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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007697.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
02.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:26

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00312/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von FDP-Fraktion Betreff Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (BeförderungsentgeltVO) Beschluss: Der Beschlußtext wird um einen vierten Beschlusspunkt wie folgt ergänzt: 4. Der Oberbürgermeister entwickelt in Abstimmung mit den Leipziger Funkzentralen und den ihnen angehörenden Unternehmern bis zum 30.06.2015 ein Kommunikationskonzept zur Information der Fahrgäste über ihre Rechte und informiert die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung sowie Wirtschaft und Arbeit darüber sowie über den Umsetzungsbeginn. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Vielen Fahrgästen von Taxen sind ihre Rechte (und Pflichten!) sowie die Beschwerdestelle (Ordnungsamt der Stadt Leipzig) unbekannt. Immer wieder kommt es daher zu ärgerlichen Situationen, die auch auf das Image unserer Stadt abfärben, weil sie hängen bleiben und weitererzählt werden. Eine professionelle Krisenkommunikation setzt jedoch auf die Beseitigung von Missständen und die Information des Betroffenen darüber. Daher könnte bspw. in einem kleinen, günstig herzustellenden Faltblatt über Fahrgastrechte aufgeklärt werden – nicht, weil Taxifahrer angeschwärzt werden sollen, sondern weil Stadtverwaltung und Taxiunternehmen eine gemeinsame Verantwortung für den sicheren Transport aber auch für das Stadtimage haben. Gäste, die sich bei uns wohl fühlen, erzählen es weiter und kommen wieder. Fehler können passieren, wir sollten sie jedoch zum Anlass nehmen, sie zu beseitigen. Ein freundlich formuliertes – in mehreren Sprachen angebotenes – Faltblatt kann dies in einem ersten Schritt lösen. Gleichzeitig lassen sich die Rechte auch online – bspw. auf www.leipzig.de/taxi - veröffentlichen. Über ein Kontaktformular oder die Nummer des Bürgertelefons Seite 1/3 lassen sich Ansprechpartner für eine Beschwerde vermitteln. Gleichzeitig wäre es möglich, dass die Funkzentralen diese neutrale Seite auch auf ihren Online-Präsenzen verlinken. Weitere Maßnahmen erscheinen denkbar, sollen aber einem Kommunikationskonzept nicht vorgreifen. Anlagen: Seite 2/3