Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007137.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. A-00196/14-ÄA-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend angepasst.
Die Verwaltung wird mit der Einleitung aller notwendigen Schritte zur Durchführung der Wahl
(Wahlordnung, Bekanntmachung unter den Wahlberechtigten, Wahlprozedere) beauftragt, so dass
diese innerhalb eines Jahres durchgeführt werden kann.
Begründung:
Die Sächsische Gemeindeordnung sieht in § 47 die Bildung von Beiräten vor. Eine Direktwahl ist
nicht explizit ausgeschlossen. Die Verwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme zum Prüfauftrag des
Migrantenbeirates (DSV/ 3124): „Die Wählbarkeit oder die Möglichkeit, die Zusammensetzung des
Beirates durch eine Satzung zu regeln, muss eingefügt werden.“
In Dresden – wo der Ausländerbeirat im Mai 2014 bereits zum dritten Mal direkt gewählt wurde –
wird das Prozedere in der Satzung des dortigen Ausländerbeirates geregelt.
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(siehe § 3 (2) Satzung der Landeshauptstadt Dresden für den Ausländerbeirat: „Solange der
direkten Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Beirat durch die
ausländische Bevölkerung die Sächsische Gemeindeordnung entgegensteht, regelt die vom
Ausländerbeirat erarbeitete Wahlordnung unter angemessener Berücksichtigung der Nationalitäten
die Modalitäten, nach denen die ausländischen Kandidatinnen und Kandidaten für den
Ausländerbeirat durch die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Dresdens in freier Wahl
bestimmt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kandidatenwahl wählt der Stadtrat die
Mitglieder des Ausländerbeirates.“)
Dieser Passus könnte beispielhaft für eine Regelung in Leipzig sein.
Die Direktwahl sollte zudem innerhalb eines Jahres nach Beschluss durchgeführt werden. Die dazu
notwendigen Schritte (Erstellung einer Wahlordnung, Vorbereitung des Wahlaktes,
Bekanntmachungen etc.) sollten zügig und in Abstimmung mit dem Migrantenbeirat angegangen
werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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