Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007156.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. A-00196/14-ÄA-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Beschlusspunkt wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des
2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch
das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in
direkter Wahl bestimmt werden können.
Befristet bis zur Beschlussfassung einer entsprechenden Wahlsatzung für die direkte Wahl von
Mitgliedern des Migrantenbeirates wird der Migrantenbeirat mit dem Beginn der neuen Wahlperiode
nach dem bisher üblichen Verfahren gebildet.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen Anpassung
der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum nächst möglichen
Zeitpunkt angesetzt.
Begründung:
Die direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder der
Ratsversammlung sind, ist begrüßenswert. Allerdings ist bislang nicht geklärt, wer unter welchen
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Umständen wahlberechtigt ist und wie die Wahl erfolgt, sodass eine direkte Wahl der Mitglieder des
Beirates sinnvoll und rechtssicher vonstatten gehen kann.
Möglicherweise kann hier die Dresdner Satzung für die Wahl des Ausländerbeirates hilfreich sein,
auch wenn dort nicht alle Migranten ein aktives Wahlrecht haben, denn lediglich Ausländer (!), die
mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sind, dürfen dort wählen. Deutsche
Staatsbürger mit Migrationshintergrund haben bei dieser Wahl kein Wahlrecht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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