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Beschlussvorlage (Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
110 kB
Erstellt
10.12.18, 08:50
Aktualisiert
10.12.18, 08:50
Beschlussvorlage (Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: 175/2018 1. Ergänzung Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 13.12.2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Aschermann Aktenzeichen: Datum: 5 902.40 09.11.2018 TOP-Nr. öffentlich Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018 mit einer erheblichen Budgetüberschreitung wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: diverse Sachverhalt: Nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW bedürfen erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 wurde bestimmt, dass Budgets auf der Ebene der Produktbereiche zu diversen Aufwandsarten gebildet werden. In diesen Budget besteht grundsätzlich eine gegenseitige Deckungsfähigkeit. Wird ein Budget überschritten, bedarf es nach § 83 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW der Zustimmung des Bürgermeisters, soweit die Überschreitung nicht erheblich ist. - Seite 1 von 2 - Der Gemeinderat hat festgelegt, dass Aufwendungen und Auszahlungen dann als erheblich gelten, wenn sie 15 T€ übersteigen. In diesen Fällen ist nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen. Eine erhebliche Budgetüberschreitung ist bereits in diversen Bereichen während des Haushaltsjahres abzusehen, so dass der entsprechende Beschluss des Rates eingeholt wird. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen werden im Folgenden auf Basis der im Haushaltsplan 2018 beschlossenen Budgets und Projekte abgebildet: Budget 54 / 902 53 / 901 54 / 906 54 / 910 Beschreibung Sonstige ordentliche Aufwendungen / Sicherheit und Ordnung Transferaufwendungen/Zentrale Dienste Sonstige ordentliche Aufwendungen / Kinder, Jugend und Familienhilfe Sonstige ordentliche Aufwendungen / Bauen und Wohnen ÜPL / APL ÜPL Betrag 25.000 € ÜPL und APL APL 39.700 € ÜPL 45.000 € 45.000 € Deckung 52/910 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / Bauen und Wohnen Insgesamt sind somit Mittel in Höhe von 154.700 € zur Deckung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen. Die Prüfung der einzelnen Überschreitungen sind als Anlagen beigefügt. Hier enthalten ist ebenfalls die Begründungen für die Budgetüberschreitungen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Deckung kann über Minderaufwendungen im Produkt 91031 „Wohnungsmäßige Versorgung Asylbewerber pp.“ erfolgen. Der im Haushalt 2018 geplante Ankauf der „Funkstation“ für die Unterbringung ist nicht realisiert worden. Aus diesem Grund stehen bei dem Sachkonto „Unterhaltung gemieteter Objekte“ bei dem Produkt zum Berichtszeitpunkt etwa 290 T€ zur Verfügung. Es ist auszuschließen, dass dieser Betrag bei dem Sachkonto oder Budget in voller Höhe ausgeschöpft wird. Folglich ist eine Mitteldeckung der oben dargestellten Budgetüberschreitungen aus dieser Position möglich. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen, tatsächlichen Notwendigkeiten oder anderen rechtlichen Bindungen sollte der Rat einer über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zustimmen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -