Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83971.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
04.12.18, 12:00
Aktualisiert
10.12.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/774/2018
öffentlich
10.10.2018
Amt 10 Hans Bongartz
Bestellung von weiteren Mitgliedern für die Kindergartenräte der Kindertagesstätten Gerderath und Schulring
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.12.2018
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Durch die aktuellen Erweiterungen der Kindertagesstätten Gerderath (um 1 Gruppe)
und Schulring (um 3 Gruppen) sind weitere Mitglieder für die jeweiligen Kindergartenräte dieser beiden städtischen Einrichtungen zu bestellen. Je (neuer) Gruppe ist gemäß aktueller Mitteilung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ein Mitglied und eine persönliche Vertreterin bzw. ein persönlicher Vertreter zu bestimmen.
Diese Trägervertreter/innen können sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige
Bürger/innen sein.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Nachfolgend ist der aktuelle Sachstand tabellarisch für die beiden vorgenannten Anpassungsnotwendigkeiten dargestellt:
A) Kindertagesstätte Gerderath
Gruppenzahl (alt) Besetzung Kindergartenrat (bisher) Gruppenzahl (zusätzlich neu)
3
CDU
1
B90/Grüne
SPD
B) Kindertagesstätte Schulring
Gruppenzahl (alt) Besetzung Kindergartenrat (bisher) Gruppenzahl (zusätzlich neu)
2
CDU
3
B90/Grüne (Vertretung durch SPD)
Zum Verfahren ist grundsätzlich vorab anzumerken, dass die Bestellung der Mitglieder der Kindergartenräte zum Beginn der laufenden Wahlperiode am 02.07.2014
durch einen einheitlichen Wahlvorschlag, der einstimmig durch den Rat angenommen worden ist, erfolgte. Der Wahlbeschluss über die Besetzung des Kindergartenrates Schulring erfolgte davon abweichend nach Bildung der Einrichtung durch den
Rat am 04.10.2017, ebenfalls aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags.
Sollten bei den nun erforderlichen Ergänzungen keine einheitlichen Wahlvorschläge
zustande kommen, so wären für diese Ergänzungen (1 weiterer Sitz für den Kindergartenrat Gerderath; 3 weitere Sitze für den Kindergartenrat Schulring) nach den
Vorgaben der Gemeindeordnung Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
(Hare-Niemeyer) durchzuführen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Stadtrates lässt hierzu als ‚Richtschnur‘ bzw. in
analoger Anwendung für mögliche Einigungen auf einheitliche Wahlvorschläge folgende Berechnungen zu:
A) Für die Kindertagesstätte Gerderath (mit insg. 4 Sitzen im Kindergartenrat)
CDU
SPD
B90/Grüne
FDP
BP/Graue Panther
FW-UWG
nachrichtlich:
Remberg (NPD)
- keine Fraktion -
4 Sitze x 21/48
4 Sitze x 9/48
4 Sitze x 9/48
4 Sitze x 3/48
4 Sitze x 3/48
4 Sitze x 2/48
---
= 1,7500
= 0,7500
= 0,7500
= 0,2500
= 0,2500
= 0,1667
---
2 Sitze
1 Sitz
1 Sitz
---------
Von den als Richtschnur errechneten Sitzen der vorgenannten Kindertagesstätte
sind bisher jeweils 1 Sitz an die CDU, B90/Grüne und SPD vergeben.
Der nun zusätzlich zu vergebende Sitz stände damit – rechnerisch betrachtet - der
CDU-Fraktion zu.
B) Für die Kindertagesstätte Schulring (mit insg. 5 Sitzen im Kindergartenrat)
CDU
SPD
B90/Grüne
FDP
BP/Graue Panther
5 Sitze x 21/48
5 Sitze x 9/48
5 Sitze x 9/48
5 Sitze x 3/48
5 Sitze x 3/48
= 2,1875
= 0,9375
= 0,9375
= 0,3125
= 0,3125
FW-UWG
nachrichtlich:
Remberg (NPD)
- keine Fraktion -
5 Sitze x 2/48
---
= 0,2083
---
2 Sitze
1 Sitz
1 Sitz
1 Sitz wäre in Abstimmung der beiden Fraktionen besetzbar.
-----
Von den als Richtschnur errechneten Sitzen der vorgenannten Kindertagesstätte
sind bisher jeweils 1 Sitz an die CDU und B90/Grüne vergeben, wobei die Verhinderungsvertretung des Sitzes B90/Grüne von der SPD wahrgenommen wird.
Vorlage A 10/774/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/4
Die nun zusätzlich zu vergebenden Sitze (3) ständen damit – rein rechnerisch betrachtet - der CDU-Fraktion (1 Sitz) und der SPD-Fraktion (1 Sitz) zu. Für den letzten
verbleibenden freien Sitz wäre eine Einigung zwischen den Fraktionen der FDP und
BP/Graue Panther aufgrund eines gleichen Berechnungswerts (0,3125) denkbar
bzw. notwendig.
Abschließend sei erläuternd angemerkt, dass die vorstehenden ‚Berechnungen‘, die
als ‚Richtschnur‘ für Einigungen auf einheitliche Wahlvorschläge dienen könnten,
natürlich unter folgenden Prämissen einer hypothetischen Verhältniswahl stehen:
Alle Fraktionen reichen jeweils eine eigene Wahlvorschlagliste ein; alle Ratsmitglieder sind bei der Wahl anwesend und stimmen jeweils für die Liste der eigenen Fraktion, wobei die Stimme der NPD nicht eingerechnet wird (u. a. auch deshalb, da kein
Fraktionsstatus hierfür vorliegt und damit das Ratsmitglied auch nicht wahlvorschlagsberechtigt ist). Es gibt keine Stimmenthaltungen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wäre, wenn sich alle (in der
Ratssitzung) anwesenden Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt hätten, der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder für die Annahme des jeweiligen einheitlichen Wahlvorschlags ausreichend.
Sollte ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommen bzw. nicht einstimmig
angenommen werden, so wäre dann – wie oben bereits angesprochen – nach § 50
Abs. 3 Gemeindeordnung zu verfahren, wo es hierzu heißt:
„Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen
auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach
noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“
Die Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag wird von der Gemeindeordnung
empfohlen.
Beschlussentwurf:
„A) Kindergartenrat Gerderath:
In den Kindergartenrat Gerderath wird hiermit ergänzend zu den bisherigen Mitgliedern das folgende Mitglied bestellt:
Mitglied
……………..
Vorlage A 10/774/2018 der Stadt Erkelenz
Persönliche Vertretung (als Verhinderungsvertreter/in)
……………..
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B) Kindergartenrat Schulring:
In den Kindergartenrat Schulring werden hiermit ergänzend zu den bisherigen Mitgliedern folgende Mitglieder bestellt:
Mitglied
01. ……………..
02. ……………..
03. ……………..
Persönliche Vertretung (als Verhinderungsvertreter/in)
……………..
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Vorlage A 10/774/2018 der Stadt Erkelenz
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