Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
110 kB
Erstellt
10.12.18, 08:50
Aktualisiert
10.12.18, 08:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
175/2018
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
13.12.2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Aschermann
Aktenzeichen:
Datum:
5 902.40
09.11.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018
mit einer erheblichen Budgetüberschreitung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
diverse
Sachverhalt:
Nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im
Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 wurde bestimmt, dass Budgets auf der Ebene der
Produktbereiche zu diversen Aufwandsarten gebildet werden. In diesen Budget besteht
grundsätzlich eine gegenseitige Deckungsfähigkeit.
Wird ein Budget überschritten, bedarf es nach § 83 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW der
Zustimmung des Bürgermeisters, soweit die Überschreitung nicht erheblich ist.
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Der Gemeinderat hat festgelegt, dass Aufwendungen und Auszahlungen dann als erheblich
gelten, wenn sie 15 T€ übersteigen. In diesen Fällen ist nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung
NRW die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen.
Eine erhebliche Budgetüberschreitung ist bereits in diversen Bereichen während des
Haushaltsjahres abzusehen, so dass der entsprechende Beschluss des Rates eingeholt wird.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen werden im Folgenden auf Basis der im
Haushaltsplan 2018 beschlossenen Budgets und Projekte abgebildet:
Budget
54 / 902
53 / 901
54 / 906
54 / 910
Beschreibung
Sonstige ordentliche Aufwendungen /
Sicherheit und Ordnung
Transferaufwendungen/Zentrale
Dienste
Sonstige ordentliche Aufwendungen /
Kinder, Jugend und Familienhilfe
Sonstige ordentliche Aufwendungen /
Bauen und Wohnen
ÜPL / APL
ÜPL
Betrag
25.000 €
ÜPL und
APL
APL
39.700 €
ÜPL
45.000 €
45.000 €
Deckung
52/910
Aufwendungen
für Sach- und
Dienstleistungen /
Bauen und
Wohnen
Insgesamt sind somit Mittel in Höhe von 154.700 € zur Deckung von über- bzw.
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen. Die Prüfung der einzelnen
Überschreitungen sind als Anlagen beigefügt. Hier enthalten ist ebenfalls die Begründungen für
die Budgetüberschreitungen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Deckung kann über Minderaufwendungen im Produkt 91031 „Wohnungsmäßige Versorgung
Asylbewerber pp.“ erfolgen. Der im Haushalt 2018 geplante Ankauf der „Funkstation“ für die
Unterbringung ist nicht realisiert worden. Aus diesem Grund stehen bei dem Sachkonto
„Unterhaltung gemieteter Objekte“ bei dem Produkt zum Berichtszeitpunkt etwa 290 T€ zur
Verfügung. Es ist auszuschließen, dass dieser Betrag bei dem Sachkonto oder Budget in voller
Höhe ausgeschöpft wird. Folglich ist eine Mitteldeckung der oben dargestellten
Budgetüberschreitungen aus dieser Position möglich.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen, tatsächlichen Notwendigkeiten oder anderen
rechtlichen Bindungen sollte der Rat einer über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zustimmen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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