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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007137.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:29

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. A-00196/14-ÄA-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Bestätigung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird entsprechend angepasst. Die Verwaltung wird mit der Einleitung aller notwendigen Schritte zur Durchführung der Wahl (Wahlordnung, Bekanntmachung unter den Wahlberechtigten, Wahlprozedere) beauftragt, so dass diese innerhalb eines Jahres durchgeführt werden kann. Begründung: Die Sächsische Gemeindeordnung sieht in § 47 die Bildung von Beiräten vor. Eine Direktwahl ist nicht explizit ausgeschlossen. Die Verwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme zum Prüfauftrag des Migrantenbeirates (DSV/ 3124): „Die Wählbarkeit oder die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Beirates durch eine Satzung zu regeln, muss eingefügt werden.“ In Dresden – wo der Ausländerbeirat im Mai 2014 bereits zum dritten Mal direkt gewählt wurde – wird das Prozedere in der Satzung des dortigen Ausländerbeirates geregelt. Seite 1/4 (siehe § 3 (2) Satzung der Landeshauptstadt Dresden für den Ausländerbeirat: „Solange der direkten Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Beirat durch die ausländische Bevölkerung die Sächsische Gemeindeordnung entgegensteht, regelt die vom Ausländerbeirat erarbeitete Wahlordnung unter angemessener Berücksichtigung der Nationalitäten die Modalitäten, nach denen die ausländischen Kandidatinnen und Kandidaten für den Ausländerbeirat durch die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Dresdens in freier Wahl bestimmt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kandidatenwahl wählt der Stadtrat die Mitglieder des Ausländerbeirates.“) Dieser Passus könnte beispielhaft für eine Regelung in Leipzig sein. Die Direktwahl sollte zudem innerhalb eines Jahres nach Beschluss durchgeführt werden. Die dazu notwendigen Schritte (Erstellung einer Wahlordnung, Vorbereitung des Wahlaktes, Bekanntmachungen etc.) sollten zügig und in Abstimmung mit dem Migrantenbeirat angegangen werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4