Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
07.12.18, 08:40
Aktualisiert
07.12.18, 08:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 698/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 03.12.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
11.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend, Familie und Soziales
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
97.030,50
Folgekosten in €:
97.030,50 zzgl. Tariferhöhungen
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Nachbesetzung einer Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden, Fachberatung Kindertagespflege, und einer Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, Fachberatung Kindertagesstätten,
in der Abteilung Kindertagesbetreuung wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Die beiden bisherigen Stelleninhaberinnen werden nunmehr nach mehrjähriger Langzeiterkrankung verrentet. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung der bisher befristet tätigen Vertretungskräfte
ist unabweisbar, um die notwendigen personellen Ressourcen für diese pädagogischen Arbeitsbereiche vorzuhalten. Eine konstante Besetzung dieser Stellen ist zwingend erforderlich.
Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD SuE S 11b.
(Erner)