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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend, Familie und Soziales)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
07.12.18, 08:40
Aktualisiert
07.12.18, 08:40
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend, Familie und Soziales)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 698/2018 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.12.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 11.12.2018 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend, Familie und Soziales Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 97.030,50 Folgekosten in €: 97.030,50 zzgl. Tariferhöhungen Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Nachbesetzung einer Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden, Fachberatung Kindertagespflege, und einer Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, Fachberatung Kindertagesstätten, in der Abteilung Kindertagesbetreuung wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die beiden bisherigen Stelleninhaberinnen werden nunmehr nach mehrjähriger Langzeiterkrankung verrentet. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung der bisher befristet tätigen Vertretungskräfte ist unabweisbar, um die notwendigen personellen Ressourcen für diese pädagogischen Arbeitsbereiche vorzuhalten. Eine konstante Besetzung dieser Stellen ist zwingend erforderlich. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD SuE S 11b. (Erner)