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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008613.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
17.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:31

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00313/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.11.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat Siegfried Schlegel Betreff Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Vorlage wird im Punkt 4.1,“Vergabe von Aufträgen nach VOB/A (Bauleistungen) und VOL/A (Lieferungen und Leistungen)“ im 2. Absatz wie folgt ergänzt: Seite 1/3 In einem Verfahren mit abweichender Vergabeart sind grundsätzlich mindestens 3 fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei VOB Leistungen sind ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro netto mindestens 5 (geeignete) Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten im Ausnahmefall weniger als 3 bzw. 5 (geeignete) Firmen aufgefordert werden, so ist dies ebenfalls von der ausschreibenden Stelle zu begründen und in der Vergabeakte zu vermerken. Begründung: Um einigermaßen Sicherheit zu haben, bei einseitiger Aufforderung des Auftraggebers zur Abgabe eines Angebotes wenigstens 3 wertbare Angebote zu erhalten, sollten bei VOB - Leistungen ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro mindestens 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Während es bei zahlreichen Lieferungen und Leistungen nur einen begrenzten Kreis von Herstellern und regional tätigen Anbietern gibt, sind die meisten Bauunternehmen deutschlandweit tätig. Anders als bei einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, bei dem die Unternehmen durch ihre Teilnahme ihr Interesse bekunden, ist nicht bekannt, ob die aufgeforderten Unternehmen an der Leistung interessiert sind. Außerdem werden neben dem Bieter, welcher den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erhalten soll, über ein bis zwei Bieter der engeren Wahl auch die Angemessenheit der Preise überprüft und nicht nur die Kostenberechnung bzw. der Kostenanschlag des Planers zu Grunde gelegt. Da mit zunehmender Anzahl der Bieter aber auch die Wahrscheinlichkeit zur Beauftragung sinkt, sollten erst ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro netto mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Auf diese Weise wird der Wettbewerb zur Abgabe wirtschaftlicher Angebote gefördert. Die von Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer als Beobachter in das VOB - Gremium entsandten Vertreter unterstützen diesen Vorschlag. Anlagen: Seite 2/3