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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie I. Beschluss über das Verfahren II. Beschluss über die Stellungnahmen III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
17.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.12.18, 15:02
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren            
II. Beschluss über die Stellungnahmen     
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren            
II. Beschluss über die Stellungnahmen     
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 28.03.2017 21.1 Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie I. Beschluss über das Verfahren II. Beschluss über die Stellungnahmen III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung 118/2017 Der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung soll mindestens 1000 Meter betragen. 9 Ja-Stimme(n), 38 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) I .Der Rat bestätigt die verfahrensleitenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch, Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch und Beschluss über die Offenlage und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch) entsprechend der beigefügten Auszüge aus den Niederschriften in Anlage 1. II. Über die während der Vorabbeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Plankonzept (01.08.2014 – 19.09.2014) eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1 - 16 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil A dargestellt, entschieden. Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 29.03.2016) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 04.04.2016) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 - 62 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil B dargestellt, entschieden Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis 18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 58 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden III. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung mit dem Umweltbericht und dem Gesamtstädtischen Plankonzept werden gebilligt. Der Flächen- nutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und das Gesamtstädtischem Plankonzept, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung beigefügt. 38 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 28.03.2017 Seite 2