bei
positiven Ergebnissen wird längerfristig ein flächendeckendes Netz von gut erreichbaren Mobilitätsstationen angestrebt. Priorität haben dabei dicht
bebaute Stadtgebiete mit hohem Parkraumdefizit.
Bei der Umsetzung kommt eine Schlüsselrolle der
LVB zu, die aufgefordert ist, ihre Haltestellen nach
und nach zu Verknüpfungspunkten mit alternativen
bzw. multimodalen Bedienformen auszubauen.
82
Angesichts der heute noch geringen Auslastung der
vorhandenen Park+Ride-Anlagen haben Maßnahmen zu deren besserer Nutzung Vorrang vor Neuplanungen. Dabei ist zwischen Alltagsverkehr und
Besucherverkehr zu Großveranstaltungen zu unterscheiden.
Im Alltagsverkehr bieten P+R-Angebote innerhalb
der Stadtgrenzen aufgrund der damit verbundenen
Umsteigezeiten nur geringe Zeitvorteile, selbst wenn
der Weg vom Parkplatz zur Haltestelle kurz, die Taktung des abbringenden öffentlichen Verkehrsmittels
dicht und das Parkplatzangebot am Zielort begrenzt
ist. Die Maßnahmeschwerpunkte werden deshalb
bei einer Erweiterung der Stellplatzangebote an den
Bahnhöfen und Haltestellen im weiteren Umland liegen müssen; die Stadt Leipzig wird sich in den entsprechenden Gremien, in denen sie vertreten ist,
dafür einsetzen.
Dennoch gilt es, auch das „Kundenpotenzial“ der
innerstädtischen Anlagen auszuschöpfen. Kurz- und
mittelfristig sind dazu Verbesserungen an bestehenden Stellplatzanlagen vorgesehen. Zielstellung ist
es, für die Alltagsnutzung benötigte haltestellennahe
Teilflächen einschließlich der Zuwege witterungsbeständig zu befestigen, zu beleuchten und zuverläs-
Konzert am Sportforum – der ÖPNV ist gefragt.
sig von Schnee und sichtbehinderndem Bewuchs
freizuhalten. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer
können perspektivisch auch Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zur Attraktivität der Standorte beitragen.
Maßnahmen sollen in einem ersten Schritt auf die
Stellplatzanlagen konzentriert werden, wo die größten verkehrlichen Wirkungen zu erwarten sind: Am
Bahnhof Leipziger Messe an der Zufahrt von Norden, am Völkerschlachtdenkmal an der Zufahrt von
Südosten und an der Plovdiver Straße an der
Zufahrt von Westen.
Mittelfristig soll die Anlage zusätzlicher P+R-Stellplätze für den Alltagsverkehr an den Ausfallstraßen
in Richtung Nordwesten (z.B. am Bahnhof Leutzsch)
und Osten (z.B. in Paunsdorf) geprüft und im Süden
am Agra-Standort sowie im Südwesten am P+RPlatz Krakauer Straße ein ständig verfügbares Angebot vorgehalten werden. Für weitere Neuangebote
ist die Nachfrageentwicklung abzuwarten.
Priorität bei der Weiterentwicklung der Park+RideAngebote hat der Veranstaltungsverkehr. Bei Großveranstaltungen ist wie bisher die Konzentration auf
wenige große Plätze sinnvoll, da nur dann bei
hohem Fahrgastaufkommen ein Sonderverkehr der
LVB direkt zum Veranstaltungsort sowie weitere
Dienstleistungen (Ticketverkauf, Imbiss, mobile Toilettenanlagen) angeboten werden können. Die Zuund Abfahrten müssen – ausgehend von den Autobahnen und Bundesstraßen – so ausgeschildert
sein, dass sie auch für ortsunkundige Nutzer leicht
auffindbar sind (Wegweisungskonzept). Ergänzend
sind im Einzelfall erforderliche Restriktionen hinsichtlich der Zufahrtsbedingungen und des verfügbaren Parkraums im Umfeld des Veranstaltungsortes notwendig.
Multimodale Mobilität
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Die Stadt wird sich dafür einsetzen, dass zwischen
den Verkehrsunternehmen bzw. dem MDV und den
Veranstaltern von Großveranstaltungen regelmäßig
ein Kombiticket vereinbart wird, so dass für das Parken und das öffentliche Verkehrsmittel keine Zusatzkosten entstehen. Um bei der Anreise aus der
Region die Besucher von vornherein auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu orientieren,
sollte dabei ein Gültigkeitsbereich zugrunde gelegt
werden, der mindestens das Stadtgebiet und die
angrenzenden Tarifzonen umfasst. Darüber hinaus
sollte der Kreis der Veranstalter bzw. Veranstaltungen erweitert werden, für die ein solches Kombiticket angeboten bzw. bei genehmigungspflichtigen
Veranstaltungen verpflichtend gemacht wird.
Die Ausschöpfung des Nutzerpotenzials sowohl im
Alltags- als auch im Veranstaltungsverkehr soll
durch eine Optimierung der Informationsangebote
gesteigert werden. Neben einer verbesserten Wegweisung und dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI) an größeren Standorten sollen dafür
die digitalen Medien intensiv genutzt werden. Dies
gilt sowohl für den Internetauftritt der Stadt Leipzig
als auch für das geplante „Mobilitätsportal Mitteldeutschland“ (s. Kap. 6.3).
Im Rahmen der Entwicklung eines komplexen Verkehrsinformationssystems für den mitteldeutschen
Raum wird angestrebt, auf den dWiSta-Tafeln an
den Autobahnen sowie an geeigneten Punkten auf
den in die Stadt hineinführenden Hauptverkehrsstraßen durch dynamische Anzeigetafeln auf nahe
gelegene P+R-Stellplätze hinzuweisen. Weiterhin
soll das bestehende Angebot besser bekannt
gemacht, beworben und mit seinen Vorteilen den
Nutzern nahe gebracht werden.
CarSharing
Unkomplizierte und kostengünstige CarSharing-Angebote können ein multimodales Verkehrsverhalten
fördern, indem sie Alternativen zum eigenen Auto
(oder mindestens zu einem Zweitwagen) anbieten.
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Nutzer ihre
Mobilität bewusster gestalten, das geliehene Auto
erheblich seltener nutzen als ein eigenes Fahrzeug
und häufiger zu Fuß gehen oder auf Bus, Bahn oder
Fahrrad umsteigen. Es wird geschätzt dass ein CarSharing-Fahrzeug vier bis acht private Pkw ersetzt
(die dann keine Stellplätze mehr belegen). Nicht
zuletzt bieten CarSharing-Flotten gute Voraussetzungen für den Einsatz von umweltfreundlichen
Fahrzeugen, auch für den Einsatz von Elektroautos.
In Informationsangeboten zu Mobilitätsthemen sowie
im Rahmen des Mobilitätsmanagements (s.u.) soll
auch das CarSharing berücksichtigt werden; dabei
wird insbesondere der mögliche Beitrag zur Aufwertung der öffentlichen Straßenräume und zur Entlastung des Stellplatzangebots bei Abschaffung privater Pkw durch CarSharing-Kunden thematisiert.
Die Stadt wird sich weiterhin durch vermehrte dienstliche Nutzung von CarSharing durch ihre Mitarbeiter
für diese Form der Mobilität engagieren.
ohne feste Stationen (z.B. car2go) liegen noch keine
zuverlässigen Informationen zu möglichen Auswirkungen vor. Vermutet wird, dass diese aufgrund
einer geringeren Auslastung, einer erhöhten Zahl
von „Spontanfahrten“ und vor allem aufgrund der
erheblichen Inanspruchnahme von Stellplätzen im
öffentlichen Raum weniger positiv zu bewerten sind
(Huber/Reutter 2013). Die Stadt wird hier die weitere
Entwicklung beobachten und evaluieren.
Beim CarSharing handelt es sich im Wesentlichen
um eine private Dienstleistung. Die Stadt wird das
stationsgebundene CarSharing im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten durch Bereitstellung von
Stellplätzen auf stadteigenen Liegenschaften und im
öffentlichen Straßenraum dort unterstützen, wo bei
offensichtlichem Bedarf die Anbieter keine privaten
Flächen zur Anmietung finden. Aktivitäten der Anbieter zur Bedarfsanalyse und zur Planung der Stationsentwicklung werden durch die Stadt unterstützt. Eine
Einbindung von Informationen zu Fahrzeugstandorten und zur Fahrzeugverfügbarkeit in Mobilitätsportale sowie tarifliche Angebote mit dem Ziel einer
stärkeren Vernetzung von CarSharing und ÖPNV
werden ebenfalls unterstützt.
Taxidienste
Bei Planungen im öffentlichen Straßenraum sind die
Anforderungen des Taxigewerbes, insbesondere die
Notwendigkeit ausreichend dimensionierter Taxistände an Schwerpunkten des Bedarfs, z.B. an den
geplanten Mobilitätsstationen, zu berücksichtigen.
Der Taxiverkehr ist in Stadtrandlagen und besonders
in den Abend- und Nachtstunden mit dem normalen
Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln zu vernetzen, da Anruflinientaxis bei geringer Nachfrage Straßenbahn und Bus wirtschaftlich ergänzen können.
Dazu soll das Angebot der Verkehrsbetriebe beitragen, bereits im Bus oder in der Straßenbahn ein Taxi
für die Anschlussfahrt zu buchen.
Die Nutzung von Leihsystemen bietet bei noch niedrigem Ausgangsniveau erhebliche Entwicklungspotenziale
für ein multimodales Verkehrsverhalten. (Kommunale Bürgeumfrage 2012)
Autovermietung
Leihfahrräder
Car-Sharing
mehrmals
pro Monat
0%
selten
18 bis 34 Jahre
34 bis 49 Jahre
0%
17 %
2%
5%
0%
5%
0%
11 %
2%
4%
2%
3%
50 bis 64 Jahre
0%
8%
0%
1%
0%
1%
65 bis 85 Jahre
0%
0%
1%
1%
0%
Befragte
Gesamt
10 %
2%
mehrmals
pro Monat
1%
mehrmals
pro Monat
1%
selten
3%
selten
2%
Entwicklung des CarSharing in Leipzig, 2002-2012 (Bundesverband CarSharing)
bisher
16,5 %
Fahrberechtigte
CS- Fahrzeuge
19,2 %
(% Zuwachs gegenüber dem Vorjahr)
18,8 %
17,2 %
Dies gilt zunächst für stationsgebundenes CarSharing. Für die in einer Reihe von Kommunen durch
Autohersteller und -verleiher getesteten Systeme
83
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Mobilitätsmanagement
Die Möglichkeiten, durch Mobilitätsmanagement im
Sinne der Nachhaltigkeit Einfluss auf das Mobilitätsverhalten zu nehmen, waren Gegenstand eines zum
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher
Raum erarbeiteten Gutachtens (Gertz 2013), das
Grundlage für die folgenden Konzeptbestandteile ist.
Maßgebliches Ziel von Mobilitätsmanagement ist es,
den Anteil der Pkw-Alleinfahrer am Verkehrsgeschehen zu senken und dadurch verkehrsbedingte Beeinträchtigungen der städtischen Umwelt
zu reduzieren. Zielgruppe sind vor allem die so
genannten „Wahlfreien“, die nicht durch Sachzwänge, fehlende Angebote oder fest gefügte subjektive Einstellungen auf die Pkw-Nutzung festgelegt
sind.
Individualisierte bzw. zielgruppenspezifische Informations- und Beratungsangebote sollen verbreitete
Informationslücken schließen, z.B. zu ÖPNV-Angeboten, die den theoretisch „Wahlfreien“ häufig gar
nicht bekannt sind, oder zu tatsächlichen Fahrtzeiten, die im ÖPNV häufig über- im MIV häufig
unterschätzt werden. Die zunehmende Verbreitung
von mobilen Internetzugängen bietet Möglichkeiten
der zeitnahen und ortsunabhängigen Bereitstellung
von Informationen zu Mobilitätsalternativen, die es
aktuell zu halten und breiter bekannt zu machen gilt.
Die Information von Neubürgern hat sich als besonders effektive Form der Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens erwiesen, da sich nach einem Umzug
bei noch geringer Ortskenntnis neue Verkehrsgewohnheiten herausbilden. Gezielte Beratungsangebote, ergänzt durch ein „Neubürgerpaket“ mit
Informationen über nachhaltige Mobilitätsalternativen
(z.B. ein aus dem Fahrradstadtplan weiterentwickelter, umfassender Mobilitätsstadtplan) und „Schnupperangebote“ (z.B. Freifahrscheine, Sonderkonditionen für CarSharing und Fahrradverleih), haben in
anderen Städten messbare Erfolge erzielt.
Die Stadt kann in diesen Handlungsfeldern vor allem
Aufgaben der Anregung, Beratung und Prozessbegleitung, der Information und der Koordination unterschiedlicher Akteure übernehmen. Als Grundlage
dafür ist auf der Basis der im Projekt „effizient mobil“
erarbeiteten Ansätze eine Konzeption zur Durchführung bzw. kommunalen Unterstützung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements zu entwickeln
(Maßnahmenplan Mobilitätsmanagement). Wichtige
Handlungsfelder mit guten Potenzialen für ein Mobilitätsmanagement sind die mit verkehrsbedingten Problemen konfrontierten innenstadtnahen Quartiere,
die Gewerbeansiedlungen im Nordraum sowie die
Kommunikation der Verkehrsangebote durch das
neue S-Bahn-Netz.
84
Multimodale Mobilität
Mögliche weitere Akteure sind Interessenvertretungen aus den Bereichen Gesundheit, Unfallprävention, Umwelt und Soziales, die oftmals über
gute Verbindungen zu den Zielgruppen verfügen und
um Kooperation und organisatorische und finanzielle
Unterstützung gebeten werden. Nicht zuletzt sind
auch die Umlandkommunen für ein gemeinsames,
als regionale Aufgabe verstandenes Mobilitätsmanagement zu motivieren.
Ein Neubürgerpaket soll frühzeitig über Mobilitätsalternativen informieren (Beispiel aus Aachen).
Als Einstiegsprojekt bietet sich die Erprobung eines
integrierten Mobilitätskonzepts für ein Innenstadtquartier mit hohen Stellplatzdefiziten an.
Die Umsetzung eines solchen Maßnahmenplans
erfordert sowohl eine kontinuierliche organisatorische und personelle Verankerung in der Stadtverwaltung als auch die Einbindung einer Vielzahl von
weiteren Akteuren. Als wesentlich Begünstigte eines
erfolgreichen Mobilitätsmanagements kommt den
Verkehrsbetrieben eine zentrale Rolle zu. Sie binden
weitere Begünstigte im Umweltverbund wie die
Anbieter von Taxidiensten, CarSharing und Fahrradverleih als Alternativen zur Nutzung des privaten
Pkw ein. Weitere Potentiale werden in der Zusammenarbeit mit größeren Arbeitgebern gesehen, die
Parkplätze einsparen und gesundheitlich bedingte
Fehlzeiten reduzieren können.
Standortbezogenes Mobilitätsmanagement richtet
sich an einzelne Betriebe oder Einrichtungen, mit
dem Ziel, das Verkehrsverhalten von Beschäftigten,
Besuchern und Lieferanten zu beeinflussen, z.B.
durch Telearbeit, Gleitzeitregelungen, JobTickets,
Mitfahrerbörsen und Fahrgemeinschaften oder
betriebliche Fahrradstellplätze und Pedelec-Verleih.
So haben andere Städte über Förderung und
externe Beratung auch betriebswirtschaftlich erfolgreiche Mobilitätsoptimierungen erreicht.
Die gezielte Ansprache von Unternehmen und ihren
Zusammenschlüssen und Interessenvertretungen,
die Beratung zur Initiierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements, die Berufung eines Mobilitätsbeauftragten sowie die Prüfung einer Beteiligung der
Wirtschaft an den Kosten des ÖPNV, (z.B. über das
JobTicket), sollten Gegenstände des Maßnahmeplans Mobilitätsmanagement sein.
In ihrer Vorbildfunktion kann die Stadt Leipzig (und
können auch die Umlandgemeinden) durch Umsetzung eigener Maßnahmen aus dem Bereich des
standortbezogenen Mobilitätsmanagements für Verwaltungsdienststellen, Schulen, Krankenhäuser und
Für eine multimediale Verkehrsmittelnutzung gibt es vielfältige Angebote (nach Gertz 2013).
Multimodale Mobilität
Das Konzept soll die auf unterschiedlichen Ebenen
(u.a. Umwelt, Verkehrssicherheit, Schulen, Verkehrsverbund, Verkehrsunternehmen, sonstige Anbieter
von Mobilitätsdienstleistungen) durchgeführten Aktionen und Informationsangebote unter einer „Dachmarke“ koordinieren und um bisher unterrepräsentierte Inhalte ergänzen.
Elemente eines solchen Kommunikationskonzeptes
könnten auf die Bildungsarbeit an Schulen, auf das
Verkehrsverhalten von Pkw-Nutzern, auf Fragen
der Verkehrssicherheit, auf die Entlastung der
Umwelt oder auf die Positionierung Leipzigs als
Modellstadt für den Umweltverbund abstellen. Auch
öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Teilnahme
an der EU-Woche der Mobilität gehören dazu.
·
·
·
Das in Vorbereitung befindliche „Mobilitätsportal
Mitteldeutschland“ sowie das Projekt „Mobilitätsplattform der LVB“ sollen als internet-basierte
Informationsplattformen schrittweise umgesetzt
werden. Darin sollen umfassende Informationen
zum Verkehrsgeschehen im Großraum HalleLeipzig bzw. im Bedienungsgebiet der LVB sowie
längerfristig auch zu allen verfügbaren Mobilitätsangeboten integriert werden, von der Fahrplanund Tarifauskunft über Routenplaner bis hin zu
aktuellen Verkehrsinformationen, um entsprechende Empfehlungen zur Wege- und
Verkehrsmittelwahl
geben zu können.
·
·
·
·
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Multimediale Mobilität“
kommunale Betriebe die Aufmerksamkeit für und die
Bekanntheit von Mobilitätsmanagement steigern und
als Referenz für andere dienen.
Die Nutzung alternativer Mobilitätsformen zum eigenen Pkw soll mittelfristig durch Einführung einer
gemeinsamen elektronischen Mobilitätskarte für Bus
und Bahn, CarSharing und Fahrradverleih erleichtert
werden, mit dem Ziel einer gemeinsamen monatlichen Abrechnung aller genutzten Dienste in einer
„Mobilitätsrechnung“. Weiterhin wird angestrebt,
durch Werbung und Angebotsverbesserung die
Inanspruchnahme von Jobtickets zu erweitern und
das Angebot von Kombitickets auf zusätzliche Veranstaltungen und weitere Besucherattraktionen auszudehnen. Eine Verpflichtung oder Selbstverpflichtung der Veranstaltungsorganisatoren dazu ist
wünschenswert.
Information und Kommunikation
Die dargestellten Maßnahmen zur Unterstützung
von Intermodalität und Multimodalität sollen durch
ein Informations- und Kommunikationskonzept
untersetzt werden, das breite Bevölkerungsschichten für die Vorteile einer kostengünstigen,
gesunden und nachhaltigen Befriedigung ihrer individuellen Mobilitätsbedürfnisse sensibilisiert und die
für eine optimale Verkehrsmittelwahl bzw. Verkehrsmittelkombination erforderlichen Informationen für
jedermann unkompliziert verfügbar macht.
Dies kann u.a. erreicht werden durch Realisierung
einer internetbasierten Verknüpfung von Auskunfts-,
Buchungs- und Bezahlfunktionen für alle öffentlichen
Nahverkehrsmittel sowie für CarSharing, Fahrradverleih und den Eisenbahnfernverkehr (Federführung durch den MDV, Verlinkung mit dem Verkehrsinformationsportal unter www.leipzig.de).
85
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Verkehrsmanagement
6.3 Verkehrsmanagement
6.3.1
Ausgangsbedingungen
Unter dem Oberbegriff „Verkehrsmanagement“ werden Handlungsfelder zusammengefasst, die weniger
auf die materielle Verkehrsinfrastruktur als auf ihre
effektive Nutzung ausgerichtet sind, und zwar nicht
beschränkt auf einzelne Verkehrsarten, sondern
bezogen auf das Verkehrssystem als Ganzes.
Instrumente des Verkehrsmanagements sind die
Bereitstellung von aktuellen und zuverlässigen Verkehrsinformationen, die Verkehrslenkung durch Leitsysteme auf regionaler, gesamtstädtischer und teilräumlicher Ebene sowie die Verkehrssteuerung
durch Optimierung des Systems der Lichtsignalanlagen. Ziele des Verkehrsmanagements sind vor allem
die verbesserte Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur und ein möglichst ungestörter Verkehrsablauf für alle Verkehrsarten.
Bei engen finanziellen Spielräumen für den Ausbau
der Verkehrsinfrastruktur kommt dem Verkehrsmanagement eine wachsende Bedeutung zu. Deshalb sind die Zuständigkeiten für Verkehrsmanagement und Lichtsignalanlagen im Verkehrs- und
Tiefbauamt angesiedelt.
Verkehrsinformation und Verkehrslenkung
Das im Internet abrufbare Verkehrsinformationssystem Leipzig enthält Hinweise auf aktuelle und
längerfristige Baustellen und Straßensperrungen
sowie auf Park+Ride-Plätze und Parkhäuser in der
Innenstadt. Zum Angebot gehört auch eine regelmäßig aktualisierte Baustellenliste mit Angaben zu
Art und Dauer der Einschränkungen.
86
Ein touristisches Leitsystem unterstützt Ortsfremde
bei der Orientierung in der Stadt. Am Stadtrand
erläutern Hinweistafeln „Willkommen in Leipzig“ das
bestehende System: braune Schilder weisen den
Weg zu touristischen Zielen, grüne Schilder zu
Hotels, weiße Schilder zu öffentlichen Einrichtungen
und weiße Schilder mit Parksymbol und Farbgebung
(für die Innenstadtbereiche Hauptbahnhof, Nord, Ost,
Süd, West) zu Stellplatzanlagen für Pkw. Busreiseveranstalter erhalten Informationen über Zufahrtswege zur Innenstadt sowie zu Busparkplätzen.
Ein regionales Verkehrsmanagement steht noch in
den Anfängen. Umgesetzt wurde in einer ersten
Stufe eine dynamische Verkehrslenkung, die durch
Anzeigetafeln an der Autobahn den Kfz-Verkehr bei
Messen und Großveranstaltungen im Stadionbereich auf freie Parkplätze (Park+Ride) lenkt und bei
Störungen auf Alternativrouten hinweist. Innerstädtische Informationstafeln dienen der Park+Ride-Zielführung.
Das Verkehrsinformationssystem Leipzig liefert Informationen u.a. zu Baustellen und zu Parkmöglichkeiten.
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Verkehrsmanagement
Lichtsignalanlagen
Traditionelles Instrument des Verkehrsmanagements
ist das System der Lichtsignalanlagen, das in den
vergangenen Jahren kontinuierlich von etwa 100
Anlagen im Jahr 1991 auf heute rund 420 Anlagen
erweitert wurde. Neue Lichtsignalanlagen wurden
insbesondere zur Verbesserung der Schulwegsicherheit, zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel, zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie im Zusammenhang mit Straßen- und
Hochbauprojekten angeordnet.
Das Parkleitsystem hilft, die Innenstadtbesucher auf die Parkhäuser zu lenken und Parksuchverkehr zu vermeiden.
Leipzig hat 2005-2009 mit dem Baustein „Verkehrssystemmanagement“ am Forschungsprojekt
„Mosaique“ des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie teilgenommen. Ziel war u.a. die
Zusammenstellung der Grundlagen und die Prüfung der Möglichkeiten und technischen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des regionalen Verkehrsmanagements durch Ermittlung der
Verkehrslage im Großraum und kurzfristige Prognosen dazu als Grundlagen für Routenwahlempfehlungen. Dazu wurde die Vernetzung bisher
autark arbeitender Teilsysteme (Autobahn, städtischer Verkehrsrechner, rechnergestütztes
Betriebsleitsystem ÖPNV, Baustelleninformationssystem, Parkleitsystem) vorbereitet. Dies erfordert
umfangreiche technische und organisatorische
Anpassungen. Aus dem MOSAIQUE-Projekt
heraus wurde die „Kooperation Intermodales Verkehrsmanagement Mitteldeutschland“ (KOV-VM)
gegründet, die eine länderübergreifende Zusammenarbeit und Verknüpfung der Verkehrsdaten
ermöglicht. Die Stadt Leipzig und die Leipziger
Verkehrsbetriebe sind Mitglieder der Kooperation.
Um die effektive Ausnutzung des Parkraumangebots in der Innenstadt sicherzustellen, hat die Stadt
ein dynamisches Parkleitsystem eingerichtet, das
die Besucher auf kurzen Wegen zur nächstgelegenen freien Stellplatzanlage hinführt. Fast alle
Stellplatzanlagen innerhalb des Promenadenrings
und in den angrenzenden Stadtgebieten sind in
dieses System eingebunden. Dadurch wird das Stellplatzangebot für Innenstadtbesucher besser überschaubar, unnötiger Parksuchverkehr wird vermie-
den und durch gleichmäßigere Auslastung reduziert
sich der Bedarf an zusätzlichen Stellplatzanlagen.
Das 2013 überarbeitete Parkleitsystem besteht aus
Ankündigungstafeln an an wichtigen Entscheidungspunkten zwischen Tangentenviereck und Promenadenring sowie dynamischen Wegweisern am oder
unmittelbar vor dem Ring, die die Anzahl freier Stellplätze in einzelnen an das System angeschlossenen
Stellplatzanlagen sowie die Entfernung zur nächst
gelegenen Anlage angeben. Die Erfassungssysteme
dieser Anlagen und die dynamischen Wegweiser
sind über eine Zentrale miteinander vernetzt.
Anzahl der Lichtsignalanlagen in Leipzig, 1989-2012
420
403
313
Die Bevorrechtigung der
öffentlichen Verkehrsmittel
über Funkanmeldung
wurde auf heute rund 290
Lichtsignalanlagen ausgeweitet. Straßenbahnfahrzeuge und Busse sind mit
der dafür notwendigen
Technik ausgerüstet.
Die technischen Möglichkeiten für eine Optimierung
des Systems nach den
bereits im Stadtentwicklungsplan von 2003 festgelegten Kriterien haben sich
in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Im Rahmen des o.g. Projekts „Mosaique“ wurden auch die
Möglichkeiten einer Qualitätsanalyse der gegenwärtigen LSA-Steuerung und die Voraussetzungen für
ihre Implementierung untersucht.
Die „Arbeitsgruppe Lichtsignalanlagen“, in der
neben der Verkehrsverwaltung auch die LVB und
die Polizei vertreten sind, arbeitet fallbezogen an
der Verbesserung einzelner Anlagen. Sie nimmt
dabei auch Hinweise aus der Bevölkerung auf. Eine
Prioritätenliste für neue bzw. zu überarbeitende
oder zu rekonstruierende Lichtsignalanlagen wird
regelmäßig fortgeschrieben und nach Maßgabe der
finanziellen Möglichkeiten abgearbeitet. Oberste
Priorität hat dabei die Beseitigung von Sicherheitsmängeln.
98
1989
Über 80 % dieser Anlagen sind an den im Jahr 2000
in Betrieb genommenen zentralen Verkehrsrechner
angeschlossen, der damit die Grenze seiner Leistungsfähigkeit erreicht hat. Neue oder rekonstruierte
Anlagen werden regelmäßig in das System eingebunden. Die Umstellung auf eine verkehrsabhängige
Steuerung ist bei diesen Anlagen weitgehend abgeschlossen. Dazu wurden umfangreiche Anlagen zur
Verkehrserfassung installiert und das Koordinierungskabelnetz laufend erweitert.
1999
2009
2012
87
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
6.3.2
Leitlinien
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mit
geringem Flächen- und Energieverbrauch und
geringen Eingriffen in landschaftliche, bauliche
und soziale Strukturen, aber auch im Sinne des
effektiven Einsatzes knapper Ressourcen hat die
optimale Nutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur Vorrang vor baulichen Erweiterungen. Dies setzt ein effektives Verkehrsmanagement voraus. Dadurch sollen auch
Reserven für eine attraktivere Gestaltung der
öffentlichen Räume erschlossen werden.
Die Stadt setzt sich aktiv für die Weiterentwicklung des Mobilitätsportals Mitteldeutschland ein,
das unter Einbeziehung der Verkehrsverwaltungen und der Nahverkehrsträger die Verkehrsteilnehmer in die Lage versetzen soll, frühzeitig
auf Überlastungen und Störungen im Verkehrsablauf zu reagieren.
Die Verkehrsmanagementzentrale ist nach dem
Stand der Technik zu stärken.
Bei der fortlaufenden Optimierung des komplexen Systems der Lichtsignalanlagen sind die
Ansprüche aller Verkehrsarten, die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer, die Vermeidung von
Umweltbelastungen und die Beschleunigung der
öffentlichen Verkehrsmittel ausgewogen zu
berücksichtigen. Um dabei dem Rad- und Fußgängerverkehr besser als bisher gerecht werden
zu können, soll die Datenlage zu diesen
Verkehrsarten verbessert werden. Zur Qualitätsanalyse von Verkehrsabläufen an Lichtsignalanlagen sind geeignete Werkzeuge bereitzustellen.
Die gegebenen Steuerungsmöglichkeiten sollen
auch zur besseren Ausnutzung vorhandener
Kapazitäten, zur Abschirmung empfindlicher
Stadträume gegen vermeidbare Verkehrsbelastungen und zur Umsetzung planerischer Ziele
genutzt werden.
Verkehrsmanagement
6.3.3
Konzept
Verkehrsinformation und Verkehrslenkung
Ein breites, aktuelles, übersichtliches und einfach
erreichbares Angebot an Verkehrsinformationen soll
es allen Verkehrsteilnehmern ermöglichen, sich frühzeitig auf die jeweilige Verkehrslage und eventuelle
Störungen einzustellen und ihre Verkehrsmittel- und
Wegewahl entsprechend auszurichten. Verkehrsmanagement wird damit zu einem Instrument auch
des Mobilitätsmanagements.
Mobilitätsplattform Mitteldeutschland
Die Stadt Leipzig beteiligt sich mit anderen Akteuren
an der Entwicklung der Mobilitätsplattform Mitteldeutschland. Ziel ist ein integriertes System der Verkehrsinformation und –lenkung im Ballungsraum
Leipzig/Halle, längerfristig im gesamten mitteldeutschen Raum, das zeitnah Informationen über die
aktuelle Verkehrslage und die jeweiligen „Betriebszustände“ der unterschiedlichen Verkehrssysteme
sammelt, verarbeitet und abrufbar macht. Dadurch
sollen mögliche Störungen frühzeitig erkannt und die
Straßenverkehrsbehörden und die Nahverkehrsunternehmen in die Lage zu versetzt werden, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, z.B. Lichtsignalschaltungen anzupassen oder zusätzliche
Beförderungskapazitäten bereitzustellen.
