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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007156.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:29

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. A-00196/14-ÄA-004 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Beschlusspunkt wird wie folgt geändert: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des 2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in direkter Wahl bestimmt werden können. Befristet bis zur Beschlussfassung einer entsprechenden Wahlsatzung für die direkte Wahl von Mitgliedern des Migrantenbeirates wird der Migrantenbeirat mit dem Beginn der neuen Wahlperiode nach dem bisher üblichen Verfahren gebildet. Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen Anpassung der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum nächst möglichen Zeitpunkt angesetzt. Begründung: Die direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder der Ratsversammlung sind, ist begrüßenswert. Allerdings ist bislang nicht geklärt, wer unter welchen Seite 1/3 Umständen wahlberechtigt ist und wie die Wahl erfolgt, sodass eine direkte Wahl der Mitglieder des Beirates sinnvoll und rechtssicher vonstatten gehen kann. Möglicherweise kann hier die Dresdner Satzung für die Wahl des Ausländerbeirates hilfreich sein, auch wenn dort nicht alle Migranten ein aktives Wahlrecht haben, denn lediglich Ausländer (!), die mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sind, dürfen dort wählen. Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund haben bei dieser Wahl kein Wahlrecht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3