Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
162 kB
Erstellt
10.12.18, 08:50
Aktualisiert
10.12.18, 08:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Aschermann
Aktenzeichen:
Gebührenkalk.
Winterd. 2019-2021
06.12.2018
Datum:
Gremium
Termin
Gemeinderat
13.12.2018
176/2018
TOP-Nr.
öffentlich
5.
Winterdienst;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2019 – 2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst folgende Beschlüsse:
1) Die Gebühr für den Winterdienst wird laut der vorliegenden Kalkulation auf 1,12 € je lfd.
Meter Straßenfront für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 festgesetzt.
2) Die Über-/Unterdeckung aus der Abrechnung der Gebührenhaushalte 2015, 2016 und
2017 werden bei der vorliegenden Kalkulation berücksichtigen.
3) Die Gebührensatzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
vorgelegten Fassung erlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91211
Eigenanteil, rund 28 T€ jährlich
Sachverhalt:
Die Kalkulation der Winterdienst-Gebühren wurde erstmalig für den Zeitraum 2016-2018
umgestellt von einer jährlichen Berechnung auf eine jahresübergreifende Berechnung. Ziel dieser
Umstellung war die Herstellung einer Gebührenstabilität unabhängig von der Strenge des Winters.
Aus diesem Grund wurde für den vergangenen Kalkulationszeitraum die Durchschnittswerte der
abgeschlossenen Vorjahre 2012-2014 berücksichtigt. Aus den Werten der Jahresergebnisse
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2012-2014 und dem Haushaltsansatz 2018 wurde der Durchschnitt für die kommenden 3 Jahre in
der Kalkulation angesetzt. Dies hat den Nachteil, dass Preissteigerungen grundsätzlich
unberücksichtigt bleiben. Deshalb erfolgt für die Gebührenkalkulation 2019-2021 eine Anpassung
der Ausgangslage.
Für die vorliegende Kalkulation sind die Planwerte des Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 zur
Grunde gelegt worden. Somit sind die Veränderung der Mittelansätze vollständig in die Kalkulation
eingeflossen. Aus den 3 Planjahren wurde eine Durchschnitt gebildet, mit dem die Kalkulation
berechnet worden ist.
Die gesamten Straßenfronten beinhalten alle erfassten Grundstücksfronten im Gemeindegebiet.
Auch gemeindeeigene Grundstücke sind hier erfasst.
Ebenfalls erfolgte eine Hochrechnung der Entwicklung der Straßenfront im Kalkulationszeitraum
auf der Grundlage der aktuellen Veränderungen. Hier wurde die bekannte Entwicklung für 2019
mit geringen Steigerungsraten für 2020 und 2021 hochgerechnet.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Anpassung des Eigenanteils an den Gesamtkosten von bisher
20,3 % auf 20,0 % (mit 0,1 Prozentpunkten Reduzierung für die Folgejahre).
Wie bereits im Vorjahr erfolgt die kalkulatorische Abschreibung ab dem 01.01.2019 auf der Basis
der Abschreibungen des Anlagevermögens nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Die
kalkulatorische Verzinsung erfolgt mit 5,74 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das
Anlagevermögen mit Eigenfinanzierung nach § 6 Kommunalabgabengesetz berücksichtigt werden
darf. Für diesen Anteil erfolgt eine Berechnung der kalkulatorischen Zinsen.
Die gestiegenen Personalkosten, die sich durch die Verlagerung von Stellenanteilen ergeben,
sowie die gestiegenen Kosten der internen Leistungsbeziehung ist Hauptursache für die Steigung
der Kalkulationskosten von bisher 116.480 Euro auf 141.662 Euro.
Eine Abrechnung der Gebühren aus dem vorausgehenden Zeitraum ist als Anlage beigefügt. Die
Betriebsabrechnung 2015 des Gebührenhaushaltes ergibt einen Überschuss in Höhe von
27.263,59 Euro. Nach dem Kommunalabgabengesetz muss dieser innerhalb von 4 Jahren
gebührenausgleichend einfließen. Der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 21.791,96
Euro kann demnach auf 2 Jahre verteilt werden. Die Berücksichtigung des Gebührenfehlbedarfes
aus dem Jahr 2017 in Höhe von 37.007,12 Euro ist in der Abrechnung der Kosten des gesamten
Kalkulationszeitraumes eingeflossen.
Durch den höheren Gebührenüberschuss der Betriebsabrechnungen 2015 und 2016 und dem
Fehlbedarf aus der Abrechnung 2017 konnte der Gebührenbedarf geringfügig gesenkt werden.
Der Gebührensatz für die Winterdienstgebühr steigt von bisher 0,66 € auf 1,12 € (in 2014:1,18 €).
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Da die Kalkulation der Gebühren kostendeckend gestaltet ist, bestehen nur Belastung für den
Haushalt durch den Eigenanteil der Gemeinde mit 20,0 % bzw. 19,9 % der Kosten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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