Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007574.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00562/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Jugendhilfeausschuss Zuständigkeit Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 21.10.2014 Bestätigung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (V/A 548) X Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2. Der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses RBV-992/07 wird für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 aufgehoben. 3. Für die Jahre 2012, 2013 sowie 2014 beteiligt sich die Stadt Leipzig gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG an den Betriebskosten der Betriebskindertagesstätte Delitzscher Straße 141. Der Klinikum St. Georg gGmbH werden Gemeindeanteile für das Jahr 2012 in Höhe von 303.430 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von 288.593 Euro ausgezahlt. 4. Im Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) wird im Jahresab schluss 2013 eine Rückstellung in Höhe von 492.023 Euro für die Auszahlung der Gemeindean teile für die Jahre 2012 und 2013 gebildet. Die Mittel hierfür werden überplanmäßig bereitgestellt. Seite 1/5 Begründung Mit Ratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wurde die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 als Betriebskindertageseinrichtung an die Klinikum St. Georg gGmbH (nachfolgend Klinikum genannt) zum 01.01.2008 übergeben. Gemäß Beschlusspunkt 3 verbleibt „die Einrichtung als Betriebskindergarten in der Bedarfsplanung und wird gemäß § 14 Abs. 4 SächsKitaG vom Klinikum finanziert, wobei der Eigenanteil so vereinbart wird, dass der Gemeindeanteil gleich 0 ist.“ Des Weiteren wird der Landeszuschuss gemäß Beschlusspunkt 5 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung vereinnahmt und an das Klinikum ausgezahlt. Zudem wurde mit dem Klinikum eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung ab den 01.01.2008 geschlossen. Gemäß dieser erhielt das Klinikum bis 2011 für die „Belegkinder“ den Gemeindeanteil (abzgl. des o. g. Landeszuschusses) an den Betriebskosten, der auf Grundlage der trägerkonkreten Platzkostenpauschalen ermittelt wurde. Aufgrund von inhaltlichen Anpassungsbedarfen u.a. aufgrund veränderter Rechtslage wurden die Vereinbarungen zum 31.12.2011 mit allen Trägern beendet und in einer angepassten Form neu abgeschlossen. Die Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Klinikum mit Gültigkeit ab 01.01.2012 blieben ohne Ergebnis. Das Klinikum hat mit Schreiben vom 05.08.2014 einen Anspruch auf den Gemeindeanteil an den Betriebskosten für die vertragslose Zeit ab dem 01.01.2012 geltend gemacht. Im Jahr 2008 ging das Klinikum davon aus, dass diese Einrichtung Synergien in Richtung Mitar beiterbindung erzeugt. Der Betrieb und die Unterhaltung des 2010 eröffneten Neubaus sind wesentlich kosten aufwändiger als die ursprünglichen Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude. Durch die betriebseigene Kinderbetreuung konnte zwischenzeitlich ein Standortvorteil für das Klinikum entwickelt werden. Mittlerweile ist dieser durch betriebsnahe Kitas von Mitbewerbern nicht mehr gegeben. Die Kita hat sich damit zu einem betriebswirtschaftlich belastenden Faktor entwickelt. Daher wäre eine Schließung der Kita erforderlich. Um den Gemeindeanteil auszahlen zu können, soll der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses RBV-992/07 für den Zeitraum 2012 bis 2014 aufgehoben werden. Unter Zugrundelegung der Platzkostenpauschalen aus dem Jahr 2011, deren Dynamisierung analog der anderen freien Träger sowie des Jahresdurchschnitts der betreuten Kinder ergibt sich ein Anspruch des Klinikums auf den Gemeindeanteil, einschließlich Landeszuschuss, in Höhe von 486.022 Euro in 2012 und 473.795 Euro in 2013. Das Klinikum erhielt bereits die von der Stadt Leipzig vereinnahmten Landeszuschüsse (zzgl. Schulvorbereitung) gemäß § 18 SächsKitaG in Höhe von 182.592 Euro in 2012 sowie 185.202 Euro in 2013. Die bereits ausgezahlten Landeszuschüsse sind von dem ermittelten Anspruch abzuziehen. Demzufolge ergibt sich für das Jahr 2012 ein Nachzahlungsbetrag der Stadt Leipzig an das Klinikum in Höhe von 303.430 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von 288.593 Euro. Es wurden bereits Rückstellungen hinsichtlich des Gemeindeanteils an den Betriebskosten für die „Belegkinder“ der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von jeweils 50.000 Euro gebildet. Dement sprechend ist für den Jahresabschluss 2013 eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 492.023 Euro zu bilden. Die finanziellen Mittel müssen überplanmäßig im Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) bereitgestellt werden. Als Deckungsquelle wird das PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20 (Kindertageseinrichtungen freien Träger) mit dem Sachkonto 31400000 (Zuweisungen/Zuschüsse f. lfd. Zwecke) vorgeschlagen. Für das Jahr 2014 wird sich der Nachzahlungsbetrag nach gegenwärtiger Einschätzung auf 299.600 Euro belaufen. Eine Aussage über die konkrete Höhe kann erst nach Abschluss des Jahres 2014 getroffen werden, da entscheidende Parameter noch nicht vorliegen (durchschnittliche Belegung 2014, Dynamisierungsfaktoren 2014). Die prognostizierten Mehraufwendungen in 2014 können über das Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) getragen werden. Zusätzliche finanzielle Mittel sind für 2014 nicht notwendig. Gegenwärtig befindet sich eine Beschlussvorlage für einen Trägerwechsel der Kindertagesein richtung Delitzscher Straße 141 an den freien Träger Städtischen Eigenbetrieb für Behindertenhilfe zum 01.01.2015 im Verfahren. Seite 2/5 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 3/5