Eine wesentliche Funktion des Mobilitätsportals stellt
der intermodale Router dar, der unterschiedliche
Verkehrsträgerarten vergleichend darstellt und alternative Reiseketten unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrssituation (Echtzeitdaten des ÖPNV
und MIV) aufzeigt. Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu allen verfügbaren Mobilitätsangeboten, die über Verkehrsfunk, Mobiltelefon, dyna-
mische Informationsanzeigen an wichtigen Punkten
im Netz oder andere Techniken weitergegeben werden, sollen die Verkehrsteilnehmer in die Lage versetzen, flexibel auf Veränderungen und Störungen
zu reagieren, indem sie z.B. ihre Fahrt verschieben,
eine andere Route wählen oder auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen. Die Funktion soll eine effiziente Verknüpfung von Mobilitätsangeboten und
damit eine effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Mobilitätsanbieter unterstützen. Das
System soll weiterhin eine verbesserte Steuerung
der Verkehrsabwicklung bei länger währenden
Umleitungen sowie eine Entlastung umfeldsensibler
Stadtgebiete durch Ableitung des Verkehrs über den
Autobahnring und Bündelung auf weniger empfindlichen Strecken ermöglichen. Langfristig soll das
Mobilitätsportal um neue Mobilitätsformen wie Carsharing, Fahrradverleih und E-Mobilität erweitert
werden.
Die Einführung eines solchen technisch und organisatorisch aufwändigen Konzeptes ist ein langfristiger
Prozess, der die Mitwirkungsbereitschaft vieler
Beteiligter sowie eine Absicherung der Planungsund Betriebskosten voraussetzt. Die Stadt Leipzig ist
in die entsprechenden Arbeitszusammenhänge eingebunden und wird sich für eine Realisierung der
Mobilitätsplattform in jeweils für sich genommen
bereits sinnvollen Schritten einsetzen.
Großveranstaltungen
Ein wichtiger Anwendungsfall ist das Management
der Besucherströme bei Großveranstaltungen zur
Entlastung der Innenstadt und der Stadtquartiere im
Umfeld des Sportforums vom Zufahrts- und Parksuchverkehr. Die Verkehrskonzepte für solche Veranstaltungen werden laufend verfeinert und an sich
Mobilitätsportal Mitteldeutschland - Konzept
Die Verkehrsabwicklung bei Großveranstaltungen, insbesondere im Umfeld des Sportforums,
ist gemeinsam mit den Veranstaltern und den
betroffenen Bürgern zu verbessern.
88
Grafik: MDV
Das Parkleitsystem ist so zu betreiben und zu
nutzen, dass es die Erreichbarkeit und Attraktivität der Innenstadt unterstützt und zur optimalen
Nutzung der begrenzten Stellplatzkapazitäten
sowie zur Vermeidung von Parksuchverkehr
beiträgt.
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Dazu
sind die Möglichkeiten der vorhandenen dWiStaTafeln an den Autobahnen einzusetzen, um Veranstaltungsverkehr frühzeitig über geeignete Korridore
auf Park+Ride-Plätze am Stadtrand zu lenken. Auf
Maßnahmen zur Verbesserung der Akzeptanz dieser
Stellplatzanlagen, auch im Alltagsverkehr, wird in
Kap. 6.2 eingegangen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, die Zufahrtstrassen der öffentlichen Verkehrsmittel bei Großveranstaltungen im Stadionund Innenstadtbereich frei zu halten. An den
Veranstaltungsorten sollen in ausreichender Zahl
Fahrradabstellmöglichkeiten bereit gestellt werden.
Parkleitsystem Innenstadt
Um das Ziel der Minimierung des Parksuchverkehrs
zu erreichen, wird die Stadt sich für ein differenziertes
Gebührensystem bei den an das Parkleitsystem
angeschlossenen Stellplatzanlagen einsetzen. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass deren Nutzung
attraktiver ist, als die Suche nach einem sonstigen
Stellplatz im öffentlichen Straßenraum. Dazu sind u.a.
Stellplatzbewirtschaftungskonzepte in den an die
Innenstadt angrenzenden Quartieren zu erarbeiten
und umsetzen. Innerhalb des Promenadenrings wird
das Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum
entsprechend dem Konzept „autoarme Innenstadt“ im
Wesentlichen auf Stellplätze für Anwohner mit
Berechtigung sowie für Gehbehinderte begrenzt.
Im Zusammenwirken mit dem weiter zu entwickelnden regionalen Verkehrsmanagement soll die Verfügbarkeit von freien Stellplätzen über das Verkehrsinformationsportal abgerufen werden können und
Innenstadtbesucher bei Auslastung der innerstädtischen Parkmöglichkeiten frühzeitig auf öffentliche
Verkehrsmittel umgelenkt werden.
Lichtsignalanlagen
Mit der Ausweitung der technischen Möglichkeiten
haben sich die Ansprüche der Nutzer an die Steuerung der Lichtsignalanlagen erhöht. Die Autofahrer
erwarten eine störungsfreie Abwicklung des Kfz-Verkehrs, möglichst mit einer „Grünen Welle“, durch die
die Leistungsfähigkeit von hoch belasteten Verkehrsstraßen optimal genutzt wird. Dieses Ziel hat
jedoch nicht „automatisch“ Priorität, denn auch die
Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel, die Absicherung von Abbiegebeziehungen, die Warte- und Freigabezeiten für Fußgänger und Radfahrer, die
Bündelung der Verkehrsströme auf störungsunempfindlichen Strecken sowie die Schonung der
Umwelt durch weniger Lärm und Abgase (z.B. durch
Vermeidung von unnötigem Anhalten und Wiederanfahren) sind wichtige Zielparameter.
Auch hinsichtlich der Anpassung an sich ändernde
Verkehrsbelastungsverhältnisse (alle Verkehrsarten)
ist die Steuerung der Lichtsignalanlagen ein fortlaufender Optimierungsprozess, dessen Umsetzung
eine Daueraufgabe der Verwaltung bleibt. Dabei
sind auch Möglichkeiten einer flexibleren Abschaltung in verkehrsschwachen Zeiten und der Entbehrlichkeit von Lichtsignalanlagen, z.B. bei Einrichtung
eines Kreisverkehrs, zu prüfen. Bei Lichtsignalanlagen mit Zusatzausrüstung für Blinde sind dabei die
Behindertenverbände zu beteiligen.
Die Optimierung des Systems der Lichtsignalanlagen
soll unterstützt werden durch regelmäßige Verkehrszählungen sowie durch Implementierung von
Techniken und Verfahren zur Qualitätsanalyse der
Verkehrsabläufe an bestehenden Anlagen.
Vielfältige Nutzeransprüche an die Steuerung der Lichtsignalanlagen sind gegeneinander abzuwägen
Verkehrsmanagement
Die bereits seit vielen Jahren bestehende „Arbeitsgruppe Lichtsignalanlagen“ setzt ihre Arbeit systematisch fort. Sie wird dabei die Beseitigung von Unfallhäufungspunkten und die Schulwegsicherung
ebenso berücksichtigen wie die Notwendigkeiten, die
sich aus dem Straßenbau, dem Ausbau der Stadtbahn und der Neuerschließung von Baugebieten und
verkehrsintensiven Vorhaben ergeben. Wo bestehende Anlagen aufgrund von technischem Verschleiß
ersetzt werden müssen, soll regelmäßig auch eine
verkehrstechnische Überarbeitung erfolgen.
Die Empfehlungen der Projektgruppe werden nach
Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten umgesetzt.
Für die nächsten Jahre vorgesehen sind u.a. Maßnahmen im Zuge der Stadtbahnlinien 11 und 15, im
Tangentenviereck Nord, entlang der Max-Liebermann-Straße, im Bereich des Bayrischen Platzes
sowie begleitend zu geplanten Baumaßnahmen in
der Lützner Straße, im Peterssteinweg und in der
Karl-Liebknecht-Straße, in der Arthur-HoffmannStraße, der Wurzner Straße und der Bornaischen
Straße. In Abhängigkeit von den Prüfungen zur
Lückenschließung zwischen der Gustav-EscheStraße und der B 6 sowie der Erneuerung der
Georg-Schwarz-Brücke werden weitere Maßnahmen
entlang dieser Tangentialverbindung erforderlich (s.
Kap. 5.4). Hinzu kommt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, u.a. an Unfallschwerpunkten, zur
Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel und
zur Absicherung von Straßenbahnhaltestellen.
Ausbau der Verkehrsmanagementzentrale
Wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung eines integrierten und vernetzten Verkehrsmanagements ist der Ausbau der Verkehrsmanagementzentrale. Dies betrifft sowohl die Verfügbarkeit
eines leistungsfähigen Verkehrsrechners nach aktuellem Stand der Technik als auch eines langfristig
gesicherten Standortes mit angemessenen Arbeitsbedingungen. Durch Verknüpfung des Verkehrsrechners mit dem rechnergestützten Betriebsleitsystem
der LVB und anderen
Systemen soll der Ausbau
der Verkehrsmanagementzentrale unternehmensübergreifend auch
zur Steigerung der Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit im ÖPNV beitragen.
89
Foto: Messestadt - Verkehrswacht
6.4 Verkehrssicherheit
Vorbereitung auf die Fahrradprüfung
6.4.1
Ausgangsbedingungen
Wesentliche Voraussetzung für Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Analyse des
Unfallgeschehens. Die Polizei erarbeitet dazu einen
jährlichen Verkehrsbericht; die folgenden Angaben
sind dem Verkehrssicherheitsbericht 2011 entnommen, für 2012 liegen erst Teilauswertungen vor.
Im Jahr 2011 verunglückten bei 293 Unfällen mit
Fußgängerbeteiligung 248 Fußgänger. Weniger als
ein Prozent aller Verkehrsunfälle im Stadtverkehr
Leipzig (128 Unfälle) wurden durch Fußgänger verursacht, während ihr Anteil an den Leichtverletzten bei
10 %, an den Schwerverletzten sogar bei 24 % lag.
Entwicklung des Unfallgeschehens
Im Leipziger Stadtgebiet (ohne Autobahn) ereigneten sich im Jahr 2012 14.564 Unfälle mit 2.307
Verletzten und 14 getöteten Personen. Die Zahl der
Unfälle insgesamt sowie die Zahl der Verletzten ist bei erheblichen jährlichen Schwankungen - über die
letzten zehn Jahre zunächst leicht zurückgegangen,
seit 2010 jedoch wieder angestiegen. Unter den Verunglückten (mit Personenschaden) waren Fußgänger und Radfahrer, aber auch Jugendliche und
ältere Menschen deutlich stärker vertreten, als es
ihrer Verkehrsbeteiligung entsprach.
2012 wurden 1.240 Verkehrsunfälle mit Radfahrern
gezählt, davon wurden 425 von Radfahrern (mit-)
verursacht. 846 Radfahrer wurden dabei verletzt, drei
getötet. Damit waren 36 % aller bei Straßenverkehrsunfällen Verunglückten Radfahrer, ein Anteil, der über
doppelt so hoch ist, wie ihre Verkehrsbeteiligung.
Polizeidirektion Leipzig
Unfälle mit Personenschaden
90
2264
2134
2133
1872
1866
1833
1858
2165
1856
2247
2217
Verletzte
2003
2005
2007
2009
2011
2013
Auch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Kindern und
der dabei Verunglückten stieg nach langjährigen
Rückgängen in den letzten Jahren wieder an. Auffällig ist auch die hohe Zahl der durch über 65-jährige
verursachten Unfälle, deren Anzahl sich im letzten
Jahrzehnt deutlich erhöht hat, während der Anstieg
der Verunglückten in dieser Altersgruppe etwa ihrem
wachsenden Anteil an der Stadtbevölkerung folgte.
Hauptursachen bei den Unfällen mit Personenschaden (2011) waren nicht angepasste Geschwindigkeit
/zu geringer Abstand (430 Unfälle), Missachtung der
Vorfahrt (375) und Fehler beim Abbiegen (270).
Andere Unfallursachen folgten mit deutlich geringeren Fallzahlen (<100). Unfallschwerpunkte waren
u.a. die Knoten vor dem Neuen Rathaus, Harkortstraße /Beethovenstraße, Maximilianallee/ Essener
Straße, Zweinaundorfer Straße/ Breite Straße,
Tröndlinring/ Löhrstraße, Jahnallee/Cottaweg sowie
die Adenauerallee nahe der Volksgartenstraße.
Verkehrsunfallkommission
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
an Unfallhäufungsstellen werden durch die alle
sechs Wochen tagende Unfallkommission bearbeitet, in der die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde
sowie die Träger der Straßenbaulast vertreten sind.
Die Kommission hat die gesetzlich festgelegten Aufgaben, Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien im Stadtgebiet zu ermitteln, Unfallursachen zu
analysieren sowie Maßnahmen zur Beseitigung
unfallbegünstigender Faktoren zu erarbeiten und für
eine kurz-, mittel- oder langfristige Umsetzung zu
priorisieren. Bisher wurden rund 200 Unfallhäufungsstellen benannt, viele Gefahrenstellen sind bereits
entschärft worden.
Schulwegsicherheit
Die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit überprüft und
überarbeitet empfohlene Schulwege, berät über Vorschläge – auch aus dem Kreis der Eltern und der
Schulen – zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
und arbeitet Empfehlungen dazu aus (z.B. zur Straßenraumgestaltung, Verkehrsorganisation, Einsatz
von Verkehrserziehungshelfern und ehrenamtlichen
Schülerlotsen). In der Arbeitsgruppe sind neben
städtischen Ämtern (Jugend, Familie und Bildung,
Verkehrs- und Tiefbauamt, Ordnungsamt) auch die
Polizeidirektion, die Schulen, die Messestadt-Verkehrswacht und der Stadtelternrat vertreten. Sie
rechnet die jährlich vom Stadtrat beschlossenen
Haushaltsmittel für die Schulwegsicherheit ab.
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Auf Vorschläge der Arbeitsgruppe sind viele für
Kinder gefährliche Situationen auf Schulwegen
beseitigt worden, z.B. durch Anordnung von Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Absperrungen,
Beschilderungen oder zusätzliche Markierungen.
Damit die Kinder und ihre Eltern den sicheren Schulweg kennen, hat das Schulverwaltungsamt der Stadt
Leipzig Schulwegpläne erstellt. Verkehrserziehungshelfer zeigen Grund- und Förderschülern wie der
Schulweg sicher wird. Als so genannte Schülerlotsen
oder bei der Verkehrserziehung haben sie Einfluss
auf das Verhalten der Kinder und verhindern somit
Unfälle auf Schulwegen.
Das 2012 gestartete, durch den Kriminalpräventiven
Rat der Stadt Leipzig betreute Projekt „SchulwegSafari“ soll Eltern und Kinder dazu bewegen, den
Schulweg nicht mit dem Auto, sondern auch zu Fuß
oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Für die Eltern,
die ihre Kinder trotzdem mit dem Auto zur Schule
bringen, soll erreicht werden, dass diese die Verkehrssituation im direkten Umfeld der Schule nicht
unnötig beeinträchtigen. Als Lösungsansatz werden
so genannte Elternhaltestellen vorgeschlagen,
geschützte Orte zum Aussteigen, die mindestens
200 m von der Schule entfernt sind. Weiterhin sollen
Kinder und auch die Eltern dazu motiviert werden,
sich aktiv mit dem Schulweg zu beschäftigen, und
es sollen zusätzliche ehrenamtliche Verkehrserziehungshelfer gewonnen werden.
6.4.2
Leitlinien
Die Anzahl der Unfälle, der Unfallhäufungsstellen
sowie der im Verkehr verletzten Personen muss
gesenkt werden. Ziel ist es, in Anlehnung an das
Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung die Zahl der im Straßenverkehr schwer verletzten Personen bis 2025 um 40 % und die Zahl
der Verkehrstoten auf Null abzusenken. Dafür
sind vielfältige Maßnahmen anzugehen:
▪ Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit, ggf. unter einer Dachmarke, sowie durch verstärkte Kontrollen,
▪ Stärkung der Unfallkommission,
▪ Entschärfung von Unfallhäufungsstellen,
Verkehrssicherheit
▪ Entschleunigung des Verkehrs durch Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten, aber
auch auf Straßen des Hauptnetzes mit Sicherheitsmängeln und im Umfeld von Haltestellen
der öffentlichen Verkehrsmittel.
In der zu intensivierenden Öffentlichkeitsarbeit
sind weniger die potentiellen Unfallopfer als die
Unfallverursacher anzusprechen und zu sensibilisieren.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Kindertagesstätten und Schulen wird auf eine
Geschwindigkeitsreduzierung hingewirkt. Eltern
sollen für eine alternative Verkehrsmittelwahl
motiviert werden.
Ein Beispiel aus dem Ideenwettbewerb zum Thema „Verkehrssicherheit“
Als gemeinnütziger Verein unterstützt die Messestadt-Verkehrswacht mit finanzieller Förderung der
Stadt u.a. die vorschulische Verkehrserziehung, Verkehrssicherheitstage für Kinder, Aktionen zum Schulbeginn, Jugendverkehrsschulen, Fahrradausbildung
an Grundschulen, Aktionen und Projekte an Mittelschulen und Gymnasien, insbesondere zum Thema
Fahrrad, sowie die Aktion „Junge Fahrer“.
Schulwegplan der Pablo-Neruda-Schule
91
6. Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität
Ver
Verkehrssicherheit
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: Tempobeschränkungen, verkehrsberuhigender Straßenumbau, Gehwegvorstreckungen und Zebrasstreifen vor Schuleingängen.
6.4.3
Konzept
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die
Reduzierung der Unfallzahlen mit Toten oder Verletzten hat bei allen Planungen hohe Priorität. Wichtige Aspekte sind die Erhöhung der Sicherheit von
nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern sowie von
Kindern, Jugendlichen und Senioren.
verkehrssparsame Raumstrukturen (Kap. 6.1) sowie
ein effektives Mobilitäts- und Verkehrsmanagement
(Kap. 6.2 und 6.3) leisten jeweils einen - direkten
oder indirekten - Beitrag auch zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit.
Bei größeren Straßenneu- und –umbaumaßnahmen
soll bei Erfordernis eine förmliche „Sicherheitsauditierung“ nach festgelegten Standards bereits im Vorfeld einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit
im Straßenverkehr leisten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit müssen auf verschiedenen Ebenen der Stadtentwicklungsplanung und der Verkehrsplanung
ansetzen. Von besonderer Bedeutung sind Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie zur Verkehrsverlagerung auf den „Umweltverbund“ - jede KfzFahrt, die vermieden wird, ist ein positiver Beitrag
zur Verkehrssicherheit.
Von besonderer Bedeutung ist die Verkehrsberuhigung der Wohngebiete. Auf rund 93 % der Wohnstraßen gilt bereits Tempo 30 (oder geringer). Auf
weiteren Straßen soll die Anordnung nachgeholt
werden, insbesondere auch auf durch Verkehrsbündelung entlasteten bisherigen Hauptverkehrsstraßen. Geeignete Straßenabschnitte sind als verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen. Auch durch
Streckenunterbrechungen kann Schleichverkehr vermieden werden.
Die Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für
den Fuß- und Radverkehr (Kap. 5.1 und 5.2), die
Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs (Kap. 5.3),
die Verkehrsbündelung zur Entlastung besonders
unfallgefährdeter Straßen und Knoten (Kap. 5.4),
Foto: Messestadt - Verkehrswacht
Verkehrssicherheitsarbeit muss verstärkt auch bei
älteren Menschen ansetzen
(Quelle: Messestadt - Verkehrswacht)
92
Auf Hauptverkehrsstraßen, die durch Wohngebiete
oder dicht genutzte Einkaufsbereiche führen, verlangen Belange der Verkehrssicherheit häufig eine
Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus. Unter
Abwägung mit anderen Belangen ist im Einzelfall,
z.B. im Umfeld von Schulen, ebenfalls Tempo 30
anzuordnen, zumindest aber die Einhaltung von
Tempo 50 durch darauf abgestimmte Schaltung der
Lichtsignalanlagen, entsprechende Überwachung
und nötigenfalls durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, z.B durch Verschmälerung der Kfz-Fahrstreifen oder Verzicht auf Markierungen. An Hauptverkehrsstraßen ist die Schaffung sicherer
Querungsmöglichkeiten von Fahrbahnen und Straßenbahntrassen weiterhin Aufgabe der Verkehrsplanung. Die sichere Erreichbarkeit von Haltestellen
muss gewährleistet werden, bei hohem Verkehrsaufkommen durch Lichtsignalanlagen.
Nicht zuletzt bedarf es einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit, um die Bedeutung regel-angepassten
Verhaltens und der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen allen Verkehrsteilnehmern immer
wieder eindringlich zu vermitteln. Ziel ist eine Verkehrskultur, die durch Rücksichtnahme geprägt ist,
insbesondere auch gegenüber Kindern und in ihren
Wahrnehmungsfähigkeiten eingeschränkten Menschen.
Die Stadt Leipzig wird Verkehrssicherheitskampagnen, Aktivitäten der Mobilitätserziehung
sowie die Überwachung der Regeleinhaltung zusammen mit den in der Verkehrssicherheitsarbeit engagierten Akteuren (Polizei, Verkehrswacht, Schulverwaltung, ADAC, ADFC, VCD) weiterhin unterstützen.
Wichtige Zielgruppe sind dabei die autofahrenden
Erwachsenen als Haupt-Unfallverursacher.
Die bisherigen Ansätze der Verkehrssicherheitsarbeit sollen unvermindert fortgeführt werden. Die
Unfallkommission wird durch Verwaltung und Politik
unterstützt, ihre Empfehlungen zur Entschärfung von
Unfallhäufungsstellen erhalten eine hohe Priorität
bei der Allokation von Finanzmitteln.
Zur weiteren Verbesserhung der Verkehrssicherheit wird die AG
Schulwegsicherheit ihre
Arbeit fortsetzen. Weiterhin werden auch innovative Ansätze (z.B. Schulwegsafari, Bus mit
Füßen) durch die Stadt
unterstützt.
7.
Monitoring
Mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum gibt sich die Stadt Leipzig langfristige
Leitlinien für die Entwicklung der städtischen Verkehrsnetze und für die Gestaltung der Straßen und
Plätze als öffentliche Räume. Diese Leitlinien bilden
den Rahmen für künftige Planungen und Entscheidungen im Verkehrsbereich.
Wie bereits in den Eingangskapiteln dargestellt, handelt es sich bei der Verkehrsentwicklungsplanung
um einen fortlaufenden Prozess unter begleitender
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie einer
Vielzahl weiterer Akteure. Dieser Prozess ist mit
dem Beschluss über den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum nicht abgeschlossen.
Vielmehr muss von Zeit zu Zeit überprüft werden,
inwieweit die mit dem Plan verfolgten Ziele der weiteren Steigerung der Attraktivität Leipzigs als Wirtschaftsstandort, der Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen, der stadt- und umweltverträglichen
Organisation des Verkehrs sowie der Entlastung und
städtebaulichen Aufwertung sensibler Straßen- und
Stadträume tatsächlich erreicht wurden, und welcher
Modifikationen der Planung es dazu ggf. noch bedarf.
Die im Stadtentwicklungsplan dargestellten Planungen und Projekte müssen darüber hinaus regelmäßig an die aktuellen Finanzierungs- und Förderbedingungen angepasst werden. Auch im Licht von
veränderten gesamtstädtischen Planungen, z. B. der
Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, von veränderten Rahmenbedingungen
und von den Ergebnissen von Abstimmungs- und
Beteiligungsprozessen muss der Stadtentwicklungsplan insgesamt und in seinen Teilstrategien immer
wieder überprüft werden.
Grundlage dafür ist ein regelmäßiges „Monitoring“
der dem Plan zugrunde liegenden Annahmen. Dies
erfolgt routinemäßig in unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Verfahren:
▪ Die Bevölkerungsprognose für Leipzig des Amtes
für Statistik und Wahlen wird regelmäßig aktualisiert.
Damit können die Wachstumserwartungen der Prognose von 2013 zeitnah an die tatsächliche Entwicklung angepasst werden.
▪ In Umsetzungsberichten zum Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 wird die Weiterentwicklung der
Rahmenbedingungen dokumentiert und die Umsetzung in den einzelnen Schwerpunktbereichen und
Handlungsfeldern überprüft.
