Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007574.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00562/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Jugendhilfeausschuss
Zuständigkeit
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.10.2014
Bestätigung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (V/A 548)
X
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Ergänzung zum Beschlussvorschlag
2. Der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses RBV-992/07 wird für die Zeit vom 01.01.2012 bis
31.12.2014 aufgehoben.
3. Für die Jahre 2012, 2013 sowie 2014 beteiligt sich die Stadt Leipzig gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. §
14 SächsKitaG an den Betriebskosten der Betriebskindertagesstätte Delitzscher Straße 141. Der
Klinikum St. Georg gGmbH werden Gemeindeanteile für das Jahr 2012 in Höhe von 303.430
Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von 288.593 Euro ausgezahlt.
4. Im Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) wird im Jahresab
schluss 2013 eine Rückstellung in Höhe von 492.023 Euro für die Auszahlung der Gemeindean
teile für die Jahre 2012 und 2013 gebildet. Die Mittel hierfür werden überplanmäßig bereitgestellt.
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Begründung
Mit Ratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wurde die Kindertageseinrichtung Delitzscher
Straße 141 als Betriebskindertageseinrichtung an die Klinikum St. Georg gGmbH (nachfolgend
Klinikum genannt) zum 01.01.2008 übergeben. Gemäß Beschlusspunkt 3 verbleibt „die Einrichtung
als Betriebskindergarten in der Bedarfsplanung und wird gemäß § 14 Abs. 4 SächsKitaG vom
Klinikum finanziert, wobei der Eigenanteil so vereinbart wird, dass der Gemeindeanteil gleich 0 ist.“
Des Weiteren wird der Landeszuschuss gemäß Beschlusspunkt 5 vom Amt für Jugend, Familie und
Bildung vereinnahmt und an das Klinikum ausgezahlt.
Zudem wurde mit dem Klinikum eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die
Finanzierung der Kindertageseinrichtung ab den 01.01.2008 geschlossen. Gemäß dieser erhielt das
Klinikum bis 2011 für die „Belegkinder“ den Gemeindeanteil (abzgl. des o. g. Landeszuschusses) an
den Betriebskosten, der auf Grundlage der trägerkonkreten Platzkostenpauschalen ermittelt wurde.
Aufgrund von inhaltlichen Anpassungsbedarfen u.a. aufgrund veränderter Rechtslage wurden die
Vereinbarungen zum 31.12.2011 mit allen Trägern beendet und in einer angepassten Form neu
abgeschlossen. Die Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen der
Stadt Leipzig und dem Klinikum mit Gültigkeit ab 01.01.2012 blieben ohne Ergebnis. Das Klinikum
hat mit Schreiben vom 05.08.2014 einen Anspruch auf den Gemeindeanteil an den Betriebskosten
für die vertragslose Zeit ab dem 01.01.2012 geltend gemacht.
Im Jahr 2008 ging das Klinikum davon aus, dass diese Einrichtung Synergien in Richtung Mitar
beiterbindung erzeugt. Der Betrieb und die Unterhaltung des 2010 eröffneten Neubaus sind
wesentlich kosten
aufwändiger als die ursprünglichen Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude.
Durch die betriebseigene Kinderbetreuung konnte zwischenzeitlich ein Standortvorteil für das
Klinikum entwickelt werden. Mittlerweile ist dieser durch betriebsnahe Kitas von Mitbewerbern nicht
mehr gegeben. Die Kita hat sich damit zu einem betriebswirtschaftlich belastenden Faktor
entwickelt. Daher wäre eine Schließung der Kita erforderlich.
Um den Gemeindeanteil auszahlen zu können, soll der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses
RBV-992/07 für den Zeitraum 2012 bis 2014 aufgehoben werden.
Unter Zugrundelegung der Platzkostenpauschalen aus dem Jahr 2011, deren Dynamisierung analog
der anderen freien Träger sowie des Jahresdurchschnitts der betreuten Kinder ergibt sich ein
Anspruch des Klinikums auf den Gemeindeanteil, einschließlich Landeszuschuss, in Höhe von
486.022 Euro in 2012 und 473.795 Euro in 2013. Das Klinikum erhielt bereits die von der Stadt
Leipzig vereinnahmten Landeszuschüsse (zzgl. Schulvorbereitung) gemäß § 18 SächsKitaG in Höhe
von 182.592 Euro in 2012 sowie 185.202 Euro in 2013. Die bereits ausgezahlten Landeszuschüsse
sind von dem ermittelten Anspruch abzuziehen. Demzufolge ergibt sich für das Jahr 2012 ein
Nachzahlungsbetrag der Stadt Leipzig an das Klinikum in Höhe von 303.430 Euro und für das Jahr
2013 in Höhe von 288.593 Euro.
Es wurden bereits Rückstellungen hinsichtlich des Gemeindeanteils an den Betriebskosten für die
„Belegkinder“ der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von jeweils 50.000 Euro gebildet. Dement
sprechend ist für den Jahresabschluss 2013 eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 492.023
Euro zu bilden. Die finanziellen Mittel müssen überplanmäßig im Budget 51_365_3ZW (PSP:
1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) bereitgestellt werden. Als Deckungsquelle wird das PSP:
1.100.36.5.0.01.01.20 (Kindertageseinrichtungen freien Träger) mit dem Sachkonto 31400000
(Zuweisungen/Zuschüsse f. lfd. Zwecke) vorgeschlagen.
Für das Jahr 2014 wird sich der Nachzahlungsbetrag nach gegenwärtiger Einschätzung auf
299.600 Euro belaufen. Eine Aussage über die konkrete Höhe kann erst nach Abschluss des Jahres
2014 getroffen werden, da entscheidende Parameter noch nicht vorliegen (durchschnittliche
Belegung 2014, Dynamisierungsfaktoren 2014). Die prognostizierten Mehraufwendungen in 2014
können über das Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) getragen
werden. Zusätzliche finanzielle Mittel sind für 2014 nicht notwendig.
Gegenwärtig befindet sich eine Beschlussvorlage für einen Trägerwechsel der Kindertagesein
richtung Delitzscher Straße 141 an den freien Träger Städtischen Eigenbetrieb für Behindertenhilfe
zum 01.01.2015 im Verfahren.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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