Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008613.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
17.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00313/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff
Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen
sowie freiberufliche Dienstleistungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Vorlage wird im Punkt 4.1,“Vergabe von Aufträgen nach VOB/A (Bauleistungen) und VOL/A
(Lieferungen und Leistungen)“ im 2. Absatz wie folgt ergänzt:
Seite 1/3
In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige,
leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Bei VOB Leistungen sind ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro netto mindestens
5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 (geeignete) Firmen aufgefordert werden, so ist dies
ebenfalls von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken.
Begründung:
Um einigermaßen Sicherheit zu haben, bei einseitiger Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe
eines Angebotes wenigstens 3 wertbare Angebote zu erhalten, sollten bei VOB - Leistungen ab
einer Wertgrenze von 50.000 Euro mindestens 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Während es bei zahlreichen Lieferungen und Leistungen nur einen begrenzten Kreis von Herstellern
und regional tätigen Anbietern gibt, sind die meisten Bauunternehmen deutschlandweit tätig.
Anders als bei einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, bei dem die Unternehmen durch ihre
Teilnahme ihr Interesse bekunden, ist nicht bekannt, ob die aufgeforderten Unternehmen an der
Leistung interessiert sind. Außerdem werden neben dem Bieter, welcher den Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot erhalten soll, über ein bis zwei Bieter der engeren Wahl auch die
Angemessenheit der Preise überprüft und nicht nur die Kostenberechnung bzw. der Kostenanschlag
des Planers zu Grunde gelegt.
Da mit zunehmender Anzahl der Bieter aber auch die Wahrscheinlichkeit zur Beauftragung sinkt,
sollten erst ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro netto mindestens 5 Unternehmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auf diese Weise wird der Wettbewerb zur Abgabe
wirtschaftlicher Angebote gefördert. Die von Industrie- und Handelskammer sowie
Handwerkskammer als Beobachter in das VOB - Gremium entsandten Vertreter unterstützen diesen
Vorschlag.
Anlagen:
Seite 2/3