▪ Die Beteiligung Leipzigs an der Untersuchung
„Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen“ (SrV) liefert wichtige Daten zur
Verkehrsteilnahme, zum Verkehrsverhalten und zur
Verkehrsmittelwahl der Leipziger. Die Ergebnisse
der über den Jahresverlauf 2013 durchgeführten
Befragung werden Anfang 2015 vorliegen. Die nächsten Erhebungen sind für 2015 und 2018 vorgesehen, die Ergebnisse sind dann jeweils ein Jahr später
verfügbar.
▪ Die Straßenverkehrszählungen an wichtigen Straßenabschnitten und Knoten des Hauptnetzes werden routinemäßig weitergeführt. Der Stadtentwicklungsplan formuliert das Ziel, dabei zukünftig das
Fuß- und Radverkehrsaufkommen stärker zu
berücksichtigen, damit auch diesbezüglich breitere
Datengrundlagen verfügbar werden.
▪ Die Verkehrsanalyse und Prognose, die mit Stand
2012 und dem Zieljahr 2025 in den Stadtentwicklungsplan eingegangen ist, wird in Abständen aktualisiert. Bei der nächsten Aktualisierung wird insbesondere zu prüfen sein, welche Auswirkungen die
gegenüber 2012 erhöhten Wachstumserwartungen,
die korrigierten Zensusergebnisse zur Bestandsbevölkerung sowie die dann neu vorliegenden SrVDaten zum Verkehrsverhalten auf die künftige Verkehrsbelastung haben werden.
▪ Die Fachkonzepte im Umweltbereich (Lärm, Luft,
Klima), die wesentliche Ziele auch für den Verkehrsbereich formulieren, werden regelmäßig fortgeschrieben.
▪ Der jährliche Bericht des Radverkehrsbeauftragten
informiert über die Fortschritte bei der Umsetzung
des Radverkehrsentwicklungsplans und ggf. vorhandenen Nachjustierungsbedarf. Eine erneute Überprüfung der Fahrradfreundlichkeit der Stadt nach
dem EU-zertifizierten BYPAD-Verfahren wurde 2014
durchgeführt.
▪ Die 2007 beschlossene Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig wird erneut fortzuschreiben sein; daraus können sich auch Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsplan Verkehr und
öffentlicher Raum ergeben. Ähnliches gilt für die
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig
(ZVNL).
▪ Die Anbieter von Verkehrsleistungen führen als
Grundlage für ihre eigenen Planungen regelmäßige
Fahrgastzählungen durch. Von besonderem Interesse werden dabei die nach einer notwendigen
Konsolidierungsphase zu beobachtenden Auswirkungen der Inbetriebnahme des Mitteldeutschen
S-Bahn-Netzes auf die Fahrgastströme sein.
▪ Die Polizeidirektion Leipzig erstellt jährliche Unfallberichte, aus denen u. a. räumliche und sachliche
Schwerpunkte des Verkehrsunfallgeschehens hervorgehen.
Weiterhin gibt die jährlich mit wechselnden Schwerpunktthemen durchgeführte kommunale Bürgerumfrage wichtige Hinweise zur Beurteilung von Entwicklungen im Verkehrssektor, wie z. B. seit 2012
zur Nutzung des Fahrrades und zur Bewertung von
Radverkehrsanlagen sowie zur Nutzung von Leihsystemen. Weitere Erkenntnisse sind von laufenden
oder geplanten Forschungsvorhaben zu erwarten.
Nicht zuletzt werden Verkehrsprojekte auch künftig
im Rahmen einer intensiven Bürgerbeteiligung diskutiert und dann politisch entschieden. Auf Ebene
der Einzelprojekte gelten zunächst die gesetzlich
geregelten Beteiligungsschritte für Vorhaben, die
durch Bebauungspläne oder durch Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden, d.h. für die meisten Neu- und Ausbaumaßnahmen im Straßen- und
Schienennetz, die die bestehende Situation wesentlich verändern oder zusätzliche Flächen beanspruchen. Aber auch Umbaumaßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur städtebaulichen und gestalterischen
Aufwertung und zur Beschleunigung der öffentlichen
Verkehrsmittel werden in der Regel öffentlich zur
Diskussion gestellt. Im Rahmen dieser Verfahren
sowie der politischen Beschlüsse dazu müssen die
immer wieder neu entstehenden Konflikte hinsichtlich der Verteilung des begrenzten Verkehrsraumes
sowie knapper Ressourcen ausdiskutiert und tragfähige Kompromisse gefunden werden. Die Erfahrung
zeigt, dass offene Beteiligungsprozesse helfen,
dabei Fehler zu vermeiden, Konflikte zu vermindern
und Konsenslösungen zu entwickeln. Im Sinne eines
„Gegenstromprinzips“ müssen die Ergebnisse dieser
Verfahren auch im Stadtentwicklungsplan ihren Niederschlag finden.
Unter den genannten Voraussetzungen ist nach
gegenwärtigem Erkenntnisstand eine Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und
öffentlicher Raum etwa alle zehn bis fünfzehn Jahre
sinnvoll. Zwischenberichte werden nach Vorliegen
aktueller Grunddaten aus der SrV-Erhebung erstellt.
93
Die neun Fachgutachten zum Stadtentwicklungsplan
Als Vorarbeit für den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum wurden neun Fachgutachten zu
aktuellen Themen der Verkehrsplanung beauftragt. Die Gutachten sind im Internet unter www.leipzig.de/verkehr
verfügbar.
Prof. Dr.-Ing. Felix Huber
Dipl.-Ing. Andreas Schmitz
Prof. Dr.-Ing. Ulrike Reutter
Fußgängerverkehr in Leipzig
Elektromobilität und alternative
Mobilitätsmaßnahmen
Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Prof. Dr.-Ing. Carsten Gertz
Prof. Dr.-Ing. Udo Becker
Mobilitätsmanagement
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Prof. Dr.-Ing. Heike Flämig
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach
Bedeutung des Güter- und
Wirtschaftsverkehrs
Zukunftsfähigkeit des Tangenten- und
Ringkonzeptes
Prof. Heiner Monheim
Prof. Dr. Martin Lanzendorf
Finanzierung der Verkehrssysteme
im ÖPNV
Integrierte Stadtentwicklung
Prof. Dr. Hartmut Topp
Lebensraum Straße
Verwendete Abkürzungen
GVZ
MIV
ÖPNV
Güterverkehrszentrum
Motorisierter Individualverkehr
Öffentlicher Personennahverkehr
LVB
LVV
MDV
ZVNL
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
SEKo
STEP
RVEP
Stadtentwicklungskonzept
Stadtentwicklungsplan
Radverkehrsentwicklungsplan
EFA
ERA
RASt
RIN
SrV
FGSV
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
Richtlinie für integrierte Netzgestaltung
System repräsentativer Verkehrsbefragungen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung
94
Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum
Der Stadtentwicklungsplan Verkehr und
öffentlicher Raum bildet eine Grundlage
für alle Planungen und Maßnahmen der
Stadt, die den Verkehrsbereich betreffen. Übergeordnetes Ziel ist es, die
Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen
und Bürger sowie auch der Wirtschaft
auf stadtverträgliche Weise umzusetzen.
Dabei sind Belange des Umweltschutzes
ebenso zu berücksichtigen wie die Qualität der Leipziger Straßen und Plätze als
Lebensräume.
Unter diesen Zielsetzungen wurde die
Erstfassung des Stadtentwicklungsplans von 2003 in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren kritisch
überprüft. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in die vorliegende Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr und öffentlicher Raum eingeflossen.
Stadt Leipzig,
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Redaktion:
Verkehrs- und Tiefbauamt
Edeltraut Höfer, Torben Heinemann, Stephan Rausch,
Dr. Dieter Auspurg, Andreas Forkert
Bearbeitung: Spath + Nagel
Fotos und Abbildungen (soweit nicht angegeben):
Stadt Leipzig, Spath + Nagel
Druck:
Redaktionsschluss:
15. Oktober 2014
Stadt Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung
und Bau
BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG . 56
Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum
Erste Fortschreibung