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Beschlusstext (Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Straßen in die Kernverwaltung; 1. Auflösung des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt 2. Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen 3. Abberufung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
17.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.12.18, 15:02
Beschlusstext (Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Straßen in die Kernverwaltung;
1. Auflösung des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
2. Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen
3. Abberufung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt) Beschlusstext (Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Straßen in die Kernverwaltung;
1. Auflösung des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
2. Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen
3. Abberufung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 28.03.2017 15 1. 2. 3. 4. a) Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Straßen in die Kernverwaltung; 1. Auflösung des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt 2. Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen 3. Abberufung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Straßen 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt 53/2017 Der „Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt“ wird zum 31.12.2017 aufgelöst. Seine bisherigen Aufgaben werden zukünftig in Organisationseinheiten der Kernverwaltung erledigt. Betriebsbedingte Kündigungen werden nicht erfolgen. Die Auflösung des Eigenbetriebes erfolgt mit der Aufhebung der „Betriebssatzung der Stadt Erftstadt für den Eigenbetrieb Straßen“ vom 16.12.2013, zuletzt geändert per Beschluss des Rates vom 25.10.2016. Die Aufhebungssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. Die Betriebsleitung wird gemäß § 4 Ziffer a) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) zum Ablauf des 31.12.2017 abberufen. Sie bleibt jedoch bis zum Abschluss der Rechtsgeschäfte für die Abwicklung des Eigenbetriebes geschäftsleitend tätig. § 3 Abs. 1 der „Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt“ wird mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt neu gefasst: (1) 4. b) §3 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des ÖPNV sowie alle Fragen der Verkehrsberuhigung, so weit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. § 10 der „Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse der Stadt Erftstadt“ (Betriebsausschuss Straßen) mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt neu gefasst: § 10 Bauausschuss Straßen (1) Der Bauausschuss Straßen ist für alle Angelegenheiten des ehemaligen Eigenbetriebes Straßen zuständig, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und so weit nicht andere Ausschüsse zuständig sind. (2) Ferner ist der Bauausschuss Straßen zuständig für die Entscheidung über Erschließungs-, Straßenbau- und sonstige bauliche Vorhaben im Bereich von öffentlichen Verkehrsanlagen und Wirtschaftswegen sowie die mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen zusammenhängenden Fragen, so weit diese nicht der Entscheidung des Rates vorbehalten sind. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 28.03.2017 Seite 2