Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
17.12.18, 15:02
Aktualisiert
17.12.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 28.03.2017
21.1
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren
II. Beschluss über die Stellungnahmen
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung 118/2017
Der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung soll mindestens 1000 Meter betragen.
9 Ja-Stimme(n), 38 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
I .Der Rat bestätigt die verfahrensleitenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch, Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und
4 (1) Baugesetzbuch und Beschluss über die Offenlage und die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch)
entsprechend der beigefügten Auszüge aus den Niederschriften in Anlage 1.
II. Über die während der Vorabbeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Plankonzept (01.08.2014 – 19.09.2014) eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1 - 16
wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil A dargestellt, entschieden.
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
(03.03.2016 – 29.03.2016) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 04.04.2016) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 - 62 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil B dargestellt, entschieden
Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis
18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 58 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden
III. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung
mit dem Umweltbericht und dem Gesamtstädtischen Plankonzept werden gebilligt. Der Flächen-
nutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und das Gesamtstädtischem Plankonzept, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung beigefügt.
38 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
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