Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007697.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
02.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00312/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
FDP-Fraktion
Betreff
Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (BeförderungsentgeltVO)
Beschluss:
Der Beschlußtext wird um einen vierten Beschlusspunkt wie folgt ergänzt:
4. Der Oberbürgermeister entwickelt in Abstimmung mit den Leipziger Funkzentralen und den ihnen
angehörenden Unternehmern bis zum 30.06.2015 ein Kommunikationskonzept zur Information der
Fahrgäste über ihre Rechte und informiert die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung sowie
Wirtschaft und Arbeit darüber sowie über den Umsetzungsbeginn.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Vielen Fahrgästen von Taxen sind ihre Rechte (und Pflichten!) sowie die Beschwerdestelle
(Ordnungsamt der Stadt Leipzig) unbekannt. Immer wieder kommt es daher zu ärgerlichen
Situationen, die auch auf das Image unserer Stadt abfärben, weil sie hängen bleiben und
weitererzählt werden.
Eine professionelle Krisenkommunikation setzt jedoch auf die Beseitigung von Missständen und die
Information des Betroffenen darüber.
Daher könnte bspw. in einem kleinen, günstig herzustellenden Faltblatt über Fahrgastrechte
aufgeklärt werden – nicht, weil Taxifahrer angeschwärzt werden sollen, sondern weil
Stadtverwaltung und Taxiunternehmen eine gemeinsame Verantwortung für den sicheren Transport
aber auch für das Stadtimage haben. Gäste, die sich bei uns wohl fühlen, erzählen es weiter und
kommen wieder. Fehler können passieren, wir sollten sie jedoch zum Anlass nehmen, sie zu
beseitigen. Ein freundlich formuliertes – in mehreren Sprachen angebotenes – Faltblatt kann dies in
einem ersten Schritt lösen. Gleichzeitig lassen sich die Rechte auch online – bspw. auf
www.leipzig.de/taxi - veröffentlichen. Über ein Kontaktformular oder die Nummer des Bürgertelefons
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lassen sich Ansprechpartner für eine Beschwerde vermitteln. Gleichzeitig wäre es möglich, dass die
Funkzentralen diese neutrale Seite auch auf ihren Online-Präsenzen verlinken. Weitere Maßnahmen
erscheinen denkbar, sollen aber einem Kommunikationskonzept nicht vorgreifen.
Anlagen:
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