Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006184.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
02.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. F-00499/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.10.2014
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
FDP-Fraktion
Betreff
Pablo-Neruda-Schule: Weiternutzung des Altbaus
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im Juni 2010 hat der Stadtrat den Neubau der Pablo-Neruda-Schule beschlossen. In der
Erläuterung des Beschlusses heißt es zum Zustand des Altbaus wörtlich:
"An der Grundschule [...] wurden bisher keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, es besteht ein
erheblicher Sanierungsstau. Die Gebäude entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften des
bautechnischen Brandschutzes und bedürfen einer baulichen Veränderung. Die Beseitigung der o.
g. Mängel ist zwingend erforderlich.
Der allgemein schlechte Zustand der Baukonstruktion und technischen Anlagen verursacht hohe
Betriebskosten, welche durch die Neubauten abgestellt werden."
"Der allgemeine Zustand der Pablo-Neruda-Schule [...] ist als verschlissen zu bezeichnen. Es
besteht ein komplexer Sanierungsbedarf an Baukonstruktion und technischen Anlagen. Das
Gebäude wurde nicht brandschutztechnisch ertüchtigt und nicht barrierefrei gebaut. Der bauliche
Zustand weist gravierende Mängel im Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz aus, die
technischen Anlagen sind veraltet. Die nach Raumprogramm erforderlichen Räume können nicht
untergebracht werden."
"Der Schulbetrieb in den unsanierten Gebäuden mit mangelhaftem Brandschutz, welcher nicht den
gesetzlichen Vorschriften entspricht sowie veralteter Haustechnik stellt ein Sicherheitsrisiko dar.
Diese Mängel müssen umgehend abgestellt werden."
Unter „Folgen bei Nichtbeschlussfassung“ heißt es weiter:
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„Die brandschutztechnischen Mängel bleiben bestehen und stellen im Falle eines Brandes eine
Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Schüler/innen und der Lehrer/innen dar.“
Nunmehr berichten Eltern, dass es zu einer Weiternutzung des Altbaus kommt. Hierzu fragen wir:
1.
Kommt es zu einer Weiternutzung des Altbaus?
Sofern Frage 1 mit Ja beantwortet wird, schließen sich folgenden weitere Fragen an:
2.
Von wann bis wann erfolgt eine Weiternutzung in welchem Umfang?
3.
In welchem Zustand befindet sich das Gebäude? Mit welcher Schulnote bewertet der
Oberbürgermeister den Zustand?
4.
In welchem Zustand befinden sich die sanitären Anlagen an der Schule?
5.
Welche Sanierungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich an dem Gebäude durchgeführt?
Welche Sanierungsmaßnahmen werden zu welchem Zeitpunkt am Gebäude durchgeführt werden
und in welchem Umfang ist deren Finanzierung und Beauftragung heute bereits gesichert?
6.
Ist gewährleistet, dass ausnahmslos alle gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz mit Beginn
der Weiternutzung eingehalten werden? Wenn nein: Warum nicht und welche Gefahren gehen für
die Schüler und Lehrer davon aus?
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