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Beschlussvorlage (Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2019 – 2021)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
162 kB
Erstellt
10.12.18, 08:50
Aktualisiert
10.12.18, 08:50
Beschlussvorlage (Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2019 – 2021) Beschlussvorlage (Winterdienst;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Aschermann Aktenzeichen: Gebührenkalk. Winterd. 2019-2021 06.12.2018 Datum: Gremium Termin Gemeinderat 13.12.2018 176/2018 TOP-Nr. öffentlich 5. Winterdienst; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2019 – 2021 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst folgende Beschlüsse: 1) Die Gebühr für den Winterdienst wird laut der vorliegenden Kalkulation auf 1,12 € je lfd. Meter Straßenfront für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 festgesetzt. 2) Die Über-/Unterdeckung aus der Abrechnung der Gebührenhaushalte 2015, 2016 und 2017 werden bei der vorliegenden Kalkulation berücksichtigen. 3) Die Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der vorgelegten Fassung erlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Eigenanteil, rund 28 T€ jährlich Sachverhalt: Die Kalkulation der Winterdienst-Gebühren wurde erstmalig für den Zeitraum 2016-2018 umgestellt von einer jährlichen Berechnung auf eine jahresübergreifende Berechnung. Ziel dieser Umstellung war die Herstellung einer Gebührenstabilität unabhängig von der Strenge des Winters. Aus diesem Grund wurde für den vergangenen Kalkulationszeitraum die Durchschnittswerte der abgeschlossenen Vorjahre 2012-2014 berücksichtigt. Aus den Werten der Jahresergebnisse - Seite 1 von 3 - 2012-2014 und dem Haushaltsansatz 2018 wurde der Durchschnitt für die kommenden 3 Jahre in der Kalkulation angesetzt. Dies hat den Nachteil, dass Preissteigerungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Deshalb erfolgt für die Gebührenkalkulation 2019-2021 eine Anpassung der Ausgangslage. Für die vorliegende Kalkulation sind die Planwerte des Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 zur Grunde gelegt worden. Somit sind die Veränderung der Mittelansätze vollständig in die Kalkulation eingeflossen. Aus den 3 Planjahren wurde eine Durchschnitt gebildet, mit dem die Kalkulation berechnet worden ist. Die gesamten Straßenfronten beinhalten alle erfassten Grundstücksfronten im Gemeindegebiet. Auch gemeindeeigene Grundstücke sind hier erfasst. Ebenfalls erfolgte eine Hochrechnung der Entwicklung der Straßenfront im Kalkulationszeitraum auf der Grundlage der aktuellen Veränderungen. Hier wurde die bekannte Entwicklung für 2019 mit geringen Steigerungsraten für 2020 und 2021 hochgerechnet. Auf dieser Grundlage erfolgte die Anpassung des Eigenanteils an den Gesamtkosten von bisher 20,3 % auf 20,0 % (mit 0,1 Prozentpunkten Reduzierung für die Folgejahre). Wie bereits im Vorjahr erfolgt die kalkulatorische Abschreibung ab dem 01.01.2019 auf der Basis der Abschreibungen des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 5,74 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das Anlagevermögen mit Eigenfinanzierung nach § 6 Kommunalabgabengesetz berücksichtigt werden darf. Für diesen Anteil erfolgt eine Berechnung der kalkulatorischen Zinsen. Die gestiegenen Personalkosten, die sich durch die Verlagerung von Stellenanteilen ergeben, sowie die gestiegenen Kosten der internen Leistungsbeziehung ist Hauptursache für die Steigung der Kalkulationskosten von bisher 116.480 Euro auf 141.662 Euro. Eine Abrechnung der Gebühren aus dem vorausgehenden Zeitraum ist als Anlage beigefügt. Die Betriebsabrechnung 2015 des Gebührenhaushaltes ergibt einen Überschuss in Höhe von 27.263,59 Euro. Nach dem Kommunalabgabengesetz muss dieser innerhalb von 4 Jahren gebührenausgleichend einfließen. Der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 21.791,96 Euro kann demnach auf 2 Jahre verteilt werden. Die Berücksichtigung des Gebührenfehlbedarfes aus dem Jahr 2017 in Höhe von 37.007,12 Euro ist in der Abrechnung der Kosten des gesamten Kalkulationszeitraumes eingeflossen. Durch den höheren Gebührenüberschuss der Betriebsabrechnungen 2015 und 2016 und dem Fehlbedarf aus der Abrechnung 2017 konnte der Gebührenbedarf geringfügig gesenkt werden. Der Gebührensatz für die Winterdienstgebühr steigt von bisher 0,66 € auf 1,12 € (in 2014:1,18 €). zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Da die Kalkulation der Gebühren kostendeckend gestaltet ist, bestehen nur Belastung für den Haushalt durch den Eigenanteil der Gemeinde mit 20,0 % bzw. 19,9 % der Kosten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 2 von 3 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -